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Document 62012CN0398

    Rechtssache C-398/12: Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Fermo (Italien), eingereicht am 29. August 2012 — Strafverfahren gegen M

    ABl. C 355 vom 17.11.2012, p. 9–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    17.11.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 355/9


    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Fermo (Italien), eingereicht am 29. August 2012 — Strafverfahren gegen M

    (Rechtssache C-398/12)

    2012/C 355/15

    Verfahrenssprache: Italienisch

    Vorlegendes Gericht

    Tribunale di Fermo

    Beteiligter des Ausgangsverfahrens

    M

    Vorlagefrage

    Steht ein rechtskräftiges Einstellungsurteil, das in einem Land der Europäischen Union, das Vertragsstaat des SDÜ (1) ist, nach umfassenden Ermittlungen im Rahmen eines Verfahrens erlassen wurde, das beim Auftauchen neuer Beweise wieder aufgenommen werden könnte, der Einleitung oder der Durchführung eines Verfahrens wegen derselben Tat und gegen dieselbe Person in einem anderen Vertragsstaat entgegen?


    (1)  Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen (ABl. 2000, L 239, S. 19).


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