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Document 62009CJ0479
Judgment of the Court (Fifth Chamber) of 30 September 2010. # Evets Corp. v Office for Harmonisation in the Internal Market (Trade Marks and Designs) (OHIM). # Appeal - Community trade mark - Word mark DANELECTRO - Figurative mark QWIK TUNE - Request for renewal of registration of the trade mark - Application for restitutio in integrum - Failure to observe the time-limit for submitting the request for renewal of registration of the trade mark. # Case C-479/09 P.
Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 30. September 2010.
Evets Corp. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke DANELECTRO - Bildmarke QWIK TUNE - Antrag auf Verlängerung der Markeneintragung - Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Nichteinhaltung der Frist für die Einreichung des Antrags auf Verlängerung der Markeneintragung.
Rechtssache C-479/09 P.
Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 30. September 2010.
Evets Corp. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke DANELECTRO - Bildmarke QWIK TUNE - Antrag auf Verlängerung der Markeneintragung - Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Nichteinhaltung der Frist für die Einreichung des Antrags auf Verlängerung der Markeneintragung.
Rechtssache C-479/09 P.
Sammlung der Rechtsprechung 2010 I-00117*
ECLI identifier: ECLI:EU:C:2010:571
Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 30. September 2010 – Evets/HABM
(Rechtssache C‑479/09 P)
„Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Wortmarke DANELECTRO – Bildmarke QWIK TUNE – Antrag auf Verlängerung der Markeneintragung – Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – Nichteinhaltung der Frist für die Einreichung des Antrags auf Verlängerung der Markeneintragung“
Gemeinschaftsmarke – Verfahrensvorschriften – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – Frist für die Antragstellung – Beginn – Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Vertreter des Markeninhabers vom Verlust eines Rechts (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 78 Abs. 2; Verordnung Nr. 2868/95 der Kommission, Art. 1 Regel 77) (vgl. Randnrn. 36, 39-41)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 23. September 2009, Evets/HABM (verbundene Rechtssachen T‑20/08 und T‑21/08), mit dem das Gericht eine Klage auf Aufhebung der Entscheidung R 603/2007–4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 5. November 2007 abgewiesen hat, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung der Markenverwaltungs‑ und Rechtsabteilung zurückgewiesen und festgestellt wurde, dass der von der Rechtsmittelführerin zwecks Wiedereinsetzung in ihre Rechte in Bezug auf die Verlängerung der Wortmarke „DANELECTRO“ gestellte Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verspätung als nicht gestellt gilt – Nichteinhaltung der Frist für die Einreichung des Antrags auf Verlängerung von Marken |
Tenor
1. |
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
2. |
Die Evets Corp. trägt die Kosten. |