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Document 91999E000284
WRITTEN QUESTION No. 284/99 by Irini LAMBRAKI Quotas for the Katerini variety of tobacco
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 284/99 von Irini LAMBRAKI Quoten für die Tabaksorte Katerini
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 284/99 von Irini LAMBRAKI Quoten für die Tabaksorte Katerini
ABl. C 341 vom 29.11.1999, p. 84
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 284/99 von Irini LAMBRAKI Quoten für die Tabaksorte Katerini
Amtsblatt Nr. C 341 vom 29/11/1999 S. 0084
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0284/99 von Irini Lambraki (PSE) an die Kommission (17. Februar 1999) Betrifft: Quoten für die Tabaksorte Katerini Im neuesten Vorschlag der Kommission betreffend die Garantieschwellen für Tabak je Mitgliedstaat und für die Ernten 1999 bis 2001 erscheint zum ersten Mal eine Quote für die Tabaksorte Katerini in Italien. Der Kommissionsvertreter wies im Ausschuß für Landwirtschaft darauf hin, daß dies auf Antrag eines privaten Verarbeiters, der in Italien mit dieser Sorte Versuche angestellt habe, geschehen sei. Kann die Kommission abgesehen von dem Erstaunen, welches das sofortige Eingehen der Kommission auf einen entsprechenden Antrag auslösen muß, der Öffentlichkeit Angaben über Namen, Anschrift und Wirtschaftstätigkeit des oben erwähnten privaten Weiterverarbeiters machen sowie alle Einzelheiten (Ort, zeitliche Dauer, Ergebnisse) des von ihm durchgeführten Anbauversuchs mitteilen? Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission (17. März 1999) Die Kommission hat in ihrem Bericht an den Rat und das Europäische Parlament über die gemeinsame Marktorganisation für Rohtabak(1) auf die Notwendigkeit hingewiesen, den Quotenanteil für die besten Sorten zu erhöhen und den Anteil der Sorten, deren Absatz schwierig ist und die zu inakzeptabel niedrigen Preisen verkauft werden, zu senken. In Punkt 4b Absatz 3 dieses Dokuments ist vorgesehen, daß die Quote für die Gruppe V - sun-cured - gesenkt wird und die betreffenden Mengen haushaltsneutral auf andere Gruppen wie z.B. die Gruppen VI und VII übertragen werden. Die Kommission kann dem Herrn Abgeordneten mitteilen, daß der Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) 2075/92 und zur Festsetzung der Prämien und Garantieschwellen für Tabakblätter nach Sortengruppen und Mitgliedstaaten für die Ernten 1999, 2000 und 2001(2) diesen Aspekt der Reform umsetzt, indem für Italien Quoten von der Gruppe V auf die Gruppe VII übertragen werden. In diesem Mitgliedstaat wurden seit der Ernte 1997 im Erzeugungsgebiet Apulien Anbauversuche für Sorten der Gruppe VII durchgeführt; die Ergebnisse werden von den einschlägigen nationalen Einrichtungen verwaltet. (1) KOM(96) 554 endg. (2) ABl. C 361 vom 24.11.1998.