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Document 62015TN0316

    Rechtssache T-316/15: Klage, eingereicht am 11. Juni 2015 — Republik Polen/Kommission

    ABl. C 294 vom 7.9.2015, p. 75–76 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    7.9.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 294/75


    Klage, eingereicht am 11. Juni 2015 — Republik Polen/Kommission

    (Rechtssache T-316/15)

    (2015/C 294/90)

    Verfahrenssprache: Polnisch

    Parteien

    Klägerin: Republik Polen (Prozessbevollmächtigter: B. Majczyna)

    Beklagte: Europäische Kommission

    Anträge

    Die Klägerin beantragt,

    den Beschluss der Europäischen Kommission vom 31. März 2015 (bekannt gegeben unter Aktenzeichen C[2015] 2230) über die Verweigerung eines finanziellen Beitrags aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für das Großprojekt „Aufbau innovativer Dienstleistungen im gemeinsamen Dienstleistungszentrum von IBM in Wrocław“ als Teil des operationellen Programms „Innovative Wirtschaft“, das von der Strukturhilfe im Rahmen des Ziels „Konvergenz in Polen“ erfasst wird, für nichtig zu erklären;

    der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Zur Stützung der Klage macht die Klägerin vier Klagegründe geltend.

    1.

    Erster Klagegrund: Falsche Auslegung von Art. 3 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 (1) durch die Annahme, dass die Investitionen für den Aufbau von gemeinsamen Dienstleistungszentren, insbesondere die Beschäftigung von IT-Spezialisten zur Entwicklung innovativer Dienstleistungen, keine „produktiven Investitionen, die zur Schaffung und Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze beitragen“, im Sinne dieser Bestimmung seien und daher nicht aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung kofinanziert werden könnten.

    2.

    Zweiter Klagegrund: Falsche Auslegung der Voraussetzungen für die Bewilligung der Kofinanzierung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung durch die Annahme, es könnten nur Investitionen kofinanziert werden, die „herausragendes Innovationspotenzial“ hätten, und falsche Beurteilung des Projekts durch die Annahme, dass es wegen fehlender Innovationskraft keine Übereinstimmung mit der Prioritätsachse des Vierten Operationellen Programms „Innovative Wirtschaft“ gewährleiste.

    3.

    Dritter Klagegrund: Falsche Beurteilung des Projekts durch die Feststellung, es fehle an einer Begründung für die Bewilligung eines öffentlichen Beitrags, und falsche Auslegung der Voraussetzungen für die Bewilligung der Kofinanzierung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung durch die Annahme, dass die Zahlung von Dividenden unter den im Projekt vorgesehenen Bedingungen der Bewilligung der Kofinanzierung entgegenstehe.

    4.

    Vierter Klagegrund: Verstoß gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit und gegen Art. 41 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 durch erhebliches Überschreiten der Frist für die Prüfung des Projekts, durch einen im Laufe dieser Prüfung erfolgten Meinungswechsel hinsichtlich der Möglichkeit, Investitionen im Dienstleistungssektor zu finanzieren, und durch Außerachtlassung der Erläuterungen der polnischen Behörden zur Innovationskraft des Projekts.


    (1)  Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1783/1999 (ABl. L 210, S. 1).


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