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Document 62020TA0581

    Rechtssache T-581/20: Urteil des Gerichts vom 24. November 2021 — YP/Kommission (Öffentlicher Dienst – Beamte – Beförderung – Beförderungsverfahren 2019 – Entscheidung über die Nichtbeförderung – Art. 45 des Statuts – Abwägung der Verdienste – Benutzung von Sprachen im Rahmen der Ausübung des Amtes durch Beamte, die mit Aufgaben im Sprachendienst betraut sind, und durch Beamte, die mit anderen Aufgaben als solchen im Sprachendienst betraut sind – Dienstzeit in der Besoldungsgruppe – Unschuldsvermutung – Art. 9 des Anhangs IX des Statuts – Begründungspflicht – Umsetzung eines Vergleichs)

    ABl. C 37 vom 24.1.2022, p. 30–31 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    24.1.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 37/30


    Urteil des Gerichts vom 24. November 2021 — YP/Kommission

    (Rechtssache T-581/20) (1)

    (Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - Beförderungsverfahren 2019 - Entscheidung über die Nichtbeförderung - Art. 45 des Statuts - Abwägung der Verdienste - Benutzung von Sprachen im Rahmen der Ausübung des Amtes durch Beamte, die mit Aufgaben im Sprachendienst betraut sind, und durch Beamte, die mit anderen Aufgaben als solchen im Sprachendienst betraut sind - Dienstzeit in der Besoldungsgruppe - Unschuldsvermutung - Art. 9 des Anhangs IX des Statuts - Begründungspflicht - Umsetzung eines Vergleichs)

    (2022/C 37/41)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Klägerin: YP (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Van Rossum und J.-N. Louis)

    Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. Brauhoff, L. Radu Bouyon und L. Hohenecker)

    Gegenstand

    Klage gemäß Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 14. November 2019, die Klägerin nicht in die Liste der im Beförderungsverfahren 2019 beförderten Beamten aufzunehmen

    Tenor

    1.

    Die Klage wird abgewiesen.

    2.

    YP trägt die Kosten.


    (1)  ABl. C 371 vom 3.11.2020.


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