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Document 62022TN0026

    Rechtssache T-26/22: Klage, eingereicht am 13. Januar 2022 — CIMV/Kommission

    ABl. C 109 vom 7.3.2022, p. 30–30 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
    ABl. C 109 vom 7.3.2022, p. 14–15 (GA)

    7.3.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 109/30


    Klage, eingereicht am 13. Januar 2022 — CIMV/Kommission

    (Rechtssache T-26/22)

    (2022/C 109/39)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Klägerin: Compagnie industrielle de la matière végétale (CIMV) (Neuilly-sur-Seine, Frankreich) (vertreten durch Rechtsanwälte B. Le Bret, R. Rard und P. Renié)

    Beklagte: Europäische Kommission

    Anträge

    Die Klägerin beantragt,

    die vorliegende Klage für zulässig und begründet zu erklären;

    den angefochtenen Beschluss für nichtig zu erklären;

    hilfsweise, Art. 3 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit darin ein Rückgriff auf die Zwangsvollstreckung vorgesehen ist;

    der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Zur Stützung ihrer Klage gegen den Beschluss C(2021) 7932 final der Europäischen Kommission vom 28. Oktober 2021 über die Beitreibung eines Betrags von 5 888 214,59 Euro zuzüglich Zinsen, der von CIMV geschuldet wird, macht die Klägerin vier Gründe geltend.

    1.

    Offensichtlicher Tatsachenfehler, der sich daraus ergebe, dass der von CIMV vorgeschlagene Fälligkeitsplan nicht berücksichtigt worden sei, sowie unzureichende Begründung des angefochtenen Beschlusses.

    2.

    Verstoß gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit.

    3.

    Verletzung der Verteidigungsrechte und des Anspruchs auf rechtliches Gehör sowie Verstoß gegen den Grundsatz der guten Verwaltung.

    4.

    Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Ziel des wirksamen Schutzes der finanziellen Interessen der Union.


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