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Document 62020TB0184
Case T-184/20: Order of the General Court of 6 October 2020 — Sharpston v Court of Justice of the European Union (Action for annulment — Withdrawal of the United Kingdom from the European Union — Letter from the President of the Court of Justice inviting the Member States to provide for the appointment of an Advocate General — Act not open to challenge — Inadmissibility)
Rechtssache T-184/20: Beschluss des Gerichts vom 6. Oktober 2020 — Sharpston/Gerichtshof der Europäischen Union (Nichtigkeitsklage – Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union – Schreiben des Präsidenten des Gerichtshofs, mit dem die Mitgliedstaaten ersucht wurden, einen Generalanwalt zu ernennen – Nicht anfechtbare Handlung – Unzulässigkeit)
Rechtssache T-184/20: Beschluss des Gerichts vom 6. Oktober 2020 — Sharpston/Gerichtshof der Europäischen Union (Nichtigkeitsklage – Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union – Schreiben des Präsidenten des Gerichtshofs, mit dem die Mitgliedstaaten ersucht wurden, einen Generalanwalt zu ernennen – Nicht anfechtbare Handlung – Unzulässigkeit)
ABl. C 433 vom 14.12.2020, p. 51–51
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
14.12.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 433/51 |
Beschluss des Gerichts vom 6. Oktober 2020 — Sharpston/Gerichtshof der Europäischen Union
(Rechtssache T-184/20) (1)
(Nichtigkeitsklage - Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union - Schreiben des Präsidenten des Gerichtshofs, mit dem die Mitgliedstaaten ersucht wurden, einen Generalanwalt zu ernennen - Nicht anfechtbare Handlung - Unzulässigkeit)
(2020/C 433/65)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Eleanor Sharpston (Schoenfels, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: N. Forwood, Barrister)
Beklagter: Gerichtshof der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: J. Inghelram und Á. Almendros Manzano)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung der im Schreiben des Präsidenten des Gerichtshofs an den Präsidenten des Rates der Europäischen Union vom 31. Januar 2020 enthaltenen Entscheidung, mit der die Mitgliedstaaten ersucht wurden, einen Generalanwalt für den gegenwärtig von der Klägerin bekleideten Posten zu ernennen
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Frau Eleanor Sharpston trägt ihre eigenen Kosten sowie die dem Gerichtshof der Europäischen Union entstandenen Kosten. |