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Document 62010TB0225
Case T-225/10: Order of the General Court of 21 March 2012 — Banco Bilbao Vizcaya Argentaria v Commission (Action for annulment — State aid — Aid scheme allowing the tax amortisation of financial goodwill for foreign shareholding acquisitions — Decision declaring the aid scheme incompatible with the common market and not ordering the recovery of the aid — No individual concern — Inadmissibility)
Rechtssache T-225/10: Beschluss des Gerichts vom 21. März 2012 — Banco Bilbao Vizcaya/Kommission (Nichtigkeitsklage — Staatliche Beihilfen — Beihilferegelung, die die steuerliche Abschreibung des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts bei Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen erlaubt — Entscheidung, mit der die Beihilferegelung für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und die Rückforderung der Beihilfen nicht angeordnet wird — Fehlende individuelle Betroffenheit — Unzulässigkeit)
Rechtssache T-225/10: Beschluss des Gerichts vom 21. März 2012 — Banco Bilbao Vizcaya/Kommission (Nichtigkeitsklage — Staatliche Beihilfen — Beihilferegelung, die die steuerliche Abschreibung des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts bei Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen erlaubt — Entscheidung, mit der die Beihilferegelung für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und die Rückforderung der Beihilfen nicht angeordnet wird — Fehlende individuelle Betroffenheit — Unzulässigkeit)
ABl. C 133 vom 5.5.2012, p. 25–25
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
5.5.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 133/25 |
Beschluss des Gerichts vom 21. März 2012 — Banco Bilbao Vizcaya/Kommission
(Rechtssache T-225/10) (1)
(Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung, die die steuerliche Abschreibung des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts bei Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen erlaubt - Entscheidung, mit der die Beihilferegelung für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und die Rückforderung der Beihilfen nicht angeordnet wird - Fehlende individuelle Betroffenheit - Unzulässigkeit)
2012/C 133/48
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, SA (Bilbao, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Buendía Serra, E. Abad Valdenebro, M. Muñoz de Juan und R. Calvo Solinero)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal und C. Urraca Caviedes)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung von Art. 1 Abs. 1 der Entscheidung 2011/5/EG der Kommission vom 28. Oktober 2009 über die steuerliche Abschreibung des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts bei Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen C 45/07 (ex NN 51/07, ex CP 9/07) in Spanien (ABl. 2011, L 7, S. 48).
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, SA trägt die Kosten. |