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Document 62014FA0082
Case F-82/14: Judgment of the Civil Service Tribunal (First Chamber) of 22 September 2015 — Gioria v Commission (Civil Service — Open competitions — Competition EPSO/AST/126/12 — Family relationship between a member of the selection board and a candidate — Conflict of interests — Article 27 of the Staff Regulations — Recruitment of officials with the highest integrity — Decision to exclude the candidate from the competition)
Rechtssache F-82/14: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 22. September 2015 — Gioria/Kommission (Öffentlicher Dienst — Allgemeine Auswahlverfahren — Auswahlverfahren EPSO/AST/126/12 — Verwandtschaftsverhältnis zwischen einem Mitglied des Prüfungsausschusses und einem Bewerber — Interessenkonflikt — Art. 27 des Statuts — Einstellung von Beamten, die in Bezug auf Integrität höchsten Ansprüchen genügen — Entscheidung, den Bewerber vom Auswahlverfahren auszuschließen)
Rechtssache F-82/14: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 22. September 2015 — Gioria/Kommission (Öffentlicher Dienst — Allgemeine Auswahlverfahren — Auswahlverfahren EPSO/AST/126/12 — Verwandtschaftsverhältnis zwischen einem Mitglied des Prüfungsausschusses und einem Bewerber — Interessenkonflikt — Art. 27 des Statuts — Einstellung von Beamten, die in Bezug auf Integrität höchsten Ansprüchen genügen — Entscheidung, den Bewerber vom Auswahlverfahren auszuschließen)
ABl. C 363 vom 3.11.2015, p. 47–48
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
3.11.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 363/47 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 22. September 2015 — Gioria/Kommission
(Rechtssache F-82/14) (1)
((Öffentlicher Dienst - Allgemeine Auswahlverfahren - Auswahlverfahren EPSO/AST/126/12 - Verwandtschaftsverhältnis zwischen einem Mitglied des Prüfungsausschusses und einem Bewerber - Interessenkonflikt - Art. 27 des Statuts - Einstellung von Beamten, die in Bezug auf Integrität höchsten Ansprüchen genügen - Entscheidung, den Bewerber vom Auswahlverfahren auszuschließen))
(2015/C 363/56)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Roberto Gioria (Veruno, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Cornacchia)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und G. Gattinara)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Kläger vom Auswahlverfahren EPSO/AST/126/2012 auszuschließen, weil er dem Auswahlausschuss nicht mitgeteilt hat, dass er mit einem der Mitglieder des Prüfungsausschusses verwandt ist
Tenor des Urteils
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Herr Gioria trägt die Hälfte seiner eigenen Kosten. |
3. |
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die Hälfte der Kosten von Herrn Gioria zu tragen. |
(1) ABl. C 388 vom 3.11.2014, S. 32.