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Document 62011CN0331

    Rechtssache C-331/11: Klage, eingereicht am 30. Juni 2011 — Kommission/Slowakei

    ABl. C 282 vom 24.9.2011, p. 4–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    24.9.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 282/4


    Klage, eingereicht am 30. Juni 2011 — Kommission/Slowakei

    (Rechtssache C-331/11)

    2011/C 282/07

    Verfahrenssprache: Slowakisch

    Parteien

    Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Marghelis und A. Tokár)

    Beklagte: Slowakische Republik

    Anträge

    Die Kommission beantragt,

    festzustellen, dass die Slowakische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 14 Buchst. a, b und c der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien (1) verstoßen hat, dass sie den Betrieb der Abfalldeponie Žilina — Považský Chlmec ohne Nachrüstprogramm und ohne Erlass einer endgültigen Entscheidung darüber, ob diese Deponie ihre Tätigkeit auf der Grundlage eines genehmigten Nachrüstprogramms fortsetzen könne, gestattet hat;

    der Slowakischen Republik die Kosten aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Abfalldeponie Žilina — Považský Chlmec stehe in Betrieb, ohne dass ein Programm für ihre Nachrüstung vorgelegt worden sei und ohne dass etwaige Anpassungen auf der Grundlage des Nachrüstungsprogramms genehmigt worden seien. Die Kommission beantragt daher, festzustellen, dass die Slowakische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 14 Buchst. a, b und c der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien verstoßen hat, dass sie den Betrieb der Abfalldeponie Žilina — Považský Chlmec ohne Nachrüstprogramm und ohne Erlass einer endgültigen Entscheidung darüber, ob diese Deponie ihre Tätigkeit auf der Grundlage eines genehmigten Nachrüstprogramms fortsetzen könne, gestattet hat.


    (1)  ABl. L 182, S. 1.


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