EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 24.5.2023
COM(2023) 631 final
BERICHT DER KOMMISSION
Belgien, Bulgarien, Tschechien, Deutschland, Estland, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Ungarn, Malta, Österreich, Polen, Slowenien, Slowakei und Finnland
Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
BERICHT DER KOMMISSION
Belgien, Bulgarien, Tschechien, Deutschland, Estland, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Ungarn, Malta, Österreich, Polen, Slowenien, Slowakei und Finnland
Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
1.Einleitung
In Artikel 126 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden „Vertrag“) ist ein Verfahren bei einem übermäßigen Defizit vorgesehen. Dessen Einzelheiten regelt die zum Stabilitäts- und Wachstumspakt gehörige Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit.
In diesem Bericht wird gemäß Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags geprüft, ob die Mitgliedstaaten die Defizit- und Schuldenstandskriterien des Vertrags einhalten.
Wichtigste Daten, auf denen dieser Bericht beruht
Bei der Bewertung des Defizitkriteriums berücksichtigt die Kommission die tatsächliche Defizitquote für 2022 und die geplante Quote für 2023. Das Defizitkriterium nach Artikel 126 des Vertrags ist erfüllt, wenn das gesamtstaatliche Defizit des Vorjahres (2022) und das geplante Defizit des laufenden Jahres (2023) 3 % des BIP nicht überschreiten. Liegt eines der Defizite darüber, prüft die Kommission, ob die Defizitquote erheblich und kontinuierlich zurückgegangen ist und sich dem Referenzwert nähert. Ferner wird geprüft, ob der Referenzwert nur ausnahmsweise und vorübergehend überschritten wird und ob die Überschreitung in der Nähe des Referenzwerts bleibt (Abschnitt 2). Einschlägige Faktoren werden berücksichtigt, wenn i) der öffentliche Schuldenstand 60 % des BIP nicht überschreitet oder ii) der Schuldenstand 60 % des BIP überschreitet, das Defizit jedoch nahe 3 % des BIP liegt und die Überschreitung vorübergehender Natur ist (Abschnitt 4).
Das Schuldenstandskriterium ist erfüllt, wenn der gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand am Ende des Vorjahres (2022) 60 % des BIP nicht überschreitet. Wenn er 60 % des BIP überschreitet, prüft die Kommission, ob die Schuldenquote hinreichend rückläufig ist und sich rasch genug dem Referenzwert nähert, indem sie den Richtwert für den Schuldenabbau einhält (Abschnitt 3). Mitgliedstaaten, die diesen Richtwert einhalten und das Defizitkriterium erfüllen, werden in diesem Bericht nicht erörtert. Bei der Bewertung der Einhaltung des Schuldenstandskriteriums werden stets einschlägige Faktoren berücksichtigt (Abschnitt 4).
In diesem Bericht wird auch das öffentliche Defizit mit den öffentlichen Investitionsausgaben verglichen, und alle anderen einschlägigen Faktoren, einschließlich der mittelfristigen Wirtschafts- und Haushaltslage der Mitgliedstaaten, werden berücksichtigt.
In diesem Bericht wird die Einhaltung der Defizit- und Schuldenstandskriterien in 16 Mitgliedstaaten erörtert: Belgien, Bulgarien, Tschechien, Deutschland, Estland, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Ungarn, Malta, Österreich, Polen, Slowenien, Slowakei und Finnland aus folgenden Gründen (siehe auch Tabelle 1):
-Nach den von Eurostat am 21. April 2023 bestätigten Daten überstieg das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2022 in zehn Mitgliedstaaten 3 % des BIP: Belgien, Tschechien, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Ungarn, Malta, Österreich und Polen. Angesichts der Defizite von mehr als 3 % des BIP im Jahr 2022 ist von einem Bestehen eines übermäßigen Defizits in diesen Mitgliedstaaten auszugehen.
-Darüber hinaus sollen die öffentlichen Defizite in Bulgarien, Deutschland, Estland, Slowenien und der Slowakei im Jahr 2023 den Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen 2023 zufolge 3 % des BIP überschreiten. Angesichts der in diesen Programmen für 2023 geplanten Defizite ist von einem Bestehen eines übermäßigen Defizits in diesen fünf Mitgliedstaaten auszugehen.
-Der gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand lag Ende 2022 in Belgien, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Ungarn, Österreich, Portugal, Slowenien und Finnland über dem Referenzwert von 60 % des BIP. In Frankreich, Italien und Finnland entsprach der gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand nicht dem Richtwert für den Schuldenabbau. Daher ist vom Bestehen eines übermäßigen Defizits auf der Grundlage des Schuldenstandskriteriums in diesen drei Mitgliedstaaten auszugehen.
Politische Empfehlungen vor dem Hintergrund anhaltend hoher Unsicherheit
Die vom Rat angenommenen haushaltspolitischen Empfehlungen haben sich in den letzten Jahren weiterentwickelt, um auf die sich wandelnden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu reagieren. Koordinierte politische Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene haben die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten abgefedert und den Weg für eine starke Erholung geebnet. Angesichts des neuen Umfelds, das durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine entstanden ist, ist es der europäischen Wirtschaft gelungen, die negativen Auswirkungen einzudämmen und die Energiekrise dank einer raschen Diversifizierung der Versorgung und eines erheblichen Rückgangs des Gasverbrauchs zu überstehen.
Die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts im März 2020 ermöglichte in allen Mitgliedstaaten als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie eine umfassende fiskalpolitische Unterstützung. Sie ermöglichte es den Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur angemessenen Bewältigung der Krise zu ergreifen und dabei von einigen Haushaltsanforderungen abzuweichen, die normalerweise im haushaltspolitischen Rahmen der EU gelten würden. In den Jahren 2020 und 2021 wurden die makroökonomischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie durch koordinierte politische Maßnahmen erfolgreich abgefedert. Im Jahr 2022 wurden durch die Haushaltspolitik auch die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen des plötzlichen Anstiegs der Energiepreise abgemildert und die Bereitstellung humanitärer Hilfe für Menschen, die aus der Ukraine fliehen, ermöglicht. Die Kommission vertrat die Auffassung, dass die Bedingungen für die Beibehaltung der allgemeinen Ausweichklausel im Jahr 2023 und für ihre Deaktivierung ab Ende 2023 erfüllt waren.
Am 20. Juli 2020 empfahl der Rat den Mitgliedstaaten, 2020 und 2021 alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die COVID-19-Pandemie wirksam zu bekämpfen, die Wirtschaft zu stützen und die darauffolgende Erholung zu fördern. Die Mitgliedstaaten erhielten ferner die Empfehlung, sobald die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen, eine Haushaltspolitik zu verfolgen, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und die Schuldentragfähigkeit sicherzustellen, und gleichzeitig die Investitionen zu erhöhen.
Ein Jahr später, am 18. Juni 2021, nahm der Rat in seine Empfehlungen für 2022 differenzierte haushaltspolitische Leitlinien an: Die Mitgliedstaaten mit niedrigen und mittleren Schuldenquoten wurden aufgefordert, einen stützenden fiskalischen Kurs zu verfolgen oder beizubehalten; Mitgliedstaaten mit hohen Schuldenquoten wurden aufgefordert, die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) zur Finanzierung zusätzlicher, erholungsfördernder Investitionen zu nutzen und gleichzeitig eine vorsichtige Finanzpolitik zu betreiben. Allen Mitgliedstaaten wurde empfohlen, die national finanzierten Investitionen aufrechtzuerhalten. In einem ähnlichen Sinne wurde in der Empfehlung des Rates vom 5. April 2022 zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets gefordert, im gesamten Euro-Währungsgebiet 2022 einen leicht stützenden fiskalischen Kurs beizubehalten, wobei sowohl die nationalen Haushalte als auch die durch die ARF bereitgestellten Mittel zu berücksichtigen sind. Die Haushaltspolitik sollte dem Ausmaß der Erholung Rechnung tragen sowie der Notwendigkeit, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherzustellen und die Investitionen auszuweiten, wobei zu berücksichtigen ist, dass Divergenzen zwischen den Mitgliedstaaten abgebaut werden sollten.
Tabelle 1: Lage der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die im Vertrag festgelegten Referenzwerte für Defizit und Schuldenstand
|
|
Tatsächliches Defizit
überschreitet nicht (✓) / überschreitet (✗)
3 % des BIP im Jahr 2022
|
Geplantes Defizit
überschreitet nicht (✓) / überschreitet (✗)
3 % des BIP im Jahr 2023
|
Schuldenquote überschreitet nicht (✓✓) 60 % des BIP Ende 2022 / überschreitet 60 % des BIP, aber unter Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau (✓) /
Nichteinhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau (✗)
|
Belgien
|
✗
|
✗
|
✓
|
Bulgarien
|
✓
|
✗
|
✓✓
|
Tschechien
|
✗
|
✗
|
✓✓
|
Deutschland
|
✓
|
✗
|
✓
|
Estland
|
✓
|
✗
|
✓✓
|
Spanien
|
✗
|
✗
|
✓
|
Frankreich
|
✗
|
✗
|
✗
|
Italien
|
✗
|
✗
|
✗
|
Lettland
|
✗
|
✗
|
✓✓
|
Ungarn
|
✗
|
✗
|
✓
|
Malta
|
✗
|
✗
|
✓✓
|
Österreich
|
✗
|
✗
|
✓
|
Polen
|
✗
|
✗
|
✓✓
|
Slowenien
|
✓
|
✗
|
✓
|
Slowakei
|
✓
|
✗
|
✓✓
|
Finnland
|
✓
|
✓
|
✗
|
z. E.: Mitgliedstaaten, die in diesem Bericht nicht berücksichtigt wurden
|
|
Dänemark
|
✓
|
✓
|
✓✓
|
Irland
|
✓
|
✓
|
✓✓
|
Griechenland
|
✓
|
✓
|
✓
|
Kroatien
|
✓
|
✓
|
✓
|
Zypern
|
✓
|
✓
|
✓
|
Litauen
|
✓
|
✓
|
✓✓
|
Luxemburg
|
✓
|
✓
|
✓✓
|
Niederlande
|
✓
|
✓
|
✓✓
|
Portugal
|
✓
|
✓
|
✓
|
Schweden
|
✓
|
✓
|
✓✓
|
Rumänien*
|
✗
|
✗
|
✓✓
|
(*) Seit 2020 läuft ein Verfahren bei einem übermäßigen Defizit.
|
|
|
Quelle: Eurostat, Frühjahrsprognose 2023 der Kommission und Stabilitäts- und Konvergenzprogramme 2023
|
Am 12. Juli 2022 nahm der Rat erneut differenzierte haushaltspolitische Leitlinien für 2023 an. Die Mitgliedstaaten mit niedrigen und mittleren Schuldenquoten wurden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben im Einklang mit einem insgesamt neutralen politischen Kurs steht. Den Mitgliedstaaten mit hohen Schuldenquoten wurde empfohlen, eine umsichtige Haushaltspolitik sicherzustellen, indem sie das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben unter dem mittelfristigen Potenzialwachstum halten. Für die Zeit nach 2023 wurden letztere aufgefordert, durch schrittweise Konsolidierung, Investitionen und Reformen für einen glaubwürdigen und schrittweisen Schuldenabbau zu sorgen. Allen Mitgliedstaaten wurde empfohlen, bereit zu sein, die laufenden Ausgaben an die sich wandelnde Situation anzupassen, die öffentlichen Investitionen für den ökologischen und digitalen Wandel und die Energieversorgungssicherheit auszuweiten und mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage über 2023 hinaus zu erreichen.
Am 16. Mai 2023 wurde in der Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets gefordert, von einer breit angelegten Unterstützung der Gesamtnachfrage abzusehen und gezieltere haushaltspolitische Maßnahmen zu ergreifen, um den Auswirkungen hoher Energiepreise auf finanziell schwächere Haushalte und rentable Unternehmen zu begegnen. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, die Schuldentragfähigkeit zu erhalten und die Aufgabe der Geldpolitik zu erleichtern, die Inflation zügig wieder auf das mittelfristige Ziel der EZB von 2 % zurückzuführen. In der Empfehlung wurde dazu gefordert, ausreichend differenzierte, mittelfristige haushaltspolitische Strategien festzulegen, um durch eine schrittweise und nachhaltige Konsolidierung sowie durch Investitionen und Reformen mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen. Die Mitgliedstaaten sollten das Wachstumspotenzial ihrer Volkswirtschaften steigern, öffentliche Investitionen in großem Maßstab aufrechterhalten und private Investitionen fördern, die erforderlich sind, um die wirtschaftliche und soziale Resilienz zu stärken und den ökologischen und digitalen Wandel zu unterstützen.
In ihrer Mitteilung vom 8. März 2023 über haushaltspolitische Leitlinien für 2024 hat die Kommission bereits angekündigt, dass sie im Frühjahr 2023 angesichts der zum gegenwärtigen Zeitpunkt anhaltend hohen Unsicherheit hinsichtlich der makroökonomischen und haushaltspolitischen Aussichten nicht die Einleitung neuer Verfahren bei einem übermäßigen Defizit vorschlagen wird.
Die Kommission wird dem Rat vorschlagen, im Frühjahr 2024 auf der Grundlage der Ist-Daten für 2023 Defizitverfahren einzuleiten.
2.Defizitkriterium
Belgien, Bulgarien, Tschechien, Deutschland, Estland, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Ungarn, Malta, Österreich, Polen, Slowenien und die Slowakei haben den Referenzwert für das Defizit im Jahr 2022 überschritten oder beabsichtigen, ihn 2023 zu überschreiten.
Für alle diese Mitgliedstaaten sind die tatsächlichen Defizite, die den Referenzwert im Jahr 2022 überschreiten, oder die für 2023 geplanten Überschreitungen Ausnahmen. Im Jahr 2022 trugen die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Energiepreise und zur Bereitstellung humanitärer Hilfe für diejenigen, die nach der Invasion Russlands aus der Ukraine fliehen, zu den höheren Defiziten bei. Der Anstieg der Energiepreise und die humanitäre Hilfe sind außergewöhnliche Ereignisse, die sich der Kontrolle der Mitgliedstaaten entziehen und erhebliche Auswirkungen auf die Finanzlage der Staaten haben. Während die Kosten der befristeten COVID-19-Notfallmaßnahmen im Jahr 2022 zurückgingen, blieben die Kosten solcher Maßnahmen in vielen Mitgliedstaaten erheblich, und die Auswirkungen des durch den Ausbruch der COVID-19-Pandemie ausgelösten Wirtschaftsabschwungs waren in den öffentlichen Finanzen der meisten Mitgliedstaaten nach wie vor sichtbar.
In Belgien, Tschechien, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Ungarn, Malta und Polen lagen die öffentlichen Defizite 2022 deutlich über dem Referenzwert (siehe Tabelle 2).
In Österreich lag das öffentliche Defizit 2022 knapp über dem Referenzwert und soll im Stabilitätsprogramm 2023 knapp über dem Referenzwert liegen, während die Kommission in ihrer Prognose sogar von einem Defizit von weniger als 3 % des BIP ausgeht.
Die öffentlichen Defizite Bulgariens, Deutschlands, Estlands, Sloweniens und der Slowakei lagen 2022 nicht über dem im Vertrag festgelegten Referenzwert, diese Länder planen jedoch für 2023 Defizite deutlich über 3 % des BIP. Dies wird durch die Prognose der Kommission für Bulgarien, Slowenien und die Slowakei bestätigt. Für Deutschland geht die Kommission in ihrer Prognose von einer Defizitquote von unter 3 % des BIP im Jahr 2023 aus, während sie für Estland in ihrer Prognose ein Defizit knapp über dem Referenzwert prognostiziert.
Der Prognose der Kommission zufolge werden die öffentlichen Defizite in Tschechien, Deutschland, Estland, Lettland, Österreich und Slowenien im Jahr 2024 3 % des BIP nicht überschreiten. Daher wird davon ausgegangen, dass die über dem Referenzwert liegenden Defizite vorübergehender Natur sind. Diese Defizitprognosen für 2024 beruhen auf der Annahme einer unveränderten Politik.
Zusammenfassend lässt diese Analyse darauf schließen, dass 14 Mitgliedstaaten das Defizitkriterium nicht erfüllen, bevor die einschlägigen Faktoren berücksichtigt werden: Belgien, Bulgarien, Tschechien, Deutschland, Estland, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und Slowakei. Stattdessen erfüllt Österreich das Defizitkriterium, da der Referenzwert ausnahmsweise und vorübergehend überschritten wird und das Defizit nur knapp über dem Referenzwert liegt.
Tabelle 2: Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo
|
in % des BIP
|
|
|
|
|
|
|
|
2019
|
2020
|
2021
|
2022
|
2023 SKP
|
2023
|
2024
|
Belgien
|
-2,0
|
-9,0
|
-5,5
|
-3,9
|
-5,1
|
-5,0
|
-4,7
|
Bulgarien
|
2,1
|
-3,8
|
-3,9
|
-2,8
|
-6,1
|
-4,8
|
-4,8
|
Tschechien
|
0,3
|
-5,8
|
-5,1
|
-3,6
|
-3,5
|
-3,6
|
-3,0
|
Deutschland
|
1,5
|
-4,3
|
-3,7
|
-2,6
|
-4 ¼
|
-2,3
|
-1,2
|
Estland
|
0,1
|
-5,5
|
-2,4
|
-0,9
|
-4,3
|
-3,1
|
-2,7
|
Spanien
|
-3,1
|
-10,1
|
-6,9
|
-4,8
|
-3,9
|
-4,1
|
-3,3
|
Frankreich
|
-3,1
|
-9,0
|
-6,5
|
-4,7
|
-4,9
|
-4,7
|
-4,3
|
Italien
|
-1,5
|
-9,7
|
-9,0
|
-8,0
|
-4,5
|
-4,5
|
-3,7
|
Lettland
|
-0,6
|
-4,4
|
-7,1
|
-4,4
|
-4,0
|
-3,8
|
-2,7
|
Ungarn
|
-2,0
|
-7,5
|
-7,1
|
-6,2
|
-3,9
|
-4,0
|
-4,4
|
Malta
|
0,5
|
-9,7
|
-7,8
|
-5,8
|
-5,0
|
-5,1
|
-4,5
|
Österreich
|
0,6
|
-8,0
|
-5,8
|
-3,2
|
-3,2
|
-2,4
|
-1,3
|
Polen
|
-0,7
|
-6,9
|
-1,8
|
-3,7
|
-4,7
|
-5,0
|
-3,7
|
Slowenien
|
0,7
|
-7,7
|
-4,6
|
-3,0
|
-4,1
|
-3,7
|
-2,9
|
Slowakei
|
-1,2
|
-5,4
|
-5,4
|
-2,0
|
-6,3
|
-6,1
|
-4,8
|
Finnland
|
-0,9
|
-5,6
|
-2,8
|
-0,9
|
-2,6
|
-2,6
|
-2,6
|
z. E.: Mitgliedstaaten, die in diesem Bericht nicht berücksichtigt wurden
|
|
|
|
Dänemark
|
4,1
|
0,2
|
3,6
|
3,3
|
NA
|
2,3
|
1,3
|
Irland
|
0,5
|
-5,0
|
-1,6
|
1,6
|
1,8
|
1,7
|
2,2
|
Griechenland
|
0,9
|
-9,7
|
-7,1
|
-2,3
|
-1,8
|
-1,3
|
-0,6
|
Kroatien
|
0,2
|
-7,3
|
-2,5
|
0,4
|
-0,7
|
-0,5
|
-1,3
|
Zypern
|
1,3
|
-5,8
|
-2,0
|
2,1
|
2,0
|
1,8
|
2,1
|
Litauen
|
0,5
|
-6,5
|
-1,2
|
-0,6
|
-2,2
|
-1,7
|
-1,4
|
Luxemburg
|
2,2
|
-3,4
|
0,7
|
0,2
|
-1,5
|
-1,7
|
-1,5
|
Niederlande
|
1,8
|
-3,7
|
-2,4
|
0,0
|
-3,0
|
-2,1
|
-1,7
|
Portugal
|
0,1
|
-5,8
|
-2,9
|
-0,4
|
-0,4
|
-0,1
|
-0,1
|
Schweden
|
0,6
|
-2,8
|
0,0
|
0,7
|
-0,4
|
-0,9
|
-0,5
|
Rumänien*
|
-4,3
|
-9,2
|
-7,1
|
-6,2
|
-4,4
|
-4,7
|
-4,4
|
(*) Seit 2020 läuft ein Verfahren bei einem übermäßigen Defizit.
|
|
|
|
|
|
Quelle: Eurostat, Stabilitäts- und Konvergenzprogramme der Mitgliedstaaten (SKP 2023) und Frühjahrsprognose 2023 der Kommission
|
3.Schuldenstandskriterium
In folgenden neun der in diesem Bericht erörterten Mitgliedstaaten lag der gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand Ende 2022 bei über 60 % des BIP: Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien, Ungarn, Österreich, Slowenien und Finnland (Tabelle 3). Im Vergleich zum Vorjahr ging die öffentliche Schuldenquote in allen diesen Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Finnland zurück.
Tabelle 3: Gesamtstaatlicher Schuldenstand
|
in % des BIP
|
|
|
|
|
|
|
2019
|
2020
|
2021
|
2022
|
2023
|
2024
|
Belgien
|
97,6
|
112,0
|
109,1
|
105,1
|
106,0
|
107,3
|
Bulgarien
|
20,0
|
24,5
|
23,9
|
22,9
|
25,0
|
28,1
|
Tschechien
|
30,0
|
37,7
|
42,0
|
44,1
|
42,9
|
43,1
|
Deutschland
|
59,6
|
68,7
|
69,3
|
66,3
|
65,2
|
64,1
|
Estland
|
8,5
|
18,5
|
17,6
|
18,4
|
19,5
|
21,3
|
Spanien
|
98,2
|
120,4
|
118,3
|
113,2
|
110,6
|
109,1
|
Frankreich
|
97,4
|
114,6
|
112,9
|
111,6
|
109,6
|
109,5
|
Italien
|
134,1
|
154,9
|
149,9
|
144,4
|
140,4
|
140,3
|
Lettland
|
36,5
|
42,0
|
43,7
|
40,8
|
39,8
|
40,5
|
Ungarn
|
65,3
|
79,3
|
76,6
|
73,3
|
70,7
|
71,1
|
Malta
|
40,3
|
52,9
|
55,1
|
53,4
|
54,8
|
56,1
|
Österreich
|
70,6
|
82,9
|
82,3
|
78,4
|
75,4
|
72,7
|
Polen
|
45,7
|
57,2
|
53,6
|
49,1
|
50,5
|
53,0
|
Slowenien
|
65,4
|
79,6
|
74,5
|
69,9
|
69,1
|
66,6
|
Slowakei
|
48,0
|
58,9
|
61,0
|
57,8
|
58,3
|
58,7
|
Finnland
|
64,9
|
74,7
|
72,6
|
73,0
|
73,9
|
76,2
|
z. E.: Mitgliedstaaten, die in diesem Bericht nicht berücksichtigt wurden
|
|
|
Dänemark
|
33,7
|
42,2
|
36,7
|
30,1
|
30,1
|
28,8
|
Irland
|
57,0
|
58,4
|
55,4
|
44,7
|
40,4
|
38,3
|
Griechenland
|
180,6
|
206,3
|
194,6
|
171,3
|
160,2
|
154,4
|
Kroatien
|
71,0
|
87,0
|
78,4
|
68,4
|
63,0
|
61,8
|
Zypern
|
90,8
|
113,8
|
101,2
|
86,5
|
80,4
|
72,5
|
Litauen
|
35,8
|
46,3
|
43,7
|
38,4
|
37,1
|
36,6
|
Luxemburg
|
22,4
|
24,5
|
24,5
|
24,6
|
25,9
|
27,0
|
Niederlande
|
48,5
|
54,7
|
52,5
|
51,0
|
49,3
|
48,8
|
Portugal
|
116,6
|
134,9
|
125,4
|
113,9
|
106,2
|
103,1
|
Schweden
|
35,5
|
39,8
|
36,5
|
33,0
|
31,4
|
30,7
|
Rumänien*
|
35,1
|
46,9
|
48,6
|
47,3
|
45,6
|
46,1
|
(*) Seit 2020 läuft ein Verfahren bei einem übermäßigen Defizit.
|
|
|
|
Quelle: Eurostat und Frühjahrsprognose 2023 der Kommission
|
|
|
Die Daten zeigen, dass der Richtwert für den Schuldenabbau 2022 in Belgien, Deutschland, Spanien, Ungarn, Österreich und Slowenien eingehalten wurde (Tabelle 4). Von Frankreich, Italien und Finnland wurde er nicht eingehalten. Die Kommission hat in ihrer Mitteilung vom 2. März 2022 und im Einklang mit dem letztjährigen Bericht 126.3 darauf hingewiesen, dass die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau unter den derzeitigen außergewöhnlichen Umständen eine zu anspruchsvolle vorgezogene Konsolidierungsanstrengung mit sich bringen könnte, die das Wirtschaftswachstum beeinträchtigen könnte. Deshalb ist die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau aus Sicht der Kommission unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen nicht angezeigt.
Insgesamt deutet die Analyse darauf hin, dass unter den in diesem Bericht erörterten Mitgliedstaaten das Schuldenstandskriterium von Belgien, Deutschland, Spanien, Ungarn, Österreich und Slowenien erfüllt wird, während es vor der Berücksichtigung der einschlägigen Faktoren von Frankreich, Italien und Finnland offenbar nicht erfüllt wurde.
Tabelle 4: Abstand zum Richtwert für den Schuldenabbau*
|
Ein negativer Abstand bedeutet, dass der Richtwert für den Schuldenabbau eingehalten wird.
|
in % des BIP
|
|
|
|
|
2021
|
2022
|
2023f
|
2024f
|
Belgien
|
2,0
|
-0,7
|
2,0
|
5,1
|
Deutschland
|
-2,0
|
-2,1
|
-2,0
|
-2,1
|
Spanien
|
k. A.
|
-6,2
|
-1,1
|
0,4
|
Frankreich
|
1,7
|
1,4
|
1,7
|
3,2
|
Italien
|
-0,5
|
1,8
|
-0,5
|
3,8
|
Ungarn
|
-4,0
|
-3,3
|
-4,0
|
-2,5
|
Österreich
|
-3,7
|
-4,1
|
-3,7
|
-4,1
|
Slowenien
|
-3,9
|
-3,4
|
-3,9
|
-3,4
|
Finnland
|
1,8
|
0,4
|
1,4
|
1,4
|
z. E.: Mitgliedstaaten, die in diesem Bericht nicht berücksichtigt wurden
|
|
|
|
|
Griechenland
|
-17,3
|
-10,4
|
-17,3
|
-9,3
|
Kroatien
|
-12,9
|
-8,7
|
-12,9
|
-6,9
|
Zypern
|
-15,8
|
-13,8
|
-15,8
|
-13,8
|
Portugal
|
-11,9
|
-11,4
|
-11,9
|
-6,4
|
Quelle: Frühjahrsprognose 2023 der Kommission und Berechnungen der Kommission
f: Prognose
|
* Nach der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates gilt die öffentliche Schuldenquote als hinreichend rückläufig und nähert sich rasch genug dem Referenzwert von 60 % des BIP, wenn sich der Abstand zum Referenzwert in den letzten drei Jahren, für die Angaben verfügbar sind, um jährlich durchschnittlich mindestens ein Zwanzigstel verringert hat. Die Anforderung gilt ebenfalls als erfüllt, wenn die Haushaltsvorausschätzungen der Kommission darauf hindeuten, dass die geforderte Verringerung des Abstands im Zeitraum von drei Jahren einschließlich der zwei Jahre eintritt, die auf das letzte Jahr, für das die Daten verfügbar sind, folgen. Bei der Umsetzung des Richtwerts für die Anpassung der Schuldenquote wird auch der Einfluss der Konjunktur auf das Tempo des Schuldenabbaus berücksichtigt.
Der Richtwert für den Schuldenabbau für Mitgliedstaaten mit einem Schuldenstand von über 60 % des BIP wird über einen Zeitraum von drei Jahren nach verschiedenen Optionen berechnet: rückwärtsorientiert, zukunftsorientiert und konjunkturbereinigt (siehe
Vademecum zum Stabilitäts- und Wachstumspakt – Ausgabe 2019, European Economy-Institutional Papers, 101
). Die Tabelle zeigt die Mindestdifferenz zwischen der (tatsächlichen und konjunkturbereinigten) Schuldenquote und dem (rückwärts- und zukunftsorientierten) Richtwert für den Schuldenstand. Wenn der Wert negativ ist, entspricht die prognostizierte Schuldenquote dem Richtwert für den Schuldenabbau. In diesem Fall verringerte sich die Differenz zum Referenzwert über einen Zeitraum von drei Jahren (zukunfts- oder rückwärtsorientiert) mindestens mit einer durchschnittlichen Rate von 1/20stel.
|
|
4.Einschlägige Faktoren bei der Bewertung der Einhaltung der Defizit- und Schuldenstandskriterien
Nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags muss in diesem Bericht „berücksichtigt [werden], ob das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen übertrifft; berücksichtigt werden ferner alle sonstigen einschlägigen Faktoren, einschließlich der mittelfristigen Wirtschafts- und Haushaltslage des Mitgliedstaats“. Diese Faktoren werden in Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 näher erläutert. Zudem heißt es darin, dass „allen sonstigen Faktoren gebührende […] Beachtung [zu schenken ist], die aus Sicht des betreffenden Mitgliedstaats von Bedeutung sind, um die Einhaltung der Defizit- und Schuldenkriterien in umfassender Weise zu beurteilen, und die der Mitgliedstaat dem Rat und der Kommission vorgelegt hat.“ Insbesondere wird in diesem Artikel darauf hingewiesen, dass auch der mittelfristige Schuldenstand als einschlägiger Faktor berücksichtigt werden kann.
Daher werden neben länderübergreifenden einschlägigen Faktoren (Abschnitt 4.1) auch länderspezifische einschlägige Faktoren (Abschnitt 4.2) berücksichtigt. Dazu zählen die mittelfristige Wirtschaftsentwicklung, die mittelfristige Haushaltslage (einschließlich öffentlicher Investitionen) und der mittelfristige Schuldenstand; es wird berücksichtigt, ob der Mitgliedstaat makroökonomische Ungleichgewichte oder übermäßige makroökonomische Ungleichgewichte aufweist sowie alle anderen von den Mitgliedstaaten vorgelegten Faktoren.
Wie bereits unter 1 erläutert und in Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 dargelegt, können in Bezug auf die Einhaltung des Defizitkriteriums die einschlägigen Faktoren in den Verfahrensschritten, die zur Feststellung eines übermäßigen Defizits auf der Grundlage des Defizitkriteriums führen, berücksichtigt werden, wenn
a)die gesamtstaatliche Schuldenquote den Referenzwert von 60 % des BIP nicht überschreitet, oder
b)wenn dies der Fall ist, eine doppelte Bedingung erfüllt wird, d. h. dass das Defizit in der Nähe des Referenzwerts bleibt und der Referenzwert nur vorübergehend überschritten wird.
Von den Mitgliedstaaten, die den Referenzwert für das Defizit im Jahr 2022 überschritten haben oder dessen Überschreitung für das Jahr 2023 planen, lag die Schuldenquote im Fall von sieben Mitgliedstaaten nicht über dem Referenzwert von 60 % des BIP: Bulgarien, Tschechien, Estland, Lettland, Malta, Polen und Slowakei. Für diese sieben Mitgliedstaaten können daher einschlägige Faktoren berücksichtigt werden.
In den übrigen acht Mitgliedstaaten, die den Referenzwert von 3 % des BIP überschreiten oder zu überschreiten planen – d. h. Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien, Ungarn, Österreich und Slowenien – ist die doppelte Voraussetzung für die Berücksichtigung einschlägiger Faktoren (Nähe und zeitliche Begrenzung) nur in Österreich erfüllt, sodass auch für Österreich einschlägige Faktoren berücksichtigt werden können.
Wie bereits in Abschnitt 1 erläutert und in Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 ausgeführt, werden hinsichtlich der Einhaltung des Schuldenstandskriteriums stets einschlägige Faktoren berücksichtigt.
Im Folgenden werden die einschlägigen Faktoren dargelegt, auch für Länder, in denen sie in den Verfahrensschritten, die zur Feststellung eines übermäßigen Defizits auf der Grundlage des Defizitkriteriums führen, nicht berücksichtigt werden können.
4.1.Länderübergreifende einschlägige Faktoren
In den letzten Jahren war die EU von einer Reihe negativer Schocks betroffen. Ein wesentlicher Faktor, der für alle in diesem Bericht erfassten Mitgliedstaaten zu berücksichtigen ist, sind die makroökonomischen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise und der Invasion der Ukraine durch Russland. Der Krieg hat in den Jahren 2022 und 2023 zu einer außerordentlichen wirtschaftlichen Unsicherheit geführt. Die EU gehört aufgrund ihrer geografischen Nähe zum Krieg und ihrer starken Abhängigkeit von Einfuhren fossiler Brennstoffe zu den am stärksten gefährdeten Volkswirtschaften. Die Invasion Russlands in die Ukraine hat auch die Preise für andere Rohstoffe und Lebensmittel in die Höhe getrieben und die Versorgungsunterbrechungen verschärft. Im Jahr 2022 hat sich der Konjunkturschock auf die Wirtschaft ausgewirkt und unter anderem zu einer starken Schwächung der Kaufkraft der privaten Haushalte geführt, was die Stimmung der Verbraucher dramatisch verändert hat. Die Mitgliedstaaten haben eine Reihe haushaltspolitischer Maßnahmen ergriffen, um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise abzufedern, was erhebliche Auswirkungen auf den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo hat. Da eine rasche politische Reaktion erforderlich war, waren viele dieser Maßnahmen nicht zielgerichtet und hielten das Preissignal nicht aufrecht. Die Nettokosten dieser Maßnahmen für den Haushalt werden für das Jahr 2022 auf 1,2 % des BIP und für das Jahr 2023 auf einen ähnlichen Betrag geschätzt. Der gesamtstaatliche Haushaltssaldo wurde auch von den Haushaltskosten des vorübergehenden Schutzes für Vertriebene aus der Ukraine beeinflusst, die in den Jahren 2022 und 2023 auf 0,1 % des BIP geschätzt werden. All diese Faktoren führten zusammen zu einem Druck auf die öffentlichen Finanzen.
Es muss auch berücksichtigt werden, dass diese Störungen eingetreten sind, als sich die europäische Wirtschaft noch von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Wirtschaft und den Haushalt erholte und die öffentlichen Schuldenquoten infolge der Pandemie erheblich gestiegen sind.
Eine hohe Inflation ist ein weiterer Faktor, der berücksichtigt werden muss, da sie letztlich die öffentlichen Finanzen mittelfristig belasten kann. Im Jahr 2022 trieb der Anstieg der Preise für Energie und andere Rohstoffe die hohe Inflation an, die sich mit der Zeit in der gesamten Wirtschaft ausgeweitet hat. Die Inflation dürfte 2023 hoch bleiben. Auf kurze Sicht kann eine hohe Inflation die Staatskonten verbessern, indem sie die Steuereinnahmen erhöht und die Schuldenquoten verringert. Eine solche Verbesserung könnte jedoch von kurzer Dauer sein, da der Anstieg der Steuererhebung abnimmt, Ausgabenposten von dem höheren Preisniveau mit Verzögerung beeinflusst werden und der Anstieg der Zinssätze zu einer höheren Schuldenlast führt, die von der durchschnittlichen Laufzeit der Schulden abhängt. Auch die Tatsache, dass die Inflation weitgehend auf Angebotsfaktoren zurückzuführen ist, begünstigt Forderungen nach Ausgleichsmaßnahmen, die – wenn sie nicht auf die schwächsten Gruppen ausgerichtet sind – zu einer breit angelegten fiskalpolitischen Unterstützung und einem übermäßig expansiven Kurs führen könnten, was die Aufgabe der Zentralbank, die Inflation zu senken, erschwert und letztlich zu einer restriktiveren Geldpolitik beiträgt, bei der die Zinssätze länger höher bleiben.
Der Krieg hat die Lage dramatisch verändert, indem er neue Störungen in globalen Lieferketten verursacht, den Druck auf Rohstoffpreise anheizt und Unsicherheiten verstärkt. Der Prognose der Kommission zufolge wird sich das reale BIP-Wachstum in der EU von schätzungsweise 3,5 % im Jahr 2022 auf 1 % im Jahr 2023 verlangsamen und sich dann im Jahr 2024 auf 1,7 % erholen. Trotz des zunehmenden Preisdrucks dürfte die Inflation von 9,2 % im Jahr 2022 auf 6,7 % im Jahr 2023 und 3,1 % im Jahr 2024 zurückgehen.
Insgesamt kehrt sich die Finanzpolitik in der EU von einem unterstützenden zu einem leicht kontraktiven fiskalischen Kurs um. Schätzungen zufolge dürfte die Expansionsrate des haushaltspolitischen Kurses in der EU – einschließlich öffentlicher Ausgaben, die durch Finanzhilfen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Mitteln finanziert werden – im Jahr 2022 bei 1,9 % des BIP liegen, während es 2023 voraussichtlich zu einem leichten Rückgang um 0,4 % käme. Im Jahr 2022 ging das öffentliche Defizit der EU und des Euro-Währungsgebiets insgesamt auf 3,4 % des BIP bzw. 3,6 % des BIP zurück (in beiden Fällen um rund 1,5 Prozentpunkte des BIP). In der EU und im Euro-Währungsgebiet insgesamt wird es 2023 voraussichtlich weiter auf 3,1 % bzw. 3,2 % des BIP zurückgehen. Das öffentliche Defizit dürfte 2024 weiter auf 2,4 % des BIP zurückgehen.
Der Rückgang des Defizits im Jahr 2022 war hauptsächlich auf die wirtschaftliche Erholung und die Rücknahme eines Großteils der diskretionären politischen Unterstützung zurückzuführen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie aktiviert wurde. Darüber hinaus entwickelten sich die Einnahmen im Jahr 2022 positiv. Im Jahr 2023 wird die Defizitentwicklung in den in diesem Bericht betrachteten Mitgliedstaaten stärker divergieren, da die Defizitquote für Belgien, Bulgarien, Estland, Polen, Slowenien, die Slowakei und Finnland steigen, in Tschechien und Frankreich stabil bleiben und in Deutschland, Spanien, Italien, Lettland, Ungarn, Malta und Österreich sinken dürfte.
Nach dem defizitsenkenden Trend und der wirtschaftlichen Erholung dürfte die Staatsverschuldung im Prognosezeitraum für die EU und das Euro-Währungsgebiet insgesamt zurückgehen. Die Schuldenquote in der EU ging von 89,5 % im Jahr 2021 auf 85,3 % im Jahr 2022 zurück (97,3 % bzw. 93,2 % für das Euro-Währungsgebiet) und wird den Projektionen zufolge 2023 und 2024 weiter auf 83,4 % bzw. 82,6 % (im Euro-Währungsgebiet jeweils auf 90,8 % bzw. 89,9 %) sinken. Von den in diesem Bericht betrachteten Mitgliedstaaten ging die öffentliche Schuldenquote in Estland, Tschechien und Finnland im Jahr 2022 nicht zurück.
4.2.Länderspezifische einschlägige Faktoren
In diesem Abschnitt werden länderspezifische einschlägige Faktoren bewertet. Zu diesen Faktoren zählen die mittelfristigen makroökonomischen Aussichten und die mittelfristige Haushaltslage (einschließlich der öffentlichen Investitionen; Tabelle 5), der mittelfristige Schuldenstand, die Frage, ob in dem Mitgliedstaat makroökonomische Ungleichgewichte oder übermäßige makroökonomische Ungleichgewichte bestehen, sowie alle anderen einschlägigen Faktoren, die von den Mitgliedstaaten angeführt werden.
Tabelle 5: Öffentliche Investitionen
|
in % des BIP
|
|
|
|
|
|
|
2019
|
2020
|
2021
|
2022
|
2023
|
2024
|
Belgien
|
2,6
|
2,7
|
2,7
|
2,7
|
2,9
|
3,1
|
Bulgarien
|
3,3
|
3,3
|
2,6
|
3,0
|
3,8
|
3,0
|
Tschechien
|
4,4
|
4,8
|
4,7
|
4,6
|
4,7
|
4,3
|
Deutschland
|
2,4
|
2,7
|
2,6
|
2,6
|
2,7
|
2,9
|
Estland
|
5,0
|
5,7
|
5,6
|
5,2
|
5,0
|
4,8
|
Spanien
|
2,2
|
2,6
|
2,7
|
2,8
|
2,9
|
2,9
|
Frankreich
|
3,7
|
3,7
|
3,6
|
3,7
|
3,7
|
3,8
|
Italien
|
2,3
|
2,6
|
2,9
|
2,7
|
3,1
|
3,5
|
Lettland
|
5,1
|
5,7
|
5,2
|
3,8
|
5,5
|
6,1
|
Ungarn
|
6,3
|
6,5
|
6,3
|
5,3
|
5,3
|
5,1
|
Malta
|
3,8
|
4,2
|
3,8
|
3,3
|
3,8
|
3,1
|
Österreich
|
3,1
|
3,3
|
3,6
|
3,3
|
3,4
|
3,3
|
Polen
|
4,3
|
4,5
|
4,1
|
4,0
|
4,1
|
4,2
|
Slowenien
|
3,8
|
4,1
|
4,7
|
5,2
|
6,1
|
5,0
|
Slowakei
|
3,6
|
3,4
|
3,1
|
3,3
|
4,9
|
4,1
|
Finnland
|
4,4
|
4,8
|
4,2
|
4,1
|
4,5
|
4,4
|
z. E.: Mitgliedstaaten, die in diesem Bericht nicht berücksichtigt wurden
|
|
|
Dänemark
|
3,2
|
3,6
|
3,4
|
3,1
|
3,3
|
3,2
|
Irland
|
2,3
|
2,3
|
2,0
|
2,0
|
2,0
|
2,0
|
Griechenland
|
2,5
|
3,1
|
3,6
|
3,5
|
3,9
|
4,6
|
Kroatien
|
4,3
|
5,5
|
4,7
|
3,8
|
4,7
|
4,6
|
Zypern
|
2,5
|
2,8
|
2,7
|
2,6
|
3,0
|
2,8
|
Litauen
|
3,1
|
4,4
|
3,1
|
3,0
|
3,6
|
3,6
|
Luxemburg
|
4,1
|
4,7
|
4,1
|
4,1
|
4,3
|
4,3
|
Niederlande
|
3,4
|
3,7
|
3,4
|
3,2
|
3,3
|
3,3
|
Portugal
|
1,8
|
2,3
|
2,6
|
2,5
|
3,1
|
3,2
|
Schweden
|
4,9
|
5,0
|
4,8
|
4,9
|
4,9
|
4,8
|
Rumänien*
|
3,5
|
4,6
|
4,2
|
4,2
|
5,2
|
4,4
|
(*) Seit 2020 läuft ein Verfahren bei einem übermäßigen Defizit.
|
|
|
|
Quelle: Eurostat und Frühjahrsprognose 2023 der Kommission
|
|
|
Die länderspezifischen Abschnitte enthalten wichtige Informationen zur mittelfristigen makroökonomischen Lage und zu den Wachstumsbeiträgen sowie zur mittelfristigen Haushalts- und Schuldenstandslage; weitere Einzelheiten zu den makroökonomischen und haushaltspolitischen Aussichten sind der Frühjahrsprognose 2023 der Kommission zu entnehmen. Weitere Informationen zu den haushaltspolitischen Maßnahmen, dem haushaltspolitischen Kurs und der hier beschriebenen Schuldentragfähigkeitsanalyse für jeden Mitgliedstaat sind in den Empfehlungen der Kommission für die Empfehlungen des Rates mit Stellungnahmen des Rates zu den Stabilitäts- oder Konvergenzprogrammen 2023 und dem dazugehörigen finanzstatistischen Anhang sowie in den Länderberichten 2023 enthalten.
4.2.1.Belgien
Mittelfristige makroökonomische Lage: Nach einem Einbruch um 5,4 % im Jahr 2020 ist die Wirtschaft 2021 um 6,3 % und 2022 um 3,2 % gewachsen. Die Wirtschaft dürfte 2023 um 1,2 % und 2024 um 1,4 % wachsen. Das Wachstum wird 2023 hauptsächlich vom privaten Verbrauch und Investitionen getragen. Die Wirtschaftstätigkeit hat 2021 das Jahresniveau von 2019 übertroffen.
Mittelfristige Haushaltslage, einschließlich Investitionen: Das öffentliche Defizit ging von 9 % des BIP 2020 auf 5,5 % des BIP 2021 und 3,9 % des BIP 2022 zurück. Für 2023 wird mit einem Anstieg auf 5 % und für 2024 auf 4,7 % des BIP gerechnet. Nach einem Anstieg auf 2,7 % des BIP im Jahr 2020 blieben die öffentlichen Investitionen 2021 und 2022 stabil. Für 2023 wird mit einem Anstieg auf 2,9 % des BIP gerechnet.
Nach Schätzungen der Kommission war der haushaltspolitische Kurs 2022 mit -2 % des BIP stützend. Wie vom Rat empfohlen, unterstützte Belgien die Erholung weiterhin mit Investitionen, die über die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) finanziert werden. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben beliefen sich 2022 auf 0,2 % des BIP (0,2 % des BIP im Jahr 2021). National finanzierte Investitionen leisteten einen neutralen Beitrag zum haushaltspolitischen Kurs. Belgien hat daher, wie vom Rat empfohlen, national finanzierte Investitionen aufrechterhalten. Gleichzeitig leistete der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne Berücksichtigung neuer einnahmenseitiger Maßnahmen) einen expansiven Beitrag von 1,9 Prozentpunkten zum fiskalischen Kurs. Der erhebliche expansive Beitrag der national finanzierten laufenden Ausgaben war nur teilweise auf die haushaltspolitischen Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise sowie auf die Kosten für den vorübergehenden Schutz von Vertriebenen aus der Ukraine zurückzuführen. Belgien hat daher das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben nicht ausreichend eingedämmt.
Für 2023 wird in der Frühjahrsprognose 2023 der Kommission vor dem Hintergrund der hohen Inflation von einem expansiven haushaltspolitischen Kurs (-1,1 % des BIP) ausgegangen. Der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) dürfte im Jahr 2023 einen expansiven Beitrag von 0,7 % des BIP zum fiskalischen Kurs leisten. Darin ist der Rückgang der Kosten für die gezielten Entlastungsmaßnahmen zugunsten der vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen um 0,1 % des BIP enthalten. Das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben, das über das mittelfristige Potenzialwachstum hinausgeht, ist daher nicht auf die gezielte Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen und für die aus der Ukraine flüchtenden Menschen zurückzuführen. Das expansive Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) wird auch durch dauerhafte Erhöhungen der Löhne und Sozialleistungen im öffentlichen Sektor (aufgrund der Indexierung der Löhne und Sozialleistungen im öffentlichen Sektor), strukturell steigende laufende Ausgaben infolge der Bevölkerungsalterung und eine Reform der Besteuerung von Wohnenergieverträgen sowie durch eine vorübergehende Senkung der Sozialbeiträge der Unternehmen im ersten Halbjahr 2023 vorangetrieben. Insgesamt entspricht das projizierte Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben nicht der Empfehlung des Rates. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben werden 2023 voraussichtlich 0,3 % des BIP betragen, während national finanzierte Investitionen den Prognosen zufolge einen expansiven Beitrag von 0,1 Prozentpunkten zum haushaltspolitischen Kurs leisten werden.
Mittelfristiger Schuldenstand: Der gesamtstaatliche Schuldenstand stieg von 97,6 % des BIP Ende 2019 auf 112 % Ende 2020. Ende 2022 lag er bei 105,1 % des BIP und wird den Prognosen zufolge Ende 2023 bei 106 % und Ende 2024 bei 107,3 % liegen.
Insgesamt weist die Schuldentragfähigkeitsanalyse mittelfristig auf hohe Risiken hin. Einer Basisprojektion über 10 Jahre zufolge würde die gesamtstaatliche Schuldenquote bis zum Jahr 2033 kontinuierlich ansteigen und etwa 126 % des BIP erreichen. Die Schuldenentwicklung der Basisprojektion reagiert empfindlich auf makroökonomische Schocks. Nach den stochastischen Projektionen, bei denen simuliert wird, wie sich eine große Bandbreite möglicher vorübergehender Schocks auf verschiedene makroökonomische Variablen auswirken würde, wäre die Schuldenquote 2027 wahrscheinlich höher als 2022.
Es gibt weitere einschlägige Faktoren für eine Gesamtbewertung der Schuldentragfähigkeit. Zum einen hängen risikosteigernde Faktoren mit dem jüngsten Anstieg der Zinssätze, dem Anteil der kurzfristigen Verschuldung, dem hohen Bruttofinanzierungsbedarf, dem großen von Gebietsfremden gehaltenen Anteil der Staatsverschuldung und der mangelnden haushaltspolitischen Koordinierung zwischen den verschiedenen Regierungsebenen zusammen, wobei mehrere föderale Einrichtungen besondere Schwachstellen aufweisen. Zum anderen zählen zu den risikomindernden Faktoren die Verlängerung der Schuldenlaufzeit in den letzten Jahren, die es ermöglicht, die steigenden Zinssätze schrittweise an die Schuldenlast weiterzugeben, nachdem von historisch niedrigen Fremdfinanzierungskosten für lange, relativ stabile Finanzierungsquellen (mit einer diversifizierten und großen Anlegerbasis) profitiert wurde, und die vollständig auf Euro lautenden Staatsschulden. Darüber hinaus könnten die Strukturreformen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU)/der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) bei vollständiger Umsetzung in den kommenden Jahren weitere positive Auswirkungen auf das BIP-Wachstum haben und somit dazu beitragen, die Herausforderungen für die Schuldentragfähigkeit abzumildern.
Sonstige Faktoren, die aus Sicht des Mitgliedstaats von Bedeutung sind: Am 9. Mai 2023 legte Belgien weitere einschlägige Faktoren vor, die oben nicht erwähnt wurden, nämlich ein Regierungsprojekt für eine Reform des Steuer- und Sozialleistungssystems mit dem Ziel, Beschäftigung und Wirtschaftstätigkeit zu fördern und dadurch die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu unterstützen, eine Rentenreform (wie im Aufbau- und Resilienzplan vorgesehen) zur Verbesserung der finanziellen Tragfähigkeit des Rentensystems, verschiedene Initiativen zur Förderung der Erwerbsbeteiligung, die Durchführung von Ausgabenüberprüfungen und die Verpflichtung, die öffentlichen Investitionen zur Beschleunigung des ökologischen und digitalen Wandels (u. a. durch die Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans) zu beschleunigen.
4.2.2.Bulgarien
Mittelfristige makroökonomische Lage: Nach einem Einbruch um 4 % im Jahr 2020 ist die Wirtschaft 2021 um 7,6 % und 2022 um 3,4 % gewachsen. Es wird erwartet, dass sie 2023 um 1,5 % und 2024 um 2,4 % wachsen wird. Das Wachstum wird 2023 hauptsächlich von privatem und öffentlichem Verbrauch getragen. Die Wirtschaftstätigkeit hat 2021 wieder das Jahresniveau von 2019 erreicht.
Mittelfristige Haushaltslage, einschließlich Investitionen: Das öffentliche Defizit stieg von 3,8 % im Jahr 2020 auf 3,9 % des BIP im Jahr 2021, bevor es 2022 auf 2,8 % sank. Für 2023 und 2024 wird mit 4,8 % des BIP gerechnet. Diese Prognose trägt dem Haushaltsentwurf Bulgariens für 2023 und seiner mittelfristigen Haushaltsstrategie Rechnung, die eine von einer unveränderten Politik ausgehende Haushaltsplanung umfassen, die auf in den Vorjahren erlassenen Maßnahmen wie Lohn- und Rentenerhöhungen und Steuersenkungen beruht. Diese Dokumente wurden vom Parlament noch nicht gebilligt. Die öffentlichen Investitionen gingen von 3,3 % im Jahr 2020 auf 2,6 % des BIP im Jahr 2021 zurück, stiegen dann 2022 auf 3 % an und waren höher als das öffentliche Defizit des Jahres 2022.
Nach Schätzungen der Kommission war der haushaltspolitische Kurs 2022 mit -1,2 % des BIP, wie vom Rat empfohlen, unterstützend. Wie vom Rat empfohlen, hat Bulgarien die Erholung weiterhin mit Investitionen unterstützt, die über die Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanziert werden sollen. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben beliefen sich 2022 auf 0,8 % des BIP (0,9 % des BIP im Jahr 2021). National finanzierte Investitionen leisteten einen expansiven Beitrag von 0,5 Prozentpunkten zum fiskalischen Kurs. Bulgarien hat daher, wie vom Rat empfohlen, die national finanzierten Investitionen aufrechterhalten. Gleichzeitig leistete der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne Berücksichtigung neuer einnahmenseitiger Maßnahmen) einen expansiven Beitrag von 0,8 Prozentpunkten zum fiskalischen Kurs. Dieser expansive Beitrag umfasste die zusätzlichen Auswirkungen fiskalpolitischer Maßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise (zusätzliche Nettokosten für den Haushalt in Höhe von 0,9 % des BIP) sowie die Kosten für vorübergehenden Schutz von Vertriebenen aus der Ukraine (0,1 % des BIP). Bulgarien hielt daher das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben ausreichend unter Kontrolle.
Für 2023 wird in der Frühjahrsprognose 2023 der Kommission vor dem Hintergrund der hohen Inflation von einem expansiven haushaltspolitischen Kurs von -3,1 % des BIP ausgegangen. Der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) dürfte im Jahr 2023 einen expansiven Beitrag von 1,9 % des BIP zum fiskalischen Kurs leisten. Der expansive Beitrag der national finanzierten laufenden Nettoprimärausgaben ist nicht auf eine gezielte Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen und für die aus der Ukraine flüchtenden Menschen zurückzuführen. Insgesamt entspricht das projizierte Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben nicht der Empfehlung des Rates. Bulgarien wird voraussichtlich zusätzliche Investitionen über die Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzieren und national finanzierte Investitionen aufrechterhalten. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben werden 2023 voraussichtlich 1,9 % des BIP betragen, während national finanzierte Investitionen den Prognosen zufolge einen expansiven Beitrag von 0,1 Prozentpunkten zum haushaltspolitischen Kurs leisten werden.
Mittelfristiger Schuldenstand: Der gesamtstaatliche Schuldenstand stieg von 20 % des BIP Ende 2019 auf 24,5 % Ende 2020. Ende 2022 lag er bei 22,9 % des BIP und wird den Projektionen zufolge Ende 2023 bei 25 % und Ende 2024 bei 28,1 % liegen. Insgesamt weist die Schuldentragfähigkeitsanalyse mittelfristig auf mittlere Risiken hin. Darüber hinaus könnten die Strukturreformen im Rahmen von NGEU/ARF, wenn sie vollständig umgesetzt werden, in den kommenden Jahren weitere positive Auswirkungen auf das BIP-Wachstum haben und somit dazu beitragen, die Herausforderungen für die Tragfähigkeit der Schulden zu mindern.
Sonstige Faktoren, die aus Sicht des Mitgliedstaats von Bedeutung sind: Den von Bulgarien am 11. Mai 2023 genannten zentralen Faktoren wird in der obigen Analyse bereits Rechnung getragen. Die bulgarischen Behörden teilten ferner mit, dass sich die im Parlament vertretenen führenden Parteien im Rahmen der laufenden Beratungen über den Entwurf des Haushaltsplans für 2023 öffentlich dazu verpflichtet haben, das Defizit im Jahr 2023 auf 3 % des BIP zu senken.
4.2.3.Tschechien
Mittelfristige makroökonomische Lage: Nach einem Einbruch um 5,5 % im Jahr 2020 ist die Wirtschaft 2021 um 3,6 % und 2022 um 2,5 % gewachsen. Es wird erwartet, dass sie 2023 um 0,2 % und 2024 um 2,6 % wachsen wird. Das Wachstum wird 2023 hauptsächlich von Investitionen und Nettoausfuhren getragen. Die Wirtschaftstätigkeit hat 2022 das Jahresniveau von 2019 übertroffen.
Mittelfristige Haushaltslage, einschließlich Investitionen: Das öffentliche Defizit ging von 5,8 % des BIP 2020 auf 5,1 % des BIP 2021 und 3,6 % des BIP 2022 zurück. Für 2023 wird mit 3,6 % und für 2024 mit 3 % des BIP gerechnet. Nach einem Anstieg auf 4,8 % des BIP im Jahr 2020 sind die öffentlichen Investitionen 2021 auf 4,7 % des BIP und 2022 auf 4,6 % zurückgegangen. Für 2023 wird davon ausgegangen, dass sie auf 4,7 % des BIP ansteigen und über dem öffentlichen Defizit der Jahre 2022 und 2023 liegen werden.
Nach Schätzungen der Kommission war der haushaltspolitische Kurs 2022 mit -0,1 % des BIP, wie vom Rat empfohlen, weitgehend neutral. Wie vom Rat empfohlen, hat Tschechien die Erholung weiter unterstützt, unter anderem durch Investitionen, die über die Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben beliefen sich 2022 auf 1,1 % des BIP (1,1 % des BIP im Jahr 2021). National finanzierte Investitionen leisteten einen neutralen Beitrag zum haushaltspolitischen Kurs. Gleichzeitig leistete der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne Berücksichtigung neuer einnahmenseitiger Maßnahmen) einen kontraktiven Beitrag von 0,3 Prozentpunkten zum fiskalischen Kurs. Tschechien hielt daher das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben ausreichend unter Kontrolle.
Für 2023 wird in der Frühjahrsprognose 2023 der Kommission vor dem Hintergrund der hohen Inflation von einem kontraktiven haushaltspolitischen Kurs (+1,4 % des BIP) ausgegangen. Der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) dürfte im Jahr 2023 einen kontraktiven Beitrag von 1,2 % des BIP zum fiskalischen Kurs leisten. Darin ist der Rückgang der Kosten für die gezielten Entlastungsmaßnahmen zugunsten der vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen um 0,1 % des BIP enthalten. Darunter fallen auch die Kosten für den vorübergehenden Schutz von Vertriebenen aus der Ukraine, die (um 0,1 % des BIP) gesunken sind. Insgesamt steht das prognostizierte Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben im Einklang mit der Empfehlung des Rates. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben werden 2023 voraussichtlich 1,6 % des BIP betragen, während von national finanzierten Investitionen ein kontraktiver Beitrag von 0,5 Prozentpunkten zum fiskalischen Kurs erwartet wird. Daher plant Tschechien, zusätzliche Investitionen über die Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Fonds zu finanzieren, und es wird nicht davon ausgegangen, dass national finanzierte Investitionen aufrechterhalten werden.
Mittelfristiger Schuldenstand: Der gesamtstaatliche Schuldenstand stieg von 30 % des BIP Ende 2019 auf 37,7 % Ende 2020. Ende 2022 lag er bei 44,1 % des BIP und wird den Projektionen zufolge Ende 2023 bei 42,9 % und Ende 2024 bei 43,1 % liegen. Insgesamt weist die Schuldentragfähigkeitsanalyse mittelfristig auf mittlere Risiken hin. Darüber hinaus könnten die Strukturreformen im Rahmen von NGEU/ARF, wenn sie vollständig umgesetzt werden, in den kommenden Jahren weitere positive Auswirkungen auf das BIP-Wachstum haben und somit dazu beitragen, die Herausforderungen für die Tragfähigkeit der Schulden zu mindern.
Bewertung im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht: In Tschechien bestehen keine Ungleichgewichte. Die Anfälligkeiten beziehen sich auf die preisliche Wettbewerbsfähigkeit und die Wohnimmobilienpreise, scheinen aber in Zukunft begrenzt zu sein, da die Verschuldung der privaten Haushalte begrenzt ist und die Inflation voraussichtlich deutlich schneller abnimmt als im EU-Durchschnitt.
Sonstige Faktoren, die aus Sicht des Mitgliedstaats von Bedeutung sind: Den von Tschechien am 9. Mai 2023 genannten zentralen Faktoren wird in der obigen Analyse bereits Rechnung getragen.
4.2.4.Deutschland
Mittelfristige makroökonomische Lage: Nach einem Einbruch um 3,7 % im Jahr 2020 ist die Wirtschaft 2021 um 2,6 % und 2022 um 1,8 % gewachsen. Es wird erwartet, dass sie 2023 um 0,2 % und 2024 um 1,4 % wachsen wird. Das Wachstum wird 2023 hauptsächlich von Nettoausfuhren getragen. Die Wirtschaftstätigkeit hat 2022 das Jahresniveau von 2019 übertroffen.
Mittelfristige Haushaltslage, einschließlich Investitionen: Das öffentliche Defizit ging von 4,3 % des BIP 2020 auf 3,7 % des BIP 2021 und 2,6 % des BIP 2022 zurück. Für 2023 wird mit 2,3 % und für 2024 mit 1,2 % des BIP gerechnet. Nach einem Anstieg auf 2,7 % des BIP im Jahr 2020 gingen die öffentlichen Investitionen sowohl 2021 als auch 2022 auf 2,6 % des BIP zurück. Sie werden den Prognosen zufolge 2023 auf 2,7 % des BIP ansteigen und über dem öffentlichen Defizit des Jahres 2023 liegen.
Nach Schätzungen der Kommission war der haushaltspolitische Kurs 2022 mit -2,7 % des BIP, wie vom Rat empfohlen, stützend. Wie vom Rat empfohlen, unterstützte Deutschland die Erholung weiterhin mit Investitionen, die über die Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben beliefen sich 2022 auf 0,2 % des BIP (0,3 % des BIP im Jahr 2021). National finanzierte Investitionen leisteten einen neutralen Beitrag zum haushaltspolitischen Kurs. Deutschland hat daher, wie vom Rat empfohlen, die national finanzierten Investitionen aufrechterhalten. Gleichzeitig leistete der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne Berücksichtigung neuer einnahmenseitiger Maßnahmen) einen expansiven Beitrag von 2,4 Prozentpunkten zum fiskalischen Kurs. Dieser erhebliche expansive Beitrag umfasste die zusätzlichen Auswirkungen fiskalpolitischer Maßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise (zusätzliche Nettokosten für den Haushalt in Höhe von 1,2 % des BIP) sowie die Kosten für vorübergehenden Schutz von Vertriebenen aus der Ukraine (0,1 % des BIP). Gleichzeitig verringerten die Steuersenkungen bei der Einkommensteuer die Staatseinnahmen und trugen auch zum Anstieg der laufenden Nettoprimärausgaben bei (0,1 % des BIP). Der erhebliche expansive Beitrag der national finanzierten laufenden Ausgaben war nur teilweise auf die Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise sowie auf die Kosten für vorübergehenden Schutz von Vertriebenen aus der Ukraine zurückzuführen. Deutschland hat daher das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben nicht ausreichend unter Kontrolle gehalten.
Für 2023 wird in der Frühjahrsprognose 2023 der Kommission vor dem Hintergrund der hohen Inflation von einem kontraktiven Kurs (+0,5 % des BIP) ausgegangen. Der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) dürfte im Jahr 2023 einen kontraktiven Beitrag von 0,3 % des BIP zum fiskalischen Kurs leisten. Darin sind die höheren Kosten für die gezielten Entlastungsmaßnahmen zugunsten der vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen um 0,2 % des BIP enthalten. Insgesamt steht das prognostizierte Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben im Einklang mit der Empfehlung des Rates. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben werden 2023 voraussichtlich 0,2 % des BIP betragen, während national finanzierte Investitionen den Prognosen zufolge einen neutralen Beitrag zum haushaltspolitischen Kurs leisten werden. Daher plant Deutschland, zusätzliche Investitionen über die Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Fonds zu finanzieren, und es wird davon ausgegangen, dass die national finanzierten Investitionen aufrechterhalten werden.
Mittelfristiger Schuldenstand: Der gesamtstaatliche Schuldenstand stieg von 59,6 % des BIP Ende 2019 auf 69,3 % Ende 2021. Ende 2022 lag er bei 66,3 % des BIP und wird den Projektionen zufolge Ende 2023 bei 65,2 % und Ende 2024 bei 64,1 % liegen. Insgesamt weist die Schuldentragfähigkeitsanalyse mittelfristig auf mittlere Risiken hin. Darüber hinaus könnten die Strukturreformen im Rahmen von NGEU/ARF, wenn sie vollständig umgesetzt werden, in den kommenden Jahren weitere positive Auswirkungen auf das BIP-Wachstum haben und somit dazu beitragen, die Herausforderungen für die Tragfähigkeit der Schulden zu mindern.
Bewertung im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht: In Deutschland bestehen weiterhin Ungleichgewichte. Der anhaltend hohe Leistungsbilanzüberschuss, in dem sich die im Vergleich zu den Ersparnissen gedämpften Investitionen widerspiegeln und der sich auch auf andere Länder auswirkt, ist – zuletzt im Zuge der Energiekrise – schrittweise zurückgegangen, dürfte aber deutlich ansteigen.
Sonstige Faktoren, die aus Sicht des Mitgliedstaats von Bedeutung sind: Den von Deutschland am 9. Mai 2023 genannten zentralen Faktoren wird in der obigen Analyse bereits Rechnung getragen. Deutschland bestätigte ferner, dass das Defizit 2023 angesichts des derzeitigen Trends niedrigerer Energiepreise möglicherweise niedriger ausfallen könnte als im Stabilitätsprogramm geplant.
4.2.5.Estland
Mittelfristige makroökonomische Lage: Nach einem Einbruch um 0,6 % im Jahr 2020 ist die Wirtschaft 2021 um 8 % gewachsen und 2022 um 1,3 % zurückgegangen. Es wird erwartet, dass sie 2023 weiter um 0,4 % schrumpft und 2024 wieder zu einem Wachstum von 3,1 % zurückkehrt. Die Lagerbestände und Nettoexporte dürften 2023 zunehmen. Die Wirtschaftstätigkeit hat 2021 das Jahresniveau von 2019 übertroffen.
Mittelfristige Haushaltslage, einschließlich Investitionen: Das öffentliche Defizit ging von 5,5 % des BIP 2020 auf 2,4 % des BIP 2021 und 0,9 % des BIP 2022 zurück. Für 2023 wird mit 3,1 % und für 2024 mit 2,7 % des BIP gerechnet. Nach einem Anstieg auf 5,7 % des BIP im Jahr 2020 sind die öffentlichen Investitionen 2021 auf 5,6 % des BIP und 2022 auf 5,2 % zurückgegangen. Sie werden den Prognosen zufolge 2023 weiter auf 5 % des BIP zurückgehen und über dem öffentlichen Defizit der Jahre 2022 und 2023 bleiben.
Nach Schätzungen der Kommission war der haushaltspolitische Kurs 2022 mit 1,3 % des BIP kontraktiv, was angesichts der hohen Inflation angemessen war. Wie vom Rat empfohlen, unterstützte Estland die Erholung weiterhin mit Investitionen, die über die Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben beliefen sich 2022 auf 1,4 % des BIP (1,6 % des BIP im Jahr 2021). Der Rückgang der mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben im Jahr 2022 war auf den raschen und unvorhergesehenen Anstieg der Baupreise zurückzuführen. National finanzierte Investitionen leisteten einen kontraktiven Beitrag von 0,6 Prozentpunkten zum fiskalischen Kurs. Estland hat daher national finanzierte Investitionen nicht aufrechterhalten, was nicht mit der Empfehlung des Rates in Einklang steht. Gleichzeitig leistete der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne Berücksichtigung neuer einnahmenseitiger Maßnahmen) einen kontraktiven Beitrag von 0,8 Prozentpunkten zum fiskalischen Kurs. Estland hat daher das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben ausreichend begrenzt.
Für 2023 wird in der Frühjahrsprognose 2023 der Kommission vor dem Hintergrund der hohen Inflation von einem expansiven haushaltspolitischen Kurs (-0,8 % des BIP) ausgegangen. Der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) dürfte im Jahr 2023 einen expansiven Beitrag von 1,2 % des BIP zum fiskalischen Kurs leisten. Darin ist der Rückgang der Kosten für die gezielten Entlastungsmaßnahmen zugunsten der vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen um 0,1 % des BIP enthalten. Darunter fallen auch die Kosten für den vorübergehenden Schutz von Vertriebenen aus der Ukraine, die (um 0,1 % des BIP) angestiegen sind. Der expansive Beitrag der national finanzierten laufenden Nettoprimärausgaben ist daher nicht auf die gezielte Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen und für die aus der Ukraine flüchtenden Menschen zurückzuführen. Das expansive Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) wird hauptsächlich von Sozialausgaben, Löhnen im öffentlichen Sektor, Bildungs- und Verteidigungsausgaben getragen. Insgesamt entspricht das projizierte Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben nicht der Empfehlung des Rates. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben werden 2023 voraussichtlich 1,8 % des BIP betragen, während von national finanzierten Investitionen ein kontraktiver Beitrag von 0,3 Prozentpunkten zum fiskalischen Kurs erwartet wird. Daher plant Estland, zusätzliche Investitionen über die Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Fonds zu finanzieren, und es wird nicht davon ausgegangen, dass national finanzierte Investitionen aufrechterhalten werden.
Mittelfristiger Schuldenstand: Der gesamtstaatliche Schuldenstand stieg von 8,5 % des BIP Ende 2019 auf 18,5 % Ende 2020. Ende 2022 lag er bei 18,4 % des BIP und wird den Projektionen zufolge Ende 2023 bei 19,5 % und Ende 2024 bei 21,3 % liegen. Insgesamt weist die Schuldentragfähigkeitsanalyse mittelfristig auf geringe Risiken hin. Darüber hinaus könnten die Strukturreformen im Rahmen von NGEU/ARF, wenn sie vollständig umgesetzt werden, in den kommenden Jahren weitere positive Auswirkungen auf das BIP-Wachstum haben und somit dazu beitragen, die Herausforderungen für die Tragfähigkeit der Schulden zu mindern.
Bewertung im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht: In Estland bestehen keine Ungleichgewichte. Die Anfälligkeiten im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit und der Entwicklung der Wohnimmobilienpreise haben sich in jüngster Zeit zwar erhöht, scheinen sich aber derzeit insgesamt in Grenzen zu halten.
Sonstige Faktoren, die aus Sicht des Mitgliedstaats von Bedeutung sind: Den von Estland am 5. Mai 2023 genannten zentralen Faktoren wird in der obigen Analyse bereits Rechnung getragen.
4.2.6.Spanien
Mittelfristige makroökonomische Lage: Nach einem Rückgang um 11,3 % im Jahr 2020 wuchs die Wirtschaft sowohl 2021 als auch 2022 jährlich um 5,5 %. Es wird erwartet, dass sie 2023 um 1,9 % und 2024 um 2,0 % wachsen wird. Das Wachstum wird 2023 hauptsächlich von Nettoausfuhren und – in geringerem Maße – von privaten Investitionen getragen. Es wird davon ausgegangen, dass die Wirtschaftstätigkeit 2023 wieder das Jahresniveau von 2019 erreichen wird.
Mittelfristige Haushaltslage, einschließlich Investitionen: Das öffentliche Defizit ging von 10,1 % des BIP 2020 auf 6,9 % des BIP 2021 und 4,8 % des BIP 2022 zurück. Für 2023 wird mit 4,1 % und für 2024 mit 3,3 % des BIP gerechnet. Nach einem Anstieg auf 2,6 % des BIP im Jahr 2020 sind die öffentlichen Investitionen 2021 weiter auf 2,7 % des BIP und 2022 auf 2,8 % gestiegen. Im Jahr 2023 werden sie voraussichtlich 2,9 % erreichen.
Nach Schätzungen der Kommission war der haushaltspolitische Kurs 2022 mit -2,5 % des BIP stützend. Wie vom Rat empfohlen, unterstützte Spanien weiterhin die Erholung mit Investitionen, die über die Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden sollen. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben beliefen sich 2022 auf 1,1 % des BIP (1,2 % des BIP im Jahr 2021). National finanzierte Investitionen leisteten einen expansiven Beitrag von 0,3 Prozentpunkten zum fiskalischen Kurs. Spanien hat daher, wie vom Rat empfohlen, die national finanzierten Investitionen aufrechterhalten. Gleichzeitig leistete der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne Berücksichtigung neuer einnahmenseitiger Maßnahmen) einen expansiven Beitrag von 2,7 Prozentpunkten zum fiskalischen Kurs. Dieser erhebliche expansive Beitrag umfasste die zusätzlichen Auswirkungen haushaltspolitischer Maßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise (zusätzliche Nettokosten für den Haushalt in Höhe von 1,5 % des BIP). Gleichzeitig trugen auch höhere Ausgaben für Vorleistungen und soziale Sachtransfers zum Anstieg der laufenden Nettoprimärausgaben bei. Spanien hat daher das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben nicht ausreichend eingedämmt.
Für 2023 wird in der Frühjahrsprognose 2023 der Kommission von einem expansiven haushaltspolitischen Kurs ausgegangen (-0,3 % des BIP). Der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) dürfte im Jahr 2023 einen weitgehend neutralen Beitrag von 0,2 % des BIP zum fiskalischen Kurs leisten. Daher steht das prognostizierte Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben im Einklang mit der Empfehlung des Rates. Der prognostizierte weitgehend neutrale Beitrag der national finanzierten laufenden Primärausgaben ist im Wesentlichen auf die geringeren Nettokosten der (gezielten und nicht zielgerichteten) Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte und Unternehmen als Reaktion auf den Energiepreisanstieg zurückzuführen (um 1,0 % des BIP). Die wichtigsten Triebkräfte für das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne Berücksichtigung neuer einnahmenseitiger Maßnahmen) sind der Anstieg der sozialen Transferleistungen, bedingt durch die Neuausrichtung der Renten an der Inflation in der Vergangenheit, und höhere Ausgaben für Vorleistungen. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben werden 2023 voraussichtlich 1,6 % des BIP betragen, während national finanzierte Investitionen den Projektionen zufolge einen expansiven Beitrag von 0,1 Prozentpunkten zum haushaltspolitischen Kurs leisten werden. Daher plant Spanien, zusätzliche Investitionen über die Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Fonds zu finanzieren, und es wird davon ausgegangen, dass die national finanzierten Investitionen aufrechterhalten werden.
Mittelfristiger Schuldenstand: Der gesamtstaatliche Schuldenstand stieg von 98,2 % des BIP Ende 2019 auf 120,4 % Ende 2020. Ende 2022 lag er bei 113,2 % des BIP und wird den Projektionen zufolge Ende 2023 bei 110,6 % und Ende 2024 bei 109,1 % liegen.
Insgesamt weist die Schuldentragfähigkeitsanalyse mittelfristig auf hohe Risiken hin. Einer Basisprojektion über 10 Jahre zufolge würde die gesamtstaatliche Schuldenquote leicht sinken, bevor sie 2033 wieder auf etwa 106 % des BIP steigen würde. Die Schuldenentwicklung reagiert empfindlich auf makroökonomische Schocks. Nach den stochastischen Projektionen, bei denen simuliert wird, wie sich eine große Bandbreite möglicher vorübergehender Schocks auf verschiedene makroökonomische Variablen auswirken würde, dürfte die Schuldenquote 2027 wahrscheinlich höher ausfallen als 2022.
Es gibt weitere einschlägige Faktoren für eine Gesamtbewertung der Schuldentragfähigkeit. Zum einen hängen risikoerhöhende Faktoren mit dem jüngsten Zinsanstieg und der erhöhten Auslandsverschuldung und privaten Verschuldung zusammen, was die negativen Auswirkungen der Verschärfung der Finanzierungsbedingungen auf die Finanzlage der privaten Haushalte und Unternehmen verstärken könnte. Zum anderen zählen zu den risikomindernden Faktoren die Verlängerung der Schuldenlaufzeit in den letzten Jahren, die es ermöglicht, die steigenden Zinssätze schrittweise an die Schuldenlast weiterzugeben, nachdem von historisch niedrigen Fremdfinanzierungskosten für lange, relativ stabile Finanzierungsquellen mit einer gut diversifizierten und großen Anlegerbasis profitiert wurde, und die Währung der Schuldtitel. Darüber hinaus könnten die Strukturreformen im Rahmen von NGEU/ARF, wenn sie vollständig umgesetzt werden, in den kommenden Jahren weitere positive Auswirkungen auf das BIP-Wachstum haben und somit dazu beitragen, die Herausforderungen für die Tragfähigkeit der Schulden zu mindern.
Bewertung im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht: Spanien weist nach wie vor Ungleichgewichte auf. Die Anfälligkeiten im Zusammenhang mit der hohen privaten Verschuldung, der hohen Staatsverschuldung und der hohen Auslandsverschuldung, die sich auch auf andere Länder auswirken, nehmen zwar ab, bleiben aber bestehen.
Sonstige Faktoren, die aus Sicht des Mitgliedstaats von Bedeutung sind: Am 9. Mai 2023 legte Spanien weitere einschlägige Faktoren vor, die oben nicht erwähnt wurden, nämlich den Strukturwandel der spanischen Wirtschaft, der zu nachhaltigen Verbesserungen in folgenden Bereichen führt: Beschäftigungsquoten (die Zahl der Sozialversicherungsbeiträge liegt auf dem höchsten Stand), Nettoauslandsvermögensstatus (und Außenhandel insgesamt mit einem Leistungsbilanzüberschuss im zehnten Jahr in Folge) und öffentliche Finanzen (mit einem deutlichen Anstieg der öffentlichen Einnahmen, der durch wichtige Verhaltensänderungen der Wirtschaftsakteure und ergriffene Maßnahmen gestützt wird).
4.2.7.Frankreich
Mittelfristige makroökonomische Lage: Nach einem Einbruch um 7,8 % im Jahr 2020 ist die Wirtschaft 2021 um 6,8 % und 2022 um 2,6 % gewachsen. Es wird erwartet, dass sie 2023 um 0,7 % und 2024 um 1,4 % wachsen wird. Das Wachstum wird 2023 hauptsächlich von Investitionen und dem öffentlichen Verbrauch getragen. Die Wirtschaftstätigkeit hat 2022 das Jahresniveau von 2019 übertroffen.
Mittelfristige Haushaltslage, einschließlich Investitionen: Das öffentliche Defizit ging von 9 % des BIP 2020 auf 6,5 % des BIP 2021 und 4,7 % des BIP 2022 zurück. Für 2023 wird mit 4,7 % und für 2024 mit 4,3 % des BIP gerechnet. Die öffentlichen Investitionen sind 2020 mit 3,7 % des BIP stabil geblieben waren, gingen im Jahr 2021 auf 3,6 % des BIP zurück und erreichten 2022 wieder 3,7 %. Sie werden den Prognosen zufolge 2023 stabil bleiben.
Nach Schätzungen der Kommission war der haushaltspolitische Kurs 2022 mit -2,0 % des BIP stützend. Wie vom Rat empfohlen, unterstützte Frankreich die Erholung weiterhin mit Investitionen, die über die Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben beliefen sich 2022 auf 0,6 % des BIP (0,7 % des BIP im Jahr 2021). Der geringfügige Rückgang der mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben im Jahr 2022 war auf die vorgezogene Umsetzung des Plans in den ersten beiden Jahren zurückzuführen. National finanzierte Investitionen leisteten einen expansiven Beitrag von 0,1 Prozentpunkten zum fiskalischen Kurs. Frankreich hat daher, wie vom Rat empfohlen, die national finanzierten Investitionen aufrechterhalten. Gleichzeitig leistete der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne Berücksichtigung neuer einnahmenseitiger Maßnahmen) einen expansiven Beitrag von 1,7 Prozentpunkten zum fiskalischen Kurs. Dieser erhebliche expansive Beitrag umfasste die zusätzlichen Auswirkungen haushaltspolitischer Maßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise (zusätzliche Nettokosten für den Haushalt in Höhe von 0,8 % des BIP). Gleichzeitig trug auch die Indexierung von Renten, Sozialleistungen sowie Löhnen und Gehältern im öffentlichen Sektor zum Wachstum der laufenden Nettoprimärausgaben bei (0,4 % des BIP). Frankreich hat daher das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben nicht ausreichend eingedämmt.
Für 2023 wird in der Frühjahrsprognose 2023 der Kommission vor dem Hintergrund der hohen Inflation von einem kontraktiven Kurs (+0,5 % des BIP) ausgegangen. Der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) dürfte im Jahr 2023 einen kontraktiven Beitrag von 0,6 % des BIP zum fiskalischen Kurs leisten. Darin sind die höheren Kosten für die gezielten Entlastungsmaßnahmen zugunsten der vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen um 0,1 % des BIP enthalten. Insgesamt steht das prognostizierte Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben im Einklang mit der Empfehlung des Rates. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben beliefen sich 2023 auf 0,4 % des BIP, während national finanzierte Investitionen einen neutralen Beitrag zum haushaltspolitischen Kurs leisteten. Daher plant Frankreich, zusätzliche Investitionen über die Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Fonds zu finanzieren und die national finanzierten Investitionen aufrechtzuerhalten.
Mittelfristiger Schuldenstand: Der gesamtstaatliche Schuldenstand stieg von 97,4 % des BIP Ende 2019 auf 114,6 % Ende 2020. Ende 2022 lag er bei 111,6 % des BIP und wird den Projektionen zufolge Ende 2023 bei 109,6 % und Ende 2024 bei 109,5 % liegen.
Insgesamt weist die Schuldentragfähigkeitsanalyse mittelfristig auf hohe Risiken hin. Einer Basisprojektion über 10 Jahre zufolge würde die gesamtstaatliche Schuldenquote über den kommenden Zehnjahreszeitraum hinweg auf etwa 125,6 % des BIP im Jahr 2033 steigen. Die Schuldenentwicklung reagiert empfindlich auf makroökonomische Schocks. Nach den stochastischen Projektionen, bei denen simuliert wird, wie sich eine große Bandbreite möglicher vorübergehender Schocks auf verschiedene makroökonomische Variablen auswirken würde, dürfte die Schuldenquote 2027 wahrscheinlich höher ausfallen als 2022.
Es gibt weitere einschlägige Faktoren für eine Gesamtbewertung der Schuldentragfähigkeit. Zum einen hängen risikoerhöhende Faktoren mit dem jüngsten Anstieg der Zinssätze, dem mittelfristig erwarteten Anstieg des Bruttofinanzierungsbedarfs und den Eventualverbindlichkeitsrisiken, die sich aus dem Privatsektor ergeben, zusammen, unter anderem durch die mögliche Inanspruchnahme staatlicher Garantien, die Unternehmen und Selbstständigen während der COVID-19-Krise gewährt wurden. Zum anderen zählen zu den risikomindernden Faktoren die Verlängerung der Schuldenlaufzeit in den letzten Jahren, die es ermöglicht, die steigenden Zinssätze schrittweise an die Schuldenlast weiterzugeben, nachdem von historisch niedrigen Fremdfinanzierungskosten für lange, relativ stabile Finanzierungsquellen (mit einer diversifizierten und großen Anlegerbasis) profitiert wurde. Darüber hinaus könnten die Strukturreformen im Rahmen von NGEU/ARF, wenn sie vollständig umgesetzt werden, in den kommenden Jahren weitere positive Auswirkungen auf das BIP-Wachstum haben und somit dazu beitragen, die Herausforderungen für die Tragfähigkeit der Schulden zu mindern.
Bewertung im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht: Frankreich weist nach wie vor Ungleichgewichte auf. Die Schwachstellen im Zusammenhang mit der hohen Staatsverschuldung, der Wettbewerbsfähigkeit und dem schwachen Produktivitätswachstum, die sich auch auf andere Länder auswirken, bestehen zwar fort, zeigen jedoch einige Anzeichen für einen Rückgang.
Sonstige Faktoren, die aus Sicht des Mitgliedstaats von Bedeutung sind: Am 9. Mai 2023 legte Frankreich zusätzliche einschlägige Faktoren vor, die oben nicht erwähnt wurden, nämlich die seit 2021 unternommenen Investitionsbemühungen zur Unterstützung des ökologischen und digitalen Wandels zusätzlich zu den Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität sowie die Senkung der Produktionssteuern zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
4.2.8.Italien
Mittelfristige makroökonomische Lage: Nach einem Einbruch um 9 % im Jahr 2020 ist die Wirtschaft 2021 um 7 % und 2022 um 3,7 % gewachsen. Es wird erwartet, dass sie 2023 um 1,2 % und 2024 um 1,1 % wachsen wird. Das Wachstum wird 2023 hauptsächlich von Investitionen und Nettoausfuhren getragen. Die Wirtschaftstätigkeit hat 2022 das Jahresniveau von 2019 übertroffen.
Mittelfristige Haushaltslage, einschließlich Investitionen: Das öffentliche Defizit ging von 9,7 % des BIP 2020 auf 9 % des BIP 2021 und 8 % des BIP 2022 zurück. Sowohl das Niveau für 2021 als auch das Niveau für 2022 beinhalten die defiziterhöhenden Auswirkungen der neuen statistischen Behandlung einiger Steuergutschriften für Wohnungsbaurenovierungen, die nun als Vermögenstransfers verbucht werden und größtenteils 2021–2022 angesetzt werden. Das öffentliche Defizit wird den Prognosen zufolge 2023 bei 4,5 % des BIP und 2024 bei 3,7 % des BIP liegen. Nach einem Anstieg auf 2,6 % des BIP im Jahr 2020 sind die öffentlichen Investitionen im Jahr 2021 weiter auf 2,9 % des BIP gestiegen, bevor sie 2022 auf 2,7 % des BIP zurückgingen. Im Jahr 2023 werden sie voraussichtlich 3,1 % des BIP erreichen.
Nach Schätzungen der Kommission war der haushaltspolitische Kurs 2022 mit -3,2 % des BIP stützend. Wie vom Rat empfohlen, unterstützte Italien die Erholung weiterhin mit Investitionen, die über die Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben beliefen sich 2022 auf 0,9 % des BIP (0,4 % des BIP im Jahr 2021). National finanzierte Investitionen leisteten einen neutralen Beitrag zum haushaltspolitischen Kurs. Italien hat daher, wie vom Rat empfohlen, die national finanzierten Investitionen aufrechterhalten. Gleichzeitig leistete der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne Berücksichtigung neuer einnahmenseitiger Maßnahmen) einen expansiven Beitrag von 2,4 Prozentpunkten zum fiskalischen Kurs. Dieser erhebliche expansive Beitrag umfasste die zusätzlichen Auswirkungen fiskalpolitischer Maßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise (zusätzliche Nettokosten für den Haushalt in Höhe von 2,2 % des BIP) sowie die Kosten für vorübergehenden Schutz von Vertriebenen aus der Ukraine (0,1 % des BIP). Italien hielt daher das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben ausreichend unter Kontrolle.
Für 2023 wird in der Frühjahrsprognose 2023 der Kommission vor dem Hintergrund der hohen Inflation von einem kontraktiven Kurs (+2,6 % des BIP) ausgegangen. Der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) dürfte im Jahr 2023 einen kontraktiven Beitrag von 0,9 % des BIP zum fiskalischen Kurs leisten. Daher steht das prognostizierte Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben im Einklang mit der Empfehlung des Rates. Der prognostizierte kontraktive Beitrag der national finanzierten laufenden Primärausgaben ist im Wesentlichen auf die geringeren Kosten (um 1,5 Prozentpunkte des BIP) der (gezielten und nicht zielgerichteten) Unterstützungsmaßnahmen für Haushalte und Unternehmen als Reaktion auf den Energiepreisanstieg zurückzuführen. Die wichtigsten Triebkräfte für das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne Berücksichtigung neuer einnahmenseitiger Maßnahmen) sind der Anstieg der Rentenausgaben aufgrund der Anpassung an die Inflation im Vorjahr und die kürzlich beschlossenen zusätzlichen Kürzungen der Steuer- und Abgabenbelastung des Faktors Arbeit für Gering- und Mittelverdiener. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben werden 2023 voraussichtlich 1,4 % des BIP betragen, während national finanzierte Investitionen den Projektionen zufolge einen expansiven Beitrag von 0,1 Prozentpunkten zum haushaltspolitischen Kurs leisten werden. Daher plant Italien, zusätzliche Investitionen über die Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Fonds zu finanzieren, und es wird davon ausgegangen, dass die national finanzierten Investitionen aufrechterhalten werden.
Mittelfristiger Schuldenstand: Der gesamtstaatliche Schuldenstand stieg von 134,1 % des BIP Ende 2019 auf 154,9 % Ende 2020. Ende 2022 lag er bei 144,4 % des BIP und wird den Projektionen zufolge Ende 2023 bei 140,4 % und Ende 2024 bei 140,3 % liegen.
Insgesamt weist die Schuldentragfähigkeitsanalyse mittelfristig auf hohe Risiken hin. Nach der 10-Jahres-Basisprojektion steigt die gesamtstaatliche Schuldenquote kontinuierlich an und würde 2033 rund 156,5 % des BIP erreichen. Die Schuldenentwicklung reagiert empfindlich auf makroökonomische Schocks. Nach den stochastischen Projektionen, bei denen simuliert wird, wie sich eine große Bandbreite möglicher vorübergehender Schocks auf verschiedene makroökonomische Variablen auswirken würde, wäre die Schuldenquote 2027 sehr wahrscheinlich höher als 2022.
Es gibt weitere einschlägige Faktoren für eine Gesamtbewertung der Schuldentragfähigkeit. Zum einen hängen risikoerhöhende Faktoren mit dem jüngsten Anstieg der Zinssätze, dem Anteil der kurzfristigen Staatsverschuldung und den Eventualverbindlichkeitsrisiken, die sich aus dem Privatsektor ergeben, zusammen, unter anderem durch die mögliche Inanspruchnahme staatlicher Garantien im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise. Zum anderen zählen zu den risikomindernden Faktoren die Verlängerung der Schuldenlaufzeit in den letzten Jahren, die es ermöglicht, die steigenden Zinssätze schrittweise an die Schuldenlast weiterzugeben, nachdem von historisch niedrigen Fremdfinanzierungskosten für lange, relativ stabile Finanzierungsquellen mit einer diversifizierten und großen Anlegerbasis profitiert wurde, und der positive Nettoauslandsvermögensstatus. Darüber hinaus könnten die Strukturreformen im Rahmen von NGEU/ARF, wenn sie vollständig umgesetzt werden, in den kommenden Jahren weitere positive Auswirkungen auf das BIP-Wachstum haben und somit dazu beitragen, die Herausforderungen für die Tragfähigkeit der Schulden zu mindern.
Bewertung im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht: In Italien bestehen weiterhin übermäßige Ungleichgewichte. Trotz einiger Verbesserungen bestehen nach wie vor Schwachstellen im Zusammenhang mit der hohen Staatsverschuldung und dem geringen Produktivitätswachstum vor dem Hintergrund von Anfälligkeiten auf dem Arbeitsmarkt und einigen Schwächen auf den Finanzmärkten, die sich auf andere Länder auswirken.
Sonstige Faktoren, die aus Sicht des Mitgliedstaats von Bedeutung sind: Den von Italien am 11. Mai 2023 genannten zentralen Faktoren wird in der obigen Analyse bereits Rechnung getragen.
4.2.9.Lettland
Mittelfristige makroökonomische Lage: Nach einem Einbruch um 2,3 % im Jahr 2020 ist die Wirtschaft 2021 um 4,3 % und 2022 um 2,8 % gewachsen. Es wird erwartet, dass sie 2023 um 1,4 % und 2024 um 2,8 % wachsen wird. Das Wachstum wird 2023 hauptsächlich vom privaten Verbrauch und Nettoausfuhren getragen. Die Wirtschaftstätigkeit hat 2021 das Jahresniveau von 2019 übertroffen.
Mittelfristige Haushaltslage, einschließlich Investitionen: Nach einem Anstieg von 4,4 % im Jahr 2020 auf 7,1 % des BIP im Jahr 2021 ging das öffentliche Defizit 2022 auf 4,4 % des BIP zurück. Für 2023 wird mit 3,8 % und für 2024 mit 2,7 % des BIP gerechnet. Nach einem Anstieg auf 5,7 % des BIP im Jahr 2020 sind die öffentlichen Investitionen 2021 auf 5,2 % des BIP und 2022 auf 3,8 % zurückgegangen. Sie werden den Prognosen zufolge 2023 auf 5,5 % des BIP ansteigen und über dem öffentlichen Defizit liegen.
Nach Schätzungen der Kommission war der haushaltspolitische Kurs im Jahr 2022 neutral, was angesichts der hohen Inflation angemessen war. Wie vom Rat empfohlen, unterstützte Lettland weiterhin die Erholung durch Investitionen, die über die Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben beliefen sich 2022 auf 1,1 % des BIP (1,3 % des BIP im Jahr 2021). Aufgrund von Kapazitätsengpässen und einem Anstieg der Baupreise verzögerten sich im Jahr 2022 einige Investitionen, die über Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanziert wurden, was zu einem leichten Rückgang der Ausgaben führte. National finanzierte Investitionen leisteten einen kontraktiven Beitrag von 1,2 Prozentpunkten zum fiskalischen Kurs. Lettland hat daher national finanzierte Investitionen nicht aufrechterhalten, was nicht im Einklang mit der Empfehlung des Rates steht. Gleichzeitig leistete der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne Berücksichtigung neuer einnahmenseitiger Maßnahmen) einen kontraktiven Beitrag von 0,3 Prozentpunkten zum fiskalischen Kurs. Lettland hielt daher das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben unter Kontrolle.
Für 2023 wird in der Frühjahrsprognose 2023 der Kommission vor dem Hintergrund der hohen Inflation von einem expansiven haushaltspolitischen Kurs (-0,9 % des BIP) ausgegangen. Der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) dürfte im Jahr 2023 einen expansiven Beitrag von 0,5 % des BIP zum fiskalischen Kurs leisten. Darin ist der Rückgang der Kosten für die gezielten Entlastungsmaßnahmen zugunsten der vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen um 0,4 % des BIP enthalten. Darunter fallen auch die Kosten für den vorübergehenden Schutz von Vertriebenen aus der Ukraine, die (um 0,1 % des BIP) angestiegen sind. Der expansive Beitrag der national finanzierten laufenden Nettoprimärausgaben ist daher nicht auf die gezielte Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen und für die aus der Ukraine flüchtenden Menschen zurückzuführen. Das expansive Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) wird durch die im Haushaltspaket 2023 enthaltenen ausgabenseitigen Maßnahmen wie Lohnerhöhungen für Verwaltungs- und medizinisches Personal, zusätzliche Finanzierung der laufenden Ausgaben für Onkologie, Wissenschaft und Forschung und andere diskretionäre laufende Ausgaben für die nationale Verwaltung sowie höhere Ausgaben für Ruhegehälter und Zulagen bestimmt. Insgesamt entspricht das projizierte Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben nicht der Empfehlung des Rates. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben werden 2023 voraussichtlich 2,2 % des BIP betragen, während national finanzierte Investitionen den Projektionen zufolge einen expansiven Beitrag von 1,0 Prozentpunkten zum haushaltspolitischen Kurs leisten werden. Daher plant Lettland, zusätzliche Investitionen über die Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Fonds zu finanzieren, und es wird davon ausgegangen, dass die national finanzierten Investitionen aufrechterhalten werden.
Mittelfristiger Schuldenstand: Der gesamtstaatliche Schuldenstand stieg von 36,5 % des BIP Ende 2019 auf 42,0 % Ende 2020. Ende 2022 lag er bei 40,8 % des BIP und wird den Projektionen zufolge Ende 2023 bei 39,8 % und Ende 2024 bei 40,5 % liegen. Insgesamt weist die Schuldentragfähigkeitsanalyse mittelfristig auf geringe Risiken hin. Darüber hinaus könnten die Strukturreformen im Rahmen von NGEU/ARF, wenn sie vollständig umgesetzt werden, in den kommenden Jahren weitere positive Auswirkungen auf das BIP-Wachstum haben und somit dazu beitragen, die Herausforderungen für die Tragfähigkeit der Schulden zu mindern.
Bewertung im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht: In Lettland bestehen keine Ungleichgewichte. Die Schwachstellen im Zusammenhang mit der Kreditaufnahme im Ausland und Wohnraum sind nach wie vor gering; die Risiken für die Wettbewerbsfähigkeit sind zwar relevant, scheinen sich aber in naher Zukunft insgesamt in Grenzen zu halten.
Sonstige Faktoren, die aus Sicht des Mitgliedstaats von Bedeutung sind: Den von Lettland am 8. Mai 2023 genannten zentralen Faktoren wird in der obigen Analyse bereits Rechnung getragen.
4.2.10.Ungarn
Mittelfristige makroökonomische Lage: Nach einem Einbruch um 4,5 % im Jahr 2020 ist die Wirtschaft 2021 um 7,2 % und 2022 um 4,6 % gewachsen. Es wird erwartet, dass sie 2023 um 0,5 % und 2024 um 2,8 % wachsen wird. Das Wachstum wird 2023 hauptsächlich von Nettoausfuhren getragen. Die Wirtschaftstätigkeit hat 2021 das Jahresniveau von 2019 übertroffen.
Mittelfristige Haushaltslage, einschließlich Investitionen: Das öffentliche Defizit ging von 7,5 % des BIP 2020 auf 7,1 % des BIP 2021 und 6,2 % des BIP 2022 zurück. Für 2023 wird mit 4 % und für 2024 mit 4,4 % des BIP gerechnet. Nach einem Anstieg auf 6,5 % des BIP im Jahr 2020 sind die öffentlichen Investitionen 2021 auf 6,3 % des BIP und 2022 auf 5,3 % zurückgegangen. Sie werden den Prognosen zufolge auch 2023 bei 5,3 % des BIP und damit über dem gesamtstaatlichen Defizit liegen.
Nach Schätzungen der Kommission war der haushaltspolitische Kurs 2022 mit -0,4 % des BIP, wie vom Rat empfohlen, stützend. Wie vom Rat empfohlen, unterstützte Ungarn weiterhin die Erholung mit Investitionen, die über die Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden sollen. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben beliefen sich 2022 auf 1,5 % des BIP (2,1 % des BIP im Jahr 2021). Der Rückgang der Ausgaben, die aus Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds im Jahr 2022 finanziert wurden, war auf eine geringere Ausschöpfung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds zurückzuführen. National finanzierte Investitionen leisteten einen kontraktiven Beitrag von 0,2 Prozentpunkten zum fiskalischen Kurs. Ungarn hat daher national finanzierte Investitionen nicht aufrechterhalten, was nicht im Einklang mit der Empfehlung des Rates steht. Gleichzeitig leistete der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne Berücksichtigung neuer einnahmenseitiger Maßnahmen) einen kontraktiven Beitrag von 0,6 Prozentpunkten zum fiskalischen Kurs. Ungarn hielt daher das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben ausreichend unter Kontrolle.
Für 2023 wird in der Frühjahrsprognose 2023 der Kommission vor dem Hintergrund der hohen Inflation von einem kontraktiven Kurs (+4,2 % des BIP) ausgegangen. Der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) dürfte im Jahr 2023 einen kontraktiven Beitrag von 2,2 % des BIP zum fiskalischen Kurs leisten. Daher steht das prognostizierte Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben im Einklang mit der Empfehlung des Rates. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben werden 2023 voraussichtlich 2,3 % des BIP betragen, während von national finanzierten Investitionen ein kontraktiver Beitrag von 0,6 Prozentpunkten zum fiskalischen Kurs erwartet wird. Daher plant Ungarn, zusätzliche Investitionen über die Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Fonds zu finanzieren, auch wenn nicht davon ausgegangen wird, dass die national finanzierten Investitionen aufrechterhalten werden.
Mittelfristiger Schuldenstand: Der gesamtstaatliche Schuldenstand stieg von 65,3 % des BIP Ende 2019 auf 79,3 % Ende 2020. Ende 2022 lag er bei 73,3 % des BIP und wird den Projektionen zufolge Ende 2023 bei 70,7 % und Ende 2024 bei 71,1 % liegen.
Insgesamt weist die Schuldentragfähigkeitsanalyse mittelfristig auf hohe Risiken hin. Einer Basisprojektion über 10 Jahre zufolge würde die gesamtstaatliche Schuldenquote sich über den kommenden Fünfjahreszeitraum hinweg insgesamt stabilisieren. Ab 2027 würde die Schuldenquote jedoch wieder steigen und bis 2033 etwa 72,5 % des BIP erreichen. Nach den stochastischen Projektionen, bei denen simuliert wird, wie sich eine große Bandbreite möglicher vorübergehender Schocks auf verschiedene makroökonomische Variablen auswirken würde, wäre die Schuldenquote 2027 sehr wahrscheinlich höher als 2022.
Es gibt weitere einschlägige Faktoren für eine Gesamtbewertung der Schuldentragfähigkeit. Zum einen hängen risikoerhöhende Faktoren mit dem jüngsten Zinsanstieg, dem negativen Nettoauslandsvermögensstatus Ungarns, dem steigenden Anteil der kurzfristigen Verschuldung und der Auslandsverschuldung sowie mit Eventualverbindlichkeitsrisiken, die sich aus dem Privatsektor ergeben, zusammen, unter anderem durch die mögliche Inanspruchnahme staatlicher Garantien im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise. Zum anderen zählen zu den risikomindernden Faktoren die Verlängerung der Schuldenlaufzeit in den letzten Jahren und relativ stabile Finanzierungsquellen. Darüber hinaus könnten sich die Maßnahmen im Rahmen von NGEU/ARF bei vollständiger Umsetzung in den kommenden Jahren weiter positiv auf das BIP-Wachstum auswirken und somit dazu beitragen, die Herausforderungen für die Tragfähigkeit der Schulden zu mindern.
Bewertung im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht: In Ungarn bestehen Ungleichgewichte. Die Anfälligkeiten im Zusammenhang mit dem sehr starken Preisdruck sowie dem Außenfinanzierungsbedarf und dem staatlichen Finanzierungsbedarf haben zugenommen und sind erheblich.
Sonstige Faktoren, die aus Sicht des Mitgliedstaats von Bedeutung sind: Am 9. Mai 2023 legte Ungarn zusätzliche einschlägige Faktoren vor, die oben nicht erwähnt wurden, nämlich dass Ungarn angesichts der Unsicherheit darüber, wann Ungarn die notwendigen Voraussetzungen für den uneingeschränkten Zugang zu EU-Fonds erfüllen wird, höhere Risikoprämien auf den Kapitalmärkten in Kauf nehmen muss.
4.2.11.Malta
Mittelfristige makroökonomische Lage: Nach einem Einbruch um 8,6 % im Jahr 2020 ist die Wirtschaft 2021 um 11,8 % und 2022 um 6,9 % gewachsen. Es wird erwartet, dass sie 2023 um 3,9 % und 2024 um 4,1 % wachsen wird. Das Wachstum wird 2022 hauptsächlich von Nettoausfuhren und dem privaten Verbrauch getragen. Die Wirtschaftstätigkeit hat 2021 das Jahresniveau von 2019 übertroffen.
Mittelfristige Haushaltslage, einschließlich Investitionen: Das öffentliche Defizit ging von 9,7 % des BIP 2020 auf 7,8 % des BIP 2021 und 5,8 % des BIP 2022 zurück. Für 2023 wird mit 5,1 % und für 2024 mit 4,5 % des BIP gerechnet. Nach einem Anstieg auf 4,2 % des BIP im Jahr 2020 sind die öffentlichen Investitionen 2021 auf 3,8 % des BIP und 2022 auf 3,3 % zurückgegangen. Für 2023 wird mit 3,8 % des BIP gerechnet.
Nach Schätzungen der Kommission war der haushaltspolitische Kurs 2022, wie vom Rat empfohlen, mit -0,2 % des BIP weitgehend neutral. Wie vom Rat empfohlen, unterstützte Malta weiterhin die Erholung mit Investitionen, die über die Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden sollen. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben beliefen sich 2022 auf 0,9 % des BIP (1,1 % des BIP im Jahr 2021). Der Rückgang der Ausgaben, die durch Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Fonds im Jahr 2022 finanziert wurden, war auf eine geringere Ausschöpfung anderer EU-Fonds zurückzuführen. National finanzierte Investitionen leisteten einen kontraktiven Beitrag von 0,2 Prozentpunkten zum fiskalischen Kurs. Malta hat daher national finanzierte Investitionen nicht aufrechterhalten, was nicht im Einklang mit der Empfehlung des Rates stand. Gleichzeitig leistete der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne Berücksichtigung neuer einnahmenseitiger Maßnahmen) einen expansiven Beitrag von 0,9 Prozentpunkten zum fiskalischen Kurs. Dieser erhebliche expansive Beitrag umfasste jedoch die zusätzlichen Auswirkungen fiskalpolitischer Maßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise (zusätzliche Nettokosten für den Haushalt in Höhe von 1,9 % des BIP) sowie die Kosten für vorübergehenden Schutz von Vertriebenen aus der Ukraine (0,1 % des BIP). Malta hielt daher das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben ausreichend unter Kontrolle.
Für 2023 wird in der Frühjahrsprognose 2023 der Kommission vor dem Hintergrund der hohen Inflation von einem kontraktiven Kurs (+0,4 % des BIP) ausgegangen. Der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) dürfte im Jahr 2023 einen kontraktiven Beitrag von 0,8 % des BIP zum fiskalischen Kurs leisten. Insgesamt steht das prognostizierte Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben im Einklang mit der Empfehlung des Rates. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben beliefen sich 2023 auf 1,6 % des BIP, während national finanzierte Investitionen einen kontraktiven Beitrag zum haushaltspolitischen Kurs von 0,3 Prozentpunkten leisteten. Daher plant Malta, zusätzliche Investitionen über die Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Fonds zu finanzieren, doch wird nicht davon ausgegangen, dass national finanzierte Investitionen aufrechterhalten werden.
Mittelfristiger Schuldenstand: Der gesamtstaatliche Schuldenstand stieg von 40,3 % des BIP Ende 2019 auf 52,9 % Ende 2020. Ende 2022 lag er bei 53,4 % des BIP und wird den Projektionen zufolge Ende 2023 bei 54,8 % und Ende 2024 bei 56,1 % liegen. Insgesamt weist die Schuldentragfähigkeitsanalyse mittelfristig auf mittlere Risiken hin. Darüber hinaus könnten die Strukturreformen im Rahmen von NGEU/ARF, wenn sie vollständig umgesetzt werden, in den kommenden Jahren weitere positive Auswirkungen auf das BIP-Wachstum haben und somit dazu beitragen, die Herausforderungen für die Tragfähigkeit der Schulden zu mindern.
Sonstige Faktoren, die aus Sicht des Mitgliedstaats von Bedeutung sind: Am 5. Mai 2023 legte Malta zusätzliche einschlägige Faktoren vor, die oben nicht erwähnt wurden, nämlich die Kosten, die 2022 im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der nationalen Fluggesellschaft und dem Vorruhestand ihrer Mitarbeiter entstanden sind.
4.2.12.Österreich
Mittelfristige makroökonomische Lage: Nach einem Einbruch um 6,5 % im Jahr 2020 ist die Wirtschaft 2021 um 4,6 % und 2022 um 5 % gewachsen. Es wird erwartet, dass sie 2023 um 0,4 % und 2024 um 1,6 % wachsen wird. Das Wachstum wird 2023 hauptsächlich von privatem Verbrauch getragen. Die Wirtschaftstätigkeit hat 2022 das Jahresniveau von 2019 übertroffen.
Mittelfristige Haushaltslage, einschließlich Investitionen: Das öffentliche Defizit ging von 8 % des BIP 2020 auf 5,8 % des BIP 2021 und 3,2 % des BIP 2022 zurück. Für 2023 wird mit 2,4 % und für 2024 mit 1,3 % des BIP gerechnet. Nach einem Anstieg auf 3,3 % des BIP im Jahr 2020 sind die öffentlichen Investitionen weiter auf 3,6 % des BIP im Jahr 2021 gestiegen, bevor sie 2022 auf 3,3 % des BIP zurückgingen. Sie werden den Prognosen zufolge 2023 bei 3,4 % liegen und über dem öffentlichen Defizit der Jahre 2022 und 2023 liegen.
Nach Schätzungen der Kommission war der haushaltspolitische Kurs 2022, wie vom Rat empfohlen, mit -2,8 % des BIP stützend. Wie vom Rat empfohlen, unterstützte Österreich die Erholung weiterhin mit Investitionen, die über die Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben beliefen sich 2022 auf 0,2 % des BIP (0,2 % des BIP im Jahr 2021). National finanzierte Investitionen leisteten einen kontraktiven Beitrag von 0,1 Prozentpunkten zum fiskalischen Kurs. Österreich hat daher national finanzierte Investitionen nicht aufrechterhalten, was nicht im Einklang mit der Empfehlung des Rates steht. Gleichzeitig leistete der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne Berücksichtigung neuer einnahmenseitiger Maßnahmen) einen expansiven Beitrag von 1,8 Prozentpunkten zum fiskalischen Kurs. Dieser erhebliche expansive Beitrag schloss die zusätzlichen Auswirkungen von haushaltspolitischen Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise (zusätzliche Nettokosten für den Haushalt in Höhe von 1,5 % des BIP) sowie die Kosten für vorübergehenden Schutz von Vertriebenen aus der Ukraine (0,2 % des BIP) ein. Österreich hat daher das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben ausreichend unter Kontrolle gehalten.
Für 2023 wird in der Frühjahrsprognose 2023 der Kommission vor dem Hintergrund der hohen Inflation von einem kontraktiven Kurs (+1,0 % des BIP) ausgegangen. Der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) dürfte im Jahr 2023 einen kontraktiven Beitrag von 0,3 Prozentpunkten zum fiskalischen Kurs leisten. Darin sind die höheren Kosten für die gezielten Entlastungsmaßnahmen zugunsten der vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen um 0,2 % des BIP enthalten. Insgesamt steht das prognostizierte Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben im Einklang mit der Empfehlung des Rates. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben werden 2023 voraussichtlich 0,3 % des BIP betragen, während national finanzierte Investitionen den Projektionen zufolge einen expansiven Beitrag von 0,1 Prozentpunkten zum haushaltspolitischen Kurs leisten werden. Daher plant Österreich, zusätzliche Investitionen über die Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Fonds zu finanzieren, und es wird davon ausgegangen, dass die national finanzierten Investitionen aufrechterhalten werden.
Mittelfristiger Schuldenstand: Der gesamtstaatliche Schuldenstand stieg von 70,6 % des BIP Ende 2019 auf 82,9 % Ende 2020. Ende 2022 lag er bei 78,4 % des BIP und wird den Projektionen zufolge Ende 2023 bei 75,4 % und Ende 2024 bei 72,7 % liegen. Insgesamt weist die Schuldentragfähigkeitsanalyse mittelfristig auf geringe Risiken hin. Darüber hinaus könnten die Strukturreformen im Rahmen von NGEU/ARF, wenn sie vollständig umgesetzt werden, in den kommenden Jahren weitere positive Auswirkungen auf das BIP-Wachstum haben und somit dazu beitragen, die Herausforderungen für die Tragfähigkeit der Schulden zu mindern.
Sonstige Faktoren, die aus Sicht des Mitgliedstaats von Bedeutung sind: Den von Österreich am 8. Mai 2023 genannten zentralen Faktoren wird in der obigen Analyse bereits Rechnung getragen.
4.2.13.Polen
Mittelfristige makroökonomische Lage: Nach einem Einbruch um 2 % im Jahr 2020 ist die Wirtschaft 2021 um 6,9 % und 2022 um 5,1 % gewachsen. Es wird erwartet, dass sie 2023 um 0,7 % und 2024 um 2,7 % wachsen wird. Das Wachstum wird 2023 hauptsächlich von Nettoausfuhren und Investitionen getragen. Die Wirtschaftstätigkeit hat 2021 das Jahresniveau von 2019 übertroffen.
Mittelfristige Haushaltslage, einschließlich Investitionen: Das öffentliche Defizit ging von 6,9 % im Jahr 2020 auf 1,8 % des BIP im Jahr 2021 zurück und stieg 2022 auf 3,7 %. Für 2023 wird mit 5 % und für 2024 mit 3,7 % des BIP gerechnet. Nach einem Anstieg auf 4,5 % des BIP im Jahr 2020 gingen die öffentlichen Investitionen auf 4,1 % des BIP im Jahr 2021 und 4 % im Jahr 2022 zurück. Sie werden den Prognosen zufolge 2023 auf 4,1 % des BIP ansteigen und damit höher sein als das öffentliche Defizit der Jahre 2021 und 2022, nicht aber des Jahres 2023.
Nach Schätzungen der Kommission war der haushaltspolitische Kurs 2022, wie vom Rat empfohlen, mit -3,0 % des BIP stützend. Wie vom Rat empfohlen, unterstützte Polen die Erholung weiterhin mit Investitionen, die über die Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben beliefen sich 2022 auf 1,0 % des BIP (1,3 % des BIP im Jahr 2021). National finanzierte Investitionen leisteten einen expansiven Beitrag von 0,2 Prozentpunkten zum fiskalischen Kurs. Polen hat daher, wie vom Rat empfohlen, die national finanzierten Investitionen aufrechterhalten. Gleichzeitig leistete der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne Berücksichtigung neuer einnahmenseitiger Maßnahmen) einen expansiven Beitrag von 2,3 Prozentpunkten zum fiskalischen Kurs. Dieser erhebliche expansive Beitrag schloss die zusätzlichen Auswirkungen von haushaltspolitischen Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise (zusätzliche Nettokosten für den Haushalt in Höhe von 1,9 % des BIP) sowie die Kosten für vorübergehenden Schutz von Vertriebenen aus der Ukraine (0,5 % des BIP) ein. Polen hielt daher das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben ausreichend unter Kontrolle.
Für 2023 wird in der Frühjahrsprognose 2023 der Kommission vor dem Hintergrund der hohen Inflation von einem expansiven haushaltspolitischen Kurs (-0,8 % des BIP) ausgegangen. Der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) dürfte im Jahr 2023 einen expansiven Beitrag von 0,8 % des BIP zum fiskalischen Kurs leisten. Darin sind die höheren Kosten für die gezielten Entlastungsmaßnahmen zugunsten der vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen um 0,1 % des BIP enthalten. Darunter fallen auch die Kosten für den vorübergehenden Schutz von Vertriebenen aus der Ukraine, die (um 0,2 % des BIP) gesunken sind. Der expansive Beitrag der national finanzierten laufenden Nettoprimärausgaben ist daher nicht auf die gezielte Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen und für die aus der Ukraine flüchtenden Menschen zurückzuführen. Das expansive Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben wird durch nicht zielgerichtete Energiemaßnahmen, höhere Ausgaben für Verteidigung und Gesundheit sowie dauerhafte Erhöhungen der Löhne und Gehälter im öffentlichen Sektor und Sozialleistungen vorangetrieben. Insgesamt entspricht das projizierte Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben nicht der Empfehlung des Rates. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben werden 2023 voraussichtlich 1,8 % des BIP betragen, während von national finanzierten Investitionen ein kontraktiver Beitrag von 0,2 Prozentpunkten zum fiskalischen Kurs erwartet wird. Daher plant Polen, zusätzliche Investitionen über die Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Fonds zu finanzieren, und es wird nicht davon ausgegangen, dass national finanzierte Investitionen aufrechterhalten werden.
Mittelfristiger Schuldenstand: Der gesamtstaatliche Schuldenstand stieg von 45,7 % des BIP Ende 2019 auf 57,2 % Ende 2020. Ende 2022 lag er bei 49,1 % des BIP und wird den Projektionen zufolge Ende 2023 bei 50,5 % und Ende 2024 bei 53 % liegen. Insgesamt weist die Schuldentragfähigkeitsanalyse mittelfristig auf mittlere Risiken hin. Darüber hinaus könnten die Strukturreformen im Rahmen von NGEU/ARF, wenn sie vollständig umgesetzt werden, in den kommenden Jahren weitere positive Auswirkungen auf das BIP-Wachstum haben und somit dazu beitragen, die Herausforderungen für die Tragfähigkeit der Schulden zu mindern.
Sonstige Faktoren, die aus Sicht des Mitgliedstaats von Bedeutung sind: Am 9. Mai 2023 legte Polen zusätzliche einschlägige Faktoren vor, die oben nicht erwähnt wurden, nämlich einen erheblichen Anstieg der Ausgaben für die Modernisierung der Streitkräfte infolge des Krieges in der Ukraine und der Investitionen der lokalen Gebietskörperschaften. Mit dem Gesetz vom 11. März 2022 über die Verteidigung der Heimat wurden die Ausgaben für die nationale Verteidigung von den geplanten 2,2 % des BIP im Jahr 2022 auf 3 % des BIP im Jahr 2023 erhöht. Aufgrund des Anstiegs der Verteidigungsausgaben und der Investitionen der lokalen Gebietskörperschaften (nominal um rund 21 % im Jahresvergleich) beschleunigte sich die Dynamik der öffentlichen Investitionen im Jahr 2022 (nominal um 14,3 % im Jahresvergleich) und erreichte im Verhältnis zum BIP ein Niveau von 4,0 %. Es wird erwartet, dass sie 2023 weiter auf etwa 4,2 % des BIP ansteigen werden.
4.2.14.Slowenien
Mittelfristige makroökonomische Lage: Nach einem Einbruch um 4,3 % im Jahr 2020 ist die Wirtschaft 2021 um 8,2 % und 2022 um 5,4 % gewachsen. Es wird erwartet, dass sie 2023 um 1,2 % und 2024 um 2,2 % wachsen wird. Das Wachstum wird 2023 hauptsächlich von der Binnennachfrage getragen. Die Wirtschaftstätigkeit hat 2021 das Jahresniveau von 2019 übertroffen.
Mittelfristige Haushaltslage, einschließlich Investitionen: Das öffentliche Defizit ging von 7,7 % des BIP 2020 auf 4,6 % des BIP 2021 und 3 % des BIP 2022 zurück. Für 2023 wird mit 3,7 % und für 2024 mit 2,9 % des BIP gerechnet. Nach einem Anstieg auf 4,1 % des BIP im Jahr 2020 stiegen die öffentlichen Investitionen weiter auf 4,7 % des BIP im Jahr 2021 und 5,2 % im Jahr 2022. Sie werden den Prognosen zufolge im Jahr 2023 weiter auf 6,1 % des BIP ansteigen und seit 2021 ein drittes Jahr in Folge über dem öffentlichen Defizit liegen.
Nach Schätzungen der Kommission war der haushaltspolitische Kurs 2022 mit -1,2 % des BIP, wie vom Rat empfohlen, stützend. Wie vom Rat empfohlen, unterstützte Slowenien weiterhin die Erholung mit Investitionen, die über die Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden sollen. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben beliefen sich 2022 auf 0,7 % des BIP (0,8 % des BIP im Jahr 2021). National finanzierte Investitionen leisteten einen expansiven Beitrag von 0,7 Prozentpunkten zum fiskalischen Kurs. Slowenien hat daher, wie vom Rat empfohlen, national finanzierte Investitionen aufrechterhalten. Gleichzeitig leistete der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne Berücksichtigung neuer einnahmenseitiger Maßnahmen) einen expansiven Beitrag von 0,4 Prozentpunkten zum fiskalischen Kurs. Dieser erhebliche expansive Beitrag umfasste die zusätzlichen Auswirkungen fiskalpolitischer Maßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise (zusätzliche Nettokosten für den Haushalt in Höhe von 1,0 % des BIP) sowie die Kosten für vorübergehenden Schutz von Vertriebenen aus der Ukraine (0,1 % des BIP). Slowenien hielt daher das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben ausreichend unter Kontrolle.
Für 2023 wird in der Frühjahrsprognose 2023 der Kommission vor dem Hintergrund der hohen Inflation von einem expansiven haushaltspolitischen Kurs (-1,2 % des BIP) ausgegangen. Der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) dürfte im Jahr 2023 einen expansiven Beitrag von 0,3 % des BIP zum fiskalischen Kurs leisten. Dies gilt trotz des Rückgangs der Kosten für die gezielten Entlastungsmaßnahmen zugunsten der vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen um 0,5 % des BIP. Der expansive Beitrag der national finanzierten laufenden Nettoprimärausgaben ist daher nicht auf die gezielte Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen und für die aus der Ukraine flüchtenden Menschen zurückzuführen. Das expansive Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) wird von höheren Subventionen und einem Anstieg der Lohn- und Gehaltskosten im öffentlichen Sektor getragen. Insgesamt steht das prognostizierte Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben nicht im Einklang mit der Empfehlung des Rates. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben beliefen sich 2023 auf 1,6 % des BIP, während national finanzierte Investitionen einen expansiven Beitrag von 0,1 Prozentpunkten zum fiskalischen Kurs leisteten. Daher plant Slowenien, zusätzliche Investitionen über die Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Fonds zu finanzieren, und es wird davon ausgegangen, dass die national finanzierten Investitionen aufrechterhalten werden.
Mittelfristiger Schuldenstand: Der gesamtstaatliche Schuldenstand stieg von 65,4 % des BIP Ende 2019 auf 79,6 % Ende 2020. Ende 2022 lag er bei 69,9 % des BIP und wird den Prognosen zufolge Ende 2023 bei 69,1 % und Ende 2024 bei 66,6 % liegen. Insgesamt weist die Schuldentragfähigkeitsanalyse mittelfristig auf mittlere Risiken hin. Darüber hinaus könnten die Strukturreformen im Rahmen von NGEU/ARF, wenn sie vollständig umgesetzt werden, in den kommenden Jahren weitere positive Auswirkungen auf das BIP-Wachstum haben und somit dazu beitragen, die Herausforderungen für die Tragfähigkeit der Schulden zu mindern.
Sonstige Faktoren, die aus Sicht des Mitgliedstaats von Bedeutung sind: Am 8. Mai 2023 legte Slowenien zusätzliche einschlägige Faktoren vor, die oben nicht erwähnt wurden, nämlich die gesetzliche Anpassung der Renten und sozialen Transferleistungen im Jahr 2023 an Lohnwachstum und Inflation im Jahr 2022.
4.2.15.Slowakei
Mittelfristige makroökonomische Lage: Nach einem Einbruch um 3,3 % im Jahr 2020 ist die Wirtschaft 2021 um 4,9 % und 2022 um 1,7 % gewachsen. Es wird erwartet, dass sie 2023 um 1,7 % und 2024 um 2,1 % wachsen wird. Das Wachstum wird 2023 hauptsächlich von Investitionen und dem öffentlichen Verbrauch getragen. Die Wirtschaftstätigkeit hat 2021 das Jahresniveau von 2019 übertroffen.
Mittelfristige Haushaltslage, einschließlich Investitionen: Das öffentliche Defizit ging von 5,4 % des BIP in den Jahren 2020 und 2021 auf 2 % im Jahr 2022 zurück. Für 2023 wird mit 6,1 % und für 2024 mit 4,8 % des BIP gerechnet. Nach einem Rückgang auf 3,4 % des BIP im Jahr 2020 und 3,1 % im Jahr 2021 stiegen die öffentlichen Investitionen 2022 auf 3,3 % des BIP. Sie werden den Prognosen zufolge im Jahr 2023 weiter auf 4,9 % des BIP ansteigen und höher sein als das öffentliche Defizit des Jahres 2022, nicht aber des Jahres 2023.
Nach Schätzungen der Kommission war der haushaltspolitische Kurs 2022 mit 1,3 % des BIP kontraktiv, was angesichts der hohen Inflation angemessen war. Wie vom Rat empfohlen, unterstützte die Slowakei die Erholung weiterhin mit Investitionen, die über die Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden sollen. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben beliefen sich 2022 auf 1,2 % des BIP (1,3 % des BIP im Jahr 2021). Der Rückgang der mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben im Jahr 2022 war auf die geringe Ausschöpfung der EU-Strukturfondsmittel und auf Verschiebungen der aus den Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität getätigten Ausgaben zurückzuführen. National finanzierte Investitionen leisteten einen expansiven Beitrag von 0,2 Prozentpunkten zum fiskalischen Kurs. Die Slowakei hat daher, wie vom Rat empfohlen, national finanzierte Investitionen aufrechterhalten. Gleichzeitig leistete der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne Berücksichtigung neuer einnahmenseitiger Maßnahmen) einen kontraktiven Beitrag von 1,3 Prozentpunkten zum fiskalischen Kurs. Die Slowakei hielt daher das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben ausreichend unter Kontrolle.
Für 2023 wird in der Frühjahrsprognose 2023 der Kommission vor dem Hintergrund der hohen Inflation von einem expansiven haushaltspolitischen Kurs (-6,2 % des BIP) ausgegangen. Der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) dürfte im Jahr 2023 einen expansiven Beitrag von 4,4 % des BIP zum fiskalischen Kurs leisten. Darin ist der Rückgang der Kosten für die gezielten Entlastungsmaßnahmen zugunsten der vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen um 0,2 % des BIP enthalten. Darunter fallen auch die Kosten für den vorübergehenden Schutz von Vertriebenen aus der Ukraine, die (um 0,1 % des BIP) gesunken sind. Der expansive Beitrag der national finanzierten laufenden Nettoprimärausgaben ist daher nicht auf die gezielte Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen und für die aus der Ukraine flüchtenden Menschen zurückzuführen. Das expansive Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) wird durch nicht zielgerichtete Energiemaßnahmen, dauerhafte Lohnerhöhungen für Angehörige der Gesundheitsberufe und die Senkung der Mehrwertsteuersätze im Lebensmittel- und Freizeitsektor bestimmt. Insgesamt entspricht das projizierte Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben nicht der Empfehlung des Rates. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben werden 2023 voraussichtlich 2,8 % des BIP betragen, während national finanzierte Investitionen den Prognosen zufolge einen expansiven Beitrag von 0,1 Prozentpunkten zum haushaltspolitischen Kurs leisten werden. Die Slowakei plant, zusätzliche Investitionen über die Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Fonds zu finanzieren und national finanzierte Investitionen aufrechtzuerhalten.
Mittelfristiger Schuldenstand: Der gesamtstaatliche Schuldenstand stieg von 48 % des BIP Ende 2019 auf 61 % Ende 2021. Ende 2022 lag er bei 57,8 % des BIP und wird den Prognosen zufolge Ende 2023 bei 58,3 % und Ende 2024 bei 58,7 % liegen.
Insgesamt weist die Schuldentragfähigkeitsanalyse mittelfristig auf hohe Risiken hin. Nach der 10-Jahres-Basisprojektion wird die gesamtstaatliche Schuldenquote in den nächsten Jahren kontinuierlich ansteigen und 2033 auf 84,7 % des BIP ansteigen. Nach den stochastischen Projektionen, bei denen simuliert wird, wie sich eine große Bandbreite möglicher vorübergehender Schocks auf verschiedene makroökonomische Variablen auswirken würde, dürfte die Schuldenquote 2027 wahrscheinlich höher ausfallen als 2022.
Es gibt weitere einschlägige Faktoren für eine Gesamtbewertung der Schuldentragfähigkeit. Zum einen hängen risikoerhöhende Faktoren mit dem jüngsten Zinsanstieg, dem negativen Nettoauslandsvermögensstatus der Slowakei, dem von Gebietsfremden gehaltenen Anteil der kurzfristigen Staatsverschuldung und den Eventualverbindlichkeitsrisiken, die sich aus dem Privatsektor ergeben, zusammen, unter anderem durch die mögliche Inanspruchnahme staatlicher Garantien im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise. Zum anderen zählen zu den risikomindernden Faktoren die Verlängerung der Schuldenlaufzeit in den letzten Jahren, die es ermöglicht, die steigenden Zinssätze schrittweise an die Schuldenlast weiterzugeben, nachdem von historisch niedrigen Fremdfinanzierungskosten für lange, relativ stabile Finanzierungsquellen (mit einer diversifizierten und großen Anlegerbasis) profitiert wurde. Darüber hinaus könnten die Strukturreformen im Rahmen von NGEU/ARF, wenn sie vollständig umgesetzt werden, in den kommenden Jahren weitere positive Auswirkungen auf das BIP-Wachstum haben und somit dazu beitragen, die Herausforderungen für die Tragfähigkeit der Schulden zu mindern.
Bewertung im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht: In der Slowakei bestehen keine Ungleichgewichte. Die Anfälligkeiten in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit, Wohnraum, Verschuldung der privaten Haushalte und Zahlungsbilanz haben zugenommen, scheinen sich aber in naher Zukunft insgesamt in Grenzen zu halten und dürften sich angesichts der Normalisierung der Wirtschaftslage abschwächen.
Sonstige Faktoren, die aus Sicht des Mitgliedstaats von Bedeutung sind: Den von der Slowakei am 9. Mai 2023 genannten zentralen Faktoren wird in der obigen Analyse bereits Rechnung getragen.
4.2.16.Finnland
Mittelfristige makroökonomische Lage: Nach einem Einbruch um 2,4 % im Jahr 2020 ist die Wirtschaft 2021 um 3 % und 2022 um 2,1 % gewachsen. Es wird erwartet, dass sie 2023 um 0,2 % und 2024 um 1,4 % wachsen wird. Das Wachstum wird 2023 hauptsächlich von Nettoausfuhren und dem öffentlichen Verbrauch getragen. Die Wirtschaftstätigkeit hat 2021 das Jahresniveau von 2019 übertroffen.
Mittelfristige Haushaltslage, einschließlich Investitionen: Das öffentliche Defizit ging von 5,6 % des BIP 2020 auf 2,8 % des BIP 2021 und 0,9 % des BIP 2022 zurück. Es wird sowohl 2023 als auch 2024 voraussichtlich bei 2,6 % liegen. Nach einem Anstieg auf 4,8 % des BIP im Jahr 2020 gingen die öffentlichen Investitionen auf 4,2 % des BIP im Jahr 2021 und 4,1 % im Jahr 2022 zurück. Sie werden den Prognosen zufolge 2023 auf 4,5 % des BIP ansteigen und seit 2021 ein drittes Jahr in Folge höher sein als das öffentliche Defizit.
Nach Schätzungen der Kommission war der haushaltspolitische Kurs 2022 mit -0,1 % des BIP, wie vom Rat empfohlen, weitgehend neutral. Wie vom Rat empfohlen, unterstützte Finnland weiterhin die Erholung mit Investitionen, die über die Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden sollen. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben beliefen sich 2022 auf 0,3 % des BIP (0,2 % des BIP im Jahr 2021). National finanzierte Investitionen leisteten einen neutralen Beitrag von 0,0 Prozentpunkten zum fiskalischen Kurs. Finnland hat daher, wie vom Rat empfohlen, national finanzierte Investitionen aufrechterhalten. Gleichzeitig leistete der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne Berücksichtigung neuer einnahmenseitiger Maßnahmen) einen in etwa neutralen Beitrag von 0,1 Prozentpunkten zum fiskalischen Kurs. Finnland hielt daher das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben ausreichend unter Kontrolle.
Für 2023 wird in der Frühjahrsprognose 2023 der Kommission vor dem Hintergrund der hohen Inflation von einem expansiven haushaltspolitischen Kurs (-1,0 % des BIP) ausgegangen. Der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) dürfte im Jahr 2023 einen expansiven Beitrag von 0,6 % des BIP zum fiskalischen Kurs leisten. Darin sind die insgesamt stabilen Kosten für die gezielten Entlastungsmaßnahmen zugunsten der vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen enthalten. Dies schließt auch die höheren Kosten für die Gewährung vorübergehenden Schutzes für Vertriebene aus der Ukraine ein (um 0,2 % des BIP). Der expansive Beitrag der national finanzierten laufenden Nettoprimärausgaben ist daher nur teilweise auf die gezielte Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen und für die aus der Ukraine flüchtenden Menschen zurückzuführen. Das expansive Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) wird auch durch die Indexierung von Sozialleistungen, die Mittel der Zentralregierung für lokale Gebietskörperschaften sowie zusätzliche Verteidigungsausgaben und FuE-bezogene Investitionen bestimmt. Insgesamt entspricht das projizierte Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben nicht der Empfehlung des Rates. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben beliefen sich 2023 auf 0,4 % des BIP, während national finanzierte Investitionen einen expansiven Beitrag von 0,4 Prozentpunkten zum fiskalischen Kurs leisteten. Daher plant Finnland, zusätzliche Investitionen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität zu finanzieren, und es wird davon ausgegangen, dass die national finanzierten Investitionen aufrechterhalten werden.
Mittelfristiger Schuldenstand: Der gesamtstaatliche Schuldenstand stieg von 64,9 % des BIP Ende 2019 auf 74,7 % Ende 2020. Ende 2022 lag er bei 73 % des BIP und wird den Prognosen zufolge Ende 2023 bei 73,9 % und Ende 2024 bei 76,2 % liegen. Insgesamt weist die Schuldentragfähigkeitsanalyse mittelfristig auf mittlere Risiken hin. Darüber hinaus könnten die Strukturreformen im Rahmen von NGEU/ARF, wenn sie vollständig umgesetzt werden, in den kommenden Jahren weitere positive Auswirkungen auf das BIP-Wachstum haben und somit dazu beitragen, die Herausforderungen für die Tragfähigkeit der Schulden zu mindern.
Sonstige Faktoren, die aus Sicht des Mitgliedstaats von Bedeutung sind: Am 9. Mai 2023 legte Finnland zusätzliche einschlägige Faktoren vor, die oben nicht erwähnt wurden, nämlich die Tatsache, dass aufgrund der Parlamentswahl vom 2. April 2023 in Finnland am 23. März 2023 ein auf der Annahme einer unveränderten Politik basierendes Stabilitätsprogramm vorgelegt wurde. Die neue finnische Regierung wird ihr Ziel für die öffentlichen Finanzen in dem Stabilitätsprogramm darlegen, das im Herbst zusammen mit der Übersicht über die Haushaltsplanung als Teil der gesamtstaatlichen Finanzplanung vorgelegt werden soll.
5.Schlussfolgerungen
15 EU-Mitgliedstaaten haben den Defizit-Referenzwert im Jahr 2022 überschritten oder planen, diesen im Jahr 2023 zu überschreiten: Belgien, Bulgarien, Tschechien, Deutschland, Estland, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Ungarn, Malta, Österreich, Polen, Slowenien und Slowakei.
In Österreich liegen die Defizitquote im Jahr 2022 und die für 2023 geplante Defizitquote knapp über 3 % des BIP. Für die übrigen 14 Mitgliedstaaten, die in diesem Bericht berücksichtigt werden und den im Vertrag festgelegten Referenzwert für das Defizit im Jahr 2022 überschritten haben oder im Jahr 2023 eine Überschreitung planen, lag das Defizit deutlich über 3 % des BIP oder wird deutlich darüber liegen.
In allen 15 Mitgliedstaaten gilt der im Vertrag festgelegte Referenzwert als im Sinne des Vertrags ausnahmsweise überschritten. Im Falle Belgiens, Bulgariens, Spaniens, Frankreichs, Italiens, Ungarns, Maltas, Polens und der Slowakei wird nicht erwartet, dass es sich dabei um eine vorübergehende Überschreitung handelt.
Insgesamt ergibt die Analyse in diesem Bericht unter Berücksichtigung aller einschlägigen Faktoren, dass Belgien, Bulgarien, Tschechien, Deutschland, Estland, Spanien, Frankreich Italien, Lettland, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei das Defizitkriterium im Sinne des Vertrags und der Verordnung (EG) Nr. 1467/1997 nicht erfüllen.
In neun Mitgliedstaaten lag der gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand Ende 2022 bei über 60 % des BIP: Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien, Ungarn, Österreich, Slowenien und Finnland. Von diesen Mitgliedstaaten wurde der Richtwert für den Schuldenabbau in Belgien, Deutschland, Spanien, Ungarn, Österreich und Slowenien eingehalten, während er von Frankreich, Italien und Finnland nicht eingehalten wurde.
Insgesamt ergibt die Analyse in diesem Bericht unter Berücksichtigung aller einschlägigen Faktoren, dass Frankreich, Italien und Finnland das Schuldenstandskriterium im Sinne des Vertrags und der Verordnung (EG) Nr. 1467/1997 nicht erfüllen. Allerdings ist die Kommission im Rahmen ihrer Beurteilung aller einschlägigen Faktoren der Auffassung, dass die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau eine zu anspruchsvolle vorgezogene haushaltspolitische Konsolidierungsanstrengung bedeuten könnte, die das Wirtschaftswachstum beeinträchtigen würde. Deshalb ist die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau aus Sicht der Kommission unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen nicht angezeigt.
Angesichts der anhaltend hohen Unsicherheit hinsichtlich der makroökonomischen und haushaltspolitischen Aussichten zu diesem Zeitpunkt hat die Kommission bereits im März 2023 angekündigt, dass sie im Frühjahr 2023 nicht die Einleitung neuer Verfahren bei einem übermäßigen Defizit vorschlagen wird. Gleichzeitig wird die Überwachung der Entwicklung des Defizits und des Schuldenstands fortgesetzt, und die Kommission wird dem Rat vorschlagen, im Frühjahr 2024 auf der Grundlage der Ist-Daten für 2023 Defizitverfahren einzuleiten.