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Document 91999E000243

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 243/99 von Ulf HOLM Kampf gegen Aids

    ABl. C 341 vom 29.11.1999, p. 71 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    European Parliament's website

    91999E0243

    SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 243/99 von Ulf HOLM Kampf gegen Aids

    Amtsblatt Nr. C 341 vom 29/11/1999 S. 0071


    SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0243/99

    von Ulf Holm (V) an die Kommission

    (12. Februar 1999)

    Betrifft: Kampf gegen Aids

    Was tut die EU, um den Kampf gegen die Ausbreitung von Aids in den EU-Mitgliedstaaten zu unterstützen?

    Wer erhält eine solche Unterstützung?

    Ist bereits eine Evaluierung dieser Unterstützung erfolgt? Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse?

    Antwort von Herrn Flynn im Namen der Kommission

    (25. März 1999)

    Die Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung von Aids werden im Rahmen des Aktionsprogramms zur Prävention von Aids und bestimmten anderen übertragbaren Krankheiten (1996-2000) durchgeführt, daß durch den Beschluß Nr. 647/96/EG des Parlaments und des Rates vom 29. März 1996(1) eingerichtet wurde.

    Dieses Programm sieht Maßnahmen vor, die sich unter vier Hauptüberschriften zusammenfassen lassen:

    a) Überwachung und epidemiologische Kontrolle des humanen Immunschwächevirus (HIV)/des erworbenen Immunschwäche-Syndroms (Aids) und anderer übertragbarer Krankheiten;

    b) Bekämpfung der Übertragung;

    c) Information, Erziehung und Ausbildung;

    d) Betreuung von HIV-Infizierten/Aidskranken und Bekämpfung der Diskriminierung.

    Die Gemeinschaftshilfe im Rahmen dieses Programms wird im Zuge von im Amtsblatt veröffentlichten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und gemäß dem Verfahren von Artikel 5 des Beschlusses Nr. 647/96/EG an Nichtregierungsorganisationen, Hochschulforschungszentren und in der Aids-Prävention tätige öffentliche Einrichtungen vergeben. Die Kommission übermittelt dem Parlament alljährlich eine Aufstellung der im Rahmen des Programms gewährten Zuschüsse (Höhe, Dauer und Empfänger).

    Nach Artikel 7 des Beschlusses Nr. 647/96/EG des Parlaments und des Rates wird eine Zwischen- und eine Abschlußbewertung des Programms durchgeführt. Der Zwischenbericht, der derzeit erstellt wird, wird dem Parlament und dem Rat im zweiten Quartal 1999 übermittelt.

    Seit 1983, d.h. nur zwei Jahre, nachdem die erste Aids-Erkrankung diagnostiziert wurde, genießt die Aids-Forschung in den Forschungsprogrammen der Kommission im medizinischen Bereich hohe Priorität. Innerhalb des Vierten Rahmenprogramms (1994-1998) werden im Rahmen des Biomed-2-Programms insgesamt 32 direkt mit HIV/Aids zusammenhängende Projekte (mit einem Gesamtbudget von 16 Millionen Euro) unterstützt, die eine grosse Bandbreite von Zielen abdecken wie die Entwicklung eines HIV-Impfstoffes oder neue Konzepte in der Aids-Therapie unter Berücksichtigung von Fragen der Arzneimittelresistenz. Die wichtigsten Akteure in diesen Projekten sind Forschungseinrichtungen, Krankenhäuser und Industrie.

    Die Maßnahmen zur Weiterentwicklung der HIV-Impfstoff-Forschung werden auch innerhalb des Fünften Rahmenprogramms (1998-2002), insbesondere durch die Leitaktion 2 "Bekämpfung von Infektionskrankheiten" fortgesetzt. Insgesamt wurden 300 Mio. Euro für die Erforschung von Infektionskrankheiten bei Menschen und Tieren bereitgestellt. Um die europäische Forschung in den Dienst der Bürgerinnen und Bürger zu stellen, soll mit dem Fünften Rahmenprogramm ein neuer Forschungsansatz verwirklicht werden, der den grossen sozioökonomischen Herausforderungen gerecht werden soll, mit denen die europäische Gesellschaft heute konfrontiert ist. Die europäische Forschung über Infektionskrankheiten wird künftig noch stärker auf die Impfstoffentwicklung und neue Strategien für die Diagnose, Behandlung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten ausgerichtet sein.

    (1) ABl. L 95 vom 16.4.1996.

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