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Document 91998E004021
WRITTEN QUESTION No. 4021/98 by Johanna BOOGERD-QUAAK Tax- free purchases by members of the Commission and officials of the Community Institutions
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 4021/98 von Johanna BOOGERD-QUAAK Steuerfreie Einkäufe für Mitglieder der Europäischen Kommission und Beamte der Gemeinschaftsinstitutionen
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 4021/98 von Johanna BOOGERD-QUAAK Steuerfreie Einkäufe für Mitglieder der Europäischen Kommission und Beamte der Gemeinschaftsinstitutionen
ABl. C 341 vom 29.11.1999, p. 26
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 4021/98 von Johanna BOOGERD-QUAAK Steuerfreie Einkäufe für Mitglieder der Europäischen Kommission und Beamte der Gemeinschaftsinstitutionen
Amtsblatt Nr. C 341 vom 29/11/1999 S. 0026
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4021/98 von Johanna Boogerd-Quaak (ELDR) an die Kommission (8. Januar 1999) Betrifft: Steuerfreie Einkäufe für Mitglieder der Europäischen Kommission und Beamte der Gemeinschaftsinstitutionen Mitglieder der Europäischen Kommission und Beamte der Gemeinschaftsinstitutionen genießen im Bereich der indirekten Steuern bestimmte Vorrechte und Befreiungen, wenn auch auf unterschiedlicher Rechtsgrundlage und unter verschiedenen Bedingungen. 1. Die Kommission wird gebeten, eine Übersicht der Vorrechte und Befreiungen im Bereich der indirekten Steuern für die Mitglieder der Europäischen Kommission einerseits und Beamte der Gemeinschaftsinstitutionen andererseits vorzulegen. 2. Inwieweit betrachtet die Kommission die Entscheidung des Rates, zum 1.7.1999 die steuerfreien Verkäufe in der Europäischen Union abzuschaffen, als Anlaß, die Befreiungen zugunsten der Mitglieder der Kommission, auch wenn sie auf internationalen Verträgen und nicht auf Gemeinschaftsrecht beruhen, zu ändern, etwa im Rahmen eines Verhaltenskodex? 3. Ist es nicht besser, die Regelung über Umzugs- und Einrichtungskosten, die Beamte der Gemeinschaftsinstitutionen in den ersten zwei Dienstjahren während eines Jahres in Anspruch nehmen können, durch einen Pauschalbetrag zu ersetzen? 4. In welchem Umfang ist es in Anbetracht der fortschreitenden europäischen Integration und der abnehmenden Bedeutung des ursprünglichen Anlasses für die Vorrechte zugunsten von Beamten der Gemeinschaft, Diplomaten im Austausch zwischen den Mitgliedstaaten und Angehörigen des Militärs noch heute notwendig, in der Europäischen Union Arbeitnehmern, die von einem Mitgliedstaat in einen anderen entsandt werden, Diplomatenstatus zu gewähren? Antwort von Herrn Monti im Namen der Kommission (30. März 1999) 1. Belgien gewährt ausserhalb dieses Mitgliedstaats eingestellten Beamten anläßlich ihres Dienstantritts bei einem Organ der Europäischen Gemeinschaften das Vorrecht, während höchstens zwölf Monaten innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nach Dienstantritt bestimmte persönliche Gebrauchsgegenstände mehrwertsteuerfrei zu erwerben. Eine Übersicht über diese Gegenstände und die Bedingungen für ihren Erwerb werden der Frau Abgeordneten unmittelbar zugeleitet. Dieses Vorrecht gilt auch für Bedienstete auf Zeit und sonstige im Statut vorgesehene Bedienstete, deren Vertrag mindestens zwölf aufeinanderfolgende Monate läuft. Luxemburg und Irland gewähren ähnliche Vorrechte für die Beamten und sonstigen im Statut vorgesehenen Bediensteten bei ihrem Dienstantritt in diesen beiden Mitgliedstaaten. Die Kommissionsmitglieder werden dagegen von Belgien Diplomaten gleichgestellt. Sie genießen daher für den Erwerb persönlicher Gebrauchsgegenstände dieselben Vergünstigungen, wie sie auch von Belgien den hier akkreditierten Diplomaten der Mitgliedstaaten eingeräumt werden. 2. Nach Ansicht der Kommission besteht zwischen den Vergünstigungen für Personen mit Diplomatenstatus innerhalb der Gemeinschaft und dem abgabenfreien Verkauf in der Gemeinschaft keinerlei Zusammenhang. 3. Die Voraussetzungen und Modalitäten für die Zahlung der Einrichtungsbeihilfe und der Umzugskosten sind in Anhang VII des Statuts festgelegt. 4. Die Kommission hat sich in der Tat gefragt, ob die von der Frau Abgeordneten erwähnten diplomatischen Vorrechte mit dem Binnenmarkt vereinbar sind. Sie verweist die Frau Abgeordnete auf ihre Antwort auf die schriftliche Anfrage E-3878/98 von Herrn De Cone(1). (1) ABl. C 325 vom 12.11.1999, S. 35.