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Document 52020JC0004

    GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Auf dem Weg zu einer umfassenden Strategie mit Afrika

    JOIN/2020/4 final

    Brüssel, den 9.3.2020

    JOIN(2020) 4 final

    GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

    Auf dem Weg zu einer umfassenden Strategie mit Afrika






    Auf dem Weg zu einer umfassenden Strategie mit Afrika

    Afrika ist Europas nächster Nachbar. Zwischen Afrika und der Europäischen Union (EU) bestehen aus historischen und geografischen Gründen und wegen der gemeinsamen Interessen weitreichende und tiefe Beziehungen. Mit dem 6. Gipfeltreffen zwischen der Afrikanischen Union (AU) und der EU und dem Abschluss der Verhandlungen über das neue Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean wird 2020 ein entscheidendes Jahr auf dem Weg zu unserem Ziel einer noch engeren Partnerschaft sein. Für Afrika ergeben sich aus den wirtschaftlichen, politischen, sozialen, technologischen, demografischen, klimatischen und ökologischen Veränderungen neue Perspektiven und Herausforderungen. Wir müssen mit Afrika, unserem Partnerkontinent, zusammenarbeiten, um die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gemeinsam zu meistern und uns für unsere gemeinsamen Interessen und unsere Zukunft einzusetzen.

    Afrika ist ein vielfältiger Kontinent, auf dem mehr als 1 Milliarde Menschen leben. Afrika hat die jüngste, am schnellsten wachsende Mittelschicht der Welt. Die Jugend in Afrika hat das Potenzial, die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Perspektiven ihres Kontinents zu verändern. Voraussetzung hierfür sind jedoch menschenwürdige Arbeitsplätze, ein Platz in der Gesellschaft, Zugang zu sozialen Dienstleistungen, Energie und Infrastruktur sowie eine aktive Rolle bei der Gestaltung der Zukunft des eigenen Landes. Insbesondere afrikanische Frauen sind wichtige Triebkräfte für nachhaltiges Wachstum, Entwicklung und Frieden. Sie in ihren Bestrebungen zu unterstützen, wird entscheidend für die Zukunft des Kontinents sein.

    Afrika verzeichnet ein stetiges Wirtschaftswachstum. Im Jahr 2018 waren sechs der zehn am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften der Welt Länder in Afrika. Dreißig afrikanische Staaten gehören zu den Ländern mit mittlerem oder hohem Einkommen. Die wirtschaftliche Expansion des Kontinents hat das Potenzial, darüber hinaus auch die soziale und menschliche Entwicklung zu beschleunigen und voranzutreiben, wobei der digitale Wandel, die demografische Dividende, kostengünstige erneuerbare Energien, die grüne Wende und eine CO2-arme, blaue und kreislauforientierte Wirtschaft neue Chancen eröffnen. Dies spiegelt sich in der Vision der Transformationsinitiativen der afrikanischen Staats- und Regierungschefs wider, darunter die Agenda 2063 der Afrikanischen Union, die Afrikanische Kontinentale Freihandelszone, eine visafreie Zone in Afrika, ein afrikanischer digitaler Binnenmarkt und der Afrikanische Luftverkehrsbinnenmarkt.

    Gleichzeitig bestehen weiterhin eine Reihe von Herausforderungen. 36 der fragilsten Länder der Welt befinden sich in Afrika; viele von ihnen sind durch Konflikte in Mitleidenschaft gezogen. 390 Millionen Menschen auf dem Kontinent leben unterhalb der Armutsgrenze. Vom Wachstum profitiert nicht immer die Allgemeinheit, was vor allem auf Probleme bei der guten Regierungsführung zurückzuführen ist. Afrika ist ebenso wie die restliche Welt von den Folgen des Klimawandels, der Umweltzerstörung und der Umweltverschmutzung betroffen. Die EU und Afrika können gemeinsam die Chancen nutzen, diese Herausforderungen angehen und Maßnahmen entwickeln, die Stabilität, Frieden, Sicherheit, die Achtung der Menschenrechte, Demokratie, die Gleichstellung der Geschlechter, nachhaltige Lebensgrundlagen, nachhaltiges Wirtschaftswachstum auf der Grundlage gesunder Ökosysteme, den sozialen Zusammenhalt und eine gute Regierungsführung gewährleisten.

    Es ist im Interesse beider Kontinente, dass unsere Partnerschaft auf einem klaren Verständnis der eigenen und der beiderseitigen Interessen und Verantwortlichkeiten beruht und dem Umfang und der Ausgereiftheit unserer Beziehungen Rechnung trägt. Zu diesen Interessen gehören: Entwicklung eines Modells für grünes Wachstum; Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und des Investitionsklimas; Förderung von Bildung, Forschung und Innovation, Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze und Wertschöpfung durch nachhaltige Investitionen; Maximierung der Vorteile der regionalen Wirtschaftsintegration und des regionalen Handels; Gewährleistung der Ernährungssicherheit und der Entwicklung des ländlichen Raums; Bekämpfung des Klimawandels; Gewährleistung des Zugangs zu nachhaltiger Energie und Schutz der biologischen Vielfalt und der natürlichen Ressourcen; Förderung von Frieden und Sicherheit; Gewährleistung einer gut gesteuerten Migration und Mobilität; Zusammenarbeit auf globaler Ebene zur Stärkung der multilateralen, regelbasierten Ordnung, Förderung der universellen Werte, der Menschenrechte, der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Gleichstellung der Geschlechter.

    In einem Bereich sind nur dann positive Entwicklungen möglich, wenn auch in anderen Bereichen Fortschritte gemacht werden. Solche Fortschritte können nur durch Zusammenarbeit auf der Grundlage gemeinsamer globaler Verpflichtungen wie der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, des Pariser Klimaschutzübereinkommens und der Agenda 2063 erzielt werden.

    Das Potenzial Afrikas stößt bei zahlreichen Akteuren auf der Weltbühne auf zunehmendes Interesse. Dies ist eine begrüßenswerte Entwicklung, da sie Afrika mehr Optionen sowie Raum für Synergien verschafft. Dies bedeutet auch, dass Europa – die EU und ihre Mitgliedstaaten im Gleichklang – die Art und Weise, in der es mit Afrika zusammenarbeitet, anpassen muss, um sicherzustellen, dass sich seine Positionierung mit unseren beiderseitigen Interessen deckt, und um Werten, zentralen Grundsätzen und der bewährten Regulierungspraxis mehr Gewicht zu verleihen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind in jeder Hinsicht größter Partner Afrikas, sei es in Bezug auf Investitionen, Handel, öffentliche Entwicklungshilfe oder Sicherheit. Diese verlässliche, langjährige und facettenreiche Partnerschaft sollte sich nun auch in einem starken politischen Bündnis niederschlagen. Engere politische, wirtschaftliche und kulturelle Beziehungen zwischen Europa und Afrika sind in einer multipolaren Welt, in der gemeinsames Handeln dringend erforderlich ist, von entscheidender Bedeutung. Die verstärkte Zusammenarbeit in globalen und multilateralen Angelegenheiten wird im Mittelpunkt unseres gemeinsamen Handelns stehen.

    Um das strategische Bündnis der EU mit Afrika zu stärken, schlagen die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter der Union vor, Gespräche mit afrikanischen Partnern aufzunehmen, um auf dem bevorstehenden EU-AU-Gipfeltreffen gemeinsam eine neue umfassende Strategie der EU mit Afrika festzulegen, die auf fünf Partnerschaften aufbauen könnte:

    1.Partnerschaft für die grüne Wende und den Zugang zu Energie,

    2.Partnerschaft für den digitalen Wandel,

    3.Partnerschaft für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung,

    4.Partnerschaft für Frieden und gute Regierungsführung und

    5.Partnerschaft im Bereich Migration und Mobilität.

    Diese neue Strategie und diese Partnerschaften stehen im Einklang mit den gemeinsamen Prioritäten, die die EU und die Afrikanische Union auf dem Gipfeltreffen 2017 in Abidjan festgelegt haben. Die Strategie orientiert sich insbesondere an den sehr fruchtbaren Gesprächen zwischen der Europäischen Kommission und der Kommission der Afrikanischen Union, die am 27. Februar 2020 in Addis Abeba stattgefunden haben, und spiegelt die Vorschläge der EU für den laufenden Austausch mit den afrikanischen Partnern zwecks Festlegung einer gemeinsamen Partnerschaftsagenda auf dem bevorstehenden EU-AU-Gipfeltreffen im Oktober 2020 wider. Die Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika wird auf bilateraler, regionaler und kontinentaler Ebene fortgesetzt.

    I.Partnerschaft für die grüne Wende und den Zugang zu Energie

    Die Bekämpfung des Klimawandels und der Umweltzerstörung ist die wichtigste Aufgabe der heutigen Generation. Daher müssen Europa und Afrika bei der Entwicklung von Lösungen für nachhaltige Energie, Verkehr, Landwirtschaft, Kreislaufwirtschaft und blaue Wirtschaft, die das Wirtschaftswachstum Afrikas voranbringen können, am gleichen Strang ziehen. Zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung müssen sowohl die EU als auch Afrika – im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris – auf eine CO2-arme, ressourceneffiziente und klimaresiliente Zukunft setzen. Die afrikanischen Länder sind durch den Klimawandel besonders bedroht, da er die weiteren Fortschritte bei der nachhaltigen Entwicklung gefährden könnte.

    Wir müssen auf gesunde Ökosysteme hinarbeiten, die Erderwärmung begrenzen und stoppen, die Anfälligkeit verringern und die Anpassungsmöglichkeiten für Menschen und Ökosysteme verbessern. Dies erfordert verstärkte Anstrengungen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Steigerung der Resilienz sowie angemessene, sozial verträgliche Anpassungsmaßnahmen.

    Innovation ist der Schlüssel zur Förderung der grünen Wende. Die Investitionen sollten daher auf die Stärkung der wissenschaftlichen Kapazitäten in Afrika ausgerichtet werden und den Zugang zu Technologien sowie die lokale Anpassung daran ermöglichen. Dies wird die afrikanischen Länder in die Lage versetzen, einen CO2-armen, klimaresilienten und umweltverträglichen Wachstumspfad zu verfolgen, bei dem der Einsatz ineffizienter Technologien und weitere Investitionen in die Kohlestromerzeugung vermieden und stattdessen auf neue erneuerbare Energiequellen und die Wasserstofferzeugung gesetzt werden soll. Der Handel sollte ebenfalls zur Einführung innovativer, nachhaltiger Geschäftsmodelle beitragen und eine führende Rolle bei der Gestaltung einer klimaneutralen Zukunft spielen.

    Afrika verfügt über ein enormes Naturkapital und seine Biodiversität und seine Ökosysteme wie etwa die Wälder sind einzigartig. Dies bietet beträchtliche Chancen für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung und kann zu dauerhaften naturbasierten Lösungen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel beitragen. Gleichzeitig besteht neben den Bedrohungen durch die Überfischung und nicht nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen, durch Verschmutzung, Wüstenbildung und – im Falle der Küstengebiete – durch den steigenden Meeresspiegel die Gefahr des Raubbaus und der Erschöpfung der Ressourcen.

    Eine saubere Kreislaufwirtschaft mit nachhaltigen und fairen Wertschöpfungsketten wird für den Übergang zu einem nachhaltigen Wirtschaftsmodell ganz entscheidend sein. Dies bedeutet, dass der Wert von Produkten, Materialien und Ressourcen in der Wirtschaft so lange wie möglich erhalten bleibt. Es bedeutet auch, dass das Abfallaufkommen minimiert und bei der Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, der Abwasserentsorgung und der Sanitärversorgung auf Nachhaltigkeit geachtet wird. Dies erfordert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika im Hinblick auf einen verantwortungsvollen Rohstoffsektor und auf sichere und saubere industrielle Wertschöpfungsketten, wobei ambitionierte Umwelt- und Klimastandards einzuhalten sind.

    Die afrikanischen Städte spielen bei der grünen Wende eine Schlüsselrolle. Die EU sollte die Entwicklung von Modellen für eine umweltfreundliche und intelligente Urbanisierung und die Gründung entsprechender Unternehmen in Afrika unterstützen, sodass gegen die Umweltverschmutzung vorgegangen wird.

    Um den Bedürfnissen seiner wachsenden Bevölkerung und Wirtschaft gerecht zu werden, muss Afrika das Volumen der Energieversorgung bis 2040 verdoppeln und für 600 Millionen Menschen den Zugang zu Strom sicherstellen. Dies bedeutet, dass der Schwerpunkt auf belastbare Infrastrukturen, einen saubereren, nachhaltigeren und sichereren Zugang zu Energie, die maximale Nutzung erneuerbarer Energiequellen, die Energiewende und Energieeffizienz in allen Wertschöpfungsketten sowie auf die regionale Integration bei der Energieversorgungssicherheit gelegt werden muss. Die EU sollte mit Afrika eine starke Partnerschaft für eine nachhaltige Energieversorgung sowohl der ländlichen als auch der städtischen Bevölkerung aufbauen.

    Die EU und Afrika müssen sich gemeinsam darum bemühen, das Ziel für nachhaltige Entwicklung, den Hunger zu beenden, zu erreichen und die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Ernährung und der Ernährungssicherheit anzugehen, indem sie eine sichere und nachhaltige Agrar- und Ernährungswirtschaft fördern. Eine Partnerschaft im Bereich der Landwirtschaft würde die Entwicklung umweltfreundlicher landwirtschaftlicher Methoden unterstützen, die lokale Produktion fördern und den Belangen der biologischen Vielfalt Geltung verschaffen. Dazu gehören auch die Festlegung von Standards für die Tier-und die Pflanzengesundheit sowie der Schutz der natürlichen Ressourcen. Der Handel zwischen der EU und Afrika spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung von nachhaltigen Lebensmittelsystemen.

    Gleichzeitig entfällt auf die Erzeugung, die Verarbeitung und den Vertrieb landwirtschaftlicher Lebensmittel der Löwenanteil der direkten Beschäftigung und der Einkommen in Afrika, insbesondere in ländlichen Gebieten, was zu einer ausgewogenen territorialen Entwicklung beiträgt. Hier besteht das Potenzial, Arbeitsplätze für einen erheblichen Teil der 800 Millionen Menschen in Afrika zu schaffen, die schätzungsweise in den nächsten 30 Jahren auf den Arbeitsmarkt drängen werden 1 .

    Vorschlag für Maßnahme 1 – Partnerschaft mit Afrika zur Maximierung des Nutzens der grünen Wende und zur Minimierung der Gefahren für die Umwelt in voller Übereinstimmung mit dem Übereinkommen von Paris 2  

    Zu diesem Zweck wird vorgeschlagen, dass die EU die Umsetzung der national festgelegten Beiträge unterstützt, bei der Konzipierung ehrgeiziger langfristiger Strategien zur Verringerung der Emissionen hilft und zur Ausarbeitung nationaler Anpassungspläne beiträgt.

    Durch Förderung integrierter nationaler Finanzierungsrahmen unterstützt die EU weiterhin Länder bei ihren Anstrengungen, ein breites Spektrum von Finanzierungsquellen zu mobilisieren und mit ihren Prioritäten für nachhaltige Entwicklung abzustimmen. Die EU sollte mit Afrika auf der Grundlage der Empfehlungen der Hochrangigen Plattform für Investitionen in nachhaltige Energie in Afrika in den Bereichen grüne Finanzierung, nachhaltige Energie und Energieeffizienz durch Einleitung einer Initiative für „grüne Energie“ partnerschaftlich zusammenarbeiten. Die EU und Afrika sollten auch Erfahrungen austauschen, wie sich die Abkehr von fossilen Brennstoffen sozialverträglich bewältigen lässt.

    In Partnerschaft mit Afrika sollte die EU eine bessere Meerespolitik fördern, einschließlich der Entwicklung einer nachhaltigen Fischerei und blauen Wirtschaft. Die EU ist bereit, die illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei stärker zu bekämpfen, um gegen die von ihr ausgehende ökologische Bedrohung für die Nachhaltigkeit der Fischbestände und die Gewinne der Fischer und der Küstenbevölkerung, die sich an die Vorschriften halten, vorzugehen.

    Schließlich sollten die EU und Afrika gemeinsame Maßnahmen zum Schutz der Wälder, Gewässer und Meeresökosysteme und zur Verringerung des Drucks auf diese ergreifen und gleichzeitig deren Bewirtschaftung verbessern, indem sie illegalen Einschlag und Umweltkriminalität bekämpfen und damit gegen die Ursachen des Verlusts an biologischer Vielfalt vorgehen. Zu diesem Zweck kann unter anderem eine Initiative „NaturAfrica“ ins Leben gerufen werden.

    II.Partnerschaft für den digitalen Wandel

    Der Zugang aller zu sicheren und erschwinglichen digitalen Diensten muss durch Investitionen in die Infrastruktur und eine zuverlässige Stromversorgung sichergestellt werden. Die Schaffung eines Regulierungsumfelds für wettbewerbsfähige, harmonisierte regionale Konnektivitätsmärkte ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung. Um die potenziellen Vorteile der Digitalisierung nutzen zu können, bedarf es eines soliden Regulierungsrahmens in Bereichen wie Daten- und Verbraucherschutz, digitale Finanzdienstleistungen, Cyberkriminalität und E-Governance. Weiterhin werden spezifische politische Konzepte benötigt‚ um die vollständige digitale Inklusion und die digitale Gleichstellung von Frauen und Randgruppen zu gewährleisten.

    Schätzungen zufolge könnte eine Steigerung der digitalen Abdeckung um 10 % zu einem Anstieg des BIP Afrikas um mehr als 1 % führen. Wenn die afrikanischen Bestrebungen, einen afrikanischen digitalen Binnenmarkt aufzubauen, durch geeignete Reformen und durch Investitionen unterstützt werden und eine neue Strategie für den digitalen Wandel verfolgt wird, kann sich Afrika die Digitalisierung als Wachstumsmotor in allen Wirtschaftszweigen zunutze machen. Durch digitale Infrastrukturen sowie die Förderung des digitalen Unternehmertums und der digitalen Innovation können den 15 bis 20 Millionen jungen Menschen, die jedes Jahr auf den Arbeitsmarkt drängen, die dringend benötigten Arbeitsplätze geboten werden.

    Im Zuge des digitalen Wandels können auch traditionelle Sektoren wie die Landwirtschaft modernisiert, der Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen verbessert, die öffentlichen Einnahmen erhöht und der öffentliche Sektor transparenter gemacht und stärker zur Rechenschaft gezogen werden, wodurch das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Regierungen gestärkt wird. Er kann auch Veränderungen bei den öffentlichen Dienstleistungen bewirken‚ z. B. in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Energie und Gesundheitsversorgung, einschließlich der Verbesserung des Zugangs zu Gesundheitsdiensten in abgelegenen Gebieten und der Erleichterung von Diagnose und Behandlung. E-Governance trägt zum Schutz der Verbraucher und der Privatsphäre und zur Korruptionsbekämpfung bei. Der elektronische Handel und digitale Finanzdienstleistungen können die wirtschaftliche Integration Afrikas begünstigen, da sich durch sie der Zugang zu Waren und Dienstleistungen auf dem gesamten Kontinent verbessert. Dank digitaler Dienste wird auch der Zugang zu Transaktionskonten und digitalen Finanzierungslösungen für Bank-, Versicherungs- oder Zahlungsdienste, einschließlich für Heimatüberweisungen, erleichtert.

    Die Beschleunigung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist eine notwendige Voraussetzung, um für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen in ganz Europa und Afrika einen Mehrwert zu schaffen, und ein wesentliches Element für die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung. Zu diesem Zweck wäre eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Umsetzung interoperabler digitaler Lösungen nützlich, um Lücken bei digitalen Kompetenzen zu schließen, die Nutzung offener Daten zu fördern, die Cybersicherheit zu verbessern und das Potenzial neuer Technologien wie künstliche Intelligenz, Blockchain und Big Data zu nutzen. In diesem Zusammenhang ist der Aufbau von Kapazitäten im öffentlichen Sektor wichtig, um die umfassendere Agenda für den digitalen Wandel zu unterstützen.

    Die Digitalisierung muss mit entschlossenen Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit, Resilienz und Abschreckung gegen Cyberkriminalität einhergehen, einschließlich der internationalen Zusammenarbeit innerhalb der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Die EU und Afrika sollten ihre Zusammenarbeit in dieser Hinsicht vertiefen, auch um zu verhindern, dass das Internet für Terrorismus und gewaltbereiten Extremismus missbraucht wird.

    Es bedarf angemessener Rechtsvorschriften und operativer Kapazitäten, um Fortschritte in diesen Bereichen zu erzielen und die vom Internet ausgehenden Bedrohungen von Demokratie und Menschenrechten einzudämmen. Zur Bekämpfung von Desinformation hat die EU nützliche Instrumente entwickelt und wird weiterhin eng mit ihren afrikanischen Partnern zusammenarbeiten, um gemeinsame Ansätze zu finden und bewährte Verfahren auszutauschen.

    Für die digitale Wirtschaft werden bessere digitale Kompetenzen benötigt und die Nachfrage nach entsprechend qualifizierten lokalen Arbeitskräften ist in allen Sektoren, die vom digitalen Wandel profitieren können, groß. Hochwertige Lern- und Berufsbildungsmöglichkeiten‚ die von öffentlichen und privaten Einrichtungen angeboten werden, müssen weiterentwickelt werden.

    Die Nutzung von Satellitendaten und Weltraumtechnologien trägt zu einem intelligenten und sicheren Verkehr, umweltfreundlichen Städten, einer nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und einer effizienten Landwirtschaft bei. Die im Rahmen der EU-Weltraumprogramme bereitgestellten offenen und kostenlosen Daten können zum Aufbau einer afrikanischen privaten Weltraumindustrie beitragen und es Start-ups und kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) ermöglichen, lokale innovative Lösungen und Dienstleistungen zu entwickeln. Die Erdbeobachtung und ‑überwachung der natürlichen Ressourcen, der Landnutzung, der Binnenwasserressourcen sowie der Meeres- und Küstenökosysteme können zur Unterstützung von Politik und Entscheidungsfindungsprozessen in Afrika genutzt werden.

    Vorschlag für Maßnahme 2 – Partnerschaft mit Afrika zur Förderung des digitalen Wandels auf dem Kontinent 3  

    Dies setzt eine verstärkte Angleichung der Vorschriften voraus, auch in Bezug auf einen besseren Schutz personenbezogener Daten, Investitionen in nachhaltige Schlüsselinfrastrukturen, die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen für die Bereitstellung elektronischer Dienste, mehr Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten sowie eine größere Sicherheit der Datenflüsse. Außerdem sollte die EU ihre Zusammenarbeit mit Afrika im Bereich der künstlichen Intelligenz fortsetzen, die verantwortungsvoll entwickelt und genutzt werden sollte.

    III.Partnerschaft für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung

    Die EU und Afrika sind aufgrund ihrer engen Bindungen und geografischen Nähe natürliche Verbündete bei der Förderung eines inklusiven und nachhaltigen Wirtschaftswachstums auf beiden Kontinenten. Die wirtschaftlichen Chancen und die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze in Afrika und der EU könnten durch gemeinsame Maßnahmen in den folgenden vier Schwerpunktbereichen erheblich verbessert werden:

    (a)Förderung des Handels und nachhaltiger Investitionen in Afrika,

    (b)Verbesserung des Investitionsklimas und der Rahmenbedingungen für Unternehmen,

    (c)Verbesserung des Zugangs zu hochwertiger Bildung, Kompetenzen, Forschung, Innovation, Gesundheit und sozialen Rechten,

    (d)Förderung der regionalen und kontinentalen Wirtschaftsintegration.

    Der europäische Grüne Deal 4 , die neue Wachstumsstrategie der EU, sieht vor, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt zu machen. Afrika ist mit seinem enormen Potenzial für erneuerbare Energien und biologische Vielfalt sehr gut aufgestellt, um im Zuge des Wirtschaftswachstums nachhaltige Lösungen zu entwickeln und umzusetzen.

    Aufbauend auf den ersten Erfolgen der Allianz Afrika-Europa für nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze 5 und auf der Arbeit der gemeinsamen Taskforces für Digitalwirtschaft, Energie, Verkehr und das ländliche Afrika schlägt die EU vor, die Allianz zur zentralen Säule der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Kontinenten zu machen.

    a.Nachhaltige Investitionen

     Öffentliche und private Investitionen sind für die Förderung des Unternehmertums und der nachhaltigen wirtschaftlichen Diversifizierung von entscheidender Bedeutung. Die Schwerpunkte sollten dabei folgende sein: eine hochwertige, klimaresiliente Kerninfrastruktur; Zugang zu Finanzmitteln; bessere Daten zur Ermittlung der effizientesten und wirksamsten Nutzung neuer, nachhaltiger Energiequellen; die Entwicklung eines Privatsektors, der zur Wertschöpfung beiträgt und hohes Potenzial für Wirtschaftswachstum und die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze aufweist. Mit ausländischen Direktinvestitionen von 222 Mrd. EUR ist die EU größter Investor in Afrika und liegt damit weit vor den Vereinigten Staaten (42 Mrd. EUR) oder China (38 Mrd. EUR) 6 . Im Rahmen der Allianz Afrika-Europa für nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze wurden durch EU-Instrumente wie das Mandat für die Darlehenstätigkeit in Drittländern, die Investitionsfazilität für Afrika, den Karibischen Raum und den Pazifischen Ozean und in jüngster Zeit die Europäische Investitionsoffensive für Drittländer beträchtliche Investitionen in Afrika mobilisiert.

    Dazu gehören Investitionen in den Bereichen Verkehr, saubere Energie und Landwirtschaft sowie in die Entwicklung des Privatsektors. Afrika und die EU müssen weiterhin zusammenarbeiten, um solche nachhaltigen Investitionen weiter zu beschleunigen.

    Gemäß dem Vorschlag der Kommission für ein Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) 7 müsste die EU ab 2021 in der Lage sein, die verschiedenen dann zur Verfügung stehenden EU-Finanzierungsinstrumente wie Haushaltsgarantien und Mischfinanzierungen im Rahmen des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung in vollem Umfang zu nutzen. Im Rahmen des vorgeschlagenen NDICI könnten mithilfe der Garantie für Außenmaßnahmen im Zeitraum 2021–2027 Garantien in Höhe von bis zu 60 Mrd. EUR bereitgestellt werden, um nachhaltige Investitionen zu fördern, wobei der Schwerpunkt auf Afrika liegen soll.

    Diese Maßnahmen sollten in Abstimmung mit den europäischen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen durchgeführt werden. Der Fokus dieser Institutionen liegt vor allem auf Afrika südlich der Sahara, wo sie auch am präsentesten sind und ihr Gesamtportfolio einem Drittel der gesamten Tätigkeiten von Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen und drei Vierteln des Kapitals mit maximaler Risikoabsorption entspricht. Ein zwischen den Finanzierungsinstrumenten der EU und den europäischen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen stärker abgestimmter Ansatz wird mehr Privatinvestoren und inländische Ressourcen mobilisieren, den Übergang zu verantwortungsvolleren und klimaneutralen Investitionen beschleunigen und die Entwicklung des Privatsektors in Afrika vorantreiben.

    b.Regionale und kontinentale Wirtschaftsintegration

     Die Förderung der Wirtschaftsintegration auf regionaler und kontinentaler Ebene ist ein wesentlicher Bestandteil einer kohärenten und nachhaltigen Wirtschaftsstrategie.

    Wir begrüßen das Afrikanische Kontinentale Freihandelsabkommen, das seit Mai 2019 in Kraft ist und der kontinentalen Integration starke Impulse verleiht, sowie das Ziel, das letztlich in der Verwirklichung eines kontinentaler Binnenmarkt besteht. Dies wird zur Intensivierung des innerafrikanischen Handels – auch mit den nordafrikanischen Ländern –, zur Diversifizierung der Ausfuhren und zur Verbesserung der Produktqualität und ‑sicherheit beitragen.

    Der Aufbau zuverlässiger und nachhaltiger kontinentaler Energie-, Verkehrs- und Digitalsysteme für Menschen, Unternehmen und Wirtschaftszweige wird die Entwicklung von Wertschöpfungsketten unterstützen, die zu einer Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone beitragen können. Die EU und die Afrikanische Union haben ein gemeinsames Interesse an einem stabilen, regelbasierten multilateralen Handelssystem mit der Welthandelsorganisation (WTO) als Dreh- und Angelpunkt.

    Vorschlag für Maßnahme 3 – Partnerschaft mit Afrika zur deutlichen Erhöhung von ökologisch, sozial und finanziell nachhaltigen und klimaresilienten Investitionen zur Verbesserung der Investitionsmöglichkeiten durch verstärkten Einsatz innovativer Finanzierungsmechanismen 8 und zur Förderung der regionalen und kontinentalen Wirtschaftsintegration, vor allem durch das Afrikanische Kontinentale Freihandelsabkommen (AfCFTA) 9

    Letzteres wird dadurch erreicht, dass die politische, technische und finanzielle Unterstützung für das Afrikanische Kontinentale Freihandelsabkommen (für das die EU-Unterstützung bereits von 12,5 Mio. EUR im Zeitraum 2014–2017 auf 60 Mio. EUR im Zeitraum 2018–2020 gestiegen ist) höchste Priorität erhält. Wir sind bereit, unsere Erfahrungen mit der Zollunion und dem Binnenmarkt weiterzugeben. Die Zusammenarbeit beim Aufbau strategischer Korridore, die den Handel und die Investitionen innerhalb Afrikas sowie zwischen Afrika und Europa erleichtern und die Verbindungen zwischen beiden Kontinenten nachhaltiger, effizienter und sicherer machen, wird durch die langfristige Aussicht auf die Schaffung einer umfassenden interkontinentalen Freihandelszone noch gestärkt werden. Wirtschaftsverbände der EU können auf dem Wirtschaftsforum, das am Rande des bevorstehenden AU-EU-Gipfeltreffens veranstaltet wird, eine wichtige Rolle spielen. Dies kann durch Zusammenarbeit und Dialog, Unternehmenspartnerschaften entlang wichtiger Wertschöpfungsketten sowie die Vertiefung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und anderer Handelsabkommen der EU mit afrikanischen Partnerländern erreicht werden.

    ** Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens, das am 19. Juli 2019 in Kraft getreten ist, sieht die Ausweitung der Zollpräferenzen auf Waren mit Ursprung im Hoheitsgebiet ohne Selbstregierung Westsahara vor.

    c.Rahmenbedingungen für Unternehmen und Investitionsklima

    Die Förderung von Investitionen des Privatsektors ist wichtig, um ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze zu beschleunigen. Eine verbesserte Sicherheit und ein wirksamer, transparenter und stabiler Regulierungsrahmen sowie Investitionserleichterungen und -schutz, makroökonomische Stabilität, robuste Finanzsysteme, der Zugang zu Krediten, Innovation und den zur Untermauerung der grünen Wende erforderlichen Daten werden entscheidende Voraussetzungen für die Stärkung des Vertrauens der Investoren in Afrika sein.

    Politische Reformen sind auch in Schlüsselbereichen wie den folgenden von wesentlicher Bedeutung: gute Regierungsführung; Rechtsstaatlichkeit; Justizwesen; Verwaltung der öffentlichen Finanzen (einschließlich Qualität und Wirksamkeit der öffentlichen Ausgaben); Schuldenverwaltung; transparente Vergabe öffentlicher Aufträge; Wettbewerb; Normen und Handelserleichterungen; Investitionsrahmen und eine das umweltverträgliche Wachstum begünstigende Besteuerung. Dazu gehört auch die Bekämpfung von Korruption, Betrug, illegalen Finanzströmen, Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung.

    Vorschlag für Maßnahme 4 – Partnerschaft mit Afrika zur Steigerung der Attraktivität für Investoren, indem die afrikanischen Staaten bei der Annahme von Strategien und Regulierungsreformen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und des Investitionsklimas, einschließlich gleicher Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen, unterstützt werden 10

    Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, dass die EU ambitioniertere Konzepte entwickelt, um Investitionen in Afrika zu erleichtern, anzuziehen und zu unterstützen. Die EU sollte die Nutzung von Plattformen wie der Plattform nachhaltiger Unternehmen für Afrika und der Internationalen Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen weiter ausbauen. Parallel dazu müssen Regulierungsreformen gefördert und die institutionellen Kapazitäten von Behörden, Unternehmensverbänden und Unternehmern, einschließlich Sozialunternehmern, ausgebaut werden; gleichzeitig ist der Kapazitätsaufbau im Zusammenhang mit dem Zugang von KMUs zu Märkten und Finanzmitteln zu verstärken. Europäische Unternehmensverbände sollten in diesem Kontext ihre Unterstützung des Unternehmertums in Afrika fortsetzen.

    Die EU sollte auch den Regulierungsdialog mit öffentlichen Verwaltungen fördern, um bewährte Verfahren auszutauschen. Der Dialog über Budgethilfe sollte ein wichtiges Instrument zur Förderung von Reformen bleiben. Außerdem werden Handelsabkommen und Investitionsbestimmungen, mit denen nachhaltige Investitionen angezogen, erleichtert und gefördert werden sollen, ebenfalls zur Verbesserung des Geschäftsklimas beitragen.

    d.Bildung, Kompetenzen, Forschung, Innovation, Gesundheit und soziale Rechte

    Investitionen in Menschen, insbesondere in die Jugend, sind von größter Bedeutung für den Aufbau einer noch stärkeren Partnerschaft zwischen unseren beiden Kontinenten. In den nächsten 15 Jahren werden in Afrika voraussichtlich etwa 375 Millionen junge Menschen das Erwerbsalter erreichen.

    Derzeit sind weniger als 10 % der 18- bis 24-jährigen Afrikaner an einer Hochschule oder sonstigen postsekundären Bildungseinrichtung eingeschrieben. Eine gemeinsame strategische Priorität besteht darin, den jungen Menschen eine allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen zu vermitteln und sie auf die neuen Möglichkeiten des künftigen Arbeitsmarktes vorzubereiten. Damit junge Frauen und Männer die wirtschaftlichen Chancen voll ausschöpfen können, benötigen sie einen besseren Zugang zu inklusiver und gleichberechtigter hochwertiger Bildung, einschließlich Studien-, Lern- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Dies setzt voraus, dass Mädchen und Frauen besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Um die Rolle der Frauen zu stärken, muss gegen diskriminierende Vorschriften und Praktiken vorgegangen und sichergestellt werden, dass sie Zugang zu Wissen, Kompetenzen, Mikrokrediten und Finanzmitteln für unternehmerische Initiative erhalten.

    Zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von Absolventen und ihres Unternehmergeistes müssen die Bildungssysteme Kompetenzen und Lernergebnisse besser an die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt und die Entstehung neuer Branchen anpassen, insbesondere im Hinblick auf den digitalen Sektor und umwelt- und klimafreundliche Technologien. Die Schaffung von Anreizen für die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und lokalen Unternehmen und die Unterstützung innovativer Lernkonzepte werden ebenfalls von grundlegender Bedeutung sein. Eine stärkere Zusammenarbeit im Kulturbereich birgt zudem ein großes Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen und engere Kontakte zwischen den Menschen.

    Menschenwürdige Arbeitsmöglichkeiten werden ganz entscheidend dafür sein, der rasch wachsenden Zahl junger Menschen in Afrika Perspektiven zu bieten. Weitere wichtige Aspekte sind eine gesunde Erwerbsbevölkerung, eine intakte Umwelt und menschenwürdige Arbeitsbedingungen. Voraussetzungen sind insbesondere die Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, inklusive Sozialschutzsysteme, eine flächendeckende Gesundheitsversorgung‚ der Zugang zu hochwertigen Gesundheitsdiensten, einschließlich Familienplanung, sowie die Bekämpfung von Ungleichheit und Diskriminierung, von Kinderarbeit (insbesondere in der Landwirtschaft) und von Zwangsarbeit. Eine weitere Voraussetzung ist der Übergang von der informellen zur formellen Wirtschaft. In dieser Hinsicht wird ein wirksamer sozialer Dialog mit Behörden und mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden sowohl das soziale Klima als auch das Geschäftsklima verbessern.

    Ferner haben die EU und Afrika ein gemeinsames Interesse an der Förderung von Investitionen in die medizinische Grundversorgung‚ in sauberes Wasser und in Wohnraum sowie in den Aufbau von Infrastrukturen und Kapazitäten zur Bewältigung von Krankheitsausbrüchen.

    Vorschlag für Maßnahme 5 – Partnerschaft mit Afrika zur raschen Verbesserung des Lernens, der Kenntnisse und Fähigkeiten, der Kapazitäten für Forschung und Innovation, insbesondere bei Frauen und Jugendlichen, zum Schutz und zur Stärkung der sozialen Rechte sowie zur Abschaffung der Kinderarbeit 11

    Es wird vorgeschlagen, dass die EU die akademische und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika ausbaut, auch im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung, und dass eine bessere Qualifizierung (auch in Zusammenarbeit mit EU-Unternehmen) gefördert wird, um eine wissensbasierte Gesellschaft und Wirtschaft zu schaffen. Die EU sollte die Mobilität von Studierenden, Lehrkräften, Ausbildern und Forschern erleichtern. Zudem sollte die EU Folgendes unterstützen: den Kapazitätsaufbau in Afrika; eine hochwertige Ausbildung von Lehrkräften; die Entwicklung von Forschungs- und Innovationskapazitäten; die Nutzung des Zusammenspiels von Bildung, Wissenschaft, Technologie und Innovation für bessere Lernmöglichkeiten. Darüber hinaus sollte die EU arbeitsrechtliche Dialoge mit den afrikanischen Ländern suchen, damit die sozialen Rechte geschützt werden und insbesondere Kinderarbeit abgeschafft wird. Die EU schlägt vor, ihre Unterstützung für die Stärkung der Gesundheitssysteme aufzustocken.

    IV.Partner für Frieden, Sicherheit, gute Regierungsführung und Resilienz

    Die Gewährleistung von dauerhaftem Frieden und Sicherheit in Afrika liegt sowohl im Interesse Afrikas als auch der EU. Frieden und Sicherheit sind elementare Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung.

    Daher besteht das Ziel darin, Frieden und Sicherheit in ganz Afrika zu erreichen, doch sollten sich die Anstrengungen vorrangig auf diejenigen Regionen konzentrieren, in denen die Spannungen am größten sind. Die afrikanischen Staaten sind als wichtigste Garanten ihrer Sicherheit vor allem selbst dafür verantwortlich zu handeln und werden dabei von regionalen und kontinentalen Organisationen unterstützt. Die EU ist jedoch bereit, ihre Unterstützung für Afrika in Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft deutlich zu verstärken. Dabei sollte insbesondere die Resilienz im Mittelpunkt der Bemühungen Afrikas und der EU stehen, langwierige Konflikte und Fragilität anzugehen.

    Hauptursachen für die Instabilität in Afrika sind nicht mehr zwischenstaatliche Konflikte, sondern die eingeschränkte staatliche Kontrolle von Landesteilen und Meeresgebieten, der mangelnde soziale Zusammenhalt, „hausgemachter“ Extremismus, Konflikte zwischen Gemeinschaften, Übergriffe bewaffneter Gruppen, Terrorismus und grenzüberschreitende Kriminalität, einschließlich Cyberkriminalität. Weitere Ursachen sind der Klimawandel, ein verstärkter Wettbewerb um natürliche Ressourcen, Umweltprobleme, Mangel an grundlegenden sozialen Diensten, Pandemien und andere Gesundheitsbedrohungen.

    Die Regierungen stehen vor der Herausforderung, die politischen und wirtschaftlichen Erwartungen der wachsenden jungen Bevölkerung erfüllen zu müssen – auch in Bezug auf die Menschenrechte, die nicht hinreichend geachtet werden, was die latenten Spannungen in den Gemeinschaften verschärft.

    a.Frieden und Sicherheit

    Obwohl im Rahmen der Partnerschaft zwischen der EU und Afrika für Frieden und Sicherheit bereits viele gute Ergebnisse erzielt wurden – insbesondere mit der Vereinbarung zwischen der EU und der AU über Frieden, Sicherheit und Regierungsführung –, müssen wir angesichts der Komplexität der Bemühungen und der sich verschlechternden Lage in bestimmten Regionen unser gemeinsames Engagement noch deutlich verstärken. Dies schließt auch die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern, insbesondere den Vereinten Nationen, ein. In diesem Zusammenhang spielt die von der AU geleitete Initiative „Silencing the Guns“ (die Waffen zum Schweigen bringen) eine wichtige Rolle.

    Die EU-Instrumente und die afrikanischen Kapazitäten sollten weiter aufeinander abgestimmt werden. Es besteht eindeutig die Notwendigkeit, unsere Zusammenarbeit stärker strategisch auszurichten und genauer an die gegenseitigen Verpflichtungen, Rechenschaftspflicht und Eigenverantwortung anzupassen. Trotz der Fortschritte beim Friedensfonds der AU ist die Finanzierung von Friedensförderungsinitiativen unter afrikanischer Führung, auch aus den Pflichtbeiträgen zu den Vereinten Nationen, noch immer nicht geklärt. Die EU und Afrika müssen auch die Art ihrer Zusammenarbeit in fragilen Gebieten anpassen, um die Regierungsführung auf lokaler Ebene beeinflussen zu können.

    Bei dem derzeitigen integrierten Ansatz der EU wird das gesamte EU-Instrumentarium mobilisiert; dazu gehören politische Diplomatie auf höchster Ebene, regelmäßige Konsultationen, die Vermittlung bei der Konfliktverhütung und -beilegung, restriktive Maßnahmen und die Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung, der Bekämpfung der organisierten Kriminalität einschließlich des Menschenhandels und bei der maritimen Sicherheit. Über die „Friedensfazilität für Afrika“ 12 unterstützt die EU Friedensmissionen unter afrikanischer Führung und die Afrikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur (African Peace and Security Architecture – APSA). Auf operativer Ebene leisten Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) sowie andere Sicherheits- und Verteidigungseinsätze der EU-Mitgliedstaaten einen maßgeblichen Beitrag zu Frieden und Sicherheit in der Sahelzone, am Horn von Afrika, im Golf von Guinea, im Tschadseebecken und in der Zentralafrikanischen Republik.

    Vorschlag für Maßnahme 6 – Partnerschaft mit Afrika zur Anpassung und Vertiefung der EU-Unterstützung für die afrikanischen Friedensbemühungen durch eine stärker strukturierte und strategisch ausgerichtete Zusammenarbeit mit besonderem Schwerpunkt auf den Regionen, in denen die Spannungen und Anfälligkeiten am größten sind 13

    Um unsere Ziele zu erreichen, werden sich die Gipfeltreffen und die hochrangige Diplomatie vor allem auf die Entwicklung von Strategien und konkreten Schritten konzentrieren, die zur Lösung von Krisen beispielsweise in Libyen, der Sahelzone, der Region der Großen Seen oder am Horn von Afrika beitragen sollen. Die EU schlägt vor, die afrikanischen Partner bei ihren Bemühungen, das gesamte Spektrum der Herausforderungen anzugehen und ihre Resilienz insgesamt zu erhöhen, zu unterstützen. Sie schlägt außerdem vor, zur Stärkung der afrikanischen Kapazitäten im Bereich Verteidigung und Sicherheit die vorgeschlagene Europäische Friedensfazilität, ihre GSVP-Missionen und sicherheits- und verteidigungsrelevante Instrumente einzusetzen, damit die afrikanischen Akteure vor Ort die Herausforderungen besser bewältigen können. Die EU will zudem ihre Anstrengungen zur Gewährleistung der Achtung der Menschenrechte, des Schutzes der Zivilbevölkerung und der Einhaltung des humanitären Völkerrechts intensivieren. Die Maßnahmen werden in enger Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten, der Afrikanischen Union, afrikanischen regionalen Organisationen, den Vereinten Nationen und anderen wichtigen Partnern durchgeführt – u. a. im Rahmen der trilateralen AU-EU-VN-Zusammenarbeit. Besondere Aufmerksamkeit soll auch der Umsetzung der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit und der Agenda für Jugend, Frieden und Sicherheit gewidmet werden.

    Die EU sollte ihre Unterstützung für die afrikanischen Friedensbemühungen anpassen und verstärken. Dabei sollte der Schwerpunkt auf einem integrierten Ansatz zur Bewältigung von Konflikten und Krisen liegen, d. h. die Maßnahmen sollten sich über alle Phasen des Konfliktzyklus erstrecken, es sollte in Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Radikalisierung, zur Konfliktlösung und Stabilisierung investiert werden und humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Bemühungen um Frieden und Sicherheit sollten enger miteinander verknüpft werden.

    b.Regierungsführung, Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit

    Dauerhafte Sicherheit und nachhaltige Entwicklung müssen sich auf die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte ohne jegliche Diskriminierung 14 ‚ demokratische Grundsätze, die Gleichstellung der Geschlechter und Rechtsstaatlichkeit stützen. In der Erkenntnis, dass alle Menschenrechte universell und unteilbar sind, einander bedingen und miteinander verknüpft sind, setzen sich die EU und die afrikanischen Länder dafür ein, alle Menschenrechte und Grundfreiheiten weltweit zu fördern und zu schützen.

    Eine gute Regierungsführung, eine wirksame und inklusive Wirtschafts-, Sozial-, Bildungs- und Gesundheitspolitik, ein gleichberechtigter Zugang zu grundlegenden sozialen Dienstleistungen, ein gleichberechtigter Zugang zu und eine gerechte Umverteilung von Ressourcen, ein gleichberechtigter Zugang zur Justiz sowie offene, inklusive Gesellschaften fördern Frieden und Stabilität und bilden die Grundlage für Beschäftigung und Wachstum, da dadurch die Attraktivität für Investoren steigt. Besondere Aufmerksamkeit muss der Achtung und dem Schutz der Rechte des Kindes gewidmet werden.

    Vorschlag für Maßnahme 7 – Partnerschaft mit Afrika zur Einbeziehung von guter Regierungsführung, Demokratie, Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Geschlechtergleichstellung in die Maßnahmen und die Zusammenarbeit 15

    Die Achtung der universellen Menschenrechte – gleich ob politische, bürgerliche, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Menschenrechte – wird ein zentrales Element unserer Partnerschaft mit allen einschlägigen Akteuren bleiben und wichtige Initiativen wie die Afrikanische Governance-Architektur unterstützen. Außerdem soll – ergänzend zu den regelmäßigen Konsultationen mit afrikanischen regionalen Organisationen und dem etablierten Menschenrechtsdialog zwischen der AU und der EU  – beim Menschenrechtsdialog mit afrikanischen Ländern ein stärker strategisch ausgerichteter und strukturierterer Ansatz verfolgt werden.

    Die EU ist bestrebt, auch weiterhin glaubwürdige, inklusive und transparente Wahlprozesse und demokratische Prozesse zu unterstützen, unter anderem durch eine verstärkte Koordinierung zwischen der AU und der EU bei Wahlbeobachtungen und daraus resultierenden Folgemaßnahmen. Die EU beabsichtigt ferner, die Zusammenarbeit im Bereich der demokratischen Regierungsführung und der Rechtsstaatlichkeit auf beiden Kontinenten zu intensivieren, auch in Bezug auf die Rechenschaftspflicht und Transparenz öffentlicher Institutionen, eine unabhängige und unparteiische Justiz sowie die Bekämpfung von Korruption, grenzüberschreitender Kriminalität und Menschenhandel.

    Die EU sollte konkrete Initiativen zur Stärkung von Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidigern, zur Beendigung der Straflosigkeit, zur Gewährleistung, dass Opfer Wiedergutmachung erhalten, und zur Förderung der Aussöhnung unterstützen. Es werden Initiativen für und mit Frauen und jungen Menschen (einschließlich Kindern) eingeleitet, um deren wirtschaftliche Teilhabe zu unterstützen, ihre aktive Beteiligung an Entscheidungsprozessen des bürgerlichen und politischen Lebens sicherzustellen, die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte zu fördern und alle Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, einschließlich konfliktbezogener sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, zu verhindern und zu beseitigen.

    c.    Resilienz

    Resilienz, Frieden, Sicherheit und Regierungsführung sind eng miteinander verknüpft. Daher sollte die EU mit afrikanischen Interessenträgern zusammenarbeiten, um die Resilienz zu stärken, und dabei das gesamte Spektrum der Herausforderungen berücksichtigen, die sich aus den Ursachen von Konflikten und den Auswirkungen von Krisen ergeben. Die EU wird dazu ihre Unterstützung für die afrikanischen Friedensbemühungen durch ein integriertes Vorgehen in allen Phasen des Konflikt- und Krisenzyklus verstärken. Dazu gehören Konfliktvorbeugungs- und -beilegungsmaßnahmen sowie Stabilisierungsbemühungen durch gezielte humanitäre, entwicklungs-, friedens- und sicherheitspolitische Maßnahmen, die gemäß ihrem Mehrwert und den jeweiligen Mandaten durchzuführen sind.

    Vorschlag für Maßnahme 8 – Sicherstellung der Resilienz durch Verknüpfung von humanitären, entwicklungs-, friedens- und sicherheitspolitischen Maßnahmen in allen Phasen des Konflikt- und Krisenzyklus

    V.Partnerschaft im Bereich Migration und Mobilität

    Die demografischen Entwicklungen, das Streben nach wirtschaftlichen Chancen und politischer Stabilität, die Flucht vor Krisen und Konflikten sowie die Anpassung an den Klimawandel und die Umweltzerstörung bedeuten, dass das Ausmaß von Migration und Vertreibung für unsere beiden Kontinente weiterhin Herausforderungen, aber auch Chancen mit sich bringen wird.

    Wenn Migration und Mobilität gut gesteuert werden, können sie sich positiv auf die Herkunfts-, Transit- und Zielländer auswirken. Der Großteil der afrikanischen Migrations- und Mobilitätsströme bewegt sich innerhalb des Kontinents, und sowohl auf regionaler als auch auf kontinentaler Ebene werden Regelungen eingeführt, die die Freizügigkeit fördern. Einige Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union haben eine beträchtliche Zahl von Migranten, Flüchtlingen und Vertriebenen aufgenommen, was sie vor erhebliche Herausforderungen stellt, ihnen aber auch große Chancen eröffnet. Auch für die EU-Mitgliedstaaten bringt die Migration solche Herausforderungen, aber auch Chancen mit sich.

    2015 haben die EU und die afrikanischen Länder einen gemeinsamen Ansatz für die Steuerung von Migration und Mobilität auf den Weg gebracht 16 . Dadurch war es möglich, die Zahl der in Europa ankommenden irregulären Migranten zu verringern, die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Migrantenschleusung zu verbessern und nachhaltigere Konzepte für Flüchtlinge in den Aufnahmeländern in Afrika zu entwickeln.

    Allerdings bestehen nach wie vor erhebliche Herausforderungen. Die Länder in Afrika südlich der Sahara haben mehr als ein Viertel aller Flüchtlinge weltweit aufgenommen. Weiterhin setzen viele Menschen auf den Fluchtrouten und beim Versuch, das Mittelmeer zu überqueren, ihr Leben aufs Spiel. Dies befeuert auch die Schleuserkriminalität. Um diese Herausforderungen anzugehen, müssen Afrika und die EU einen ausgewogenen, kohärenten und umfassenden Ansatz für Migration und Mobilität entwickeln‚ der sich auf die Grundsätze der Solidarität, der Partnerschaft und der gemeinsamen Verantwortung stützt und auf der Achtung der Menschenrechte und des Völkerrechts beruht. Das gemeinsame Ziel der EU und ihrer afrikanischen Partner sollte eine nachhaltige und wirksame Migrationssteuerung sein.

    Bei allen Maßnahmen wird die EU der Achtung ihrer Grundwerte und vor allem den besonderen Bedürfnissen von Personen in prekären Situationen, einschließlich Frauen, Kindern, unbegleiteten Minderjährigen und Menschen mit Behinderungen, weiterhin besondere Aufmerksamkeit widmen.

    Der Schutz von Bedürftigen wie Flüchtlingen, Binnenvertriebenen und anderen vulnerablen Vertriebenen sollte eine gemeinsame Priorität bleiben. Die EU ist nach wie vor entschlossen, die afrikanischen Partner bei der Bewältigung von Flüchtlingskrisen zu unterstützen und dauerhafte Lösungen für Flüchtlinge in den Aufnahmeländern zu finden. Die EU sollte sich auch weiterhin darum bemühen, Personen, die internationalen Schutz benötigen, nach Europa umzusiedeln.

    Es bedarf eines verstärkten Engagements, um irreguläre Migration zu verhindern und dem Verlust von Menschenleben auf See ein Ende zu setzen. Dazu gehört auch die nachdrücklichere Bekämpfung der Schleusung von Migranten, insbesondere der kriminellen Netze, die mit der Bekämpfung des Menschenhandels einhergehen sollte. Der Aufbau von Kapazitäten für eine wirksame Migrationssteuerung, einschließlich eines wirksamen Grenzmanagements, ist besonders wichtig, und die EU sollte die afrikanischen Partner in diesem Bereich weiterhin unterstützen. Weitere Maßnahmen sind auch erforderlich, um die Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibung zu bekämpfen, gestützt auf die breitangelegte Unterstützung im Rahmen des EU-Treuhandfonds für Afrika.

    Die Zusammenarbeit bei Rückkehr und Rückübernahme und die tatsächlichen Rückkehrquoten sollten verbessert werden. Die EU und Afrika sollten auf effizientere und nachhaltigere Mechanismen hinarbeiten, unter anderem durch Unterstützung der freiwilligen Rückkehr und durch die wirksame Umsetzung und den Abschluss von Rückübernahmevereinbarungen. Die Rückkehr sollte mit einer dauerhaften Wiedereingliederung in den Herkunftsländern einhergehen.

    Gleichzeitig kann eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der legalen Migration erhebliche Vorteile für beide Seiten mit sich bringen und Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen, die den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes auf beiden Kontinenten entsprechen. Projekte in den Bereichen legale und zirkuläre Migration und Arbeitskräftemobilität mit afrikanischen Ländern sowie Maßnahmen zur Verbesserung der entwicklungsbezogenen Vorteile der Migration, unter anderem durch Erleichterung von Heimatüberweisungen, könnten maßgeblich zu einer regulären und sicheren Migration und Mobilität beitragen.

    Vorschlag für Maßnahme 9 – Partnerschaft mit Afrika zur Gewährleistung eines ausgewogenen, kohärenten und umfassenden Ansatzes für Migration und Mobilität 17

    Dafür sollen Migration und Mobilität auf allen Ebenen unserer gesamten Partnerschaft in ausgewogener Weise berücksichtigt werden. Wir werden nach einem Gesamtkonzept verfahren, das die Herkunfts-, Transit- und Zielländer einbezieht. Der Schwerpunkt wird dabei hauptsächlich auf die Verbesserung der Migrationssteuerung und der Fähigkeit der Partnerländer zum Grenzmanagement, den Ausbau der Kapazitäten und eine faktengestützte Zusammenarbeit gelegt.

    Die EU schlägt vor, auf kontinentaler Ebene einen gemeinsamen Rahmen für den Dialog über interkontinentale Migration und Mobilität zu schaffen und die trilaterale Zusammenarbeit zwischen AU, EU und VN auf der Grundlage der erfolgreichen Erfahrungen der Taskforce „Migration“ weiter auszubauen. Auf regionaler Ebene schlägt die EU vor, die Umsetzung des Gemeinsamen Aktionsplans von Valletta und der Prozesse von Khartum und Rabat in Zusammenarbeit mit der AU, den VN, den EU-Mitgliedstaaten und regionalen Organisationen weiter voranzubringen.

    Auf bilateraler Ebene sollte die EU im Rahmen ihrer Beziehungen zu afrikanischen Ländern im Allgemeinen maßgeschneiderte Dialoge und Partnerschaften entwickeln. Es ist von entscheidender Bedeutung, die Komplementarität und den Mehrwert bestehender und künftiger Kooperationsrahmen sicherzustellen.

    VI.Schlussfolgerung: Zusammenarbeit zur Umsetzung der Partnerschaft

    Um die vorstehend dargelegten Ziele zu erreichen und die neue Partnerschaft wirksam umzusetzen, müssen die EU und Afrika Wege für eine engere Zusammenarbeit finden.

    a.Auf globaler Ebene: Stärkung des regelbasierten Multilateralismus

    Die Afrikanische Union und die EU setzen sich für eine auf Regeln beruhende internationale Ordnung und das multilaterale System ein, mit den Vereinten Nationen im Mittelpunkt 18 . Wir teilen die Überzeugung, dass kein Land und keine Ländergruppe globale Herausforderungen allein bewältigen kann. Zusammenarbeit auf globaler Ebene und regionale Integration bieten die besten Garantien für internationale Stabilität und Wirtschaftswachstum. Wir haben daher ein gemeinsames Interesse an einer Zusammenarbeit bei der Stärkung des Multilateralismus und der Umsetzung gemeinsamer Agenden (z. B. für Klimaschutz, Steuerung der Digitalisierung usw.), da diese Aufgaben nur gemeinsam erfolgreich angegangen werden können. Afrika und Europa verfügen zusammen über das größte Stimmenkontingent bei den Vereinten Nationen. Durch die Bündelung unserer Kräfte konnten wir wichtige internationale Vereinbarungen wie die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und deren Ziele sowie das Pariser Klimaschutzübereinkommen annehmen, zu deren Umsetzung wir entschlossen sind. Dieser Ansatz sollte auch in den verschiedenen VN-Sonderorganisationen weiterverfolgt werden. Afrika und die EU sollten jede Gelegenheit nutzen, um in allen strategischen Bereichen von beiderseitigem Interesse – in Bezug auf alle drei Säulen der Vereinten Nationen – weiterhin wirksam zu handeln und die Zusammenarbeit und die Abstimmung ihrer Standpunkte zu gewährleisten, wann immer dies angebracht ist. Wir sollten uns auch in allen anderen multilateralen Foren wie der G20 und der Welthandelsorganisation (WTO) um eine solche Partnerschaft und Abstimmung bemühen.

    Alle Mitglieder der EU und der Afrikanischen Union müssen sich durch gemeinsames Handeln und Öffentlichkeitsarbeit für die regelbasierte internationale Ordnung und das multilaterale System einsetzen. In einer zunehmend wettbewerbsorientierten Welt, in der Ideen frei zirkulieren und Werte bedroht sind, wird die Public Diplomacy eine besonders wichtige Rolle bei der Unterstützung des Multilateralismus auf beiden Kontinenten und weltweit spielen, da durch sie junge Menschen, Wissenschaftler und andere Akteure dafür gewonnen werden können, gemeinsam die künftige Weltordnung zu gestalten.

    Vorschlag für Maßnahme 10 – Partnerschaft mit Afrika zur Stärkung der regelbasierten internationalen Ordnung und des multilateralen Systems mit den Vereinten Nationen im Mittelpunkt 19

    Regelmäßige politische Dialoge mit afrikanischen Partnern über die Zusammenarbeit im multilateralen System auf bilateraler Ebene wie auch im Rahmen der Vereinten Nationen sollten der Behandlung von Fragen dienen, die von neuen globalen Herausforderungen bis hin zur Zusammenarbeit in Angelegenheiten des VN-Sicherheitsrates reichen. Die EU sollte sich um eine strukturiertere trilaterale Zusammenarbeit zwischen der AU, der EU und den Vereinten Nationen in Bereichen von beiderseitigem Interesse bemühen. Sie sollte auch notwendige Reformen sowie die Modernisierung bestehender multilateraler Institutionen unterstützen, um sicherzustellen, dass sie ihren Zweck erfüllen. Zur Unterstützung der Bestrebungen, Afrika in den Vereinten Nationen, den internationalen Finanzinstitutionen und anderen multilateralen Organisationen mehr Gehör zu verschaffen, setzt sich die EU für den Antrag der AU auf erweiterten Beobachterstatus in der WTO ein.

    b.Auf bilateraler Ebene: Intensivierung der Zusammenarbeit mit Afrika

    Die Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs und die Ministertreffen zwischen der AU und der EU werden den politischen Kurs für die Zusammenarbeit der EU mit Afrika vorgeben. Dabei muss die Kohärenz zwischen dieser Strategie und den rechtsverbindlichen Abkommen zwischen der EU und den afrikanischen Ländern gewährleistet werden, und zwar sowohl im Rahmen des Protokolls für die Länder in Afrika südlich der Sahara im Rahmen des neuen Partnerschaftsabkommens zwischen der EU und der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean als auch im Rahmen der Assoziierungsabkommen zwischen der EU und den nordafrikanischen Ländern. Um diese Kohärenz sicherzustellen, werden die bestehenden Governance-Strukturen, wie die Gipfeltreffen, Ministertagungen, Treffen zwischen der EU-Kommission und der AU-Kommission und zwischen den Ausschüssen für politische Angelegenheiten, Frieden und Sicherheit als Grundlage herangezogen. Außerdem sollten auch Dialoge mit wichtigen Akteuren wie jungen Menschen, Frauen, Führungskräften aus der Wirtschaft, Organisationen der Zivilgesellschaft, Hochschulen und Expertengremien aufgenommen werden 20 . Die EU sollte bereit sein, den von der AU eingeleiteten institutionellen Reformprozess zu unterstützen. Zudem sollte die EU weiterhin mit der Diaspora zusammenarbeiten, um ihre Möglichkeiten, Beiträge zu leisten, zu verbessern.

    Über formelle Dialoge hinaus sollten die EU und Afrika nach Wegen suchen, um die Kontakte zwischen den Menschen durch Austauschprogramme, gemeinsame Forschungstätigkeiten oder Partnerschaftsinitiativen zwischen akademischen und kulturellen Einrichtungen, Wirtschaftsverbänden, Unternehmen, Agenturen und Versorgungsunternehmen, Parlamenten, lokalen Behörden oder Städten und Regionen zu intensivieren. Die EU schlägt vor, mit ihren afrikanischen Partnern zusammenzuarbeiten, um Fragilität anzugehen, die Resilienz zu stärken und die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente kohärent einzusetzen. Über Fazilitäten sollten der politische und der Politikdialog durch die rasche Mobilisierung spezifischen Fachwissens und die Schaffung von Wissensplattformen unterstützt werden, zu denen die verschiedenen Interessenträger Zugang haben. Die bewährten Erfahrungen der sektoralen Taskforces, die im Rahmen der Allianz Afrika-Europa für nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze eingerichtet wurden, sollten fortgeführt und nach Möglichkeit nachgeahmt werden. Der Austausch von bewährten Verfahren und Fachwissen sollte gefördert werden.

    c.Auf EU-Seite: Geschlossenes Handeln und Mobilisierung der Mittel

    Die EU ist nach wie vor der größte Partner Afrikas in den Bereichen Investitionen, Handel und Entwicklung. Um sicherzustellen, dass die umfassende Zusammenarbeit der EU mit Afrika zu den erwarteten Ergebnissen führt, sollte die EU die strategische und operative Koordinierung und das gemeinsame Vorgehen auf Ebene der zentralen Dienststellen und der Partnerländer mit den EU-Mitgliedstaaten und anderen Akteuren wie dem Privatsektor, Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen, Banken, Durchführende Entwicklungsorganisationen, Exportkreditagenturen, lokalen Behörden, Organisationen der Zivilgesellschaft oder Kultur-, Bildungs- und Forschungseinrichtungen verstärken. Wichtig ist, dass die umfangreiche Mitwirkung und Arbeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten in den internationalen Finanzinstitutionen besser koordiniert wird und eine stärkere Hebelwirkung erzielt. Die laufenden Bemühungen, wie die angestrebte bessere Zusammenarbeit („Working Better Together“) durch eine gemeinsame Programmplanung und Umsetzung, tragen bereits zur Kohärenz und Koordinierung des europäischen strategischen Ansatzes für die einzelnen Länder bei.

    Der strategischen Bedeutung der Partnerschaft zwischen der EU und Afrika muss auch durch die Mobilisierung entsprechender Mittel zu ihrer Unterstützung Rechnung getragen werden. Die Kommission hat vorgeschlagen, dass ab 2021 im Rahmen des neuen Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit über 60 % seiner Mittel für Afrika südliche der Sahara und die Nachbarländer der EU zur Verfügung gestellt werden.

    Gemäß dem Grundsatz „policy first“ (Vorrang für Politik) sollte die EU ihre Instrumente in voller Übereinstimmung mit den außenpolitischen Zielen, Standards und Vorschriften der EU und im Einklang mit ihrer internen Politik einsetzen.

    Im Einklang mit der Aktionsagenda von Addis Abeba sollte die EU ihre Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Institutionen der EU, auch den europäischen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen, verstärken, um private Finanzmittel zu mobilisieren. Um internationale Investoren anzulocken, sollte die EU auch weiterhin bei innovativen Maßnahmen zur Schaffung eines Finanzsystems, das nachhaltiges Wachstum unterstützt, eine Vorreiterrolle übernehmen. Dabei wird die EU auf Initiativen wie der Investitionsoffensive für Drittländer, der Allianz Afrika-Europa für nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze oder der Internationalen Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen aufbauen.

    Der Erfolg der Partnerschaft zwischen Afrika und der EU wird an der konkreten Wirkung der in dieser Mitteilung vorgeschlagenen Maßnahmen und den greifbaren Ergebnissen, die die Partnerschaft für die Bürgerinnen und Bürger beider Kontinente erzielt, gemessen werden.

    Zusammenfassend wird vorgeschlagen, dass die EU in Partnerschaft mit Afrika die folgenden 10 Maßnahmen ergreift:

    1.Maximierung des Nutzens der grünen Wende und Minimierung der Gefahren für die Umwelt in voller Übereinstimmung mit dem Übereinkommen von Paris

    2.Förderung des digitalen Wandels auf dem Kontinent

    3.Deutliche Erhöhung von ökologisch, sozial und finanziell nachhaltigen und klimaresilienten Investitionen Verbesserung der Investitionsmöglichkeiten durch verstärkten Einsatz innovativer Finanzierungsmechanismen und Förderung der regionalen und kontinentalen Wirtschaftsintegration, vor allem durch das Afrikanische Kontinentale Freihandelsabkommen (AfCFTA)

    4.Steigerung der Attraktivität für Investoren, indem die afrikanischen Staaten bei der Annahme von Strategien und Regulierungsreformen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und des Investitionsklimas, einschließlich gleicher Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen, unterstützt werden 

    5.Rasche Verbesserung des Lernens, der Kenntnisse und Fähigkeiten, der Kapazitäten für Forschung und Innovation, insbesondere bei Frauen und Jugendlichen, durch Schutz und Stärkung der sozialen Rechte und Abschaffung der Kinderarbeit

    6.Anpassung und Vertiefung der EU-Unterstützung für die afrikanischen Friedensbemühungen durch eine stärker strukturierte und strategisch ausgerichtete Zusammenarbeit mit besonderem Schwerpunkt auf den anfälligsten Regionen

    7.Einbeziehung der guten Regierungsführung, Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Geschlechtergleichstellung in die Maßnahmen und die Zusammenarbeit

    8.Sicherstellung der Resilienz durch Verknüpfung von humanitären, entwicklungspolitischen, friedens- und sicherheitspolitischen Maßnahmen in allen Phasen des Konflikt- und Krisenzyklus

    9.Gewährleistung ausgewogener, kohärenter und umfassender Partnerschaften im Bereich Migration und Mobilität

    10.Stärkung der regelbasierten internationalen Ordnung und des multilateralen System mit den Vereinten Nationen im Mittelpunkt

    (1)

    UNDESA, World Population Prospects 2017.

    (2)

    Die vorgeschlagene Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung 2 (kein Hunger), 6 (sauberes Wasser), 7 (bezahlbare und saubere Energie), 8 (menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum), 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur), 11 (nachhaltige Städte und Siedlungen), 12 (verantwortungsvolle Konsum- und Produktionsmuster), 13 (Klimaschutz), 14 (Leben unter Wasser) und 15 (Leben an Land).

    (3)

    Die vorgeschlagene Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung 4 (hochwertige Bildung), 5 (Geschlechtergleichstellung) und 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur).

    (4)

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, Der europäische Grüne Deal, COM(2019) 640 final vom 11. Dezember 2019.

    (5)

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat über eine neue Allianz Afrika–Europa für nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze: Eine neue Stufe unserer Partnerschaft zur Förderung von Investitionen und Arbeitsplätzen, COM(2018) 643 final vom 12. September 2018.

    (6)

     UNCTAD, World Investment Report 2018 (Zahlen von 2016).

    (7)

    Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit, COM(2018) 460 final vom 14. Juni 2018.

    (8)

    Die vorgeschlagene Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung 1 (keine Armut), 2 (kein Hunger), 7 (bezahlbare und saubere Energie), 8 (menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum) und 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur).

    (9)

    Die vorgeschlagene Maßnahme steht im Einklang mit dem Ziel für nachhaltige Entwicklung 8 (menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum).

    (10)

    Die vorgeschlagene Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung 1 (keine Armut), 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur) und 16 (Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen).

    (11)

    Die vorgeschlagene Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung 1 (keine Armut), 3 (Gesundheit und Wohlergehen), 4 (hochwertige Bildung), 5 (Geschlechtergleichstellung), 8 (menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum) und 10 (weniger Ungleichheiten).

    (12)

    Für die von der EU seit 2004 3,5 Mrd. EUR bereitgestellt wurden.

    (13)

    Die vorgeschlagene Maßnahme steht im Einklang mit dem Ziel für nachhaltige Entwicklung 16 (Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen).

    (14)

    Dies schließt Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, der politischen oder einer anderen Überzeugung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität ein.

    (15)

    Die vorgeschlagene Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung 5 (Geschlechtergleichstellung), 10 (weniger Ungleichheiten) und 16 (Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen).

    (16)

    Dazu gehören der Gemeinsame Aktionsplan von Valletta, der Khartum-Prozess und der Rabat-Prozess, der EU-Partnerschaftsrahmen für die bilaterale Zusammenarbeit mit Partnerländern im Bereich Migration, die gemeinsame trilaterale Taskforce AU-EU-VN zum Thema Migration sowie die Zusage, einen gemeinsamen Rahmen für den interkontinentalen Dialog über Migration und Mobilität zu entwickeln.

    (17)

    Die vorgeschlagene Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung 1 (keine Armut) und 10 (weniger Ungleichheiten).

    (18)

    Wie in dem EU-Vertrag, der Agenda 2063 der Afrikanischen Union, der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU und dem Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik verankert.

    (19)

    Die vorgeschlagene Maßnahme steht im Einklang mit dem Ziel für nachhaltige Entwicklung 17 (Partnerschaften).

    (20)

    Die sektorspezifischen Politikdialoge im Rahmen der Allianz Afrika-Europa (über digitale Wirtschaft, Verkehr, ländliche/landwirtschaftliche Entwicklung und Investitionen in nachhaltige Energie) sollten als Vorbild genutzt und weiter vertieft und ausgebaut werden, zum Beispiel zum Thema „Grüne Wende“.

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