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Document 62009CA0284
Case C-284/09: Judgment of the Court (First Chamber) of 20 October 2011 — European Commission v Federal Republic of Germany (Failure of a Member State to fulfil obligations — Free movement of capital — Article 56 EC and Article 40 of the Agreement on the European Economic Area — Taxation of dividends — Dividends distributed to companies established in national territory and to companies established in another Member State or a State of the European Economic Area — Different treatment)
Rechtssache C-284/09: Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 20. Oktober 2011 — Europäische Kommission/Bundesrepublik Deutschland (Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Freier Kapitalverkehr — Art. 56 EG und 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum — Dividendenbesteuerung — An Gesellschaften mit Sitz im Inland und an Gesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums gezahlte Dividenden — Unterschiedliche Behandlung)
Rechtssache C-284/09: Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 20. Oktober 2011 — Europäische Kommission/Bundesrepublik Deutschland (Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Freier Kapitalverkehr — Art. 56 EG und 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum — Dividendenbesteuerung — An Gesellschaften mit Sitz im Inland und an Gesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums gezahlte Dividenden — Unterschiedliche Behandlung)
ABl. C 362 vom 10.12.2011, p. 3–3
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
10.12.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 362/3 |
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 20. Oktober 2011 — Europäische Kommission/Bundesrepublik Deutschland
(Rechtssache C-284/09) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum - Dividendenbesteuerung - An Gesellschaften mit Sitz im Inland und an Gesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums gezahlte Dividenden - Unterschiedliche Behandlung)
2011/C 362/03
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal und B.-R. Killmann)
Beklagte: Bundesrepublik Deutschland (Prozessbevollmächtigte: M. Lumma und C. Blaschke im Beistand von Professor A. Kube)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen Art. 56 EG und Art. 40 des EWR-Abkommens — Nationale Rechtsvorschriften, nach denen die von Tochtergesellschaften an ihre im Inland ansässigen Muttergesellschaften ausgeschütteten Dividenden ganz von der Quellensteuer befreit werden, während diese vollständige Befreiung bei Muttergesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums voraussetzt, dass die in der Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (ABl. L 225, S. 6) festgelegte Mindestbeteiligung der Muttergesellschaft am Kapital der Tochtergesellschaft erreicht wird
Tenor
1. |
Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 56 Abs. 1 EG verstoßen, dass sie für den Fall, dass die in Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten in der durch die Richtlinie 2003/123/EG des Rates vom 22. Dezember 2003 geänderten Fassung vorgesehene Mindestbeteiligung der Muttergesellschaft am Kapital der Tochtergesellschaft nicht erreicht ist, Dividenden, die an Gesellschaften mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten ausgeschüttet werden, wirtschaftlich einer höheren Besteuerung unterwirft als Dividenden, die an Gesellschaften mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ausgeschüttet werden. |
2. |
Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992 verstoßen, dass sie Dividenden, die an Gesellschaften mit Sitz in Island oder in Norwegen ausgeschüttet werden, wirtschaftlich einer höheren Besteuerung unterwirft als Dividenden, die an Gesellschaften mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ausgeschüttet werden. |
3. |
Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten. |
(1) ABl. C 256 vom 24.10.2009.