Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52020DC0620

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Eine Union der Gleichheit: Strategischer Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma

    COM/2020/620 final

    Brüssel, den 7.10.2020

    COM(2020) 620 final

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

    Eine Union der Gleichheit:






    Strategischer Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma

    {SWD(2020) 530 final}


    Wo ist das Wesen der Menschheit, wenn Roma tagtäglich aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, und andere aufgrund ihrer Hautfarbe oder ihres Glaubens benachteiligt werden?

    Kommissionspräsidentin von der Leyen, Rede zur Lage der Union 2020

    Europa steht in der Pflicht, die hier lebenden Minderheiten vor Rassismus und Diskriminierung zu schützen. Wir müssen dem Antiziganismus mit Offenheit und Akzeptanz, den Hassreden und Hassverbrechen mit Toleranz und Achtung der Menschenwürde und Mobbing mit Aufklärung über den Holocaust begegnen. Vor allem aber müssen wir Vielfalt als ein wertvolles Geschenk betrachten, das Europa stark und widerstandsfähig macht. Deshalb fordert die Kommission alle Mitgliedstaaten auf, sich der Zusage anzuschließen, Rassismus und Diskriminierung ein Ende zu setzen, von denen die großen ethnischen Roma-Minderheiten extrem betroffen sind. Wir fordern die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich zu einem neuen Strategischen Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma zu verpflichten, um soziale Gerechtigkeit und mehr Gleichheit in jeder Hinsicht zu erreichen.

    Erklärung von Präsidentin von der Leyen, Vizepräsidentin Jourová und Kommissarin Dalli

    vor dem Holocaust-Gedenktag 2020

    I.    Einleitung

    Der Aufbau einer Union der Gleichheit ist eine der Hauptprioritäten der Kommission. Die EU verfügt über Rechtsinstrumente und eine umfassende Politik zum Aufbau einer echten Union der Gleichheit. Nichtsdestotrotz besteht, wie im EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025 1 betont wird, weiterhin Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft. Das gilt insbesondere für Roma 2 , die oft ausgegrenzt bleiben. Viele der schätzungsweise 10-12 Millionen Roma Europas 3 sind in ihrem täglichen Leben nach wie vor mit Diskriminierung, Antiziganismus 4 und sozioökonomischer Ausgrenzung konfrontiert.

    Im Jahr 2011 nahm die Kommission einen EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 5 an. Er zielte in erster Linie darauf ab, die sozioökonomische Ausgrenzung der Roma in der EU und den Erweiterungsländern durch die Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu Bildung, Beschäftigung, Gesundheit und Wohnraum zu bekämpfen. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, nationale Strategien zur Integration der Roma zu entwerfen, nationale Roma-Kontaktstellen 6 zu benennen und nationale Ziele festzulegen. Zwei Jahre später verabschiedete der Rat eine Empfehlung über wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten, die den Mitgliedstaaten Orientierungshilfe für eine verstärkte Umsetzung ihrer nationalen Strategien bot. 7 Die Region Westbalkan hat sich dem EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 freiwillig angepasst.

    Diese beiden Instrumente waren wichtig 8 , um die Inklusion der Roma ganz oben auf die Tagesordnung der EU und der Mitgliedstaaten zu setzen und politische, rechtliche und finanzielle Instrumente der EU zu mobilisieren. Dennoch waren die Gesamtfortschritte bei der Integration der Roma in den letzten zehn Jahren begrenzt, auch wenn es erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Politikbereichen und Ländern gibt. 9 Die größten Fortschritte gab es in der Bildung, insbesondere durch eine verringerte Zahl der Schulabbrecher sowie die Verbesserung der Teilnahme an der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung und im Pflichtschulbereich. Die Fälle von Segregation von Roma-Schülern im Bildungsumfeld haben jedoch zugenommen. 10 Das Armutsrisiko der Roma und ihr Gesundheitszustand nach eigener Wahrnehmung haben sich verbessert, die medizinische Versorgung ist aber nach wie vor eingeschränkt. Beim Zugang zur Beschäftigung wurde keine Verbesserung festgestellt, und der Anteil junger Roma, die weder einen Arbeitsplatz haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, hat sogar zugenommen. Vor allem aufgrund von unzureichendem und segregiertem Wohnraum ist die Wohnsituation nach wie vor schwierig. Es gibt Belege für einen gewissen Rückgang der Diskriminierungserfahrungen der Roma und eine erhöhte Akzeptanz der Roma in der Allgemeinbevölkerung. Antiziganismus, Hasskriminalität und der Menschenhandel mit Roma, insbesondere mit Frauen und Kindern, geben jedoch weiterhin Anlass zu großer Sorge. 11  

    Das Auslaufen des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma bietet die Gelegenheit, die Maßnahmen zur Behebung dieser anhaltenden Mängel zu intensivieren. Dies ist umso wichtiger, als die COVID-19-Pandemie gezeigt hat, dass die ausgegrenzten und marginalisierten Roma-Gemeinschaften sowohl negativen Auswirkungen auf die Gesundheit als auch sozioökonomischen Folgen in extremer Weise ausgesetzt sind.

    Damit mehr und schnellere Fortschritte erzielt werden, legt diese Mitteilung einen neuen strategischen Rahmen für die Roma fest, der die wirksame Gleichstellung, die sozioökonomische Inklusion und eine sinnvolle Teilhabe der Roma fördert. Während die Mitgliedstaaten bei der Bewirkung echter Veränderungen für die Roma an vorderster Front stehen, und dies ein verstärktes politisches Engagement erfordert, kann die EU ihnen helfen, einen wirksamen Ansatz zu entwickeln, und sie mit den richtigen Instrumenten ausstatten. Dieser Strategische Rahmen stützt sich auf die Erkenntnisse aus der Evaluierung des vorherigen Rahmens, auf umfangreiche Konsultationen 12 , die jährlichen Bewertungen der Umsetzung der nationalen Strategien 13 sowie die Analyse der Gründe für die begrenzte Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen 14 . Mit ihm wird den Forderungen des Europäischen Parlaments, des Rates und der Zivilgesellschaft nach einer verstärkten EU-Initiative für die Zeit nach 2020 in diesem Bereich nachgekommen. 15 Er erkennt an, dass nicht alle Roma sozial ausgegrenzt sind, aber alle können Diskriminierung und Entmächtigung erfahren. Er verfolgt einen intersektionalen Ansatz, der auf die Kombination von ethnischer Zugehörigkeit mit anderen Aspekten der Identität und die Art und Weise, wie solche Überschneidungen zu spezifischen Diskriminierungserfahrungen beitragen, eingeht. 16  

    Dieser Strategische Rahmen der EU für die Roma trägt auch zu mehreren anderen Initiativen bei. Er ist ein direkter Beitrag zur Umsetzung des EU-Aktionsplans gegen Rassismus, der Europäischen Säule sozialer Rechte 17 und zur Verwirklichung der UN-Agenda 2030 und der Ziele für nachhaltige Entwicklung 18 .

    Um Gerechtigkeit und Inklusion erreichen zu können, sind ein verstärkter Einsatz und eine bessere Kanalisierung der Ressourcen erforderlich sowie die Einbeziehung und Partnerschaft der Roma-Gemeinschaften, aller Regierungsebenen, Sektoren und Akteure (nationale Regierungen, die Organe und Einrichtungen der EU, internationale Organisationen, die Zivilgesellschaft sowie Industrie und Wissenschaft). Besonders wichtig ist eine enge Zusammenarbeit zwischen europäischer und nationaler Ebene. Auf EU-Ebene legt dieser strategische Rahmen ehrgeizige gemeinsame Ziele und Zielvorgaben fest. Auf nationaler Ebene sollten die Regierungen starke nationale strategische Rahmen für die Roma entwickeln, um langfristige Verpflichtungen einzugehen und bei der Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma mit den Organen und Einrichtungen der EU Hand in Hand zu arbeiten. Wie in den Schlussfolgerungen des Rates von 2016 19 vorgeschlagen, nimmt die Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung und Ersetzung der Empfehlung des Rates von 2013 an.

    II.    Gemeinsame Ziele für die Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma

    Die Bewertung des derzeitigen Rahmens und die Schlussfolgerungen, die das Europäische Parlament, der Rat und mehrere europaweite und nationale Organisationen der Zivilgesellschaft 20 daraus gezogen haben, zeigen, dass das Engagement für die Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene erneuert und verstärkt werden muss. Ein verstärktes Engagement ist notwendig, um gegen die anhaltende Diskriminierung, einschließlich Antiziganismus, vorzugehen und die Inklusion der Roma-Bevölkerung in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheit und Wohnraum zu verbessern. 21 Die Roma sollten von der Konzeption bis zur Umsetzung der Maßnahmen mit einbezogen werden. Gleichzeitig sollten die Maßnahmen die Vielfalt und die Bedürfnisse bestimmter Gruppen innerhalb der Roma-Bevölkerung berücksichtigen.

    Die Kommission legt daher auf EU-Ebene sieben Ziele für den Zeitraum bis 2030 fest. Drei dieser Ziele sind horizontal in den Bereichen Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe angesiedelt. Die anderen vier sind sektorale Ziele in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Wohnraum und Gesundheit. Damit diese Ziele wirksam umgesetzt werden können, müssen sie durch die Möglichkeit der Fortschrittsmessung untermauert werden. Aus diesem Grund schlägt die Kommission erstmalig quantitative Kernziele der EU vor, um die Erreichung dieser Ziele zu überwachen. Während bei diesen Zielen bis 2030 bestimmte Mindestfortschritte zu erzielen sind, ist das langfristige Ziel nach wie vor, eine wirksame Gleichstellung sicherzustellen und die zwischen den Roma und der allgemeinen Bevölkerung bestehende Lücke zu schließen. Diese Ziele beruhen auf Erkenntnissen aus Umfragen unter Roma-Gemeinschaften und sind das Ergebnis einer eingehenden Konsultation, an der die EU-Agentur für Grundrechte (FRA), die Mitgliedstaaten sowie die Zivilgesellschaft der Roma und pro-Roma-Gemeinschaften beteiligt waren. 22 In den folgenden Tabellen sind die sieben Ziele, die auf EU-Ebene bestehenden Zielvorgaben, die zu erreichenden Fortschritte und die aktuelle Situation dargestellt. 23  


    Weitere Indikatoren werden derzeit untersucht 24 .

    III.    Erneuerte und verstärkte nationale Maßnahmen für Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe

    Die Erfüllung der Ziele dieses Strategischen Rahmens erfordert Maßnahmen sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Dieser komplementäre Ansatz ist die einzige Möglichkeit, Veränderungen vor Ort zu erzielen. Die Mitgliedstaaten verfügen über die Hauptkompetenzen in den von diesem Rahmen abgedeckten Bereichen, und es ist ein strukturierter Ansatz erforderlich. Die Situation der Roma ist zwar in den einzelnen Ländern unterschiedlich, doch müssen die Verpflichtungen und die Rechenschaftspflicht auf nationaler Ebene verstärkt werden, um eine echte Veränderung im Alltag der Roma herbeizuführen. Dazu gehört die Einbeziehung der Zivilgesellschaft und aller relevanten Akteure in die Ausarbeitung von nationalen strategischen Rahmen für die Roma.

    Voranbringen der nationalen Maßnahmen durch nationale strategische Rahmen für die Roma

    Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, nationale strategische Rahmen für die Roma zu entwickeln, anzunehmen und umzusetzen, die Folgendes enthalten:

    ogemeinsame Elemente,

    oMindestverpflichtungen, die für alle gelten sollten,

    omögliche zusätzliche Verpflichtungen je nach nationalem Kontext,

    oehrgeizigere Verpflichtungen für Mitgliedstaaten mit großer Roma-Bevölkerung.

    Vorschläge für diese Elemente sind nachstehend aufgeführt. Wenn möglich, sollten spezifische nationale Ziele festgelegt werden. Die Kommission wird diesen Prozess mit allen erforderlichen Hilfestellungen unterstützen. Sie wird auch

    nationale Maßnahmen unterstützen, u. a. durch die Durchsetzung von Gleichstellungsvorschriften, die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma in politischen Initiativen der EU, die Mobilisierung von EU-Mitteln für Roma und die Bekämpfung von Antiziganismus.

    Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Entwicklung dieser nationalen Rahmen bis September 2021 abzuschließen und sie der Kommission zu übermitteln.

    Zusammen mit dieser Mitteilung nimmt die Kommission einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma an, der eine Liste spezifischer Maßnahmen enthält, die zur Erreichung der EU-Ziele von den Mitgliedstaaten zu ergreifen sind. Beide sind daher komplementär. Die vorgeschlagene Empfehlung dient auch als Leitlinie für den Aufbau von Kapazitäten und Partnerschaften zwischen den Akteuren, einschließlich der nationalen Roma-Kontaktstellen, der Gleichstellungsstellen, der Zivilgesellschaft und der regionalen und lokalen Akteure. Darüber hinaus bietet sie Anleitungen für eine bessere Nutzung der EU- und nationalen Mittel sowie für eine wirksame nationale Überwachung, Berichterstattung und Bewertung der nationalen strategischen Rahmen für die Roma.

    III.1. Anleitung für nationale Maßnahmen nach einem gemeinsamen, aber differenzierten Ansatz

    Um die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung sinnvoller und wirksamer nationaler strategischer Rahmen für die Roma zu unterstützen, schlägt die Kommission eine Reihe gemeinsamer Elemente sowie Mindestverpflichtungen für alle nationalen strategischen Rahmen für die Roma vor. Da zudem der Anteil der Roma sowie ihr nationaler Kontext in jedem Mitgliedstaat unterschiedlich sind, schlägt die Kommission zusätzliche und gezieltere Verpflichtungen vor. Damit wird der Vielfalt der Situationen in den Mitgliedstaaten Rechnung getragen und ein gemeinsamer, aber differenzierter Ansatz ermöglicht.

    Erstens schlägt die Kommission vor, dass alle nationalen strategischen Rahmen für die Roma die folgenden gemeinsamen Elemente aufweisen:

    üVerstärkter Schwerpunkt auf Gleichstellung als Ergänzung zum Inklusionsansatz: Dass die vier Politikbereiche (Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsversorgung und Wohnraum) im Rahmen eines integrierten Ansatzes behandelt werden, ist für die Inklusion der Roma von großer Bedeutung, aber es bedarf auch einer klaren Schwerpunktlegung auf die Gleichstellung. Insbesondere sollte der Kampf gegen Diskriminierung und Antiziganismus ein wichtiges Ziel und eine Querschnittspriorität in jedem Politikbereich sein, die den Inklusionsansatz ergänzt. Dieser gemeinsame Schwerpunkt soll sicherstellen, dass die Roma wirksamen Zugang zu wirtschaftlicher und sozialer Gerechtigkeit und Chancengleichheit haben.

    üFörderung der Teilhabe durch die Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht und durch den Aufbau von Zusammenarbeit und Vertrauen: Eine sinnvolle Teilhabe der Roma muss in allen Phasen der Politikgestaltung sichergestellt sein. Das politische, wirtschaftliche und kulturelle Engagement der Roma sollte durch ein Gefühl der Zugehörigkeit als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft gefördert werden. Die Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht und der Kapazitätsaufbau bei Roma, der Zivilgesellschaft und den öffentlichen Behörden müssen sichergestellt werden, und zwischen den Akteuren sowie zwischen Roma- und Nicht-Roma-Gemeinschaften müssen Zusammenarbeit und Vertrauen aufgebaut werden.

    üBerücksichtigung der Vielfalt unter den Roma: Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass ihr strategischer Rahmen alle Roma in ihrem Hoheitsgebiet abdeckt und durch einen intersektionalen Ansatz den Bedürfnissen der verschiedenen Gruppen Rechnung trägt. Sie sollten bedenken, wie verschiedene Aspekte der Identität zusammenwirken und zu einer verschärften Diskriminierung führen können. Sie sollten quantitative und/oder qualitative Ziele festlegen, um sicherzustellen, dass die Vielfalt in Bezug auf Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Mobilität und andere persönliche Merkmale berücksichtigt wird.

    üKombination aus Mainstreaming und einer expliziten, aber nicht ausschließlichen Ausrichtung auf Roma 25 . Die nationalen strategischen Rahmen für die Roma sollten Mainstreaming mit einer expliziten, aber nicht ausschließlichen Ausrichtung auf Roma kombinieren, um sicherzustellen, dass die allgemeinen Dienstleistungen integrativ sind, und zusätzliche gezielte Unterstützung bieten, um einen wirksamen gleichberechtigten Zugang der Roma zu Rechten und Dienstleistungen zu fördern. Sie sollten als Planungsinstrumente für die Verwendung nationaler und EU-Mittel für Roma-bezogene Maßnahmen und inklusive Mainstream-Reformen dienen.

    üVerbesserung der Zielfestlegung, Datenerfassung, Überwachung und Berichterstattung: Das Arbeiten an der Erreichung der Kernziele auf EU-Ebene und der entsprechenden quantitativen und/oder qualitativen nationalen Ziele kann echte Fortschritte auf dem Weg zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma bewirken. Daten sollten regelmäßig gesammelt werden, um sie in die Berichterstattung und Überwachung einfließen zu lassen, die Transparenz und Rechenschaftspflicht zu verbessern und den Politik- und Wissenstransfer zu fördern 26 .

    Zweitens regt die Kommission zur Operationalisierung der gemeinsamen Elemente und aufbauend auf den Erfahrungen mit dem derzeitigen Rahmen sowie im Anschluss an die umfassenden Konsultationen 27 , die in den vergangenen zwei Jahren durchgeführt wurden, alle Mitgliedstaaten dazu an, mindestens die folgenden Verpflichtungen in ihre nationalen strategischen Rahmen für die Roma aufzunehmen:

    Im nationalen strategischen Rahmen sollte Folgendes festgelegt sein:

    a)nationale Informationen zur Ausgangslage und Zielsetzungen im Hinblick auf die Ziele und Vorgaben der EU auf der Grundlage einer umfassenden Bedarfsanalyse;

    b)Ziele und Maßnahmen für bestimmte Gruppen (den Roma zugehörige Kinder, Frauen, junge Menschen, ältere Personen oder Menschen mit Behinderungen, mobile EU-Bürger, Nicht-EU-Bürger, staatenlose Roma), um der Vielfalt unter den Roma Rechnung zu tragen, einschließlich Maßnahmen, die sich gezielt mit der Geschlechterdimension und mit Kindern/bestimmten Altersgruppen befassen;

    c)Maßnahmen zur Bekämpfung von Antiziganismus und Diskriminierung (z. B. durch nationale Aktionspläne gegen Rassismus);

    d)Maßnahmen zur sozioökonomischen Inklusion marginalisierter Roma, insbesondere in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheit und Wohnraum;

    e)eine Kombination aus Mainstream-Maßnahmen und gezielten Maßnahmen, die den spezifischen lokalen Herausforderungen Rechnung tragen und sich ausdrücklich mit den Barrieren befassen, die den Roma den gleichberechtigten Zugang zu allgemeinen Politikmaßnahmen verwehren 28 ;

    f)ein eigenes Budget für die Umsetzung und Überwachung 29 , das soziale Innovationen und privates Kapital in vollem Umfang nutzt;

    g)Mechanismen für die Berichterstattung, Überwachung und Bewertung der Fortschritte bei den festgelegten Zielen;

    h)ein System der politikrelevanten Konsultation und Zusammenarbeit mit der Roma-Zivilgesellschaft und der für Roma eintretenden Zivilgesellschaft, sektorspezifischen Ministerien, Gleichstellungsstellen, anderen nationalen Menschenrechtsinstitutionen und sonstigen Akteuren;

    i)Aufbau von Kapazitäten zur Förderung der aktiven Beteiligung der Zivilgesellschaft in allen Phasen der Politikgestaltung und zur Sicherstellung ihrer Einbindung in die Prozesse der nationalen und EU-Plattformen 30 .

    Die nationalen Roma-Kontaktstellen sollten:

    a)ein Mandat, ausreichende Ressourcen und Personal erhalten, um die laufende Koordinierung und Überwachung sicherstellen zu können,

    b)einen regelmäßigen Fortschrittsbericht vorlegen und sich an den Kernaktivitäten des von der Kommission verwalteten Netzwerks der nationalen Roma-Kontaktstellen beteiligen 31 .

    Drittens können über diese gemeinsamen Elemente und Mindestverpflichtungen hinaus abhängig vom spezifischen nationalen Kontext zusätzliche nationale Anstrengungen wichtig sein. Es gibt unterschiedliche Herausforderungen bei der Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma, die von der Größe der Roma-Bevölkerung und ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung sowie vom allgemeineren wirtschaftlichen Kontext und dem historischen Erbe der Ausgrenzung und Diskriminierung abhängen. Sie unterscheiden sich auch je nachdem, wo und wie die Roma leben (ländliche, städtische oder segregierte Gebiete oder mobil), und je nach spezifischen Aspekten wie transnationale Mobilität, Migration oder Fragen der zivilstandsrechtlichen Dokumentation. Diese unterschiedlichen Herausforderungen können anhand von differenzierten Zielen, Investitionen und Arten von politischen Lösungen in den nationalen strategischen Rahmen für die Roma aufgegriffen werden. Je nach nationalem Kontext (z. B. Möglichkeiten für die Datenerhebung, Verwendung von gezielten EU-Mitteln oder Mainstream-Finanzierung der EU, relative Größe und spezifische Bedürfnisse der Roma-Bevölkerung) fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, zusätzliche Verpflichtungen wie folgt einzugehen:

    Im nationalen strategischen Rahmen sollte auch Folgendes festgelegt sein:

    a)nationale quantitative und qualitative Ziele für alle sieben EU-Ziele und damit verbundene Vorgaben (je nach Datenverfügbarkeit);

    b)Angaben dazu, wie EU- und nationale Gelder und Finanzierungsinstrumente für die Roma investiert werden;

    c)wie institutionelle oder administrative Reformen zu Gleichstellung und Inklusion beitragen werden.

    Die nationalen Roma-Kontaktstellen sollten auch eine Halbzeitbewertung und Überprüfung des nationalen strategischen Rahmens vornehmen.

    Viertens ist in den Ländern, in denen die Roma einen bedeutenden Anteil der Bevölkerung ausmachen (d. h. weit über 1 %) 32 , die Förderung ihrer Gleichstellung und Inklusion nicht nur im Hinblick auf die Grundrechte wichtig, sondern hat auch eine klare wirtschaftliche Bedeutung. In Ländern mit einer größeren Roma-Bevölkerung stellt diese Gruppe einen wachsenden Anteil der Bevölkerung im schulpflichtigen Alter und der künftigen Erwerbsbevölkerung dar. Fortschritte bei der sozioökonomischen Inklusion der Roma haben das Potenzial, in Zeiten ungünstiger demografischer Entwicklungen den Mangel an Arbeitskräften und Qualifikationen zu verringern und die Sozialausgaben zu senken. Investitionen in eine bessere Ausbildung und Weiterbildung einer zuvor ausgeschlossenen Erwerbsbevölkerung können das Produktivitätswachstum positiv beeinflussen. Indem sichergestellt wird, dass die Roma ihr Potenzial nutzen können, um einen Beitrag zur Wirtschaft und zur Gesellschaft im Allgemeinen zu leisten, werden die sozialen und wirtschaftlichen Ergebnisse für alle verbessert.

    Dies rechtfertigt weiterreichende Verpflichtungen und EU-Unterstützung, insbesondere die Verwendung von EU-Mitteln sowohl für gezielte Maßnahmen als auch für inklusive Mainstream-Reformen. In dieser Hinsicht werden die Mitgliedstaaten mit einer großen Roma-Bevölkerung aufgefordert, das vorgeschlagene ESF+-Sonderziel zur Verbesserung der sozioökonomischen Integration von marginalisierten Gemeinschaften wie den Roma in vollem Umfang zu nutzen. Sie werden auch dazu angeregt, besser sicherzustellen, dass die verfügbaren Mittel tatsächlich die Roma erreichen. Dies erfordert auch eine nach Ethnizität und Geschlecht aufgeschlüsselte Datenerhebung, mit der die Politikgestaltung, Überwachung und Überprüfung unterstützt werden.

    Zusätzlich zu den Mindestverpflichtungen und den Verpflichtungen, die sich aus dem nationalen Kontext ergeben, fordert die Kommission daher die Mitgliedstaaten mit einer großen Roma-Bevölkerung auf, in ihre nationalen strategischen Rahmen für die Roma ehrgeizigere Verpflichtungen aufzunehmen.

    Demnach sollte durch den nationalen strategischen Rahmen auch:

    a)ein Plan oder eine Reihe von Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Antiziganismus und Diskriminierung, Segregation im Bildungs- und Wohnungswesen sowie von romafeindlichen Vorurteilen und Stereotypen (auch online) vorgelegt werden;

    b)die Gleichstellung und Inklusion der Roma auf regionaler und lokaler Ebene verankert werden

    c)dargelegt werden, wie EU- und nationale Mittel und Finanzierungsinstrumente in inklusive Mainstream-Politikreformen und gezielte Maßnahmen investiert werden.

    Die Rolle der nationalen Roma-Kontaktstellen sollte gestärkt werden, damit sie

    a)mit der Unterstützung eines engagierten Teams ein institutionelles Mandat ausüben können, das politisches Gewicht, eine wirksame sektorübergreifende Koordination und die Verankerung der Gleichstellung und Inklusion der Roma auf regionaler und lokaler Ebene sicherstellt;

    b)sich (durch die für die Verwaltung der EU-Fonds zuständigen Behörden) an der Koordinierung der regierungsübergreifenden Diskussionen über die Verteilung der EU-Mittel für Roma und an der systematischen Überwachung ihrer Verwendung (z. B. durch Monitoringausschüsse, Wirkungsanalysen zur Inklusion der Roma) beteiligen können;

    c)nationale Konsultationen und Dialoge sicherstellen können, die die Gestaltungs- und Entscheidungsmacht der Roma (insbesondere junger Menschen und Frauen) stärken;

    d)dafür sorgen können, dass Roma, einschließlich der in abgelegenen ländlichen Gebieten lebenden Roma, von der öffentlichen Politik und Universaldiensten wirksam erreicht werden (z. B. Notfall- und mittelfristige Maßnahmen in Krisenzeiten, Gesetzesreformen, politische Planung in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheitswesen, Wohnraum, andere Bereiche der sozioökonomischen Inklusion, Sozialdienste, Verkehr, Mindesteinkommensregelungen und Antidiskriminierungsgesetze).

    Schließlich wird den Mitgliedstaaten empfohlen, bei der Gestaltung und Umsetzung nationaler strategischer Rahmen für die Roma die gemeinsamen Grundprinzipien für die Inklusion der Roma 33 zu berücksichtigen. Anhang 1 34 enthält zusätzliche Leitlinien für die Planung und Umsetzung politischer Maßnahmen, mit denen Antiziganismus und Mehrgenerationen-Armut bekämpft werden 35 , die Teilhabe der Roma gefördert und ihre Gestaltungs- und Entscheidungsmacht gestärkt wird, der Vielfalt unter den Roma Rechnung getragen wird und gezielte Ansätze mit Mainstream-Ansätzen kombiniert werden. Darüber hinaus bietet er Leitlinien für eine bessere Bewältigung neu entstehender Herausforderungen, darunter die unverhältnismäßigen Auswirkungen von Krisen wie der COVID-19-Pandemie auf die Roma, die Sicherstellung der digitalen Integration und die Verwirklichung von Gerechtigkeit im Umweltbereich. Außerdem bietet er Orientierung bei der Förderung der Kunst, Geschichte und Kultur der Roma (bzw. des Bewusstseins dafür) sowie im Hinblick auf soziale Innovation und politische Erprobungen.

    Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer nationalen strategischen Rahmen für die Roma unterstützen, und zwar nicht nur durch finanzielle Unterstützung und Koordinierungsmaßnahmen, wie gegenseitiges Lernen oder Kapazitätsaufbau, sondern auch durch methodologische Unterstützung 36 und Hilfe aus dem Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSP) bei der Entwicklung von Überwachungs- und Evaluierungssystemen 37 . Die Mitgliedstaaten können auch Unterstützung von der FRA, den Gleichstellungsstellen und anderen nationalen Menschenrechtsinstitutionen und nationalen statistischen Ämtern erhalten, um die Kapazitäten zur regelmäßigen Datenerhebung auf nationaler Ebene sicherzustellen/zu erhöhen 38 . Die EU-Unterstützung wird entsprechend dem Ausmaß der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten moduliert werden.

    III.2    Berichterstattung über die nationalen Maßnahmen und Fortschritte bei der Zielerreichung und diesbezügliche Überwachung

    Um eine effektivere Datenerhebung, Berichterstattung und Überwachung der Fortschritte in beiden Zielbereichen der EU sowie der oben vorgeschlagenen nationalen Ziele zu sicherzustellen, schlägt die Kommission erstmals die Verwendung eines Portfolios von Indikatoren vor (siehe Anhang 2). Dies wäre von echtem Nutzen für das gegenseitige Lernen der Mitgliedstaaten voneinander. Dieses Portfolio wurde von einer Arbeitsgruppe zu Indikatoren für die Integration der Roma und zur diesbezüglichen Berichterstattung entwickelt, die von der FRA koordiniert wird und an der nationale Roma-Kontaktstellen, nationale statistische Ämter und die Kommission beteiligt sind. Das Portfolio wird auch die Berichterstattung über die in der vorgeschlagenen Empfehlung des Rates festgelegten Maßnahmen ermöglichen.

    Die Berichterstattung über die nationalen Maßnahmen und die diesbezügliche Überwachung wird sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene durchgeführt werden. Im Jahr 2022 wird die Kommission eine Bestandsaufnahme der nationalen strategischen Rahmen für die Roma vornehmen, die von den Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen bewerten und Leitlinien für erforderliche Verbesserungen bereitstellen.

    Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ab 2023 alle zwei Jahre über die Umsetzung der nationalen strategischen Rahmen für die Roma, einschließlich der Maßnahmen zur Förderung von Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe und unter umfassender Nutzung des Portfolios von Indikatoren, Bericht zu erstatten. Die Berichterstattung sollte sich auf die Umsetzung der in den nationalen Rahmen festgelegten Verpflichtungen konzentrieren, und gegebenenfalls auch die Erreichung nationaler Ziele umfassen. Diese Berichte sollten veröffentlicht werden, um die Transparenz zu erhöhen und politische Lernprozesse zu fördern. Die strategischen Rahmen und die fertig ausgearbeiteten Berichte sollten auch in den nationalen Parlamenten diskutiert werden.

    Die Kommission ersucht die FRA, die regelmäßige Roma-Umfrage in Vierjahreszyklen ab 2020 durchzuführen, um die notwendigen Basis-, Zwischen- und Enddaten zur Messung der Veränderungen bereitzustellen. 39 Die FRA wird auch gebeten, die Bemühungen der Mitgliedstaaten um Datenerhebung und Berichterstattung zu unterstützen, u. a. durch die Arbeitsgruppe zu Indikatoren für die Integration der Roma und zur diesbezüglichen Berichterstattung, und Beiträge zur Überwachung und Analyse der nationalen Fortschritte durch die Kommission zu leisten.

    Die nationalen Berichte werden zusammen mit Beiträgen der Zivilgesellschaft und Daten der FRA als Grundlage für die alle zwei Jahre erscheinenden periodischen Überwachungsberichte der Kommission dienen. Die Kommission wird auch eine Halbzeit- und eine Ex-post-Bewertung des Strategischen Rahmens der EU für die Roma durchführen.

    IV.    EU-Maßnahmen

    Die Mitgliedstaaten sind wichtige Akteure, um Veränderungen für Roma vor Ort zu ermöglichen. Die Maßnahmen und die Unterstützung der EU werden die nationalen Anstrengungen zur Verbesserung der Fortschritte im Hinblick auf die Ziele und Vorgaben der EU bis 2030 ergänzen.

    IV.1.    Durchsetzung der EU-Gesetzgebung

    Die Maßnahmen zur Bekämpfung von Antiziganismus und Diskriminierung der Roma beruhen auf einem etablierten EU-Rechtsrahmen, einschließlich der in den Verträgen verankerten allgemeinen Grundsätze der Nichtdiskriminierung und Gleichheit, die in der EU-Charta der Grundrechte 40 sowie in der Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse 41 und in dem Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit 42 bekräftigt wurden. Wie im EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025 betont wird, setzt ein umfassendes System zum Schutz vor Diskriminierung zunächst die wirksame Durchsetzung des Rechtsrahmens voraus, damit sichergestellt ist, dass die individuellen Rechte und Pflichten in der Praxis eingehalten werden. Dieses Handeln bezieht sich nicht nur auf Roma, wird aber den Roma-Gemeinschaften direkt zugutekommen.

    Die Kommission wird weiterhin die Anwendung der Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse überwachen und durchsetzen, indem sie systematische Diskriminierungen untersucht und gegebenenfalls Vertragsverletzungsverfahren einleitet, um Änderungen in der nationalen Gesetzgebung und Politik zu veranlassen. In den letzten Jahren wurde ein besonderer Schwerpunkt auf die Diskriminierung von Roma-Kindern in der Bildung gelegt. Die Kommission wird Beratung und Schulung bieten sowie finanzielle Unterstützung für die Erhebung von Gleichstellungsdaten und die wirksame Umsetzung und Durchsetzung der Richtlinie, die auch die Vertretung der Interessen der Opfer umfasst. Wie im EU-Aktionsplan gegen Rassismus angekündigt, wird die Kommission 2021 über die Anwendung der Richtlinie Bericht erstatten 43 und bis 2022 Folgemaßnahmen mit möglichen Rechtsvorschriften ergreifen. Darüber hinaus wird die Kommission auch weiterhin die Arbeit der Gleichstellungsstellen unterstützen, die in ihrem Tätigkeitsbereich 44 der Verbesserung der Situation und der Erfahrungen der Roma eine hohe Priorität einräumen. Die Kommission wird die Umsetzung der Kommissionsempfehlung zu Standards für Gleichstellungsstellen überwachen 45 . Die Rolle und Unabhängigkeit der Gleichstellungsstellen und der mögliche Bedarf an neuen Rechtsvorschriften zur Stärkung der Rolle dieser Stellen wird ein wichtiges Thema im Bericht von 2021 sein.

    Die Kommission wird auch ihre Arbeit zur Verhütung und Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit fortsetzen, insbesondere durch die Verstärkung der Erfassung und Meldung von Hassverbrechen mit Unterstützung der FRA, die Verbesserung der Schulungsstrategien der Strafverfolgungsbehörden und die Stärkung der Unterstützung für Opfer von Hassverbrechen. Nach Angaben der FRA 46 erlebt ein großer Anteil der Roma (30 % der Befragten mit Roma-Herkunft) hassmotivierte Belästigungen. Die Kommission bekräftigt ihre Verpflichtung, die vollständige und korrekte Umsetzung und Durchführung des Rahmenbeschlusses des Rates zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sicherzustellen und gegebenenfalls Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten 47 . Als Voraussetzung für den Kampf gegen Antiziganismus müssen die Mindeststandards für die Kriminalisierung von Hassreden sowie das Leugnen, Billigen oder Verharmlosen des Holocaust vollständig und ordnungsgemäß in das Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Wie andere Angehörige ethnischer oder rassischer Minderheiten sind auch die Roma von Hassreden im Internet betroffen, und Antiziganismus ist einer der am häufigsten genannten Gründe für Hassreden. Die Kommission wird weiterhin mit IT-Unternehmen zusammenarbeiten, um illegale Hassreden im Internet zu bekämpfen, und ihre Bemühungen auf andere soziale Medienplattformen ausdehnen 48 . Der Rahmenbeschluss wird durch die Richtlinie über die Rechte von Opfern 49 ergänzt, die u. a. darauf abzielt, Gerechtigkeit, Schutz und Unterstützung für Opfer von Hassverbrechen und Hassreden sicherzustellen. Die EU-Strategie für die Rechte von Opfern (2020-2025) befasst sich mit den spezifischen Bedürfnissen der Opfer von Hassverbrechen, einschließlich Roma 50 .

    IV.2.    Durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung der Roma in politischen Initiativen der EU und Mobilisierung von EU-Mitteln für Roma 51

    Die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma in allen relevanten Initiativen der Kommission wird für die Erreichung der in diesem strategischen Rahmen festgelegten Ziele ausschlaggebend sein. Bei der Entwicklung politischer Maßnahmen – von der sozioökonomischen Inklusion bis zur künstlichen Intelligenz, vom Grünen Deal bis zur digitalen Integration und von der Bekämpfung von Hassreden bis zur Migrationspolitik – ist mit der Aufnahme der Gleichstellungsdimension auch sicherzustellen, dass die politischen Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene den Interessen aller Roma dienen. Im Rahmen ihrer Aktivitäten zur Förderung der Gleichheit für alle und der Gleichheit in allen ihren Bedeutungen wird sich die interne Taskforce der Kommission für Gleichstellungsfragen darum bemühen, dass die Bekämpfung von Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft und ihren Überschneidungen mit anderen Diskriminierungsgründen in alle Politikbereiche, Rechtsvorschriften und Finanzierungsprogramme der EU integriert wird. Bei der Umsetzung des EU-Aktionsplans gegen Rassismus 2020-2025 wird die Sichtweise der Roma durchgängig berücksichtigt werden. Beratungen und Schulungen zum Mainstreaming werden alle Beteiligten bei der Verankerung eines Gleichstellungsansatzes in jeder Stufe der EU-Interventionen unterstützen, und eine aktivere Konsultation von Organisationen, die Roma vertreten, wird während des gesamten Politikzyklus der Kommission gefördert werden.

    Die kommissionsinterne Roma-Taskforce 52 wird weiterhin verschiedene Kommissionsdienststellen auf verschiedenen Ebenen in vorrangige Schlüsselbereiche einbinden, wie z. B. die effektive Nutzung von EU-Mitteln zur Förderung der Gleichstellung und Inklusion der Roma.

    Als Teil von Next Generation EU wird die neue Aufbau- und Resilienzfazilität Investitionen und Reformen unterstützen, die für einen dauerhaften Aufschwung unerlässlich sind und der Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Resilienz und der Kohäsion dienen. Um Unterstützung zu erhalten, müssen die Mitgliedstaaten Aufbau- und Resilienzpläne erstellen, die sich mit den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Krise, dem digitalen und grünen Übergang und den entsprechenden Prioritäten, die in den länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters festgelegt wurden, befassen. Diese Unterstützung wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, die Inklusion von marginalisierten Gruppen zu fördern, darunter Roma und andere Angehörige einer rassischen oder ethnischen Minderheit. Die Vorschläge der Kommission für den mehrjährigen Finanzrahmen unterstützen die Inklusion der Roma und den Kampf gegen Diskriminierung, insbesondere über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Im Jahr 2019 hob die Kommission in mehreren länderspezifischen Berichten des Europäischen Semesters die Bedeutung der Inklusion der Roma hervor 53 ; dies sollte in den Programmen 2021-2027 aufgegriffen und behandelt werden.

    Vorschläge der Kommission für die Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen, die ESF+-Verordnung, die EFRE-Verordnung und die ELER-Verordnung 54 :

    üBereitstellung finanzieller Unterstützung für die Umsetzung nationaler strategischer Rahmen und Maßnahmen für Roma, einschließlich Aktivitäten in den Bereichen menschliche Fähigkeiten, Infrastruktur und Kapazitätsaufbau;

    üSicherstellung, dass alle Programme während ihrer Vorbereitung, Durchführung, Überwachung und Evaluierung die Chancengleichheit für alle ohne Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung fördern;

    üForderung, dass über den gesamten Zeitraum 2021-2027 hinweg auf thematischer (nationaler strategischer Politikrahmen für die Roma, nationaler strategischer Politikrahmen für soziale Inklusion und Armutsbekämpfung) und horizontaler (Charta der Grundrechte) Ebene für günstige Rahmenbedingungen gesorgt wird;

    üForderung, dass mindestens 25 % der ESF+-Mittel die soziale Inklusion fördern, wobei sicherzustellen ist, dass ein Mindestbetrag auf die Bedürftigsten ausgerichtet ist; und

    üBetonung des „Partnerschaftsprinzips“, d. h. der Beteiligung aller relevanten Akteure, einschließlich der Stellen, die die soziale Inklusion, Nichtdiskriminierung und Grundrechte vertreten, und der Organisationen der Zivilgesellschaft, an der Vorbereitung und Durchführung von Programmen und Partnerschaftsabkommen sowie an den Monitoringausschüssen.

    Die Mitgliedstaaten spielen eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der öffentlichen Politik und der möglichst umfassenden Nutzung von Finanzierungsprogrammen zur Unterstützung der Roma, da der Großteil des EU-Haushalts von den Mitgliedstaaten in geteilter Verwaltung ausgeführt wird. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die Mittel im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027 und von „Next Generation EU“ gezielt zur Bewältigung der Herausforderungen und Bedürfnisse der Roma einzusetzen, um die in ihren nationalen strategischen Rahmen für die Roma eingegangenen Verpflichtungen umzusetzen. Die Kommission wird bestrebt sein sicherzustellen, dass die im Europäischen Semester identifizierten länderspezifischen Herausforderungen in den bevorstehenden Partnerschaftsabkommen angemessen berücksichtigt werden und dass Maßnahmen zur Förderung von Gleichstellung und Inklusion im Rahmen operationeller Programme umgesetzt werden. Die Kommission wird genau darauf achten, dass in diesen Mitgliedstaaten eine Doppelstrategie verfolgt wird, bei der einerseits Dienstleistungen inklusiv gestaltet werden und andererseits gezielte Programme für marginalisierte Roma-Gemeinschaften bereitgestellt werden, und dass sich dies in den Programmplanungsdokumenten 2021-2027 niederschlägt. Die von der Kommission vorgeschlagenen grundlegenden Voraussetzungen für spezifische EU‑Fonds in Bezug auf die Jahre 2021-2027 zielen darauf ab, die Achtung der Grundrechte sowie die Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma sicherzustellen.

    Um die Effizienz und Wirksamkeit der auf Roma ausgerichteten Interventionen zu erhöhen, wird die Kommission transnationale Lernprozesse in Bezug auf Politik und Finanzierung unterstützen, darunter das Netzwerk EURoma 55 , an dem Verwaltungsbehörden und nationale Roma-Kontaktstellen beteiligt sind.

    Das InvestEU-Programm 56 kann im Rahmen seines Investitionsfensters soziale Investitionen und Kompetenzen auch zur sozioökonomischen Inklusion von marginalisierten Gruppen, einschließlich der Roma, beitragen. Dies kann durch innovative Finanzierungsansätze wie Anleihen mit sozialer Wirkung (Social Impact Bonds) und ergebnisorientierte Projekte geschehen, einschließlich einer Kopplung mit EU-Zuschüssen und/oder Finanzinstrumenten aus sektoriellen Programmen oder der Kombination verschiedener EU-Finanzierungsströme. Die Kommission wird zielgerichtete Pilotinitiativen dahin gehend durchführen, Arbeitsansätze zu konkreten Inklusionsaspekten (Wohnen, Beschäftigung, soziale Sicherheit) durch den Einsatz innovativer Finanzierungsansätze zu erproben und zu demonstrieren, die durch größere Programme auf nationaler oder EU-Ebene aufgegriffen/erweitert oder nachgebildet werden könnten. Die Mitgliedstaaten können sich über das Instrument für technische Unterstützung um technische Unterstützung bemühen, um die Gleichstellung der Roma in politischen Entscheidungs- und Reformprozessen durchgängig zu berücksichtigen.

    IV.3.    Maßnahmen und Unterstützung der EU zur Förderung der Teilhabe, Inklusion und Vielfalt der Roma

    Im EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025 verpflichtete sich die Kommission, als EU-Organ mit gutem Beispiel voranzugehen, indem sie Schritte unternimmt, um die Repräsentativität der Kommissionsbediensteten durch gezielte Maßnahmen bei Einstellungs- und Auswahlverfahren deutlich zu verbessern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen wird die Kommission sicherstellen, dass sie auf Roma angewendet werden. Die Kommission fordert die anderen Organe und Einrichtungen der EU auf, Schritte zur Förderung von Vielfalt und Inklusion an ihren jeweiligen Arbeitsplätzen zu unternehmen.

    Die Kommission wird regelmäßige Treffen mit Vertretern der Mitgliedstaaten 57 und auf EU-Ebene tätigen Organisationen der Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen mit einem deutlicheren Auftrag zur gegenseitigen Wissensvermittlung organisieren. Sie wird auch für einen regelmäßigen Austausch zwischen den Akteuren sorgen. Die Kommission wird in den Jahren 2021-2027 weiterhin Treffen zur Kohäsionspolitik mit Organisationen der Zivilgesellschaft („strukturierter Dialog“) organisieren. Sie wird geschlossene Dialogsitzungen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen der Roma über kohäsionspolitische Entwicklungen abhalten.

    Wie vom Europäischen Parlament vorgeschlagen 58 , wird die Kommission einen neuen Zyklus zum Kapazitätsaufbau in der Roma-Zivilgesellschaft einleiten, um ein koordiniertes unabhängiges zivilgesellschaftliches Monitoring und die diesbezügliche Berichterstattung zu ermöglichen, wobei auf den Lehren aus dem Projekt Roma Civil Monitor (2017-2020) aufgebaut wird. Berichte über das koordinierte unabhängige Monitoring durch die Zivilgesellschaft sind ab 2022 in einem Zweijahreszyklus geplant.

    Die Kommission wird versuchen, den Einfluss der europäischen Roma-Plattform 59 zu maximieren, indem sie nationale Regierungen, die EU, internationale Organisationen und Vertreter der Roma-Zivilgesellschaft zusammenbringt und versucht, die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch zu fördern. Sie wird thematische, länderspezifische und regionale Überprüfungen der nationalen strategischen Rahmen organisieren und dabei die Ergebnisse des Projekts des Monitoring durch die Roma-Zivilgesellschaft und der nationalen Überwachungsberichte zugrunde legen.

    Durch ihre Finanzierung der nationalen Roma-Plattformen wird die Kommission eine Reform dieser Plattformen 60 fördern, insbesondere indem sie sie repräsentativer für die nationale Roma-Bevölkerung macht. Sie sollten auf neue Akteure (z. B. Kinderrechtsorganisationen, den Privatsektor) ausgeweitet werden, um einen neuen Wissensaustausch zu ermöglichen, das Potenzial sozialer Innovationen zu erschließen, Denkweisen zu verändern und einen dauerhaften sozialen Wandel herbeizuführen. Um die aktive Mitwirkung von Roma, insbesondere von Frauen und jungen Menschen, zu fördern, sollte ein Plattformvertreter gewählt werden, um die länderübergreifende Vernetzung zwischen nationalen und europäischen Roma-Plattformen sicherzustellen, während Roma-Jugendlichen spezielle Praktika oder Nachwuchsstellen in nationalen Strukturen angeboten werden sollten, die mit der Realisierung nationaler Roma-Plattformen verbunden sind. Synergien mit anderen EU-, nationalen oder internationalen Initiativen, insbesondere dem zivilen Überwachungsprojekt, sollten genutzt werden, um das gegenseitige Lernen und den Politiktransfer zu fördern.

    IV.4.    Maßnahmen und Unterstützung der EU zur Förderung der Gleichstellung und zur Bekämpfung von Antiziganismus

    Zur Förderung der Gleichstellung der Roma durch Bekämpfung von Antiziganismus wird die Kommission Aktivitäten unterstützen, die positive Narrative und den Roma zugehörige Rollenvorbilder fördern, negative Stereotypen bekämpfen, das Bewusstsein für die Geschichte und Kultur der Roma stärken und Wahrheit und Versöhnung im Rahmen des Programms „Bürger, Gleichheit, Rechte und Werte“ fördern.

    Die Kommission wird eine gemeinsame Kampagne mit der UNESCO durchführen, um gegen Desinformation, Hassreden und Verschwörungstheorien vorzugehen, einschließlich jener, die gegen Roma gerichtet sind. Sie wird weiterhin den privaten Sektor über die EU-Plattform der Chartas der Vielfalt unterstützen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Medien prüfen, um positive Narrative zu schaffen und Gleichheit und Vielfalt in allen Bereichen zu fördern. Aufbauend auf den vorhandenen Erfahrungen 61 wird die Kommission eine Reihe von Seminaren zu rassischen und ethnischen Stereotypen (auch auf Roma bezogene) entwickeln, an denen Journalisten, Organisationen der Zivilgesellschaft und Angehörige rassischer oder ethnischer Minderheiten gemeinsam teilnehmen.

    Die Kommunikationsaktivitäten der Kommission werden auf die Vorteile von Gleichheit und Vielfalt aufmerksam machen 62 . Die Kommission wird eine Reihe von Sensibilisierungsveranstaltungen organisieren, die sich auf Mitgliedstaaten mit großen Roma-Gemeinschaften konzentrieren, um Stereotypen zu bekämpfen, die kulturelle Vielfalt zu fördern, Roma-Kinder, Jugendliche und Frauen als Vorbilder in verschiedenen Gemeinschaften zu stärken und hervorzuheben und Gemeinschaften zusammenzubringen.

    Das Bewusstsein für die Folgen der Mehrfachdiskriminierung von Roma-Frauen wird mit der EU-weiten Kommunikationskampagne zur Bekämpfung von Geschlechterstereotypen abgestimmt, die als Teil der Gleichstellungsstrategie einen intersektionalen Ansatz in Bezug auf alle Lebensbereiche verfolgt.

    Die Kommission wird:

    -    die bestehende EU-Gesetzgebung zum Schutz der Roma vor Diskriminierung und Rassismus durchsetzen und gegebenenfalls Lücken schließen;

    -    die Roma-Gleichstellung in politischen Initiativen der EU durchgehend berücksichtigen und EU-Mittel für die Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma mobilisieren;

    -    Maßnahmen zur Verbesserung der Vielfalt der Kommissionsbediensteten ergreifen;

    -    einen neuen Zyklus zum Kapazitätsaufbau in der Roma-Zivilgesellschaft einleiten und europäische und nationale Roma-Plattformen stärken;

    -    positive Narrative und den Roma zugehörige Rollenvorbilder fördern, negative Stereotypen bekämpfen, für die Geschichte und Kultur der Roma sensibilisieren und Wahrheit und Versöhnung fördern.

    V.    Förderung der Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma über die EU hinaus

    Die EU und die Mitgliedstaaten sollten die Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma in ihrem außenpolitischen Handeln fördern, insbesondere im Rahmen ihrer Erweiterungs-, Nachbarschafts-, Entwicklungs- und humanitären Politik.

    Die Region des Westbalkans stellt für die EU eine geostrategische Priorität dar. Die Mitteilung der Kommission vom Februar 2020 63 fordert eine Angleichung an die EU-Politik, auch bei der Unterstützung der am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen. Die Partner im Westbalkan haben sich dem EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 bereits freiwillig angepasst. Und sie haben einige bemerkenswerte Fortschritte gemacht. Beim EU-Westbalkan-Gipfel in Zagreb im Mai 2020, bekräftigten die Führungsspitzen der EU ihre Unterstützung für die europäische Perspektive für den Westbalkan, wie auch ihre Entschlossenheit, die Unterstützung für den politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandel der Region zu verstärken. 64 Sie begrüßten das starke Engagement der Partner im Westbalkan, der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie der Achtung der Menschenrechte, der Gleichstellung der Geschlechter und der Rechte der Angehörigen von Minderheiten Vorrang einzuräumen. 65

    Die Präsenz der Roma auf dem Westbalkan hat einen wichtigen Stellenwert, ähnlich wie in den EU-Mitgliedstaaten mit einer großen Roma-Bevölkerung. Es gibt zwingende Gründe dafür, die Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma in der EU und auf dem Westbalkan auf die gleiche Weise anzugehen, einschließlich der Anwendung der gleichen Ziele für den Zeitraum bis 2030. Im Juli 2019 verabschiedeten die Ministerpräsidenten der Westbalkanländer eine Erklärung zur Integration der Roma im Rahmen des EU-Erweiterungsprozesses, in der sie sich verpflichten, die Situation der Roma in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheit, Wohnen, zivilstandsrechtliche Erfassung und Nichtdiskriminierung bis zum Zeitpunkt ihres Beitritts konkret zu verbessern. 66 . Die EU wird die Umsetzung der Erklärung und die Arbeit an der Datenerhebung, an einer auf die Bedürfnisse der Roma zugeschnittenen Haushaltsplanung und an der Kartierung des Roma-Wohnraums weiterhin unterstützen. Die schrittweise Anpassung an die Ziele und Methoden der EU wird Teil der europäischen Perspektive für alle Länder sein, die der EU beitreten wollen.

    Die Partner im Westbalkan legen, ähnlich wie beim Semesterprozess der EU-Mitgliedstaaten, jährliche Wirtschaftsreformprogramme (ERP) vor, die Reformen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Verbesserung der Bedingungen für inklusives Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen beinhalten. Die ERP enthalten Berichte über soziale Inklusion, Armutsbekämpfung und Chancengleichheit, auch in Bezug auf Roma. Das Instrument für Heranführungshilfe 2021-2027 wird – nach seiner Verabschiedung – weiterhin Reformen und die Ausrichtung auf die EU-Anforderungen auf regionaler und nationaler Ebene unterstützen. Der Wirtschafts- und Investitionsplan für den Westbalkan nennt vorrangige Investitionsbereiche zur Förderung von Konvergenz, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der Region, vor allem zur Unterstützung von marginalisierten Gruppen und Minderheiten, insbesondere der Roma-Gemeinschaften. 67 Zusätzliche relevante EU-Mittel im Zusammenhang mit der Erholung von COVID-19 oder anderen Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der Außenbeziehungen, wie z. B. das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI), werden gleichfalls mobilisiert, um die Inklusion der Roma zu fördern. 68

    Die EU wird weiterhin Nichtdiskriminierung und Gleichstellung in der ganzen Welt auf der Grundlage des strategischen Rahmens der EU 69 und der EU-Aktionspläne für Menschenrechte und Demokratie (2020-2024) 70 sowie der EU-Aktionspläne für die Gleichstellung 71 fördern und sich der Roma-Aspekte bei der Umsetzung der EU-Leitlinien über Nichtdiskriminierung im auswärtigen Handeln von 2019 72 annehmen. Die Maßnahmen der EU werden nationale Initiativen ergänzen und die Zivilgesellschaft unterstützen. Die Gleichstellung und Inklusion der Roma wird ein regelmäßiger Tagesordnungspunkt in Menschenrechts- und anderen politischen Dialogen mit Nicht-EU-Ländern sein, die eine große Roma-Bevölkerung haben. Die EU wird ihr aktives Engagement für die Gleichstellung der Roma in regionalen und multilateralen Foren fortsetzen, insbesondere im Europarat, in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und in den Vereinten Nationen.

    VI.    Schlussfolgerung

    Seit Jahrhunderten haben die Roma zum kulturellen Reichtum, zur Vielfalt, zur Wirtschaft und zur gemeinsamen Geschichte Europas beigetragen. Die EU hat die Pflicht, ihre Roma-Minderheit vor Diskriminierung, Antiziganismus und sozialer Ausgrenzung zu schützen. Um die Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma zu erreichen, müssen sich alle Organe und Einrichtungen der EU, nationalen Regierungen und EU-Agenturen, Gleichstellungsstellen und andere Menschenrechtsinstitutionen zusammenschließen und in Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen sowie unter voller Einbeziehung der Roma zu handeln beginnen. Die Kommission fordert das Europäische Parlament auf, diesen strategischen Rahmen zu unterstützen, und fordert den Rat auf, sich für eine rasche Verabschiedung der vorgeschlagenen Empfehlung für die Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma einzusetzen und sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission Hand in Hand arbeiten. Wenn wir zusammenarbeiten, können wir bis 2030 wirkliche Fortschritte erzielen, um ein Europa zu schaffen, in dem Roma und Roma-Gemeinschaften in all ihrer Vielfalt in allen Lebensbereichen gleiche Chancen haben, von der sozioökonomischen Inklusion profitieren und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben.

    (1)

         Eine Union der Gleichheit: EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025 ( COM(2020) 565 final ) .

    (2)

         Die Verwendung von „Roma“ als Oberbegriff umfasst ein breites Spektrum verschiedener Menschen mit Romani-Hintergrund, darunter Roma, Sinti, Kalé, Romanichal und Boyash/Rudari. Er umfasst auch Gruppen wie Aschkali, Ägypter, Jenische, Dom, Lom, Rom und Abdal sowie Reisende, einschließlich „ethnic Travellers“ oder Personen, die unter dem Verwaltungsbegriff „gens du voyage“ geführt werden, sowie Menschen, die sich als „Gypsies“, „Tsiganes“ oder „Tziganes“ bezeichnen, – ohne dass damit den Gruppen ihre besonderen Merkmale abgesprochen werden sollen.

    (3)

          Schätzungen des Europarats von 2012 .

    (4)

         Antiziganismus (eine Form des Rassismus, die sich gegen Roma richtet) ist ein historisch verwurzeltes strukturelles Phänomen, das auf institutioneller, sozialer und zwischenmenschlicher Ebene auftritt. Es hat seinen Ursprung in der Art und Weise, wie die Mehrheit die als „Zigeuner“ geltenden Personen betrachtet und behandelt. Es ist in einem Prozess des „Othering“ verwurzelt, das sowohl auf negativen als auch auf positiven, exotisierenden Stereotypen aufbaut. Während es unter jenen, die die Notwendigkeit der Verstärkung des Kampfs dagegen befürworten, einen Konsens über das Verständnis von Antiziganismus gibt, gab es eine Debatte über den Begriff selbst. Das Europäische Parlament (in seinen Entschließungen von 2015 , 2017 , 2019 und 2020 ), die Kommission (in ihren jährlichen Mitteilungen von 2015 bis 2019 sowie in ihren Schlussfolgerungen von 2018), der Rat (in seiner Empfehlung von 2013 und in seinen Schlussfolgerungen von 2016 ) und der Europarat haben anerkannt, dass Antiziganismus ein Hindernis bei der Inklusion darstellt und daher bekämpft werden muss. Die Kommission verwendet die von der Allianz gegen Antiziganismus  vorgeschlagene Schreibung, räumt aber ein, dass in verschiedenen nationalen Kontexten unterschiedliche Bezeichnungen angebracht sein könnten.

    (5)

          KOM(2011) 173 final .

    (6)

         Nationale Vertreter, die ernannt werden, um als Kontaktstelle für die nationale Roma-Strategie zu fungieren, und befugt sind, deren Weiterentwicklung und Umsetzung auf nationaler Ebene zu koordinieren. Nach Annahme des EU-Rahmens wurden sie in allen Mitgliedstaaten ernannt, mit Ausnahme von Malta, das keine Roma-Gemeinschaft hat.

    (7)

         Empfehlung des Rates vom 9. Dezember 2013 für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten ( ABl. C 378 vom 24.12.2013, S. 1 ).

    (8)

         Wie die Evaluierung des Rahmens gezeigt hat: COM(2018) 785 final , SWD(2018) 480 final .

    (9)

         Bericht über die Evaluierung des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 ( COM(2018) 785 final).

    (10)

         Gemäß der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft hat die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen drei Länder (CZ, HU und SK) wegen schulischer Segregation von Roma-Kindern eingeleitet.

    (11)

         Bericht über die Evaluierung des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 (COM(2018) 785 final).

    (12)

         Siehe begleitende Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SWD(2020) 530 final, Anhang 1.

    (13)

          COM(2019) 406 , SWD(2019) 320 , alle Jahresberichte .

    (14)

          A meta-evaluation of interventions for Roma inclusion [Eine Meta-Evaluierung der Interventionen zur Inklusion der Roma] .

    (15)

         Siehe Europäisches Parlament 2020 ,  2019 , Rat ,   Zivilgesellschaft .

    (16)

         In Artikel 10 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) heißt es dazu: „Bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen zielt die Union darauf ab, Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen“. Das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen definiert „Intersektionalität“ als „analytisches Werkzeug zur Untersuchung, zum Verständnis und zur Reaktion auf welche Art und Weise sich das biologische und das soziale Geschlecht mit anderen persönlichen Merkmalen/Identitäten überschneiden und wie diese Überschneidungen zu eindeutigen Diskriminierungserfahrungen beitragen“. Diese Definition gilt gleichermaßen für jede Form der Diskriminierung.

    (17)

         Die Grundsätze 1 (Bildung von hoher Qualität und in inklusiver Form), 3 (Chancengleichheit) und 20 (Zugang zu essenziellen Dienstleistungen) sind für Roma besonders wichtig und geben die Richtung für die Verwendung von EU-Mitteln sowohl für gezielte als auch für Mainstream-Maßnahmen vor.

    (18)

         Bei dem Ziel der Agenda „niemanden zurückzulassen“ gibt es hinsichtlich der Verbesserung der Situation der Roma in Europa erheblichen Handlungsbedarf. Durch die Verbesserung der Situation der Roma kann die EU der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) näher kommen. Die SDG 1-2 (Beendigung von Armut und Hunger), 3-4 (Förderung von Gesundheit und Wohlergehen und hochwertiger Bildung für alle), 6‑7 (Verfügbarkeit von Wasser und Sanitärversorgung und bezahlbare, saubere Energie), 10-11 (Ungleichheit innerhalb von und zwischen Staaten verringern, für inklusive und nachhaltige Städte und Siedlungen sorgen) und 16 (inklusive Gesellschaften, Zugang zur Justiz für alle und effektive, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen) sind besonders wichtige Einstiegspunkte.

    (19)

         In den Schlussfolgerungen des Rates von 2016 Beschleunigung des Prozesses der Integration der Roma wurde die Kommission aufgefordert, eine Initiative für die Zeit nach 2020 vorzuschlagen und darin einen Vorschlag für eine Überarbeitung der Empfehlung des Rates von 2013 aufzunehmen.

    (20)

         Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. September 2020 zur Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma: Bekämpfung der negativen Einstellung gegenüber Menschen mit Roma-Hintergrund in Europa ( P9_TA(2020)0229 ); Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Februar 2019 zur Notwendigkeit eines verstärkten strategischen Rahmens der EU für nationale Strategien zur Integration der Roma und für eine intensivere Bekämpfung des Antiziganismus für die Zeit nach 2020 ( P8_TA(2019)0075 ); Schlussfolgerungen des EPSCO-Rates vom 24. Oktober 2019 zur Ökonomie des Wohlergehens ( 13432/19 ), in denen die Kommission aufgefordert wird, die Verpflichtung zur Integration der Roma zu erneuern. Darüber hinaus forderten die Teilnehmer der hochrangigen Konferenz zum EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma, die am 4. und 5. März 2019 in Bukarest stattfand, die Kommission auf, einen ehrgeizigen neuen EU-Rahmen für die Zeit nach 2020 vorzuschlagen, und appellierten an die Mitgliedstaaten und Erweiterungsländer, ihre Verpflichtungen zur Integration der Roma zu verstärken. Informationen des Vorsitzes ( 7003/19 vom 14.3.2019).

    (21)

         Zu der Anforderung, im EU-Rahmen für die Zeit nach 2020 einen klaren Schwerpunkt auf die Bekämpfung von Antiziganismus und Diskriminierung zu legen, siehe die Expertenempfehlungen „How to address anti-Gypsyism in a post-2020 EU Roma Framework?“ (Wien, 27.11.2018), die im Anschluss an die Konferenz entwickelt wurden.

    (22)

         Siehe begleitende Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SWD(2020) 530 final.

    (23)

         Weitere Informationen zu der Beschreibung der Indikatoren und den Datenquellen sind in Anhang 2 und im Bericht über den Überwachungsrahmen für eine EU-Initiative zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma nach 2020 der Arbeitsgruppe zu Indikatoren für die Integration der Roma und zur diesbezüglichen Berichterstattung (koordiniert von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), an der nationale Roma-Kontaktstellen, nationale statistische Ämter und die Kommission beteiligt sind) enthalten.

    (24)

         Weitere Indikatoren werden derzeit von der Arbeitsgruppe zu Indikatoren für die Integration der Roma und zur diesbezüglichen Berichterstattung untersucht, die von der FRA koordiniert wird. Diese Indikatoren betreffen z. B. materielle und soziale Deprivation, Zugang zu Gesundheits- und Sozialdiensten und Wohnsegregation.

    (25)

         Siehe die Gemeinsamen Grundprinzipien . Prinzip 2 (gezielte Strategien ohne ausschließlichen Charakter) „impliziert die Schwerpunktlegung auf Roma als Zielgruppe, ohne jedoch andere Menschen auszuschließen, die ähnliche sozioökonomische Umstände teilen“. Prinzip 4 (Ausrichtung auf Mainstreaming) bezieht sich auf das Ziel „die Roma in die Mehrheitsgesellschaft einzugliedern (allgemeine Bildungseinrichtungen, allgemeiner Arbeits- und Wohnungsmarkt). Sollten noch teilweise oder vollständig segregierte Bildungs- oder Wohnverhältnisse bestehen, müssen die Inklusionsstrategien für Roma darauf abzielen, diese Altlast zu überwinden. Die Entwicklung künstlicher und segregierter ‚Roma‘-Arbeitsmärkte ist zu vermeiden.“

    (26)

         Für einen menschenrechtsbasierten Ansatz bei der Datenerhebung werden die nationalen Behörden dazu angeregt, folgende Publikationen zu nutzen: European handbook on equality data (Überarbeitung von 2016),   Guidelines on improving the collection and use of equality data (2018) und Data collection in the field of ethnicity (2017) . Die Mitgliedstaaten werden dazu angeregt, die notwendigen Ressourcen für eine solche Datenerhebung bereitzustellen und die Unterstützung der FRA zu nutzen, um ihre Kapazitäten zu diesem Zweck zu stärken.

    (27)

         Siehe begleitende Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SWD(2020) 530 final.

    (28)

         Die Gemeinsamen Grundprinzipien für die Inklusion der Roma bieten einen Rahmen für die erfolgreiche Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen zur Unterstützung der Inklusion der Roma. Die Prinzipien  2 und 4 befassen sich mit der Kombination von gezielten und Mainstream-Maßnahmen.

    (29)

         Bei der Programmplanung des ESF+-Sonderziels zur Verbesserung der sozioökonomischen Integration von marginalisierten Gemeinschaften wie den Roma müssen die Mitgliedstaaten alle Anforderungen in Anhang IV des Vorschlags der Kommission für die Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen für den Zeitraum 2021-2027 bezüglich der thematischen grundlegenden Voraussetzungen für nationale strategische Rahmen für die Roma erfüllen. Mehrere andere EU-Finanzierungsinstrumente, darunter die Fonds der Kohäsionspolitik, können für die Gleichstellung und Inklusion der Roma genutzt werden.

    (30)

         Diese Plattformen bringen staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure zusammen. Sie zielen darauf ab, die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch über eine erfolgreiche Inklusion der Roma anzuregen.

    (31)

         Bereits im Zeitraum 2011-2020 wurde ein Netzwerk von nationalen Roma-Kontaktstellen geschaffen, das den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene ermöglicht.

    (32)

         Vier EU-Länder verfügen über eine große Roma-Bevölkerung (Bulgarien: 9,94 %, Rumänien: 9,02 %, Slowakei: 8,63 %, Ungarn: 7,49 %). Tschechien hat eine kleinere Roma-Bevölkerung (1,90 %), das gilt auch für Griechenland (1,63 %) und Spanien (1,55 %). Siehe Schätzungen des Europarates für 2012 .  

    (33)

          Gemeinsame Grundprinzipien .

    (34)

         Anhang 1 stützt sich auf die Erfahrungen aus der Evaluierung des EU-Rahmens, auf die Beiträge aus drei Expertenberichten und zivilen Stellungnahmen, die in die Überlegungen zur Politik für Roma nach 2020 einfließen , sowie auf das Fachwissen der Kommissionsdienststellen.

    (35)

         Ein laufendes Projekt der Kommission, das bis Ende 2020 abgeschlossen sein soll, analysiert die Grundursachen der Übertragung von Armut und Ausgrenzung über die Generationen hinweg und schlägt Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung vor. Bei einem weiteren laufenden Projekt der Kommission und der Agentur für Grundrechte werden Daten analysiert, um Erkenntnisse zu gewinnen über die auf subnationaler Ebene bestehenden Zusammenhänge zwischen Diskriminierung und Gefährdung in Europa, über den Einfluss der Diskriminierung auf das relative Risiko der sozioökonomischen Ausgrenzung sowie darüber, ob die Roma in bestimmten territorialen Kontexten stärker von der COVID-19-Pandemie betroffen und entsprechend gefährdet waren. Die Ergebnisse können eine Evidenzbasis für umfassende Maßnahmen gegen sozioökonomische Benachteiligung und Diskriminierung bilden.

    (36)

         Insbesondere von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission für randomisierte Wirkungsevaluierungen ausgewählter gezielter oder allgemein ausgerichteter Vorreiter-Interventionen, aber auch von der Agentur für Grundrechte hinsichtlich der Beurteilung der Relevanz der geplanten Maßnahmen.

    (37)

         Rumänien zum Beispiel erhält derzeit im Rahmen des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen technische Unterstützung bei der Entwicklung eines Monitoring- und Evaluierungssystems für die Umsetzung der Strategie zur Inklusion der Roma.

    (38)

         Zur Etablierung des Prinzips der Selbstidentifikation in auf Einzelpersonen bezogenen Datensammlungen, z. B. Volkszählungen, großräumigen Erhebungen und ggf. Verwaltungsdaten.

    (39)

         Im Jahr 2021 wird die Umfrage auf Serbien und Nordmazedonien ausgeweitet.

    (40)

         Siehe insbesondere Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union ( EUV ), die Artikel 8, 10, 19 und 67 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ( AEUV ) sowie die Artikel 20 und 21 der Charta .

    (41)

          2000/43/EG .

    (42)

          2008/913/JI .

    (43)

         Der Bericht wird sich auch mit der Anwendung der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16) befassen.

    (44)

         Equinet, 28. Juli 2020: „Roma and Traveller inclusion: towards a new EU framework learning from the work of equality bodies“ .

    (45)

          C(2018) 3850 final .

    (46)

         FRA, Zweite europäische Erhebung über Minderheiten und Diskriminierung, 2017.

    (47)

         EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025 ( COM(2020) 565 final ).

    (48)

         Siehe die Arbeit zum Umgang mit illegalen Online-Inhalten ( C(2018) 1177 final ).

    (49)

         2012/29/EU.

    (50)

          COM(2020) 258 final .  

    (51)

         Siehe Anhang 3 der Arbeitsunterlage für weitere Informationen über relevante politische Mainstream-Initiativen der EU und die Verwendung von EU-Mitteln.

    (52)

         2010 eingerichtet, bestehend aus Vertretern der GD JUST, EMPL, EAC, SANTE, NEAR, HOME, REGIO und AGRI.

    (53)

         Siehe Länderberichte für BG, CZ, ES, HU, RO, SK und insbesondere deren Anhang D.

    (54)

          COM(2018) 375 final , COM(2018) 382 final , COM(2018) 392 final .

    (55)

          Netzwerk , das 2007 von der spanischen ESF-Verwaltungsbehörde ins Leben gerufen wurde.

    (56)

         InvestEU-Programm (2021-2027), siehe auch Anhang 3 der Arbeitsunterlage.

    (57)

         Im Zusammenhang mit dem Netzwerk der nationalen Roma-Kontaktstellen.

    (58)

          Vorbereitende Maßnahme 2020 — Roma Civil Monitor — Stärkung der Kapazitäten und Beteiligung der Roma und der für die Roma eintretenden Teile der Zivilgesellschaft bei der Überwachung und Überprüfung der Politik .

    (59)

          https://ec.europa.eu/info/policies/justice-and-fundamental-rights/combatting-discrimination/roma-and-eu/european-platform-roma-inclusion_en .

    (60)

         Nationale Roma-Plattformen sind Teilhabe- und Konsultationsprozesse, die von nationalen Roma-Kontaktstellen einberufen und verwaltet werden, um den Dialog, das gegenseitige Lernen, die Zusammenarbeit und die Beteiligung an der Entwicklung, Umsetzung und Überwachung nationaler strategischer Rahmenwerke zu fördern. Die Kommission unterstützt sie über regelmäßige Aufrufe zur finanziellen Unterstützung. Die Prozesse der nationalen Roma-Plattformen sollten zur Gestaltung, Umsetzung, Überwachung und Überprüfung der Politik beitragen. Die Hauptaufgabe der Plattformen besteht aus drei Bereichen: Erweiterung der politischen Diskussionen über die Umsetzung nationaler strategischer Rahmen für die Roma, Vertiefung der innerstaatlichen Strukturen der Rechenschaftspflicht und Stärkung der Verbindungen zwischen der lokalen und der nationalen Ebene.

    (61)

         Siehe Medienseminare – Stoppen der Diskriminierung von Roma .

    (62)

         Z. B. aus der Sicht einer Roma-Frau: Chancengleichheit — lassen wir sie für alle Wirklichkeit werden .

    (63)

         Stärkung des Beitrittsprozesses – Eine glaubwürdige EU-Perspektive für den westlichen Balkan ( COM(2020) 57 final ).

    (64)

         EU-Westbalkan-Gipfeltreffen, 5. und 6. Mai 2020, Schlussfolgerungen des Rates und COM(2020) 315 final . 

    (65)

          Erklärung von Zagreb .

    (66)

         Erhöhung der Roma-Beschäftigung (von 16,5 % auf 25 %), Abschluss der Pflichtschulzeit (von 51 % auf 90 %), Bereitstellung von Krankenversicherung (für mindestens 95 %), Legalisierung von Wohnraum, Verhinderung von Diskriminierung, vollständige zivilstandsrechtliche Erfassung. Poznań-Erklärung .

    (67)

         COM(2020) 641 final, angenommen am 6. Oktober 2020.

    (68)

         Mitteilung der Kommission zur Unterstützung des westlichen Balkans bei der Bekämpfung von COVID-19 und beim Wiederaufbau nach der Pandemie ( COM(2020) 315 final ).

    (69)

         11855/12 Anhang II, Rat der Europäischen Union, 25. Juni 2012.

    (70)

         EU Aktionspläne für Menschenrechte und Demokratie 2012-2014 und 2015-2019; Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat: EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie (2020-2024) in der vom Kollegium am 25. März 2020 angenommenen Fassung, die Annahme durch den Rat ist für das letzte Quartal des Jahres 2020 vorgesehen .

    (71)

         Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle der Frau: Veränderung des Lebens von Mädchen und Frauen mithilfe der EU-Außenbeziehungen (2016-2020) SWD(2015) 182 und der vorgesehene Folgeplan.

    (72)

          EU-Menschenrechtsleitlinien über Nichtdiskriminierung im auswärtigen Handeln .

    Top

    Brüssel, den 7.10.2020

    COM(2020) 620 final

    ANHANG

    der

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

    Eine Union der Gleichheit:








    Strategischer Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma

    {SWD(2020) 530 final}


    Anhang 1: Leitlinien zur Planung und Umsetzung nationaler strategischer Rahmen für die Roma

    Bekämpfung von Antiziganismus

    Dank der Arbeit der Allianz gegen Antiziganismus, des Europäischen Parlaments und des Europarats 1 zeichnet sich ein Konsens darüber ab, dass Antiziganismus (eine spezifische Form des Rassismus gegen Roma) zu einer anhaltenden Ausgrenzung der Roma beiträgt. Da Antiziganismus und Ausgrenzung zusammen einen Teufelskreis bilden, sollten sie gemeinsam bekämpft werden. Der Kampf gegen Diskriminierung und Antiziganismus wird zum Erfolg der Inklusionsmaßnahmen beitragen, was wiederum eine größere Offenheit und Akzeptanz in der Gesellschaft fördern wird. Die Bekämpfung von Antiziganismus und die Förderung von Vielfalt und Inklusion machen die Beteiligung der Gesellschaft als Ganze erforderlich, d. h. sowohl der Roma- als auch der Nicht-Roma-Gemeinschaften. Dabei geht es um die Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht von Roma und die Auseinandersetzung mit allgemeinen (auch institutionellen) Einstellungen und Verhaltensweisen. Gleichstellungsstellen könnten privilegierte Partner der nationalen Roma-Kontaktstellen (National Roma Contact Points, NRCP) sein, wenn es darum geht, Standards für die Umsetzung zu schaffen und sich für eine stärkere Ausrichtung der Strategien auf die Bekämpfung von Diskriminierung einzusetzen.

    Nationale strategische Rahmen für die Roma sollten

    ·einen eigenständigen Schwerpunkt auf der Bekämpfung des Antiziganismus enthalten, um:

    1)    Antiziganismus und die Verantwortung, dagegen vorzugehen, anzuerkennen;

    2)    die historischen Dimensionen von Antiziganismus, insbesondere den Roma-Holocaust, anzuerkennen; das Bewusstsein für die Geschichte der Roma zu stärken und die Aussöhnung zu fördern;

    3)    das Bewusstsein für den gegenseitigen Nutzen von Vielfalt und Inklusion zu schärfen; positive Narrative zu schaffen; Vorbilder zu fördern; zwischengemeinschaftliche Begegnungen und interkulturelles Lernen unterstützen, um Stereotypen und Fehlinformationen über Roma in Bildung, Medien, Kunst, Kultur und Geschichte zu beseitigen;

    4)    Diskriminierung als Ausdruck von Antiziganismus zu bekämpfen;

    5)    Hassreden und Hassverbrechen als Manifestationen von Antiziganismus zu bekämpfen und dazu zu ermutigen, vorurteilsmotivierte Verbrechen, Belästigungen und Gewalt zu melden;

    6)    den Zugang zur Justiz für Opfer von Antiziganismus und Diskriminierung zu fördern;

    7)    die Roma besser über ihre Rechte aufzuklären und

    8)    die systemische/institutionelle/strukturelle Diskriminierung 2 der Roma abzubauen und zu verhindern;

    ·als übergreifende/horizontale Priorität Antiziganismus verhindern und bekämpfen, und zwar in allen sektoralen Politikbereichen, um:

    1)    Segregation, Mobbing und Belästigung im Bildungswesen zu bekämpfen; das Schulpersonal zu sensibilisieren;

    2)    Diskriminierung in der und beim Zugang zur Beschäftigung zu bekämpfen und die Arbeitgeber zu sensibilisieren;

    3)    Diskriminierung beim Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung zu bekämpfen; parallele, segregierte Dienste abzuschaffen; Menschenrechtsverletzungen zu verhindern (z. B. Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation); das Gesundheitspersonal zu sensibilisieren;

    4)    die räumliche Segregation zu bekämpfen; Zwangsräumungen ohne alternativen Wohnraum zu verhindern; die Behörden zu sensibilisieren und

    5)    regelmäßig Gleichstellungsdaten zu sammeln (Daten über Diskriminierungserfahrungen; Daten von Gleichstellungsstellen über Fälle von Diskriminierung).

    Generationsübergreifende Armut bekämpfen 
    (mit Schwerpunkt auf dem Schutz von Kindern und durch bessere Nutzung von EU-Mitteln)

    Die Bekämpfung der generationsübergreifenden Armut und Ausgrenzung ist entscheidend für die Verbesserung der Situation marginalisierter Roma. Ausgrenzung und Diskriminierung beim Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsversorgung und Wohnraum beeinträchtigen die Entwicklung der Kinder und können sich wiederum auf ihre zukünftige Elternschaft auswirken, was zu einer weiteren Benachteiligung ihrer eigenen Kinder führt. Der Teufelskreis von Ausgrenzung und Diskriminierung wird sich zwangsläufig fortsetzen, wenn nicht in erheblichem Maße eingegriffen wird, um die Grunddynamik umfassend anzugehen und eine bessere Zukunft für die nächste Generation zu planen. Das erfordert, den Fokus auf die Kinder zu richten und diesen über einen längeren Zeitraum aufrechtzuerhalten.

    Nationale strategische Rahmen für die Roma sollten

    ·einschlägiges Fachwissen auf allen Verwaltungsebenen zur Formulierung von Kinderschutzmaßnahmen mobilisieren; angemessene Mittel für die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung sowie für die Bildung (z. B. Stipendien, Mentorate, außerschulische Betreuung), für die Ernährung, persönliche Entwicklung und Arbeit mit Familien bereitstellen;

    ·zur Teilnahme an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung anregen;

    ·Frauen, Kinder und junge Menschen durch Strategien zur Bekämpfung von Verbrechen wie Menschenhandel schützen, gegebenenfalls auch in Bezug auf alle Formen der Ausbeutung (sexuelle Ausbeutung, Ausbeutung der Arbeitskraft, Zwangsbettelei und die Ausnutzung krimineller Aktivitäten für erzwungene und ausbeuterische Scheinehen), und ihnen den Zugang zu Hilfe, Unterstützung und Schutz ermöglichen;

    ·den Zugang zu gemeindenahen und im familiären Umfeld erbrachten Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen und Kinder, denen elterliche Fürsorge fehlt, verbessern; Maßnahmen zur Verhinderung der Institutionalisierung durch Unterstützung von Familien in prekären Situationen und von Menschen mit Behinderungen verstärken;

    ·eine langfristige Nachhaltigkeit der Unterstützungsmaßnahmen für Kinder und ihre Familien sicherstellen, um die Bedingungen für die nächste Generation zu verbessern;

    ·die Planung von finanziellen Unterstützungen und Investitionen auf eine genaue Analyse der Grundursachen der Marginalisierung (sozioökonomische Ausgrenzung und Diskriminierung) stützen; durch systematische Evaluierungen und Analysen der Arten von nationalen, regionalen und lokalen Interventionen, die (nicht) funktionieren und der Gründe für ihr Funktionieren/Nichtfunktionieren, genauere Belege sammeln, um besser zu verstehen, worin die Hindernisse für die Inklusion bestehen; alle Akteure (lokale Behörden, Zivilgesellschaft, Roma/Nicht-Roma-Akteure mit möglicherweise divergierenden Ansichten) in die analytische Arbeit einbeziehen;

    ·die Verwendung von EU-Mitteln in Zusammenarbeit mit den Verwaltungsbehörden analysieren; wenn in den Monitoring-Berichten festgestellt wird, dass die Mittel nicht wirksam zur Erreichung der Inklusionsziele eingesetzt wurden, mit den lokalen Behörden/Verwaltungsbehörden und Akteuren zusammenarbeiten, um die Gründe dafür zu verstehen und die festgestellten Hindernisse zu beseitigen;

    ·enge Verbindungen zwischen den nationalen Roma-Kontaktstellen und den für die Überwachung der EU-Mittel zuständigen Behörden herstellen; sicherstellen, dass die Verwendung von EU-Mitteln für die Roma echte Teilhabemöglichkeiten schafft und die beabsichtigte, im Alltag spürbare Wirkung für sie hat, anstatt anderen Interessen zu nützen.



    Förderung der Teilhabe der Roma

    Die Teilhabe der Roma an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten ist eine Voraussetzung und ein Wegbereiter für Gleichstellung und Inklusion und fördert eine demokratische und effiziente Verwaltung. Bei der Teilhabe und Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht von Roma geht es darum, den Menschen eine Stimme zu geben und sie zu befähigen, auf neue, lebensbejahende Weise zu handeln. Inklusion öffnet den Weg für Aktionen und gibt den Menschen die Möglichkeit, daran teilzunehmen. Teilhabe und Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht sind Grundsätze und Prozesse zur Verbesserung der Lebensbedingungen und Lebensergebnisse der Menschen. Die Unterstützung einer sinnvollen Teilhabe der Roma an der Politikgestaltung auf lokaler, nationaler und EU-Ebene ist eine Vorbedingung für die Bekämpfung der Ausgrenzung. Von Roma geführte und für Roma eintretende Organisationen der Zivilgesellschaft sind besonders wichtige Akteure. Bei der Koordinierung der Entwicklung nationaler strategischer Rahmen werden die nationalen Roma-Kontaktstellen dazu angeregt, partizipatorische Modelle zu fördern, z. B. indem thematische Arbeitsgruppen gebildet werden, die Bedarfsanalysen, Prioritäten, Zielvorgaben und Maßnahmen in Schlüsselbereichen entwickeln, oder indem nationale, regionale, lokale und nichtstaatliche Akteure zusammengebracht und die Teilhabe der Roma sichergestellt wird. Diese Modelle und Strukturen könnten in der Folge zur Überwachung und Bewertung der Umsetzung genutzt werden.

    Nationale strategische Rahmen für die Roma sollten

    ·ein Mindestmaß an obligatorischen Aspekten und Kanälen für die Teilhabe der Roma an der Politikentwicklung, -umsetzung und -beobachtung und der Programmplanung für die EU-Mittel festlegen, einschließlich durch schriftliche Teilhabeprotokolle, in denen das Mandat (Umfang und Art des Engagements), die Zusammensetzung (Grundsätze für die Auswahl der Mitglieder), die Arbeitsmethoden und die erwarteten Ergebnisse der Konsultations- und Teilhabegremien festgelegt werden, um eine wirksame Zusammenarbeit, Vertrauen und Rechenschaftspflicht sicherzustellen; 3

    ·Möglichkeiten für die Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht von Roma-Gemeinschaften auf lokaler Ebene schaffen, um eine gemeinschaftliche Eigenverantwortung und Aktionen zu ermöglichen, die ausdrücklich auf die Erwirkung sozialer und politischer Veränderungen abzielen. Die Mobilisierung von Gemeinschaften sollte als ein bewusst auf Inklusion und Teilhabe ausgerichteter Prozess betrachtet werden, an dem Roma, lokale Behörden und Organisationen beteiligt sind;

    ·sicherstellen, dass die Roma in ihrer ganzen Vielfalt (einschließlich Staatsangehörige und Nichtstaatsangehörige, marginalisierte und integrierte Roma, Frauen, Kinder und junge Menschen) in den Politik- und Konsultationsprozessen vertreten sind;

    ·die lokalen Maßnahmen verbessern, indem mehr fachlich qualifizierte Roma als Mittler eingesetzt werden und dazu beitragen, den anhaltenden Vertrauensmangel zwischen den Roma und den Mehrheitsgemeinschaften zu überwinden;

    ·die zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit zwischen auf Roma ausgerichteten bzw. allgemeine Ziele verfolgenden Organisationen fördern, insbesondere solchen, die sich für die Rechte von Kindern, jungen Menschen und Frauen einsetzen;

    ·EU- und andere Mittel zur regelmäßigen Unterstützung des Kapazitätsaufbaus nutzen (bei der Gleichstellungsprüfung, Teilhabe usw.), insbesondere für Akteure, die Basisarbeit leisten, und die lokale Zivilgesellschaft;

    ·in Ländern mit einer großen Roma-Bevölkerung:

    opositive Maßnahmen zur Erhöhung der Teilhabe der Roma an der nationalen und lokalen Verwaltung in den Bereichen Gleichstellung und Inklusion, Forschung usw. fördern und

    odie Einrichtung nationaler Roma-Dachorganisationen für eine nachhaltige Konsultation und Teilhabe an politischen Diskussionen in Erwägung ziehen. Diese sollten institutionelle Kernzuschüsse von nationalen Regierungen oder regelmäßige Unterstützungsbeiträge der Zivilgesellschaft erhalten.



    Vielfalt widerspiegeln

    Es ist von entscheidender Bedeutung, bei der Gestaltung nationaler strategischer Rahmen die Vielfalt unter den Roma und Roma-Gemeinschaften anzuerkennen. Der Strategische Rahmen der EU für die Roma unterstützt die Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht von den Roma zugehörigen Frauen, jungen Menschen und Kindern (und den Roma zugehörigen Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen, LGBTI+ und mobilen EU-Bürgerinnen und -Bürgern), damit sozioökonomische Unterschiede überwunden werden und sie ihre Rechte voll ausüben, ihr Potenzial ausschöpfen und aktive Akteure des Wandels sein können.

    Nationale strategische Rahmen für die Roma sollten

    ·die Bedürfnisse und die Situation aller Roma (auch ausländischer, nicht aus der EU stammender und staatenloser Roma) beurteilen;

    ·sich mit Mehrfachdiskriminierung und Intersektionalität befassen, die den Grad der Ausgrenzung verstärken;

    ·mit Inklusions- und Armutsbekämpfungsmaßnahmen auf die am stärksten marginalisierten Roma-Gruppen abzielen (ohne andere Gruppen in einer ähnlichen Situation auszuschließen) und auf alle Roma mit Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe eingehen sowie auf Roma und Nicht-Roma mit Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Antiziganismus und Diskriminierung;

    ·spezifische Ziele und gezielte Maßnahmen für den Roma zugehörige Frauen, Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderungen, ältere Personen, mobile EU-Bürger, staatenlose Roma und Roma aus Nicht-EU-Ländern (soweit relevant) festlegen und die Indikatoren nach Geschlecht und Alter aufschlüsseln;

    ·sich mit der Geschlechterdimension in allen Bereichen befassen, insbesondere in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheit, Kindergeld und Bekämpfung von (Mehrfach-)Diskriminierung, einschließlich (häuslicher) Gewalt und Ausbeutung; die Teilhabe fördern und sicherstellen, dass bei den Maßnahmen die Genderproblematik mitbedacht wird;

    ·den Zugang von Roma-Frauen zur Justiz unterstützen, um häusliche Gewalt und andere Menschenrechtsverletzungen zu verhindern/zu überwinden;

    ·sich in einer transnationalen Zusammenarbeit engagieren, um die Herausforderungen und Chancen, die sich aus der transnationalen Mobilität der Roma ergeben, wirksamer anzugehen und den Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Wohnraum, Gesundheitsversorgung und anderen sozialen Diensten sicherzustellen;

    ·der Staatenlosigkeit unter den Roma ein Ende setzen, indem eine universelle Geburtenregistrierung und Zugang zu Identitätsdokumenten und formelle Verfahren zur Feststellung der Staatenlosigkeit sowie ein universeller Zugang zu Dienstleistungen sichergestellt werden.



    Kombination von allgemeinen und zielgerichteten Ansätzen

    Während Anti-Roma-Diskriminierung und -Ausgrenzung einen fortgesetzten zielgerichteten Ansatz rechtfertigen, besteht der Sinn der Zielausrichtung darin, die effektive Inklusion und Gleichstellung der Roma in allen Lebensbereichen zu fördern. Dies setzt eine inklusive Reform der allgemeinen Politik voraus, für die eine kluge Kombination von gezielten und Mainstream-Ansätzen erforderlich ist. Gezielte Maßnahmen sollten befristet sein und dazu dienen, die zusätzlichen Benachteiligungen und Diskriminierungen, denen Roma ausgesetzt sind, abzuschwächen. Die Zielausrichtung sollte explizit (wenn auch nicht unbedingt auf der ethnischen Zugehörigkeit basierend), aber nicht exklusiv sein, d. h. Nicht-Roma, die sich in der gleichen Situation befinden, sollten nicht ausgeschlossen werden.

    Nationale strategische Rahmen für die Roma sollten

    ·darlegen, wie die spezifischen gezielten Maßnahmen (Schutzmaßnahmen) die Barrieren angehen, die Roma daran hindern, Zugang zur allgemeinen Politik zu erhalten und von ihr zu profitieren, und darlegen, wie die öffentliche Politik so gestaltet werden kann, dass sie die Roma stärker einbezieht;

    ·den Zugang zu Rechten und allgemeinen Dienstleistungen für Roma mit zusätzlicher gezielter Unterstützung fördern, ohne jedoch dauerhafte Parallelstrukturen zu schaffen;

    ·die Intervention territorial ausrichten, um sicherzustellen, dass sie den örtlichen Gegebenheiten Rechnung trägt; in breit angelegten Interventionen (z. B. zur Bekämpfung extremer Armut) sowohl auf territoriale wie auch auf soziale Gruppen ausgerichtet sein und sicherstellen, dass die Interventionen die Roma-Bevölkerung erreichen;

    ·in Ländern mit einer großen Roma-Bevölkerung:

    owichtige Mainstream-Maßnahmen einem Screening/Audit unterziehen, um ihre Auswirkungen auf die Gleichstellung und Inklusion der Roma zu bewerten;

    odarlegen, wie die EU-Mittel für eine inklusive Reform der Mainstream-Politik (z. B. Aufhebung der Segregation im Bildungs- oder Wohnungswesen) und für gezielte Maßnahmen verwendet werden sollen, und

    oVorkehrungen für die durchgehende Verankerung des Themas Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma auf regionaler und lokaler Ebene treffen.



    Maßnahmen mit Multiplikatorwirkung zur Verhinderung/Milderung der unverhältnismäßig starken Auswirkungen von Krisen auf Roma

    Alle zentralen Herausforderungen, vor denen die EU heute steht (einschließlich der Coronavirus-Pandemie, des Klimawandels und des grünen und digitalen Übergangs), haben eine Dimension, die die Gleichstellung und Inklusion der Roma betrifft. Es sollte besonders darauf geachtet werden, dass diskriminierte und marginalisierte Gruppen, insbesondere unter den Roma, nicht gezwungen sind, einen unverhältnismäßig hohen Anteil der Belastung durch Krisen und Übergänge zu tragen. Notfallmaßnahmen und längerfristige Wachstumsstrategien sollten gezielte zusätzliche Unterstützung für die Inklusion dieser Gruppen beinhalten. Es sollten Lehren aus der Coronavirus-Pandemie gezogen werden, von der marginalisierte Roma-Gemeinschaften unverhältnismäßig stark betroffen waren, auf die sie offensichtlich die schlimmsten kurzfristigen gesundheitlichen und mittel-/langfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen hatte. Nationale strategische Rahmen für die Roma sollten dazu beitragen, die Auswirkungen der Coronavirus-Krise zu mildern und alle Akteure besser für den künftigen Umgang mit solchen Ereignissen zu rüsten.

    Nationale strategische Rahmen für die Roma sollten

    ·eine wirksame Datenerfassung und Überwachung der sozioökonomischen Auswirkungen (nach Alter, Geschlecht und medizinischem Bedarf) planen, um wirksame und maßgeschneiderte politische Maßnahmen sicherzustellen, mit denen auf die bestehende und künftige Pandemien reagiert wird;

    ·kurz-, mittel- und langfristige Bedürfnisse berücksichtigen und die Betroffenen in die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen einbeziehen;

    ·die Bemühungen der lokalen Behörden unterstützen, auf die dringendsten Bedürfnisse der Roma-Gemeinschaften einzugehen (z. B. Zugang zu Unterkünften, einschließlich Nahrung und Wasser, Zugang zu kostenlosen Gesundheitsdiensten und finanzielle Unterstützung für Roma-Familien in prekären wirtschaftlichen Situationen);

    ·den Bemühungen zur Bekämpfung struktureller Ungleichheiten und des mangelnden Zugangs der Roma-Gemeinschaften zu grundlegenden Dienstleistungen und Infrastruktur Priorität einräumen;

    ·sicherstellen, dass Maßnahmen und/oder Aktionen, bei denen EU- und nationale Mittel eingesetzt werden, die Bedürfnisse der am stärksten marginalisierten und benachteiligten Gemeinschaften erreichen und decken;

    ·den Zugang der Roma zu sicherem und sauberem Trinkwasser fördern 4 ;

    ·den Zugang zu sanitären Einrichtungen verbessern und die Kontinuität der Grundversorgungsdienste im Falle einer Pandemie sicherstellen;

    ·die Gesundheitskompetenz der Roma-Bevölkerung fördern;

    ·die Verbreitung genauer, klarer und evidenzbasierter Informationen und Sensibilisierungskampagnen als wirksame Instrumente gegen Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit fördern;

    ·für eine regelmäßige Überwachung der Umweltbedingungen und -risiken sorgen, die speziell benachteiligte Roma-Gemeinschaften betreffen, und Maßnahmen ergreifen, um gefährliche oder unhygienische Zustände zu beheben;

    ·die Kohärenz zwischen Notfall- und Erholungsmaßnahmen und allgemeinen Initiativen wie dem „Grünen Deal“, der Digitalisierung, der Europäischen Säule sozialer Rechte, den Nachhaltigen Entwicklungszielen, dem Europäischen Semester und allgemeinen Strategien, Programmen und Reformen fördern.



    Für digitale Inklusion sorgen

    Als Schulen, Hochschulen und Büros durch die Coronavirus-Pandemie zur Schließung gezwungen waren, wandten sich alle dem Internet als Rettungsanker zu. Die Massen-Umstellung auf Online-Bildung, Telemedizin usw. setzte voraus, dass jeder über einen Internetzugang verfügt. Die Krise offenbarte jedoch erschreckende globale Ungleichheiten beim Online- und Fernunterricht. Roma lassen sich häufig in ländlichen Gebieten nieder, in Gebieten, die beim Zugang zu Hochgeschwindigkeits-Breitbandinfrastrukturen noch im Rückstand sind. Für marginalisierte Roma, die nur wenig oder gar keinen Zugang zu IT-Ausrüstung oder digitalen Kompetenzen haben, brachten die Auswirkungen der Pandemie tief verwurzelte strukturelle Ungleichheiten ans Licht. Sie bedeuten das Risiko, dass Roma-Kinder unterdurchschnittliche Leistungen erbringen und in ihrer schulischen Leistung zurückbleiben und dass Erwachsenen Echtzeitinformationen und Arbeitsmöglichkeiten vorenthalten bleiben. Die grundlegenden Herausforderungen im Zusammenhang mit Ungleichheit, Diskriminierung und Ausgrenzung im digitalen Zeitalter müssen angegangen werden, um sicherzustellen, dass niemand zurückgelassen wird. Der erfolgreiche Einsatz digitaler Technologien sowie die Widerstandsfähigkeit und soziale Gerechtigkeit Europas hängen davon ab, ob die Menschen Zugang zu der notwendigen Infrastruktur, Ausrüstung und zu digitalen Kompetenzen haben.

    Nationale strategische Rahmen für die Roma sollten

    ·die digitale Ausgrenzung der Roma durch Ermöglichung des Zugangs zu digitalen Technologien bekämpfen, insbesondere durch Zugang zu und Unterstützung von Online- und Fernunterricht, wenn Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen geschlossen werden, wie während der Coronavirus-Pandemie;

    ·Synergien mit anderen politischen Initiativen (insbesondere solchen, die sich mit öffentlichen, online angebotenen elektronischen Behörden- und kommerziellen Diensten befassen) fördern, um die Nutzbarkeit öffentlicher Dienste zu verbessern und inklusive elektronische Behördendienste zu fördern, indem sie spezifische Maßnahmen zur Bereitstellung öffentlicher Dienste für die Roma und ihre Einbindung unter besonderer Berücksichtigung der ländlichen Gebiete ergreifen;

    ·die digitalen Fertigkeiten und Kompetenzen 5 der Roma verbessern, durch:

    1)    Verbesserung des Zugangs zu digitalen Geräten und Netzwerkverbindungen (z. B. öffentliche Internet-Zugangspunkte in benachteiligten Gebieten);

    2)    Förderung grundlegender digitaler Fertigkeiten und Kompetenzen mit der Perspektive des lebenslangen Lernens und Angebot entsprechender Schulungen;

    3)    Verbesserung der Qualität der Nutzung und Teilhabe der Roma an der Informationsgesellschaft;

    4)    Förderung der Berichterstattung über diskriminierende Online-Praktiken beim Zugang zu und bei der Nutzung von Dienstleistungen;

    5) Einbettung von Initiativen zur digitalen Kompetenz in lokale sozioökonomische Kontexte und deren Anpassung an die spezifischen Bedürfnisse und Bedingungen der Roma-Gemeinschaften;

    6) Förderung und Unterstützung von Initiativen zur digitalen Kompetenz 6 , die:

    -die Motivation und das Bewusstsein in Bezug auf die Nutzung des Internets fördern,

    -bezahlbar und nachhaltig sind,

    -deren Inhalte und Vermittlungsformen an die Roma angepasst sind (neue Lehrmethoden, informelles Lernen usw.),

    -zugänglich und nutzbar sind;

    ·Förderung des Einsatzes digitaler Lösungen für die Gesundheitsversorgung sowohl für Patienten als auch für Angehörige der Gesundheitsberufe, um die Kontinuität der Versorgung und sichere Behandlungsmethoden sicherzustellen;

    ·Überprüfung strategischer Rahmen für die digitale Inklusion, um die von Roma erfahrenen Hindernisse zu bewerten.



    Für Umweltgerechtigkeit sorgen

    Die Umweltdiskriminierung 7 , mit der zahlreiche Roma-Gemeinschaften konfrontiert sind, rückt ins Blickfeld der Öffentlichkeit. Diese lange vernachlässigte Realität hat ihre unverhältnismäßigen Auswirkungen während der Coronavirus-Pandemie offenbart, als sich zeigte, dass marginalisierte Gemeinschaften anfälliger für Kontamination und andere damit verbundene Gesundheitsprobleme waren. Die Gesundheitsrisiken werden durch unangemessene Lebensbedingungen und Segregation verschärft, was die Roma noch weiter in die sozioökonomische Ausgrenzung treibt.

    Nationale strategische Rahmen für die Roma sollten

    ·Umweltdiskriminierung anerkennen und bekämpfen, insbesondere da sie marginalisierte Roma-Gemeinschaften in segregierten Gebieten (als Ausdruck von Antiziganismus) betrifft; das Verständnis dafür fördern, wie Umweltdiskriminierung und ein Mangel an Umweltdienstleistungen marginalisierte Roma dazu zwingen, in ökologisch degradierten Gebieten zu leben;

    ·sich auf den Zugang zu Wasser, angemessenen Sanitäreinrichtungen, Abfallsammel- und ‑entsorgungsdienste konzentrieren und die anhaltende räumliche Segregation als Ursache für die Umweltdiskriminierung im Bereich Wohnen und grundlegende Dienste bekämpfen;

    ·den unzureichenden Zugang der Roma zu grünen Lebensräumen mit Erholungswert beheben;

    ·umweltbedingte Gesundheitsrisiken verhindern und die gesundheitlichen Auswirkungen der Belastung durch Umweltverschmutzung und Kontamination bekämpfen;

    ·Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für Personen sicherstellen, die unter weniger günstigen Umweltbedingungen arbeiten.



    Förderung der Kunst, Geschichte und Kultur der Roma (bzw. des Bewusstseins dafür)

    Die Kunst, Geschichte und Kultur der Roma sind integrale Bestandteile unserer europäischen und nationalen Landschaften. Im Laufe der Jahrhunderte wurden die Darstellungen der Kultur und Identität der Roma jedoch romantisiert und stereotypisiert, was die Entfremdung der Roma-Gemeinschaften von den allgemeinen Gesellschaften noch verstärkt hat. Kulturelle Anerkennung sollte durch Roma-Narrative aufgebaut werden.

    Nationale strategische Rahmen für die Roma sollten

    ·den Beitrag der Kunst und Kultur der Roma zum nationalen und europäischen Erbe anerkennen und das Bewusstsein dafür stärken wie auch das Eigentumsrecht der Roma an diesen Beiträgen;

    ·Plattformen zur Erleichterung von Kontakten zwischen Roma und Nicht-Roma auf lokaler Ebene durch die Förderung von traditioneller und moderner Kunst, Handwerk und Kultur der Roma unterstützen, wie auch das Wissen über die Geschichte der Roma;

    ·Sensibilisierungsaktivitäten in Zusammenarbeit mit Medienbetreibern zur Unterstützung einer selbstkonstruierten Roma-Identität und eines kulturellen Erbes fördern;

    ·romafeindliche Vorurteile und Stereotypen bekämpfen;

    ·den 2. August zum europäischen Holocaust-Gedenktag für die Roma erklären und ihn begehen, um der Opfer des Völkermords an den Roma im Zweiten Weltkrieg zu gedenken;

    ·einen integrierten Ansatz zum Holocaust-Gedenken fördern, indem am Internationalen Holocaust-Gedenktag (27. Januar, Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau) des Schicksals der Roma gedacht wird;

    ·die Roma-Gemeinschaften in nationale kulturelle Narrative integrieren, indem Kunst, Geschichte und Kultur der Roma in Sammlungen in nationalen Archiven, Museen und ständigen Kunstausstellungen aufgenommen werden; angemessene Mittel für die Erhaltung, Bewahrung und Entwicklung der Kunst und Kultur der Roma bereitstellen, unter anderem durch die Förderung von Festivals;

    ·die Romani-Sprache und die Geschichte der Roma in die Lehrpläne und Schulbücher sowohl für Roma- als auch für Nicht-Roma-Schüler aufnehmen; multikulturelle Sensibilisierungsaktivitäten und -kampagnen in Schulen fördern;

    ·Möglichkeiten zur Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht der Roma bieten und Roma-Unternehmer und Selbstständige mit lokalen Unternehmen, die die Traditionen und Kultur der Roma fördern, unterstützen.



    Förderung von sozialer Innovation und politischer Erprobung

    Soziale Innovation und politische Erprobungen stellen neue Ansätze aus dem Bereich des sozialen Wandels dar. Sie umfassen Ideen, Verfahrensweisen und Initiativen, die in die verschiedenen Ebenen eines Systems eingreifen, um einen tiefgreifenden Wandel und dauerhafte positive Auswirkungen zu katalysieren. Als solche können sie sinnvolle Instrumente zur Förderung der Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma und ihrer Gestaltungs- und Entscheidungsmacht sein.

    Die EU-Politik definiert „soziale Innovationen“ als Tätigkeiten, die sowohl in Bezug auf ihre Zielsetzungen als auch ihre Mittel sozial sind, insbesondere diejenigen, die sich auf die Entwicklung und Umsetzung neuer Ideen (für Produkte, Dienstleistungen und Modelle) beziehen, die gleichzeitig soziale Bedürfnisse decken und neue soziale Beziehungen oder Kooperationen schaffen und dadurch der Gesellschaft nützen und deren Handlungspotenzial erweitern. 8 Unter „sozialpolitischen Erprobungen“ sind politische Interventionen zu verstehen, die eine innovative Antwort auf soziale Bedürfnisse geben und im kleinen Maßstab und unter Bedingungen durchgeführt werden, die es ermöglichen, ihre Wirkung zu messen, bevor sie – wenn die Ergebnisse überzeugend sind – in anderen Zusammenhängen oder in einem größeren Maßstab durchgeführt werden. 9

    Nationale strategische Rahmen für die Roma sollten

    ·die Entstehung nationaler Allianzen für Lernen und Innovation in Bezug auf Inklusion unterstützen und dazu Akteure aus dem gesamten Ökosystem zusammenbringen (einschlägige Roma-Fachorganisationen mit Unternehmen/Industrie, sozialen Inkubatoren und Netzwerken von Veränderungsakteuren, Botschaften, Forschungseinrichtungen);

    ·gemeinsame Ko-Kreationsprozesse mit nationalen/regionalen Akteuren, Philanthropie-Organisationen und Organisationen mit sozialen Zwecken starten, um Bedürfnisse, verfügbare Ressourcen und Möglichkeiten für gemeinsame systematische Maßnahmen zu ermitteln (auch mit der verfügbaren beratenden Unterstützung der EU);

    ·die Inkubation ergebnisorientierter Projekte unterstützen, die sich mit zentralen Bereichen der sozialen Dienste befassen (Zugang zu Wohnraum, Versorgungseinrichtungen, grundlegenden öffentlichen Infrastrukturen und Dienstleistungen usw.);

    ·das Lernen über Arbeitsansätze zu den verschiedenen Themen/Sektoren katalysieren und akkumulieren, während gleichzeitig Schlüsselakteure aus den verschiedenen Sektoren (öffentlich, privat, zivil) für die gemeinsame Zusammenarbeit aktiviert und befähigt werden;

    ·mit sozialpolitischen Maßnahmen experimentieren (z. B. der Bereitstellung von Einkommensgrundsicherungen), um Modelle zu entwickeln und alternative Mechanismen für die Bereitstellung von Sozialleistungen zu testen;

    ·die Mobilisierung von Privatkapital ausloten, wie auch die Zusammenlegung von Geldern mit z. B. philanthropischen Organisationen durch mögliche Matching-Programme, um auf nicht behandelte Bedürfnisse der gefährdetsten Gruppen einzugehen;

    ·neue Dienstleistungs- oder Bereitstellungsmodelle sowie eine erweiterte Bereitstellung durch ergebnisorientierte Partnerschaften ausloten;

    ·die Bündelung und Integration gezielter und flexibler Finanzierung unterstützen;

    ·die Einrichtung von Kompetenzzentren für soziale Innovation fördern (die durch transnationale Aktivitäten des ESF+ unterstützt werden sollen), und Mandate zur Unterstützung der Inklusionsbedürfnisse der Roma erteilen.

    (1)

          Antiziganismus – Grundlagenpapier , Berlin/Budapest, 2017; Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. April 2015 zum Internationalen Roma-Tag — Antiziganismus in Europa und Anerkennung durch die EU des Tags des Gedenkens an den Völkermord an den Roma während des Zweiten Weltkriegs ; Bericht des Europäischen Parlaments über Grundrechtsaspekte bei der Integration der Roma in der EU: Bekämpfung des Antiziganismus (2017/2038(INI)) ; Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Februar 2019 zur Notwendigkeit eines verstärkten strategischen Rahmens der EU für nationale Strategien zur Integration der Roma und für eine intensivere Bekämpfung des Antiziganismus für die Zeit nach 2020 ; ECRI 2012 Allgemeine Politik-Empfehlung Nr. 13 – Bekämpfung von Romafeindlichkeit und der Diskriminierung von Roma ; Erklärung des Ministerkomitees des Europarates zum Anstieg des Antiziganismus und zur rassistisch motivierten Gewalt gegen Roma in Europa .

    (2)

         Systemische Diskriminierung entsteht aus Ungleichheiten, die sich aus der Gesetzgebung, Politik und Praxis ergeben. Diese werden oft nicht absichtlich herbeigeführt, sondern sind das Ergebnis einer Reihe institutioneller Faktoren bei der Ausarbeitung, Umsetzung und Überprüfung der Gesetzgebung, Politik und Praxis. Siehe Roma and traveller inclusion: towards a new EU framework, learning from the work of equality bodies .

    (3)

         Violetta Zentai, Georgeta Munteanu und Simona Torotcoi, The quality of participation in a post-2020 EU initiative for Roma equality and inclusion , Expertenberichte, die auf zukunftsorientierten Aspekten der Bewertung des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma aufbauen, 2020, S. 41, 59-60.

    (4)

         Die Trinkwasserrichtlinie (Erwägungsgrund 31 und Artikel 16) fordert von den Mitgliedstaaten, die besondere Lage von Minderheitenkulturen wie Roma und „Fahrenden“, ob sesshaft oder nicht sesshaft, zu berücksichtigen, indem sie die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um ihren Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch zu verbessern.

    (5)

    Der Referenzrahmen für digitale Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger identifiziert fünf Komponenten der digitalen Kompetenz: Informations- und Datenkompetenz, Kommunikation und Zusammenarbeit, Erstellung digitaler Inhalte, Sicherheit und Problemlösung.

    (6)

     Der Referenzrahmen für digitale Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger definiert Informations- und Daten-/Digitalkompetenz als die Fähigkeit, Informationsbedürfnisse zu artikulieren; digitale Daten, Informationen und Inhalte zu finden und abzurufen; die Relevanz der Quelle und ihres Inhalts zu beurteilen und digitale Daten, Informationen und Inhalte zu speichern, zu verwalten und zu organisieren.

    (7)

         Unter Umweltdiskriminierung leiden Roma, die in segregierten Siedlungen unter umweltgefährlichen Bedingungen leben (in der Nähe von Mülldeponien, verlassenen Industriestandorten oder überschwemmungsgefährdeten Gebieten), denen es an grundlegenden Umwelterfordernissen wie Wasser- und Abfallmanagement mangelt. Siehe Pushed to the wastelands: environmental racism against Roma communities in central and Eastern Europe . Zu konzeptionellen Erläuterungen und Quellen siehe die Website des Energy Justice Network.

    (8)

    Vgl. Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) 2018/0206(COD) ( COM(2018) 382 final ) vom 30.5.2018, Artikel 2 Absatz 16.

    (9)

    Ebd., Artikel 2 Absatz 17.

    Top

    Brüssel, den 7.10.2020

    COM(2020) 620 final

    ANHANG

    der

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT


    Eine Union der Gleichheit:







    Strategischer Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma






    {SWD(2020) 530 final}


    Portfolio von Indikatoren

    Das allgemeine Ziel dieses Portfolios von Indikatoren besteht darin, die Fortschritte hinsichtlich der Ziele und Zielvorgaben des strategischen Rahmens der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma zu überwachen. Um dieses allgemeine Ziel zu erreichen, müssen die Mitgliedstaaten eine Reihe von Maßnahmen in verschiedenen Kernbereichen umsetzen, für die jeweils ein spezifisches horizontales oder sektorales Ziel festgelegt ist.

    Das Portfolio von Indikatoren, mit dessen Hilfe die Fortschritte bei diesen Zielen gemessen werden sollen, wurde von der Arbeitsgruppe zu Indikatoren für die Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma und zur diesbezüglichen Berichterstattung unter der Koordination der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) erarbeitet. Mitglieder der Arbeitsgruppe sind die nationalen Roma-Kontaktstellen von 20 Mitgliedstaaten sowie Vertreter statistischer Ämter und der Europäischen Kommission. Darüber hinaus wurde das Portfolio an den Indikatoren und Zielvorgaben ausgerichtet, die im Rahmen der einschlägigen EU-Initiativen für den Zeitraum bis 2030 sowie im Zusammenhang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung („Nachhaltigkeitsziele“) entwickelt wurden. Der vollständige Bericht ist unter https://fra.europa.eu/en/news/2020/roma-working-party-consultations-roma-inclusion-monitoring-framework abrufbar.

    Das Portfolio von Indikatoren basiert auf dem Indikatormodell Struktur-Prozess-Ergebnis (S-P-O), das vom Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) zur Bewertung der Einhaltung von Menschenrechtsstandards empfohlen wird. Dieses Modell ermöglicht eine Bewertung

    a)des bestehenden rechtlichen und politischen Rahmens (Strukturindikatoren);

    b)der spezifischen Interventionen zu seiner Umsetzung (Prozessindikatoren);

    c)der Ergebnisse, wie sie von den Rechteinhabern wahrgenommen werden (Ergebnisindikatoren).

    Strukturelle Indikatoren: Auf EU- und nationaler Ebene bestehende Rechtsrahmen und Strategien, die zu Zwecken der Einhaltung der EU-Charta der Grundrechte eingeführt werden (im Falle der Roma ist dies ein strategischer Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma).

    Prozessindikatoren: Die spezifischen Interventionen und Aktionen (z. B. Programme, Projekte, Maßnahmen), die eingeführt wurden, um die Ziele und Zielvorgaben der nationalen strategischen Rahmen für die Roma durch die Umsetzung der genannten rechtlichen und politischen Bestimmungen zu erreichen.

    Ergebnisindikatoren: Die Situation vor Ort und alle Veränderungen, die für Personen mit besonderen Merkmalen – wie etwa der ethnischen Herkunft im Falle der Roma – bei der Wahrnehmung der Grundrechte eintreten. Dabei handelt es sich meist um Standardindikatoren, für die Daten herangezogen werden, die nach verschiedenen Kategorien der ethnischen Herkunft, des Geschlechts und des Alters aufgeschlüsselt werden können. In Mitgliedstaaten, in denen derartige Daten nicht verfügbar sind, können sozioökonomische Daten als Proxy verwendet werden. Die Indikatoren sollten mit jenen Indikatoren im Einklang stehen, die im Rahmen der Strategie Europa 2020 oder nach 2020 für Armut und soziale Ausgrenzung angewendet werden, sowie mit sektoralen Politikbereichen wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung, in denen auf die Ziele der Europäischen Säule sozialer Rechte hingearbeitet wird.

    Ziele, Leitindikatoren, Zielvorgaben und Maßnahmen

    Der Überwachungsrahmen ist ausdrücklich dafür ausgelegt, die Fortschritte bei der Verwirklichung der politischen Ziele nachverfolgen zu können. Die Ziele finden in den Ergebnisindikatoren (Leit- und Sekundärindikatoren) Berücksichtigung, und die Zielvorgaben könnten dem Stand entsprechen, den die Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2030 in den drei Bereichen Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma anstreben. Der Rahmen stützt sich auf die Leitlinien der Kommission für eine bessere Rechtsetzung 1 , den Strategischen Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma und den Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma. 

    Die meisten Ergebnisindikatoren basieren auf Umfragen, sollten jedoch durch Verwaltungsdaten, z. B. zu Infrastruktur, Wohnsegregation usw., ergänzt werden.

    Leitindikatoren: Dies sind umfragebasierte Ergebnisindikatoren, die für alle Mitgliedstaaten, für die solche Daten zur Verfügung stehen oder in Zukunft erhoben werden können, verbindlich sind. Länder, die keine quantitativen Daten (nach ethnischer Zugehörigkeit aufgeschlüsselte Daten oder Proxydaten) erheben, sollten die Erhebung qualitativer Daten und die Formulierung von Zielvorgaben für Prozessindikatoren in Erwägung ziehen (siehe unten).

    Sekundäre Ergebnisindikatoren: Dies sind kontextbezogene Indikatoren, die die Leitindikatoren des Ziels ergänzen. Den Mitgliedstaaten ist freigestellt, ob sie für diese Indikatoren Daten hinterlegen.

    Es besteht ein Unterschied zwischen der Verpflichtung, Indikatoren mit Daten zu hinterlegen, und der Verpflichtung, für Indikatoren Daten zu erheben. Beispielsweise haben die Themen Segregation im Bildungswesen, Zugang zu Leitungswasser oder Geburtsurkunden in einigen Ländern mehr Relevanz als in anderen. Zudem könnten bestimmte Sekundärindikatoren, z. B. der Krankenversicherungsschutz, in einzelnen Ländern zu Leitindikatoren werden, wenn sie dort besonders relevant sind.

    Prozessindikatoren: Diese basieren auf einer Kombination aus rechtlichen und wirtschaftlichen Fakten, Arten von Maßnahmen, Kapazität der ausführenden Akteure, Intensität des Kontakts zu Roma-Gemeinschaften und zivilgesellschaftlichen Organisationen. Den Mitgliedstaaten ist freigestellt, welche Indikatoren und politischen Interventionsbereiche sie innerhalb ihres strategischen Rahmens wählen.

    Tabelle 1: Überblick über die übergeordneten Ziele und die Leitindikatoren der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma

     

    Horizontale Ziele

     

    EU-Leitindikatoren

    Relevanz für die Nachhaltigkeitsziele

    1

    Bekämpfung und Verhinderung von Antiziganismus und Diskriminierung 2

    1

    Anteil der Personen, die sich in den letzten 12 Monaten in einem der Bereiche, die Gegenstand der Umfrage waren, aufgrund ihrer Roma-Zugehörigkeit diskriminiert fühlten

    Nachhaltigkeitsziel 10.3.1

    Nachhaltigkeitsziel 16.b.1

    2

    Anteil der Allgemeinbevölkerung, die sich mit Roma als Nachbarn unbehaglich fühlt

    2

    Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung 

    3

    Armutsgefährdungsquote (unter 60 % des medianen Äquivalenzeinkommens nach Sozialleistungen)

    Nachhaltigkeitsziel 1.2.1

    3.1

    Von Armut bedrohte Kinder unter 18 Jahren

    Nachhaltigkeitsziel 1.2.2

    4

    Anteil der Personen, die in einem Haushalt mit erheblicher materieller Deprivation leben (für vier von neun Ausgaben nicht aufkommen können, z. B. Essen, Freunde einladen usw.)*

    Nachhaltigkeitsziel 1

    4.1

    Kinder unter 18 Jahren, die in erheblicher materieller Deprivation leben*

    Nachhaltigkeitsziel 1

    3

    Förderung der Teilhabe durch die Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht und durch den Aufbau von Zusammenarbeit und Vertrauen

    4

    Anteil der Personen, die sich in den letzten 12 Monaten (in einem beliebigen Bereich) diskriminiert fühlten und als Grund für den letzten Diskriminierungsfall ihre Roma-Zugehörigkeit angaben

    5

    Indikatoren für aktive Bürgerschaft und Teilhabe – NOCH ZU ERARBEITEN

    Sektorale Ziele

    EU-Leitindikatoren

    Relevanz für die Nachhaltigkeitsziele

    4

    Verbesserung des wirksamen gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger, inklusiver regulärer Bildung

    6

    Anteil der Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht, die an Angeboten der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung teilnehmen

    Nachhaltigkeitsziel 4.2.2

    7

    Anteil der Personen im Alter von 20-24 Jahren, die mindestens die Sekundarstufe II abgeschlossen haben

    Nachhaltigkeitsziel 4.3

    8

    Anteil der Kinder im Alter von 6-15 Jahren, die Schulen besuchen, in denen nach Aussage der Befragten alle oder die meisten Mitschüler Roma sind (nur ausgewählte Länder)

    5

    Verbesserung des wirksamen gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und nachhaltiger bezahlter Beschäftigung

    9

    Anteil der Personen im Alter von 20-64 Jahren, die als Hauptbeschäftigungsstatus „bezahlte Arbeit“ angeben (einschließlich Vollzeit-, Teilzeitarbeit, Ad-hoc-Jobs, Selbstständigkeit und Gelegenheitsarbeit oder Arbeit in den letzten vier Wochen)

    Nachhaltigkeitsziel 8.5

    10

    Anteil junger Menschen im Alter von 15-29 Jahren***, die zu ihrer derzeitigen Hauptbeschäftigung angegeben haben, dass sie „keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und keine Berufsausbildung absolvieren“ (NEET)

    Nachhaltigkeitsziel 8.6.1

    11

    Geschlechtsspezifisches Beschäftigungsgefälle: Unterschied in der Quote der bezahlten Beschäftigung zwischen Frauen und Männern im Alter von 20-64 Jahren

    Nachhaltigkeitsziel 8.5

    6

    Verbesserung der Gesundheit der Roma und ihres wirksamen gleichberechtigten Zugangs zu hochwertigen Gesundheits- und Sozialdiensten

    12

    Unterschiedliche Lebenserwartung bei der Geburt (Allgemeinbevölkerung vs. Roma)

    13

    Anteil der Personen, die eingeschränkten Zugang zu Gesundheits- und Sozialdiensten haben – NOCH ZU ERARBEITEN

    7

    Verbesserung des wirksamen gleichberechtigten Zugangs zu angemessenem nicht segregiertem Wohnraum und grundlegenden Diensten 3

    14

    Anteil der Personen, die unter schlechten Wohnbedingungen leben (in einer Wohnung mit zu wenig Licht, undichtem Dach bzw. feuchten Wänden/Fußböden, ohne Bad/Dusche, ohne Innen-WC)

    Nachhaltigkeitsziel 11.1

    15

    Anteil der Personen, die in einem Haushalt leben, der nicht über die Mindestanzahl von Zimmern gemäß der Eurostat-Definition der Überbelegung verfügt

    16

    Anteil der Personen, die in Haushalten ohne Leitungswasser innerhalb der Wohnung leben (nur ausgewählte Länder)

    Nachhaltigkeitsziel 6.1.1

    FRA-Daten für Bevölkerungsindikatoren können nach Geschlecht, Alter, Verstädterungsgrad aufgeschlüsselt werden

    * Wird durch soziale und materielle Deprivation (Eurostat [ilc_mdsd07]) und einen entsprechenden Indikator für Kinder ersetzt, sofern künftig in der auf die Allgemeinbevölkerung bezogenen Berichterstattung zu den Nachhaltigkeitszielen verwendet.

    ** Aktuelle Daten auf der Grundlage von FRA-Umfragen decken nur die Altersgruppe der 16- bis 29-Jährigen ab.

    Proxy-Indikatoren

    In Ländern, in denen die Erhebung ethnienrelevanter Daten nicht möglich ist, können Proxydaten verwendet werden, die beispielsweise aus sozioökonomischen Daten gewonnen werden. Die Datenerhebung kann in Siedlungen und regionalen Einheiten durchgeführt werden, in denen Segregation oder ein hoher Anteil an gefährdeten Personen festgestellt wurde. Die zugrunde liegende Annahme sollte sein, dass ein hoher Anteil der Bevölkerung in diesen Ortschaften der Roma-Gemeinschaft angehört oder stark als Roma wahrgenommen wird und daher anfällig für soziale Ausgrenzung und Diskriminierung ist. Zu beachten ist, dass solche Proxydaten die Datenerhebung gegebenenfalls auf die am stärksten marginalisierten Gruppen beschränken und Gruppen unberücksichtigt lassen, die nicht wirtschaftlich benachteiligt sind, aber in ihrem täglichen Leben oder bei Offenlegung ihrer Identität dennoch mit den Folgen des Antiziganismus konfrontiert sind. In solchen Fällen ist es wichtig, die Proxydaten mit qualitativen und administrativen Daten aus der Forschung und den Konsultationen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, nationalen Menschenrechtsinstitutionen und lokalen Behörden zu ergänzen. Beim Fehlen quantitativer Daten wird den Ländern außerdem empfohlen, qualitative Daten auf der Ebene von Prozessindikatoren zu sammeln.

    Daten für qualitative Prozessindikatoren können aus einer Vielzahl von Quellen stammen. Seit 2016 erstatten die Mitgliedstaaten der Kommission über Prozessindikatoren, die für die in der Empfehlung des Rates von 2013 enthaltenen grundlegenden Politikbereiche relevant sind, unter Verwendung eines harmonisierten Online-Berichtsformulars Bericht. Doch selbst wenn diese Daten zwischen den Ländern vergleichbar sind, stellen sie nur einen kleinen Teil der prozessrelevanten Informationen dar, die für eine solide Überwachung auf Prozessebene erforderlich sind. Der zweite Teil der prozessrelevanten Datenerhebung – d. h. Daten zu den Besonderheiten, die im Hinblick auf die Herausforderungen bei der Inklusion der Roma und bei den Maßnahmen zur Bewältigung dieser Herausforderungen in den einzelnen Mitgliedstaaten bestehen – ist für die Entwicklung eines soliden nationalen Überwachungssystems gleichermaßen wichtig und daher der Schlüssel zu einem erfolgreichen nationalen strategischen Rahmen für die Roma. Darüber hinaus wird empfohlen, die Roma-Zivilgesellschaft in den Überwachungsprozess und die Entwicklung nationaler Datenerhebungs- und Überwachungssysteme einzubeziehen. Leitlinien zur Verbesserung der Erhebung und Nutzung von Gleichstellungsdaten wurden von der Untergruppe zu Gleichstellungsdaten der Hochrangigen Gruppe der EU für Nichtdiskriminierung, Gleichstellung und Vielfalt bereitgestellt. 4

    In Übereinstimmung mit der Empfehlung des Rates von 2013 für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma begannen die Mitgliedstaaten im Jahr 2016 damit, der Kommission über Prozessindikatoren Bericht zu erstatten. Diese Arbeit soll im Rahmen der FRA-Arbeitsgruppe zu Indikatoren und Berichterstattung fortgesetzt werden.

    Horizontale Ziele

    Ziel 1: Bekämpfung und Verhinderung von Antiziganismus und Diskriminierung

    Leitindikatoren:

    Allgemeine Bevölkerung

    1)Anteil der Personen, die sich in den letzten 12 Monaten in einem der Bereiche, die Gegenstand der Umfrage waren, aufgrund ihrer Roma-Zugehörigkeit diskriminiert fühlten

    eventuell Umfrage zu den Grundrechten 5

    Nachhaltigkeitsziele 10.3.1 und 16.b.1

    2)Anteil der Allgemeinbevölkerung, die sich mit Roma als Nachbarn unbehaglich fühlt

    Umfrage zu den Grundrechten

    Ziel 1-a: Bekämpfung von Diskriminierung, Belästigung, Hassverbrechen und Hassreden gegen Roma

    Ergebnisindikatoren

    Sekundär (optional)

    Indikator

    Allgemeine Bevölkerung

    Anteil der Personen ab 16 Jahren, die in den 12 Monaten vor der Umfrage mindestens fünf Mal hassmotivierter Belästigung aufgrund ihrer Roma-Zugehörigkeit ausgesetzt waren

    n. v. / eventuell Umfrage zu den Grundrechten

    Nachhaltigkeitsziel 10.3.1

    Nachhaltigkeitsziel 16.b.1

    Anteil der Personen ab 16 Jahren (unter allen Befragten), die in den letzten 12 Monaten körperlichen Angriffen aufgrund ihrer Roma-Zugehörigkeit ausgesetzt waren

    n. v. / eventuell Umfrage zu den Grundrechten

    Nachhaltigkeitsziel 16.1.3

    Prozessindikatoren für Ziel 1-a: Bekämpfung von Diskriminierung, Belästigung, Hassverbrechen und Hassreden gegen Roma

    Indikator – Dimension A – Institutioneller Rahmen

    ·Die nationalen strategischen Rahmen zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma oder damit verbundene politische Dokumente sehen ausdrücklich Maßnahmen zur Bekämpfung des Antiziganismus vor.

    ·Der nationale Aktionsplan für die Umsetzung des nationalen strategischen Rahmens für die Roma des betreffenden EU-Mitgliedstaats sieht spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung von Antiziganismus und Diskriminierung vor.

    ·Die Gleichstellungsstellen überwachen die Umsetzung der nationalen strategischen Rahmen für die Roma regelmäßig im Hinblick darauf, dass die Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse und der Rahmenbeschluss des Rates zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit eingehalten werden, und erfassen Diskriminierungsfälle gegen Roma.

    ·Antidiskriminierungsberichte und -erhebungen werden regelmäßig erstellt und veröffentlicht.

    ·Antiziganismus wird in den Rechtsrahmen, Strategien, politischen Dokumenten und Maßnahmen zur Politikumsetzung der Mitgliedstaaten anerkannt.

    ·Antiziganismus ist als Kategorie in der Datenerfassung für Hassverbrechen vorgesehen.

    ·Für die spezifischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Antiziganismus und Diskriminierung wurden Mittel bereitgestellt.

    ·Kommunen mit einer großen Roma-Bevölkerung haben in ihrem Gemeinderat mindestens ein Mitglied, das speziell für Roma zuständig ist.

    Indikator – Dimension B – Besondere Maßnahmen und Aktionen

    ·Ein öffentlich zugängliches System zur Überwachung von Gerichtsverfahren und Beschwerden bei nationalen Gleichstellungsstellen über Fälle von Antiziganismus ist vorhanden.

    ·Ein öffentlich zugängliches System zur Überwachung von Fällen von Diskriminierung, Hassreden und Hassverbrechen gegen Roma und zur Meldung dieser Fälle an nationale Gleichstellungsstellen oder Ombudsstellen, Staatsanwälte oder die Polizei ist vorhanden und funktioniert.

    ·Ein System zur Schulung von Polizeibeamten zu den Themen Nichtdiskriminierung und Erkennen von Vorurteilskriminalität mit spezifischen Modulen, die sich auf die Diskriminierung von Roma beziehen, ist vorhanden.

    ·Die Mitgliedstaaten weisen den Roma Sendezeit in öffentlichen Medien zu.

    ·Die Mitgliedstaaten führen Aufklärungskampagnen durch.

    ·Instrumente zur Meldung von Hassreden und Hassverbrechen sind vorhanden und leicht zugänglich.

    ·Initiativen/Schulungen unter Beteiligung von IT-Unternehmen (Google, Facebook, Twitter usw.) werden organisiert, um antiziganistische Inhalte auf Social-Media-Plattformen besser zu erkennen.

    ·Für Medienbetreiber werden Initiativen/Schulungen zur Erfassung und Behandlung von Fällen von Antiziganismus und Hassreden organisiert.

    Indikator – Dimension C – Qualität der Entscheidungsprozesse

    ·Zivilgesellschaftliche Organisationen der Roma sind aktiv an der Entwicklung spezifischer Maßnahmen zur Bekämpfung von Antiziganismus und Diskriminierung beteiligt.

    ·Zivilgesellschaftliche Organisationen der Roma nehmen an den Monitoringausschüssen des für die EU-Fonds bestehenden operationellen Programms teil, in dessen Rahmen die spezifischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Antiziganismus und Diskriminierung umgesetzt werden.

    ·Zivilgesellschaftliche Organisationen der Roma sind daran beteiligt, die Ergebnisse der umgesetzten Maßnahmen zu überwachen.

    Ziel 1-b: Förderung des Bewusstseins für die Geschichte und Kultur der Roma, der Anerkennung und Versöhnung

    Ergebnisindikatoren: Sekundär (optional): In diesem Bereich wurden noch keine Indikatoren entwickelt, könnten aber zu den folgenden Themenbereichen entwickelt werden:

    ·Bewusstsein in der Allgemeinbevölkerung, dass die Roma eine anerkannte nationale Minderheit sind;

    ·Sensibilisierung der Allgemeinbevölkerung für die Geschichte, Literatur, Kunst, Kultur, Musik und Politik der Roma;

    ·Teilnahme der Allgemeinbevölkerung an Kulturfestivals der Roma und anderen öffentlichen Veranstaltungen;

    ·Bewusstsein in der Allgemeinbevölkerung, dass die Romani-Sprache gemäß der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates eine anerkannte nicht-territorial gebundene Sprache ist;

    ·Sensibilisierung der Allgemeinbevölkerung für den Holocaust der Roma.

    Prozessindikatoren für Ziel 1-b: Förderung des Bewusstseins für die Geschichte und Kultur der Roma, der Anerkennung und Versöhnung

    Indikator – Dimension A – Institutioneller Rahmen

    ·Die nationalen strategischen Rahmen für die Roma oder damit verbundene politische Dokumente enthalten ausdrücklich Maßnahmen mit Indikatoren und Zielvorgaben zur Förderung des Bewusstseins für die Geschichte und Kultur der Roma.

    ·Der Holocaust der Roma wird anerkannt, und Gedenktage zur Erinnerung daran sind Teil des offiziellen Kalenders der staatlichen Feiertage.

    ·Es gibt Denkmäler oder Gedenkstätten für den Holocaust der Roma.

    ·Der Beitrag von Roma-Persönlichkeiten zur Geschichte des Mitgliedstaats wird anerkannt und ist Teil des offiziellen Kalenders der staatlichen Feiertage.

    ·Die Geschichte, Kultur und Kunst der Roma sind Teil der offiziellen Lehrpläne in Schulen, Hochschulen und akademischen Lehrveranstaltungen.

    ·Initiativen zur Roma-Kultur werden in den einschlägigen nationalen Veranstaltungskalendern des Mainstream-Kulturbereichs angekündigt.

    ·Expertenkommissionen für Antiziganismus (Kommissionen für Wahrheit, Anerkennung und Versöhnung) sind eingerichtet und arbeiten darauf hin, ein tieferes Verständnis für die Barrieren und Mechanismen der Ausgrenzung innerhalb des Mitgliedstaats zu schaffen.

    ·Die für die Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates erforderlichen Strukturen sind vorhanden.

    ·In den benannten Beratungsgremien der Regierung findet ein regelmäßiger Austausch über Themen im Zusammenhang mit der Kunst, Kultur und Geschichte der Roma mit dem Ziel statt, Einfluss auf die Politik zu nehmen.

    ·Aus dem jährlichen Staatshaushalt steht ein Betrag zur Verfügung, mit dem Roma-Kulturorganisationen unterstützt werden, die die Kultur der Roma fördern.

    ·Aus dem jährlichen Staatshaushalt steht ein Betrag zur Verfügung, mit dem lokale Roma-Medien (Presse, Internet, TV, Radio) unterstützt werden.

    ·Aus den städtischen und kommunalen Haushalten stehen Beträge zur Verfügung, mit denen lokale Roma-Medien und die Förderung der Kunst und Kultur der Roma unterstützt werden.

    ·In den für Jugend zuständigen Ministerien und staatlichen Einrichtungen bestehen Abteilungen, deren Aufgabe ausdrücklich darin besteht, die Inklusion von Roma-Jugendlichen und den Kapazitätsaufbau bei Roma-Jugendorganisationen zu fördern.

    Indikator – Dimension B – Besondere Maßnahmen und Aktionen

    ·Die Geschichte und Kultur der Roma sind Gegenstand des Unterrichts an Schulen.

    ·An Schulen wird Romani-Sprachunterricht kostenlos angeboten.

    ·Lehrkräfte und Schulpersonal werden zu den Themen integrative Bildung und Vielfalt geschult.

    ·Lehrkräfte und Schulpersonal werden zur Kultur und Geschichte der Roma, einschließlich der Geschichte des Holocaust der Roma, geschult.

    ·Für öffentliche Bedienstete, Lehrkräfte, Polizeibeamte usw. werden Schulungen zur Kunst, Kultur und Geschichte der Roma angeboten.

    ·In öffentlichen Medien wird Sendezeit für die Kunst und Kultur der Roma reserviert und zugewiesen.

    ·In öffentlichen Medien wird Sendezeit für Nachrichten in Romani-Sprache reserviert und zugewiesen.

    ·Auf Festivals wird Bühnenzeit für Darstellungen der Roma-Kultur reserviert, die mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden.

    ·Der Anteil der positiven im Verhältnis zur negativen Berichterstattung über Roma in Mainstream-Medien und -Presse wird erhöht.

    Indikator – Dimension C – Qualität der Entscheidungsprozesse

    ·Zivilgesellschaftliche Organisationen werden dazu konsultiert, ob aus den Haushalten der Mitgliedstaaten Mittel zur Unterstützung der Kunst und Kultur der Roma bereitgestellt werden sollten.

    ·Beratungsgremien der Regierung, die Rückmeldungen zu Mittelzuweisungen aus dem Staatshaushalt zur Unterstützung der nationalen strategischen Rahmen für die Roma geben, können ihre Vorschläge für Projekte im Zusammenhang mit der Kunst und Kultur der Roma einbringen.

    ·Spezifische Maßnahmen zur Förderung der Kunst und Kultur der Roma und von Roma-Gedenkveranstaltungen werden in Partnerschaft mit zivilgesellschaftlichen Organisationen der Roma und Überlebenden des Holocaust und/oder deren Nachkommen entwickelt.

    ·Zivilgesellschaftliche Organisationen der Roma beteiligen sich an dem Entscheidungsprozess, der die Entwicklung spezifischer Maßnahmen zur Förderung der Kunst und Kultur der Roma sowie die Zuweisung von Finanzmitteln für diese Maßnahmen betrifft.

    ·Zivilgesellschaftliche Organisationen der Roma sind daran beteiligt, die Ergebnisse der im Rahmen dieses operativen Ziels durchgeführten Maßnahmen zu überwachen.

    Ziel 2: Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung

    Leitindikatoren:

    Allgemeine Bevölkerung:

    3)Armutsgefährdungsquote (Grenze: 60 % des medianen Äquivalenzeinkommens nach Sozialleistungen)

    Eurostat [ilc_li02]

    Nachhaltigkeitsziel 1.2.1

    3.1) Von Armut bedrohte Kinder unter 18 Jahren

    Eurostat [ilc_li02]

    Nachhaltigkeitsziel 1.2.2

    4)Anteil der Personen, die in einem Haushalt mit erheblicher materieller Deprivation leben 6 (für vier von neun Ausgaben nicht aufkommen können, z. B. Essen, Freunde einladen usw.)

    4.1) Kinder unter 18 Jahren, die in erheblicher materieller Deprivation leben

    Eurostat [ilc_mddd11]

    Nachhaltigkeitsziel 1

    Eurostat [ilc_mddd11]

    Nachhaltigkeitsziel 1

    Ergebnisindikatoren

    Sekundär (optional)

    Indikator

    Allgemeine Bevölkerung

    Anteil der Personen, die in einem Haushalt leben, der sich nicht jeden zweiten Tag eine Mahlzeit mit Fleisch, Geflügel oder Fisch (oder eine entsprechende vegetarische Mahlzeit) leisten kann

    Eurostat [ilc_mdes03]

    Anteil der Personen, die in einem Haushalt leben, in dem mindestens eine Person im vergangenen Monat hungrig zu Bett gegangen ist, weil nicht genug Geld für Lebensmittel vorhanden war

    n. v. / Umfrage zu den Grundrechten

    Anteil der Kinder im Alter von 0-17 Jahren, die in einem Haushalt leben, in dem im vergangenen Monat mindestens eine Person hungrig zu Bett gegangen ist, weil nicht genug Geld für Lebensmittel vorhanden war

    n. v. / Umfrage zu den Grundrechten

    Anteil der Personen, die in einem Haushalt leben, der finanziell nur (sehr) schwer zurechtkommt

    Eurostat [ilc_mdes09]

    Anteil der Personen, die kein Bankkonto haben

    n. v. / Umfrage zu den Grundrechten

    Prozessindikatoren für das horizontale Ziel 2: Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung

    Indikator – Dimension A – Institutioneller Rahmen 

    ·Die nationalen strategischen Rahmen für die Roma oder damit verbundene politische Dokumente enthalten ausdrücklich Maßnahmen, die Indikatoren und Zielvorgaben zur Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung unter Roma sowie einen deutlichen Schwerpunkt auf Kinderarmut vorsehen.

    ·Die Leitlinien zur Umsetzung von Sozialschutz und Sozialleistungen enthalten Antidiskriminierungsbestimmungen, mit denen der gleichberechtigte Zugang für Roma gesichert werden soll.

    ·Ein Mechanismus, der den Zugang zu einem Bankkonto sicherstellt, ist vorhanden.

    ·Für Haushalte mit niedrigem Einkommen werden Bankgarantien für Mikrokredite bereitgestellt.

    Indikator – Dimension B – Besondere Maßnahmen und Aktionen

    ·Ein Lebensmittel- und Ernährungsprogramm für Schulkinder ist vorhanden.

    ·Für Mitarbeiter von Sozialdiensten werden gezielte Schulungen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Antiziganismus organisiert.

    ·Es werden spezifische nationale Maßnahmen umgesetzt, mit denen auf generationsübergreifende Armut und die Notwendigkeit eingegangen wird, Roma-Kinder und ihre Familien in den Bereichen Bildung, Wohnen, Gesundheit und Armutsbekämpfung zu unterstützen.

    ·Schulungen zu finanzieller Allgemeinbildung und zur Unterstützung der finanziellen Eingliederung werden angeboten.

    Indikator – Dimension C – Qualität der Entscheidungsprozesse 

    ·Es bestehen Maßnahmen, mit denen die Teilhabe der Roma an der Entwicklung politischer Maßnahmen im Bereich der sozialen Inklusion/Armutsbekämpfung sichergestellt wird.

    ·Die spezifischen Maßnahmen im Bereich der Armutsbekämpfung und der sozialen Inklusion (insbesondere für Roma mit hohem Marginalisierungsrisiko) werden in Partnerschaft mit zivilgesellschaftlichen Organisationen der Roma entwickelt.

    ·Interventionen im Bereich der Armutsbekämpfung und sozialen Inklusion (insbesondere für Roma mit hohem Marginalisierungsrisiko) werden unter Beteiligung von Organisationen der Roma-Gemeinschaft durchgeführt.

    ·Zivilgesellschaftliche Organisationen der Roma nehmen an den Monitoringausschüssen des für die EU-Fonds bestehenden operationellen Programms teil, in dessen Rahmen die spezifischen Maßnahmen zur Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung (insbesondere für Roma mit hohem Marginalisierungsrisiko) umgesetzt werden.

    ·Zivilgesellschaftliche Organisationen der Roma sind daran beteiligt, die Ergebnisse der Maßnahmen zur Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung (insbesondere für Roma mit hohem Marginalisierungsrisiko) zu überwachen.

    ·Staatliche Institutionen und Verwaltungsstellen (auf zentraler und lokaler Ebene) beziehen in ihre Entscheidungsprozesse im Bereich der sozialen Inklusion/Armutsbekämpfung Beiträge aus der Roma-Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Industrie, Wissenschaft und Forschung ein.



    Ziel 3: Förderung der Teilhabe durch die Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht und den Aufbau von Zusammenarbeit und Vertrauen in öffentliche Einrichtungen

    Leitindikatoren:

    Allgemeine Bevölkerung

    5)Anteil der Personen, die sich in den letzten 12 Monaten (in einem beliebigen Bereich) diskriminiert fühlten und als Grund für den letzten Diskriminierungsfall ihre Roma-Zugehörigkeit angaben

    n. v. / eventuell Umfrage zu den Grundrechten

    6)Indikator für aktive Bürgerschaft und Teilhabe – NOCH ZU ERARBEITEN

    eventuell Umfrage zu den Grundrechten

    Ergebnisindikatoren

    Sekundär (optional)

    Indikator

    Allgemeine Bevölkerung

    Anteil der Personen ab 16 Jahren (unter allen Personen, die Belästigungen ausgesetzt waren), die beim jüngsten Belästigungsfall NICHT ihre Roma-Zugehörigkeit als Grund angegeben haben

    n. v. / eventuell Umfrage zu den Grundrechten

    Anteil der Personen ab 16 Jahren, die beim jüngsten Fall eines körperlichen Angriffs NICHT ihre Roma-Zugehörigkeit als Grund angegeben haben

    n. v. / eventuell Umfrage zu den Grundrechten

    Nachhaltigkeitsziel 16.3.1

    Anteil der Personen ab 16 Jahren, die mindestens eine Gleichstellungsstelle, eine nationale Menschenrechtsinstitution oder eine Ombudsstelle kennen

    Eventuell Umfrage zu den Grundrechten

    Anteil der Personen ab 16 Jahren, die der Polizei eher vertrauen

    Eurostat [Ilc_pw03]

    Anteil der Personen ab 16 Jahren, die dem Justizsystem eher vertrauen

    Eurostat [Ilc_pw03]

    Noch zu entwickelnde Indikatoren im Zusammenhang mit der Teilhabe:

    Anteil der Personen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind (NACE 7 -Kategorie O)

    Anteil der Personen, die als Fach- oder Führungskräfte beschäftigt sind (ISCO 8  8+9)

    Anteil der Personen, die sich an den (jüngsten) nationalen Wahlen beteiligt haben

    Eurostat [lfsa_eisn2]

    Prozessindikatoren für das horizontale Ziel 3: Förderung der Teilhabe durch die Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht und den Aufbau von Zusammenarbeit und Vertrauen

    Indikator – Dimension A – Institutioneller Rahmen 

    ·Die nationalen strategischen Rahmen für die Roma oder damit verbundene politische Dokumente sehen ausdrücklich Maßnahmen mit Indikatoren und Zielvorgaben vor, mit denen durch die Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht und durch den Aufbau von Zusammenarbeit und Vertrauen die Teilhabe gefördert werden soll.

    ·Lokale und kommunale Nichtregierungsorganisationen sind an der koordinierten EU-weiten zivilen Überwachung der Strategieumsetzung beteiligt.

    ·Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen der Roma werden regelmäßig eingeladen, als Vollmitglieder an den nationalen Monitoringausschüssen für EU-Fonds teilzunehmen.

    ·In Gemeinden mit einem hohen Anteil von Roma an der Bevölkerung ist die Funktion der Roma-Mediatoren ein offizielles Amt bei den lokalen Verwaltungen.

    ·Gemeinden mit einem hohen Anteil von Roma an der Bevölkerung haben in ihrem Gemeinderat mindestens ein Mitglied, das speziell für Roma zuständig ist.

    ·Die großen Volksparteien sagen zu, Roma-Kandidaten für die Wahlen zu Parlamenten und regionalen/kommunalen Vertretungsorganen aufzustellen und auf einen wählbaren Listenplatz zu setzen.

    ·Städte und Gemeinden mit einem hohen Anteil von Roma an der Bevölkerung sehen in ihrem institutionellen Rahmen Roma-Beratungsgremien oder Roma-Politikkoordinatoren vor, die an der Umsetzung der Inklusionspolitik beteiligt sind.

    ·Eine Sonderorganisation mit der Aufgabe, das Vertrauen der Roma zu verbessern und ihre Gestaltungs- und Entscheidungsmacht zu stärken, ist vorhanden und übt ihre Tätigkeit wirksam aus.

    ·Die nationalen Menschenrechtsinstitutionen, die Ombudsstelle und die Gleichstellungsstelle konsultieren die Zivilgesellschaft regelmäßig über die Situation der Roma und/oder beziehen die Roma-Zivilgesellschaft im Rahmen regelmäßiger Konsultationen ein.

    ·Rechtliche Unterstützungsmechanismen für die Behandlung von Fällen von Antiziganismus verfügen über die finanziellen Ressourcen, die für ihr wirksames Funktionieren erforderlich sind.

    ·Mechanismen sind vorhanden, mit denen die Beteiligung von zivilgesellschaftlichen Organisationen der Roma/romafreundlichen zivilgesellschaftlichen Organisationen an der koordinierten Überwachung der Umsetzung der nationalen strategischen Rahmen für die Roma sowie an der Überwachung und Meldung von Online-Hassreden sichergestellt und gefördert wird.

    ·Es werden Mittel dafür bereitgestellt, die Zivilgesellschaft bei Projekten zur Stärkung der Rolle der Roma und zum Aufbau von Zusammenarbeit und Vertrauen in öffentliche Institutionen zu unterstützen.

    ·Es werden Mittel für Sensibilisierungskampagnen bereitgestellt, die darauf abzielen, auf Roma bezogene Stereotypen zu durchbrechen.

    Indikator – Dimension B – Besondere Maßnahmen und Aktionen

    ·Prozentsatz der gemeldeten Fälle, die zu Rechtsfällen führen.

    ·Schulung von Pflichtenträgern zu Antiziganismus und der Bekämpfung von Diskriminierung.

    Indikator – Dimension C – Qualität der Entscheidungsprozesse 

    ·In den nationalen strategischen Rahmen für die Roma sind ausdrücklich Mechanismen festgelegt, mit denen die Teilhabe der Roma an der Gestaltung, Umsetzung und Überwachung der Politik auf nationaler Ebene gefördert wird.

    ·Es sind Mechanismen vorhanden, mit denen die Teilhabe der Roma an der Gestaltung, Umsetzung und Überwachung jedes Politikbereichs, der sich auf lokaler Ebene auf ihre Situation auswirkt, gefördert wird.

    ·Roma sind an den Medienräten beteiligt.

    ·Zivilgesellschaftliche Organisationen der Roma sind daran beteiligt, die Ergebnisse der im Rahmen dieses horizontalen Ziels durchgeführten Maßnahmen zu überwachen.

    ·Roma haben innerhalb der Organisationen, die Aktivitäten zur Inklusion der Roma durchführen, Führungs- bzw. Entscheidungspositionen inne.

    ·Roma sind in den nationalen Roma-Kontaktstellen und anderen Einrichtungen beschäftigt, die sich mit der Inklusion der Roma befassen.

    ·Lokale Pläne wurden erstellt (in Übereinstimmung mit den nationalen strategischen Rahmen für die Roma) und werden von den lokalen Behörden in Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen der Roma, darunter insbesondere die auf lokaler Ebene tätigen Organisationen, umgesetzt.

    Sektorale Ziele

    Ziel 4: Verbesserung des wirksamen gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger, inklusiver regulärer Bildung

    Leitindikatoren:

    Allgemeine Bevölkerung

    7)Anteil der Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht, die an Angeboten der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung teilnehmen

    Eurostat [sdg_04_30]

    Nachhaltigkeitsziel 4.2.2

    8)Anteil der Personen im Alter von 20-24 Jahren, die mindestens die Sekundarstufe II abgeschlossen haben

    Eurostat [edat_lfs_9903]

    Nachhaltigkeitsziel 4.3

    9)Anteil der Kinder im Alter von 6-15 Jahren, die Schulen besuchen, in denen nach Aussage der Befragten alle oder die meisten Mitschüler Roma sind (nur ausgewählte Länder)

    Nicht zutreffend

    Ergebnisindikatoren

    Sekundär (optional)

    Indikator

    Allgemeine Bevölkerung

    Anteil der Kinder im schulpflichtigen Alter (5-18 Jahre), die eine Schule besuchen, Haushaltsmitglieder (je nach Land)

    n. v.

    Anteil der Personen ab 16 Jahren, die sich in den letzten 12 Monaten im Kontakt mit den Schulbehörden (als Eltern/Erziehungsberechtigte oder als Schüler) aufgrund ihrer Roma-Zugehörigkeit diskriminiert fühlten

    n. v. / eventuell Umfrage zu den Grundrechten

    Frühzeitige Schul- und Ausbildungsabgänger (im Alter von 18-24 Jahren)

    Eurostat [edat_lfse_14]

    Anteil der Personen im Alter von 30-34 Jahren mit Bildungsabschluss im Tertiärbereich

    Eurostat [t2020_41]

    Häufigkeit von Schikanierung/Belästigung von Kindern (aufgrund ihrer Roma-Zugehörigkeit) in der Schule während der letzten 12 Monate unter allen Befragten, die Eltern/Erziehungsberechtigte von Kindern im Schulalter sind

    n. v. / Umfrage zu den Grundrechten

    Noch zu entwickeln:

    ·Anteil der Kinder im Schulalter, die in einem Haushalt ohne Computer leben;

    ·Anteil der Kinder im Schulalter, die in einem Haushalt ohne Internetzugang leben;

    ·Anteil der jungen Roma im Alter von 16-24 Jahren, die in einem Haushalt ohne Computer leben;

    ·Anteil der jungen Roma im Alter von 16-24 Jahren, die in einem Haushalt ohne Internetzugang leben

    Prozessindikatoren für Ziel 4: Verbesserung des wirksamen Zugangs zu hochwertiger, inklusiver regulärer Bildung

    Indikator – Dimension A – Institutioneller Rahmen 

    ·In den nationalen strategischen Rahmen für die Roma ist vorgesehen, dass die Inklusivität der allgemeinen Bildungspolitik überwacht wird.

    ·Es besteht ein nationales/regionales Programm zur Beseitigung der Segregation.

    ·Ein nationaler Plan zur Verhinderung und Beseitigung von Fehldiagnosen, die zur unangemessenen Unterbringung von Roma-Schülern in sonderpädagogischen Angeboten führen, wird derzeit umgesetzt.

    ·Es bestehen Programme für positive Maßnahmen zur Beschäftigung von Roma-Lehrkräften im regulären Bildungswesen.

    ·Die Funktionen des Roma-Schulmediators und des Lehrassistenten sind in das Bildungssystem integriert.

    ·In den nationalen strategischen Rahmen für die Roma sind ausdrückliche Garantien und Kriterien für die Inklusivität der allgemeinen Bildungspolitik vorgesehen.

    ·Es besteht ein System, mit dem jungen Roma ein Platz entweder in der Sekundarstufe II oder in der Berufsausbildung garantiert und ihre Teilnahme unterstützt wird, wobei Mädchen einen Schwerpunkt bilden.

    ·Es besteht ein System zur Unterstützung von Roma, die eine Hochschulausbildung anstreben, durch Stipendien, Mentoring und Beratung, wobei Mädchen einen Schwerpunkt bilden.

    Indikator – Dimension B – Besondere Maßnahmen und Aktionen

    ·Es bestehen Maßnahmen, mit denen der wirksame Zugang der Roma zu hochwertiger, inklusiver regulärer Bildung gesichert wird, wobei das langfristige Ziel darin besteht, dass Roma effektiv den gleichen Zugang haben wie die Allgemeinbevölkerung.

    ·Garantien, die den wirksamen gleichberechtigten Zugang von Roma-Kindern zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung sicherstellen, sind vorhanden und funktionsfähig.

    ·Für Lehrkräfte und anderes Bildungspersonal werden gezielte Schulungen zur Verhinderung von Diskriminierung und Antiziganismus im Bildungswesen durchgeführt.

    ·Für Lehrkräfte werden Schulungen angeboten, wie sie einen inklusiven pädagogischen Ansatz sicherstellen/anwenden.

    ·Roma-Schüler erhalten individuelle pädagogische Unterstützung durch qualifiziertes Personal in der regulären Schulbildung.

    ·Es gibt Lehrplaninhalte und Lehrmaterialien, die sich mit der Kultur, Geschichte und Sprache der Roma befassen.

    ·Es bestehen Maßnahmen, mit denen der Zugang von Roma-Kindern zu außerschulischen, kulturellen und Freizeitaktivitäten in einem multikulturellen Umfeld gefördert wird.

    ·Roma können Unterstützungsprogramme (wie individuelle Betreuung, Stipendien und Mentoring, auch zur digitalen Kompetenz) in Anspruch nehmen.

    ·Für die Bekämpfung von romafeindlichem Rassismus in Schulen sind Mittel vorgesehen.

    ·Zur Unterstützung der an Hochschulen immatrikulierten Roma werden Stipendien bereitgestellt.

    ·Romologie oder Roma-Studien sind Teil von Hochschulprogrammen.

    ·An Schulen wird Romani-Sprachunterricht kostenlos angeboten.

    ·Es bestehen gezielte Maßnahmen zur Unterstützung der informellen Ausbildung und zur Zertifizierung praktisch erworbener Fähigkeiten.

    Indikator – Dimension C – Qualität der Entscheidungsprozesse 

    ·Es bestehen Maßnahmen, mit denen die Teilhabe der Roma an der Entwicklung politischer Maßnahmen im Bildungsbereich sichergestellt wird.

    ·Die Schulaufsichtsbehörden sind daran beteiligt, die Ergebnisse der im Rahmen dieses Ziels durchgeführten Maßnahmen zu überwachen.

    ·Zivilgesellschaftliche Organisationen der Roma nehmen an den Monitoringausschüssen des für die EU-Fonds bestehenden operationellen Programms teil, in dessen Rahmen die spezifischen Maßnahmen zur Förderung des gleichberechtigten Zugangs zur Bildung (insbesondere die Bekämpfung der Segregation und die Förderung der inklusiven Bildung in allen Stufen) umgesetzt werden.

    Ziel 5: Verbesserung des wirksamen gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und nachhaltiger Beschäftigung

    Leitindikatoren:

    Allgemeine Bevölkerung

    10)Anteil der Personen im Alter von 20-64 Jahren, die als Hauptbeschäftigungsstatus „bezahlte Arbeit“ angegeben haben (einschließlich Vollzeit-, Teilzeitarbeit, Ad-hoc-Jobs, Selbstständigkeit und Gelegenheitsarbeit oder Arbeit in den letzten vier Wochen)

    Eurostat [lfsa_ergan]

    Nachhaltigkeitsziel 8.5

    11)Anteil junger Menschen im Alter von 15-29 Jahren*, die zu ihrer derzeitigen Hauptbeschäftigung angegeben haben, dass sie „keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und keine Berufsausbildung absolvieren“ (NEET)

    Eurostat [edat_lfse_20]

    Nachhaltigkeitsziel 8.6.1

    12)Geschlechtsspezifisches Beschäftigungsgefälle: Unterschied in der Quote der bezahlten Beschäftigung zwischen Frauen und Männern im Alter von 20-64 Jahren

    Eurostat [lfsa_ergan]

    Nachhaltigkeitsziel 8.5

    Ergebnisindikatoren

    Sekundär (optional)

    Indikator

    Allgemeine Bevölkerung

    Anteil der Personen ab 16 Jahren, die sich in den letzten 12 Monaten am Arbeitsplatz aufgrund ihrer Roma-Zugehörigkeit diskriminiert fühlten

    n. v. / eventuell Umfrage zu den Grundrechten

    Anteil der Personen ab 16 Jahren, die sich in den letzten 12 Monaten bei der Arbeitssuche aufgrund ihrer Roma-Zugehörigkeit diskriminiert fühlten

    n. v. / eventuell Umfrage zu den Grundrechten

    Noch zu entwickelnde Indikatoren zur Qualität der Beschäftigung: unbefristete Arbeitsverträge, qualifizierte Arbeit, Anteil der im öffentlichen Dienst tätigen Personen, Erwerbsarmut und berufliche Aus- und Weiterbildung

    Prozessindikatoren für Ziel 5: Verbesserung des wirksamen Zugangs zu hochwertiger und nachhaltiger bezahlter Beschäftigung

    Indikator – Dimension A – Institutioneller Rahmen 

    ·Ein Mechanismus, mit dem die hochwertige Beschäftigung von Roma unterstützt wird, ist vorhanden und wird mit den notwendigen finanziellen Ressourcen unterstützt.

    ·Roma-Organisationen nehmen als Beobachter an Gewerkschaften und Dreiparteienausschüssen teil.

    ·Es bestehen Mentoring- und Karriereentwicklungsprogramme, mit denen die Beschäftigung von fachlich qualifizierten Roma in der öffentlichen Verwaltung gefördert wird.

    ·Mechanismen, mit denen die Beschäftigung von Roma als Vollzeitbeschäftigte in Arbeitsämtern und anderen Verwaltungsbereichen, die den Zugang zur Beschäftigung erleichtern, gefördert wird, sind vorhanden.

    ·In der Verwaltungsstruktur von Kommunen mit einem hohen Anteil von Roma an der Bevölkerung sind mit Roma zu besetzende Stellen für „Mediatoren für Beschäftigung und Jugend“ vorgesehen.

    ·Es bestehen Programme, mit denen Roma bei der Gründung von Kleinunternehmen und unternehmerischen Initiativen unterstützt werden.

    Indikator – Dimension B – Besondere Maßnahmen und Aktionen

    ·Es bestehen gezielte Maßnahmen, mit denen Roma und insbesondere junge Roma bei unternehmerischer und selbstständiger Tätigkeit unterstützt werden.

    ·Es bestehen gezielte Maßnahmen, mit denen die Formalisierung der bestehenden informellen Beschäftigung gefördert wird.

    ·Es bestehen gezielte Maßnahmen, mit denen die Beschäftigung von Roma in der öffentlichen Verwaltung unterstützt wird.

    ·Im Rahmen öffentlicher Arbeitsprogramme, die auf Orte mit einem hohen Anteil von Roma an der Bevölkerung abzielen, bestehen explizite Ausstiegsstrategien mit Elementen des Kompetenzaufbaus und der Qualifizierung.

    ·Es werden Programme umgesetzt und mit Mitteln ausgestattet, mit denen speziell für Roma-Jugendliche erste Berufserfahrungen, vorberufliche Praktika, Ausbildungsstellen und die berufliche Entwicklung unterstützt werden.

    ·Es werden Programme umgesetzt, mit denen inklusive Arbeitgeber unterstützt werden und die Chancengleichheit am Arbeitsplatz gefördert wird.

    ·Für Arbeitsämter, Gewerkschaften und Arbeitgeber werden Aufklärungskampagnen und gezielte Schulungen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Antiziganismus auf dem Arbeitsmarkt organisiert.

    ·Kleinstkreditprogramme für Kleinunternehmen, die ausdrücklich auf Roma-Gemeinschaften abzielen, bestehen und sind voll funktionsfähig.

    Indikator – Dimension C – Qualität der Entscheidungsprozesse 

    ·Es bestehen Maßnahmen, mit denen die Teilhabe der Roma an der Entwicklung politischer Maßnahmen im Beschäftigungsbereich sichergestellt wird.

    ·Zivilgesellschaftliche Organisationen der Roma nehmen an den Monitoringausschüssen des für die EU-Fonds bestehenden operationellen Programms teil, in dessen Rahmen die spezifischen Maßnahmen zur Verbesserung des wirksamen Zugangs der Roma zu hochwertiger und nachhaltiger bezahlter Beschäftigung umgesetzt werden.

    ·Zivilgesellschaftliche Organisationen der Roma sind daran beteiligt, die Ergebnisse der umgesetzten Maßnahmen zu überwachen.

    ·Staatliche Institutionen und Verwaltungsstellen (auf zentraler und lokaler Ebene) beziehen in ihre Entscheidungsprozesse im Beschäftigungsbereich Beiträge der Roma-Zivilgesellschaft und insbesondere von Unternehmern und erfolgreichen Fachkräften mit Roma-Hintergrund ein.

    * Aktuelle Daten auf der Grundlage von FRA-Umfragen decken nur die Altersgruppe der 16- bis 29-Jährigen ab.

    Ziel 6: Verbesserung der Gesundheit der Roma und ihres wirksamen gleichberechtigten Zugangs zu hochwertigen Gesundheits- und Sozialdiensten

    Leitindikatoren:

    Allgemeine Bevölkerung

    13)Unterschiedliche Lebenserwartung bei der Geburt (Allgemeinbevölkerung vs. Roma)

    Datenbank zur Lebenserwartung / Eurostat [demo_mlexpec]

    14)Anteil der Personen, die eingeschränkten Zugang zu Gesundheits- und Sozialdiensten haben – NOCH ZU ERARBEITEN

    n. v. / eventuell Umfrage zu den Grundrechten

    Ergebnisindikatoren

    Sekundär (optional)

    Indikator

    Allgemeine Bevölkerung

    Anteil der Personen ab 16 Jahren, die ihre Gesundheit im Allgemeinen als „sehr gut“ oder „gut“ wahrnehmen

    Eurostat [hlth_silc_01]

    Anteil der Personen ab 16 Jahren mit Krankenversicherungsschutz

    OECD [ECHI 76]

    Anteil der Personen ab 16 Jahren, die sich in den letzten 12 Monaten beim Zugang zu Gesundheitsdiensten aufgrund ihrer Roma-Zugehörigkeit diskriminiert fühlten

    n. v. / eventuell Umfrage zu den Grundrechten

    Noch zu entwickeln:

    Anteil der Roma-Frauen, die bei ihrer Erstgeburt unter 20 Jahre alt waren.

    Ungedeckter medizinischer Bedarf

    Eurostat

    [demo_fordager]

    Nachhaltigkeitsziel 3.7

    Eurostat [SDG_03_60]

    Prozessindikatoren für Ziel 6: Verbesserung der Gesundheit der Roma und ihres wirksamen Zugangs zu hochwertigen Gesundheits- und Sozialdiensten

    Indikator – Dimension A – Institutioneller Rahmen 

    ·Das System der Gesundheitsmediation ist institutionalisiert und in die entsprechenden Strukturen der Gesundheitsverwaltung integriert.

    ·Es besteht ein System, mit dem berufliche Entwicklungsperspektiven von Gesundheitsmittlern, die einen Gesundheitsberuf ausüben möchten, gefördert und unterstützt werden.

    ·Ein System für die Bereitstellung präventiver Gesundheitsdienste für Roma in Ghettos und segregierten/abgelegenen Siedlungen ist vorhanden.

    ·Die regionalen Gesundheitsaufsichtsbehörden verfügen über die Ressourcen (finanziell und personell), um sicherzustellen, dass mit nationalen Impf- und Immunisierungsprogrammen für Kinder und ältere Menschen sowie Vorsorgeleistungen wie Bluttests und Krebsvorsorgeuntersuchungen auch die Roma-Gemeinschaften erreicht werden.

    Indikator – Dimension B – Besondere Maßnahmen und Aktionen

    ·Es bestehen Programme zur gesundheitlichen Aufklärung, die an die spezifischen Gesundheitsprobleme der Roma angepasst sind (einschließlich einer gesunden Lebensweise und Ernährung).

    ·Präventive Gesundheitsprogramme, die sich an Risikogruppen – einschließlich Roma – wenden, sind vorhanden und funktionsfähig.

    ·Es werden Aufklärungskampagnen organisiert, die das Verständnis für die Notwendigkeit von Impfungen fördern.

    ·Impfungen von Kindern und älteren Menschen (Grippe) sind erschwinglich und werden durchgeführt.

    ·Bei Kindern werden regelmäßig kostenlose Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt, einschließlich Folgemaßnahmen für Risikogruppen.

    ·Es bestehen Programme zur vorgeburtlichen Betreuung, die sich speziell an benachteiligte Frauen richten, und vorgeburtliche Untersuchungen werden regelmäßig durchgeführt.

    ·Für Mütter und ihre Kinder im Alter von 0-3 Jahren bestehen Programme zur Mutter-Kind-Gesundheitsüberwachung, die sich besonders an benachteiligte Gruppen richten.

    ·Für Gesundheitspersonal werden regelmäßig gezielte Schulungen zur Verhinderung von Diskriminierung und Antiziganismus durchgeführt.

    ·Gesundheitsbezogene Aufklärungsmaßnahmen und Kampagnen, die auf Roma-Gemeinschaften abzielen, werden durchgeführt.

    Indikator – Dimension C – Qualität der Entscheidungsprozesse 

    ·Es bestehen Maßnahmen, mit denen die Teilhabe der Roma an der Entwicklung politischer Maßnahmen im Gesundheitsbereich sichergestellt wird.

    ·In Partnerschaft mit zivilgesellschaftlichen Organisationen der Roma werden spezifische Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen im Gesundheitsbereich entwickelt.

    ·Zivilgesellschaftliche Organisationen der Roma nehmen an den Monitoringausschüssen des für die EU-Fonds bestehenden operationellen Programms teil, in dessen Rahmen die spezifischen Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs der Roma zu Gesundheitsdiensten umgesetzt werden.

    ·Zivilgesellschaftliche Organisationen der Roma sind daran beteiligt, die Ergebnisse der im Gesundheitsbereich durchgeführten Maßnahmen zu überwachen.

    ·Staatliche Institutionen und Verwaltungsstellen (auf zentraler und lokaler Ebene) beziehen in ihre Entscheidungsprozesse im Gesundheitsbereich Beiträge der Roma-Zivilgesellschaft und insbesondere der Netzwerke der Roma-Gesundheitsmittler ein.

    Ziel 7: Verbesserung des wirksamen gleichberechtigten Zugangs zu angemessenem nicht segregiertem Wohnraum und grundlegenden Diensten 9

    Leitindikatoren:

    Allgemeine Bevölkerung

    15)Anteil der Personen, die unter schlechten Wohnbedingungen leben (in einer Wohnung mit zu wenig Licht, undichtem Dach bzw. feuchten Wänden/Fußböden, ohne Bad/Dusche, ohne Innen-WC)

    Eurostat [tessi 291]

    16)Anteil der Personen, die in einem Haushalt leben, der nicht über die Mindestanzahl von Zimmern gemäß der Eurostat-Definition der Überbelegung verfügt

    Eurostat [ilc_lvho05a / SDG_11_10]

    Nachhaltigkeitsziele 1 und 11

    17)Anteil der Personen, die in Haushalten ohne Leitungswasser innerhalb der Wohnung leben (nur ausgewählte Länder)

    Eurostat [ilc_mdho05]

    Nachhaltigkeitsziel 6.1.1

    Ergebnisindikatoren

    Sekundär (optional)

    Indikator

    Allgemeine Bevölkerung

    Anteil der Personen, die weder ein Bad, eine Dusche noch ein WC in ihrer Wohnung haben

    Eurostat [ilc_mdho05 / SDG_06_10]

    Nachhaltigkeitsziel 6

    Anteil der Personen, die in einer Wohnung mit undichtem Dach, Feuchtigkeit in den Wänden, in den Böden, im Fundament oder Fäulnis in den Fensterrahmen oder im Boden leben

    Eurostat [SDG_01_60]

    Nachhaltigkeitsziel 1

    Anteil der Personen, die in einem Haushalt leben, der die Unterkunft/den Stellplatz in den letzten 12 Monaten zwangsweise verlassen musste

    n. v.

    Anteil der Personen ab 16 Jahren, die sich in den letzten fünf Jahren bei der Suche nach Wohnraum aufgrund ihrer Roma-Zugehörigkeit diskriminiert fühlten

    n. v. / eventuell Umfrage zu den Grundrechten

    Noch weiterzuentwickeln:

    Wohnsegregation;

    Indikator(en), die den geografischen Aspekten der Lage der Roma Rechnung tragen.

    fehlender Zugang zu grundlegenden Diensten und Infrastrukturen in der Region (Gesundheitsdienste, öffentliche Verkehrsmittel, Schulen, Kinderbetreuung usw.) aufgrund der Entfernung, der Kosten, der Öffnungszeiten oder fehlenden Angeboten;

    Anteil der Menschen in illegalen oder nicht regulierten Wohnverhältnissen.

    n. v.

    n. v.

    Prozessindikatoren für Ziel 7: Verbesserung des wirksamen Zugangs zu angemessenem nicht segregiertem Wohnraum und grundlegenden Diensten

    Indikator – Dimension A – Institutioneller Rahmen 

    ·Die nationalen strategischen Rahmen für die Roma oder damit verbundene politische Dokumente enthalten ausdrückliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Wohnsegregation.

    ·Klare Leitlinien für Zwangsräumungen sind vorhanden und werden wirksam umgesetzt, um irreguläre Zwangsräumungen zu verhindern.

    ·Klare Leitlinien für Zwangsräumungen sind vorhanden und werden wirksam umgesetzt, um Haushalte mit Kindern zu schützen.

    ·Regelungslücken in den geltenden wohnungsrechtlichen Vorschriften, die die Legalisierung von unreguliertem Wohnungsbestand in Roma-Vierteln verhindern, werden geschlossen.

    ·Die Kriterien für die Förderfähigkeit und Beurteilung EU-geförderter Projekte, die die Infrastruktur in Ortschaften mit einem hohen Anteil von Roma an der Bevölkerung verbessern, sehen spezifische Punkte für Unternehmen vor, die Roma beschäftigen oder von Roma geführt werden.

    ·Es bestehen politische Maßnahmen, mit denen lokale Selbsthilfeinitiativen auf Gemeindeebene im Bereich des Wohnungswesens gefördert und unterstützt werden.

    ·Der Bedarf an Siedlungs- und Wohnwagenstellplätzen wird regelmäßig bewertet.

    ·Mechanismen, die sicherstellen, dass das Recht der Roma auf sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen effektiv gewahrt wird, sind vorhanden.

    Indikator – Dimension B – Besondere Maßnahmen und Aktionen

    ·In den nationalen strategischen Rahmen für die Roma sind ausdrückliche Garantien und Kriterien für die Inklusivität des allgemeinen Wohnungswesens und regulärer Wohnungsprogramme vorgesehen.

    ·Es bestehen gezielte Maßnahmen, durch die benachteiligte Gebiete mit dem Ziel unterstützt werden, die Segregation zu verringern.

    ·Es bestehen gezielte Maßnahmen mit gesicherter Finanzierung, mit denen für benachteiligte Siedlungen die öffentliche Infrastruktur, darunter Straßen, Wasser, sanitäre Einrichtungen, Zugang zu öffentlichen Diensten und Abwasseranlagen, verbessert wird.

    ·Das Programm „Housing First“ wird durchgeführt.

    ·Für Mitarbeiter im Wohnungswesen und in Gemeindebehörden werden gezielte Schulungen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Antiziganismus im Wohnungswesen durchgeführt.

    ·Benachteiligte Siedlungen und Lager werden regelmäßig kartiert und überwacht.

    ·Die Überwachung von Aspekten, die die Wohnsituation betreffen (Anzahl der lokalen Wohneinheiten, die bewertet werden müssen), wird regelmäßig durchgeführt.

    Indikator – Dimension C – Qualität der Entscheidungsprozesse 

    ·Es bestehen Maßnahmen, mit denen die Teilhabe der Roma an der Entwicklung politischer Maßnahmen im Wohnungswesen sichergestellt wird.

    ·In Partnerschaft mit zivilgesellschaftlichen Organisationen der Roma werden spezifische Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen im Bereich Wohnen entwickelt.

    ·Interventionen im Bereich Wohnen, die auf Roma abzielen (insbesondere Desegregation), werden unter Beteiligung von Organisationen der Roma-Gemeinschaft entwickelt und umgesetzt.

    ·Zivilgesellschaftliche Organisationen der Roma nehmen an den Monitoringausschüssen des für die EU-Fonds bestehenden operationellen Programms teil, in dessen Rahmen die spezifischen Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation und insbesondere zur Verringerung der Desegregation umgesetzt werden.

    ·Zivilgesellschaftliche Organisationen der Roma sind daran beteiligt, die Ergebnisse der im Bereich Wohnen und insbesondere zur Verringerung der Desegregation durchgeführten Maßnahmen zu überwachen.

    ·Staatliche Institutionen und Verwaltungsstellen (auf zentraler und lokaler Ebene) beziehen in ihre Entscheidungsprozesse im Bereich Wohnen Beiträge der Roma-Zivilgesellschaft und insbesondere der Netzwerke der Roma-Gesundheits- und Bildungsmittler ein.

    Ziel 7-a: Bekämpfung unzulänglicher Umgebungen, Förderung von Umweltgerechtigkeit

    Ergebnisindikatoren

    Sekundär (optional)

    Indikator

    Allgemeine Bevölkerung

    Anteil der Roma, die in einem Haushalt leben, für den sie die folgenden Probleme in der Unterkunft angeben: Umweltverschmutzung, Schmutz oder sonstige Umweltprobleme in der Umgebung wie Rauch, Staub, unangenehme Gerüche oder verschmutztes Wasser

    Eurostat [ilc_mddw02]

    Ergebnisindikatoren: Sekundär (optional): In diesem Bereich wurden noch keine Indikatoren entwickelt, könnten aber zu den folgenden Themenbereichen entwickelt werden:

    Exposition gegenüber umweltbedingten Lebensbedingungen, die gefährlich und mit Gesundheitsrisiken verbunden sind:

    ·Leben in Gebieten, die anfällig für Naturkatastrophen sind (nach Art der Katastrophe – Flussüberschwemmungen, Sturzfluten, Erdrutsche usw.);

    ·Leben in umweltgefährdeten Gebieten (nach Art – Deponien oder Halden, verlassene Industriestandorte, Bergwerke usw.);

    ·Exposition gegenüber gefährlichen Faktoren (nach Art – Wohnen in belasteten Gebieten, Abhängigkeit von unbehandelten und verunreinigten Wasserquellen, Exposition gegenüber toxischen Emissionen, elektromagnetischer Strahlung usw.);

    ·Arbeit in gefährlichen Berufen, einschließlich der Arbeit auf Brachen, in Müllcontainern usw. und ohne angemessenen Schutz;

    ·Leben in Gebieten mit fehlender Infrastruktur wie sicherem Trinkwasser, Abwasserbehandlung, befestigten Straßen, Müllabfuhr usw.;

    ·Anteil der Haushalte, die zur Beheizung ihrer Wohnungen auf die Verbrennung fester Abfälle angewiesen sind.

    Prozessindikatoren für Ziel 7-a: Bekämpfung unzulänglicher Umgebungen, Förderung von Umweltgerechtigkeit

    Indikator – Dimension A – Institutioneller Rahmen 

    ·Die nationalen strategischen Rahmen für die Roma oder damit verbundene politische Dokumente enthalten ausdrückliche Maßnahmen zur Beseitigung eines unzulänglichen Lebensumfelds und zur Förderung von Umweltgerechtigkeit.

    ·Die Umsetzungsleitlinien sehen vor, dass Roma, die in Gebieten mit Umweltgefahren leben, vorrangigen Zugang zu Sozialwohnungen erhalten.

    ·Die Vorschriften für Wohnsicherheit und die Verhinderung des Lebens unter gefährlichen Bedingungen werden streng durchgesetzt.

    ·Für neue Baugrundstücke und Stellplätze werden Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt.

    ·Es gibt wirksame Mechanismen, mit denen die Durchsetzung umweltrelevanter Bestimmungen des Arbeitsrechts sichergestellt wird.

    Indikator – Dimension B – Besondere Maßnahmen und Aktionen

    ·Es bestehen gezielte Maßnahmen mit gesicherter Finanzierung zur Umsiedlung von Roma-Familien, die in Gebieten mit Umweltgefahren leben.

    ·Zu den für Roma angewendeten Wohnraumstrategien und -vorschriften werden Folgenabschätzungen durchgeführt, die Umweltfaktoren betreffen.

    ·In den nationalen strategischen Rahmen für die Roma werden die Umweltauswirkungen von politischen Maßnahmen und die für Roma bestehenden Umweltrisiken behandelt.

    Indikator – Dimension C – Qualität der Entscheidungsprozesse 

    ·In Partnerschaft mit zivilgesellschaftlichen Organisationen der Roma und den Roma-Bewohnern der betroffenen Ortschaften werden spezifische Maßnahmen entwickelt, mit denen die Umweltprobleme in den Wohnumgebungen von Roma (insbesondere in segregierten Roma-Gemeinschaften) angegangen werden.

    ·Unter Beteiligung von Organisationen der Roma-Gemeinschaften werden Interventionen im Bereich der sicheren und nachhaltigen Umwelt entwickelt und umgesetzt, die auf Roma (insbesondere in segregierten Roma-Gemeinschaften) ausgerichtet sind.

    ·Zivilgesellschaftliche Organisationen der Roma nehmen an den Monitoringausschüssen des für die EU-Fonds bestehenden operationellen Programms teil, in dessen Rahmen die spezifischen Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltsituation in den Wohnumgebungen von Roma (insbesondere in segregierten Roma-Gemeinschaften) umgesetzt werden.

    ·Zivilgesellschaftliche Organisationen der Roma sind daran beteiligt, die Ergebnisse von Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltsituation in den Wohnumgebungen von Roma (insbesondere in segregierten Roma-Gemeinschaften) zu überwachen.

    ·Staatliche Institutionen und Verwaltungsstellen (auf zentraler und lokaler Ebene) beziehen in ihre Entscheidungsprozesse im Gesundheitsbereich Beiträge der Roma-Zivilgesellschaft und insbesondere der Netzwerke der Roma-Gesundheitsmittler ein.

    (1)

    Europäische Kommission (2017), Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung , Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, Brüssel, 7. Juli 2017 (SWD(2017) 350).

    (2)

     Zu den operativen Zielen im Rahmen dieses horizontalen Ziels gehören die Bekämpfung von Diskriminierung, Belästigung, Hassverbrechen und Hassreden gegen Roma sowie die Förderung der Geschichte und Kultur der Roma, der Anerkennung und Versöhnung (bzw. des Bewusstseins dafür).

    (3)

    Dazu gehören Leitungswasser, angemessene sanitäre Einrichtungen, Abfallsammel- und -entsorgungsdienste, Strom, Gas, Zugang zu Verkehrsmitteln, Finanzdienstleistungen und digitaler Kommunikation (in Übereinstimmung mit Grundsatz 20 der Europäischen Säule sozialer Rechte). Ein operatives Ziel im Rahmen dieses sektoralen Ziels ist die Förderung der Umweltgerechtigkeit und die Beseitigung eines unzulänglichen Lebensumfelds.

    (4)

      https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/final_guidelines_4-10-18_without_date_july.pdf .

    (5)

     FRA-Umfrage zu den Grundrechten.

    (6)

    Wird durch soziale und materielle Deprivation (Eurostat [ilc_mdsd07]) und einen entsprechenden Indikator für Kinder ersetzt, sofern künftig in der auf die Allgemeinbevölkerung bezogenen Berichterstattung zu den Nachhaltigkeitszielen verwendet.

    (7)

         Das Akronym NACE wird zur Bezeichnung der verschiedenen statistischen Klassifikationen von Wirtschaftszweigen verwendet, die seit 1970 in der Europäischen Union (EU) entwickelt wurden; 
    https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=NACE_background .

    (8)

         Internationale Standardklassifikation der Berufe (International Standard Classification of Occupations); http://www.ilo.org/public/english/bureau/stat/isco/ . 

    (9)

    Dazu gehören Leitungswasser, angemessene sanitäre Einrichtungen, Abfallsammel- und -entsorgungsdienste, Strom, Gas, Zugang zu Verkehrsmitteln, Finanzdienstleistungen und digitaler Kommunikation (in Übereinstimmung mit Grundsatz 20 der Europäischen Säule sozialer Rechte).

    Top