EUROPÄISCHE KOMMISSION
Straßburg, den 6.7.2021
COM(2021) 390 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN EMPTY
Strategie zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft
{SWD(2021) 180 final}
Einleitung – Stärkung des EU-Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen
Klimawandel und Umweltschädigung bestimmen die globalen Herausforderungen unserer Zeit. Weltweit erkennen Länder an, dass diese Herausforderungen dringend angegangen werden müssen, wie sich an ihrer Unterstützung für das Übereinkommen von Paris und die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung zeigt, und sie setzen ehrgeizige Ziele. Auf der Grundlage des europäischen Grünen Deals ist die EU eine Reihe ambitionierter Verpflichtungen eingegangen, insbesondere, bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu werden und die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Außerdem will die EU ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel stärken, den Verlust an biologischer Vielfalt und die Schädigung der Umwelt insgesamt umkehren, ohne dass jemand in diesem Prozess zurückgelassen wird. Um diese Ziele zu erreichen, müssen alle Finanzierungsquellen – öffentliche und private, nationale und multilaterale – entsprechend ausgerichtet werden. Die EU muss weltweit kooperieren und mit Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen bei ihrem Übergang zusammenarbeiten.
Der EU-Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen wird eine Schlüsselrolle bei der Verwirklichung dieser Ziele und der Unterstützung einer nachhaltigen Erholung von der COVID-19-Pandemie spielen. Europa wird in diesem Jahrzehnt zusätzliche Investitionen in Höhe von schätzungsweise 350 Mrd. EUR pro Jahr benötigen, um sein Emissionsreduktionsziel für 2030 allein durch Energiesysteme zu erreichen, und dazu weitere 130 Mrd. EUR für andere Umweltziele. Investitionen in nicht nachhaltige Tätigkeiten und Vermögenswerte dürften mehr und mehr in eine Sackgasse führen, je stärker klima- und umweltpolitische Herausforderungen greifbar werden. Die unzureichende Berücksichtigung dieser Risiken behindert die Umverteilung von Ressourcen und Risiken, was in Zukunft zu störenden Nachregulierungen führen wird mit Folgen für die Finanzstabilität. Dementsprechend müssen die Umweltvorschriften durch einen nachhaltigen Finanzierungsrahmen ergänzt werden, der Finanzmittel in Investitionen lenkt, durch die die Exposition gegenüber diesen Klima- und Umweltrisiken verringert wird.
Der Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen kann den Behörden die Beschaffung von nachhaltigem Kapital erleichtern. Die EU unternimmt bereits wichtige Schritte in diese Richtung. Unter dem mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021–2027 und im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) will die Union bis zu 605 Mrd. EUR für Projekte zur Bewältigung der Klimakrise und 100 Mrd. EUR für Projekte zur Förderung der biologischen Vielfalt ausgeben. Von den 750 Mrd. EUR für NextGenerationEU werden 30 % durch die Emission von grünen NGEU-Anleihen aufgebracht. Als „EU-Klimabank“ hat die Europäische Investitionsbank-Gruppe ebenfalls wichtige Schritte zur Förderung des Übergangs unternommen.
Da der Umfang der erforderlichen Investitionen weit über die Kapazitäten des öffentlichen Sektors hinausgeht, zielt der Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen vor allem darauf ab, private Finanzströme in relevante Wirtschaftstätigkeiten zu lenken. Das private Interesse an nachhaltigen Investitionen hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen, doch dafür ist ein klarer, kohärenter und robuster Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen erforderlich. Die EU ist dabei, diesen Rahmen zu schaffen.
Der Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen und die Kapitalmarktunion verstärken sich gegenseitig und eröffnen mehr Chancen für Unternehmen und Anleger. Gut integrierte und effiziente Kapitalmärkte sollten als Katalysator für die wirksame Mobilisierung und Zuweisung von Kapital für nachhaltige Investitionen dienen. Die Dynamik der Agenda für ein nachhaltiges Finanzwesen verstärkt wiederum die Bedeutung und die Dringlichkeit der Bemühungen um die Schaffung eines echten und nachhaltigen Kapitalbinnenmarkts in der Europäischen Union.
Im Jahr 2018 nahm die Kommission ihren ersten Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums an. Auf der Grundlage dieses Plans entwickelte die EU die drei Bausteine für einen nachhaltigen Finanzrahmen.
Diese Bausteine sind: 1) ein Klassifizierungssystem, d. h. eine „Taxonomie“ nachhaltiger Tätigkeiten, 2) ein Offenlegungsrahmen für nichtfinanzielle und finanzielle Unternehmen und 3) Anlageinstrumente einschließlich Benchmarks, Standards und Gütesiegel.
Der erste Baustein ist die EU-Taxonomie. Mit der Taxonomie-Verordnung wird ein robustes, wissenschaftsbasiertes Klassifikationssystem bereitgestellt, das es Nichtfinanz- und Finanzunternehmen ermöglicht, eine gemeinsame Definition von Nachhaltigkeit zu verwenden, und dadurch Schutz vor Grünfärberei (Greenwashing) bietet.
Der zweite Baustein ist eine Pflicht zur Offenlegung sowohl für Nichtfinanzunternehmen als auch für Finanzunternehmen, die Anlegern Informationen verschafft, damit sie fundierte Entscheidungen über nachhaltige Anlagen treffen können. Offengelegt werden müssen die Auswirkungen der Tätigkeiten des Unternehmens auf die Umwelt und die Gesellschaft sowie die geschäftlichen und finanziellen Risiken, denen ein Unternehmen durch seine Nachhaltigkeitsrisiken ausgesetzt ist (das Konzept der „doppelten Wesentlichkeit“). In diesem Zusammenhang hat die Kommission heute einen delegierten Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung erlassen, in dem festgelegt ist, welche Informationen über ihre Umweltleistung Finanz- und Nichtfinanzunternehmen auf der Grundlage der EU-Taxonomie offenlegen müssen.
EU-Regelung für die Offenlegung von Angaben zur Nachhaltigkeit durch Finanz- und Nichtfinanzunternehmen
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Rechtsinstrument
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Vorschlag für eine Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
(CSRD)
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Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
(SFDR)
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Taxonomie-Verordnung
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Anwendungsbereich
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Alle großen und alle börsennotierten Unternehmen in der EU (außer Kleinstunternehmen)
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Finanzmarktteilnehmer, die Anlageprodukte anbieten, und Finanzberater
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Finanzmarktteilnehmer;
alle Unternehmen, die der CSRD unterliegen
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Offenlegung
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Berichterstattung auf der Grundlage formeller Standards und Gegenstand einer externen Prüfung
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Offenlegung der Nachhaltigkeitsrisiken und der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Unternehmens- und Produktebene
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Umsatz, Kapital und Betriebsausgaben im Berichtsjahr aus Produkten oder Tätigkeiten nach der Taxonomie
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Stand
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In Verhandlung; voraussichtlich ab 2023 in Kraft
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Ab 10. März 2021 in Kraft
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Ab Januar 2022 in Kraft
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Ergänzend zu diesen Offenlegungspflichten müssen Nachhaltigkeitspräferenzen in der Anlage- und Versicherungsberatung berücksichtigt werden
.
Der dritte Baustein besteht aus einer Reihe von Investitionsinstrumenten wie Referenzwerte, Normen und Gütesiegel. Sie erleichtern es Finanzmarktteilnehmern, ihre Investitionsstrategien an den Klima- und Umweltzielen der EU auszurichten. Sie sorgen für mehr Transparenz für die Marktteilnehmer. Dies soll sowohl mit den EU-Referenzwerten für den klimabedingten Wandel als auch mit den auf das Pariser Abkommen abgestimmten EU-Referenzwerten erreicht werden, die durch die EU-Verordnung über Klima-Referenzwerte geschaffen wurden. Die Kommission nimmt heute einen Legislativvorschlag für einen Standard für europäische grüne Anleihen an. Mit diesem Vorschlag wird ein hochwertiger freiwilliger Standard geschaffen, der allen Emittenten zur Verfügung steht und ihnen helfen soll, nachhaltige Investitionen anzuziehen. Darüber hinaus wird die Ausweitung des EU-Umweltzeichens auf Finanzprodukte Kleinanlegern ein glaubwürdiges, verlässliches und weithin anerkanntes Gütesiegel für Finanzprodukte für Privatkunden bieten.
Innerhalb weniger Jahre ist die Schaffung der Grundlagen für den Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen ein großes Stück vorangekommen. Die drei Bausteine wurden auf den Weg gebracht, aber es bleibt noch einiges zu tun. Die Kommission ist entschlossen, die Umsetzung ihres ambitionierten Aktionsplans von 2018 abzuschließen. Gegenüber 2018 verstehen wir viel besser, was zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele erforderlich ist, und der globale Kontext hat sich verändert. Deshalb muss eine neue Phase der EU-Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen eingeleitet werden.
Diese Strategie umfasst vier Hauptbereiche, in denen zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, damit das Finanzsystem den Übergang der Wirtschaft zur Nachhaltigkeit in vollem Umfang unterstützen kann.
Zur Untermauerung dieser Strategie ersuchte die Kommission die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen um eine Stellungnahme, und 2020 führte sie eine umfassende Konsultation der Interessenträger durch
. Diese Strategie ergänzt weitere Initiativen des europäischen Grünen Deals wie das „Fit for 55“-Paket.
I.Finanzierung des Übergangs der Realwirtschaft zur Nachhaltigkeit
Der Übergang zu den Nachhaltigkeitszielen der EU erfordert beispiellose Anstrengungen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klimawandel, zur Wiederherstellung von Naturkapital und zur Stärkung der Resilienz und des weiter gefassten Sozialkapitals als Teil einer nachhaltigen Erholung von der COVID-19-Krise. Der Übergangspfade der Wirtschaftsakteure werden ganz unterschiedlich aussehen, mit unterschiedlichen Ausgangspunkten und unterschiedlichen Geschäftsstrategien, aber alle sollten letztlich mit den Nachhaltigkeitszielen der EU im Einklang stehen.
Die Bemühungen der EU konzentrieren sich in erster Linie auf die Förderung von Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die bereits ökologisch nachhaltig sind, und in Pläne für eine Umgestaltung in ökologisch nachhaltige Tätigkeiten. Es bedarf größerer Unterstützung, damit die Finanzierung von Zwischenschritten bei der dringend erforderlichen Ausrichtung von Tätigkeiten auf die Ziele der EU in Bezug auf Klimaneutralität und Umwelt gelingen kann. Die Kommission hat die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen ersucht, sich zu Optionen für die Förderung und Anerkennung von Investitionen in Wirtschaftstätigkeiten für den Übergang zur Nachhaltigkeit zu äußern.
Anerkennung der Bemühungen um den Übergang
Während Unternehmen, Emittenten und Anleger die EU-Taxonomie nutzen können, um ihre Tätigkeiten und Portfolios umweltfreundlicher zu gestalten, ließe sich der derzeitige Rahmen so entwickeln, dass Investitionen für Zwischenschritte auf dem Weg zur Nachhaltigkeit besser anerkannt werden können. Durch solche Investitionen lassen sich schädliche Klima- und Umweltauswirkungen verringern, solange sie nicht zu einer Abhängigkeit von kohlenstoffintensiven Technologien führen.
Als ersten Schritt wird die Kommission möglicherweise Rechtsvorschriften vorschlagen, um die Finanzierung bestimmter Wirtschaftstätigkeiten, insbesondere im Energiesektor, einschließlich Gas, anzuerkennen und zu unterstützen, die durch eine Verringerung der Treibhausgasemissionen den Übergang zur Klimaneutralität im laufenden Jahrzehnt fördern, wie es in der Mitteilung der Kommission vom April 2021 angekündigt wurde.
Außerdem wird die Kommission Optionen für eine Ausweitung des Taxonomie-Rahmens über ökologisch nachhaltige Tätigkeiten hinaus prüfen, um eventuell Tätigkeiten mit einer mittleren Umweltleistung anzuerkennen. Das könnte helfen, die Transparenz zu erhöhen und Finanzmittel für Wirtschaftstätigkeiten zu mobilisieren, die auf einem glaubwürdigen Weg zur Nachhaltigkeit sind unter Berücksichtigung sozialer Aspekte. Die Kommission wird bis Ende 2021 einen Bericht vorlegen, in dem erläutert wird, welche Bestimmungen erforderlich sind, um Wirtschaftstätigkeiten ohne erhebliche Auswirkungen auf die ökologische Nachhaltigkeit und Wirtschaftstätigkeiten, die die ökologische Nachhaltigkeit erheblich beeinträchtigen, abzudecken.
Aufnahme weiterer nachhaltiger Tätigkeiten in die EU-Taxonomie
Wie in der im April 2021 veröffentlichten Mitteilung der Kommission angekündigt wurde, wird die Kommission nach Maßgabe der Taxonomie-Verordnung einen ergänzenden delegierten Rechtsakt zur Klima-Taxonomie der EU annehmen, der Tätigkeiten abdeckt, die im ersten delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie zum Klimaschutz noch nicht erfasst sind, wie Landwirtschaft und bestimmte Energiesektoren. Der delegierte Rechtsakt wird sich auch auf Tätigkeiten im Bereich Kernenergie erstrecken, gemäß und im Einklang mit dem von der Kommission für diesen Zweck festgelegten spezifischen Verfahren zur Überprüfung durch Sachverständige
. Die Kommission wird diesen ergänzenden delegierten Rechtsakt so bald wie möglich nach dem für Sommer 2021 erwarteten Abschluss der Überprüfung erlassen. Dieser ergänzende delegierte Rechtsakt wird sich auch auf Erdgas- und damit verwandte Technologien als Übergangstätigkeiten erstrecken, soweit sie unter die Bestimmungen des Artikels 10 Absatz 2 der EU-Taxonomie-Verordnung fallen. Die Vorteile einer Verfallsklausel für Übergangstätigkeiten werden in diesem Zusammenhang geprüft.
Darüber hinaus wird die Kommission technische Bewertungskriterien für die anderen vier Umweltziele nach Maßgabe der Taxonomie-Verordnung festlegen: Wasser, Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung und biologische Vielfalt. Die Kommission wird gemäß der Taxonomie-Verordnung Kriterien für diese Ziele in einem delegierten Rechtsakt festlegen, der in der ersten Jahreshälfte 2022 angenommen werden und ab 2023 gelten soll. Damit werden ökologisch nachhaltige Investitionen über den Bereich Klima hinaus erleichtert.
Erweiterung des Rahmens für Standards und Gütesiegel für ein nachhaltiges Finanzwesen
Standards und Gütesiegel können helfen, Finanzmittel zu Unternehmen, Emittenten und Anlegern zu lenken, die sich auf nachhaltigere Tätigkeiten und Geschäftsmodelle umstellen. Sie können Anlegern auch dadurch helfen, dass ein transparenter und glaubwürdiger Rahmen geschaffen wird, der Grünfärberei verhindert. Um zusätzliche Kapitalflüsse für vorläufige Übergangsbemühungen zu erleichtern, wird die Kommission weitere Gütesiegel für Anleihen, z. B. für Übergangs- oder Nachhaltigkeitsanleihen, vorbereiten.
Künftig könnte ein allgemeinerer Rahmen für die Kennzeichnung von Finanzinstrumenten für Klarheit, Transparenz und Kohärenz auf den nachhaltigen Finanzmärkten sorgen. Dieser Rahmen würde künftige Marktinnovationen ermöglichen und unterstützen und dabei ein Mindestmaß an Transparenz und Glaubwürdigkeit in Bezug auf die Nachhaltigkeitsfaktoren der vom Markt entwickelten Gütesiegel gewährleisten. Neben Finanzinstrumenten wird die Kommission Gütesiegel für Referenzwerte für die Bereiche Umwelt, Soziales und Governance (ESG-Referenzwerte) sowie Mindestnachhaltigkeitskriterien für Finanzprodukte, die ökologische oder soziale Aspekte fördern, in Erwägung ziehen. Schließlich können auch Anpassungen an die Prospektverordnung in Betracht gezogen werden, um Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit, die Transparenz und die Harmonisierung der für alle ESG-Wertpapiere verfügbaren Informationen festzulegen.
Maßnahme 1: Um einen umfassenderen Rahmen zu entwickeln und die Finanzierung von Zwischenschritten auf dem Weg zur Nachhaltigkeit zu unterstützen, wird die Kommission:
a)Vorschläge für Rechtsvorschriften zur Unterstützung der Finanzierung bestimmter Wirtschaftstätigkeiten, vor allem im Energiesektor, in Erwägung ziehen, die zur Verringerung der Treibhausgasemissionen beitragen;
b)Optionen zur Ausweitung des EU-Taxonomie-Rahmens erwägen, um möglicherweise wirtschaftliche Tätigkeiten anzuerkennen, die einen Zwischenschritt darstellen;
c)einen ergänzenden delegierten Rechtsakt zur EU-Klimataxonomie annehmen, der neue Bereiche wie Landwirtschaft und bestimmte Tätigkeiten im Energiesektor abdeckt;
d)bis zum 2. Quartal 2022 einen delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie erlassen, der die anderen vier Umweltziele – Wasser, biologische Vielfalt, Vermeidung von Umweltverschmutzung und Kreislaufwirtschaft – abdeckt, und
e)einen allgemeinen Rahmen für Gütesiegel für Finanzinstrumente in Erwägung ziehen, andere Gütesiegel für Übergangs- oder Nachhaltigkeitsanleihen, ESG-Referenzwerte, Mindestkriterien für die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten, die ökologische oder soziale Aspekte fördern, vorbereiten, und gezielte Offenlegungen in Prospekten einführen.
II.Hin zu einem inklusiveren Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen
Kleinanlegern und KMU Zugang zu nachhaltigen Finanzierungsmöglichkeiten verschaffen
Bürgerinnen und Bürger als Kleinanleger oder Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind unentbehrlich für den Übergang zur Nachhaltigkeit. Viele nachhaltige Projekte werden klein sein und auf lokaler Ebene entwickelt werden; sie spielen jedoch eine ganz entscheidende Rolle für aber sie werden den grünen Aufschwung. Die Kapitalmarktunion und der Rahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen werden darauf abzielen, KMU mehr Finanzierungsmöglichkeiten zu bieten und eine stärkere Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten zu fördern.
Einzelpersonen und Haushalte können eine wichtige Rolle bei der Umgestaltung der Wirtschaft spielen, wenn sie Zugang zu nachhaltigen Finanzmitteln bekommen. Beispielsweise können private Haushalte und KMU mithilfe grüner Kredite die Energieeffizienz ihrer Gebäude verbessern oder auf emissionsfreie Fahrzeuge umsteigen. Um die Vergabe grüner Kredite an Kleinanleger zu fördern, wird die Kommission die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) um eine Stellungnahme zur Definition und zu möglichen Unterstützung von Instrumenten für grüne Privatkundenkredite und grüne Hypotheken ersuchen. Die Kommission wird zudem prüfen, wie die Aufnahme von Energieeffizienz-Hypotheken im Rahmen der Überprüfung der Hypothekarkredit-Richtlinie unterstützt werden kann.
Finanzberater sind die Hauptanlaufstelle für Kleinanleger. Sie müssen qualifiziert sein, um die Einführung eines nachhaltigen Finanzwesens zu unterstützen. Die Kommission wird, vorbehaltlich einer weiteren Bewertung, ein stärkeres Engagement der Kleinanleger durch die Qualifizierung von Finanzberatern in Nachhaltigkeit fördern. Darüber hinaus arbeitet die Kommission mit der OECD und ihrem International Network on Financial Education zusammen, um eine Verbesserung der Finanzkompetenz ihrer Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Sie werden gemeinsame Finanzkompetenzrahmen für Erwachsene und Jugendliche vorlegen, in denen die Fähigkeiten und Kenntnisse abgebildet sind, die jede und jeder Einzelne benötigt, um sich finanziell abzusichern und besseren Zugang zu nachhaltigen Finanzmitteln zu bekommen.
In der EU gibt es 23 Millionen KMU, die von einem besseren Zugang zu Beratungsstellen für Nachhaltigkeit, die auf ihre speziellen Erfordernisse eingehen, profitieren sollten. Durch die COVID-19-Krise ist es für KMU schwieriger geworden, Finanzmittel zu mobilisieren, die sie für ihre Übergangsbemühungen benötigen. KMU sind häufig nicht kompetent und informiert genug, um die Möglichkeiten, die nachhaltige Finanzinstrumente bieten, nutzen zu können.
Die Kommission ist bereit, die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um Kapazitätsaufbau und fachliche Beratung für KMU in Bezug auf ihre freiwillige Berichterstattung über Risiken und Auswirkungen im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit zu unterstützen.
Zu diesem Zweck und im Einklang mit dem Vorschlag für die CSR-Richtlinie wird die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (EFRAG) einen vereinfachten freiwilligen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erarbeiten, mit dem KMU ein angemessenes Instrument erhalten. Darüber hinaus sieht das Programm „InvestEU“ Mechanismen zur Risikominderung vor, und in der KMU-Säule des Binnenmarktprogramms werden über das Enterprise Europe Network und die gemeinsame Clusterinitiative Beratungsdienste für KMU bereitgestellt.
Die Möglichkeiten digitaler Technologien für ein nachhaltiges Finanzwesen nutzen
Digitale Technologien können Bürgerinnen und Bürgern, Anlegern und KMU entscheidende Lösungen für den Übergang zur Nachhaltigkeit bieten. Die Kommission wird innovative Lösungen ermöglichen und fördern, um KMU bei der Anwendung digitaler Instrumente für ein nachhaltiges Finanzwesen zu unterstützen und Kleinanlegern zu helfen, die Auswirkungen von Finanzprodukten auf die Nachhaltigkeit zu verstehen. Technologische Innovationen wie künstliche Intelligenz, Blockchain, Big Data und das Internet der Dinge spielen eine wichtige Rolle in einem nachhaltigen Finanzwesen. Weitere EU-Initiativen wie die Aufnahme von Angaben zur Nachhaltigkeit in den einheitlichen europäischen Zugangspunkt (ESAP) und den Rahmen für Open Finance werden zur Freisetzung dieses Potenzials beitragen.
Digitale Technologien sind wichtige Voraussetzungen für den Übergang, doch es bestehen Bedenken hinsichtlich der Umweltauswirkungen und des steigenden Energiebedarfs von Rechenzentren und Distributed-Ledger-Technologien, insbesondere für Kryptowerte. Die Kommission wird die Auswirkungen digitaler Finanztechnologien hinsichtlich der Nachhaltigkeit bewerten. Die EU sollte eine Vorreiterrolle übernehmen, wenn es darum geht, diese Infrastrukturen bis 2030 klimaneutral und energieeffizient zu gestalten. Der delegierte Rechtsakt zur EU-Klimataxonomie enthält bereits die technischen Bewertungskriterien für Datenzentren und digitale Lösungen, die wesentlich zu den Zielen der EU-Taxonomie beitragen und auf weitere Tätigkeiten zur Entwicklung nachhaltiger digitaler Lösungen und zur Nutzung nachhaltiger Kryptowerte ausgeweitet werden sollten.
Versicherung: bessere Absicherung gegen Klima- und Umweltrisiken
Durch Erhöhung des Versicherungsschutzes kann das Finanzsystem Wirtschaft und Gesellschaft besser vor klimabedingten Risiken und Naturkatastrophen schützen. Durch eine geringfügige Erhöhung des Versicherungsschutzes können die wirtschaftlichen Kosten klimabedingter Katastrophen für Steuerzahler und Regierungen erheblich gesenkt werden. Die kürzlich angenommene Strategie zur Anpassung an den Klimawandel wird die Voraussetzungen schaffen, um die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft gegen den Klimawandel zu stärken und die Risiken zu verringern. Ein von der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) entwickeltes Dashboard für Naturkatastrophen wird potenzielle Versicherungslücken in den Mitgliedstaaten aufzeigen. Darüber hinaus wird die Kommission einen Dialog über Klimaresilienz zwischen Versicherern, Rückversicherern, Behörden und anderen Interessenträgern einleiten, um bewährte Verfahren auszutauschen und Wege zu finden, wie die Klimaschutzlücke durch Empfehlungen oder durch freiwillige Verpflichtungen geschlossen werden kann.
Unterstützung glaubwürdiger Sozialinvestitionen
Die Erholung von der Pandemie hat deutlich gemacht, dass ein gerechter Übergang erforderlich ist, der die vom Übergang der Wirtschaftstätigkeit betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Gemeinschaften unterstützt. Der steile Anstieg der Emission von Sozialanleihen macht deutlich, dass Anleger in zunehmendem Maße nach Investitionsmöglichkeiten suchen, die sich in sozialer Hinsicht positiv auswirken und die Menschenrechte fördern. Dieser Trend bringt die Finanzinstitute dazu, ihre Zusammenarbeit mit Unternehmen zu intensivieren, um ihnen zu helfen, Aspekte wie Menschenrechte und Soziales in ihre Strategien und Tätigkeiten einzubeziehen.
Die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten für Finanzmarktteilnehmer umfassen bereits bestimmte soziale Faktoren, doch hier sind weitere Schritte erforderlich. Bis Dezember 2022 wird die Kommission gemeinsam mit den Europäischen Aufsichtsbehörden die technischen Regulierungsstandards nach Maßgabe der Offenlegungsverordnung (SFDR) überprüfen und Indikatoren für das Klima und andere umweltbezogene nachteilige Auswirkungen, für die Bereiche Soziales und Beschäftigung, für die Achtung der Menschenrechte und für die Bekämpfung von Korruption und Bestechung klären. Außerdem wird die Kommission bis Ende 2021 einen Bericht über die für eine Sozialtaxonomie erforderlichen Bestimmungen veröffentlichen, wie es die Taxonomie-Verordnung vorsieht.
Darüber hinaus wird die Kommission einen Vorschlag für nachhaltige Unternehmensführung vorlegen, der sicherstellen soll, dass Unternehmen Nachhaltigkeitsrisiken verwalten und die Chancen nutzen, die der Weg zur Nachhaltigkeit bietet.
Umweltgerechte Haushaltsplanung und Mechanismen zur Risikoteilung
Zwar können öffentliche Mittel allein nicht den gesamten Investitionsbedarf decken, doch neben der privaten Finanzierung spielen sie eine wichtige Rolle.
Die Kommission bringt die durchgängige Berücksichtigung des Klimaschutzes und der biologischen Vielfalt im EU-Haushalt voran. Im jährlichen EU-Haushaltszyklus wendet die Kommission bereits Instrumente einer umweltgerechten Haushaltsplanung an. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des mehrjährigen Finanzrahmens 2021–2027 und der damit verbundenen interinstitutionellen Vereinbarung und den Verpflichtungen in Bezug auf Klimaschutz und biologische Vielfalt wird diese Arbeit noch intensiviert. Die Kommission will aktualisierte und verbesserte Nachverfolgungsmethoden für das Klima und die biologische Vielfalt entwickeln. Diese Nachverfolgung ist unverzichtbar, um überwachen zu können, ob die Ausgaben für Klimaschutz und biologische Vielfalt im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 2021–2027 mit den Zielen der EU in Einklang stehen.
Die Kommission arbeitet auch eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um die Anwendung von Instrumenten einer umweltgerechten Haushaltsplanung auszuweiten. Die Kommission hat einen Referenzrahmen für umweltgerechte Haushaltsplanung entwickelt, und sie führt jährliche Umfragen zu den bestehenden Verfahren der umweltgerechten Haushaltsplanung in der EU durch, um die vielen Mitgliedstaaten zu unterstützen, die vermehrt grüne Prioritäten in ihren nationalen Haushalten setzen wollen. Analytische Arbeit, technische Unterstützung und Schulung sowie eine jährliche Konferenz fördern einen Prozess wechselseitigen Lernens, um sicherzustellen, dass die Haushaltspolitik und die Ausgaben mit den Umweltverpflichtungen im Einklang stehen.
Durch Risikoteilung zwischen öffentlichen und privaten Anlegern kann ein Marktversagen, das die Finanzierung von nachhaltiger Infrastruktur und einen innovationsgetriebenen Übergang behindert, wirksam behoben werden. Mit dem Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa, der Investitionssäule des europäischen Grünen Deals, soll über die nächsten zehn Jahre mindestens 1 Billion EUR an nachhaltigen Investitionen von privaten und öffentlichen Akteuren mobilisiert werden. Aus dem Programm „InvestEU“ werden Risikoübernahmekapazitäten und Unterstützung für entsprechende Beratungsinitiativen für die EIB-Gruppe, nationale Förderbanken und andere Finanzinstitute bereitgestellt. Die Kommission wird im Vorfeld der COP26 einen jährlichen Vorbereitungsgipfel zu nachhaltigen Investitionen organisieren, um über die Fortschritte aller EU-Initiativen im Rahmen des Investitionsplans für ein zukunftsfähiges Europa Bilanz zu ziehen.
Maßnahme 2: Um die Inklusivität eines nachhaltigen Finanzwesens zu verbessern, wird die Kommission:
a)die EBA um eine Stellungnahme zur Definition und zur Unterstützung grüner Kredite und Hypotheken ersuchen, Möglichkeiten prüfen, wie deren Übernahme bis 2022 erleichtert werden kann, und den Zugang von Bürgerinnen und Bürgern und KMU zu nachhaltigen Finanzberatungsdiensten verbessern;
b)Daten im Zusammenhang mit nachhaltigem Finanzwesen in die Datenräume im Rahmen der Europäischen Datenstrategie einbeziehen und zusammen mit der Plattform für digitale Finanzierungen darüber beraten, wie innovative Lösungen ermöglicht und gefördert werden können, bei denen digitale Technologien zur Unterstützung von KMU und Kleinanlegern genutzt werden, und
c)Versicherungslücken anhand des EIOPA-Dashboards für Naturkatastrophen ermitteln und einen Dialog mit allen einschlägigen Interessenträgern über Klimaresilienz initiieren (2022);
d)bis Ende 2021 einen Bericht über eine Sozialtaxonomie veröffentlichen und
e)Methoden zur Nachverfolgung der Ausgaben für Klimaschutz und biologische Vielfalt stärken, diejenigen Mitgliedstaaten unterstützen, die grüne Prioritäten in ihren nationalen Haushalten setzen wollen, und im Vorfeld der COP26 einen jährlichen Vorbereitungsgipfel zu nachhaltigen Investitionen organisieren.
III.Verbesserung der Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors und seines Beitrags zur Nachhaltigkeit: die Perspektive der doppelten Wesentlichkeit
Um den Finanzsektor mit dem europäischen Grünen Deal in Einklang zu bringen, muss er widerstandsfähiger gegen die mit Klimawandel und Umweltschädigung verbundenen Risiken werden und seinen Beitrag zur Nachhaltigkeit verbessern. Das erfordert einen umfassenden Ansatz, bei dem sowohl finanzielle Nachhaltigkeitsrisiken (Outside-in) als auch Auswirkungen der Nachhaltigkeit (Inside-out) systematisch in finanzielle Entscheidungsprozesse integriert werden. Wichtig ist, dass beide Aspekte des Wesentlichkeitskonzepts angemessen berücksichtigt werden, damit der Finanzsektor proaktiv und uneingeschränkt zum Erfolg des europäischen Grünen Deals beitragen kann.
Stärkung der wirtschaftlichen und finanziellen Widerstandsfähigkeit gegen Nachhaltigkeitsrisiken
Nachhaltigkeitsrisiken sind bereits spürbar, und sie werden sich negativ auf die Finanzstabilität und die Finanzierung der Realwirtschaft auswirken. Die physischen Auswirkungen des Klimawandels und der Verlust an biologischer Vielfalt bergen Risiken, die systemisch sein können und auf der Ebene der einzelnen Vermögenswerte nicht unbedingt sichtbar sind. Risiken können auch durch ungeordnete und plötzliche Reaktionen auf den Übergang entstehen. Daher kommt es entscheidend darauf an, die Art und das Ausmaß dieser Risiken sowie ihre Wechselwirkungen und ihre allmähliche Entwicklung zu verstehen. Ergänzende Maßnahmen sind erforderlich, um eine konsequente Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfaktoren in die Risikobewertung und das Risikomanagement im Finanzsektor zu gewährleisten.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in Rechnungslegungsstandards und Rechnungslegung
Die Kommission unterstützt nachdrücklich die internationalen Bemühungen um die Einbeziehung von Nachhaltigkeitserwägungen in Finanzberichterstattung und Rechnungslegung und setzt sich dafür höchst ehrgeizige Ziele. Die Kommission wird mit der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und dem International Accounting Standards Board (IASB) zusammenarbeiten, um festzustellen, ob Nachhaltigkeitsrisiken in den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) angemessen berücksichtigt sind. Da Rechnungslegungsstandards und die Art der Rechnungslegung den Wert von Investitionen bestimmen, sind sie ein Schlüsselelement für die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Finanzmarktentscheidungen. Insbesondere sollte bewertet werden, wie relevante Klima- und Umweltrisiken in Jahresabschlüssen angemessen und rechtzeitig erkannt und gemeldet werden können.
Um die Entwicklung von Standards für die Bewertung von Naturkapital in der EU und weltweit zu fördern, intensiviert die Kommission auch ihre Zusammenarbeit mit der Industrie im Bereich der Biodiversitäts- und Naturkapitalrechnungen.
Verbesserung der Transparenz von Ratings und Rating-Ausblicken
Rating-Agenturen spielen eine wichtige Rolle im Finanzsystem, da sie das Kreditrisiko finanzieller und nichtfinanzieller Emittenten bewerten. Angesichts der weitverbreiteten Verwendung von Ratings äußern Interessenträger nach wie vor Bedenken wegen mangelnder Transparenz in Bezug auf die Frage, wie Rating-Agenturen Nachhaltigkeitsfaktoren in ihre Methoden einbeziehen. Vorbehaltlich einer weiteren Bewertung der Wirksamkeit der bestehenden Maßnahmen durch die ESMA wird die Kommission Maßnahmen ergreifen, um die Transparenz zu verbessern und die Einbeziehung relevanter ESG-Faktoren in Ratings und Ausblicken sicherzustellen und dabei für Transparenz der Methoden zu sorgen.
Ermittlung und Management von Nachhaltigkeitsrisiken durch Banken und Versicherer
Die Fähigkeit von Banken und Versicherungsgesellschaften, Nachhaltigkeitsrisiken zu erkennen und zu verwalten und daraus resultierende finanzielle Verluste aufzufangen, ist von entscheidender Bedeutung für die Finanzstabilität und die Widerstandsfähigkeit der Realwirtschaft während des Übergangs. Unternehmen der Finanzbranche und Aufsichtsbehörden bemühen sich, Klima- und Umweltfaktoren in Risikomanagementsystemen und aufsichtlichen Eigenkapitalanforderungen zu erfassen, doch die Fortschritte sind nach wie vor unzureichend.
-Die Kommission wird Änderungen des Aufsichtsrahmens für Banken vorschlagen, um sicherzustellen, dass ESG-Faktoren in den Risikomanagementsystemen und der Aufsicht konsequent berücksichtigt werden. Um dies zu erreichen, werden klare Anforderungen an die Ermittlung, Messung, Verwaltung und Überwachung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Risikomanagementrahmen, einschließlich klimawandelbezogener Stresstests für Banken, festgelegt. Ergänzend dazu wird im Rahmen der jährlichen aufsichtlichen Bewertung die Rolle der Aufsichtsbehörden bei der Bewertung solcher Risiken klargestellt und gestärkt. Schließlich wird die Kommission der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde vorschlagen, ihre laufende Bewertung der aufsichtlichen Behandlung von Risiken im Zusammenhang mit Vermögenswerten oder Tätigkeiten, die im Wesentlichen mit ökologischen und/oder sozialen Zielen in Zusammenhang stehen, um zwei Jahre auf 2023 vorzuziehen.
-Die Kommission wird Nachhaltigkeitsrisiken konsequent in die Risikomanagementsysteme und die Beaufsichtigung von Versicherern integrieren. Vorgeschlagen werden Änderungen der Richtlinie Solvabilität II
, einschließlich einer Analyse des Klimawandelszenarios durch die Versicherer. Ähnlich wie im Bankensektor wird die EIOPA die Risikounterschiede zwischen Risiken der ökologischen und/oder sozialen Nachhaltigkeit und anderen Risiken im Versicherungssektor bewerten.
Management von Nachhaltigkeitsrisiken auf Systemebene
Um die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems gegen Schocks zu erhöhen, müssen Risiken auf Systemebene identifiziert, gemessen und verwaltet werden. Die Kommission wird ihre Zusammenarbeit mit den europäischen Aufsichtsbehörden und der Europäischen Zentralbank (EZB) verstärken, um alle systemischen Nachhaltigkeitsrisiken, die sich auf die langfristige Finanzstabilität auswirken, zu erfassen, zu überwachen und zu mindern. Um das zu erreichen, wird verstärkt daran gearbeitet, kohärente und relevante Methoden und Szenarien zur Quantifizierung von Nachhaltigkeitsrisiken zu entwickeln und die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems für die wesentlichen Finanzsektoren zu testen. Die Kommission wird im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets einen gezielten Stresstest für das Finanzsystem vorsehen.
Die Finanzinstitute sind zunehmend konfrontiert mit einer beschleunigten Entwicklung hinsichtlich der Verschlechterung der Ökosysteme und Verluste an biologischer Vielfalt, der Erschöpfung natürlicher Ressourcen und der Verschmutzung unserer Gewässer, Luft und Böden. Um die finanziellen Risiken, die sich aus einem erheblichen Verlust an biologischer Vielfalt und einer erheblichen Verschlechterung der Ökosysteme ergeben, besser einschätzen zu können, wird die Kommission einen Bericht über die Erfassung und das Auftreten solcher Risiken in der EU erstellen. Darin werden auch Ansätze und Methoden zur Messung dieser Risiken untersucht und die nächsten Schritte in diesem Bereich skizziert.
Um systemische Risiken angehen und verwalten zu können, benötigen die makroprudenziellen Behörden geeignete Instrumente. Mit Unterstützung der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs), des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) und der EZB wird die Kommission im Rahmen einer anstehenden Überprüfung des makroprudenziellen Rahmens im Bankensektor prüfen, ob die makroprudenziellen Instrumente geeignet sind, die mit dem Klimawandel verbundenen Risiken für die Finanzstabilität zu bewältigen. Mittelfristig wird auf der Grundlage von Empfehlungen der Europäischen Aufsichtsbehörden, des ESRB und der EZB weiter an der Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf den Nichtbankensektor und auf Umweltrisiken gearbeitet.
Maßnahme 3: Um die wirtschaftliche und finanzielle Widerstandsfähigkeit gegen Nachhaltigkeitsrisiken zu stärken, wird die Kommission:
a)mit EFRAG, ESMA und IASB zusammenarbeiten, um festzustellen, wie die relevanten Nachhaltigkeitsrisiken in Rechnungslegungsstandards am besten erfasst werden können;
b)Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass relevante ESG-Risiken systematisch und transparent in Ratings und Rating-Ausblicken erfasst werden, wobei eine weitere Bewertung durch die ESMA zu berücksichtigen ist (2023);
c)Änderungen der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie vorschlagen, um die konsequente Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Risikomanagementsysteme von Banken, einschließlich klimawandelbezogener Stresstests durch Banken, sicherzustellen (2021);
d)Änderungen der Solvabilität-II-Richtlinie vorschlagen, um Nachhaltigkeitsrisiken konsequent in das Risikomanagement von Versicherern einzubeziehen, einschließlich der Analyse von Klimaszenarien durch Versicherer (2021), und
e)die langfristige Finanzstabilität stärken durch engere Zusammenarbeit an der Risikobewertung für die Finanzstabilität, regelmäßigen Stresstests, einer Bewertung makroprudenzieller Instrumente und einer Studie zu den Risiken, die sich aus der Umweltschädigung und dem Verlust an biologischer Vielfalt ergeben.
Steigerung des Beitrags des Finanzsektors zu den Übergangsbemühungen
Der Erfolg des europäischen Grünen Deals hängt nicht nur vom Management der Nachhaltigkeitsrisiken durch Finanzinstitute, sondern vom Beitrag aller Wirtschaftsakteure und ihren zur Erreichung unserer Ziele gesetzten Anreizen ab. Zu diesem Zweck müssen die Finanzinstitute die Nachhaltigkeitsziele der EU in ihre langfristigen Finanzierungsstrategien und Entscheidungsprozesse umsetzen. Dazu gehören bessere Messungen, die Überwachung und die regelmäßige Offenlegung der Fortschritte.
Verbesserung der wissenschaftsbasierten Festlegung, Offenlegung und Überwachung der Verpflichtungen des Finanzsektors
Finanzinstitute sollten offenlegen, wie ihre Pläne für den Übergang zur Nachhaltigkeit und die Dekarbonisierung aussehen, welche Ziele sie mittel- und langfristig verfolgen und wie sie ihren ökologischen Fußabdruck verringern wollen. Mehr Transparenz in Bezug auf Ziele, Indikatoren, Definitionen und Methoden ist eine Voraussetzung, um die Wirksamkeit der Maßnahmen im Zeitablauf überwachen zu können. Der Vorschlag für die CSR-Richtlinie sieht vor, dass große Unternehmen und börsennotierte Unternehmen in der EU, einschließlich Banken, Versicherer und Anleger, ihre Nachhaltigkeitsziele und Fortschritte auf dem Weg zu diesen Zielen offenlegen müssen. Darüber hinaus wird die Kommission auf der Grundlage des technischen Regulierungsstandards nach Maßgabe der Offenlegungsverordnung die Offenlegung und die Wirksamkeit von Dekarbonisierungsmaßnahmen der Finanzmarktteilnehmer für alle Anlageprodukte stärken.
In diesem Zusammenhang sind auch freiwillige Zusagen von Finanzinstituten weltweit, strategische wissenschaftsbasierte Klima- und Nachhaltigkeitsziele zu verabschieden, als ein erster Schritt zu begrüßen. Solange eventuelle weitere politische Maßnahmen in diesem Bereich noch ausstehen, wird die Kommission prüfen, inwieweit mehr Leitlinien für die Glaubwürdigkeit solcher freiwilligen Zusagen sorgen könnten, und die allmählichen Fortschritte in der gesamten EU überwachen. In diesem Stadium könnten Finanzinstitute die EU-Taxonomie und andere Instrumente für ein nachhaltiges Finanzwesen nutzen, um ihre Pläne auf Unternehmens- und Portfolio-Ebene weiter umzusetzen.
Klärung der treuhänderischen Pflichten und Stewardship-Regeln von Anlegern, um den Beitrag des Finanzsektors zu den Zielen des Grünen Deals zu berücksichtigen
Um die Finanzströme mit den Zielen des europäischen Grünen Deals in Einklang zu bringen, müssen die Nachhaltigkeitsauswirkungen in den Strategien und Investitionsentscheidungsprozessen von Anlegern stärker berücksichtigt werden. Am 21. April 2021 veröffentlichte die Kommission sechs delegierte Änderungsrechtsakte, die Finanzunternehmen wie Berater, Vermögensverwalter und Versicherer verpflichten, finanzielle Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Verfahren einzubeziehen und die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden zu berücksichtigen. Dies muss durch weitere Maßnahmen für die 125 000 Pensionsfonds in der EU ergänzt werden, die im Namen von rund 75 Millionen Europäerinnen und Europäern kollektive Systeme verwalten. Um ihren Beitrag zu den Zielen des Grünen Deals zu stärken, kommt es entscheidend darauf an, dass sich die treuhänderischen Pflichten von Anlegern und Pensionsfonds gegenüber den Versorgungsanwärtern und Leistungsempfängern auch auf die ESG-Risiken von Investitionen aus der Inside-out-Perspektive im Investitionsentscheidungsprozess erstrecken.
-Die Kommission wird die EIOPA auffordern zu prüfen, ob das Konzept der „langfristigen Interessen der Versorgungsanwärter und Leistungsempfänger“ ausgeweitet und die Verpflichtung eingeführt werden sollte, Nachhaltigkeitsauswirkungen im Rahmenwerk für Pensionsfondsanlagen zu berücksichtigen. Es sollte sichergestellt sein, dass die Nachhaltigkeitspräferenzen von Versorgungsanwärtern und Leistungsempfängern sowie allgemeinere gesellschaftliche und ökologische Ziele in dem Rahmen besser zum Ausdruck kommen. In Zusammenarbeit mit den Europäischen Aufsichtsbehörden wird die Kommission weitere Maßnahmen erwägen und bewerten, um es allen relevanten Finanzmarktteilnehmern und Beratern zu ermöglichen, die positiven und negativen Auswirkungen ihrer Anlageentscheidungen und der von ihnen empfohlenen Produkte hinsichtlich der Nachhaltigkeit systematisch zu prüfen.
-Die Kommission wird die einschlägigen Rahmenregelungen für Stewardship und Engagement von Anlegern überprüfen. Sie wird insbesondere untersuchen, wie die Aktionärsrechterichtlinie II
den Nachhaltigkeitszielen der EU besser gerecht werden und auf globale bewährte Verfahren in Stewardship-Leitlinien abgestimmt werden kann.
Verbesserung der Verfügbarkeit, Integrität und Transparenz der Marktforschung und Ratings im ESG-Bereich
Für den angestrebten Übergang benötigen die Finanzinstitute ein breites Spektrum an Informationen, um die Nachhaltigkeitsrisiken, -chancen und -auswirkungen der Unternehmen, in die sie investieren, und ihrer Kunden zu ermitteln. Zu diesem Zweck sieht der Vorschlag für die CSR-Richtlinie vor, dass große börsennotierte EU-Unternehmen dazu verpflichtet werden, aussagekräftige, vergleichbare und zukunftsorientierte Nachhaltigkeitsdaten über die gesamte Finanzwertschöpfungskette offenzulegen
. Darüber hinaus wird mit dem anstehenden Vorschlag für einen einheitlichen europäischen Zugangspunkt ein EU-weiter Mechanismus geschaffen, der leicht zugängliche, vergleichbare und digital nutzbare Datenbanken zu den Anforderungen an die öffentliche Berichterstattung von Unternehmen, einschließlich Angaben zur Nachhaltigkeit, bereitstellt.
Vorbehaltlich einer öffentlichen Konsultation und einer Folgenabschätzung wird die Kommission Maßnahmen ergreifen, um die Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Transparenz von ESG-Ratings zu verbessern. ESG-Ratings werden immer wichtiger für das Funktionieren der Kapitalmärkte und das Vertrauen der Anleger in nachhaltige Produkte. Die Maßnahme stützt sich auf die im Januar 2021 veröffentlichte Studie der Kommission, in der mangelnde Transparenz in der Tätigkeit der Anbieter von ESG-Ratings, geringe Vergleichbarkeit zwischen ESG-Ratings und potenzielle Interessenkonflikte festgestellt wurden. Durch die steigende Nachfrage nach nachhaltigen Investitionen rückt auch der Bedarf an unvoreingenommener und zuverlässiger ESG-Forschung auf der Grundlage transparenter und vergleichbarer Methoden in den Mittelpunkt.
Maßnahme 4: Um den Beitrag des Finanzsektors zur Nachhaltigkeit zu erhöhen, wird die Kommission:
a)die Offenlegung der Nachhaltigkeitsziele und der Planung von Finanzinstituten für den Übergang verbessern und prüfen, inwieweit die Glaubwürdigkeit freiwilliger Zusagen durch weitere Leitlinien sichergestellt werden kann, und die Fortschritte überwachen;
b)die EIOPA ersuchen festzustellen, ob die treuhänderischen Pflichten von Pensionsfonds und Anlegern überarbeitet werden müssen, damit Nachhaltigkeitsauswirkungen im Rahmen von Investitionsentscheidungsprozessen, einschließlich der Aktivitäten in Bezug auf Stewardship und Engagement, darin zum Ausdruck kommen (bis 2022), und
c)zur Verbesserung der Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit von ESG-Ratings tätig werden und die Bewertung bestimmter Aspekte der ESG-Forschung fortsetzen, um zu entscheiden, ob eine Maßnahme erforderlich ist.
Vorgehen gegen Grünfärberei
Die EU hat wichtige Schritte gegen Grünfärberei auf dem Finanzmarkt unternommen. Versuchte Grünfärberei kann die beteiligten Akteure ihre Reputation kosten und das Vertrauen in nachhaltige Finanzprodukte und das Finanzsystem schwächen. Um Grünfärberei zu verhindern, hat die EU Offenlegungspflichten für Unternehmen und Anleger eingeführt und Instrumente geschaffen, um die Transparenz zu erhöhen und Endanlegern bei der Suche nach glaubwürdigen Investitionsmöglichkeiten zu helfen.
Die Wirksamkeit einer nachhaltigen Finanzpolitik hängt jedoch auch von angemessener Durchsetzung in der gesamten EU ab. Die Aufsichtsbehörden spielen eine Schlüsselrolle bei der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für ein nachhaltiges Finanzwesen; sie müssen ihre gesetzlichen Mandate und Befugnisse vollständig nutzen, um sicherzustellen, dass Anleger und Verbraucher vor wertlosen Angaben zur Nachhaltigkeit geschützt sind.
Mit Unterstützung der Europäischen Aufsichtsbehörden wird die Kommission prüfen, ob die Befugnisse, Fähigkeiten und Pflichten der Aufsichtsbehörden zweckmäßig sind. Auf der Grundlage dieser Bewertung und der Überwachung von Greenwashing-Risiken durch die Europäischen Aufsichtsbehörden wird die Kommission Maßnahmen in Erwägung ziehen, um ein ausreichendes und einheitliches Maß an Durchsetzung und Überwachung zur Bekämpfung von Grünfärberei sicherzustellen.
Überwachung eines geordneten Übergangs des Finanzsystems der EU
Um die Klimaziele der EU zu erreichen, müssen die beim Übergang erzielten Fortschritte von den Mitgliedstaaten, den Finanzaufsichtsbehörden und den zuständigen Behörden gemeinsam überwacht werden. Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen einen robusten Überwachungsrahmen zur Erfassung der Kapitalflüsse in nachhaltige Investitionen entwickeln. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Bewertung der Investitionslücke und der Messung der Fortschritte der Finanzsektoren bei der Verwirklichung unserer Klima- und Umweltziele unterstützen.
Die europäischen Aufsichtsbehörden können eine wichtige Rolle bei der konsequenten Anwendung der Perspektive der doppelten Wesentlichkeit im gesamten Finanzsystem spielen. Die Kommission wird die Zusammenarbeit zwischen allen maßgeblichen Behörden einschließlich der Aufsichtsbehörden verstärken, damit Zwischenziele für den Finanzsektor festgelegt werden können und besser beurteilt werden kann, ob die Fortschritte ausreichen, und so den Weg für gemeinsames politisches Handeln aller maßgeblichen Behörden ebnen.
Schließlich wird die Kommission ein Forschungsforum für ein nachhaltiges Finanzwesen einrichten, um die Rolle der Wissenschaft zu stärken und den Wissensaustausch zwischen Hochschulen und Industrie über ein nachhaltiges Finanzwesen zu fördern. Dieses Forum soll die Aufmerksamkeit auf die Anwendung der nachhaltigen Finanzforschung lenken und den Wissensaustausch zwischen Wissenschaft und Finanzwelt fördern.
Maßnahme 5: Um einen geordneten Übergang zu überwachen und die Integrität des Finanzsystems der EU sicherzustellen, wird die Kommission:
a)a)
Greenwashing-Risiken überwachen und das bestehende Aufsichts- und Durchsetzungsinstrumentarium der zuständigen Behörden bewerten und überprüfen, um sicherzustellen, dass die Aufsichtsbefugnisse, -fähigkeiten und -pflichten für den Zweck geeignet sind, und dabei auf die Unterstützung der Europäischen Aufsichtsbehörden setzen;
b)einen robusten Überwachungsrahmen zur Messung der Kapitalflüsse entwickeln und die Mitgliedstaaten bei der Bewertung der Investitionslücke und der Messung der Fortschritte ihrer Finanzsektoren unterstützen (bis 2023);
c)die Zusammenarbeit aller maßgeblichen Behörden und der Mitgliedstaaten, der EZB, des ESRB, der Europäischen Aufsichtsbehörden und der Europäischen Umweltagentur stärken, um auf einen gemeinsamen Ansatz zur Überwachung eines geordneten Übergangs hinzuarbeiten und sicherzustellen, dass die Perspektive der doppelten Wesentlichkeit im gesamten EU-Finanzsystem konsequent angewandt wird (bis 2022), und
d)ein Forschungsforum für nachhaltiges Finanzwesen zur Förderung des Wissensaustauschs zwischen Forschern und Finanzgemeinschaft einrichten.
IV.Globale Ambitionen fördern
Globale Herausforderungen erfordern globales Handeln. Die Ausgangssituation, das Ambitionsniveau und die Ziele der Länder sind auf jeden Fall unterschiedlich. Internationale Foren und Netzwerke koordinieren zunehmend Initiativen für ein nachhaltiges Finanzwesen, um das globale Potenzial eines nachhaltigen Finanzwesens voll auszuschöpfen.
Gestützt auf ihre eigenen Erfolge, hat sich die EU auf internationaler Ebene als Vorreiterin im Bereich des nachhaltigen Finanzwesens etabliert, und so trägt sie aktiv zu den weltweiten Bemühungen. bei. Diese Führungsrolle kann eine Quelle der Inspiration für andere Länder sein und weltweit Geschäftsmöglichkeiten für den Finanzsektor der EU eröffnen. EU-Akteure sind die größten Emittenten grüner Anleihen und haben sich zu wichtigen nachhaltig investierenden Anlegern entwickelt. Dynamische grüne Märkte tragen dazu bei, die internationale Rolle des Euro zu stärken und die EU zum wichtigsten globalen Drehkreuz für ein nachhaltiges Finanzwesen zu machen.
Die Kommission sieht die Notwendigkeit einer ambitionierten, robusten internationalen Architektur für ein nachhaltiges Finanzwesen, die das Konzept der doppelten Wesentlichkeit anwendet und die Partnerländer der EU unterstützt. Diese Architektur muss eine solide internationale Governance, ein solides Regelwerk und einen Überwachungsrahmen umfassen. Als ersten Schritt schlägt die Kommission vor, dass der Finanzstabilitätsrat (FSB) sein Mandat auf den Beitrag des Finanzsystems zu globalen Klima- und Umweltzielen ausweiten sollte.
Die Kommission fordert alle internationalen Partner auf, die Zusammenarbeit im Bereich des nachhaltigen Finanzwesens auf bilateraler und multilateraler Ebene zu vertiefen, um insbesondere die Konvergenz der Ansätze zu fördern und dem Privatsektor brauchbare Instrumente und Parameter wie Taxonomien an die Hand zu geben. Die Kommission betont vor allem im Rahmen des Fahrplans der G20-Arbeitsgruppe „Nachhaltiges Finanzwesen“, wie wichtig es ist, auf die Abstimmung der Finanzströme mit den Nachhaltigkeitszielen hinzuarbeiten.
Einen ehrgeizigen Konsens in internationalen Foren fördern
Die EU wird sich dafür einsetzen, dass internationale Foren und Standardsetzer wie die IFRS-Stiftung ehrgeizige Standards und Grundsätze für die Offenlegung entwickeln, gegebenenfalls auf der Grundlage der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) und anderer internationaler Initiativen.
Internationale Offenlegungsstandards können sich überschneiden, widersprüchlich und unterschiedlich ambitioniert sein. Die Kommission begrüßt die Bemühungen um einen globalen Basisstandard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und plädiert im Einklang mit dem CSR-Richtlinienvorschlag für umfassende Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die alle Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen und die Perspektive der doppelten Wesentlichkeit erfassen.
Die EU wird weiterhin mit ihren Partnern in internationalen Foren zusammenarbeiten, um gemeinsame Ziele und Grundsätze für Taxonomien zu vereinbaren und dann auch die Vergleichbarkeit und Kohärenz der Parameter und Schwellenwerte der Taxonomien zu verbessern. Die EU engagiert sich im Rahmen der G20 und der Internationalen Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen, um fragmentierte Ansätze zu vermeiden, die zu höheren Transaktionskosten, unzureichenden grenzüberschreitenden Kapitalströmen und einer Belastung der Finanzinnovationen führen würden.
Globale Anstrengungen sind von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, die Auswirkungen von Klima- und Umweltrisiken auf die Finanzstabilität zu bewältigen. Die EU ersucht den FSB, sich mit allgemeineren Nachhaltigkeitsaspekten zu befassen und zu berücksichtigen, dass die Tätigkeiten der Finanzinstitute Auswirkungen auf Klima und Umwelt haben und dadurch zu den von ihnen zu messenden Risiken beitragen. Schließlich unterstützt die EU aktiv die Arbeit der Task Force für klimabezogene Finanzrisiken im Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, bei der es darum geht, potenzielle Lücken im Basler Rahmenwerk zu erkennen und zu beseitigen, und die Arbeit der Internationalen Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden, um klimabezogene Risiken in die Versicherungsaufsicht einzubeziehen.
Weiterentwicklung und Vertiefung der Arbeit der IPSF
Zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit haben die Europäische Kommission und sieben weitere Länder und Gebiete im Oktober 2019 die Internationale Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen (IPSF) ins Leben gerufen.
Die IPSF fördert integrierte Märkte für ein nachhaltiges Finanzwesen und arbeitet an brauchbaren Werkzeugen und Metriken. Sie hat inzwischen 17 Mitglieder und ist als wichtige internationale Initiative für ein nachhaltiges Finanzwesen anerkannt.
Die IPSF wird über ihre Arbeit an einer „einheitlichen Basistaxonomie“ auf der Grundlage der von ihren Mitgliedern entwickelten neuen Taxonomien und über die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen berichten. Die Kommission wird das Konzept der doppelten Wesentlichkeit innerhalb der IPSF propagieren. Außerdem wird sie vorschlagen, den Wissensaustausch über wichtige Bereiche des nachhaltigen Finanzwesens, wie die Synergien zwischen der Finanzierung von Klimaschutz und biologischer Vielfalt und den Übergang des Finanzsystems zu gemeinsamen Nachhaltigkeitszielen, zu verbessern. Die Kommission wird für die IPSF-Mitgliedschaft werben, eine straffere Governance-Struktur unterstützen und bis Herbst 2021 einen neuen Arbeitsplan vorschlagen. Die IPSF gilt auch als Wissenspartner für die neu eingerichtete G20-Arbeitsgruppe „Nachhaltige Finanzen“, und sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Ausrichtung von Investitionen auf Nachhaltigkeitsziele.
Unterstützung der Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen beim Ausbau ihres Zugangs zu nachhaltigen Finanzen
Die Kommission wird eine umfassende Strategie entwickeln, um den Ausbau des nachhaltigen Finanzwesens in EU-Partnerländern zu unterstützen. Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen haben einen enormen Investitionsbedarf zur Finanzierung ihrer nachhaltigen Entwicklung. Die Beschleunigung privater Finanzströme in unsere Partnerländer wird für die gemeinsame Umsetzung unserer globalen Nachhaltigkeitsagenda von entscheidender Bedeutung sein. Dazu ist jedoch gezielte Unterstützung erforderlich. Die Kommission wird den Ausbau der nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinstrumente in unseren Partnerländern und die globale Initiative „Build Back Better“ unterstützen, insbesondere durch „Global Europe“, das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) und das Instrument für Heranführungshilfe (IPA).
Maßnahme 6: Um die Entwicklung internationaler Initiativen und Standards für ein nachhaltiges Finanzwesen ambitioniert voranzutreiben und die Partnerländer der EU zu unterstützen, wird die Kommission:
a)einen ehrgeizigen Konsens in internationalen Foren anstreben, das Konzept der doppelten Wesentlichkeit durchgängig berücksichtigen, die Bedeutung von Offenlegungsrahmen hervorheben und sich auf Ziele und Grundsätze für Taxonomien verständigen;
b)vorschlagen, die Arbeit der IPSF auf neue Themen auszuweiten und ihre Governance-Struktur zu straffen, und
c)Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen unterstützen, um ihren Zugang zu nachhaltigen Finanzen durch die Entwicklung einer umfassenden Strategie und die Förderung nachhaltigkeitsbezogener Finanzinstrumente zu unterstützen.
Schlussfolgerung – Umsetzung und weiteres Vorgehen
Auf der Grundlage des Aktionsplans 2018 für ein nachhaltiges Finanzwesen hat die Kommission beispiellose Schritte unternommen, um die Grundlagen für ein nachhaltiges Finanzwesen zu schaffen. Dieses ambitionierte Rahmenwerk muss fertiggestellt und konsolidiert werden, damit wir den enormen Investitionsbedarf für den Übergang decken können, um einen fairen, auf den globalen Kontext abgestimmten Übergang zu gewährleisten. Mit dieser Strategie wird den Herausforderungen begegnet und das Rahmenwerk praktikabel und kohärent gemacht.
Die Strategie zeigt auf, wie die Ziele des europäischen Grünen Deals im Finanzsystem umgesetzt werden, und sie gewährleistet, dass die Akteure in allen Wirtschaftsbereichen unabhängig von ihrem jeweiligen Ausgangspunkt in der Lage sind, ihren Übergang zu finanzieren Diese Maßnahmen ergänzen die im europäischen Grünen Deal aufgezeigten kritischen Veränderungen in der Klima- und Umweltpolitik. Sie basieren auf der Zusammenarbeit und der Partnerschaft der Kommission mit externen privaten und öffentlichen Initiativen zur Stärkung der Führungsrolle des Finanzsektors bei der Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele der EU. Die Kommission wird Ende 2023 über die Umsetzung dieser Strategie Bericht erstatten, und sie wird die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen aktiv unterstützen.
Die Kommission fordert alle maßgeblichen Interessenträger – von Zentralbanken und Aufsichtsbehörden bis hin zu den Mitgliedstaaten, Bürgerinnen und Bürgern, lokalen Behörden sowie Finanz- und Nichtfinanzunternehmen – auf, tätig zu werden und dieser Strategie zu maximaler Wirkung zu verhelfen.