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Document 62021TN0335
Case T-335/21: Action brought on 15 June 2021 — PJ v EIT
Rechtssache T-335/21: Klage, eingereicht am 15. Juni 2021 — PJ/EIT
Rechtssache T-335/21: Klage, eingereicht am 15. Juni 2021 — PJ/EIT
ABl. C 310 vom 2.8.2021, p. 39–39
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
2.8.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 310/39 |
Klage, eingereicht am 15. Juni 2021 — PJ/EIT
(Rechtssache T-335/21)
(2021/C 310/52)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: PJ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin N. de Montigny)
Beklagter: Europäisches Innovations- und Technologieinstitut
Anträge
Der Kläger beantragt,
— |
die Entscheidung des Exekutivdirektors vom 13. Oktober 2020 aufzuheben, mit der ihm die Gewährung von Telearbeit von seinem Herkunftsort aus verweigert wurde; |
— |
soweit erforderlich, die Entscheidung des Exekutivdirektors vom 9. März 2021 aufzuheben, mit der Beschwerde des Klägers vom 10. November 2020 zurückgewiesen wurde; |
— |
dem Beklagten die gesamten Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende acht Gründe gestützt:
1. |
Verstoß gegen die Pflicht zur Unparteilichkeit, Objektivität und Neutralität der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde sowie Erlass interner Vorschriften durch eine nicht zuständige Behörde. |
2. |
Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör. |
3. |
Begründungsmangel. |
4. |
Verstoß gegen interne Vorschriften, willkürliche und unangemessene Auslegung dieser Vorschriften sowie mangelnde Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit. |
5. |
Verstoß gegen die Fürsorgepflicht, fehlende Berücksichtigung der Interessen des Organs und des Klägers sowie Unverhältnismäßigkeit der Entscheidung im Hinblick auf die tatsächlichen Interessen des Organs. |
6. |
Verstoß gegen das in Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) verankerte Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie gegen das in Art. 33 der Charta verankerte Recht, Familien- und Berufsleben miteinander in Einklang bringen. |
7. |
Verstoß gegen das effektive Recht auf Beschäftigung und auf angemessene Arbeitsbedingungen. |
8. |
Nichtberücksichtigung von höherer Gewalt. |