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Document 62016FN0010
Case F-10/16: Action brought on 17 February 2016 — ZZ v European Ombudsman
Rechtssache F-10/16: Klage, eingereicht am 17. Februar 2016 — ZZ/Europäischer Bürgerbeauftragter
Rechtssache F-10/16: Klage, eingereicht am 17. Februar 2016 — ZZ/Europäischer Bürgerbeauftragter
ABl. C 191 vom 30.5.2016, pp. 51–52
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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30.5.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 191/51 |
Klage, eingereicht am 17. Februar 2016 — ZZ/Europäischer Bürgerbeauftragter
(Rechtssache F-10/16)
(2016/C 191/74)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Vasileios A. Christianos)
Beklagter: Europäischer Bürgerbeauftragter
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten, die Bewerbung des Klägers für die Stelle des Generalsekretärs des Büros des Bürgerbeauftragten abzulehnen, und Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz für den geltend gemachten materiellen und immateriellen Schaden des Klägers
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die angefochtene Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 9. November 2015 aufzuheben, mit der dieser seine Verwaltungsbeschwerden zurückgewiesen hat; |
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die Entscheidung vom 10. April 2015, mit der er von einem Gespräch ausgeschlossen worden ist, und die Entscheidung vom 16. Juli 2015, mit der B.G. zur Generalsekretärin des Büros des Europäischen Bürgerbeauftragten ernannt worden ist, aufzuheben; |
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den Europäischen Bürgerbeauftragten zu verurteilen, an ihn 112 472,64 Euro als Ersatz des ihm entstandenen materiellen Schadens zu zahlen; |
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den Europäischen Bürgerbeauftragten zu verurteilen, an ihn 30 000 Euro als Ersatz des ihm entstandenen immateriellen Schadens zu zahlen; |
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dem Europäischen Bürgerbeauftragten seine gesamten Kosten aufzuerlegen. |