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Document 91997E001942
WRITTEN QUESTION No. 1942/97 by Friedhelm FRISCHENSCHLAGER to the Commission. Retail price maintenance for books in the German-language area - Distortion of competition by book clubs - Restrictions on competition in the European book market
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 1942/97 von Friedhelm FRISCHENSCHLAGER an die Kommission. Buchpreisbindung im deutschen Sprachraum - Wettbewerbsverzerrung durch Buchgemeinschaften - Wettbewerbsrechtliche Beschränkungen am europäischen Buchmarkt
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 1942/97 von Friedhelm FRISCHENSCHLAGER an die Kommission. Buchpreisbindung im deutschen Sprachraum - Wettbewerbsverzerrung durch Buchgemeinschaften - Wettbewerbsrechtliche Beschränkungen am europäischen Buchmarkt
ABl. C 45 vom 10.2.1998, p. 126
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)
SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 1942/97 von Friedhelm FRISCHENSCHLAGER an die Kommission. Buchpreisbindung im deutschen Sprachraum - Wettbewerbsverzerrung durch Buchgemeinschaften - Wettbewerbsrechtliche Beschränkungen am europäischen Buchmarkt
Amtsblatt Nr. C 045 vom 10/02/1998 S. 0126
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1942/97 von Friedhelm Frischenschlager (ELDR) an die Kommission (4. Juni 1997) Betrifft: Buchpreisbindung im deutschen Sprachraum - Wettbewerbsverzerrung durch Buchgemeinschaften - Wettbewerbsrechtliche Beschränkungen am europäischen Buchmarkt In Europa gibt es verschiedenste Formen von Wettbewerbsbeschränkungen in den Buchmärkten der einzelnen Sprachbereiche (Preisbindung, Richtpreise etc.). Es scheint einen Widerspruch zwischen dem Prinzip des freien Wettbewerbs und der Buchpreisbindung zu geben. Derzeit wird in Österreich etwa ein Viertel von an sich preisgebundenen Büchern über den Vertriebsweg der Buchgemeinschaften preiswerter verkauft. Buchgemeinschaften haben gegenüber dem kleinen Buchhändler jedoch die legale Möglichkeit, Lizenzausgaben zu produzieren und zu niedrigeren Preisen anzubieten. Weder österreichische Händler noch Verlage haben die finanziellen Möglichkeiten, selbst Lizenzausgaben zu drucken. Es hat den Anschein, daß die bestehende Buchpreisbindung den grossen (deutschen) Verlagen erhebliche Wettbewerbsvorteile sichert. Gibt es Argumente, die diese, für die kleinen Buchhändler wettbewerbsverzerrende Praxis im deutschsprachigen Buchhandel rechtfertigen? Wenn nicht, welche Schritte wird die Kommission unternehmen, um diese zu verhindern? Erachtet es die Kommission als sinnvoll, alle Bücher inklusive Bestseller, bei denen dieser Schutz nicht notwendig scheint, durch die Buchpreisbindung zu schützen? Untersucht die Kommission gegenwärtig Wettbewerbsbeschränkungen in den verschiedenen europäischen Buchmärkten? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, haben diese Untersuchungen bereits zu ersten Ergebnissen geführt? Wenn ja, hat die Kommission darauf aufbauend bereits wettbewerbsrechtliche Überlegungen angestellt bzw. Maßnahmen ergriffen? Wenn ja, welche? Welches sind die fünf wichtigsten Überlegungen, die die Kommission bei der Beurteilung der Buchmarktsituation in Europa leiten? Wie beurteilt die Kommission das Argument, daß der Buchmarkt aufgrund seiner Spezifität (Bildung, Kultur, sprachliche und nationale Identität sind davon betroffen) spezieller wettbewerbsrechtlicher Regelungen sowohl hinsichtlich der Herstellung als auch des Vertriebs von Büchern bedarf? Antwort von Herrn Van Miert im Namen der Kommission (4. Juli 1997) Die Kommission ist derzeit dabei, aufgrund der Anmeldung durch die deutschen und österreichischen Verleger und verschiedener Beschwerden die Vereinbarkeit der deutsch-österreichischen Buchpreisbindung mit dem Artikel 85 des EG Vertrages zu prüfen. Dies umfasst alle Aspekte der grenzueberschreitenden Buchpreisbindung, also auch die erwähnten Fragen Preisprivileg der Buchgemeinschaften, Einschluß der Bestseller in die Buchpreisbindung, und die kulturellen Argumente (Spezifität des Buchmarktes im Hinblick auf Kultur, Bildung sowie sprachliche und nationale Identität). In früheren Entscheidungen zu grenzueberschreitenden Buchpreisbindungen hat die Kommission es abgelehnt, solche Systeme von dem Kartelverbot des Artikels 85 I des Vertrages freizustellen, weil die Freistellungsvoraussetzungen nicht als erfuellt angesehen wurden. Auch kulturelle Aspekte, die von den jeweiligen Antragsstellern angeführt und von der Kommission geprüft wurden, haben nicht zu einer positiven Entscheidung geführt (vgl. die Entscheidungen VBBB/VBVB vom 25 November 1981 ((ABl. L 54 vom 25.2.1982. )) sowie Net Book Agreement vom 12 Dezember 1988 ((ABl. L 22 vom 26.1.1989. )). In diesen Entscheidungen sind auch die wesentlichen Überlegungen wiedergegeben, die Kommission bisher in derartigen Entscheigungen bei der Beurteilung der jeweiligen Buchmärkte geleitet haben. Die Kommission untersucht, was die wettbewerbsrechtlichen Aspekte betrifft, nicht systematisch alle europäischen Buchmärkte, sondern wird aufgrund von Anmeldungen und Beschwerden, also von Fall zu Fall tätig.