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Document 62015CA0244

Rechtssache C-244/15: Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 26. Mai 2016 – Europäische Kommission/Hellenische Republik (Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Steuerwesen — Kapitalverkehrsfreiheit — Art. 63 AEUV — Art. 40 des EWR-Abkommens — Erbschaftsteuer — Regelung eines Mitgliedstaats, die eine Befreiung von der Erbschaftsteuer für den Hauptwohnsitz unter der Bedingung vorsieht, dass der Erbe seinen ständigen Wohnsitz in diesem Mitgliedstaat hat — Beschränkung — Rechtfertigung)

ABl. C 260 vom 18.7.2016, p. 9–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.7.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 260/9


Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 26. Mai 2016 – Europäische Kommission/Hellenische Republik

(Rechtssache C-244/15) (1)

((Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen - Kapitalverkehrsfreiheit - Art. 63 AEUV - Art. 40 des EWR-Abkommens - Erbschaftsteuer - Regelung eines Mitgliedstaats, die eine Befreiung von der Erbschaftsteuer für den Hauptwohnsitz unter der Bedingung vorsieht, dass der Erbe seinen ständigen Wohnsitz in diesem Mitgliedstaat hat - Beschränkung - Rechtfertigung))

(2016/C 260/11)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Triantafyllou und W. Roels)

Beklagte: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: M. Tassopoulou und V. Karrá)

Tenor

1.

Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 63 AEUV und Art. 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992 verstoßen, dass sie Rechtsvorschriften erlassen und aufrechterhalten hat, die eine Befreiung von der Erbschaftsteuer für den Hauptwohnsitz vorsehen, die nur auf Staatsangehörige der Europäischen Union Anwendung findet, die in Griechenland wohnen.

2.

Die Hellenische Republik trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 228 vom 13.7.2015.


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