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Document 52025SC0551

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN BERICHT ÜBER DIE FOLGENABSCHÄTZUNG (ZUSAMMENFASSUNG) Begleitunterlage zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms „AgoraEU“ für den Zeitraum 2028-2034 und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/692 und (EU) 2021/818

SWD/2025/551 final

Brüssel, den 16.7.2025

SWD(2025) 551 final

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN

BERICHT ÜBER DIE FOLGENABSCHÄTZUNG (ZUSAMMENFASSUNG)

Begleitunterlage zum

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates

zur Einrichtung des Programms „AgoraEU“ für den Zeitraum 2028-2034 und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/692 und (EU) 2021/818

{COM(2025) 550 final} - {SEC(2025) 547 final} - {SWD(2025) 550 final}


Im Zentrum dieser Folgenabschätzung stehen die EU-Mittel zur Unterstützung der Politikbereiche grenzüberschreitende allgemeine und berufliche Bildung, Solidarität, Jugend, Medien, Kultur- und Kreativsektor, Werte und Zivilgesellschaft. Das Ziel besteht darin, die wichtigsten politischen Entscheidungen zu bewerten, die den Legislativvorschlägen für Programme im Rahmen des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens (im Folgenden „MFR“) zugrunde liegen.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Halbzeitevaluierungen der derzeitigen Finanzierungsinstrumente für den Zeitraum 2021-2027 wird in dieser Folgenabschätzung auch das in den Politischen Leitlinien dargelegte Ziel berücksichtigt, wonach der neue langfristige Unionshaushalt zielgerichteter, einfacher, wirkungsvoller und durch weniger Programme konkretisiert werden soll.

Bei der Analyse des Kontexts, der Problemdefinition und der Ziele werden politische Aspekte berücksichtigt, die in die Entscheidungen über die Finanzierungsarchitektur einfließen. Da sich die Struktur des nächsten MFR erheblich von der des derzeitigen MFR unterscheiden wird 1 , werden in dieser Folgenabschätzung zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Haushaltsszenarien berücksichtigt.

Zusätzlich zu den Ergebnissen der Halbzeitevaluierungen der laufenden Programme und den abschließenden Evaluierungen früherer Programme stützt sich diese Folgenabschätzung auf die Ausgabenüberprüfungen, verschiedene sektorspezifische Berichte, Studien und Forschungsarbeiten. Sie spiegelt auch die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation wider, bei der 5845 gültige Antworten eingingen, sowie andere Konsultationen von Interessenträgern, die die Kommission im Rahmen dieser Überprüfung durchgeführt hat.

Probleme

Ausgangspunkt für diese Folgenabschätzung ist die Analyse der aktuellen Herausforderungen und Problemursachen in den Politikbereichen innerhalb dieses Clusters. Im Einklang mit den politischen Leitlinien für die Umsetzung des MFR und insbesondere mit dem Ziel, einen politikorientierten Haushalt zu schaffen, werden politische Aspekte bei der Analyse der Problemstellung und der Ziele berücksichtigt, die wiederum in die Wahl der Architektur künftiger Finanzierungsprogramme einfließen.

Die Analyse ergab, dass der EU-Haushalt über ungenutztes Potenzial verfügt, um zur Bewältigung der Herausforderungen in den Politikbereichen dieses Clusters beizutragen. Es wurden drei Probleme ermittelt, die die finanzielle Intervention der EU betrafen: zwei davon bezogen sich auf den politischen Inhalt, die dritte auf Herausforderungen im Zusammenhang mit der Gestaltung und Durchführung der finanziellen Intervention.

Problem 1: Bedrohungen der Demokratie, der Grundrechte und der Werte der EU, der Kultur und der kulturellen Vielfalt sowie schwindende Räume für Zivilgesellschaft und Medien

Problem 2: Mangel an Fähigkeiten und Schlüsselkompetenzen für Leben und Beruf

Problem 3: Herausforderungen bei der Gestaltung und der Architektur der EU-Finanzierungsinstrumente zur Bewältigung der politikbezogenen Probleme

Jedes Problem wird anschließend anhand einer Reihe von Faktoren näher erläutert, um spezifische Ursachen des Problems zu beschreiben und die wichtigsten Schwierigkeiten, die durch die finanzielle Intervention der EU beseitigt werden sollen, ausführlich darzulegen. In der Folgenabschätzung wird auch aufgezeigt, wie solche Probleme und Ursachen ohne finanzielle Unterstützung der EU voraussichtlich fortbestehen werden; hierzu werden sie anhand der vom Kompetenzzentrum für Zukunftsforschung der Europäischen Kommission ermittelten Megatrends 2 analysiert werden.

Ziele

Die Reaktion, die künftige EU-Finanzierungsinstrumente zur Bewältigung dieser Probleme bieten können, wird anschließend in allgemeinen Zielen und Einzelzielen formuliert. Insbesondere wird in der Folgenabschätzung jedem der drei ermittelten Probleme ein allgemeines Ziel zugeordnet:

Allgemeines Ziel 1: Verbesserung und Vertiefung der Fähigkeit der EU, einen Finanzbeitrag zu leisten, einen Mehrwert zu schaffen und die Grundrechte und die Werte der EU, Demokratie, Medien und Kultur zu fördern.

Allgemeines Ziel 2: Verbesserung und Vertiefung der Fähigkeit der EU, einen Finanzbeitrag und Unterstützung zu leisten und einen Mehrwert zu schaffen für grenzüberschreitende allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Sport und Solidarität und somit einen Beitrag zu Kompetenzen für Leben und Beruf zu leisten.

Allgemeines Ziel 3: Verbesserung und Vertiefung der Fähigkeit der EU, einen Finanzbeitrag zu leisten und einen Mehrwert in diesen Politikbereichen zu schaffen, indem bei der Ausgestaltung der Maßnahmen auf eine der Politik angemessene Finanzierung sowie auf Vereinfachung, Koordinierung und Synergien der politischen Maßnahmen geachtet wird.

Jedes allgemeine Ziel wird anschließend in Einzelziele untergliedert, in denen näher beschrieben wird, welchen Beitrag die finanziellen Interventionen der EU zur Erreichung des/der übergeordneten Ziel(e) leisten können.

Notwendigkeit und Mehrwert der EU-Maßnahme

Die in dieser Folgenabschätzung behandelten Politikbereiche sind fest in den EU-Verträgen verankert, die die Rechtsgrundlage für EU-Maßnahmen mittels finanzieller Interventionen bilden. Der EU-Haushalt in diesen Bereichen ist für die Fundamente der EU von entscheidender Bedeutung, treibt den Fortschritt in allen Mitgliedstaaten voran und ist insbesondere erforderlich, um 1) grenzüberschreitende und gemeinsame Herausforderungen zu bewältigen, 2) durch das Schließen von Lücken und die Gewährleistung eines europäischen Ansatzes eine systemische Wirkung zu erzielen und 3) die Kohärenz zwischen Innen- und Außenpolitik zu verbessern.

Im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip zeigt sich der Mehrwert der EU-Maßnahmen in Bezug auf 1) die Stärkung eines Gefühls der Unionsbürgerschaft, der Solidarität innerhalb der EU und der Zugehörigkeit zur EU, 2) die Gewährleistung hoher Standards in der gesamten EU, 3) die Unterstützung und Stärkung des Binnenmarkts und die Verbesserung des fairen Zugangs in der gesamten EU und 4) die Schaffung von Mehrwert durch eine bessere Umsetzung. Der Mehrwert und die Wirkung müssen im Zusammenhang mit den verfügbaren Haushaltsmitteln betrachtet werden.

Politische Optionen

Um die im vorstehenden Abschnitt beschriebenen Herausforderungen zu bewältigen, werden in der Folgenabschätzung drei alternative Optionen für die Gestaltung der künftigen EU-Finanzierung geprüft, da die Herausforderungen voraussichtlich auch in Zukunft fortbestehen werden, sodass ein Tätigwerden der EU in diesem Bereich erforderlich ist und einen Mehrwert schafft. Darüber hinaus werden weitere Optionen dargelegt, die geprüft, jedoch in einem frühen Stadium verworfen wurden, wie etwa die Einstellung der EU-Finanzierung, die Integration des Programms „Justiz“ und andere Möglichkeiten der Zusammenführung.

Die Optionen wurden anhand einer Reihe von Kriterien 3 ausgearbeitet, die im Rahmen einer ersten Bestandsaufnahme und Analyse der Komponenten und Durchführungsaspekte der EU-Finanzierungsinstrumente des laufenden Programmplanungszeitraums zur Unterstützung der einschlägigen Politikbereiche ermittelt wurden.

Bei der ersten Option handelt es sich um das Basisszenario, bei dem die bestehenden Programme als eigenständige Programme fortgeführt werden (Option 1 – Kontinuität). Die zweite Option sieht zwei Programme vor, die jeweils in erster Linie eines der beiden politischen Probleme und die entsprechenden allgemeinen Ziele unterstützen (Option 2 – zielorientierte Konsolidierung). Die dritte Option sieht ein einziges Programm vor, das die Umsetzung aller von diesem Cluster abgedeckten Politikbereiche unterstützt (Option 3 – vollständige Integration). Das Programm „Justiz“ bleibt aus Gründen, die mit seiner Rechtsgrundlage zusammenhängen, in allen Szenarien eigenständig.

Nach der Darstellung der drei politischen Optionen enthält die Folgenabschätzung eine Analyse ihrer wichtigsten potenziellen Auswirkungen auf die relevantesten sozialen (z. B. Beitrag zur demokratischen und gesellschaftlichen Resilienz; Beitrag zu sozialer Inklusion und sozialem Zusammenhalt, Auswirkungen auf die persönliche, soziale, staatsbürgerliche und berufliche Entwicklung der Bürgerinnen und Bürger), wirtschaftlichen (z. B. Wettbewerbsfähigkeit; Beschäftigungsfähigkeit) und ökologischen Dimensionen. Darüber hinaus umfasst sie eine Kosten-Nutzen-Analyse sowie eine Bewertung der Auswirkungen der Optionen auf die Digitalisierung, die Grundrechte und die Gleichstellung. Ferner wird der Beitrag der Optionen zu den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (SDG) analysiert.

Neben der Analyse der Auswirkungen umfasst die Folgenabschätzung auch einen Vergleich zwischen den drei Optionen auf der Grundlage des Ansatzes der sozialen Multikriterienbewertung (Social Multi-Criteria Evaluation, im Folgenden „SMCE“), der aufgrund des großen Umfangs und der Vielfalt der Interventionen dieses Clusters für diese spezifische Evaluierung als angemessen erachtet wurde. Mithilfe der SMCE werden die drei Optionen anhand der vier Dimensionen Wirksamkeit, Effizienz, Kohärenz und Verhältnismäßigkeit miteinander verglichen. Für jede dieser Dimensionen wurde eine Reihe von Zielen vereinbart, die die in den allgemeinen Zielen 1, 2 und 3 dargelegten Prioritäten widerspiegeln. Die Wirkung der drei Optionen wurde anschließend anhand einer Reihe von 39 festgelegten Indikatoren bewertet, wobei folgende Skala zugrunde gelegt wurde: --- (negativste Auswirkungen), --, -, =, +, ++, +++ (positivste Auswirkungen). Die Bewertung basierte auf einer Beurteilung durch Sachverständige, die sich auf die Ergebnisse laufender Evaluierungen, Ausgabenüberprüfungen, politische Leitlinien und Politikberichte, Studien, öffentliche Konsultation und unabhängige sektorale Berichte und Erhebungen stützten. Die Rangfolge wurde unter der Annahme, dass alle Indikatoren das gleiche Gewicht haben, durch Anwendung des SOCRATES-Modells ermittelt. 4  Die Robustheit der erzielten Ergebnisse wurde durch lokale und globale Sensitivitätsanalysen überprüft, wobei in manchen Bereichen nur in begrenztem Umfang Daten für die Triangulation der Ergebnisse verfügbar waren. Anhang 4 der Folgenabschätzung enthält weitere Erläuterungen der vorstehend beschriebenen Methodik und zur Rangfolge der politischen Optionen.

Bevorzugte Option

Das Ergebnis dieses Vergleichs zeigt, dass Option 2 („zielorientierte Konsolidierung“) im Vergleich zu den anderen in Betracht gezogenen Optionen das größte Potenzial bietet. Insbesondere ermöglicht sie eine stärkere Koordinierung, Flexibilität und eine wirkungsvollere Nutzung des EU-Haushalts, wobei eine klare Ausrichtung auf die politischen Ziele gewahrt bleibt. Kurz gesagt bietet Option 2 das optimale Gleichgewicht zwischen Vereinfachung und politischer Relevanz. Darüber hinaus entspricht diese Option weitestgehend den Forderungen der Interessenträger und der Öffentlichkeit: bessere Zugänglichkeit der Finanzierung, flexible Mittelzuweisung sowie der Wahrung der Sichtbarkeit etablierter Marken innerhalb dieses Clusters.

Der Erfolg der Initiative wird durch den Leistungsrahmen für den Haushalt für die Zeit nach 2027 überwacht.

(1)

Mitteilung „Der Weg zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen“ , COM(2025) 46 final.

(2)

Der Megatrends Hub der Kommission ermittelte 14 Megatrends.

(3)

Für den Vergleich wurden u. a. folgende Aspekte herangezogen: politischer Kontext, Ursachen der in der Folgenabschätzung genannten Probleme, Rechtsgrundlage, Zuständigkeit/Subsidiarität, Beteiligung von Drittländern, Durchführungsmodalitäten, Governance, interne Architektur, Zielgruppen, Markenentwicklung und Finanzierung.

(4)

Siehe Instrument Nr. 62 für bessere Rechtsetzung. Um eine Rangfolge der politischen Optionen zu erhalten, die mit den in der Wirkungsmatrix enthaltenen Informationen im Einklang steht, wurde bei der Analyse eine nicht kompensatorische mathematische Aggregationsregel angewandt.

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