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Document 52020JC0005

    GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024

    JOIN/2020/5 final

    Brüssel, den 25.3.2020

    JOIN(2020) 5 final

    GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

    EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024


    1.Einleitung

    Die Europäische Union (EU) gründet sich auf ein entschlossenes Engagement für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Dieses Engagement steht im Mittelpunkt ihrer Tätigkeiten, sowohl intern als auch in ihren Beziehungen zu anderen Ländern und Regionen. Im Einklang mit der vom Europäischen Rat angenommenen strategischen Agenda für den Zeitraum 2019-2024 und den politischen Leitlinien für den Zeitraum 2019-2024 für die Europäische Kommission hat die EU ein strategisches Interesse daran, ihre weltweite Führungsrolle bei der Förderung von Demokratie und Menschenrechten zu stärken, um den Menschen in der ganzen Welt spürbare Vorteile zu bringen. Es wurde bereits viel erreicht. Die Annahme des strategischen EU-Rahmens für Menschenrechte und Demokratie im Jahr 2012 1 ‚ die Durchführung der ersten beiden EU-Aktionspläne für Menschenrechte und Demokratie (2012-2014 und 2015-2019) 2 ‚ die Ernennung des ersten EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte (EUSR) im Jahr 2012 und die Schlussfolgerungen des Rates zur Demokratie aus dem Jahr 2019 3 haben die EU in die Lage versetzt, ihr Engagement in und gegenüber Drittländern besser zu koordinieren, aktiver, sichtbarer und wirksamer zu gestalten und ihr Engagement auf multilateraler Ebene zu verstärken.

    In einer sich wandelnden geopolitischen Landschaft steht die EU bei der Verteidigung der Menschenrechte und der Demokratie auch weiterhin unerschütterlich an vorderster Front. Angesichts neuer geopolitischer Rivalitäten wird ihre Rolle als verlässlicher und stabiler Partner und Vorreiter der regelbasierten multilateralen Ordnung noch deutlicher. Insgesamt ergibt sich in Bezug auf Menschenrechte und Demokratie ein gemischtes Bild: Zwar sind große Fortschritte zu verzeichnen, doch müssen die Angriffe auf die Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte sowie die Rückschritte im Bereich der Demokratie angegangen werden. Auf technologischer Ebene erleben wir einen Paradigmenwechsel, bei dem menschliche Fähigkeiten zunehmend durch Maschinen gesteigert werden. Neue Technologien (insbesondere künstliche Intelligenz) stehen an vorderster Stelle und bringen sowohl Chancen als auch Risiken mit sich. Zugleich sind die Menschenrechte auch zunehmend mit globalen ökologischen Herausforderungen wie dem Klimawandel verknüpft. Daher ist es an der Zeit, dass die EU eine neue geopolitische Agenda für Menschenrechte und Demokratie vorlegt.

    Aufbauend auf dem EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie für den Zeitraum 2015-2019 ist es wichtig, das langjährige Engagement der EU für Menschenrechte und Demokratie im Rahmen einer erneuerten strategischen Agenda zu festigen. Mit dieser Mitteilung wird ein neuer Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie vorgelegt. Dieser Aktionsplan enthält die Ziele und Prioritäten für die nächsten fünf Jahre in diesem Bereich der Außenbeziehungen und soll dazu beitragen, das Ziel eines stärkeren Europas in der Welt zu verwirklichen. Der Plan ist insofern von besonderer Bedeutung, als er das einzige Instrument seiner Art darstellt, mit dem eine wertebasierte Agenda auf der Weltbühne gefördert wird.

    Die Gemeinsame Mitteilung enthält folgende Vorschläge:

    ØStärkung der Führungsrolle der EU bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte und der Demokratie weltweit

    ØFestlegung der Ziele der EU‚ Ermittlung von Prioritäten und Konzentration auf die Umsetzung im Kontext des sich wandelnden geopolitischen Umfelds, des digitalen Wandels, der ökologischen Herausforderungen und des Klimawandels

    ØStärkung der Rolle der EU auf der internationalen Bühne durch Erweiterung des Instrumentariums für Menschenrechte und der wichtigsten Instrumente und Strategien in diesem Bereich

    ØFörderung einer geeinten und stärker abgestimmten EU durch Förderung effizienterer und kohärenterer Maßnahmen

    Parallel zu dieser Mitteilung unterbreiten die Kommission und der Hohe Vertreter dem Rat gemäß Artikel 22 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) einen gemeinsamen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates an den Europäischen Rat, einen Beschluss zu fassen, mit dem die Mitteilung und der Aktionsplan als Beschluss des Europäischen Rates über die strategischen Interessen und Ziele der Union im Sinne des Artikels 22 Absatz 1 EUV angenommen würden. Ein solcher Beschluss des Europäischen Rates würde es dem Rat ermöglichen, spezifische Durchführungsmaßnahmen für den Aktionsplan nach Artikel 31 Absatz 2 EUV zu erlassen.

    2.Zunehmende Herausforderungen für Menschenrechte und Demokratie: Forderung nach Führungsrolle der EU

    In den vergangenen Jahren hat die EU verstärkt strategisch gehandelt und ihr politisches Gewicht und ihr Instrumentarium für Menschenrechte wirksamer eingesetzt, um Menschenrechtsverletzungen zu bekämpfen und demokratische, resiliente und friedliche Gesellschaften zu fördern. Sie hat durch innovatives Engagement und Investitionen in wirtschaftliche und soziale Rechte sowie durch starke politische und finanzielle Unterstützung zum Schutz und zur Stärkung von Menschenrechtsverteidigern, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Medienakteuren dazu beigetragen, dass in Ländern und Regionen, in denen die Menschenrechte eingeschränkt sind, erhebliche Fortschritte erzielt wurden. In Menschenrechtsforen der Vereinten Nationen (VN) hat sie eine führende Rolle bei der Förderung länderspezifischer Resolutionen und thematischer Initiativen gespielt, indem sie aktuelle, überregionale Koalitionen, z. B. mit der Organisation für Islamische Zusammenarbeit, aufgebaut hat. Durch die überregionale Initiative „Good Human Rights Stories“ hat die EU eine Vorreiterrolle übernommen, wenn es darum geht, das Menschenrechtsnarrativ durch Erfolgsgeschichten zu fördern.

    Die Herausforderungen sind jedoch nach wie vor groß. Menschenrechte und Demokratie sind in vielen Ländern weltweit stark unter Druck geraten. Auch die Grundfreiheiten, wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit und die Medienfreiheit, sind zunehmend bedroht. Die Auswirkungen systemischer Bestrebungen, die Rechtsstaatlichkeit zu untergraben, den zivilen und politischen Handlungsspielraum einzuschränken und die multilaterale, auf Regeln beruhende Ordnung zu schwächen, wurden durch den Rückzug einiger traditioneller Partner der EU von der aktiven Förderung und Verteidigung der Menschenrechte und der demokratischen Werte noch verstärkt. Dies wird durch mehrere Tendenzen veranschaulicht, darunter:

    ·schrumpfender Handlungsspielraum für die Zivilgesellschaft;

    ·Schwächung der Rechtsstaatlichkeit;

    ·zunehmende Bedrohung der Integrität von Wahlen und demokratischen Prozessen;

    ·zunehmende Einschüchterung von Journalisten und Bedrohung unabhängiger Medien;

    ·zunehmende Gewalt gegenüber sowie Einschüchterung von Menschenrechtsverteidigern (mehr als 2600 Übergriffe wurden in den letzten drei Jahren verzeichnet);

    ·weitverbreitete Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen und Attacken gegen den Internationalen Strafgerichtshof;

    ·Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht in bewaffneten Konflikten, einschließlich in Syrien, Jemen und Südsudan;

    ·zunehmender Widerstand gegen die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter;

    ·anhaltende Ausbeutung von Arbeitskräften, einschließlich von Kindern (Kinderarbeit).

    Der Übergang zum digitalen Zeitalter bringt unmittelbar neue Chancen und Herausforderungen mit sich. Digitale Technologien können die Menschenrechte und die Demokratisierung befördern, indem sie die Beteiligung der Öffentlichkeit erleichtern und die Rechenschaftspflicht der Regierungen durch Möglichkeiten der Überwachung und Dokumentation von Verstößen und Missbräuchen stärken. Darüber hinaus können sie neue Online-Aktivitäten, das Bewusstsein für Menschenrechtsfragen und den Zugang zu Bildung und Information sowie die wirtschaftliche und gesellschaftliche Inklusion und den Zugang zu hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen fördern. Sie können jedoch auch zu missbräuchlichen und unrechtmäßigen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und freien Meinungsäußerung führen. Plattformen sozialer Medien werden genutzt, um gezielte Desinformation und Hassreden zu verbreiten, die häufig die Privatsphäre verletzen und Demokratie und Menschenrechte untergraben. Der Missbrauch neuer Technologien, einschließlich künstlicher Intelligenz (KI), birgt die Gefahr einer verstärkten Überwachung, Kontrolle und Unterdrückung. In einigen Ländern ist die Massenüberwachung der Bürger Realität. Daten und Algorithmen können eingesetzt werden, um Einzelpersonen und Gruppen wissentlich oder unwissentlich zu diskriminieren, wodurch gesellschaftliche Vorurteile verstärkt werden.

    Die andere grundlegende Wende wird durch globale Umweltprobleme wie Umweltzerstörung, Umweltverschmutzung und den Klimawandel vorangetrieben. Der Zusammenhang zwischen diesen Herausforderungen und den Menschenrechten wird immer deutlicher. Junge Menschen verschaffen sich Gehör. Die Zivilgesellschaft sowie Umwelt- und Menschenrechtsaktivisten spielen eine Schlüsselrolle bei der Meldung von Menschenrechtsverletzungen und der Forderung nach Maßnahmen zum Schutz des Planeten und seines Klimas. Die Gestaltung einer nachhaltigen ökologischen Zukunft ist ein zentrales Ziel, das über die traditionellen Grenzen zwischen Wirtschaft und Sicherheit sowie zwischen innen- und außenpolitischen Dimensionen hinausgeht. Die negativen Auswirkungen der Umweltzerstörung und des Klimawandels stellen eine Bedrohung dar und können die Herausforderungen im Hinblick auf eine Reihe von Rechten – auf Gesundheit, Ernährung, Wasser, allgemeine Bildung und gar auf Leben – vervielfachen.

    Gleichzeitig haben sich viele Konflikte verschärft und es sind neue Gefahren entstanden. Konflikte und Instabilität bedrohen die Lebensgrundlagen von Millionen von Menschen auf der ganzen Welt. Tatsächlich verzeichnet die Welt heute die höchste Zahl von Flüchtlingen und Vertriebenen, die jemals registriert wurde. Investitionen in Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind das beste Mittel, um Gesellschaften vor Krisen zu bewahren. Menschenrechte und Demokratie müssen bei den Bemühungen der EU um Konfliktverhütung und Krisenbewältigung an vorderster Stelle stehen. Krisensituationen sind eine besondere Herausforderung für die wirksame Wahrung und den wirksamen Schutz der Menschenrechte und stellen das Funktionieren unserer Demokratien auf die Probe. Beispiele wie der Ausbruch der COVID-19-Pandemie zeigen, wie dringend ein abgestimmtes globales Handeln und Solidarität erforderlich sind.

    Dies bedeutet ein frühzeitiges Engagement zur Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen und zur Unterstützung der Demokratie, unter anderem durch Vermittlung in Konfliktsituationen und durch Verhinderung von Gewalt im Zusammenhang mit Wahlen. Indem der Fokus verstärkt auf Menschenrechte und Demokratie gerichtet wird, kann die Resilienz von Staat und Gesellschaft gefestigt werden. Sicherheit wird besser gewährleistet, wenn die bürgerlichen und politischen sowie die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte garantiert sind. Es gibt keine nachhaltige Sicherheit ohne Menschenrechte für alle. Die Gewährleistung der Zurrechenschaftsziehung und die Bekämpfung der Straflosigkeit sind dabei von zentraler Bedeutung.

    Die Agenda 2030 der Vereinten Nationen und die Ziele für nachhaltige Entwicklung bieten eine außerordentliche Gelegenheit dafür zu sorgen, dass die Verpflichtung zur Inklusion in die weltweite Förderung der Menschenrechte und der Demokratie einfließt. Die Verpflichtung, niemanden zurückzulassen, ist ein Aufruf zur Stärkung der Menschenrechte aller, ohne Diskriminierung, gleich aus welchem Grund. In einer Zeit zunehmender Ungleichheiten – in der wirtschaftliche Unterschiede politische Wurzeln schlagen und zu Spaltungen der Gesellschaften führen – ist die Herausforderung so groß wie nie.

    3.Ausblick: ein neuer EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie

    In dem neuen Aktionsplan werden die Ziele der EU dargelegt und Prioritäten für Maßnahmen im Rahmen von fünf miteinander verknüpften und sich gegenseitig verstärkenden Aktionslinien gesetzt:

    I.Schutz und Stärkung des Einzelnen

    II.Aufbau resilienter, inklusiver und demokratischer Gesellschaften

    III.Förderung eines globalen Systems für Menschenrechte und Demokratie

    IV.Neue Technologien: Nutzung der Chancen und Bewältigung der Herausforderungen

    V.Ergebnisse liefern durch Zusammenarbeit

    Diese fünf Aktionslinien werden in dem neuen Aktionsplan weiter ausgearbeitet, um eine strategische, übergreifende Ausrichtung vorzugeben. Der Plan bildet den Rahmen für die Tätigkeit der EU-Delegationen und -Büros, die gemeinsam mit den Botschaften der Mitgliedstaaten die spezifischen operativen Maßnahmen auf nationaler, regionaler und multilateraler Ebene festlegen, wobei die lokalen Gegebenheiten und Besonderheiten zu berücksichtigen sind.

    Zur Umsetzung dieser fünf neuen Aktionslinien wird die EU das breite Spektrum der ihr zur Verfügung stehenden politischen Maßnahmen und Instrumente nutzen, um Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu fördern und zu verteidigen. Dazu gehören Public Diplomacy und Kommunikationskampagnen, Erklärungen und Stellungnahmen der EU sowie thematische und länderspezifische Resolutionen in multilateralen Menschenrechtsgremien. Auch diskretere diplomatische Instrumente wie Demarchen‚ politische Dialoge und regelmäßige Menschenrechtsdialoge sowie sektorale Politikdialoge werden eingesetzt. Im Laufe der Jahre haben sich die Menschenrechtsdialoge, die mit immer mehr Ländern aufgenommen wurden, als ein wichtiges Instrument erwiesen, um die Menschenrechtsagenda der EU im Rahmen ihrer umfassenderen politischen Beziehungen voranzubringen.

    In dieser neuen Welt ist es überaus wichtig, dass über Menschenrechte geredet wird. Zwar sind Menschenrechtsverletzungen nach wie vor klar zu verurteilen, aber ein positives Narrativ rund um das Thema Menschenrechte ist dabei ebenfalls von entscheidender Bedeutung. In einem polarisierten Informationsumfeld, in dem die sozialen Medien eine immer wichtigere Rolle spielen, ist dies eine Aufgabe, die verstärkte Anstrengungen erfordert.

    Der neue Aktionsplan wird die Möglichkeiten des neuen mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) nutzen und insbesondere stärker auf Flexibilität setzen‚ um die Kohärenz zwischen der länderspezifischen Zusammenarbeit und der Unterstützung für Menschenrechte und zivilgesellschaftliche Organisationen zu gewährleisten. Die EU sollte auf rasche Verbesserungen im Bereich Menschenrechte und Demokratie oder auf eine Verschlechterung des Umfangs und der Ausgewogenheit ihrer Unterstützung für staatliche Institutionen und die Zivilgesellschaft reagieren.

    Der Aktionsplan zielt in erster Linie darauf ab, die Kohärenz zu verbessern und die Verbindung zwischen internen und externen Politikbereichen zu stärken (Silos aufbrechen). Die EU wird ihre Bemühungen um die Einbeziehung des Schutzes der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in alle Bereiche des auswärtigen Handelns verstärken. So werden beispielsweise die Synergien zwischen der Handels- und der Menschenrechtspolitik gestärkt, wobei auf den Arbeiten im Rahmen der EU-Regelungen für Handelspräferenzen aufgebaut wird. Die Menschenrechtspolitik wird auch in die internen Politikbereiche einbezogen, insbesondere was die Schwerpunktbereiche des Grünen Deals wie Umweltschutz sowie die Bereiche Migration und Sicherheit betrifft. Zudem soll der „rechtebasierte Ansatz“ im Bereich der Entwicklung auch auf andere Bereiche des auswärtigen Handelns ausgedehnt werden.

    Die EU wird sich bemühen, auf der Ebene der einzelnen Länder, wo dies am wichtigsten ist, als Menschenrechtsakteur schneller und wirksamer zu handeln. Mit dem neuen Aktionsplan sollen die Akteure vor Ort gestärkt werden. Dabei kommt den Leitern der EU-Delegationen als Förderern und Wegbereitern von Menschenrechten und Demokratie eine wesentliche Rolle zu, die weiter ausgebaut werden soll. Die Zivilgesellschaft ist nach wie vor ein wichtiger Partner, wenn es darum geht, einen nachhaltigen Wandel herbeizuführen und die Fortschritte zu überwachen und zu überprüfen.

    Eine wirksame Umsetzung des Aktionsplans erfordert ein stärker abgestimmtes Konzept (auch mit den Mitgliedstaaten), das eine größere Kohärenz und Wirkung des Engagements der EU auf allen Ebenen und über alle Instrumente und Politikbereiche hinweg gewährleistet. Im Einklang mit seinem Mandat wird der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte ein wichtiger politischer Akteur bleiben und eine zentrale Rolle bei der dynamischen Umsetzung des Aktionsplans spielen, damit nachhaltige Fortschritte erzielt werden.

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    Brüssel, den 25.3.2020

    JOIN(2020) 5 final

    ANHANG

    der

    GEMEINSAMEN MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

    EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024


    Im EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024 sind die Zielvorgaben und Prioritäten festgelegt, die die EU und ihre Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet in den Beziehungen zu allen Drittländern umsetzen wollen. Menschenrechte und Demokratie werden in allen Bereichen des auswärtigen Handelns der EU (darunter Handel, Umwelt, Entwicklung) konsequent und kohärent gefördert.

    Eine wirksame Umsetzung der im Aktionsplan festgelegten Ziele erfordert ein koordiniertes Vorgehen der EU und der Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der unterschiedlichen institutionellen Aufgaben und Zuständigkeiten des durch den Europäischen Auswärtigen Dienst unterstützten Hohen Vertreters/Vizepräsidenten (HR/VP), der Europäischen Kommission, des Rates und der Mitgliedstaaten. Der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte (EUSR) wird weiterhin ein wichtiger politischer Akteur bleiben und eine zentrale Rolle bei der Steuerung der auf nachhaltige Fortschritte ausgerichteten Umsetzung des Aktionsplans spielen. Dem Europäischen Parlament kommt eine besondere Rolle und Bedeutung zu, wenn es darum geht, zur Förderung der Menschenrechte und der Demokratie beizutragen.

    Der Aktionsplan enthält übergeordnete Prioritäten und Ziele der EU-Menschenrechtspolitik für die nächsten fünf Jahre. Die Ziele des Aktionsplans werden auf allen Ebenen (national, regional und multilateral) übernommen und verwirklicht. In operativer Hinsicht werden die fünf Aktionsschwerpunkte vor Ort in den Partnerländern umgesetzt.

    Mehr als 140 Delegationen und Büros der EU weltweit sowie die Botschaften der Mitgliedstaaten werden in diesem Prozess an vorderster Front stehen, die Prioritäten und Ziele an die lokalen Gegebenheiten anpassen und über die Ergebnisse berichten. Im Rahmen des Aktionsplans werden die EU-Delegationen mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die konkreten Prioritäten in ihren Gastländern für einen Zeitraum von fünf Jahren festzulegen; die Arbeiten werden mit soliden finanziellen und politischen Mitteln unterstützt werden. Programme und Projekte auf nationaler, regionaler und globaler Ebene sowie Missionen und Operationen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) werden zur Erreichung der Ziele beitragen.

    Zu diesem Zweck muss die gesamte Palette der Instrumente der EU systematisch und koordiniert genutzt werden, darunter

    ·politische Dialoge, Menschenrechtsdialoge und sektorbezogene Politikdialoge mit Partnerländern und regionalen Organisationen;

    ·Dialog- und Überwachungsmissionen zur Umsetzung des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der EU;

    ·die thematischen und geografischen Instrumente des mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 (die spezifischen Projekt- und Programmmodalitäten sind kontextabhängig);

    ·Maßnahmen in multilateralen und regionalen Menschenrechtsforen: thematisch und geografisch ausgerichtete Entschließungen unter Federführung der EU zu einem breiten Spektrum von Menschenrechtsfragen, Unterstützung anderer einschlägiger Entschließungen, Erklärungen und Interventionen der EU, Teilnahme an interaktiven Dialogen, öffentlichen Debatten und Briefings sowie Veranstaltungen zur Förderung der Menschenrechte und der Demokratie;

    ·aktives Engagement für Menschenrechte und Demokratie: Public Diplomacy und Kommunikation‚ Sensibilisierungskampagnen, öffentliche Erklärungen und Demarchen‚ in denen Menschenrechtsverletzungen und -verstöße verurteilt und Maßnahmen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte gewürdigt werden;

    ·Beobachtung von Gerichtsverfahren gegen Menschenrechtsverteidiger;

    ·die 13 EU-Menschenrechtsleitlinien 1 – Instrumente für die EU-Delegationen und die Botschaften der Mitgliedstaaten zur Förderung der EU-Menschenrechtspolitik;

    ·Wahlbeobachtung und Folgemaßnahmen;

    ·regelmäßiger Dialog mit der Zivilgesellschaft, Menschenrechtsorganisationen und der Wirtschaft;

    ·Zusammenarbeit und Koordinierung mit multilateralen Menschenrechtsinstitutionen und Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen (VN).

    I.Schutz des Einzelnen und Befähigung der Menschen zur Selbstbestimmung

    Der Schutz des Einzelnen und die Befähigung von Menschen zur Selbstbestimmung setzen voraus, dass jeder Mensch die bürgerlichen und politischen Rechte sowie die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte uneingeschränkt wahrnehmen kann. Alle Menschen zur Selbstbestimmung zu befähigen („niemanden zurückzulassen“) heißt, sie in die Lage zu versetzen, ihr Potenzial als gleichberechtigte und aktive Mitglieder der Gesellschaft voll auszuschöpfen. Die Rechtsstaatlichkeit ist der Eckpfeiler des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der Solidarität und des Vertrauens sowohl zwischen dem Staat und den Bürgerinnen und Bürgern als auch zwischen letzteren.

    ØMittel zur Umsetzung: politische Dialoge, Menschenrechtsdialoge, sektorbezogener Politikdialog, Überwachungsmissionen im Rahmen des APS+/„Alles außer Waffen“ (EBA), Umsetzung der einschlägigen EU-Menschenrechtsleitlinien mit spezifischen Instrumenten zur Erreichung der thematischen Ziele, Resolutionen im Menschenrechtsrat der VN und im Dritten Ausschuss der Generalversammlung der VN, thematisch und geografisch ausgerichtete Finanzierungsinstrumente (einschlägige Programme und Projekte), direkte Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern, Überwachung von Gerichtsverfahren, Eintreten für die Ratifizierung und Umsetzung der einschlägigen Übereinkommen und Fakultativprotokolle der VN und der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), Erklärungen zu Menschenrechtsverletzungen und -verstößen, Public Diplomacy und gezielte Kampagnen, Konferenzen und andere Veranstaltungen, Dialog mit der Zivilgesellschaft und anderen nichtstaatlichen Akteuren.

    A.Schutz der Menschen, Beseitigung von Ungleichheiten, Diskriminierung und Ausgrenzung

    ·Bemühungen um die Abschaffung der Todesstrafe: In Ländern, in denen es immer noch die Todesstrafe gibt, auf der Einhaltung von Mindeststandards und auf einem Moratorium für Hinrichtungen als ersten Schritt auf dem Weg zur Abschaffung der Todesstrafe bestehen;

    ·Bemühungen um die weltweite Abschaffung der Folter durch Prävention, Verbote, Rechenschaftspflicht und Wiedergutmachung für Opfer, unter anderem durch Förderung der Allianz zur Beendigung des Handels mit Folterwerkzeugen;

    ·Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern und ihren rechtlichen Vertretern sowie Berücksichtigung der Auswirkungen ihrer Arbeit auf ihre Familien. Bemühungen um die Anerkennung der wichtigen Rolle von Menschenrechtsverteidigern; Einzelfälle ansprechen, unter anderem im Zusammenhang mit Bodenrechten, Arbeitnehmerrechten, natürlichen Ressourcen, Umweltfragen, Klimawandel und Verletzungen von Rechten durch Unternehmen;

    ·verstärkte Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung oder der Geschlechtsidentität und weitere Aufforderung aller Staaten zur Achtung, zum Schutz und zur Verwirklichung der Menschenrechte von Angehörigen von Minderheiten, einschließlich nationaler, ethnischer, religiöser und sprachlicher Minderheiten;

    ·Eintreten für die Beseitigung und die Prävention von sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt sowie den Schutz davor, einschließlich gefährlicher Normen und Praktiken wie Genitalverstümmelung bei Frauen, Morde an minderjährigen Mädchen, Kinderehen, Früh- und Zwangsverheiratung sowie Diskriminierung; Förderung der raschen Ratifizierung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul);

    ·Förderung der uneingeschränkten und wirksamen Umsetzung der Aktionsplattform von Peking und des Aktionsprogramms der Internationalen Konferenz zu Fragen der Bevölkerung und der Entwicklung 2 und der Ergebnisse ihrer jeweiligen Überprüfungskonferenzen sowie weiteres Engagement für die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit einhergehenden Rechte in diesem Kontext;

    ·Intensivierung der Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender-Personen und Intersexuellen (LGBTI), einschließlich durch LGBTI-Phobie begründeter Gewalt und Hetze;

    ·Förderung von Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Kinder; Unterstützung der Partnerländer beim Auf- und Ausbau von Kinderschutzsystemen; Unterstützung der Entwicklung hochwertiger alternativer Betreuungsformen und des Übergangs von institutioneller zu hochwertiger Familien- und Gemeinschaftsbetreuung für Kinder ohne elterliche Fürsorge;

    ·Eintreten für den besonderen Schutz, der Migranten, Flüchtlingen sowie Binnenvertriebenen und Staatenlosen zusteht; Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Integration, des sozialen Zusammenhalts und des Zugangs zu hochwertigen grundlegenden Dienstleistungen;

    ·Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung der möglichen schwerwiegenden Auswirkungen des Klimawandels und des Verlusts an biologischer Vielfalt auf die Ausübung der Menschenrechte, wie z. B. des Rechts auf Leben, Gesundheit, Wasser, Nahrung, Wohnraum und einen angemessenen Lebensstandard, unter Berücksichtigung der Notlage von Menschen, die klimabedingt ihre Heimat verlassen mussten;

    ·Unterstützung eines menschenrechtsbasierten Ansatzes für die Migrationssteuerung und Stärkung der Kapazitäten der Staaten, der Zivilgesellschaft und der VN-Partner zur Umsetzung dieses Ansatzes.

    B.Befähigung der Menschen zur Selbstbestimmung

    ·Unterstützung der staatlichen Behörden bei der Schaffung einer rechtlichen Identität für alle, insbesondere bei der Gewährleistung einer universellen Geburtenregistrierung;

    ·Gewährleistung einer echten Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen auf allen Ebenen, darunter an der Politikgestaltung und -umsetzung der EU;

    ·Eintreten für die Ratifizierung und Umsetzung des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Partnerländer; Unterstützung bei der Vermeidung und Beseitigung mentalitätsbedingter, institutioneller und ökologischer Hindernisse; Gewährleistung des Zugangs zu Infrastruktur, Verkehr sowie Informations- und Kommunikationstechnologien und Gewährleistung inklusiver Dienstleistungen wie Bildung, einschließlich Fernunterrichts, Gesundheitsversorgung, Justiz und Beschäftigung;

    ·Unterstützung indigener Völker durch Eintreten für ihre Beteiligung an einschlägigen Menschenrechts- und Entwicklungsprozessen und Wahrung des Grundsatzes der freien Zustimmung nach vorheriger Aufklärung bei allen sie betreffenden Entscheidungen.

    C.Förderung der Grundfreiheiten und Stärkung des bürgerlichen und politischen Raums

    ·Förderung eines sicheren und förderlichen Umfelds für die Mitglieder der Zivilgesellschaft als eigenständige Akteure, einschließlich einer langfristigen strategischen Unterstützung des Kapazitätsaufbaus und einer echten Einbeziehung der Zivilgesellschaft auf nationaler, regionaler und globaler Ebene;

    ·Entwicklung von Instrumenten zur Erkennung früher Anzeichen einer Schließung des bürgerlichen und zivilgesellschaftlichen Raums, u. a. durch den Einsatz von digitalen Technologien oder durch Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung, aufbauend auf bewährten Verfahren, und Unterstützung von Gegenmaßnahmen; Entwicklung von Instrumenten zur Überwachung der Möglichkeiten zur Öffnung des bürgerlichen Raums;

    ·Schutz der Meinungsfreiheit, der Freiheit und des Pluralismus der Medien generell und im Internet; Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Anregung einer öffentlichen Debatte über Maßnahmen zur Bekämpfung von Desinformation;

    ·Beitrag zur Sicherheit und zum Schutz von Journalisten, indem Angriffe auf diese verurteilt werden; Sicherstellung von Unterstützung für Personen, die eingeschüchtert oder bedroht werden, über die EU-Mechanismen zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern; Unterstützung von Medieninitiativen und Appell an staatliche Behörden, Gewalt zu verhindern und zu verurteilen und wirksame Maßnahmen zur Beendigung von Straflosigkeit zu ergreifen;

    ·Verhinderung und Bekämpfung von Verstößen gegen die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, auch wenn zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Arbeitnehmer und Arbeitgeber betroffen sind;

    ·Förderung des Dialogs und der friedlichen Beilegung von politischen Krisen und Massenprotesten im Einklang mit den Menschenrechtsstandards; Ausbau der Kapazitäten der Zivilgesellschaft und der politischen Akteure, damit diese auf die von spontanen Bürgerbewegungen angeprangerten Missstände reagieren können;

    ·Pflege von Kontakten zu religiösen und glaubensorientierten Akteuren und Einschätzung, wie sie in friedensschaffende, interreligiöse Initiativen sowie eine entsprechende Versöhnung und Vermittlung einbezogen werden können, und Suche nach Synergien mit laufenden VN-Initiativen;

    ·Unterstützung von Maßnahmen zum Schutz der akademischen Freiheit, der Autonomie von Bildungseinrichtungen sowie ihrer Fähigkeit, Online- und Fernunterricht anzubieten.

    D.Förderung der Rechtsstaatlichkeit und einer fairen Rechtsprechung

    ·Förderung der Rechtsstaatlichkeit in den Partnerländern und Förderung des Rechts auf ein faires Verfahren, um die Achtung der Menschenrechte bei der Rechtsprechung zu gewährleisten;

    ·Verbesserung des Zugangs zur Justiz und zur Rechtshilfe, einschließlich Prozesskostenhilfe, mit Schwerpunkt auf Menschen in besonders prekären Situationen, auch mithilfe digitaler Technologien;

    ·Unterstützung der Einführung alternativer Streitbeilegungsverfahren, um rechtliche, praktische und sonstige Hindernisse bei der Gewährleistung von Gerechtigkeit für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen abzubauen;

    ·Unterstützung der Entwicklung kinderfreundlicher Justizsysteme für alle Kinder, die mit dem Gesetz in Berührung kommen und denen die Freiheit entzogen wurde;

    ·Unterstützung der Verbesserung der Haftbedingungen und der Behandlung von Personen unter Freiheitsentzug im Einklang mit internationalen Standards.

    E.Schließung von Lücken in der Rechenschaftspflicht, Bekämpfung der Straflosigkeit und Unterstützung der Unrechtsaufarbeitung

    ·Entwicklung einer neuen horizontalen EU-Regelung für Sanktionen im Bereich der Menschenrechte, um schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße weltweit zu bekämpfen;

    ·Entwicklung von EU-Konzepten zur Gewährleistung der Zurrechenschaftsziehung, insbesondere für schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße, Verknüpfung nationaler und internationaler Bemühungen, aufbauend auf der EU-Politik, z. B. in Bezug auf Kinder und bewaffnete Konflikte, Überlebende sexueller Gewalt im Zusammenhang mit Konflikten, die Unrechtsaufbearbeitung, die Bekämpfung von Folter und sonstigen Misshandlungen sowie den Internationalen Strafgerichtshof;

    ·Unterstützung von landesinternen Initiativen zur Bekämpfung der Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen und -verstößen und Unterstützung von Prozessen der Unrechtsaufarbeitung, unter anderem durch Stärkung der Verbindungen zu den Vereinten Nationen;

    ·Förderung des kontinuierlichen politischen Engagements für die Umsetzung des Konzepts der Schutzverantwortung (Responsibility to Protect - R2P) durch Erleichterung des Dialogs und der Zusammenarbeit im VN-Kontext und durch Verwendung dieses Konzepts als Instrument zur Analyse spezifischer Situationen in einzelnen Ländern 3 ;

    ·Bekämpfung der Straflosigkeit für alle am Menschenhandel beteiligten Täter mit dem Ziel, den Menschenhandel zu verhindern und vollständig auszumerzen; Unterstützung und Schutz der Opfer, insbesondere von Frauen und Kindern.

    F.Stärkung der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen Rechte und Arbeitsrechte

    ·Stärkung der Verknüpfung zwischen Menschenrechten und Umwelt, einschließlich des Klimaschutzes, im auswärtigen Handeln der EU; Unterstützung von Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Auswirkungen des Klimawandels und der Umweltzerstörung auf die Menschenrechte;

    ·wirksame Einbeziehung wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und arbeitsrechtlicher Rechte in die Menschenrechtsdialoge der EU mit Partnerländern bei gleichzeitiger Gewährleistung von Synergien mit anderen Konsultationen und Überwachungsmissionen im Rahmen des APS+ bzw. der EBA-Initiative;

    ·Förderung einer Null-Toleranz-Politik gegenüber Kinderarbeit und Förderung der Abschaffung der Zwangsarbeit, unter anderem durch die Unterstützung von Partnerschaften auf allen Ebenen und der Arbeitnehmerrechte in den Handelsbeziehungen der EU, die Förderung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in globalen Lieferketten und der Bemühungen um die Ratifizierung des IAO-Protokolls über Zwangsarbeit;

    ·Unterstützung der Rolle der Behörden bei der Verabschiedung und Einhaltung von Umweltvorschriften zur Gewährleistung einer sicheren, sauberen, gesunden und nachhaltigen Umwelt, unter anderem durch Förderung einer verantwortungsvollen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, der Rechtsstaatlichkeit, des Zugangs zu Informationen, der Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und des Zugangs zur Justiz in Umwelt- und Klimafragen;

    ·Unterstützung der staatlichen Behörden bei der Ausarbeitung und Umsetzung von mit den Menschenrechten im Einklang stehenden Gesetzen, Vorschriften und politischen Maßnahmen in den Bereichen Lebensmittel, Land, natürliche Ressourcen, Wohnraum und Eigentum;

    ·Förderung eines universellen Zugangs zu sauberem Trinkwasser und zur Sanitärversorgung sowie Hervorhebung der Menschenrechtsdimension in diesen Bereichen;

    ·Abbau von Ungleichheiten durch Förderung eines diskriminierungsfreien Zugangs zu sozialen Diensten, einschließlich hochwertiger und erschwinglicher Gesundheitsversorgung und Bildung (auch über das Internet), und Aufbau von Kapazitäten der Fachkräfte, um den besonderen Bedürfnissen von Frauen, Männern, LGBTI-Personen, Kindern, Menschen mit Behinderungen, Migranten, Flüchtlingen und Menschen in prekären Situationen gerecht zu werden;

    ·Förderung des gleichberechtigten Zugangs zur Gesundheitsvorsorge und des Rechts auf medizinische Versorgung zu jeder Zeit und insbesondere in Krisenzeiten;

    ·Förderung menschenwürdiger Arbeit und einer auf den Menschen ausgerichteten Zukunft der Arbeit durch einen aktualisierten EU-Ansatz zur Gewährleistung der Achtung der grundlegenden Prinzipien und Rechte am Arbeitsplatz, des Rechts auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen und einer von Gewalt und Belästigung freien Arbeitswelt; Förderung des sozialen Dialogs sowie der Ratifizierung und wirksamen Umsetzung der einschlägigen IAO-Übereinkommen und -Protokolle; Stärkung des verantwortungsvollen Managements in globalen Lieferketten und des Zugangs zum Sozialschutz;

    ·Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Arbeitsmigranten, unter anderem durch Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit und Ausbeutung; Befähigung von Arbeitsmigranten, insbesondere Frauen, und ihren Gemeinschaften zur Verteidigung ihrer Rechte, zur Meldung von Verstößen gegen ihre Rechte, zur Einklagung ihrer Rechte und zur Organisation zwecks Vertretung ihrer Interessen.

    II.Aufbau resilienter, inklusiver und demokratischer Gesellschaften

    Die Achtung der Menschenrechte ist ein wesentliches Element resilienter, inklusiver und demokratischer Gesellschaften. Solche Gesellschaften basieren auf unabhängigen Medien, rechenschaftspflichtigen Institutionen, repräsentativen Parlamenten und engagierten Bürgern und schaffen für die Zivilgesellschaft und die unabhängigen Medien ein sicheres und förderliches Umfeld, um Probleme anzusprechen, Einfluss auf die Politik zu nehmen, Entscheidungsträger zu überwachen und sie zur Rechenschaft zu ziehen.

    ØMittel zur Umsetzung: politische Dialoge, Menschenrechtsdialoge, Wahlbeobachtungsmissionen und Folgemaßnahmen, zivile und militärische Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), gezielte Schulungen für EU-Bedienstete in den Delegationen, Umsetzung der einschlägigen EU-Menschenrechtsleitlinien unter Anwendung spezifischer Instrumente zur Erreichung der thematischen Ziele, thematisch ausgerichtete Resolutionen im VN-Menschenrechtsrat und im Dritten Ausschuss der VN-Generalversammlung, thematisch und geografisch ausgerichtete Finanzierungsinstrumente (einschlägige Programme und Projekte), Eintreten für die Ratifizierung und Umsetzung der einschlägigen Übereinkommen und Fakultativprotokolle der VN, Erklärungen zu Menschenrechtsverletzungen und -verstößen, Public Diplomacy und gezielte Kampagnen, Konferenzen und andere Veranstaltungen, Dialog mit der Zivilgesellschaft und anderen nichtstaatlichen Akteuren.

    A.Stärkung demokratischer, rechenschaftspflichtiger und transparenter Institutionen

    ·Unterstützung der Gewaltenteilung, der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz, der Effizienz, Qualität und Rechenschaftspflicht des Justizsystems und der verfassungsrechtlichen Garantien in den Partnerländern;

    ·Verbesserung der Integrität von Wahlprozessen durch Unterstützung einer unabhängigen inländischen Wahlbeobachtung und der entsprechenden regionalen und internationalen Netze sowie durch Stärkung der Kapazitäten der Wahlbehörden und der öffentlichen Verwaltungen;

    ·Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen der Wahlbeobachtungsmissionen der EU und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) unter Einsatz von Politik- und Kooperationsinstrumenten; Förderung eines gemeinsamen Ansatzes für Folgemaßnahmen in der internationalen Beobachtergemeinschaft, insbesondere in Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union und den Vereinten Nationen;

    ·Weiterentwicklung und Verfeinerung der Wahlbeobachtungsmethodik zur Überwachung und Bewertung der Nutzung sozialer Medien und anderer digitaler Technologien während des Wahlkampfs anhand internationaler Standards, um auf Versuche von Wahlbetrug vorbereitet zu sein bzw. sie zu verhindern;

    ·Unterstützung der Entwicklung von Politikkonzepten, mit denen Offline-Regeln für Wahlen und demokratische Prozesse auf den Online-Kontext angewandt werden, und Unterstützung beim Aufbau von Kapazitäten für die Umsetzung dieser Regeln; Verstärkung der diesbezüglichen Maßnahmen und Initiativen der EU, einschließlich des Aktionsplans zur Bekämpfung von Desinformation 4 ‚ des Wahlpakets der Kommission 5 , des Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation 6 und des künftigen Europäischen Aktionsplans für Demokratie;

    ·umfassende Unterstützung bei der Verhütung und Bekämpfung von Korruption durch Förderung der Reform der öffentlichen Verwaltung, wirksamer Korruptionsbekämpfungsstrategien und Rechtsrahmen, darunter für den Hinweisgeberschutz, spezialisierte Einrichtungen, Parlamente, unabhängige Medien und die Zivilgesellschaft, sowie Ausarbeitung von Leitlinien zur Korruptionsbekämpfung; Unterstützung der Ratifizierung und Umsetzung des VN-Übereinkommens gegen Korruption;

    ·Unterstützung der parlamentarischen Institutionen beim Ausbau ihrer Kapazitäten zur Wahrnehmung ihrer Aufsichts-, Legislativ- und Haushaltsaufgaben, auch durch Peer-to-Peer-Austausch;

    ·Unterstützung von E-Governance-Initiativen, um den öffentlichen Sektor transparenter und rechenschaftspflichtiger zu gestalten und so das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Regierungen zu stärken.

    B.Förderung einer flexiblen, inklusiven, partizipativen und repräsentativen Entscheidungsfindung

    ·Stärkung einer echten Beteiligung von Frauen und jungen Menschen in ihrer ganzen Vielfalt in allen Bereichen des öffentlichen Lebens, unter anderem durch Aufstellung als Kandidaten in sicheren Wahlkreisen und Aufbau ihrer Kapazitäten als Kandidaten;

    ·Stärkung der Kapazitäten der politischen Parteien und der Aufsichtsbehörden, insbesondere in Konflikt- und Übergangssituationen; Unterstützung von parteiübergreifenden Bündnissen und eines parteiübergreifenden Dialogs über politische Fragen von gemeinsamem Interesse;

    ·Entwicklung pluralistischer Parteiensysteme und Ausbau der Kapazitäten politischer Parteien auf unparteiische Weise sowie Unterstützung bei der Anwendung internationaler Standards für transparente Parteienfinanzierung, interne Demokratie und Inklusivität bei der Auswahl von Kandidaten und Amtsträgern; Unterstützung der Ausarbeitung parteiübergreifender Verhaltenskodizes zur Verhinderung von Gewalt bei Wahlen und Ausbau der Kapazitäten der Parlamente für den Schutz und die Verteidigung der Menschenrechte und Grundfreiheiten;

    ·Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft in Bezug auf Kontrolle und Rechenschaftspflicht sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor durch Förderung der Nutzung von Online-Technologien;

    ·Förderung der aktiven Bürgerschaft und der Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben; Maßnahmen für politische Bildung, auch in Form von Fernunterricht, und Online-Medienkompetenz mit Schwerpunkt auf Frauen, Kindern, Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen, Angehörigen von Minderheiten, indigenen Bevölkerungsgruppen und Menschen in sonstigen prekären Situationen.

    C.Unterstützung unabhängiger und pluralistischer Medien, Zugang zu Informationen und Bekämpfung von Desinformation

    ·Unterstützung von Gesetzesinitiativen in den Bereichen Zugang zu Informationen, Recht auf Privatsphäre und Schutz personenbezogener Daten im Einklang mit europäischen und internationalen Standards und Unterstützung der wirksamen Umsetzung dieser Vorschriften;

    ·Schutz der Freiheit und des Pluralismus der Medien durch Unterstützung unabhängiger Medien und Förderung des Zugangs zu zuverlässigen Informationen; Unterstützung unabhängiger Medien, investigativer Journalismus und der Zivilgesellschaft bei der Überwachung der Leistung der Regierungen in Bezug auf Regierungsführung und Einhaltung von Menschenrechtsverpflichtungen;

    ·Förderung von Bemühungen zur Bekämpfung von Desinformation, Hetze, extremistischen und terroristischen Inhalten, einschließlich Online-Medienkompetenzen und digitaler Kompetenzen; Unterstützung der unabhängigen Faktenprüfung und Forschung, der investigativen Berichterstattung und des Qualitätsjournalismus, auch auf lokaler Ebene;

    ·Förderung des Grundsatzes eines offenen, sicheren, erschwinglichen, barrierefreien und diskriminierungsfreien Internetzugangs für alle; Bekämpfung von Internetsperrungen, insbesondere im Zusammenhang mit Wahlen und Menschenrechtsverletzungen.

    D.Stärkung eines menschenrechtsorientierten und partizipativen Ansatzes für Konfliktverhütung und Krisenbewältigung

    ·Unterstützung der Inklusion junger Menschen (insbesondere junger Frauen) und ihrer Beteiligung an allen Bemühungen zur Konfliktverhütung sowie Friedenskonsolidierung und -erhaltung;

    ·Aufbau der Kapazitäten zivilgesellschaftlicher Basisorganisationen und Bürgerbewegungen zur regelmäßigen Überwachung und Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen und -verstößen, auch in Konfliktsituationen;

    ·weitere Stärkung der Verknüpfung zwischen Menschenrechten, Sicherheit und Klimawandel (letzterer ist ein wichtiger Bedrohungsmultiplikator) in Politikdialogen, bei Maßnahmen in den Bereichen Konfliktprävention, Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe sowie in Rahmen von Strategien zur Katastrophenvorsorge;

    ·wirksame Umsetzung des strategischen Ansatzes der EU für Frauen, Frieden und Sicherheit;

    ·weitere Berücksichtigung der Themen Menschenrechte und Kinder in bewaffneten Konflikten bei allen Aspekten der Reaktion der EU auf Konflikte und Krisen, insbesondere GSVP-Missionen und -Operationen, Mediation, Reformen des Sicherheitssektors und Konfliktverhütung;

    ·Verstärkung der Bemühungen zur Verhütung und Beendigung schwerer Verletzungen der Rechte von Kindern, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind, und Unterstützung der Demobilisierung, langfristigen Rehabilitation und Wiedereingliederung, auch indem auf bestehenden VN-Mechanismen aufgebaut wird;

    ·weitere Stärkung der Politikkohärenz zwischen den Menschenrechts- und Krisenreaktionsstrategien der EU und Maßnahmen wie GSVP-Missionen und -Operationen, Sicherheitssektorreformen und EU-Länderstrategien für Menschenrechte und Demokratie;

    ·Entwicklung einer EU-Politik für die Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte, um sicherzustellen, dass die Unterstützung des Sicherheitssektors der EU, auch im Rahmen von GSVP-Missionen und -Operationen, im Einklang mit den Menschenrechtsnormen und dem humanitären Völkerrecht steht;

    ·weitere Bereitstellung spezieller Ausbildungsmodule zum humanitären Völkerrecht für die Streitkräfte von Drittländern im Rahmen militärischer Ausbildungsmissionen der EU.

    III.Förderung eines globalen Systems für Menschenrechte und Demokratie

    Die Förderung eines globalen Systems für Menschenrechte und Demokratie steht im Mittelpunkt des Engagements der EU zur Stärkung des Multilateralismus. Die strategische Antwort der EU auf das sich wandelnde internationale Umfeld besteht darin, ihre eigene Kohärenz und Einheit in multilateralen Foren zu stärken, bilaterale Partnerschaften auszuweiten und zu vertiefen und neue regionenübergreifende Bündnisse aufzubauen.

    ØMittel zur Umsetzung: politische Dialoge, Menschenrechtsdialoge, sektorbezogener Politikdialog, Überwachungsmissionen im Rahmen des APS+ bzw. der EBA-Initiative, thematisch und geografisch ausgerichtete Resolutionen im VN-Menschenrechtsrat und im Dritten Ausschuss der VN-Generalversammlung, thematisch und geografisch ausgerichtete Finanzierungsinstrumente (einschlägige Programme und Projekte), Eintreten für die Ratifizierung und Umsetzung der einschlägigen Übereinkommen und Fakultativprotokolle der VN und der IAO, Advocacy-Arbeit zugunsten einer Berücksichtigung der Auswirkungen der Umweltzerstörung und des Klimawandels auf die Menschenrechte; gezielte Schulungen für EU-Bedienstete in den Delegationen, Instrumentarium für einen rechtebasierten, alle Menschenrechte einschließenden Ansatz für die Entwicklungszusammenarbeit der EU, Erklärungen zu Menschenrechtsverletzungen und -verstößen, Demarchen, Public Diplomacy und gezielte Kampagnen, Konferenzen und andere Veranstaltungen, Dialog mit der Zivilgesellschaft, anderen nichtstaatlichen Akteuren und der Wirtschaft.

    A.Multilaterale Zusammenarbeit

    ·Schaffung eines flexibleren Netzes von Partnern, auch durch selektives themenorientiertes Engagement; Kontaktaufnahme zu neuen Partnern, Priorisierung des Bündnisaufbaus mit regionalen Gruppen im Rahmen ausgewählter Resolutionen und Stärkung der Beziehungen zu gleich gesinnten Ländern;

    ·frühzeitige Kontaktaufnahme zu neuen Mitgliedern des VN-Menschenrechtsrats, die bestimmte länderspezifische oder thematische Resolutionen nicht unterstützen;

    ·Verbesserung der strategischen Zusammenarbeit mit dem Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte, sowohl auf zentraler Ebene als auch mit den Außenstellen;

    ·Unterstützung der Effizienz und Wirksamkeit des VN-Menschenrechtsrats und Gewährleistung einer besseren Verknüpfung mit der Arbeit des Dritten Ausschusses der VN-Generalversammlung und Synergien mit anderen multilateralen Menschenrechtsgremien;

    ·Unterstützung der Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen an multilateralen Menschenrechtsforen.

    B.Regionale Partnerschaften

    ·Stärkung der strategischen Partnerschaft mit dem Europarat (einschließlich der Venedig-Kommission) und der OSZE, um die Kohärenz und Komplementarität durch ausgewählte und diversifizierte Zusammenarbeit zu verbessern;

    ·Stärkung der regionalen Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union, der Organisation Amerikanischer Staaten, dem Verband südostasiatischer Nationen, dem Asien-Europa-Treffen, der Liga der Arabischen Staaten und der Organisation für Islamische Zusammenarbeit;

    ·Unterstützung und Förderung des Peer-Learning für regionale Menschenrechtsinstitutionen, einschließlich Gerichtshöfen für Menschenrechte und unabhängiger Netze von Menschenrechtsinstitutionen.

    C.Bilaterale Zusammenarbeit

    ·Gewährleistung von Querverbindungen und Synergien zwischen den bilateralen Beziehungen der EU (einschließlich politischer Dialoge, Menschenrechtsdialoge und sektorbezogener Politikdialoge, der Überwachung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte im Rahmen des APS sowie der Arbeiten im Bereich der Arbeitnehmerrechte im Rahmen von Freihandelsabkommen) und ihren multilateralen Beziehungen; weitere Fokussierung auf Folgemaßnahmen;

    ·Ermittlung und Weiterverfolgung konkreter Aktionen für jede Runde des Menschenrechtsdialogs und der Konsultationen mit Partnerländern, wobei in den Dialogen mit APS-begünstigten Ländern insbesondere die Überwachungsziele im Rahmen des APS+ bzw. der EBA-Initiative zu berücksichtigen sind;

    ·verstärkte Umsetzung von Menschenrechtsbestimmungen im Rahmen der EU-Handelspolitik, unter anderem über das APS und durch Förderung der Arbeitnehmerrechte im Rahmen von Freihandelsabkommen; Ausschöpfung des vollen Potenzials der Überwachungsmechanismen und weitere Förderung der Transparenz, der Sensibilisierung und der Zusammenarbeit mit den Interessenträgern;

    ·volle Nutzung der Synergien zwischen dem politischen Dialog und den sektoralen Politikdialogen, einschließlich zum Thema der Budgethilfe, mit dem Ziel, die Menschenrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in den Partnerländern zu fördern;

    ·systematische Berücksichtigung von Menschenrechtsgrundsätzen und -standards in der bilateralen und regionalen Zusammenarbeit der EU durch Stärkung und Aktualisierung des Instrumentariums für einen rechtebasierten, alle Menschenrechte einschließenden Ansatz für die Entwicklungszusammenarbeit der EU 7 .

    D.Zivilgesellschaft und nationale Menschenrechtsinstitutionen

    ·Stärkung der Unterstützung für und der Zusammenarbeit mit der pluralistischen Zivilgesellschaft, einschließlich Menschenrechtsverteidigern, Sozialpartnern, unabhängiger Medienverbände und Journalisten, Wissenschaftlern, Angehöriger der Rechtsberufe und humanitärer Hilfsorganisationen mit dem Ziel, ihr Recht auf Ausübung ihrer Rolle frei von jeglicher Form von Einschüchterung, Diskriminierung oder Gewalt zu wahren;

    ·Unterstützung unabhängiger nationaler Menschenrechtsinstitutionen und -kommissionen, Ombudsleuten und Gleichstellungsgremien im Einklang mit den Grundsätzen von Paris und Venedig sowie Zusammenarbeit mit ihnen im Rahmen von Menschenrechtsdialogen;

    ·Förderung strukturierter und regelmäßiger Dialoge zwischen staatlichen Akteuren, der Zivilgesellschaft (einschließlich der Sozialpartner) und der internationalen Gemeinschaft;

    ·Unterstützung und Stärkung langfristig angelegter Partnerschaften mit Akteuren der Zivilgesellschaft und Menschenrechts- und Sozialbewegungen, auch durch umfassende Nutzung der Möglichkeiten zur Finanzierung von Basisorganisationen.

    E.Unternehmenssektor

    ·Zusammenarbeit mit der Wirtschaft bei der partizipativen Wahrung und Förderung der Menschenrechte, der Korruptionsbekämpfung und von bewährten Verfahren in Bezug auf die soziale Verantwortung von Unternehmen, die Sorgfaltspflicht, die Rechenschaftspflicht und den Zugang zu Rechtsbehelfen (z. B. Lieferketten, Nulltoleranz gegenüber Kinderarbeit);

    ·Stärkung des Engagements, einschließlich einer verstärkten Koordinierung zwischen den zuständigen Kommissionsdienststellen, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, dem EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte und den Mitgliedstaaten, im Hinblick auf die Förderung und Unterstützung der Bemühungen der Partnerländer zur Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte auf der Grundlage von nationalen Aktionsplänen und einschlägigen Leitlinien zur Sorgfaltspflicht;

    ·Unterstützung von Multi-Stakeholder-Prozessen zur Entwicklung, Umsetzung und Stärkung von Standards in den Bereichen „Wirtschaft und Menschenrechte“ und Sorgfaltspflicht sowie Zusammenarbeit mit Entwicklungsbanken und internationalen Finanzinstitutionen; Förderung regionaler Projekte, des Peer-Learning und des Austausches bewährter Verfahren;

    ·Förderung des Engagements der Unternehmen für die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze, nachhaltige Entwicklung und damit verbundene Advocacy-Arbeit entlang der Lieferkette;

    ·Entwicklung von Instrumenten und Schulungsmaterial zu den Themen Wirtschaft und Menschenrechte, verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, Dialog zwischen privatem und öffentlichem Sektor sowie Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Menschenrechte mit dem Ziel, die EU-Delegationen in die Lage zu versetzen, ihr Engagement im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte zu verstärken.

    F.Einhaltung der internationalen Menschenrechtsnormen und des humanitären Völkerrechts

    ·Stärkung der Wirksamkeit der VN‑Menschenrechtsvertragsorgane und des ILO-Aufsichtsmechanismus; 

    ·weitere Förderung und Unterstützung von Initiativen zur Stärkung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts und zur Sicherung des humanitären Raums;

    ·Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs als Eckpfeiler bei der Bekämpfung der Straflosigkeit und Aufbau von Netzwerken zur Förderung der Universalität und Integrität des Römischen Statuts und seines Grundsatzes der Komplementarität.

    IV.Neue Technologien: Nutzung der Chancen und Bewältigung der Herausforderungen

    Digitale Technologien müssen auf den Menschen zugeschnitten sein. Neue Technologien können erheblich zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte und der Demokratie beitragen, indem sie die Beteiligung der Öffentlichkeit erleichtern und effektiver gestalten, den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen verbessern, die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen erleichtern und den Online-Aktivismus unterstützen. Diese Technologien können jedoch auch negative Auswirkungen haben, wie z. B. die Erleichterung des Zugangs zu bestimmten illegalen Inhalten. Dies muss verhindert werden.

    ØMittel zur Umsetzung: politische Dialoge, Menschenrechtsdialoge, thematisch und geografisch ausgerichtete Finanzierungsinstrumente (einschlägige Programme und Projekte), multilaterales und regionales Engagement, gezielte Schulungen für EU-Bedienstete in den Delegationen, Public Diplomacy und gezielte Kampagnen, Konferenzen und andere Veranstaltungen, Dialog mit der Zivilgesellschaft, anderen nichtstaatlichen Akteuren und der Wirtschaft.

    A.Kapazitätsaufbau und wirksame Überwachung

    ·Pflege von Kontakten zu Regierungen, der Zivilgesellschaft, Unternehmen und VN-Organisationen zwecks Beratung zur Frage der Durchsetzung von Menschenrechtsrahmen im digitalen Zeitalter;

    ·Analyse der möglichen Rolle neuer Technologien, einschließlich künstlicher Intelligenz (KI), und der damit einhergehenden Herausforderungen für die Menschenrechte und die Demokratie auf internationaler und nationaler Ebene;

    ·Intensivierung des Austausches und Entwicklung von Schulungen für EU-Bedienstete zur Nutzung digitaler Technologien und der künstlichen Intelligenz und zu ihren Auswirkungen auf Menschenrechte und Demokratie;

    ·Austausch bewährter Methoden zur Bekämpfung von Desinformation, Hetze, extremistischen und terroristischen Inhalten, einschließlich Online-Medienkompetenzen und digitaler Kompetenzen;

    ·Prüfung regulatorischer und nicht-regulatorischer Ansätze für IKT im Hinblick auf die Förderung der Menschenrechte und der Demokratie; Förderung des internationalen Austauschs bewährter Verfahren im Bereich der menschenrechtskonformen Regulierung im Technologiebereich.

    B.Förderung der Menschenrechte und der Demokratie beim Einsatz digitaler Technologien, einschließlich künstlicher Intelligenz

    ·Unterstützung der Ausarbeitung, Bewertung und Umsetzung der Rechtsrahmen und internationalen Standards zum Schutz der Menschenrechte und der Demokratie im digitalen Umfeld sowie Durchführung breit angelegter Konsultationen unter anderem mit Plattformanbietern und Akteuren der Zivilgesellschaft; Förderung einer angemessenen Sorgfaltspflicht (einschließlich Risikominderungsplänen) und einer wirksamen Folgenabschätzung in Bezug auf die Menschenrechte;

    ·Beteiligung an Multi-Stakeholder-Prozessen, bei denen der Schwerpunkt auf Online-Menschenrechtsrahmen liegt;

    ·Kapazitätsaufbau und sonstige Unterstützung nationaler Behörden bei der Erarbeitung und wirksamen Umsetzung einschlägiger internationaler Standards im Cyberraum (z. B. Schutz von Kindern); zu diesem Zweck Einbeziehung von Datenwissenschaftlern und anderen einschlägigen Experten; zur Vermeidung von Lücken im Menschenrechtsschutz sollten nationale Gesetze und Vorschriften zu digitalen Fragen mit den internationalen Menschenrechtsnormen im Einklang stehen;

    ·Schutz des Rechts des Einzelnen auf Privatsphäre und Datenschutz im Cyberraum im Falle eines unverhältnismäßigen staatlichen Zugriffs oder einer unverhältnismäßigen staatlichen Kontrolle; Förderung der Konvergenz in Richtung eines hohen Schutzniveaus unter Berücksichtigung positiver Beispiele wie der Datenschutz-Grundverordnung; Förderung des Beitritts zum Übereinkommen des Europarats über den Datenschutz;

    ·Förderung von EU-Maßnahmen und Unterstützung der globalen und regionalen Bemühungen zur Gewährleistung der Achtung der Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze bei der Entwicklung der KI aufbauend auf dem eigenen Ansatz der EU zum ethischen Umgang mit KI 8 ;

    ·Intensivierung der Bemühungen zur Nutzung der Vorteile der neuen Technologien für die Zivilgesellschaft, einschließlich Online-Bildung und Fernunterricht, mit besonderem Schwerpunkt auf der Minderung der Risiken für Menschenrechtsverteidiger;

    ·Unterstützung der Bemühungen um Schutz der Meinungsfreiheit, der Medienfreiheit und der Medienvielfalt im Online-Umfeld;

    ·Förderung der Zugänglichkeit von Technologien für alle, auch für Menschen mit Behinderungen, bereits in der Entwicklungsphase neuer Technologien in allen Sektoren einschließlich der Bildung;

    ·Wahrung der Rechenschaftspflicht bei der Nutzung von Technologie, auch durch den rechtmäßigen Zugang zu elektronischen Beweismitteln.

    V.Ergebnisse liefern durch Zusammenarbeit

    Dieser Aktionsplan versetzt die EU in die Lage, durch gezielte und koordinierte Maßnahmen auf neue Herausforderungen zu reagieren, und seine Umsetzung und Überwachung sollte Gegenstand eines breit angelegten Dialogs mit den Interessenträgern sein. Die EU-Organe und die Mitgliedstaaten werden zusammenarbeiten, um ihn in kohärenter Weise im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten gemäß den Verträgen umzusetzen, und dabei Fachwissen und praxisbewährte Methoden austauschen. Der EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte (EUSR) ist ein wichtiger politischer Akteur und wird eine zentrale Rolle bei der Steuerung der auf nachhaltige Fortschritte ausgerichteten Umsetzung des Aktionsplans spielen. Dem Europäischen Parlament kommt eine besondere Rolle und Bedeutung zu, wenn es darum geht, zur Förderung der Menschenrechte und der Demokratie beizutragen. Die EU-Delegationen und -Büros sowie die Botschaften der Mitgliedstaaten werden beim Schutz der Menschenrechte und bei der Umsetzung des Aktionsplans auf Länderebene eine führende Rolle spielen. Auch globale, in der EU ansässige und nationale Organisationen der Zivilgesellschaft sind wichtige Partner.

    A.Durchführung und Evaluierung

    ·Bewertung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele dieses Aktionsplans, insbesondere im thematischen Teil „Menschenrechte und Demokratie in der Welt“ des EU-Jahresberichts, unter voller Berücksichtigung der Ziele für nachhaltige Entwicklung; Anpassung der Struktur des Berichts zur besseren Berücksichtigung vorrangiger Maßnahmen;

    ·Durchführung einer Halbzeitüberprüfung der Umsetzung des Aktionsplans;

    ·regelmäßiger Meinungsaustausch im Rat über bewährte Verfahren und die Fortschritte der EU-Organe und der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Aktionsplans, unter anderem im Rahmen der Beratungen über die Umsetzung der EU-Menschenrechtsleitlinien;

    ·Berücksichtigung der vorrangigen Maßnahmen des Aktionsplans in den Länderstrategien für Menschenrechte und Demokratie, wobei dem länderspezifischen Kontext Rechnung zu tragen ist;

    ·Folgemaßnahmen zu Entschließungen und Debatten des Europäischen Parlaments, die für die Umsetzung des Aktionsplans relevant sind;

    ·regelmäßige Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft bei der allgemeinen Umsetzung des Aktionsplans und Durchführung einer speziellen jährlichen Konsultation;

    ·Erweiterung des Anwendungsbereichs des Instrumentariums für einen rechtebasierten, alle Menschenrechte einschließenden Ansatz für die Entwicklungszusammenarbeit der EU auf alle außenpolitischen Programme der EU und weitere Entwicklung gemeinsamer Initiativen für einen rechtebasierten Ansatz mit den Mitgliedstaaten, unter anderem durch eine gemeinsame Programmplanung.

    B.Public Diplomacy und strategische Kommunikation

    ·Aufbau wirksamer Netzwerke in den sozialen Medien, um ein intensiveres Engagement, einen verstärkten Austausch von Inhalten und die Unterstützung seitens Influencern zu gewährleisten und damit das Bewusstsein für die Menschenrechte zu schärfen und den Meinungswandel voranzutreiben;

    ·kampagnenartige themenbezogene Kommunikation über einschlägige politische Maßnahmen und Initiativen unter Berücksichtigung der öffentlichen Wahrnehmung und lokaler Sprachen;

    ·Ermittlung von Methoden zur Messung der Wirksamkeit von Public Diplomacy und Informationskampagnen sowie Weiterentwicklung der erfolgreichsten Inhalte und Kanäle für die Interaktion mit der Öffentlichkeit;

    ·Ermittlung und weitere Förderung von Erfolgsgeschichten im Bereich der Menschenrechte und Nutzung ihres Potenzials, um weitere positive Veränderungen der Menschenrechtslage vor Ort zu erleichtern.

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