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Document 52025DC0141

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die abschließende Bewertung der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe 2014-2020

COM/2025/141 final

Brüssel, den 1.4.2025

COM(2025) 141 final

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die abschließende Bewertung der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe 2014-2020

{SWD(2025) 76 final}


Inhalt

1.    EINLEITUNG    

2.    UMSETZUNG DER EU-FREIWILLIGENINITIATIVE FÜR HUMANITÄRE HILFE    

3.    WICHTIGSTE ERGEBNISSE DER BEWERTUNG    

3.1.Relevanz, Kohärenz, Wirksamkeit und Effizienz – inwieweit war die EU-Freiwilligeninitiative erfolgreich?

Relevanz    

Kohärenz    

Wirksamkeit    

Effizienz    

3.2.EU-Mehrwert – Wie hat die EU-Freiwilligeninitiative etwas bewirkt, und für wen?

4.    SCHLUSSFOLGERUNGEN    



1.EINLEITUNG 

Die EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe (im Folgenden „EU-Freiwilligeninitiative“ oder „Initiative“) war ein EU-Programm, das mit der Verordnung (EU) Nr. 375/2014 1 eingerichtet wurde. Gemäß Artikel 7 der Verordnung verfolgte die Initiative fünf operative Ziele:

·Beitrag zur Stärkung und Verbesserung der Fähigkeit der Union zur Leistung humanitärer Hilfe

·Verbesserung der Fähigkeiten, des Wissensstands und der Kompetenzen der Freiwilligen vor Ort im Bereich der humanitären Hilfe und der Modalitäten und Bedingungen ihres Einsatzes

·Aufbau der Kapazitäten der Aufnahmeorganisationen und Stärkung der Freiwilligenarbeit in Drittländern

·Verbreitung der im Europäischen Konsens für die humanitäre Hilfe vereinbarten Grundsätze der humanitären Hilfe der Union

·Verbesserung des Zugangs von Unionsbürgern zur Teilnahme an humanitären Hilfsaktivitäten und ‑maßnahmen durch Stärkung der Kohärenz und Einheitlichkeit der Freiwilligenprogramme der Mitgliedstaaten

Gemäß Artikel 27 Absatz 4 Buchstabe d dieser Verordnung hat die Europäische Kommission nun die abschließende Bewertung der Initiative für den Zeitraum 2014-2020 durchgeführt. Diese abschließende Bewertung wurde durch zwei externe Studien (die 2021 und von Juni 2023 bis Dezember 2024 durchgeführt wurden) und Konsultationen unterstützt.

In dieser Bewertung wurden die Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und der Mehrwert der Initiative untersucht.

Die Bewertung ergab, dass die Initiative i) sowohl den Bedürfnissen der an der Initiative teilnehmenden Freiwilligen gerecht geworden ist, als auch ii) im Einklang mit dem Ziel war, die Fähigkeiten und Kenntnisse der Freiwilligen im Bereich der humanitären Hilfe zu verbessern. Im Rahmen der Initiative wurde auch i) auf die Notwendigkeit reagiert, den Kapazitätsaufbau der Aufnahmeorganisationen zu unterstützen, ii) die Freiwilligentätigkeit in Nicht-EU-Ländern gefördert, und iii) durch den Beitrag zu gemeinsamen Standards für Freiwilligentätigkeiten im Bereich der humanitären Hilfe in allen EU-Mitgliedstaaten ein EU-Mehrwert geschaffen. Mit der Initiative wurde die weltweite Präsenz der EU optimal genutzt, um die Entsendung von Freiwilligen zu verbessern, indem eine Plattform für sinnvolle humanitäre Hilfsmaßnahmen in Nicht-EU-Ländern eingerichtet wurde.

Die begleitende Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen enthält Einzelheiten zu den Ergebnissen, Konsultationen und Methoden der Bewertung.

2.UMSETZUNG DER EU-FREIWILLIGENINITIATIVE FÜR HUMANITÄRE HILFE

Mit Inkrafttreten im Jahr 2009 sah Artikel 214 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Einrichtung des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe vor, dessen Ziel darin bestand, einen „Rahmen für gemeinsame Beiträge der jungen Europäer zu den Maßnahmen der humanitären Hilfe der Union“ zu schaffen.

2014 wurde die EU-Freiwilligeninitiative mit der Verordnung (EU) Nr. 375/2014 eingerichtet. Das übergeordnete Ziel der Initiative bestand darin, die Fähigkeit der EU zu stärken und zu verbessern, bedarfsorientierte humanitäre Hilfe bereitzustellen, durch die i) Leben gerettet werden, ii) menschliches Leid vermieden oder gelindert wird, iii) die menschliche Würde gewahrt wird, und iv) ein Beitrag zur Stärkung der Kapazitäten und der Resilienz gefährdeter oder von Katastrophen betroffener Bevölkerungsgruppen in Drittländern geleistet wird (insbesondere durch Katastrophenvorsorge und die bessere Verknüpfung von Sofort-, Wiederaufbau- und Entwicklungshilfe).

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 375/2014 sollten die Maßnahmen der EU-Freiwilligeninitiative im Einklang mit den Grundsätzen der humanitären Hilfe (d. h. Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit) durchgeführt werden und sich auf den Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe stützen 2 . In der Verordnung wurde auch darauf hingewiesen, dass die Maßnahmen der Initiative auf Folgendes abzielen sollten: i) Orientierung am Bedarf der lokalen Gemeinschaften und den Anforderungen der Aufnahmeorganisationen, ii) Gewährleistung von Sicherheit und Schutz der Kandidatinnen und Kandidaten, iii) Förderung länderübergreifender Partnerschaften und iv) Beitrag zur Verbesserung der Wirksamkeit des humanitären Sektors.

Die EU-Freiwilligeninitiative brachte Freiwillige und Organisationen aus verschiedenen Ländern zusammen, um für Folgendes Anreize zu schaffen und dies zu fördern: i) Zusammenarbeit, ii) Austausch von Wissen und bewährten Praktiken, und iii) Aufbau von Partnerschaften zwischen Organisationen im Bereich der humanitären Hilfe.

Die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) war für die praktische Umsetzung der EU-Freiwilligeninitiative zuständig (d. h. für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, Vertragsverwaltung, Haushaltsmittel usw.). Das Programm wurde bis 2020 von der Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe (GD ECHO) verwaltet; für die verbleibenden Projekte, die 2021 und 2022 fortgesetzt wurden, übernahm die Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur (GD EAC) die Verwaltung. Die Initiative lief Ende 2020 aus (die Umsetzung laufender Projekte wurde jedoch bis 2022 fortgesetzt) und in das Europäische Solidaritätskorps integriert.

3.WICHTIGSTE ERGEBNISSE DER BEWERTUNG

Auf der Grundlage der Leitlinien der Kommission für bessere Rechtsetzung 3 stützt sich die Bewertung auf die Erkenntnisse aus zwei externen Studien, von denen die erste 2021 4 und die zweite im Zeitraum 2023–2024 5 durchgeführt wurde. Es ergab sich eine insgesamt positive Bewertung der Initiative für alle Bewertungskriterien.

3.1.Relevanz, Kohärenz, Wirksamkeit und Effizienz – inwieweit war die EU-Freiwilligeninitiative erfolgreich? 

Relevanz

Wichtigste Feststellungen

·Entsprechend der Notwendigkeit, den Kapazitätsaufbau von Aufnahmeorganisationen zu fördern, stellte die Freiwilligeninitiative den Partnerorganisationen zeitnahe, relevante Unterstützung und Fachwissen zur Verfügung.

·Sie war auch gut auf die Notwendigkeit abgestimmt, die Freiwilligentätigkeit der EU im Bereich der humanitären Hilfe durch einen umfassenden Ansatz zu verbessern. Die meisten im Rahmen der Evaluierung befragten Organisationen stimmten zu oder stimmten voll und ganz zu, dass die Initiative dem anhaltenden Bedarf in den weniger entwickelten Ländern Rechnung getragen hat.

·Im Rahmen der Initiative wurde auch i) auf die zentralen Bedürfnisse und Anliegen der teilnehmenden Freiwilligen und Aufnahmeorganisationen eingegangen, ii) wurden die Querschnittskompetenzen dieser Freiwilligen und Aufnahmeorganisationen verbessert, iii) wurde ein Verständnis für die Bedürfnisse und Herausforderungen der weniger entwickelten Länder geschaffen, und iv) der Notwendigkeit Rechnung getragen, Menschen auf eine berufliche Laufbahn in der internationalen Entwicklung vorzubereiten.

Kohärenz

Wichtigste Feststellungen

·Die EU-Freiwilligeninitiative ergänzte andere EU-Programme (u. a. das Europäische Solidaritätskorps, den ehemaligen Europäischen Freiwilligendienst und Erasmus+) aufgrund ihres größeren geografischen Einsatzgebiets und der spezifischen Arten von Aktivitäten, die organisiert wurden.

·Obwohl die Ziele der Initiative kohärent und auf die humanitäre Agenda der EU abgestimmt waren, gab es nur wenige Belege für Synergien zwischen den Tätigkeiten der Initiative und anderen Tätigkeiten der EU im Bereich der humanitären Hilfe.

·Die Initiative wurde von den Interessenträgern als kohärent mit der nationalen Politik in den Aufnahmeländern angesehen. Es wurden informelle Verbindungen zwischen der Initiative und einigen Freiwilligennetzwerken in den EU-Mitgliedstaaten beobachtet.

·Die Initiative zur Stärkung der lokalen Kapazitäten, insbesondere durch Schulungen, wurde von den Interessenträgern sehr geschätzt.

In der jüngsten Bewertungsstudie wurde festgestellt, dass die Initiative andere EU-Programme für Freiwilligentätigkeiten ergänzte, da sie ein größeres geografisches Einsatzgebiet hatte und spezifische Arten von Aktivitäten umfasste. Wie beim Europäischen Solidaritätskorps ging es bei der Initiative um Solidarität, wobei der Schwerpunkt jedoch auf humanitären Maßnahmen in Nicht-EU-Ländern lag.

Obwohl die Ziele der EU-Freiwilligeninitiative kohärent und auf die humanitäre Agenda der EU abgestimmt waren, ergab die Bewertung nur wenige Belege für Synergien zwischen den Tätigkeiten der Initiative und anderen EU-Maßnahmen im Bereich der humanitären Hilfe. Eine große Herausforderung bestand – wie in der vorherigen Bewertungsstudie festgestellt – darin, dass Sicherheitsbedenken verhinderten, dass Freiwillige in Regionen entsandt wurden, in denen die EU humanitäre Hilfe bei Katastrophen leistete. Die Kohärenz der Initiative mit anderen humanitären Maßnahmen der EU wurde begrenzt durch i) die Tatsache, dass Freiwillige nicht in Konfliktgebiete entsandt werden konnten 6 , ii) interne Bedenken hinsichtlich der Entsendung junger Freiwilliger in Krisensituationen 7 , und iii) langwierige Einstellungs- und Entsendungsverfahren. Wie aus der ersten Bewertungsstudie hervorgeht, fehlten den Außenstellen der GD ECHO oder anderen EU-Delegationen Informationen über die Aktivitäten der Initiative und sie waren nur begrenzt miteinander in Kontakt 8 . Da die Initiative jedoch im Vergleich zur gesamten humanitären Hilfe der EU sehr klein war (für die Initiative wurden für 2014-2020 141 Mio. EUR im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 375/2014 bereitgestellt, während der Europäischen Kommission für denselben Zeitraum Mittel für humanitäre Hilfe in Höhe von 13,5 Mrd. EUR zur Verfügung standen 9 ), schränkt dies auch mögliche umfassendere Synergien ein.

Wirksamkeit

Wichtigste Feststellungen

·Die EU-Freiwilligeninitiative sah sich angesichts der angestrebten Zahl von Einsätzen vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Obwohl einige dieser Herausforderungen in der Folge angegangen wurden, wurde die Initiative durch die Reisebeschränkungen während der COVID-19-Pandemie stark beeinträchtigt. Die Zahl der Freiwilligen, die ins Ausland reisten, um an Aktivitäten im Rahmen der Initiative zu arbeiten, ging zwischen 2019 und 2020 um 90 % zurück.

·Die einzelnen Teilnehmenden der Initiative profitierten von verbesserten Kompetenzen und beruflicher Entwicklung, insbesondere in stark nachgefragten Bereichen wie Projektmanagement, sowie von den vor der Entsendung durchgeführten Sicherheitsschulungen. Diese Freiwilligen konnten auch verschiedene Querschnittskompetenzen im Entwicklungsumfeld in der Praxis anwenden und weiterentwickeln.

·Die Initiative half Organisationen dabei, ihre Kapazitäten im Bereich der Katastrophenvorsorge und ‑resilienz zu erhöhen und ihre Sichtbarkeit, Glaubwürdigkeit sowie ihre operativen und kommunikationsbezogenen Kapazitäten zu steigern. Organisationen, die an der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe teilnehmen und Freiwillige entsenden oder aufnehmen wollten, mussten entweder als Entsende- oder Aufnahmeorganisationen zertifiziert sein. 2015 wurde eine offene Aufforderung veröffentlicht, die es Organisationen ermöglichte, sich bis zum 30. September 2020 zu bewerben. Bis Ende 2020 waren 74 Entsende- und 296 Aufnahmeorganisationen zertifiziert worden.

·Die Initiative kam den unterstützten Gemeinschaften zugute, insbesondere denjenigen, die durch natürliche Risiken und große Migrationsströme gefährdet waren. Die Initiative leistete entscheidende Unterstützung für den Aufbau von Resilienz und Katastrophenmanagementfähigkeiten in katastrophengefährdeten Gebieten.

·Im Rahmen der Initiative wurde während der COVID-19-Pandemie verstärkt auf innovative Ansätze wie Online-Freiwilligentätigkeiten zurückgegriffen, um das kontinuierliche Engagement und die Unterstützung der Gemeinschaften sicherzustellen.

Effizienz

Wichtigste Feststellungen

Der Haushaltsvollzug und die Programmverwaltung waren angesichts des Kontexts, in dem das Programm durchgeführt wurde, effizient, wobei sich Verbesserungsbedarf bei der Messung der Outputs und Ergebnisse zeigte.

·Die Mittel waren ausreichend, da die ausgegebenen Haushaltsmittel nur rund 76 % aller verfügbaren Mittel ausmachten. Dies war zum großen Teil auf den verzögerten Beginn der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe und auf Verzögerungen am Ende des COVID-19-Ausbruchs zurückzuführen.

·Bei der Umsetzung entsprachen die tatsächlichen Ausgaben für die EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe dem Anteil der Haushaltsmittelzuweisung gemäß Verordnung (EU) Nr. 375/2014.  Die Initiative verfehlte jedoch sowohl ihre Ausgabenziele als auch ihre Zielvorgabe für die Anzahl der teilnehmenden Freiwilligen. Bis Ende 2022 wurden 1 192 Entsendungen finanziert, was 29 % des ursprünglichen Ziels von 4 175 entspricht. Daher bestehen Zweifel daran, ob es realistischerweise möglich gewesen wäre, mit den verfügbaren Mitteln alle Ziele der Initiative zu erreichen. Dies deutet darauf hin, dass die Initiative 76 % ihrer Mittel für die Erreichung von 29 % ihrer Ziele bereitgestellt hat. Würde dies hochgerechnet, hätte die Erfüllung der Zielvorgabe für die Zahl der entsandten Freiwilligen zu 100 % ein wesentlich höheres Budget erforderlich gemacht.

·Darüber hinaus war die Begründung für die Verknüpfung der Haushaltsmittelzuweisung mit den erwarteten Tätigkeiten und Ergebnissen unklar. So gab es beispielsweise keine ausdrücklichen Bezüge zwischen den zugewiesenen Mitteln und der Anzahl, der Dauer, den Ergebnissen und den Auswirkungen von Freiwilligeneinsätzen, was zu Ineffizienzen hätte führen können. Eine direktere Verbindung zwischen diesen Aspekten hätte potenziell zu einer kosteneffizienteren Initiative beigetragen.

·Verzögerungen bei der Einleitung und Umsetzung der EU-Freiwilligeninitiative während der COVID-19-Pandemie trugen zu einer niedrigen Umsetzungsquote von nur 29 % des ursprünglichen Ziels bei. 

·Was das Leistungsmanagement betrifft, so waren die tatsächlichen Kosten pro an Einsätzen beteiligte Organisation um 10 % niedriger als ursprünglich im Budget veranschlagt, was auf eine gewisse Kosteneffizienz hindeutet.

3.2.EU-Mehrwert – Wie hat die EU-Freiwilligeninitiative etwas bewirkt, und für wen? 

Wichtigste Feststellungen

·Entsprechend der Notwendigkeit, den Kapazitätsaufbau von Aufnahmeorganisationen zu fördern, stellte die Freiwilligeninitiative den Partnerorganisationen zeitnahe, relevante Unterstützung und Fachwissen zur Verfügung.

·Die Initiative war auch gut auf das Erfordernis abgestimmt, die Freiwilligentätigkeit der EU im Bereich der humanitären Hilfe durch einen umfassenden Ansatz zu verbessern. Die meisten Organisationen stimmten zu oder stimmten voll und ganz zu, dass die Initiative dem anhaltenden Bedarf in weniger entwickelten Ländern Rechnung getragen hat.

·Dabei wurden die zentralen Bedürfnisse und Anliegen der teilnehmenden Freiwilligen und der Aufnahmeorganisationen berücksichtigt, ihre Querschnittskompetenzen verbessert und ein Verständnis für die Bedürfnisse und Herausforderungen der weniger entwickelten Länder geschaffen. Die Initiative befasste sich auch mit der Notwendigkeit, Menschen auf eine Laufbahn im Bereich der internationalen Entwicklung vorzubereiten.

In der ersten Bewertungsstudie zur EU-Freiwilligeninitiative aus dem Jahr 2021 wurde festgestellt, dass sie sowohl für Organisationen als auch für Einzelpersonen relevant war. Dennoch wurden in der Bewertungsstudie aus dem Jahr 2021 Bereiche ermittelt, in denen Verbesserungen möglich sind, insbesondere für Dritte und in Bezug auf die Förderung der humanitären Grundsätze der EU, die über die direkten Begünstigten hinausgehen. In der jüngsten Bewertungsstudie wurde auch festgestellt, dass die Initiative mit den Bedürfnissen der lokalen Gebietskörperschaften im Bereich des Katastrophenmanagements und nationalen Initiativen im Einklang stand. Umfragen ergaben, dass die Hauptziele der Initiative im Allgemeinen auf die gesellschaftlichen Bedürfnisse abgestimmt waren, wobei die Teilnehmenden infrage stellten, ob die Projekte die Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaften wirksam erhöht oder das Bewusstsein für die humanitären Grundsätze der EU geschärft haben.

4.SCHLUSSFOLGERUNGEN

Nach dem Start der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe blieb die Teilnahme hinter den Erwartungen zurück. Im Zeitraum 2014-2020 zielte die Initiative darauf ab, die Ausbildung von 4 400 Freiwilligen und die Entsendung von 4 000 Freiwilligen zu unterstützen. Ferner bestand die Absicht, den teilnehmenden Organisationen technische Hilfe und Kapazitätsaufbau bereitzustellen, und es sollten Kommunikations- und Unterstützungsmaßnahmen durchgeführt werden. Bis Ende 2022 waren jedoch nur 1 192 Entsendungen finanziert worden (was 29 % des ursprünglichen Ziels entspricht), und 788 Entsendungen waren abgeschlossen.

Mit der Initiative wurde ein strenges Zertifizierungsverfahren eingeführt, bei dem die Entsende- und Aufnahmeorganisationen nachweisen mussten, dass sie über die erforderlichen Verfahren und Strategien verfügten, um die hohen Standards des Programms für Freiwilligentätigkeiten zu erfüllen, was zu ehrgeizigen Zielvorgaben für zertifizierte Organisationen und für die Schulung und Entsendung von Freiwilligen führte, obwohl dieser Mechanismus in der Pilotphase nicht vorhanden war. Auch wenn diese Ziele nicht vollständig erreicht wurden, markiert die EU-Freiwilligeninitiative die ersten Schritte der EU zur Unterstützung der Freiwilligentätigkeit im Bereich der humanitären Hilfe.

Um die Herausforderungen zu bewältigen, mit denen die EU-Freiwilligeninitiative konfrontiert war, wurde im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 ein neuer Aktionsbereich humanitäre Hilfe innerhalb des Europäischen Solidaritätskorps eingerichtet. Ziel war es, die Kohärenz und Synergie mit den anderen Freiwilligenaktionen des Korps zu verbessern und dabei auf der Vorarbeit der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe aufzubauen. Durch die Ausweitung des Europäischen Solidaritätskorps auf humanitäre Hilfe in Nicht-EU-Ländern hat das Programm seine Rolle als einzigartiges Sprungbrett für junge Menschen zu Freiwilligentätigkeiten und anderen solidarischen Tätigkeiten gefestigt. Diese Ausweitung hat auch die Sichtbarkeit und Wirkung des Programms sowohl inner- als auch außerhalb der EU erhöht.

Auf der Umsetzungsebene haben die Lehren aus der EU-Freiwilligeninitiative, insbesondere die Vorauswahl von Projekten durch Kandidatinnen und Kandidaten vor der obligatorischen zentralisierten Schulung, zu einem erheblich vereinfachten Zugang für interessierte junge Menschen und Organisationen geführt, einschließlich verbesserter Maßnahmen zur Einbeziehung benachteiligter junger Menschen in die Freiwilligentätigkeit. Die Qualitäts- und Unterstützungsmechanismen des Programms wurden ebenfalls gestärkt, indem den Teilnehmenden vor, während und nach ihrem Einsatz zusätzliche Schulungs- und Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.

Auf der Umsetzungsebene waren die gewonnenen Erkenntnisse aus der EU-Freiwilligeninitiative 2014-2020 für die Gestaltung des neuen Aktionsbereichs humanitäre Hilfe des Europäischen Solidaritätskorps 2021-2027 von entscheidender Bedeutung, insbesondere in den folgenden Bereichen:

·Dadurch, dass sich interessierte junge Menschen auf dem EU-Jugendportal anmelden und ihr Interesse bekunden müssen, steht ein größerer Pool von Kandidatinnen und Kandidaten für Projekte zur Verfügung.

·Bei im Rahmen dieses neuen Aktionsbereichs finanzierten Projekten werden Freiwillige direkt aus einem Pool ausgebildeter Kandidatinnen und Kandidaten ausgewählt, im Gegensatz zur EU-Freiwilligeninitiative, bei der die Freiwilligen vor der verpflichtenden zentralisierten Erstausbildung durch Projekte vorausgewählt werden mussten. Dies ermöglicht mehr Transparenz und verkürzt den Zeitraum zwischen Auswahl und Einsatz erheblich, womit die Zahl der Abbrecher verringert und eine schnellere Umsetzung ermöglicht werden soll.

·Auch die Maßnahmen zur Einbeziehung benachteiligter junger Menschen in die Freiwilligentätigkeit haben sich verbessert. Tatsächlich sind die inklusiven Ziele der Programme Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps in deren Rechtsgrundlagen verankert, und zwar in einem eigenen Kapitel über Inklusion, das durch die Strategie für Inklusion und Vielfalt für den Zeitraum 2020-2027 sowie durch den speziellen Rahmen für Inklusionsmaßnahmen, der im Oktober 2021 angenommen wurde, untermauert wird.

·Die Maßnahme profitiert auch von den horizontalen Unterstützungsmöglichkeiten, die das Europäische Solidaritätskorps bietet, insbesondere vom Lernzyklus, der unter anderem eine allgemeine Online-Schulung und die Online-Sprachunterstützung umfasst, die den Teilnehmenden vor, während und nach ihrem Einsatz auf der Plattform „EU Academy“ zur Verfügung stehen.

(1)

     ABl. L 122 vom 24.4.2014, S. 1. Diese Verordnung ist nicht mehr in Kraft , da sie durch die Verordnung (EU) 2021/888 zur Aufstellung des Programms für das Europäische Solidaritätskorps aufgehoben wurde.

(2)

      https://civil-protection-humanitarian-aid.ec.europa.eu/who/european-consensus_en?prefLang=de : Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission.

(3)

      https://commission.europa.eu/law/law-making-process/better-regulation/better-regulation-guidelines-and-toolbox_en?prefLang=de .

(4)

     ADE (2021). Ex-post evaluation of the EU Aid Volunteers Initiative, 2014-2020. Aufrufbar unter: https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/1d172a85-0b96-11ec-adb1-01aa75ed71a1 .

(5)

     Zwischenbewertung des Europäischen Solidaritätskorps 2021-2027, Abschlussbewertung des Europäischen Solidaritätskorps 2018-2020 und Abschlussbewertung der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe 2014-2020. Verfügbar unter https://data.europa.eu/doi/10,2766/5736339 .

(6)

     Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung 375/2014 zur EU-Freiwilligeninitiative.

(7)

     ADE (2021). Ex-post evaluation of the EU Aid Volunteers Initiative, 2014-2020.

(8)

     Ebenda.

(9)

     Jährliche Tätigkeitsberichte 2014-2020 der GD ECHO.

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