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Document 52022DC0675

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN EU-Strategie für globale Gesundheit Bessere Gesundheit für alle in einer sich wandelnden Welt

    COM/2022/675 final

    Brüssel, den 30.11.2022

    COM(2022) 675 final

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

    EU-Strategie für globale Gesundheit











    Bessere Gesundheit für alle in einer sich wandelnden Welt


    1.Einführung

    Die Erfahrungen der letzten Jahre, insbesondere die COVID-19-Pandemie, haben mehr denn je verdeutlicht, dass Gesundheit keine Grenzen hat: Gesundheit ist ein globales Gemeingut. Um das Wohlergehen und das Leben der Bürgerinnen und Bürger, den Wohlstand und die Stabilität von Gesellschaften und Volkswirtschaften sowie die nachhaltige Entwicklung insgesamt zu gewährleisten, muss Gesundheit aus dieser Perspektive betrachtet werden. Globale Gesundheit ist ein wesentlicher Pfeiler der EU-Außenpolitik und ihr kommt entscheidende Bedeutung zu – sowohl in geopolitischer Hinsicht als auch für die offene strategische Autonomie der EU.

    Seit der letzten Mitteilung der EU aus dem Jahr 2010 über die Rolle der EU in der globalen Gesundheitspolitik 1 haben sich die Herausforderungen im Gesundheitsbereich ebenso wie das geopolitische Umfeld rasant verändert. Mehr denn je wird die globale Gesundheit durch die dreifache Krise des Planeten – Klimawandel, Biodiversitätsverlust und Umweltverschmutzung – beeinträchtigt, wobei die vulnerabelsten Länder und Bevölkerungsgruppen besonders stark unter den Folgen leiden. Gleichzeitig haben sich neue Chancen in Bereichen wie Forschung oder Digitalisierung ergeben. Für eine neue, kohärente, wirksame und zielgerichtete weltweite Politik bedarf es einer belastbaren Strategie für globale Gesundheit (im Folgenden „Strategie“). 

    Die Weltbevölkerung hat gerade die 8-Milliarden-Marke überschritten und die Lebenserwartung steigt weltweit an. Daher sollten wir dem Thema Gesundheit und Wohlergehen für alle ein Leben lang Vorrang einräumen.

    Diese Strategie stellt die externe Dimension der Europäischen Gesundheitsunion dar, die das Wohlergehen der Europäerinnen und Europäer und die Resilienz ihrer Gesundheitssysteme sichert, und ist eine Schlüsselkomponente von Global Gateway 2 , womit gleichberechtigte Partnerschaften mit Partnerländern auf der Grundlage gemeinsamer Verantwortung aufgebaut werden sollen.

    Die führende Rolle der EU bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass sie mit dem Konzept „Team Europa“ 3 (siehe Kasten A) einen wichtigen Beitrag zu globalen Zielen leisten kann. Die wichtigste Botschaft dieser Strategie ist die Absicht der EU, ihre Verantwortung zu bekräftigen und ihre Führungsrolle mit Blick auf die höchstmöglichen Gesundheitsstandards – gestützt auf Grundwerte wie Solidarität und Gerechtigkeit sowie die Achtung der Menschenrechtezu vertiefen.

    Die Herausforderungen sind beträchtlich. Im Bereich der globalen Gesundheit besteht noch massiver Handlungsbedarf, denn in vielen Ländern gab es Rückschläge, etwa bei den Zielvorgaben für universelle Gesundheit, die in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und deren Zielen (Sustainable Development Goals, SDGs) 4 verankert sind: Insgesamt haben die Länder nur ein Viertel dessen erreicht, was für die Verwirklichung der SDG-Gesundheitszielvorgaben bis 2030 erforderlich ist. Bedeutende Infektionskrankheiten stellen für viele Länder eine große Belastung dar und Probleme wie eine hohe Säuglings- und Müttersterblichkeit oder Mangelernährung sind weiterhin verbreitet. Gleichzeitig ist es von entscheidender Bedeutung, die Frage der globalen Gesundheitssicherheit rasch und umfassend anzugehen, künftigen Pandemien besser vorzubeugen und die Resilienz gegenüber Pandemien zu erhöhen. Eine hochwertige Risikovorsorge im Gesundheitswesen wird erhebliche positive Auswirkungen auf die Resilienz in anderen Schlüsselsektoren haben.

    Kasten A: Reaktion der EU auf COVID-19 – Führungsrolle mit „Team Europa“

    Die EU hat eine entscheidende Rolle bei der weltweiten Reaktion auf die COVID-19-Pandemie gespielt, sich solidarisch gezeigt und wirksame Unterstützung geleistet, indem sie im Rahmen von Team Europa zur Umsetzung der weltweiten Impfkampagne beigetragen und das Engagement der EU für den Multilateralismus bekräftigt hat.

    Führungsrolle: Die EU war eine treibende Kraft hinter der Annahme der Erklärung von Rom der G20 5 – der international vereinbarten Grundsätze für Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung, ‑vorsorge, ‑prävention und ‑reaktion. Neben anderen wichtigen globalen Interessenträgern spielte die EU eine führende Rolle bei der Ausrichtung der ersten Geberkonferenz zur weltweiten Bekämpfung von COVID-19 und bei der Einleitung der Initiative für einen raschen Zugang zu COVID-19-Instrumenten (Access to COVID-19 Tools Accelerator, ACT-A), einer bedeutenden Maßnahme zur Förderung der Entwicklung von Tests, Behandlungen und Impfstoffen und ihrer gerechten Verteilung an Länder mit niedrigem Einkommen. Zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten hat die EU über 7 Mrd. EUR zu ACT-A beigetragen, einschließlich zur Impfstoff-Säule (COVAX).

    Zusammenarbeit: Die EU hat verstärkt auf Zusammenarbeit gesetzt. So hat sie beispielsweise mit der Einführung des digitalen COVID-Zertifikats der EU (EU Digital COVID Certificate, EUDCC) eine internationale Vorreiterrolle eingenommen: Im Oktober 2022 waren 49 Länder außerhalb der EU an das EUDCC Gateway angeschlossen, darunter sieben vom afrikanischen Kontinent, sodass es das größte vernetzte System digitaler COVID-Zertifikate der Welt ist. Dank der Solidarität der EU wurden im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union mehrere medizinische Notfallteams eingesetzt und Drittländern medizinische Ausrüstung und Hilfsgüter 6 zur Verfügung gestellt. Die EU war ein wichtiges Gründungsmitglied von COVAX und hat ihre Anstrengungen zur Zusammenarbeit im Bereich Therapeutika und Diagnostika über ACT-A, internationale Organisationen und Forschungseinrichtungen verstärkt.

    Ressourcen: Die EU hat ihre Ressourcen kombiniert, um bei der Reaktion auf die COVID-19-Pandemie eine möglichst große Wirkung zu erzielen. Seit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie haben die EU, die EU-Mitgliedstaaten und die europäischen Finanzinstitutionen als Team Europa bislang 53,7 Mrd. EUR zur Unterstützung von 140 Ländern bereitgestellt, um Soforthilfe zur Deckung des humanitären Bedarfs zu leisten, die Gesundheitssysteme und die Wasser- und Sanitärversorgung zu verbessern sowie die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern. Die Arbeitsweise im Rahmen von Team Europa hat sich als wirksam und nützlich erwiesen und wird nun auch auf andere globale Prioritäten angewandt. Die EU hat die Forschung, insbesondere zu Impfstoffen und Arzneimitteln, intensiviert und günstige Rahmenbedingungen für die Herstellung und Verteilung von vier Milliarden COVID-19-Impfstoffdosen sowohl in der EU als auch weltweit geschaffen und die zusätzliche Bereitstellung von Impfstoffen unterstützt 7 . Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten haben außerdem zügig eine neue europäische Notfallreserve eingerichtet, die unter anderem einen Vorrat an medizinischen Gütern umfasst, damit auf gesundheitliche Notlagen reagiert werden kann. 8  

    Um zu einer besseren Gesundheit für alle in einer sich wandelnden Welt beizutragen, bedarf es einer anderen Herangehensweise, angefangen damit, was getan werden muss. Daher konzentriert sich die Strategie auf drei zentrale Prioritäten.

    Ausgehend von den Grundlagen, sind die ersten beiden wesentlichen Prioritäten Investitionen in das Wohlergehen aller Menschen und die Verwirklichung einer universellen Gesundheitsversorgung mit stärkeren Gesundheitssystemen. Um diese beiden Ziele zu erreichen, müssen wir den Schwerpunkt verlagern, denn die Lage hat sich seit 2010 stark verändert:

    -Neben traditionellen Krankheitsursachen wie Armut und soziale Ungleichheiten müssen auch andere Krankheitsursachen wie Klimawandel, Umweltzerstörung, humanitäre Krisen oder Ernährungsunsicherheit, die durch Krisen wie den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine noch verschärft werden, in integrierter Weise angegangen werden. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, eine ganze Bandbreite politischer Maßnahmen zur Aufstellung einer globalen Gesundheitsagenda einzuleiten.

    -Wachsenden Herausforderungen wie antimikrobieller Resistenz und psychischen Erkrankungen oder sich wandelnden Herausforderungen im Zusammenhang mit Gesundheits- und Pflegesystemen, einschließlich Personaldefiziten und Ressourcenknappheit, muss Vorrang eingeräumt werden. Gleichzeitig müssen neue Chancen für die Gesundheit, die sich aus wichtigen Entwicklungen bei Forschung und Digitalisierung ergeben, einschließlich des Einsatzes künstlicher Intelligenz, maximal genutzt werden.

    Die dritte zentrale Priorität ist die Bekämpfung aktueller und künftiger Gesundheitsgefahren, die ebenfalls eine Neuausrichtung erforderlich macht. Sie setzt Folgendes voraus: mehr Gerechtigkeit beim Zugang zu Impfstoffen und anderen Gegenmaßnahmen, ein Konzept „Eine Gesundheit“ 9 , um die komplexen Zusammenhänge zwischen Mensch, Klima, Umwelt und Tier anzugehen, eine wirksamere Seuchenüberwachung weltweit sowie strengere internationale Regeln und Kooperationsmechanismen im Gesundheitsbereich.

    Mit der Verlagerung des Schwerpunkts darauf, was zu tun ist, muss auch ein grundsätzlicher Wandel in Bezug auf die Art und Weise einhergehen, in der dies zu tun ist. Eine neue globale Gesundheitsordnung entsteht – und die EU muss durch ein gezielteres und wirksameres Engagement zu ihrer Gestaltung beitragen.

    Die EU verfügt über ein einzigartiges Potenzial, die internationale Zusammenarbeit voranzutreiben. Der Ausbau von Partnerschaften mit einem breiten Spektrum relevanter Interessenträger ist von größter Bedeutung, um die Souveränität im Gesundheitsbereich im Hinblick auf mehr Resilienz und offene strategische Autonomie zu fördern, untermauert durch das politische Engagement und die Verantwortung der Partner. Unsere Beziehungen zu internationalen Partnern müssen sich im Einklang mit dieser Strategie an gemeinsamen Prioritäten orientieren.

    Damit die EU als noch stärkerer und wirksamerer Akteur auftreten kann, werden die Kommission und die Mitgliedstaaten für Synergien zwischen den nationalen Strategien für globale Gesundheit und der EU-Strategie sorgen und im Rahmen von Team Europa enger denn je zusammenarbeiten. Dabei wird auf neue Mechanismen zur besseren Koordinierung von Strategien, Maßnahmen und finanziellen Anstrengungen zurückgegriffen, um eine möglichst große Wirkung zu erzielen – indem mit einer Stimme gesprochen und gemeinsam gehandelt wird.

    Bei der Global Governance wird eine Neuausrichtung erforderlich sein, um ein starkes und reaktionsfähiges multilaterales System mit einer Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Mittelpunkt zu erhalten, die nachhaltig finanziert wird und gleichzeitig rechenschaftspflichtig und wirksam ist. Hierüber sollte Konsens erreicht werden, indem im Rahmen der G7, der G20 und mit anderen globalen, regionalen und bilateralen Partnern enger zusammengearbeitet wird. Die EU sollte den wichtigen Prozess der Schließung der bestehenden Lücken auf der Ebene der Global Governance vorantreiben, damit Doppelarbeit vermieden und für die Kohärenz der Maßnahmen gesorgt wird. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit mit dem Privatsektor, gemeinnützigen Organisationen, der Zivilgesellschaft und anderen Interessenträgern, um die Ziele dieser Strategie zu unterstützen.

    Eine wirksame Finanzierung ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der Strategie. Zusammen gehören die EU und ihre Mitgliedstaaten zu den größten Gebern im Bereich der globalen Gesundheit, sei es im Hinblick auf globale Güter (Finanzierung internationaler Organisationen und globaler Gesundheitsinitiativen), Entwicklungshilfe oder humanitäre Hilfe 10 . Die Umsetzung dieser Strategie setzt großes politisches Engagement auf globaler Ebene sowie die Bereitstellung umfangreicher Ressourcen voraus. Der finanzielle Beitrag der EU wird einem neuen Ansatz folgen, der innovative Finanzierungen, Investitionsbeteiligungen von Partnern und Ressourcenbündelung mit anderen internationalen Akteuren vorsieht. Dabei muss der Einfluss der EU auf die Gestaltung der Agenda ihrer finanziellen Unterstützung und ihrer Vorreiterrolle im Bereich der globalen Gesundheit entsprechen.

    Der Erfolg wird natürlich vom Beitrag unserer Partner abhängen, aber die EU wird ihre volle Verantwortung übernehmen. Dazu gehört auch die Verbesserung der gesundheitspolitischen Krisenvorsorge und ‑reaktion in der EU im Rahmen der Europäischen Gesundheitsunion, denn die Entwicklungen im Gesundheitsbereich in der EU wirken sich auf Partner in der ganzen Welt aus und umgekehrt. In der EU wird weiterhin auf eine universelle Gesundheitsversorgung und einen soliden EU-Rahmen für Gesundheitssicherheit hingearbeitet, indem wichtige Initiativen, die derzeit laufen oder in Vorbereitung sind, vorangebracht werden. Dazu gehören der Europäische Plan zur Krebsbekämpfung 11 , die Arzneimittelstrategie 12 und der geplante Europäische Raum für Gesundheitsdaten 13 . Eine umfassendere Bekämpfung von Gesundheitsgefahren wird ermöglicht durch die Umsetzung der neuen Verordnung über grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren 14 , die verstärkten Mandate des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und der Europäischen Arzneimittel-Agentur, die auf die Verbesserung der Vorsorge und Reaktion im Zusammenhang mit medizinischen Gegenmaßnahmen abzielende Arbeit der neuen Europäischen Behörde für die Krisenvorsorge und ‑reaktion bei gesundheitlichen Notlagen 15 sowie ein Netzwerk „Eine Gesundheit“, damit gegen alle pathogenen Bedrohungen durch integrierte Überwachung vorgegangen werden kann 16 . Eine bessere Gesundheitsversorgung, eine offene strategische Autonomie in gesundheitsbezogenen Wertschöpfungsketten und ein entschlossenes Vorgehen gegen antimikrobielle Resistenzen werden ebenfalls solide Grundlagen für eine starke Position der EU auf der Weltbühne sein. Wir werden die Mitgliedstaaten weiterhin bei der Umsetzung von Gesundheitsreformen und ‑investitionen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützen. Und wir werden den europäischen Grünen Deal 17 und insbesondere den Null-Schadstoff-Aktionsplan 18 sowie die Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit umsetzen, um Krankheitsursachen in der EU zu bekämpfen. All dies zusammen wird mit der neuen Strategie ein nahtloses Kontinuum für den Gesundheitsschutz in der EU und der Welt bilden.

    Die Strategie umfasst eine Agenda, die bis 2030 reicht. Sie enthält drei politische Prioritäten, zwanzig Leitprinzipien für die Gestaltung der globalen Gesundheitspolitik, konkrete Handlungslinien für die Anwendung dieser Grundsätze und einen neuen Überwachungsrahmen zur Bewertung der Effektivität und der Auswirkungen der EU-Strategien und ‑Finanzierungen. Es wird dargelegt, was die Kommission tun wird und wozu sie die Mitgliedstaaten auffordert, und zwar im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten und institutionellen Aufgaben nach Maßgabe der Verträge 19 . Zur Veranschaulichung des künftigen Vorgehens sind in Anhang 1 einige zentrale Projekte aufgeführt, die diese Strategie auf globaler, regionaler und nationaler Ebene untermauern sollen.

    Die Strategie baut auf dem bedeutenden Beitrag des Europäischen Parlaments, der aufeinanderfolgenden Ratsvorsitze, der Zivilgesellschaft im Rahmen der „Schatten-Gesundheitsstrategie“ von 2020 20 und anderer wichtiger Interessenträger auf, einschließlich der Beiträge, die im Zuge einer breit angelegten öffentlichen Konsultation eingegangen sind. Diese Strategie steht in Zusammenhang mit dem ersten Bericht über den Stand der Krisenvorsorge im Gesundheitsbereich 21 , der gleichzeitig veröffentlicht wird.

    2.Die EU-Prioritäten für globale Gesundheit

    In der Strategie wird das Engagement für die Ziele für nachhaltige Entwicklung und den Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik 22 bekräftigt, insbesondere in den Bereichen, die für die Gesundheit maßgeblich sind. Um den Erfolg dieser Bemühungen zu gewährleisten, wird ein neuer Ansatz vorgeschlagen, der auf zentralen Prioritäten beruht.

    Die Kommission wird sich daher auf drei miteinander zusammenhängende Prioritäten 23 konzentrieren und die Mitgliedstaaten auffordern, dies ebenfalls zu tun:

    1) Verbesserung von Gesundheit und Wohlergehen der Menschen während des gesamten Lebens

    2) Stärkung der Gesundheitssysteme und Förderung der universellen Gesundheitsversorgung und

    3) Verhütung und Bekämpfung von Gesundheitsgefahren, einschließlich Pandemien, unter Anwendung des Konzepts „Eine Gesundheit“

    2.1. Verbesserung von Gesundheit und Wohlergehen der Menschen während des gesamten Lebens

    Die EU wird ihre Kräfte vereinen und mit Ländern zusammenarbeiten, damit die ehrgeizigen Ziele für nachhaltige Entwicklung, die sich auf die Gesundheit beziehen, weltweit erreicht werden, insbesondere Ziel 3 (Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern), Ziel 5 (Geschlechtergleichstellung erreichen) und Ziel 10 (Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern). 

    Zu diesem Zweck wird die Kommission Leitprinzipien befolgen und die Mitgliedstaaten auffordern, dies ebenfalls zu tun:

    Leitprinzip 1: Vorrangige Bekämpfung von Krankheitsursachen, wobei den Rechten von Frauen und Mädchen sowie vulnerablen und benachteiligten Bevölkerungsgruppen besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist

    Die Bemühungen um Verbesserung der Gesundheit konzentrieren sich traditionell auf die Bekämpfung bestimmter Krankheiten – dieser Kampf muss fortgesetzt werden. Wenn jedoch nicht die eigentlichen Ursachen angegangen werden, die in erster Linie für die Krankheitsanfälligkeit von Menschen verantwortlich sind, werden weiterhin weite Teile der Bevölkerung, insbesondere die vulnerabelsten Gruppen, betroffen sein. Daher wird die Strategie als Neuerung den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Ursachen von Gesundheit und Krankheit – einschließlich Armut und Diskriminierung, Alter, Ernährung, Sozialschutz, Bildung, Pflege, Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz – und anderen Fragen wie der Verschmutzung gesunder Ökosysteme oder dem Kontakt mit Chemikalien und Abfällen sowie Bedrohungen der Energieversorgungssicherheit Vorrang einräumen. Dies erfordert auch einen integrierten Ansatz „Gesundheit in allen Politikbereichen“ (siehe Abschnitt 3).

    Bei der gesamten Umsetzung dieser Strategie wird ein menschenrechtsbasierter Ansatz verfolgt, bei dem niemand zurückgelassen wird. Dazu gehört auch ein besonderer Schwerpunkt auf der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und den damit verbundenen Rechten.

    Leitprinzip 2: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu einer ganzen Reihe grundlegender Gesundheitsdienste von der Gesundheitsförderung über die Krankheitsprävention und eine erschwingliche hochwertige Behandlung, Rehabilitation und Palliativversorgung bis hin zur Bekämpfung übertragbarer und nicht übertragbarer Krankheiten

    Programme für ein resilientes öffentliches Gesundheitswesen sind von entscheidender Bedeutung für die Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere von Infektionskrankheiten und vernachlässigten Tropenkrankheiten, sowie für die Bewältigung der mit nicht übertragbaren Krankheiten verbundenen Risiken. Gleichzeitig bedarf es verstärkter Prävention, umfangreicherer Ressourcen und intensiverer Forschung, um die wachsende Herausforderung, die nicht übertragbare Krankheiten und andere Gesundheitsstörungen darstellen, zu bewältigen.

    Um diese beiden Leitprinzipien weiterzuentwickeln, wird folgenden Handlungslinien Priorität eingeräumt:

    ØPriorisierung der Bekämpfung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Krankheitsursachen durch den Ansatz „Gesundheit in allen Politikbereichen“.

    ØVerfolgung eines menschenrechtsbasierten Ansatzes im Rahmen der gesamten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse und Rechte von Frauen, Kindern und Jugendlichen im Einklang mit dem dritten Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter 24 und dem Jugendaktionsplan 25 und von Menschen mit Behinderungen im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 26 sowie des Zugangs von anderen vulnerablen Gruppen wie LGBTIQ-Personen 27 , älteren Menschen, Migranten, Flüchtlingen und Binnenvertriebenen zur Gesundheitsversorgung, auch im Zusammenhang mit Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachten Katastrophen und den Auswirkungen des Klimawandels.

    ØAufrechterhaltung der Vorreiterrolle bei der Bekämpfung einer Reihe übertragbarer Krankheiten, insbesondere von AIDS, Tuberkulose, Malaria, Poliomyelitis, der Ebola-Viruskrankheit und von vernachlässigten Tropenkrankheiten 28 . Dies beinhaltet Investitionen mit Partnerländern, Forschungs- und Entwicklungsallianzen und globale Gesundheitsinitiativen wie den Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria 29   30 .

    ØBeitrag zur Prävention und Bewältigung nicht übertragbarer Krankheiten, was in einer alternden Welt mit einem immer größeren Anteil der über 65-Jährigen und über 80-Jährigen an der Weltbevölkerung an Bedeutung gewinnt. Wir werden dies im Rahmen der WHO-Partnerschaft für universelle Gesundheitsversorgung 31   32 unterstützen und multisektorale Ansätze verfolgen, die wichtige Risikofaktoren wie Drogenmissbrauch, schlechte Ernährung, Bewegungsmangel und Luftverschmutzung zum Gegenstand haben. Dies gilt insbesondere für Krebs.

    ØFörderung des verstärkten Einsatzes von Impfstoffen gegen Kinderkrankheiten und zunehmende Förderung der Erwachsenengesundheit, unter anderem durch Fortsetzung der maßgeblichen Unterstützung von Gavi 33   34 , der Impfstoffallianz, die zu einem gerechten und nachhaltigen Einsatz von Impfstoffen beiträgt.

    ØSicherstellen, dass innovative Impfstoffe, Behandlungen und Diagnostika für neue, verbreitete oder vernachlässigte Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten entwickelt und eingesetzt werden, unter anderem indem Mittel aus dem Programm Horizont Europa und der Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika für globale Gesundheit im Rahmen der Partnerschaft Europas und der Entwicklungsländer im Bereich klinischer Studien (Global Health European and Developing Countries Clinical Trials Partnership, Global Health EDCTP3) 35 für Forschung, Kapazitätsaufbau und die Stärkung des Regelungsumfelds in Subsahara-Afrika genutzt werden.

    ØVerstärkung der Unterstützung für den allgemeinen Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und damit verbundenen Rechten 36 mit Schwerpunkt auf Frauen, Mädchen, jungen Menschen und Menschen mit Behinderungen, unter anderem durch Konzipierung einer Team-Europa-Initiative zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit und den damit verbundenen Rechten in Afrika und Unterstützung für die Versorgungspartnerschaft des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) 37 . Zu den anstehenden Themen gehören geschlechtsspezifische Gewalt, schädliche Praktiken, Bedarf an Familienplanung, vermeidbare Müttersterblichkeit und geschlechtsspezifische Ungleichheiten. Wichtig hierfür ist die Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu hochwertigen Dienstleistungen, Produkten und Informationen, unter anderem durch Stärkung der Gesundheitssysteme mit dem Ziel einer universellen Gesundheitsversorgung, sowie zu jugendgerechten Dienstleistungen.

    ØUnterstützung im Hinblick auf Gesundheit, Ernährung und psychische Gesundheit sowie psychosoziale Unterstützung für Gemeinschaften während und nach (natürlichen oder vom Menschen verursachten) Krisensituationen, wobei Mortalität, Morbidität, Behinderung und Krankheit im Zusammenhang mit humanitären Krisen möglichst begrenzt werden 38 .

    2.2 Stärkung der Gesundheitssysteme und Förderung der universellen Gesundheitsversorgung 

    Die Verwirklichung von Gesundheitssystemen, die in allen grundlegenden Aspekten (Dienstleistungen, Gesundheitspersonal, Gesundheitsinformationssysteme, Zugang zu unentbehrlichen Arzneimitteln, Finanzierung und Führung/Governance) wirksam, resilient und zugänglich sind, ist eine zentrale Priorität der Strategie. Eine ausgewogene Förderung der universellen Gesundheitsversorgung wird die Absicherung gegen finanzielle Risiken und den Zugang zu hochwertigen grundlegenden Gesundheitsdiensten sowie zu sicheren, wirksamen, hochwertigen und bezahlbaren unentbehrlichen Arzneimitteln und Impfstoffen gewährleisten.

    Zu diesem Zweck wird die Kommission Leitprinzipien befolgen und die Mitgliedstaaten auffordern, dies ebenfalls zu tun:

    Leitprinzip 3: Verbesserung der medizinischen Grundversorgung einschließlich Kapazitätspuffer 39 und Ausbau der Kernkapazitäten im Bereich der öffentlichen Gesundheit, um die Anforderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften 40 zu erfüllen

    Die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig es ist, über angemessene medizinische Kapazitäten für Beurteilungen und Behandlungen im Falle eines deutlich erhöhten Patientenaufkommens, das über den Normalbetrieb der Gesundheitssysteme hinausgeht und diesen beeinträchtigt, zu verfügen. Die Priorisierung dieses Bereichs im Rahmen unserer Arbeit ist ein neuartiger Ansatz und wird einen wichtigen Mehrwert mit sich bringen: Damit wird an vorderster Front gegen die Ausbreitung von Pandemien und andere Gesundheitsgefahren vorgegangen. Die Unterstützung für die medizinische Grundversorgung wird auch zu einer besseren Bewältigung von nicht übertragbaren Krankheiten beitragen.

    Entsprechend diesem Leitprinzip wird folgenden Handlungslinien Priorität eingeräumt:

    ØZusammenarbeit mit Partnerländern, um den Zugang zu einem Basispaket an Gesundheitsdiensten zu erweitern, das Prävention und Versorgung umfasst, wobei der Schwerpunkt auf arme und marginalisierte Bevölkerungsgruppen im Rahmen bilateraler und regionaler Programme gelegt wird 41 . Die WHO-Partnerschaft für universelle Gesundheitsversorgung ermöglicht eine gezielte technische Unterstützung in 119 Ländern und ist maßgeblich für die Harmonisierung der Bemühungen der Länder zur Umsetzung ihrer nationalen Zielvorgaben für SDG 3.

    ØFörderung von Investitionen in Gesundheitssysteme durch gezielte Anreize und Stärkung der Rechenschaftspflicht 42 Die EU sollte die Verbesserung der Gesundheitssysteme und der öffentlichen Gesundheit als Kernaspekt der internationalen Zusammenarbeit mit Partnern, einschließlich finanzieller Unterstützung, in Erwägung ziehen.

    ØStärkung der Sozialschutzsysteme durch bilaterale Länderprogramme, insbesondere durch Unterstützung der Schaffung von Mindestvorschriften für den Sozialschutz, die einen gleichberechtigten Zugang zu grundlegender Gesundheitsversorgung umfassen.

    ØFörderung internationaler Standards für pharmazeutische Medizinprodukte und Technologien durch die Beteiligung der Kommission an internationalen Organisationen und Gremien und Förderung hoher Qualitäts-, Wirksamkeits- und Sicherheitsstandards sowie Schulung in Regulierungsfragen mit Unterstützung der Europäischen Arzneimittel-Agentur und in Zusammenarbeit mit der WHO. 

    Leitprinzip 4: Förderung der Digitalisierung als wesentlicher Faktor

    Um dieses Leitprinzip weiterzuentwickeln, wird ein digitales Maßnahmenpaket für die globale Gesundheit die Führungsrolle der EU demonstrieren und für eine gerechte Gestaltung des derzeitigen digitalen Wandels sorgen 43 :

    ØGegensteuern gegen die unzureichenden Investitionen in die digitale Gesundheitsversorgung und Pflege in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen durch eine Team-Europa-Initiative zur digitalen Gesundheit, die auf den Grundsätzen des geplanten Europäischen Raums für Gesundheitsdaten aufbaut. Schwerpunkt wäre dabei die Erzielung einer transformativen Wirkung, um die universelle Gesundheitsversorgung, die medizinische Grundversorgung, die Pandemievorsorge und -bekämpfung, eine verbesserte Diagnose und personalisierte Medizin sowie die Kontinuität der Versorgung zu fördern. Ein konkretes Beispiel ist die Erleichterung des Zugangs zu Fachwissen dank der Bereitstellung digitaler Gesundheits- und Pflegedienste, auch an geografisch abgelegenen Orten, z. B. durch mHealth (mobile Gesundheit) und Telemedizin. Die Entwicklung und/oder Umsetzung nationaler und regionaler Strategien wie der geplanten Strategien für digitale Gesundheitsversorgung der Afrikanischen Union und der Afrikanischen Zentren für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten wird unterstützt.

    ØAnknüpfen an die Vorreiterrolle der EU in den Bereichen Regulierung von Gesundheitsdaten, digitale Zertifikate, Cloud-Nutzung für den Datenaustausch, Datenschutz und Schutz der Privatsphäre. Die EU wird das Potenzial von Gesundheitsdaten im Einklang mit den Grundsätzen des geplanten Europäischen Raums für Gesundheitsdaten weltweit nutzen und den Einsatz neuer Technologien, einschließlich künstlicher Intelligenz, fördern, um deren Potenzial zur Verbesserung von Diagnose und Behandlung weltweit zu steigern.

    ØBeitrag zur weltweiten Gestaltung des digitalen Gesundheitsökosystems (Vorschriften, Normen, Standards, Interoperabilität) unter Rückgriff auf europäische Beispiele und bewährte Verfahren wie das digitale COVID-Zertifikat der EU und Unterstützung internationaler Vorschriften, die mit dem EU-Rahmen vereinbar sind, während gleichzeitig eine Verwaltung und ein Schutz von Gesundheitsdaten mit dem Menschen im Mittelpunkt erleichtert werden. 

    Leitprinzip 5: Förderung der Forschung über globale Gesundheit, um die Technologien und Gegenmaßnahmen zu entwickeln, die zur Verbesserung der Gesundheit erforderlich sind

    Forschung ist ebenfalls ein Schlüsselfaktor für eine bessere Gesundheit. Eine weltweite Verstärkung der Forschungsanstrengungen kann zu ganz erheblichen Fortschritten bei den Diagnostika und Therapeutika führen. Aufbauend auf dem Erfolg der COVID-19-Impfstoffe wird ein Forschungspaket für globale Gesundheit den Wandel vorantreiben, um sicherzustellen, dass Forschung und Innovation den Menschen weltweit zugutekommen.

    Entsprechend diesem Leitprinzip wird folgenden Handlungslinien Priorität eingeräumt:

    ØAusweitung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Innovation, wobei eine möglichst große Zugänglichkeit, Standardisierung und Interoperabilität der Forschungsdaten angestrebt und die Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse als Gemeingut gefördert wird. Dies steht im Einklang mit der Mitteilung der Kommission „Der globale Ansatz für Forschung und Innovation“ und den dazugehörigen Schlussfolgerungen des Rates.

    ØFörderung des gesamten Forschungsprozesses durch Schaffung eines günstigen Forschungsumfelds und Stärkung der ganzen Wertschöpfungskette von der Grundlagenforschung bis zur vorklinischen und klinischen Forschung, um die Kluft zwischen der Erzeugung und der Umsetzung von Wissen und Erkenntnissen zu überbrücken.

    ØUnterstützung bei der Planung von Regulierung, Produktion, Beschaffung und Bereitstellung, damit die Forschung in Volkswirtschaften mit niedrigem und mittlerem Einkommen der lokalen Produktion von Arzneimitteln und Gesundheitstechnologien nützt.

    ØBeitrag zum gegenseitigen Kapazitätsaufbau durch gemeinsame Unternehmen wie „Global Health EDCTP3“, um eine immer engere Zusammenarbeit mit Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu fördern 44 .

    ØNutzung der industriellen Dimension zur Stärkung der lokalen Produktionskapazitäten und Gewährleistung einer wirksamen Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Akteuren.

    ØVerstärkte Unterstützung internationaler Prozesse, die die wissenschaftliche Grundlage für politische Maßnahmen verbessern, einschließlich der Einrichtung eines wissenschaftlich-politischen Gremiums für Chemikalien, Abfall und Umweltverschmutzung.

    Leitprinzip 6: Beseitigung von Personaldefiziten und Förderung von Kompetenzen

    Durch ein Maßnahmenpaket für Gesundheitspersonal wird diese Strategie sowohl die Entwicklung der benötigten Kompetenzen als auch die Frage des Personalmangels angehen. Dies erfordert einen langfristigen, integrierten Ansatz unter Einbeziehung der Sozialpartner, eine länderübergreifende Zusammenarbeit und die Anerkennung, dass die Probleme im Bereich der Pflege akuter sind und Frauen unverhältnismäßig stark treffen:

    ØStärkung der internationalen Zusammenarbeit und der Einhaltung internationaler Verpflichtungen im Bereich der Rekrutierung, Entwicklung einer zuverlässigen Überwachung und Datenerhebung zu Arbeitskräften und deren Mobilität.

    ØFörderung von gegenseitig vorteilhaften Mobilitätsvereinbarungen mit Partnern vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen 45 , um die zirkuläre Mobilität zu fördern und der Abwanderung von Fachkräften entgegenzuwirken, unter anderem durch Rückgriff auf das Paket zu Kompetenzen und Talenten, insbesondere im Hinblick auf die künftigen Fachkräftepartnerschaften mit Partnerländern.

    ØUnterstützung der Partnerländer bei der Ausbildung, der Einstellung und dem Einsatz von Fachkräften im Gesundheitswesen und bei der Gewährleistung ihrer beruflichen Entwicklung durch geeignete Aus- und Weiterbildungsprogramme für Hilfskräfte in Partnerschaft mit anderen Gebern, wobei berücksichtigt wird, dass der Verbleib von Fachkräften im Gesundheitswesen unterstützt werden muss. Die Team-Europa-Initiative für eine auf Chancen ausgerichtete Berufsbildung 46 wird dazu beitragen, den Bedarf an Fachkompetenzen zu analysieren und die erforderlichen Schulungen durchzuführen.

    ØUnterstützung von Partnerschaften im Rahmen des Kompetenzpakts und der Blaupause zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen mit dem Ziel, den Bedarf an spezifischen Kompetenzen im Gesundheitswesen und in der Pflege besser zu verstehen und einschlägige Aus- und Fortbildungslösungen zu entwickeln.

    2.3 Verhütung und Bekämpfung von Gesundheitsgefahren, einschließlich Pandemien, unter Anwendung des Konzepts „Eine Gesundheit“

    Die Bekämpfung von Gesundheitsgefahren ist zu einer der obersten Prioritäten geworden. Aufgrund der Verflechtung zwischen unseren heutigen Gesellschaften und unserer Interaktion mit dem Klima, der Umwelt und der Tierwelt, tritt die Welt möglicherweise gerade in ein Zeitalter der Pandemien 47 ein. Gesundheitsgefahren können unterschiedliche Ursachen haben, darunter Umweltverschmutzung und chemische, biologische, radiologische oder nukleare Bedrohungen (CBRN), weshalb es eines umfassenden gefahrenübergreifenden Ansatzes bedarf. Im Juli 2022 48 erstellte die Kommission eine Liste der drei wichtigsten grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren (Krankheitserreger mit hohem Pandemiepotenzial, CBRN-Bedrohungen und antimikrobielle Resistenzen), die als Richtschnur für das interne und das auswärtige Handeln dienen soll.

    Die EU hat frühzeitig Lehren aus der Pandemie gezogen, indem sie eine neue Verordnung zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur Verbesserung der Vorsorge und Reaktion im Bereich medizinischer Gegenmaßnahmen verabschiedet und insbesondere die Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) gegründet hat. In Bezug auf solche Gegenmaßnahmen werden in dem parallel zu dieser Strategie vorgelegten Bericht über den Stand der Krisenvorsorge im Gesundheitsbereich die robusten Maßnahmen dargelegt, die auch auf globaler Ebene ergriffen wurden.

    Die Bemühungen müssen fortgesetzt werden, da – wie die Unabhängige Kommission für Pandemievorsorge und -bekämpfung 49 betont hat – noch viel zu tun bleibt, bis die Welt in ihrer Gesamtheit für diese Aufgabe bereit ist. Daher wird mithilfe dieser Strategie weiterhin gegen die anhaltende COVID-19-Pandemie und ihre Folgen vorgegangen und aufbauend auf den Erfahrungen der letzten drei Jahre ein umfassender Ansatz zur Gewährleistung der globalen Gesundheitssicherheit entwickelt.

    Um bei diesen globalen Bemühungen eine Führungsrolle zu übernehmen, wird die Kommission die Leitprinzipien befolgen und die Mitgliedstaaten auffordern, dies ebenso zu tun:

    Leitprinzip 7: Stärkung der Kapazitäten für Prävention, Vorsorge und Reaktion sowie frühzeitige Erkennung von Gesundheitsgefahren weltweit

    COVID-19 hat vor Augen geführt, wie wichtig solide Vorsorge- und Reaktionskapazitäten und angemessene Finanzmittel für die Rettung von Menschenleben sind. Die Pandemie hat auch gezeigt, dass durch Ausgaben in Milliardenhöhe Billionen hätten eingespart werden können. Es wird von entscheidender Bedeutung sein, der WHO nachhaltige Finanzierungen zur Verfügung zu stellen und innovative Wege zur Schließung von Lücken zu finden, wie den Pandemiefonds 50 , den die Kommission und einige EU-Mitgliedstaaten als wichtige Beitragszahler mitbegründet haben.

    Die EU sollte sich weiterhin auf die Verbesserung der Maßnahmen zum Schutz der biologischen Sicherheit in einschlägigen Einrichtungen sowie auf die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und die Schulung des Personals konzentrieren.

    Um diese Leitprinzipien weiterzuentwickeln, wird folgenden Handlungslinien Priorität eingeräumt:

    ØPriorisierung der Gesundheitssicherheit auf der globalen Gesundheitsagenda, unter anderem durch Konzeption und Umsetzung der Team-Europa-Initiative mit Afrika 51 im Bereich der Gesundheitssicherheit unter Verwendung des Konzepts „Eine Gesundheit“, um die Systeme und Kapazitäten für eine nachhaltige und risikobasierte Prävention, Vorsorge und Reaktion in Bezug auf Bedrohungen durch infektiöse und nicht infektiöse Krankheiten, auch im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung und antimikrobiellen Resistenzen, zu stärken (siehe auch Leitprinzip 11). 

    ØUnterstützung der regionalen und nationalen Bemühungen zur Stärkung der Arzneimittelsysteme und der Produktionskapazitäten für Impfstoffe und andere medizinische Produkte und Technologien, um die Qualität, die Sicherheit, den gleichberechtigten Zugang und die Souveränität im Gesundheitsbereich zu stärken. Zu diesem Zweck Vorantreiben der laufenden Team-Europa-Initiative für die Herstellung von und den Zugang zu Impfstoffen, Arzneimitteln und Gesundheitstechnologien in Afrika 52 sowie der Partnerschaft der EU mit Lateinamerika und der Karibik in den Bereichen Arzneimittelherstellung und Gesundheit 53 . Die EU wird in die Stärkung der Märkte für Gesundheitsgüter und in die Unterstützung der durchgängigen Beschaffung und des Lieferkettenmanagements, einschließlich Transparenz und Überwachung, investieren, wobei unter anderem Unterstützungsnetze für Unternehmen genutzt werden, um die Herstellung von Kontakten zu fördern sowie den Austausch auf den Märkten und den Dialog zwischen den Akteuren der Industrie zu erleichtern. 

    ØDiversifizierung und Aufbau von EU-Kapazitäten in Bezug auf Lieferketten für kritische Ausrüstung und Gegenmaßnahmen, Diagnostika und Therapeutika einschließlich gezielter Maßnahmen, um Versorgungsengpässe zu vermeiden und Lieferungen durch weltweite Anbieter sicherzustellen. Dies wird die strategische Resilienz der EU stärken und vor allem das weltweite Angebot an Gegenmaßnahmen erhöhen, wodurch der Zugang der Partner zu solchen Gütern verbessert wird und Wege der Zusammenarbeit eröffnet werden.

    ØEntwicklung von Kapazitäten für die Früherkennung sowie für eine solide und nachhaltige Behandlung gefährlicher Abfälle und Materialien 54 , aufbauend auf den Arbeiten im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union und durch Stärkung des Rechtsrahmens für Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren in allen einschlägigen Einrichtungen. Die Exzellenzzentren der EU zur Eindämmung von CBRN-Risiken 55 und ihre Tätigkeiten in 63 Partnerländern sollten zur Sensibilisierung und Schulung des Personals beitragen.

    ØUnterstützung der Entwicklung eines umfassenden Systems für die humanitäre Reaktion auf Krankheitsausbrüche, das auch Gebiete außerhalb der EU abdeckt und auf dem Katastrophenschutzverfahren der Union und auf der Europäischen Kapazität für humanitäre Hilfe (EHRC) aufbaut.

    ØWeitere Unterstützung der Umsetzung der Resolution 2286 des Sicherheitsrates zum Schutz von Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten 56 durch Eintreten für die Achtung des humanitären Völkerrechts und Förderung der Rechenschaftspflicht für Angriffe auf medizinisches Personal und die medizinische Infrastruktur sowie der Kontinuität der Gesundheitsversorgung und des Zugangs in bewaffneten Konflikten.

    ØAusbau und Stärkung europäischer und weltweiter Forschungspartnerschaften, einschließlich Netzen für klinische Prüfungen, die zur Bekämpfung neuer und sich entwickelnder Krankheitserreger eingesetzt werden können, um die rechtzeitige Verfügbarkeit wirksamer medizinischer Gegenmaßnahmen sicherzustellen.

    Leitprinzip 8: Vorbereitungen auf einen ständigen globalen Mechanismus zur Förderung der Entwicklung von und des gleichberechtigten Zugangs zu Impfstoffen und Gegenmaßnahmen für Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen

    Eine der wichtigsten Lehren aus der COVID-19-Pandemie besteht darin, dass der gleichberechtigte Zugang zu medizinischen Gegenmaßnahmen von zentraler Bedeutung für die Pandemievorsorge und -bekämpfung ist. Dies erfordert eine dauerhafte Lösung , die auf dem „Access to COVID-19 Tools Accelerator“ (ACT-A), dem „Pandemic Influenza Preparedness Framework“ 57 und anderen relevanten Erfahrungen aufbaut. 

    Damit wirksame medizinische Gegenmaßnahmen rasch zur Verfügung stehen, müssen Krankheitserreger durch eine effiziente Überwachung frühzeitig erkannt werden und wirksame Forschungsplattformen dafür bereitstehen, die erforderlichen Nachweise für eine rasche Entwicklung und Einführung zu erbringen, unterstützt durch günstige Rahmenbedingungen für die Forschung mit Plattformen für klinische Prüfungen, die schnell auf neue Krankheiten umschwenken können, und durch ein wirksames Regelungsumfeld für die Durchführung klinischer Prüfungen.

    Leitprinzip 9: Aushandlung eines wirksamen rechtsverbindlichen Pandemievertrags auf der Grundlage des Konzepts „Eine Gesundheit“ und strengerer Internationaler Gesundheitsvorschriften

    Dadurch werden die Lücken im internationalen Regelwerk für Pandemievorsorge und -bekämpfung geschlossen, das die Länder verpflichtet und die WHO in die Lage versetzt, Pandemierisiken rasch zu melden und zu untersuchen 58 . Der Pandemievertrag sollte konkrete Bestimmungen zu antimikrobiellen Resistenzen enthalten 59 .

    Leitprinzip 10: Aufbau eines robusten globalen kooperativen Überwachungsnetzes zur besseren Erkennung und Bekämpfung von Krankheitserregern 

    Die Strategie unterstützt die Schaffung eines neuen zuverlässigen Netzes, das Krankheitserreger an wichtigen Hotspots untersucht und nachweist und nicht nur Bedrohungen ermittelt, sondern auch Ratschläge zu möglichen Maßnahmen erteilt. Diese Arbeit würde von den EU-Delegationen vor Ort unterstützt und die G7-Initiative zur Verknüpfung bestehender Netze 60 ergänzen. Dazu gehören die Digitalisierung und Integration von umfassenden Überwachungssystemen für Mensch, Tier und Umwelt, der Ausbau der Laborkapazitäten und der Fähigkeiten zur Genomsequenzierung sowie die Ausbildung von Personal.

    Leitprinzip 11: Anwendung eines umfassenden Konzepts „Eine Gesundheit“ und Intensivierung des Kampfes gegen antimikrobielle Resistenzen

    Zwei entscheidende Herausforderungen sind in den letzten Jahren dringender geworden. Die erste betrifft die Komplexität und die Folgen der Interaktion zwischen Tier, Umwelt und Mensch, die ein multisektorales, integriertes und transdisziplinäres Konzept „Eine Gesundheit“ erfordern. Dazu gehört unter anderem das erhöhte Risiko größerer Pandemieausbrüche, die insbesondere auf Landnutzungsänderungen, Umweltzerstörung, komplexe Lebensmittelproduktionssysteme und die Intensivierung von Handel und Reisen zurückzuführen sind, aber auch die Belastung von Volkswirtschaften mit niedrigem und mittlerem Einkommen durch die Vernachlässigung umweltbedingter oder endemischer Krankheiten, bei denen es sich meistens um Zoonosen oder durch Luft, Wasser oder Vektoren übertragene Krankheiten handelt.

    Die zweite ist die stille Pandemie der antimikrobiellen Resistenzen, die die WHO zu den zehn größten Bedrohungen für die globale Gesundheit zählt 61 . Antimikrobielle Resistenzen stellen auch einen erschwerenden Faktor in Pandemien dar. Darüber hinaus verschmutzen antimikrobielle Substanzen die Umwelt und beeinträchtigen die biologische Vielfalt 62 . Länder, Institutionen und globale Interessenträger müssen diese Herausforderungen gemeinsam und umfassend als Priorität angehen.

    Entsprechend diesem Leitprinzip wird folgenden Handlungslinien Priorität eingeräumt:

    ØIntensivierung der Zusammenarbeit mit der Viererallianz, der die WHO, die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) und das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) angehören, um deren gemeinsamen Aktionsplan „Eine Gesundheit“ (One Health Joint Plan of Action) umzusetzen.

    ØStreben nach einer tiefgreifenden Prävention („deep prevention“) 63 , d. h. Ermittlung und Bekämpfung von Gesundheitsgefahren, bevor Krankheitserreger vom Tier auf den Menschen übergehen, und nicht erst, nachdem es zu Ausbrüchen beim Menschen gekommen ist, sowie Stärkung der Kapazitäten zur Verhinderung von durch Umweltverschmutzung verursachten Gesundheitsgefahren. 

    ØDie Kommission wird bestehende internationale Übereinkommen 64 , die den „Vorlauf“ potenzieller Pandemien betreffen, daraufhin prüfen, ob ihre Bestimmungen oder die zugehörigen Umsetzungspläne gestärkt werden könnten, um das Konzept „Eine Gesundheit“ zu unterstützen.

    ØBemühungen um die Aufnahme konkreter Bestimmungen zu antimikrobiellen Resistenzen in den Pandemievertrag.

    ØUnterstützung der Entwicklung von und des Zugangs zu innovativen medizinischen Gegenmaßnahmen zur Bekämpfung von antimikrobiellen Resistenzen, darunter antimikrobielle Mittel, Impfstoffe und Diagnostika 65 .

    3.Eine neue interne Governance zur Bewältigung globaler Herausforderungen im Gesundheitsbereich

    Um die Ziele dieser Strategie zu erreichen, bedarf es einer engeren Zusammenarbeit innerhalb der Kommission sowie mit den Mitgliedstaaten und Partnern. Grund ist, dass die globale Gesundheit zunehmend durch die Politik in verschiedenen Bereichen (wie Klima, Umwelt, Energie, Ernährung, Ernährungssicherheit, Sozialschutz, Demografie, Bildung, Forschung, humanitäre Hilfe, Finanzen, Handel, Industriepolitik sowie Außen- und Sicherheitspolitik) beeinflusst wird, die sich entweder auf die Gesundheit auswirkt oder Lösungen für Herausforderungen im Gesundheitsbereich ermöglicht; daran sind diverse Einrichtungen auf EU-Ebene und nationaler Ebene sowie verschiedene Finanzinstitutionen aktiv beteiligt. Dies erfordert eine verstärkte Koordinierung, um zur Verwirklichung der Prioritäten dieser Strategie beizutragen und eine Governance umzusetzen, bei der die Gesundheit in allen Politikbereichen berücksichtigt wird – eine Neuerung, die durch diese Strategie eingeführt wird.

    Leitprinzip 12: Wirksame Verknüpfung aller Strategien und Maßnahmen, die sich auf die globale Gesundheit auswirken, innerhalb der Kommission, der EU-Agenturen und der EU-Finanzierungsinstitutionen

    Die Kommission wird Überlegungen zur globalen Gesundheit uneingeschränkt in alle Politikbereiche der EU einbeziehen, die Auswirkungen auf die globale Gesundheit haben, wobei sie die interne Koordinierung stärken und erfassen wird, welche Aufgaben und Zuständigkeiten, Politikkonzepte und Instrumente vorhanden sind und wie diese dazu beitragen, die Prioritäten dieser Strategie zu verwirklichen.

    Dies umfasst Handlungslinien in den folgenden zentralen Politikbereichen:

    ØBemühungen um globale Klimaneutralität bis 2050 mithilfe einer Verbesserung der Anpassungsfähigkeit und einer Stärkung der Resilienz durch die Verringerung der Anfälligkeit gegenüber dem Klimawandel im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris. 

    ØFörderung ehrgeiziger globaler Maßnahmen zur Bekämpfung des Verlusts an biologischer Vielfalt, des illegalen Artenhandels, der Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung und der Exposition gegenüber Giftstoffen. Förderung des Konzepts „Eine Gesundheit“ im künftigen globalen Biodiversitätsrahmen, der auf der UN-Biodiversitätskonferenz (COP15) vereinbart werden soll, sowie bei globalen Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels mit dem Ziel der Verringerung des Risikos von Zoonosen. Förderung der Bodenbiodiversität, der internationalen Bemühungen um die Verringerung der Luftverschmutzung und die Eindämmung der weltweiten Emissionen sowie Unterstützung wichtiger internationaler Instrumente, eines globalen Mechanismus für den Umgang mit Chemikalien und Abfällen für die Zeit nach 2020, der Aushandlung eines neuen, rechtsverbindlichen Instruments zur Beendigung der Verschmutzung durch Kunststoffe und ehrgeiziger Ergebnisse in den Bereichen Wasser und Gesundheit auf der bevorstehenden VN-Wasserkonferenz 2023.

    ØFörderung wirksamer Gesundheits- und Sicherheitsstandards weltweit durch weitere Zusammenarbeit mit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zur Unterstützung der Einbindung des Rechts auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen in den IAO-Rahmen der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit.

    ØAufstockung der humanitären Hilfe und Unterstützung für Regionen und Bevölkerungsgruppen, die am stärksten von Ernährungsunsicherheit und einer hohen Mangelernährungsquote betroffen sind, Verfolgung der Lebensmittelpreise und Bereitstellung von Vorräten für bedürftige Länder, wie in der Mitteilung der Kommission vom März 2022 zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit und Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelsysteme 66 und in der Mitteilung über Düngemittel dargelegt. Verfolgung eines systemischen Ansatzes durch Beschleunigung des Übergangs zu einem nachhaltigen Lebensmittelsystem, das gesundheitliche, ökologische und soziale Vorteile mit sich bringen kann.

    ØMobilisierung von Investitionen in die Bildung zur kurz- und langfristigen Unterstützung der Gesundheit gemäß den auf dem Gipfel zur Umgestaltung der Bildung eingegangenen Verpflichtungen, wobei der frühkindlichen Entwicklung, der Gesundheitserziehung, der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und den damit verbundenen Rechten sowie Schulspeisungen im Rahmen der Programme mit den Partnerländern Priorität eingeräumt wird.

    ØStärkung der Maßnahmen im Bereich der humanitären Hilfe und des Katastrophenschutzes im Zusammenhang mit der globalen Gesundheit in Not- und Krisensituationen durch den Ausbau der operativen, analytischen, Überwachungs- und Kommunikationskapazitäten des Zentrums für die Koordination von Notfallmaßnahmen und der Europäischen Kapazität für humanitäre Hilfe sowie durch den Einsatz von mehr Gesundheitsexperten in Krisengebieten. Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten für das Katastrophenmanagement mit Organisationen wie dem ASEAN-Koordinierungszentrum für humanitäre Hilfe. Stärkung der Verfügbarkeit gesundheitsbezogener Bewältigungskapazitäten im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union, Entwicklung neuer medizinischer und CBRN-bezogener Kapazitäten im Rahmen des Europäischen Katastrophenschutz-Pools und von RescEU und Vertiefung der Zusammenarbeit mit der WHO bei der Reaktion auf Notfälle und weitere Unterstützung ihrer Arbeit an der Entwicklung und Klassifizierung von Standards für medizinische Notfallteams, die weltweit eingesetzt werden können.

    ØBemühungen, das Verhalten öffentlicher und privater Akteure im Rahmen einer Reihe finanzbezogener Maßnahmen so zu lenken, dass es der globalen Gesundheit dient, und zwar durch i) Unterstützung eines gesundheitsfördernden Verhaltens in- und ausländischer Unternehmen mithilfe der Aufnahme gesundheitlicher Auswirkungen in die EU-Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen 67 , ii) Zusammenarbeit mit internationalen Finanzinstitutionen und Ratingagenturen, sodass sie bei ihren Entscheidungen dieselben Gesundheitskriterien berücksichtigen, und iii) Zusammenarbeit mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF), damit er Investitionen im Gesundheitswesen in seine regelmäßige Bewertung der makroökonomischen Stabilität der Länder einbezieht, und dadurch Förderung von Investitionen in die öffentliche Gesundheit.

    ØSicherstellen, dass die internationale Handelspolitik im Dienst der globalen Gesundheit steht, damit die internationalen Arzneimittellieferketten nicht unterbrochen werden, die Partner von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Dienstleistungen profitieren – wobei die Widerstandsfähigkeit der Gesundheitssysteme durch die Initiative der Welthandelsorganisation (WTO) „Handel und Gesundheit“ 68 gestärkt wird und Erfahrungen mit den WTO-Partnern über Handelserleichterungen ausgetauscht werden. Dazu gehören eine jährliche Bestandsaufnahme der Lehren aus der Pandemie mit den WTO-Partnern und die Überwachung der Umsetzung des Ministerbeschlusses über das WTO-Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) 69 , der es ermöglicht, die Herstellung und Ausfuhr von COVID-19-Impfstoffen auf schnelle und vereinfachte Weise ohne Zustimmung des Patentinhabers zu genehmigen. Wir werden in konstruktiver Weise erörtern, ob dieser Mechanismus auf COVID-19-Therapeutika und -Diagnostika ausgeweitet werden sollte, und werden den Ausbau der Produktionskapazitäten für Impfstoffe und andere Produkte in Entwicklungsländern unterstützen. 

    ØUnterstützung für den Hohen Vertreter bei der Gestaltung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und Förderung der vollständigen Umsetzung dieser Politik durch Einbeziehung der Gesundheit in den politischen Dialog mit den Partnern, um die internationale Zusammenarbeit zu erleichtern. Das auswärtige Handeln kann als Vektor für die Förderung der globalen Gesundheit dienen, beispielsweise durch eine Erfassung der externen Sicherheitsbedrohungen. Die globale Gesundheit sollte mit anderen Faktoren, die sich auf die Gesundheit auswirken, wie Umwelt, Migration, Demografie oder Ernährungssicherheit, verknüpft werden. Die künftigen Handlungslinien sollten Folgendes umfassen: i) Unterstützung der Einrichtung von Pandemieüberwachungsmechanismen in Nicht-EU-Ländern, ii) Weitergabe gegenseitiger Informationen über die Pläne der Partner zur Förderung außen- und handelspolitischer Ziele durch Gesundheit, iii) Gewährleistung der Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Partnern in Genf, New York und weltweit und iv) Verhinderung von und Reaktion auf Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland, bei denen die globale Gesundheit als Waffe eingesetzt werden kann. Eine wirksame Kommunikation über die gesundheitspolitischen Maßnahmen der EU hat sich in dieser Hinsicht als sehr nützlich erwiesen.

    ØGewährleistung einer aktiven Rolle der EU-Delegationen bei der Umsetzung dieser Strategie. Während der COVID-19-Pandemie haben sich die EU-Delegationen als wertvolle Quelle erwiesen, da sie gesundheitsbezogene Informationen weltweit gesammelt, die Prioritäten der EU kommuniziert und gleichzeitig das politische Bewusstsein geschärft haben. Die Rolle der EU-Delegationen muss gestärkt werden, indem für spezifisches Fachwissen in gesundheitsbezogenen Bereichen von geostrategischer Bedeutung gesorgt wird. Es wird geprüft werden, ob das gesundheitsspezifische Fachwissen in den Delegationen, auch durch die Entsendung von Sachverständigen, gestärkt werden kann.

    Leitprinzip 13: Bessere Verknüpfung und Koordinierung der Politikkonzepte und Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten, um mit einer Stimme zu sprechen und weltweit wirksame Maßnahmen zu ergreifen

    Die EU hat bei der weltweiten Bekämpfung der COVID-19-Pandemie mithilfe des Konzepts „Team Europa“, bei dem die EU und die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten handeln, eine entscheidende Führungsrolle übernommen. Die Stärkung dieser Führungsrolle ist von wesentlicher Bedeutung, um die Wirkung des Beitrags der EU zur globalen Gesundheit zu verstärken und gestützt auf unsere Grundwerte eine neue globale Gesundheitsordnung zu gestalten. Unter den EU-Mitgliedstaaten und Interessenträgern herrscht großes Einvernehmen darüber, dass dies in der Praxis eine engere Koordinierung erfordert, die nicht nur die spezifischen Zuständigkeiten wahren, sondern auch die Entscheidungsfindung über die etablierten rechtlichen Kanäle erleichtern würde.

    Aufbauend auf den Ideen der EU-Mitgliedstaaten wird in dieser Strategie vorgeschlagen, praktische Wege zur Verbesserung der Koordinierung im Jahr 2023 festzulegen 70 , wobei folgende Handlungslinien verfolgt werden:

    ØGewährleistung von Synergien zwischen den Strategien der Mitgliedstaaten und der EU für globale Gesundheit.

    ØErleichterung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen der EU und den Mitgliedstaaten in den vielen zentralen Stellen, die sich mit der globalen Gesundheit befassen (Brüssel, Hauptstädte der Mitgliedstaaten, Genf und New York), wobei die Kapazitäten und/oder das Fachwissen im Gesundheitsbereich insbesondere in Genf und New York weiter ausgebaut werden. Dies wird auf einer laufenden Initiative des tschechischen Ratsvorsitzes aufbauen, um dem Bedarf gerecht zu werden.

    ØEinholung der Meinungen der Mitgliedstaaten, unter anderem durch regelmäßige Umfragen zu bestimmten Themen, um die Formulierung von Standpunkten zu erleichtern.

    ØStändige Bestandsaufnahme der wichtigsten Maßnahmen und Finanzierungsbemühungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten, um einen besseren Überblick über laufende Maßnahmen zu gewinnen und die Mittel mit den Prioritäten der Strategie zu verknüpfen, wobei gegebenenfalls die Unterstützung durch gemeinsame Ministertreffen in den Bereichen Gesundheit, Finanzen, auswärtige Angelegenheiten und Entwicklung in Betracht gezogen werden sollte.

    ØStärkung der vorgelagerten Koordinierung mit den Mitgliedstaaten, insbesondere in Foren, an denen nicht alle Mitgliedstaaten direkt teilnehmen (z. B. G7, G20 und Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)).

    ØIntensivierung der EU-Koordinierung und Gewinnung von Verbündeten, um eine angemessene Präsenz und Entscheidungsrolle der EU in internationalen Organisationen sicherzustellen. 

    ØStärkung der auf die Strategie abgestimmten Kommunikation nach außen, damit die Bemühungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten angemessen gewürdigt werden, wobei das Konzept „Team Europa“ im Einklang mit der Global-Gateway-Strategie zum Markenzeichen für wirksame Maßnahmen der EU im Gesundheitsbereich werden sollte.

    4.Eine neue multilaterale Governance für die im Entstehen begriffene globale Gesundheitsordnung 

    Seit der Mitteilung von 2010 bildet sich eine neue globale Gesundheitsordnung heran: ein sich ständig weiterentwickelndes System mit einer Vielzahl neuer Akteure und Initiativen, die die Beziehungen im Bereich globale Gesundheit vor einem komplexen geopolitischen Hintergrund neu gestalten. Die COVID-19-Pandemie war ein Gradmesser für das, was wesentlich ist, was sich ändern muss und was fehlt, um eine wirksame globale Gesundheitspolitik zu erreichen. Die Kommission wird Leitprinzipien befolgen und die Mitgliedstaaten auffordern, dasselbe zu tun:

    Leitprinzip 14: Unterstützung für eine stärkere, wirksame und rechenschaftspflichtige WHO

    Alle Mitgliedstaaten der EU-27 sind Mitglieder der WHO, und auch wenn die EU als solche formell kein WHO-Mitglied ist, hat die WHO stets die volle Unterstützung der EU erhalten, auch in Zeiten, in denen ihre Rolle auf dem Spiel stand. Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass die WHO der unverzichtbare Eckpfeiler des multilateralen Gesundheitssystems ist – und hat gleichzeitig einige Mängel offenbart. Diese Strategie sollte darauf abzielen, die Führungsrolle, Wirksamkeit, Effizienz und Rechenschaftspflicht der WHO weiter zu stärken und die Prioritäten der EU und der WHO aufeinander abzustimmen.

    Folgenden Handlungslinien wird Priorität eingeräumt: 

    ØAnstreben eines formellen Beobachterstatus der EU mit uneingeschränkten Mitwirkungsrechten als erster Schritt zur Vollmitgliedschaft in der WHO.

    ØBeitrag zu einer nachhaltigeren Finanzierung der WHO bis 2030-2031 im Einklang mit den Beschlüssen der 75  Weltgesundheitsversammlung 71 .

    ØVorantreiben der Reform der WHO zur Stärkung ihrer Governance, Effizienz, Rechenschaftspflicht und der Durchsetzung ihrer Regeln entsprechend ihrem Charakter als mitgliedergesteuerte Organisation.

    ØStärkere Konzentration der WHO auf ihre normative Rolle in Bereichen von globaler Bedeutung, beginnend mit verschärften Internationalen Gesundheitsvorschriften und dem Abschluss eines künftigen Pandemievertrags bis 2024, und Auslotung anderer Bereiche wie Verwaltung von Gesundheitsdaten und Gesundheitspersonal.

    ØVertiefung der Zusammenarbeit mit der WHO auf zentraler und regionaler europäischer Ebene unter Nutzung der oben genannten Erfassungsmechanismen, um eine bessere Abstimmung der Prioritäten der EU und der WHO zu gewährleisten. Diese gemeinsamen Ziele werden als Richtschnur für den umfangreichen freiwilligen Beitrag der EU zur WHO dienen. In den Jahren 2020 und 2021 waren die freiwilligen Beiträge der Kommission die vierthöchsten insgesamt, und die EU und ihre Mitgliedstaaten waren mit mehr als 20 % des WHO-Haushalts der größte Beitragszahler 72 .

    Leitprinzip 15: Steuerung der neuen globalen Gesundheitspolitik durch Schließung von Lücken und Gewährleistung eines kohärenten Handelns

    Wie sich während der COVID-19-Pandemie erneut gezeigt hat, muss die globale Gesundheitspolitik (die Gesamtheit der Institutionen, Akteure, Vorschriften und Finanzierungsstränge in diesem Bereich) gestärkt werden, um sicherzustellen, dass i) die notwendigen Mechanismen zur Bewältigung der Herausforderungen im Gesundheitsbereich zur Verfügung stehen und ii) sich die zahlreichen im Bereich der globalen Gesundheit tätigen Gremien ausreichend miteinander abstimmen, um Doppelarbeit und Zersplitterung, die eine wirksame und effiziente Reaktion auf Herausforderungen im Gesundheitsbereich erschweren, zu vermeiden.

    Kurzfristig haben das System der Vereinten Nationen, die G7, die G20 und die OECD wichtige Impulse für das globale Handeln gegeben. Der G7-Pandemie-Pakt 73 ist ein gutes Beispiel – er soll in Ermangelung eines weltweiten Netzes zur Überwachung von Krankheitserregern dafür sorgen, dass bestehende Teilnetze miteinander verbunden werden. Ein weiteres nennenswertes Beispiel ist der von der G20 gegründete Pandemiefonds 74 , mit dem unmittelbare Finanzierungslücken auf globaler, regionaler und nationaler Ebene geschlossen werden.

    Längerfristig erfordert eine robuste globale Gesundheitspolitik, dass bestehende Lücken geschlossen werden und Kohärenz gewährleistet wird. Neben dem angestrebten Abschluss eines Panedemievertrags (siehe Abschnitt 2.3) wird folgenden Handlungslinien Priorität eingeräumt:

    ØBemühungen um eine dauerhafte Zusammenarbeit und um Synergien zwischen den Bereichen Gesundheit und Finanzen mit einer ständigen Abstimmung zwischen Gesundheits- und Finanzpolitik, um Bedrohungen für die globale Gesundheit und die Weltwirtschaft wirksam zu begegnen, wobei auf der Arbeit der Gemeinsamen G-20-Taskforce für Finanzen und Gesundheit aufgebaut wird. Im Rahmen dieser ständigen Abstimmung würden die wirtschaftlichen Auswirkungen globaler Gesundheitsgefahren und -anfälligkeiten bewertet und ermittelt, wie sich die Regierungen besser auf potenzielle Krisen vorbereiten können. Darüber hinaus würden dadurch die notwendigen Finanzmittel mobilisiert, sobald die WHO wegen einer Pandemie den Notstand ausgerufen hat, damit die Länder die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen besser bewältigen können.

    ØStärkere Abstimmung und Koordinierung zwischen globalen Gesundheitsinitiativen, um größtmögliche Effizienz zu gewährleisten und dauerhafte Lösungen auszuloten 75 , durch die die Tätigkeiten mehrerer bestehender Gesundheitsfonds zusammengeführt oder ausgeweitet und weiterhin die für ihre Kernarbeit wichtigen Finanzmittel bereitgestellt werden können 76 .

    ØFortsetzung einer hohen Priorisierung der Herausforderungen für die globale Gesundheit auf der globalen Agenda und strukturelle Einbeziehung der Führungsspitzen, um der Arbeit im Bereich globale Gesundheit – mit einer zentralen Rolle der WHO – Impulse zu verleihen und individuelle und kollektive Verantwortung zu übernehmen. Im Rahmen der laufenden multilateralen Gespräche Befürwortung einer Struktur zu diesem Zweck, an der erforderlichenfalls die Staats- und Regierungschefs beteiligt sind.

    Leitprinzip 16: Gewährleistung einer stärkeren Rolle der EU in internationalen Organisationen und Gremien

    Die EU und ihre Mitgliedstaaten leisten im Rahmen von Team Europa erhebliche finanzielle Beiträge zu allen wichtigen internationalen Institutionen und Initiativen für globale Gesundheit. Daher muss unbedingt sichergestellt werden, dass sich diese finanziellen Beiträge in angemessenen Entscheidungsbefugnissen widerspiegeln, um die Ziele dieser Strategie zu erreichen.

    Folgenden Handlungslinien wird Priorität eingeräumt:

    ØGewährleistung einer angemessenen Beteiligung und Entscheidungsrolle in allen Einrichtungen und Gremien entsprechend den Beiträgen der EU und der Mitgliedstaaten, um ihren Einfluss zu erhöhen.

    ØÜberwachung der finanziellen Beiträge der EU zu internationalen Organisationen, Agenturen und Initiativen sowie Überwachung ihrer Auswirkungen auf die Prioritäten der EU.

    ØEntwicklung eines Plans zur weiteren Stärkung des Einflusses der EU innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens, um in Fällen, in denen die EU in Einrichtungen oder Gremien keine ihren Beiträgen entsprechende Rolle spielt, für Ausgewogenheit zu sorgen.

    5.Ausweitung der strategischen Partnerschaften der Union im Gesundheitsbereich und Neugestaltung der Zusammenarbeit mit verschiedenen Interessenträgern

    Angesichts der weltweiten großen Herausforderungen im Gesundheitsbereich müssen unsere Partnerschaften ausgebaut werden, um das einzigartige Potenzial der EU zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit zu nutzen.

    Die Kommission wird Leitprinzipien befolgen und die Mitgliedstaaten aufrufen, dies ebenfalls zu tun:

    Leitprinzip 17: Ausbau von Partnerschaften auf der Grundlage von Gleichberechtigung, gemeinsamer Verantwortung, beiderseitigem Interesse und strategischen Prioritäten

    Ziel der Global-Gateway-Strategie ist die Vertiefung sinnvoller und für beide Seiten vorteilhafter Partnerschaften mit einem breiten Spektrum traditioneller und nicht traditioneller Partner und Interessenträger. Hierbei ist Gesundheit eine der zentralen Säulen. Die EU wird sich weiterhin für die Entwicklung von Partnerschaften einsetzen, um die Verbesserung der Gesundheit weltweit zu unterstützen, wobei Ländern mit schwächeren Gesundheitssystemen besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist.

    Die Beziehungen der EU zu ihren Partnern müssen auf Eigenverantwortung beruhen. Es ist für die Souveränität im Gesundheitsbereich von entscheidender Bedeutung, dass sowohl die EU als auch ihre Partner Verantwortung übernehmen.

    Die bilateralen Partnerschaften der EU werden auf der bestehenden Zusammenarbeit mit einem breiten Spektrum von Partnern aufbauen, darunter nationale Gesundheitsbehörden, öffentliche Gesundheitseinrichtungen und andere einschlägige Stellen. Im Geiste einer echten Partnerschaft wird die EU die Partnerländer dazu anhalten, ehrgeizige Verpflichtungen einzugehen und zu erfüllen, um Gesundheitsbedrohungen vorzubeugen, die Gesundheit zu verbessern und in Gesundheitsdienste für ihre gesamte Bevölkerung zu investieren, indem sie langfristig mehr inländische Ressourcen für das Gesundheitswesen bereitstellen. Dazu gehören beispielsweise Fortschritte in Afrika bei der Annäherung an das in der Erklärung der Afrikanischen Union von Abuja von 2001 77 festgelegte Ziel, „mindestens 15 % des Jahreshaushalts für die Verbesserung des Gesundheitssektors unter Berücksichtigung des erforderlichen haushaltspolitischen Spielraums bereitzustellen“.

    Die EU weitet Partnerschaften im Gesundheitsbereich auf regionaler Ebene aus. Regionalismus spielt im Bereich der globalen Gesundheit eine wichtige Rolle, und regionale Akteure gewinnen immer mehr an Bedeutung. Die Vertiefung der Gesundheitspartnerschaften auf regionaler Ebene, unter anderem in Afrika, Lateinamerika, der Karibik und dem asiatisch-pazifischen Raum, sowie die Unterstützung der Süd-Süd-Zusammenarbeit werden dabei wesentlich sein.

    Auf dem Gipfeltreffen zwischen der EU und der Afrikanischen Union im Februar 2022 wurde die Gesundheitspartnerschaft zwischen der EU und Afrika gestärkt, die als Grundlage für fünf Team-Europa-Initiativen mit afrikanischen Partnern dient 78 . Die EU setzt sich auch für das Gemeinsame Unternehmen EU-Afrika „Global Health EDCTP3“ ein, das auf der Partnerschaft zwischen Europa und Entwicklungsländern im Bereich klinischer Studien aufbaut, an der sich 15 Länder der EU und 21 afrikanische Länder sowie andere öffentliche und private Akteure, Wirtschaftskreise, gemeinnützige Organisationen und Länder außerhalb der EU und Afrikas beteiligen.

    In Lateinamerika und der Karibik wird derzeit eine regionale Team-Europa-Initiative 79 entwickelt mit dem Schwerpunkt auf 1) dem Engagement des Privatsektors, 2) verbesserten regionalen Lieferketten, effizienterer Handelsintegration und besseren Rahmenbedingungen für Unternehmen, 3) einer stärkeren Regulierung, 4) der Konsolidierung der Nachfrage und der Bündelung der Beschaffung, 5) der wissenschaftlichen Zusammenarbeit, 6) der Pandemievorsorge und Gesundheitssicherheit sowie 7) anderen gesundheitsbezogenen Bereichen (Gesundheitsdaten, digitale und neue Technologien, nicht übertragbare Krankheiten, Gesundheitssysteme usw.). Die Partnerschaft wird die laufenden regionalen Bemühungen unterstützen, insbesondere den von der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC) im September 2021 gebilligten Plan zur Selbstversorgung im Gesundheitsbereich, der Maßnahmen zur Steigerung der Kapazitäten zur Herstellung von Impfstoffen und Arzneimitteln in der Region vorsieht. Ein wichtiger Partner wird die Panamerikanische Gesundheitsorganisation (PAHO/WHO) sein.

    Im Einklang mit ihrer Strategie für die Zusammenarbeit im indopazifischen Raum wird die EU weiterhin mit den indopazifischen Partnern zusammenarbeiten, um deren Kapazitäten, Souveränität im Gesundheitsbereich und Pandemievorsorge, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder in der Region, zu stärken. Die EU wird die kooperative Forschung zu übertragbaren Krankheiten im Rahmen des Forschungsprogramms „Horizont Europa“ fördern. Gemäß ihrer Arzneimittelstrategie wird die EU die multilaterale Zusammenarbeit zur Gewährleistung sicherer und breitgefächerter pharmazeutischer und gesundheitsbezogener industrieller Lieferketten intensivieren, um den Zugang zu hochwertigen Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten zu erleichtern. Die EU wird die weitere Zusammenarbeit mit dem ASEAN im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ prüfen, um engere Verbindungen zwischen regionalen Gesundheitskapazitäten wie dem neuen ASEAN-Zentrum für Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und neu auftretende Krankheiten (ASEAN Centre for Public Health Emergencies and Emerging Diseases, ACPHEED) zu fördern.

    Die Resilienz des Gesundheitswesens in ihrer Nachbarschaft wird ein vorrangiges Anliegen der EU bleiben. Die EU unterstützt ihre Partner im Westbalkan und in ihrer Nachbarschaft aktiv dabei, ihre Gesundheitsstandards anzuheben und die Wahrscheinlichkeit künftiger Grenzschließungen aufgrund von gesundheitlichen Notlagen zu verringern. Sie leistet Kandidatenländern und potenziellen Kandidaten, einschließlich der Ukraine, Moldaus und Georgiens, Hilfe bei der Angleichung ihrer Rechtsvorschriften im Gesundheitsbereich an das einschlägige EU-Recht und bei deren Umsetzung. Dazu gehört auch die Mobilisierung der EU-Agenturen (ECDC und EMA), insbesondere in folgenden Bereichen: Umsetzung des EU-Besitzstands zu grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren im Einklang mit den EU-Standards, Trainingsprogramm für Feldepidemiologie zum Kompetenzaufbau in den nationalen Gesundheitssystemen in der gesamten Nachbarschaft und im Westbalkan, Fortschritte beim Konzept „Eine Gesundheit“ in Bezug auf antimikrobielle Resistenzen, Stärkung der Überwachungssysteme und der Mikrobiologie-Kapazitäten im öffentlichen Gesundheitswesen sowie regionale Zusammenarbeit in den Bereichen epidemiologische Informationen, Risikobewertung, Vorsorge, Reaktion und bei Notlagen im öffentlichen Gesundheitsbereich.

    Die Partner im Westbalkan und die Ukraine wurden aufgefordert, dem Gesundheitssicherheitsausschuss als Beobachter beizutreten. Die Westbalkanländer sind alle Unterzeichner der Vereinbarung der EU über die gemeinsame Beschaffung medizinischer Gegenmaßnahmen.

    Die Vereinigten Staaten (USA) sind ein wichtiger Partner im Bereich der globalen Gesundheit, wie die „Agenda der USA und der EU für die Überwindung der globalen Pandemie, für die weltweite Impfung, die Rettung von Leben und den besseren Wiederaufbau der globalen Gesundheitssicherheit“ 80 , die Verwaltungsvereinbarung mit dem US-Ministerium für Gesundheitspflege und Soziale Dienste über Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit 81 , die Transatlantische Taskforce für antimikrobielle Resistenz 82 , die gemeinsame Task Force der EU und der USA zur Bewältigung von Produktions- und Lieferkettenproblemen im Zusammenhang mit COVID-19 83 und die Koordinierung mit der US-Agentur für internationale Entwicklung beweisen. Die Partnerschaft zwischen der EU und den USA sollte ausgeweitet werden, um ein umfassenderes Spektrum von Gesundheitsfragen wie Gesundheitssicherheit, Krebspolitik und globale Gesundheitspolitik abzudecken; zu diesem Zweck sollte eine EU-US-Taskforce für die Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich eingerichtet werden.

    Eine enge Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Partnern und Gebern wie Kanada, Japan und dem Vereinigten Königreich, die unter anderem auf die Stärkung des Gesundheitssystems und mehr Gerechtigkeit sowie eine universelle Gesundheitsversorgung ausgerichtet ist, wird für die Entwicklung multilateraler Ansätze zur Lösung globaler Herausforderungen weiterhin wesentlich sein. Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten arbeitet mit anderen Zentren für Seuchenbekämpfung in Nicht-EU-Ländern zusammen, einschließlich der US-amerikanischen Zentren für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten.

    Entsprechend diesem Leitprinzip wird folgenden Handlungslinien Priorität eingeräumt:

    ØVerlagerung des Schwerpunkts in allen Regionen auf die bedürftigsten Partner und dorthin, wo Ergebnisse vor Ort erzielt werden können, unter Berücksichtigung besonderer Herausforderungen wie Konfliktsituationen, Förderung der Zusammenarbeit dort, wo die Regierungen Verantwortung übernehmen und zur Wirksamkeit der Unterstützung beitragen.

    ØWeitere Priorisierung der Gesundheit in der Nachbarschaft und bei der Unterstützung von Kandidatenländern und potenziellen Kandidaten, Beistand für die Ukraine und die Republik Moldau, deren Gesundheitssysteme aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine unter enormem Druck stehen, und umfassende Hilfe bei den Wiederaufbaubemühungen nach dem Krieg, der Modernisierung und der Wiederherstellung ihrer Gesundheitssysteme.

    ØNutzung der Stärken der EU mit ihren einzigartigen regionalen Gremien (wie dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA)), die die Möglichkeit haben, mit anderen regionalen Initiativen weltweit zusammenzuarbeiten, EU-Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse auszutauschen und Fachwissen außerhalb der EU zu nutzen. Dies würde die Zusammenarbeit mit Einrichtungen wie den afrikanischen Zentren für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten, der Afrikanischen Arzneimittel-Agentur und ähnlichen Einrichtungen in der Nachbarschaft sowie bei Programmen in Lateinamerika und im indopazifischen Raum (wie dem Programm zur Pandemiebewältigung und -vorsorge in Südostasien, das die ASEAN-Länder bei dem Ausbau der nationalen Kapazitäten für die Bekämpfung von COVID-19 unterstützt) stärken.

    Leitprinzip 18: Stärkere Einbeziehung wichtiger Interessenträger im Bereich globale Gesundheit

    Einige internationale Organisationen der Zivilgesellschaft, gemeinnützige Organisationen, Initiativen für globale Gesundheit (wie der Globale Fonds, Gavi, CEPI u. a.), andere UN-Gremien (einschließlich UNFPA, UNICEF, UNAIDS), multilaterale Entwicklungsbanken und private Akteure können ein größeres Finanzierungsvolumen aufbringen, als es viele Geberländer allein bereitstellen könnten. Die Einbindung dieser Interessenträger ist von maßgeblicher Bedeutung, um die Koordinierung und Komplementarität der Maßnahmen zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit mit allen Arten von Organisationen der Zivilgesellschaft (einschließlich Jugendorganisationen), Patientenorganisationen, Sozialpartnern, Parlamenten und Gemeinschaften im weiteren Sinne, ist von grundlegender Bedeutung, da sich der EU so die Möglichkeit bietet, für Solidarität und Demokratie einzutreten und deutlich zu machen, welche Bedeutung sie einer offenen und transparenten Regierungsführung und den Menschenrechten beimisst. Ebenso wichtig ist die Zusammenarbeit mit Gemeinschaften und die lokale Verankerung, was die Wirksamkeit der Maßnahmen erhöhen kann. Auch die Privatwirtschaft spielt eine Schlüsselrolle, insbesondere in der pharmazeutischen, biotechnologischen oder Med-Tech-Industrie und bei digitalen Lösungen, um zur Verbesserung der Selbstversorgung beizutragen.

    Entsprechend diesem Leitprinzip wird folgenden Handlungslinien Priorität eingeräumt:

    ØFortsetzung des Aufbaus starker Partnerschaften mit Interessenträgern im Bereich globale Gesundheit, um so die i) gemeinsamen Prioritäten voranzubringen, ii) zur Verwirklichung der Ziele des öffentlichen Sektors beizutragen, iii) die Rechenschaftspflicht zu gewährleisten und iv) eine Fragmentierung zu vermeiden, die die Wirksamkeit globaler Gesundheitsmaßnahmen beeinträchtigen könnte. Die EU wird die Anstrengungen dieser Organisationen unterstützen, die darauf abzielen, ihre Maßnahmen besser zu koordinieren, Doppelarbeit zu vermeiden und ihre Wirkung vor Ort zu maximieren. Die EU wird sich weiterhin für eine enge Zusammenarbeit und die Festlegung gemeinsamer Ziele einsetzen, beispielsweise im Rahmen des Globalen Aktionsplans für gesundes Leben und Wohlergehen für alle 84 .

    ØWeitere Unterstützung zur Stärkung der Zivilgesellschaft als Partner der Strategie sowie der Rolle und der Mitsprache der Menschen bei der Sicherung ihrer eigenen Gesundheit, unter anderem indem Regierungen und Gesundheitsdienstleistern eine Rechenschaftspflicht auferlegt wird. Die EU wird diese Unterstützung auf die Beteiligung und das Engagement lokaler Gemeinschaften in allen Gesundheitsprozessen ausweiten. Solche Gemeinschaften sind von entscheidender Bedeutung, und die lokale Verankerung kann die Wirksamkeit der Maßnahmen unterstützen.

    ØGewährleistung, dass der Privatsektor und das Gesundheitswesen angemessen berücksichtigt und in ihren verschiedenen Erscheinungsformen einbezogen werden, darunter die Herstellung von Gütern, die Erbringung von Dienstleistungen und Unterstützung.

    6.Finanzen

    Die COVID-19-Pandemie hat die Risiken im Zusammenhang mit unterfinanzierten Gesundheitssystemen deutlicher denn je gemacht. Dies hat zu einer beispiellosen Mobilisierung von Finanzmitteln für die globale Gesundheit geführt und das Bewusstsein für die Bedeutung von Präventionsmaßnahmen zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung und zum Schutz der Natur geschärft. Diese finanziellen Anstrengungen müssen fortgesetzt werden, damit sichergestellt wird, dass sie in gebührendem Maße zu mehr Gesundheit und Wohlergehen der Menschen, zu robusteren Gesundheitssystemen und zur weltweiten Bekämpfung von Gesundheitsgefahren beitragen.

    Die Kommission wird dabei Leitprinzipien befolgen und die Mitgliedstaaten auffordern, dasselbe zu tun:

    Leitprinzip 19: Aufstockung der EU-Finanzmittel für globale Gesundheit mit größtmöglicher Wirkung

    Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten in einer vorhersehbaren und nachhaltigen Weise in die globale Gesundheit investieren, die dem Bedarf und den Ambitionen entspricht. Dabei ist zu beachten, dass die Ergebnisse nicht nur von der Höhe, sondern zunehmend auch von der Art der Finanzierung abhängen, so dass die Wirkung des finanziellen Beitrags der EU insgesamt genauer überwacht werden muss. Darüber hinaus müssen andere Finanzierungsquellen mobilisiert werden, um den ehrgeizigen Zielen der Strategie gerecht zu werden. Dazu gehören Eigenbeiträge der Partner, aber auch der Einsatz neuartiger Finanzierungsinstrumente.

    Entsprechend diesem Leitprinzip wird folgenden Handlungslinien Priorität eingeräumt:

    ØPriorisierung der globalen Gesundheit in allen einschlägigen Finanzierungsprogrammen des EU-Haushalts, einschließlich der Programme EU4Health und Horizont Europa, des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI/Europa in der Welt), des Instruments für Heranführungshilfe und des Instruments für technische Hilfe und Informationsaustausch. Budgethilfe wird dort, wo es angemessen ist, eine zentrale Finanzierungsmethode bleiben, die es ermöglicht, nationale Strategien und Reformen zu steuern und einen intensiven politischen Dialog mit den Partnerländern zu gewährleisten.

    ØErfüllung der Verpflichtung der EU zur finanziellen Förderung der globalen Gesundheit im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens. Die EU hat sich verpflichtet, mindestens 20 % ihrer öffentlichen Entwicklungshilfe im Rahmen des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt (NDICI/Europa in der Welt) für die menschliche Entwicklung und die soziale Inklusion bereitzustellen 85 . Im Rahmen von NDICI/Europa in der Welt hat die EU für den Zeitraum 2021-2027 bisher über 4,4 Mrd. EUR 86 an Finanzhilfen für die globale Gesundheit auf nationaler, regionaler und globaler Ebene programmiert, die im Einklang mit dieser Strategie angemessen eingesetzt werden sollen.

    ØSuche nach neuen Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen eines wirksamen Team-Europa-Konzepts, bei dem Ressourcen der EU und der Mitgliedstaaten gebündelt werden können, um größtmögliche Wirkung zu erzielen. Die EU wird sich dafür einsetzen, dass die EU-Mitgliedstaaten die Finanzmittel für globale Gesundheit im Einklang mit den Prioritäten der Strategie erhöhen.

    ØFörderung des Einsatzes innovativer Finanzierungsinstrumente und Nutzung des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung plus (EFSD+), der den Zugang zu Mischfinanzierungen und Haushaltsgarantien erleichtert. Ein spezielles Fenster für menschliche Entwicklung im Rahmen der offenen Architektur des EFSD+ bietet Möglichkeiten der Mobilisierung weiterer Investitionen in die Gesundheit. Die Kommission beabsichtigt, gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung einen Finanzierungsrahmen für globale Gesundheit zu entwickeln, der auf die Prioritäten der EU, die Prioritäten ihrer Partnerländer und die jeweiligen Mandate beider Banken abgestimmt ist. Förderung der Beteiligung privater Investoren, soweit relevant und im Einklang mit den Prioritäten der EU.

    ØPriorisierung gemeinsamer Investitionsinitiativen mit lokalen Partnern und gebündelter Finanzierungen mit anderen internationalen Interessenträgern. Die EU muss die Zukunft der verschiedenen Fonds und Initiativen gestalten, indem sie eine zentrale Rolle bei deren Verwaltung einnimmt und so Einfluss auf deren Prioritäten, Finanzströme und Maßnahmen nimmt. Die EU wird die effiziente Mobilisierung inländischer Ressourcen in den Partnerländern als nachhaltigste öffentliche Finanzierungsquelle fördern und unterstützen.

    ØEintreten für eine bessere Zugänglichkeit von Finanzmitteln für Länder durch Darlehen multilateraler Entwicklungsbanken sowie für eine verstärkte nachhaltige Finanzierung, z. B. durch Sonderziehungsrechte für Darlehen als Beitrag zum Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum des Internationalen Währungsfonds (IWF) und zum IWF-Treuhandfonds für Resilienz und Nachhaltigkeit.

    ØGemeinsam mit den Mitgliedstaaten wird die EU neue Finanzierungsmethoden fördern, einschließlich Schuldenswaps oder Kreditverkäufe, um Schulden zu Investitionen in Gesundheitsreformen und neue lebensrettende Programme umzuwandeln. Solche Transaktionen könnten durch zinsgünstige Darlehen und Garantien in Partnerschaft mit Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen erleichtert werden, um dazu beizutragen, dass staatliche Gelder zur Verfügung gestellt und Anreize für Reformen des Gesundheitswesens geschaffen werden. Durch eine Erhöhung der Einnahmen aus Umweltsteuern wird ermöglicht, die Schuldenfinanzierung zu verringern und Ressourcen für öffentliche Gesundheitsdienste zu mobilisieren. Die Länder sollten ermutigt werden, nach Möglichkeit dafür zu sorgen, dass die Verursacher die Kosten ihrer Verschmutzung tragen.

    ØDiversifizierung der inländischen Finanzierung des Gesundheitswesens, Unterstützung der Reformen von Gesundheitsfinanzierung und -systemen sowohl auf nationaler Ebene als auch im Rahmen globaler Gesundheitsinitiativen sowie Stärkung der öffentlichen Ausgabenverwaltung.

    ØÜberwachung der Gesundheitsausgaben zugunsten von Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen, insbesondere der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) sowie der Trends bei der inländischen Finanzierung und der Beiträge anderer Geber.

    7.    Der Weg nach vorn: Rechenschaftspflicht durch Überwachung und Evaluierung

    Die Verwirklichung der Prioritäten dieser Strategie erfordert ein inklusives und umfassendes Vorgehen, beruhend auf nachhaltigen Maßnahmen, die im Rahmen von Team Europa durchgeführt werden, sowie auf einer intensiven Interaktion mit Partnern weltweit. Die Umsetzung dieser Strategie wird durch wirksame Partnerschaften mit den Mitgliedstaaten, Partnerländern, der Zivilgesellschaft einschließlich Jugendorganisationen, globalen und regionalen Interessenträgern, internationalen Finanzinstitutionen, Hochschulen und dem Privatsektor erheblich gefördert.

    Leitprinzip 20: Bewertung der Fortschritte und Gewährleistung der Rechenschaftspflicht in Bezug auf die globalen Gesundheitsmaßnahmen der EU durch kontinuierliche Überwachung und Bewertung.

    Entsprechend diesem Leitprinzip wird folgenden Handlungslinien Priorität eingeräumt:

    ØDie Umsetzung der Strategie wird anhand von Parametern und Schlüsselindikatoren überwacht, die 2023 im Rahmen des EU4Health-Projekts entwickelt werden, sodass mit der Überwachung der seit 2020 durchgeführten Maßnahmen begonnen werden kann. Die Parameter und Indikatoren werden direkt mit Maßnahmen und Ergebnissen im Gesundheitsbereich verknüpft, die den Prioritäten der EU entsprechen, und werden öffentlich zugänglich gemacht 87 . Ziel ist es, die Wirkung unserer Maßnahmen und Finanzierungen zu bewerten und erforderlichenfalls Anpassungen vorzunehmen, damit die Ziele der Strategie erreicht und die Prioritäten der EU im weiteren Sinne erfüllt werden.

    ØDie Kommission wird eine Halbzeitüberprüfung sowie eine abschließende Evaluierung der Umsetzung der Strategie im Jahr 2030 vornehmen.

    ØDie Kommission wird das Europäische Parlament, den Rat und die Zivilgesellschaft über die Fortschritte bei der Finanzierung und Umsetzung auf dem Laufenden halten, indem sie einen regelmäßigen Austausch auf hoher Ebene organisiert und grundsätzlich alle zwei Jahre einen Bericht veröffentlicht. Die EU wird insbesondere im Rahmen des jährlichen Prozesses des Globalen Forums für Gesundheitspolitik einen strukturierten Dialog mit den Interessenträgern führen, um die Umsetzung zu erörtern und die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen.

    8.    Schlussfolgerung

    In einer Welt, in der Krankheiten keine Grenzen kennen und Gesundheit eine wesentliche Rolle spielt, wenn es darum geht, in einem komplexen geopolitischen Umfeld das Wohlergehen der Menschen zu schützen, die Stabilität der Gesellschaften zu gewährleisten und eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen, ist eine ehrgeizige globale Gesundheitsstrategie unerlässlich.

    Auf der Grundlage der Gleichheit, Solidarität und der Menschenrechte, getragen vom Geist der Partnerschaft und angetrieben von der Entschlossenheit, die Global Governance zu stärken, werden in dieser Strategie drei politische Prioritäten, 20 Leitprinzipien und konkrete Handlungslinien festgelegt, die zu einer besseren Gesundheit für alle in einer sich wandelnden Welt beitragen sollen.

    Mit Blick auf 2030 zielt diese Strategie darauf ab, den Trend umzukehren und die Rückstände bei der Umsetzung der im Rahmen der Agenda 2030 festgelegten Zielvorgaben für die universelle Gesundheitsversorgung aufzuholen, indem wir unsere Schlagkraft auf grundlegende Fragen wie die Stärkung der Gesundheitssysteme, universelle Gesundheitsversorgung, medizinische Grundversorgung, öffentliche Gesundheit sowie Gesundheitsfaktoren konzentrieren, Personaldefizite beseitigen und Frauen, Mädchen und Menschen in prekären Situationen besondere Aufmerksamkeit widmen.

    Eine Schlüsselrolle spielen dabei Digitalisierung und Forschung, die den gegenwärtigen digitalen Wandel und das Innovationspotenzial gerecht gestalten sollen.

    Durch einen ständigen Mechanismus, der die Gerechtigkeit bei der Entwicklung von Instrumenten wie Impfstoffen sowie den Zugang zu diesen verbessert, durch ein globales Überwachungsnetz, das die Grundsätze des Konzepts „Eine Gesundheit“ vollständig verkörpert, und durch robuste internationale Regeln, einschließlich verstärkter Maßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen, werden wir einen Quantensprung bei der Gesundheitssicherheit erreichen.

    Die EU wird weiterhin eine führende Rolle im Bereich der globalen Gesundheit übernehmen und bestrebt sein, die neu entstehende globale Gesundheitsordnung mit einer wirksameren und rechenschaftspflichtigen WHO im Mittelpunkt, in der die EU einen formellen Beobachterstatus besitzt, zu gestalten. Indem wir bestehende Lücken in der Global Governance durch systematische Verknüpfung der globalen Gesundheits- und Finanzmaßnahmen, kontinuierliche Bemühungen auf höchster politischer Ebene und eine wirksame Finanzierung schließen, beschreiten wir einen neuartigen Weg in die Zukunft. Das Engagement der globalen Gesundheitsakteure sowie privater Initiativen zur Erreichung gemeinsamer Ziele nutzen – und damit Überschneidungen bekämpfen und die Kohärenz unserer Maßnahmen im multilateralen Gesundheitssystem sicherstellen – bedeutet die Möglichkeit, grundlegende Fortschritte bei der Gewährleistung einer besseren Gesundheitssicherheit weltweit zu erreichen.

    Unsere internationalen Partnerschaften werden um diesen neuen Global-Gateway-Fokus erweitert, der auf gemeinsamer Teilhabe und gemeinsamer Verantwortung unserer Partner beruht, sodass Gesundheitssouveränität, mehr Resilienz und Autonomie gefördert werden, die Bedürftigsten gezielt dort unterstützt werden, wo unser Engagement die größtmögliche Wirkung entfalten kann, und unsere gesundheitspolitischen Prioritäten umgesetzt werden, die den allgemeinen Interessen der EU entsprechen.

    Wir werden im Rahmen von Team Europa mit echter Geschlossenheit und starker Stimme handeln, Synergien zwischen den nationalen Strategien für globale Gesundheit und der Strategie der EU sicherstellen, alle (internen und externen) Politikbereiche für die globale Gesundheit mobilisieren und eine enge Abstimmung mit den Mitgliedstaaten sicherstellen, damit politische Maßnahmen und finanzielle Mittel an die neuen Prioritäten geknüpft werden.

    Wir werden unseren wichtigen finanziellen Beitrag zur globalen Gesundheit durch innovative Finanzierungen, die Bündelung von Finanzmitteln auf internationaler Ebene und gemeinsame Investitionen der Partnerländer noch wirksamer machen.

    Die Einrichtung eines robusten und transparenten Überwachungssystems, in dessen Rahmen die EU-Bemühungen festgehalten und deren Auswirkungen mit Unterstützung der Interessenträger ermittelt werden, ermöglicht es, die Rechenschaftspflicht für unser Handeln in dem so entscheidenden Bereich der globalen Gesundheit zu gewährleisten und die Unterstützungs- und Einflussmöglichkeiten der EU zu maximieren.

    Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, andere europäische Einrichtungen, Interessenträger und Partner auf der ganzen Welt dazu auf, sich an den Bemühungen der EU zu beteiligen und diese ehrgeizige Strategie Wirklichkeit werden zu lassen, um eine bessere Gesundheit für alle in einer sich wandelnden Welt zu erreichen.



    ANHANG 1: Hauptprojekte

    Die in diesem Anhang enthaltene, nicht erschöpfende Liste von Projekten unterstützt die in dieser Strategie genannten Handlungslinien.

    Projekte

    Vorläufiger Zeitrahmen

    Globale Projekte

    1.Einrichtung eines Systems zur Koordinierung mit den EU-Mitgliedstaaten, um echte Geschlossenheit und Führung der EU im Bereich der globalen Gesundheit im Rahmen von Team Europa zu gewährleisten. Geplante Unterstützung durch EU4Health.

    Zweites Halbjahr 2023

    2.Ausbau des bestehenden Europäischen Netzes zur Überwachung von Resistenzen gegen antimikrobielle Wirkstoffe zu einem integrierten Überwachungsmechanismus, der alle Krankheitserreger abdeckt. Unterstützt durch EU4Health.

    2023–2024

    3.Nutzung des Potenzials von Gesundheitsdaten weltweit. Unterstützt durch EU4Health.

    2023–2024

    4.Förderung von gegenseitig vorteilhaften Mobilitätsvereinbarungen mit Partnern, unter anderem durch Unterstützung der Partnerländer bei Ausbildung, Einstellung, Einsatz und Bindung von Gesundheitspersonal und Gewährleistung der beruflichen Weiterentwicklung durch Aus- und Weiterbildungsprogramme für Hilfskräfte. Unterstützt durch das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt (NDICI/Europa in der Welt) und EU4Health.

    2023–2025

    5.Follow-up, Überwachung und Evaluierung der Umsetzung der EU-Strategie für globale Gesundheit (grundsätzlich alle zwei Jahre Veröffentlichung eines Berichts), unter Aufrechterhaltung eines ständigen Dialogs und unter Einbeziehung der wichtigsten Interessenträger. Geplante Unterstützung durch EU4Health.

    2023

    6.Unterstützung der Versorgungspartnerschaft des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen für Produkte im Bereich der reproduktiven Gesundheit, um den Bedarf bei der Familienplanung zu decken und vermeidbare Müttersterblichkeit zu bekämpfen. Unterstützt durch NDICI/Europa in der Welt (zugesichert: 45 Mio. EUR).

    2023–2027

    7.Unterstützung des Globalen Fonds gegen AIDS, Tuberkulose und Malaria sowie Stärkung der Gesundheitssysteme. Unterstützt durch NDICI/Europa in der Welt (zugesichert: 715 Mio. EUR).

    2023–2025

    8.Unterstützung der von der WHO verwalteten Partnerschaft für universelle Gesundheitsversorgung, um die universelle Gesundheitsversorgung voranzubringen und die Gesundheitssysteme in den Partnerländern zu stärken. Unterstützt durch NDICI/Europa in der Welt und das Soforthilfeinstrument (programmiert: 125 Mio. EUR).

    2023–2027

    9.Unterstützung von Gavi, der Impfstoffallianz, um den verstärkten Einsatz von Impfstoffen gegen Kinderkrankheiten und zunehmend auch die Erwachsenengesundheit zu fördern (z. B. durch Verabreichung des Impfstoffs gegen humane Papillomaviren). Unterstützt durch NDICI/Europa in der Welt (zugesichert: 300 Mio. EUR).

    2021–2025

    10.Unterstützung des Pandemiefonds. Unterstützt durch NDICI/Europa in der Welt (zugesichert: 427 Mio. EUR).

    2023–2027

    11.Unterstützung der Einführung von COVID-19-Impfstoffen in ausgewählten Ländern mit dem größten Impfdefizit. Unterstützt durch NDICI/Europa in der Welt und das Soforthilfeinstrument (zugesichert: 375 Mio. EUR).

    2023

    12.Unterstützung der Erforschung und Entwicklung von Impfstoffen gegen neu auftretende Infektionskrankheiten (unter anderem durch die Coalition for Epidemics Preparedness Innovations (CEPI)). Unterstützt durch Horizont Europa.

    2021-2024

    Regionale Projekte

    13.Team-Europa-Initiative für die Herstellung von und den Zugang zu Impfstoffen, Arzneimitteln und Gesundheitstechnologien in Afrika zur Stärkung der Arzneimittelsysteme und – zusammen mit der Gesundheitsindustrie – der regionalen Produktionskapazitäten. EU-Beitrag aus NDICI/Europa in der Welt und anderen Instrumenten.

    2021-2027

    14.Team-Europa-Initiative zur Verbesserung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte in Subsahara-Afrika, insbesondere für jugendliche Mädchen und junge Frauen. EU-Beitrag, unterstützt durch NDICI/Europa in der Welt.

    2022-2027

    15.Team-Europa-Initiative für nachhaltige Gesundheitssicherheit im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ in Afrika zur Stärkung der Systeme und Kapazitäten für eine nachhaltige, risikobasierte Prävention, Vorsorge und Reaktion in Bezug auf Infektionsbedrohungen und antimikrobielle Resistenzen. EU-Beitrag, unterstützt durch NDICI/Europa in der Welt.

    2022

    16.Team Europa-Initiative zur Förderung der Kapazitäten im Bereich der öffentlichen Gesundheit in Afrika durch Unterstützung von öffentlichen Gesundheitseinrichtungen in Afrika – auf nationaler und regionaler Ebene und durch Partnerschaften zwischen der Afrikanischen Union und öffentlichen Gesundheitseinrichtungen der EU. EU-Beitrag, unterstützt durch NDICI/Europa in der Welt.

    2023

    17.Team-Europa-Initiative im Bereich der digitalen Gesundheit zur Stärkung der Gesundheitssysteme und der universellen Gesundheitsversorgung für starke und digital gestützte Gesundheitssysteme in Afrika. EU-Beitrag, unterstützt durch NDICI/Europa in der Welt.

    2023

    18.Unterstützung des Gemeinsamen Unternehmens „Global Health EDCTP3“ im Rahmen von Team Europa, um gemeinsam mit Team Afrika neue Lösungen zur Verringerung der Belastung durch Infektionskrankheiten in Subsahara-Afrika voranzubringen, wobei auch die zunehmende Bedrohung durch antimikrobielle Resistenz und klimakrisenbedingte Infektionskrankheiten angegangen wird. Unterstützt durch Horizont Europa (programmiert: 800 Mio. EUR).

    2021-2027

    19.Partnerschaft EU-Lateinamerika-Karibik zur Herstellung von Impfstoffen, Arzneimitteln und Gesundheitstechnologien und zur Stärkung der Gesundheitssysteme. EU-Beitrag, unterstützt durch NDICI/Europa in der Welt.

    2022

    Bilaterale Projekte

    20.Unterstützung und Stärkung der Gesundheitssysteme der Partnerländer, um den gleichberechtigten Zugang zu einer grundlegenden Gesundheitsversorgung zu verbessern. Liste der Länder, in deren Mehrjahresrichtprogrammen zu NDICI/Europa in der Welt Gesundheit ein Schwerpunktthema ist: Ägypten, Tunesien, Libyen, Marokko, Demokratische Republik Kongo, Zentralafrikanische Republik, Burundi, Kenia, Südsudan, Sudan, Uganda, Madagaskar, Äthiopien, Sambia, Simbabwe, Nigeria, Mauretanien, Guinea, Guinea-Bissau, Mali, Tadschikistan, Laos, Afghanistan, Iran, Kuba, Palästina, Libanon.

    (1)

       KOM(2010) 128 endgültig vom 31.3.2010.

    (2)

      https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/stronger-europe-world/global-gateway_de

    (3)

    Das Konzept „Team Europa“ bezieht sich auf Maßnahmen der EU-Institutionen und einiger oder aller EU-Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren jeweiligen Zuständigkeiten.

    (4)

      https://www.un.org/sustainabledevelopment/development-agenda/

    (5)

      https://global-health-summit.europa.eu/rome-declaration_de

    (6)

    Siehe die wichtigsten Fakten und Zahlen unter https://civil-protection-humanitarian-aid.ec.europa.eu/what/civil-protection/eu-civil-protection-mechanism_en#facts--figures .

    (7)

    Siehe Projekt 11 in Anhang 1.

    (8)

      EU entwickelt strategische Reserven für chemische, biologische und radiologische/nukleare Notfälle (europa.eu)

    (9)

    Die hochrangige Expertengruppe OHHLEP (One Health High-Level Expert Panel) definiert das Konzept „Eine Gesundheit“ ausführlich unter https://www.who.int/news/item/01-12-2021-tripartite-and-unep-support-ohhlep-s-definition-of-one-health .

    Im Rahmen der Konsultation zur Zukunft Europas schlugen Bürgerinnen und Bürger ein Konzept „Eine Gesundheit“ vor: „Verfolgung eines ganzheitlichen Gesundheitsansatzes, der über Krankheiten und Heilung hinaus auch Gesundheitskompetenz und Prävention berücksichtigt und ein gemeinsames Verständnis für die Herausforderungen fördert, mit denen kranke Menschen oder Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, im Einklang mit dem Konzept ,Eine Gesundheit‘, das als horizontaler und grundlegender Grundsatz, der alle EU-Politiken umfasst, hervorgehoben werden sollte.“

    (10)

    Laut Daten des OECD-Entwicklungsausschusses:  https://www.oecd.org/dac/development-assistance-committee/ . 

    (11)

      Europäischer Plan zur Krebsbekämpfung | Europäische Kommission (europa.eu) . Unterstützt von der EU-Mission zur Krebsbekämpfung ( EU Mission: Cancer (europa.eu) )

    (12)

      https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52020DC0761&from=DE

    (13)

      Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS) (europa.eu)

    (14)

      https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2022/06/23/provisional-agreement-on-new-eu-law-on-serious-cross-border-threats-to-health/

    (15)

    Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen.

    (16)

    Siehe Finanzierungsprojekt 2 in Anhang 1.

    (17)

      Europäischer Grüner Deal | EU-Kommission (europa.eu)

    (18)

      Null-Schadstoff-Aktionsplan (europa.eu)

    (19)

    Die einschlägigen Verweise auf die EU in diesem Dokument sind in diesem Sinne zu verstehen. Das Gleiche gilt für die Verwendung der Wörter „wir“ und „unser“.

    (20)

      https://www.ghadvocates.eu/wp-content/uploads/Global-Health-Strategy.pdf

    (21)

      https://health.ec.europa.eu/health-emergency-preparedness-and-response-hera/key-documents_en  

    (22)

      european-consensus-on-development-final-20170626_en.pdf

    (23)

    Diese Prioritäten entsprechen weitgehend der dreifachen Milliarden-Zielmarke der WHO: https://www.who.int/about/what-we-do/thirteenth-general-programme-of-work-2019---2023  

    (24)

    EU-Aktionsplan für die Gleichstellung (GAP) III: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52020JC0017 .

    (25)

    EU-Jugendaktionsplan: https://international-partnerships.ec.europa.eu/document/fe1bcd30-58da-4a37-ab2a-61848789da60_en .

    (26)
    (27)

      LGBTIQ Equality Strategy 2020-2025 | EU-Kommission (europa.eu)

    (28)

    Zu den vernachlässigten Tropenkrankheiten zählen 20 verschiedene Krankheiten, die hauptsächlich in den Tropen auftreten; mehr als eine Milliarde Menschen sind davon betroffen, die meistens in armen Gemeinschaften leben. Die Krankheiten gelten als „vernachlässigt“, weil sie in der globalen Gesundheitsagenda praktisch nicht berücksichtigt werden.

    (29)

    Siehe Projekt 7 in Anhang 1.

    (30)

      https://www.theglobalfund.org/en/  

    (31)

      https://extranet.who.int/uhcpartnership/  

    (32)

    Siehe Projekt 8 in Anhang 1.

    (33)

    Siehe Projekt 9 in Anhang 1.

    (34)

    https://www.gavi.org/

    (35)

    Siehe Projekt 18 in Anhang 1.

    (36)

    Unter Berücksichtigung des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik (2017) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A42017Y0630%2801%29 .

    (37)

    Siehe Projekt 6 in Anhang 1.

    (38)

      Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe, Health: General Guidelines, 2014

    (39)

    Dies bezieht sich auf die Fähigkeit eines Gesundheitssystems, sich auf einen plötzlichen erheblichen Anstieg des Behandlungsbedarfs vorzubereiten und ihn zu bewältigen.

    (40)

    Dies sind die international anerkannten Kriterien, die Gesundheitssysteme erfüllen müssen, um „die grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen, davor zu schützen und dagegen Gesundheitsschutzmaßnahmen einzuleiten“. Siehe International Health Regulations (2005) Third Edition (who.int) .

    (41)

    Siehe Projekt 20 in Anhang 1.

    (42)

    Siehe Kickbusch, Ilona, et al., https://urldefense.com/v3/__https://globalchallenges.org/wp-content/uploads/2021/12/A-new-understanding-of-global-heath-security-UPDATED.pdf__;!!DOxrgLBm!FfwKtCBNDEEFdv0Lhhm84mxHTFJ8hsQ0BQMCPJAfrez0deRI_jLni1swaTgq5XZ7EBHjoJF3f4CdHtU7soD0FII0igpx4g7IYurdHQ$ . Finanzmittel von Gebern und technische Hilfe werden immer eine Rolle spielen, aber Strukturen (finanzielle, politische und geopolitische Hilfe) müssen Anreize für die selbstverständliche Übernahme von nationaler Eigenverantwortung schaffen.

    (43)

    Siehe Projekt 3 in Anhang 1.

    (44)

    Siehe Projekte 12 und 19 in Anhang 1.

    (45)

    Siehe Projekt 4 in Anhang 1.

    (46)

    Siehe https://europa.eu/capacity4dev/tei-jp-tracker/ .

    (47)

    Professor Peter Piot, zitiert in https://ec.europa.eu/research-and-innovation/en/horizon-magazine/how-we-prepare-age-pandemics .

    (48)

    https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_22_4474

    (49)

    Die Unabhängige Kommission für Pandemievorsorge und -bekämpfung wurde vom Generaldirektor der WHO als Reaktion auf die Resolution WHA73.1 der Weltgesundheitsversammlung eingesetzt: https://theindependentpanel.org/ .

    (50)

    https://www.worldbank.org/en/programs/financial-intermediary-fund-for-pandemic-prevention-preparedness-and-response-ppr-fif

    (51)

    Siehe Projekt 15 in Anhang 1.

    (52)

      https://europa.eu/capacity4dev/tei-jp-tracker/tei/manufacturing-and-access-vaccines-medicines-and-health-technology-products-africa  

    (53)

      https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_3890  

    (54)

    Einschließlich der Verbringung von Abfällen (europa.eu)

    (55)

      https://cbrn-risk-mitigation.network.europa.eu/index_en  

    (56)

    https://www.un.org/depts/german/sr/sr_16/sr2286.pdf

    (57)

    https://www.who.int/initiatives/pandemic-influenza-preparedness-framework

    (58)

      https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2022/03/03/council-gives-green-light-to-start-negotiations-on-international-pandemic-treaty/

    (59)

    Siehe auch Leitprinzip 11.

    (60)

    G7-Pandemie-Pakt (G7 Pact for Pandemic Readiness): https://www.g7germany.de/resource/blob/974430/2042052/2d5b55bcdfc0f1aa46b979566288e9a5/2022-05-20-pact-for-pandemic-readniness-data.pdf?download=1  

    (61)

      https://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/antimicrobial-resistance  

    (62)

    Siehe Biodiversitätsstrategie (COM(2020) 380), Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ (COM(2020) 381) und Null-Schadstoff-Aktionsplan (COM(2021) 400).

    (63)

      https://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(21)00948-X/fulltext  

    (64)

    Darunter das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, das Übereinkommen über die biologische Vielfalt und das zugehörige Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile, das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika, das Protokoll über Wasser und Gesundheit zu dem Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen und das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen.

    (65)

     Siehe auch Leitprinzipien 7 und 9.

    (66)

    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52022DC0133

    (67)

    Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen ( https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0095&from=DE ).

    (68)

      WTO | Ministerkonferenzen - Zwölfte WTO-Ministerkonferenz - Genf, Schweiz

    (69)

      https://www.wto.org/english/tratop_e/trips_e/trips_e.htm  

    (70)

    Mit Unterstützung des EU4Health-Projekts 1 gemäß Anhang 1.

    (71)

    WHA75(8): https://apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/WHA75/A75(8)-en.pdf .

    (72)

    Quelle: WHO | Programme Budget Web Portal . Abgerufen am 3. November 2022.

    (73)

      https://www.g7germany.de/resource/blob/974430/2042058/5651daa321517b089cdccfaffd1e37a1/2022-05-20-g7-health-ministers-communique-data.pdf

    (74)

    Siehe Projekt 10 in Anhang 1.

    (75)

    Wie von der Lancet-Commission vorgeschlagen, siehe https://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(22)01585-9/fulltext .

    (76)

    Für drei Finanzierungsfenster: Güter für die Bekämpfung von Krankheiten, Pandemievorsorge und -bekämpfung sowie Stärkung der Systeme für die medizinische Grundversorgung in Volkswirtschaften mit niedrigem und mittlerem Einkommen.

    (77)

      https://au.int/sites/default/files/pages/32894-file-2001-abuja-declaration.pdf

    (78)

    Siehe Projekte 13, 14, 15, 16 und 17 in Anhang 1.

    (79)

    Siehe Projekt 19 in Anhang 1. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_3890 .

    (80)

      https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/statement_21_4846  

    (81)

    https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/STATEMENT_21_4846

    (82)

    Daraus ist später eine plurilaterale Initiative unter Beteiligung anderer Partner (Kanada, Norwegen und Vereinigtes Königreich) entstanden.

    (83)

      CIPR - USA-EU Joint Statement on Covid-19 Manufacturing and Supply Chain Taskforce (europa.eu)

    (84)

      https://www.who.int/initiatives/sdg3-global-action-plan  

    (85)

      european-consensus-on-development-final-20170626_en (5).pdf

    (86)

    Vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln im Rahmen der jährlichen Haushaltsverfahren.

    (87)

    Siehe Projekt 5 in Anhang 1.

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