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Document 92001E000959
WRITTEN QUESTION E-0959/01 by Erik Meijer (GUE/NGL) to the Commission. Increase in electricity generated from coal and nuclear energy and shutdown of environmentally compatible power stations following liberalisation of the energy market.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0959/01 von Erik Meijer (GUE/NGL) an die Kommission. Zunahme der Stromerzeugung aus Kohle und Kernenergie und Stilllegung von umweltfreundlichen Einrichtungen infolge der Liberalisierung des Energiemarktes.
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0959/01 von Erik Meijer (GUE/NGL) an die Kommission. Zunahme der Stromerzeugung aus Kohle und Kernenergie und Stilllegung von umweltfreundlichen Einrichtungen infolge der Liberalisierung des Energiemarktes.
ABl. C 318E vom 13.11.2001, pp. 162–164
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0959/01 von Erik Meijer (GUE/NGL) an die Kommission. Zunahme der Stromerzeugung aus Kohle und Kernenergie und Stilllegung von umweltfreundlichen Einrichtungen infolge der Liberalisierung des Energiemarktes.
Amtsblatt Nr. 318 E vom 13/11/2001 S. 0162 - 0164
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0959/01 von Erik Meijer (GUE/NGL) an die Kommission (30. März 2001) Betrifft: Zunahme der Stromerzeugung aus Kohle und Kernenergie und Stilllegung von umweltfreundlichen Einrichtungen infolge der Liberalisierung des Energiemarktes 1. Ist der Kommission bekannt, daß die Niederlande infolge der Liberalisierung seit Anfang 2001 30 % ihres Strombedarfs aus Deutschland, Frankreich und Belgien importieren und daß infolge dessen mehrere bisher in Betrieb befindliche Stromkraftwerke stillgelegt werden? 2. Kann die Kommission bestätigen, daß diese Einfuhren vor allem auf die zunehmenden Preisunterschiede zwischen Kohle, Braunkohle und Kernenergie aus stromexportierenden Staaten einerseits und Erdgas und Wärme-Kraft-Koppelung andererseits zurückzuführen sind, in die die Niederlande in den vergangenen Jahren stark investiert haben, um eine Senkung der CO2-Emissionen und andere Umweltziele zu erreichen? 3. Wie beurteilt die Kommission die Tatsache, daß aufgrund dieser Entwicklung die Abwärme von Produktionsprozessen und Anlagen mit hohem Energiewirkungsgrad ungenutzt bleibt, und daß die CO2-Emissionen in den Niederlanden zwar zurückgehen, aber in anderen Mitgliedstaaten stärker zunehmen, wodurch die Europäische Union insgesamt die im Protokoll von Kyoto eingegangene Verpflichtung zur Verringerung der Emissionen immer weniger erfuellen kann? 4. Kann die Kommission bestätigen, daß die niederländischen Einfuhren in den kommenden Jahren noch stärker steigen werden, wenn die Kapazität des grenzüberschreitenden Hochspannungsnetzes erhöht wird? 5. Ist die Kommission mit mir der Auffassung, daß Gebiete, die stark von außerhalb erzeugtem Strom abhängig werden, Gefahr laufen, daß sie wie der amerikanische Bundesstaat Kalifornien in einigen Jahren nicht mehr über genügend Strom verfügen können oder daß sie ihn im Falle einer Stromknappheit nur noch zu hohen Preisen einkaufen können, wobei diese Wirkung noch verstärkt wird, wenn die bisher stromexportierenden Gebiete ihren Export einschränken müssen, um Umweltauflagen zu erfuellen? 6. Was gedenkt die Kommission zu unternehmen, um die kontinuierliche Verfügbarkeit und Erzeugung von Strom zu gewährleisten, die Notwendigkeit eines weiteren Ausbaus des die Landschaft verschandelnden Hochspannungsnetzes zu beschränken, schädliche Umweltauswirkungen zu bekämpfen und die Verbraucher in die Lage zu versetzen, einen von ihnen nicht gewünschten Einsatz von Kernenergie zu verweigern? Antwort von Frau de Palacio im Namen der Kommission (31. Mai 2001) 1. Der Kommission ist bekannt, daß die Niederlande einen Teil ihres Strombedarfs aus Einfuhren decken. Tatsächlich waren die Niederlande zur Deckung ihres Energiebedarfs von jeher zu etwa 15 % auf Einfuhren aus anderen Mitgliedstaaten angewiesen. Der Anteil der Energieeinfuhren ist seit den Anfängen der Liberalisierung in der Tat gestiegen und wird derzeit auf etwa 20 % des niederländischen Verbrauchs geschätzt. Die physikalische Kapazität der Verbindungsleitungen zu Belgien und Deutschland lässt jedoch eine Einfuhr in Höhe von 30 % des niederländischen Verbrauchs nicht zu. Der Herr Abgeordnete führt zu Recht an, daß ein Teil der installierten Kapazität in den Niederlanden zur Zeit nicht genutzt wird, da eingeführter Strom billiger ist. 2. Die Errichtung eines Binnenmarktes hat zur Folge, daß die Verbraucher sich Preisunterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern zunutze machen. Es trifft zu, daß derzeit Strom aus Kohle- oder Kernkraftwerken billiger ist als Strom aus erdgasbefeuerten Anlagen bzw. aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Die Strompreisentwicklung lässt sich jedoch nur schwer voraussehen und hängt unter anderem von der Entwicklung des Ölpreises, aber auch von anderen Begleitumständen wie der Besteuerung und der zunehmenden Internalisierung externer Kosten ab. Die Kommission unterstützt die Entwicklung einer zunehmenden Internalisierung externer Kosten bei den verschiedenen Formen der Stromerzeugung. 3. Die Liberalisierung des Marktes führt zu größtmöglicher Effizienz und Wirtschaftlichkeit beim Einsatz der Brennstoffe. Die Erfahrungen zeigen, daß die Treibhausgasemissionen in den Mitgliedstaaten, die ihre Märkte vollständig geöffnet haben, dank einer schnellen Ersetzung alter ineffizienter Kraftwerke erheblich zurückgegangen sind. Die Sensibilisierung der Kunden in Fragen der Energieeffizienz und der Energieeinsparung ist sowohl im Erdgas- als auch im Elektrizitätssektor ausgeprägter als vor der Liberalisierung. Die Kommission ist jedoch der Überzeugung, daß allen Folgen der Liberalisierung, die sich nachteilig auf die Umwelt auswirken könnten, entgegenzuwirken ist. Wie im Grünbuch über die Versorgungssicherheit(1) dargelegt, muß die Kommission weiterhin Einfluss auf die Nachfrage nehmen, um dem steigenden Energieverbrauch Einhalt zu gebieten. Aus diesen Gründen hat die Kommission 2000 einen Vorschlag für eine Richtlinie(2) zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen vorgelegt, der kurz vor seiner Verabschiedung steht. Am 25. April 2001 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über Energiesparmaßnahmen in Gebäuden(3) vorgelegt (durch die Verpflichtung zur Nutzung vorhandener wirtschaftlicher Technologien soll diese Richtlinie nach ihrer Verabschiedung zu einer Verminderung der Treibhausgasemissionen der Gemeinschaft um 20 % führen). Außerdem wird die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Energieeffizienz von Elektro- und Elektronikgeräten vorlegen. 2002 wird die Kommission einen Richtlinienvorschlag über die Kraft-Wärme-Kopplung vorlegen, um ihre Nutzung europaweit zu fördern. 4. Der Herr Abgeordnete hebt zu Recht hervor, daß die Kapazität der Verbindungsleitungen der Niederlande demnächst um zusätzliche 1 000 Megawatt ausgebaut werden soll. Das steigert die Einfuhrmöglichkeiten für die Niederlande, gleichzeitig aber auch ihre Ausfuhrmöglichkeiten. 5. Durch die derzeitigen Überkapazitäten in einem Großteil des europäischen Netzes sind Probleme, wie sie Kalifornien aufgetreten sind, in der Gemeinschaft unwahrscheinlich. Für die gegenwärtige Stromkrise in Kalifornien ist eine Vielzahl anderer Faktoren verantwortlich, darunter die extrem langen Planungsverfahren von etwa sieben Jahren und die Tatsache, daß in den letzten zehn Jahren praktisch keine neue Kapazität geschaffen worden ist, während die Nachfrage im selben Zeitraum rasch gestiegen ist. Derartige Faktoren gibt es in der Gemeinschaft nicht. Außerdem wird der Ausbau der Kapazitäten für den Energiehandel zwischen den Mitgliedstaaten gewährleisten, daß unerwartete Nachfragesteigerungen in einzelnen Mitgliedstaaten abgefangen werden können. Die Kommission hält es jedoch für unabdingbar, die Entwicklung des Gleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage genau zu beobachten. Aus diesem Grund enthält der Richtlinienvorschlag die Verpflichtung für die Mitgliedstaaten, dieses Gleichgewicht zu überwachen und der Kommission jährlich über ihre Erkenntnisse zu berichten. Sollte sich eine mögliche Störung des Gleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage abzeichnen, sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, dieser Entwicklung durch entsprechende Maßnahmen entgegenzuwirken. 6. Der Richtlinienvorschlag verpflichtet die Mitgliedstaaten darüber hinaus, Maßnahmen zu ergreifen, wenn Wartung und Ausbau des Erdgas-/Elektrizitätsnetzes nicht ausreichen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Zusätzlich dazu wird die Kommission in naher Zukunft einen europäischen Infrastrukturplan vorlegen, mit dem die bestehenden Engpässe des Elektrizitäts- und des Erdgasnetzes im Binnenmarkt durch den Einsatz von Mitteln für die Transeuropäischen Netze und durch Unterstützung der fraglichen Infrastrukturprojekte auf höchster politischer Ebene beseitigt werden sollen. In Bezug auf die Wahlmöglichkeit des Verbrauchers schlägt die Kommission in ihrem Richtlinienvorschlag schließlich vor, daß die Versorgungsunternehmen auf den Rechnungen an die Endkunden angeben müssen, aus welchen Energiequellen der von ihnen verkaufte Strom stammt. In einem liberalisierten Markt könnte dies die Elektrizitätsunternehmen dazu anhalten, ihren Wettbewerb um die Gunst der Kunden auf ökologischen Kriterien aufzubauen. Wenn genügend Kunden die Möglichkeit nutzen, durch ihre Kaufentscheidung Einfluss zu nehmen, dann wird es gelingen, den Anteil der verschiedenen Energiequellen an der Versorgung der Gemeinschaft nachhaltig zu verändern. (1) KOM(2000) 769 endg. (2) ABl. C 311 E vom 31.10.2000. (3) KOM(2001) 226.