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Document 62014TN0531
Case T-531/14: Action brought on 15 July 2014 — Sotiropoulou and Others v Council
Rechtssache T-531/14: Klage, eingereicht am 15. Juli 2014 — Sotiropoulou u. a./Rat
Rechtssache T-531/14: Klage, eingereicht am 15. Juli 2014 — Sotiropoulou u. a./Rat
ABl. C 351 vom 6.10.2014, p. 11–12
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
6.10.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 351/11 |
Klage, eingereicht am 15. Juli 2014 — Sotiropoulou u. a./Rat
(Rechtssache T-531/14)
2014/C 351/13
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Kläger: Leimonia Sotiropoulou (Patras, Griechenland) und 63 weitere Kläger (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt K. Chrisogonos)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Die Kläger beantragen,
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den Beklagten zum Ersatz des Schadens in Höhe von 8 70 504,11 Euro zu verurteilen, der ihnen vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Mai 2014 infolge der rechtswidrigen Kürzung ihrer Grundrenten durch die angeführten Beschlüsse des Rates der Europäischen Union entstanden ist; |
— |
den Beklagten zu verurteilen, jedem von ihnen einen Betrag von 3 000 Euro als Ersatz des immateriellen Schadens, der ihnen infolge der rechtswidrigen Kürzung ihrer Grundrenten durch die angeführten Beschlüsse des Rates der Europäischen Union entstanden ist; |
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dem Beklagten ihre Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Mit der Klage wird gemäß Art. 268 AEUV Ersatz des Schadens verlangt, der den Klägern infolge der drastischen Kürzung ihrer Grundrenten durch die das griechische Rentensystem betreffenden Maßnahmen und Eingriffe entstanden sein soll. Diese seien in den folgenden rechtswidrigen Beschlüssen des Rates der Europäischen Union vorgesehen: Beschlüsse 2010/320/EU des Rates vom 8. Juni 2010 (1), 2010/486/EU vom 7. September 2010 (2), 2011/57/EU vom 20. Dezember 2010 (3), 2011/257/EU vom 7. März 2011 (4), 2011/734/EU vom 12. Juli 2011 (5), 2011/791/EU vom 8. November 2011 (6), 2012/211/EU vom 13. März 2012 (7) und 2013/6/EU vom 4. Dezember 2012 (8).
Zur Stützung der Klage machen die Kläger zwei Klagegründe geltend.
1. |
Verstoß gegen den Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung und das Subsidiaritätsprinzip
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2. |
Verstoß gegen die in den Art. 1, 25 und 34 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegten Grundrechte
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(1) Beschluss 2010/320/EU des Rates vom 8. Juni 2010 gerichtet an Griechenland zwecks Ausweitung und Intensivierung der haushaltspolitischen Überwachung und zur Inverzugsetzung Griechenlands mit der Maßgabe, die zur Beendigung des übermäßigen Defizits als notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen (ABl. L 145, S. 6).
(2) Beschluss 2010/486/EU des Rates vom 7. September 2010 zur Änderung des Beschlusses 2010/320/EU gerichtet an Griechenland zwecks Ausweitung und Intensivierung der haushaltspolitischen Überwachung und zur Inverzugsetzung Griechenlands mit der Maßgabe, die zur Beendigung des übermäßigen Defizits als notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen (ABl. L 241, S. 12).
(3) Beschluss 2011/57/EU des Rates vom 20. Dezember 2010 zur Änderung des Beschlusses 2010/320/EU gerichtet an Griechenland zwecks Ausweitung und Intensivierung der haushaltspolitischen Überwachung und zur Inverzugsetzung Griechenlands mit der Maßgabe, die zur Beendigung des übermäßigen Defizits als notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen (ABl. 2011, L 26, S. 15).
(4) Beschluss 2011/257/EU des Rates vom 7. März 2011 zur Änderung des Beschlusses 2010/320/EU gerichtet an Griechenland zwecks Ausweitung und Intensivierung der haushaltspolitischen Überwachung und zur Inverzugsetzung Griechenlands mit der Maßgabe, die zur Beendigung des übermäßigen Defizits als notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen (ABl. L 110, S. 26).
(5) Beschluss 2011/734/EU des Rates vom 12. Juli 2011 gerichtet an Griechenland zwecks Ausweitung und Intensivierung der haushaltspolitischen Überwachung und zur Inverzugsetzung Griechenlands mit der Maßgabe, die zur Beendigung des übermäßigen Defizits als notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen (ABl. L 296, S. 38).
(6) Beschluss 2011/791/EU des Rates vom 8. November 2011 zur Änderung des Beschlusses 2011/734/EU gerichtet an Griechenland zwecks Ausweitung und Intensivierung der haushaltspolitischen Überwachung und zur Inverzugsetzung Griechenlands mit der Maßgabe, die zur Beendigung des übermäßigen Defizits als notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen (ABl. L 320, S. 28).
(7) Beschluss 2012/211/EU des Rates vom 13. März 2012 zur Änderung des Beschlusses 2011/734/EU gerichtet an Griechenland zwecks Ausweitung und Intensivierung der haushaltspolitischen Überwachung und zur Inverzugsetzung Griechenlands mit der Maßgabe, die zur Beendigung des übermäßigen Defizits als notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen (ABl. L 113, S. 8).
(8) Beschluss 2013/6/EU des Rates vom 4. Dezember 2012 zur Änderung des Beschlusses 2011/734/EU gerichtet an Griechenland zwecks Ausweitung und Intensivierung der haushaltspolitischen Überwachung und zur Inverzugsetzung Griechenlands mit der Maßgabe, die zur Beendigung des übermäßigen Defizits als notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen (ABl. L 4, S. 40).