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Document 62018TN0379

    Rechtssache T-379/18: Klage, eingereicht am 22. Juni 2018 — WI/Kommission

    ABl. C 341 vom 24.9.2018, p. 16–17 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    24.9.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 341/16


    Klage, eingereicht am 22. Juni 2018 — WI/Kommission

    (Rechtssache T-379/18)

    (2018/C 341/28)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Kläger: WI (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt T. Bontinck und Rechtsanwältin A. Guillerme)

    Beklagte: Europäische Kommission

    Anträge

    Der Kläger beantragt,

    die angefochtenen Entscheidungen aufzuheben;

    die Zahlung der Hinterbliebenenrente an [WI] anzuordnen;

    der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Zur Stützung seiner Klage gegen die Entscheidung des Amtes für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) der Europäischen Kommission vom 16. August 2017 über die Ablehnung der Gewährung einer Hinterbliebenenversorgung an den Kläger sowie gegen die bestätigende Entscheidung macht der Kläger zwei Klagegründe geltend.

    1.

    Offensichtlich fehlerhafte Beurteilung des Begriffs des überlebenden Ehegatten und Verstoß gegen Art. 1d Abs. 2 und Art. 17 des Anhangs VIII des Statuts der Beamten der Europäischen Union (im Folgenden: Statut), da sich die Kommission auf eine enge und fehlerhafte Auslegung des im Statut vorgesehenen Begriffs des überlebenden Ehegatten gestützt habe, um den Antrag des Klägers auf Anerkennung seines Status als überlebender Ehegatte zurückzuweisen.

    2.

    Verstoß gegen den Grundsatz der guten Verwaltung und gegen die Fürsorgepflicht, da die Kommission die außergewöhnlichen Umstände des vorliegenden Falls hätte berücksichtigen müssen, um Art. 17 des Anhangs VIII des Statuts dahin auszulegen, dass der Kläger entsprechend seinem Status als überlebender Ehegatte einen Versorgungsanspruch habe.


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