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Document C2004/077E/02

PROTOKOLL
Dienstag, 23. September 2003

ABl. C 77E vom 26.3.2004, pp. 18–85 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

26.3.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 77/18


PROTOKOLL

(2004/C 77 E/02)

ABLAUF DER SITZUNG

VORSITZ: Alejo VIDAL-QUADRAS ROCA

Vizepräsident

1.   Eröffnung der Sitzung

Die Sitzung wird um 9.05 Uhr eröffnet.

2.   Vorlage von Dokumenten

Folgende Dokumente sind eingegangen:

1)

von der Kommission:

Mitteilung der Kommission: Eine Verfassung für die Union — Stellungnahme der Kommission gemäß Artikel 48 des Vertrages über die Europäische Union zum Zusammentritt einer Konferenz von Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine Änderung der Verträge (KOM(2003) 548 — C5-0441/2003 — 2003/0902(CNS))

Ausschussbefassung:

federführend: AFCO

 

mitberatend: AFET, BUDG, CONT, LIBE, ECON, JURI, ITRE, EMPL, ENVI, AGRI, PECH, RETT, CULT, DEVE, FEMM, PETI

Rechtsgrundlage:

Artikel 48 Absatz 2 EUV

2)

von den Abgeordneten:

Schriftliche Erklärungen (Artikel 51 GO)

Philip Claeys und Koenraad Dillen zum Abhalten eines Referendums über den möglichen Beitritt der Türkei zur Europäischen Union (20/2003).

3.   Ernennung des Präsidenten der Europäischen Zentralbank * (Aussprache)

Empfehlung: Ernennung von Herrn Jean-Claude Trichet zum Präsidenten der Europäischen Zentralbank [10893/2003 — C5-0332/2003 — 2003/0819(CNS)] — Ausschuss für Wirtschaft und Währung

Berichterstatterin: Christa Randzio-Plath (A5-0307/2003)

Es spricht Gianluigi Magri (amtierender Ratsvorsitzender).

Christa Randzio-Plath erläutert die Empfehlung.

Es sprechen Othmar Karas im Namen der PPE-DE-Fraktion, Robert Goebbels im Namen der PSE-Fraktion, Alain Lipietz im Namen der Verts/ALE-Fraktion, William Abitbol im Namen der EDD-Fraktion, Theresa Villiers, Pervenche Berès, Peter Pex, Manuel António dos Santos, Alexander Radwan, Giorgos Katiforis und Gianluigi Magri.

Die Aussprache ist geschlossen.

Abstimmung: Punkt 11.

4.   Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen ***I (Aussprache)

Bericht: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen [KOM(2002) 92 — C5-0082/2002 — 2002/0047(COD)] — Ausschuss für Recht und Binnenmarkt

Berichterstatterin: Arlene McCarthy (A5-0238/2003)

Es spricht Frits Bolkestein (Mitglied der Kommission).

VORSITZ: Gérard ONESTA

Vizepräsident

Arlene McCarthy erläutert ihren Bericht.

Es sprechen Elly Plooij-van Gorsel (Verfasserin der Stellungnahme ITRE), Michel Rocard (Verfasser der Stellungnahme CULT), Joachim Wuermeling im Namen der PPE-DE-Fraktion, Manuel Medina Ortega im Namen der PSE-Fraktion, Toine Manders im Namen der ELDR-Fraktion, Pernille Frahm im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Raina A. Mercedes Echerer im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Antonio Mussa im Namen der UEN-Fraktion, Bent Hindrup Andersen im Namen der EDD-Fraktion, Marco Cappato, fraktionslos, Francesco Fiori, Evelyne Gebhardt, Johanna L.A. Boogerd-Quaak, Gérard Caudron, Neil MacCormick, Rijk van Dam, Bruno Gollnisch, Malcolm Harbour, Luis Berenguer Fuster, Willy C.E.H. De Clercq, Geneviève Fraisse, Jan Dhaene, Marcelino Oreja Arburúa, Fiorella Ghilardotti, Ilda Figueiredo, Othmar Karas, Sérgio Sousa Pinto, Angelika Niebler, Olga Zrihen, Marianne L.P. Thyssen, Reino Paasilinna, Proinsias De Rossa und Frits Bolkestein.

Es spricht Arlene McCarthy (Berichterstatterin), die sich darüber beklagt, von Lobbyisten stark bedrängt worden zu sein.

Die Aussprache ist geschlossen.

Abstimmung: Punkt 5 des Protokolls vom 24. September 2003.

VORSITZ: James L.C. PROVAN

Vizepräsident

ABSTIMMUNGSSTUNDE

Die Abstimmungsergebnisse im Einzelnen (Änderungsanträge, gesonderte und getrennte Abstimmungen usw.) sind in Anlage 1 zu diesem Protokoll enthalten.

5.   Antrag auf Verteidigung der Immunität von Jannis Sakellariou (Artikel 110a GO) (Abstimmung)

Bericht: Antrag auf Verteidigung der parlamentarischen Immunität und der Vorrechte von Jannis Sakellariou [2003/2023(IMM)] — Ausschuss für Recht und Binnenmarkt

Berichterstatter: Klaus-Heiner Lehne (A5-0309/2003)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage I Punkt 1)

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS

Angenommen durch einzige Abstimmung (P5_TA(2003)0388)

6.   Änderung der Geschäftsordnung: Tätigkeiten der Fraktionen (Artikel 110a GO) (Abstimmung)

Bericht: Einfügung eines neuen Artikels 29a Tätigkeiten und Rechtsstellung der Fraktionen in die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments [2003/2114(REG)] — Ausschuss für konstitutionelle Fragen

Berichterstatter: Gianfranco Dell'Alba (A5-0283/2003)

(Qualifizierte Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage 1 Punkt 2)

ÄNDERUNGSANTRÄGE zur GESCHÄFTSORDNUNG und VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS

Angenommen durch einzige Abstimmung (P5_TA(2003)0389)

Die neuen Bestimmungen treten am ersten Tag der nächsten Tagung in Kraft.

7.   Berichtigungshaushaltsplan 4/2003 (Artikel 110a GO) (Abstimmung)

Bericht: Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2003 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003, Einzelplan III — Kommission (SEK(2003) 626 — C5-0339/2003 — 2003/2113(BUD)) — Haushaltsausschuss

Berichterstatter: Göran Färm (A5-0285/2003)

(Qualifizierte Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage 1 Punkt 3)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen durch einzige Abstimmung (P5_TA(2003)0390)

8.   Änderung des Sirene-Handbuchs: * (Beschluss — Verordnung) (Artikel 110a GO) (Abstimmung)

Bericht: Initiative der Hellenischen Republik im Hinblick auf die Annahme:

1.

eines Beschlusses des Rates über Verfahren zur Änderung des SIRENE-Handbuchs [7180/2003 — C5-0149/2003 — 2003/0808(CNS)]

2.

Initiative der Hellenischen Republik im Hinblick auf die Annahme einer Verordnung des Rates über Verfahren zur Änderung des SIRENE-Handbuchs [7179/2003 — C5-0148/2003 — 2003/0807(CNS)] — Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten

Berichterstatter: Carlos Coelho (A5-0288/2003)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage 1 Punkt 4)

INITIATIVEN, ÄNDERUNGSANTRÄGE und ENTWÜRFE EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen durch einzige Abstimmung (P5_TA(2003)0391 und 0392)

Wortmeldungen zur Abstimmung:

Der Berichterstatter spricht vor der Abstimmung gemäß Artikel 110a Absatz 4 GO.

9.   Luftverkehr zwischen der Gemeinschaft und Drittländern * (Artikel 110a GO) (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3975/87 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3976/87 sowie der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 im Hinblick auf den Luftverkehr zwischen der Gemeinschaft und Drittländern [KOM(2003) 91 — C5-0107/2003 — 2003/0038(CNS)] — Ausschuss für Wirtschaft und Währung

Berichterstatter: Hans-Peter Mayer (A5-0300/2003)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage 1 Punkt 5)

VORSCHLAG DER KOMMISSION, ÄNDERUNGSANTRÄGE und ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen durch einzige Abstimmung (P5_TA(2003)0393)

10.   Asylanträge und sichere Drittstaaten (Artikel 110a GO) * (Abstimmung)

Bericht: Initiative Österreichs im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Rates zur Festlegung der Kriterien für die Bestimmung der Staaten, die zur Übernahme der Zuständigkeit für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags als sichere Drittstaaten qualifiziert werden, sowie zur Aufstellung einer Liste von europäischen sicheren Drittstaaten [14712/2002 — C5-0010/2003 — 2003/0802(CNS)] — Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten

Berichterstatter: Olle Schmidt (A5-0210/2003)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage 1 Punkt 6)

INITIATIVE

Abgelehnt.

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen (P5_TA(2003)0394)

Wortmeldungen zur Abstimmung:

Der Berichterstatter beantragt, den Entwurf einer legislativen Entschließung zur Abstimmung zu stellen, um die Ablehnung der Initiative zu bestätigen.

11.   Ernennung des Präsidenten der Europäischen Zentralbank * (Artikel 110a GO) (Abstimmung)

Empfehlung zur Ernennung von Herrn Jean-Claude Trichet zum Präsidenten der Europäischen Zentralbank [10893/2003 — C5-0332/2003 — 2003/0819(CNS)] — Ausschuss für Wirtschaft und Währung

Berichterstatterin: Christa Randzio-Plath (A5-0307/2003)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(geheime Abstimmung)

(Abstimmungsergebnis: Anlage 1 Punkt 7)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen durch einzige Abstimmung (P5_TA(2003)0395)

12.   Beschäftigungspolitik in den Beitrittsländern (Artikel 110a GO) (Abstimmung)

Bericht: Mitteilung der Kommission über den Fortschritt bei der Umsetzung der Dokumente zur gemeinsamen Bewertung der Beschäftigungspolitik in den Beitrittsländern [KOM(2003) 37 — 2003/2105(INI)] — Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Berichterstatter: Harald Ettl (A5-0282/2003)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage 1 Punkt 8)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen durch einzige Abstimmung (P5_TA(2003)0396)

13.   Sichere Erdgasversorgung ***I (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung [KOM(2002) 488 — C5-0449/2002 — 2002/0220(COD)] — Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie

Berichterstatter: Peter Michael Mombaur (A5-0295/2003).

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage 1 Punkt 9)

VORSCHLAG DER KOMMISSION

In der geänderten Fassung gebilligt (P5-TA(2003)0397)

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen (P5_TA(2003)0397)

14.   Sicherung der Versorgung mit Erdölerzeugnissen ***I (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angleichung der Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung mit Erdölerzeugnissen [KOM(2002) 488 — C5-0448/2002 — 2002/0219(COD)] — Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie

Berichterstatter: Hans Karlsson (A5-0297/2003)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage 1 Punkt 10)

VORSCHLAG DER KOMMISSION

Abgelehnt.

Die Kommission wird gemäß Artikel 68 Absatz 1 GO ersucht, ihren Vorschlag zurückzuziehen. Nachdem Giles Bryan Chichester darauf hinweist, dass Frau de Palacio im Verlauf der Aussprache zugesichert habe, dass die Kommission ihren Vorschlag im Falle einer Ablehnung nicht erneut vorlegen werde, schließt sich Frits Bolkestein diesen Ausführungen an.

Auf Vorschlag des Präsidenten wird der Gegenstand gemäß Artikel 68 GO an den Ausschuss zurücküberwiesen.

15.   Versorgung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen * (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Aufhebung der Richtlinien 68/414/EWG und 98/93/EG des Rates zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten, sowie der Richtlinie 73/238/EWG des Rates über Maßnahmen zur Abschwächung der Auswirkungen von Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen [KOM(2002) 488 — C5-0489/2002 — 2002/0221(CNS)] — Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie

Berichterstatter: Hans Karlsson (A5-0293/2003).

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage 1 Punkt 11)

Der Berichterstatter empfiehlt, diesen Bericht, der eng mit dem vorangegangenen Bericht zusammenhängt, ebenfalls an den Ausschuss zurückzuüberweisen.

Auf Vorschlag des Präsidenten wird der Gegenstand gemäß Artikel 68 GO an den Ausschuss zurücküberwiesen.

16.   Gemeinschaftsmarke * (Abstimmung)

Bericht: Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke [KOM(2002) 767 — C5-0009/2003 — 2002/0308(CNS)] — Ausschuss für Recht und Binnenmarkt

Berichterstatter: Luis Berenguer Fuster (A5-0236/2003)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage 1 Punkt 12)

VORSCHLAG DER KOMMISSION

In der geänderten Fassung gebilligt (P5_TA(2003)0398)

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen (P5_TA(2003)0398)

Wortmeldungen zur Abstimmung:

Der Berichterstatter trägt einen mündlichen Änderungsantrag zu Änderungsantrag 3 vor, den der Präsident als eine technische Anpassung betrachtet.

17.   Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftwege * (Abstimmung)

Zweiter Bericht: Initiative der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Rates über die Unterstützung bei der Durchbeförderung im Rahmen von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftwege [14848/2002 — C5-0011/2003 — 2003/0801(CNS)] — Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten

Berichterstatter: Timothy Kirkhope (A5-0291/2003)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage 1 Punkt 13)

INITIATIVE DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

In der geänderten Fassung gebilligt (P5_TA(2003)0399)

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Angenommen(P5_TA(2003)0399)

(Die Sitzung wird um 11.50 Uhr bis zum Beginn der feierlichen Sitzung unterbrochen.)

(Von 12.00 Uhr bis 12.35 Uhr tritt das Parlament unter dem Vorsitz von Pat Cox zu einer feierlichen Sitzung anlässlich des Besuches des rumänischen Präsidenten Ion Iliescu zusammen.)

VORSITZ: James L.C. PROVAN

Vizepräsident

18.   Sicherheit im Seeverkehr (Abstimmung)

Bericht: Erhöhung der Sicherheit im Seeverkehr nach dem Untergang des Öltankschiffs Prestige [2003/2066(INI)] — Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr

Berichterstatter: Dirk Sterckx (A5-0278/2003)

(Einfache Mehrheit erforderlich)

(Abstimmungsergebnis: Anlage 1 Punkt 14)

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Angenommen (P5_TA(2003)0400)

Wortmeldungen zur Abstimmung:

Der Berichterstatter trägt einen mündlichen Änderungsantrag zu Änderungsantrag 11 und einen mündlichen Änderungsantrag zu Änderungsantrag 3 vor.

Es spricht Konstantinos Hatzidakis zur Geschäftsordnung (der Präsident entzieht ihm das Wort, da seine Wortmeldung nicht die Geschäftsordnung betrifft).

19.   Stimmerklärungen

Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung:

Die schriftlichen Erklärungen zur Abstimmung gemäß Artikel 137 Absatz 3 GO sind im Ausführlichen Sitzungsbericht enthalten.

Mündliche Erklärungen zur Abstimmung:

Bericht Randzio-Plath — A5-0307/2003

Carlo Fatuzzo

Bericht Mombaur — A5-0295/2003

Carlo Fatuzzo

Bericht Karlsson — A5-0297/2003

Carlo Fatuzzo

Bericht Kirkhope — A5-0291/2003

Carlo Fatuzzo

Bericht Sterckx — A5-0278/2003

Carlo Fatuzzo, Robert Goodwill

20.   Berichtigungen des Stimmverhaltens

Folgende Abgeordnete haben die nachstehenden Berichtigungen ihres Stimmverhaltens mitgeteilt:

Bericht Coelho — A5-0288/2003

Einzige Abstimmung

dafür: Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Marjo Matikainen-Kallström

Bericht Berenguer Fuster — A5-0236/2003

legislative Entschließung

dafür: Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf

Enthaltung: Ilda Figueiredo

Bericht Sterckx — A5-0278/2003

Änderungsantrag 11

dagegen: Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Cristina García-Orcoyen Tormo, José Manuel García-Margallo y Marfil, Nicole Thomas-Mauro, Isabelle Caullery

Enthaltung: Ward Beysen

Änderungsantrag 12/rev

dafür: Carles-Alfred Gasòliba i Böhm, James (Jim) Fitzsimons, Florence Kuntz

dagegen: Maria Elena Valenciano Martínez-Orozco

Änderungsantrag 16

dafür: Elly Plooij-van Gorsel, Ilda Figueiredo, Georges Berthu

Entschließung (gesamter Text)

dafür: Marie-Hélène Descamps, María Sornosa Martínez, Ward Beysen

dagegen: Manuel Pérez Álvarez, Avril Doyle

*

* *

Rainer Wieland berichtet, er sei durch Demonstranten aufgehalten worden, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Parlaments aufgehalten haben. Er protestiert gegen diese Zustände und fordert den Präsidenten auf, das Präsidium mit der Frage der Zweckmäßkeit einer um das Europäische Parlament herum errichteten Sicherheitszone, wie sie bei zahlreichen nationalen Parlamenten in der Europäischen Union existiert, zu befassen.

Der Präsident antwortet ihm, dass er das Präsidium mit der Frage befassen wird und nimmt seine Anwesenheit bei der Abstimmung über den Bericht Sterckx zur Kenntnis.

ENDE DER ABSTIMMUNGSSTUNDE

(Die Sitzung wird von 13.10 Uhr bis 15.00 Uhr unterbrochen.)

VORSITZ: Joan COLOM I NAVAL

Vizepräsident

21.   Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung

Das Protokoll der vorangegangenen Sitzung wird genehmigt.

*

* *

Es sprechen die Abgeordneten::

Bart Staes zur Geschäftsordnung; er bezieht sich auf das Schreiben, dass Romano Prodi am Vortag an den Präsidenten des Parlaments gerichtet hat und in dem er ein Verfahren zur Prüfung der Dokumente betreffend die laufende Untersuchung über Eurostat vorschlägt; er beantragt, den Präsidenten des Parlaments und die Konferenz der Präsidenten mit folgenden Anträgen zu befassen: die Anwendung eines angemesseneren Verfahrens als das vorgeschlagene und die Sitzung öffentlich abzuhalten (der Präsident antwortet, dass er diese Anträge dem Präsidenten des Parlaments übermitteln wird, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass das Verfahren nicht von Kommissionspräsident Prodi beschlossen wurde, sondern von der Konferenz der Präsidenten);

Neil Parish, der die Ankündigung der britischen Wahlkommission begrüßt, der zufolge die Einwohner von Gibraltar als Wähler des Südwest-Wahlkreises Englands an den Europa-Wahlen teilnehmen werden.

22.   Gesamthaushaltsplan der Union — 2004 (Aussprache)

Gianluigi Magri (amtierender Ratsvorsitzender) legt den Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2004 vor.

Es sprechen Terence Wynn (Vorsitzender des BUDG-Ausschusses), Jan Mulder (Generalberichterstatter für den Haushalt 2004), Neena Gill (Berichterstatterin), Michaele Schreyer (Mitglied der Kommission), James E.M. Elles im Namen der PPE-DE-Fraktion, Ralf Walter im Namen der PSE-Fraktion, Kyösti Tapio Virrankoski im Namen der ELDR-Fraktion, Esko Olavi Seppänen im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Kathalijne Maria Buitenweg im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Franz Turchi im Namen der UEN-Fraktion, Rijk van Dam im Namen der EDD-Fraktion, Gianfranco Dell'Alba, fraktionslos, Johan Van Hecke (Verfasser der Stellungnahme AFET), Maria Johanna (Marieke) Sanders-ten Holte (Verfasserin der Stellungnahme DEVE), Eryl Margaret McNally (Verfasserin der Stellungnahme ITRE), Lisbeth Grönfeldt Bergman (Verfasserin der Stellungnahme ECON) und Michaele Schreyer.

VORSITZ: Alonso José PUERTA

Vizepräsident

Es sprechen José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Lissy Gröner, Ilda Figueiredo, Kathalijne Maria Buitenweg, Gianfranco Dell'Alba, Jacques F. Poos, Yasmine Boudjenah, Salvador Garriga Polledo, Francisca Sauquillo Pérez del Arco, Armin Laschet, María Esther Herranz García, Michaele Schreyer (Mitglied der Kommission), Albert Jan Maat, (Verfasser der Stellungnahme ITRE), Robert Goodwill, (Verfasser der Stellungnahme ENVI), Franz Fischler (Mitglied der Kommission), Wolfgang Kreissl-Dörfler, Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf, Liam Hyland, Jutta D. Haug, Rosa Miguélez Ramos, Franz Fischler (Mitglied der Kommission), Christopher Heaton-Harris, Willi Rothley und Neil Kinnock (Vizepräsident der Kommission).

VORSITZ: Gerhard SCHMID

Vizepräsident

Es sprechen Paulo Casaca, Kyösti Tapio Virrankoski, Markus Ferber und Neil Kinnock (Vizepräsident der Kommission), Barbara Weiler, (Verfasser der Stellungnahme EMPL), Gianfranco Dell'Alba, Verfasser der Stellungnahme AFCO, Michel Barnier (Mitglied der Kommission), Konstantinos Hatzidakis, Catherine Guy-Quint, Anne Elisabet Jensen, Bartho Pronk, Ulpu Iivari, Michel Barnier und Ozan Ceyhun (Verfasser der Stellungnahme LIBE).

VORSITZ: Catherine LALUMIÈRE

Vizepräsidentin

Es sprechen Roy Perry (Verfasser der Stellungnahme CULT), António Vitorino (Mitglied der Kommission), Catherine Guy-Quint, Den Dover, Kathalijne Maria Buitenweg, Paul Rübig, António Vitorino (Mitglied der Kommission), Loyola de Palacio (Vizepräsidentin der Kommission), Samuli Pohjamo, Loyola de Palacio, Gianluigi Magri, Michaele Schreyer und Terence Wynn.

Die Aussprache ist geschlossen.

23.   Lage der Alstom-Gruppe (Erklärung mit anschließender Aussprache)

Erklärung der Kommission: Lage der Alstom-Gruppe

Es spricht Malcolm Harbour zum Verfahren.

Mario Monti (Mitglied der Kommission) gibt die Erklärung ab.

Es sprechen Othmar Karas im Namen der PPE-DE-Fraktion, Francis Wurtz im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Alain Lipietz im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Charles Pasqua im Namen der UEN-Fraktion, William Abitbol im Namen der EDD-Fraktion, Carl Lang, fraktionslos, Christoph Werner Konrad, Michael Cashman, Georges Berthu, Malcolm Harbour, Gilles Savary im Namen der PSE-Fraktion, Mario Monti und Michael Cashman.

Die Aussprache ist geschlossen.

(Die Sitzung wird von 20.50 Uhr bis 21.00 Uhr unterbrochen.)

VORSITZ: Ingo FRIEDRICH

Vizepräsident

24.   Verbraucherpolitik: Finanzierung von Maßnahmen im Zeitraum 2004-2007 ***I (Aussprache)

Bericht: Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen allgemeinen Rahmen für die Finanzierung von Gemeinschaftsmaßnahmen zur Unterstützung der Verbraucherpolitik im Zeitraum 2004-2007 [KOM(2003) 44 — C5-0022/2003 — 2003/0020(COD)] — Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik

Berichterstatter: Phillip Whitehead (A5-0232/2003)

Es spricht David Byrne (Mitglied der Kommission).

Phillip Whitehead erläutert seinen Bericht.

Es sprechen Cristina Gutiérrez-Cortines im Namen der PPE-DE-Fraktion, Astrid Thors im Namen der ELDRFraktion, Didier Rod im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Philip Bushill-Matthews, Inger Schörling und David Byrne.

Die Aussprache ist geschlossen.

Abstimmung: Punkt 6 des Protokolls vom 24. September 2003.

25.   Angemessene und nachhaltige Renten (Aussprache)

Bericht: Gemeinsamer Bericht der Kommission und des Rates über angemessene und nachhaltige Renten [KOM(2002) 737 — 2003/2040(INI)] — Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Berichterstatter: Jan Andersson (A5-0259/2003)

Jan Andersson erläutert seinen Bericht.

Es spricht Anna Diamantopoulou (Mitglied der Kommission).

Es sprechen Johanna L.A. Boogerd-Quaak (Verfasserin der Stellungnahme FEMM), Carlo Fatuzzo im Namen der PPE-DE-Fraktion, Alejandro Cercas im Namen der PSE-Fraktion, Anne Elisabet Jensen im Namen der ELDR-Fraktion, Sylviane H. Ainardi im Namen der GUE/NGL-Fraktion, Theodorus J.J. Bouwman im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Brian Crowley im Namen der UEN-Fraktion, Bartho Pronk, Stephen Hughes, Ilda Figueiredo, Philip Bushill-Matthews, Proinsias De Rossa, Herman Schmid, Manuel Pérez Álvarez, Chantal Cauquil, Piia-Noora Kauppi und Ioannis Patakis.

Die Aussprache ist geschlossen.

Abstimmung: Punkt 9 des Protokolls vom 24. September 2003.

26.   Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom * (Aussprache)

Bericht: Entwurf für eine Richtlinie des Rates zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom [8084/2003 — C5-0192/2003 — 1997/0111(CNS)] — Ausschuss für Wirtschaft und Währung

Berichterstatter: Pierre Jonckheer (A5-0302/2003)

Es spricht Frits Bolkestein (Mitglied der Kommission).

Pierre Jonckheer erläutert seinen Bericht.

Es sprechen die Abgeordneten: Gérard Caudron (Verfasser der Stellungnahme ITRE), Piia-Noora Kauppi im Namen der PPE-DE-Fraktion, Christa Randzio-Plath im Namen der PSE-Fraktion, Olle Schmidt im Namen der ELDR-Fraktion, Johannes (Hans) Blokland im Namen der EDD-Fraktion, Eija-Riitta Anneli Korhola und Frits Bolkestein.

Die Aussprache ist geschlossen.

Abstimmung: Punkt 7 des Protokolls vom 24. September 2003.

27.   Weitergabe personenbezogener Daten durch Fluggesellschaften bei Transatlantikflügen (mündliche Anfrage mit anschließender Aussprache)

Mündliche Anfrage: Weitergabe personenbezogener Daten durch Fluggesellschaften bei Transatlantikflügen — Verfasserin: Johanna L.A. Boogerd-Quaak im Namen des LIBE-Ausschusses (B5-0277/2003)

Johanna L.A. Boogerd-Quaak erläutert die mündliche Anfrage.

Es spricht Frits Bolkestein (Mitglied der Kommission).

Es sprechen Giacomo Santini im Namen der PPE-DE-Fraktion, Elena Ornella Paciotti im Namen der PSEFraktion, Kathalijne Maria Buitenweg im Namen der Verts/ALE-Fraktion, Marco Cappato, fraktionslos, und Bernd Posselt.

Die Aussprache ist geschlossen.

Abstimmung: Donnerstag, 9. Oktober 2003.

28.   Wertpapierdienstleistungen ***I (Aussprache)

Bericht: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlament und des Rates über Wertpapierdienstleistungen und geregelte Märkte und zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates [KOM(2002) 625 — C5-0586/2002 — 2002/0269(COD)] — Ausschuss für Wirtschaft und Währung

Berichterstatterin: Theresa Villiers (A5-0287/2003)

Es spricht Frits Bolkestein (Mitglied der Kommission).

Theresa Villiers erläutert ihren Bericht.

Es sprechen Alexander Radwan im Namen der PPE-DE-Fraktion, Giorgos Katiforis im Namen der PSEFraktion, Olle Schmidt im Namen der ELDR-Fraktion, Philippe A.R. Herzog im Namen der GUE/NGLFraktion, Jean-Louis Bourlanges, Christa Randzio-Plath, Astrid Lulling, Pervenche Berès, Othmar Karas, Ieke van den Burg, Peter William Skinner und Frits Bolkestein.

Die Aussprache ist geschlossen.

Abstimmung: Punkt 9 des Protokolls vom 25. September 2003.

29.   Tagesordnung der nächsten Sitzung

Die Tagesordnung für die Sitzung am folgenden Tag wurde bereits festgelegt (Dokument „Tagesordnung“ PE 334.423/OJME).

30.   Schluss der Sitzung

Die Sitzung wird um 0.05 Uhr geschlossen.

Julian Priestley

Generalsekretär

José Pacheco Pereira

Vizepräsident


ANWESENHEITSLISTE

Unterzeichnet haben:

Aaltonen, Abitbol, Adam, Ahern, Ainardi, Alavanos, Almeida Garrett, Alyssandrakis, Andersen, Andersson, Andreasen, André-Léonard, Andrews, Andria, Angelilli, Aparicio Sánchez, Arvidsson, Atkins, Auroi, Averoff, Avilés Perea, Ayuso González, Bakopoulos, Balfe, Baltas, Banotti, Barón Crespo, Bartolozzi, Bastos, Bayona de Perogordo, Beazley, Bébéar, Belder, Berend, Berenguer Fuster, Berès, van den Berg, Bergaz Conesa, Berger, Berlato, Bernié, Berthu, Bethell, Beysen, Bigliardo, Blak, Blokland, Bodrato, Böge, Bösch, von Boetticher, Bonde, Bonino, Boogerd-Quaak, Booth, Bordes, Borghezio, van den Bos, Boudjenah, Bourlanges, Bouwman, Bowe, Bowis, Bradbourn, Breyer, Brie, Brienza, Brok, Brunetta, Buitenweg, Bullmann, van den Burg, Bushill-Matthews, Busk, Butel, Callanan, Calò, Camisón Asensio, Campos, Camre, Cappato, Carlotti, Carnero González, Carraro, Carrilho, Casaca, Cashman, Caudron, Caullery, Cauquil, Cederschiöld, Celli, Cercas, Cerdeira Morterero, Ceyhun, Chichester, Philip Claeys, Cocilovo, Coelho, Cohn-Bendit, Collins, Colom i Naval, Corbett, Corbey, Cornillet, Corrie, Cossutta, Raffaele Costa, Coûteaux, Cox, Crowley, Cunha, Cushnahan, van Dam, Darras, Dary, Daul, Davies, De Clercq, Decourrière, Dehousse, Dell'Alba, Della Vedova, De Mita, Deprez, De Rossa, De Sarnez, Descamps, Désir, De Veyrac, Dhaene, Díez González, Di Lello Finuoli, Dillen, Dimitrakopoulos, Doorn, Dover, Doyle, Dührkop Dührkop, Duff, Duhamel, Duin, Dupuis, Dybkjær, Ebner, Echerer, Elles, Esclopé, Ettl, Jonathan Evans, Färm, Farage, Fatuzzo, Fava, Ferber, Fernández Martín, Ferrández Lezaun, Ferreira, Ferrer, Ferri, Fiebiger, Figueiredo, Fiori, Fitzsimons, Flemming, Flesch, Florenz, Folias, Ford, Formentini, Foster, Fourtou, Frahm, Fraisse, Frassoni, Friedrich, Fruteau, Gahler, Galeote Quecedo, Garaud, García-Margallo y Marfil, García-Orcoyen Tormo, Gargani, Garot, Garriga Polledo, Gasòliba i Böhm, Gawronski, Gebhardt, Gemelli, Ghilardotti, Gill, Gillig, Gil-Robles Gil-Delgado, Glante, Glase, Gobbo, Goebbels, Goepel, Görlach, Gollnisch, Gomolka, Goodwill, Gorostiaga Atxalandabaso, Graefe zu Baringdorf, Graça Moura, Gröner, Grönfeldt Bergman, Grosch, Grossetête, Gutiérrez-Cortines, Guy-Quint, Hänsch, Hager, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Haug, Hazan, Heaton-Harris, Hedkvist Petersen, Helmer, Hermange, Herranz García, Herzog, Hieronymi, Honeyball, Hortefeux, Howitt, Hughes, van Hulten, Hume, Hyland, Iivari, Ilgenfritz, Imbeni, Inglewood, Isler Béguin, Izquierdo Collado, Izquierdo Rojo, Jackson, Jarzembowski, Jeggle, Jensen, Jöns, Jonckheer, Jové Peres, Junker, Karamanou, Karas, Karlsson, Katiforis, Kaufmann, Kauppi, Keppelhoff-Wiechert, Keßler, Khanbhai, Kindermann, Glenys Kinnock, Kirkhope, Klamt, Klaß, Knolle, Koch, Konrad, Korhola, Koukiadis, Koulourianos, Krarup, Kratsa-Tsagaropoulou, Krehl, Kreissl-Dörfler, Krivine, Kronberger, Kuckelkorn, Kuhne, Kuntz, Lage, Lagendijk, Laguiller, Lalumière, Lamassoure, Lambert, Lang, Lange, Langen, Langenhagen, Lannoye, de La Perriere, Laschet, Lavarra, Lechner, Leinen, Liese, Linkohr, Lipietz, Lisi, Lulling, Lund, Lynne, Maat, McAvan, McCartin, MacCormick, McKenna, McMillan-Scott, McNally, Maes, Maij-Weggen, Malliori, Manders, Manisco, Thomas Mann, Mantovani, Marchiani, Marinho, Marini, Marinos, Markov, Marques, Marset Campos, Martens, David W. Martin, Hans-Peter Martin, Hugues Martin, Martinez, Martínez Martínez, Mastorakis, Mathieu, Matikainen-Kallström, Mauro, Hans-Peter Mayer, Xaver Mayer, Mayol i Raynal, Medina Ortega, Meijer, Méndez de Vigo, Mendiluce Pereiro, Menéndez del Valle, Mennitti, Menrad, Messner, Miguélez Ramos, Miller, Miranda de Lage, Modrow, Mombaur, Monsonís Domingo, Montfort, Moraes, Moreira Da Silva, Morgantini, Morillon, Emilia Franziska Müller, Müller, Mulder, Murphy, Muscardini, Musotto, Mussa, Musumeci, Myller, Napoletano, Napolitano, Naranjo Escobar, Nassauer, Newton Dunn, Nicholson, Nicholson of Winterbourne, Niebler, Nisticò, Nobilia, Nogueira Román, Nordmann, Obiols i Germà, Ojeda Sanz, Olsson, Ó Neachtain, Onesta, Oomen-Ruijten, Oostlander, Oreja Arburúa, Ortuondo Larrea, Paasilinna, Pacheco Pereira, Paciotti, Pack, Pannella, Papayannakis, Parish, Pasqua, Pastorelli, Patakis, Patrie, Paulsen, Pérez Álvarez, Pérez Royo, Roy Perry, Pesälä, Pex, Piecyk, Piétrasanta, Pirker, Piscarreta, Pittella, Plooij-van Gorsel, Podestà, Poettering, Pohjamo, Poignant, Pomés Ruiz, Poos, Posselt, Prets, Procacci, Pronk, Provan, Puerta, Purvis, Queiró, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Randzio-Plath, Rapkay, Raschhofer, Raymond, Read, Redondo Jiménez, Ribeiro e Castro, Ries, Riis-Jørgensen, Ripoll y Martínez de Bedoya, Rocard, Rod, Rodríguez Ramos, de Roo, Roth-Behrendt, Rothe, Rothley, Roure, Rovsing, Rübig, Rühle, Ruffolo, Sacconi, Sacrédeus, Saint-Josse, Sakellariou, Salafranca Sánchez-Neyra, Sandberg-Fries, Sandbæk, Sanders-ten Holte, Santer, Santini, dos Santos, Sartori, Sauquillo Pérez del Arco, Savary, Sbarbati, Scarbonchi, Schaffner, Scheele, Schierhuber, Schleicher, Gerhard Schmid, Herman Schmid, Olle Schmidt, Schmitt, Schnellhardt, Schörling, Ilka Schröder, Jürgen Schröder, Schulz, Schwaiger, Segni, Seppänen, Sichrovsky, Simpson, Sjöstedt, Skinner, Smet, Soares, Sörensen, Sommer, Sornosa Martínez, Souchet, Souladakis, Sousa Pinto, Speroni, Staes, Stenmarck, Stenzel, Sterckx, Stihler, Stirbois, Stockmann, Stockton, Sturdy, Sudre, Sumberg, Suominen, Swiebel, Swoboda, Sørensen, Tajani, Tannock, Terrón i Cusí, Theato, Theorin, Thomas-Mauro, Thors, Thyssen, Titford, Titley, Torres Marques, Trakatellis, Trentin, Turchi, Turco, Turmes, Vachetta, Väyrynen, Vairinhos, Valdivielso de Cué, Valenciano Martínez-Orozco, Vallvé, Van Brempt, Van Hecke, Van Lancker, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Vattimo, Veltroni, van Velzen, Vermeer, de Veyrinas, Vidal-Quadras Roca, Villiers, Vinci, Virrankoski, Vlasto, Voggenhuber, Volcic, Wachtmeister, Walter, Watson, Watts, Weiler, Wenzel-Perillo, Whitehead, Wieland, Wiersma, Wijkman, von Wogau, Wuermeling, Wuori, Wurtz, Wynn, Zabell, Zacharakis, Zappalà, Zimeray, Zimmerling, Zissener, Zorba, Zrihen.

Observateurs

Bagó Zoltán, Balsai István, Bastys Mindaugas, Biela Adam, Bielan Adam, Bobelis Kazys Jaunutis, Bonnici Josef, Brejc Mihael, Chronowski Andrzej, Chrzanowski Zbigniew, Cilevičs Boriss, Cybulski Zygmunt, Czinege Imre, Didžiokas Gintaras, Drzęla Bernard, Ékes József, Fazakas Szabolcs, Fenech Antonio, Fico Róbert, Filipek Krzysztof, Frendo Michael, Gałażewski Andrzej, Gawłowski Andrzej, Germič Ljubo, Giertych Maciej, Grabowska Genowefa, Gruber Attila, Grzebisz-Nowicka Zofia, Gurmai Zita, Gyürk András, Horvat Franc, Ilves Toomas Hendrik, Jaskiernia Jerzy, Kamiński Michał Tomasz, Kelemen András, Kiršteins Aleksandrs, Klich Bogdan, Kłopotek Eugeniusz, Klukowski Wacław, Kowalska Bronisława, Kriščiūnas Kęstutis, Kroupa Daniel, Kuzmickas Kęstutis, Kvietkauskas Vytautas, Laar Mart, Landsbergis Vytautas, Lepper Andrzej, Libicki Marcin, Lisak Janusz, Litwiniec Bogusław, Lydeka Arminas, Łyżwiński Stanisław, Macierewicz Antoni, Maldeikis Eugenijus, Manninger Jenő, Matsakis Marios, Mavrou Eleni, Őry Csaba, Pęczak Andrzej, Peterle Alojz, Pieniążek Jerzy, Pīks Rihards, Plokšto Artur, Podgórski Bogdan, Pospíšil Jiří, Protasiewicz Jacek, Reiljan Janno, Rutkowski Krzysztof, Savi Toomas, Sefzig Luděk, Siekierski Czesław, Smorawiński Jerzy, Surján László, Szczygło Aleksander, Tabajdi Csaba, Tomaka Jan, Vaculík Josef, Valys Antanas, Vareikis Egidijus, Velia George, Vėsaitė Birutė, Wenderlich Jerzy, Widuch Marek, Wiśniowska Genowefa, Wittbrodt Edmund.


ANHANG I

ERGEBNISSE DER ABSTIMMUNGEN

Erklärung der Abkürzungen und Symbole

+

angenommen

-

abgelehnt

hinfällig

Z

zurückgezogen

NA (..., ..., ...)

namentliche Abstimmung (Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen)

EA (..., ..., ...)

elektronische Abstimmung (Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen)

getr.

getrennte Abstimmungen

ges.

gesonderte Abstimmungen

Änd.

Änderungsantrag

K

Kompromissänderungsantrag

entspr.

entsprechender Teil

S

Streichung

=

identische Änderungsanträge

§

Absatz/Ziffer/Nummer

Art.

Artikel

Erw.

Erwägung

Entschl.antr.

Entschließungsantrag

gem. Entschl.antr.

gemeinsamer Entschließungsantrag

Geh.

Geheime Abstimmung

1.   Antrag auf Verteidigung der Immunität von Jannis Sakellariou

Bericht: LEHNE (A5-0309/2003)

Gegenstand

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

einzige Abst. (Artikel 110a GO)

 

+

 

2.   Änderung der Geschäftsordnung: Tätigkeiten der Fraktionen

Bericht: DELL'ALBA (A5-0283/2003)

Gegenstand

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

einzige Abst. (Artikel 110a GO)

 

+

qualifizierte Mehrheit

3.   Berichtigungshaushaltsplan 4/2003

Bericht: FÄRM (A5-0285/2003)

Gegenstand

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

einzige Abst. (Artikel 110a GO)

 

+

qualifizierte Mehrheit

4.   Änderung des Sirene-Handbuchs: Beschluss — Verordnung *:

Bericht: COELHO (A5-0288/2003)

Gegenstand

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

einzige Abst. (Artikel 110a GO)

NA

+

369, 48, 39

Anträge auf namentliche Abstimmung

PPE-DE: Schlussabstimmung

5.   Luftverkehr zwischen der Gemeinschaft und Drittländern *

Bericht: Hans-Peter MAYER (A5-0300/2003)

Gegenstand

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

einzige Abst. (Artikel 110a GO)

 

+

 

6.   Asylanträge und sichere Drittstaaten *

Bericht: Olle SCHMIDT (A5-0210/2003)

Gegenstand

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Text der Initiative

 

-

 

legislative Entschließung

 

+

 

7.   Ernennung des Präsidenten der Europäischen Zentralbank *

Bericht: RANDZIO-PLATH (A5-0307/2003)

Gegenstand

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

einzige Abst. (Artikel 110a GO)

 

+

315, 83, 75

Geheime Abstimmung (Artikel 136 Absatz 1 GO)

8.   Beschäftigungspolitik in den Beitrittsländern

Bericht: ETTL (A5-0282/2003)

Gegenstand

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

einzige Abst. (Artikel 110a GO)

 

+

 

9.   Sichere Erdgasversorgung ***I

Bericht: MOMBAUR (A5-0295/2003)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Vorschlag zur Ablehnung

20

EDD

 

-

 

Änderungsanträge des zuständigen Ausschusses — Abstimmung en bloc

1-19

Ausschuss

 

+

 

Abstimmung: geänderter Vorschlag

 

+

 

Abstimmung: legislative Entschließung

 

+

 

10.   Sicherung der Versorgung mit Erdölerzeugnissen ***I

Bericht: KARLSSON (A5-0297/2003)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Vorschlag zur Ablehnung

27 =

29 =

CHICHESTER ea

ELDR

EA

+

337, 130, 6

Rücküberweisung an den Ausschuss (Artikel 68 GO)

Änderungsanträge des zuständigen Ausschusses — Abstimmung en bloc

1-13

15-26

Ausschuss

 

 

Artikel 3

28

PSE

 

 

14

Ausschuss

 

 

Abstimmung: geänderter Vorschlag

 

 

Abstimmung: legislative Entschließung

 

 

11.   Versorgung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen *

Bericht: KARLSSON (A5-0293/2003)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Abstimmung: Legislativvorschlag

 

 

Rücküberweisung an den Ausschuss

Abstimmung: legislative Entschließung

 

 

 

12.   Gemeinschaftsmarke *

Bericht: BERENGUER FUSTER (A5-0236/2003)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Änderungsanträge des zuständigen Ausschusses — Abstimmung en bloc

1-10

Ausschuss

 

+

 

Abstimmung: geänderter Vorschlag

 

+

 

Abstimmung: legislative Entschließung

NA

+

464, 10, 30

Anträge auf namentliche Abstimmung

PPE-DE: Schlussabstimmung

Sonstige

Der Berichterstatter trägt einen mündlichen Änderungsantrag zu Änderungsantrag 3 vor, wonach die Worte „geografische Angabe“ jeweils nach dem Wort „Gemeinschaftsmarke“ eingefügt werden sollen.

Der Präsident stellt fest, dass es keine Einwände gegen die Berücksichtigung dieses mündlichen Änderungsantrags gibt.

13.   Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftwege *

Zweiter Bericht: KIRKHOPE (A5-0291/2003)

Gegenstand des Änderungsantrags

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

Änderungsanträge des zuständigen Ausschusses — Abstimmung en bloc

1-4

Ausschuss

 

+

 

Änderungsanträge des zuständigen Ausschusses — gesonderte Abstimmungen

5

Ausschuss

ges./EA

+

294, 203, 0

Artikel 3

6

PPE-DE

 

-

 

Abstimmung: geänderter Vorschlag

 

+

 

Abstimmung: legislative Entschließung

 

+

 

Anträge auf gesonderte Abstimmung

Verts/ALE: Änd. 5, 6

14.   Sicherheit im Seeverkehr

Bericht: STERCKX (A5-0278/2003)

Gegenstand

Änd. Nr.

Verfasser(in)

NA etc.

Abstimmung

NA/EA — Bemerkungen

vor § 1

11

ELDR

NA

+

315, 183, 6

17

PSE + GUE + Verts + EDD

 

 

§ 3

 

Originaltext

ges.

-

 

§ 4

 

Originaltext

ges.

-

 

§ 5

 

Originaltext

ges./EA

-

242, 259, 13

§ 7

 

Originaltext

ges.

+

 

§ 9

18 S

PSE

 

Z

 

3

ELDR

getr.

 

 

1/EA

-

247, 257, 1

mündlich geändert

2

+

 

§

Originaltext

ges.

 

§ 10

25

Verts/ALE

 

hinfällig durch die Annahme von Änd. 3

19

PSE

 

hinfällig durch die Annahme von Änd. 3

§ 11

 

Originaltext

ges.

hinfällig durch die Annahme von Änd. 3

§ 12

20 S

PSE

 

hinfällig durch die Annahme von Änd. 3

§ 14

12/rev

PPE-DE

NA

-

239, 268, 2

§

Originaltext

ges.

-

 

§ 16

 

Originaltext

ges.

-

 

§ 17

26

Verts/ALE

 

+

 

§ 18

 

Originaltext

ges.

-

 

§ 21

 

Originaltext

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

§ 22

 

Originaltext

EA

+

288, 229, 3

§ 23

4

ELDR

 

+

 

§

Originaltext

ges.

 

§ 24

 

Originaltext

ges.

hinfällig durch die Annahme von Änd. 4

§ 25

5

ELDR

EA

+

309, 203, 7

§

Originaltext

ges.

 

§ 26

 

Originaltext

ges.

hinfällig durch die Annahme von Änd. 5

§ 27

 

Originaltext

ges.

hinfällig durch die Annahme von Änd. 4

§ 33

 

Originaltext

ges./EA

+

310, 198, 5

§ 35

 

Originaltext

ges./EA

+

324, 196, 0

§ 36

 

Originaltext

ges./EA

+

317, 187, 3

§ 37

 

Originaltext

ges.

hinfällig durch die Annahme von Änd. 5

§ 38

 

Originaltext

ges.

hinfällig durch die Annahme von Änd. 5

§ 39

 

Originaltext

ges.

-

 

§ 43

6

ELDR

 

+

 

§ 45

 

Originaltext

ges.

hinfällig durch die Annahme von Änd. 6

§ 46

 

Originaltext

ges.

-

 

§ 48

 

Originaltext

ges.

-

 

§ 50

 

Originaltext

ges.

+

 

§ 51

7

ELDR

 

+

 

§ 52

 

Originaltext

ges.

hinfällig durch die Annahme von Änd. 7

nach § 53

27

Verts/ALE

 

-

 

§ 55

 

Originaltext

ges.

-

 

§ 62

 

Originaltext

ges.

-

 

§ 63

 

Originaltext

ges.

-

 

§ 64

21 S

PSE

 

-

 

§ 65

22

PSE

EA

-

221, 286, 11

§ 66

 

Originaltext

ges.

-

 

nach § 66

28

Verts/ALE

 

-

 

§ 69

 

Originaltext

ges.

-

 

§ 70

 

Originaltext

ges.

-

 

§ 71

 

Originaltext

ges.

-

 

§ 72

29

Verts/ALE

EA

+

291, 221, 4

§ 73

8

ELDR

 

+

 

§

Originaltext

ges.

 

§ 74

 

Originaltext

ges.

hinfällig durch die Annahme von Änd. 8

§ 75

 

Originaltext

ges./EA

+

320, 180, 5

§ 78

9

ELDR

 

+

 

1

EDD

 

 

§

Originaltext

ges.

 

nach § 78

30

Verts/ALE

 

-

 

§ 80

2 S

EDD

 

-

 

§ 82

 

Originaltext

ges./EA

+

278, 223, 1

nach § 82

31

Verts/ALE

 

-

 

nach § 84

10

ELDR

 

+

 

§ 85

 

Originaltext

ges.

-

 

§ 89

 

Originaltext

ges./EA

+

323, 184, 4

§ 90

 

Originaltext

ges./EA

+

298, 181, 0

§ 92

 

Originaltext

ges.

-

 

§ 94

 

Originaltext

ges./EA

+

315, 193, 1

§ 95

 

Originaltext

ges.

+

 

§ 97

 

Originaltext

ges.

+

 

§ 98

 

Originaltext

ges.

-

 

§ 99

 

Originaltext

ges.

-

 

§ 100

 

Originaltext

ges.

-

 

§ 104

 

Originaltext

ges./EA

+

271, 231, 3

§ 106

32 S

PSE

 

+

 

§ 109

 

Originaltext

ges.

+

 

§ 110

 

Originaltext

ges./EA

+

277, 228, 6

§ 111

 

Originaltext

ges.

+

 

nach Erwägung A

16

PSE + GUE + Verts + EDD

NA

+

294, 224, 7

Erwägung B

13

PSE

 

-

 

Erwägung G

14

PSE

 

-

 

Erwägung L

 

Originaltext

ges.

+

 

Erwägung M

 

Originaltext

ges.

+

 

Erwägung N

23

Verts/ALE

EA

+

288, 213, 12

Erwägung O

15 S

PSE

 

-

 

Erwägung P

 

Originaltext

getr.

 

 

1

+

 

2

+

 

Erwägung R

 

Originaltext

ges.

+

 

nach nach Erwägung R

24

Verts/ALE

 

+

 

Abstimmung: Entschließung (gesamter Text)

NA

+

336, 171, 14

Anträge auf namentliche Abstimmung

PPE-DE: Änd. 11, 2

PSE: Änd. 11, 12 + Schlussabstimmung

ELDR: Änd. 11

Verts/ALE: Änd. 11, 16 + Schlussabstimmung

Anträge auf getrennte Abstimmung

PPE-DE

Erwägung P

1. Teil: bis „das Schiff retten können“

2. Teil: Rest

PSE

Änd. 3

1. Teil: bis „von den spanischen Stellen unternommen wurden“ und das Wort „jedoch“

2. Teil: Rest

ELDR

§ 21

1. Teil: bis „erforderlich“

2. Teil: Rest

Anträge auf gesonderte Abstimmung

PPE-DE: Erw. L, M, R; §§ 22, 25, 50, 75

ELDR: §§ 3, 4, 5, 7, 14, 16, 18, 23, 25, 33, 35, 36, 39, 46, 48, 62, 63, 66, 69, 70, 71, 73, 78, 82, 85, 89, 90, 92, 94, 95, 97, 98, 99, 100, 104, 109, 110, 111

Verts/ALE: Erw. O (unzulässig, siehe Änd. 15 S), § 55

Sonstige

Die PSE-Fraktion zieht Änderungsantrag 18 zurück.

Die ELDR-Fraktion schlägt einen mündlichen Änderungsantrag zu Änderungsantrag 11, gegen dessen Berücksichtigung über 32 Abgeordnete Einwände erheben.

Die ELDR-Fraktion schlägt einen mündlichen Änderungsantrag zu Änderungsantrag 3 vor, wonach „30 000 Tonnen“ durch „14 000 Tonnen“ ersetzt werden sollen.

Der Präsident stellt fest, dass es keine Einwände gegen die Berücksichtigung dieses mündlichen Änderungsantrags gibt.


ANLAGE II

ERGEBNISSE DER NAMENTLICHEN ABSTIMMUNGEN

1.   Bericht Coelho A5-0288/2003

Entschließung

Ja-Stimmen: 369

EDD: Belder, Blokland, van Dam

ELDR: Andreasen, André-Léonard, Boogerd-Quaak, Calò, De Clercq, Dybkjær, Flesch, Formentini, Gasòliba i Böhm, Jensen, Manders, Mulder, Newton Dunn, Olsson, Paulsen, Pesälä, Plooij-van Gorsel, Pohjamo, Procacci, Riis-Jørgensen, Sanders-ten Holte, Sbarbati, Schmidt, Sterckx, Sørensen, Thors, Väyrynen, Vallvé, Van Hecke, Vermeer, Virrankoski

NI: Berthu, Beysen, Borghezio, Cappato, Dell'Alba, Della Vedova, Dupuis, Hager, Kronberger, de La Perriere, Pannella, Souchet, Speroni, Turco

PPE-DE: Andria, Arvidsson, Averoff, Avilés Perea, Ayuso González, Bayona de Perogordo, Berend, Bodrato, Böge, von Boetticher, Bourlanges, Brienza, Brok, Camisón Asensio, Cocilovo, Coelho, Cunha, Cushnahan, Daul, Deprez, De Sarnez, Descamps, De Veyrac, Dimitrakopoulos, Doorn, Doyle, Ebner, Fatuzzo, Fernández Martín, Ferrer, Ferri, Fiori, Flemming, Florenz, Folias, Fourtou, Friedrich, Gahler, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, García-Orcoyen Tormo, Garriga Polledo, Gawronski, Gil-Robles Gil-Delgado, Glase, Goepel, Gomolka, Graça Moura, Grönfeldt Bergman, Grosch, Grossetête, Hatzidakis, Hermange, Herranz García, Hieronymi, Inglewood, Jarzembowski, Jeggle, Karas, Kauppi, Keppelhoff-Wiechert, Klamt, Koch, Korhola, Lamassoure, Langen, Lisi, Maat, McCartin, Maij-Weggen, Mann Thomas, Marini, Marinos, Marques, Martens, Martin Hugues, Mauro, Mayer Hans-Peter, Mayer Xaver, Méndez de Vigo, Menrad, Mombaur, Moreira Da Silva, Morillon, Naranjo Escobar, Niebler, Nisticò, Ojeda Sanz, Oomen-Ruijten, Oostlander, Oreja Arburúa, Pacheco Pereira, Pack, Pastorelli, Pérez Álvarez, Pex, Pirker, Piscarreta, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posselt, Pronk, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Redondo Jiménez, Ripoll y Martínez de Bedoya, Rovsing, Rübig, Salafranca Sánchez-Neyra, Santer, Santini, Sartori, Schaffner, Schleicher, Schmitt, Schnellhardt, Schröder Jürgen, Smet, Sommer, Stenmarck, Stenzel, Sudre, Suominen, Tajani, Theato, Thyssen, Valdivielso de Cué, Varela Suanzes-Carpegna, van Velzen, de Veyrinas, Vlasto, Wachtmeister, Wenzel-Perillo, von Wogau, Wuermeling, Zabell, Zacharakis, Zappalà, Zimmerling, Zissener

PSE: Adam, Andersson, Aparicio Sánchez, Baltas, Barón Crespo, Berenguer Fuster, Berès, van den Berg, Berger, Bösch, Bullmann, van den Burg, Campos, Carlotti, Carnero González, Carraro, Carrilho, Casaca, Cashman, Cercas, Cerdeira Morterero, Colom i Naval, Corbey, Darras, Dehousse, De Rossa, Désir, Díez González, Dührkop Dührkop, Duhamel, Duin, Ettl, Färm, Fava, Ferreira, Ford, Fruteau, Garot, Gebhardt, Ghilardotti, Gill, Gillig, Glante, Goebbels, Gröner, Guy-Quint, Haug, Hazan, Hedkvist Petersen, Honeyball, Howitt, Hughes, van Hulten, Hume, Iivari, Imbeni, Izquierdo Collado, Izquierdo Rojo, Jöns, Karamanou, Karlsson, Katiforis, Keßler, Kindermann, Kinnock, Koukiadis, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuckelkorn, Kuhne, Lage, Lange, Leinen, Lund, McAvan, McCarthy, McNally, Malliori, Marinho, Martínez Martínez, Mastorakis, Medina Ortega, Mendiluce Pereiro, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Miller, Miranda de Lage, Moraes, Müller Rosemarie, Murphy, Myller, Napoletano, Napolitano, Obiols i Germà, Paasilinna, Paciotti, Piecyk, Pittella, Poignant, Poos, Prets, Randzio-Plath, Rapkay, Read, Rocard, Rodríguez Ramos, Roth-Behrendt, Rothe, Roure, Ruffolo, Sacconi, Sandberg-Fries, dos Santos, Sauquillo Pérez del Arco, Scheele, Schulz, Simpson, Skinner, Soares, Sornosa Martínez, Souladakis, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swiebel, Swoboda, Terrón i Cusí, Theorin, Trentin, Vairinhos, Van Brempt, Van Lancker, Vattimo, Veltroni, Volcic, Walter, Watts, Weiler, Whitehead, Wiersma, Wynn, Zorba, Zrihen

UEN: Andrews, Bigliardo, Camre, Collins, Crowley, Fitzsimons, Hyland, Muscardini, Mussa, Ó Neachtain, Queiró, Ribeiro e Castro

Verts/ALE: Aaltonen, Ahern, Auroi, Buitenweg, Celli, Cohn-Bendit, Echerer, Ferrández Lezaun, Frassoni, Jonckheer, Lagendijk, Lambert, Lipietz, MacCormick, McKenna, Mayol i Raynal, Onesta, Rod, de Roo, Rühle, Schörling, Sörensen, Staes, Wuori

Nein-Stimmen: 48

EDD: Andersen, Bonde, Sandbæk

GUE/NGL: Ainardi, Alavanos, Alyssandrakis, Bergaz Conesa, Blak, Bordes, Boudjenah, Brie, Caudron, Cauquil, Cossutta, Di Lello Finuoli, Fiebiger, Figueiredo, Frahm, Fraisse, Herzog, Jové Peres, Kaufmann, Korakas, Krarup, Krivine, Laguiller, Manisco, Markov, Marset Campos, Meijer, Patakis, Puerta, Scarbonchi, Schmid Herman, Schröder Ilka, Seppänen, Sjöstedt, Vachetta, Vinci, Wurtz

NI: Claeys, Dillen, Garaud, Gollnisch, Lang, Stirbois

PPE-DE: McMillan-Scott, Stockton

Enthaltungen: 39

EDD: Abitbol, Bernié, Booth, Butel, Coûteaux, Esclopé, Farage, Kuntz, Raymond, Saint-Josse, Titford

PPE-DE: Atkins, Beazley, Bowis, Bradbourn, Bushill-Matthews, Callanan, Chichester, Corrie, Costa Raffaele, Dover, Elles, Evans Jonathan, Foster, Goodwill, Harbour, Heaton-Harris, Helmer, Khanbhai, Kirkhope, Nicholson, Parish, Perry, Purvis, Stevenson, Sturdy, Sumberg, Van Orden, Villiers

2.   Bericht Randzio-Plath A5-0307/2003

Entschließung — Geheime Abstimmung

EDD: Abitbol, Andersen, Belder, Bernié, Blokland, Bonde, Booth, Butel, Coûteaux, van Dam, Esclopé, Farage, Kuntz, Mathieu, Raymond, Saint-Josse, Sandbæk, Titford

ELDR: Andreasen, André-Léonard, Boogerd-Quaak, Calò, De Clercq, Dybkjær, Flesch, Formentini, Gasòliba i Böhm, Jensen, Manders, Monsonís Domingo, Mulder, Newton Dunn, Olsson, Paulsen, Pesälä, Plooij-van Gorsel, Pohjamo, Procacci, Ries, Riis-Jørgensen, Sanders-ten Holte, Sbarbati, Schmidt, Sterckx, Sørensen, Thors, Väyrynen, Vallvé, Van Hecke, Vermeer, Virrankoski, Watson

GUE/NGL: Ainardi, Alavanos, Alyssandrakis, Bakopoulos, Bergaz Conesa, Blak, Bordes, Boudjenah, Brie, Caudron, Cauquil, Cossutta, Di Lello Finuoli, Fiebiger, Figueiredo, Frahm, Fraisse, Herzog, Jové Peres, Kaufmann, Korakas, Koulourianos, Krarup, Krivine, Laguiller, Manisco, Markov, Marset Campos, Meijer, Patakis, Puerta, Scarbonchi, Schmid Herman, Schröder Ilka, Seppänen, Sjöstedt, Vachetta, Vinci, Wurtz

NI: Berthu, Beysen, Borghezio, Cappato, Claeys, Dell'Alba, Della Vedova, Dillen, Garaud, Gollnisch, Hager, Kronberger, Lang, de La Perriere, Raschhofer, Souchet, Speroni, Stirbois

PPE-DE: Andria, Arvidsson, Atkins, Averoff, Avilés Perea, Ayuso González, Bayona de Perogordo, Beazley, Berend, Bodrato, Bourlanges, Bowis, Bradbourn, Brienza, Brok, Bushill-Matthews, Callanan, Camisón Asensio, Chichester, Cocilovo, Coelho, Cornillet, Corrie, Costa Raffaele, Cunha, Cushnahan, Daul, Deprez, De Sarnez, Descamps, De Veyrac, Dimitrakopoulos, Doorn, Dover, Ebner, Elles, Evans Jonathan, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Ferrer, Ferri, Fiori, Flemming, Florenz, Folias, Foster, Fourtou, Friedrich, Gahler, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, García-Orcoyen Tormo, Gargani, Garriga Polledo, Gawronski, Gil-Robles Gil-Delgado, Glase, Goepel, Gomolka, Goodwill, Graça Moura, Grönfeldt Bergman, Grosch, Grossetête, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Heaton-Harris, Helmer, Hermange, Herranz García, Hieronymi, Inglewood, Jarzembowski, Karas, Kauppi, Keppelhoff-Wiechert, Khanbhai, Kirkhope, Klamt, Koch, Konrad, Korhola, Lamassoure, Langen, Lechner, Lisi, Lulling, Maat, McCartin, McMillan-Scott, Maij-Weggen, Mann Thomas, Marini, Marinos, Marques, Martens, Martin Hugues, Matikainen-Kallström, Mauro, Mayer Hans-Peter, Mayer Xaver, Méndez de Vigo, Menrad, Mombaur, Moreira Da Silva, Morillon, Naranjo Escobar, Nassauer, Nicholson, Niebler, Nisticò, Ojeda Sanz, Oomen-Ruijten, Oostlander, Oreja Arburúa, Pacheco Pereira, Pack, Parish, Pastorelli, Pérez Álvarez, Perry, Pex, Pirker, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posselt, Pronk, Purvis, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Redondo Jiménez, Ripoll y Martínez de Bedoya, Rovsing, Rübig, Sacrédeus, Salafranca Sánchez-Neyra, Santer, Santini, Sartori, Schaffner, Schleicher, Schmitt, Schnellhardt, Schröder Jürgen, Smet, Sommer, Stenmarck, Stenzel, Stevenson, Stockton, Sturdy, Sudre, Sumberg, Suominen, Tajani, Theato, Thyssen, Trakatellis, Valdivielso de Cué, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, van Velzen, de Veyrinas, Villiers, Vlasto, Wachtmeister, Wenzel-Perillo, von Wogau, Wuermeling, Zabell, Zacharakis, Zappalà, Zimmerling, Zissener

PSE: Adam, Andersson, Aparicio Sánchez, Baltas, Barón Crespo, Berenguer Fuster, Berès, van den Berg, Berger, Bösch, Bowe, Bullmann, Campos, Carlotti, Carnero González, Carraro, Carrilho, Casaca, Cashman, Cercas, Cerdeira Morterero, Colom i Naval, Corbey, Darras, Dehousse, De Rossa, Désir, Díez González, Dührkop Dührkop, Duhamel, Duin, Ettl, Färm, Fava, Ferreira, Ford, Fruteau, Garot, Gebhardt, Ghilardotti, Gill, Gillig, Glante, Goebbels, Gröner, Guy-Quint, Haug, Hazan, Hedkvist Petersen, Honeyball, Howitt, Hughes, van Hulten, Hume, Iivari, Imbeni, Izquierdo Collado, Izquierdo Rojo, Jöns, Karamanou, Karlsson, Katiforis, Keßler, Kindermann, Koukiadis, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuckelkorn, Kuhne, Lage, Lange, Leinen, Lund, McAvan, McCarthy, McNally, Malliori, Mann Erika, Marinho, Martínez Martínez, Mastorakis, Medina Ortega, Mendiluce Pereiro, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Miller, Miranda de Lage, Moraes, Müller Rosemarie, Murphy, Myller, Napoletano, Napolitano, Obiols i Germà, Paasilinna, Paciotti, Piecyk, Pittella, Poignant, Poos, Prets, Randzio-Plath, Rapkay, Read, Rocard, Rodríguez Ramos, Roth-Behrendt, Rothe, Roure, Ruffolo, Sacconi, Sandberg-Fries, dos Santos, Sauquillo Pérez del Arco, Scheele, Schmid Gerhard, Schulz, Simpson, Skinner, Soares, Sornosa Martínez, Souladakis, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swiebel, Swoboda, Terrón i Cusí, Theorin, Trentin, Vairinhos, Van Brempt, Van Lancker, Vattimo, Veltroni, Volcic, Walter, Watts, Weiler, Whitehead, Wiersma, Wynn, Zorba, Zrihen

UEN: Andrews, Berlato, Bigliardo, Camre, Caullery, Collins, Crowley, Fitzsimons, Hyland, Marchiani, Muscardini, Mussa, Ó Neachtain, Pasqua, Queiró, Ribeiro e Castro, Segni, Thomas-Mauro

Verts/ALE: Aaltonen, Ahern, Auroi, Buitenweg, Celli, Cohn-Bendit, Dhaene, Echerer, Ferrández Lezaun, Frassoni, Isler Béguin, Jonckheer, Lagendijk, Lambert, Lannoye, Lipietz, MacCormick, Mayol i Raynal, Onesta, de Roo, Rühle, Schörling, Staes, Turmes

3.   Bericht Berenguer Fuster A5-0236/2003

Entschließung

Ja-Stimmen: 464

EDD: Andersen, Belder, Bernié, Blokland, Bonde, Butel, van Dam, Esclopé, Mathieu, Raymond, Saint-Josse, Sandbæk

ELDR: Andreasen, André-Léonard, Boogerd-Quaak, Calò, De Clercq, Dybkjær, Flesch, Gasòliba i Böhm, Jensen, Manders, Monsonís Domingo, Mulder, Newton Dunn, Nordmann, Olsson, Pesälä, Plooij-van Gorsel, Pohjamo, Procacci, Ries, Riis-Jørgensen, Sanders-ten Holte, Sbarbati, Schmidt, Sterckx, Sørensen, Thors, Väyrynen, Vallvé, Van Hecke, Vermeer, Virrankoski, Watson

GUE/NGL: Bakopoulos, Bergaz Conesa, Blak, Brie, Caudron, Cossutta, Di Lello Finuoli, Fiebiger, Figueiredo, Frahm, Fraisse, Herzog, Jové Peres, Kaufmann, Koulourianos, Markov, Marset Campos, Meijer, Morgantini, Puerta, Scarbonchi, Schmid Herman, Schröder Ilka, Seppänen, Sjöstedt, Vinci

NI: Beysen, Borghezio, Gorostiaga Atxalandabaso, Hager, Kronberger, Raschhofer, Souchet, Speroni

PPE-DE: Andria, Arvidsson, Atkins, Averoff, Avilés Perea, Ayuso González, Bartolozzi, Bayona de Perogordo, Beazley, Berend, Bodrato, Böge, von Boetticher, Bourlanges, Bowis, Bradbourn, Brienza, Brok, Bushill-Matthews, Callanan, Camisón Asensio, Cederschiöld, Chichester, Cocilovo, Coelho, Cornillet, Corrie, Costa Raffaele, Cunha, Cushnahan, Daul, Deprez, De Sarnez, Descamps, De Veyrac, Dimitrakopoulos, Doorn, Dover, Doyle, Ebner, Elles, Evans Jonathan, Fatuzzo, Ferber, Fernández Martín, Ferrer, Ferri, Fiori, Flemming, Florenz, Folias, Foster, Fourtou, Friedrich, Gahler, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, García-Orcoyen Tormo, Gargani, Garriga Polledo, Gawronski, Gil-Robles Gil-Delgado, Glase, Goepel, Gomolka, Goodwill, Graça Moura, Grönfeldt Bergman, Grosch, Grossetête, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Heaton-Harris, Helmer, Hermange, Herranz García, Hieronymi, Inglewood, Jarzembowski, Jeggle, Karas, Kauppi, Keppelhoff-Wiechert, Khanbhai, Kirkhope, Klamt, Klaß, Knolle, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Lamassoure, Langen, Lechner, Liese, Lisi, Lulling, Maat, McCartin, McMillan-Scott, Maij-Weggen, Mann Thomas, Marini, Marinos, Marques, Martens, Martin Hugues, Matikainen-Kallström, Mauro, Mayer Hans-Peter, Mayer Xaver, Méndez de Vigo, Menrad, Mombaur, Moreira Da Silva, Morillon, Müller Emilia Franziska, Naranjo Escobar, Nassauer, Nicholson, Niebler, Nisticò, Ojeda Sanz, Oomen-Ruijten, Oostlander, Oreja Arburúa, Pacheco Pereira, Pack, Parish, Pastorelli, Pérez Álvarez, Perry, Pex, Pirker, Piscarreta, Podestà, Poettering, Pomés Ruiz, Posselt, Pronk, Purvis, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Redondo Jiménez, Ripoll y Martínez de Bedoya, Rovsing, Rübig, Sacrédeus, Salafranca Sánchez-Neyra, Santer, Santini, Sartori, Schaffner, Schierhuber, Schleicher, Schmitt, Schnellhardt, Schröder Jürgen, Schwaiger, Smet, Sommer, Stenmarck, Stenzel, Stevenson, Stockton, Sturdy, Sudre, Sumberg, Suominen, Tajani, Theato, Thyssen, Trakatellis, Valdivielso de Cué, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, van Velzen, de Veyrinas, Vidal-Quadras Roca, Villiers, Vlasto, Wachtmeister, Wenzel-Perillo, Wijkman, von Wogau, Wuermeling, Zabell, Zacharakis, Zappalà, Zimmerling, Zissener

PSE: Adam, Andersson, Aparicio Sánchez, Baltas, Barón Crespo, Berenguer Fuster, Berès, van den Berg, Berger, Bösch, Bowe, Bullmann, van den Burg, Campos, Carlotti, Carnero González, Carraro, Carrilho, Casaca, Cashman, Cercas, Cerdeira Morterero, Ceyhun, Colom i Naval, Corbett, Corbey, Darras, Dehousse, De Rossa, Désir, Díez González, Dührkop Dührkop, Duhamel, Duin, Ettl, Färm, Fava, Ferreira, Ford, Fruteau, Garot, Gebhardt, Ghilardotti, Gill, Gillig, Glante, Goebbels, Gröner, Guy-Quint, Haug, Hazan, Hedkvist Petersen, Honeyball, Howitt, Hughes, van Hulten, Hume, Iivari, Imbeni, Izquierdo Collado, Izquierdo Rojo, Jöns, Karamanou, Karlsson, Katiforis, Keßler, Kindermann, Kinnock, Koukiadis, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuckelkorn, Kuhne, Lage, Lalumière, Lange, Leinen, Linkohr, Lund, McAvan, McCarthy, McNally, Malliori, Mann Erika, Marinho, Martínez Martínez, Mastorakis, Medina Ortega, Mendiluce Pereiro, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Miller, Miranda de Lage, Moraes, Müller Rosemarie, Murphy, Myller, Napoletano, Napolitano, Obiols i Germà, Paasilinna, Paciotti, Pérez Royo, Piecyk, Pittella, Poignant, Poos, Prets, Randzio-Plath, Rapkay, Read, Rocard, Rodríguez Ramos, Roth-Behrendt, Rothe, Roure, Ruffolo, Sacconi, Sandberg-Fries, dos Santos, Sauquillo Pérez del Arco, Scheele, Schmid Gerhard, Schulz, Simpson, Skinner, Soares, Sornosa Martínez, Souladakis, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swiebel, Swoboda, Terrón i Cusí, Theorin, Torres Marques, Trentin, Vairinhos, Van Brempt, Van Lancker, Vattimo, Veltroni, Volcic, Walter, Watts, Weiler, Whitehead, Wiersma, Wynn, Zimeray, Zorba, Zrihen

UEN: Berlato, Bigliardo, Collins, Crowley, Fitzsimons, Hyland, Muscardini, Mussa, Ó Neachtain, Segni

Verts/ALE: Aaltonen, Auroi, Buitenweg, Celli, Echerer, Ferrández Lezaun, Isler Béguin, Jonckheer, Lagendijk, Lambert, Lannoye, Lipietz, MacCormick, McKenna, Maes, Mayol i Raynal, Nogueira Román, Onesta, Ortuondo Larrea, Piétrasanta, Rod, de Roo, Rühle, Schörling, Sörensen, Staes, Turmes, Wuori

Nein-Stimmen: 10

EDD: Abitbol, Booth, Farage, Titford

ELDR: Paulsen

GUE/NGL: Alyssandrakis, Korakas, Patakis

NI: Garaud, de La Perriere

Enthaltungen: 30

EDD: Coûteaux, Kuntz

GUE/NGL: Ainardi, Alavanos, Bordes, Boudjenah, Cauquil, Krarup, Krivine, Laguiller, Vachetta, Wurtz

NI: Berthu, Cappato, Claeys, Della Vedova, Dillen, Gollnisch, Lang, Pannella, Stirbois, Turco

UEN: Andrews, Camre, Caullery, Marchiani, Pasqua, Queiró, Ribeiro e Castro, Thomas-Mauro

4.   Bericht Sterckx A5-0278/2003

Änderungsantrag 11

Ja-Stimmen: 315

EDD: Abitbol, Belder, Bernié, Blokland, van Dam, Esclopé, Mathieu, Raymond, Saint-Josse

ELDR: Andreasen, Boogerd-Quaak, Busk, Calò, De Clercq, Dybkjær, Flesch, Formentini, Gasòliba i Böhm, Jensen, Newton Dunn, Nordmann, Olsson, Paulsen, Pesälä, Pohjamo, Procacci, Ries, Riis-Jørgensen, Sbarbati, Schmidt, Sterckx, Sørensen, Thors, Väyrynen, Vallvé, Van Hecke, Vermeer, Virrankoski, Watson

GUE/NGL: Ainardi, Alavanos, Alyssandrakis, Bakopoulos, Bergaz Conesa, Blak, Bordes, Boudjenah, Brie, Caudron, Cauquil, Cossutta, Di Lello Finuoli, Fiebiger, Figueiredo, Frahm, Fraisse, Herzog, Jové Peres, Kaufmann, Korakas, Koulourianos, Krarup, Krivine, Laguiller, Manisco, Markov, Marset Campos, Meijer, Morgantini, Patakis, Puerta, Schmid Herman, Schröder Ilka, Seppänen, Sjöstedt, Vachetta, Vinci, Wurtz

NI: Berthu, Cappato, Claeys, Dell'Alba, Della Vedova, Dillen, Dupuis, Gorostiaga Atxalandabaso, Hager, Kronberger, de La Perriere, Pannella, Souchet, Stirbois, Turco

PPE-DE: Bourlanges, Coelho, Cornillet, Cushnahan, Daul, De Mita, Deprez, De Sarnez, De Veyrac, Dimitrakopoulos, Ferrer, Fourtou, García-Margallo y Marfil, García-Orcoyen Tormo, Gawronski, Grosch, Grossetête, Hermange, Kratsa-Tsagaropoulou, Lamassoure, Lechner, Martin Hugues, Mombaur, Pacheco Pereira, Schaffner, Schröder Jürgen, Smet, Thyssen, van Velzen, de Veyrinas, Vlasto

PSE: Adam, Andersson, Aparicio Sánchez, Baltas, Barón Crespo, Berenguer Fuster, Berès, van den Berg, Berger, Bösch, Bowe, Bullmann, van den Burg, Campos, Carlotti, Carnero González, Carraro, Carrilho, Casaca, Cashman, Cercas, Cerdeira Morterero, Colom i Naval, Corbett, Corbey, Darras, Dehousse, De Rossa, Désir, Díez González, Dührkop Dührkop, Duhamel, Duin, Ettl, Färm, Fava, Ferreira, Ford, Fruteau, Garot, Gebhardt, Ghilardotti, Gill, Gillig, Glante, Goebbels, Görlach, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Haug, Hazan, Hedkvist Petersen, Honeyball, Howitt, Hughes, Hume, Iivari, Imbeni, Izquierdo Collado, Izquierdo Rojo, Junker, Karamanou, Karlsson, Katiforis, Keßler, Kindermann, Kinnock, Koukiadis, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuckelkorn, Kuhne, Lage, Lalumière, Lange, Lavarra, Leinen, Linkohr, Lund, McAvan, McCarthy, McNally, Malliori, Mann Erika, Marinho, Martin Hans-Peter, Martínez Martínez, Mastorakis, Medina Ortega, Mendiluce Pereiro, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Miller, Miranda de Lage, Moraes, Müller Rosemarie, Murphy, Myller, Napoletano, Napolitano, Obiols i Germà, Paasilinna, Paciotti, Pérez Royo, Piecyk, Poignant, Poos, Prets, Randzio-Plath, Rapkay, Read, Rocard, Rodríguez Ramos, Roth-Behrendt, Rothe, Roure, Ruffolo, Sacconi, Sandberg-Fries, dos Santos, Sauquillo Pérez del Arco, Scheele, Schulz, Simpson, Skinner, Soares, Sornosa Martínez, Souladakis, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swiebel, Swoboda, Terrón i Cusí, Theorin, Torres Marques, Trentin, Vairinhos, Valenciano Martínez-Orozco, Van Brempt, Van Lancker, Vattimo, Veltroni, Volcic, Walter, Watts, Weiler, Whitehead, Wiersma, Wynn, Zorba, Zrihen

UEN: Andrews, Caullery, Ribeiro e Castro, Thomas-Mauro

Verts/ALE: Aaltonen, Ahern, Auroi, Bouwman, Buitenweg, Celli, Dhaene, Echerer, Ferrández Lezaun, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, Isler Béguin, Jonckheer, Lagendijk, Lambert, Lannoye, Lipietz, MacCormick, McKenna, Maes, Mayol i Raynal, Nogueira Román, Onesta, Ortuondo Larrea, Piétrasanta, Rod, de Roo, Rühle, Schörling, Sörensen, Staes, Turmes, Voggenhuber, Wuori

Nein-Stimmen: 183

EDD: Booth, Farage, Titford

ELDR: André-Léonard

NI: Beysen, Garaud, Martinez, Speroni

PPE-DE: Andria, Arvidsson, Atkins, Averoff, Avilés Perea, Ayuso González, Banotti, Bartolozzi, Bayona de Perogordo, Beazley, Berend, Bodrato, Böge, von Boetticher, Bowis, Bradbourn, Brienza, Brok, Brunetta, Bushill-Matthews, Callanan, Camisón Asensio, Cederschiöld, Chichester, Cocilovo, Corrie, Costa Raffaele, Cunha, Descamps, Doorn, Dover, Doyle, Ebner, Elles, Evans Jonathan, Fatuzzo, Fernández Martín, Fiori, Flemming, Folias, Foster, Friedrich, Gahler, Galeote Quecedo, Gargani, Garriga Polledo, Gemelli, Gil-Robles Gil-Delgado, Glase, Goepel, Gomolka, Goodwill, Graça Moura, Grönfeldt Bergman, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Heaton-Harris, Helmer, Herranz García, Hieronymi, Inglewood, Jarzembowski, Jeggle, Karas, Kauppi, Keppelhoff-Wiechert, Khanbhai, Kirkhope, Klamt, Klaß, Knolle, Koch, Konrad, Korhola, Langen, Laschet, Liese, Lisi, Lulling, McCartin, McMillan-Scott, Maij-Weggen, Mann Thomas, Marini, Marinos, Martens, Matikainen-Kallström, Mauro, Mayer Hans-Peter, Mayer Xaver, Méndez de Vigo, Mennitti, Menrad, Moreira Da Silva, Morillon, Müller Emilia Franziska, Naranjo Escobar, Nassauer, Nicholson, Niebler, Nisticò, Ojeda Sanz, Oomen-Ruijten, Oostlander, Oreja Arburúa, Parish, Pastorelli, Pérez Álvarez, Perry, Pex, Piscarreta, Podestà, Poettering, Posselt, Pronk, Purvis, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Redondo Jiménez, Ripoll y Martínez de Bedoya, Rovsing, Rübig, Sacrédeus, Salafranca Sánchez-Neyra, Santer, Santini, Sartori, Schierhuber, Schleicher, Schmitt, Schnellhardt, Schwaiger, Sommer, Stenmarck, Stenzel, Stevenson, Stockton, Sturdy, Sudre, Sumberg, Suominen, Tajani, Theato, Trakatellis, Valdivielso de Cué, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Vidal-Quadras Roca, Wachtmeister, Wenzel-Perillo, Wijkman, von Wogau, Wuermeling, Zabell, Zacharakis, Zappalà, Zimmerling, Zissener

UEN: Bigliardo, Camre, Collins, Crowley, Fitzsimons, Hyland, Marchiani, Muscardini, Mussa, Nobilia, Ó Neachtain, Pasqua, Queiró, Segni, Turchi

Enthaltungen: 6

EDD: Andersen, Bonde, Kuntz, Sandbæk

PPE-DE: Maat, Marques

5.   Bericht Sterckx A5-0278/2003

Änderungsantrag 12/rev

Ja-Stimmen: 239

EDD: Abitbol, Andersen, Bernié, Bonde, Butel, Esclopé, Mathieu, Raymond, Saint-Josse, Sandbæk

ELDR: Vallvé

GUE/NGL: Fraisse

NI: Berthu, Beysen, Cappato, Claeys, Dell'Alba, Della Vedova, Dillen, Dupuis, Garaud, Gollnisch, Hager, Lang, de La Perriere, Martinez, Pannella, Souchet, Stirbois, Turco

PPE-DE: Arvidsson, Atkins, Averoff, Avilés Perea, Ayuso González, Banotti, Bartolozzi, Bayona de Perogordo, Beazley, Berend, Bodrato, Böge, von Boetticher, Bourlanges, Bowis, Bradbourn, Brienza, Brok, Brunetta, Bushill-Matthews, Callanan, Camisón Asensio, Cederschiöld, Chichester, Coelho, Cornillet, Corrie, Cunha, Cushnahan, Daul, De Mita, Deprez, De Sarnez, Descamps, De Veyrac, Dimitrakopoulos, Dover, Doyle, Ebner, Elles, Evans Jonathan, Fatuzzo, Fernández Martín, Ferrer, Ferri, Fiori, Flemming, Florenz, Folias, Foster, Fourtou, Friedrich, Gahler, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, García-Orcoyen Tormo, Gargani, Garriga Polledo, Gawronski, Gemelli, Gil-Robles Gil-Delgado, Glase, Goepel, Gomolka, Goodwill, Graça Moura, Grönfeldt Bergman, Grosch, Grossetête, Gutiérrez-Cortines, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Heaton-Harris, Helmer, Hermange, Herranz García, Inglewood, Jeggle, Karas, Kauppi, Keppelhoff-Wiechert, Khanbhai, Kirkhope, Klamt, Klaß, Knolle, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Lamassoure, Langen, Laschet, Lechner, Liese, Lisi, Lulling, Maat, McCartin, McMillan-Scott, Maij-Weggen, Mann Thomas, Marini, Marinos, Marques, Martens, Martin Hugues, Matikainen-Kallström, Mauro, Mayer Hans-Peter, Mayer Xaver, Méndez de Vigo, Mennitti, Menrad, Mombaur, Moreira Da Silva, Morillon, Müller Emilia Franziska, Naranjo Escobar, Nassauer, Nicholson, Niebler, Nisticò, Ojeda Sanz, Oomen-Ruijten, Oostlander, Oreja Arburúa, Pacheco Pereira, Pack, Parish, Pastorelli, Pérez Álvarez, Perry, Pex, Pirker, Piscarreta, Podestà, Poettering, Posselt, Pronk, Purvis, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Redondo Jiménez, Ripoll y Martínez de Bedoya, Rovsing, Rübig, Sacrédeus, Salafranca Sánchez-Neyra, Santer, Santini, Sartori, Schaffner, Schierhuber, Schleicher, Schmitt, Schnellhardt, Schröder Jürgen, Schwaiger, Sommer, Stenmarck, Stenzel, Stevenson, Stockton, Sturdy, Sudre, Sumberg, Suominen, Tajani, Theato, Trakatellis, Valdivielso de Cué, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, van Velzen, de Veyrinas, Vidal-Quadras Roca, Vlasto, Wachtmeister, Wenzel-Perillo, Wijkman, von Wogau, Wuermeling, Zabell, Zacharakis, Zappalà, Zimmerling, Zissener

PSE: Valenciano Martínez-Orozco

UEN: Andrews, Bigliardo, Camre, Caullery, Collins, Crowley, Hyland, Marchiani, Muscardini, Mussa, Nobilia, Ó Neachtain, Pasqua, Queiró, Ribeiro e Castro, Segni, Thomas-Mauro, Turchi

Nein-Stimmen: 268

EDD: Belder, Blokland, Booth, van Dam, Farage, Titford

ELDR: Andreasen, André-Léonard, Boogerd-Quaak, Busk, Calò, De Clercq, Dybkjær, Flesch, Formentini, Jensen, Manders, Monsonís Domingo, Newton Dunn, Nordmann, Olsson, Paulsen, Pesälä, Plooij-van Gorsel, Pohjamo, Procacci, Riis-Jørgensen, Sanders-ten Holte, Sbarbati, Schmidt, Sterckx, Sørensen, Thors, Väyrynen, Van Hecke, Vermeer, Virrankoski, Watson

GUE/NGL: Ainardi, Alavanos, Alyssandrakis, Bakopoulos, Bergaz Conesa, Blak, Bordes, Boudjenah, Brie, Caudron, Cauquil, Cossutta, Di Lello Finuoli, Fiebiger, Figueiredo, Herzog, Jové Peres, Kaufmann, Korakas, Koulourianos, Krarup, Krivine, Laguiller, Manisco, Markov, Marset Campos, Meijer, Morgantini, Patakis, Puerta, Scarbonchi, Schmid Herman, Schröder Ilka, Seppänen, Sjöstedt, Vachetta, Vinci, Wurtz

NI: Borghezio, Gorostiaga Atxalandabaso, Speroni

PPE-DE: Doorn

PSE: Adam, Andersson, Aparicio Sánchez, Baltas, Barón Crespo, Berenguer Fuster, Berès, van den Berg, Berger, Bösch, Bowe, Bullmann, van den Burg, Campos, Carlotti, Carnero González, Carraro, Carrilho, Casaca, Cashman, Cercas, Cerdeira Morterero, Ceyhun, Colom i Naval, Corbett, Corbey, Darras, Dehousse, De Rossa, Désir, Díez González, Dührkop Dührkop, Duhamel, Duin, Ettl, Färm, Fava, Ferreira, Ford, Fruteau, Garot, Gebhardt, Ghilardotti, Gill, Gillig, Glante, Goebbels, Görlach, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Haug, Hazan, Hedkvist Petersen, Honeyball, Howitt, Hughes, van Hulten, Hume, Iivari, Imbeni, Izquierdo Collado, Izquierdo Rojo, Jöns, Junker, Karamanou, Karlsson, Keßler, Kindermann, Kinnock, Koukiadis, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuckelkorn, Kuhne, Lage, Lalumière, Lange, Lavarra, Linkohr, Lund, McAvan, McCarthy, McNally, Malliori, Mann Erika, Marinho, Martin Hans-Peter, Martínez Martínez, Mastorakis, Medina Ortega, Mendiluce Pereiro, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Miller, Miranda de Lage, Moraes, Müller Rosemarie, Murphy, Myller, Napoletano, Napolitano, Obiols i Germà, Paasilinna, Paciotti, Pérez Royo, Piecyk, Pittella, Poignant, Poos, Prets, Randzio-Plath, Rapkay, Read, Rocard, Rodríguez Ramos, Roth-Behrendt, Roure, Ruffolo, Sacconi, Sandberg-Fries, dos Santos, Sauquillo Pérez del Arco, Scheele, Schmid Gerhard, Schulz, Simpson, Skinner, Soares, Sornosa Martínez, Souladakis, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swoboda, Terrón i Cusí, Theorin, Torres Marques, Trentin, Vairinhos, Van Brempt, Van Lancker, Vattimo, Veltroni, Volcic, Walter, Watts, Weiler, Whitehead, Wiersma, Wynn, Zimeray, Zorba, Zrihen

Verts/ALE: Aaltonen, Ahern, Auroi, Bouwman, Breyer, Buitenweg, Celli, Dhaene, Echerer, Ferrández Lezaun, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, Isler Béguin, Lagendijk, Lambert, Lannoye, Lipietz, MacCormick, McKenna, Maes, Mayol i Raynal, Nogueira Román, Onesta, Ortuondo Larrea, Piétrasanta, Rod, de Roo, Rühle, Schörling, Sörensen, Staes, Turmes, Voggenhuber, Wuori

Enthaltungen: 2

EDD: Coûteaux

NI: Kronberger

6.   Bericht Sterckx A5-0278/2003

Änderungsantrag 16

Ja-Stimmen: 294

EDD: Andersen, Belder, Bernié, Blokland, Bonde, Butel, van Dam, Esclopé, Mathieu, Raymond, Saint-Josse, Sandbæk

ELDR: Andreasen, André-Léonard, Boogerd-Quaak, Busk, Calò, De Clercq, Dybkjær, Flesch, Formentini, Jensen, Manders, Monsonís Domingo, Mulder, Newton Dunn, Nordmann, Olsson, Paulsen, Pesälä, Pohjamo, Procacci, Ries, Riis-Jørgensen, Sbarbati, Schmidt, Sterckx, Sørensen, Thors, Väyrynen, Van Hecke, Vermeer, Virrankoski, Watson

GUE/NGL: Ainardi, Alavanos, Alyssandrakis, Bakopoulos, Bergaz Conesa, Blak, Bordes, Boudjenah, Brie, Caudron, Cauquil, Cossutta, Di Lello Finuoli, Fiebiger, Frahm, Fraisse, Herzog, Jové Peres, Kaufmann, Korakas, Koulourianos, Krarup, Krivine, Laguiller, Manisco, Markov, Marset Campos, Meijer, Modrow, Morgantini, Patakis, Puerta, Scarbonchi, Schröder Ilka, Seppänen, Sjöstedt, Vachetta, Vinci, Wurtz

NI: Borghezio, Claeys, Dillen, Gollnisch, Gorostiaga Atxalandabaso, Hager, Lang, de La Perriere, Martinez, Stirbois

PPE-DE: Brienza, Maij-Weggen, Smet, Thyssen

PSE: Adam, Andersson, Aparicio Sánchez, Baltas, Barón Crespo, Berenguer Fuster, Berès, van den Berg, Berger, Bösch, Bowe, Bullmann, van den Burg, Campos, Carlotti, Carnero González, Carraro, Carrilho, Casaca, Cashman, Cercas, Cerdeira Morterero, Ceyhun, Colom i Naval, Corbett, Corbey, Darras, Dehousse, De Rossa, Désir, Díez González, Dührkop Dührkop, Duhamel, Duin, Ettl, Färm, Fava, Ferreira, Ford, Fruteau, Garot, Gebhardt, Ghilardotti, Gill, Gillig, Glante, Goebbels, Görlach, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Haug, Hazan, Hedkvist Petersen, Honeyball, Howitt, Hughes, van Hulten, Hume, Iivari, Imbeni, Izquierdo Collado, Izquierdo Rojo, Jöns, Junker, Karamanou, Karlsson, Katiforis, Keßler, Kindermann, Kinnock, Koukiadis, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuckelkorn, Kuhne, Lage, Lalumière, Lange, Lavarra, Leinen, Linkohr, Lund, McAvan, McCarthy, McNally, Malliori, Mann Erika, Marinho, Martin Hans-Peter, Martínez Martínez, Mastorakis, Medina Ortega, Mendiluce Pereiro, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Miller, Miranda de Lage, Moraes, Müller Rosemarie, Murphy, Myller, Napoletano, Napolitano, Obiols i Germà, Paasilinna, Paciotti, Pérez Royo, Piecyk, Pittella, Poignant, Poos, Prets, Randzio-Plath, Rapkay, Read, Rocard, Rodríguez Ramos, Roth-Behrendt, Rothe, Roure, Ruffolo, Sacconi, Sandberg-Fries, dos Santos, Sauquillo Pérez del Arco, Savary, Scheele, Schmid Gerhard, Schulz, Simpson, Skinner, Soares, Sornosa Martínez, Souladakis, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swiebel, Swoboda, Terrón i Cusí, Theorin, Torres Marques, Trentin, Vairinhos, Valenciano Martínez-Orozco, Van Brempt, Van Lancker, Vattimo, Veltroni, Volcic, Walter, Watts, Weiler, Whitehead, Wiersma, Wynn, Zimeray, Zorba, Zrihen

UEN: Andrews, Camre, Ribeiro e Castro

Verts/ALE: Aaltonen, Ahern, Auroi, Bouwman, Breyer, Buitenweg, Dhaene, Echerer, Ferrández Lezaun, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, Isler Béguin, Jonckheer, Lagendijk, Lambert, Lannoye, Lipietz, MacCormick, McKenna, Maes, Mayol i Raynal, Nogueira Román, Onesta, Ortuondo Larrea, Piétrasanta, Rod, de Roo, Rühle, Schörling, Sörensen, Staes, Turmes, Voggenhuber, Wuori

Nein-Stimmen: 224

EDD: Abitbol, Coûteaux, Kuntz

ELDR: Sanders-ten Holte

NI: Berthu, Beysen, Cappato, Dell'Alba, Della Vedova, Dupuis, Garaud, Pannella, Raschhofer, Souchet, Speroni, Turco

PPE-DE: Andria, Arvidsson, Atkins, Averoff, Avilés Perea, Ayuso González, Banotti, Bartolozzi, Bayona de Perogordo, Beazley, Berend, Bodrato, Böge, von Boetticher, Bourlanges, Bowis, Bradbourn, Brok, Brunetta, Bushill-Matthews, Callanan, Cederschiöld, Chichester, Cocilovo, Coelho, Cornillet, Corrie, Costa Raffaele, Cunha, Cushnahan, Daul, De Mita, Deprez, De Sarnez, Descamps, De Veyrac, Dimitrakopoulos, Doorn, Dover, Doyle, Ebner, Elles, Evans Jonathan, Fatuzzo, Fernández Martín, Ferri, Fiori, Flemming, Florenz, Folias, Foster, Fourtou, Friedrich, Gahler, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, Gargani, Garriga Polledo, Gemelli, Gil-Robles Gil-Delgado, Glase, Goepel, Gomolka, Goodwill, Graça Moura, Grönfeldt Bergman, Grosch, Grossetête, Gutiérrez-Cortines, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Heaton-Harris, Helmer, Hermange, Herranz García, Hieronymi, Inglewood, Jackson, Jarzembowski, Jeggle, Karas, Kauppi, Keppelhoff-Wiechert, Khanbhai, Kirkhope, Klamt, Klaß, Knolle, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Lamassoure, Langen, Laschet, Lechner, Liese, Lisi, Lulling, Maat, McCartin, Mann Thomas, Marini, Marinos, Marques, Martin Hugues, Matikainen-Kallström, Mauro, Mayer Hans-Peter, Mayer Xaver, Méndez de Vigo, Mennitti, Menrad, Mombaur, Moreira Da Silva, Morillon, Müller Emilia Franziska, Naranjo Escobar, Nassauer, Nicholson, Niebler, Nisticò, Ojeda Sanz, Oomen-Ruijten, Oostlander, Oreja Arburúa, Pacheco Pereira, Pack, Parish, Pastorelli, Pérez Álvarez, Perry, Pex, Pirker, Piscarreta, Podestà, Poettering, Posselt, Pronk, Purvis, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Redondo Jiménez, Ripoll y Martínez de Bedoya, Rovsing, Rübig, Sacrédeus, Salafranca Sánchez-Neyra, Santer, Santini, Sartori, Schaffner, Schierhuber, Schleicher, Schmitt, Schnellhardt, Schröder Jürgen, Schwaiger, Sommer, Stenmarck, Stenzel, Stevenson, Stockton, Sturdy, Sudre, Sumberg, Suominen, Tajani, Theato, Trakatellis, Valdivielso de Cué, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, van Velzen, de Veyrinas, Vidal-Quadras Roca, Villiers, Vlasto, Wachtmeister, Wenzel-Perillo, Wieland, Wijkman, von Wogau, Wuermeling, Zabell, Zacharakis, Zappalà, Zimmerling, Zissener

UEN: Berlato, Bigliardo, Caullery, Collins, Crowley, Fitzsimons, Hyland, Marchiani, Muscardini, Mussa, Nobilia, Ó Neachtain, Pasqua, Queiró, Segni, Thomas-Mauro, Turchi

Enthaltungen: 7

EDD: Booth, Farage, Titford

ELDR: Gasòliba i Böhm, Vallvé

NI: Kronberger

PPE-DE: Ferrer

7.   Bericht Sterckx A5-0278/2003

Entschließung

Ja-Stimmen: 336

EDD: Abitbol, Andersen, Belder, Bernié, Blokland, Bonde, Butel, van Dam, Esclopé, Mathieu, Raymond, Saint-Josse, Sandbæk

ELDR: Andreasen, André-Léonard, Boogerd-Quaak, Busk, Calò, De Clercq, Dybkjær, Flesch, Formentini, Gasòliba i Böhm, Jensen, Manders, Monsonís Domingo, Mulder, Newton Dunn, Nordmann, Olsson, Paulsen, Pesälä, Plooij-van Gorsel, Pohjamo, Procacci, Ries, Riis-Jørgensen, Sanders-ten Holte, Sbarbati, Schmidt, Sterckx, Sørensen, Thors, Väyrynen, Vallvé, Van Hecke, Vermeer, Virrankoski, Watson

GUE/NGL: Ainardi, Alavanos, Bakopoulos, Bergaz Conesa, Blak, Bordes, Boudjenah, Brie, Caudron, Cauquil, Cossutta, Di Lello Finuoli, Fiebiger, Figueiredo, Frahm, Fraisse, Herzog, Jové Peres, Kaufmann, Koulourianos, Krarup, Krivine, Laguiller, Manisco, Markov, Marset Campos, Meijer, Modrow, Morgantini, Puerta, Scarbonchi, Schröder Ilka, Seppänen, Sjöstedt, Vachetta, Vinci, Wurtz

NI: Cappato, Claeys, Dell'Alba, Della Vedova, Dillen, Dupuis, Gollnisch, Gorostiaga Atxalandabaso, Hager, Kronberger, Lang, Martinez, Pannella, Raschhofer, Stirbois, Turco

PPE-DE: Andria, Bourlanges, Cornillet, Costa Raffaele, Cushnahan, Daul, De Mita, Deprez, De Sarnez, De Veyrac, Ferrer, Ferri, Fourtou, Grosch, Grossetête, Hermange, Kauppi, Lamassoure, Langen, Laschet, Lulling, Maat, McCartin, Marini, Martin Hugues, Moreira Da Silva, Nisticò, Oomen-Ruijten, Podestà, Schaffner, Schnellhardt, Smet, Stockton, Thyssen, van Velzen, de Veyrinas, Vlasto, Wijkman

PSE: Adam, Andersson, Aparicio Sánchez, Baltas, Barón Crespo, Berenguer Fuster, Berès, van den Berg, Berger, Bösch, Bowe, Bullmann, van den Burg, Campos, Carlotti, Carnero González, Carraro, Carrilho, Casaca, Cashman, Cercas, Cerdeira Morterero, Ceyhun, Colom i Naval, Corbett, Corbey, Darras, Dehousse, De Rossa, Désir, Díez González, Dührkop Dührkop, Duhamel, Duin, Ettl, Färm, Fava, Ferreira, Ford, Fruteau, Garot, Gebhardt, Ghilardotti, Gill, Gillig, Glante, Goebbels, Görlach, Gröner, Guy-Quint, Hänsch, Haug, Hazan, Hedkvist Petersen, Honeyball, Howitt, Hughes, van Hulten, Hume, Iivari, Imbeni, Izquierdo Collado, Izquierdo Rojo, Jöns, Junker, Karamanou, Karlsson, Katiforis, Keßler, Kindermann, Kinnock, Koukiadis, Krehl, Kreissl-Dörfler, Kuckelkorn, Kuhne, Lage, Lalumière, Lange, Lavarra, Leinen, Linkohr, Lund, McAvan, McCarthy, McNally, Malliori, Mann Erika, Marinho, Martin Hans-Peter, Martínez Martínez, Mastorakis, Medina Ortega, Mendiluce Pereiro, Menéndez del Valle, Miguélez Ramos, Miller, Miranda de Lage, Moraes, Müller Rosemarie, Murphy, Myller, Napoletano, Napolitano, Obiols i Germà, Paasilinna, Paciotti, Pérez Royo, Piecyk, Poignant, Poos, Prets, Randzio-Plath, Rapkay, Read, Rocard, Rodríguez Ramos, Roth-Behrendt, Rothe, Roure, Ruffolo, Sacconi, Sandberg-Fries, dos Santos, Sauquillo Pérez del Arco, Savary, Scheele, Schmid Gerhard, Schulz, Simpson, Skinner, Soares, Souladakis, Sousa Pinto, Stihler, Stockmann, Swiebel, Swoboda, Terrón i Cusí, Theorin, Torres Marques, Trentin, Vairinhos, Valenciano Martínez-Orozco, Van Brempt, Van Lancker, Vattimo, Veltroni, Volcic, Walter, Watts, Weiler, Whitehead, Wiersma, Wynn, Zimeray, Zorba, Zrihen

UEN: Andrews, Camre, Ribeiro e Castro

Verts/ALE: Aaltonen, Ahern, Auroi, Bouwman, Breyer, Buitenweg, Celli, Dhaene, Echerer, Ferrández Lezaun, Frassoni, Graefe zu Baringdorf, Isler Béguin, Jonckheer, Lagendijk, Lambert, Lannoye, Lipietz, MacCormick, McKenna, Maes, Mayol i Raynal, Nogueira Román, Onesta, Ortuondo Larrea, Piétrasanta, Rod, de Roo, Rühle, Schörling, Sörensen, Staes, Turmes, Voggenhuber, Wuori

Nein-Stimmen: 171

EDD: Booth, Coûteaux, Farage, Kuntz, Titford

NI: Beysen, Garaud, de La Perriere

PPE-DE: Arvidsson, Atkins, Averoff, Avilés Perea, Ayuso González, Banotti, Bartolozzi, Bayona de Perogordo, Beazley, Berend, Bodrato, Böge, von Boetticher, Bowis, Bradbourn, Brienza, Brok, Brunetta, Bushill-Matthews, Callanan, Camisón Asensio, Cederschiöld, Chichester, Coelho, Corrie, Dimitrakopoulos, Dover, Ebner, Elles, Evans Jonathan, Fatuzzo, Fernández Martín, Fiori, Florenz, Folias, Foster, Friedrich, Gahler, Galeote Quecedo, García-Margallo y Marfil, García-Orcoyen Tormo, Gargani, Garriga Polledo, Gil-Robles Gil-Delgado, Glase, Goepel, Gomolka, Goodwill, Graça Moura, Gutiérrez-Cortines, Hannan, Harbour, Hatzidakis, Heaton-Harris, Helmer, Hieronymi, Inglewood, Jackson, Jarzembowski, Jeggle, Karas, Keppelhoff-Wiechert, Khanbhai, Kirkhope, Klamt, Klaß, Knolle, Koch, Konrad, Korhola, Kratsa-Tsagaropoulou, Lechner, Liese, Lisi, McMillan-Scott, Maij-Weggen, Mann Thomas, Marinos, Matikainen-Kallström, Mauro, Mayer Hans-Peter, Mayer Xaver, Méndez de Vigo, Mennitti, Menrad, Mombaur, Morillon, Müller Emilia Franziska, Naranjo Escobar, Nassauer, Nicholson, Niebler, Ojeda Sanz, Oostlander, Oreja Arburúa, Pacheco Pereira, Pack, Parish, Pastorelli, Perry, Pirker, Piscarreta, Poettering, Posselt, Purvis, Quisthoudt-Rowohl, Rack, Radwan, Redondo Jiménez, Ripoll y Martínez de Bedoya, Rovsing, Rübig, Sacrédeus, Salafranca Sánchez-Neyra, Santer, Santini, Sartori, Schierhuber, Schleicher, Schmitt, Schröder Jürgen, Schwaiger, Sommer, Stenmarck, Stenzel, Stevenson, Sturdy, Sudre, Sumberg, Suominen, Tajani, Theato, Trakatellis, Valdivielso de Cué, Van Orden, Varela Suanzes-Carpegna, Villiers, Wachtmeister, Wenzel-Perillo, Wieland, von Wogau, Wuermeling, Zabell, Zacharakis, Zappalà, Zimmerling, Zissener

UEN: Berlato, Bigliardo, Caullery, Collins, Crowley, Fitzsimons, Hyland, Marchiani, Muscardini, Mussa, Nobilia, Ó Neachtain, Pasqua, Segni, Thomas-Mauro, Turchi

Enthaltungen: 14

GUE/NGL: Alyssandrakis, Korakas, Patakis

NI: Berthu, Borghezio, Souchet, Speroni

PPE-DE: Cocilovo, Doorn, Martens, Pex, Pronk

PSE: Sornosa Martínez

UEN: Queiró


ANGENOMMENE TEXTE

 

P5_TA(2003)0388

Antrag auf Verteidigung der Immunität von Jannis Sakellariou

Beschluss des Europäischen Parlaments über den Antrag auf Verteidigung der parlamentarischen Immunität und der Vorrechte von Jannis Sakellariou (2003/2023(IMM))

Das Europäische Parlament,

befasst mit einem von Jannis Sakellariou am 20. Januar 2003 übermittelten und am 29. Januar 2003 im Plenum bekannt gegebenen Antrag auf Verteidigung seiner Immunität im Rahmen eines vor einem griechischen Gericht anhängigen Verfahrens,

gestützt auf die Artikel 9 und 10 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften vom 8. April 1965 sowie auf Artikel 4 Absatz 2 des Aktes vom 20. September 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlamentes,

in Kenntnis der Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Mai 1964 und vom 10. Juli 1986 (1),

gestützt auf die Artikel 6 und 6a seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichtes des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt (A5-0309/2003)

A.

in der Erwägung, dass Jannis Sakellariou in der fünften Direktwahl vom 10. bis 13. Juni 1999 zum Mitglied des Europäischen Parlamentes gewählt wurde, und dass sein Mandat durch das Europäische Parlament am 15. Dezember 1999 (2) geprüft wurde,

B.

in der Erwägung, dass Mitglieder des Europäischen Parlamentes wegen einer in Ausübung ihres Amtes erfolgten Äußerung oder Abstimmung weder in ein Ermittlungsverfahren verwickelt noch festgenommen oder verfolgt werden dürfen (3),

C.

in der Erwägung, dass während der Dauer der Sitzungsperiode des Europäischen Parlamentes seine Mitglieder im Hoheitsgebiet jedes anderen Mitgliedstaates weder festgehalten noch gerichtlich verfolgt werden können (4),

D.

in der Erwägung, dass Jannis Sakellariou in der Bundesrepublik Deutschland zum Europäischen Parlament gewählt wurde und er deshalb im Hoheitsgebiet der Griechischen Republik nicht gerichtlich verfolgt werden kann,

E.

in der Erwägung, dass das Verbot der gerichtlichen Verfolgung auch das Verbot einer Verfolgung eines Mitgliedes des Europäischen Parlamentes im Zivilrechtsweg umfasst,

1.

beschließt, die Immunität und die Vorrechte von Jannis Sakellariou zu verteidigen;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und den Bericht seines Ausschusses unverzüglich der Zivilkammer beim Landgericht Athen zu übermitteln.


(1)  Vgl. Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs 1964, S. 419, Rechtssache 101/63, Wagner/Fohrmann und Krier sowie Sammlung 1986, S. 2391, Rechtssache 149/85, Wybot/Faure.

(2)  Beschluss des Europäischen Parlaments über die Prüfung der Mandate der 5. Direktwahl zum Europäischen Parlament vom 10. bis 13. Juni 1999 (ABl. C 296 vom 18.10.2000, S. 93).

(3)  Artikel 9 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften.

(4)  Artikel 10 Buchstabe b des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften.

P5_TA(2003)0389

Änderung der Geschäftsordnung: Tätigkeiten der Fraktionen

Beschluss des Europäischen Parlaments über die Einfügung eines neuen Artikels 29a „Tätigkeiten und Rechtsstellung der Fraktionen“ in die Geschäftsordnung (2003/2114(REG))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Schreibens seines Präsidenten vom 28. Mai 2003,

gestützt auf die Artikel 180 und 181 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A5-0283/2003),

1.

beschließt, an seiner Geschäftsordnung nachstehende Änderungen vorzunehmen;

2.

erinnert daran, dass diese Änderungen am ersten Tag der nächsten Tagung in Kraft treten;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zur Information zu übermitteln.

DERZEITIGER WORTLAUT

NEUER WORTLAUT

Abänderung 1

Artikel 29a (neu)

 

Artikel 29a

Tätigkeiten und Rechtsstellung der Fraktionen

Die Fraktionen nehmen ihre Funktionen im Rahmen der Tätigkeiten der Union wahr, einschließlich der Aufgaben, die ihnen in der Geschäftsordnung zugewiesen werden. Die Fraktionen verfügen über ein Sekretariat im Rahmen des Stellenplans des Generalsekretariats, über Sach- und technische Leistungen und über die im Haushaltsplan des Parlaments vorgesehenen Mittel.

Das Präsidium erlässt die Regelungen für die Bereitstellung, die Ausführung und die Kontrolle dieser Sach- und technischen Leistungen und Mittel sowie für die Übertragung der diesbezüglichen Befugnisse für die Ausführung des Haushaltsplans.

In diesen Regelungen werden die administrativen und finanziellen Auswirkungen für den Fall der Auflösung einer Fraktion vorgesehen.

Abänderung 2

Artikel 30 Absatz 2a (neu)

 

2a. Das Präsidium erlässt ferner die Regelungen für die Bereitstellung, Ausführung und Kontrolle der zur Deckung der Sekretariatskosten und der Ausgaben für Sach- und technische Leistungen zugunsten der fraktionslosen Mitglieder im Haushaltsplan des Parlaments vorgesehenen Mittel.

P5_TA(2003)0390

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 4/2003

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2003 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003, Einzelplan III — Kommission (10620/2003 — C5-0339/2003 — 2003/2113(BUD))

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (1), insbesondere deren Artikel 37 und 38,

in Kenntnis des am 19. Dezember 2002 endgültig festgestellten Haushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003 (2),

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens (3),

in Kenntnis des von der Kommission am 28. Mai 2003 vorgelegten Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2003 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003 (SEK(2003) 626),

in Kenntnis des vom Rat am 15. Juli 2003 aufgestellten Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2003 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003 (10620/2003 — C5-0339/2003),

gestützt auf Artikel 92 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A5-0285/2003),

A.

in der Erwägung, dass sich der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2003 auf die Einnahmeseite des Haushaltsplans bezieht und eine Reihe von Elementen umfasst, die die Höhe der Beiträge der Mitgliedstaaten zu den Eigenmitteln der Gemeinschaft berühren,

B.

in der Erwägung, dass sich diese Elemente auf die jährliche Revision der Vorausschätzungen des Zollaufkommens sowie der MwSt.- und der BNE-Grundlagen und eine technische Neuberechnung der Beiträge beziehen, die zur Finanzierung der Rückzahlung für das Vereinigte Königreich notwendig sind,

C.

in der Erwägung, dass dieser Berichtigungshaushaltsplan auch der Rückzahlung des Überschusses des Garantiefonds für Maßnahmen im Außenbereich für 2002 Rechnung trägt und dieser Überschuss 2003 als Einnahme verbucht wird,

1.

billigt den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2003 in unveränderter Form;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. L 248 vom 16.9.2002.

(2)  ABl. L 54 vom 28.2.2003.

(3)  ABl. C 172 vom 18.6.1999, S. 1.

P5_TA(2003)0391

Änderung des Sirene-Handbuchs: Beschluss *

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Initiative der Hellenischen Republik im Hinblick auf einen Beschluss des Rates über Verfahren zur Änderung des SIRENE-Handbuchs (7180/2003 — C5-0149/2003 — 2003/0808(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der Initiative der Hellenischen Republik (7180/2003) (1),

in Kenntnis der Initiative der Hellenischen Republik (7179/2003) (2),

gestützt auf Artikel 30 Absatz 1 Buchstaben a und b, Artikel 31 Buchstaben a und b und Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe c des EU-Vertrags,

gestützt auf Artikel 39 Absatz 1 des EU-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C5-0149/2003),

gestützt auf das Protokoll zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde,

gestützt auf Artikel 106 und 67 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten (A5-0288/2003),

1.

billigt die Initiative der Hellenischen Republik in der geänderten Fassung;

2.

fordert den Rat auf, den Text entsprechend zu ändern;

3.

fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.

fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, die Initiative der Hellenischen Republik entscheidend zu ändern;

5.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie der Regierung der Hellenischen Republik zu übermitteln.

TEXT DER INITIATIVE

ABÄNDERUNGEN DES PARLAMENTS

Abänderung 1

Erwägung 4a (neu)

 

(4a) Das Schengener Übereinkommen selbst sieht bislang nicht ausdrücklich die Schaffung von SIRENE-Büros vor.

Abänderung 2

Erwägung 4b (neu)

 

(4b) Anlässlich des Vertrags von Amsterdam wurde beschlossen, das Schengener Übereinkommen und den entsprechenden Besitzstand in den Rahmen der Europäischen Union einzubeziehen. Das dem Vertrag von Amsterdam beigefügte Schengener Protokoll sieht bei jedem Element dieses Besitzstands einen Beschluss des Rates über die Rechtsgrundlage vor. Als dieser Beschluss gefasst wurde, wurde keine Einigung über eine Rechtsgrundlage für das SIRENE-Handbuch erzielt; deshalb verblieb dieses Handbuch beim dritten Pfeiler ohne spezifische Rechtsgrundlage. Der vorliegende Beschluss stellt damit auch den Beschluss über die Rechtsgrundlage für das Handbuch dar.

Abänderung 3

Artikel 2 Absatz 1

(1) Die Einleitung, Teil 1 und Teil 2, die Einleitung des Teils 3 und die Nummern 3.1.1, 3.1.2, 3.1.3, 3.1.4, 3.1.5, 3.1.7, 3.1.8, 3.1.9, 3.1.10 und 3.2 des Teils 3, die Einleitung des Teils 4 und die Nummern 4.1.1, 4.1.2, 4.2, 4.3, 4.3.1, 4.3.2, 4.3.3, 4.4, 4.4.1, 4.4.2, 4.4.3, 4.5.1, 4.5.2, 4.7, 4.8 , 4.9 und 4.10 des Teils 4, die Einleitung des Teils 5 und die Nummern 5.1.1, 5.1.2.1, 5.1.2.3, 5.1.2.4, 5.1.2.5, 5.1.2.6, 5.1.2.7, 5.2 und 5.3 des Teils 5, die Anlagen 1, 2, 3 und 4, die Einleitung und die Vordrucke A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M und P in Anlage 5 und Anlage 6 des SIRENE-Handbuchs werden von der Kommission nach dem in Artikel 3 genannten Regelungsverfahren geändert.

(1) Die Einleitung, Teil 2, (außer Nummer 2.1.3) , die Einleitung des Teils 4 und die Nummern 4.2, 4.3, 4.3.1, 4.3.2, 4.3.3, 4.4, 4.4.1, 4.4.2, 4.4.3, 4.5.1, 4.5.2, 4.7 und 4.8 des Teils 4, die Einleitung des Teils 5 und die Nummern 5.1.1, 5.1.2.1, 5.1.2.3, 5.1.2.4, 5.1.2.5, 5.1.2.6, 5.1.2.7, 5.2 und 5.3 des Teils 5, die Anlagen 1, 2, 3 und 4, die Einleitung und die Vordrucke A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M und P in Anlage 5 und Anlage 6 des SIRENE-Handbuchs werden von der Kommission nach dem in Artikel 3 genannten Regelungsverfahren geändert.

Abänderung 4

Artikel 3

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so wird die Kommission von einem Regelungsausschuss unterstützt , der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem der Vertreter der Kommission den Vorsitz führt .

(1) Die Kommission wird von einem Regelungsausschuss (im Folgenden „Ausschuss“ genannt) unterstützt.

(2) Der Ausschuss gibt sich unter Zugrundelegung der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Standardgeschäftsordnung auf Vorschlag seines Vorsitzenden eine Geschäftsordnung.

(2) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so finden die Artikel 5 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG entsprechend Anwendung. Die Frist nach Artikel 5 Absatz 6 des genannten Beschlusses beträgt zwei Monate.

(3) Der Vertreter der Kommission unterbreitet dem Ausschuss einen Entwurf der zu treffenden Maßnahmen. Der Ausschuss gibt seine Stellungnahme zu diesem Entwurf innerhalb einer Frist ab, die der Vorsitzende unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der betreffenden Frage festsetzen kann. Die Stellungnahme wird mit der Mehrheit abgegeben, die in Artikel 205 Absatz 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für die Annahme der vom Rat auf Vorschlag der Kommission zu fassenden Beschlüsse vorgesehen ist. Bei der Abstimmung im Ausschuss werden die Stimmen der Vertreter der Mitgliedstaaten gemäß dem vorgenannten Artikel gewogen. Der Vorsitzende nimmt an der Abstimmung nicht teil.

(3) Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.

(4) Die Kommission erlässt die beabsichtigten Maßnahmen, wenn sie mit der Stellungnahme des Ausschusses übereinstimmen.

 

(5) Stimmen die beabsichtigten Maßnahmen mit der Stellungnahme des Ausschusses nicht überein oder liegt keine Stellungnahme vor, so unterbreitet die Kommission dem Rat unverzüglich einen Vorschlag für die zu treffenden Maßnahmen und unterrichtet das Europäische Parlament.

 

(6) Der Rat kann innerhalb von zwei Monaten von der Befassung des Rates an mit qualifizierter Mehrheit über den Vorschlag befinden.

Hat sich der Rat innerhalb dieser Frist mit qualifizierter Mehrheit gegen den Vorschlag ausgesprochen, so überprüft die Kommission den Vorschlag. Die Kommission kann dem Rat einen geänderten Vorschlag vorlegen, ihren Vorschlag erneut vorlegen oder einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorlegen.

Hat der Rat nach Ablauf dieser Frist weder den vorgeschlagenen Durchführungsrechtsakt erlassen noch sich gegen den Vorschlag für die Durchführungsmaßnahmen ausgesprochen, so wird der vorgeschlagene Durchführungsrechtsakt von der Kommission erlassen.

 


(1)  ABl. C 82 vom 5.4.2003, S. 25.

(2)  ABl. C 82 vom 5.4.2003, S. 21.

P5_TA(2003)0392

Änderung des Sirene-Handbuchs: Verordnung *

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Initiative der Hellenischen Republik im Hinblick auf eine Verordnung des Rates über Verfahren zur Änderung des SIRENE-Handbuchs (7179/2003 — C5-0148/2003 — 2003/0807(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der Initiative der Hellenischen Republik (7179/2003) (1),

in Kenntnis der Initiative der Hellenischen Republik (7180/2003) (2),

gestützt auf Artikel 66 des EG-Vertrags,

gestützt auf Artikel 67 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C5-0148/2003),

gestützt auf das Protokoll zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde,

gestützt auf Artikel 106 und 67 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten (A5-0288/2003),

1.

billigt die Initiative der Hellenischen Republik in der geänderten Fassung;

2.

fordert den Rat auf, den Text entsprechend zu ändern;

3.

fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.

fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, die Initiative der Hellenischen Republik entscheidend zu ändern;

5.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie der Regierung der Hellenischen Republik zu übermitteln.

TEXT DER INITIATIVE

ABÄNDERUNGEN DES PARLAMENTS

Abänderung 5

Erwägung 4a (neu)

 

(4a) Das Schengener Übereinkommen selbst sieht bislang nicht ausdrücklich die Schaffung von SIRENE-Büros vor.

Abänderung 6

Erwägung 4b (neu)

 

(4b) Anlässlich des Vertrags von Amsterdam wurde beschlossen, das Schengener Übereinkommen und den entsprechenden Besitzstand in den Rahmen der Europäischen Union einzubeziehen. Das dem Vertrag von Amsterdam beigefügte Schengener Protokoll sieht bei jedem Element dieses Besitzstands einen Beschluss des Rates über die Rechtsgrundlage vor. Als dieser Beschluss gefasst wurde, wurde keine Einigung über eine Rechtsgrundlage für das SIRENE-Handbuch erzielt; deshalb verblieb dieses Handbuch beim dritten Pfeiler ohne spezifische Rechtsgrundlage. Diese Verordnung stellt damit auch den Beschluss über die Rechtsgrundlage für das Handbuch dar.

Abänderung 7

Artikel 2 Absatz 1

(1) Die Einleitung, Teil 1 und Teil 2, die Einleitung des Teils 3 und die Nummern 3.1.3, 3.1.5, 3.1.6, 3.1.8, 3.1.9 und 3.1.10 des Teils 3, die Einleitung des Teils 4 und die Nummern 4.3, 4.3.1, 4.3.3, 4.5.1, 4.6, 4.8 , 4.9 und 4.10 des Teils 4, die Einleitung des Teils 5 und die Nummern 5.1.1, 5.1.2.2, 5.2 und 5.3 des Teils 5 sowie die Anlagen 1, 2 und 3, die Tabellen 3 und 4 in Anlage 4, die Einleitung und die Vordrucke C, E, G, I, J, K, L, M, N und O in Anlage 5 und Anlage 6 des SIRENE-Handbuchs werden von der Kommission nach dem in Artikel 3 genannten Regelungsverfahren geändert.

(1) Die Einleitung, Teil 2 (außer Nummer 2.1.3) , die Einleitung des Teils 4 und die Nummern 4.3, 4.3.1, 4.3.3, 4.5.1, 4.6 und 4.8 des Teils 4, die Einleitung des Teils 5 und die Nummern 5.1.1, 5.1.2.2, 5.2 und 5.3 des Teils 5 sowie die Anlagen 1, 2 und 3, die Tabellen 3 und 4 in Anlage 4, die Einleitung und die Vordrucke C, E, G, I, J, K, L, M, N und O in Anlage 5 und Anlage 6 des SIRENE-Handbuchs werden von der Kommission nach dem in Artikel 3 genannten Regelungsverfahren geändert.


(1)  ABl. C 82 vom 5.4.2003, S. 21.

(2)  ABl. C 82 vom 5.4.2003, S. 25.

P5_TA(2003)0393

Luftverkehr zwischen der Gemeinschaft und Drittländern *

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3975/87 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3976/87 sowie der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 im Hinblick auf den Luftverkehr zwischen der Gemeinschaft und Drittländern (KOM(2003) 91 — C5-0107/2003 — 2003/0038(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2003) 91) (1),

in Kenntnis des geänderten Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz von Subventionierungen und unlauterer Preisbildung zum Schaden von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft bei der Erbringung von Flugverkehrsdiensten von Ländern, die nicht Mitglied der Europäischen Gemeinschaft sind (KOM(2003) 228) (2),

gestützt auf Artikel 83 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C5-0107/2003),

gestützt auf Artikel 67 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie (A5-0300/2003),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.

fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 250 Absatz 2 des EG-Vertrags entsprechend zu ändern;

3.

fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.

fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

5.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

VORSCHLAG DER KOMMISSION

ABÄNDERUNGEN DES PARLAMENTS

Abänderung 1

Erwägung - 1 (neu)

 

(- 1) Für die europäische Luftfahrtindustrie müssen aufgrund ihrer internationalen Ausrichtung gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt sichergestellt werden. Diese Maßnahme kann auch zu einer erhöhten Arbeitsplatzsicherheit für die in dieser Industrie Beschäftigten beitragen.

Abänderung 2

Erwägung - 1a (neu)

 

(- 1a) Es bedarf eines zügigen und effizienten Verfahrensmechanismus zur Prüfung und Durchsetzung gemeinschaftlicher Wettbewerbsbestimmungen im Bereich der Luftfahrt zwischen der Gemeinschaft und Drittländern, vergleichbar mit dem für Flugstrecken innerhalb der Gemeinschaft bestehenden Mechanismus.

Abänderung 3

Artikel 1

Artikel 1

entfällt

Die Verordnung (EWG) Nr. 3975/87 wird mit Ausnahme von Artikel 6 Absatz 3, der weiterhin für Entscheidungen nach Artikel 81 Absatz 3 EG-Vertrag, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 angenommen werden und bis zum Ende der Gültigkeit dieser Entscheidungen gilt, aufgehoben.

Abänderung 4

Artikel 3a (neu)

 

Artikel 3a

Artikel 39 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 erhält folgende Fassung:

Artikel 39

Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3975/87

Die Verordnung (EWG) Nr. 3975/87 wird mit Ausnahme von Artikel 6 Absatz 3 aufgehoben, der weiterhin für Entscheidungen nach Artikel 81 Absatz 3 des Vertrags, die vor dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung angenommen werden, und bis zum Ende der Gültigkeit dieser Entscheidungen gilt.


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

(2)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

P5_TA(2003)0394

Asylanträge und sichere Drittstaaten *

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Initiative der Republik Österreich im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Rates zur Festlegung der Kriterien für die Bestimmung der Staaten, die zur Übernahme der Zuständigkeit für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags als sichere Drittstaaten qualifiziert werden, sowie zur Aufstellung einer Liste von europäischen sicheren Drittstaaten (14712/2002 — C5-0010/2003 — 2003/0802(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der Initiative der Republik Österreich (14712/2002) (1),

gestützt auf Artikel 63 des EG-Vertrags,

gestützt auf Artikel 67 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C5-0010/2003),

gestützt auf Artikel 67 und Artikel 61 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten (A5-0210/2003),

1.

lehnt die Initiative der Republik Österreich ab;

2.

fordert den Rat und die Kommission auf, ihm unverzüglich den geänderten Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung oder Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft (2) vorzulegen und in diesem Rahmen das Problem der sicheren Drittstaaten zu lösen;

3.

fordert die Republik Österreich auf, ihre Initiative zurückzuziehen;

4.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie der Regierung der Republik Österreich zu übermitteln.


(1)  ABl. C 17 vom 24.1.2003, S. 6.

(2)  ABl. C 291 E vom 26.11.2002, S. 143.

P5_TA(2003)0395

Ernennung des Präsidenten der Europäischen Zentralbank *

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Ernennung von Herrn Jean-Claude Trichet zum Präsidenten der Europäischen Zentralbank (10893/2003 — C5-0332/2003 — 2003/0819(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 15. Juli 2003 (C5-0332/2003),

gestützt auf Artikel 112 Absatz 2 Buchstabe b des EG-Vertrags,

gestützt auf Artikel 50 des Protokolls über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank,

gestützt auf Artikel 36 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A5-0307/2003),

A.

in der Erwägung, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung in seiner Sitzung vom 11. September 2003 Herrn Jean-Claude Trichet angehört hat, dessen Ernennung zum Präsidenten der Europäischen Zentralbank mit einer Amtszeit von acht Jahren der Rat vorschlägt, und dass der Ausschuss in derselben Sitzung vom 11. September 2003 die Befähigung des Kandidaten anhand der in Artikel 112 des EG-Vertrags festgelegten Kriterien geprüft hat,

B.

in der Erwägung, dass der Kandidat eine schriftliche Erklärung übermittelt und am 11. September 2003 im Ausschuss für Wirtschaft und Währung mündliche Erläuterungen zur Prüfung durch das Parlament gegeben hat,

C.

in der Erwägung, dass die Europäische Zentralbank unabhängig sein muss, die Benennung der Kandidaten für das Direktorium der EZB jedoch ein politischer Akt ist,

1.

bestätigt die Benennung von Herrn Jean-Claude Trichet als geeigneten Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Europäischen Zentralbank;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Stellungnahme dem Präsidenten des Rates zur Weiterleitung an die Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

P5_TA(2003)0396

Beschäftigungspolitik in den Beitrittsländern

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Mitteilung der Kommission über den Fortschritt bei der Umsetzung der Dokumente zur gemeinsamen Bewertung der Beschäftigungspolitik in den Beitrittsländern (KOM(2003) 37 — 2003/2105(INI))

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission (KOM(2003) 37),

gestützt auf Artikel 47 Absatz 2 und Artikel 163 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A5-0282/2003),

A.

in der Erwägung, dass zwischen den Beitrittsländern und der Kommission die Umsetzung und Überwachung der Aufgabenstellungen für die Beschäftigungspolitik in den Dokumenten zur gemeinsamen Bewertung vereinbart wurden,

B.

in der Erwägung, dass mit den Leitlinien für die Beschäftigungspolitiken der Mitgliedstaaten und den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates in Lissabon (23. und 24. März 2000) die Grundlagen für eine Bekämpfung der Arbeitslosigkeit geschaffen wurden,

C.

in der Erwägung, dass eine gute Verwaltung bedeutet, die einzigartigen Eigenschaften, Kapazitäten und persönlichen Fähigkeiten des Einzelnen am Arbeitsplatz zu berücksichtigen und jedem die Möglichkeit zu bieten, sich gemeinsam mit anderen weiter zu entwickeln; in der Erwägung, dass die Arbeit also für die Menschen eine wichtige Gelegenheit darstellt, sich weiter zu entwickeln,

D.

in der Erwägung, dass die notwendigen raschen Anpassungsprozesse von Industrie, Dienstleistungen und Agrarwirtschaft rasche projektbezogene Stützungsmaßnahmen erfordern, die nicht nur eine nachhaltige Entwicklung, sondern auch eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit sicherstellen,

E.

in der Erwägung, dass die Grundlage für das Erreichen der Wettbewerbsfähigkeit eine bessere Abstimmung der Politikfelder Beschäftigung, Berufsbildungspolitik und Soziales sein sollte,

1.

merkt an, dass die Anforderungen an die Kandidatenländer für eine stabile Beschäftigungspolitik besondere Anstrengungen und für die Mitgliedstaaten der Union besonderes Einfühlungsvermögen voraussetzen;

2.

fordert, dass die Kommission Maßnahmen vorschlägt, die die Inanspruchnahme von Mitteln aus den verschiedenen Förderprogrammen erleichtern, indem zum Beispiel bürokratische Barrieren abgebaut werden;

3.

unterstützt in den Kandidatenländern die Errichtung eines Systems der sozialen Sicherheit, das hohe Standards aufweist und für alle zugänglich ist; fordert im Zuge dessen weitere Anstrengungen zur Vorbeugung und Bekämpfung der illegalen Beschäftigung, die die Finanzierungsgrundlage der Systeme der solidarisch finanzierten sozialen Sicherheit, insbesondere die Krankenversicherung und Renten, stark gefährdet;

4.

weist darauf hin, dass bei der Gestaltung der Systeme der sozialen Sicherheit das Subsidiaritätsprinzip zu beachten ist und dass allen unabhängig von wirtschaftlicher, sozialer und geographischer Lage der Zugang zu qualitativ hochwertigen Dienstleistungen zu garantieren ist;

5.

fordert die Kandidatenländer auf, Beschäftigungsstrategien für besondere Krisenregionen zu entwikkeln, um weiteren Abwanderungs- und Verarmungsprozessen vorzubeugen;

6.

fordert von den betroffenen Ländern, in denen die Jugendarbeitslosigkeit 20% und mehr ausmacht, besondere Anstrengungen, um sie zumindest auf die durchschnittliche Arbeitslosigkeit in der Europäischen Union zu reduzieren, um einer Verwahrlosung und Radikalisierung vorzubeugen;

7.

fordert Strategien für eine selektive Betriebsansiedlungspolitik in den Kandidatenländern, um einer sich abzeichnenden Verarmung der Bevölkerung durch Arbeitsplatzverluste und dem damit einhergehenden Verlust an Ausbildungs- und Weiterbildungseinrichtungen vorzubeugen; betont, dass es auch wichtig ist, generell den Unternehmungsgeist zu fördern, beispielsweise durch den Schulunterricht;

8.

fordert im Rahmen von Strukturförderungseinrichtungen die Errichtung eines zusätzlichen Hilfsinstruments, das die Verarmung von Regionen aufgrund industrieller Restrukturierung verhindert;

9.

betont, dass die Existenz eines repräsentativen und autonomen sozialen Dialogs ein unverzichtbares Element der Beitrittsvorbereitungen ist, und fordert die Kandidatenländer auf, die Sozialpartner und Nichtregierungsorganisationen in den wirtschafts- und sozialpolitischen Entscheidungsprozess einzubinden;

10.

fordert den Ausbau der grenzüberschreitenden Kontakte und der Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern in Grenzregionen, um so dazu beizutragen, Sozialpartnerschaftsmodelle innerhalb der Europäischen Union weiter zu verbreiten;

11.

fordert Maßnahmen zum Aufbau geplanter gemischt-wirtschaftlicher Strukturen, die den Aufbau industrieller Monokulturen verhindern und die Diversifizierung des Wirtschaftslebens fördern; erinnert daran, dass gewisse Aktivitätsbereiche beim Übergang zur Marktwirtschaft sinnvollerweise im Rahmen der Unternehmen des dritten Sektors (z.B. Produktionsgenossenschaften) weiterentwickelt werden könnten;

12.

erinnert an die Grundvoraussetzung für den Aufbau industrieller und gewerblicher gemischt-wirtschaftlicher Strukturen, nämlich ein breites, adaptierbares Ausbildungs- und Bildungskonzept, das den Prozess des lebenslangen Lernens ermöglicht;

13.

fordert eine weitere Umsetzung des Besitzstandes der Gemeinschaft im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz; erkennt die mit der Umsetzung des Besitzstandes verbundenen außerordentlich hohen Kosten in diesem Bereich an und fordert die Kandidatenländer auf, der Kommission im Hinblick auf die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen eine realistische Bewertung der Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der praktischen Umsetzung des Besitzstandes in Bezug auf die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vorzulegen; fordert die Kandidatenländer ferner auf, ihre Kapazitäten betreffend die Inspektion von Arbeitsplätzen, insbesondere bei der Begleitung von Unternehmen bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes, auszubauen;

14.

fordert die Kommission auf, den Bemühungen zur Sicherung einer guten Arbeitsumwelt in den neuen Mitgliedsländern hohe Priorität einzuräumen;

15.

erinnert daran, dass Corporate Governance als Grundvoraussetzung für effiziente und nachhaltige Entwicklung wettbewerbsfähiger Unternehmen angesehen wird und dass sie die soziale Partnerschaft als wesentliches Element eines modernen Management integrieren muss; ist der Auffassung, dass ein ausgewogenes Unternehmenskonzept dafür sorgt, dass die Rechte von Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen stärker beachtet werden und die Unternehmen sich ihrer ethischen und sozialen Verantwortung stärker bewusst werden;

16.

fordert das Bereitstellen öffentlicher Mittel für Investitionen in das Humankapital und die F&E; dabei können auch steuerliche Anreizmechanismen für Innovationen geschaffen werden;

17.

fordert private Investoren aus der Europäischen Union auf, einen Anteil ihrer getätigten Investitionen ebenso für die Aus- und Weiterbildung ihrer Beschäftigten vorzusehen, um so die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Falle von Anpassungsschwierigkeiten in neuen deregulierten Arbeitsmärkten zu unterstützen;

18.

ist der Auffassung, dass sich in einer modernen Beschäftigungspolitik die Mobilität der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beispielsweise in den Ausbildungssystemen und der fachlichen Weiterbildung und einem starken Unternehmungsgeist manifestieren muss; nur eine derart gestaltete Mobilitätspolitik ermöglicht, dass in Zukunft im erweiterten Europa keine Aussiedlungsregionen entstehen, aus denen die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aufgrund mangelnder Beschäftigung abwandern müssen;

19.

fordert die Kommission auf festzustellen, welche finanziellen Hindernisse den Bürgern und Bürgerinnen aus den neuen Mitgliedstaaten eine Aus- und Weiterbildung in anderen Ländern erschweren, und weitere Maßnahmen zur Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität im Fortbildungsbereich zu prüfen;

20.

begrüßt das Bestreben zur Schaffung moderner nachfrageorientierter Arbeitsmarktinstitutionen, fordert jedoch vermehrt den Aufbau eines Netzes regionaler und lokaler Serviceeinrichtungen in Anbetracht der Tatsache, dass in den Kandidatenländern Regionen mit besonderen Schwachstellen bestehen;

21.

fordert die Kommission auf, landwirtschaftliche Betriebe nicht nur aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht zu bewerten, sondern ihre Bedeutung sowohl für Umweltschutz und Landschaftspflege als auch ihre entlastende Wirkung für den Sozialbereich anzuerkennen, solange nicht ausreichend andere Arbeitsplätze als Alternative zum Agrarbereich bestehen; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Fortbildungsprogrammen, die auf die Bewältigung solcher Veränderungen ausgerichtet sind und vor allem den Frauen im Agrarsektor die Möglichkeit bieten, innovative Tätigkeiten zu entwickeln;

22.

vertritt die Meinung, dass die Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht unter dem Druck der Privatisierung zum Erliegen gebracht werden dürfen; fordert die Kommission auf, nach dem Grundsatz der Subsidiarität die Rolle der nationalen, regionalen und kommunalen Behörden zu respektieren, die das Wohlergehen ihrer Bürger und Bürgerinnen sicherstellen und demokratische Auswahlmöglichkeiten garantieren müssen; unterstreicht die Bedeutung der Einbindung der kommunalen Behörden bei der Ausarbeitung von Beschäftigungsstrategien, die auf die spezifischen Probleme der von Umstellungen und industriellen Umstrukturierungen der betroffenen Gebiete abgestellt sind, sowie bei der Neubelebung der Gebiete, die von den Veränderungen im Agrarsektor besonders betroffen sind;

23.

verweist auf die Notwendigkeit, im Rahmen von Programmen zur Verhinderung von Diskriminierung aufgrund von Artikel 13 EGV Maßnahmen zugunsten von besonders benachteiligten Personen (niedrige Berufsqualifikation, Alter), Behinderten und Minderheiten zu ergreifen, und fordert die Kommission auf, den Zugang zu solchen Gemeinschaftsprogrammen zu erleichtern;

24.

betont die Rolle der Nichtregierungsorganisationen bei der Erbringung sozialer Dienstleistungen für ethnische Minderheiten und Menschen mit Behinderungen; betont die Tatsache, dass die Kandidatenländer Minderheiten der Roma vermehrt an Planung, Durchführung und Bewertung von Projekten und spezifischen Maßnahmen zur Förderung ihrer Integration beteiligen müssen;

25.

begrüßt die nationalen Aktionspläne zur Bekämpfung der Diskriminierung und zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Minderheiten in den Kandidatenländern; verweist auf die nach wie vor bestehende Diskriminierung und fordert daher von den Kandidatenländern weitere Anstrengungen, um die Angleichung der Rechtsvorschriften an die Bestimmungen der Europäischen Union zur Verhinderung von Diskriminierung zu gewährleisten;

26.

fordert spezielle Programme, um die Gleichbehandlung von Behinderten bei Beschäftigung und Beruf rasch und adäquat zu gewährleisten sowie um die Beschäftigungsquote sukzessive zu erhöhen; Grundlage dafür sollte eine regelmäßige und im Sinne tatsächlicher Nachvollziehbarkeit lückenlose Erhebung der Beschäftigten mit Behinderung sein;

27.

fordert die Kandidatenländer auf, sich aktiv an den europäischen Bemühungen zur sozialen Integration im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode zu beteiligen;

28.

fordert die Entwicklung geeigneter individueller Maßnahmen in den jeweiligen Beitrittsländern, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern;

29.

fordert Beschäftigungsmaßnahmen und -praktiken auf der Grundlage der Gleichstellung der Geschlechter (gleicher Lohn für gleiche Arbeit) sowie konkrete Maßnahmen (wie sie in Artikel 141 EGV vorgesehen sind), um den Zugang der Frauen zu Bildung, Berufsbildung und Beschäftigung zu fördern, die Arbeitsmarktlage für Frauen und Männer zu verbessern, um Familie und Beruf vereinen zu können und um Diskriminierung zu verhindern;

30.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den europäischen Sozialpartnern sowie den Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer zu übermitteln.

P5_TA(2003)0397

Sichere Erdgasversorgung ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung (KOM(2002) 488 — C5-0449/2002 — 2002/0220(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2002) 488) (1),

gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 95 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C5-0449/2002),

gestützt auf Artikel 67 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik (A5-0295/2003),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.

betont, dass die von der Kommission vorgeschlagene Rechtsgrundlage angemessen ist, und verlangt, erneut befasst zu werden, falls der Rat beabsichtigt, die Rechtsgrundlage zu ändern;

4.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. C 331 E vom 31.12.2002, S. 262.

P5_TC1-COD(2002)0220

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 23. September 2003 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2003/.../EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 95,

auf Vorschlag der Kommission (1),

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (2),

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen (3),

gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags  (4),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Richtlinie 98/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 betreffend gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt (5) hat erheblich zur Schaffung des Erdgasbinnenmarkts beigetragen. Sie räumt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, Erdgasunternehmen gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen unter anderem in Bezug auf die Versorgungssicherheit aufzuerlegen.

(2)

Der Europäische Rat von Barcelona befürwortete eine rasche Annahme der anhängigen Vorschläge zur Vollendung des Erdgas- und des Elektrizitätsbinnenmarkts. Die Vollendung des Binnenmarkts für Erdgas wird die Rahmenbedingungen des Marktes erheblich verändern und muss in Bezug auf die Versorgungssicherheit und die in diesem Zusammenhang erforderlichen geeigneten Politiken durch gemeinsame Vorschriften ergänzt werden.

(3)

Die Gewährleistung eines hohen Niveaus der Versorgungssicherheit ist demzufolge eine grundlegende Voraussetzung für das erfolgreiche Funktionieren des Erdgasbinnenmarkts. Im Hinblick auf die Vollendung des Erdgasbinnenmarkts, der gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherstellt, ist daher in der gesamten Gemeinschaft ein Mindestmaß eines gemeinsamen Konzepts für die Versorgungssicherheit erforderlich, damit Marktverzerrungen vermieden werden.

(4)

Dem Erdgas kommt bei der Energieversorgung der Europäischen Union zunehmende Bedeutung zu. Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Gas gewinnt daher auch das einwandfreie Funktionieren des EU-Erdgasbinnenmarkts durch die Gewährleistung der sicheren Versorgung mit Erdgas größere strategische Bedeutung.

(5)

Ein wettbewerbsfähiger EU-Gasbinnenmarkt benötigt transparente und diskriminierungsfreie Versorgungssicherheitspolitiken, die den Anforderungen eines solchen Markts gerecht werden. Daher ist von entscheidender Bedeutung, dass allen Marktakteuren klare Rollen und Zuständigkeiten zugewiesen werden, um das einwandfreie Funktionieren des Binnenmarkts und die sichere Gasversorgung zu gewährleisten und gleichzeitig Behinderungen eines neuen Marktzugangs oder nennenswerte Schwierigkeiten für Unternehmen mit geringen Marktanteilen zu vermeiden.

(6)

Wie bereits in dem Grünbuch „Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit“ erwähnt, wird die Europäische Union längerfristig in zunehmendem Maße auf Erdgasimporte aus Versorgungsquellen in Drittländern angewiesen sein. Die Abhängigkeit der Europäischen Union von Erdgasimporten dürfte im Jahr 2020 laut Kommission bei 75% liegen. Durch ein weiteres Ansteigen der Abhängigkeit von Erdgasimporten erhöht sich auch das Risiko einer unsicheren Erdgasversorgung.

(7)

Wie in der Mitteilung der Kommission über alternative Kraftstoffe für den Straßenverkehr erwähnt, ist Erdgas eine der drei mittelfristigen Optionen zur Ersetzung der aus Erdöl hergestellten Fahrzeugkraftstoffe.

(8)

Zur Deckung der steigenden Nachfrage nach Erdgas und zur Diversifizierung der Gasversorgung als Voraussetzung für einen wettbewerbsfähigen Gasbinnenmarkt wird die Europäische Union in den nächsten Jahrzehnten erhebliche zusätzliche Erdgasmengen mobilisieren müssen, von denen ein Großteil aus weit entfernten Quellen stammen wird und über weite Entfernungen transportiert werden muss.

(9)

Die Europäische Union verbindet ein starkes gemeinsames Interesse mit Erdgasliefer- und Transitländern, das darin besteht, die Kontinuität der Investitionen in die Gasversorgungsinfrastruktur sicherzustellen. Dabei darf das Problem der Abhängigkeit von Erdgasimporten nicht außer Acht gelassen werden. Durch die Abhängigkeit entstehen Risiken aufgrund politischer Instabilität in den Förderländern, wodurch die Sicherheit der Gasversorgung gefährdet sein kann.

(10)

Bei der Sicherstellung der Gasversorgung Europas haben langfristige Verträge bisher eine sehr wichtige Rolle gespielt, was auch in Zukunft der Fall sein wird. Während das gegenwärtige Niveau der langfristigen Verträge auf Gemeinschaftsebene mehr als ausreichend ist, kann davon ausgegangen werden, dass diese Verträge auch weiterhin einen beachtlichen Beitrag zur Gesamtgasversorgung leisten, da die Unternehmen diese Verträge nach wie vor in ihren Bestand an Lieferverträgen aufnehmen; es sollte jedoch diesbezüglich zweckmäßigerweise ein Sicherheitsnetz vorgesehen werden.

(11)

Der Ausbau der liquiden Gasversorgung auf dem Binnenmarkt ist eine wichtige Voraussetzung für das einwandfreie und wettbewerbsorientierte Funktionieren des Gasbinnenmarkts. Bei der Entwicklung liquider Handelsplattformen und durch Gasabgabeprogramme auf innerstaatlicher Ebene wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Dieser Trend wird sich vermutlich fortsetzen. Dennoch sollte diesbezüglich ein Sicherheitsnetz vorgesehen werden.

(12)

Zur Erleichterung der sicheren Versorgung und der Förderung von Investitionen in die Gasversorgungsinfrastruktur sollten die Mitgliedstaaten klare Rahmenbedingungen festlegen. Dabei ist darauf zu achten, dass geeignete Maßnahmen getroffen werden, damit die ordnungspolitischen und fiskalischen Rahmenbedingungen für Prospektion und Produktion sowie Speicherung und Transport von Erdgas geschaffen werden, die entsprechende Investitionsanreize bieten.

(13)

Einheimische Gasvorkommen und Maßnahmen, wie die Einspeisung von Biogas, die geeignet sind, diese in nicht diskriminierender Weise, im Einklang mit den Anforderungen eines wettbewerbsfähigen Erdgasbinnenmarkts und den Wettbewerbsregeln leichter verfügbar zu machen, tragen zu einer größeren Versorgungssicherheit auf dem Gasbinnenmarkt bei.

(14)

Im Interesse eines gut funktionierenden Gasbinnenmarkts, der auf eine sichere Gasversorgung angewiesen ist, sollten die Ausgewogenheit von Angebot und Nachfrage in den einzelnen Mitgliedstaaten überwacht und geeignete Maßnahmen für den Fall getroffen werden, dass die sichere Versorgung auf Gemeinschaftsebene gefährdet ist.

(15)

Für das einwandfreie Funktionieren des Erdgasbinnenmarkts und die Versorgungssicherheit ist auch die Solidarität der Mitgliedstaaten in Versorgungskrisen von entscheidender Bedeutung.

(16)

Durch die Schaffung und Entwicklung eines Erdgasbinnenmarkts werden die Mitgliedstaaten im Bereich der Versorgungssicherheit naturgemäß zunehmend voneinander abhängig. Versäumt es ein Mitgliedstaat, entsprechende Maßnahmen zu treffen, kann das daher in der gesamten Gemeinschaft schwerwiegende Konsequenzen für das Funktionieren des Binnenmarkts haben. Es ist somit von entscheidender Bedeutung, für ein Mindestmaß an Harmonisierung der Versorgungssicherheitspolitiken in den einzelnen Mitgliedstaaten zu sorgen, um das einwandfreie Funktionieren des Binnenmarktes sicherzustellen.

(17)

Im Fall außergewöhnlicher Gasversorgungssituationen greift die Kommission in entsprechender, der Schwere der Versorgungslage angemessener Weise ein, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten, die von der Unterbrechung der Gasversorgung besonders betroffen sind, durch geeignete Maßnahmen unterstützt werden, damit so weit wie möglich das weitere Funktionieren des Gasbinnenmarkts gewährleistet wird.

(18)

Innerhalb der Dienststellen der Kommission sollte eine europäische Stelle zur Beobachtung der Versorgung mit Kohlenwasserstoffen eingerichtet werden, die mit folgenden Aufgaben betraut wäre: Unterstützung bei der Ausarbeitung und Durchführung der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft im Bereich der sicheren Versorgung mit Erdgas, Kontrolle der Anwendung dieser Vorschriften und Beteiligung an der Bewertung der Wirksamkeit der geltenden Maßnahmen sowie bessere Überwachung der Entwicklung der Gasversorgungssicherheit.

(19)

Die zur Durchführung dieser Richtlinie erforderlichen Maßnahmen sollten gemäß mit dem Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse (6) erlassen werden.

(20)

Gemäß den Prinzipien der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit im Sinne des Artikels 5 des Vertrags können die Ziele der vorgeschlagenen Maßnahmen, insbesondere die Schaffung eines voll funktionsfähigen Erdgasbinnenmarkts, der sich auf den fairen Wettbewerb und die sichere Erdgasversorgung stützt, auf Ebene der Mitgliedstaaten wegen ihres Umfangs und ihrer Wirkungen nicht ausreichend erreicht werden und werden besser auf Gemeinschaftsebene erreicht. Diese Richtlinie geht nicht über das für die Erreichung der Ziele erforderliche Maß hinaus.

HABEN FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:

Artikel 1

Mit dieser Richtlinie werden Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung getroffen. Sie legt gemeinsame Rahmenbedingungen fest, nach denen die Mitgliedstaaten eine allgemeine, transparente und diskriminierungsfreie Versorgungssicherheitspolitik entwickeln, soweit die sichere Erdgasversorgung mit marktwirtschaftlichen Mitteln nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewährleistet werden kann.

Artikel 2

Im Sinne dieser Richtlinie bedeuten:

1.

„Erdgasversorgungsquelle“ die aus einem einzigen Erdgaslieferland stammende Erdgasversorgung;

2.

„langfristiger Vertrag“ ein Liefervertrag für Erdgas mit einer Laufzeit von in der Regel 15 Jahren und mehr;

3.

schutzbedürftige Kunden“ die Privathaushalte sowie sonstige Endverbraucher, die nicht kurzfristig auf andere Brennstoffe ausweichen können.

Artikel 3

(1)   Die Mitgliedstaaten treffen Maßnahmen zur Festlegung der allgemeinen Versorgungssicherheitspolitiken, auf Grundlage ihrer jeweils nationalen Gegebenheiten. Sie sollen soweit wie möglich in Einklang mit einem funktionsfähigen Erdgasbinnenmarkt stehen. Sofern die Anforderungen dieser Richtlinie eingehalten werden, wird hinsichtlich der genauen Inhalte der Versorgungssicherheitspolitik und der Art und Weise, wie diese Politik festgelegt wird, nach dem Subsidiaritätsgrundsatz verfahren.

(2)   Die Maßnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit sollen im Einklang mit Absatz 3 dieses Artikels und mit Artikel 4 stehen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen muss in diskriminierungsfreier und transparenter Weise durchgeführt und veröffentlicht werden.

(3)   Bei der Festlegung ihrer Maßnahmen gemäß Absatz 1 berücksichtigen die Mitgliedstaaten so weit wie möglich

a)

die Bedeutung, die der Sicherstellung der Kontinuität der Gasversorgung unter objektiv schwierigen Bedingungen bei Haushalts-Kunden m Sinne von Artikel 2 Nummer 25 der Richtlinie 2003/55/EG  (7) zukommt,

b)

die Notwendigkeit, Anreize für neue Gaslieferungen aus internen und externen Quellen in den europäischen Gasbinnenmarkt zu schaffen, oder gegebenenfalls in ausreichendem Umfang Gasvorräte oder Ersatzbrennstoffe bereitzustellen ,

c)

das Risiko eines gravierenden Netzausfalls oder der Unterbrechung der größten Erdgasversorgungsquelle sowie die mit der Milderung der Folgen solcher Unterbrechungen verbundenen Kosten,

d)

den Binnenmarkt und die Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich der Erdgasversorgungssicherheit,

e)

die Bedeutung langfristiger Verträge und deren Flexibilität.

(4)    Jeder Mitgliedstaat hat seine Versorgungssicherheitspolitik in diskriminierungsfreier Weise umzusetzen . Dabei darf die Beteiligung neuer Akteure am Markt nicht behindert werden.

Artikel 4

(1)   Zur Anwendung der Politiken im Bereich der Versorgungssicherheit im Sinne von Artikel 3 treffen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen, um die sichere Versorgung schutzbedürftiger Kunden entsprechend ihrer jeweiligen nationalen Gegebenheiten so weit wie möglich sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission über die getroffenen Maßnahmen.

(2)    Die Mitgliedstaaten können hierzu eine Kombination mindestens der folgenden Instrumentarien anwenden:

a)

unterbrechbare Abnehmer

b)

Gasspeicherung

c)

Flexibilität der Versorgung

d)

Spot-Märkte

e)

Diversifizierung der Gasversorgungsquellen auch durch die Nutzung von Biogas.

Artikel 5

(1)    Die Mitgliedstaaten erstellen und veröffentlichen jährlich einen Bericht gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2003/55/EG, den sie der Kommission zuleiten.

(2)    Die Kommission legt unter anderem auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedstaaten einen Bericht gemäß Artikel 31 der Richtlinie 2003/55/EG vor.

Artikel 6

Bis zum ... (8) legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Analysebericht über die Erfahrungen mit der Anwendung der Richtlinie vor, damit das Europäische Parlament und der Rat zu gegebener Zeit eine Anpassung der Richtlinie in Erwägung ziehen können.

Artikel 7

Im Hinblick auf eine Erhöhung der Erdgas-Versorgungssicherheit treffen die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen, um diskriminierungsfreie Genehmigungsverfahren für den Bau von Erdgastransportleitungen, Speicheranlagen und LNG-Anlagen zu gewährleisten und eventuelle Hindernisse, die dem Bau dieser Anlagen entgegenstehen, zu beseitigen. Diese Verfahren gelten für Erdgasunternehmen der EU und für Gasversorgungsunternehmen aus Drittländern gleichermaßen.

Artikel 8

Führen

Unterbrechungen einzelner Transportwege oder

Lieferstopp ganzer Erdgasproduzenten-Länder

zu außergewöhnlichen Versorgungslagen, die von den Marktteilnehmern und den Mitgliedstaaten auch in Kooperation mit anderen Marktteilnehmern bzw. Mitgliedstaaten nicht bewältigt werden können, können die betroffenen Mitgliedstaaten dies der Kommission anzeigen. In diesen Fällen kann die Kommission Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und Unternehmen durchführen, andere geeignete Maßnahmen ergreifen und gegebenenfalls durch Beschluss nach dem Verfahren des Artikels 9 Absatz 2 die Mitgliedstaaten verpflichten, besondere Maßnahmen zu ergreifen, um diejenigen Mitgliedstaaten, die von der Unterbrechung der Gasversorgung besonders betroffen sind, zu unterstützen.

In dem Beschluss muss eine am aktuellen Marktpreis ausgerichtete Erstattungs- bzw. Entschädigungsleistung sichergestellt sein.

Artikel 9

(1)   Die Kommission wird durch einen Ausschuss unterstützt, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt, und in dem ein Vertreter der Kommission den Vorsitz innehat.

(2)    Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten die Artikel 5 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8.

Die in Artikel 5 Absatz 6 des Beschlusses 1999/468/EG vorgesehene Frist beträgt eine Woche.

(3)   Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung .

Artikel 10

Die Art und Weise, in der die Mitgliedstaaten diese Richtlinie umsetzen, insbesondere die Vereinbarkeit der in Bezug auf Artikel 4 getroffenen Maßnahmen werden von der Kommission überwacht. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Überwachung legt die Kommission erforderlichenfalls spätestens am ... (9) Vorschläge für weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssicherheit vor.

Gegebenenfalls legt die Kommission Empfehlungen oder entsprechende Vorschläge vor.

Artikel 11

Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie spätestens am ... (10) nachzukommen. Sie setzen die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis.

Wenn die Mitgliedstaaten diese Vorschriften erlassen, nehmen sie in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten der Bezugnahme.

Artikel 12

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 13

1.   Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu... am ...

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

Im Namen des Rates

Der Präsident


(1)  ABl. C 331 E vom 31.12.2002, S. 262 .

(2)  ABl. C 133 vom 6.6.2003, S. 16 .

(3)  ABl. C ...

(4)  Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 23. September 2003.

(5)  ABl. L 204 vom 21.7.1998, S.1.

(6)  ABl. L 184 vom 17.7.1999, S. 23.

(7)  Richtlinie 2003/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 98/30/EG (ABl. L 176 vom 15.7.2003, S. 57).

(8)  Fünf Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie.

(9)   Fünf Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie.

(10)   Zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie.

ANLAGE

SPEICHERKAPAZITÄT DER EU - NATIONALE INDIKATIVE ZIELVORGABEN

In der nachstehenden Tabelle werden die Gasspeicherkapazitäten in absoluten Werten sowie als Prozentsatz des Verbrauchs veranschaulicht.

Speicherkapazität am 1. Januar 2001

 

Nutzvolumen (BCM)

In% der Nachfrage von 2000

Freigabekapazität (Millionen m3/Tag)

Zielvorgabe Speicherung 2010 (BCM)

Zielvorgabe 2010 in %

Zielvorgabe 2010 Freigabekapazität (Millionen m3/day)

Belgien

0,675

4,2

19

 

 

 

Dänemark

0,810

17,6

25

 

 

 

Deutschland

18,556

22,3

425

 

 

 

Finnland

0,0

0,0

0

 

 

 

Frankreich

11,1

26,2

180

 

 

 

Griechenland

0,075

3,8

5

 

 

 

Irland

0,0

0,0

0

 

 

 

Italien

1,1

22,0

265

 

 

 

Luxemburg

0,0

0,0

0

 

 

 

Niederlande

2,5

6,1

145

 

 

 

Österreich

2,295

31,6

24

 

 

 

Portugal

0,0

0,0

0

 

 

 

Schweden

0,0

0,0

0

 

 

 

Spanien

1,0

5,5

8

 

 

 

VK

3,577

3,7

137

 

 

 

EU-15

55,688

14,2

1 233

 

 

 

P5_TA(2003)0398

Gemeinschaftsmarke *

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke (KOM(2002) 767— C5-0009/2003 — 2002/0308(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2002) 767) (1),

gestützt auf Artikel 308 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C5-0009/2003),

gestützt auf Artikel 67 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt (A5-0236/2003),

1.

billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.

fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 250 Absatz 2 des EG-Vertrags entsprechend zu ändern;

3.

fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.

verlangt die Eröffnung des Konzertierungsverfahrens gemäß der Gemeinsamen Erklärung vom 4. März 1975, falls der Rat beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

5.

fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den VORSCHLAG DER KOMMISSION entscheidend zu ändern;

6.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

VORSCHLAG DER KOMMISSION

ABÄNDERUNGEN DES PARLAMENTS

Abänderung 1

ARTIKEL 1 NUMMER 1a (neu)

Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe j (Verordnung (EG) Nr. 40/94)

 

1a.

Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe j erhält folgende Fassung:

j)

Marken, die eine geografische Angabe enthalten oder aus ihr bestehen, durch die Weine oder Spirituosen gekennzeichnet werden, in Bezug auf Weine oder Spirituosen, die diesen Ursprung nicht haben, selbst wenn der wahre Ursprung der Waren angegeben oder die geographische Angabe in Übersetzung oder zusammen mit Ausdrücken wie „Art“, „Typ“, „Stil“, „Imitation“ oder dergleichen benutzt wird,

Abänderung 2

ARTIKEL 1 NUMMER 2

Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe k (Verordnung (EG) Nr. 40/94)

k)

Marken, die eine als geschützte geografische Angabe oder eine als geschützte Ursprungsbezeichnung im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 zur Eintragung eingereichte und später eingetragene Bezeichnung enthalten oder aus einer solchen bestehen, wenn die von der Marke abgedeckten Produkte diese geografische Angabe oder diese Ursprungsbezeichnung nicht tragen dürfen.

k)

Marken, die aus einer zur Eintragung eingereichten geografischen Angabe oder einer geschützten Ursprungsbezeichnung im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 bestehen oder eine solche enthalten , wenn die von der Marke abgedeckten Produkte diese geografische Angabe oder diese Ursprungsbezeichnung nicht tragen dürfen , sofern die Anmeldung der Marke nach der Einreichung des Antrags auf Eintragung der Ursprungsbezeichnung oder der geografischen Angabe bei der Kommission erfolgt ist .

Abänderung 3

ARTIKEL 1 NUMMER 3a (neu)

Artikel 8 Absatz 5 (Verordnung (EG) Nr. 40/94)

 

3a.

Artikel 8 Absatz 5 erhält folgende Fassung:

5. Auf Widerspruch des Inhabers einer älteren Marke oder einer älteren gemeinschaftlichen geografischen Angabe im Sinne des Absatzes 2 ist die angemeldete Marke oder geografische Angabe auch dann von der Eintragung ausgeschlossen, wenn sie mit der älteren Marke oder geografischen Angabe identisch ist oder dieser ähnlich ist und für Waren oder Dienstleistungen eingetragen werden soll, die nicht denen ähnlich sind, für die die ältere Marke oder geografische Angabe eingetragen ist, wenn es sich im Falle einer älteren Gemeinschaftsmarke oder gemeinschaftlichen geografischen Angabe um eine in der Gemeinschaft bekannte Marke oder geografische Angabe und im Falle einer älteren nationalen Marke oder geografischen Angabe um eine in dem betreffenden Mitgliedstaat bekannte Marke oder geografische Angabe handelt und die Benutzung der angemeldeten Marke oder geografischen Angabe die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der älteren Marke oder geografischen Angabe ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzen oder beeinträchtigen würde.

Abänderung 4

ARTIKEL 1 NUMMER 19

Artikel 60 Titel (Verordnung (EG) Nr. 40/94)

Prüfung der Entscheidung in Ex-partes-Verfahren

Abhilfe vor Einlegung eines Rechtsbehelfs

Abänderung 5

ARTIKEL 1 NUMMER 21

Artikel 77a (Verordnung (EG) Nr. 40/94)

Hat das Amt eine Entscheidung getroffen oder einen Eintrag im Register vorgenommen, die oder der die Rechte eines Beteiligten berührt und ist diese Entscheidung oder dieser Eintrag mit einem offensichtlichen der Verordnung zuwiderlaufenden sachlichen Fehler behaftet, kann das Amt diese Entscheidung widerrufen oder diesen Eintrag berichtigen, wenn dies notwendig ist, um den Fehler zu beheben und die Rechtmäßigkeit wieder herzustellen; dies gilt, sofern die Rechte des oder der durch den Widerruf oder die Berichtigung geschädigten Beteiligten nicht die Interessen des oder der von dem Widerruf oder der Berichtigung positiv berührten Beteiligten überwiegen und sofern der Widerruf oder die Berichtigung eher im öffentlichen Interesse liegen als die Beibehaltung des Fehlers. Der Widerruf oder die Berichtigung sind nur zulässig, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Zeitpunkt erklärt werden, an dem die zu widerrufende Entscheidung oder der zu berichtigende Eintrag vorgenommen wurden.

Hat das Amt eine Entscheidung getroffen oder einen Eintrag im Register vorgenommen, die oder der die Rechte eines Beteiligten berührt und ist diese Entscheidung oder dieser Eintrag mit einem offensichtlichen der Verordnung zuwiderlaufenden sachlichen Fehler behaftet, kann das Amt diese Entscheidung widerrufen oder diesen Eintrag berichtigen, wenn dies notwendig ist, um den Fehler zu beheben und die Rechtmäßigkeit wieder herzustellen. Der Widerruf oder die Berichtigung können binnen sechs Monaten nach dem Zeitpunkt, an dem die zu widerrufende Entscheidung getroffen oder der zu berichtigende Eintrag vorgenommen wurden, erfolgen und setzen voraus, dass sie im öffentlichen Interesse liegen und keine schutzwürdigen Interessen der Parteien beeinträchtigt werden.

Abänderung 6

ARTIKEL 1 NUMMER 32

Artikel 127 Absatz 2 (Verordnung (EG) Nr. 40/94)

2. Die Widerspruchsabteilungen entscheiden in der Besetzung von drei Mitgliedern, von denen mindestens ein Mitglied rechtskundig sein muss; in bestimmten Fällen, die in der Durchführungsverordnung geregelt sind, ist auch ein Mitglied allein entscheidungsbefugt. Dabei muss es sich um einfach gelagerte Fälle handeln .

2. Die Widerspruchsabteilungen entscheiden in der Besetzung von drei Mitgliedern, von denen mindestens ein Mitglied rechtskundig sein muss; in bestimmten Fällen, die in der Durchführungsverordnung geregelt sind, ist auch ein Mitglied allein entscheidungsbefugt.

Abänderung 7

ARTIKEL 1 NUMMER 33

Artikel 129 Absatz 2 (Verordnung (EG) Nr. 40/94)

2. Die Nichtigkeitsabteilungen entscheiden in der Besetzung von drei Mitgliedern, von denen mindestens ein Mitglied rechtskundig sein muss; in bestimmten Fällen, die in der Durchführungsverordnung geregelt sind, ist auch ein Mitglied allein entscheidungsbefugt. Dabei muss es sich um einfach gelagerte Fälle handeln .

2. Die Nichtigkeitsabteilungen entscheiden in der Besetzung von drei Mitgliedern, von denen mindestens ein Mitglied rechtskundig sein muss; in bestimmten Fällen, die in der Durchführungsverordnung geregelt sind, ist auch ein Mitglied allein entscheidungsbefugt.

Abänderung 8

ARTIKEL 1 NUMMER 34

Artikel 130 (Verordnung (EG) Nr. 40/94)

34. Artikel 130 wird wie folgt geändert:

34.

Artikel 130 wird wie folgt geändert:

(- 1)

Der Titel und Absatz 1 erhalten folgende Fassung:

Der Beschwerdesenat des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt

1. Innerhalb des Amtes wird ein Beschwerdesenat geschaffen, der sich aus verschiedenen Beschwerdekammern zusammensetzt, die für Entscheidungen über Beschwerden gegen Entscheidungen der Prüfer, der Widerspruchsabteilungen, der Markenverwaltungs- und Rechtsabteilungen und der Nichtigkeitsabteilungen zuständig sind. Der Senat wird von einem Präsidenten geleitet.

(1)

Absatz 2 erhält folgenden Wortlaut:

2. Die Beschwerdekammern entscheiden in der Besetzung von drei Mitgliedern; mindestens zwei Mitglieder müssen rechtskundig sein. Bestimmte Fällen werden in der Besetzung einer erweiterten Kammer unter Vorsitz des Kammerpräsidenten oder in der Besetzung eines Mitglieds entschieden .

(1)

Absatz 2 erhält folgende Fassung:

2. Die Beschwerdekammern entscheiden in der Besetzung von drei Mitgliedern; mindestens zwei Mitglieder müssen rechtskundig sein.

(2)

Ein neuer Absatz 3 wird eingefügt:

3. Wird über bestimmte Fälle in der Besetzung einer erweiterten Kammer entschieden, sollten dabei Leitlinien entwickelt werden, die die Kohärenz späterer Entscheidungen der Beschwerdekammern in analogen Fällen gewährleisten. Bei der Festlegung der Fälle, in denen eine erweiterte Kammer entscheidungsbefugt ist, sollte darauf geachtet werden, dass es sich um rechtlich schwierige Fragen oder bedeutende Fälle handelt oder dass besondere Umstände vorliegen. Die Zusammensetzung der erweiterten Kammer wird in der in Artikel 140 Absatz 3 genannten Verfahrensordnung der Beschwerdekammern geregelt .

(2)

Ein neuer Absatz 3 wird angefügt:

3. In bestimmten in der Verfahrensordnung nach Artikel 140 Absatz 3 vorgesehenen Fällen können Entscheidungen durch ein Mitglied allein getroffen werden.

(3)

Ein neuer Absatz 4 wird eingefügt:

4. Bei der Festlegung der Fälle, in denen ein Mitglied allein entscheidungsbefugt ist, sollte darauf geachtet werden, dass es sich um rechtlich und sachlich einfache Fragen und um Fälle von begrenzter Wichtigkeit handelt, und dass keine anderen besonderen Umständen vorliegen. Es kann sich auch um Fälle handeln, die nur Fragen betreffen, die bereits durch eine herrschende Doktrin des Amtes geklärt wurden oder Teil einer Reihe von Fällen sind, die den gleichen Gegenstand betreffen und von denen einer bereits rechtskräftig entschieden wurde. Die Entscheidung, einen Fall einem Mitglied allein zu übertragen, wird von der den Fall behandelnden Kammer einstimmig getroffen. Das Mitglied verweist den Fall an die Kammer zurück, wenn es feststellt, dass die Voraussetzungen für die Übertragung nicht mehr erfüllt sind. Diese Maßnahmen werden gegebenenfalls entsprechend der in Artikel 140 Absatz 3 genannten Verfahrensordnung der Beschwerdekammern durchgeführt .

(3)

Ein neuer Absatz 4 wird angefügt:

4. Durch die Verfahrensordnung wird auch bestimmt, in welchen Fällen der Senat in Vollsitzung, d.h. durch den Senatspräsidenten, die Vorsitzenden aller Beschwerdekammern sowie eine Anzahl von Mitgliedern, die durch die Verfahrensordnung festgelegt wird, zu entscheiden hat.

Abänderung 9

ARTIKEL 1 NUMMER 35

Artikel 131 (Verordnung (EG) Nr. 40/94)

35.

Artikel 131 erhält folgenden Wortlaut:

Artikel 131

Unabhängigkeit der Mitglieder der Beschwerdekammern

1. Der Kammerpräsident wird nach dem in Artikel 120 für die Ernennung des Vizepräsidenten des Amtes vorgesehenen Verfahren für einen Zeitraum von 5 Jahren ernannt. Der Rat kann den Kammerpräsidenten auf Vorschlag des Verwaltungsrates mit dem Einverständnis des Präsidenten des Amtes seines Amtes entheben . Die Amtszeit des Kammerpräsidenten kann jeweils um fünf Jahre oder bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand verlängert werden, sofern er das Ruhestandsalter während seiner neuen Amtsperiode erreicht.

35.

Artikel 131 erhält folgende Fassung:

Artikel 131

Der Präsident des Beschwerdesenats des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt

1. Der Präsident des Beschwerdesenats wird nach dem in Artikel 120 für die Ernennung des Vizepräsidenten des Amtes vorgesehenen Verfahren für einen Zeitraum von fünf Jahren ernannt. Seine Amtszeit kann jeweils um fünf Jahre oder bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand verlängert werden, sofern er das Ruhestandsalter während seiner neuen Amtsperiode erreicht. Er kann nur wegen sehr schwerer Verfehlungen und durch eine Entscheidung des Gerichtshofs abberufen werden, der nach Anhörung des Präsidenten des Amtes vom Verwaltungsrat angerufen wird.

Der Kammerpräsident ist zuständig für Verwaltungs- und Organisationsfragen, insbesondere:

a)

die Festlegung der Regelung und der Organisation der Aufgaben zusammen mit den Vorsitzenden der Beschwerdekammern;

b)

die Zuteilung der Vorgänge und gegebenenfalls die Festlegung von Entscheidungsfristen auf Vorschlag des Vorsitzenden der zuständigen Beschwerdekammer;

c)

die Aufforderung an den Präsidenten des Amtes, im Falle von wiederholten Verstößen gegen die damit auferlegten Verpflichtungen den Verwaltungsrat zu informieren.

2. Der Präsident des Beschwerdesenats ist zuständig für Verwaltungs- und Organisationsfragen, insbesondere:

a)

die Festlegung der Regelung und der Organisation der Aufgaben zusammen mit den Vorsitzenden der Beschwerdekammern;

b)

die Zuteilung der Vorgänge und gegebenenfalls die Festlegung von Entscheidungsfristen auf Vorschlag des Vorsitzenden der zuständigen Beschwerdekammer;

c)

die Aufforderung an den Präsidenten des Amtes, im Falle von wiederholten Verstößen gegen die den Vorsitzenden und den Mitgliedern der Beschwerdekammern auferlegten Verpflichtungen zu informieren ,

d)

die Übermittlung des Ausgabenbedarfs des Senats an den Präsidenten des Amtes, damit der entsprechende Ausgabenplan erstellt werden kann.

Diese Befugnisse werden gegebenenfalls entsprechend der Verfahrensordnung in Artikel 140 Absatz 3 ergänzt.

2. Die Mitglieder sowie die Vorsitzenden der Beschwerdekammern werden vom Verwaltungsrat für einen Zeitraum von 5 Jahren ernannt. Ihre Amtszeit kann jeweils um 5 Jahre oder bis zum Eintritt in den Ruhestand verlängert werden, sofern sie das Ruhestandsalter während ihrer neuen Amtszeit erreichen.

3. Disziplinarmaßnahmen gegen die Vorsitzenden und die Mitglieder der Beschwerdekammern werden vom Gerichtshof eingeleitet, der auf Vorschlag des Kammerpräsidenten vom Verwaltungsrat angerufen wird.

4. Die Mitglieder der Beschwerdekammern genießen Unabhängigkeit. Bei ihren Entscheidungen sind sie an keinerlei Weisung gebunden.

5. Die Vorsitzenden und die Mitglieder der Beschwerdekammern dürfen weder Prüfer sein noch einer Widerspruchsabteilung, der Markenverwaltungs- und Rechtsabteilung oder einer Nichtigkeitsabteilung angehören.

Diese Befugnisse werden gegebenenfalls entsprechend der Verfahrensordnung in Artikel 140 Absatz 3 ergänzt.

Abänderung 10

ARTIKEL 1 NUMMER 35a (neu)

Artikel 131a (Verordnung (EG) Nr. 40/94)

 

35a.

Es wird ein neuer Artikel 131a eingefügt:

Artikel 131a

Unabhängigkeit der Mitglieder des Beschwerdesenats

1. Die Mitglieder sowie die Vorsitzenden der Beschwerdekammern werden vom Verwaltungsrat für einen Zeitraum von fünf Jahren ernannt. Ihre Amtszeit kann jeweils um fünf Jahre oder bis zum Eintritt in den Ruhestand verlängert werden, sofern sie das Ruhestandsalter während ihrer neuen Amtszeit erreichen.

2. Disziplinarmaßnahmen gegen die Vorsitzenden und die Mitglieder der Beschwerdekammern werden vom Gerichtshof eingeleitet, der auf Vorschlag des Senatspräsidenten vom Verwaltungsrat angerufen wird.

3. Die Mitglieder der Beschwerdekammern genießen Unabhängigkeit. Bei ihren Entscheidungen sind sie an keinerlei Weisung gebunden.

4. Die Vorsitzenden und die Mitglieder der Beschwerdekammern dürfen weder Prüfer sein noch einer Widerspruchsabteilung, der Markenverwaltungs- und Rechtsabteilung oder einer Nichtigkeitsabteilung angehören.


(1)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

P5_TA(2003)0399

Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftwege *

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Initiative der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Rates über die Unterstützung bei der Durchbeförderung im Rahmen von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftwege (14848/2002 — C5-0011/2003 — 2003/0801(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der Initiative der Bundesrepublik Deutschland (14848/2002) (1),

gestützt auf Artikel 63 Nummer 3 Buchstabe b des EG-Vertrags,

gestützt auf Artikel 67 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C5-0011/2003),

gestützt auf Artikel 67 und Artikel 63 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt zur Rechtsgrundlage des Vorschlags,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten (A5-0104/2003),

in Kenntnis des zweiten Berichts des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten (A5-0291/2003),

1.

billigt die Initiative der Bundesrepublik Deutschland in der geänderten Fassung;

2.

fordert den Rat auf, den Text entsprechend zu ändern;

3.

fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4.

fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, die Initiative der Bundesrepublik Deutschland entscheidend zu ändern;

5.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zu übermitteln.

TEXT DER INITIATIVE

ABÄNDERUNGEN DES PARLAMENTS

Abänderung 1

Erwägung 4

(4) Die Souveränitätsrechte der Mitgliedstaaten — insbesondere hinsichtlich der Anwendung von Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges gegenüber renitenten Rückzuführenden — bleiben unberührt.

(4) Die Souveränitätsrechte der Mitgliedstaaten — insbesondere hinsichtlich der Anwendung von Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges gegenüber renitenten Drittstaatsangehörigen, die sich illegal dort aufhalten — bleiben unberührt.

Abänderung 2

Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f

f)

die Entgegennahme, Aufbewahrung und Weiterleitung von Reisedokumenten; insbesondere bei unbegleiteten Rückführungen sowie

f)

die Entgegennahme, sichere Aufbewahrung und Weiterleitung von Reisedokumenten an die zuständigen Behörden im Zielstaat ; insbesondere bei unbegleiteten Rückführungen sowie

Abänderung 3

Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe ga (neu)

 

ga)

die Unterrichtung der von dem ersuchten Mitgliedstaat abfliegenden Luftverkehrsgesellschaft.

Abänderung 4

Artikel 5 Absatz 3

(3) Die Begleitkräfte verfügen im Hoheitsgebiet des ersuchten Mitgliedstaates über keine hoheitlichen Befugnisse. Maßnahmen im Rahmen der allgemeinen Notwehr- und Nothilferechte nach der Rechtsordnung des ersuchten Mitgliedstaates bleiben hiervon unberührt . Die Begleitkräfte führen bei der Durchbeförderung keine Waffen mit sich und weisen sich auf Verlangen des ersuchten Mitgliedstaates durch Dienstpässe aus.

(3) Die Begleitkräfte verfügen im Hoheitsgebiet des ersuchten Mitgliedstaates über keine hoheitlichen Befugnisse. Die Begleitkräfte können die erforderlichen Notwehr- und Nothilfemaßnahmen nach der Rechtsordnung des ersuchten Mitgliedstaates ergreifen. Die Begleitkräfte führen bei der Durchbeförderung keine Waffen mit sich und weisen sich auf Verlangen des ersuchten Mitgliedstaates durch Dienstpässe aus.

Abänderung 5

Artikel 7a (neu)

 

Artikel 7a

Kollektive Ausweisungen und Abschiebungen in Länder, in denen die politischen, sozialen oder kulturellen Grundrechte nicht geachtet werden, werden gemäß Artikel 4 des Protokolls Nr. 4 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und gemäß Artikel 19 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom ersuchten Mitgliedstaat nicht unterstützt.


(1)  ABl. C 4 vom 9.1.2003, S. 4.

P5_TA(2003)0400

Sicherheit im Seeverkehr

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Erhöhung der Sicherheit im Seeverkehr nach dem Untergang des Öltankschiffs „Prestige“ (2003/2066(INI))

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf die Pakete Erika-I und II,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. November 2002 zur Katastrophe des Öltankers „Prestige“ vor der Küste von Galicien (1) und seine früheren Entschließungen zur Sicherheit im Seeverkehr,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Dezember 2002 zur Sicherheit auf See und zu Maßnahmen zur Eindämmung der Folgen der durch den Öltanker Prestige verursachten Katastrophe (2),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Dezember 2002 zu der Erhöhung der Sicherheit im Seeverkehr nach dem Untergang des Öltankerschiffs „Prestige“ (KOM(2002) 681 — C5-0156/2003),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Verkehr“ vom 6. Dezember 2002,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Kopenhagen vom 12. und 13. Dezember 2002,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. März 2003 über die angesichts der Folgen der Prestige-Katastrophe zu ergreifenden Maßnahmen (KOM(2003) 105),

unter Hinweis auf den Bericht des spanischen Verkehrsministeriums vom 7. März 2003 über die Sicherheit auf See und den Unfall des Öltankers „Prestige“,

unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 17. März 2003 über den Untergang des Öltankers „Prestige“ (SEK(2003) 351),

unter Hinweis auf den Bericht des Internationaler Verbandes der Klassifikationsgesellschaften (IACS) über das Ad-hoc-Audit des ABS (American Bureau of Shipping — Amerikanisches Schifffahrtsbüro) im Zusammenhang mit dem Untergang des Öltankers „Prestige“,

unter Hinweis auf die technischen Analysen des ABS (American Bureau of Shipping — Amerikanisches Schifffahrtsbüro) im Zusammenhang mit dem Unfall des Öltankers „Prestige“ vom 28. Februar 2003,

unter Hinweis auf die schriftliche Erklärung des Kapitäns der „Prestige“, Apostolos Mangouras, an das Europäische Parlament (Öffentliche Anhörung vom 19. und 20. März 2003),

unter Hinweis auf die Erklärungen von Serafin Diaz Regueiro, Hafenmeister von La Coruña, und H. van Rooij, Verwaltungsdirektor des Bergungsunternehmens SMIT Salvage, vor dem Europäischen Parlament (Öffentliche Anhörung vom 19. und 20. März 2003),

unter Hinweis auf den Bericht des Betreibers der Prestige, Universe Maritime LTD,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Frühlingsgipfels des Europäischen Rates vom 20. und 21. März 2003,

unter Hinweis auf den Beschluss der Internationalen Konferenz der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) (12. bis 16. Mai 2003) über die Schaffung eines zusätzlichen Fonds für die Entschädigung für Ölverschmutzung,

gestützt auf Artikel 163 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik und des Ausschusses für Fischerei (A5-0278/2003),

A.

ist der Überzeugung, dass diese Entschließung ein wichtiger Schritt zur Klärung der Ursachen des Unfalls der Prestige ist; allerdings sollte die parlamentarische Arbeit unter Berücksichtigung der zahlreichen Entwicklungen, die sich jüngst ergeben haben, wie die neuen Schätzungen über die Menge des aus dem Wrack ausgetretenen Öls und der Notwendigkeit, alle Verantwortlichkeiten festzustellen, aktualisiert und fortgeführt werden, um sich ein vollständiges Bild von den Ursachen und Auswirkungen des Unfalls machen zu können,

B.

in der Erwägung, dass der Untergang des Öltankers „Prestige“ der Meeresumwelt, den Küstengebieten von Spanien und Frankreich und insbesondere Galicien sowie den Bewohnern dieser Gebiete großen Schaden zugefügt und ihre Lebensverhältnisse sehr negativ beeinflusst hat,

C.

in der Erwägung, dass die Maßnahmen der spanischen Kommunalbehörden gemeinsam mit dem außerordentlichen Einsatz der lokalen Bevölkerung sowie Tausender Freiwilliger, die teilweise Umweltschutzorganisationen angehören, und anderer, in den Monaten nach der Katastrophe verhindern konnten, dass noch größere Schäden für diese Küstengebiete entstanden sind,

D.

in der Erwägung, dass weiterhin Schweröl des Öltankers Prestige an den Küsten Galiciens, der Nordküste der Iberischen Halbinsel und der französischen Atlantikküste bis über die Bretagne hinaus angeschwemmt wird und sogar die englischen Küsten bedroht,

E.

in der Erwägung, dass der Beistand für Schiffe in Seenot und die Bereitstellung von und der Zugang zu Notliegeplätzen und Schutzhäfen zu allererst ausreichend geregelt werden muss,

F.

in der Erwägung, dass die eigentliche Ursache der Beschädigung des Öltankers „Prestige“ sehr schwer zu ermitteln sein wird, weil das Schiff in sehr tiefem Wasser gesunken ist und nicht geborgen werden kann,

G.

in der Erwägung, dass zudem ein großer Teil der Ladung mit dem Schiff gesunken ist und langfristig eine neue Bedrohung darstellen kann,

H.

in der Erwägung, dass die „Prestige“ am 13. November 2002 bestätigten Angaben zufolge an der Stelle an den Ballasttanks beschädigt wurde, an denen im Jahr 2001, nur 18 Monate zuvor, in Guanzhou (China) größere Reparaturen durchgeführt wurden, und dass die genannten Ballasttanks bei der letzten im Mai 2002 in Dubai durchgeführten Inspektion von den Inspektoren der Klassifikationsgesellschaft ABS nicht von innen untersucht worden sind,

I.

in der Erwägung, dass der Öltanker „Prestige“ fast ein Jahr lang als treibendes Bunkerschiff benutzt wurde, wobei immer wieder Schiffe an derselben Stelle an der Schiffswand festmachten und ablegten; in der Erwägung, dass es wichtig ist, diese Art von Risikonutzung der Klassifikationsgesellschaft zu melden, damit diese ihre Kontrollen verschärfen oder auf solche spezifischen Risiken ausrichten kann,

J.

in der Erwägung, dass die Beurteilung der spanischen Behörden über den Zustand des Schiffes und die Fachkenntnis der Besatzung, die Qualität der Kontrollen, denen dieses Schiff unterzogen wurde, nicht mit den Erklärungen von u.a. SMIT-Salvage, den Versicherungsunternehmen und der Klassifikationsgesellschaft übereinstimmen; in der Erwägung, dass eine „Black Box“ hier Klarheit hätte schaffen können,

K.

in der Erwägung, dass der Zeitfaktor bei solchen Katastrophen von sehr großer Bedeutung ist; in der Erwägung, dass Notabschleppanlage am Achterdeck des Schiffes aufgrund des Zustands, in dem das Schiff sich befand, zu diesem Zeitpunkt unerreichbar war, und dass u.a. aufgrund eines Mangels an Arbeitskräften fast 24 Stunden notwendig waren, um den Öltanker „Prestige“ an die Schleppboote anzudocken,

L.

in der Erwägung, dass alle Beteiligten von Anfang an der Ansicht waren, dass der Öltanker „Prestige“ so schwer beschädigt war, dass das Schiff die Stürme nicht überstehen würde,

M.

in der Erwägung, dass das Schiff erst zwischen 1 000 und 3 000 Tonnen Öl verloren hatte, als es an einen Notliegeplatz hätte geleitet werden können, wie die Sachverständigen in der parlamentarischen Anhörung offenbarten,

N.

in der Erwägung, dass man an einem Notliegeplatz weiteres Auslaufen verhindert und die Mittel zum Absaugen des ausgelaufenen Öls konzentriert hätte, so dass sich die weiträumige Verseuchung und der Untergang des Schiffs hätten vermeiden lassen,

O.

in der Erwägung, dass die spanischen Behörden die Anweisung erteilten, das verunglückte Schiff auf hohe See zu verbringen, da sie der Auffassung waren, dass sie dann mehr Zeit haben würden, gegen die Verschmutzung vorzugehen; in der Erwägung, dass diese Entscheidung dazu geführt hat, dass ein viel größeres geographisches Gebiet von der Verschmutzung betroffen war; in der Erwägung, dass die spanischen Behörden vorliegenden Angaben zufolge vor der Entscheidung, was mit der Prestige geschehen sollte, nicht die notwendigen Überprüfungen vornahmen, um das Ausmaß der an der Schiffshülle entstandenen Schäden zu ermitteln,

P.

in der Erwägung, dass die Entscheidung, das Schiff von der Küste wegzuschleppen, von der Mehrheit der Bewohner und Institutionen des an die Unfallstelle angrenzenden Gebiets befürwortet wurde,

Q.

in der Erwägung, dass die Bergungsmannschaft und der Kapitän hingegen wiederholt darum gebeten haben, das Schiff zu einem Notliegeplatz oder Schutzhafen bringen zu können, da sie der Überzeugung waren, dass sie auf diese Art und Weise einen besseren Überblick über die Verschmutzung hätten und das Schiff retten könnten und dass die spanischen Behörden dieses Gesuch immer wieder ablehnten,

R.

in der Erwägung, dass aus der Analyse der Ereignisse hervorgeht, dass in Notfällen alle Beteiligten unter schwerem Zeitdruck die Risiken, die diese Situationen für Menschen, Güter und die Umwelt mit sich bringen, auf sich nehmen und unter schwierigen Bedingungen Entscheidungen treffen müssen, die für die Wirtschaft und für die Umwelt weitreichende Folgen haben; in der Erwägung, dass es daher sehr wichtig ist, dass die zuständigen Behörden über ein Protokoll für ein gemeinsames Vorgehen, klare Befehlsstrukturen, Notpläne und gut ausgerüstete Notliegeplätze verfügen,

S.

in der Erwägung, dass die bei der galicischen Fischereiwirtschaft in den ersten 15 Wochen des Jahres 2003 (offiziellen Statistiken zufolge) eingetretenen Produktionsverluste im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 32 Millionen Euro betragen und dass in einigen Häfen diese Verluste bis zu 50 % der Vorjahresproduktion ausmachen; in der Erwägung, dass demgegenüber die Fänge in ganz Galicien im Vergleich zu denen des Vorjahres nicht über 50-60 % liegen; in der Erwägung, dass aus biologischer Sicht ein Rückgang einiger Arten und des von ihnen bewohnten marinen Lebensraums (Algen) festzustellen ist,

T.

in der Erwägung, dass sich Angaben der spanischen Regierung zufolge bei fast 400 Soldaten, die an den Arbeiten zur Beseitigung des aus dem Öltanker „Prestige“ ausgelaufenen Öls teilgenommen haben, bis zum März 2003 verschiedene gesundheitliche Probleme zeigten, während die Erkrankungen der Bevölkerung und der freiwilligen Helfer noch analysiert werden und eine noch höhere Zahl von Fällen ausmachen könnten,

U.

in der Erwägung, dass der Kapitän des Öltankers „Prestige“ sich aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung der spanischen Justiz zur Verfügung halten muss, und deshalb zum Bedauern des Europäischen Parlaments nicht in der Lage war, persönlich an der öffentlichen Anhörung teilzunehmen, und in dem Bedauern, dass die IMO bei dieser Gelegenheit ebenfalls nicht vertreten war,

1.

fordert die Konferenz der Präsidenten auf, etwaige Anträge auf Einrichtung eines nichtständigen Ausschusses wohlwollend zu prüfen, der die Untersuchung der Ursachen und Folgen der Prestige-Katastrophe nach eingehender Analyse vertieft, die Standards im Hinblick auf die Sicherheit im Seeverkehr generell sowie die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften bewertet, die Umsetzung der Empfehlungen dieser Entschließung gewährleisten soll und zusätzliche Maßnahmen vorschlägt, die für notwendig erachtet werden, um Katastrophen wie die der Prestige und ihre Folgen künftig zu vermeiden;

2.

fordert die Kommission auf, das Parlament und die Öffentlichkeit insgesamt über neue Ergebnisse der Untersuchungen über die Ursachen und Umstände der Katastrophe der „Prestige“, die von den Mitgliedstaaten beschlossenen und in Angriff genommenen Pläne zur Bergung des im Wrack enthaltenen Öls und zur Unterbindung des unaufhörlichen Ausströmens von Schadstoffen, die finanziellen Ausgleichszahlungen für alle Geschädigten und die Wiederherstellung aller beeinträchtigten Wirtschaftstätigkeiten sowie über die Eindämmung und Behebung der Umweltschäden in den betroffenen Regionen zu informieren;

3.

würdigt die außergewöhnliche Arbeit, die in Galicien und den anderen betroffenen Ländern von den Seeleuten und ihren Organisationen sowie von Freiwilligen geleistet wurde und sich als entscheidend dafür erwiesen hat, dass ein Eindringen des Schweröls in die Flussmündungen verhindert wurde und die notwendigen ungeheuren Reinigungsarbeiten an den Sandstränden und Felsen durchgeführt werden konnten;

4.

begrüßt die Tatsache, dass bei diesem Schiffbruch keine Opfer zu beklagen sind, da in den Vorschriften über die Sicherheit im Seeverkehr als erstes Ziel die Rettung von Menschenleben festgelegt wurde;

5.

ist der Auffassung, dass es vorrangig ist, einerseits die Sicherheit der Menschen auf See zu gewährleisten, da es bei einem schweren Unfall auf See immer darum geht, die Besatzung zu finden, um sie retten zu können, und andererseits ihre Erwerbstätigkeit und den Schutz der Ressource Meer sicherzustellen;

6.

fordert, dass der vor dem Schiffbruch im Meer an der Steuerbordseite des Schiffes verlorengegangene Ballast geborgen und untersucht wird, um die Qualität des Stahls und der Schweißnähte zu analysieren;

7.

bedauert, dass aus dem Wrack, das immer noch über 14 000 Tonnen Öl enthält, über ein Jahr nach dem Unfall nach wie vor Öl austritt; ist in diesem Zusammenhang besorgt über den Mangel an Transparenz bei den bislang erfolgten Beschlüssen und Verfahren, die nicht verhindern konnten, dass sich immer wieder neue Ölteppiche an der Atlantikküste ausbreiten; fordert den Rat, die Kommission und die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) auf, die spanischen Behörden mit allen verfügbaren technischen Ressourcen zu unterstützen, um das Auslaufen des Öls zu stoppen und das Wrack zu bergen; fordert von der Kommission regelmäßige Mitteilungen darüber, wie mit dem Schiffswrack vorgegangen wird; fordert, dass das geborgene Öl behandelt und an einem geeigneten und geschützten Ort gelagert wird; fordert dafür eine Bestandsaufnahme der Lagerorte für Abfälle aus früheren Ölverschmutzungen an den Küsten der Gemeinschaft, die Einholung von Informationen bei den zuständigen Behörden über die Behandlung der Rückstände und die eingesetzten Behandlungssysteme sowie die Aufstellung eines Zeitplans für die Beseitigung bzw. Behandlung dieser Abfälle, wobei eine Verbrennung als Behandlungsmethode nur dann zugelassen werden darf, wenn ihre Durchführung in Übereinstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht erfolgt;

Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr auf europäischer Ebene

8.

betont, dass u.a. mit den beiden Erika-Paketen wichtige Maßnahmen ergriffen wurden, um den Schiffsverkehr in den europäischen Gewässern sicherer zu gestalten, und dass eine rasche und vollständige Einführung und vor allem auch eine strikte Umsetzung dieser Vorschriften durch die Mitgliedstaaten höchste Priorität genießen sollte; begrüßt die Vorschläge der Kommission, die Umsetzungsfristen zu verkürzen;

9.

stellt fest, dass die Katastrophe der „Prestige“ deutlich gezeigt hat, dass die Betreuung von Schiffen in Not immer noch nicht ausreichend geregelt ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit der EMSA rechtzeitig und vollständig ihren Verpflichtungen in Bezug auf nationale Notfallpläne und die Zuweisung von Notliegeplätzen nachzukommen, wobei die Mitgliedstaaten u.a. angeben müssen, unter welchen Bedingungen sie die Nutzung von Notliegeplätzen zwingend vorschreiben, wobei sie diese mit den für die Ausführung der jeweiligen Notfallpläne erforderlichen Mitteln ausstatten müssen;

10.

fordert die Kommission auf, bereits vor Februar 2004 Vorschläge für finanzielle Ausgleichszahlungen für Notliegeplätze vorzulegen und die Möglichkeit zu prüfen, ein System finanzieller Haftung für Häfen zu schaffen, die es ablehnen, Schiffen in Seenot das Einlaufen zu gewähren;

11.

unterstreicht, dass jeder Mitgliedstaat über eine deutliche Beschlussfassungs- und Befehlsstruktur bei Notlagen auf See verfügen und eine unabhängige Behörde schaffen muss, die die notwendigen rechtlichen, finanziellen und technischen Befugnisse haben muss, um in Notfällen innerhalb der Hoheitsgewässer und der ausschließlichen Wirtschaftszone verbindliche Beschlüsse zu treffen;

12.

fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die EMSA eine Bestandsaufnahme der einzelnen Befehlsstrukturen und zuständigen Behörden in Notsituationen auf See erarbeitet (analog zu der französischen „Préfecture maritime“ und dem britischen „Secretary of State Representative“) und Empfehlungen für den Austausch bewährter Methoden, die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und die Einführung europäischer Leitlinien für Mindestanforderungen in diesem Bereich vorlegt;

13.

hält die Aufstellung von spezifischen Notfallplänen in den Gebieten mit hohem Seeverkehrsaufkommen für erforderlich, wobei den Behörden der betreffenden Regionen die notwendige Autonomie zugestanden werden muss, um bei schweren Unfällen tätig zu werden;

14.

fordert, dass sich die Europäische Union über die Dienststellen der Kommission mit einer Koordinierungs- und Handlungsstruktur ausstattet, um in Notlagen eingreifen zu können und dabei die europäische Hilfe zu kanalisieren, sobald diese eintreten;

15.

begrüßt den Vorschlag der Kommission, die EMSA mit Ölsaugschiffen und ähnlichen technischen Ausrüstungen auszustatten;

16.

fordert den Rat und die Kommission auf, im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) die Einrichtung von obligatorischen Routen und Verkehrstrennungsgebieten in ökologisch sensiblen und navigatorisch schwierigen Seegebieten in die Wege zu leiten, wobei auf die bereits bestehenden Erfahrungen der Mitgliedstaaten zurückgegriffen werden kann, und dem Parlament darüber Bericht zu erstatten;

17.

fordert die Kommission auf, ihm und dem Rat so bald wie möglich einen Vorschlag vorzulegen, um zu gewährleisten, dass Bunkeröl für Kraftstoff in neuen Schiffen ebenfalls in Doppelhüllen-Tanks gelagert wird, da Fracht- oder sicheren Containerschiffe oft Schweröl als Kraftstoff in ihren Bunkern enthalten, deren Menge die Frachten von kleineren Öltankern oft erheblich überschreiten kann;

18.

ist sich dessen bewusst, dass Verteidigungsangelegenheiten in die ausschließliche Kompetenz der einzelnen Mitgliedstaaten fallen; fordert dennoch die Mitgliedstaaten auf, aus ihren militärischen Flotten die Einhüllen-Tankschiffe und die Schiffe auszumustern, die nach dem Gemeinschaftsrecht nicht mehr in europäischen Gewässern fahren dürften;

19.

fordert, dass die Mitgliedstaaten die illegale Reinigung der Bilgen, deren Ableitungen eine der wichtigsten Verschmutzungsursachen darstellen, auf See wirksam eindämmen;

20.

begrüßt die Initiative des Sektors, Öltanker zu verpflichten, Tag und Nacht mit einem „Emergency Response System“ ausgestattet zu sein, dass im Notfall einen Beitrag zur Analyse des Zustands des Schiffes leisten kann und dafür sorgt, dass sich der Zustand des Schiffes stabilisiert; schlägt vor, diese Initiative auf alle Schiffe auszuweiten, die gefährliche oder umweltverschmutzende Güter befördern;

21.

nimmt zur Kenntnis, dass Doppelhüllen-Tanker mit spezifischen Sicherheitsrisiken behaftet sind (Korrosion, Metallermüdung, Explosionsgefahr, Wandstärke, Risiken bei Zusammenstößen); fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die EMSA diese Risiken unverzüglich näher untersucht, und Maßnahmen zur Risikominimierung vorzuschlagen;

22.

fordert darüber hinaus, dass die Europäische Union ebenfalls den Bau von Doppelhüllenschiffen auf europäischen Werften vorantreibt, insbesondere — soweit möglich — als Ausgleichsmaßnahme in den Regionen, die am meisten von Unfällen bei der Beförderung von Gefahrgut auf See betroffen sind;

23.

fordert die Mitgliedstaaten auf, Schiffe, die gefährliche und umweltschädliche Güter befördern, innerhalb von 200 Meilen vor ihrer Küste streng zu kontrollieren und zu überwachen; ist jedoch besorgt angesichts der Entscheidung einiger Mitgliedstaaten, diese Schiffe aus der 200-Meilen-Zone vor ihrer Küste zu verbannen; befürchtet, dass diese Schiffe dadurch in zu weiter Entfernung der Küsten fahren müssen und dass deshalb ein größeres Risiko für die Besatzung und für die Umwelt besteht, wenn das Schiff in Not gerät (Sturm oder Havarie); fordert ferner die Mitgliedstaaten auf, für solche Fälle die notwendigen technischen Mittel für eine Bergung bereitzuhalten, um die Hilfe für die Besatzung und den Schutz der Meeresumwelt zu gewährleisten;

24.

fordert, dass das Verbot des Einlaufens von Einhüllenschiffen, die schweres Dieselöl oder sonstige gefährliche Fracht transportieren, in Häfen oder Ankerplätze der Europäischen Union auf der Grundlage einer spezifischen Rechtsvorschrift der Union auf die Schiffe ausgeweitet wird, die im Transit die Gemeinschaftsgewässer durchfahren;

25.

unterstützt den Vorschlag der Kommission, ein koordiniertes Vorgehen der EU-Mitgliedstaaten einzuführen, um die verschiedenen Möglichkeiten zu untersuchen und zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um ihre Küstengewässer, insbesondere die Hoheitsgewässer und ausschließlichen Wirtschaftszonen, vor Schiffen zu schützen, die eine Bedrohung für die Meeresumwelt darstellen, indem die Küstenstaaten dazu verpflichtet werden, Schiffen, von denen eindeutig eine Gefahr für die Umwelt ausgeht und die den Mindestsicherheitsstandards nicht genügen, den Zugang zu ihren Küstengewässern zu verweigern;

26.

fordert die Kommission auf, zu fördern, dass Verkehrsbegleitungs- und Schiffsroutenplanungssysteme die neuesten Satellit- und Transpondertechnologien nutzen, die es ermöglichen, Schiffe genau und auf große Entfernungen zu verfolgen, wobei aus der Entwicklung des Projekts Galileo und der „Globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung“ (GMES) Nutzen gezogen wird;

27.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in der IMO auf, zu untersuchen, ob es wünschenswert ist, zusätzliche technische Anforderungen für alle Schiffe, die gefährliche Güter befördern, einzuführen, um die Sicherheit zu erhöhen, insbesondere das obligatorische Vorhandensein einer Abschlepp-Anlage für Notfälle oder von Mitteln zur sofortigen Bekämpfung einer Umweltverschmutzung in kleinem Maßstab sowie eine jährliche Prüfung aller Ballasttanks von innen, falls das Schiff über 15 Jahre alt ist;

28.

begrüßt die positive Haltung der Kommission gegenüber den steuerlichen Maßnahmen, die einige Mitgliedstaaten getroffen haben, damit die Schiffe wieder unter europäischer Flagge fahren; fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, für ausreichende Verwaltungskapazitäten zu sorgen, um das Zurückflaggen und eine strenge Flaggenstaatkontrolle zu ermöglichen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Schaffung eines europäischen Schiffsregisters erneut in Erwägung zu ziehen;

29.

fordert die Kommission auf, so bald wie möglich einen Vorschlag zur Verstärkung der Hafenstaatkontrolle vorzulegen, indem die Fristen zwischen den Inspektionen der Schiffe, die ein größeres Risiko darstellen, verkürzt werden, indem die Anforderungen im Hinblick auf die Berichterstattung der Kapitäne auf Schiffe ausgeweitet werden, die an der Küste Europas vorbeifahren, und indem die 25-Prozent-Zielmarke (Anteil der überprüften Schiffe) auf jeden Hafen angewandt wird, der „bedeutenden Seeverkehr“ hat, anstatt auf das jeweilige Land als Ganzes; ist der Auffassung, dass die Definition von „bedeutendem Seeverkehr“ sowohl auf dem Verkehrsaufkommen als auch auf der Menge gefährlicher und umweltverschmutzender Fracht beruhen muss; fordert die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Mittel für diese Inspektionen bereitzustellen, was eine zahlenmäßige Verstärkung der Inspektoren, aber auch eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen und Arbeitsmittel erfordert;

30.

verweist darauf, dass das Problem einer gemeinsamen Sprache leitender Seeleute einer Klärung bedarf; verweist ferner darauf, dass das von der IMO erarbeitete „Standardvokabular“ weiterentwickelt werden muss, indem sich die IMO beispielsweise um Weiterbildungsvideos für den Verleih zur abwechselnden Nutzung auf Schiffen einsetzt, wie es einige Reeder bereits tun;

31.

begrüßt den Vorschlag für eine Richtlinie über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen, einschließlich strafrechtlicher Sanktionen, für Verschmutzungsdelikte (KOM(2003) 92), da unrechtmäßige Ableitungen von Schiffen ins Meer den Hauptteil der Meeresverschmutzung verursachen;

32.

ist besorgt über die zunehmende Kriminalisierung von Seeleuten und den Schaden, der damit dem Bild dieses Berufsstands zugefügt wird;

33.

bedauert, dass Kapitän Mangouras wie ein Verbrecher behandelt wurde, obwohl er für die Havarie seines Schiffes nicht verantwortlich ist; fordert die spanischen Gerichtsbehörden auf, die Bedingungen aufzuheben, unter denen der Kapitän der Prestige unter Hausarrest gestellt wurde;

34.

fordert die Einrichtung einer europäischen Küstenwache, die, ausgestattet mit den dafür erforderlichen Kompetenzen und Instrumenten, neben strenger Überwachung und strafrechtlicher Verfolgung illegaler Einleitungen von Schiffen und der Einhaltung bestimmter Schifffahrtsrouten vor allem die schnellstmögliche koordinierte Einleitung der erforderlichen Maßnahmen im Falle einer Havarie gewährleisten soll, einschließlich der Zuweisung von Notliegeplätzen und Nothäfen;

35.

stellt fest, dass die Untersuchung von Unfällen und Zwischenfällen auf See derzeit vom Flaggenstaat des betreffenden Schiffes und vom Küstenstaat durchgeführt wird; hält es im Hinblick auf eventuelle andere Unfälle und Zwischenfälle für erforderlich, dass innerhalb der Union klare Leitlinien für die Durchführung einer unabhängigen Untersuchung von Unfällen und Zwischenfällen auf See ausgearbeitet werden; ist der Auffassung, dass dies die Aufgabe einer unabhängigen Untersuchungsstelle auf der Ebene der Mitgliedstaaten oder, falls dies wünschenswert sein sollte, auf europäischer Ebene sein muss;

Verbesserung der Sicherheit im weltweiten Seeverkehr

36.

fordert die Mitgliedstaaten auf, den Beitritt der Union zur IMO zu ermöglichen und der Kommission ein Mandat zu erteilen, im Namen der Union auf Ebene der IMO verhandeln zu können;

37.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Vereinbarungen auf IMO-Ebene über die weltweite allmähliche Abschaffung von Einhüllen-Tankern durch eine Änderung des MARPOL-Übereinkommens anzustreben;

38.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihr Bestmögliches zu unternehmen, um eine Vereinbarung auf IMO-Ebene über eine internationale Konvention über Rechtsvorschriften bezüglich Notliegeplätze zu erreichen;

39.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, innerhalb der IMO das Klassifizierungssystem von Schiffen zu prüfen und strengere Auflagen für die Informationserteilung der Schiffseigner an die Klassifikationsgesellschaft über die geänderte Nutzung des Schiffes festzulegen;

40.

wiederholt die Notwendigkeit, weltweit und in der Gemeinschaft vollständige Mechanismen zur technischen Überwachung auszuarbeiten, die es ermöglichen sollen, in zuverlässiger Weise den tatsächlichen Zustand zu ermitteln, in dem sich die Schiffe befinden;

41.

fordert eine Anpassung der Auslegung und Anwendung des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen in Bezug auf die Artikel über die Schifffahrt in der ausschließlichen Wirtschaftszone und über die Freiheit der Hohen See, damit Küstenstaaten gegen Schiffe vorgehen können, die eine Bedrohung der Umwelt und der Sicherheit auf See darstellen;

42.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, innerhalb der IMO die Einführung obligatorischer Schifffahrtsrouten und die Einschränkung des Schiffsverkehrs in besonders sensiblen Gebieten zum Schutz der Küsten zu beschließen; fordert ebenfalls die Einführung eines zwingend vorgeschriebenen Verfahrens zur Kontrolle der Flaggenstaaten, um zu vermeiden, dass Schiffe unter einer Billigflagge fahren sowie strengere Auflagen für die Hafenstaatkontrolle;

43.

unterstreicht die Bedeutung einer guten Kommunikation, insbesondere in Notsituationen, zwischen Schiffen, Bergungsmannschaften und den Küstenbehörden; befürwortet daher ausreichende Kenntnisse des Englischen in der Schifffahrt;

Wirtschaftliche Aspekte

44.

befürwortet eine Erhöhung des Anteils der Schiffseigner an der finanziellen Haftung im Wege einer Änderung der Bestimmungen der IMO über die internationale Regelung für Schadenersatz und Haftung; fordert die Kommission auf, andernfalls einen Vorschlag für ein System des Schadenersatzes und der Haftung für die erweiterte Europäische Union vorzulegen;

45.

fordert die uneingeschränkte Anwendung des Verursacherprinzips im Bereich der Meere durch ein strafrechtliches Haftungssystem, das einerseits geeignet ist, die für Unglücke Verantwortlichen zu bestrafen, und mit dem andererseits entsprechend dem Verursacherprinzip ein internationales Entschädigungsfonds-System entwickelt wird, das es ermöglicht, die Anwohner zu entschädigen und die Umweltsanierung zu finanzieren; die Finanzierung dieses Fonds würde sich auf die gesamte Transportkette (Flaggenstaaten, Befrachter, Eigentümer der Ladung und Schiffseigner) erstrecken, dieser Fonds würde sich aus zwei Teilen zusammensetzen, von denen sich einer auf die Beförderung von Kohlenwasserstoffen und der andere auf sonstige Gefahrguttransporte bezieht;

46.

begrüßt den Beschluss der IMO, die Obergrenze des IOPC-Fonds (Internationale Oil Pollution Compensation Fund) auf einen Höchstbetrag von ungefähr 1 Milliarde Euro Schadenersatz pro Unfall zu erhöhen; fordert die Mitgliedstaaten auf, das betreffende Protokoll so bald wie möglich zu ratifizieren; fordert die Kommission und den Rat auf, darauf zu achten, dass die Opfer der Prestige vollständig und so schnell wie möglich entschädigt werden;

47.

ruft die Europäische Union auf, rasch eine Anhebung der Versicherungsgrenze für alle am Seeverkehr beteiligten Akteure zu beschließen und so die richtigen Lehren aus der legislativen Erfahrung der USA nach dem Unfall der Exxon Valez zu ziehen; geht davon aus, dass eine solche Entscheidung der Europäischen Union zu den notwendigen Änderungen der bestehenden Vorschriften in der internationalen Seeschifffahrtsorganisation zugunsten aller Meere und aller Länder, insbesondere der Entwicklungsländer, führen wird;

48.

fordert die Kommission auf, die notwendigen lang- und kurzfristigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Probleme in den verschiedenen Wirtschaftszweigen, die finanziell und sozial betroffen sind, zu bewältigen, wobei dies außer dem Fremdenverkehr, der Fischerei und dem Meeresfrüchtesektor auch andere Geschäftsbereiche wie Konservenindustrie, Handel, Verkehr, Reparatur und Wartung und Hotel- und Gaststättengewerbe usw. betrifft; ist der Ansicht, dass diese Hilfe auch Anreize für die Wiederbelebung der privaten Initiative und Werbekampagnen umfassen sollte, sobald die Umweltschäden vollständig beseitigt sind;

49.

ist der Auffassung, dass leistungsfähige Notantriebe eine deutliche Steigerung der Manövriereigenschaften großer Tankschiffe in gefährlichen Situationen ermöglichen und dazu beitragen können, drohende Havarien zu vermeiden; verweist auf bereits existierende Notantriebs-Konzepte in der europäischen Schiffbautechnik und fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Ausstattung der Schiffe mit leistungsfähigen Notantrieben zu fördern und voranzutreiben;

50.

ersucht den Rat und die Kommission dafür zu sorgen, dass die Verwendung der Beihilfen für die Personen und Unternehmen der spanischen Sektoren Fischerei, Meeresfrüchte und Aquakultur aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 2372/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 (3) für all diejenigen beibehalten werden kann, die weiterhin unter den Folgen des Untergangs leiden, insbesondere im Falle der am unmittelbarsten betroffenen Personen und Unternehmen; fordert ferner die Kommission auf, einen Vorschlag für die französischen Regionen ähnlich dem zu unterbreiten, wie er im Falle der betroffenen spanischen Küstengebiete vorgelegt wurde;

51.

fordert die Mobilisierung aller einschlägigen Geldmittel und technischen Mittel der Gemeinschaft sowie die Schaffung eines Netzes zum Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet der Verunreinigung durch Kohlenwasserstoffe; ersucht die Kommission, es über die möglichen Umwidmungen von Mitteln aus Strukturfonds- und Kohäsionsfondsprogrammen 2000-2006 zu informieren, die erforderlich sind, um Beihilfen für die von der Havarie der Prestige betroffenen Gebiete gewähren zu können; empfiehlt, dass diese Umwidmung umgehend erfolgt und sowohl auf die ökologische Sanierung des Küstenstreifens wie auf die wirtschaftliche Erholung der betroffenen Sektoren ausgerichtet ist;

52.

ist der Auffassung, dass die großen Seekatastrophen wie diejenige der Prestige durch den Europäischen Solidaritätsfonds gegen Naturkatastrophen und durch einen speziellen Hilfsfonds für schwere Umweltschäden abgedeckt werden müssten;

53.

ersucht die Kommission, in das Arbeitsprogramm für 2004 des Sechsten Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung die Forschungsarbeiten für die Aufstellung von dringlichen Interventionsplänen für alle Küsten der Gemeinschaft aufzunehmen, die es ermöglichen sollen, jede Art von Gefahren und Katastrophen zu bewältigen, sowie für den Entwurf und die Konstruktion neuer Schiffe, die technologisch für das Sammeln und die Reinigung von verunreinigenden Ableitungen ins Meer entwikkelt wurden, sowie die Förderung neuer Technologien zur Umweltsanierung und Behandlung von Rückständen;

54.

ersucht die Kommission, dass sie ein Jahr nach der Prestige-Katastrophe einen Evaluierungsbericht über die Folgen der Gemeinschaftsmaßnahmen ausarbeitet, mit denen die Auswirkungen dieser Katastrophe vermindert werden sollten, unter besonderer Berücksichtigung der Sanierung der Umwelt und der Beihilfen für die einzelnen betroffenen Sektoren Fischerei und Industrie;

Umweltspezifische Aspekte

55.

unterstreicht die Notwendigkeit, im Hinblick auf die Sicherheit auf See und die Sicherheit der Umwelt, gefährliche Schiffswracks in europäischen Gewässern zu bergen; fordert die Kommission auf, diesbezügliche Untersuchungen zu fördern;

56.

stellt fest, dass die beschleunigte, allmähliche Abschaffung von Einhüllen-Tankern dazu führen wird, dass die Zahl der Schiffe, die abgewrackt werden, erheblich zunimmt; fordert im Interesse der menschlichen Gesundheit und der Umwelt verbindliche Leitlinien der IMO, die u.a. die Vorbereitung der Schiffe auf das Recycling, die Abfallverringerung und die Nutzung gefährlicher Materialien sowie die Förderung der internationalen Zusammenarbeit in diesem Bereich betreffen;

57.

fordert die Kommission auf, parallel zur Entwicklung der IMO-Leitlinien und vorbehaltlich einer Kosten-Nutzen-Analyse einen Vorschlag zur Festlegung von Mindestauflagen für den Umwelt- und Gesundheitsschutz bei der Wiederverwertung ausgedienter Schiffe, begleitet von einem Zertifizierungssystem, vorzulegen;

58.

stellt unter gesundheitspolitischen Aspekten fest, dass keinerlei Angaben über den Umfang der inneren Kontamination bei Personen, die möglicherweise unmittelbar oder mittelbar durch die von der Prestige ausgehende Verseuchung betroffen sind, veröffentlicht worden sind, und bedauert, dass wertvolle Zeit vergeudet wird, in der Daten über die Folgen der Verschmutzung für die Bevölkerung gesammelt werden könnten;

59.

fordert die Kommission auf, die europäischen Richtlinien für schwefelhaltiges Schweröl Nr. 2 — dessen Verwendung in der Europäischen Union zwar verboten ist, aber in Europa hergestellt und durch seine Häfen befördert und als Energiequelle in andere Länder exportiert wird — anzupassen; fordert daher das Verbot der Herstellung dieser Art Kohlenwasserstoff;

60.

fordert nachdrücklich, die negativen ökologischen Auswirkungen auf die für Natura 2000 vorgeschlagenen Gebiete und auf die Gebiete von ökologischem Interesse, die sich in der von der Ölverschmutzung betroffenen Region befinden, zu evaluieren und Maßnahmen zu treffen, um die entstandenen Schäden zu beheben; fordert die sofortige Annahme der für Natura 2000 vorgeschlagenen Gebiete;

61.

verlangt die sofortige Durchsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (4) (Habitat-Richtlinie) bezüglich der ökologisch wertvollen Gebiete in den einzelnen an die See grenzenden Regionen der Europäischen Union und die unverzügliche Aufnahme dieser Gebiete in das Natura 2000-Netz;

62.

verweist auf den Mangel an Vorrichtungen zur Abnahme und Behandlung von Abfällen in zahlreichen Häfen der Gemeinschaft; verlangt in diesem Zusammenhang den Aufbau der zur Entgasung und Reinigung von Schiffen notwendigen Infrastrukturen in allen Häfen der Gemeinschaft nach einem Plan auf EU-Ebene, wobei die Häfen in der Lage sein müssen, mehrere sehr schwierige Situationen zu bewältigen;

63.

fordert, dass die Europäische Union Mitglied der IMO wird, dass die Mitgliedstaaten das Internationale Abkommen von 1996 über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung schädlichen und gefährlichen Stoffe auf See (HNS-Übereinkommen) ratifizieren und dass die Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von Montego Bay zur Sicherheit des Seeverkehrs und zum Schutz der Meeresumwelt, insbesondere in seinem Teil XII, verschärft werden;

64.

verlangt europäische Studien über die Evolution und Wiederherstellung der Ökosysteme und eine epidemiologische Studie über die dem Öl ausgesetzten Bevölkerungsgruppen, durch die Daten gewonnen werden können über die kurzfristigen Gesundheitsauswirkungen (Bindehautentzündung, Kopfschmerzen, Erkrankungen der Atemwege) ebenso wie die mittel- und langfristigen Auswirkungen (Auswirkungen, die wegen einer chronischen Exposition gegenüber potenziell giftigen Stoffverbindungen möglicherweise erst in der Zukunft auftreten);

65.

fordert die Kommission auf, Maßnahmen zur Vorbeugung gegen alle von im Hafen liegenden Schiffen ausgehenden Umweltverschmutzungen vorzuschlagen, die den schlechten Zustand der Meeresumwelt erheblich verschlimmern und die Gesundheit des betroffenen Personals beeinträchtigen;

66.

verlangt eine bessere, wirksamere und zügigere Koordinierung der Maßnahmen zum Schutz von Fauna und Flora bei Unglücken auf See; betrachtet die Schaffung von Infrastrukturen für die Behandlung von Tieren, die Einführung anspruchsvoller Normen und den Aufbau strukturierter Zusammenschlüsse erfahrener Organisationen als notwendig;

67.

fordert für die in der Reinigung der durch die Umweltverschmutzung geschädigten Fauna erfahrenen Vereinigungen finanzielle Mittel, die dieser Aufgabe entsprechen;

68.

empfiehlt den Aufbau eines Archivs der Gemeinschaft für Meeresverschmutzungen durch Öl (historische Daten, Studien, getroffene Maßnahmen), das als aktualisierte Datenbank dient und für alle Einrichtungen und Kreise gut zugänglich ist;

Soziale Aspekte

69.

unterstreicht die Bedeutung hoch qualifizierter Seeleute und fordert die Mitgliedstaaten auf, bei den Hafenkontrollen insbesondere zu prüfen, ob die Besatzung über die richtigen Qualifikationen und Befähigungsnachweise verfügt; fordert gleichzeitig eine Verbesserung ihrer Ausbildung sowie ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen, was sich letztlich zugunsten der Sicherheit des Seeverkehrs auswirken würde; ersucht die Kommission, sich für die europaweite Harmonisierung und Aufwertung dieses Berufs einzusetzen;

70.

fordert die Kommission auf, bei der Erarbeitung der Vorschriften über die Sicherheit im Seeverkehr die Sicherheit der Besatzungen mit Blick auf die möglichen Rettungsaufgaben im Fall von Havarien zu berücksichtigen;

71.

erinnert daran, dass die Ausbildung im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz einhergehen muss mit einer ständigen Maßnahme zur Förderung einer Präventivkultur, wobei die besonderen Risiken dieser Aktivität, die demographische Struktur der Seeleute und die Tatsache berücksichtigt werden müssen, dass das Schiff ihr „Zuhause“ ist; all dies hat im Geist der europäischen Strategie für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz 2002-2006 zu erfolgen;

72.

stellt der Kommission und den Mitgliedstaaten anheim, im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereichs und über internationale Organisationen die Notwendigkeit zu prüfen, eine tiefgreifende Umformung des Internationalen Seerechts vorzunehmen, um unter dem Blickwinkel der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitplatz den Anforderungen an den modernen Seeverkehr Rechnung zu tragen;

73.

nimmt erfreut die private unternehmerische Initiative zur Förderung der Beschäftigung in den betroffenen Gebieten zur Kenntnis, wie dies der Fall an der „Costa da Morte“ („Todesküste“) ist, einem der am meisten betroffenen Gebiete der galicischen Küste;

Fischereiaspekte

74.

stellt fest, dass die Fischerei-, Muschelzucht- und Aquakulturunternehmen am unmittelbarsten von der Meeresverschmutzung betroffen sind, da die Ressource, von der sie leben, direkt beeinträchtigt ist und sie beträchtliche Einbußen hinnehmen müssen;

75.

unterstreicht und würdigt das starke Engagement und die große Motivation der Muschelzucht- und Aquakulturunternehmen im Kampf gegen die Verschmutzung, die — auf eigene Initiative und mit ihren eigenen Arbeitsmitteln — bemerkenswert wirkungsvolle Fischereiflotten zur Bekämpfung der Verschmutzung aufstellten; beglückwünscht von ganzem Herzen die zahlreichen Freiwilligen aus ganz Europa zu ihrem Einsatz bei den Reinigungsarbeiten;

76.

fordert die Kommission auf, ein Programm zu finanzieren, durch das die Einbindung der Fischerei-, Muschelzucht- und Aquakulturunternehmen in die Erhaltung der Meeresumwelt angesichts eventueller Katastrophen in einer Weise ermöglicht wird, dass ihnen hierfür die zweckmäßigsten Mittel auf der Grundlage der erworbenen Erfahrungen an die Hand gegeben werden;

77.

bekräftigt deshalb die Forderungen es in seinen oben genannten Entschließungen vom 21. November 2002 und vom 19. Dezember 2002 nach der Schaffung von Seefischfanggebieten, die wegen ihres Fisch- und Muschelreichtums und der hohen Abhängigkeit ihrer Bevölkerung von diesen Ressourcen, die sich im Fall Galiciens gezeigt hat, sensibel sind;

78.

fordert, dass die Zonen, in denen Fischerei-, Muschelzucht- und Aquakulturunternehmen tätig sind, bei der Erstellung der Liste der Notliegeplätze berücksichtigt werden;

79.

fordert, dass die Fischereiflotten zur Bekämpfung der Verschmutzung künftig Teil der Notfallpläne werden, damit die Fischer in vollem Umfang an der Bekämpfung der Verschmutzung beteiligt und als effiziente und motivierte Akteure anerkannt werden;

*

* *

80.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  P5_TA(2002)0575.

(2)  P5_TA(2002)0629.

(3)  ABl. L 358 vom 31.12.2002, S. 81.

(4)  ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7.


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