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Document 52023IP0077
European Parliament recommendation of 15 March 2023 to the Council and the Vice-President of the Commission / High Representative of the Union for Foreign Affairs and Security Policy taking stock of the functioning of the EEAS and for a stronger EU in the world (2021/2065(INI))
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2023 an den Rat und den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik mit einer Bestandsaufnahme der Funktionsweise des EAD und für eine stärkere EU in der Welt (2021/2065(INI))
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2023 an den Rat und den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik mit einer Bestandsaufnahme der Funktionsweise des EAD und für eine stärkere EU in der Welt (2021/2065(INI))
ABl. C, C/2023/410, 23.11.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/410/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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Amtsblatt |
DE Serie C |
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C/2023/410 |
23.11.2023 |
P9_TA(2023)0077
Die Funktionsweise des EAD und eine stärkere EU in der Welt
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2023 an den Rat und den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik mit einer Bestandsaufnahme der Funktionsweise des EAD und für eine stärkere EU in der Welt (2021/2065(INI))
(C/2023/410)
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf Artikel 21 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV), wonach der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik den Rat und die Kommission bei der Sicherstellung der Kohärenz zwischen den einzelnen Bereichen des auswärtigen Handelns der Union unterstützt, |
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unter Hinweis auf Artikel 21 Absatz 1 EUV, wonach sich die Union bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene von den Grundsätzen leiten lässt, die für ihre eigene Entstehung, Entwicklung und Erweiterung maßgebend waren und denen sie auch weltweit zu stärkerer Geltung verhelfen will, |
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unter Hinweis auf Artikel 26 Absatz 2 EUV, wonach der Rat und der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik für ein einheitliches, kohärentes und wirksames Vorgehen der Union Sorge tragen, |
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unter Hinweis auf Artikel 35 EUV, wonach die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Mitgliedstaaten und die Delegationen der Union zur Verwirklichung des Rechts der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Schutz im Hoheitsgebiet von Drittländern beitragen, |
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unter Hinweis auf Artikel 36 EUV, wonach der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik das Europäische Parlament regelmäßig zu den wichtigsten Aspekten und den grundlegenden Weichenstellungen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik hört und es über die Entwicklung dieser Politik in diesen Bereichen unterrichtet und darauf achtet, dass die Standpunkte des Parlaments gebührend berücksichtigt werden, |
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unter Hinweis auf Artikel 42 EUV, wonach der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik befugt ist, Vorschläge im Bereich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu unterbreiten, auch im Hinblick auf die Einleitung von Missionen, wobei sowohl auf einzelstaatliche Mittel als auch auf Instrumente der Union zurückgegriffen werden kann, |
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unter Hinweis auf Artikel 167 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), wonach die Union die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert und erforderlichenfalls deren Tätigkeit in den Bereichen Verbesserung der Kenntnis und Verbreitung der Kultur und Geschichte der europäischen Völker, Erhaltung und Schutz des kulturellen Erbes von europäischer Bedeutung, nichtkommerzieller Kulturaustausch sowie künstlerisches und literarisches Schaffen, auch im audiovisuellen Bereich, unterstützt und ergänzt, |
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unter Hinweis auf Artikel 167 Absatz 3 AEUV, wonach die Union und die Mitgliedstaaten die Zusammenarbeit mit Drittländern und den für den Kulturbereich zuständigen internationalen Organisationen, insbesondere mit dem Europarat, fördern, |
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unter Hinweis auf den Beschluss des Rates vom 26. Juli 2010 über die Organisation und die Arbeitsweise des Europäischen Auswärtigen Dienstes (1) („EAD-Beschluss“), insbesondere Artikel 9 und Artikel 13 Absatz 3, in dem festgelegt ist, dass der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik bis Mitte 2013 eine Überprüfung der Organisation und Arbeitsweise des EAD vorlegt, bei der unter anderem auf die Durchführung des Artikels 6 Absätze 6 und 8 des EAD-Beschlusses betreffend die angemessene geografische Verteilung behandelt wird und der er erforderlichenfalls einen Legislativvorschlag für die Überarbeitung des Beschlusses beifügt, |
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unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zu Frauen, Frieden und Sicherheit vom 14. November 2022, |
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unter Hinweis auf die Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) vom 20. Juli 2010 über die politische Rechenschaftspflicht (2), |
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unter Hinweis auf seine Empfehlung an die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, den Rat und die Kommission vom 13. Juni 2013 zu der 2013 anstehenden Überprüfung von Organisation und Arbeitsweise des EAD (3), |
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unter Hinweis auf die Eröffnungsansprache des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidenten der Kommission auf der Jahreskonferenz der EU-Botschafter 2022, |
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unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 23. November 2022 an den Rat, die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu der neuen Strategie der EU für die Erweiterung (4), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Januar 2023 zu der Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik — Jahresbericht 2022 (5) und auf seine Entschließung vom 18. Januar 2023 zur Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik — Jahresbericht 2022 (6), |
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unter Hinweis auf den EU-Aktionsplan für Frauen, Frieden und Sicherheit 2019-2024 vom 5. Juli 2019, |
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unter Hinweis auf den Strategischen Kompass der Union für Sicherheit und Verteidigung, der am 21. März 2022 angenommen wurde, |
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gestützt auf Artikel 118 seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A9-0045/2023), |
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A. |
in der Erwägung, dass in den Verträgen klargestellt wird, dass die Rolle des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) darin besteht, den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidenten der Kommission zu unterstützen und mit den diplomatischen Diensten der Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten (7); in der Erwägung, dass der EAD von der Kommission bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Fragen des auswärtigen Handelns der EU konsultiert werden muss; |
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B. |
in der Erwägung, dass die Union zur Verwirklichung des strategischen Ziels, eine globale Führungsrolle zu entwickeln, auch künftig die Führung übernehmen muss, wenn es gilt, multilaterale Partnerschaften zu globalen Prioritäten zu stärken, insbesondere ihre Partnerschaft mit den Vereinten Nationen und ihre umfassende und offene Zusammenarbeit mit der NATO, anderen gleichgesinnten Ländern und internationalen Organisationen, auch indem sie eine verbesserte, noch umfassendere, kohärentere und offenere Zusammenarbeit mit der NATO anstrebt, und wenn es gilt, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten weltweit zu schützen und zu fördern; |
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C. |
in der Erwägung, dass die Zeit dafür reif ist, die Beschlussfassung in der Union zu reformieren und dabei die Instrumente der Union in den Bereichen Hard Power und Soft Power in vollem Umfang und wirksamer zu nutzen, auch durch die unverzügliche Einführung von Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit für die Beschlussfassung in bestimmten Bereichen der Außenpolitik der Union, z. B. bei Sanktionen und in den Bereichen Menschenrechte und Schutz des Völkerrechts — mit Ausnahme von Beschlüssen über militärische Missionen oder Operationen mit einem Exekutivmandat im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), für die weiterhin Einstimmigkeit erforderlich sein muss –, wobei gleichzeitig sicherzustellen ist, dass die externen und internen Maßnahmen der Union kohärent miteinander verknüpft sind; |
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D. |
in der Erwägung, dass die Union auf dem Weg zu ihrer eigenen autonomen europäischen Diplomatie in allen Bereichen weiter voranschreiten muss, einschließlich der Public Diplomacy, der Kultur-, der Wirtschafts- und der Klimadiplomatie sowie der digitalen Diplomatie und der Cyberdiplomatie, und zwar angeleitet von einem diplomatischen Dienst der Union, der sich auf eine gemeinsame diplomatische Kultur auf der Grundlage einer EU-Perspektive stützt; |
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E. |
in der Erwägung, dass es von größter Bedeutung ist, die internationalen Kulturbeziehungen und die Kulturdiplomatie der Union als Brücken, die das gegenseitige Verständnis und die Beziehungen weltweit fördern, zu stärken, da sie sich zu einem nützlichen diplomatischen Instrument für die EU und zu einem wesentlichen Bestandteil ihrer Soft Power entwickelt haben; |
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F. |
in der Erwägung, dass globale geopolitische und humanitäre Krisen deutlich machen, dass die Union über glaubwürdige Informationen aus erster Hand über bestehende und potenzielle externe Bedrohungen für die Union verfügen muss, damit sie rasch und wirksam reagieren und ihre Interessen in Drittländern besser schützen kann; |
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G. |
in der Erwägung, dass das auswärtige Handeln der Union und der EAD mittels eigener, autonomer und dauerhafter EU-Instrumente und Ressourcen für die Außenpolitik, für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte sowie für Sicherheit und Verteidigung gestärkt werden müssen, damit die Union ein vollwertiger und glaubwürdiger globaler Akteur ist und ihre Ziele besser verfolgen und erreichen und ihre Werte weltweit besser verteidigen kann; |
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H. |
in der Erwägung, dass der EAD bei der Umsetzung der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Union im Mittelpunkt steht und den Weg hin zu einem umfassenderen Ansatz weisen muss, an dem auch Generaldirektionen der Kommission, wie z. B. die Generaldirektion für internationale Partnerschaften (GD INTPA) und die Generaldirektion Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen (GD NEAR), beteiligt sein sollten; in der Erwägung, dass der VP/HR in seiner Rede auf der Jahreskonferenz der EU-Botschafter 2022 auf Mängel im diplomatischen Dienst der Union und in der Außenpolitik der Union insgesamt hingewiesen und gefordert hat, dass diese Mängel wirksam behoben werden, um die Kapazitäten, die Effizienz und die Wirksamkeit der Maßnahmen der Außenpolitik der Union zu stärken; in der Erwägung, dass der EAD mit einer Diskrepanz zwischen den an ihn gestellten Erwartungen und seinen Fähigkeiten konfrontiert ist und es ihm an Entscheidungsbefugnissen mangelt; in der Erwägung, dass der EAD reformiert werden sollte, damit die Rolle der Union als proaktiverer und resilienterer Akteur innerhalb der internationalen Ordnung gestärkt wird; |
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I. |
in der Erwägung, dass der Hohe Vertreter gemäß Artikel 9 des EAD-Beschlusses die allgemeine politische Koordinierung sowie die Geschlossenheit, Kohärenz und Wirksamkeit des auswärtigen Handelns der Union sicherstellen muss, während der EAD zum Programmplanungs- und Verwaltungszyklus für die Finanzierungsinstrumente der Union für Außenmaßnahmen beitragen muss, einschließlich in Bezug auf Mittelzuweisungen an Länder sowie in Bezug auf nationale und regionale Richtprogramme; |
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J. |
in der Erwägung, dass die unprovozierte, ungerechtfertigte und unrechtmäßige militärische Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine, die am 24. Februar 2022 begann, einen eklatanten Verstoß gegen das Völkerrecht, die Charta der Vereinten Nationen und die in der Schlussakte von Helsinki von 1975 und dem Budapester Memorandum von 1994 verankerten Grundsätze darstellt und die Sicherheit und Stabilität in Europa und der Welt erheblich beeinträchtigt; in der Erwägung, dass sich durch den Angriffskrieg gegen die Ukraine die Sicherheitslage in Europa grundlegend verändert hat, auch durch die zunehmende Instabilität in der Nachbarschaft der EU; in der Erwägung, dass diese neuen Gegebenheiten sehr deutlich zeigen, dass der Wirksamkeit der Außen- und Sicherheitspolitik der Union Vorrang eingeräumt werden muss, indem die Fähigkeit der Union, Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Werte und Interessen zu schützen und die in Artikel 21 EUV verankerten Grundsätze zu fördern, verbessert wird; in der Erwägung, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen mehrere Resolutionen angenommen hat, in denen die Aggression Russlands gegen die Ukraine verurteilt wird; in der Erwägung, dass es von größter Bedeutung ist, gegen die Straflosigkeit bei hochrangigen Beamten in Russland und anderen Akteuren, die am Angriffskrieg gegen die Ukraine beteiligt sind bzw. waren, vorzugehen; |
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K. |
in der Erwägung, dass durch die Veränderungen im geopolitischen Kontext, die sich in den letzten Jahren vollzogen haben — einschließlich der COVID-19-Pandemie und der russischen Aggression gegen die Ukraine –, der Druck auf die Union, Partnerländer zu mobilisieren und regionale sowie globale Bündnisse rund um die strategischen Prioritäten der Union aufzubauen, erheblich gestiegen ist und zugleich das mangelhafte Verständnis der Perspektive der Union in den Partnerländern weltweit sowie der begrenzte politische Einfluss der Union deutlich geworden sind; |
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L. |
in der Erwägung, dass die Union, ihre Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und ihre GSVP zunehmend zum Ziel von Desinformationskampagnen werden und dass daher eine robustere strategische Kommunikationspolitik des EAD erforderlich ist; |
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M. |
in der Erwägung, dass die Entschlossenheit des Parlaments, die Union und die Werte und Grundsätze, für die sie steht — darunter die Grundsätze der territorialen Unversehrtheit, der nationalen Souveränität und der regelbasierten internationalen Ordnung –, zu schützen und zu verteidigen, mit angemessenen Beschlussfassungsverfahren und institutionellen Strukturen für Dialog und Zusammenarbeit auf außenpolitischer und interinstitutioneller Ebene sowie mit politischem Willen einhergehen muss; |
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N. |
in der Erwägung, dass die Verwaltung des auswärtigen Handelns der Union reformiert werden sollte, um zu einer gemeinsamen diplomatischen Kultur der Union zu gelangen, den Mangel an Klarheit zu überwinden und das Vertrauen der Mitgliedstaaten zu stärken, indem der im Zuge der jüngsten Krisen entstandene Spielraum für pragmatisches Handeln genutzt wird; in der Erwägung, dass Artikel 24 Absatz 3 EUV für die Wirksamkeit der Außenpolitik der Union von entscheidender Bedeutung ist, da die Mitgliedstaaten mit ihm verpflichtet werden, die Außen- und Sicherheitspolitik der Union aktiv und vorbehaltlos im Geiste der Loyalität und der gegenseitigen Solidarität zu unterstützen und das Handeln der Union in diesem Bereich zu fördern; in der Erwägung, dass die Union durch diese Reformen in die Lage versetzt werden sollte, sich an den derzeitigen geopolitischen Kontext anzupassen, die Arbeitsteilung zwischen dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidenten der Kommission, dem Präsidenten des Europäischen Rates, der Präsidentin der Kommission und den anderen für die Außenbeziehungen zuständigen Kommissionsmitgliedern klarzustellen, die anhaltenden Rivalitäten zwischen den Dienststellen der Kommission zu verringern und die Grenzen und Zuständigkeiten des EAD, der Kommission, des Rates und der Strukturen der Mitgliedstaaten festzulegen und dabei der spezifischen Rolle, die dem Hohen Vertreter im auswärtigen Handeln der Union zukommt, angemessen Rechnung zu tragen und Redundanz beim auswärtigen Handeln der Union zu vermeiden; in der Erwägung, dass im Hinblick auf die kooperative Beziehung zwischen dem HR/VP und seiner Dienststelle einerseits und dem Präsidenten des Europäischen Rates und seinem Büro andererseits ein Potenzial für Verbesserungen besteht, die dazu beitragen könnten, das Vertrauen der Mitgliedstaaten in die Rolle, die dem VP/HR, dem EAD und dem Präsidenten des Europäischen Rates zukommt, zu erhöhen; |
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O. |
in der Erwägung, dass ein Verständnis dafür, wie Gesellschaften durch Religionen und andere Arten der Weltanschauung geprägt und beeinflusst werden, unerlässlich ist, um der Religionsfreiheit im Rahmen der Außenpolitik der Union wirksam Rechnung zu tragen; in der Erwägung, dass die Leitlinien der EU zur Förderung und zum Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit diesbezüglich ein wichtiges Instrument des EAD sind; in der Erwägung, dass die Kenntnis und die Anwendung dieser Leitlinien durch die EU-Delegationen verbessert werden könnte, insbesondere, um länderspezifischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen; in der Erwägung, dass eine förmliche Bewertung der Leitlinien durch die Gruppe „Menschenrechte“ des Rates (COHOM) längst überfällig ist; |
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P. |
in der Erwägung, dass die Rolle und die Kapazitäten des EAD, wenn es darum geht, die strategische Ausrichtung vorzugeben und zur Umsetzung der Finanzierungsinstrumente der Union für Außenmaßnahmen beizutragen, gestärkt werden sollten; |
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Q. |
in der Erwägung, dass die Größe der EU-Delegationen und die Profile ihrer Bediensteten den allgemeinen strategischen Interessen der Union sowie ihren spezifischen Interessen in dem jeweiligen Partnerland entsprechen müssen; |
1.
empfiehlt dem Rat, der Kommission und dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,|
a) |
wirksame Schritte zu unternehmen, um die Koordinierung und Integration der Außenpolitik der Union und der externen Dimension der internen Politikbereiche der Union, insbesondere von Migration, Handel und Energie, zu verbessern; dafür zu sorgen, dass die Entwicklungszusammenarbeit, die Handelspolitik und die Sicherheits- und Verteidigungspolitik mit den in Artikel 21 EUV verankerten allgemeinen Zielen der GASP und der GSVP der Union und dem integrierten Ansatz der Union für externe Konflikte und Krisen sowie den Werten und Grundsätzen, auf die sich die Union gründet, kohärent sind und im Einklang stehen; |
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b) |
die strategische Koordinierungsstruktur, die sich aus allen zuständigen Kommissionsmitgliedern, dem VP/HR sowie den Dienststellen der Kommission und des EAD zusammensetzt, zu stärken, um Kohärenz, Synergieeffekte, Transparenz und Rechenschaftspflicht des auswärtigen Handelns der EU, einschließlich ihrer Finanzierungsinstrumente für Außenmaßnahmen, anderer einschlägiger Strategien und Programme und der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung, sicherzustellen; |
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c) |
die führende Rolle des VP/HR als Brückenbauer zwischen der GASP und den Außenbeziehungen der Union mit dem Ziel sicherzustellen, für ein Höchstmaß an Koordinierung und Kohärenz im auswärtigen Handeln der Union zu sorgen, auch in der engen Zusammenarbeit des VP/HR mit dem Kollegium der Kommissionsmitglieder, um für die Koordinierung der externen Dimension der internen Politikbereiche der Union zu sorgen und die Koordinierung des auswärtigen Handelns der Mitgliedstaaten zu verstärken; |
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d) |
dafür zu sorgen, dass das gesamte auswärtige Handeln der Union und alle entsprechenden Strategien zur Erfüllung der im Vertrag verankerten Verpflichtung zur Konsolidierung und Unterstützung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Grundsätze des Völkerrechts beitragen; |
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e) |
dafür zu sorgen, dass der EAD bei der Gestaltung aller Außenbeziehungen der Union die Gesamtverantwortung trägt und die führende institutionelle Rolle übernimmt, auch in Bezug auf die externen Dimensionen der internen Politikbereiche, und dass der Hohe Vertreter im Falle von Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Kommissarsgruppe „Ein stärkeres Europa in der Welt“ eine Vorrangstellung innehat; |
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f) |
den EAD-Beschluss zu aktualisieren, um den Einfluss des EAD zu erhöhen, den EAD zu stärken, seine Instrumente zu schärfen und seine Legitimität zu erhöhen, wobei hervorzuheben ist, dass diese Aktualisierung des EAD-Beschlusses darauf abzielen sollte, die Autonomie des EAD aus einer EU-Perspektive zu verstärken sowie seine Struktur zu stärken und seine Ressourcen aufzustocken; |
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g) |
den Einfluss und die Wirksamkeit der Außenpolitik der Union zu stärken, indem sichergestellt wird, dass in bestimmten Bereichen der Außenpolitik wie Menschenrechte, Schutz des Völkerrechts und Verhängung von Sanktionen die Beschlussfassung ausschließlich mit qualifizierter Mehrheit erfolgt, mit Ausnahme von Beschlüssen über die Einrichtung und den Einsatz militärischer Missionen oder Operationen mit einem Exekutivmandat im Rahmen der GSVP, für die gemäß dem Vertrag weiterhin Einstimmigkeit erforderlich sein muss; zu berücksichtigen, dass das Ziel auch im Rahmen der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit darin bestehen sollte, einen möglichst breiten Konsens und, wenn möglich, Einstimmigkeit zu erzielen; weitere Optionen zu sondieren, die in der Zwischenzeit umgesetzt werden könnten, wie z. B. die Einführung einer „Ergebnisverpflichtung“, bei der die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, über eine spezifische Angelegenheit weiter zu beraten, bis ein Beschluss gefasst wird; |
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h) |
die EU und ihre Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, in den Vereinten Nationen und anderen multilateralen Foren mit einer Stimme zu sprechen, wobei die Auffassung des Parlaments bekräftigt wird, dass die Union mit Blick auf die Wahrung ihrer Ziele und Interessen bestrebt sein sollte, durch Koordinierung innerhalb des Rates der Europäischen Union und zwischen den Organen der Union zu gemeinsamen Positionen zu Fragen zu gelangen, die dem Sicherheitsrat vorgelegt werden; die Funktionsweise und die politische Wirkung der Vertretung der Union in internationalen Organisationen zu verbessern, unter anderem indem ihre institutionelle Verankerung, insbesondere in den Organen und Sonderagenturen der Vereinten Nationen, verstärkt wird; |
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i) |
fundierte Vorschläge zu unterbreiten, wie ein eigener und ständiger Sitz der Union — zusätzlich zu den Sitzen der Mitgliedstaaten — in allen multilateralen Foren, einschließlich des UN-Sicherheitsrats, bewerkstelligt und garantiert werden kann, um die Rolle der Union als Akteur sowie ihre Kohärenz und Glaubwürdigkeit in der Welt zu stärken; |
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j) |
in Zusammenarbeit mit gleich gesinnten Partnern die dominante Stellung nichtdemokratischer Länder in einigen der wichtigsten Gremien von internationalen Organisationen, einschließlich der Vereinten Nationen und ihrer Einrichtungen, in Angriff zu nehmen; die diplomatischen Kontakte zu allen Ländern, die sich bei der Abstimmung über die Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 2. März 2023 und 12. Oktober 2022 enthalten oder nicht an der Abstimmung teilgenommen haben, zu verstärken, um ihnen den Ernst der Lage im Zusammenhang mit der russischen Aggression und das Erfordernis einer geschlossenen Reaktion der internationalen Gemeinschaft deutlich zu machen; |
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k) |
die besondere Rolle und den besonderen Wert anzuerkennen, die der parlamentarischen Diplomatie bei der Unterstützung und Verstärkung der Sichtbarkeit und Wirkung des auswärtigen Handelns der Union zukommt; sicherzustellen, dass das Parlament als vollwertiger Akteur des „Team Europa“ in die gesamte Außenpolitik und das gesamte auswärtige Handeln der Union wirksam eingebunden ist; |
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l) |
Reformen in Betracht zu ziehen und einzuleiten, um die Beschlussfassung im Rahmen der GSVP flexibler und effizienter zu gestalten, indem entweder ungenutztes Potenzial in den Verträgen ausgeschöpft wird oder gegebenenfalls Vertragsänderungen vorgeschlagen werden, die im Rahmen eines Konvents im Anschluss an die Konferenz zur Zukunft Europas beschlossen werden sollen; |
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m) |
Flexibilität und Kreativität an den Tag zu legen, um zu vermeiden, dass Stellungnahmen oder andere Formen des Handelns im Bereich des auswärtigen Handelns der Union von einem Mitgliedstaat oder einer kleinen Gruppe von Mitgliedstaaten behindert werden; |
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n) |
die Instrumente zu schärfen, indem eigene, autonome und dauerhafte EU-Instrumente im auswärtigen Handeln der Union entwickelt werden und das gesamte auswärtige Handeln mit den Verträgen in Einklang gebracht wird, in denen es heißt, dass die Union eine immer stärkere Konvergenz des Handelns der Mitgliedstaaten erreichen muss, was erfordert, dass dem EAD bei der Unterbreitung von Vorschlägen zur Politikgestaltung eine klarere Rolle eingeräumt wird und er seine Führungsrolle proaktiv geltend macht, damit politische Maßnahmen, die auf der Grundlage der gegenseitigen politischen Solidarität der Mitgliedstaaten verfolgt, bestimmt und verwirklicht werden, formuliert werden können; |
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o) |
die globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte aktiver zu nutzen; eine neue Sanktionsregelung für Personen und Einrichtungen einzuführen, die für Korruption in großem Maßstab verantwortlich sind; |
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p) |
die Legitimität der Außen- und Sicherheitspolitik der Union zu erhöhen, indem enger mit den Mitgliedstaaten zusammengearbeitet wird, um deren aktive und vorbehaltlose Unterstützung für die Außen- und Sicherheitspolitik sowie die loyale Zusammenarbeit und die gegenseitige Solidarität im Einklang mit den in Artikel 24 EUV verankerten Grundsätzen zu fördern; |
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q) |
das Engagement und die aktive Beteiligung der EU-Delegationen im Bereich des Schutzes und der Förderung der Menschenrechte in Drittländern uneingeschränkt zu unterstützen; dafür zu sorgen, dass sich auch die Mitgliedstaaten und ihre Botschaften umfassend engagieren und dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte Vorrang einräumen, was im Allgemeinen nicht nur Aufgabe der EU-Delegationen sein sollte; |
Stärkung des Einflusses
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r) |
den Grundsatz „mehr für mehr“ vollständig in die Beziehungen zu Drittländern zu integrieren, wobei die Union stärkere Partnerschaften mit denjenigen entwickeln soll, die die Grundsätze der GASP und der GSVP und die Grundwerte der Union teilen; umgekehrt den Grundsatz „weniger für weniger“ in Bezug auf Drittländer anzuwenden, in denen die Menschenrechte und das Völkerrecht offenkundig missachtet werden, und den Umfang und die Intensität des Engagements der EU entsprechend anzupassen, insbesondere in Bezug auf die Entwicklungszusammenarbeit, Handelsvorteile und den Zugang zu EU-Programmen; dafür zu sorgen, dass die Bewerberländer sich vollständig an die GASP und EU-Sanktionen anpassen, und sicherzustellen, dass EU-Sanktionen nicht umgangen werden können; |
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s) |
bei der Festlegung der Mittelzuweisungen im Rahmen der Programmplanung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) — Europa in der Welt und des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III) die Bilanz der Partnerländer bei der Umsetzung internationaler Übereinkünfte und Verpflichtungen, unter anderem der Agenda 2030, internationaler Menschenrechtsübereinkommen und des Übereinkommens von Paris, sowie die Achtung etwaiger vertraglicher Beziehungen zur Union durch die Partnerländer zu berücksichtigen und auf die Entwicklung stärkerer Partnerschaften und Bündnisse mit Ländern hinzuarbeiten, die die Grundwerte und Grundsätze der EU teilen und zum regelbasierten Multilateralismus beitragen; |
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t) |
die Struktur des EAD anzupassen, um strategische Prioritäten zu entwickeln und ihn in die Lage zu versetzen, beim Handeln der EU eine Führungsrolle einzunehmen, unter anderem in Bezug auf die neue Erweiterungspolitik, Cyberbedrohungen, hybride Bedrohungen und Desinformation, die Schaffung von Verteidigungsinstrumenten und sonstige neue Herausforderungen vor dem Hintergrund der anhaltenden grundlegenden geopolitischen Entwicklungen wie vor allem Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine; Ressourcen entsprechend diesen Prioritäten zuzuweisen, wobei zu vermeiden ist, dass isoliert gearbeitet wird; die Bemühungen um die Bekämpfung der Einflussnahme aus dem Ausland auf demokratische Prozesse in EU-Partnerländern, die unter anderem durch die Verbreitung manipulativer Desinformation erfolgt, zu verstärken und die Ressourcen und das Fachwissen im EAD und in den EU-Delegationen im Bereich der Klimadiplomatie auszubauen; |
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u) |
dafür zu sorgen, dass Struktur und Personalausstattung des EAD der anhaltenden Notwendigkeit Rechnung tragen, geografische Fachkenntnisse, auch im Hauptquartier des EAD, und starke bilaterale Beziehungen zu Ländern auf der ganzen Welt aufzubauen und aufrechtzuerhalten, da dies den Grundstein dafür legt, dass wirksame regionale und multilaterale Bündnisse und Partnerschaften gefördert werden und die EU zu einem wirksamen globalen Akteur wird; Maßnahmen zu ergreifen, mit denen sichergestellt wird, dass die Maßnahmen des EAD in angemessener Weise von geografischen und thematischen Fachkenntnissen geprägt sind und von ihnen untermauert werden; dafür zu sorgen, dass die geografischen Abteilungen im Hauptquartier des EAD personell optimal ausgestattet sind, um rasch hochwertige Fachkenntnisse für gezielte thematische Maßnahmen auf der ganzen Welt bereitzustellen; |
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v) |
sicherzustellen, dass der EAD seine Führungsrolle bei den strategischen Schritten für die die mehrjährige Programmplanung der Instrumente des auswärtigen Handelns, einschließlich der Festlegung der länderspezifischen und regionalen Mittelzuweisungen und der anstehenden Halbzeitüberprüfung der Instrumente, erfolgreich wahrnimmt, und dass der EAD zu diesem Zweck über die strategischen Zielsetzungen, die Fachkenntnisse, das Personal und die Ressourcen verfügt, um eine Führungsrolle zu übernehmen; |
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w) |
die operative Flexibilität und Koordinierung des EAD und der EU-Delegationen zu verbessern, um schneller und wirksamer auf neue Probleme und Herausforderungen reagieren zu können; ein Schnellwarnsystem einzurichten, damit der EAD und das Parlament angemessen über die Lage vor Ort informiert werden; |
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x) |
sicherzustellen, dass der EAD ständiges diplomatisches Personal der EU auswählen und einstellen kann; ein System für die Laufbahnentwicklung von EU-Diplomaten und Beamten im EAD zu entwickeln, um eine ausgewogene Besetzung der Führungspositionen im EAD sicherzustellen; |
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y) |
die Herausforderungen zu bewerten, die sich daraus ergeben, dass Diplomaten der Mitgliedstaaten zum EAD abgeordnet werden und später in ihre nationalen diplomatischen Dienste zurückkehren; |
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z) |
die interne Koordinierung zwischen den geografischen und horizontalen Dienststellen des EAD zu verbessern; |
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aa) |
sicherzustellen, dass die verfügbaren Finanzmittel, die Fachkenntnisse der Mitarbeiter sowie die Einstellungspolitik, einschließlich der bei den wichtigsten Stellen geltenden strengeren Qualifikationsanforderungen, dem Ambitionsniveau entsprechen und dass mit ihnen die operative Flexibilität gefördert wird, die erforderlich ist, damit der EAD in Echtzeit auf neue geopolitische Herausforderungen reagieren kann; die uneingeschränkte Einhaltung von Artikel 9 des EAD-Beschlusses sicherzustellen, in dem verankert ist, dass der VP/HR die Geschlossenheit, Kohärenz und Wirksamkeit des auswärtigen Handelns der Union sicherstellt, insbesondere durch Außenhilfeinstrumente; dafür zu sorgen, dass der EAD über angemessene personelle Ressourcen verfügt, um eine unmittelbare operative Reaktion auf prioritäre Situationen sicherzustellen; |
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ab) |
Artikel 9 des EAD-Beschlusses zu überarbeiten, um veraltete Verweise zu streichen und die im Zeitraum 2021-2027 geltenden Instrumente, insbesondere das Instrument „NDICI/Europa in der Welt“, zu berücksichtigen; |
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ac) |
die Sichtbarkeit der Maßnahmen und der Unterstützung der EU in allen multilateralen Foren und vor Ort zu verstärken, zum Beispiel durch das Programm „Team Europa“, mit dem den verheerenden Auswirkungen der COVID-19-Krise in den Partnerländern und -regionen, insbesondere in Afrika, entgegengewirkt wurde; |
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ad) |
die Außenwirkung der Union zu erhöhen und dafür zu sorgen, dass bei mehr Menschen ein Verständnis der Interessen, Standpunkte und Maßnahmen der EU vorhanden ist; den EAD und insbesondere die EU-Delegationen schleunigst mit den Instrumenten auszustatten, mit denen sie die Tätigkeiten im Bereich der Public Diplomacy und der Kulturdiplomatie ausweiten und ihre Fähigkeiten zur strategischen Kommunikation ausbauen können, wodurch sie in die Lage versetzt werden, wirksamer mit Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit in Drittländern zu kommunizieren und insbesondere gegen Desinformation und Propaganda vorzugehen; zu berücksichtigen, dass es zunehmend erforderlich wird, gegen Spionage und böswillige ausländische Einflussnahme vorzugehen, die zunehmend eingesetzt werden, um die demokratische Ordnung in der Union und in den Ländern in der Nachbarschaft der Union zu untergraben; die Beteiligung der EU-Delegationen in den sozialen Medien, im Fernsehen und in Debatten, auch in den vor Ort gesprochenen Sprachen, zu verstärken, um sich an dem Kampf der Narrative zu beteiligen, um Desinformationskampagnen vorzubeugen; die Rolle der Delegationen und des Hauptquartiers des EAD bei der Verwirklichung dieses Ziels genau zu definieren; Kapazitäten aufzubauen, um die Sicherheit des Personals der EU-Delegationen, einschließlich ihrer Familienangehörigen, sicherzustellen, wenn diese in dem Land der dienstlichen Verwendung in Propaganda genannt werden oder Belästigung und Einschüchterung ausgesetzt sind; den Informationsfluss und die Koordinierung zwischen dem Hauptquartier des EAD und den EU-Delegationen sowie zwischen den Delegationen auf regionaler Ebene zu verbessern; |
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ae) |
die Zusammenarbeit mit dem Europarat zu verstärken, und zwar insbesondere zu dem erweiterten Teilabkommen des Europarats über Kulturrouten, das nicht nur von kultureller und touristischer Bedeutung für die EU-Mitgliedstaaten ist, sondern auch ein institutionelles Instrument zur Stärkung der Kulturbeziehungen zu Drittländern und zur Erhaltung ihres gemeinsamen kulturellen Erbes darstellt; |
Schärfung der Instrumente und Stärkung des Instrumentariums
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af) |
in den EU-Delegationen der Dopplung bei den Bediensteten, Ressourcen und der Verantwortung der Kommission und des EAD ein Ende zu setzen; die EU-Delegationen in echte Botschaften der Union mit einer klaren Hierarchie für ihre Bediensteten, einschließlich der Beamten der Kommission, umzuwandeln, die von dem Botschafter der Union in dem jeweiligen Land geleitet werden und für die allein der EAD zuständig ist, wobei er sich eng mit den diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten abstimmt; die Koordinierung, Zusammenarbeit und gemeinsame politische Arbeit mit den EU-Sonderbeauftragten, GSVP-Missionen oder Büros der Europäischen Investitionsbank zu stärken, wobei dies mit der entsprechenden verstärkten Koordinierung im Hauptquartier des EAD und einheitlichen Anweisungen an die Ebene vor Ort einhergehen sollte; die Weisungsbefugnis der Delegationsleiter gegenüber den Bediensteten der Delegationen zu stärken, und zwar unabhängig von ihrer Herkunft, damit sie Aufgaben entsprechend den Prioritäten der EU umverteilen können; sicherzustellen, dass die Delegationen über sektorspezifische Fachkenntnisse in den Politikbereichen, die für die bilateralen Beziehungen zu dem jeweiligen Partnerland im Rahmen ihrer politischen Arbeit relevant sind, verfügen und auf dieses zurückgreifen können; darauf hinzuarbeiten, die Ressourcen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU zu bündeln und eine einheitliche Präsenz der EU in dem jeweiligen Land sicherzustellen, indem die verschiedenen Akteure, die dort präsent sind, unter einem Dach zusammengebracht werden; mehr gemeinsame Arbeit und Initiativen auf Länderebene zu fördern, um den politischen Einfluss und die Sichtbarkeit der EU in den Partnerländern zu erhöhen; |
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ag) |
die Abteilungen für Politik und Presse- und Informationsarbeit in den EU-Delegationen weltweit zu stärken und sicherzustellen, dass sie über ausreichendes und geeignetes Personal, Fachwissen und finanzielle Ressourcen verfügen, damit sie dem Hauptquartier rasch hochwertige politische Analysen und Berichte liefern, auf sinnvolle und engagierte Weise mit lokalen Akteuren zusammenarbeiten, starke Bündnisse, auch auf regionaler und multilateraler Ebene, aufbauen und zum Verständnis der EU, ihrer Sichtbarkeit und ihrer politischen Bedeutung beitragen können; |
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ah) |
die EU-Delegationen in Drittländern mit den Ressourcen und den Fachkenntnissen auszustatten, die erforderlich sind, um die Entwicklungswirksamkeit sicherzustellen, indem ein gleichberechtigter Dialog mit den Partnerländern, einschließlich der Zivilgesellschaft, geführt wird, die spezifischen Entwicklungsprioritäten der einzelnen Länder ermittelt werden und durch die Umsetzung der Entwicklungszusammenarbeit entsprechende direkte Unterstützung geleistet wird; |
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ai) |
in den Botschaften der Union in Drittländern Konsulate einzurichten sowie die Zusammenarbeit und die Koordinierung zwischen den Botschaften der EU-Mitgliedstaaten und den EU-Delegationen in Drittländern zu stärken und sicherzustellen, insbesondere in Ländern, in denen die Mitgliedstaaten über keine konsularische Vertretung verfügen; den Delegationen ausreichende Mittel an die Hand zu geben, um die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, unter anderem diejenigen, gegen die ein Strafverfahren anhängig ist oder die sich in Haft oder in der Todeszelle befinden, wirksamer unterstützen zu können, auch in Krisenzeiten; |
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aj) |
sicherzustellen, dass die EU-Delegationen für eine wirksame Fortsetzung der von den Wahlbeobachtungsmissionen der EU durchgeführten Arbeit sorgen, unter anderem durch Folgemaßnahmen zu deren Empfehlungen und die Überwachung der für deren Arbeit relevanten Entwicklungen vor Ort in den Zeiträumen zwischen den Wahlbeobachtungsmissionen; |
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ak) |
das Krisenreaktionszentrum der Union bei der Koordinierung der Reaktion der Botschaften der Union und der Mitgliedstaaten und der Dienstleistungen, die sie den Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern in Krisenzeiten anbieten, zu unterstützen; |
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al) |
dafür zu sorgen, dass dem Krisenreaktionszentrum des EAD ausreichend Ressourcen zugewiesen werden, einschließlich finanzieller und personeller Ressourcen, damit es seine Ziele wirksam und effizient umsetzen kann, zumal bei den bereitgestellten Dienstleistungen der Zeitfaktor von Bedeutung ist und sie eine rasche Reaktion erfordern; |
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am) |
die Einrichtung eines Systems für die Übermittlung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse aus den Mitgliedstaaten an den EAD über außen- und sicherheitspolitische Angelegenheiten außerhalb der Union in Betracht zu ziehen; die Sicherheitsprotokolle der Dienststellen, die mit nachrichtendienstlichen Erkenntnissen und/oder vertraulichen Informationen arbeiten, zu verbessern; |
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an) |
die Zusammenarbeit und Koordinierung mit dem turnusmäßig wechselnden Vorsitz und den Außenministern der Mitgliedstaaten in größtmöglichem Umfang auszuweiten, auch indem sie mit spezifischen Aufgaben und Aufträgen im Namen der Union betraut werden, um ein angemessenes politisches Engagement der EU sowie ihre Sichtbarkeit und Geschlossenheit sicherzustellen; |
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ao) |
den Zuständigkeitsbereich und das Mandat der mit außenpolitischen Angelegenheiten befassten einschlägigen Vorbereitungsgremien des Rates auf den Aufgabenbereich des Hohen Vertreters und die Struktur des EAD abzustimmen; ein derartiges Gremium insbesondere für mit dem Protokoll verbundene Tätigkeiten zu schaffen; eine spezielle Unterstützungsstruktur im EAD einzurichten, um alle horizontalen Aspekte abzudecken, die mit den EU-Sonderbeauftragten, einschließlich des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Menschenrechte, des EU-Sonderbeauftragten für die Förderung von Religions- und Weltanschauungsfreiheit, des Sondergesandten der EU für arktische Angelegenheiten und des Sondergesandten für Nichtverbreitung und Abrüstung, und der Ausführung ihres Mandats im Zusammenhang stehen; die Sonderbeauftragten und Sondergesandten der EU als EU-Botschafter vollständig in die Struktur des EAD zu integrieren und sie der alleinigen Zuständigkeit des Hohen Vertreters zu unterstellen; |
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ap) |
zu prüfen, ob das Amt des in Kürze zu ernennenden EU-Sonderbeauftragten für die Förderung von Religions- und Weltanschauungsfreiheit dem EAD unterstellt werden sollte, oder, falls dies nicht durchführbar ist, eine außergewöhnlich enge Arbeitsbeziehung zwischen dem Sonderbeauftragten und dem EAD vorzusehen; |
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aq) |
angesichts der zunehmenden Bedeutung von Sanktionen im neuen geopolitischen Kontext die mit der Durchsetzung der Sanktionen befasste Stelle des EAD mit den erforderlichen Mitteln und dem erforderlichen Personal in angemessener Weise zu stärken; |
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ar) |
den EAD aufzufordern, eine Aktualisierung der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union von 2016 in Betracht zu ziehen, wobei in Bezug auf den Strategischen Kompass der EU und die Notwendigkeit, im Hinblick auf die GSVP auf integrierte Weise vorzugehen, eine Bestandsaufnahme vorgenommen werden sollte; zu Beginn jedes Mandats ein Arbeitsprogramm mit politischen Prioritäten anzunehmen, in dem insbesondere die Pläne zur Integration der Außenpolitik der EU und der externen Dimension der internen Politikbereiche der EU dargelegt sind; den EAD zu beauftragen, eine regelmäßige strategische Überprüfung des Dokuments durchzuführen; |
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as) |
die Wirksamkeit der Treffen im Rahmen des Menschenrechtsdialogs zu erhöhen, indem für eine aktive Beteiligung der Zivilgesellschaft gesorgt wird, das weitere Vorgehen zur Bekämpfung anhaltender Menschenrechtsverletzungen zur Sprache gebracht und vereinbart wird und eine umfassende Bewertung der im Hinblick auf frühere Zusagen erzielten Fortschritte vorgenommen wird; |
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at) |
die präventive Diplomatie der Europäischen Union als vorausschauendes Instrument der Außenpolitik zu verbessern, um Streitigkeiten mit und zwischen Drittländern zu verhindern und die Folgen im Falle des Ausbruchs eines Konflikts zu begrenzen; |
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au) |
sicherzustellen, dass die EU-Delegationen Folgemaßnahmen zu den Dringlichkeitsentschließungen des Europäischen Parlaments ergreifen, die staatlichen Stellen auffordern, die in den Entschließungen aufgezeigten Probleme zu bewältigen, und die Zivilgesellschaft und weitere Akteure, deren Rechte verletzt werden, unterstützen; zu diesem Zweck die Kapazitäten der Anlaufstellen für Menschenrechtsfragen in den EU-Delegationen zu stärken; |
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av) |
die Tätigkeiten des EAD auf dem Gebiet des Schutzes des kulturellen Erbes und des interreligiösen Dialogs durch die Arbeit seiner Delegationen sowie in Abstimmung mit den diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten und den nationalen Kulturinstituten zu verstärken; |
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aw) |
ein EU-Instrument zu entwickeln, das das kulturelle Erscheinungsbild der Union weltweit vermittelt, und zwar durch kulturdiplomatische Maßnahmen und internationale Kulturbeziehungen, die auf einem Rahmen der kulturellen Zusammenarbeit und des gemeinsamen Schaffens beruhen und bei denen die Zivilgesellschaft und die Kulturbranche in Drittländern aktiv einbezogen werden; zu berücksichtigen, dass dieses Instrument zum Ziel haben könnte, die EU weltweit zu fördern und die Unterstützung der EU für den Aufbau von Kapazitäten und ihre finanzielle Unterstützung für die Kultur- und Kreativbranche und den innovativen Bereich der Zivilgesellschaft von Drittländern bereitzustellen; sicherzustellen, dass dieses Instrument die Förderung des interkulturellen Dialogs, die Mobilität von Künstlern und Kulturschaffenden zwischen der EU und Drittländern sowie die Bekämpfung von Desinformation einschließt; sicherzustellen, dass dieses Instrument eine enge Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft der europäischen Kulturinstitute (EUNIC) sowie gleichgesinnten Partnern und internationalen Organisationen wie der UNESCO umfasst und auf deren Erfahrungen zurückgegriffen wird; |
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ax) |
die Organisation des EAD und der entsprechenden Kommissionsdienststellen umgehend an die neuen strategischen Erfordernisse, die sich aus dem neuen geopolitischen Kontext ergeben, anzupassen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Arktis sowie, unter anderem im Hinblick auf die EU-Strategie Global Gateway, auf der Klimadiplomatie und der digitalen Diplomatie und auf Lateinamerika, Zentralasien und dem indopazifischen Raum liegen sollte; flexible Mandate zu ermöglichen, damit rasch auf bestehende und neue Bedrohungen reagiert werden kann; |
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ay) |
das Mandat des Hohen Vertreters in seiner Eigenschaft als Vizepräsident der Kommission vollständig umzusetzen, um die Kohärenz des auswärtigen Handelns der EU und die Aufgabe des EAD, den Hohen Vertreter in dieser Funktion zu unterstützen, sicherzustellen; zu diesem Zweck die Koordinierungsrolle des EAD zu stärken, um die Kohärenz des auswärtigen Handelns der EU sicherzustellen, auch im Hinblick auf die Organisationsstrukturen der Kommission, um die institutionelle Komplexität und Doppelarbeit zu verringern und die Effizienz und Kohärenz der EU-Außenpolitik zu erhöhen; das Amt des VP/HR in „Kommissionsmitglied für auswärtige Angelegenheiten“ umzubenennen; |
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az) |
den militärischen Planungs- und Durchführungsstab (MPCC) der Union schleunigst deutlich zu stärken, der die bevorzugte Führungsstruktur auch für Militäroperationen und insbesondere für Operationen der künftigen Schnelleingreifkapazität sein sollte; umgehend die volle Einsatzfähigkeit des MPCC herzustellen, einschließlich einer erheblichen Aufstockung des Personals um bis zu 250 Mitarbeiter sowie einer Modernisierung der Infrastruktur und der Ausrüstung, im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 19. November 2018, wonach dies bis 2020 umzusetzen war; |
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ba) |
sicherzustellen, dass Team Europa mehr ist als ein Slogan und vor Ort funktioniert; die Zusammenarbeit und die Abstimmung zwischen den EU-Delegationen und den GSVP-Missionen im jeweiligen Drittland zu verbessern; die Auslandsreisen des Europäischen Parlaments als einen vollwertigen Bestandteil der Außenpolitik der EU zu erachten, denen als solcher die umfassende Unterstützung der EU-Delegationen im Ausland zuteilwerden muss; |
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bb) |
einzelnen Diplomatiebereichen, die wichtige externe Dimensionen aufweisen, insbesondere den Bereichen Umweltschutz und Bekämpfung des Klimawandels, Geschlechtergleichstellung, Digitales, Jugend, Kultur, Wissenschaft und Bildung sowie wirtschafts- und währungspolitische Steuerung, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, ausreichende Ressourcen zuzuweisen; |
Erhöhung der Legitimität
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bc) |
die Erklärung von 2010 zur politischen Rechenschaftspflicht zu überarbeiten und dem Parlament auf diesem Wege die Mittel an die Hand zu geben, mit denen es seine Rolle im auswärtigen Handeln der Union, einschließlich seiner Aufgaben der politischen Kontrolle gemäß Artikel 14 Absatz 1 und Artikel 36 EUV, in vollem Umfang wahrnehmen kann; |
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bd) |
sich weiterhin dafür einzusetzen, das Personal des EAD zu verjüngen und ein ständiges, spezialisiertes europäisches diplomatisches Korps von Grund auf aufzubauen, und zwar durch fachliche und gezielte allgemeine Auswahlverfahren, die darauf abzielen, junge Hochschulabsolventen mit den passenden Talenten und Kompetenzen sowie dem passenden Potenzial einzustellen; |
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be) |
den EAD mit einem angemessenen politischen Mandat auszustatten, durch das dem Dienst eine echte und wesentliche Rolle dabei zukommt, die politische Planung zu gestalten und voranzutreiben, wobei diese Rolle über den derzeitigen Schwerpunkt hinausgeht, der in erster Linie auf der brüsselzentrierten und konsenssuchenden Funktion sowie der Managementfunktion liegt; |
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bf) |
gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen und weitere konkrete Maßnahmen zur Stärkung der gemeinsamen Kultur der EU-Diplomatie und der Fachkenntnisse bei allen Bediensteten des EAD, die unterschiedliche diplomatische, kulturelle und institutionelle Hintergründe haben, zu fördern, wobei diese Maßnahmen Schulungen zur Gleichstellung der Geschlechter, zur Stärkung der Rolle der Frau und zum EU-Aktionsplan für die Gleichstellung (GAP) III — eine ehrgeizige Agenda für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau im auswärtigen Handeln der EU“ für den Zeitraum 2020-2025, zum EU-Aktionsplan für Frauen, Frieden und Sicherheit, zu sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch, einschließlich der sexuellen Belästigung, im Hauptquartier und in den EU-Delegationen umfassen sollten, um unbewussten Vorurteilen entgegenzuwirken und Geschlechtergleichstellung, Vielfalt und Inklusion zu fördern; sich für eine engere Zusammenarbeit mit den diplomatischen Diensten und Diplomaten der EU-Mitgliedstaaten einzusetzen sowie die Praxis gemeinsamer Schulungen und des Austauschs über Erfahrungen und bewährte Verfahren im Rahmen der fortlaufenden beruflichen Weiterbildung zu fördern und weiterhin einen Beitrag zu einem einheitlichen Bild der EU im Bereich der Außenbeziehungen zu leisten; |
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bg) |
die Schulung der Bediensteten der EU-Delegationen im Hinblick auf die Leitlinien der EU zur Förderung und zum Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu verbessern, insbesondere in Bezug auf eine stärkere Schwerpunktsetzung auf das Verständnis besonderer religiöser Aspekte des betreffenden Landes sowie auf strukturelle Elemente wie Verwaltungsstrukturen, das Justiz- und Rechtssystem und den Kausalzusammenhang zwischen Staat und Religion oder Weltanschauung; |
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bh) |
die uneingeschränkte funktionelle Autonomie des EAD zu ermöglichen, was die Einstellung von Personal und die Laufbahnentwicklung innerhalb seiner Struktur betrifft, auch bei Stellen im Stab des VP/HR; Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass eine Abordnung durch die Mitgliedstaaten zum EAD ein attraktiver Karriereschritt ist; |
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bi) |
die Vorschriften über die Beschäftigung von Bediensteten des EAD und der EU-Delegationen nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst zu verschärfen und durchzusetzen und eine strenge Kontrolle auszuüben, um Interessenkonflikte und Drehtüreffekte zu verhindern; umgehend eigenständige Durchführungsbestimmungen für diese Bediensteten über externe Tätigkeiten und Aufträge, die eine Rechtsgrundlage sui generis für die Delegationsleiter schaffen, anzunehmen und umzusetzen, um das Ansehen und den Ruf der EU als Ganzes besser zu schützen; durch die Förderung der Kenntnisse des Personals über die Ethikvorschriften und seines Verständnisses dieser Vorschriften eine Kultur der Integrität im EAD und den EU-Delegationen zu fördern; sicherzustellen, dass diese Vorschriften auch für derzeitige und ehemalige Mandatsträger gelten, die Führungspositionen im Bereich der auswärtigen Angelegenheiten der EU innehaben oder innehatten; |
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bj) |
sicherzustellen, dass die Ernennung von Sonderbeauftragten, Sondergesandten und Botschaftern der EU erst nach einer positiven Bewertung durch den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Parlaments bestätigt werden kann; |
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bk) |
das Pilotprojekt „Auf dem Weg zur Schaffung einer Europäischen Diplomatenakademie“, das um ein Jahr verlängert wurde, um die entsprechenden Funktionen in ständige Organisationsstrukturen zu integrieren, uneingeschränkt zu unterstützen und weiterzuentwickeln; sicherzustellen, dass die Einstellungskriterien für Teilnehmer an diesem Programm transparent sind und ausreichende Ressourcen für dieses Projekt bereitgestellt werden, damit es wirksam und rasch umgesetzt wird, und sicherzustellen, dass auch für die Arbeiten zur Schaffung einer ständigen Struktur für die Europäische Diplomatenakademie ausreichend Ressourcen zur Verfügung stehen; die Schaffung einer dauerhaften Struktur für die Europäische Diplomatenakademie sicherzustellen, die in Bezug auf ihre künftigen Teilnehmer auf verschiedenen Zielgruppen ausgerichtet sein sollte; der Tatsache Rechnung zu tragen, dass der Schwerpunkt der Akademie in ihrer Anfangsphase zwar auf der beruflichen Spezialisierung der Diplomaten der Mitgliedstaaten liegen könnte, ein künftiges Auswahlsystem für die Auswahl, Einstellung und Ausbildung von Europäern, die keine Diplomaten der Mitgliedstaaten sind und eine Hochschulausbildung abgeschlossen haben, jedoch nicht ausgeschlossen werden sollte; Möglichkeiten für Absolventen der Europäischen Diplomatenakademie festzulegen, eine Tätigkeit beim EAD aufzunehmen und eine Festanstellung beim EAD zu erhalten; |
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bl) |
sicherzustellen, dass Absolventen der Akademie gemeinsame Fähigkeiten und Kompetenzen erwerben, um die Grundsätze und Interessen der EU in der Welt fördern und wirksam verteidigen zu können, und zwar durch die Einweisung in sämtliche Aspekte, unter anderem in die Public Diplomacy, die Kultur-, Wirtschafts-, Klima-, digitale und Cyberdiplomatie, wobei diese Fähigkeiten und Kompetenzen von einer gemeinsamen diplomatischen Kultur und einem echten Korpsgeist flankiert werden müssen; |
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bm) |
dem VP/HR den nötigen Spielraum und die notwendige Unterstützung für eine wirksame und rasche Umsetzung der EU-Außenpolitik zu gewähren, damit dieser Politikbereich der EU mehr als nur eine Summe seiner Teile ist und die Person, die dieses Amt innehat, die Stimme der EU-Außenpolitik auf der ganzen Welt ist und dabei durch das Gewicht der EU-Organe und der Mitgliedstaaten unterstützt wird; |
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bn) |
den Zugang des Parlaments zu Dokumenten zu verbessern, da ein besserer formaler Informationsaustausch dazu führen dürfte, die Zusammenarbeit und das wechselseitige Verständnis der Organe zu verbessern; die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. November 2002 zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über den Zugang des Europäischen Parlaments zu sensiblen Informationen des Rates im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik (8) zu aktualisieren; die aktive Beteiligung des Parlaments an der Außenpolitik der EU durch seine spezifischen Instrumente sowie die Bedeutung und Einzigartigkeit der Demokratisierungsprogramme des Parlaments wie des Jean-Monnet-Dialogs, der darauf abzielt, die Arbeit der Parlamente zu fördern und zu stärken, anzuerkennen; alle Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union darin zu bestärken, in Bezug auf Tätigkeiten mitzuwirken und zusammenzuarbeiten, mit denen weltweiten Rückschritten im Bereich Demokratie entgegengewirkt werden soll, unter anderem durch Wahlbeobachtung, Vermittlung und Dialogtätigkeiten, Konfliktverhütung, die Verleihung des Sacharow-Preises, das Netz der Sacharow-Preisträger und parlamentarische Diplomatie; die Stärkung des Rahmens der interinstitutionellen Beziehungen zwischen dem Parlament und dem EAD, einschließlich seiner Delegationen, über eine Rahmenvereinbarung, die die parlamentarische Diplomatie verbessern und das außenpolitische Instrumentarium der EU verbessern könnte, zu fördern; |
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bo) |
ernsthafte und nachhaltige Schritte zur Verbesserung des Gleichgewichts zwischen Männern und Frauen im EAD zu unternehmen, insbesondere im Hinblick auf die obere Führungsebene und politische Ämter; eine geschlechtergerechte und von einem ausgewogenen Verhältnis von Frauen und Männern gekennzeichnete Führung sicherzustellen, bei der mithilfe von geschlechtergerechten Einstellungsverfahren, bei denen geschlechtsspezifische Vorurteile in Einstellungsverfahren aktiv reduziert und bei gleicher Eignung von Bewerbern eine geschlechtsbasierte Vorzugsauswahl vorgenommen wird, die Anzahl und der Anteil von Frauen in Positionen der höheren und mittleren Führung in den Dienststellen des EAD erhöht werden; |
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bp) |
die Strategie des EAD für Geschlechtergleichstellung und Chancengleichheit 2018-2023 zu aktualisieren, indem konkrete, messbare und verbindliche politischen Verpflichtungen zum Anteil von Frauen in Führungspositionen, die mit den Zielsetzungen und Einzelzielen des GAP III im Einklang stehen, und Ziele für die Vielfalt, insbesondere im Hinblick auf Rasse, Fähigkeiten und ethnische Herkunft, in sie aufgenommen werden; |
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bq) |
ernsthafte und nachhaltige Schritte zur Verbesserung des geografischen Gleichgewichts unter den Bediensteten des EAD auf allen Ebenen zu unternehmen, insbesondere in der oberen Führungsebene und unter den Leitern der EU-Delegationen; Maßnahmen zu ergreifen, mit denen für eine größere geografische Vielfalt des Personals in allen Abteilungen und EU-Delegationen gesorgt wird und eine übermäßige Vertretung einiger Mitgliedstaaten verhindert wird; |
o
o o
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2. |
beauftragt seine Präsidentin, diese Empfehlung dem Rat, der Kommission und dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu übermitteln. |
(1) ABl. L 201 vom 3.8.2010, S. 30.
(2) ABl. C 53 vom 3.8.2010, S. 1.
(3) ABl. C 65 vom 19.2.2016, S. 168.
(4) Angenommene Texte, P9_TA(2022)0406.
(5) Angenommene Texte, P9_TA(2023)0009.
(6) Angenommene Texte, P9_TA(2023)0010.
(7) Artikel 27 Absatz 1 EUV.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/410/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)