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Document 62016FN0010

Rechtssache F-10/16: Klage, eingereicht am 17. Februar 2016 — ZZ/Europäischer Bürgerbeauftragter

ABl. C 191 vom 30.5.2016, pp. 51–52 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

30.5.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 191/51


Klage, eingereicht am 17. Februar 2016 — ZZ/Europäischer Bürgerbeauftragter

(Rechtssache F-10/16)

(2016/C 191/74)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Vasileios A. Christianos)

Beklagter: Europäischer Bürgerbeauftragter

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten, die Bewerbung des Klägers für die Stelle des Generalsekretärs des Büros des Bürgerbeauftragten abzulehnen, und Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz für den geltend gemachten materiellen und immateriellen Schaden des Klägers

Anträge

Der Kläger beantragt,

die angefochtene Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 9. November 2015 aufzuheben, mit der dieser seine Verwaltungsbeschwerden zurückgewiesen hat;

die Entscheidung vom 10. April 2015, mit der er von einem Gespräch ausgeschlossen worden ist, und die Entscheidung vom 16. Juli 2015, mit der B.G. zur Generalsekretärin des Büros des Europäischen Bürgerbeauftragten ernannt worden ist, aufzuheben;

den Europäischen Bürgerbeauftragten zu verurteilen, an ihn 112 472,64 Euro als Ersatz des ihm entstandenen materiellen Schadens zu zahlen;

den Europäischen Bürgerbeauftragten zu verurteilen, an ihn 30 000 Euro als Ersatz des ihm entstandenen immateriellen Schadens zu zahlen;

dem Europäischen Bürgerbeauftragten seine gesamten Kosten aufzuerlegen.


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