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Document 52021M10295

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10295 — ORANGE POLSKA/APG/FIBERCO JV) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2021/C 284/06

PUB/2021/549

ABl. C 284 vom 16.7.2021, pp. 18–19 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

16.7.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 284/18


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.10295ORANGE POLSKA/APG/FIBERCO JV)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2021/C 284/06)

1.   

Am 9. Juli 2021 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Orange Polska S.A. („OPL“, Polen);

APG Asset Management N.V. („APG“, Niederlande);

Joint venture Światłowód Inwestycje sp. z o.o. („FiberCo“, Polen).

OPL und APG übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über FiberCo.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

OPL: Bereitstellung von Festnetz- und Mobilfunkdiensten, Breitband- und Pay-TV-Diensten in Polen sowie sonstige Mehrwertdienste im Telekommunikationssektor.

APG: Vermögensverwaltung für Pensionsfonds in verschiedenen Sektoren, darunter Bildung, Staatsbau, Energie- und Versorgungsunternehmen sowie Infrastrukturinvestitionen.

FiberCo: Ausbau und Aufbau von Glasfaserinfrastruktur, um Vorleistungszugangsdienste in weniger dichten Gebieten Polens anzubieten.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.10295 — ORANGE POLSKA/APG/FIBERCO JV

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail-Adresse: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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