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Document 62014CA0218

Rechtssache C-218/14: Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 16. Juli 2015 (Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Ireland — Irland) — Kuldip Singh, Denzel Njume, Khaled Aly/Minister for Justice and Equality (Vorlage zur Vorabentscheidung — Richtlinie 2004/38/EG — Art. 13 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a — Aufenthaltsrecht der Familienangehörigen eines Unionsbürgers — Ehe zwischen einer Unionsbürgerin und einem Drittstaatsangehörigen — Aufrechterhaltung des Aufenthaltsrechts des Drittstaatsangehörigen nach dem Wegzug der Unionsbürgerin aus dem Aufnahmemitgliedstaat und der darauf folgenden Ehescheidung — Art. 7 Abs. 1 Buchst. b — Ausreichende Existenzmittel — Berücksichtigung der Existenzmittel des Ehegatten, der einem Drittstaat angehört — Recht des Drittstaatsangehörigen auf Erwerbstätigkeit im Aufnahmemitgliedstaat, um zur Erzielung ausreichender Existenzmittel beizutragen)

ABl. C 302 vom 14.9.2015, p. 9–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

14.9.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 302/9


Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 16. Juli 2015 (Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Ireland — Irland) — Kuldip Singh, Denzel Njume, Khaled Aly/Minister for Justice and Equality

(Rechtssache C-218/14) (1)

((Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 13 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a - Aufenthaltsrecht der Familienangehörigen eines Unionsbürgers - Ehe zwischen einer Unionsbürgerin und einem Drittstaatsangehörigen - Aufrechterhaltung des Aufenthaltsrechts des Drittstaatsangehörigen nach dem Wegzug der Unionsbürgerin aus dem Aufnahmemitgliedstaat und der darauf folgenden Ehescheidung - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b - Ausreichende Existenzmittel - Berücksichtigung der Existenzmittel des Ehegatten, der einem Drittstaat angehört - Recht des Drittstaatsangehörigen auf Erwerbstätigkeit im Aufnahmemitgliedstaat, um zur Erzielung ausreichender Existenzmittel beizutragen))

(2015/C 302/11)

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

High Court of Ireland

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Kuldip Singh, Denzel Njume, Khaled Aly

Beklagter: Minister for Justice and Equality

Beteiligter: Immigrant Council of Ireland

Tenor

1.

Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG ist dahin auszulegen, dass ein Drittstaatsangehöriger, der von einem Unionsbürger geschieden wurde, wobei die Ehe bis zur Einleitung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens mindestens drei Jahre, davon mindestens ein Jahr im Aufnahmemitgliedstaat, bestanden hat, nach dieser Bestimmung nicht die Aufrechterhaltung des Rechts auf Aufenthalt in diesem Mitgliedstaat beanspruchen kann, wenn der Einleitung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens der Wegzug des Ehegatten, der Unionsbürger ist, aus diesem Mitgliedstaat vorausgegangen ist.

2.

Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2004/38 ist dahin auszulegen, dass ein Unionsbürger auch dann über ausreichende Existenzmittel für sich und seine Familienangehörigen verfügt, so dass sie während ihres Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch nehmen müssen, wenn diese Mittel zum Teil aus denen des einem Drittstaat angehörenden Ehegatten stammen.


(1)  ABl. C 223 vom 14.7.2014.


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