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Document 62012FA0056

Rechtssache F-56/12: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 26. Juni 2013 — Buschak/Kommission (Öffentlicher Dienst — Bediensteter auf Zeit — Arbeitslosengeld — Beitrag zum Versorgungssystem — Verspätete Beschwerde)

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31.8.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 252/47


Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 26. Juni 2013 — Buschak/Kommission

(Rechtssache F-56/12) (1)

(Öffentlicher Dienst - Bediensteter auf Zeit - Arbeitslosengeld - Beitrag zum Versorgungssystem - Verspätete Beschwerde)

2013/C 252/81

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Willy Buschak (Dresden, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Menssen)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Eggers und D. Martin)

Gegenstand der Rechtssache

Öffentlicher Dienst — Antrag auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, für den Kläger nach der Beendigung seines Vertrags als Bediensteter auf Zeit keine Beiträge für die Zeit seiner Arbeitslosigkeit an eine nationale Rentenversicherung oder an das Versorgungssystem der Europäischen Union abzuführen, und Antrag, den Kläger in das Versorgungssystem der Europäischen Union aufzunehmen oder seine Rentenansprüche an die nationale Rentenversicherung zu übertragen

Tenor des Urteils

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Herr Buschak trägt seine eigenen Kosten und die Kosten, die der Europäischen Kommission entstanden sind.


(1)  ABl. C 243 vom 11.8.2012, S. 34.


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