EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 8.11.2023
COM(2023) 690 final
ANHÄNGE
der
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Mitteilung 2023 über die Erweiterungspolitik der EU
{SWD(2023) 690 final} - {SWD(2023) 691 final} - {SWD(2023) 692 final} - {SWD(2023) 693 final} - {SWD(2023) 694 final} - {SWD(2023) 695 final} - {SWD(2023) 696 final} - {SWD(2023) 697 final} - {SWD(2023) 698 final} - {SWD(2023) 699 final}
Anhang 1 WESENTLICHE ELEMENTE DES BEITRITTSPROZESSES
Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte, das Funktionieren demokratischer Institutionen, die Reform der öffentlichen Verwaltung und die wirtschaftlichen Kriterien bilden den Kern der sogenannten „wesentlichen Elemente“ des EU-Beitrittsprozesses. Die Qualität der Institutionen und der Regierungsführung stellt die Grundlage für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, des Wohlstands und des gesellschaftlichen Wohlergehens dar und untermauert die Fähigkeit, den EU-Besitzstand in allen Bereichen einzuhalten. Glaubwürdige und unumkehrbare Reformen bei den wesentlichen Elementen sind für die Erweiterungsländer von entscheidender Bedeutung, um Fortschritte auf ihrem jeweiligen Weg zum EU-Beitritt zu erzielen.
In einer Reihe von Erweiterungsländern wurden einige Fortschritte bei der Justizreform, den Grundrechten und der Funktionsweise der öffentlichen Verwaltung, einschließlich der Verwaltung der öffentlichen Finanzen, erzielt. Eine nachdrückliche Intensivierung der Arbeit an den jeweiligen Reformagenden wurde insbesondere in der Republik Moldau und der Ukraine festgestellt. Insgesamt erwiesen sich die Fortschritte bei der Erfüllung der wirtschaftlichen Beitrittskriterien jedoch als zu schleppend, um das wirtschaftliche Gefälle gegenüber der EU maßgeblich zu verringern.
In den Erweiterungsländern gibt es gute Beispiele für Reformagenden, die auf die Umgestaltung der Institutionen und Gesellschaften ausgerichtet sind und im Hinblick auf die Chance eines EU-Beitritts vorangetrieben werden. Allerdings gibt es nach wie vor zahlreiche Hindernisse. Auch wenn dies in den einzelnen Ländern unterschiedlich ist, gibt es im Allgemeinen ein negatives und besorgniserregendes Muster des verbreiteten politischen und institutionellen Widerstands gegen Veränderungen, insbesondere gegen eine verstärkte Korruptionsbekämpfung. Ein anhaltendes Engagement für die Korruptionsprävention und die Wahrung einer Integritätskultur ist nach wie vor eine wichtige Priorität, die unter anderem eine durchgängige Berücksichtigung von Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen in den am stärksten gefährdeten Sektoren erfordert. Strafverfolgungs- und Justizbehörden benötigen mehr Handlungskompetenz und Unabhängigkeit, um eine effiziente und unparteiische Korruptionsbekämpfung zu gewährleisten. Es gibt nach wie vor Elemente der Vereinnahmung des Staates, wobei Bedrohungen für die demokratische Stabilität, Korruption auf hoher Ebene und unzulässige Einflussnahme durch Oligarchen ebenso beobachtet werden wie Versuche organisierter krimineller Netzwerke, auf die wirtschaftlichen und politischen Systeme, die Verwaltungen und die Medien der Länder einzuwirken. All diese Herausforderungen müssen dringend durch umfassende systemische Ansätze angegangen werden.
Ein Schlüsselindikator für gezielte Gegenmaßnahmen ist eine glaubwürdige Erfolgsbilanz bei proaktiven Ermittlungen, Strafverfolgungen und rechtskräftigen Verurteilungen im Zusammenhang mit Korruption, organisierter Kriminalität und Geldwäsche. Dabei ist von entscheidender Bedeutung, dass die Erweiterungsländer die Effizienz ihrer Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Strafgerichte unter Beweis stellen. Um glaubwürdig zu sein, sollten alle Akteure der Rechtsstaatlichkeitskette durch gezielte Finanzermittlungen solide Ergebnisse erzielen, die zu einer systematischen Einziehung von Erträgen aus Straftaten führen.
Was die Grundrechte betrifft, so sind in manchen Erweiterungsländern einige Fortschritte bei der Verbesserung des Verständnisses für die Bedeutung der Gewährleistung dieser Rechte und Freiheiten zu verzeichnen. Gleichzeitig setzten sich einige negative Trends der letzten Jahre fort; so war geschlechtsspezifische Gewalt nach wie vor verbreitet und die Medienfreiheit wurde weiterhin durch politische und wirtschaftliche Interessen eingeschränkt, was die Kontrolle von staatlichen Behörden geschwächt, die Einflussnahme aus dem Ausland ermöglicht und die Kommunikation über die EU beeinträchtigt hat. In einigen Ländern werden positive Initiativen zu den Rechten von Kindern und Menschen mit Behinderungen ergriffen. In der Praxis wird der Schutz der Grundrechte jedoch durch die unzureichende Umsetzung von Gesetzen und politischen Maßnahmen sowie die Unwirksamkeit von Rechtsbehelfsmechanismen in allen Bereichen beeinträchtigt. Die Gewährleistung eines wirksamen Schutzes vor allen Formen von Hass und Diskriminierung, einschließlich des Schutzes von Minderheiten, stellt nach wie vor eine Herausforderung dar.
Funktionsfähige demokratische Institutionen
Stabile und gefestigte demokratische Prozesse sind eine zentrale Säule des EU-Beitrittsprozesses. Die Kommission hat mit der Umsetzung einer verstärkten und gestrafften Zusammenarbeit mit den Erweiterungsländern bezüglich des allgemeinen Rahmens für Demokratie begonnen, sowohl was den Wahlprozess und die Arbeitsweise des Parlaments (einschließlich seiner Kontrollfunktion bei der Leistung und Politikgestaltung der Regierung und der in vielen Fällen immer noch übermäßigen Inanspruchnahme von beschleunigten Verfahren) als auch was die Rolle der Zivilgesellschaft betrifft. Die meisten Länder waren weiterhin von einer ausgeprägten politischen Polarisierung, einem Mangel an parteiübergreifender Zusammenarbeit und einem schrumpfenden Handlungsspielraum für die Zivilgesellschaft betroffen.
Im Berichtszeitraum fanden mehrere Wahlen in Erweiterungsländern statt, unter anderem in Albanien, Bosnien und Herzegowina, im Kosovo, Moldau, Montenegro und der Türkei. In den meisten Ländern stehen erforderliche Reformen zur Umsetzung der noch ausstehenden Empfehlungen des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE/BDIMR) noch aus. Außerdem werden die Standards der Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) in Bezug auf die Parteienfinanzierung bislang in Nordmazedonien und Bosnien und Herzegowina noch nicht angewendet.
Was die parlamentarische Arbeit betrifft, so blieb die Polarisierung häufig deutlich spürbar. Das Fehlen eines wirksamen parteiübergreifenden Dialogs führte zu einem anhaltenden politischen Stillstand und zur Stagnation der Reformen. Dies war beispielsweise in Montenegro, Albanien, Nordmazedonien und Georgien zu beobachten. In einigen Fällen, wie in Georgien und Kosovo, waren die Debatten im Plenum durch Spannungen, beleidigende Äußerungen und gelegentliche gewaltsame Zwischenfälle gekennzeichnet. In der Ukraine hat das Parlament trotz der außergewöhnlichen Umstände Resilienz und starken politischen Willen unter Beweis gestellt, insbesondere in Bereichen, die für die Integration der Ukraine in die EU von entscheidender Bedeutung sind. Es wurden systematisch gesetzgeberische Aufgaben wahrgenommen, um einen reibungslosen demokratischen Entscheidungsprozess zu gewährleisten.
Justiz und Grundrechte
Für die Festigung der Rechtsstaatlichkeit sind stabile und gut funktionierende Institutionen erforderlich. Dies setzt ein unabhängiges, unparteiisches, rechenschaftspflichtiges und professionelles Justizsystem voraus, das effizient arbeitet, mit angemessenen Ressourcen ausgestattet und frei von unzulässiger äußerer Einflussnahme ist, und eine wirksame und zeitnahe Vollstreckung von Entscheidungen sicherstellt. In einigen Fällen wurden Fortschritte bei den Justizreformen erzielt, beispielsweise in Albanien, Moldau, Serbien und der Ukraine. In den meisten Erweiterungsländern sind die Justizbehörden jedoch nach wie vor mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert und weisen Schwachstellen auf. Versuche von Politikern, öffentlich auf Richter und Staatsanwälte Einfluss zu nehmen oder sie anzugreifen, insbesondere wenn sie mit heiklen Fällen befasst sind, erwiesen sich in mehreren Ländern nach wie vor als gefährliche aber wiederkehrende Praxis. Es bestehen weiterhin institutionelle Regelungen, die sich negativ auf die Unabhängigkeit von Richtern und Staatsanwälten auswirken und letztlich das institutionelle Gleichgewicht und die Gewaltenteilung beeinträchtigen. Infolgedessen blieb die Glaubwürdigkeit der Justiz insgesamt recht gering, wobei von der Öffentlichkeit allgemein die Straflosigkeit der Täter beklagt wird. In mehreren Ländern haben die Justizreformen gezeigt, dass die Durchführungskapazitäten begrenzt sind, auch wenn der politische Wille vorhanden ist. Ein wirksames Funktionieren der Ermittlungs- und Justizbehörden, das zu einer glaubwürdigen Erfolgsbilanz führt, ist für den weiteren Beitrittsprozess von entscheidender Bedeutung. Georgiens Rechtsrahmen für das Funktionieren der Justiz erfordert weitere Reformen und die Vermeidung von negativen Entwicklungen. In der Türkei waren weiterhin erhebliche Rückschritte zu verzeichnen, und die strukturellen Mängel, insbesondere im Zusammenhang mit der Unabhängigkeit der Justiz und dem Mangel an Kontrollen und Gegenkontrollen im Präsidialsystem, blieben bestehen.
Die Korruptionsbekämpfung stellt weiterhin eine Priorität der Regierungen der Erweiterungsländer dar. Die Korruption, auch auf hoher Ebene, ist nach wie vor weit verbreitet, und die Verzahnung öffentlicher und privater Interessen gibt immer noch Anlass zur Sorge. In einigen Fällen besteht aufgrund korrupter Praktiken und des Einflusses von Oligarchen das Risiko einer Vereinnahmung des Staates. Bei der wirksamen Verhütung und Bekämpfung von Korruption sind die Fortschritte schleppend und erfordern einen nachhaltigen systemischen Ansatz und gezielte Maßnahmen in Schlüsselsektoren, die anfällig für Korruption sind. Es ist notwendig, Antikorruptionsmaßnahmen in Schlüsselsektoren in die Wege zu leiten oder weiter zu integrieren, gezielte Risikobewertungen für die Politikgestaltung durchzuführen und wirksame Reformpläne zu erstellen. Weiterhin bedarf es eines stärkeren politischen Willens und klarer Reformanstrengungen, um die Transparenz zu verbessern und eine Kultur der Integrität zu entwickeln und die Erfolgsbilanz bei Ermittlungen, Strafverfolgung und rechtskräftigen Verurteilungen, auch auf hoher Ebene, überzeugend auszubauen. Strategien und Aktionspläne zur Korruptionsbekämpfung sind vorhanden und müssen systematisch und strukturiert aktualisiert und umgesetzt werden, unter anderem durch angemessene Haushaltsmittel und eine gezielte Überwachung, um ihre wirksame Umsetzung sicherzustellen. Die Bereiche öffentliches Beschaffungswesen, Parteienfinanzierung, Verwaltung der öffentlichen Finanzen, Energie, Verkehr, Gesundheitswesen, Wasser, Infrastruktur, natürliche Ressourcen und Bildung sind nach wie vor besonders korruptionsanfällig und erfordern robustere und ehrgeizigere Maßnahmen. Was die Bekämpfung anbelangt, so gibt die allgemein niedrige Erfolgsbilanz Anlass zu Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit der Ermittlungen und der strafrechtlichen Folgemaßnahmen.
In allen Erweiterungsländern sind die Grundrechte im Allgemeinen gesetzlich verankert und geschützt, es bestehen jedoch nach wie vor Herausforderungen bei ihrer wirksamen Umsetzung. Die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen werden durch den Beitritt der Länder zu den europäischen Menschenrechtsinstrumenten und die Angleichung an den EU-Besitzstand schrittweise vervollständigt. Dies gilt insbesondere für Datenschutzreformen. Die Umsetzung verläuft jedoch nach wie vor schleppend, und es bestehen weiterhin systemische Lücken bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Stärkung des Schutzes der Menschenrechte, sodass viele Sektoren noch von Gebern abhängig sind. Ausgehend von den Erfahrungen Albaniens, Nordmazedoniens und Serbiens wird der Beitritt anderer Kandidatenländer mit Beobachterstatus zur Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zur Entwicklung eines umfassenden Überwachungs- und Datenerhebungssystems beitragen, das eine wirksamere Umsetzung der Rechtsvorschriften, politischen Maßnahmen und Strategien im Bereich der Menschenrechte gewährleistet.
In vielen Teilen der Region spielen die Ombudsstellen und andere unabhängige Regulierungsstellen wie Gleichstellungsstellen gemäß ihren internationalen Verpflichtungen eine Schlüsselrolle bei der Überwachung der staatlichen Maßnahmen zur Achtung, zum Schutz und zur Einhaltung der Menschenrechte. Ihre tatsächliche Unabhängigkeit, Ressourcen und Kapazitäten sind jedoch nach wie vor unzureichend, ebenso wie die Folgemaßnahmen zu ihren Empfehlungen. Die Regierungen in der Region müssen alle Empfehlungen internationaler und regionaler Gremien zur Überwachung der Menschenrechte konsequent umsetzen, auch in Bezug auf die Haftbedingungen und die Verhinderung von Misshandlungen. Dies gilt insbesondere für Länder wie Nordmazedonien, Moldau und Serbien, in denen die Empfehlungen des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter nicht systematisch umgesetzt wurden. Die Zivilgesellschaft ergänzt oder ersetzt sogar weiterhin staatliche Maßnahmen bei der Bereitstellung von Dienstleistungen für schutzbedürftige Personen, z. B. durch den Betrieb von Unterkünften für Opfer sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt oder von Menschenhandel in Albanien und Serbien. Für den Westbalkan bleiben die in den vorangegangenen Länderberichten formulierten Bedenken und Empfehlungen weitgehend gültig und müssen dringend angegangen werden. In der Türkei hat sich die Menschenrechtslage weiter verschlechtert und gibt nach wie vor Anlass zu ernster Besorgnis, unter anderem in Bezug auf die Nichtumsetzung bestimmter Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, insbesondere in der Rechtssache Kavala.
Meinungsfreiheit, Medienfreiheit und Pluralismus sind Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft und müssen gewahrt bleiben. Bei der Umsetzung früherer Empfehlungen in der Region des Westbalkans waren lediglich begrenzte Fortschritte oder sogar Rückschritte zu verzeichnen. In mehreren Ländern ist die Medienlandschaft durch eine starke politische Polarisierung gekennzeichnet. Pluralismus, Unabhängigkeit und die Entwicklung eines hochwertigen professionellen Journalismus werden in einer Reihe von Ländern durch Medienkonzentration und politische Einflussnahme auf die Medien untergraben. Die nach wie vor schlechten Arbeitsbedingungen für Journalisten können zur Selbstzensur führen. Fälle von Drohungen, Einschüchterungen und Gewalt gegen Journalisten sowie abwertende Äußerungen von öffentlichen Bediensteten geben in der gesamten Region weiterhin Anlass zu ernster Besorgnis. In einigen Ländern werden Anstrengungen unternommen, um dieses Phänomen zu bekämpfen, aber hier müssen alle Länder konsequent in allen Fällen eine systematische gerichtliche Weiterverfolgung sicherstellen. Ein unzureichender Schutz von Journalisten und eine unwirksame Weiterverfolgung solcher Verstöße können die Ausübung der Medienfreiheit beeinträchtigen.
Im Allgemeinen wird die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch unzureichende Finanzierung und politische Einflussnahme beeinträchtigt. Die Unabhängigkeit der Medienaufsicht muss auch durch leistungsbezogene Ernennungen für Führungspositionen in den Managementstrukturen gewährleistet werden. Ist dies nicht der Fall, wie z. B. in Serbien, müssen die Regulierungsbehörden unparteiisch handeln und ihr Mandat in vollem Umfang ausüben. Außerdem muss mehr für gut funktionierende unabhängige Selbstregulierungsgremien getan werden. Alle Länder müssen die Transparenz der Medienfinanzierung erhöhen. Die Bemühungen zur Bekämpfung russischer Desinformation haben zur Aussetzung der Rundfunklizenzen in Moldau und zur Sperrung von Webressourcen in der Ukraine geführt. In der Türkei gab es weiterhin erhebliche Rückschritte bei der Meinungsfreiheit. Journalisten, Menschenrechtsverteidiger, Rechtsanwälte, Schriftsteller, Oppositionspolitiker, Studierende und Nutzer sozialer Medien werden weiterhin systematisch strafrechtlich verfolgt und verurteilt.
In den meisten Ländern arbeiten die Behörden an der Schaffung rechtlicher und institutioneller Rahmenvorschriften, um den Verpflichtungen im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter und der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt nachzukommen, und insbesondere die Bestimmungen des Übereinkommens von Istanbul umzusetzen. Das Übereinkommen wurde von allen Erweiterungspartnern ratifiziert, mit Ausnahme des Kosovos aufgrund von Statusfragen und der Türkei, deren Austritt aus dem Übereinkommen vom Staatsrat als endgültig bestätigt wurde. Es bedarf jedoch weiterer Anstrengungen, um die Gleichstellung der Geschlechter Wirklichkeit werden zu lassen und die Nachhaltigkeit politischer Maßnahmen zu gewährleisten. Geschlechtsspezifische Gewalt ist in vielen Teilen der Region nach wie vor präsent. Alle Länder müssen die Unterstützung von Opfern jeglicher Formen von Gewalt verstärken. Insbesondere in der Türkei, Montenegro, Serbien und Nordmazedonien gibt die zunehmende Tendenz, im öffentlichen Diskurs gezielt gegen Politikerinnen, Journalisten und Menschenrechtsverteidigerinnen mit Beleidigungen und Hassreden vorzugehen, Anlass zur Sorge. Es gibt auch Fälle von Hetze und Gewalt gegen lesbische, schwule, bi-, trans-, intersexuelle und queere Personen (LGBTIQ), deren Grundrechte in mehreren Ländern häufig infrage gestellt werden.
Gesetze und Strategien zur Nichtdiskriminierung zur Bekämpfung von Hassverbrechen und Hetze sind im Allgemeinen vorhanden, doch müssen noch bestehende Lücken und Mängel in den Rechtsvorschriften, auch in Bezug auf Schutzgründe, behoben werden. Gleichstellungsstellen und andere Einrichtungen, die mit der Förderung der Gleichbehandlung und der Umsetzung und Überwachung von Antidiskriminierungsmaßnahmen betraut sind, müssen mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden, um ihr Mandat zu erfüllen, was auch die Unterstützung der Opfer sowie die Gewährleistung der Durchführung von Erhebungen und der Veröffentlichung von Berichten und Empfehlungen einschließt.
Zwar sind Mechanismen zur Stärkung der Rechte des Kindes im Allgemeinen vorhanden, doch muss die interinstitutionelle Koordinierung in der gesamten Region, insbesondere im Kosovo und in Nordmazedonien, erheblich verbessert werden, um die Wirksamkeit der Kinderschutzsysteme im Einklang mit dem Kindeswohl zu gewährleisten. Die Gewährleistung eines wirksamen Zugangs zu Bildung für Kinder in der Ukraine und vertriebene ukrainische Kinder stellt nach wie vor eine Herausforderung dar. Die Entwicklung kinderfreundlicher Justizsysteme muss fortgesetzt und es müssen Alternativen zur Inhaftierung angeboten und systematischer genutzt werden, wobei Inhaftierungen nur als letztes Mittel und nur für möglichst kurze Zeiträume anzuwenden sind. Gewalt gegen Kinder und Frühverheiratungen geben nach wie vor Anlass zu ernster Besorgnis. Zuverlässige und vergleichbare Daten, aufgeschlüsselt nach Alter und Geschlecht, fehlen in den meisten Fällen und sind jedoch für die Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder von wesentlicher Bedeutung. Die dauerhafte Heimunterbringung von Kindern ohne elterliche Fürsorge sowie von Kindern und Menschen mit Behinderungen ist in vielen Ländern, insbesondere in Georgien, in der Republik Moldau, der Ukraine und in Bosnien und Herzegowina, ein Anlass zur Sorge. Nur Nordmazedonien hat eine vollständige Deinstitutionalisierung von Kindern aus großen Einrichtungen erreicht. Zwar werden Anstrengungen unternommen, um die Mechanismen zur Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken, doch sind erheblich höhere Investitionen erforderlich, um die uneingeschränkte Einhaltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen, insbesondere was den Übergang zu gemeindenaher Betreuung, unabhängiges Leben, Zugänglichkeit und Inklusion betrifft.
Die Rechte der Angehörigen von Minderheiten werden in der gesamten Region weiterhin nicht in gleichem Umfang geschützt. Rechtsrahmen und Durchführungsmechanismen in Albanien, Georgien, Moldau und der Ukraine müssen noch vervollständigt werden, und von Serbien und Nordmazedonien müssen die Empfehlungen des Beratenden Ausschusses des Rahmenübereinkommens über nationale Minderheiten umgesetzt werden. Roma sind nach wie vor die am stärksten benachteiligte Gemeinschaft und werden häufig Opfer von Diskriminierung, hassmotivierten Vorfällen sowie sozialer und wirtschaftlicher Ausgrenzung.
Recht, Freiheit und Sicherheit
Der Westbalkan und die Türkei sind weiterhin Hotspots krimineller Aktivitäten und organisierter krimineller Gruppen, die in der EU aktiv sind, und wichtige Transitstellen für Migrantenschleusung, Opfer von Menschenhandel und illegalen Waren, die über verschiedene Varianten der Balkanroute in die EU gelangen. Kriminelle und kriminelle Netzwerke aus der Region haben auch erheblichen Einfluss auf die schwere und organisierte Kriminalität in anderen Teilen der Welt, einschließlich Lateinamerikas und Südamerikas, wo sie eine wichtige Rolle beim weltweiten Kokainhandel und beim Transit von Heroin in die EU spielen, und die Einreise von Opfern des Menschenhandels und irregulären Migranten sowie die Verbringung illegaler Waren in die EU-Länder erleichtern. Die für den Handel mit Heroin und synthetischen Drogen entwickelte kriminelle Infrastruktur wird für den Kokainhandel über die Balkanrouten in beide Richtungen wie auch in Schwarzmeerhäfen genutzt.
Organisierte kriminelle Vereinigungen aus Moldau und Georgien sind in den Bereichen Schleusung von Migranten, organisierte Eigentumskriminalität, Menschenhandel, Cyberkriminalität, Betrug im bargeldlosen Zahlungsverkehr, Verbrauchsteuerbetrug, Handel mit Feuerwaffen und andere damit zusammenhängende Straftaten wie Dokumentenbetrug aktiv. Viele dieser Gruppen sind polykriminell, d. h. sie handeln mit mehr als einer illegalen Ware. Die Ukraine liegt an einem Knotenpunkt für den Schmuggel illegaler Waren in die EU und ist darüber hinaus ein Herkunfts-, Transit- und Zielland für den Menschenhandel. Trotz der kriegsbedingten Herausforderungen, einschließlich der angespannten institutionellen Kapazitäten aufgrund erheblicher Verluste an persönlicher Ausrüstung und Finanzmitteln für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, haben die einschlägigen ukrainischen Institutionen bemerkenswerte Widerstandsfähigkeit und operative Fähigkeiten unter Beweis gestellt.
Seit Februar 2022 hat der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine erhebliche Auswirkungen auf die Lage der regionalen Kriminalität nach sich gezogen, auch auf die Zusammenarbeit zwischen mächtigen regionalen kriminellen Gruppen, die weitgehend beendet wurde. Dennoch sind dadurch neue Umstände entstanden, von denen kriminelle Gruppierungen in der Region profitieren.
Die Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung (auch auf operativer Ebene) zwischen der EU und den Erweiterungsländern hat sich weiterhin positiv entwickelt. Alle Länder des Westbalkans haben operative Abkommen mit Europol ratifiziert (mit Ausnahme des Kosovo, mit dem eine Arbeitsvereinbarung besteht) und haben Zugang zur sicheren Plattform von Europol für den Informationsaustausch (SIENA). Albanien, Bosnien und Herzegowina, das Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien haben Verbindungsbeamte zu Europol nach Den Haag entsandt. Die Zusammenarbeit zwischen Europol und der Türkei beruht auf einem Abkommen über die strategische Zusammenarbeit, das zwar die Möglichkeit des Austauschs personenbezogener Daten ausschließt, aber die Kooperation in einer Reihe von Bereichen erleichtert. Ein türkischer Verbindungsbeamter ist zu Europol entsandt worden, und die Türkei ist ebenfalls an SIENA angeschlossen. Die Ukraine, Moldau und Georgien haben auch Abkommen über operative Zusammenarbeit mit Europol geschlossen, sind mit SIENA verbunden und eröffneten Verbindungsbüros bei Europol. Die Beteiligung der Erweiterungsländer an EMPACT, der von den Mitgliedstaaten geleiteten Europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen, nahm insgesamt weiter zu, blieb jedoch uneinheitlich. Darüber hinaus übernehmen die Erweiterungsländer zunehmend die Leitung oder die gemeinsame Leitung operativer Maßnahmen, was eine sehr begrüßenswerte Entwicklung darstellt. Alle Länder des Westbalkans sowie die Republik Moldau und die Ukraine nahmen an einer Reihe von gemeinsamen Aktionstagen teil, wobei unmittelbare Ergebnisse in Bezug auf die Festnahme von Straftätern und korrupten Beamten, die Beschlagnahme und die Einleitung neuer Ermittlungen erzielt wurden.
Der Drogenhandel bleibt in den Erweiterungsländern ein lukrativer krimineller Markt. Während bei der Beschlagnahme von Cannabis in den westlichen Balkanstaaten längerfristig ein rückläufiger Trend zu verzeichnen ist, nimmt die Beschlagnahme von Kokain (insbesondere in Seehäfen) zu und blieb bei Heroin weitgehend unverändert. Mit Ausnahme Albaniens verfügen oder verfügten bis vor Kurzem alle Länder des Westbalkan über eine nationale, in einigen Fällen von einem Aktionsplan begleitete Drogenstrategie. Informationen über die (Qualität) der Umsetzung der Pläne liegen nicht vor, da in einem Großteil der Fälle keine Bewertung vorgenommen wird. Die nationale Strategie und der Aktionsplan der Türkei laufen dieses Jahr aus. Moldau und Georgien haben sowohl neue Strategien als auch Aktionspläne zur Drogenbekämpfung verabschiedet, während die Ukraine weder über eine eigene Drogenstrategie noch über einen entsprechenden Aktionsplan verfügt. In der Region sind erhebliche Anstrengungen im Hinblick auf die Einrichtung nationaler Drogenbeobachtungsstellen und Frühwarnsysteme für neue psychoaktive Substanzen erforderlich. Lediglich Serbien verfügt über eine etablierte und funktionsfähige Drogenbeobachtungsstelle, obwohl sie für die Koordinierung des Drogeninformationssystems von entscheidender Bedeutung und Voraussetzung für die Assoziierung mit dem EU-Reitox-Netz (Europäisches Informationsnetz zu Drogen und Drogensucht) ist. Außer in Serbien wurden in der Region keine weiteren formellen und/oder operativen Frühwarnsysteme für neue psychoaktive Substanzen eingerichtet, was dringend angegangen werden sollte. Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht leistet langfristige Unterstützung oder arbeitet auf der Grundlage von Arbeitsvereinbarungen oder bilateralen Abkommen mit den Erweiterungsländern zusammen.
Der Fahrplan für eine umfassende Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen im Westbalkan bis 2024 wird weiterhin umgesetzt. Im Mai 2023 wurde mit Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) eine politische Einigung über die Fortsetzung des Fahrplans über 2024 hinaus erzielt. Angesichts der hohen und weiter steigenden Zahl von Kleinwaffen und leichten Waffen nach der massiven Invasion Russlands hat die EU gemeinsam mit der Ukraine bereits mehrere Präventivmaßnahmen ergriffen, um dem Risiko des illegalen Waffenhandels entgegenzuwirken, und die Ukraine sollte ihre Zusammenarbeit mit den internationalen Strafverfolgungsbehörden fortsetzen, um diesen Risiken zu begegnen. Dazu gehören die Unterstützung durch Europol und die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex), die Teilnahme der Ukraine an den EMPACT-Aktivitäten gegen Feuerwaffen und die Arbeit der Beratenden Mission der Europäischen Union in der Ukraine.
Bei der Bekämpfung des Menschenhandels in den Erweiterungsländern wurden, wenngleich in unterschiedlichem Maße, weitere Fortschritte erzielt. Es bedarf kontinuierlicher Anstrengungen zur Angleichung an den einschlägigen EU-Besitzstand und dessen wirksamer Umsetzung, einschließlich Präventionsmaßnahmen, Früherkennung, Schutz und Unterstützung der Opfer, wirksame Ermittlungen in Fällen von Menschenhandel, Strafverfolgung und Verurteilung von Tätern.
Die Erfolgsbilanz der Erweiterungsländer in Bezug auf proaktive Ermittlungen, Strafverfolgung und rechtskräftige Verurteilungen in Fällen von organisierter Kriminalität und Korruption, insbesondere auf hoher Ebene, ist ungleichmäßig, insgesamt unzureichend und erfordert nachhaltige Anstrengungen. Geldwäsche sollte zunehmend als eigenständige Straftat untersucht und strafrechtlich verfolgt werden. Finanzermittlungen sollten verstärkt und systematischer genutzt werden, um organisierte kriminelle Vereinigungen zu zerschlagen und Erträge aus Straftaten zu beschlagnahmen und einzuziehen. Die jüngsten Fälle haben erneut die Gefahr einer Unterwanderung durch organisierte kriminelle Vereinigungen auf allen Ebenen der Strafjustiz aufgezeigt. Die in einigen Ländern unternommenen Anstrengungen zur Stärkung ihrer operativen Kapazitäten und zur Bekämpfung der Korruption in ihren Justizbehörden müssen sich in konkreten Ergebnissen niederschlagen. Der Aufbau und die Konsolidierung einer glaubwürdigen Erfolgsbilanz sind von entscheidender Bedeutung, um eine abschreckende Wirkung auf Straftäter zu erzielen und das Vertrauen der Bürger in die Strafverfolgungsbehörden und die Justiz wiederherzustellen. In der Ukraine, der Republik Moldau und Georgien sollte weiter gegen das spezifische Phänomen der sogenannten „Diebe im Gesetz“ vorgegangen werden.
Albanien muss seine Anstrengungen zur Bekämpfung von Menschenhandel, Geldwäsche und Korruption auf hoher Ebene und zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (indem u. a. der sexuelle Missbrauch von Kindern im Internet unter Strafe gestellt wird ) weiter verstärken. Obwohl die Einziehung von Vermögenswerten erheblich zugenommen hat, ist sie im Vergleich zu den beschlagnahmten Erträgen (die allerdings zurückgegangen sind) nach wie vor sehr begrenzt. Das Land verfügt nach wie vor nicht über eine Vermögensabschöpfungsstelle. Auch die Menge der beschlagnahmten Drogen war deutlich geringer. Die Speziellen Strukturen zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (SPAK) konnten weitere Ergebnisse erzielen und sollten ihre Erfolgsbilanz bei Ermittlungen und Verurteilungen auf hoher Ebene weiter ausbauen. Der anhaltende Mangel an Fortschritten bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität in Bosnien und Herzegowina gibt Anlass zu ernster Besorgnis. Das Kosovo hat seine Erfolgsbilanz bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität mit begrenzten Fortschritten verbessert und sollte seine Anstrengungen im Bereich proaktiver Ermittlungen, Verurteilungen und Einziehungen von Erträgen aus Straftaten verstärken, deren Zahl nach wie vor sehr niedrig ist. In Nordmazedonien gibt es ernsthafte Bedenken hinsichtlich einer unzulässigen Einflussnahme von außen auf die Arbeit des Justizrats und der Justiz. Einige Änderungen des Strafgesetzbuchs, die im Rahmen eines beschleunigten parlamentarischen Verfahrens angenommen wurden, wirken sich auf eine große Zahl von Korruptionsfällen auf hoher Ebene aus, deren Verfahren verzögert oder sogar eingestellt wurden. Nordmazedonien muss seine Anstrengungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität intensivieren. Montenegro zeigte ermutigende Entwicklungen bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, indem hochrangige Mitglieder organisierter krimineller Gruppen und hochrangige Beamte der Strafverfolgungsbehörden festgenommen wurden. Dies unterstreicht die Bedeutung einer konsequenten und entschlossenen Bekämpfung der Unterwanderung von Polizei und Justiz durch die organisierte Kriminalität. Allerdings sind das Fehlen von Verurteilungen in den Bereichen Tabakschmuggel, Geldwäsche, Menschenhandel und Cyberkriminalität sowie die sehr geringe Einziehung von Vermögenswerten beunruhigend. Die Zahl der Verurteilungen wegen Finanzstraftaten ist im Jahr 2022 zwar gestiegen, beruhte jedoch ausschließlich auf Prozessabsprachen. Die Erfolgsbilanz Serbiens im Bereich der organisierten Kriminalität zeigt ein gemischtes Bild mit einem Anstieg der Ermittlungen und Anklageerhebungen (auch bei Menschenschmuggel), aber einem Rückgang der erstinstanzlichen und rechtskräftigen Verurteilungen und einer sehr geringen Zahl von Einziehungen. Die Türkei hat zwar ihre Beteiligung an gemeinsamen Operationen mit EU-Mitgliedstaaten und Nachbarländern verstärkt, muss jedoch die Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität, einschließlich der Einziehung von Erträgen aus Straftaten, verbessern. Moldau führte eine Reihe von Finanzermittlungen sowie einige Beschlagnahmen von Vermögenswerten (und in geringerem Umfang auch Einziehungen) durch und verfügt über eine erste Erfolgsbilanz bei rechtskräftigen Verurteilungen, die konsolidiert werden sollten. In Georgien ist die Zahl der rechtskräftigen Verurteilungen von Mitgliedern der „Diebe im Gesetz“ erheblich gestiegen, und in Fällen von Geldwäsche kam es zu Verurteilungen. Die Ukraine hat mit der Entwicklung einer ersten Erfolgsbilanz begonnen, doch sind weitere Anstrengungen zur Bekämpfung schwerer Formen der organisierten Kriminalität, der Geldwäsche und anderer Formen der Finanzkriminalität erforderlich.
Die Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung und der Radikalisierungsprävention ist zwar für alle Erweiterungsländer von Bedeutung, hat jedoch nach wie vor besondere Priorität für die Zusammenarbeit der EU mit den westlichen Balkanstaaten. Terrorismus und gewaltbereiter Extremismus stellen gleich in welcher Form und welchen Ursprungs nach wie vor eine Herausforderung und eine Sicherheitsbedrohung dar. Allerdings wurden Verhaftungen gewaltbereiter Extremisten und vereitelte Angriffe gemeldet. Auf dem Forum der Justiz- und Innenminister der EU und des Westbalkans, das im November 2022 stattfand, wurde bekräftigt, wie wichtig es ist, die Maßnahmen zu verstärken, mit denen die sich wandelnden Bedrohungen infolge des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine ermittelt und bekämpft werden sollen. Der gemeinsame Aktionsplan zur Terrorismusbekämpfung für den westlichen Balkan ist nach wie vor der wichtigste Rahmen für die Zusammenarbeit mit der Region, in dem politisches Engagement mit Unterstützung und regelmäßiger Überwachung kombiniert wird. In der gesamten Region sind Fortschritte zu verzeichnen, wobei Albanien und Nordmazedonien die meisten Maßnahmen umgesetzt haben. Darüber hinaus haben zwei Länder im Dezember 2022 auf Ministerebene aktualisierte Durchführungsvereinbarungen mit Schwerpunkt auf den noch ausstehenden Zielen unterzeichnet. Die übrigen Länder des westlichen Balkans legten im ersten Quartal 2023 ein fünftes Paket neuer Berichte über die Umsetzung des Aktionsplans vor. Montenegro verzeichnete ebenfalls erhebliche Fortschritte, und derzeit wird eine Aktualisierung der bilateralen Vereinbarung mit der Europäischen Kommission erörtert. Generell sind weitere Anstrengungen erforderlich, um alle Formen der Radikalisierung, auch in Gefängnissen, zu verhindern, die frühzeitige bedingte Freilassung gewaltbereiter extremistischer Straftäter aus dem Gefängnis weiterzuverfolgen und terroristische und extremistische Online-Inhalte wirksam zu bekämpfen. Wie aus dem Bericht von Europol über Terroristen und Trends 2023 hervorgeht, findet die Rekrutierung weiterhin sowohl online als auch im Rahmen von Zusammenkünften in informellen religiösen Gebäuden sowie in Strafvollzugsanstalten statt. Die Überarbeitung der nationalen Strategien und Aktionspläne findet derzeit in Serbien und Albanien statt und ist in Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Nordmazedonien und Montenegro bereits abgeschlossen. Die Bedrohung durch Terrorismus ist in Georgien, Moldau und der Ukraine nach wie vor unerheblich, und ihre Rechtsvorschriften zur Terrorismusbekämpfung stehen weitgehend im Einklang mit internationalen Standards. In ihren strategischen Sicherheitsrahmen wird der Terrorismus als Bedrohung anerkannt, und es gibt spezialisierte Dienste. Die operative Zusammenarbeit mit europäischen Agenturen bei der Terrorismusbekämpfung ist fest etabliert.
Die Angleichung an die Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche und deren wirksame Umsetzung verläuft nach wie vor uneinheitlich. Für Nordmazedonien wurden Fortschritte bei der Gesetzgebung, den Strategien und der Umsetzung gemeldet, während die Rechtsvorschriften in Bosnien und Herzegowina noch vom Parlament gebilligt werden müssen und bei Ermittlungen, Strafverfolgungen und rechtskräftigen Gerichtsurteilen noch eine Erfolgsbilanz aufgebaut werden muss. Albanien, das derzeit von der FATF geprüft wird, hat sich in den letzten sechs Monaten mit allen Punkten des Aktionsplans befasst. Die FATF beschloss im Juni 2023, einen Besuch vor Ort vorzuschlagen, der dazu führte, dass Albanien im Oktober 2023 von der „grauen Liste“ gestrichen wurde. Die FATF wird jedoch weiterhin kontrollieren, ob gegebenenfalls ein freiwilliges Programm Albaniens zur Einhaltung der Steuervorschriften (einschließlich möglicher Amnestien) im Einklang mit den Grundsätzen und bewährten Verfahren der FATF steht. Der Rechtsrahmen der Türkei sollte an die Punkte ihres FATF-Aktionsplans angepasst werden, damit sie von der „grauen Liste“ der FATF gestrichen werden kann. Die Ukraine, Moldau und Georgien verfügen über Rechtsvorschriften, mit denen die Terrorismusfinanzierung unter Strafe gestellt wird, doch müssen einige Bereiche noch mit den Empfehlungen des Expertenausschusses des Europarates für die Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche (MONEYVAL) und den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften in Einklang gebracht werden.
Die sechs Partner im Westbalkan sind sich zunehmend der Bedeutung eines soliden Rahmens für den Schutz kritischer Infrastrukturen bewusst. Das Kosovo, Montenegro und Serbien haben entsprechende Rechtsvorschriften in diesem Bereich ausgearbeitet, während sie in Bosnien und Herzegowina nur teilweise existieren.
Die meisten Partner im Westbalkan haben ausländische terroristische Kämpfer und deren Familienangehöriger aus dem Nordosten Syriens repatriiert. Bosnien und Herzegowina hat sich ebenfalls zur Repatriierung ausländischer terroristischer Kämpfer bereit erklärt. Zwar gibt es Rechtsvorschriften für deren strafrechtliche Verfolgung nach ihrer Rückkehr, doch wurde eine wirksame Strafverfolgung in der gesamten Region nicht einheitlich angewandt. Bosnien und Herzegowina hat sieben zurückgekehrte ausländische terroristische Kämpfer strafrechtlich verfolgt, während die sechs begleitenden Frauen Bewährungsstrafen erhielten. Albanien untersucht 9 Fälle von Staatsangehörigen, die sich noch im Nordosten Syriens aufhalten, ohne dass gegen die 37 Frauen und Kinder, die bislang rückgeführt wurden, Anklage erhoben oder eine Strafverfolgung eingeleitet wurde. Montenegro hat einen an der russischen Invasion in die Ukraine im Jahr 2014 beteiligten Staatsangehörigen nach seiner Rückkehr strafrechtlich verfolgt. Diese Urteile sehen milde Strafen vor und geben daher Anlass zur Sorge. Personen, die das Land verlassen, um am Krieg Russlands gegen die Ukraine teilzunehmen, wurden nur von Albanien gemeldet, das angab, dass einer seiner Staatsangehörigen in die Ukraine gereist war, um dort zu kämpfen. Kein anderes Land des westlichen Balkans gab an, dass in letzter Zeit entsprechende Ausreisen seiner Bürger in ausländische Kampfgebiete erfolgten. Allerdings wird von offenen Quellen über Ausreisen aus der Region in die Ukraine berichtet.
Aufgrund der anhaltenden Bedrohungen durch verschiedene terroristische Gruppen hat die Türkei dem Kampf gegen die PKK und der Zerschlagung der Gülen-Bewegung weiterhin Vorrang eingeräumt. Die PKK steht nach wie vor auf der EU-Liste der an terroristischen Handlungen beteiligten Personen, Vereinigungen und Organisationen. Die Türkei hat zudem als Mitglied der internationalen Anti-IS-Koalition, des Globalen Forums für Terrorismusbekämpfung und des Sachverständigenausschusses für Terrorismus des Europarats bei der Terrorismusbekämpfung weiterhin aktiv mit der internationalen Gemeinschaft zusammengearbeitet. Als Ko-Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Ausländische terroristische Kämpfer der internationalen Anti-IS-Koalition“ gewährte die Türkei auch Zugang zu ihrem Luftraum und zu den Einrichtungen der Koalition zur Terrorismusbekämpfung in Irak und Syrien. Gleichzeitig sollten die türkischen Behörden sicherstellen, dass das Antiterrorgesetz des Landes und seine Anwendung mit dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit im Einklang stehen und die Grundrechte und Grundfreiheiten geachtet werden. Die Türkei sollte ihre Rechtsvorschriften zur Terrorismusbekämpfung mit den EU-Standards in Einklang bringen und der Stellungnahme der Venedig-Kommission zum Gesetz zur Verhinderung der Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen nachkommen.
Hybride Bedrohungen
Hybride Bedrohungen, einschließlich Desinformation, ausländischer Informationsmanipulation und Einmischung und Cyberangriffen, insbesondere gegen kritische Infrastrukturen, bleiben eine politische und sicherheitspolitische Herausforderung für die Erweiterungsländer. Nach einem starken Anstieg im vergangenen Jahr infolge des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine stellen solche Bedrohungen sowohl für die EU als auch für die Erweiterungsländer weiterhin ein erhebliches Risiko dar. Als Reaktion auf die kürzlich erfolgte Zuerkennung des Kandidatenstatus für die Ukraine und die Republik Moldau und die Anerkennung der europäischen Perspektive Georgiens stellen verschiedene Akteure, insbesondere Russland, weiterhin die Glaubwürdigkeit der EU in Frage und untergraben das Vertrauen der Öffentlichkeit in die demokratischen Institutionen. Diese Akteure haben sich weiterhin – direkt oder über Stellvertreter – an Informationsmanipulation und Einmischung beteiligt, wobei sie diese Handlungen vielfach zeitgleich mit vorsätzlichen Störungen in verschiedenen Sektoren durchgeführt und Schwachstellen ausgenutzt haben.
Desinformation und ausländische Informationsmanipulation und Einmischung haben seit letztem Jahr erheblich zugenommen. Im Zuge der groß angelegten russischen Invasion in die Ukraine nahm auch die Verbreitung verschiedener Narrative des Kremls in den Erweiterungsländern zu, mit unterschiedlichen Ergebnissen. Besonders wirksam sind diese in Serbien, wo ein Teil der lokalen Medien und mehrere etablierte politische Kräfte prorussische Narrativen verbreiten, auch in der gesamten Westbalkanregion. Trotz erheblicher Anstrengungen ist die Widerstandsfähigkeit gegenüber diesen Bedrohungen aufgrund schwach ausgeprägter Medienkompetenz, des geringen Vertrauens in Institutionen, des nur begrenzt vorhandenen unabhängigen und professionellen Journalismus und eines geringen Maßes an Medienfreiheit nach wie vor schwach. Nach dem Beschluss, die europäische Perspektive der Ukraine, der Republik Moldau und Georgiens anzuerkennen und der Republik Moldau und der Ukraine den Kandidatenstatus zu gewähren, waren diese drei Länder Ziel einer neuen Welle von Kampagnen ausländischer Informationsmanipulation und Einmischung, mit denen vor allem das Bestreben, der EU beizutreten, diskreditiert und der Westen für die derzeitige Lage in der Region verantwortlich gemacht werden sollte. In Georgien ging es bei einem spezifischen Teil der Desinformationskampagne darum, den Eindruck zu erwecken, der Westen versuche, von Georgien aus eine „zweite Front“ gegen Russland zu eröffnen. Aktivere Maßnahmen zur Entlarvung solcher Tätigkeiten durch die Behörden wären angebracht.
Cybersicherheit und Cyberresilienz zählen nach wie vor in allen Erweiterungsländern zu den Schlüsselprioritäten. Einige Länder meldeten im Laufe des Jahres Cyberangriffe mit weitreichenden Auswirkungen auf die öffentliche Verwaltung und die öffentlichen Dienste. Bei der Angleichung an den EU-Besitzstand im Bereich Cybersicherheit wurden in Albanien, Nordmazedonien, Montenegro, der Ukraine und Moldau Fortschritte verzeichnet. Im Juni 2023 tagte in Brüssel eine hochrangige Cybersicherheitskonferenz mit dem Titel Towards a resilient cyberspace in the Western Balkans (Auf dem Weg zu einem resilienten Cyberraum im Westbalkan). Im September 2022 fand ein zweiter Cybersicherheitsdialog zwischen der EU und der Ukraine als Präsenzveranstaltung statt.
Albanien, Bosnien und Herzegowina, das Kosovo, Moldau, Montenegro und die Türkei hielten im Berichtszeitraum Wahlen ab. In Nordmazedonien, der Ukraine, Moldau und Georgien werden Wahlen erst im kommenden Berichtszeitraum stattfinden. Weitere Maßnahmen sind erforderlich, um Versuche der Einmischung von Drittstaaten und nichtstaatlichen Akteuren zu verhindern und gegen solche Versuche vorzugehen.
Die ausländischen Direktinvestitionen haben in allen Ländern mit Ausnahme der Ukraine zugenommen. In den meisten Erweiterungsländern fehlen noch immer solide Rahmen für die Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen im Einklang mit der EU-Verordnung über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen (ADI), eine Ausnahme bildet Moldau, das über ein entsprechendes System verfügt.
Migration
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat dazu geführt, dass die Zahl der ukrainischen Flüchtlinge gestiegen ist, und Länder wie insbesondere Moldau, sowie ferner Montenegro, Serbien, Albanien und Nordmazedonien haben hier als Aufnahmeländer eine entscheidende Rolle gespielt.
Die irreguläre Migration stellt sowohl für den Westbalkan als auch für die Türkei nach wie vor eine große Herausforderung dar, insbesondere die Bekämpfung von Migrantenschleusung und Menschenhandel. Nach Angaben der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) gab es an den EU-Außengrenzen im Jahr 2022 insgesamt rund 144 100 irreguläre Grenzübertritte aus dem Westbalkan. Dies entspricht einem Anstieg um 134 % gegenüber 2021 (61 600). Ab Anfang des Jahres 2023 bis zum 31. Juli 2023 ist die Gesamtzahl der irregulären Einreisen aus dem Westbalkan in die EU jedoch gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahr 2022 zurückgegangen. So wurden in den ersten sieben Monaten des Jahres 2023 rund 52 200 irreguläre Grenzübertritte auf der Westbalkanroute festgestellt, 26 % weniger als im gleichen Vorjahreszeitraum. Im Jahr 2022 und in den ersten sieben Monaten des Jahres 2023 stammten die meisten Einreisenden aus Syrien, Afghanistan und der Türkei.
Die wichtigsten Faktoren, die einen Einfluss auf die hohe Zahl der Menschen haben, die auf dem Luftweg aus der Türkei und Serbien ankommen, sind: i) Regelungen für visumfreies Reisen, ii) die kurze Zeit, die benötigt wird, um die Region zu durchqueren, und zwar im Jahr 2022 durchschnittlich acht Tage, gegenüber 53 Tagen im Jahr 2021, nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM), iii) die relativ niedrigen Preise, zu denen Schleusernetze die Durchquerung der Region anbieten und iv) die größeren Schwierigkeiten, über andere Routen (z. B. über das westliche Mittelmeer) in die EU zu gelangen.
Das politische Ziel der Europäischen Kommission besteht darin, die Länder des Westbalkans, die als potenzielle künftige EU-Mitgliedstaaten einem Migrationsdruck in der Region ausgesetzt sind, zu unterstützen. Im Einklang mit dem EU-Aktionsplan für den Westbalkan zielt diese umfassend angelegte Unterstützung darauf ab, das Grenzmanagement, das Asylverfahren und die Aufnahmekapazitäten zu verbessern, die Schleusung von Migranten zu bekämpfen, die Zusammenarbeit bei der Rückübernahme und der Rückführung irregulärer Migranten ohne Aufenthaltsrecht in ihre Herkunftsländer zu verstärken, die Asyl- und Schutzsysteme sowie die Aufnahmekapazitäten zu stärken und die Angleichung der Visumpolitik zu erreichen. Laut Frontex haben die EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2022 insgesamt 5 962 Drittstaatsangehörige in den Westbalkan rückgeführt, was einem Anstieg um 22 % gegenüber 2021 entspricht. Das wichtigste Bestimmungsland für diese Rückführungen war Albanien, gefolgt von Serbien und Nordmazedonien. Darüber hinaus befanden sich nach Angaben der IOM bis zum 8. Juni 2023 etwa 3 657 Migranten und Flüchtlinge in den Aufnahmezentren der Region und schätzungsweise 700 außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen. Demgegenüber lag die Gesamtaufnahmekapazität bei etwa 12 172 Plätzen. Der Westbalkan beteiligt sich an der regionalen operativen Partnerschaft zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität, die im November 2022 ins Leben gerufen wurde, um die Strafverfolgung und die justizielle Zusammenarbeit beim Vorgehen gegen kriminelle Schleusernetze zu unterstützen und die Grenzmanagementkapazitäten zu erhöhen.
Bis September 2023 kamen 22 421 irreguläre Migranten aus der Türkei in die EU (darunter Griechenland, Italien und Bulgarien), gegenüber 22 821 im gleichen Zeitraum im Jahr 2022. Die Zahl der Einreisen nach Griechenland stieg um 123 %, während bei der Seeroute nach Italien ein erheblicher Rückgang (um 55 %) verzeichnet wurde. Die Zahl der Einreisen nach Zypern über die Grüne Linie ging deutlich zurück (um 42 %).
Die Erklärung EU-Türkei von 2016 war nach wie vor der wichtigste Rahmen für die Zusammenarbeit im Bereich Migration und zeitigte trotz anhaltender Herausforderungen bei ihrer Umsetzung nach wie vor Ergebnisse. Die Türkei spielte auch weiterhin eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung der Migration entlang der östlichen Mittelmeerroute. Das Land hat seine enormen Anstrengungen zur Aufnahme von 3,6 Millionen Flüchtlingen aus Syrien und anderen Ländern fortgesetzt, und die EU hat weiter erhebliche Unterstützung geleistet. Im Rahmen der EU-Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei wurden 6 Mrd. EUR mobilisiert, wovon bis September 2023 5,1 Mrd. EUR ausgezahlt wurden. Nach einer Überbrückungsfinanzierung in Höhe von 535 Mio. EUR im Jahr 2020 setzte die Kommission die Umsetzung des vom Rat geforderten Pakets, das mit 3 Mrd. EUR ausgestattet wurde, fort.
Die Visaliberalisierung ist weiterhin ein wirksames Instrument zur Erleichterung direkter Kontakte zwischen den Menschen sowie zur Unterstützung von Reformen in den Bereichen Justiz, Sicherheit und Grundfreiheiten im Westbalkan und in der Ukraine, Moldau und Georgien. Wie durch den Bericht aus dem Jahr 2023 im Rahmen des Visa-Aussetzungsmechanismus bestätigt wurde, müssen Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Georgien, Moldau und die Ukraine ihre Visumpolitik noch weiter an die EU-Liste der visumpflichtigen Drittländer angleichen, insbesondere in Bezug auf diejenigen Drittländer, von denen Risiken irregulärer Migration oder Sicherheitsrisiken für die EU ausgehen. Die Angleichung an die Visumpolitik der EU bleibt für das reibungslose Funktionieren der Visumfreiheit zwischen diesen Partnern und der EU von entscheidender Bedeutung. Bei den noch ausstehenden Benchmarks im Rahmen des Fahrplans für die Visaliberalisierung hat die Türkei im Berichtszeitraum keine Fortschritte erzielt.
Reform der öffentlichen Verwaltung
Die Qualität der öffentlichen Verwaltung und des Regelungsrahmens ist für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU von großer Bedeutung. Seit vielen Jahren hat die Europäische Kommission künftigen EU-Mitgliedstaaten systematisch Orientierungshilfen und Unterstützung für den Aufbau stabiler und leistungsfähiger öffentlicher Verwaltungen geboten, die auf den folgenden fünf Grundsätzen beruhen: verantwortungsvolle Politikgestaltung, Verwaltung des öffentlichen Dienstes, wirksame staatliche Organisation und klare Vorgaben zur Rechenschaftspflicht, nahtlose und bürgerorientierte Erbringung von Dienstleistungen und solide Verwaltung der öffentlichen Finanzen. Dabei beteiligen sich die Erweiterungsländer zwar aktiv an der Unterstützung, in den meisten Ländern mangelt es jedoch nach wie vor an dem erforderlichen Maß an politischem Engagement und politischer Führungsstärke, um die heikleren Reformen, bei denen eine überwiegend auf Klientelismus basierende Kultur angegangen und stabilere und professionellere Strukturen und Systeme aufgebaut würden, in Angriff zu nehmen. Derzeit sind die meisten Reformen eher kosmetischer als inhaltlicher Natur. Wenn die Länder nicht damit beginnen, die vorherrschende Verwaltungskultur zu ändern, wird es für ihre öffentliche Verwaltung weiterhin schwierig sein, kompetente Fachkräfte anzuziehen und zu halten, die in der Lage sind, die Strategien, Dienste und Investitionen zu koordinieren und umzusetzen, die für die Schaffung von langfristigem Wohlstand und gesellschaftlichem Wohlergehen erforderlich sind.
Insgesamt haben die Vorbereitungen der Erweiterungsländer im Hinblick auf die Qualität ihrer öffentlichen Verwaltung bestenfalls einen etwa mittleren Stand erreicht. Im Berichtszeitraum waren insgesamt nur sehr begrenzte Reformfortschritte zu verzeichnen. Die meisten Empfehlungen aus dem Vorjahr bzw. den Vorjahren sind weiterhin gültig. Ein typisches Muster ist, dass die formale rechtliche und institutionelle Grundlage für eine professionelle Verwaltung zumindest teilweise vorhanden ist, aber nicht systematisch umgesetzt wird. Die meisten Länder (mit Ausnahme der Türkei) verfügen über Strategien für die Reform der öffentlichen Verwaltung oder aktualisieren diese derzeit. Die Umsetzung dieser Strategien ist jedoch uneinheitlich und führt vielmals nicht zu nachhaltigen Reformen oder dauerhaften Auswirkungen im Hinblick auf den Aufbau einer besseren öffentlichen Verwaltung.
In der Ukraine gibt es einige Fortschritte, aber es bestehen nach wie vor Herausforderungen, auch aufgrund der Kriegsbedingungen. Georgien und Moldau haben nach der Annahme einer Reform der öffentlichen Verwaltung und zugehöriger Aktionspläne einige Fortschritte bei der Stärkung ihrer öffentlichen Verwaltung erzielt.
Eine gute Koordinierung und Gestaltung der Politik bildet nach wie vor die Grundlage für Reformen der öffentlichen Verwaltung. Die Erweiterungsländer müssen die Politik und die Rechtsvorschriften systematisch auf Daten und Fakten stützen, Rechtsvorschriften und politische Strategien auf inklusive, konsultative Weise konzipieren und ihre potenziellen Auswirkungen bewerten. Eine gute Planung und eine ordnungsgemäße Durchführung der politischen Agenda würden Vertrauen, Resilienz und ein berechenbareres Regelungsumfeld für die Öffentlichkeit und die Unternehmen schaffen.
Im Bereich Humanressourcen und Verwaltung des öffentlichen Dienstes haben die meisten Länder nach wie vor Schwierigkeiten, ein transparentes, kohärentes und gerechtes Gehaltssystem sowie ein leistungsbasiertes Einstellungs-, Beförderungs- und Entlassungssystem zu entwickeln und systematisch umzusetzen. Solche Reformen sind erforderlich, um motivierte und qualifizierte Mitarbeitende anzuziehen und zu halten und einen professionellen und leistungsfähigen öffentlichen Dienst zu schaffen. Die Durchführung solcher Reformen ist jedoch meist sehr kompliziert. Um Fortschritte zu erzielen, ist es von entscheidender Bedeutung, die unterschiedlichen Interessen und Anliegen der verschiedenen Akteure zu verstehen und breite Unterstützung zu erlangen.
Eine wirksame staatliche Organisation und Rechenschaftspflicht wird nach wie vor durch mangelnde Fortschritte bei der Straffung der staatlichen Strukturen und der Festlegung klar abgegrenzter Verantwortlichkeitsbereiche der Ministerien und der nachgeordneten Stellen (in Bosnien und Herzegowina, Albanien, im Kosovo, in Nordmazedonien, Serbien und Moldau) behindert. Die Kapazitäten der Verwaltungsgerichte und die Qualität der Entscheidungen sind unzureichend, um das Recht des Einzelnen auf Verwaltungsgerichtsbarkeit zu gewährleisten (in Serbien, Nordmazedonien, Albanien, Bosnien und Herzegowina und in Moldau). Die Qualität der Aufsichtsgremien ist unterschiedlich ausgeprägt, und Empfehlungen werden nicht systematisch umgesetzt, wodurch eine wirksame Kontrolle und Gegenkontrolle sowie Möglichkeiten für systemische Verbesserungen eingeschränkt werden. Die Verbesserung der Multi-Level-Governance erfordert eine bessere Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den nationalen, regionalen und lokalen Behörden, die Gewährleistung der Dienstleistungsqualität auf allen Ebenen und ein adäquates Verhältnis zwischen den administrativen Zuständigkeiten und den zugewiesenen Ressourcen und Kapazitäten. Da es sowohl wichtig ist, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der zentralen, regionalen und lokalen Verwaltung zu schaffen, als auch die Regeln, Verfahren und Standards auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung kohärent anzuwenden, sind in allen Ländern größere Anstrengungen erforderlich.
Die Bereitstellung digitaler Verwaltungsdienste ist nach wie vor der Bereich der Agenda für die Reform der öffentlichen Verwaltung, der am weitesten fortgeschritten ist, insbesondere in Albanien, Serbien und der Ukraine. Andere Länder müssen nach wie vor in diesem Bereich mit diesen gleichziehen; gleichzeitig gilt für alle Länder, dass sie weiterhin dafür sorgen müssen, öffentliche Dienstleistungen auch für Menschen mit unzureichenden digitalen Mitteln oder Kompetenzen in gleichem Maße zugänglich zu machen. Außerdem besteht Spielraum für eine weitere Straffung der Verwaltungsverfahren und eine Verringerung des Verwaltungsaufwands für die allgemeine Öffentlichkeit und die Unternehmen.
In den meisten Erweiterungsländern untergräbt der Mangel an Wirksamkeit und Integrität des Systems für die Verwaltung der öffentlichen Finanzen das Vertrauen, was sich sowohl auf die Generierung öffentlicher Einnahmen als auch auf die Ausgabenverwaltung auswirkt. Haushaltstransparenz und Wirksamkeit der öffentlichen Ausgaben sind vor allem in Zeiten zunehmender haushaltspolitischer Sachzwänge von entscheidender Bedeutung. Bei den Systemen für die öffentliche Auftragsvergabe gibt es nach wie vor zu viele Schlupflöcher, was einer effizienten Zuweisung von Steuergeldern entgegensteht. Eine Kultur der Rechenschaftspflicht der Verwaltung und interner und externer Prüfungen würde die Tragfähigkeit der Finanzen der Länder gewährleisten, dies ist aber noch nicht die Norm. Die Qualität der Vermögens- und Investitionsverwaltung muss deutlich verbessert werden, damit die Erweiterungsländer die Infrastrukturlücke zu den EU-Mitgliedstaaten schließen und die Vorteile einer künftigen EU-Mitgliedschaft, einschließlich der Finanzierung von Investitionen, nutzen können.
Zivilgesellschaft
Eine freie und selbstbestimmte Zivilgesellschaft ist ein Schlüsselelement jedes demokratischen Systems. In den Erweiterungsländern gibt es eine aktive und lebendige Zivilgesellschaft, die das Regierungshandeln beobachtet und zur Politikgestaltung beiträgt. Zudem erbringen zivilgesellschaftliche Organisationen auch weiterhin Dienstleistungen, insbesondere Unterstützung für Menschen in prekären Situationen, und beteiligen sich an den humanitären Maßnahmen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine.
Die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ist in den Rechtsrahmen verankert und wird im Allgemeinen gewahrt. Allerdings sind weiterhin Reformen erforderlich, um internationale Standards vollständig anzuwenden, und die Umsetzung muss wesentlich kohärenter erfolgen. Die Zivilgesellschaft steht fortlaufend unter Druck und ihr Handlungsspielraum wurde durch Beschränkungen ihrer Tätigkeiten und der Tätigkeiten von Menschenrechtsverteidigern weiter verringert. Der Einsatz strategischer Klagen gegen öffentliche Beteiligung („SLAPP-Klagen“), auch durch Beamte, nimmt in Serbien und Bosnien und Herzegowina alarmierend zu und wird auch in anderen Ländern wie Albanien beobachtet. Ferner ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sicherheitsmaßnahmen nicht missbraucht werden, z. B. indem sie instrumentalisiert werden, um gegen politische Gegner oder Kritiker vorzugehen, wie beispielsweise durch Rechtsvorschriften zur Terrorismusbekämpfung in der Türkei, den freien Zugang zu Informationen in Montenegro und die immer noch fortbestehenden übermäßigen Kontroll- und Berichterstattungsvorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche im Kosovo. Besonders besorgniserregend sind jedoch die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Ausarbeitung von Gesetzen über „ausländische Agenten“, die zur Stigmatisierung und Unterdrückung zivilgesellschaftlicher Organisationen führen. Solche Gesetze wurden in der Republika Srpska in Bosnien und Herzegowina und in Georgien vorgelegt (aber in Georgien aufgrund des internationalen und lokalen Drucks wieder zurückgezogen).
Es müssen erhebliche Fortschritte erzielt werden – beispielsweise in Georgien, Serbien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina und im Kosovo –, um die Verfügbarkeit und Transparenz öffentlicher Mittel zu verbessern, wobei diese Mittel auf der Grundlage objektiver Kriterien vergeben werden sollten. In Moldau wurde der Rechtsrahmen für Wohltätigkeit und Spenden verbessert, in Albanien und Montenegro hingegen steht die Annahme von Gesetzen über Freiwilligenarbeit noch aus. Die Verfahren für die Registrierung zivilgesellschaftlicher Organisationen müssen verbessert werden, unter anderem in Albanien, Nordmazedonien und Montenegro.
In Albanien, dem Kosovo, Nordmazedonien und der Ukraine gibt es zwar politische Maßnahmen zur Förderung günstiger Rahmenbedingungen für die Zivilgesellschaft bzw. für die Zusammenarbeit der Regierung mit der Zivilgesellschaft, ihre Umsetzung ist jedoch unzureichend und oft abhängig von der Finanzierung durch Geber. Die meisten Länder erkennen den wertvollen Beitrag der Zivilgesellschaft im Bereich der Politikgestaltung an. Es gibt auch Mechanismen für offene öffentliche Konsultationen, deren Anwendung jedoch verbessert werden muss. Die institutionalisierten Mechanismen für die Zusammenarbeit zwischen Zivilgesellschaft und Regierung weisen nach wie vor Schwachstellen auf. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Regierungen die Voraussetzungen für eine substanzielle und inklusive Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen an der Politikgestaltung schaffen.
Wirtschaft
Die massive Invasion der Ukraine durch Russland im Februar 2022 hat für die zehn Erweiterungsländer große wirtschaftliche und soziale Herausforderungen nach sich gezogen. In der Ukraine ging das BIP im Jahr 2022 um 29,1 % zurück, da das gesamte Land tiefgreifend vom Angriffskrieg Russlands betroffen war, was zu einem erheblichen Druck auf die makroökonomische Stabilität führte. Das BIP-Wachstum in der Westbalkanregion verlangsamte sich 2022 auf 3,2 %, nachdem es 2021 nach der durch COVID-19 verursachten Rezession auf 7,7 % gestiegen war. Allerdings war diese Verlangsamung in den einzelnen Volkswirtschaften unterschiedlich stark ausgeprägt, so ging das reale BIP-Wachstum in Montenegro auf 6,1 %, in der Türkei auf 5,6 %, in Albanien auf 4,8 %, in Bosnien und Herzegowina auf 4 %, im Kosovo auf 3,5 %, in Serbien auf 2,3 % und in Nordmazedonien auf 2,1 % zurück. In Moldau ist das BIP stark geschrumpft (um 5,9 %), während es in Georgien weiter im zweistelligen Bereich (10,1 %) gestiegen ist. Die Unterschiede beim Wirtschaftswachstum der einzelnen Länder waren hauptsächlich auf direkte und indirekte Folgen des Kriegs Russlands gegen die Ukraine zurückzuführen, insbesondere der Auswirkungen dieses Krieges in den Bereichen Handelsbeziehungen, Energie, Nahrungsmittelpreise und Migration. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Aussichten für die zehn Volkswirtschaften gibt es nach wie vor große Unsicherheit, da nicht klar ist, wie sich der Krieg weiter auf Wachstum, Beschäftigung und den sozialen Zusammenhalt auswirken wird.
Im Laufe des Jahres 2022 nahmen die Länder haushaltspolitische Maßnahmen an, um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Kriegs und der steigenden Energie- und Lebensmittelpreise abzufedern. Da die Energiepreise, die Höchststände erreicht hatten, inzwischen wieder gesunken sind, sollten die Maßnahmen nun schrittweise abgeschafft werden, wobei gleichzeitig sicherzustellen ist, dass die Haushaltskonsolidierung fortgesetzt und soziale Schutzmaßnahmen gezielt auf diejenigen ausgerichtet werden, die sie benötigen. Die Inflation im Westbalkan, in Moldau und Georgien hatte nach einer erheblichen Beschleunigung im Herbst 2022 ihren Höchststand erreicht und sich danach allmählich verlangsamt. In der ersten Jahreshälfte 2023 schwächte sich die Inflation auch in der Türkei ab, nachdem der globale Preisdruck in Verbindung mit einer unorthodoxen Geldpolitik zu einer starken Abwertung der Lira geführt und die Inflation bis auf den Höchststand der letzten zwei Jahrzehnte getrieben hatte (über 85 % im Oktober 2022). In der Ukraine führten Lieferkettenstörungen, gestiegene Produktionskosten und der Druck neuen Geldes durch die Nationalbank zur Finanzierung des Kriegs zu einem starken Anstieg der Inflation, die Ende 2022 einen Höchststand von 26,6 % erreichte und dann allmählich nachließ.
Die Arbeitsmärkte im Westbalkan und in der Türkei sind nach wie vor durch insgesamt niedrige Erwerbs- und Beschäftigungsquoten (insbesondere bei Frauen und jungen Menschen), hohe Arbeitslosigkeit und die Abwanderung von Hochqualifizierten gekennzeichnet. Aufgrund unzureichender Investitionen in das Humankapital und schwacher Bildungssysteme besteht nach wie vor ein strukturelles Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage. Dies erfordert eine aktivere Arbeitsmarktpolitik, einen verstärkten zwei- und dreigliedrigen sozialen Dialog sowie Investitionen in Weiterqualifizierung und Umschulung. In diesem Zusammenhang haben sich die Partner im Westbalkan 2021 verpflichtet, Jugendgarantie-Programme nach dem EU-Modell einzurichten. Bis Mitte 2023 hatten die meisten von ihnen interministerielle Expertengruppen eingerichtet, um Umsetzungspläne zu entwickeln. Drei Partner hatten ihre Pläne bereits angenommen, und einige haben 2023 schon mit der Erprobung des Programms begonnen. Die Arbeitsmärkte in Moldau und Georgien entwickelten sich 2022 relativ gut und profitierten von der Ankunft qualifizierter Flüchtlinge, die vor dem Krieg Russlands gegen die Ukraine und vor der Mobilisierung in Russland geflohen sind, wenngleich nach wie vor strukturelle Schwächen bestehen. Allerdings ist das hohe Niveau der informellen Beschäftigung in allen Partnerländern nach wie vor ein zentrales Thema. In der Ukraine wurde der Arbeitsmarkt, der bereits zuvor durch eine relativ niedrige Erwerbsquote und die Abwanderung hoch qualifizierter Kräfte gekennzeichnet war, durch die Flüchtlingsströme und die zahlreichen Binnenvertriebenen sowie durch die gewaltige Vernichtung von Kapital massiv beeinträchtigt. Nach dem Krieg werden enorme Anstrengungen erforderlich sein, um wieder einen funktionierenden Arbeitsmarkt aufzubauen und den Fachkräftemangel anzugehen. Die Stärkung des sozialen Dialogs, einschließlich des Kapazitätsaufbaus bei den Sozialpartnern, wird in dieser Hinsicht von entscheidender Bedeutung sein.
Es wird immer wichtiger, dass alle zehn Erweiterungsländer ihre Strukturreformen beschleunigen, um mittelfristig eine nachhaltige Erholung zu ermöglichen und Fortschritte bei der Erfüllung der beiden wirtschaftlichen Kriterien für die EU-Mitgliedschaft zu erzielen: Gewährleistung funktionierender Marktwirtschaften und Nachweis der Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standzuhalten.
Was das Kriterium der funktionierenden Marktwirtschaft betrifft, so kann derzeit in keinem der Länder des Westbalkans die Marktwirtschaft als voll funktionsfähig gelten, auch wenn in einigen Ländern Fortschritte erzielt wurden, wobei der Grad der Erfüllung der Anforderungen variiert. Während sich Bosnien und Herzegowina noch in einem frühen Stadium der Vorbereitungen befindet und im vergangenen Jahr keine Fortschritte erzielt hat, haben die meisten anderen Partner beim Aufbau funktionierender Marktwirtschaften einige oder gute Fortschritte erzielt und bei ihren Vorbereitungen einen etwa mittleren oder guten Stand erreicht. Die Marktwirtschaft der Türkei ist weit fortgeschritten, doch bestehen nach wie vor ernsthafte Bedenken hinsichtlich ihres Funktionierens, da es bei Schlüsselelementen wie der Durchführung der Geldpolitik und dem institutionellen und regulatorischen Umfeld Rückschritte gab. Seit den Wahlen wurden Schritte unternommen, um einige dieser Bedenken auszuräumen. Die Vorbereitungen Moldaus und der Ukraine sind in einem frühen Stadium / haben einen gewissen Stand erreicht, während die Vorbereitungen Georgiens einen etwa mittleren Stand erreicht haben. Im Hinblick auf ihre Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften standzuhalten, hat nur die Türkei einen guten Vorbereitungsstand erreicht. Serbien, Montenegro und Nordmazedonien haben einen etwa mittleren Stand erreicht, Albanien und Georgien einen gewissen Stand, die Vorbereitungen von Bosnien und Herzegowina und Moldau befinden sich in einem frühen Stadium / haben einen gewissen Stand erreicht, während sich das Kosovo und die Ukraine in einem frühen Stadium befinden.
Der Umsetzungsgrad der gemeinsam vereinbarten politischen Leitlinien hat sich im Westbalkan und in der Türkei weiter verschlechtert – von 50,8 % im Jahr 2020 auf 42,9 % im Jahr 2021 und 40,8 % im Jahr 2022. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Länder die politischen Leitlinien umsetzen, um ihre Volkswirtschaften weiter an die der EU anzugleichen und sich auf ihre künftige Beteiligung am Rahmen der Europäischen Union für die Koordinierung und Überwachung der Wirtschafts- und Sozialpolitik vorzubereiten. Die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen muss verbessert, die Entwicklung des Humankapitals gefördert und die Widerstandsfähigkeit gegenüber künftigen Schocks gestärkt werden. Die Bemühungen zur Förderung des digitalen und des ökologischen Wandels, zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und zur Vertiefung der regionalen Wirtschaftsintegration auf der Grundlage von EU-Standards sollten fortgesetzt werden, um Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum anzukurbeln.
Anhang 2 – Umsetzung des Wirtschafts- und Investitionsplans für den Westbalkan
Die Umsetzung des am 6. Oktober 2020 angenommen Wirtschafts- und Investitionsplans für den Westbalkan (Economic and Investment Plan – EIP) ist gut vorangekommen. Ziele des Plans sind eine engere Integration und die Überbrückung der sozioökonomischen Kluft zwischen der Region und der EU, die Unterstützung ihres ökologischen und digitalen Wandels und die Annäherung des Westbalkans an den EU-Binnenmarkt. Der Plan wird umgesetzt durch ein Paket von EU-Zuschüssen in Höhe von 9 Mrd. EUR und die Garantiefazilität für den Westbalkan, mit der bis zu 20 Mrd. EUR an Investitionen mobilisiert werden dürften.
Die Auswirkungen dieser Investitionen auf die Wirtschaft der Region dürften durch spürbare Fortschritte bei der Umsetzung des Gemeinsamen Regionalen Marktes und der Wirtschaftsreformprogramme sowie durch weitere Fortschritte in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Verwaltung der öffentlichen Finanzen und Reform der öffentlichen Verwaltung verstärkt werden.
Bislang hat die EU Mittel in Höhe von 4,29 Mrd. EUR in Form von Zuschüssen genehmigt oder zugesagt und sie wird voraussichtlich mehr als 10,76 Mrd. EUR an Investitionen aus anderen Quellen mobilisieren. Dazu gehören Mittel für 54 Leitinitiativen im Rahmen des Investitionsrahmens für den westlichen Balkan (WBIF), bilaterale und länderübergreifende Maßnahmen im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) und des Instruments für Heranführungshilfe für die Entwicklung des ländlichen Raums (IPARD) zur Unterstützung agrarpolitischer Maßnahmen. Darüber hinaus hat die EU die Bereitstellung von 21 Garantien im Rahmen des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD+) genehmigt, mit denen erhebliche Investitionen über Banken und internationale Finanzinstitutionen mobilisiert werden sollen.
Bei den Investitionen in die Verkehrsanbindung liegt der Fokus auf dem Ausbau der erforderlichen Infrastruktur für den Straßen-, Schienen- und Binnenschiffsverkehr im Einklang mit den Prioritäten der transeuropäischen Verkehrsnetze. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Modernisierung und Ökologisierung der bestehenden Infrastruktur, um im Einklang mit der Grünen Agenda zu intelligenten Mobilitätslösungen beizutragen.
Die wichtigsten Leitinitiativen, die im Rahmen des WBIF als Teil des Wirtschafts- und Investitionsplans genehmigt wurden, betreffen die folgenden Verbindungen: i) die Eisenbahnstrecke des Korridors X zwischen Serbien und Bulgarien, ii) die Friedensautobahn, die das Kosovo und Serbien miteinander verbindet, iii) die Autobahn des Korridors Vc in Bosnien und Herzegowina, die das Land mit der Adria, Ungarn und Kroatien verbindet, iv) den „Blue Highway“ in Albanien, v) die Autobahnstrecke des Korridors VIII in Nordmazedonien und vi) weitere Autobahn- und Eisenbahnverbindungen und Umgehungsstraßen in der Region.
Diese Projekte ergänzen die in den Vorjahren angenommenen Investitionen in die Konnektivität, von denen einige in den vergangenen Monaten abgeschlossen wurden. Dazu gehören der Autobahnabschnitt Tarcin des Korridors Vc und der Ivan-Tunnel in Bosnien und Herzegowina des Korridors IV sowie der Eisenbahnabschnitt Bar – Vrbnica in Montenegro.
In Abstimmung mit dem Ständigen Sekretariat des Vertrags über die Verkehrsgemeinschaft arbeitet die Region durch die Umsetzung von fünf sektoralen Aktionsplänen (Schiene, Straßen, Straßenverkehrssicherheit, Verkehrserleichterungen, Schiffsverkehr und Multimodalität) weiterhin an Reformmaßnahmen sowie an der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität für den Westbalkan. Der fortlaufende Fünfjahres-Arbeitsplan, der von den sechs Partnern gebilligt wurde, dient als zusätzliches Planungsinstrument für die Reformen und die Infrastruktur, die die Region in den kommenden Jahren priorisieren muss.
Die Umsetzung dieser Aktionspläne und die Modernisierung der bestehenden Infrastruktur werden über das mit 80 Mio. EUR ausgestattete Programm für einen sicheren und nachhaltigen Verkehr unterstützt, das vom Exekutivausschuss des WBIF im Juni 2023 angenommen wurde. Damit werden intelligente und nachhaltige Mobilitätslösungen auf der Grundlage von Dekarbonisierung und Digitalisierung finanziert.
Nach der erfolgreichen Einführung von „Green Lanes“ in der Region während der COVID-19-Pandemie werden derzeit als Teil der Maßnahmen zur Erleichterung des Verkehrs auch zwischen dem Westbalkan und EU-Ländern ähnliche „Green Lanes“ bzw. „Blue Lines“ (auf Seestrecken) geschaffen. Diese werden derzeit mit Griechenland, Italien und Kroatien erprobt, und über entsprechende Fahrspuren an der serbisch-ungarischen Grenze wird derzeit verhandelt.
Schließlich wurde im Rahmen des Vorschlags zur Überarbeitung der Verordnung über das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) ein Korridor für den Westbalkan eingerichtet und in das Gesamtnetz sowie teilweise in das Kernnetz integriert. Dies zeigt, wie sich die EU für die Konnektivität in der Region engagiert, die als integraler Bestandteil des Verkehrsnetzes der EU betrachtet wird.
Was die finanzielle Unterstützung für nachhaltigen Verkehr im Rahmen des EIP betrifft, so wurden im Rahmen des WBIF bislang 1,74 Mrd. EUR genehmigt und im Rahmen bilateraler und länderübergreifender IPA-Programme gebunden. Dadurch dürften weitere 5,7 Mrd. EUR aus anderen Quellen mobilisiert werden.
Die Energiewende und die Konnektivität werden durch drei Leitinitiativen unterstützt, die Investitionen in erneuerbare Energiequellen, die „Renovierungswelle“ für mehr Energieeffizienz und die Förderung des Kohleausstiegs betreffen. Unterstützung gibt es auch für die Energieversorgungssicherheit und die Diversifizierung der Versorgung.
Im Oktober 2022 kündigte die Kommission ein mit 1 Mrd. EUR ausgestattetes Energiehilfepaket für die Region an. Mit der Hälfte dieser Mittel sollen gezielt vulnerable soziale Gruppen und Unternehmen unterstützt werden, während die andere Hälfte zur Beschleunigung der Energiewende eingesetzt werden soll, insbesondere durch Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen, die Diversifizierung der Versorgung und die Erzeugung erneuerbarer Energien. Der Großteil der direkten Unterstützung wurde Anfang 2023 ausgezahlt, wobei die Investitionen im Laufe des Jahres 2023 priorisiert und durchgeführt werden.
Der Exekutivausschuss des WBIF hat bislang 18 EIP-Investitionsprojekte mit den folgenden Schwerpunkten angenommen: Bau von Solar-/Photovoltaikkraftwerken (z. B. in Albanien, dem Kosovo und Nordmazedonien), Windparks (z. B. in Serbien), Modernisierung von Wasserkraftanlagen (z. B. in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien und Serbien), Stromübertragungsnetz (z. B. Transbalkan-Stromkorridor) und Energieeffizienz. Ferner stellt die EU Unterstützung für Investitionen in Gasverbindungsleitungen bereit, um eine bessere Diversifizierung der Energiequellen zu gewährleisten.
Um erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu fördern und Fortschritte bei der Renovierung öffentlicher und privater Gebäude zu unterstützen, hat die Kommission das regionale Energieeffizienzprogramm über eine im Dezember 2022 unterzeichnete Beitragsvereinbarung mit 100 Mio. EUR gefördert. Die Finanzierung einer speziellen Garantiefazilität in Höhe von 45 Mio. EUR für Projekte, die hauptsächlich den Themen Energieeffizienz und erneuerbare Energien gewidmet sind, wurde vom Exekutivausschuss des WBIF im April 2022 positiv bewertet und ist derzeit Gegenstand von Verhandlungen.
Im Dezember 2022 wurden im Westbalkan im Rahmen des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft Energie- und Klimaziele für 2030 angenommen. Auf dieser Grundlage entwickeln die Partner derzeit ihre jeweiligen nationalen Energie- und Klimapläne, in denen die Schritte zur Erreichung dieser Ziele dargelegt werden. Die Kommission und die Energiegemeinschaft arbeiten auch mit dem Westbalkan zusammen, um im Rahmen des Beitrittsprozesses ein regionales Emissionshandelssystem zu entwickeln.
Der Kohleausstieg in der Region, die stark von fossilen Brennstoffen abhängig ist, wird eine große sozioökonomische Herausforderung darstellen. Die Kommission unterstützt daher im Westbalkan und in der Ukraine die Kooperationsplattform für Kohleregionen im Wandel, parallel zu einer ähnlich angelegten EU-Initiative. Eine ganze Reihe von bilateralen Austauschmaßnahmen mit EU-Regionen hat bereits stattgefunden und weitere sind geplant.
Was die finanzielle Unterstützung im Rahmen des EIP „Saubere Energie“ betrifft, so wurde im Rahmen des WBIF bislang die Bereitstellung von 617 Mio. EUR beschlossen, die im Rahmen bilateraler und länderübergreifender IPA-Programme gebunden wurden. Dadurch dürften weitere 1,3 Mrd. EUR aus anderen Quellen mobilisiert werden.
Darüber hinaus gab der Exekutivausschuss des WBIF eine befürwortende Stellungnahme zur Bereitstellung von sechs Open-Access-Garantien ab, die voraussichtlich erhebliche Investitionen in die Energieinfrastruktur, die Energieeffizienz und den Übergang bewirken werden. Über die Verträge wird derzeit verhandelt.
Die EIP-Prioritäten für Verkehr und Energie ergänzen die Anstrengungen in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz. Gemeinsam tragen sie zur Umsetzung der Grünen Agenda für den Westbalkan bei, die zusammen mit dem EIP angenommen und von den Staats- und Regierungschefs des Westbalkans mit der Erklärung von Sofia im November 2020 gebilligt wurde. Die Fünf-Säulen-Agenda stützt sich auf regulatorische Reformen in der Region, die auf die Ziele des europäischen Grünen Deals abgestimmt sind, insbesondere in den Bereichen Energiewende, Vermeidung von Umweltverschmutzung, Kreislaufwirtschaft, Schutz der biologischen Vielfalt und nachhaltige Lebensmittelerzeugung. Die Umsetzung der Agenda wird durch die Leitinitiativen des EIP unterstützt, die sich auf Verkehr, Energiewende sowie Abfall- und Abwasserwirtschaft beziehen.
Der auf dem Gipfel in Brdo im Oktober 2021 gebilligte detaillierte Aktionsplan zu der Agenda wird derzeit in der Region umgesetzt. Während der Regionale Kooperationsrat weiterhin eine Schlüsselrolle bei der Koordinierung regionaler Initiativen im Rahmen der Grünen Agenda spielt, unterzeichnete die Kommission mit dem österreichischen Umweltbundesamt das mit 11 Mio. EUR ausgestattete Programm EU4Green, mit dem die einzelnen Partner bei der Ausarbeitung ihrer eigenen Strategien und Reformen unterstützt werden.
Neben den bereits erwähnten Energie- und Verkehrsprojekten konzentrieren sich die von der EU geförderten Investitionen zugunsten der Grünen Agenda auf die Abfall- und Abwasserwirtschaft, die Kreislaufwirtschaft, den Umweltschutz und die nachhaltige Landwirtschaft. Im Rahmen der Leitinitiative 7 haben der Exekutivausschuss des WBIF und die Kommission bislang die Finanzierung von sieben Investitionsprojekten im Bereich Wasser- und Abwasserwirtschaft in allen sechs Partnerländern (einschließlich der Hauptstädte Podgorica, Skopje, Belgrad und Sarajevo) sowie drei Programme zur Unterstützung der Abfallwirtschaft (in Albanien, Nordmazedonien und Serbien) genehmigt. Darüber hinaus gibt es eine Reihe bilateraler Programme zur biologischen Vielfalt und zum Umweltschutz in bestimmten Gebieten (z. B. Prespa-See) sowie ein regionales Programm zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung in Städten durch Unterstützung des Bürgermeisterkonvents für Klima und Energie, mit dem Städte bei der Ausarbeitung von Plänen und der Durchführung von Pilotprojekten in diesem Bereich unterstützt werden.
Der ökologische Wandel im Agrar- und Lebensmittelsektor erfolgt weitgehend über IPARD. Im Rahmen des EIP wurden bislang 152 Mio. EUR für die Modernisierung einer nachhaltigen Lebensmittelerzeugung bereitgestellt.
Was die finanzielle Unterstützung für Umweltschutz und Klimawandel im Rahmen des EIP betrifft, so wurden bislang 633 Mio. EUR im Rahmen des WBIF angenommen und innerhalb von bilateralen und länderübergreifenden IPA- und IPARD-Programmen gebunden. Dadurch dürften weitere 685 Mio. EUR aus anderen Quellen mobilisiert werden.
Darüber hinaus hat der Exekutivausschuss des WBIF eine befürwortende Stellungnahme zur Bereitstellung von vier Open-Access-Garantien im Zusammenhang mit dem ökologischen Wandel abgegeben, die auf den nachhaltigen Wandel von Städten, CO2-Senken und grüne Anleihen ausgerichtet sind. Die Verträge werden mit Blick auf eine Unterzeichnung im Jahr 2023 vorbereitet.
Auch beim digitalen Wandel wird die Region durch technische Hilfe und Investitionen im Rahmen des EIP unterstützt. Der Schwerpunkt liegt auf regulatorischen Reformen, die die Entwicklung eines Marktes für digitale Dienstleistungen begünstigen, und auf der Förderung von Investitionen in innovative digitale Lösungen und digitale Infrastruktur. Bislang wurden im Rahmen des WBIF zwei Projekte im Zusammenhang mit Breitband in Serbien und IKT-Labors in Albanien genehmigt.
Was die Reform des Rechtsrahmens betrifft, führt die Kommission auf jährlicher Basis einen Regulierungsdialog über Digitalpolitik mit der Region und unterstützt die regelmäßigen Westbalkan-Digital-Gipfel auf hoher Ebene. Im Rahmen des Dialogs vom 30. Juni 2023 unterzeichneten Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien Assoziierungsabkommen für das Programm „Digitales Europa“ (DIGITAL). Die Teilnahme an DIGITAL wird es den Ländern ermöglichen, sich am Netz europäischer digitaler Innovationszentren zu beteiligen, die Unternehmen und den öffentlichen Sektor beim ökologischen und digitalen Wandel unterstützen. Die sechs Länder haben 2022 die Erklärung zur Zukunft des Internets unterzeichnet, in der die Vision und die Grundsätze für ein vertrauenswürdiges Internet dargelegt sind. Die Region ist auch in vollem Umfang an der Arbeit des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation beteiligt.
Die Kommission hat gemeinsam mit dem Regionalen Kooperationsrat entscheidend dazu beigetragen, den Abschluss des regionalen Roaming-Abkommens sicherzustellen, mit dem in der Region ab dem 1. Juli 2021 ein „Roaming zu Inlandspreisen“ eingeführt wurde. Die erste freiwillige Senkung der Datenroamingentgelte durch die führenden Betreiber in der EU und im Westbalkan trat am 1. Oktober 2023 in Kraft. Darüber hinaus einigten sich die Betreiber auf einen Gleitpfad für weitere Senkungen in den kommenden Jahren, um die Preise bis 2028 näher an eine Regelung für Roaming zu Inlandspreisen zu bringen.
Parallel dazu fördert die EU die Entwicklung neuer digitaler Lösungen für verschiedene Aspekte der Wirtschaft des Westbalkans, darunter Verkehr, Energie, Logistik, Regierung, Handel usw. Eine wichtige Initiative zur Förderung solcher Lösungen ist der jährliche Balkathon, bei dem innovative Projekte für den digitalen Wandel ausgezeichnet werden.
Ein regionales Programm „EU4Digital“ ist in Vorbereitung. Es verfügt über ein Budget von 15 Mio. EUR und soll innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden. Das Programm soll die laufenden Arbeiten im Rahmen des „Gemeinsamen regionalen Marktes – regionaler digitaler Raum“ ergänzen, der auf den Zielen der Digitalen Agenda für den westlichen Balkan aufbaut.
Die Cybersicherheit bleibt ein wichtiges Element des EIP. Eine Bewertung des Cybersicherheitsbedarfs für die Region wurde abgeschlossen, und im Rahmen des Instruments der Kommission für den Informationsaustausch und technische Unterstützung (TAIEX) wird eine Reihe von Veranstaltungen zur technischen Unterstützung durchgeführt, um die Abwehrbereitschaft bei Cybervorfällen zu stärken.
Was die finanzielle Unterstützung für den digitalen Wandel im Rahmen des EIP betrifft, so wurden bislang 50 Mio. EUR im Rahmen des WBIF angenommen und innerhalb von bilateralen und länderübergreifenden IPA- und IPARD-Programmen gebunden. Dadurch dürften weitere 240 Mio. EUR aus anderen Quellen mobilisiert werden.
Darüber hinaus hat der WBIF-Exekutivausschuss eine Open-Access-Garantie in diesem Bereich genehmigt: die Plattform für den Digitalen Wandel.
Die Unterstützung des Privatsektors konzentriert sich auf eine gezielte Finanzierung durch spezielle Garantiefazilitäten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), um diese in ihrer Gründungsphase zu unterstützen und ihre Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Ähnliche Unterstützung wird auch der Agrarindustrie im ländlichen Raum über IPARD gewährt.
Es müssen geeignete Voraussetzungen für die Entwicklung und das Wachstum des Privatsektors geschaffen werden, insbesondere für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KKMU). Dies steht im Mittelpunkt des wirtschaftspolitischen Dialogs mit den Partnern im Westbalkan, der jedes Jahr im Rahmen der Wirtschaftsreformprogramme stattfindet, und der sich daraus ergebenden wirtschaftspolitischen Empfehlungen, die auf die Prioritäten des EIP abgestimmt sind.
Die Unterstützung des Privatsektors, die insbesondere auf die Förderung von Innovationen und die Stärkung des doppelten ökologischen und digitalen Wandels ausgerichtet ist, wird derzeit durch sechs spezielle Mischfinanzierungsprogramme für den Privatsektor geleistet: KMU für grüne Lösungen („SMEs Go Green“), Klimaschutzprogramm, Grüne Finanzierung für Inklusion (Green Finance for Inclusion), Nachhaltiger Zugang zur Finanzierung für Unternehmen, Digitalisierung und Grünes Wachstum (Go Digital and Green for Growth), Förderung grüner Darlehen.
Die Kommission unterstützt auch die Arbeit des WB6-Chambers-Investment-Forums zur Förderung der wirtschaftlichen Interessen der Westbalkanregion und darüber hinaus. Sie finanziert insbesondere das regionale Förderprogramm für Lieferanten, mit dem die Herstellung von Beziehungen/Schaffung von Geschäftsmöglichkeiten für inländische Lieferanten erleichtert werden soll.
Schließlich hat die Kommission im Rahmen der Westbalkan-Garantie als Teil des umfassenderen EFSD+ eine Reihe von Initiativen eingeleitet. Dies umfasst die Bereitstellung von zehn Garantieregelungen zur allgemeinen Wachstumsfinanzierung für KMU, eine Fazilität für Risikoteilung in der Landwirtschaft sowie die Förderung des inklusiven Wachstums und des doppelten Übergangs. Entsprechende Verträge werden derzeit abgeschlossen.
Was die finanzielle Unterstützung für die Entwicklung des Privatsektors im Rahmen des EIP betrifft, so wurden im Rahmen des WBIF bislang 341 Mio. EUR angenommen und innerhalb von bilateralen und länderübergreifenden IPA- und IPARD-Programmen gebunden. Dadurch dürften weitere 2,1 Mrd. EUR aus anderen Quellen mobilisiert werden.
Die sechste EIP-Priorität ist die Entwicklung von Humankapital und Innovation, einschließlich der Förderung von jungen Menschen, Bildung und Innovation. Im Juli 2021 nahmen die Minister der Region eine Erklärung an, in der sie ihre Volkswirtschaften zur Einhaltung der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte und zur Umsetzung der EIP-Leitinitiative „Jugendgarantie“ verpflichten. Auf dem EU-Westbalkan-Gipfel im Oktober 2021 wurde eine umfassende Agenda für Innovation, Forschung, Bildung, Kultur, Jugend und Sport (Innovationsagenda) auf den Weg gebracht.
Die Jugendgarantie ist ein Aktionsplan, mit dem sichergestellt werden soll, dass jungen Menschen im Westbalkan, die arbeitslos geworden sind oder den formalen Bildungsweg verlassen haben, innerhalb einer bestimmten Frist ein angemessenes Stellen-, Fortbildungs-, Ausbildungs- oder sonstiges Ausbildungsangebot zugesagt wird. Der Plan erfordert Reformen und den Aufbau von Kapazitäten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung, Arbeitsvermittlungsdienste und Sozialschutz. Alle Partner im Westbalkan, mit Ausnahme von Bosnien und Herzegowina (wo die Arbeiten noch laufen), haben nationale Pläne zur Umsetzung der Jugendgarantie angenommen und Koordinierungsmechanismen eingerichtet; einige werden bereits erprobt.
Seit Ende 2022 steht dem Westbalkan die Peer-to-Peer-Fazilität der EU für technische Hilfe SOCIEUX+ zur Verfügung. Diese ist auf Beschäftigung, Arbeit und Sozialschutz spezialisiert und bietet den nationalen und lokalen Einrichtungen der Partnerländer, die in den förderfähigen Sektoren tätig sind, kurzfristige Unterstützung. Derzeit laufen 26 Maßnahmen in den westlichen Balkanstaaten, die sich hauptsächlich auf den Sozialschutz sowie auf Arbeit und Beschäftigung beziehen.
Die Westbalkan-Agenda in den Bereichen Innovation, Forschung, Bildung, Kultur, Jugend und Sport stellt für die westlichen Balkanstaaten weiterhin einen guten Weg hin zu einer engeren Zusammenarbeit in diesen Politikbereichen dar. Dank zahlreicher Kooperationsbemühungen der EU-Mitgliedstaaten und Partner im Westbalkan konnte die Unterstützung in Schlüsselbereichen (Modernisierung der Hochschulsysteme, Zusammenarbeit der Industrie, intelligente Fertigung, Innovationsökosysteme, Ausbildung von medizinischem Personal, Digitalisierung und Cybersicherheit) gestärkt werden.
Das wichtigste Durchführungsinstrument für die Innovationsagenda ist das Programm „Horizont Europa“, an dem nun alle sechs Partner im Westbalkan beteiligt sind. Die Region hat auch Zugang zur FTE-Fazilität für Politikunterstützung, und die westlichen Balkanstaaten haben ihr Engagement und ihre Beteiligung im Rahmen von EU-Forschungsinitiativen wie COST und EUREKA erhöht. Nordmazedonien und Serbien sind mit Erasmus+ assoziiert, während die anderen vier Partner im Rahmen der internationalen Dimension des Programms Erasmus+ unterstützt werden. Seit 2023 steht die Erasmus+-Initiative „Europäische Hochschulen“ allen Hochschuleinrichtungen aus dem Westbalkan als vollwertigen Partnern zur Teilnahme offen. Europäische Hochschulen sind transnationale Allianzen von Hochschuleinrichtungen, die eine langfristige strukturelle und strategische Zusammenarbeit entwickeln, Universitäten der Zukunft schaffen und die europäischen Werte und die europäische Identität fördern. Die Partner im Westbalkan sind auch in vollem Umfang an EU-Initiativen im Kulturbereich beteiligt, u. a. an dem Programm „Kreatives Europa“ und der Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“. Diese Initiative fördert Innovation, Nachhaltigkeit, Inklusion und Ästhetik in Infrastruktur- und anderen Projekten und steht insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung der Grünen Agenda.
Die EU-Hilfe in diesem Bereich umfasst auch eine enge Zusammenarbeit mit dem Westbalkan im Gesundheitsbereich. Die Region ist weiterhin in die Arbeit des EU-Ausschusses für Gesundheitssicherheit und des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten eingebunden und hat Zugang zur gemeinsamen Beschaffung medizinischer Güter. Die EU finanziert ein Projekt zur Stärkung der Resilienz bei Gesundheitskrisen im Westbalkan und ein Investitionsprojekt zum Ausbau der Universitätskinderklinik in Belgrad.
Was die finanzielle Unterstützung für die Entwicklung des Humankapitals im Rahmen des EIP angeht, so wurden bislang 368 Mio. EUR im Rahmen des WBIF bereitgestellt und innerhalb von bilateralen und länderübergreifenden IPA- und IPARD-Programmen gebunden. Dadurch dürften weitere 477 Mio. EUR aus anderen Quellen mobilisiert werden.
Die sechs EIP-Prioritäten werden durch das Engagement der Region (und die Unterstützung der EU) für die Schaffung eines auf die vier Grundfreiheiten gestützten Gemeinsamen Regionalen Marktes im Westbalkan untermauert und in ihrer Wirkung verstärkt. Ein wichtiger Durchbruch Ende 2022 war der Abschluss von drei Abkommen über die Freizügigkeit in der Region. Ihre erfolgreiche Umsetzung wird Reisen und die Anerkennung von Hochschulabschlüssen und bestimmten Berufsqualifikationen erleichtern. Die EU unterstützt die Entwicklung des Gemeinsamen Marktes durch den Regionalen Kooperationsrat und das CEFTA.
Der Erfolg des Wirtschafts- und Investitionsplans hängt letztlich davon ab, dass alle Partner bewährte Verfahren in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Verwaltung öffentlicher Finanzen und Investitionsmanagement sowie Förderung einer professionellen und effizienten öffentlichen Verwaltung anwenden.
Anhang 3 Umsetzung des Wirtschafts- und Investitionsplans (Economic and Investment Plan – EIP) – Überblick über die Lage in der Ukraine, in der Republik Moldau und in Georgien
Im Jahr 2021 haben die EU und ihre fünf östlichen Partner einen Wirtschafts- und Investitionsplan für die Östliche Partnerschaft (EIP) auf den Weg gebracht. Ziel des Plans ist es, die wirtschaftliche Erholung nach zwei Jahren einer sozial und wirtschaftlich schädlichen Gesundheitskrise zu unterstützen. Der Plan zielt zudem darauf ab, den ökologischen und digitalen Wandel herbeizuführen, der für den Aufbau innovativer, ökologisch nachhaltiger, sozial inklusiver und resilienter Volkswirtschaften erforderlich ist.
Seit Beginn des grundlosen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine hat der WIP eine ganz neue sozioökonomische und politische Bedeutung erlangt. Er ist zum festen Bestandteil der Reaktion der EU auf die Auswirkungen des Krieges gegen die Ukraine geworden, indem er die Mittel bereitstellt und die Investitionen mobilisiert, die erforderlich sind, um die Wirtschaft der Ukraine – und der Republik Moldau – am Leben zu erhalten. Der EIP ist auch Teil der Unterstützung der EU für die Integration dieser beiden Länder – sowie Georgiens – in die Wirtschaft sowie in die Energie-, Digital- und Verkehrsmärkte der EU. Dabei handelt es sich um einen wichtigen Mechanismus, um ihre Beitrittsbemühungen zu erleichtern und die Vorteile der europäischen Integration zu erschließen.
Ziel des Plans ist es, im Zeitraum 2021-2027 mithilfe von 2,3 Mrd. EUR an EU-Finanzhilfen und -Garantien bis zu 17 Mrd. EUR an Investitionen in der Region zu mobilisieren. Flankierende politische Maßnahmen und technische Unterstützung sind ebenfalls Teil der Umsetzung des EIP.
Bis September 2023 wurden insgesamt 6,2 Mrd. EUR durch bilaterale und regionale Finanzhilfen, Mischfinanzierungsmaßnahmen und Garantien zur Unterstützung der EIP-Prioritäten in der Ukraine, der Republik Moldau und Georgien mobilisiert. 3,5 Mrd. EUR von diesem Betrag dienen der Unterstützung bei der Durchführung länderspezifischer Leitprojekte. Die Zahl der der bislang im Rahmen des EIP mobilisierten Investitionsprojekte entspricht 40 % des Zielbetrags von 17 Mrd. EUR, der an Investitionen mobilisiert werden soll. Im ersten Halbjahr 2023 zogen dank des Plans die mobilisierten Investitionen rasch an. Mit dem Abschluss neuer Garantievereinbarungen mit Partnerfinanzinstitutionen im Rahmen des EFSD+-Instruments dürfte sich die Umsetzung des Plans weiter beschleunigen.
Nachhaltiger Verkehr
Die nachhaltige Verkehrsanbindung ist seit der Gründung der Östlichen Partnerschaft im Jahr 2009 eine der wichtigsten Prioritäten in der Region. Im Dezember 2021 haben die EU und ihre östlichen Partner ihre Zusage bekräftigt, die Kernverkehrsverbindungen zu stärken, wobei der Schwerpunkt auf dem erweiterten indikativen TEN-V-Kernnetz, einschließlich Verbindungen über das Schwarze Meer, liegt. Verbesserungen an wichtigen Luft-, Straßen-, Schienen-, See- und Binnenwasserstraßenverbindungen haben ein enormes Potenzial, die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung, die Marktintegration und den grenzüberschreitenden Handel in der Region sowie zwischen der Region und der EU zu fördern. Seit 2021 wurden 1,2 Mrd. EUR zur Unterstützung der Verkehrsanbindung mobilisiert.
Was die Ukraine und die Republik Moldau betrifft, ist die EU ihrer Zusage nachgekommen, die Initiative der Solidaritätskorridore zwischen der EU und der Ukraine zu unterstützen. Solidaritätskorridore sind vorrangige Verkehrsachsen, die die Ukraine und die Republik Moldau mit der EU verbinden. Sie sind die Hauptroute für den Handel mit wichtigen Gütern von und nach der Ukraine und sind zu einer lebenswichtigen Grundlage für die Wirtschaft des Landes geworden. Die Kommission arbeitet mit den EU-Mitgliedstaaten, der Ukraine, Moldau, internationalen Partnern und Wirtschaftsakteuren sowie mit Verkehrsunternehmen zusammen, um die Funktion der Solidaritätskorridore zu erweitern und zu verbessern. Die Kommission konzentriert sich auf die Senkung der Transport- und Logistikkosten entlang der Solidaritätskorridore, durch gestraffte Verfahren, die Modernisierung der Infrastruktur und die Ausschöpfung des vollen Potenzials aller Strecken. In diesem Zusammenhang werden neun Projekte im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ mit einer Gesamtunterstützung der EU in Höhe von fast 250 Mio. EUR zur Modernisierung von Schienen- und Straßen-Grenzübergangsstellen zwischen benachbarten EU-Mitgliedstaaten (Ungarn, Polen, Rumänien und Slowakei) sowie der Ukraine und Moldau beitragen.
2022 arbeitete die Kommission mit den moldauischen Behörden, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) und der Europäischen Investitionsbank (EIB) zusammen, um die Sanierung der Nord-Süd-Eisenbahnachse zu unterstützen. Hauptziel ist die Verbesserung der Kapazität des moldauischen Schienennetzes, das rund 128 km des Korridors Vălcineț-Ocnița-Ungheni-Chișinău-Căinari abdeckt, insbesondere in Bezug auf Gewichtsnormen und Fahrgeschwindigkeit. Dies kommt zu den kurzfristigen Investitionen hinzu, die darauf abzielen, die wichtigsten Straßengrenzübergangsstellen zwischen der Ukraine und der Slowakei rasch zu modernisieren und Ausrüstung wie Scanner und Generatoren für vorrangige Grenzübergangsstellen zwischen der Ukraine und den EU-Mitgliedstaaten zu erwerben. Die Kommission mobilisierte 20 Mio. EUR an Zuschüssen über das außenpolitische Instrument sowie ein Darlehen der EBWE in Höhe von 12 Mio. EUR.
In Georgien haben die EU und die EIB weiterhin in die Ost-West-Autobahn investiert, wobei der Schwerpunkt auf den „schwarzen Flecken“ lag, bei denen es sich um Straßenabschnitte mit einer besonders hohen Zahl von Verkehrsunfällen und Verkehrstoten handelt. Die EU und die EIB werden die Entwicklung dieses wichtigen Korridors mit einem Gesamtbetrag von 446 Mio. EUR (einschließlich 16,8 Mio. EUR in Form von Zuschüssen) weiterhin unterstützen. Zur Unterstützung der Leitinitiative 2 in Georgien hat die EU auch eine umfassende Durchführbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit zusätzlicher Fähr-/Zubringerlinien zur Anbindung Georgiens an Bulgarien über das Schwarze Meer zu bewerten.
Im November 2022 wurden die Ukraine, Moldau und Georgien als Beobachter in die Gremien der Verkehrsgemeinschaft aufgenommen. Dies wird den Ländern konkrete Vorteile in Bezug auf die Umsetzung des einschlägigen EU-Besitzstands im Verkehrsbereich und die Entwicklung des indikativen TEN-V-Netzes in ihren Hoheitsgebieten sowie den Austausch bewährter Verfahren mit den regionalen Partnern im Westbalkan und den EU-Mitgliedstaaten bringen. Das mit dem Verkehrsgemeinschaftsvertrag (VGV) eingesetzte Ständige Sekretariat hat bereits begonnen, mit den Beobachtern auf verschiedenen Ebenen zusammenzuarbeiten, um sie in die Arbeit der Verkehrsgemeinschaft einzuführen und in die Arbeit der technischen Ausschüsse des VGV einzubeziehen. Dabei wurde auch die Arbeit an einigen der wichtigsten Ziele des VGV (z. B. Aktionspläne für Schiene, Straße, Straßenverkehrssicherheit, Verkehrserleichterung, Schiffsverkehr und Multimodalität) angestoßen.
Moldau und die Ukraine wurden im Mai bzw. Juni 2023 mit der Fazilität „Connecting Europe“ assoziiert. Dies sollte zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Verkehrssektor und zur Unterstützung der Umsetzung des erweiterten TEN-V führen.
Erleichterung des Zugangs von KMU zu Finanzierungen
Seit der Lancierung des EIP hat die EU die Bemühungen ihrer östlichen Partner um die Ankurbelung ihrer Volkswirtschaften nach zwei sehr schwierigen Jahren der Lockdowns und Unterbrechungen des Handels aufgrund von COVID-19 aktiv unterstützt. Die EU hat der Deckung des Finanzierungsbedarfs von KKMU besondere Aufmerksamkeit gewidmet, indem sie 1,5 Mrd. EUR an Kreditlinien und Unternehmensberatungsdiensten mobilisiert hat, um sie bei der Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit zu unterstützen, entgangene Marktanteile zurückzugewinnen und ihre Geschäftstätigkeit zu digitalisieren und zu modernisieren. EU-geförderte Kreditlinien bieten KKMU bessere Kreditbedingungen, insbesondere durch Vorschläge für längere Laufzeiten, geringere Anforderungen an Sicherheiten, maßgeschneiderte technische Hilfe und Investitionsanreize. Die EU stellte der Ukraine in Zusammenarbeit mit der BGK eine Garantie in Höhe von 10 Mio. EUR zur Verfügung, um eine erneute Kreditvergabe an KMU zu ermöglichen, die aufgrund von Risiken im Zusammenhang mit dem anhaltenden Krieg sonst nicht für neue Finanzierungen in Frage kämen.
Handelserleichterungen
Im Oktober 2022 richtete die EU den Handels-Helpdesk der Östlichen Partnerschaft ein, der den Unternehmen den Zugang zu handelsbezogenen Informationen erleichtern soll. Der Helpdesk ist ein Online-Portal mit Zugang zu ausführlichen Marktinformationen (geltende Ausfuhr- und Einfuhrvorschriften, tarifäre und nichttarifäre Maßnahmen, Zölle, Steuern, Verfahren usw.), Handelsstatistiken und analytischen Einblicken in das Potenzial der nationalen Märkte der EU und der Östlichen Partnerschaft. In jedem Land wurden Erhebungen über nichttarifäre Maßnahmen (Regulierung, Verfahren) durchgeführt, um Hindernisse für den Handel mit Waren und Dienstleistungen zu ermitteln und Empfehlungen zu deren Überwindung auszusprechen.
Umsetzung von EU4Business: Das Projekt „Connecting companies“ wurde 2022 und Anfang 2023 fortgesetzt. Ziel des Projekts ist es, Handelsbeziehungen und Unternehmenspartnerschaften in den östlichen Partnerländern zu fördern, indem Brücken zwischen KMU und Organisationen zur Unterstützung von Unternehmen in der EU und ihren Partnern im Rahmen der Östlichen Partnerschaft aufgebaut werden. Es wurde ein Mobilitätsprogramm entwickelt, das den Austausch zwischen KMU und Wirtschaftsfördereinrichtungen aus beiden Regionen ermöglicht.
Nachhaltige Energie und Dekarbonisierung der Wirtschaft
Seit der Lancierung des EIP wurden erhebliche Fortschritte im äußerst wichtigen Bereich der nachhaltigen Energie erzielt, in dem in der gesamten Region der Östlichen Partnerschaft bereits Investitionen in Höhe von 1,6 Mrd. EUR mobilisiert wurden.
Im Jahr 2022 wurden die Ukraine, Moldau und Georgien im Rahmen des Programms „EU4Energy“ weiterhin beim Aufbau ihrer rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen im Energiebereich unterstützt. Das Programm unterstützte die östlichen Partner auch bei der Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Entwicklung erneuerbarer Energien und eines umweltfreundlicheren Energiemixes. Das Programm spielte eine zentrale Rolle bei der Unterstützung der Ukraine und Moldaus im Nachsynchronisierungsprozess des Europäischen Netzes der Übertragungsnetzbetreiber. Außerdem unterstützte es die Ukraine beim laufenden Wiederaufbau ihres Energiesystems und leistete einen Beitrag zur Versorgungssicherheit in der Region.
Die Zusammenarbeit mit der Internationalen Agentur für erneuerbare Energien (IRENA) wurde fortgesetzt. Ziel war es, die Bedingungen und Hindernisse für die Entwicklung und Integration erneuerbarer Energiequellen in den Ländern der Östlichen Partnerschaft zu ermitteln.
In der Ukraine wurde das Programm für Investitionen in die Energieeffizienz von Mehrfamilienhäusern im Rahmen der von der EU unterstützten Leitinitiative des Energieeffizienzfonds (EEF) (104 Mio. EUR von der EU abgedeckt) erfolgreich umgesetzt. Bis Ende März 2023 hatte der EEF fast 80 000 Haushalte einbezogen, wobei 261 Projekte in Mehrfamilienhäusern vollständig oder teilweise abgeschlossen wurden (bei über 80 % davon handelte es sich um grundlegende Renovierungen). Im Jahr 2022 führte der EEF ein neues „Wiederaufbauprogramm“ ein, mit dem schnelle Reparaturen nicht strukturell kriegsbeschädigter Wohngebäude unterstützt werden.
Im Rahmen der Partnerschaft für Energieeffizienz und Umwelt in Osteuropa (E5P) hat die EU mehrere von der EBWE geleitete Projekte in den Bereichen Energieeffizienz und Fernwärme in der Ukraine kofinanziert. Projekte zur Sanierung von Fernwärme umfassen Zhytomyr, Ternopil, Lviv, Lutsk und Tschernivtsi mit einem Gesamtbudget von rund 110 Mio. EUR und einem EBWE-Darlehensbeitrag in Höhe von 48 Mio. EUR. Derzeit laufen Energieeffizienzprojekte für öffentliche Dnipro-Gebäude mit einem Budget von 39 Mio. EUR, einschließlich eines EBWE-Darlehens in Höhe von 20 Mio. EUR. Im März 2023 startete die EIB mit Finanzhilfen der EU und des E5P-Programms ein umfangreiches neues Programm für die Renovierung öffentlicher Gebäude in der Ukraine (bis zu 1000 Krankenhäuser und Schulen). Dabei geht es nun auch um Aspekte, die nicht die Energieeffizienz betreffen, wie z. B. Luftschutzbunker, bessere Brandschutzmaßnahmen und verbesserte Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen. Ein wichtiger Arbeitsbereich, der 2022 in Angriff genommen, aber noch nicht abgeschlossen wurde, umfasst zwei von der EU finanzierte Soforthilfeprogramme für die Unterbringung von Binnenvertriebenen.
In Moldau wurde das Energieeffizienzprogramm 2022 unterzeichnet (finanziert durch einen Zuschuss in Höhe von 15 Mio. EUR und zwei Darlehen der EBWE und der EIB in Höhe von 30 Mio. EUR). Es handelt sich um die erste landesweite Energieeffizienzinitiative in Moldau. Die wichtigsten Kategorien von Gebäuden, auf die sich das Programm bezieht, sind öffentliche Gebäude, die Eigentum des Staates und/oder der Gemeinden sind. Die Gesamtinvestitionen werden auf rund 94 Mio. EUR geschätzt. Das im Rahmen des E5P-Programms finanzierte Programm „Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden in Chişinău “, das die Renovierung von 119 öffentlichen Gebäuden zum Ziel hat, ist in die zweite Phase der Umsetzung eingetreten. Phase 1 des Bălți-Fernwärme-Projekts (Gesamtbudget 11 Mio. EUR, EBWE-Darlehen in Höhe von 7 Mio. EUR) wurde abgeschlossen, und Phase 2 (Gesamtbudget 18 Mio. EUR, EBWE-Darlehen in Höhe von 14 Mio. EUR) läuft nun an.
In Georgien wurde ein Partnerschaftsprojekt mit der Energieregulierungskommission, das von einem Konsortium unter der Leitung Österreichs und Deutschlands durchgeführt wurde, im April 2023 abgeschlossen. Es umfasste Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des Energiemarkts, einschließlich der Förderung der Rolle der georgischen nationalen Regulierungsbehörde für die Energie- und Wasserversorgung bei der Marktregulierung, der Integration erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz. Im Zeitraum 2021-2022 wurde Moldau EU-Unterstützung in Höhe von 135 Mio. EUR zur Verfügung gestellt, um die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen bei der Bewältigung der steigenden Energiekosten zu unterstützen und die langfristige sozioökonomische Erholung, die Energieversorgungssicherheit und die Energiewende des Landes zu unterstützen. Aus dem vom Sekretariat der Energiegemeinschaft verwalteten und von der Europäischen Kommission geleiteten Unterstützungsfonds für die Energieversorgung der Ukraine wurde die Lieferung fortschrittlicher Gasanlagen im Wert von fast 7,6 Mio. EUR an den ukrainischen Gasfernleitungsnetzbetreiber für die Wiederherstellung beschädigter Anlagen, auch in den befreiten Gebieten.
In Georgien wurde im Rahmen des E5P ein Energieeffizienzprojekt für Schulen in Berggebieten (2,6 Mio. EUR) durchgeführt. Parallel dazu wird von der KfW und der EBWE ein Programm zur Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher Gebäude durchgeführt, das durch einen EU-Zuschuss in Höhe von 13 Mio. EUR unterstützt wird.
Das von der EBWE betriebene Finanzierungs- und Technologietransferzentrum für den Klimawandel – EU4Climate unterstützt KMU und Midcap-Unternehmen bei der Verringerung ihrer Umweltauswirkungen sowie ihrer Energie- und Wasserkosten durch den Einsatz innovativer und umweltfreundlicher Technologien.
Das laufende Programm EU4Climate hat die Partnerländer dabei unterstützt, ihre Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Folgen zu verbessern und im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris eine emissionsarme und klimaresiliente Wirtschaft anzustreben. Mit der Europäischen Umweltagentur als Durchführungspartner wurde ein neues Projekt ins Leben gerufen, um Georgien, Moldau und die Ukraine bei der Einrichtung eines wirksamen Governance-Systems für den Klimaschutz zu unterstützen.
Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, Klima und Umwelt
Im Jahr 2022 profitierten Investitionen in die Kreislaufwirtschaft von Finanzierungen, die im Rahmen der KMU-Unterstützung mobilisiert wurden. Hinzu kamen regulatorische Unterstützung und Beratungsdienste für Unternehmen, die in erster Linie über das Programm EU4Environment bereitgestellt wurden. In der Ukraine unterstützte die EU weiterhin die Schaffung von Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung für verschiedene Abfallströme. Darüber hinaus wurde die Kartierung von Industrieabfällen in Regionen in Georgien und der Ukraine fertiggestellt. In Moldau wurden die Durchführbarkeitsprüfungen für die Umwandlung der Freien Wirtschaftszone Valkanes und des Industrieparks Tracom in Öko-Industrieparks abgeschlossen. In Moldau wurden eine Bewertung der bestehenden Mechanismen der erweiterten Herstellerverantwortung abgeschlossen und politische Empfehlungen abgegeben. Dazu gehörten Empfehlungen zur Verbesserung des Rechtsrahmens für die Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung für Elektro- und Elektronik-Altgeräte und Altbatterien. Georgien erhielt regulatorische Unterstützung bei der Aktualisierung seiner nationalen Abfallstrategie für den Zeitraum 2016-2030 und bei der Ausarbeitung eines neuen nationalen Abfallbewirtschaftungsplans für 2022-2026. Die Regierung nahm diese Dokumente im August 2022 an. Sie umfassen aktualisierte Ziele, behandeln Fragen im Zusammenhang mit biologisch abbaubaren und mit gefährlichen Abfällen und legen die Anforderungen an Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung dar.
Was die beratende Unterstützung anbelangt, so wurden Öko-Innovationsbewertungen und Fahrpläne für fünf KMU aus dem Wein- und Bekleidungssektor in der Republik Moldau entwickelt, und zwar dank der Zusammenarbeit mit der Organisation für die Entwicklung des Unternehmertums. Acht georgische KMU aus dem Landwirtschafts- und Gaststättengewerbe erhielten ähnliche beratende Unterstützung. Die Produkte von drei exportorientierten Unternehmen in der Ukraine und fünf exportorientierten Unternehmen in Georgien werden anhand der Methode zur Messung des Umweltfußabdrucks von Produkten bewertet.
Der Wasserinfrastruktur in Moldau, Georgien und in der Ukraine mangelt es chronisch an Kapitalinvestitionen, Wartung und Reparatur. Der EIP zielt daher darauf ab, die Wasser- und Sanitärversorgung weiter zu verbessern und dazu beizutragen, die Bewirtschaftungspläne für die Flusseinzugsgebiete in die Praxis umzusetzen. Mit Unterstützung der EU laufen mehrere Investitionsprojekte in Moldau, Georgien und der Ukraine. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs haben EU-Mittel dazu beigetragen, dass 6,9 Millionen Menschen in der Ukraine wieder Zugang zu sauberem Wasser erhalten. Die EU hat in Zusammenarbeit mit mehreren internationalen Finanzinstitutionen, u. a. der AFD, der EIB, der EBWE, der KfW und der NEFCO, Finanzmittel für Investitionen in die Wasserinfrastruktur mobilisiert.
Um technische Unterstützung für Reformen und Investitionen im Wassersektor bereitzustellen, wurde Anfang 2022 mit der Umsetzung des Programms „EU4Environment – Wasser und Daten“ begonnen, das erste Ergebnisse hervorgebracht hat. Das Verfahren mit nationalen politischen Dialogen zum Thema Wasser wurde in allen Partnerländern wieder aufgenommen. Im Rahmen des Programms wurde in Georgien mit der Entwicklung neuer Bewirtschaftungspläne für die Flusseinzugsgebiete begonnen, und die Arbeit am Bewirtschaftungsplan für das Einzugsgebiet des Flusses Dnipro in der Ukraine wurde fortgesetzt. Die Unterstützung bei der Planung von Investitionen in den Bereichen Forstwirtschaft, biologische Vielfalt und Naturschutz läuft gerade an. Allerdings haben die Ukraine und die Republik Moldau durch ihren Beitritt zum LIFE-Programm der EU Fortschritte erzielt.
Die Unterstützung zur Ermittlung von Investitionen in Forstwirtschaft und in Schutzgebiete befindet sich noch in der Anfangsphase.
Digitale Infrastruktur und Dienstleistungen
Im Rahmen des EIP hat sich die EU verpflichtet, bis zu 1,5 Mrd. EUR an öffentlichen und privaten Investitionen zu mobilisieren, um den digitalen Wandel in der Region im Einklang mit den EU-Standards zu unterstützen. Der Plan sieht auch eine Reihe von Leitinitiativen im Zusammenhang mit der digitalen Konnektivität vor, die gemeinsam mit den östlichen Partnern als Investitionsprioritäten festgelegt wurden. Diese Projekte fließen in die umfassendere Global-Gateway-Strategie ein.
Seit der Lancierung des EIP hat die EU aktiv mit europäischen und internationalen Finanzinstitutionen, den EU-Mitgliedstaaten und dem Privatsektor zusammengearbeitet, um digitale Projekte in der Region zu unterstützen. Dazu gehören die Einführung eines schnellen und erschwinglichen Internets in ländlichen Gebieten Georgiens sowie die Vorbereitung der Grundlagen für die Verlegung eines Internetkabels durch das Schwarze Meer, um die EU mit Georgien und dem Südkaukasus zu verbinden. Die Beteiligung der EU an diesen Projekten war von entscheidender Bedeutung, um die Einhaltung der digitalen Standards der EU sicherzustellen, insbesondere in Bezug auf die Cybersicherheit (5G-Toolbox) und den offenen Zugang zum Internet.
Im Bereich der digitalen Wirtschaft wurden von den EU-Mitgliedstaaten gemeinsam mit der Ukraine, Moldau und Georgien im Rahmen der Initiative EU4Digital neun Pilotmaßnahmen in den Bereichen elektronischer Geschäftsverkehr, elektronischer Zoll und elektronische Signaturen durchgeführt, um den Zugang zum digitalen Binnenmarkt der Europäischen Union zu verbessern. Die Kommission hat den Abschluss freiwilliger Roaming-Vereinbarungen zwischen Telekommunikationsbetreibern in der EU sowie in der Ukraine und der Republik Moldau erleichtert und damit greifbare Vorteile für die Öffentlichkeit und die Unternehmen ermöglicht.
In Moldau und Georgien wurden nationale Breitbandstrategien entwickelt, um Investitionen in das Hochgeschwindigkeitsinternet und erschwingliche Internetverbindungen in der Region zu erleichtern. Dazu gehörten 70 Mio. EUR an Koinvestitionen der EIB und der Weltbank für den Breitbandausbau in ländlichen Gemeinden in Georgien. Der Preis für internationale Konnektivität für Forschungs- und Bildungseinrichtungen ist in den letzten Jahren um 70 % gesunken. Darüber hinaus wurden zwischen der EU, der Republik Moldau und der Ukraine zwei ultraschnelle digitale Autobahnen (bis zu 400 Gbit/s) eingerichtet, um die Zusammenarbeit in Forschung und Innovation, einschließlich der Beteiligung an Horizont Europa, zu erleichtern.
In der Ukraine haben die seit Beginn der russischen Aggression mobilisierten zusätzlichen Mittel einen krisenfesten digitalen Wandel des Landes unterstützt, einschließlich der Interoperabilität von Registern, der elektronischen Identität, die an EU-Standards angepasst ist, und der Datensicherungen. Die Unterstützung trägt auch dazu bei, die ukrainischen Rechtsvorschriften an den einschlägigen EU-Roaming-Besitzstand im Bereich Telekommunikation anzugleichen, damit das Land dem „Roaming-zu-Inlandspreisen“-Gebiet der EU beitreten kann.
Gesundheit und Gesundheitssysteme
Im Rahmen eines Projekts der EU und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Bereitstellung von Impfstoffen wurden in Moldau das Gesundheitsministerium und andere Beteiligte bei der Ausarbeitung von Plänen für die Erbringung von Impfleistungen, nationalen Notfallplänen für die Immunisierung und einer Risikobewertung im Zusammenhang mit der Aufnahme von Flüchtlingen im Land technisch unterstützt. Es wurden Mittel für die Beschaffung von Kühlketten- und IT-Ausrüstung bereitgestellt. Dazu gehörten Computer und Ausrüstung für die nationalen und die 10 regionalen Impfstofflager sowie 15 Fahrzeuge für unterstützende Aufsichtsbesuche der Nationalen Agentur für öffentliche Gesundheit. Die EU unterstützte Kommunikationskampagnen in 10 der 37 Bezirke mit der geringsten Durchimpfungsrate.
In Georgien wurde gezielte technische Hilfe geleistet, um ein Protokoll für qualitative formative Forschung zur Immunisierung und ein integriertes Schulungspaket für das Gesundheitspersonal zur Routineimmunisierung und COVID-19-Impfung zu entwickeln. Im Rahmen des EU-WHO-Projekts wurde auch Kühlkettenausrüstung bereitgestellt, um die Infrastruktur für die Lagerung von Impfstoffen auf nationaler und Bezirksebene zu stärken.
Humankapital
Die Unterstützung der Bildungsreform, einschließlich der Primar-, Hochschul- und Berufsbildung, der beruflichen Bildung und des lebenslangen Lernens, ist ein zentraler Schwerpunkt des EIP. Die Schaffung von Möglichkeiten für den Jugend- und Studentenaustausch (z. B. durch Erasmus+) sowie höhere Investitionen in Forschungskapazitäten sind zentrale Bestandteile der EIP-Unterstützung für die Entwicklung des Humankapitals.
Was den Austausch von Studierenden betrifft, so konnten 2022 3507 Studierende aus der Ukraine, Moldau und Georgien an Universitäten aus der EU sowie 429 Studierende an einer der Universitäten der drei Länder studieren. Insgesamt 2504 akademische Mitarbeiter konnten Zeit an einer anderen europäischen Universität sowie 1864 akademische Mitarbeiter Zeit an einer der Universitäten der drei Länder verbringen.
In der Ukraine unterstützt die EU seit Langem den Bildungssektor, und zwar – grob unterteilt – in vier Bereichen: Unterstützung für die Primar- und Sekundarbildung und für die Reform „Neue ukrainische Schule“ (2 Mio. EUR); Unterstützung für Reformen der beruflichen Aus- und Weiterbildung (16 Mio. EUR in Form technischer Hilfe) und für Modernisierung (21 Mio. EUR); Unterstützung der Hochschulbildung durch Zuschüsse für Universitäten, die 2014 aufgrund der russischen Aggression im Osten der Ukraine ihren Standort verlegt haben (verschiedene Zuschüsse, 10 Mio. EUR).
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat dazu geführt, dass die bestehende Unterstützung angepasst und zusätzliche Prioritäten aufgestellt werden mussten, um eine Notversorgung zu ermöglichen (z. B. Stromgeneratoren für berufsbildende Schulen). Darüber hinaus hat die EU: i) Schuleinrichtungen saniert (66 Mio. EUR in Form von Budgethilfe, zusätzlich zu den 34 Mio. EUR, die über von der Europäischen Kommission verwaltete Projekte bereitgestellt werden); ii) Schulbusse beschafft (14 Mio. EUR); iii) im Rahmen von Phase II des Programms U-LEAD with Europe (lokale Schulsanierung zur Stärkung der Resilienz) 5 Mio. EUR bereitgestellt, um vom Krieg betroffene Gemeinden ein zuverlässiges Angebot lokaler öffentlicher Dienstleistungen, insbesondere im Bildungsbereich, zu ermöglichen und so die lokalen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine abzumildern.
Im Jahr 2022 stellte die EU 12 Mio. EUR zur Unterstützung von Bildung und Beschäftigung in Moldau bereit, davon 10 Mio. EUR speziell für Bildung, um die Qualität und Relevanz des Bildungsangebots und die Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle zu verbessern. Die restlichen zwei Mio. EUR dienen der Stärkung der rechtlichen Rahmenbedingungen, politischer Maßnahmen und der Kapazitäten zur Förderung des Zugangs zum Arbeitsmarkt sowie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Land.
In Georgien zielt das Programm zur Entwicklung von Qualifikationen und zur Anpassung an die Anforderungen des Arbeitsmarkts (48,5 Mio. EUR) darauf ab, die Weiterentwicklung von Qualifikationen zu unterstützen, um auf den Bedarf des Privatsektors einzugehen, indem die Qualität der beruflichen Bildung verbessert wird. Im Jahr 2022 wurden sieben Mio. EUR im Rahmen des Budgethilfe-Teils dieses Programms ausgezahlt. Fortschritte wurden besonders durch die Einführung neuer Methoden bei der Entwicklung beruflicher Qualifikationen erzielt, die darauf ausgerichtet sind, das georgische System den EU- und internationalen Standards anzunähern.
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Indizes
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Indikatoren Dritter mit Bezug zu dem Status in den Bereichen Demokratie, verantwortungsvoller Staatsführung und Rechtsstaatlichkeit in Kandidatenländern und potenziellen Beitrittskandidaten
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Albanien
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Bosnien und Herzegowina
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Kosovo
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Nordmazedonien
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Montenegro
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Serbien
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Türkei
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Georgien
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Moldau
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Ukraine
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Nations in Transit 2023 – Democracy Scores (Demokratieindex), Freedom House
https://freedomhouse.org/countries/nations-transit/scores
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Gesamtpunktzahl: 46/100
(2022: 46/100)
Status: Übergangs- oder Hybridsystem
(2022: Übergangs- oder Hybridsystem)
|
Gesamtpunktzahl: 37/100
(2022: 38/100)
Status: Übergangs- oder Hybridsystem
(2022: Übergangs- oder Hybridsystem)
|
Gesamtpunktzahl: 38/100
(2022: 38/100)
Status: Übergangs- oder Hybridsystem
(2022: Übergangs- oder Hybridsystem)
|
Gesamtpunktzahl: 48/100
(2022: 47/100)
Status: Übergangs- oder Hybridsystem
(2022: Übergangs- oder Hybridsystem)
|
Gesamtpunktzahl: 46/100
(2022: 47/100)
Status: Übergangs- oder Hybridsystem
(2022: Übergangs- oder Hybridsystem)
|
Gesamtpunktzahl: 46/100
(2022: 46/100)
Status: Übergangs- oder Hybridsystem
(2022: Übergangs- oder Hybridsystem)
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n. v.
|
Gesamtpunktzahl: 34/100
(2022: 35/100)
Status: Übergangs- oder Hybridsystem
(2022: Übergangs- oder Hybridsystem)
|
Gesamtpunktzahl: 36/100
(2022: 35/100)
Status: Übergangs- oder Hybridsystem
(2022: Übergangs- oder Hybridsystem)
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Gesamtpunktzahl: 39/100
(2022: 39/100)
Status: Übergangs- oder Hybridsystem
(2022: Übergangs- oder Hybridsystem)
|
|
Freedom in the World 2023 – Global Freedom Scores (Freiheitsindex), Freedom House
https://freedomhouse.org/countries/freedom-world/scores
|
Gesamtpunktzahl: 67/100
(2022: 67/100)
Status: teilweise frei
(2022: teilweise frei)
|
Gesamtpunktzahl: 52/100
(2022: 53/100)
Status: teilweise frei
(2022: teilweise frei)
|
Gesamtpunktzahl: 60/100
(2022: 56/100)
Status: teilweise frei
(2022: teilweise frei)
|
Gesamtpunktzahl: 68/100
(2022: 67/100)
Status: teilweise frei
(2022: teilweise frei)
|
Gesamtpunktzahl: 67/100
(2022: 67/100)
Status: teilweise frei
(2022: teilweise frei)
|
Gesamtpunktzahl: 60/100
(2022: 62/100)
Status: teilweise frei
(2022: teilweise frei)
|
Gesamtpunktzahl: 32/100
(2022: 32/100)
Status: nicht frei
(2022: nicht frei
|
Gesamtpunktzahl: 58/100
(2022: 58/100)
Status: teilweise frei
(2022: teilweise frei)
|
Gesamtpunktzahl: 62/100
(2022: 62/100)
Status: teilweise frei
(2022: teilweise frei)
|
Gesamtpunktzahl: 50/100
(2022: 61/100)
Status: teilweise frei
(2022: teilweise frei)
|
|
Democracy Index 2022 – The Economist Intelligence Unit
https://www.eiu.com/n/campaigns/democracy-index-2022/
|
Gesamtpunktzahl: 6,41/10
(2021: 6,11/10)
Rang: 64/167
(2021: 68/167)
Regierungssystem: unvollständige Demokratie
(2021: unvollständige Demokratie
|
Gesamtpunktzahl: 5,00/10
(2021: 5,04/10)
Rang: 97/167
(2021: 95/167)
Regierungssystem: Hybridsystem
(2021: Hybridsystem
|
n. v.
|
Gesamtpunktzahl: 6,10/10
(2021: 6,03/10)
Rang: 72/167
(2021: 73/167)
Regierungssystem: unvollständige Demokratie
(2021: unvollständige Demokratie
|
Gesamtpunktzahl: 6,45/10
(2021: 6,02/10)
Rang: 61/167
(2021: 74/167)
Regierungssystem: unvollständige Demokratie
(2021: unvollständige Demokratie
|
Gesamtpunktzahl: 6,33/10
(2021: 6,36/10)
Rang: 68/167
(2021: 63/167)
Regierungssystem: unvollständige Demokratie
(2021: unvollständige Demokratie
|
Gesamtpunktzahl: 4,35/10
(2021: 4,35/10)
Rang: 103/167
(2021: 103/167)
Regierungssystem: Hybridsystem
(2021: Hybridsystem
|
Gesamtpunktzahl: 5,20/10
(2021: 5,12/10)
Rang: 90/167
(2021: 91/167)
Regierungssystem: Hybridsystem
(2021: Hybridsystem
|
Gesamtpunktzahl: 6,23/10
(2021: 6,10/10)
Rang: 69/167
(2021: 69/167)
Regierungssystem: unvollständige Demokratie
(2021: unvollständige Demokratie
|
Gesamtpunktzahl: 5,42/10
(2021: 5,57/10)
Rang: 87/167
(2021: 86/167)
Regierungssystem: Hybridsystem
(2021: Hybridsystem
|
|
World Press Freedom Index 2023 (Rangliste der Pressefreiheit 2023), Reporter ohne Grenzen
https://rsf.org/en/index
|
Globale Punktzahl: 57,86/100
(2022: 56,41/100)
Rang: 96/180
(2022: 103/180)
|
Globale Punktzahl: 65,43/100
(2022: 65,64/100)
Rang: 64/180
(2022: 67/180)
|
Globale Punktzahl: 68,38/100
(2022: 67,00/100)
Rang: 56/180
(2022: 61/180)
|
Globale Punktzahl: 74,35/100
(2022: 68,44/100)
Rang: 38/180
(2022: 57/180)
|
Globale Punktzahl: 74,28/100
(2022: 66,54/100)
Rang: 39/180
(2022: 63/180)
|
Globale Punktzahl: 59,16/100
(2022: 61,51/100)
Rang: 91/180
(2022: 79/180)
|
Globale Punktzahl: 33,97/100
(2022: 41,25/100)
Rang: 165/180
(2022: 149/180)
|
Globale Punktzahl: 61,69/100
(2022: 59,30/100)
Rang: 77/180
(2022: 89/180)
|
Globale Punktzahl: 77,62/100
(2022: 73,47/100)
Rang: 28/180
(2022: 40/180)
|
Globale Punktzahl: 61,19/100
(2022: 55,76/100)
Rang: 79/180
(2022: 106/180)
|
|
Rule of Law Index 2022 (Rechtsstaatlichkeitsindex 2022), World Justice Project
https://worldjusticeproject.org/rule-of-law-index/global/2022/
|
Gesamtpunktzahl: 0,49/1
(2021: 0,49/1)
Globaler Rang: 87/140
(2021: 83/139)
|
Gesamtpunktzahl: 0,52/1
(2021: 0,52/1)
Globaler Rang: 70/140
(2021: 72/139)
|
Gesamtpunktzahl: 0,56/1
(2021: 0,55/1)
Globaler Rang: 57/140
(2021: 60/139)
|
Gesamtpunktzahl: 0,53/1
(2021: 0,53/1)
Globaler Rang: 63/140
(2021: 64/139)
|
n. v.
|
Gesamtpunktzahl: 0,49/1
(2021: 0,49/1)
Globaler Rang: 83/140
(2021: 81/139)
|
Gesamtpunktzahl: 0,42/1
(2021: 0,42/1)
Globaler Rang: 116/140
(2021: 117/139)
|
Gesamtpunktzahl: 0,60/1
(2021: 0,61/1)
Globaler Rang: 49/140
(2021: 49/139)
|
Gesamtpunktzahl: 0,52/1
(2021: 0,51/1)
Globaler Rang: 68/140
(2021: 73/139)
|
Gesamtpunktzahl: 0,50/1
(2021: 0,51/1)
Globaler Rang: 76/140
(2021: 74/139)
|
|
Worldwide Governance Indicators 2022 – Rule of Law (Weltweite Governance-Indikatoren 2022 – Rechtsstaatlichkeit) Weltbankgruppe
http://info.worldbank.org/governance/wgi/
|
Perzentilrang: 47,17/100
|
Perzentilrang: 41,5/100
|
Perzentilrang: 39,62/100
|
Perzentilrang: 50,00/100
|
Perzentilrang: 48,58/100
|
Perzentilrang: 49,06/100
|
Perzentilrang: 36,79/100
|
Perzentilrang: 56,60/100
|
Perzentilrang:
41,98/100
|
Perzentilrang:
18,87/100
|
|
Worldwide Governance Indicators 2022 – Governance Effectiveness (Weltweite Governance-Indikatoren 2022 – Wirksamkeit des Regierungshandelns), Weltbankgruppe
http://info.worldbank.org/governance/wgi/
|
Perzentilrang: 56,60/100
|
Perzentilrang: 12,74/100
|
Perzentilrang: 44,34/100
|
Perzentilrang: 49,53/100
|
Perzentilrang: 51,42/100
|
Perzentilrang: 57,08/100
|
Perzentilrang:
43,87/100
|
Perzentilrang: 72,64/100
|
Perzentilrang: 40,57/100
|
Perzentilrang: 33,02/100
|
|
Worldwide Governance Indicators 2022 – Control of Corruption (Weltweite Governance-Indikatoren 2022 – Korruptionskontrolle) Weltbankgruppe
http://info.worldbank.org/governance/wgi/
|
Perzentilrang: 38,68/100
|
Perzentilrang: 25,94/100
|
Perzentilrang: 47,17/100
|
Perzentilrang: 43,87/100
|
Perzentilrang: 50,94/100
|
Perzentilrang: 35,38/100
|
Perzentilrang: 34,91/100
|
Perzentilrang: 72,17/100
|
Perzentilrang: 42,92/100
|
Perzentilrang: 29,25/100
|
|
Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) 2022, Transparency International
https://www.transparency.org/en/cpi/2022
|
Punktzahl 36/100
(2021: 35/100)
Rang: 101/180
(2021: 110/180)
|
Punktzahl 34/100
(2021: 35/100)
Rang: 110/180
(2021: 110/180)
|
Punktzahl 41/100
(2021: 39/100)
Rang: 84/180
(2021: 87/180)
|
Punktzahl 40/100
(2021: 39/100)
Rang: 85/180
(2021: 87/180)
|
Punktzahl 45/100
(2021: 46/100)
Rang: 65/180
(2021: 64/180)
|
Punktzahl 36/100
(2021: 38/100)
Rang: 101/180
(2021: 96/180)
|
Punktzahl 36/100
(2021: 38/100)
Rang: 101/180
(2021: 96/180)
|
Punktzahl 56/100
(2021: 55/100)
Rang: 41/180
(2021: 45/180)
|
Punktzahl 39/100
(2021: 36/100)
Rang: 91/180
(2021: 105/180)
|
Punktzahl 33/100
(2021: 32/100)
Rang: 116/180
(2021: 122/180)
|
|
STATISTISCHE DATEN (Stand: 31.8.2023), Teil 1 (Albanien – Montenegro)
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Demografie
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Anm.
|
Albanien
|
Bosnien und Herzegowina
|
Kosovo
|
Nordmazedonien
|
Montenegro
|
EU-27
|
|
|
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
|
Gesamtbevölkerung (in Tausend)
|
|
2 846 s
|
2 830 s
|
:
|
:
|
1 782 s
|
1 798 s
|
2 076 s
|
2 069 s
|
622 s
|
621 s
|
447 485 s
|
447 001 bps
|
|
Anteil der 15- bis 64-Jährigen an der Gesamtbevölkerung (in %)
|
|
68,4 s
|
68,2 s
|
:
|
:
|
67,1 s
|
67,3 s
|
69,3 s
|
69,1 s
|
66,5 s
|
66,2 s
|
64,3 ps
|
64,1 ps
|
|
Bruttoziffer der natürlichen Bevölkerungsänderung (pro 1000 EW)
|
|
0.2
|
- 1,2
|
:
|
:
|
7,4 ep
|
:
|
- 3,2
|
- 5,1
|
- 0,3
|
- 3,4
|
- 2,5 ep
|
- 2,7 bep
|
|
Lebenserwartung bei Geburt, männlich (Jahre)
|
|
75,2
|
73,6
|
:
|
:
|
:
|
:
|
72,2
|
71,1 b
|
73,2
|
70,8
|
77,5 ep
|
77,2 bep
|
|
Lebenserwartung bei Geburt, weiblich (Jahre)
|
|
79,6
|
77,7
|
:
|
:
|
:
|
:
|
76,7
|
75,5 b
|
78,8
|
77,0
|
83,2 ep
|
82,9 bep
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Arbeitsmarkt
|
Anm.
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
|
Erwerbsquote der 20- bis 64-Jährigen: Anteil der Erwerbspersonen an der Bevölkerung im Alter von 20–64 Jahren (%)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Insgesamt
|
1) 2) 3) 4) 5) 6) 7)
|
75,3 ew
|
75,1 ew
|
62,3 bw
|
63,4 bw
|
42,9 w
|
43,9 w
|
70,5
|
70,5 w
|
67,2
|
64,7 w
|
77,6
|
78,4 b
|
|
Männer
|
1) 2) 3) 4) 5) 6) 7)
|
83,9 ew
|
84,2 ew
|
75,4 bw
|
76,7 bw
|
63,0 w
|
63,8 w
|
82,5
|
83,2 w
|
74,6
|
71,7 w
|
83,6
|
84,0 b
|
|
Frauen
|
1) 2) 3) 4) 5) 6) 7)
|
66,9 ew
|
66,3 ew
|
49,1 bw
|
50,0 bw
|
23,1 w
|
24,4 w
|
58,2
|
57,4 w
|
59,9
|
57,8 w
|
71,7
|
72,9 b
|
|
Erwerbstätigenquoten der 20- bis 64-Jährigen (in % der Bevölkerung)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Insgesamt
|
1) 2) 3) 4) 5) 6)
|
66,3 ew
|
66,3 ew
|
52,5 bw
|
52,6 bw
|
32,3 w
|
35,1 w
|
59,1
|
59,5 w
|
55,2
|
54,2 w
|
72,2
|
73,1 b
|
|
Männer
|
1) 2) 3) 4) 5) 6)
|
74,0 ew
|
74,6 ew
|
64,9 bw
|
66,0 bw
|
48,8 w
|
51,9 w
|
68,9
|
69,5 w
|
61,7
|
59,8 w
|
78,0
|
78,5 b
|
|
Frauen
|
1) 2) 3) 4) 5) 6)
|
58,8 ew
|
58,3 ew
|
40,0 bw
|
39,1 bw
|
16,0 w
|
18,5 w
|
49,0
|
49,2 w
|
48,8
|
48,7 w
|
66,5
|
67,6 b
|
|
15-bis 24-Jährige, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (in % der Bevölkerung in dieser Altersgruppe)
|
1) 2) 8) 5) 4) 9)
|
26,6 w
|
24,0 w
|
21,6 w
|
19,9 w
|
33,6 w
|
32,1 w
|
19,6
|
17,9 w
|
21,1
|
20,2 w
|
11,1
|
10,8 b
|
|
Arbeitsmarkt, Forts.
|
Anm.
|
Albanien
|
Bosnien und Herzegowina
|
Kosovo
|
Nordmazedonien
|
Montenegro
|
EU-27
|
|
|
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2019
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
|
15- bis 29-Jährige, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (in % der Bevölkerung in dieser Altersgruppe)
|
1) 2) 8) 5) 4) 9)
|
27,9 w
|
26,1 w
|
25,9 w
|
25,1 w
|
40,4 w
|
36,6 w
|
26,2
|
24,3 w
|
26,6
|
26,5 w
|
13,8
|
13,1 b
|
|
Beschäftigung nach Hauptwirtschaftssektoren
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei (%)
|
1) 2) 3) 4) 5) 6) 10)
|
36,1 ew
|
33,8 ew
|
12,0 bw
|
9,4 bw
|
4,8 w
|
2,8 w
|
12,0 s
|
11,5 w
|
7,5 s
|
6,4 w
|
4,3 s
|
3,8 bs
|
|
Industrie (%)
|
1) 2) 3) 4) 5) 6) 10)
|
13,4 ew
|
13,8 ew
|
23,9 bw
|
24,4 bw
|
16,3 w
|
14,8 w
|
23,9 s
|
23,9 w
|
10,1 s
|
10,2 w
|
18,2 s
|
18,0 bs
|
|
Baugewerbe (%)
|
1) 2) 3) 4) 5) 6) 10)
|
7,0 ew
|
8,1 ew
|
9,5 bw
|
9,1 bw
|
11,1 w
|
10,5 w
|
6,9 s
|
6,8 w
|
8,3 s
|
6,7 w
|
6,6 s
|
6,6 bs
|
|
Dienstleistungen (%)
|
1) 2) 3) 4) 5) 6) 10)
|
43,5 ew
|
44,3 ew
|
54,7 bw
|
57,0 bw
|
67,9 w
|
71,9 w
|
57,1 s
|
57,7 w
|
73,5 s
|
76,7 w
|
70,1 s
|
70,9 bs
|
|
Anteil der Beschäftigten im öffentlichen Dienst an der Erwerbsbevölkerung im Alter von 20-64 Jahren insgesamt (%)
|
11) 12) 13) 5) 4)
|
15,5 ew
|
16,3 ew
|
19,1 bw
|
19,8 bw
|
28,7 w
|
28,3 w
|
24,4 w
|
25,6 w
|
30,5 w
|
32,7 w
|
:
|
:
|
|
Anteil der Beschäftigten in der Privatwirtschaft an der Erwerbsbevölkerung im Alter von 20-64 Jahren insgesamt (%)
|
14) 1) 13) 2) 5)
|
84,5 ew
|
83,7 ew
|
80,9 bw
|
80,2 bw
|
71,3 w
|
71,7 w
|
75,6 w
|
74,4 w
|
65,6 w
|
63,7 w
|
:
|
:
|
|
Arbeitslosenquoten in % der Erwerbsbevölkerung
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Insgesamt
|
1) 2) 3) 4) 5) 6) 15) 16)
|
11,8 ew
|
11,6 ew
|
15,9 bw
|
17,4 bw
|
25,8 w
|
20,6 w
|
16,4
|
15,7 w
|
17,9
|
16,6 w
|
7,1
|
7,1 bs
|
|
Männer
|
1) 2) 3) 4) 5) 6) 15) 16)
|
11,6 ew
|
11,4 ew
|
14,2 bw
|
14,4 bw
|
23,4 w
|
18,9 w
|
16,7
|
16,4 w
|
17,5
|
17,1 w
|
6,8
|
6,8 bs
|
|
Frauen
|
1) 2) 3) 4) 5) 6) 15) 16)
|
12,0 ew
|
11,8 ew
|
18,6 bw
|
22,0 bw
|
32,2 w
|
24,9 w
|
15,9
|
14,6 w
|
18,4
|
15,9 w
|
7,4
|
7,4 b
|
|
Jugendliche von 15-24 Jahren
|
1) 2) 3) 4) 5) 6)
|
26,5 ew
|
27,1 ew
|
36,6 bw
|
38,3 bw
|
49,1 w
|
38,0 w
|
35,7
|
36,4 w
|
36,0
|
37,1 w
|
16,8
|
16,7 b
|
|
Langzeitarbeitslose (> 12 Monate)
|
1) 2) 3) 4) 5) 6) 15) 16)
|
7,0 ew
|
7,3 ew
|
11,9 bw
|
13,7 bw
|
18,4 w
|
14,5 w
|
12,4
|
12,5 w
|
13,4
|
11,0 w
|
2,5
|
2,8
|
|
Mittlere nominale Monatslöhne und -gehälter (EUR)
|
17) 18) 19) 20) 21) 6)
|
434 sw
|
474 sw
|
489 sw
|
510 sw
|
466 sw
|
484 sw
|
441 sw
|
466 sw
|
524 sw
|
532 sw
|
:
|
:
|
|
Bildung
|
Anm.
|
Albanien
|
Bosnien und Herzegowina
|
Kosovo
|
Nordmazedonien
|
Montenegro
|
EU-27
|
|
|
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2019
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
|
Frühzeitige Schul- und Ausbildungsabgänger: Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 18-24 Jahren mit höchstens einem Abschluss des Sekundarbereichs I, die keine weiterführende Bildung absolvieren (%)
|
1) 2) 8) 5) 4)
|
15,6 w
|
17,4 w
|
4,7 w
|
4,7 w
|
7,8 w
|
7,0 w
|
5,7
|
4,6 w
|
3,6
|
6,7 w
|
9,9
|
9,8 b
|
|
Öffentliche Bildungsausgaben, in % des BIP
|
6) 22) 23)
|
3,3 psw
|
3,1 sw
|
4,3 sw
|
:
|
4,6 sw
|
4,3 sw
|
:
|
:
|
:
|
:
|
5,0 d
|
:
|
|
Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 20-24 Jahren mit höchstens einem Abschluss des Sekundarbereichs I, insgesamt
|
1) 2) 3) 4) 5) 6) 24)
|
17,9 w
|
17,2 w
|
5,8 bw
|
6,1 bw
|
10,2 w
|
9,8 w
|
6,1
|
4,9 w
|
:
|
2,8 w
|
15,7
|
15,6 b
|
|
Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 20-24 Jahren mit höchstens Sekundarbildung, Männer
|
1) 2) 3) 4) 5) 6)
|
18,5 w
|
18,4 w
|
5,8 bw
|
6,8 bw
|
9,1 w
|
10,3 w
|
5,9
|
4,9 w
|
:
|
3,4 w
|
18,5
|
18,1 b
|
|
Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 20 - 24 Jahren mit höchstens einem Abschluss des Sekundarbereichs I, Frauen
|
1) 2) 3) 4) 5) 6)
|
17,4 w
|
16,1 w
|
5,9 bw
|
5,3 bw
|
11,5 w
|
9,4 w
|
6,2
|
4,9 w
|
:
|
2,2 w
|
12,9
|
12,9 b
|
|
Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 20-24 Jahren mit höherer Sekundarbildung oder postsekundärer nicht-tertiärer Bildung, insgesamt
|
1) 2) 3) 4) 5) 6)
|
51,5 w
|
56,3 w
|
84,2 bw
|
84,5 bw
|
78,8 w
|
75,6 w
|
85,2
|
88,8 w
|
83,3
|
85,2 w
|
66,8
|
65,7 b
|
|
Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 20-24 Jahren mit höherer Sekundarbildung oder postsekundärer nicht-tertiärer Bildung, Männer
|
1) 2) 3) 4) 5) 6)
|
60,2 w
|
65,0 w
|
86,1 bw
|
86,5 bw
|
83,1 w
|
78,4 w
|
89,0
|
91,8 w
|
85,7
|
87,6 w
|
67,5
|
66,3 b
|
|
Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 20-24 Jahren mit höherer Sekundarbildung oder postsekundärer nicht-tertiärer Bildung, Frauen
|
1) 2) 3) 4) 5) 6)
|
42,4 w
|
48,1 w
|
82,3 bw
|
82,4 bw
|
73,8 w
|
72,6 w
|
81,1
|
85,7 w
|
80,6
|
82,6 w
|
66,0
|
65,1 b
|
|
Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 30-34 Jahren mit Hochschulbildung, insgesamt
|
1) 2) 3) 4) 5) 6)
|
33,2 ew
|
32,1 ew
|
28,4 bw
|
28,8 bw
|
29,1 w
|
32,3 w
|
39,7
|
36,9 w
|
38,4
|
39,0 w
|
41,1
|
41,9 b
|
|
Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 30-34 Jahren mit Hochschulbildung, Männer
|
1) 2) 3) 4) 5) 6)
|
26,7 ew
|
25,4 ew
|
23,2 bw
|
23,9 bw
|
28,1 w
|
30,8 w
|
34,3
|
31,8 w
|
35,1
|
34,9 w
|
36,0
|
36,6 b
|
|
Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 30-34 Jahren mit Hochschulbildung, Frauen
|
1) 2) 3) 4) 5) 6)
|
40,0 ew
|
39,3 ew
|
34,0 bw
|
34,0 bw
|
30,3 w
|
34,0 w
|
45,3
|
42,3 w
|
41,7
|
43,0 w
|
46,2
|
47,2 b
|
|
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
|
Anm.
|
Albanien
|
Bosnien und Herzegowina
|
Kosovo
|
Nordmazedonien
|
Montenegro
|
EU-27
|
|
|
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2019
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
|
Bruttoinlandsprodukt
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
In jeweiligen Preisen (in Mio. EUR)
|
6) 23)
|
13 310
|
15 157 p
|
17 756
|
19 995
|
6 772
|
7 958
|
10 852
|
11 688 p
|
4 186
|
4 955
|
13 471 071
|
14 567 204
|
|
pro Kopf (EUR)
|
6) 23)
|
4 690
|
5 390 p
|
:
|
:
|
3 800 s
|
4 426 s
|
5 240 e
|
5 672 sw
|
6 740
|
8 000
|
30 050
|
32 520
|
|
In Kaufkraftstandards (KKS) pro Kopf
|
|
9 213
|
10 296 p
|
10 200
|
:
|
:
|
:
|
11 349 e
|
:
|
13 436
|
15 538
|
30 054
|
32 524
|
|
In Kaufkraftstandards (KKS) pro Kopf, im Verhältnis zum EU-Durchschnitt (EU-27 = 100)
|
|
30,7
|
31,7
|
33,1 s
|
:
|
:
|
:
|
37,8
|
:
|
44,7
|
47,8
|
100
|
100
|
|
Reale jährliche Änderungsrate (Volumen) im Vergleich zum Vorjahr (%)
|
6) 23)
|
- 3,5 p
|
:
|
- 3,0
|
7,4
|
- 5,3
|
10,7
|
- 4,7
|
3,9 p
|
- 15,3
|
13,0
|
- 5,6
|
5,6
|
|
Bruttowertschöpfung nach Hauptwirtschaftssektoren
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei (%)
|
6) 23) 25)
|
21,9
|
21,1 p
|
7,0
|
6,0
|
8,9
|
8,6
|
9,8
|
8,4 p
|
9,1
|
8,0
|
1,8
|
1,8
|
|
Industrie (%)
|
6) 23) 25)
|
12,8
|
12,9 p
|
22,8
|
24,5
|
24,1
|
23,6
|
19,8
|
19,6 p
|
13,5
|
12,5
|
19,7
|
20,0
|
|
Baugewerbe (%)
|
6) 23) 25)
|
10,2
|
10,9 p
|
5,4
|
5,1
|
9,3
|
10,6
|
6,0
|
6,3 p
|
7,3
|
5,8
|
5,5
|
5,5
|
|
Dienstleistungen (%)
|
6) 23) 25)
|
55,2 s
|
55,2 ps
|
64,7 s
|
64,3 s
|
57,7 s
|
57,2 s
|
64,3 s
|
65,8 ps
|
70,0 s
|
73,8 s
|
73,0 s
|
72,7 s
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Zahlungsbilanz
|
Anm.
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
|
Ausländische Nettodirektinvestitionen (ADI) (Zu- und Abflüsse) (in Mio. EUR)
|
63) 64) 59) 65) 66)
|
893,6 s
|
988,8 s
|
322,2 w
|
459,8 w
|
286,6 w
|
320,4 w
|
154,7 w
|
387,5 w
|
470,5 w
|
581,6 w
|
c
|
- 318 026,0 s
|
|
Ausländische Nettodirektinvestitionen (ADI) (Zu- und Abflüsse) (in % des BIP)
|
63) 64) 67) 23)
|
6,71 s
|
6,52 ps
|
1,84 sw
|
2,41 sw
|
4,23 s
|
4,03 s
|
1,45 psw
|
3,32 ps
|
11,24 sw
|
11,74 sw
|
c
|
- 2,18 s
|
|
Ausländische Nettodirektinvestitionen (ADI) (Zu- und Abflüsse) im Verhältnis zu EU-27 (in Mio. EUR)
|
68) 59) 65) 69) 66)
|
506,8 s
|
652,5 s
|
226,3 w
|
186,8 w
|
135,6 s
|
189,1 s
|
11,1 w
|
390,0 s
|
92,9 w
|
180,1 w
|
c
|
- 56 205,8 s
|
|
Ausländische Nettodirektinvestitionen (ADI) (Zu- und Abflüsse) im Verhältnis zu EU-27 (% des BIP)
|
68) 70) 23)
|
3,81 s
|
4,30 sp
|
1,29 sw
|
0,98 sw
|
2,00 s
|
2,38 s
|
0,10 psw
|
3,34 sp
|
2,22 sw
|
3,64 sw
|
c
|
- 0,39 s
|
|
Heimatüberweisungen in % des BIP
|
71) 72) 23)
|
5,06 s
|
5,02 ps
|
7,26 s
|
7,78 s
|
14,47 s
|
14,49 s
|
3,07 s
|
2,95 ps
|
6,26 s
|
6,82 s
|
0,15 s
|
0,14 s
|
|
Außenhandel (Waren)
|
Anm.
|
Albanien
|
Bosnien und Herzegowina
|
Kosovo
|
Nordmazedonien
|
Montenegro
|
EU-27
|
|
|
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2019
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
|
Anteil der Exporte in EU-27-Staaten am Wert der Gesamtexporte (%)
|
26) 27)
|
74,7 s
|
72,2 s
|
72,4 s
|
72,8 s
|
34,5 s
|
31,5 s
|
77,5 s
|
77,1 s
|
37,7 s
|
31,1 s
|
:
|
:
|
|
Anteil der Importe aus EU-27-Staaten am Wert der Gesamtimporte (%)
|
26) 27)
|
57,9 s
|
54,4 s
|
60,8 s
|
58,9 s
|
45,8 s
|
44,3 s
|
46,3 s
|
46,2 s
|
44,2 s
|
45,7 s
|
:
|
:
|
|
Handelsbilanzsaldo (in Mio. EUR)
|
26) 28) 27)
|
- 2 670
|
- 3 533
|
- 3 254
|
- 3 744
|
- 2 822
|
- 3 929
|
- 1 818
|
- 2 678
|
- 1 739
|
- 2 067
|
215 288
|
55 040
|
|
Internationaler Waren- und Dienstleistungsverkehr, im Verhältnis zum BIP
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Importe (in % des BIP)
|
6) 23)
|
37,2
|
44,7 p
|
47,9
|
53,9
|
53,9
|
65,2
|
70,5
|
82,3 p
|
61,0
|
62,2
|
42,8
|
46,7
|
|
Exporte (in % des BIP)
|
6) 23)
|
22,7
|
31,3 p
|
34,2
|
42,2
|
21,7
|
33,4
|
57,8
|
66,2 p
|
26,0
|
42,8
|
46,4
|
50,5
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Öffentliche Finanzen
|
Anm.
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
|
Überschuss (+)/Defizit (–) des Sektors Staat (%)
|
29) 30) 31) 23)
|
- 6,8 w
|
- 6,8 fw
|
- 5,3 w
|
:
|
- 5,2 w
|
:
|
- 8,1 w
|
:
|
- 10,7 ew
|
:
|
- 6.7
|
- 4.8
|
|
Gesamtstaatlicher Schuldenstand (%)
|
32) 29) 33) 31) 34) 23)
|
72,7 w
|
76,7 fw
|
36,6 w
|
w
|
21,8 w
|
:
|
51,2 w
|
:
|
103,1 w
|
:
|
90.0
|
88.0
|
|
Finanzindikatoren
|
Anm.
|
Albanien
|
Bosnien und Herzegowina
|
Kosovo
|
Nordmazedonien
|
Montenegro
|
EU-27
|
|
|
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2019
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
|
Jahresänderungsrate der Verbraucherpreise (%)
|
35) 36) 37) 38)
|
2,2 d
|
2,3 d
|
- 1,1 w
|
2,0 w
|
0,2 d
|
3,4 d
|
1,2 d
|
3,4 d
|
- 0,5 d
|
2,5 d
|
0,7
|
2,9
|
|
Privatverschuldung, konsolidiert, in % des BIP
|
39) 40)
|
:
|
:
|
- 1,2 w
|
:
|
:
|
:
|
:
|
:
|
:
|
:
|
:
|
:
|
|
Auslandsverschuldung insgesamt, in % des BIP
|
41) 42) 43) 44) 23)
|
64,2 s
|
64,4 ps
|
64,3 sw
|
60,1 sw
|
37,2 sw
|
37,4 sw
|
78,7 s
|
81,9 ps
|
221,6 s
|
191,5 s
|
:
|
:
|
|
Gesamtverschuldung in Fremdwährung, in % des BIP
|
45)
|
66 w
|
:
|
:
|
:
|
:
|
:
|
:
|
:
|
17 w
|
:
|
:
|
:
|
|
Jährlicher Zinssatz bei Krediten mit einjähriger Laufzeit (%)
|
46) 47) 48) 49) 50) 51) 52)
|
6,05 w
|
5,91 w
|
3,05 w
|
3,20 w
|
6,21 w
|
5,96 w
|
2,00 w
|
1,75 w
|
5,84 w
|
5,66 w
|
:
|
:
|
|
Jährlicher Zinssatz bei Einlagen mit einjähriger Laufzeit (%)
|
46) 53) 48) 54) 55) 50) 56) 57)
|
0,40 w
|
0,48 w
|
0,07 w
|
0,05 w
|
1,49 w
|
1,33 w
|
0,15 w
|
0,15 w
|
0,40 w
|
0,35 w
|
:
|
:
|
|
Wert der Währungsreserven (einschließlich Gold) (Mio. EUR)
|
48) 41) 42) 43) 58) 59)
|
3 942,4 w
|
4 972,2 w
|
7 091,0 w
|
8 359,1 w
|
900,8 w
|
1 100,3 w
|
3 359,9 w
|
3 643,3 w
|
1 738,5 w
|
1 748,8 w
|
:
|
:
|
|
Währungsreserven - in monatlichen Importen
|
60) 48) 41) 42) 61) 62)
|
9,6 sw
|
17,0 sw
|
10,0 sw
|
:
|
3,0 sw
|
:
|
5,3 sw
|
:
|
8,2 sw
|
:
|
:
|
:
|
|
Wirtschaft
|
Anm.
|
Albanien
|
Bosnien und Herzegowina
|
Kosovo
|
Nordmazedonien
|
Montenegro
|
EU-27
|
|
|
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2019
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
|
Index der Industrieproduktion (2015 = 100)
|
73) 74) 75) 76)
|
89,5 w
|
113,0 w
|
96,7
|
106,2
|
:
|
:
|
102,4
|
103,9
|
105,8
|
110,3
|
98,5
|
107,5
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Infrastruktur
|
Anm.
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
|
Dichte des Eisenbahnnetzes (in Betrieb befindliche Strecken pro 1 000 km²)
|
77) 78) 79) 80) 81) 82)
|
7,8 sw
|
7,8 s
|
19,9 sw
|
19,9 sw
|
30,5 sw
|
30,5 sw
|
26,9 s
|
26,9 s
|
18,0 s
|
18,0 s
|
:
|
:
|
|
Länge der Autobahnen (km)
|
83)
|
22
|
25
|
218
|
218
|
137 w
|
137 w
|
335
|
335
|
z
|
z
|
:
|
:
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Energie
|
Anm.
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
|
Nettoenergieimporte im Verhältnis zum BIP
|
84)
|
1,7 s
|
2,7 ps
|
2,7 s
|
3,5 s
|
4,2 s
|
6,7 s
|
4,8 s
|
7,7 ps
|
2,6 s
|
4,1 s
|
1,6 s
|
2,7 s
|
|
|
|
|
|
|
Demografie
|
Anm.
|
Serbien
|
Türkei
|
Georgien
|
Moldau
|
Ukraine
|
EU-27
|
|
|
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
|
Gesamtbevölkerung (in Tausend)
|
|
6 927 s
|
6 872 s
|
83 155 s
|
83 614 s
|
3 717 s
|
3 729 s
|
2 640 s
|
2 597 ps
|
41 733 s
|
41 419 s
|
447 485 s
|
447 001 bps
|
|
Anteil der 15- bis 64-Jährigen an der Gesamtbevölkerung (in %)
|
|
64,8 s
|
64,5 s
|
67,8 s
|
67,7 s
|
64,5 s
|
64,2 s
|
:
|
66,7 ps
|
67,6 s
|
67,4 s
|
64,3 ps
|
64,1 ps
|
|
Bruttoziffer der natürlichen Bevölkerungsänderung (pro 1000 EW)
|
|
- 8,0
|
- 10,9
|
:
|
:
|
- 1,1
|
- 3,8
|
- 3,8 ep
|
:
|
- 7,8
|
- 10,7 e
|
- 2,5 ep
|
- 2,7 bep
|
|
Lebenserwartung bei Geburt, männlich (Jahre)
|
|
71,6
|
70,0
|
:
|
:
|
:
|
:
|
:
|
:
|
:
|
:
|
77,5 ep
|
77,2 bep
|
|
Lebenserwartung bei Geburt, weiblich (Jahre)
|
|
77,5
|
75,7
|
:
|
:
|
:
|
:
|
:
|
:
|
:
|
:
|
83,2 ep
|
82,9 bep
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Arbeitsmarkt
|
Anm.
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
|
Erwerbsquote der 20- bis 64-Jährigen: Anteil der Erwerbspersonen an der Bevölkerung im Alter von 20–64 Jahren (%)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Insgesamt
|
1) 2) 3) 4) 5) 6) 7)
|
72.5
|
75,0 b
|
58.7
|
61,2 bw
|
63,2 bw
|
64,5 w
|
51,1 w
|
52,8 w
|
72,0 w
|
71,9 w
|
77.6
|
78,4 b
|
|
Männer
|
1) 2) 3) 4) 5) 6) 7)
|
79.9
|
82,6 b
|
79.8
|
82,3 bw
|
74,0 bw
|
76,2 w
|
55,5 w
|
57,8 w
|
78,4 w
|
78,2 w
|
83.6
|
84,0 b
|
|
Frauen
|
1) 2) 3) 4) 5) 6) 7)
|
65,2
|
67,4 b
|
37,5
|
40,0 bw
|
52,8 bw
|
53,4 w
|
47,0 w
|
48,1 w
|
66,0 w
|
66,0 w
|
71,7
|
72,9 b
|
|
Erwerbstätigenquoten der 20- bis 64-Jährigen (in % der Bevölkerung)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Insgesamt
|
1) 2) 3) 4) 5) 6)
|
65,9
|
66,7 b
|
51,0
|
53,9 bw
|
51,1 bw
|
50,6 w
|
49,1 w
|
51,1 w
|
65,2 w
|
64,8 w
|
72,2
|
73,1 b
|
|
Männer
|
1) 2) 3) 4) 5) 6)
|
72.9
|
74,2 b
|
70.1
|
73,6 bw
|
58,7 bw
|
58,1 w
|
53,1 w
|
55,6 w
|
70,8 w
|
70,8 w
|
78,0
|
78,5 b
|
|
Frauen
|
1) 2) 3) 4) 5) 6)
|
58,9
|
59,3 b
|
32,0
|
34,1 bw
|
43,9 bw
|
43,5 w
|
45,5 w
|
46,9 w
|
60,0 w
|
59,3 w
|
66,5
|
67,6 b
|
|
15-bis 24-Jährige, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (in % der Bevölkerung in dieser Altersgruppe)
|
1) 2) 8) 5) 4) 9)
|
15,9
|
16,4 b
|
28,3
|
24,7 bw
|
28,5 bw
|
26,8 w
|
17,6 w
|
17,2 w
|
15,5 w
|
14,3 w
|
11,1
|
10,8 b
|
|
Arbeitsmarkt, Forts.
|
Anm.
|
Serbien
|
Türkei
|
Georgien
|
Moldau
|
Ukraine
|
EU-27
|
|
|
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2019
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
|
15- bis 29-Jährige, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (in % der Bevölkerung in dieser Altersgruppe)
|
1) 2) 8) 5) 4) 9)
|
20,0
|
18,8 b
|
32,0
|
28,4 bw
|
35,1 bw
|
34,6 w
|
26,0 w
|
26,4 w
|
20,0 w
|
19,8 w
|
13,8
|
13,1 b
|
|
Beschäftigung nach Hauptwirtschaftssektoren
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei (%)
|
1) 2) 3) 4) 5) 6) 10)
|
14,6 s
|
15,0 bs
|
17,6 s
|
17,2 bw
|
19,8 bw
|
18,9 w
|
21,1 w
|
21,5 w
|
14,1 w
|
14,1 w
|
4,3 s
|
3,8 bs
|
|
Industrie (%)
|
1) 2) 3) 4) 5) 6) 10)
|
22,6 s
|
23,7 bs
|
20,5 s
|
21,3 bw
|
11,4 bw
|
11,3 w
|
14,6 w
|
14,4 w
|
17,8 w
|
18,2 w
|
18,2 s
|
18,0 bs
|
|
Baugewerbe (%)
|
1) 2) 3) 4) 5) 6) 10)
|
5,4 s
|
6,0 bs
|
5,7 s
|
6,2 bw
|
6,9 bw
|
7,8 w
|
7,2 w
|
7,7 w
|
7,0 w
|
7,0 w
|
6,6 s
|
6,6 bs
|
|
Dienstleistungen (%)
|
1) 2) 3) 4) 5) 6) 10)
|
57,5 s
|
55,3 bs
|
56,2 s
|
55,3 bw
|
61,9 bw
|
62,1 w
|
57,1 w
|
56,4 w
|
61,1 w
|
60,7 w
|
70,1 s
|
70,9 bs
|
|
Anteil der Beschäftigten im öffentlichen Dienst an der Erwerbsbevölkerung im Alter von 20-64 Jahren insgesamt (%)
|
11) 12) 13) 5) 4)
|
26,4 w
|
25,8 w
|
17,7 w
|
16,9 bw
|
23,5 bw
|
24,3 w
|
29,6 w
|
28,6 w
|
:
|
:
|
:
|
:
|
|
Anteil der Beschäftigten in der Privatwirtschaft an der Erwerbsbevölkerung im Alter von 20-64 Jahren insgesamt (%)
|
14) 1) 13) 2) 5)
|
73,6 w
|
74,2 w
|
82,3 w
|
83,1 bw
|
76,5 bw
|
75,7 w
|
70,4 w
|
71,4 w
|
:
|
:
|
:
|
:
|
|
Arbeitslosenquoten in % der Erwerbsbevölkerung
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Insgesamt
|
1) 2) 3) 4) 5) 6) 15) 16)
|
9,1
|
11,1 b
|
13,2
|
12,0 bw
|
18,5 bw
|
20,6 w
|
3,8 w
|
3,2 w
|
9,5 w
|
9,8 w
|
7,1
|
7,1 bs
|
|
Männer
|
1) 2) 3) 4) 5) 6) 15) 16)
|
8,8
|
10,2 b
|
12,4
|
10,7 bw
|
20,2 bw
|
22,7 w
|
4,3 w
|
3,9 w
|
9,8 w
|
9,5 w
|
6,8
|
6,8 bs
|
|
Frauen
|
1) 2) 3) 4) 5) 6) 15) 16)
|
9,5
|
12,1 b
|
14,9
|
14,8 bw
|
16,2 bw
|
17,8 w
|
3,3 w
|
2,5 w
|
9,1 w
|
10,1 w
|
7,4
|
7,4 b
|
|
Jugendliche von 15-24 Jahren
|
1) 2) 3) 4) 5) 6)
|
26,6
|
26,4 b
|
25,1
|
22,6 bw
|
39,4 bw
|
42,9 w
|
10,9 w
|
9,2 w
|
19,3 w
|
19,1 w
|
16,8
|
16,7 b
|
|
Langzeitarbeitslose (> 12 Monate)
|
1) 2) 3) 4) 5) 6) 15) 16)
|
4,5
|
4,9
|
3,3
|
3,7 bw
|
5,8 bw
|
7,2 w
|
0,7 w
|
0,8 w
|
2,0 w
|
2,4 w
|
2,5
|
2,8
|
|
Mittlere nominale Monatslöhne und -gehälter (EUR)
|
17) 18) 19) 20) 21) 6)
|
706 sw
|
772 sw
|
384 sw
|
256 sw
|
296 sw
|
372 sw
|
376 sw
|
447 sw
|
334 sw
|
453 sw
|
:
|
:
|
|
Bildung
|
Anm.
|
Serbien
|
Türkei
|
Georgien
|
Moldau
|
Ukraine
|
EU-27
|
|
|
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2019
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
|
Frühzeitige Schul- und Ausbildungsabgänger: Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 18-24 Jahren mit höchstens einem Abschluss des Sekundarbereichs I, die keine weiterführende Bildung absolvieren (%)
|
1) 2) 8) 5) 4)
|
5,6
|
6,3 b
|
26,7
|
23,0 bw
|
8,2 w
|
7,3 w
|
16,9 w
|
19,6 w
|
:
|
:
|
9,9
|
9,8 b
|
|
Öffentliche Bildungsausgaben, in % des BIP
|
6) 22) 23)
|
3,5 sw
|
3,3 psw
|
4,0
|
3,5 sw
|
3,8 psw
|
3,6 sw
|
:
|
:
|
5,4 sw
|
:
|
5,0 d
|
:
|
|
Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 20-24 Jahren mit höchstens einem Abschluss des Sekundarbereichs I, insgesamt
|
1) 2) 3) 4) 5) 6) 24)
|
6,4
|
6,7 b
|
34,4
|
29,5 bw
|
7,9 w
|
7,3 w
|
21,2 w
|
23,3 w
|
2,9 w
|
2,7 w
|
15,7
|
15,6 b
|
|
Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 20-24 Jahren mit höchstens Sekundarbildung, Männer
|
1) 2) 3) 4) 5) 6)
|
6,0
|
7,7 b
|
36,7
|
31,6 bw
|
8,3 w
|
7,4 w
|
24,5 w
|
27,3 w
|
3,1 w
|
2,9 w
|
18,5
|
18,1 b
|
|
Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 20 - 24 Jahren mit höchstens einem Abschluss des Sekundarbereichs I, Frauen
|
1) 2) 3) 4) 5) 6)
|
6,8
|
5,7 b
|
32,2
|
27,3 bw
|
7,5 w
|
7,2 w
|
18,0 w
|
19,4 w
|
2,8 w
|
2,5 w
|
12,9
|
12,9 b
|
|
Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 20-24 Jahren mit höherer Sekundarbildung oder postsekundärer nicht-tertiärer Bildung, insgesamt
|
1) 2) 3) 4) 5) 6)
|
85,4
|
85,3 b
|
43,1
|
47,8 bw
|
77,3 w
|
77,2 w
|
69,4 w
|
68,2 w
|
54,9 w
|
55,2 w
|
66,8
|
65,7 b
|
|
Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 20-24 Jahren mit höherer Sekundarbildung oder postsekundärer nicht-tertiärer Bildung, Männer
|
1) 2) 3) 4) 5) 6)
|
87.5
|
86,3 b
|
45.3
|
51,1 bw
|
82,4 w
|
84,0 w
|
68,7 w
|
66,4 w
|
59,6 w
|
58,9 w
|
67.5
|
66,3 b
|
|
Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 20-24 Jahren mit höherer Sekundarbildung oder postsekundärer nicht-tertiärer Bildung, Frauen
|
1) 2) 3) 4) 5) 6)
|
83,2
|
84,1 b
|
40,8
|
44,5 bw
|
71,3 w
|
70,2 w
|
70,2 w
|
69,9 w
|
50,0 w
|
51,3 w
|
66,0
|
65,1 b
|
|
Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 30-34 Jahren mit Hochschulbildung, insgesamt
|
1) 2) 3) 4) 5) 6)
|
33,0
|
35,3 b
|
33,1
|
35,5 bw
|
38,2 w
|
35,5 w
|
31,5 w
|
31,8 w
|
57,1 w
|
58,0 w
|
41,1
|
41,9 b
|
|
Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 30-34 Jahren mit Hochschulbildung, Männer
|
1) 2) 3) 4) 5) 6)
|
27,1
|
27,7 b
|
33,9
|
36,1 bw
|
33,6 w
|
32,3 w
|
24,3 w
|
28,6 w
|
49,7 w
|
51,4 w
|
36,0
|
36,6 b
|
|
Prozentsatz der Bevölkerung im Alter von 30-34 Jahren mit Hochschulbildung, Frauen
|
1) 2) 3) 4) 5) 6)
|
39,1
|
43,2 b
|
32,2
|
35,0 bw
|
42,7 w
|
38,9 w
|
38,2 w
|
34,7 w
|
64,8 w
|
64,8 w
|
46,2
|
47,2 b
|
|
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
|
Anm.
|
Serbien
|
Türkei
|
Georgien
|
Moldau
|
Ukraine
|
EU-27
|
|
|
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2019
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
|
Bruttoinlandsprodukt
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
In jeweiligen Preisen (in Mio. EUR)
|
6) 23)
|
46 815
|
53 329
|
626 742
|
689 547
|
13 871 w
|
15 732 w
|
10 116 w
|
11 569 w
|
137 133 w
|
168 710 w
|
13 471 071
|
14 567 204
|
|
pro Kopf (EUR)
|
6) 23)
|
6 790
|
7 800
|
7 520
|
8 190
|
3 726 w
|
4 242 w
|
3 839 w
|
4 424 w
|
3 285 w
|
4 077 w
|
30 050
|
32 520
|
|
In Kaufkraftstandards (KKS) pro Kopf
|
|
12 812
|
14 349
|
18 325
|
20 337
|
:
|
:
|
12 977 w
|
16 069 w
|
:
|
:
|
30 054
|
32 524
|
|
In Kaufkraftstandards (KKS) pro Kopf, im Verhältnis zum EU-Durchschnitt (EU-27 = 100)
|
|
42,6
|
44,2
|
61,0
|
62,7
|
:
|
:
|
:
|
:
|
:
|
:
|
100
|
100
|
|
Reale jährliche Änderungsrate (Volumen) im Vergleich zum Vorjahr (%)
|
6) 23)
|
- 0,9
|
7,5
|
1,9
|
11,4
|
- 6,8 w
|
10,5 w
|
- 8,3 w
|
13,9 w
|
- 3,8 w
|
3,4 w
|
- 5,6
|
5,6
|
|
Bruttowertschöpfung nach Hauptwirtschaftssektoren
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei (%)
|
6) 23) 25)
|
7,6
|
7,6
|
7,5
|
6,2
|
8,3 w
|
7,4 w
|
10,8 w
|
12,3 w
|
10,8 w
|
12,7 w
|
1,8
|
1,8
|
|
Industrie (%)
|
6) 23) 25)
|
23,4
|
23,0
|
25,6
|
29,1
|
15,5 w
|
17,0 w
|
15,2 w
|
14,7 w
|
20,9 w
|
23,8 w
|
19,7
|
20,0
|
|
Baugewerbe (%)
|
6) 23) 25)
|
6,6
|
7,3
|
5,9
|
5,7
|
8,7 w
|
7,5 w
|
11,5 w
|
9,3 w
|
3,3 w
|
3,2 w
|
5,5
|
5,5
|
|
Dienstleistungen (%)
|
6) 23) 25)
|
62,4 s
|
62,2 s
|
61,0 s
|
59,1 s
|
67,5 w
|
68,1 w
|
62,5 w
|
63,6 w
|
65,0 w
|
60,3 w
|
73,0 s
|
72,7 s
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Zahlungsbilanz
|
Anm.
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
|
Ausländische Nettodirektinvestitionen (ADI) (Zu- und Abflüsse) (in Mio. EUR)
|
63) 64) 59) 65) 66)
|
2 938,5 w
|
3 656,9 w
|
3 942,6 s
|
5 832,2 s
|
498,7 w
|
783,6 w
|
133,4 w
|
322,7 w
|
- 50,8 w
|
6 351,5 w
|
c
|
- 318 026,0 s
|
|
Ausländische Nettodirektinvestitionen (ADI) (Zu- und Abflüsse) (in % des BIP)
|
63) 64) 67) 23)
|
c
|
6,86 s
|
0,63 s
|
0,85 s
|
3,60 sw
|
4,98 sw
|
1,32 sw
|
2,79 sw
|
- 0,04 sw
|
3,76 sw
|
c
|
- 2,18 s
|
|
Ausländische Nettodirektinvestitionen (ADI) (Zu- und Abflüsse) im Verhältnis zu EU-27 (in Mio. EUR)
|
68) 59) 65) 69) 66)
|
c
|
1 801,0 s
|
140,6 s
|
600,5 s
|
178,9 w
|
189,7 w
|
:
|
:
|
- 691,7 w
|
4 748,7 w
|
c
|
- 56 205,8 s
|
|
Ausländische Nettodirektinvestitionen (ADI) (Zu- und Abflüsse) im Verhältnis zu EU-27 (% des BIP)
|
68) 70) 23)
|
c
|
3,38 s
|
0,02 s
|
0,09 s
|
1,29 sw
|
1,21 sw
|
:
|
:
|
- 0,50 sw
|
2,81 sw
|
c
|
- 0,39 s
|
|
Heimatüberweisungen in % des BIP
|
71) 72) 23)
|
4,81 s
|
:
|
0,02 s
|
:
|
7,34 sw
|
8,65 sw
|
8,87 dpsw
|
:
|
0,75 psw
|
:
|
0,15 s
|
0,14 s
|
|
Außenhandel (Waren)
|
Anm.
|
Serbien
|
Türkei
|
Georgien
|
Moldau
|
Ukraine
|
EU-27
|
|
|
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2019
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
|
Anteil der Exporte in EU-27-Staaten am Wert der Gesamtexporte (%)
|
26) 27)
|
66,2 s
|
65,8 s
|
41,1 s
|
41,1 s
|
20,9 ew
|
16,9 sw
|
66,4 sw
|
62,5 sw
|
:
|
:
|
:
|
:
|
|
Anteil der Importe aus EU-27-Staaten am Wert der Gesamtimporte (%)
|
26) 27)
|
55,6 s
|
53,9 s
|
33,1 s
|
31,1 s
|
23,0 ew
|
22,9 sw
|
45,6 sw
|
46,6 sw
|
:
|
:
|
:
|
:
|
|
Handelsbilanzsaldo (in Mio. EUR)
|
26) 28) 27)
|
- 5 019
|
- 6 279
|
- 42 293
|
- 38 925
|
- 3 838 sw
|
- 5 171 sw
|
- 2 572 sw
|
- 2 166 sw
|
- 4 438 sw
|
:
|
215 288
|
55 040
|
|
Internationaler Waren- und Dienstleistungsverkehr, im Verhältnis zum BIP
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Importe (in % des BIP)
|
6) 23)
|
56,5
|
62,3
|
32,2
|
35,5
|
56,6 w
|
59,6 w
|
51,4 w
|
57,8 w
|
40,3 w
|
41,9 w
|
42,8
|
46,7
|
|
Exporte (in % des BIP)
|
6) 23)
|
48,2
|
54,5
|
28,7
|
35,3
|
37,3 w
|
43,2 w
|
27,9 w
|
30,6 w
|
38,8 w
|
40,7 w
|
46,4
|
50,5
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Öffentliche Finanzen
|
Anm.
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
|
Überschuss (+)/Defizit (–) des Sektors Staat (%)
|
29) 30) 31) 23)
|
- 8,0 w
|
- 4,2 ew
|
- 4,7 w
|
:
|
- 9,3 w
|
- 6,3 w
|
- 5,1 ew
|
0,0 ew
|
- 5,4 w
|
- 3,3 w
|
- 6,7
|
- 4,8
|
|
Gesamtstaatlicher Schuldenstand (%)
|
32) 29) 33) 31) 34) 23)
|
57,7 w
|
57,5 ew
|
39,8 w
|
:
|
60,1 w
|
49,6 w
|
33,1 w
|
32,6 w
|
60,4 w
|
49,0 w
|
90,0
|
88,0
|
|
Finanzindikatoren
|
Anm.
|
Serbien
|
Türkei
|
Georgien
|
Moldau
|
Ukraine
|
EU-27
|
|
|
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2019
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
|
Jahresänderungsrate der Verbraucherpreise (%)
|
35) 36) 37) 38)
|
1,8 d
|
4,0 d
|
12,3 d
|
19,6 d
|
5,2 w
|
9,6 w
|
3,8 w
|
5,1 w
|
2,7 w
|
9,4 w
|
0,7
|
2,9
|
|
Privatverschuldung, konsolidiert, in % des BIP
|
39) 40)
|
:
|
:
|
13,0 w
|
7,6 w
|
:
|
:
|
:
|
:
|
:
|
:
|
:
|
:
|
|
Auslandsverschuldung insgesamt, in % des BIP
|
41) 42) 43) 44) 23)
|
c
|
75,8 s
|
60,4 sw
|
54,3 sw
|
135,5 sw
|
124,0 sw
|
65,5 sw
|
66,9 sw
|
74,6 sw
|
67,8 sw
|
:
|
:
|
|
Gesamtverschuldung in Fremdwährung, in % des BIP
|
45)
|
:
|
:
|
:
|
:
|
:
|
:
|
:
|
:
|
:
|
:
|
:
|
:
|
|
Jährlicher Zinssatz bei Krediten mit einjähriger Laufzeit (%)
|
46) 47) 48) 49) 50) 51) 52)
|
1,90 w
|
1,90 w
|
16,25 w
|
22,79 w
|
8,52 w
|
9,46 w
|
5,15 w
|
8,50 w
|
7,89 w
|
7,67 w
|
:
|
:
|
|
Jährlicher Zinssatz bei Einlagen mit einjähriger Laufzeit (%)
|
46) 53) 48) 54) 55) 50) 56) 57)
|
0,10 w
|
0,10 w
|
13,51 w
|
17,85 w
|
8,46 w
|
9,13 w
|
0,15 w
|
4,50 w
|
7,22 w
|
6,95 w
|
:
|
:
|
|
Wert der Währungsreserven (einschließlich Gold) (Mio. EUR)
|
48) 41) 42) 43) 58) 59)
|
13 491,7 w
|
16 454,5 w
|
81 937,5 w
|
94 006,1 w
|
3 532,4 w
|
3 787,3 w
|
3 082,9 w
|
3 445,8 w
|
23 711,1 w
|
27 294,4 w
|
:
|
:
|
|
Währungsreserven - in monatlichen Importen
|
60) 48) 41) 42) 61) 62)
|
6,1 sw
|
:
|
4,9 sw
|
6,3 sw
|
5,4 sw
|
4,8 sw
|
7,1 sw
|
:
|
:
|
:
|
:
|
:
|
|
Wirtschaft
|
Anm.
|
Serbien
|
Türkei
|
Georgien
|
Moldau
|
Ukraine
|
EU-27
|
|
|
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2019
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
|
Index der Industrieproduktion (2015 = 100)
|
73) 74) 75) 76)
|
111,0
|
118,5
|
115,4
|
135,6
|
:
|
:
|
107,1 w
|
120,3 w
|
102,7 w
|
105,0 w
|
98,5
|
107,5
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Infrastruktur
|
Anm.
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
|
Dichte des Eisenbahnnetzes (in Betrieb befindliche Strecken pro 1 000 km²)
|
77) 78) 79) 80) 81) 82)
|
37,9 sw
|
38,1 sw
|
13,3 sw
|
13,5 sw
|
22,6 sw
|
22,2 sw
|
34,0 sw
|
34,0 sw
|
32,8 sw
|
32,7 sw
|
:
|
:
|
|
Länge der Autobahnen (km)
|
83)
|
928
|
928 w
|
3 523
|
3 532
|
208 w
|
263 w
|
:
|
:
|
15 w
|
15 w
|
:
|
:
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Energie
|
Anm.
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
2020
|
2021
|
|
Nettoenergieimporte im Verhältnis zum BIP
|
84)
|
2,9 s
|
4,0 s
|
3,3 s
|
5,2 s
|
1,0 sw
|
1,8 sw
|
:
|
:
|
:
|
:
|
1,6 s
|
2,7 s
|
Quelle: Eurostat und/oder die Statistikämter der Erweiterungsländer
|
|
: = nicht verfügbar
|
|
|
b = Zeitreihenbruch
|
|
|
c = vertraulicher Wert
|
|
|
d = abweichende Definition
|
|
|
e = geschätzter Wert
|
|
|
f = Prognose
|
|
|
p = vorläufig
|
|
|
s = Eurostat-Schätzung
|
|
|
w = von der nationalen statistischen Stelle und unter ihrer Verantwortung bereitgestellte Daten, die ungeprüft und ohne Gewähr ihrer Qualität und ihrer Übereinstimmung mit der statistischen Methodik der EU veröffentlicht werden
|
|
|
z = entfällt, daher angegeben mit 0
|
|
|
|
|
|
Fußnoten:
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|
1)
|
Nordmazedonien: Die neue IESS-Verordnung wurde nicht umgesetzt.
|
|
2)
|
Bosnien und Herzegowina: Seit Januar 2020 wird die Arbeitskräfteerhebung in Bosnien und Herzegowina über das gesamte Jahr hinweg kontinuierlich durchgeführt, wobei vierteljährlich Daten veröffentlicht wurden. Außerdem wird seit 2020 das Verfahren der Gewichtung anhand von Bevölkerungsschätzungen nach Altersgruppen, die von jeweils fünf Jahre umfassen, und nach Geschlecht durchgeführt.
|
|
3)
|
Bosnien und Herzegowina: Seit Januar 2021 wendet das Statistikamt Bosnien und Herzegowinas die neue, umgestaltete Methodik der Arbeitskräfteerhebung an. Die Neugestaltung erfolgte auf der Grundlage und im Einklang mit der neuen Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, die am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Infolge der Einführung der neuen, umgestalteten Methodik ab Januar 2021 gibt es einen Bruch zu der im Vorjahr veröffentlichten Datenreihe.
|
|
4)
|
Türkei: * In der Arbeitskräfteerhebung (HLFS) ist die Datenreihe aufgrund der im Jahr 2021 vorgenommenen Anpassungen bei Definition, Umfang und Konzeption der Erhebung nicht mit den Vorjahren vergleichbar.
|
|
5)
|
Türkei: jährliche Ergebnisse der Arbeitskräfteerhebung.
|
|
6)
|
Ukraine: In den Daten sind das vorübergehend besetzte Gebiet der Autonomen Republik Krim, die Stadt Sewastopol und die Teile der Regionen Donezk und Luhansk, die vorübergehend besetzt sind, nicht erfasst.
|
|
7)
|
Ukraine: Daten zu den Erwerbspersonen ab 2019 auf der Grundlage der Arbeitskräfteerhebung.
|
|
8)
|
Bosnien und Herzegowina: Seit 2020 wird die Arbeitskräfteerhebung vierteljährlich durchgeführt, was zu einem Bruch in der Zeitreihe führt. Durch die Einführung der neuen, umgestalteten Methodik der Arbeitskräfteerhebung (Verordnung (EU) 2019/1700; Durchführungsverordnung (EU) 2019/2240) ab Januar 2021 kam es gegenüber den in den Vorjahren veröffentlichten Daten zu einem weiteren Bruch in der Zeitreihe. Dies bedeutet, dass auch die Daten für 2020 und 2021 nicht vergleichbar sind.
|
|
9)
|
Ukraine: In den Daten sind das vorübergehend besetzte Gebiet der Autonomen Republik Krim, die Stadt Sewastopol und die Teile der Regionen Donezk und Luhansk, die vorübergehend besetzt sind, nicht erfasst.
|
|
10)
|
Georgien: ab 2020 – NACE Rev. 2, vor 2020 – NACE Rev. 1.1.
|
|
11)
|
Montenegro: Die Angaben beziehen sich auf die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Sektor als Anteil an der Erwerbsbevölkerung insgesamt.
|
|
12)
|
Nordmazedonien: Im öffentlichen Sektor wurden folgende Daten einbezogen: Sonstige (gemischt, kollektiv, staatlich, nicht definiert)
|
|
13)
|
Bosnien und Herzegowina: Der öffentliche Sektor umfasst die Abschnitte O, P und Q der NACE Rev. 2, während der Privatsektor andere NACE-Abschnitte umfasst.
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|
14)
|
Montenegro: Zeitreihenbruch, da diese Frage zuvor nur von Angestellten beantwortet wurde. Seit 2018 wird diese Frage von allen Beschäftigten beantwortet.
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15)
|
Ukraine: Personen ab 15 Jahren.
|
|
16)
|
Georgien: Personen ab 15 Jahren.
|
|
17)
|
Serbien: Die Angaben zu Löhnen und Gehältern wurden aus administrativen Quellen (Steuerunterlagen) ermittelt. Durchschnittslöhne und -gehälter werden auf der Grundlage des Gesamtbetrags der aufgelaufenen Löhne und Gehälter für den Berichtsmonat und der Anzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ) berechnet.
|
|
18)
|
Albanien: Informationsquelle: Generaldirektion Steuern (General Directorate of Taxation), Beitragszahler zur Sozialversicherung; Berechnung durch das INSTAT.
|
|
19)
|
Bosnien und Herzegowina: Nettoeinkünfte.
|
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20)
|
Türkei: Quelle: Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen.
|
|
21)
|
Moldau: schließt Einheiten mit 1 und mehr Beschäftigten ein.
|
|
22)
|
Georgien: Berechnung des BIP auf der Grundlage der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 2008.
|
|
23)
|
Georgien: auf der Grundlage der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 2008.
|
|
24)
|
Georgien: Personen ohne Ausbildung sind ausgeschlossen.
|
|
25)
|
Georgien: Berechnungen nach NACE Rev. 2.
|
|
26)
|
Moldau: Januar bis August.
|
|
27)
|
Georgien: von Eurostat in EUR umgerechnete Daten.
|
|
28)
|
Ukraine: In den Daten sind das vorübergehend besetzte Gebiet der Autonomen Republik Krim, die Stadt Sewastopol und die Teile der Regionen Donezk und Luhansk, die vorübergehend besetzt sind, nicht erfasst.
|
|
29)
|
Albanien: Prognosen des Finanz- und Wirtschaftsministeriums.
|
|
30)
|
Ukraine: geänderte Bargeld-Daten (Handbuch zur Statistik der Staatsfinanzen 2014).
|
|
31)
|
Ukraine: In den Daten sind das vorübergehend besetzte Gebiet der Autonomen Republik Krim, die Stadt Sewastopol und die Teile der Regionen Donezk und Luhansk, die vorübergehend besetzt sind, nicht erfasst.
|
|
32)
|
Montenegro: vorläufige Daten. Die endgültigen Daten werden Ende März 2021 vorliegen.
|
|
33)
|
Bosnien und Herzegowina: Stand Jahresende (31. Dezember).
|
|
34)
|
Ukraine: staatliche und staatlich garantierte Verbindlichkeiten.
|
|
35)
|
Bosnien und Herzegowina: Verbraucherpreisinflation
|
|
36)
|
Moldau: Verbraucherpreisinflation
|
|
37)
|
Ukraine: In den Daten sind das vorübergehend besetzte Gebiet der Autonomen Republik Krim, die Stadt Sewastopol und die Teile der Regionen Donezk und Luhansk, die vorübergehend besetzt sind, nicht erfasst.
|
|
38)
|
Georgien: Verbraucherpreisinflation
|
|
39)
|
Bosnien und Herzegowina: Daten für monetäre Finanzinstitute.
|
|
40)
|
Türkei: Die Daten decken Schuldverschreibungen und Darlehen ab.
|
|
41)
|
Bosnien und Herzegowina: basiert auf dem Zahlungsbilanzhandbuch des IWF, 6. Auflage.
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|
42)
|
Türkei: Jahresdurchschnitt des Wechselkurses für die Umrechnung in Euro.
|
|
43)
|
Moldau: Umrechnung von USD in EUR unter Verwendung der Wechselkurse vom Jahresende, Angaben der Nationalbank der Republik Moldau.
|
|
44)
|
Ukraine: Aktiva und Schulden wurden anhand von Kreuzparitäten von US-Dollar in Euro am Ende des Berichtsjahres umgerechnet.
In den Daten sind das vorübergehend besetzte Gebiet der Autonomen Republik Krim, die Stadt Sewastopol und die Teile der Regionen Donezk und Luhansk, die vorübergehend besetzt sind, nicht erfasst.
|
|
45)
|
Albanien: Auslandsverschuldung (einschließlich ADI).
|
|
46)
|
Montenegro: gewichteter Durchschnitt des Effektivzinses, offene Forderungen, jährlich.
|
|
47)
|
Albanien: gewichteter Durchschnittszinssatz für neue Anleihen mit zwölfmonatiger Laufzeit im jeweiligen Monat, bei Fälligkeit nach zwölf Monaten.
|
|
48)
|
Nordmazedonien: Stand Jahresende (31. Dezember).
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|
49)
|
Bosnien und Herzegowina: Zinssätze für kurzfristige Kredite in Landeswährung an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (gewogener Durchschnitt).
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50)
|
Moldau: Der Zinssatz wird seit 2001 von der moldauischen Nationalbank (NBM) festgelegt. Die NBM wendet die Zinskorridor-Methode an: Der höchste Zinssatz wird auf Übernachtkredite angewandt, der niedrigste für täglich fällige Einlagen. Jahresendwerte.
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|
51)
|
Ukraine: durchschnittlicher gewichteter Zinssatz für alle Refinanzierungsinstrumente der Nationalbank.
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|
52)
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Georgien: Refinanzierungskredite-Auktionen.
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53)
|
Albanien: Der Einlagenzinssatz entspricht dem gewichteten Durchschnittszinssatz für neue Einlagen im jeweiligen Monat, bei Fälligkeit nach zwölf Monaten.
|
|
54)
|
Bosnien und Herzegowina: Sichteinlagenzinssätze der Haushalte in Landeswährung (gewogener Durchschnitt).
|
|
55)
|
Türkei: Durchschnitt der monatlichen Daten. Täglich fällige Einlagen.
|
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56)
|
Ukraine: Ausgabe von Einlagenzertifikaten der Nationalbank der Ukraine.
|
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57)
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Georgien: Einlagezertifikate-Auktionen.
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58)
|
Ukraine: Aktiva und Schulden wurden anhand von Kreuzparitäten von US-Dollar in Euro am Ende des Berichtsjahres umgerechnet.
|
|
59)
|
Ukraine: Nicht in den Daten zur Außenwirtschaft erfasst sind das vorübergehend besetzte Gebiet der Autonomen Republik Krim, die Stadt Sewastopol und die Teile der Regionen Donezk und Luhansk, die vorübergehend besetzt sind.
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60)
|
Albanien: Ende August 2021.
Januar bis Juni 2021.
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61)
|
Türkei: Jahresdurchschnitt des Wechselkurses für die Umrechnung in Euro.
Stand Drittes Quartal 2021.
Stand Oktober 2021.
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62)
|
Moldau: Umrechnung von USD in EUR unter Verwendung der Wechselkurse vom Jahresende, Angaben der Nationalbank der Republik Moldau.
Umrechnung von USD in EUR unter Verwendung des Jahresdurchschnitts der Wechselkurse, Angaben der Nationalbank der Republik Moldau.
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63)
|
Bosnien und Herzegowina: basiert auf dem Zahlungsbilanzhandbuch des IWF, Fristenkongruenz.
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64)
|
Moldau: Umrechnung von USD in EUR unter Verwendung des Jahresdurchschnitts der Wechselkurse, Angaben der Nationalbank der Republik Moldau.
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65)
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Ukraine: Seit 2021 hat die Nationalbank der Ukraine die Erfassung ausländischer Direktinvestitionen verbessert und die reinvestierten Gewinne nichtfinanzieller Kapitalgesellschaften in die Daten zu ADI-Strömen und -Beständen einbezogen. Daher wurden die Daten zu Zahlungsbilanz, Auslandsvermögensstatus und ADI für die Jahre 2015-2020 angepasst.
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66)
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Ukraine: Seit 2021 hat die Nationalbank der Ukraine die Erfassung ausländischer Direktinvestitionen verbessert und Darlehen zwischen Schwesterunternehmen in die Daten zu ADI-Strömen und -Beständen einbezogen. Daher wurden die Daten zu Zahlungsbilanz, Auslandsvermögensstatus und ADI für die Jahre 2015-2020 angepasst.
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67)
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Ukraine: In den Daten sind das vorübergehend besetzte Gebiet der Autonomen Republik Krim, die Stadt Sewastopol und die Teile der Regionen Donezk und Luhansk, die vorübergehend besetzt sind, nicht erfasst. Seit 2021 hat die Nationalbank der Ukraine die Erfassung ausländischer Direktinvestitionen verbessert und die reinvestierten Gewinne nichtfinanzieller Kapitalgesellschaften in die Daten zu ADI-Strömen und -Beständen einbezogen. Daher wurden die Daten zu Zahlungsbilanz, Auslandsvermögensstatus und ADI für die Jahre 2015-2020 angepasst.
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68)
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Bosnien und Herzegowina: basiert auf dem Zahlungsbilanzhandbuch des IWF, 6. Auflage und der OECD Benchmark Definition of Foreign Direct Investment (OECD-Referenzdefinition des Begriffs ausländische Direktinvestitionen) – 4. Auflage.
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69)
|
Ukraine: Die Daten zu ADI wurden unter Berücksichtigung der EU-27-Mitgliedstaaten ohne das Vereinigte Königreich neu berechnet.
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70)
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Ukraine: In den Daten sind das vorübergehend besetzte Gebiet der Autonomen Republik Krim, die Stadt Sewastopol und die Teile der Regionen Donezk und Luhansk, die vorübergehend besetzt sind, nicht erfasst. Die Daten zu ADI wurden unter Berücksichtigung der EU-27-Mitgliedstaaten ohne das Vereinigte Königreich neu berechnet.
Seit 2021 hat die Nationalbank der Ukraine die Erfassung ausländischer Direktinvestitionen verbessert und Darlehen zwischen Schwesterunternehmen in die Daten zu ADI-Strömen und -Beständen einbezogen. Daher wurden die Daten zu Zahlungsbilanz, Auslandsvermögensstatus und ADI für die Jahre 2015-2020 angepasst.
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71)
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Moldau: Umrechnung von USD in EUR unter Verwendung des Jahresdurchschnitts der Wechselkurse, Angaben der Nationalbank der Republik Moldau.
Persönliche Übertragungen.
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72)
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Ukraine: In den Daten sind das vorübergehend besetzte Gebiet der Autonomen Republik Krim, die Stadt Sewastopol und einen Teil der vorübergehend besetzten Gebiete in den Regionen Donezk und Luhansk nicht erfasst.
Frühere Daten.
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73)
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Albanien: Aktivität B_D.
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74)
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Moldau: Ab 2016 wird der Volumenindex der Industrieproduktion saisonbereinigt (unter Berücksichtigung der Zahl der Arbeitstage und der Saisonabhängigkeit); die Zeitreihe wurde berichtigt.
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75)
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Ukraine: Die kalendertägliche Bereinigung der dynamischen Indexreihen bezogen auf den monatlichen Durchschnittswert des Basisjahrs (2016) wird mit dem Programm DEMETRA+ nach der TRAMO/SEATS-Methode durchgeführt.
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76)
|
Ukraine: In den Daten sind das vorübergehend besetzte Gebiet der Autonomen Republik Krim, die Stadt Sewastopol und die Teile der Regionen Donezk und Luhansk, die vorübergehend besetzt sind, nicht erfasst.
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77)
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Die Daten stammen vom Geodätischen Amt der Republik.
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78)
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Bosnien und Herzegowina: Binnengewässer geschätzt 210 km².
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79)
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Türkei: nur Hauptstrecken.
Flächenwerte werden unter Bezugnahme auf die CORINE-Klassifikation berechnet und an LUCAS angepasst. Die CORINE-Daten werden alle 6 Jahre aktualisiert.
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80)
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Moldau: einschließlich der transnistrischen Region.
Stand Jahresende.
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81)
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Moldau: einschließlich der transnistrischen Region.
Stand Jahresende.
einschließlich Feuchtgebiete.
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82)
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Ukraine: In den Daten sind das vorübergehend besetzte Gebiet der Autonomen Republik Krim, die Stadt Sewastopol und die Teile der Regionen Donezk und Luhansk, die vorübergehend besetzt sind, nicht erfasst. Daten des State Service of Ukraine for Geodesy, Cartography and Cadastre.
Die Daten beziehen sich auf die neue Klassifikation der Flächenarten.
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83)
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Ukraine: In den Daten sind das vorübergehend besetzte Gebiet der Autonomen Republik Krim, die Stadt Sewastopol und die Teile der Regionen Donezk und Luhansk, die vorübergehend besetzt sind, nicht erfasst.
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84)
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Georgien: Von Eurostat in EUR umgerechnete Daten.
Auf der Grundlage der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 2008.
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