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Document 52020JC0007

GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Politik für die Östliche Partnerschaft nach 2020 Stärkung der Resilienz - eine Östliche Partnerschaft, die allen Vorteile bringt

JOIN/2020/7 final

Brüssel, den 18.3.2020

JOIN(2020) 7 final

GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Politik für die Östliche Partnerschaft nach 2020















Stärkung der Resilienz - eine Östliche Partnerschaft, die allen Vorteile bringt

{SWD(2020) 56 final}


1.    Einleitung

Bei der Östlichen Partnerschaft handelt es sich um eine gemeinsame Initiative der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und folgender Länder: Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, der Republik Moldau 1 und der Ukraine (im Folgenden „Partnerländer“). Die Östliche Partnerschaft wurde im Jahr 2009 gegründet und stellt eine strategische und ehrgeizige Partnerschaft dar, die auf gemeinsamen Werten, Regeln, Interessen und Verpflichtungen sowie auf gemeinsamer Verantwortung beruht. Sie zielt darauf ab, die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU, ihren Mitgliedstaaten und den Partnerländern zu stärken und zu vertiefen und die Partnerländer dabei zu unterstützen, sowohl die ökologische als auch die digitale Wende zu vollziehen. Sie unterstützt die Verwirklichung zahlreicher politischer Ziele auf globaler Ebene, einschließlich der Ziele des Pariser Klimaschutzübereinkommens und der Ziele für nachhaltige Entwicklung im Rahmen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Sie trägt zu dem übergeordneten Ziel bei, die Stabilität, den Wohlstand und die Resilienz der Nachbarn der EU zu erhöhen, wie es in der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union 2 und in der Neufassung der Europäischen Nachbarschaftspolitik aus dem Jahr 2015 festgelegt ist. Sie steht voll und ganz mit den Politischen Leitlinien der Europäischen Kommission für den Zeitraum 2019-2024 3 im Einklang. Schließlich trägt sie sämtlichen Leitinitiativen und -strategien Rechnung, die von der neuen Kommission angenommen wurden 4 .

Im Laufe der Jahre hat die Östliche Partnerschaft maßgeblich dazu beigetragen‚ die EU und die Partnerländer einander näherzubringen. Auf dem Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft im November 2017 in Brüssel wurde mit der Annahme der gemeinsamen Reformagenda mit dem Titel „20 Zielvorgaben für 2020“ ein neuer Ansatz eingeführt. Im Mittelpunkt dieses ehrgeizigen Arbeitsplans standen die Erreichung greifbarer Ergebnisse vor Ort und die Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen in vier wichtigen Politikbereichen: (1) Stärkung der Wirtschaft, (2) Stärkung der Regierungsführung, (3) Stärkung der Konnektivität und (4) Stärkung der Gesellschaft; des Weiteren enthielt diese Agenda Zielvorgaben für Querschnittsthemen wie Gleichstellung der Geschlechter, Zivilgesellschaft, Medien und strategische Kommunikation.

Die Östliche Partnerschaft wird weiterhin darauf abzielen, einen Raum der Demokratie, des Wohlstands, der Stabilität und der verstärkten Zusammenarbeit auf der Grundlage gemeinsamer Werte zu schaffen. Die EU hat ein strategisches Interesse daran, ihre weltweite Führungsrolle in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie in ihrem auswärtigen Handeln, auch in Bezug auf die Östliche Partnerschaft, voranzubringen. Die Achtung der Menschenrechte ist ein wesentliches Element resilienter, inklusiver und demokratischer Gesellschaften. Der Schwerpunkt wird dabei auf Bereichen liegen, in denen die gesteckten Ziele noch nicht erreicht wurden. Dazu zählen vor allem die Rechtsstaatlichkeit, der Schutz der Menschenrechte, die Bekämpfung von Korruption und Diskriminierung, die Rolle unabhängiger Medien und der Zivilgesellschaft sowie die Förderung der Geschlechtergleichstellung. Vom anreizbasierten Ansatz der EU („mehr für mehr“ und „weniger für weniger“) werden weiterhin diejenigen Partnerländer profitieren, die sich am stärksten für Reformen engagieren. Die künftige Politik für die Östliche Partnerschaft sollte sich auf die bereits vereinbarten Aufgaben, Ziele, Grundsätze und Bereiche der Zusammenarbeit stützen.

Die Fortsetzung des Engagements gegenüber den Ländern der Östlichen Partnerschaft wird weiterhin zu den wichtigsten Prioritäten der EU gehören. Die neue Dynamik in der Politik für die Östliche Partnerschaft und die damit verbundene Betonung der Bedeutung einer für beide Seiten vorteilhaften Zusammenarbeit werden zur weiteren Stärkung dieses Engagements führen. Auf diese Weise wird auch zum weiteren Ausbau der politischen Beziehungen zu allen östlichen Partnern sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene beigetragen. Außerdem bringt die Region der Östlichen Partnerschaft aufgrund ihrer geografischen Funktion als Brücke zwischen Europa, Asien und der weiteren Nachbarschaft sowie der vielfältigen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und strategischen Verbindungen zu ihren Nachbarn für das außenpolitische Engagement der EU einen deutlichen Mehrwert. Die Präsenz und die Interessen anderer regionaler und globaler Mächte sowie die kulturellen und geografischen Verbindungen zu Zentralasien bieten zusätzliche Möglichkeiten zum Aufbau von beidseitig vorteilhaften Beziehungen zu Ländern in der weiteren Nachbarschaft. Die Maßnahmen der EU in der Region werden durch andere Politikansätze und Initiativen wie die Nördliche Dimension und die Schwarzmeersynergie ergänzt.

Im Mai 2019 leitete die Europäische Kommission eine Konsultation zur Zukunft der Östlichen Partnerschaft ein. Der Europäische Rat hat diesen Ansatz im Juni 2019 gebilligt.

Die Konsultation lief bis Ende Oktober 2019. Im Rahmen dieser breit angelegten und inklusiven Konsultation gingen mehr als 200 schriftliche Beiträge ein, u. a. über eine eigens dafür eingerichtete Internetseite. Nahezu alle EU-Mitgliedstaaten und alle Partnerländer reichten Stellungnahmen ein, ebenso wie das Europäische Parlament, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen. Beiträge kamen auch von der Europäischen Investitionsbank, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und anderen internationalen Finanzinstitutionen sowie von zahlreichen Interessenträgern wie Organisationen der Zivilgesellschaft (einschließlich des Forums der Zivilgesellschaft der Östlichen Partnerschaft), Denkfabriken, akademischen Einrichtungen und Unternehmensverbänden. Auch Empfehlungen des Jugendforums der Östlichen Partnerschaft und der Jungen Europa-Botschafter wurden berücksichtigt.

Die vorliegende gemeinsame Mitteilung stützt sich außerdem auf die Rückmeldungen, die während der Konsultationen in jedem der sechs Partnerländer und in vielen EU-Mitgliedstaaten eingingen. Sie trägt auch den Ergebnissen von Diskussionen im Rahmen der innerhalb der derzeitigen Architektur der Östlichen Partnerschaft eingerichteten Plattformen und Gremien und damit zusammenhängender Sitzungen Rechnung.

Insgesamt besteht ein breiter Konsens darüber, dass die Östliche Partnerschaft derzeit über einen soliden Politikrahmen verfügt und greifbare Ergebnisse für die Menschen bringt. In der vorliegenden Gemeinsamen Mitteilung wird dargelegt, wie gemeinsame Herausforderungen bewältigt werden können und wie die EU künftig mit den Partnerländern in verschiedenen Politikbereichen zusammenarbeiten wird. Ausgehend von den Ergebnissen der Konsultation werden darin auch die neuen langfristigen politischen Ziele der Östlichen Partnerschaft für die Zeit nach 2020 skizziert und die Maßnahmen beschrieben, die darauf abzielen, die Resilienz zu stärken, eine nachhaltige Entwicklung zu fördern und greifbare Ergebnisse für die Gesellschaft zu erzielen.

2.    Wichtigste Erfolge der Östlichen Partnerschaft

Im Jahr 2015 begrüßten die EU-Mitgliedstaaten und die Partnerländer die Überarbeitung der Europäischen Nachbarschaftspolitik vor dem Hintergrund der Globalen Strategie der EU. Sie forderten eine größere Differenzierung‚ mehr Eigenverantwortung, eine stärkere Fokussierung und mehr Flexibilität. Die Konsultation hat gezeigt, dass die Östliche Partnerschaft diese Ziele weitgehend erreicht hat.

Was die Differenzierung betrifft, so hat sich die Partnerschaft entsprechend den Interessen, Ambitionen und Fortschritten der einzelnen Partner weiterentwickelt. Es besteht eine Reihe neuer, weitreichender bilateraler politischer und wirtschaftlicher Abkommen zwischen der EU und einzelnen Partnerländern. Die Beziehungen zu Georgien, Moldau und der Ukraine beruhen auf Assoziierungsabkommen und damit verbundenen vertieften und umfassenden Freihandelszonen (DCFTA). Um sicherzustellen, dass diese ehrgeizigen Abkommen vollständig umgesetzt werden, vereinbarten diese drei Länder, die „Assoziierungsagenden“ an kurz- und mittelfristigen Prioritäten der Zusammenarbeit auszurichten. Zwischen der EU und diesen Ländern wurde die Visumfreiheit eingeführt, um die Freizügigkeit der Menschen über die Grenzen hinweg zu erleichtern. Alle drei Länder haben die Rückübernahmeabkommen vollständig umgesetzt.

Ein Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft bildet den Rahmen für die Beziehungen der EU zu Armenien, und Verhandlungen über ein neues Abkommen mit Aserbaidschan sind im Gange. Die Zusammenarbeit mit diesen beiden Ländern beruht auf vereinbarten Partnerschaftsprioritäten. Die Beziehungen zu Belarus werden durch sektorale Dialoge gefördert und es laufen Verhandlungen über Partnerschaftsprioritäten. Die Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen, die mit Armenien, Aserbaidschan und Belarus geschlossen wurden, haben entscheidend dazu beigetragen, den Menschen in diesen Ländern das Reisen zu erleichtern.

Um eine stärkere Eigenverantwortung der Partnerländer zu fördern, hat die EU die Art und Weise, wie sie mit ihnen zusammenarbeitet, grundlegend verändert. Um eine größere Wirkung zu erzielen, ist die EU verstärkt von der projektbezogenen Finanzhilfe zur Unterstützung tief greifender Reformen übergegangen. Dieser neue Ansatz hat den Menschen greifbare Vorteile gebracht, beispielsweise durch Unterstützung der Dezentralisierung in der Ukraine und von Energieeffizienz-Initiativen auf hoher Ebene in Armenien, Georgien und der Ukraine.

Die EU hat die Zusammenarbeit mit den für Reformen verantwortlichen Stellen in den Partnerländern verstärkt. Gemeinsam mit den nationalen Behörden haben die EU und ihre Mitgliedstaaten wichtige Schritte unternommen, um nach Möglichkeit für eine gemeinsame Programmplanung zu sorgen. Dies gewährleistet eine gemeinsame Orientierung an den Bedürfnissen der Partnerländer, wodurch die Zusammenarbeit weniger fragmentiert und somit kohärenter und wirkungsvoller wird. Beispielsweise wurde eine solche gemeinsame Herangehensweise im Falle der Ukraine und Moldaus erfolgreich praktiziert.

Die EU hat ihre strategische Zusammenarbeit mit internationalen Finanzinstitutionen (IFI) intensiviert. Durch länderspezifische, regionale und sektorale Dialoge haben die EU und die IFI erhebliche Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und für „grüne“ Investitionen in Energieeffizienz und kommunale Infrastruktur geleistet, wodurch der Energieverbrauch, die Umweltverschmutzung und die Treibhausgasemissionen reduziert und die Resilienz in den Bereichen Umwelt und Klima in der gesamten Region gestärkt wurden.

Die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft hat dazu beigetragen, die öffentliche Rechenschaftspflicht zu stärken, die Menschenrechte und die lokale Entwicklung zu fördern und die Erbringung von Dienstleistungen für die gesamte Bevölkerung, einschließlich schutzbedürftiger Gruppen, sicherzustellen, und damit wirksame Reformen maßgeblich gefördert. Die EU hat eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung des Beitrags der Zivilgesellschaft gespielt, die ihrerseits die soziale Innovation vorangetrieben und zum Aufbau von Reformkoalitionen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene beigetragen hat.

In den Beiträgen, die im Rahmen der Konsultation eingingen, wurde betont, wie wichtig es ist, für eine stärkere Fokussierung im Rahmen einer gemeinsamen Politik zu sorgen. Die „20 Zielvorgaben für 2020“, die von den EU-Mitgliedstaaten und den Partnerländern auf dem Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft im November 2017 gebilligt wurden, bildeten eine gemeinsame ergebnisorientierte Agenda, die zur Fokussierung der Zusammenarbeit beitragen sollte.

Im Rahmen der neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik wurde die Notwendigkeit einer größeren Flexibilität hervorgehoben, damit die EU und die Partnerländer auf die sich ständig wandelnden Bedürfnisse und Umstände reagieren können. Zur Stärkung der Unterstützung und zur Erhöhung ihrer Wirkung hat die EU folgende Maßnahmen ergriffen: i) Intensivierung der Zusammenarbeit mit den IFI im Rahmen der Investitionsoffensive für Drittländer und der Strukturreformfazilität; ii) Modernisierung und strategische Angleichung der EU-Instrumente für technische Hilfe (TAIEX und Twinning) zwecks maßgeschneiderter Unterstützung; iii) Anpassung der institutionellen Strukturen, um auf neue Herausforderungen reagieren zu können. So stellt beispielsweise die „Unterstützungsgruppe für die Ukraine“ eine einzigartige Struktur dar, die Fachwissen aus allen Dienststellen der Europäischen Kommission und aus den EU-Mitgliedstaaten mit dem Ziel zusammenbringt, die wichtigsten Herausforderungen in diesem Land zu bewältigen. Die EAD-Task-Force „East StratCom“, die als Folgemaßnahme zu den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom März 2015 zum Thema Bekämpfung von Desinformation eingerichtet wurde, hat entscheidend dazu beigetragen, die Kommunikation und die Imagepflege der EU in der Region strategischer auszurichten und wirkungsvoller zu gestalten.

3.    Künftiger Politikansatz für die Östliche Partnerschaft

Den Ergebnissen der Konsultation zufolge besteht ein breiter Konsens darüber, dass die Agenda „20 Zielvorgaben für 2020“ greifbare Ergebnisse für die Gesellschaft zeitigt. So wurde in drei der vier Schwerpunktbereiche, nämlich in den Bereichen Stärkung der Wirtschaft, Stärkung der Konnektivität und Stärkung der Gesellschaft, viel erreicht. Zu den ersten Erfolgen im Bereich Stärkung der Regierungsführung zählt die Einrichtung von zentralen Anlaufstellen, die effiziente und zugängliche öffentliche Dienstleistungen anbieten, und von Online-Systemen für die Vermögenserklärung in den meisten Partnerländern.

Die EU-Mitgliedstaaten, die meisten Partnerländer und die Akteure der Zivilgesellschaft betonten, dass die Ergebnisse im Bereich der Regierungsführung erheblich verbessert werden müssen. Dies gilt insbesondere für die Rechtsstaatlichkeit, die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität sowie für die Rolle unabhängiger Medien und der Zivilgesellschaft. Fortschritte bei der Regierungsführung sind von unmittelbarer Relevanz für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung Rechtssicherheit und funktionierende demokratische Institutionen sind entscheidende Voraussetzungen dafür, Investitionen anzuziehen, die politische Stabilität und auf Rechtsstaatlichkeit ausgerichtete Reformen zu unterstützen und die sozioökonomische Integration zu fördern. Die ergebnisorientierte Agenda, die sich auf professionell erstellte, unabhängige und qualitativ hochwertige amtliche Statistiken stützt, die die Überwachung der Fortschritte ermöglichen und die Grundlage für eine faktengestützte Entscheidungsfindung bilden, wird daher im Rahmen der künftigen Politik gestärkt werden.

Der anreizbasierte Ansatz erfordert klarere Leitlinien zu spezifischen Reformprioritäten mit objektiven, präzisen, detaillierten und überprüfbaren Benchmarks. Sind Fortschritte bei den Reformen zu verzeichnen, so sollten die Finanzmittel und Investitionen aufgestockt werden. Wenn die Umsetzung der Reformen ernsthaft oder über einen längeren Zeitraum stagniert oder dabei sogar Rückschritte zu verzeichnen sind, sollte die Höhe der EU-Mittel – außer den Mitteln zur Unterstützung der Zivilgesellschaft – nach unten angepasst werden.

Die Konsultation hat gezeigt, dass alle Partnerländer den ausdrücklichen Wunsch haben, die Partnerschaft stärker auf die Interessen, Ambitionen und Fortschritte jedes einzelnen Partnerlandes auszurichten. Die assoziierten Länder setzen große Erwartungen in die Teilnahme an gemeinsamen Initiativen zu Fragen, die in den Geltungsbereich der Assoziierungsabkommen und der vertieften und umfassenden Freihandelszonen fallen. Sie sehen dies als Mittel, ihr volles Potenzial auszuschöpfen.

Die bilaterale Zusammenarbeit stellt nach wie vor das wichtigste Instrument zur Gewährleistung eines maßgeschneiderten Ansatzes dar. Die Umsetzung der bilateralen Abkommen wird beschleunigt und durch eine vertiefte sektorale Zusammenarbeit und einen intensiveren Austausch zwischen interessierten Partnerländern ergänzt werden. Die EU wird weiterhin Unterstützung in bilateralen, regionalen und länderübergreifenden Foren, einschließlich gezielter sektoraler Hilfe, im Einklang mit den Grundsätzen der Inklusivität und Differenzierung leisten. Darüber hinaus wird die Östliche Partnerschaft weiterhin flexibel und inklusiv sein und es den Ländern ermöglichen, gemeinsame und globale Herausforderungen in einer Vielzahl von Bereichen gemeinsam anzugehen und so die regionale Integration zu fördern.

Aufbauend auf den wichtigsten Erfolgen der Partnerschaft und in der Erkenntnis, dass die Stärkung der Resilienz ein übergeordnetes politisches Ziel darstellt, wie in der Mitteilung „Ein strategisches Konzept für Resilienz im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU“ 5 festgelegt, werden die EU, ihre Mitgliedstaaten und die Partnerländer an der Verwirklichung der folgenden langfristigen strategischen Ziele für die Östliche Partnerschaft in der Zeit nach 2020 zusammenarbeiten:

·Gemeinsam für resiliente, nachhaltige und integrierte Volkswirtschaften,

·Gemeinsam für rechenschaftspflichtige Institutionen, Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit,

·Gemeinsam für ökologische Resilienz und Klimaresilienz,

·Gemeinsam für Resilienz beim digitalen Wandel und

·Gemeinsam für resiliente, faire und inklusive Gesellschaften.

Die Europäische Kommission hat die EU und ihre Partner in ganz Europa aufgefordert, gemeinsame Herausforderungen in Angriff zu nehmen und bei der Verwirklichung neuer politischer Prioritäten in den kommenden Jahren zusammenzuzuarbeiten, wobei es insbesondere darum geht, die ökologische und die digitale Wende zu unterstützen, Volkswirtschaften zu verwirklichen, die allen zugutekommen und insbesondere für junge Menschen mehr Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen, sowie die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern. Diese Themen werden bei allen strategischen Zielsetzungen durchgängig berücksichtigt werden.

4.    Wichtigste strategische Ziele der künftigen Östlichen Partnerschaft

4.1 Gemeinsam für resiliente, nachhaltige und integrierte Volkswirtschaften

Die Stärkung der Volkswirtschaften ist von entscheidender Bedeutung, um die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen, Ungleichheiten zu verringern und dafür zu sorgen, dass die Partner zu Ländern werden, in denen die Menschen ihre Zukunft aufbauen wollen. Es geht um besser integrierte Volkswirtschaften, die inklusiv, nachhaltig und fair sind und für alle Vorteile bringen. Ziel ist es, angemessene Arbeitsplätze und wirtschaftliche Chancen zu schaffen und so Wohlstand für die Menschen in den Partnerländern zu gewährleisten.

Dies erfordert neben einem verstärkten Handel und einer weiteren regionalen und bilateralen Integration der Volkswirtschaften der Partnerländer und der EU auch eine Zusammenarbeit bei der schrittweisen Dekarbonisierung und dem Übergang zur Klimaneutralität unter Nutzung der sich aus der ökologischen und der digitalen Wende ergebenden Chancen. Die EU wird sich gemeinsam mit den Partnerländern auf die vollständige Umsetzung der bestehenden Assoziierungsabkommen, der vertieften und umfassenden Freihandelszonen sowie sonstiger Handelsabkommen konzentrieren, um daraus den größtmöglichen Nutzen zu ziehen. Im Einklang mit der neuen Wachstumsstrategie der EU, dem europäischen Grünen Deal und der Digitalstrategie werden die EU und die Partnerländer die Modernisierung der Volkswirtschaften der Östlichen Partnerschaft weiter unterstützen und sie damit wettbewerbsfähiger und innovativer gestalten. Darüber hinaus werden die EU und die Partnerländer in die physische Konnektivität und Infrastruktur (in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales) als Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung investieren. Im Falle einer Wirtschaftskrise ist die EU bereit, die Partnerländer bei der Wahrung der makroökonomischen Stabilität zu unterstützen und durch Makrofinanzhilfen Anreize für Strukturreformen zu schaffen. Die Unterstützung von Strukturreformen, die Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln und die Unterstützung von KMU werden zur Förderung von Wachstum und Investitionen beitragen. Investitionen in Menschen, insbesondere junge Menschen, und eine bessere Abstimmung von Bildung, Forschung und Innovation auf die Bedürfnisse des Privatsektors werden die Partnerländer für die Herausforderungen von morgen wappnen.

4.1.1 Handel und wirtschaftliche Integration

In den letzten zehn Jahren hat sich der Handel zwischen der EU und den Ländern der Östlichen Partnerschaft fast verdoppelt. Dadurch sind die Partnerländer zusammengenommen zum zehntwichtigsten Handelspartner der EU geworden. Für vier Partnerländer (Aserbaidschan, Georgien, Moldau und die Ukraine) ist die EU der wichtigste Handelsblock, während sie für Armenien und Belarus den zweitwichtigsten Handelspartner darstellt. Dieser Ausbau der Handelsbeziehungen hat auch zu einer Diversifizierung der Warenausfuhren aus den Partnerländern und zur besseren Integration ihrer Volkswirtschaften in globale Wertschöpfungsketten geführt. Die Zahl der Unternehmen aus Georgien, Moldau und der Ukraine, die in die EU exportieren, ist um 46 %, 48 % bzw. 24 % gestiegen. Dies verdeutlicht den beiderseitigen Nutzen der Östlichen Partnerschaft.

Die EU schlägt vor, die wirtschaftliche Integration mit und zwischen den Partnerländern, insbesondere mit bzw. zwischen den drei assoziierten Ländern, weiter zu vertiefen‚ indem sie die vollständige Umsetzung der bestehenden vertieften und umfassenden Freihandelszonen weiterhin unterstützt. Bilaterale Abkommen, insbesondere Abkommen über vertiefte und umfassende Freihandelszonen, bieten Wachstumschancen für den Privatsektor, ein höheres Arbeitsschutzniveau, bessere Arbeitsbedingungen und einen besseren Zugang der Bürger zu regelkonformen und sicheren Produkten. Diese Vorteile können erst in vollem Umfang ausgeschöpft werden, wenn die laufenden und künftigen Reformen, die sich aus den Verpflichtungen im Rahmen der vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen ergeben, auch umgesetzt werden. Dies setzt neben der Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand auch den Aufbau von Kapazitäten zur Umsetzung der vereinbarten Reformen und die Erleichterung des Handels voraus. Die EU wird auch mit den Ländern, die noch kein Abkommen über eine vertiefte und umfassende Freihandelszone geschlossen haben, eine verstärkte Zusammenarbeit fördern. Sektorale Handelserleichterungen von gemeinsamem Interesse sollten durch Einbeziehung aller Partnerländer zur weiteren Förderung der wirtschaftlichen Integration beitragen. Als Beispiel dafür wird die EU nach Möglichkeit gemeinsam mit den Partnerländern auf den Abschluss von Abkommen über die gegenseitige Anerkennung zugelassener Wirtschaftsbeteiligter hinarbeiten.

Die EU wird sich auch darum bemühen, in verschiedenen multilateralen Foren mit den Partnerländern zusammenzuarbeiten und Bündnisse zu einschlägigen umfassenderen globalen Wirtschaftsfragen aufzubauen, u. a. im Hinblick auf die Unterstützung des Beitritts derzeitiger Nichtmitglieder zur Welthandelsorganisation.

Die EU wird die grüne Wende in der Region unterstützen. Ihr Ziel dabei ist es, neben einem regelbasierten, unverzerrten und fairen Handel auch Investitionen in saubere Technologien, umweltverträgliche Waren und Dienstleistungen sowie damit verbundene strategische Rohstoffe zu fördern. Die EU wird mit den Partnerländern zusammenarbeiten, um die Ressourcensicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig das Übereinkommen von Paris umzusetzen und die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu verwirklichen.

Für die assoziierten Länder setzt sich die schrittweise Liberalisierung des Marktzugangs fort. Darüber hinaus ist im Rahmen der vertieften und umfassenden Freihandelszonen eine selektive und schrittweise wirtschaftliche Integration dieser Länder in den EU-Binnenmarkt vorgesehen. Voraussetzung hierfür ist, dass die betreffenden Länder ihre Rechtsvorschriften an den Besitzstand der EU in bestimmten Bereichen (Vergabe öffentlicher Aufträge, technische Handelshemmnisse, Marktüberwachung, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen, Zolldienste und Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich) angleichen und das entsprechende EU-Recht wirksam umsetzen.

4.1.2 Investitionen und Zugang zu Finanzmitteln

In den letzten zehn Jahren profitierten mehr als 125 000 KMU direkt von einer EU-Finanzierung (zumeist in Landeswährung). Dadurch konnten mehr als 250 000 Arbeitsplätze geschaffen oder erhalten werden. Eine bessere Nutzung von Mischfinanzierungen und Garantien hat die Wirkung der EU-Finanzierungen maximiert und seit 2009 durch Hebelwirkung die Mobilisierung von Investitionen in Höhe von 11 Mrd. EUR ermöglicht.

Strukturreformen sind von entscheidender Bedeutung für die Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung, die Verbesserung der wirtschaftspolitischen Steuerung, die Anziehung ausländischer Direktinvestitionen und die Stärkung der wirtschaftlichen Resilienz. Handel und Investitionen hängen von günstigen Bedingungen für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung ab. Das Geschäfts- und Investitionsumfeld muss einfach, transparent und zuverlässig sein. Dazu müssen Anstrengungen unternommen werden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, die Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und die informelle Arbeit einzuschränken, die wirtschaftspolitische Steuerung zu stärken und auf Reformen der Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der Korruptionsprävention, weiter aufzubauen. Den Wirtschaftsakteuren muss eine klare Perspektive für die sich anbahnende grüne Wende gegeben werden. Die EU wird die wichtigsten Reformen der Partnerländer weiter unterstützen, u. a. im Rahmen der Investitionsoffensive für Drittländer 6 und insbesondere der Strukturreformfazilität.

KMU sind in den meisten Partnerländern die wichtigsten Arbeitgeber und auch ein wichtiger Motor für Wachstum und Innovation zugunsten aller. Die EU wird den Zugang zu Finanzmitteln durch Garantieregelungen, Zinszuschüsse und Investitionsanreize weiter unterstützen. Und sie wird diese Unterstützung durch eine engere Partnerschaft mit den IFI sowie mithilfe des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD+) im Rahmen des vorgeschlagenen Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) und der Garantie für Außenmaßnahmen ausweiten. Nachhaltige Finanzierungen und Mikrofinanzierungen werden integraler Bestandteil der Maßnahmen der EU sein, auch in ländlichen Gebieten, in denen der Zugang zu Finanzmitteln besonders schwierig ist. Um die Wirksamkeit ihrer Unterstützung zu maximieren, wird die EU mit den IFI die Schlüsselbereiche ermitteln, in denen Investitionen eine messbare Wirkung zeitigen werden (u. a. durch die Entwicklung einer „Impact-Investment-Matrix“).

Da das Volumen an nachhaltigen Investitionen dringend aufgestockt werden muss, wird die EU insbesondere im Rahmen internationaler Foren wie der Internationalen Plattform für nachhaltige Finanzierungen (IPSF) ihre Zusammenarbeit mit den Partnerländern weiter intensivieren, um ein Finanzsystem aufzubauen, das nachhaltiges Wachstum unterstützt. Die EU und die Partnerländer können bewährte Verfahren austauschen und ihre Bemühungen um Förderung ökologisch nachhaltiger Investitionen u. a. durch grüne Taxonomien, Offenlegung von Umwelt- und Klimainformationen sowie Normen und Kennzeichnungen für umweltfreundliche Finanzprodukte koordinieren.

Angesichts der zunehmenden Wirtschafts- und Handelsverflechtung der östlichen Partnerländer mit der EU würde die verstärkte Verwendung des Euro im Außenhandel dieser Länder ihre Wirtschaftsbeziehungen zur EU weiter festigen und dazu beitragen, ihre wirtschaftliche und finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Sie würde das Wechselkursrisiko der Partnerländer weiter verringern, indem u. a. sichergestellt wird, dass der Devisenmix bei der Kreditaufnahme im Ausland, beim Management der Währungsreserven und bei der Abwicklung internationaler Geschäfte besser mit den Währungen ihrer wichtigsten Handels- und Investitionspartner korreliert und gleichzeitig eine stärkere internationale Rolle des Euro unterstützt wird. Die EU wird auch weiterhin die Bemühungen der Partnerländer unterstützen, die Kriterien für den Beitritt zum Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) zu erfüllen.

Um dem Bedarf von Start-ups gerecht zu werden, wird die EU gemeinsam mit den IFI ein innovatives und intelligentes Finanzierungsprogramm (einschließlich Beteiligungskapital, Risikokapital, Business Angels und Crowdfunding) entwickeln. Die Unterstützung der EU wird darauf ausgerichtet sein, im Bereich der Unternehmensunterstützung tätige Organisationen weiter zu stärken, die Internationalisierung von KMU zu fördern, den Dialog zwischen öffentlichem und privatem Sektor zu erleichtern und gleichzeitig das Fachwissen und die Kompetenzen aufzubauen, die zur Förderung von Innovation, Unternehmertum und Kreativität im Einklang mit den künftigen Markterfordernissen notwendig sind. Die EU wird Unternehmen, insbesondere von Frauen geleitete Neugründungen, weiterhin unterstützen und mehr junge Menschen ermutigen, Unternehmer zu werden.

Um bei der Schaffung inklusiver und fairer Volkwirtschaften, die allen Vorteile bringen, weiter voranzukommen, wird die EU die Partnerländer dabei unterstützen, das wirtschaftliche Potenzial ihrer ländlichen Gebiete freizusetzen, u. a. durch die Unterstützung der Landwirte und die Gründung moderner Genossenschaften und Erzeugergemeinschaften. Die EU wird ihr Engagement außerhalb der Hauptstädte verstärken und Verbindungen zwischen lokalen städtischen Zentren und ländlichen Gebieten herstellen. Grundlage hierfür ist das von der Europäischen Kommission entwickelte Konzept der intelligenten Spezialisierung, das in der EU angewandt wird.

4.1.3 Stärkung der Interkonnektivität

Eine starke Vernetzung zwischen der EU und den Ländern der Östlichen Partnerschaft sowie zwischen den Partnerländern untereinander ist eine wichtige Triebkraft für wirtschaftliche Entwicklung, regionale Integration, Handel und Mobilität. Eine nachhaltige, regelbasierte und sichere Konnektivität ist sowohl für die EU als auch für die Partnerländer von entscheidender Bedeutung.

Im Bereich Verkehr wird sich die EU auf die langfristigen vorrangigen Investitionsvorhaben konzentrieren, die im Investitionsaktionsplan für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) 7 vorgesehen sind. Dazu gehört die Modernisierung von Logistikzentren und von wichtigen physischen Infrastrukturen für den Straßen- und Schienenverkehr, die See- und Binnenschifffahrt sowie an den Flughäfen mit dem Ziel, die Verkehrsverbindungen zwischen der EU und den Partnerländern sowie zwischen den Partnerländern untereinander weiter auszubauen. Diese Maßnahmen werden durch Mischfinanzierungen und Garantien im Rahmen der Nachbarschaftsinvestitionsplattform unterstützt werden. Die EU wird auch die verstärkte Anwendung von EU- und internationalen Verkehrsstandards fördern, u. a. im Bereich der Straßenverkehrssicherheit im Einklang mit der Erklärung der Östlichen Partnerschaft zu diesem Thema aus dem Jahr 2018 8 . Außerdem wird sie die Arbeiten an den Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum und im Bereich der Flugsicherheit intensivieren. In Anerkennung der Bedeutung der östlichen Partnerländer für die Vernetzung zwischen Europa und Asien wird die EU das Engagement der Partnerländer bei der Umsetzung der Strategie zur Stärkung der Konnektivität zwischen Europa und Asien 9 fördern und unterstützen.

Was die Konnektivität im Energiebereich betrifft, so wird die EU weiterhin mit den Partnerländern beim Ausbau grenzüberschreitender und interregionaler Verbindungsleitungen zusammenarbeiten. Der südliche Gaskorridor steht kurz vor der Fertigstellung; darüber wird voraussichtlich noch im Jahr 2020 das erste Gas aus Aserbaidschan in die EU befördert. Die Formulierung einer faktengestützten Energiepolitik und die Erhebung, Nutzung und Verwaltung von Daten werden weiterhin im Rahmen der Initiative „EU4Energy“ und des energiepolitischen Dialogs unterstützt werden. Die derzeitige Überarbeitung des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft, zu dessen Vertragsparteien auch drei Partnerländer zählen, zielt darauf ab, die Energiegemeinschaft effizienter zu gestalten und besser auf eine nachhaltige Energiezukunft vorzubereiten. Die EU wird die Partnerländer auch dabei unterstützen, ihre Energieversorgungssicherheit zu erhöhen, indem sie durch Investitionen in erneuerbare Energien und eine verbesserte Energieeffizienz eine Diversifizierung weg von Öl- und Gaseinfuhren vornehmen und die Integration des Energiemarktes auf der Grundlage solider Rechtsvorschriften fördern.

Die satellitengestützte Konnektivität trägt zu einem intelligenten und sicheren Verkehr und zu umweltfreundlicheren Städten bei und ermöglicht die Digitalisierung und Modernisierung der Wirtschaft. In diesem Zusammenhang wird die Zusammenarbeit mit den Partnerländern im Hinblick auf die Ausweitung der geografischen Abdeckung der Europäischen Erweiterung des geostationären Navigationssystems zur Erhöhung der Luftfahrtsicherheit im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften, zur Verbesserung der Kosteneffizienz im See- und Schienenverkehr sowie zur Förderung einer hochpräzisen Landwirtschaft beitragen.

Ein intensiver Politikdialog und die Entwicklung einer einzigen Pipeline von Infrastrukturprojekten sind für die Optimierung des Investitionsportfolios von entscheidender Bedeutung. Eine solide makroökonomische Politik, ein solides öffentliches Finanzmanagement, die Schaffung haushaltspolitischen Spielraums für öffentliche Investitionen und die Gewährleistung gleicher Ausgangsbedingungen für die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor, auch durch öffentlich-private Partnerschaften, sind notwendige Voraussetzungen, um die Nachhaltigkeit der Infrastruktur in allen Bereichen zu gewährleisten.

4.1.4 In Menschen investieren

Investitionen in Menschen sind eine wesentliche Voraussetzung für die Vorbereitung auf die Zukunft und die Stärkung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Resilienz. Aufbauend auf den erfolgreichen Maßnahmen zugunsten junger Menschen schlägt die EU einen neuen Deal für die Jugend vor, der folgende Elemente umfassen wird: i) Überbrückung der Kluft zwischen Arbeitsmarkt und Bildungssektor; ii) verstärkte Förderung der Beschäftigungsfähigkeit und des Unternehmergeists junger Menschen; iii) aktive Arbeitsmarktmaßnahmen wie die Jugendgarantie, die an die Arbeitsmärkte der Partnerländer anzupassen sind; iv) Folgemaßnahmen zu einem Job-Shadowing-Pilotprogramm für junge Beamte aus Ländern der Östlichen Partnerschaft und Einrichtung eines Mobilitäts- und Austauschprogramms für junge Fachkräfte im Rahmen der Östlichen Partnerschaft.

Die Reform des Bildungswesens wird eine strategische Priorität sein. Dies wird u. a. folgende Elemente umfassen: i) Verbesserung der Verwaltungsstrukturen und Aufbau von Kapazitäten; ii) Modernisierung und Innovation auf allen Ebenen der allgemeinen und der beruflichen Bildung; iii) Anpassung der Rechtsvorschriften und Politikansätze an die Entwicklungen in Europa, u. a. an den Bologna-Prozess (Europäischer Hochschulraum) und den Turin-Prozess (berufliche Aus- und Weiterbildung); iv) Verbesserung der Lehrerausbildung‚ Austausch bewährter Verfahren und Unterstützung der Einführung moderner Lehrpläne und Lehr- und Lernmethoden. Als Schlüsselelement der Unterstützung der EU für die Modernisierung und Internationalisierung der Systeme der allgemeinen und der beruflichen Bildung wird das Programm Erasmus+ mehr Mobilität ermöglichen und auch mehr Möglichkeiten zum Kapazitätsaufbau im Bereich der formalen und der nicht formalen Bildung bieten. Die Teilnahme am Europäischen Solidaritätskorps wird es jungen Menschen ermöglichen, Freiwilligenarbeit zu leisten oder an Projekten mitzuarbeiten, die Gemeinschaften und Menschen in ganz Europa zugutekommen. Die als Vorzeigeprojekt eingerichtete Europäische Schule in Georgien wird neue Räumlichkeiten beziehen und zu einer vollwertigen Sekundarschule werden.

Forschung und Innovation sind für die Schaffung angemessener und nachhaltiger Arbeitsplätze unverzichtbar. Die EU wird die intelligente Spezialisierung‚ den Technologietransfer und den Ausbau der Innovationskapazitäten der Partnerländer sowie deren verstärkte Beteiligung an EU-Programmen wie Horizont Europa und COSME weiterhin unterstützen und stärken. Die nationalen öffentlichen Forschungs- und Innovationssysteme müssen ihre Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit verbessern, auch durch Fortsetzung der Reformen. Die Entwicklung eines gemeinsamen Raums des Wissens und der Innovation zwischen der EU und den Partnerländern sollte gefördert werden, indem wissenschaftliche Erkenntnisse als Instrument zur Schaffung wissensbasierter Arbeitsplätze und zur Anziehung von Investoren für innovative Unternehmen in der EU und in der Nachbarschaftsregion eingesetzt werden. Forschung, Innovation und Wissenstransfer sind auch für die Modernisierung der Landwirtschaft unverzichtbar, die für einen großen Teil der Bevölkerung in der Region der Östlichen Partnerschaft den wichtigsten Wirtschaftssektor darstellt ist. Da eine der Hauptprioritäten der EU für die Zukunft darin besteht, im Rahmen des europäischen Grünen Deals Ergebnisse zu erzielen und insbesondere zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt zu werden, werden die Partnerländer ermutigt, Forschungs- und Innovationsprioritäten im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel zu ermitteln und neue innovative und nachhaltige Wertschöpfungsketten aufzubauen. Gemeinsame Verpflichtungen zur Umsetzung dieser Prioritäten werden ebenso gefördert werden wie die Festlegung einer Strategie, um die zügige Bereitstellung und Umsetzung von Lösungen zu gewährleisten.

Darüber hinaus wird die EU die Länder dabei unterstützen, das Potenzial ihrer Kultur- und Kreativwirtschaft als Motor für eine nachhaltige soziale und wirtschaftliche Entwicklung zu maximieren. Die EU wird die Schlüsselrolle der Kultur bei der Förderung von Offenheit und europäischen Werten sowie bei der Unterstützung des interkulturellen Dialogs für ein friedliches Miteinander der Gemeinschaften stärken und die Zusammenarbeit im Bereich des Kulturerbes und der Kreativwirtschaft, einschließlich des audiovisuellen Sektors, ausbauen.

4.2 Gemeinsam für rechenschaftspflichtige Institutionen, Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit

Eine gute Regierungsführung und demokratische Institutionen, Rechtsstaatlichkeit, eine erfolgreiche Antikorruptionspolitik, die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, die Achtung der Menschenrechte und Sicherheit, einschließlich der Unterstützung von Bevölkerungsgruppen, die von Konflikten betroffen sind, sind das Rückgrat stabiler und resilienter Staaten und Gesellschaften. Sie sind auch wichtige Voraussetzungen für eine funktionierende Marktwirtschaft und ein nachhaltiges Wachstum. Insbesondere die Rechtsstaatlichkeit ist für die Gewährleistung eines guten Geschäftsklimas und für ausländische Direktinvestitionen von zentraler Bedeutung.

Mit Blick auf die Zukunft muss das Engagement für die Grundprinzipien der Partnerschaft neu bekräftigt werden, damit auf den bisherigen Erfolgen aufgebaut werden kann. Im Einzelnen wird die Unterstützung der EU zur Förderung resilienter Institutionen, der Rechtsstaatlichkeit und der Sicherheit Folgendes umfassen: i) Vorschläge zur besseren Messung der Wirkung von Justizreformen, ii) Berücksichtigung der Reformfortschritte im Bereich der Rechtsstaatlichkeit bei Entscheidungen über die Gewährung von Unterstützung, iii) Verstärkung der EU-Unterstützung für die Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftskriminalität, iv) Verbesserung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zum besseren Schutz der Bevölkerung vor organisierter Kriminalität und v) Verstärkung der Unterstützung für den Dialog und die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich.

4.2.1 Justizreformen

Die künftigen Reformen sollten der Angleichung an die europäischen Standards dienen. Es sollte ein ganzheitlicher Ansatz unter Einbeziehung aller Strafverfolgungsbehörden verfolgt werden. Die Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht der Justiz und der Strafverfolgungsbehörden sind in einem System der Gewaltenteilung von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass sich alle staatlichen Institutionen an Recht und Gesetz halten und dass die Bürgerinnen und Bürger Zugang zur Justiz haben und ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können.

Die EU wird die aktive Rolle von internationalen Organisationen und Experten fördern, um Reformprozesse zu unterstützen und zu legitimieren, und sich in Fragen der Rechtsstaatlichkeit auf ihr eigenes Fachwissen stützen. Den Reformen sollten ausgefeilte Reformstrategien zugrunde liegen, die wiederum auf einer gründlichen Analyse der anstehenden Fragen beruhen. Die tatsächlichen Ergebnisse/Wirkungen der Reformen und ihre Wahrnehmung durch die Bürgerinnen und Bürger müssen besser gemessen werden. Die EU wird sich dafür einsetzen, dass die einschlägigen nationalen Institutionen besser in die Lage versetzt werden, juristische Schulungen zu den Werten und Regeln anzubieten, die von Angehörigen der Rechtsberufe wie Richtern und Staatsanwälten bei ihrer Arbeit zu beachten sind.

In diesem entscheidenden Bereich wird die EU eine Kultur der Rechtsstaatlichkeit durch enge Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft sowie durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit EU-Interessenträgern fördern.

4.2.2 Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftskriminalität

Korruption untergräbt die Rechtsstaatlichkeit und die nachhaltige Entwicklung von Gesellschaften. Neue digitale Instrumente zur Korruptionsbekämpfung tragen dazu bei, Unregelmäßigkeiten besser zu verhüten und aufzudecken. In den letzten Jahren wurden verschiedene Stellen für Korruptionsbekämpfung eingerichtet. 10 Dennoch muss noch rigoroser vorgegangen werden, um die Untersuchung, Verfolgung und Ahndung von Wirtschaftskriminalität zu verbessern und auf diese Weise zu demonstrieren, dass die Korruptionsbekämpfungs- und Strafverfolgungsbehörden unabhängig sind und Ergebnisse liefern. Die EU wird einen ergebnisorientierten rechtlichen und institutionellen Rahmen mit Schwerpunkt auf Korruption auf hoher Ebene unterstützen und dabei dem Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge besondere Aufmerksamkeit widmen. In diesem Zusammenhang wird das Potenzial digitaler Lösungen zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit und Transparenz der Vergabe öffentlicher Aufträge voll ausgeschöpft werden. Die EU wird den Partnerländern auch dabei helfen, für Integrität und Rechenschaftspflicht auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung zu sorgen.

Korruption ist einer der vielen Aspekte des umfassenderen Phänomens der Wirtschaftskriminalität. Die Partnerländer müssen ihre Anstrengungen verstärken, um einen soliden und wirksamen Rahmen für die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität zu schaffen. In diesem Zusammenhang sind die Register der wirtschaftlichen Eigentümer für die Bekämpfung der Geldwäsche von wesentlicher Bedeutung. Für die östlichen Partner ist es wichtig, solide Rahmenbedingungen für die Vermögensabschöpfung zu schaffen‚ u. a. durch Einrichtung funktionierender Vermögensabschöpfungsstellen, die in der Lage sind, Vermögen aus Straftaten rückzuverfolgen und zu identifizieren. Dies ist von entscheidender Bedeutung für das Einfrieren und die Beschlagnahme von illegalem Vermögen sowie für die Einziehung von Erträgen aus Straftaten als wichtiges Instrument zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität.

4.2.3 Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Stärkung der Sicherheit

Was die Sicherheit im Allgemeinen angeht, stellt die organisierte Kriminalität eine gemeinsame Herausforderung dar. In diesem Zusammenhang wird die EU weiterhin Folgendes unterstützen: i) eine verstärkte Zusammenarbeit mit den für Justiz und Inneres zuständigen EU-Agenturen, ii) die Reform des Sicherheitssektors, iii) die Bekämpfung des Menschenhandels und des illegalen Warenhandels (insbesondere des Handels mit Drogen und Feuerwaffen) und iv) ein integriertes Grenzmanagement‚ um die Partnerländer besser in die Lage zu versetzen, dem auf ihnen lastenden Druck standzuhalten, und um ihre Resilienz zu erhöhen. Die EU wird die Zusammenarbeit mit den Partnerländern im Bereich der Cyberresilienz fortsetzen. Ein weiteres wesentliches Element ist ein funktionaler und durchsetzbarer Rahmen für die Bekämpfung der Cyberkriminalität auf der Grundlage des Budapester Übereinkommens des Europarats.

Die kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen den Partnerländern und dem EU-Katastrophenschutzverfahren sowie zwischen den Partnerländern untereinander wird von entscheidender Bedeutung sein, um die Prävention gegen Naturkatastrophen und vom Menschen verursachte Katastrophen sowie die Vorbereitung und Reaktion darauf zu verbessern. Darüber hinaus wird die Entwicklung in der Region nach wie vor durch ungelöste Konflikte behindert. Im Rahmen der vereinbarten Verhandlungsformate und ‑prozesse setzt sich die EU nachdrücklich für die friedliche Beilegung dieser Konflikte ein. Angesichts der möglichen Auswirkungen auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung wird die Rolle von Frauen und jungen Menschen bei der Friedenskonsolidierung durch gemeinsame Maßnahmen zur Untermauerung des politischen Engagements der EU für die Umsetzung der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit 11 auf regionaler und internationaler Ebene gestärkt werden. Vor allem wird die EU ihre Bemühungen um Unterstützung der Konfliktverhütung, der Vertrauensbildung und der Aushandlung friedlicher Konfliktlösungen fortsetzen. Die EU wird auch weiterhin die Stärkung der Resilienz von Bevölkerungsgruppen, die von Konflikten betroffen sind, fördern. Die Sicherheitsdialoge und die praktische Zusammenarbeit im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) werden ebenfalls ausgebaut, um die Beiträge der Partnerländer zu den europäischen zivilen und militärischen Missionen und Operationen zu unterstützen. Die EU wird in Erwägung ziehen, den Partnerländern Ausbildungsmöglichkeiten und den Aufbau von Kapazitäten anzubieten, gegebenenfalls auch zur Abwehr hybrider Bedrohungen.

4.3 Gemeinsam für ökologische Resilienz und Klimaresilienz

Wie der europäische Grüne Deal verdeutlicht, müssen die EU und die Partnerländer in den Bereichen Umwelt und Klima dringend handeln. Durch die Modernisierung von Volkswirtschaften und Handelsmustern kann das Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen verringert werden. Auch angesichts der Fortschritte bei der wirtschaftlichen Integration und des Wandels der Verbraucherpräferenzen in der EU und der Region der Östlichen Partnerschaft ist die Modernisierung eine Notwendigkeit. Die EU wird im Zuge der Transformation ihrer eigenen Wirtschaft die Partnerländer auch künftig in die immer komplexeren wirtschaftlichen Wertschöpfungsketten des oberen Segments einbinden. Zudem wird die EU die Partnerländer dabei unterstützen, ihre „national festgelegten Beiträge“ zum Pariser Klimaschutzübereinkommen zu leisten und ihre Volkswirtschaften zu modernisieren, indem sie ihren CO2-Fußabdruck verringern, Klimaneutralität anstreben und gleichzeitig die nötigen Investitionen in Angriff nehmen. In diesem Zusammenhang haben die Partnerländer in verschiedenen Foren ihre Unterstützung für das im europäischen Grünen Deal vorgestellte umfassende Transformationskonzept zum Ausdruck gebracht. Wichtig ist ferner, den Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge umzusetzen und die Anstrengungen zur Anpassung an den Klimawandel zu verstärken.

Die EU und die Partnerländer werden gemeinsam daran arbeiten, in der Region den Übergang zu gerechten und wohlhabenden Gesellschaften mit modernen, ressourceneffizienten, sauberen, kreislauforientierten und wettbewerbsfähigen Volkswirtschaften herbeizuführen und gleichzeitig ihre ökologische Resilienz und Klimaresilienz zu erhöhen, u. a. durch eine nachhaltigere Nutzung der natürlichen Ressourcen. Der Umwelt- und Klimaagenda wird in der Region zunehmende Beachtung geschenkt. Die Öffentlichkeit erwartet immer mehr, i) dass die Luft- und die Wasserqualität verbessert werden, ii) dass Abfall, Land und Wasserressourcen wirksam bewirtschaftet werden und iii) dass auf extreme Wetterereignisse sowie den illegalen Holzeinschlag und die Entwaldung reagiert wird. Darin liegt auch die große Chance, die Wirtschaft in innovativen Sektoren anzukurbeln. Mehrere Partnerländer haben Aktionspläne und langfristige Strategien für eine umweltverträgliche Wirtschaft angenommen und möchten deren Umsetzung beschleunigen. Auch Partner aus dem Privatsektor sind immer aufgeschlossener für die Möglichkeiten einer umweltverträglicheren, kreislauforientierten Wirtschaft und wollen die mit dem Klimawandel verbundenen Risiken abfedern. Die Partnerländer können bereits auf die Copernicus-Daten und ‑Dienste zugreifen, die kostenlos und offen zur Verfügung stehen, um eine fundierte Entscheidungsfindung in der Region zu unterstützen.

Somit bestehen die Aufgaben der Östlichen Partnerschaft darin, i) in Bereichen, die für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen besonders relevant sind, verstärkt Maßnahmen zu ergreifen, ii) die Ressourceneffizienz der Volkswirtschaften zu steigern, iii) neue grüne Arbeitsplätze und wirtschaftliche Möglichkeiten im Kontext der grünen Wende zu schaffen, iv) erneuerbare Energiequellen vor Ort zu erschließen und v) für eine möglichst nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen zu sorgen. Die EU wird diesen Übergang unterstützen und dabei den globalen Herausforderungen sowie den Umwelt- und Klimagegebenheiten in den Partnerländern gebührend Rechnung tragen, wobei sie sich zunächst auf die leichter erreichbaren Ziele konzentrieren wird.

4.3.1 Vorteile für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen

Im Bereich der umweltbezogenen Lebensqualität sind verstärkte Anstrengungen erforderlich, um die Stadtentwicklung nachhaltiger zu gestalten und die Erbringung von Umweltdienstleistungen wie Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Abfallwirtschaft, Bereitstellung von Grünflächen und städtische Mobilität weiter zu verbessern. Die EU wird Maßnahmen und Strategien unterstützen, die darauf abzielen, Verschmutzung zu vermeiden und zu verringern und dadurch die negativen gesundheitlichen Auswirkungen insbesondere der Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung sowie toxischer Chemikalien zu verringern. Als Orientierung dient dabei das „Null-Schadstoff-Ziel“ der EU. Die EU wird ihre Unterstützung zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden aufstocken, womit wiederum ein maßgeblicher Beitrag zur Bekämpfung von Energiearmut und zur Verringerung der Treibhausgasemissionen geleistet wird. Innovative Finanzierungsinstrumente (z. B. Energieleistungsverträge, Finanzierung über Steuern oder Rechnung) könnten genutzt werden, um durch Mobilisierung privater Finanzmittel die Gebäudesanierungsquoten zu steigern. Die EU wird die Erschließung erneuerbarer Energiequellen unterstützen, insbesondere um den Kohleausstieg als wichtigen Beitrag zur Verringerung der Luftverschmutzung zu beschleunigen. Die EU wird weiterhin Instrumente einführen und gemeinsam mit den IFI die Energieeffizienz-Initiative auf hoher Ebene umsetzen, damit die Rechtsvorschriften im Energiebereich modernisiert werden und ein intelligenter Rechtsrahmen zur Förderung der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien durch grüne Finanzierungssysteme und die Einbeziehung des Privatsektors geschaffen wird. Insbesondere sollen Modernisierungsmaßnahmen für diejenigen Städte und Regionen ermittelt werden, die am stärksten von der Umweltverschmutzung betroffen sind.

Was die öffentliche Gesundheit angeht, so wird die EU die Partnerländer in den Bereichen Modernisierung der medizinischen Einrichtungen, elektronische Gesundheitsdienste, Ausbildung von medizinischem Personal sowie erschwingliche medizinische Versorgung für die gesamte Bevölkerung unterstützen. Dazu gehört auch die Unterstützung bei der Bekämpfung übertragbarer und nicht übertragbarer Krankheiten wie der Coronavirus-Krankheit (COVID-19).

4.3.2 Kreislaufwirtschaft

Die Erleichterung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten und kreislauforientierten Wirtschaft wird das Hauptziel sein. Die Verringerung des Abfallaufkommens bei der Produktion ist ein wichtiger Ausgangspunkt für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu relativ niedrigen Kosten. Aufbauend auf den Ergebnissen des jüngsten Politikdialogs wird die EU eine umweltverträgliche, kreislauforientierte Wirtschaft fördern, damit sich neue wirtschaftliche Chancen ergeben und die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert wird. In diesem Zusammenhang wird die EU Unternehmen unterstützen und Kontakte zwischen ihnen fördern. Auf Wunsch der Länder können Vor-Ort-Besuche bei Unternehmen der Kreislaufwirtschaft organisiert werden. Die Arbeiten in den Bereichen Nachhaltigkeit in der Produktpolitik, Öko-Innovation, erweiterte Herstellerverantwortung, andere Möglichkeiten zur Abfallvermeidung und -reduzierung, Abfallbewirtschaftung, umweltorientierte Vergabe öffentlicher Aufträge und bessere Verbraucherinformation werden fortgesetzt. Die EU wird mit den Partnerländern bei der Reform einer Reihe ressourcenintensiver Sektoren wie der Kunststoff-, der Textil- oder der Baubranche zusammenarbeiten. Die Möglichkeiten zur Schaffung grüner Arbeitsplätze werden gründlich sondiert werden. Für Schlüsselsektoren soll analysiert werden, wie eine umweltverträgliche, kreislauforientierte Wirtschaft zu Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit beitragen kann.

4.3.3 Natürliche Ressourcen als wirtschaftliche Grundlage

Die Eindämmung des Verlusts an biologischer Vielfalt wird eines der Hauptziele der Zusammenarbeit sein. Dazu gehören die Bekämpfung von Entwaldung und Wüstenbildung, die Ergreifung von Maßnahmen zum Schutz bestimmter Arten und die Ausweitung und wirksame Bewirtschaftung von Schutzgebieten. Ferner umfasst dies die Zusammenarbeit mit anderen Sektoren, um die negativen Auswirkungen menschlichen Handelns auf die biologische Vielfalt zu verringern. Zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen, die die Grundlage der Volkswirtschaften bilden, wird die EU weiterhin mit den Partnerländern zusammenarbeiten, um die Qualität und Verfügbarkeit von Wasser zu verbessern und für eine strengere Kontrolle und Überwachung der Fischereitätigkeiten zur Bekämpfung der Überfischung zu sorgen. Die Bewirtschaftungsplanung für die Flusseinzugsgebiete soll auf alle Flusseinzugsgebiete ausgeweitet werden. Wir werden weiterhin gemeinsam darauf hinarbeiten, das Potenzial des Rohstoffsektors als Beitrag zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung zu erschließen, die Entwaldung zu bekämpfen und eine nachhaltigere Bewirtschaftung der Wälder zu fördern, die auch für die langfristige CO2-Speicherung gebraucht werden und Alternativen zu fossilen Rohstoffen bieten. Anstrengungen sollen unternommen werden, um den illegalen Holzeinschlag einzudämmen und Holz rückverfolgbar zu machen. Die EU wird eine nachhaltige Landwirtschaft und Fischerei sowie die Lebensmittelsicherheit durch Wissenstransfer und Innovation unterstützen, insbesondere in Sektoren mit hohem Kosten-Nutzen-Verhältnis. Außerdem wird sie die Position der Landwirte und Fischer in der Wertschöpfungskette weiter stärken und gleichzeitig die Lebensqualität in ländlichen Gebieten und marinen Küstengebieten verbessern.

4.3.4 Strategien und Governance zur Förderung eines grüneren Wachstums

Ein Gelingen ist nur möglich, wenn die Partnerländer noch mehr in folgende Bereiche investieren: i) Umwelt-Governance, ii) solide Planung der Strategien und Investitionen, iii) Verwaltungskapazitäten für die Um- und Durchsetzung der Rechtsvorschriften, iv) besserer Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen, Bewusstseinsbildung und Partizipation sowie v) besser geeignete und wirksamere Finanzierungsmechanismen. Dies wird einen intensiven Politikdialog und eine stärkere Einbeziehung aller Interessenträger, einschließlich der zuständigen parlamentarischen Ausschüsse, erfordern. Die Bewusstseinsbildung‚ auch durch Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, wird ebenfalls wichtig sein. Die EU wird sich verstärkt dafür einsetzen, dass Mitgliedstaaten oder Partnerländer in bestimmten Themenbereichen eine Führungsrolle übernehmen, sodass eine raschere Umsetzung moderner Strategien und Verfahren gefördert und die Eigenverantwortung der Länder gestärkt wird. Dabei wird die Gemeinsame Maritime Agenda für den Schwarzmeerraum 12 als regionaler Steuerungsrahmen dienen.

4.3.5 Verbesserung der Energieversorgungssicherheit und der nuklearen Sicherheit

Zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit muss der Energiemix diversifiziert werden, insbesondere mithilfe erneuerbarer Energiequellen. Es ist Sache der Partnerländer, über ihren Energiemix zu entscheiden, mit dem sie ihre jeweiligen Klimaziele erreichen wollen. Einige Länder könnten sich für Kernenergie als CO2-arme Energiequelle entscheiden, um einen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele zu leisten. In diesem Zusammenhang wird die EU weiterhin zur Erhöhung der internationalen nuklearen Sicherheit beitragen. Die Vorreiterrolle der EU bei verbindlichen Rechtsvorschriften im Nuklearbereich wird die Grundlage für den weiteren bilateralen Austausch bilden. Wir werden auch künftig für die Durchführung von Peer-Reviews und Folgemaßnahmen zu den Stresstests in kerntechnischen Anlagen sorgen. Außerdem wird die EU ihre Erfahrungen in den Bereichen Stilllegung, Entsorgung radioaktiver Abfälle und Strahlenschutz weitergeben. Die Beteiligung der Partnerländer an den EU-Systemen für die Umweltüberwachung (EURDEP) und den Informationsaustausch in radiologischen oder nuklearen Notsituationen (ECURIE) spielt ebenfalls eine wichtige Rolle.

4.3.6 Raschere Umstellung auf eine nachhaltige und intelligente Mobilität

Im Verkehrsbereich muss die Nachhaltigkeit verbessert werden. So sollte die Verkehrspolitik im Rahmen der Östlichen Partnerschaft überarbeitet werden, um eine Senkung der Treibhausgasemissionen zu erreichen. Daher wird die EU mit den Partnerländern zunehmend an umweltfreundlichen Verkehrslösungen arbeiten, indem sie den Aufbau zukunftsorientierter intelligenter Städte und die Aufstellung von Plänen für die städtische Mobilität zur Integration der Verkehrsträger in städtischen Gebieten unterstützt. Dazu gehört auch die Optimierung des Fernverkehrs, u. a. durch Digitalisierung.

4.4 Gemeinsam für Resilienz beim digitalen Wandel 

Wie in der Strategie zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas 13 dargelegt wurde‚ wird der verstärkte Ausbau digitaler Netze in der Nachbarschaft der EU Wachstum ermöglichen und eine nachhaltige Entwicklung fördern. Zu diesem Zweck wird die EU im Einklang mit den Rechtsvorschriften und bewährten Verfahren der EU weiter in den digitalen Wandel in den Partnerländern investieren. Ziel der Arbeiten in diesem Bereich nach 2020 ist es, die Vorteile des digitalen Binnenmarkts auf die Partnerländer auszuweiten und die vollständige Umsetzung der von den Partnerländern in den Assoziierungsabkommen und anderen bilateralen Abkommen eingegangenen Verpflichtungen zu unterstützen. Die Arbeiten werden auf dem Erfolg der politischen Initiative zur Harmonisierung der digitalen Märkte im Rahmen der Östlichen Partnerschaft und der operationellen Programme der Initiative EU4Digital aufbauen.

4.4.1 Digitale Infrastruktur

Eine moderne, auf Daten basierende Wirtschaft kann nur dann vollständig verwirklicht werden, wenn Bürger und Unternehmen Zugang zu hochwertigen elektronischen Kommunikationsinfrastrukturen und ‑diensten zu erschwinglichen Preisen haben. Falls angezeigt, wird sich die EU weiterhin dafür einsetzen, dass die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden gestärkt wird und diesen die erforderlichen Regulierungsbefugnisse verliehen werden, damit die Märkte für elektronische Kommunikation in den Partnerländern reibungslos funktionieren können. Die EU wird auch weiterhin – insbesondere durch technische Hilfe und den Austausch bewährter Verfahren – den Ausbau sicherer, hochleistungsfähiger Gigabit-Breitbandinfrastrukturen in den Partnerländern, vor allem in abgelegenen oder dünn besiedelten Gebieten, unterstützen und ihre Nutzung fördern. Es sollte unbedingt gewährleistet werden, dass Dienste zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung stehen, damit für die Bevölkerung in der Region der Östlichen Partnerschaft eine möglichst große Wirkung erzielt wird. In diesem Zusammenhang wird die EU die Umsetzung von Roaming- und Frequenz-Vereinbarungen zwischen den Partnerländern und gegebenenfalls mit der EU unterstützen.

4.4.2 E-Governance

Die EU wird die E-Governance in der Region der Östlichen Partnerschaft weiter fördern, um die Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht der öffentlichen Verwaltungen zu erhöhen und Reformen zu erleichtern. In diesem Zusammenhang wird die EU die Annahme von Rechtsrahmen für elektronische Identifizierungssysteme und elektronische Vertrauensdienste in der Region der Östlichen Partnerschaft im Einklang mit den Rechtsvorschriften und bewährten Verfahren der EU unterstützen, um den Weg für Abkommen über die gegenseitige Anerkennung zwischen den Partnerländern und mit der EU zu ebnen. Ferner sollen standardisierte interoperable Plattformen für elektronische Dienste unterstützt werden.

4.4.3 Digitale Wirtschaft und Innovation

Die EU wird die Regierungen der Länder der Östlichen Partnerschaft bei der Entwicklung von Programmen für digitale Innovationen unterstützen und hoch innovative digitale Start-ups in der Region durch die Ausweitung der Initiative zur digitalen Innovation und Expansion auf die Partnerländer fördern. Insbesondere werden digitale Start-ups und KMU dabei unterstützt, ihren Zugang zu Finanzmitteln und zu den EU-Märkten zu verbessern und ihre Verbindungen zu den Innovationsökosystemen der EU auszubauen. Die weltraumgestützten Daten und Dienste der beiden EU-Programme Copernicus und Galileo sind bereits kostenlos und offen verfügbar. Die EU wird mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft zusammenarbeiten, um diese besser in die Lage zu versetzen, günstige Voraussetzungen für die Gründung innovativer Start-ups und KMU und die Erleichterung der grenzübergreifendenden Unternehmenszusammenarbeit zu schaffen.

Die EU wird die Partnerländer weiterhin bei der Behebung des Mangels an digitalen Kompetenzen unterstützen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Gleichstellung der Geschlechter und der sozialen Inklusion liegen wird.

4.4.4 Cyberresilienz

Die EU wird den Partnerländern weiterhin bei der Stärkung ihrer Abwehrfähigkeit gegenüber Cyberangriffen helfen. Die Entwicklung solider rechtlicher, politischer und operativer Rahmen für die Cybersicherheit in den Partnerländern wird weiter unterstützt werden, wobei die Rechtsvorschriften und bewährten Verfahren der EU zugrunde gelegt werden, einschließlich des EU-Rahmens für die Cybersicherheitszertifizierung.

4.5 Gemeinsam für resiliente, faire und inklusive Gesellschaften

Transparente, bürgerorientierte und rechenschaftspflichtige öffentliche Verwaltungen sowie freie und faire Wahlen sind für die Demokratie unverzichtbar und – neben einer engagierten Zivilgesellschaft, freien, pluralistischen und unabhängigen Medien und geschützten Bürgerrechten – Schlüsselfaktoren für widerstandsfähige, faire, inklusive und demokratische Gesellschaften.

Die EU wird der Zusammenarbeit mit den Partnerländern in diesen Bereichen hohe Priorität beimessen. Der Zugang zu faktengestützten Informationen ist für demokratische Systeme wichtig und versetzt die Menschen in die Lage, fundierte Entscheidungen zu treffen. Da die Bewältigung der mit der Migration verbundenen Herausforderungen zu den gemeinsamen Prioritäten gehört, wird die EU auch künftig mit den Partnerländern zusammenarbeiten, um Mobilität und Kontakte zwischen den Menschen in einem sicheren und geordneten Umfeld zu gewährleisten und schutzbedürftige Migranten und Flüchtlinge zu unterstützen.

4.5.1 Reform der öffentlichen Verwaltung und bürgerschaftliches Engagement

Für die Reform der öffentlichen Verwaltung müssen die Partnerländer konsequent den politischen Willen an den Tag legen, die Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Die EU wird eine inklusive und faktengestützte Politikgestaltung sowie eine solide Verwaltung der öffentlichen Finanzen unterstützen, damit den Menschen und Unternehmen bessere Dienstleistungen geboten werden. Die Partnerländer müssen ihren öffentlichen Dienst professionalisieren und die Rechenschaftspflicht auf allen Regierungsebenen stärken. Außerdem ist die Reform der öffentlichen Verwaltung – u. a. zur Verbesserung der Transparenz – ein wichtiger Motor für das Wirtschaftswachstum und kann das Korruptionsrisiko verringern, beispielsweise mithilfe elektronischer Behördendienste. Darüber hinaus werden die EU und die Partnerländer in Erwägung ziehen, das Peer Learning zu intensivieren‚ u. a. durch eine Östliche-Partnerschafts-Schule für öffentliche Verwaltung. Es ist wichtig, die Umsetzung der Reformen zu überwachen, wobei die Zivilgesellschaft eine größere Rolle spielen sollte.

4.5.2 Beteiligung der Zivilgesellschaft und der Jugend

Aufbauend auf innovativen Maßnahmen und dem bisherigen Engagement wird die EU die Fähigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen, insbesondere von Basisorganisationen, weiter stärken, sich nennenswert in politische Entscheidungsprozesse und den Politikdialog einzubringen, und Reformen und die Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit fördern. Sie wird strategische Partnerschaften mit einschlägigen Organisationen weiterentwickeln und enger mit ihnen zusammenarbeiten, die Führungskompetenzen zivilgesellschaftlicher Aktivisten verbessern und mit Sozialpartnern (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden) Kontakte aufbauen. Auch soziale Innovation und soziales Unternehmertum werden unterstützt. Die Zusammenarbeit mit den Partnerländern zur Förderung günstiger Rahmenbedingungen für die Zivilgesellschaft wird von entscheidender Bedeutung sein. Das Zivilgesellschaftsforum der Östlichen Partnerschaft wird ein wichtiger Partner für die Förderung der Rolle der Zivilgesellschaft im Politikdialog bleiben.

Die EU wird sich auch zunehmend auf die Beteiligung und Führungsrolle junger Menschen konzentrieren. Die Programme Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps werden die Rolle der jungen Generation stärken, indem sie zur Festlegung einer inklusiven und faktengestützten Jugendpolitik, zum Aufbau von Kompetenzen und zur Förderung von Freiwilligentätigkeiten und Kooperationsprojekten beitragen. Das Stipendienprogramm für zivilgesellschaftliche Akteure und die Initiative Junge Europa-Botschafter werden ausgebaut, um jungen Menschen bei der Entwicklung von Schlüsselkompetenzen zu helfen, etwa durch Sensibilisierung für die Notwendigkeit, Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern anzugehen und sich aktiv am demokratischen Leben und an der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zu beteiligen. Das Jugendforum der Östlichen Partnerschaft wird eine noch wichtigere Rolle spielen und über ein Netz von Jugendräten der Östlichen Partnerschaft in einen strukturierten jugendpolitischen Dialog nach dem Vorbild des EU-internen strukturierten Jugenddialogs integriert werden.

4.5.3 Unabhängige Medien und faktengestützte Informationen

In einem gut funktionierenden Medienumfeld können unabhängige Journalisten, die Zivilgesellschaft und Einzelpersonen Kontrollfunktionen wahrnehmen und Regierungen zur Rechenschaft ziehen. Wenn der Zugang aller zu präzisen, faktengestützten Informationen gewährleistet ist, versetzt dies die Menschen in die Lage, fundierte Entscheidungen zu treffen und sich aktiv am demokratischen Prozess zu beteiligen. Die EU wird unabhängige Medienunternehmen unterstützen, die hochwertige, auf Vielfalt ausgerichtete Inhalte produzieren. Mit der Annahme des Aktionsplans gegen Desinformation 14 im Dezember 2018 hat die EU einen soliden Rahmen für die Abwehr von Bedrohungen durch Desinformation innerhalb und außerhalb der EU geschaffen. Künftig sollten alle einschlägigen Akteure, einschließlich der EU-Institutionen, der EU-Mitgliedstaaten, der Partnerländer, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft, weiterhin eine Rolle beim Ausbau unabhängiger Faktenprüfungsdienste und der Förderung der Medienkompetenz spielen. Die Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft zur Bekämpfung von Desinformation wird ebenfalls entscheidend sein.

4.5.4 Schutz der Menschenrechte

Die EU wird die Partnerländer nach wie vor bei der Förderung der Menschenrechte unterstützen, wozu auch gehört, dass alle Menschen die bürgerlichen und politischen sowie die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können. Die EU wird ihre Maßnahmen zur Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung, auch aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, verstärken. Die EU wird die Partnerländer bei der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie bei der Entwicklung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen unterstützen. Außerdem wird die EU die Partnerländer auch künftig dabei unterstützen, zu gewährleisten, dass die Rechte, die von Angehörigen von Minderheiten bereits ausgeübt werden, gewahrt werden, von Konflikten betroffene Bevölkerungsgruppen geachtet werden und die Gleichstellung der Geschlechter gefördert wird.

Um ein hohes Maß an Schutz der Grundrechte auf Privatsphäre und Datenschutz zu gewährleisten, wird die EU ihre Zusammenarbeit mit den östlichen Partnerländern fortsetzen, um eine weitere Angleichung an die EU- und die internationalen Datenschutzstandards zu fördern und so den Handel und die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung zu erleichtern.

4.5.5 Mobilität

Um Mobilität und Kontakte zwischen den Menschen in einem sicheren und geordneten Umfeld zu gewährleisten, sind die erfolgreiche Umsetzung der bestehenden Abkommen über Visaerleichterungen und Rückübernahme sowie die kontinuierliche Erfüllung der einschlägigen Vorgaben für die Visaliberalisierung von grundlegender Bedeutung. So soll die Möglichkeit geprüft werden, mit denjenigen Ländern, deren Staatsbürger für die Einreise in die EU noch ein Visum benötigen, Dialoge über die Visaliberalisierung einzuleiten, sofern die Bedingungen für eine gut gesteuerte und sichere Mobilität – u. a. dank einer ordnungsgemäßen Umsetzung der Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen – gegeben sind. Ergänzend dazu werden ausgewogene und für beide Seiten vorteilhafte Mobilitätspartnerschaften ein nachhaltiges Engagement sicherstellen. Arbeitsmigrations-Initiativen zwischen den Ländern der Östlichen Partnerschaft untereinander sowie zwischen diesen und EU-Mitgliedstaaten werden in Betracht gezogen. Ziel sind Partnerschaften zur Förderung der legalen Migration und Mobilität, zur Verbesserung der Zusammenarbeit und zur gegenseitigen Nutzung von Kompetenzen, ohne die Auswirkungen der Abwanderung von Fachkräften auf das Humankapital der Partnerländer außer Acht zu lassen. Um den grenzüberschreitenden Personen- und Warenverkehr zu erleichtern, soll die technische und administrative Zusammenarbeit im Bereich des integrierten Grenzmanagements verstärkt werden.

5.Strategische Kommunikation, Governance und Umsetzung

5.1 Strategische Kommunikation

Die strategische Kommunikation ist für die Stärkung der Resilienz von entscheidender Bedeutung und stellt eine zentrale Aufgabe der politischen Entscheidungsträger im Dienste der Bürgerinnen und Bürger dar. Im Rahmen der Östlichen Partnerschaft wurde der Forderung nach einem konsequenteren strategischen Kommunikationsansatz in den letzten Jahren große politische Aufmerksamkeit gewidmet, was auch mit der zunehmenden Desinformation, die sich gegen die Werte der EU richtet, zusammenhängt. Die Dienststellen der Europäischen Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst arbeiten daher gemeinsam daran, die Kommunikation der EU in den Partnerländern durch klare, aus dem Leben gegriffene und maßgeschneiderte Botschaften zu untermauern und das Bewusstsein für die positiven Auswirkungen der EU-Strategien und ‑Maßnahmen für die Menschen in der gesamten Region zu schärfen. Das Motto lautet „Stronger Together“ (Gemeinsam stärker). Die EU hat auch Schritte zur Förderung der Sichtbarkeit der EU unternommen, indem sie von einer projektbasierten Kommunikation zu einer stärker themenbezogenen, kampagnengestützten Kommunikation auf Landesebene übergegangen ist, um für ein einheitliches Image zu sorgen. So wird im Titel von EU-Fördermaßnahmen systematisch der Bestandteil „EU4“ verwendet (z. B. EU4Energy, EU4Business, EU4Digital oder EU4Georgia). Die Entwicklung solcher „Markenzeichen“ hat zudem eine flexible länderspezifische Positionierung ermöglicht, z. B. unter dem Motto „Moving Forward Together in Ukraine“ (Gemeinsam Vorankommen in der Ukraine). Im Fokus stehen dabei wichtige Multiplikatoren wie junge Menschen, die zur Förderung der Werte und Maßnahmen der EU in den Partnerländern beitragen können. So wirken beispielsweise im Rahmen der Initiative „Junge Europa-Botschafter“ 740 junge Menschen daran mit, in ihrem Umkreis positive Botschaften über die EU zu verbreiten. Dieser verstärkte und koordinierte Ansatz hat zu einem besseren Verständnis und einer größeren Glaubwürdigkeit der EU bei der Bevölkerung in der gesamten Region der Östlichen Partnerschaft geführt. 15

Die strukturierte Konsultation zur Zukunft der Östlichen Partnerschaft hat gezeigt, dass bei Interessenträgern und Bürgern ein breiter Konsens und die Erwartung besteht, dass weiterhin erfolgreiche Initiativen durchgeführt und ausgebaut werden sollen‚ um die Kommunikation der EU angesichts der zunehmenden gegen die EU-Werte gerichteten Desinformation strategischer auszurichten und wirkungsvoller zu gestalten.

Die Kommunikation über die Europäische Union und ihre Beziehungen zu den Partnerländern sollte sich an die Bürgerinnen und Bürger sowohl der EU-Mitgliedstaaten als auch der Partnerländer richten, wobei jedes Land für sich wie auch alle gemeinsam die Verantwortung tragen. In diesem Zusammenhang sollten die EU-Mitgliedstaaten‚ die Regierungen der Partnerländer, die lokalen Behörden‚ die Durchführungspartner von EU-finanzierten Projekten und die EU-Institutionen (einschließlich der EU-Delegationen) gemeinsam daran arbeiten‚ die Vorteile der Zusammenarbeit auf der Grundlage der gemeinsamen politischen Prioritäten und im Rahmen der allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit für die EU in der Region zu vermitteln. Diese Kommunikation sollte auf einem gemeinsamen europäischen Narrativ beruhen, das die gemeinsamen Werte und die Vorteile der Zusammenarbeit für das Leben der Menschen verdeutlicht.

Die Menschen sollten verstärkt auf lokaler Ebene sowie in den Landes- und in Minderheitensprachen und auf Russisch angesprochen werden, damit die Werte, die politischen Prioritäten und die Maßnahmen der EU besser verstanden werden. Die Öffentlichkeitsarbeit wird sich auf wichtige Multiplikatoren und Meinungsführer konzentrieren (u. a. auf lokale Behörden, führende Vertreter von Religionsgemeinschaften und Lehrer, im Rahmen von Studienbesuchen, lokalen Diskussionsforen und Schulungen), um der Botschaft der EU in den betreffenden Gebieten Gehör zu verschaffen.

Die an junge Menschen gerichtete Öffentlichkeitsarbeit wird intensiviert werden, beispielsweise durch Förderung des Unterrichts und Lernens über die Europäische Union auf verschiedenen Bildungsebenen. Die Aufnahme von EU-bezogenen Informationen in die Lehrpläne von Schulen soll unterstützt werden.

5.2 Governance und Umsetzung

Die auf dem Gipfeltreffen 2017 angenommene überarbeitete multilaterale Architektur der Östlichen Partnerschaft ist ein geeigneter Rahmen für den Austausch und die Zusammenarbeit durch regelmäßige Treffen und Informations- und Erfahrungsaustausch. Wie die meisten Interessenträger in der Konsultation bestätigt haben, ist der derzeitige Rahmen zweckmäßig und sollte beibehalten werden, jedoch sollten die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden, um ihn auf die großen politischen Ziele für die Zeit nach 2020, die in der vorliegenden gemeinsamen Mitteilung dargelegt sind, auszurichten. Der Schwerpunkt wird darauf liegen, die bestehenden Strukturen effizienter zu gestalten. Zu den ersten Aufgaben der Plattformen und Gremien im Rahmen der Architektur der Östlichen Partnerschaft wird es gehören, die künftigen Zielvorgaben auf der Grundlage der in dieser gemeinsamen Mitteilung genannten Prioritäten zu gestalten.

Die in dieser gemeinsamen Mitteilung skizzierten Prioritäten werden neben den gemeinsamen Dokumenten der EU und der Partnerländer, in denen gemeinsame Prioritäten festgelegt werden (z. B. Partnerschaftsprioritäten und Assoziierungsagenden), auch die künftige Programmplanung für die EU-Unterstützung im Zeitraum 2021-2027 untermauern. Im Rahmen der neuen Politik werden die EU und die Partnerländer weiterhin gemeinsame Anstrengungen und Maßnahmen unternehmen. Bei Bedarf sind Unterstützung, Kapazitätsaufbau und Wissensaustausch im Zusammenhang mit spezifischen Zielen und Strategien möglich. Bei der Durchführung von Programmen für die ganze Region leisten IFI finanzielle und logistische Unterstützung vor Ort. Es sollte für Kohärenz und Komplementarität zwischen allen EU-Maßnahmen sowie für eine klare Verknüpfung von Politik und Programmplanung gesorgt werden, auch bei den künftigen Interreg-NEXT-Programmen und anderen Programmen für territoriale Zusammenarbeit.

Zivilgesellschaftliche Organisationen spielen eine entscheidende Rolle dabei, außerhalb der Hauptstädte positive Botschaften über die EU zu verbreiten und dauerhafte Ergebnisse und ein besseres Dienstleistungsangebot für die Menschen vor Ort zu gewährleisten. Im Rahmen ihres neuen Ansatzes für die Zivilgesellschaft in den Partnerländern hat die EU Partnerschaftsrahmenvereinbarungen mit einschlägigen Organisationen der Zivilgesellschaft geschlossen, um die Unterstützung besser zu kanalisieren und deren Wirkung zu steigern. Eine verstärkte Weitervergabe von Finanzhilfen über diese wichtigen Partner dürfte die Reichweite im Osten noch erhöhen, auch dank kleinerer lokaler Organisationen, die in den lokalen Sprachen arbeiten.

Die EU wird systematischer mit Denkfabriken zusammenarbeiten, die sich mit der Östlichen Partnerschaft befassen. Dies wird für Bildungs- und Sensibilisierungsinitiativen dieser Länder von Nutzen sein und dazu führen, dass die Menschen besser informiert sind und daher mit größerer Wahrscheinlichkeit Reformen unterstützen werden.

Die EU beabsichtigt, ihre Partnerschaft mit den internationalen Finanzinstitutionen weiter auszubauen, indem sie die Möglichkeiten, die die EFSD-Garantien bieten, besser nutzt, um die Resilienz unserer Partnerländer zu stärken, dem Privatsektor Auftrieb zu verleihen und gleichzeitig die Einhaltung der Verpflichtungen aus den Assoziierungsabkommen und anderen bilateralen Abkommen zu fördern.

Die EU wird außerdem die Bereitschaft der EU-Mitgliedstaaten zu gemeinsamer Verantwortung und Partnerschaft stärken‚ damit die ehrgeizige Reformagenda noch besser unterstützt wird. Dadurch können die Partnerländer von dem Fachwissen und den Erfahrungen der EU besser profitieren.

6.Schlussfolgerung und nächste Schritte

Die jüngste strukturierte Konsultation hat deutlich gemacht, dass der weitere Erfolg der Östlichen Partnerschaft von der Stärkung der gemeinsamen Verantwortung‚ dem Ausbau einer ehrgeizigen Reformagenda und der Zusammenarbeit bei gemeinsamen Herausforderungen abhängen wird. Die EU-Mitgliedstaaten, die Partnerländer und die Zivilgesellschaft sind gemeinsam dafür zuständig, eine solide, bedeutsame Partnerschaft zu verwirklichen, die der ganzen Gesellschaft Vorteile bringt. Das gemeinsame Engagement für diesen neuen Ansatz wird den Menschen in allen Partnerländern Vorteile bringen und zur Stärkung der Rolle Europas in der Welt beitragen.

In dieser gemeinsamen Mitteilung wird die Stärkung der Resilienz als übergeordnetes Ziel vorgeschlagen, wobei die EU, ihre Mitgliedstaaten und die Partnerländer im Hinblick auf die folgenden langfristigen politischen Ziele der Östlichen Partnerschaft für die Zeit nach 2020 zusammenarbeiten werden:

·Gemeinsam für resiliente, nachhaltige und integrierte Volkswirtschaften

·Gemeinsam für rechenschaftspflichtige Institutionen, Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit

·Gemeinsam für ökologische Resilienz und Klimaresilienz

·Gemeinsam für Resilienz beim digitalen Wandel

·Gemeinsam für resiliente, faire und inklusive Gesellschaften

Der Europäische Rat, das Europäische Parlament und der Rat werden ersucht, diese gemeinsame Mitteilung zu billigen, die auch dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen vorgelegt wird. Darüber hinaus wird sie mit den Partnerländern mit Blick auf das Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft im Juni 2020 erörtert werden.

Auf dem Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft soll das Mandat erteilt werden, auf der Grundlage der derzeitigen Agenda neue konkrete Zielvorgaben für die Umsetzung der in diesem Dokument enthaltenen Empfehlungen in die Praxis zu entwickeln. Daher wird die Ausgestaltung der künftigen Zielvorgaben für die Zeit nach 2020 eine zentrale Aufgabe im zweiten Halbjahr 2020 sein.

(1) Im Folgenden „Moldau“.
(2)   https://eeas.europa.eu/sites/eeas/files/eugs_review_web_0.pdf
(3)   https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/political-guidelines-next-commission_de.pdf
(4) Dazu gehören die Mitteilungen „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019) 640), „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“ (COM(2020) 67), „Eine neue Industriestrategie für Europa“ (COM(2020) 102) und „Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025 (COM(2020) 152).
(5) https://eeas.europa.eu/sites/eeas/files/join_2017_21_f1_communication_from_commission_to_inst_en_v7_p1_916039.pdf
(6)   https://ec.europa.eu/commission/eu-external-investment-plan_en
(7) https://ec.europa.eu/transport/themes/international/european_neighbourhood_policy/eastern_partnership/tent-maps_en
(8) https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/sites/near/files/eap_declaration_finalversion2604.pdf
(9) https://eeas.europa.eu/headquarters/headquarters-homepage/50699/connecting-europe-asia-eu-strategy_en
(10) Alle Partnerländer haben das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption ratifiziert.
(11)   https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N00/720/18/PDF/N0072018.pdf?OpenElement
(12)   https://ec.europa.eu/maritimeaffairs/press/black-sea-ministers-endorse-common-maritime-agenda_en
(13)   https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/communication-shaping-europes-digital-future-feb2020_en_4.pdf
(14)   https://eeas.europa.eu/sites/eeas/files/action_plan_against_disinformation.pdf
(15) Jährliche Meinungsumfragen im Rahmen des Projekts „EU Neighbours East“ (EU-Nachbarn Ost) der Europäischen Kommission zeigen eine stetige Zunahme der positiven Wahrnehmung der EU in den Partnerländern. Im Jahr 2019 hatten 52 % der Bürgerinnen und Bürger (7 Prozentpunkte mehr als 2016) ein positives Bild von der EU. Insgesamt sind 67 % der Bevölkerung (was einer Zunahme von 4 % entspricht) der Ansicht, dass die Beziehungen zwischen ihrem Land und der EU positiv sind, und 58 % der Menschen halten die EU nach wie vor für die vertrauenswürdigste ausländische Organisation.
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