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Nr.
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Tagesordnungspunkt
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Antragsteller
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Bemerkungen
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Standpunkt
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Eröffnungsfeier
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Kein Dokument
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Verwaltungsrechtliche und finanzielle Fragen
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1.
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Wahl des Vorsitzenden, des alternierenden Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Tagung und der Vorsitzenden der Ausschüsse I und II
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Kein Dokument
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2.
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Annahme der Tagesordnung
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3.
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Annahme des Arbeitsprogramms
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4.
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Geschäftsordnung
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4.1
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Geschäftsordnung für die 18. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien CoP18 Doc. 4.1
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Sek.
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Kenntnisnahme des Dokuments, das die geltende Geschäftsordnung enthält, die gültig bleibt, solange sie nicht von der Konferenz der Vertragsparteien (CoP) geändert wird (siehe Regel 32).
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4.2
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Überprüfung der Geschäftsordnung CoP18 Doc. 4.2
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SC
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Zustimmung zur Beibehaltung der Geschäftsordnung auf der CoP18; ebenfalls Zustimmung zum neuen Mandat des Ständigen Ausschusses zur Überprüfung von Regel 25 (Verfahren für Beschlüsse über Änderungen der Anhänge) durch die CoP19.
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+
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5.
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Vollmachtprüfungsausschuss
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5.1
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Einsetzung des Vollmachtprüfungsausschusses
(kein Dokument)
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|
Kein Dokument
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5.2
|
Bericht des Vollmachtprüfungsausschusses
(kein Dokument)
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Kein Dokument
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6.
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Zulassung von Beobachtern
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7.
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Verwaltung, Finanzen und Haushalt des Sekretariats und der Tagungen der Konferenz der Vertragsparteien
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7.1
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Verwaltung des Sekretariats
CoP18 Doc. 7.1
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7.2
|
Bericht des Exekutivdirektors des UNEP zu verwaltungsrechtlichen und sonstigen Fragen
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7.3
|
Finanzberichte für den Zeitraum 2016-2019
CoP18 Doc. 7.3
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Anhang 1: Finanzbericht über Arbeitsprogramm mit Kostenaufstellung für 2016 CoP18 Doc. 7.3 A1
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Anhang 2: CITES-Treuhandfonds (CTL) – Stand der Beiträge am 31. Dezember 2016
CoP18 Doc. 7.3 A2
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Anhang 3: Externer CITES-Treuhandfonds (QTL) – Stand der Beiträge am 31. Dezember 2016
CoP18 Doc. 7.3 A3
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Anhang 4: Finanzbericht über Arbeitsprogramm mit Kostenaufstellung für 2017
CoP18 Doc. 7.3 A4
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Anhang 5: CITES-Treuhandfonds (CTL) – Stand der Beiträge am 31. Dezember 2017
CoP18 Doc. 7.3 A5
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Anhang 6: Externer CITES-Treuhandfonds (QTL) – Stand der Beiträge am 31. Dezember 2017 CoP18 Doc. 7.3 A6
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Anhang 7: Finanzbericht über Arbeitsprogramm mit Kostenaufstellung für 2018 CoP18 Doc. 7.3 A7
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Anhang 8: CITES-Treuhandfonds (CTL) – Stand der Beiträge am 31. Dezember 2018
CoP18 Doc. 7.3 A8
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Anhang 9: CITES-Treuhandfonds (CTL) – jährliche Verteilung der nicht gezahlten Beiträge, Stand am 31. Dezember 2018
CoP18 Doc. 7.3 A9
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Anhang 10: Externer CITES-Treuhandfonds (QTL) – Stand der Beiträge am 31. Dezember 2018 CoP18 Doc. 7.3 A10
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Anhang 11: Ergebnisrechnung und Finanzlage für das am 31. Dezember 2017 abgeschlossene Haushaltsjahr
CoP18 Doc. 7.3 A11
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Anhang 12: Finanzbericht über Arbeitsprogramm mit Kostenaufstellung für 2019 (bis zum 31. März 2019)
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Anhang 13: CITES-Treuhandfonds (CTL) – Stand der Beiträge am 31. März 2019
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Anhang 14: Externer CITES-Treuhandfonds (QTL) – Stand der Beiträge am 31. März 2019
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7.4
|
Haushalt und Arbeitsprogramm 2020-2022 CoP18 Doc. 7.4
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Anhang 1: Entwurf einer Resolution über die Finanzierung und das Arbeitsprogramm mit Kostenaufstellung für das Sekretariat für den Dreijahreszeitraum 2020-2022
CoP18 Doc. 7.4 A1
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Anhang 2: Haushaltsszenario – reales Nullwachstum
CoP18 Doc. 7.4 A2
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Anhang 3: Haushaltsszenario – nominales Nullwachstum
CoP18 Doc. 7.4 A3
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Anhang 4: Haushaltsszenario – inkrementelles Wachstum
CoP18 Doc. 7.4 A4
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7.5
|
Zugang zu Finanzmitteln, einschließlich Mitteln der globalen Umweltfazilität (GEF)
CoP18 Doc. 7.5
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7.6
|
Projekt zur finanziellen Unterstützung der Teilnahme von Delegierten
CoP18 Doc. 7.6
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Sek.
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Zustimmung zur Beibehaltung der derzeitigen Auswahlkriterien; das Sekretariat wird die Ausweitung des Projekts von den CoP-Tagungen auf die Ausschusssitzungen prüfen.
|
+
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8.
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Resolutionsentwurf über eine Sprachenstrategie für das Übereinkommen
CoP18 Doc. 8
|
IQ
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Unklar, warum Arabisch als offizielle CITES-Sprache hinzugefügt werden sollte, nicht aber andere VN-Sprachen (Chinesisch, Russisch). Auswirkungen auf den Haushalt und mögliche weitere Verzögerungen bei der Erstellung von Dokumenten sprechen gegen den Vorschlag.
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–
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|
Strategische Fragen
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9.
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Berichte und Empfehlungen der Ausschüsse
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9.1
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Ständiger Ausschuss
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9.1.1
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Bericht des Vorsitzes
CoP18 Doc. 9.1.1
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9.1.2
|
Wahl neuer regionaler und alternierender regionaler Mitglieder (kein Dokument)
|
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9.2
|
Tierausschuss
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9.2.1
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Bericht des Vorsitzes
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9.2.2
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Wahl neuer regionaler und alternierender regionaler Mitglieder (kein Dokument)
|
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9.3
|
Pflanzenausschuss
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9.3.1
|
Bericht des Vorsitzes
CoP18 Doc. 9.3.1
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9.3.2
|
Wahl neuer regionaler und alternierender regionaler Mitglieder (kein Dokument)
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10.
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CITES-Strategieplanung für die Zeit nach 2020
CoP18 Doc. 10
|
SC
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Zustimmung zur Annahme der überarbeiteten Strategieplanung; das Sekretariat wird beauftragt, die Ziele mit denen bestehender Beschlüsse und Resolutionen zu vergleichen; der Ständige Ausschuss wird beauftragt, an Indikatoren zu arbeiten.
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+
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11.
|
Überarbeitung des Übereinkommens
|
CO, NA, ZW
|
Einige wichtige Fragen im Zusammenhang mit Lebensgrundlagen und der Überprüfung der Anhänge werden aufgeworfen. In seiner derzeitigen Form und in seinem derzeitigen Umfang scheint der Vorschlag jedoch voreingenommen und nicht ausreichend vorbereitet zu sein; er beruht auf historischen Erwägungen, ohne dass eingehende Überlegungen zu den zunehmend komplexen Herausforderungen angestellt würden, die der Handel mit Wildtieren und -pflanzen und die Erhaltung dieser Arten mit sich bringen; die Folgen könnten weitreichend sein. Adressaten der Beschlussentwürfe werden nicht genannt. Weitere Diskussionen sind notwendig, auch im Zusammenhang mit anderen Vorschlägen zu ländlichen Gemeinschaften usw. (Positionen 17, 18) und im Hinblick auf den Ressourcenbedarf.
|
(–)
|
|
12.
|
Sicherstellung einer besseren Umsetzung in Bezug auf die Listen der Seefischarten in den Anhängen
CoP18 Doc. 12
|
AG
|
Anerkennen, dass es nach wie vor erforderlich ist, eine wirksamere Umsetzung in Bezug auf die Listen der Seefischarten zu unterstützen. Bei der Überprüfung der Wirksamkeit früherer Listungen sollte der Fokus jedoch auf bestimmten Fällen mit klarer Begründung liegen und es sollte auf die bestehenden Mechanismen und Empfehlungen aus früheren Überprüfungen zurückgegriffen werden, anstatt ein neues Ad-hoc-Verfahren einzuführen. Grundsätzliche Ablehnung eines „Embargos“ für Neuaufnahmen von Artengruppen in die Listen; entscheidend ist, ob die Kriterien für die Aufnahme erfüllt sind.
|
–
|
|
13.
|
Überarbeitung der Resolution Conf. 11.1 (Rev. CoP17) über die Einsetzung von Ausschüssen CoP18 Doc. 13
|
SC/Sek.
|
Zustimmung zur vorgeschlagenen neuen Resolution; die vom Sekretariat vorgeschlagenen Änderungen müssen eingehender geprüft werden.
|
(+)
|
|
14.
|
Potenzielle Interessenkonflikte im Tier- und im Pflanzenausschuss CoP18 Doc. 14
|
SC
|
In der SC70 wurde das Standardformular für Interessenerklärungen angenommen; Zustimmung zur Streichung der Beschlüsse 16.09 und 16.10.
|
+
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|
15.
|
Zusammenarbeit mit Organisationen und multilateralen Umweltübereinkommen
|
|
|
|
|
|
15.1
|
Zusammenarbeit mit anderen biodiversitätsbezogenen Übereinkommen CoP18 Doc. 15.1
|
SC
|
Zustimmung zur Verlängerung der Beschlüsse 17.55 und 17.56.
Synergien zwischen den multilateralen Umweltübereinkommen über die biologische Vielfalt sollten weiter verstärkt werden und der Ständige Ausschuss sollte diese Themen weiterhin prüfen.
|
+
|
|
|
15.2
|
Kommission für die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) CoP18 Doc. 15.2
|
Sek.
|
Zustimmung zu den vom CITES- und CCAMLR-Sekretariat vorgeschlagenen Änderungen der Resolution Conf. 12.4.
|
+
|
|
|
15.3
|
Globale Pflanzenschutzstrategie
CoP18 Doc. 15.3
|
SC
|
Zustimmung zu neuen Beschlussentwürfen zur Ersetzung der Beschlüsse 17.53 und 17.54.
|
+
|
|
|
15.4
|
Weltbiodiversitätsrat (Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services, IPBES)
CoP18 Doc. 15.4
|
SC/Sek.
|
Zustimmung zum Resolutionsentwurf über die Zusammenarbeit mit dem Weltbiodiversitätsrat in Anhang 3 des Dokuments.
|
+
|
|
|
15.5
|
Internationales Konsortium zur Bekämpfung der Artenschutzkriminalität (International Consortium on Combating Wildlife Crime, ICCWC)
CoP18 Doc. 15.5
|
Sek.
|
Zustimmung zur Aufforderung an die Vertragsparteien, weiterhin ICCWC-Tätigkeiten zu finanzieren.
|
+
|
|
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15.6
|
Zusammenarbeit im Rahmen des CITES-Übereinkommens und des Welterbe-Übereinkommens
CoP18 Doc. 15.6
|
Norwegen
|
Zustimmung zum Resolutionsentwurf (der die Ausarbeitung einer Vereinbarung zwischen WHC und CITES fordert) und zum Beschlussentwurf in den Anhängen 1 und 2.
|
+
|
|
16.
|
CITES-Programm für Baumarten
|
|
Dokument war am 1. März noch nicht verfügbar.
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|
|
17.
|
Ländliche Gemeinschaften
|
|
Gemeinsam mit den damit zusammenhängenden Vorschlägen unter Nummer 18 prüfen.
|
|
|
|
17.1.
|
Bericht des Ständigen Ausschusses
CoP18 Doc. 17.1
|
SC/Sek.
|
Bereitschaft zur Berücksichtigung des Vorschlags des Sekretariats zur Änderung der Resolution Conf. 16.6 über Lebensgrundlagen.
Der Vorschlag, die CoP17-Beschlüsse zu streichen, könnte voreilig sein; weitere Arbeiten zwischen den Tagungen könnten angezeigt sein (gemeinsam mit der Arbeitsgruppe „Lebensgrundlagen“?).
|
0
|
|
|
17.2.
|
Vorgeschlagene Änderungen der Resolution Conf. 4.6 (Rev. CoP17) [Übermittlung der Resolutionsentwürfe] und der Resolution Conf. 9.24 (Rev. CoP17)
CoP18 Doc. 17.2
|
NA, ZW
|
Die vorgeschlagene Änderung der Resolution 4.6 scheint nicht angebracht zu sein, da der Fokus der Resolution ansonsten auf den Formalitäten und Verfahren für die Einreichung von Vorschlägen liegt.
Für jegliche Änderung der Resolution 9.24 wäre zumindest der geografische Umfang der Konsultationen mit den ländlichen Gemeinschaften zu klären – d. h. von jeder Vertragspartei in ihrem Hoheitsgebiet; weiterer Diskussionsbedarf.
Gemeinsam mit Doc. 18.3 prüfen.
|
(–)
|
|
|
17.3
|
Partizipationsmechanismus für ländliche Gemeinschaften
|
BW, CO, NA, ZW
|
Ablehnung der Einrichtung eines ständigen Ausschusses für ländliche Gemeinschaften; Alternativen prüfen, wie ländliche Gemeinschaften Einfluss nehmen können.
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–
|
|
18.
|
CITES und Lebensgrundlagen
|
|
Gemeinsam mit den dazugehörigen Vorschlägen unter Nummer 17 prüfen.
|
|
|
|
18.1
|
Bericht des Sekretariats CoP18 Doc. 18.1
|
Sek.
|
Zustimmung zur Wiedereinsetzung der Arbeitsgruppe, Entwicklung von Leitlinien mithilfe eines Beraters, zur Prüfung durch die CoP19.
|
+
|
|
|
18.2
|
Vorschlag Perus
CoP18 Doc. 18.2
|
PE
|
Offen für die Fortsetzung der Arbeitsgruppe, aber den Vorschlag hinterfragen, ihren Zuständigkeitsbereich durch die Arbeit an einem möglichen Zertifizierungssystem für „Produkte von CITES-gelisteten Arten, die von ländlichen Gemeinschaften erzeugt werden und mit den CITES-Bestimmungen im Einklang stehen“, zu ergänzen.
Allgemein auch offen für die Einführung eines „Internationalen Tages der Lebensgrundlagen für ländliche Gemeinschaften“, aber zu diesem Zweck ist möglicherweise keine spezifische Resolution erforderlich; auch die Auswirkungen auf die Ressourcen berücksichtigen.
|
0
|
|
|
18.3.
|
Vorgeschlagene Änderungen der Resolution Conf. 9.24 (Rev. CoP17)
CoP18 Doc. 18.3
|
CN
|
Die Idee, eine Art von „Analyse zu den Lebensgrundlagen“ in die unterstützenden Erklärungen zu Vorschlägen für Listungsänderungen aufzunehmen (Resolution Conf. 9.24, Anhang 6), könnte in Betracht gezogen werden, scheint aber noch nicht reif für einen Beschluss auf der CoP18 zu sein; vorgeschlagener Wortlaut teilweise unklar.
Gemeinsam mit Dokument 17.2 prüfen.
|
(0)
|
|
19.
|
Lebensmittelsicherheit und Lebensgrundlagen
CoP18 Doc. 19
|
SC
|
Ablehnung der Verlängerung der Beschlüsse, da die Arbeitsgruppe keine Fortschritte erzielt hat und unter den Punkten „Ländliche Gemeinschaften“ und „Lebensgrundlagen“ sehr ähnliche Themen behandelt werden; Zustimmung zu den Anmerkungen des Sekretariats.
|
–
|
|
20.
|
Strategien zur Nachfrageverringerung, um illegalen Handel mit CITES-gelisteten Arten zu bekämpfen
CoP18 Doc. 20
|
SC
|
Zustimmung zur Annahme der in Anhang 1 genannten Beschlussentwürfe und Zustimmung zur Streichung der Beschlüsse 17.44 bis 17.48.
|
+
|
|
21.
|
Kapazitätsaufbau und Identifizierungsmaterialien
|
|
|
|
|
|
21.1
|
Kapazitätsaufbau und Identifizierungsmaterialien
CoP18 Doc. 21.1
|
AC/PC
|
Zustimmung zu den Beschlussentwürfen für die Einrichtung einer gemeinsamen AC/PC-Arbeitsgruppe zu Identifizierungsmaterial; außerdem Zustimmung zum Vorschlag des Sekretariats, Beschlüsse, die bereits durch Dokument 54.1 abgedeckt sind, zu streichen.
|
+
|
|
|
21.2
|
In den Resolutionen und Beschlüssen aufgeführte Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau
CoP18 Doc. 21.2
|
SC
|
Zustimmung zur Annahme der Beschlussentwürfe (Überarbeitung, Verbesserung der CITES-Website, Online-Kurse über das „CITES Virtual College“) mit den vom Sekretariat vorgeschlagenen Änderungen.
Gemeinsam mit Dokument 21.3, 28 und 29 prüfen.
|
+
|
|
|
21.3
|
Rahmen zur Vereinfachung der Koordinierung, Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Bemühungen um Kapazitätsaufbau im Rahmen des CITES-Übereinkommens
CoP18 Doc. 21.3
|
US
|
Nützliche Initiative, aber die Annahme des Resolutionsentwurfs und des Rahmens auf der CoP18 scheint verfrüht. Stattdessen Zustimmung zur Integration relevanter Elemente in 21.2 wie vom Sekretariat vorgeschlagen, zur Prüfung durch den Ständigen Ausschuss und die CoP19.
Gemeinsam mit Dokument 21.2 und 28 prüfen.
|
(+)
|
|
22.
|
Weltartenschutztag der Vereinten Nationen
|
|
Zustimmung zu den Änderungsentwürfen der Resolution Conf. 17.1, mit der Vertragsparteien und Staaten, die keine Vertragspartei sind, aufgefordert werden, einen Ansprechpartner für die Koordinierung der Feierlichkeiten zum Weltartenschutztag im jeweiligen Land zu benennen.
|
+
|
|
23.
|
Einbindung der Jugend
CoP18 Doc. 23
|
SC
|
Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen der Resolution Conf. 17.5 über die Einbindung der Jugend (Anhang 1) und zur Streichung der Beschlüsse 17.26 und 17.27.
|
+
|
|
Fragen der Auslegung und Durchführung
|
|
Bestehende Resolutionen und Beschlüsse
|
|
|
|
|
24.
|
Überprüfung von Resolutionen
CoP18 Doc. 24
|
Sek.
|
Allgemeine Zustimmung zu den Änderungen der Resolution Conf. 4.6 Übermittlung von Dokumenten (einschließlich der Änderung in Bezug auf einen zentralen Finanzierungsbeschluss); Überprüfung der vorgeschlagenen Integration von Beschluss 14.19. Zustimmung zu den Änderungen der Resolutionen 12.8, Überprüfung des signifikanten Handels (gemäß SC70) und 14.3, Einhaltungsverfahren (einschließlich Resolution 10.10).
|
(+)
|
|
25.
|
Überprüfung der Beschlüsse
|
|
Dokument war am 1. März noch nicht verfügbar.
|
|
|
Allgemeine Einhaltung und Durchsetzung
|
|
|
|
|
26.
|
Nationale Gesetze zur Durchführung des Übereinkommens
|
Sek.
|
Zustimmung zu den Beschlüssen, aber mehr Klarheit in Bezug auf die Fristen fordern sowie in Betracht ziehen, zusätzliche Maßnahmen vorzuschlagen, damit die Vertragsparteien mit Rechtsvorschriften der Kategorie 2 oder 3 dem Sekretariat Einzelheiten über Maßnahmen zur wirksamen Durchführung des Übereinkommens vorlegen.
|
(+)
|
|
27.
|
Fragen der Einhaltung des CITES-Übereinkommens
|
Sek.
|
Zustimmung zur vorgeschlagenen Änderung der Resolution Conf. 11.3 (Rev. CoP17) und zur Annahme der Beschlussentwürfe zur Überprüfung der CITES-Genehmigungsverfahren und damit verbundenen Fragen der Einhaltung des Übereinkommens.
|
+
|
|
28.
|
Unterstützungsprogramm zur Einhaltung des Übereinkommens
|
Sek.
|
Allgemeine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Einrichtung eines Unterstützungsprogramms zur Einhaltung des Übereinkommens, um die Vertragsparteien mit anhaltenden Schwierigkeiten bei der Einhaltung des Übereinkommens und der damit verbundenen Empfehlungen des Ständigen Ausschusses zu unterstützen. Jedoch hinterfragen, welche Auswirkungen die Schaffung des Programms auf den Haushalt hat.
Gemeinsam mit Dokument 21 und anderen Dokumenten zum Haushalt berücksichtigen.
|
(+)
|
|
29.
|
Landesweite Überprüfungen des signifikanten Handels CoP18 Doc. 29
|
AC/PC
|
Zustimmung zur Beauftragung des Sekretariats, Optionen zu analysieren, und der Ausschüsse, diese zu prüfen; Empfehlungen für CoP19 abgeben.
|
+
|
|
30.
|
Einhaltung der Bestimmungen im Zusammenhang mit madagassischem Ebenholz (Diospyros spp.) und Palisanderhölzern (Dalbergia spp.)
|
|
|
|
|
|
30.1
|
Bericht Madagaskars
|
|
Kenntnisnahme.
Gemeinsam mit Doc. 30.2 prüfen.
|
|
|
|
30.2
|
Bericht des Ständigen Ausschusses CoP18 Doc. 30.2
|
SC
|
Zustimmung, aber im Auge behalten, dass bei den Diskussionen nicht nur auf den von Madagaskar vorgeschlagenen Nutzungsplan eingegangen wird. Forderung eines starken Fokus auf der Notwendigkeit besserer Durchsetzungsmaßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und zur Zerschlagung illegaler Handelsnetze. Änderungen des Beschlussentwurfs 18.BB vorschlagen, um den Empfehlungen der UNODC aus dem Jahr 2017 Rechnung zu tragen, und vorsorglich eine Formulierung einfügen, die sicherstellt, dass jeder künftige Nutzungsplan sicher genug ist.
|
(+)
|
|
31.
|
Inländische Märkte für häufig illegal gehandelte Exemplare CoP18 Doc. 31
|
|
Zustimmung zur vorgeschlagenen Änderung der Resolution Conf. 10.10 (Rev. CoP17) und zum Entwurf der überarbeiteten Beschlüsse 17.87-17.88, einschließlich zu inländischen Kontrollen von anderen Erzeugnissen als Elefantenelfenbein, die aus Wildtieren und -pflanzen gewonnen wurden.
|
+
|
|
32.
|
Durchsetzungsfragen CoP18 Doc. 32
|
|
Zustimmung zu den vorgeschlagenen Beschlussentwürfen und der vorgeschlagenen Änderung der Resolution Conf. 11.3 (Rev. CoP17). Zustimmung zur Streichung der Beschlüsse 17.83 und 17.85.
|
+
|
|
33.
|
Bekämpfung der Cyberkriminalität im Zusammenhang mit dem Artenschutz
|
|
|
|
|
|
33.1
|
Bericht des Sekretariats CoP18 Doc. 33.1
|
|
Zustimmung zu den vorgeschlagenen Beschlussentwürfen.
|
+
|
|
|
33.2
|
Bericht des Ständigen Ausschusses CoP18 Doc. 33.2
|
|
Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen der Resolution Conf. 11.3 (Rev. CoP17) und zur Annahme der Beschlussentwürfe mit den Änderungen des Sekretariats. Zustimmung zur Streichung der Beschlüsse 17.94 und 17.96.
|
+
|
|
34.
|
Unterstützung der Bekämpfung der Artenschutzkriminalität in West- und Zentralafrika
|
|
Dokument war am 1. März noch nicht verfügbar.
|
|
|
35.
|
Verwendung beschlagnahmter Exemplare CoP18 Doc. 35
|
SC
|
Zustimmung zur Streichung der Beschlüsse 17.118 und 17.119 und zur Annahme der vorgeschlagenen Beschlussentwürfe. Ablehnung jeglicher Ergänzungen, die sensible Informationen über Rettungszentren gefährden oder zu zusätzlichen Verpflichtungen für die Vertragsparteien führen würden. Außerdem Ablehnung einer möglichen Wiederaufnahme der Arbeitsgruppe des Ständigen Ausschusses.
|
+
|
|
36.
|
Speicherung und Verwaltung von Daten über den illegalen Handel, die im Rahmen der jährlichen Berichte der Vertragsparteien über illegalen Handel erhoben wurden CoP18 Doc. 36
|
SC
|
Allgemeine Zustimmung zum Grundsatz einer systematischeren Speicherung und Verwaltung von Daten über den illegalen Handel, die im Rahmen jährlicher Berichte über illegalen Handel erhoben wurden. Die Bedenken des Sekretariats hinsichtlich des begrenzten Mehrwerts einer solchen Datenbank werden geteilt, wenn eine langfristige Finanzierung nicht gewährleistet wird und nur eine begrenzte Anzahl von Vertragsparteien tatsächlich Daten melden und bereitstellen. Prüfen, ob der Text geändert werden soll, um die Vertragsparteien anzuhalten, systematischer jährliche Berichte über den illegalen Handel vorzulegen.
Gemeinsam mit den Dokumenten zum Haushalt prüfen.
|
(+)
|
|
37.
|
Arbeitsbedingungen der Wildhüter und ihre Auswirkungen auf die Durchführung von CITES CoP18 Doc. 37
|
NP
|
Den Bericht befürworten und die Bedeutung dieses Themas anerkennen.
|
|
|
Regulierung des Handels
|
|
|
|
|
38.
|
Benennung und Rolle der Vollzugsbehörden CoP18 Doc. 38
|
Sek.
|
Allgemeine Zustimmung zur vorgeschlagenen Resolution. Genauere Prüfung einiger Aspekte des Textes erforderlich.
|
(+)
|
|
39.
|
Leitlinien für Nachweise des rechtmäßigen Erwerbs CoP18 Doc. 39
|
SC
|
Zustimmung zum Resolutionsentwurf.
Gemeinsam mit Dokument 40 prüfen.
|
+
|
|
40.
|
Sorgfaltspflicht der CITES-Vertragsparteien und Verpflichtungen der einführenden Länder
|
US
|
Allgemeine Zustimmung zur Absicht und zum Ansatz. Genauere Prüfung einiger Aspekte der vorgeschlagenen Änderungen der Resolution Conf. 11.3 erforderlich.
|
(+)
|
|
41.
|
Elektronische Systeme und Informationstechnologien CoP18 Doc. 41
|
SC
|
Zustimmung zu den vorgeschlagenen Beschlussentwürfen, die die Beschlüsse 17.156 bis 17.159 zur Beurteilung der Nützlichkeit und Machbarkeit eines eCITES-Durchführungsrahmens ersetzen und das Mandat der Arbeitsgruppe erneuern würden.
|
+
|
|
42.
|
Rückverfolgbarkeit CoP18 Doc. 42
|
Sek., Vorsitzende des SC, MX und CH als Vorsitzende der zwischen den Sitzungen tagenden Arbeitsgruppe zur Rückverfolgbarkeit
|
Zustimmung zur Arbeitsdefinition der CITES-Rückverfolgbarkeit und zur Annahme der Beschlussentwürfe in Anhang 1, einschließlich der vom Sekretariat vorgeschlagenen Änderungen.
|
+
|
|
43.
|
Aus synthetischer oder gezüchteter DNA gewonnene Exemplare CoP18 Doc. 43
|
SC
|
Zustimmung zu den Beschlussentwürfen in der vom Sekretariat geänderten Fassung und zur Ersetzung der Beschlüsse 17.89-17.91, um weiterhin die Auswirkungen von mittels Biotechnologie hergestellten Exemplaren zu bewerten, die die Interpretation und Durchführung des Übereinkommens beeinflussen könnten. Einige der Beschlüsse müssten gegebenenfalls klarer und präziser formuliert werden.
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(+)
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44.
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Definition des Begriffs „geeignete und annehmbare Bestimmungsorte“
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44.1
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Bericht des Ständigen Ausschusses CoP18 Doc. 44.1
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SC
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Zustimmung zu den Empfehlungen und Beschlussentwürfen im Zusammenhang mit der Definition des Begriffs „geeignete und annehmbare Bestimmungsorte“. Einige Änderungen des Textes könnten jedoch erforderlich sein, um Fehlinterpretationen zu vermeiden.
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(+)
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44.2
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Internationaler Handel mit lebenden Afrikanischen Elefanten: vorgeschlagene Überarbeitung der Resolution Conf. 11.20 (Rev. CoP17) über die Definition des Begriffs „geeignete und annehmbare Bestimmungsorte“
CoP18 Doc. 44.2
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BF, JO, LB, LR, NE, NG, SD, SY
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Im Dokument werden Änderungen der Resolution Conf. 11.20 vorgeschlagen, die darauf abzielen, dass lebende Afrikanische Elefanten nur innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets in In-situ-Erhaltungsprogramme verbracht werden dürfen; damit wird jeder Handel mit in freier Wildbahn gefangenen Afrikanischen Elefanten zur Verbringung an Bestimmungsorte für die Zwecke der Ex-situ-Haltung in Gefangenschaft ausgeschlossen, auch wenn dies für ihre Erhaltung vorteilhaft wäre. Auch im Zusammenhang mit der derzeitigen Regelung von in Anhang I aufgeführten Exemplaren prüfen.
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(–)
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45.
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Nichtabträglichkeitsprüfungen
CoP18 Doc. 45
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AC
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Zustimmung zu den vorgeschlagenen Beschlussentwürfen zur Schließung von Lücken und zur Deckung des Bedarfs der Vertragsparteien bei der Durchführung von Nichtabträglichkeitsprüfungen sowie zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution Conf. 16.7 (Rev. CoP17). Zustimmung zu einem zweiten internationalen Workshop zu Nichtabträglichkeitsprüfungen.
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+
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46.
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Quoten für Trophäen der Leopardenjagd
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Am 13. Februar war kein Dokument verfügbar.
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47.
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Erhöhung der Quoten für Trophäen der Jagd auf Markhor
CoP18 Doc. 47
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PK
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Zustimmung zur Erhöhung der Quote für Trophäen der Jagd auf Markhor in Pakistan von 12 auf 20 Tiere pro Jahr, wenn Pakistan mehr Informationen darüber bereitstellt, welche neuen Gemeinschaften/Gebiete sich dem gemeinschaftsbezogenen Programm für Trophäenjagd anschließen.
Gemeinsam mit dem Vorschlag Nr. 1 für eine Listungsänderung prüfen.
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(+)
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48.
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Trophäen der Jagd auf Spitzmaulnashörner: Ausfuhrquoten für Südafrika
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ZA
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Die vorgeschlagene Erhöhung der Quote von derzeit 5 ausgewachsenen männlichen Spitzmaulnashörnern auf höchstens 0,5 % der Gesamtpopulation des Landes scheint vernünftig, wenn damit eine jährliche Veröffentlichung bestimmter Quoten (absolute Zahl der Exemplare) durch Südafrika einhergeht.
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(+)
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49.
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Auswirkungen der Übertragung einer Art nach Anhang I
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49.1
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Bericht des Sekretariats
CoP18 Doc. 49.1
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Sek.
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Zustimmung zu den Änderungen der Resolution Conf. 12.3, um klarzustellen, dass nach der höheren Einstufung einer Art die Regeln gelten, die zum Zeitpunkt des Handels gültig sind (nicht zum Zeitpunkt der Gewinnung), und der Resolution Conf. 13.6. Weitere Analyse des Vorschlags zur Aufnahme eines neuen Absatzes 11 in die Resolution Conf. 12.3 und des Beschlussentwurfs zur Beauftragung des Ständigen Ausschusses, den Bedarf von Leitlinien während des Übergangszeitraums, einschließlich des Zeitraums zwischen dem Beschluss zur Aufnahme in die Liste und dem Inkrafttreten, sowie spezifische Bedingungen für mit Anmerkungen versehenen Pflanzen einschließlich Holzarten zu prüfen.
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(+)
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49.2
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Handel mit Exemplaren, die vor der Aufnahme in Anhang I stehen
CoP18 Doc. 49.2
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CI, NG, SN
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In die vorgeschlagenen Änderungen in Dokument 49.1 einarbeiten.
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(+)
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50.
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Änderungen der Resolution Conf. 10.13 (Rev. CoP15) über die Durchführung des Übereinkommens über Holzarten
CoP18 Doc. 50
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SC
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Zustimmung, aber vorschlagen, einen Verweis aufzunehmen, dass Nichtabträglichkeitsprüfungen auf geeigneten Umrechnungsfaktoren basieren müssen, sowie weitere geringfügige Änderungen einzufügen.
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(+)
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51.
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Lager und Depots
CoP18 Doc. 51
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SC
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Zustimmung zur Fortsetzung der Arbeiten zwischen den Tagungen mit einem klarer definierten Mandat, mit Ausnahme der Verwaltung von Lagerbeständen.
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+
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52.
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Einbringung aus dem Meer
CoP18 Doc. 52
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SC
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Zustimmung zum erneuerten Mandat des Sekretariats zur Überwachung der Umsetzung der Resolution Conf. 14.6 und Berichterstattung über die BBNJ-Verhandlungen; Prüfung der Informationen durch den Ständigen Ausschuss.
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+
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53.
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Zweckcodes auf CITES-Genehmigungen und -Bescheinigungen
CoP18 Doc. 53
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SC
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Vorläufige Zustimmung zu den Änderungsentwürfen für den Beschluss 14.54 und die Resolution Conf. 12.3 (Rev. CoP17) über Genehmigungen und Bescheinigungen; unter Berücksichtigung der noch ausstehenden Kommentare des Sekretariats erneut überprüfen. Die Notwendigkeit einer neuen zwischen den Sitzungen tagenden Arbeitsgruppe hinterfragen.
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(+)
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54.
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Identifizierung von Exemplaren im Handel
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54.1
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Identifizierungs-Handbuch
CoP18 Doc. 54.1
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AC, PC, Sek.
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Zustimmung.
Gemeinsam mit Dokument 21.1 prüfen.
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+
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54.2
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Identifizierung von CITES-gelisteten Baumarten
CoP18 Doc. 54.2
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PC
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Zustimmung zu den neuen Beschlüssen und Streichung früherer Beschlüsse.
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+
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54.3
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Identifizierung von Exemplaren von Störartigen im Handel
CoP18 Doc. 54.3
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Zustimmung zur Verlängerung der Beschlüsse. Prüfen, ob ein EU-Mitgliedstaat sich an der Finanzierung der längst überfälligen Studie beteiligen kann.
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+
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55.
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Durchführung von CITES beim Handel mit Arten von Arzneipflanzen
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Dokument war am 1. März noch nicht verfügbar.
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Ausnahmeregelungen und Sonderbestimmungen für den Handel
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56.
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Vereinfachtes Verfahren für Genehmigungen und Bescheinigungen
CoP18 Doc. 56
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SC
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Allgemeine Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen der Resolution 11.15 (Rev. CoP12), Resolution 12.3 (Rev. CoP17) und den an das Sekretariat gerichteten Beschlussentwürfen; die Anmerkungen des Sekretariats berücksichtigen und die Notwendigkeit weiterer Änderungen prüfen.
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(+)
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57.
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Durchführung des Übereinkommens in Bezug auf in Gefangenschaft gezüchtete Exemplare und Exemplare aus Ranching-Betrieben
CoP18 Doc. 57
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SC
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Zustimmung zu den Beschlussentwürfen wie vom Ständigen Ausschuss vorgeschlagen und vom Sekretariat geändert.
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+
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58.
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Umsetzung der Resolution Conf. 17.7 über die Überprüfung des Handels mit Tieren, die als in Gefangenschaft gezüchtet gemeldet wurden
CoP18 Doc. 58
|
SC
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Zustimmung zu den Beschlussentwürfen wie vom Ständigen Ausschuss vorgeschlagen und vom Sekretariat befürwortet.
Gemeinsam mit den Dokumenten zum Haushalt prüfen.
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+
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59.
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Bestimmung des Begriffs „künstlich vermehrt“
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59.1
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Leitlinien zum Begriff „künstlich vermehrt“
CoP18 Doc. 59.1
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PC
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Zustimmung zum Beschlussentwurf. Offen für die vom Sekretariat vorgeschlagenen Änderungen. Vorschlagen, dass die Veröffentlichung von Leitlinien erst nach ihrer Überprüfung durch den Pflanzenausschuss erfolgen sollte.
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(+)
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59.2
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Herkunftscodes für Pflanzenexemplare im Handel
CoP18 Doc. 59.2
|
SC
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Zustimmung zur Einführung des Herkunftscodes Y mittels Änderungen der Resolution Conf. 11.11 (Rev. CoP17) und der Resolution Conf. 12.3 (Rev. CoP17) sowie zu den Beschlussentwürfen. Die zusätzlichen Änderungen, die vom Sekretariat vorgeschlagen werden, erfordern dennoch eine eingehendere Prüfung, um den ursprünglichen Vorschlag des Ständigen Ausschusses (insbesondere in Bezug auf Adlerholz und die Notwendigkeit von Nichtabträglichkeitsprüfungen) nicht zu untergraben.
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(+)
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|
Artspezifische Fragen
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60.
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Illegaler Handel mit Geparden
(Acinonyx jubatus)
CoP18 Doc. 60
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Sek.
|
Zustimmung zum Beschlussentwurf, mit dem das Sekretariat aufgefordert wird, die endgültige Fassung des CITES-Ressourcenkits für den Gepardenhandel vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Zustimmung zur Streichung der Beschlüsse 17.124 bis 17.130.
|
+
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|
61.
|
Störartige (Acipenseriformes spp.)
|
Sek.
|
Zustimmung zur Verlängerung des Mandats des Ständigen Ausschusses, die Kennzeichnung von Kaviar zu behandeln. Prüfen, ob klarere Leitlinien zum Fokus und Umfang notwendig sind, um Fortschritte zu erzielen.
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(+)
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|
62.
|
Beschlussentwürfe zur Erhaltung von Amphibien (Amphibia)
|
CR
|
Zahlreiche an die Vertragsparteien, Ausschüsse und das Sekretariat gerichtete Beschlussentwürfe, die ohne eine unterstützende Stellungnahme oder vorherige Prüfung durch den Tier- und den Pflanzenausschuss vorgeschlagen wurden. Die erforderlichen Informationen sind nicht spezifisch für Amphibien, sondern würden auf alle CITES-gelisteten Taxa zutreffen. Ein gezielterer Vorschlag mit konkreten Maßnahmen könnte positiv bewertet werden.
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0
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63.
|
Aale (Anguilla spp.)
CoP18 Doc. 63
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AC, SC, Sek.
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Zustimmung zu den Beschlussentwürfen.
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+
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|
64.
|
Edelkorallen (Ordnung Antipatharia und Familie Coralliidae)
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SC
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Zustimmung zum Beschlussentwurf über die Beauftragung des Tierausschusses und des Pflanzenausschusses, die Erhebung zu Edelkorallen und die FAO-Studie zu analysieren und Schlussfolgerungen aus ihnen zu ziehen.
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+
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65.
|
Umsetzung der Resolution Conf. 16.10 über die Durchführung des Übereinkommens über Adlerholz produzierende Gattungen (Aquilaria spp. und Gyrinops spp.) CoP18 Doc. 65
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PC
|
Zustimmung zur Annahme der Beschlussentwürfe über Adlerholz produzierende Gattungen und zur Streichung früherer Beschlüsse.
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+
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66.
|
Handel mit Boswellia spp. (Burseraceae)
CoP18 Doc. 66
|
LK, US
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Zustimmung zu den Beschlussentwürfen.
|
+
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|
67.
|
Napoleon-Lippfisch (Cheilinus undulatus)
CoP18 Doc. 67
|
SC
|
Zustimmung zum Beschlussentwurf über die Bereitstellung von Unterstützung für die wichtigsten Ausfuhr- und Einfuhrländer bei der Bewältigung der verbleibenden Herausforderungen für die Durchführung.
|
+
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|
68.
|
Haie und Rochen (Elasmobranchii spp.)
|
|
|
|
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68.1
|
Bericht des Tierausschusses
|
AC
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Den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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68.2
|
Bericht des Sekretariats
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|
Dokument war am 1. März noch nicht verfügbar.
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69.
|
Elefanten (Elephantidae spp.)
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69.1
|
Umsetzung der Resolution Conf. 10.10 (Rev. CoP17) zum Elefantenhandel
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Sek./SC
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Lager und Depots: Zustimmung zum Beschluss, dass der Ständige Ausschuss die vom Sekretariat ausgearbeiteten Leitlinien überprüft.
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+
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|
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Asiatische Elefanten: zur Zustimmung zur Verlängerung der Beschlüsse bereit; für deren Wirksamkeit ist jedoch eine größere Unterstützung durch die Arealstaaten erforderlich.
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(+)
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|
Verfahren für nationale Elfenbein-Aktionspläne (National Ivory Action Plans Process, NIAP): Zustimmung zu den vorgeschlagenen Überarbeitungen der Resolution Conf. 10.10, Absatz 26 Buchstabe g und Anhang III (Leitlinien für NIAP-Verfahren) und der Resolution Conf. 14.3 über die Einhaltung von CITES (→ Dokument 24);
den Antrag des Sekretariats für die Schaffung eines neuen Postens (→ Haushalt) prüfen.
|
+
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|
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|
|
|
ETIS-Überprüfung: Zustimmung zur Leistungsbeschreibung wie in der SC70 vereinbart.
|
+
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|
|
|
|
|
Finanzielle und operative Nachhaltigkeit im Rahmen von ETIS und MIKE: Zustimmung zum Beschlussentwurf, wonach das Sekretariat Vorschläge erarbeiten soll (Kosten: 30 000 USD), die der Ständige Ausschuss überprüft.
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+
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|
|
|
|
|
Inländische Märkte für Elfenbein: Zustimmung zur vorgeschlagenen Änderung der Resolution Conf. 10.10 gemäß Dokument 31.
|
+
|
|
|
69.2
|
Bericht über die Überwachung des widerrechtlichen Tötens von Elefanten (MIKE) CoP18 Doc. 69.2
|
Sek.
|
Kenntnisnahme des Berichts.
|
|
|
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69.3
|
Bericht über das Informationssystem für den Handel mit Elefanten (ETIS) CoP18 Doc. 69.3
|
Sek.
|
Kenntnisnahme des Berichts; Auswirkungen auf das NIAP-Verfahren prüfen (bestimmte, über ETIS ermittelte Länder, die derzeit nicht vom NIAP-Verfahren abgedeckt sind).
|
|
|
|
69.4
|
Elfenbeinbestände: vorgeschlagene Überarbeitung der Resolution Conf. 10.10 (Rev. CoP17) über den Elefantenhandel
CoP18 Doc. 69.4
|
BF, TD, CI, GA, JO, KE, LR, NE, NG, SD, SY
|
Bedeutung der Fertigstellung der Leitlinien anerkennen, aber die Durchführbarkeit und Eignung einer diesbezüglichen Arbeitsgruppe während der Tagung hinterfragen. Alternative Vorschläge des Sekretariats prüfen.
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(–)
|
|
|
69.5
|
Umsetzung von Aspekten der Resolution Conf. 10.10 (Rev. CoP17) über die Schließung der inländischen Elfenbeinmärkte
|
BF, CI, ET, GA, KE, LR, NE, NG, SY
|
Schlussfolgerungen über den EU-Markt für Elfenbein (Absatz 28) bestreiten; laufende Bemühungen der EU hervorheben.
Ablehnung der vorgeschlagenen Änderungen der Resolution Conf. 10.10 und der dazugehörigen Beschlussentwürfe, da diese unverhältnismäßig und teilweise unklar sind.
|
–
|
|
70.
|
Echte Karettschildkröte (Eretmochelys imbricata) und andere Meeresschildkröten (Cheloniidae und Dermochelyidae)
|
Sek.
|
Zustimmung zur Fortführung der Arbeiten durch vom Sekretariat vorgeschlagene Beschlussentwürfe und zur Einrichtung einer zwischen den Sitzungen tagenden Arbeitsgruppe für Meeresschildkröten.
|
+
|
|
71.
|
Asiatische Großkatzen (Felidae spp.)
|
|
|
|
|
|
71.1
|
Bericht des Ständigen Ausschusses
|
SC
|
Dokument war am 1. März noch nicht verfügbar.
|
|
|
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71.2
|
Beschlussentwürfe zu asiatischen Großkatzen CoP18 Doc. 71.2
|
IN
|
Allgemeine Zustimmung zu den Bemühungen um Überwachung und bessere Steuerung des Handels mit asiatischen Großkatzen. Zur Vermeidung von Überschneidungen oder Unstimmigkeiten muss das Dokument jedoch geprüft werden, sobald der Ständige Ausschuss den Bericht vorgelegt hat.
Vor der Annahme müsste der vorgeschlagene Beschlussentwurf noch wesentlich gründlicher analysiert und geändert werden. Der Zusammenhang mit der Resolution Conf. 12.5 (Rev. 17) sollte auch geprüft werden.
|
0
|
|
72.
|
Seepferdchen (Hippocampus spp.) in der CITES-Liste – ein Fahrplan zum Erfolg
|
MV, MC, LK, US
|
Zustimmung zu den Beschlüssen zur Einleitung von Diskussionen im Tierausschuss und Ständigen Ausschuss über die Bewirtschaftung und die nachhaltige Nutzung der Seepferdchenbestände.
|
+
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|
73.
|
Menschenaffen (Hominidae spp.)
CoP18 Doc. 73
|
SC, Sek.
|
Zustimmung zu den vom Sekretariat vorgeschlagenen Änderungen der Resolution Conf. 13.4 (Rev. CoP16) über die Erhaltung von Menschenaffen und den Handel mit ihnen sowie zur Streichung der Beschlüsse 17.232 und 17.233. Der Vorschlag basiert auf dem Bericht über den Erhaltungszustand der Menschenaffen und die relativen Auswirkungen des illegalen Handels und anderer Belastungen für ihren Erhaltungszustand, der in Zusammenarbeit zwischen dem Sekretariat, der IUCN, dem GRASP und anderen Partnern vorbereitet und vom Tierausschuss in seiner 30. Sitzung und dem Ständigen Ausschuss in seiner 70. Sitzung geprüft wurde. Einige redaktionelle Änderungen könnten wünschenswert sein.
|
+
|
|
74.
|
Palisanderholzarten [Leguminosae (Fabaceae)]
CoP18 Doc. 74
|
PC
|
Zustimmung zur Annahme der Beschlussentwürfe.
|
+
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|
75.
|
Schuppentiere (Manis spp.)
CoP18 Doc. 75
|
Sek., Einarbeitung des SC-Vorschlags
|
Zustimmung zu den Beschlussentwürfen wie vom Ständigen Ausschuss (SC69) empfohlen, mit den vom Sekretariat vorgeschlagenen Änderungen, sowie zur Streichung der Beschlüsse 17.239 und 17.240.
|
+
|
|
76.
|
Afrikanischer Löwe (Panthera leo)
|
|
|
|
|
|
76.1
|
Bericht des Sekretariats
|
|
Dokument war am 1. März noch nicht verfügbar.
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|
|
|
76.2
|
Erhaltung von und Handel mit afrikanischen Löwen
|
NG, TG
|
Allgemeine Zustimmung zu weiteren Maßnahmen zur Kontrolle des internationalen Handels mit Teilen und Erzeugnissen von Löwen, wobei jedoch einige Elemente des Resolutionsentwurfs möglicherweise grundlegend umformuliert werden müssten. Das Dokument muss zusammen mit den Dokumenten 76.1 und 96 (beide noch nicht verfügbar) behandelt werden.
|
0
|
|
77.
|
Jaguar (Panthera onca)
|
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|
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77.1
|
Handel mit Jaguaren
|
CR, MX
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Allgemeine Zustimmung zu den Beschlussentwürfen für eine Studie über den illegalen Handel mit Jaguaren; eine Bearbeitung könnte angebracht sein und einige Elemente aus Dokument 77.2 könnten hinzugefügt werden.
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(+)
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|
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77.2
|
Illegaler Handel mit Jaguaren CoP18 Doc. 77.2
|
PE
|
Allgemeine Zustimmung zum verbesserten Schutz von Jaguaren. Für einige der vorgeschlagenen Elemente wären jedoch Beschlüsse besser geeignet als eine Resolution. Es sollte geprüft werden, ob der Vorschlag oder seine Teile mit dem Vorschlag von Costa Rica (77.1) zu einem Paket von Beschlüssen zusammengefasst werden sollten.
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0
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|
78.
|
Illegaler Handel mit Tibetantilopen
(Pantholops hodgsonii)
CoP18 Doc. 78
|
SC
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Zustimmung zum Empfehlungsentwurf und zum Vorschlag des Sekretariats zur Änderung von Absatz 2 Buchstabe b der Resolution Conf. 11.8 (Rev. CoP17).
|
+
|
|
79.
|
Handel mit Singvögeln und ihre Erhaltung (Passeriformes)
|
US, LK
|
Allgemeine Zustimmung zum Vorschlag über die Prüfung der Auswirkungen des Handels mit Singvögeln auf deren Erhaltung durch den Tierausschuss. Möglicherweise Fokus verbessern und Geltungsbereich präzisieren.
|
+
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|
80.
|
Afrikanisches Stinkholz (Prunus africana) CoP18 Doc. 80
|
PC
|
Zustimmung zur Annahme der Beschlussentwürfe. Je nach den Ergebnissen des im März 2019 stattfindenden Regionaltreffens für Afrika im Rahmen des CITES-Programms für Baumarten könnten weitere Überarbeitungen der Beschlussentwürfe erforderlich sein.
|
(+)
|
|
81.
|
Afrikanische Graupapageien
(Psittacus erithacus)
|
ZA
|
Offen für die Verlängerung der Frist für die Registrierung von Zuchtunternehmen. Vor der Zustimmung zur Hinzufügung des neuen Buchstabens f zum Beschluss 17.256 sind jedoch weitere Informationen über die mögliche Bestandsauffüllung von Psittacus erithacus erforderlich. Vor der Annahme dürften Änderungen am Text erforderlich sein.
|
(+)
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|
82.
|
Banggai-Kardinalbarsch
(Pterapogon kauderni)
|
AC
|
Zustimmung zu den Beschlussentwürfen; die EU ist bereit, Indonesien bei der Durchführung des Beschlusses 18.AA zu unterstützen.
|
+
|
|
83.
|
Nashörner (Rhinocerotidae spp.)
|
|
|
|
|
|
83.1
|
Bericht des Ständigen Ausschusses und des Sekretariats
|
|
Dokument war am 1. März noch nicht verfügbar.
|
|
|
|
83.2
|
Änderungen der Resolution Conf. 9.14 (Rev. CoP17) über die Erhaltung von und den Handel mit afrikanischen und asiatischen Nashörnern und dazugehöriger Beschlüsse.
|
KE
|
Vorgeschlagene Änderungen der Resolution betreffend die a) Schließung inländischer Märkte, b) die Einbeziehung von Nashorn-Horn in privatem Besitz in die Registrierung von Lagerbeständen und die Vernichtung von Lagerbeständen sowie c) regelmäßige Berichterstattung an den Ständigen Ausschuss durch die Vertragsparteien. Weitere Prüfung der Vorteile für die Erhaltung ist notwendig und die vorgeschlagenen Änderungen und Beschlussentwürfe müssen vollständig analysiert werden, sobald Dokument 83.1 verfügbar ist.
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(0)
|
|
84.
|
Schildhornvögel/Schildschnäbel (Rhinoplax vigil) CoP18 Doc. 84
|
SC
|
Zustimmung zu den Beschlussentwürfen in Anhang 1, einschließlich der vom Sekretariat vorgeschlagenen Änderungen, und zur Streichung der Beschlüsse 17.264, 17.265 und 17.266.
|
+
|
|
85.
|
Riesen-Fechterschnecke (Strombus gigas)
|
|
Dokument war am 1. März noch nicht verfügbar.
|
|
|
86.
|
Saiga-Antilope (Saiga spp.)
CoP18 Doc. 86
|
SC
|
Zustimmung zum Dokument, das auf den Ergebnissen der Diskussionen im Ständigen Ausschuss beruht und an die Arealstaaten der Saiga-Antilope gerichtet ist, um die Bewirtschaftung der Bestände an Teilen und Erzeugnissen der Art und die Kapazitäten dieser Staaten zur Bekämpfung des illegalen Handels zu verbessern und um die Bemühungen zur In-situ- und Ex-situ-Erhaltung zu verstärken; Zustimmung zum Vorschlag des Sekretariats, den Tierausschuss in die Umsetzung eines Beschlusses einzubeziehen. Die Beschlüsse müssten gegebenenfalls abhängig von der Entscheidung über die höhere Einstufung der gesamten Gattung Saiga spp. durch Aufnahme in Anhang I geändert werden.
Prüfen, ob einige Elemente der Beschlüsse 17.268, 17.269 und 17.270 beibehalten werden sollten.
|
+
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|
87.
|
Erhaltung des Titicaca-Riesenfroschs (Telmatobius culeus)
|
|
Dokument war am 1. März noch nicht verfügbar.
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|
88.
|
Landschildkröten und (Süß-)Wasserschildkröten (Testudines spp.)
CoP18 Doc. 88
|
SC, Sek.
|
Allgemeine Zustimmung zum Entwurf einer überarbeiteten Fassung der Resolution Conf. 11.9 über die Erhaltung von und den Handel mit Landschildkröten und (Süß-)Wasserschildkröten und zu den vom Sekretariat vorgeschlagenen Beschlussentwürfen; prüfen, ob zukünftige Arbeiten auf die praktischen Bedürfnisse ausgerichtet werden sollen.
|
(+)
|
|
89.
|
Totoaba (Totoaba macdonaldi) CoP18 Doc. 89
|
Sek.
|
Zustimmung zu den Beschlussentwürfen über die weitere Sammlung von Informationen von den Vertragsparteien; Sensibilisierungs- und Durchsetzungsmaßnahmen; vom Sekretariat durchzuführende Studie über Vaquita und Totoaba (der Ständige Ausschuss hat dem Entwurf zugestimmt).
|
+
|
|
90.
|
Schwarzmeer-Tümmler (Tursiops truncatus ponticus)
CoP18 Doc. 90
|
AC
|
Zustimmung zum Beschlussentwurf über die Zusammenarbeit des Sekretariats mit dem ACCOBAMS.
|
+
|
|
91.
|
Erhaltung der Vikunja (Vicugna vicugna) und Handel mit ihren Fasern und Produkten
|
AR
|
Allgemeine Zustimmung zum Resolutionsentwurf über die Erhaltung von Vikunja und den Handel mit ihren Fasern und Produkten; das Dokument wurde gemäß dem Übereinkommen über die Erhaltung der Vikunja und die Bewirtschaftung der Bestände ausgearbeitet. Weitere Diskussion über das Format und die Formulierung des Textes erforderlich. Gemeinsam mit Nr. 53 prüfen.
|
(+)
|
|
92.
|
In Anhang I aufgeführte Arten
CoP18 Doc. 92
|
Sek., AC, PC
|
Zustimmung zur Streichung der Beschlüsse 17.22 bis 17.25. Zustimmung zur Annahme.
|
+
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|
93.
|
Neotropische Baumarten
CoP18 Doc. 93
|
PC
|
Zustimmung zur Annahme der Beschlussentwürfe.
|
+
|
|
94.
|
Erhaltung von und Handel mit Meeres-Zierfischen CoP18 Doc. 94
|
CH, US, EU
|
Zustimmung zu den Beschlussentwürfen (gemeinsamer Vorschlag unter Beteiligung der EU).
|
+
|
|
95.
|
Leitfäden, Maßnahmen und Instrumente zur Verstärkung der Kapazitäten der Vertragsparteien zur Regulierung des Handels mit Buschfleisch
|
|
Dokument war am 1. März noch nicht verfügbar.
|
|
|
96.
|
Afrikanische Initiative für Raubtiere
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|
Dokument war am 1. März noch nicht verfügbar.
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|
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97.
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Handel mit Geiern und ihre Erhaltung in Westafrika
CoP18 Doc. 97
|
BF, NE, SN
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Zustimmung zu den Beschlüssen zur Förderung von Synergien mit dem Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden Tierarten (CMS). Die Bekämpfung von illegaler Vergiftung und des auf Aberglauben basierenden Handels ist wesentlich und es gibt einen starken Zusammenhang zwischen der Elefanten- und Nashornwilderei und der Vergiftung von Geiern. Eine der in diesem Dokument behandelten Arten, der Schmutzgeier, brütet regelmäßig in der EU und überwintert in Afrika.
|
+
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|
Beibehaltung der Anhänge
|
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|
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98.
|
Vorbehalte bezüglich der Änderungen der Anhänge I und II CoP18 Doc. 98
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Sek.
|
Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen der Resolution Conf. 4.25 über Vorbehalte, Frist von 90 Tagen für Vorbehalte betreffend die Aufnahme in Anhang I und II bestätigen und präzisieren, wann die Rücknahme eines Vorbehalts wirksam wird.
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+
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99.
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Standard-Nomenklatur
CoP18 Doc. 99
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AC, PC, Sek.
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Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen des Anhangs der Resolution Conf. 12.11 und der dazugehörigen Beschlussentwürfe.
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+
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Anhang 5: Vorschlag für neue CITES-Standard-Nomenklaturreferenzen für Vögel (Klasse Aves)
CoP18 Doc. 99 A5
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Kenntnisnahme des Berichts des Beraters über Standard-Nomenklaturreferenzen für Vögel.
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Anhang 6: Vorgeschlagene Änderungen in der veröffentlichten Literatur zur Nomenklatur von CITES-gelisteten Tierarten, für die der Tierausschuss zum Zeitpunkt der Einreichung des Dokuments für die CoP18 noch keine Empfehlung zur Annahme oder Ablehnung für die Zwecke von CITES abgegeben hat
CoP18 Doc. 99 A6
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100.
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Aufnahme von Arten in Anhang III
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Dokument war am 1. März noch nicht verfügbar.
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101.
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Anmerkungen
CoP18 Doc. 101
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SC
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Zustimmung zur vorgeschlagenen Änderung der Resolution Conf. 11.21 (Rev. CoP17), zur Überarbeitung des Absatzes 7 des Abschnitts über die Auslegung der CITES-Anhänge und zu den in Anhang 4 enthaltenen Beschlussentwürfen. Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen des Beschlusses 16.162 (Rev. CoP17), aber je nach Ergebnissen zur Anmerkung #15 offen für mögliche Änderungen.
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+
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102.
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Anmerkungen zu Orchideen in Anhang II CoP18 Doc. 102
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SC
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Zustimmung zum Entwurf der Definition des Begriffs „Kosmetik“ und Annahme der vorgeschlagenen Beschlüsse.
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+
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103.
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Leitlinien für die Veröffentlichung der Anhänge
CoP18 Doc. 103
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CA
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Die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Leitlinien für Anmerkungen prüfen, auch mit Blick auf die noch ausstehenden Kommentare des Sekretariats.
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0
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104.
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Überprüfung der Resolution Conf. 10.9 über die Berücksichtigung von Vorschlägen zur Übertragung der Populationen des Afrikanischen Elefanten von Anhang I nach Anhang II
CoP18 Doc. 104
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SC
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Zustimmung zur vorgeschlagenen Aufhebung der Resolution und zur Streichung dazugehöriger Beschlüsse.
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+
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Vorschläge zur Änderung der Anhänge
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105.
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Änderungsvorschläge zu den Anhängen I und II
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Vorschläge für die Aufnahme in die Listen werden in Teil 2 dieses Dokuments behandelt.
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Beendigung der Tagung
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106.
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Festlegung von Zeit und Ort der nächsten ordentlichen Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (kein Dokument)
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Kein Dokument
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107.
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Schlussbemerkungen (Beobachter, Vertragsparteien, CITES-Generalsekretär, Regierung des Gastgeberlandes) (kein Dokument)
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Kein Dokument
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Nr.
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Taxon/Einzelheiten
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Vorschlag
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Antragsteller
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Bemerkungen
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Standpunkt
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1
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Capra falconeri heptneri
((Heptners-)Markhor)
(Population von Tadschikistan)
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I – II
Übertragung der tadschikischen Population von Anhang I nach Anhang II
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Tadschikistan
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Die Population scheint größer zu werden und mit dem Jagdmanagement gemäß den CITES-Bestimmungen für Arten in Anhang I wurden Einnahmen erzielt, die zurück in die lokalen Gemeinschaften und die Bestandserhaltung fließen. Der Vorschlag enthält jedoch keine stichhaltigen Belege dafür, dass die Vorsichtsmaßnahmen in Anhang 4 der Resolution Conf. 9.24 eingehalten werden; eine Herabstufung würde zu einem Anstieg des Handelsvolumens führen, ohne zu gewährleisten, dass die Einnahmen in die Bestandserhaltung zurückfließen. Die IUCN hat empfohlen, das derzeitige Jagdmanagement fortzusetzen und zu stärken.
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–
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2
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Saiga tatarica
(Saiga-Antilope)
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II – I
Übertragung von Anhang II nach Anhang I
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Mongolei,
Vereinigte Staaten von Amerika
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Weitere Analyse und Klärung der taxonomischen Fragen notwendig, u. a. ob eine Nomenklatur, die von der durch die Konferenz der CITES-Vertragsparteien angenommenen Standard-Nomenklatur abweicht, in den Vorschlägen für die Aufnahme in die Listen verwendet werden kann (siehe Resolution 9.24 Anhang 6 Abschnitt C Nummer 1.4). Im Vorschlag werden alle neu klassifizierten Arten der Saiga-Antilopen im Einklang mit der Roten Liste der IUCN als eine Art angesehen. Bei der derzeit gültigen taxonomischen CITES-Referenz werden die mongolischen Populationen jedoch als S. borealis abgegrenzt. Daher scheint die mongolische Population S. borealis nicht von dem Vorschlag erfasst zu werden. In einem solchen Fall sollte der Vorschlag abgelehnt werden, um mögliche negative Auswirkungen der Aufnahme von S. tatarica in Anhang I auf die Population von S. borealis. zu verhindern.
Wenn durch eine Klarstellung der Nomenklatur die gesamte Gattung auf der CoP18 in die Liste aufgenommen werden kann, sollte die EU in Erwägung ziehen, einen solchen Vorschlag oder einen geänderten Vorschlag zu unterstützen, mit dem die mongolische Population/S. borealis in Anhang I aufgenommen wird.
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(–)
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3
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Vicugna vicugna
(Vikunja)
(Population der Provinz Salta)
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I – II
Übertragung der Population der Provinz Salta (Argentinien) von Anhang I nach Anhang II mit Anmerkung 1
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Argentinien
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Seit 2006 ist die Population signifikant gewachsen, Bestandkontrollen scheinen zufriedenstellend zu sein und 41 % (14 000 km²) des Lebensraums sind geschützt. Die einzige Form der geplanten Nutzung ist die Scherung frei lebender Exemplare.
Gemeinsam mit Dokument 91 zu prüfen.
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+
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4
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Vicugna vicugna
(Vikunja)
(Population von Chile)
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Änderung des Namens der Population von Chile von „Population der Region Primera“ in „Populationen der Region Tarapacá und der Region Arica und Parinacota“
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Chile
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Zustimmung. Der Vorschlag enthält keine wesentliche Änderung der Liste; es wird nur eine geografische Bezeichnung angepasst.
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+
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5
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Giraffa camelopardalis
(Giraffe)
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0 - II
Aufnahme in Anhang II
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Kenia, Mali, Niger, Senegal, Tschad und Zentralafrikanische Republik
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Weitere Belege sind erforderlich, um zu zeigen, dass der internationale Handel wesentlich zum Rückgang der Populationen beiträgt und dass die Kriterien für die Aufnahme in Anhang II erfüllt sind. Das bevorzugte weitere Vorgehen besteht in der Annahme einer Reihe von Beschlüssen zur Durchführung einer externen Studie und zwecks Prüfung durch den Tierausschuss und den Ständigen Ausschuss.
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0
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6
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Aonyx cinereus
(Zwergotter)
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II – I
Übertragung von Anhang II nach Anhang I
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Indien, Nepal und Philippinen
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Weitere Bestätigung ist erforderlich, ob die Kriterien für die Aufnahme in Anhang I erfüllt sind. Laut der IUCN trägt der Heimtierhandel im Internet zum jüngsten raschen Rückgang der Art bei.
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0
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7
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Lutrogale perspicillata
(Indischer Fischotter)
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II – I
Übertragung von Anhang II nach Anhang I
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Bangladesch, Indien und Nepal
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Es muss bestätigt werden, ob die Art die biologischen Kriterien für die Aufnahme in Anhang I erfüllt. Das Ausmaß des legalen internationalen Handels ist gering, die höhere Einstufung könnte jedoch zum Schutz der Art beitragen, da das Volumen des illegalen Handels erheblich ist.
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(+)
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8
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Ceratotherium simum simum
(Südliches Breitmaulnashorn)
(Population von Eswatini)
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Streichung der bestehenden Anmerkung zur Population von Eswatini
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Eswatini
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Ablehnung. Die Population erfüllt weiterhin die Kriterien von Anhang II, aber die vorgeschlagene Streichung der Anmerkung würde nicht den Vorsichtskriterien gemäß Abschnitt A Nummer 2 Buchstabe a des Anhangs 4 der Resolution Conf. 9.24 entsprechen. Die Wiederaufnahme des Handels mit Nashorn-Horn würde angesichts des hohen Ausmaßes an Wilderei und illegalem Handel zu diesem Zeitpunkt ein falsches Zeichen setzen. Sie würde außerdem die Maßnahmen vieler Vertragsparteien zur Verringerung der Nachfrage nach dieser Art untergraben.
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–
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9
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Ceratotherium simum simum
(Südliches Breitmaulnashorn)
(Population von Namibia)
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I – II
Übertragung der Population Ceratotherium simum simum von Namibia von Anhang I nach Anhang II mit folgender Anmerkung:
„Ausschließlich zur Genehmigung des internationalen Handels
a.mit lebenden Tieren, die an geeignete und annehmbare Bestimmungsorte verbracht werden, und
b.mit Jagdtrophäen.
Alle sonstigen Exemplare sind als Exemplare von Arten des Anhangs I zu betrachten und der Handel mit diesen ist entsprechend zu regeln.“
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Namibia
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Die Population von Namibia befindet sich in gutem Zustand; sie scheint nicht länger die Kriterien für Anhang I zu erfüllen und die Voraussetzungen für eine Abstufung in Anhang II gemäß den Vorsichtsmaßnahmen sind offensichtlich gegeben; die Anmerkung scheint sehr begrenzt und deckungsgleich mit derjenigen für Südafrika und Eswatini zu sein. Die erfolgreiche Erhaltung der Art in Namibia muss anerkannt werden.
Potenzielle Risiken im Zusammenhang mit dem Vorschlag sollten eingehender geprüft werden.
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(+)
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10
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Loxodonta
africana (Afrikanischer Elefant)
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I – II
Übertragung der sambischen Population von Anhang I nach Anhang II unter Berücksichtigung
1.
des Handels mit eingetragenem Rohelfenbein (Stoßzähne und Teile) zu kommerziellen Zwecken nur mit im Rahmen von CITES zugelassenen Handelspartnern, die es nicht wieder ausführen;
2.des Handels mit Jagdtrophäen zu nichtkommerziellen Zwecken;
3.des Handels mit Häuten und Lederwaren.
4.Alle sonstigen Exemplare sind als Exemplare von Arten des Anhangs I zu betrachten und der Handel mit ihnen ist entsprechend zu regeln.
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Sambia
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Die von Sambia vorgeschlagene Anmerkung würde den internationalen Elfenbeinhandel wieder öffnen und kann in der vorliegenden Form nicht unterstützt werden.
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–
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11
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Loxodonta
africana
(Afrikanischer Elefant)
(Populationen von Botsuana, Namibia, Südafrika und Simbabwe)
Änderung der Anmerkung #2
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Änderung der Anmerkung #2:
„Ausschließlich zur Genehmigung:
[...]
g)
des Handels mit registriertem Rohelfenbein (für Botsuana, Namibia, Südafrika und Simbabwe ganze Stoßzähne und Stoßzahnteile) unter folgenden Voraussetzungen:
I.nur aus registrierten staatseigenen Lagerbeständen mit Ursprung in dem betreffenden Staat (mit Ausnahme von beschlagnahmten Elfenbein und von Elfenbein unbekannter Herkunft);
II.nur an Handelspartner, die nach Überprüfung durch das Sekretariat in Abstimmung mit dem Ständigen Ausschuss nachweislich über innerstaatliche Rechtsvorschriften und Handelskontrollen verfügen, mit denen sichergestellt wird, dass eingeführtes Elfenbein nicht wieder ausgeführt wird und sämtliche Bestimmungen der Resolution Conf. 10.10 (Rev. CoP17) über die heimische Fertigung und den Handel angewandt werden;
III.erst nach Überprüfung der voraussichtlichen Einfuhrländer und der registrierten staatseigenen Lagerbestände durch das Sekretariat;
IV.
Rohelfenbein gemäß dem auf der Sitzung CoP12 vereinbarten Verkauf von registrierten Elfenbein-Lagerbeständen in Besitz der jeweiligen Regierung: 20 000 kg (Botsuana), 10 000 kg (Namibia) und 30 000 kg (Südafrika);
V.
unter Aufsicht des Sekretariats darf zusätzlich zu den auf der Sitzung CoP12 vereinbarten Mengen Elfenbein im Besitz der Regierungen Botsuanas, Namibias, Südafrikas und Simbabwes, das bis zum 31. Januar 2007 registriert und vom Sekretariat überprüft wurde, zusammen mit dem Elfenbein unter Buchstabe g Ziffer iv in einem einmaligen Verkauf je Ziel gehandelt und versandt werden;
VI.der Gewinn aus dem Handel wird ausschließlich zum Schutz der Elefanten und für Bevölkerungsschutz- und entwicklungsprogramme in den Elefantengebieten oder den Nachbargebieten verwendet; und
VII.
die zusätzlichen Mengen gemäß Buchstabe g Ziffer v können nur gehandelt werden, nachdem der Ständige Ausschuss bescheinigt hat, dass die aufgelisteten Bedingungen erfüllt sind; und
h)
der Vertragsstaaten-Konferenz wird in dem Zeitraum, der mit der Sitzung CoP14 beginnt und neun Jahre nach dem Zeitpunkt des einmaligen Elfenbeinverkaufs gemäß Buchstabe g Ziffern i, ii, iii, vi und vii endet, kein weiterer Vorschlag über die Genehmigung des Handels mit Elfenbein von Populationen, die bereits in Anhang II aufgeführt sind, vorgelegt. Solche weiteren Vorschläge werden gemäß den Beschlüssen 16.55 und 14.78 (Rev. CoP16) behandelt.
[…]”
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Botsuana, Namibia und Simbabwe
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Die beantragte Änderung würde zur Öffnung des internationalen Elfenbeinhandels führen und entspricht daher nicht den Vorsichtsmaßnahmen gemäß Anhang 4 der Resolution Conf. 9.24 und ist verfrüht.
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–
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12
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Loxodonta
africana
(Afrikanischer Elefant)
(Populationen von Botsuana, Namibia, Südafrika und Simbabwe)
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II – I
Übertragung der Populationen von Botsuana, Namibia, Südafrika und Simbabwe von Anhang II nach Anhang I
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Arabische Republik Syrien, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Gabun, Kenia, Liberia, Niger, Nigeria, Sudan und Togo
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Diese vier Populationen erfüllen nicht die Kriterien für Anhang I und die betreffenden Arealstaaten stimmen der höheren Einstufung nicht zu.
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–
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13
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Mammuthus primigenius
(Wollhaarmammut)
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0 - II
Aufnahme in Anhang II
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Israel
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Der Zweck von CITES ist es, Arten vor der übermäßigen Nutzung und dem Aussterben zu schützen. Verwechslungsgefahr scheint keine ausreichende Begründung für die Aufnahme des Mammuts in die Liste zu sein. Nachweise der Verwechslung oder Verschleierung in großem Maßstab wurden nicht erbracht; Elefanten- und Mammutelfenbein weisen einmalige Merkmale auf, die auch von Laien leicht zu unterscheiden sind. Die Aufnahme in Anhang II stünde nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Ausmaß des Risikos (möglicherweise würden viele Genehmigungen ohne oder nur mit begrenztem Nutzen für die Erhaltung generiert).
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–
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14
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Leporillus conditor
(Große Häschenratte)
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I – II
Übertragung von Anhang I nach Anhang II
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Australien
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Übertragung nach Anhang II wird vom CITES-Tierausschuss empfohlen. Die Art kommt im internationalen Handel nicht vor.
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+
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15
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Pseudomys fieldi praeconis
(Shark-Bay-Falschmaus)
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I – II
Übertragung von Anhang I nach Anhang II
|
Australien
|
Übertragung nach Anhang II wird vom CITES-Tierausschuss empfohlen. Die Art kommt im internationalen Handel nicht vor.
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+
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16
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Xeromys myoides
(Falsche Schwimmratte)
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I – II
Übertragung von Anhang I nach Anhang II
|
Australien
|
Übertragung nach Anhang II wird vom CITES-Tierausschuss empfohlen. Die Art kommt im internationalen Handel nicht vor.
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+
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17
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Zyzomys pedunculatus
(Australische Dickschwanzratte)
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I – II
Übertragung von Anhang I nach Anhang II
|
Australien
|
Übertragung nach Anhang II wird vom CITES-Tierausschuss empfohlen. Die Art kommt im internationalen Handel nicht vor.
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+
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18
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Syrmaticus reevesii
(Königsfasan)
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0 - II
Aufnahme in Anhang II
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CN
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Nur die Population von China erfüllt die Kriterien für die Aufnahme in Anhang II. Bereitschaft zur Zustimmung zu einem weniger weit gefassten Vorschlag, der die Verhältnismäßigkeit des Verwaltungsaufwands im Zusammenhang mit dem Handel mit Exemplaren eingeführter Populationen wahrt. Dies kann erreicht werden, indem die Aufnahme in Anhang II auf die chinesische Population beschränkt wird oder indem China die Art in Anhang III aufnimmt.
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(0)
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19
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Balearica pavonina
(Kronenkranich)
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II – I
Übertragung von Anhang II nach Anhang I
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Burkina Faso, Côte d’Ivoire und Senegal
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Unklar, ob die Kriterien für die Aufnahme in die Liste erfüllt sind und ob eine höhere Einstufung zur Bekämpfung des illegalen Handels beitragen würde. Analyse der potenziellen Auswirkungen auf den Handel mit Balearica regulorum (Anhang II), der stärker gefährdeten Art (Rote Liste der IUCN), erforderlich. – Gegen zwei Arealstaaten wurde eine Handelsaussetzung im Rahmen des Verfahrens zur Überprüfung des signifikanten Handels (Review of Significant Trade, RST) verhängt. Die anderen Arealstaaten wurden aus dem Verfahren genommen, da in ihrem Fall keine Bedenken bestehen. Der Tierausschuss wurde nicht gemäß Artikel 6 Nummer 10 der Resolution Conf. 9.24 konsultiert, wonach Vorschläge zur Übertragung von Arten von Anhang II nach Anhang I einer RST unterzogen werden müssen. Es wäre besser, die Ergebnisse der RST abzuwarten, bevor eine höhere Einstufung vorgenommen wird.
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0
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20
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Dasyornis broadbenti litoralis
(Rotkopf-Borstenvogel)
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Übertragung von Anhang I nach Anhang II
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Australien
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Der Vorschlag ergibt sich aus der regelmäßigen CITES-Überprüfung und betrifft eine nicht im Handel befindliche Art (gilt als ausgestorben; im Jahr 1906 das letzte Mal beobachtet).
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+
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21
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Dasyornis longirostris
(Tüpfelborstenvogel)
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I – II
Übertragung von Anhang I nach Anhang II
|
Australien
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Der Vorschlag ergibt sich aus der regelmäßigen CITES-Überprüfung und betrifft eine nicht im Handel befindliche Art.
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+
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22
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Crocodylus acutus
(Spitzkrokodil)
(Population von Mexiko)
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I – II
Übertragung der mexikanischen Population von Anhang I nach Anhang II
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Mexiko
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Zustimmung zur Übertragung von Anhang I nach Anhang II, wenn Mexiko eine 0-Quote für Exemplare aus freier Wildbahn festlegt (Herkunftscode W).
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(+)
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23
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Calotes nigrilabris und Calotes pethiyagodai
(Schönechsen)
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0 – I
Aufnahme in Anhang I
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Sri Lanka
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Die biologischen Kriterien für die Aufnahme in die CITES-Anhänge scheinen erfüllt zu sein, aber es gibt keine ausreichenden Belege dafür, dass die derzeitigen oder erwarteten Handelsvolumen dem Überleben der Art in freier Wildbahn abträglich sind.
Nach der taxonomischen Trennung von Calotes liocephalus und C. pethiyagodai wurde C. liocephalus auf nationaler Ebene als „vom Aussterben bedroht“ eingestuft; diese Art wird nicht für die Aufnahme in die Liste vorgeschlagen, obwohl sie sogar noch stärker bedroht ist als C. pethivagodai. Da die beiden Arten zuvor als eine Art betrachtet wurden und daher kaum unterschieden werden können, könnte die alleinige Aufnahme von C. pethiyagodai in Anhang I Probleme bei der Erhaltung für C. liocephalus verursachen oder der Handel mit C. pethiyagodai als Handel mit C. liocephalus. fortgeführt werden. Außerdem gibt es im Falle einer Aufnahme in Anhang I Probleme mit der individuellen Kennzeichnung der Exemplare aufgrund ihrer geringen Größe und ihrer Fähigkeit zum Farbwechsel.
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0
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24
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Ceratophora spp.
(Hornagamen)
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0 – I
Aufnahme in Anhang I
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Sri Lanka
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Ablehnung der Aufnahme in Anhang I der Gattung, aber Zustimmung zur Aufnahme von C. erdeleni, C. karu, und C. tennenti in Anhang I und C. stoddartii und C. aspera in Anhang II.
Drei Arten erfüllen die biologischen Kriterien für Anhang I (von fünf Arten der Gattung): C. karu, C. erdeleni und C. tennentii. Anhang II scheint für die beiden anderen Arten C. aspera und C. stoddartii eher angezeigt, da sie häufiger vorkommen, aber mit ihnen auch mehr Handel betrieben wird; außerdem wird darauf hingewiesen, dass Verwechslungsgefahr kein Kriterium für die Aufnahme in Anhang I ist (Anhang 1 der Resolution Conf. 9.24 (Rev. CoP17)).
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(+)
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25
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Cophotis ceylanica und Cophotis dumbara
(Taubagamen)
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0 – I
Aufnahme in Anhang I
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Sri Lanka
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Der Vorschlag scheint die biologischen Kriterien zu erfüllen; sogar eine geringfügige Reduzierung der Anzahl der Exemplare kann erhebliche Auswirkungen auf die übrige Population haben. Dies sind die einzigen zwei Arten dieser Gattung und in Sri Lanka endemische Arten, die auf der nationalen Roten Liste Sri Lankas (2012) als hochgradig gefährdet geführt werden. Weitere Belege für den jüngsten internationalen Handel mit in freier Wildbahn gefangenen Exemplaren sprächen für die Aufnahme in Anhang I, anderenfalls könnte die Aufnahme in Anhang II geeigneter sein.
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+
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26
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Lyriocephalus scutatus
(Lyrakopfagame)
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0 – I
Aufnahme in Anhang I
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Sri Lanka
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Zustimmung zur Aufnahme in Anhang II, da die Kriterien für die Aufnahme in Anhang I nicht erfüllt sind, die Kriterien für die Aufnahme in Anhang II jedoch erfüllt sind.
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(–)
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27
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Goniurosaurus spp.
(Leopardgecko)
(Populationen von China und Vietnam)
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0 - II
Aufnahme der Populationen von China und Vietnam in Anhang II
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China, Europäische Union, Vietnam
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Gemeinsamer Vorschlag unter Beteiligung der EU.
Korrektur des Vorschlags für die Aufnahme in die Liste auf der CITES-Website für die CoP18 von „Populationen von China und Vietnam“ in „chinesische und vietnamesische Arten“ im Einklang mit dem Wortlaut des ursprünglich vorgelegten Vorschlags für die Listungsänderung.
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+
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28
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Gekko gecko
(Tokeh)
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0 - II
Aufnahme in Anhang II
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Europäische Union, Indien, Philippinen, Vereinigte Staaten von Amerika
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Gemeinsamer Vorschlag unter Beteiligung der EU.
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+
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29
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Gonatodes
daudini
(Union Island-Zwerggecko)
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0 - I
Aufnahme in Anhang I
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St. Vincent und die Grenadinen
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Die Art erfüllt die biologischen Kriterien für die Aufnahme in Anhang I. Kurz nach ihrer Entdeckung wurde von internationalem Handel mit der Art berichtet, der auch weiter stattfindet, obwohl der Fang im natürlichen Lebensraum verboten ist.
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+
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30
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Paroedura androyensis
(Kleiner Madagaskargecko)
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0 - II
Aufnahme in Anhang II
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Europäische Union, Madagaskar
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Gemeinsamer Vorschlag unter Beteiligung der EU.
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+
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31
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Ctenosaura spp.
(Schwarzleguane)
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0 - II
Aufnahme in Anhang II
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El Salvador und Mexiko
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Der Vorschlag erfüllt die Kriterien für die Aufnahme in die Liste; mehrere Arten der Gattung könnten in Zukunft für die Aufnahme in Anhang I infrage kommen, wenn der Handel nicht reguliert wird, da entweder die Populationen klein sind, es nur eingeschränkte Verbreitungsgebiete gibt oder ihre Population zurückgeht oder eine Kombination aus diesen drei Kriterien vorliegt und sie aufgrund intrinsischer oder extrinsischer Faktoren stark gefährdet sind.
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+
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32
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Pseudocerastes urarachnoides
(Spinnenschwanzviper)
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0 - II
Aufnahme in Anhang II
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Iran
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Mehr Informationen erforderlich, um nachzuweisen, dass das Handelskriterium erfüllt ist. Die im Vorschlag enthaltenen Informationen über den Umfang des Fangs der Art aus der freien Wildbahn und den internationalen Handel mit dieser Art (mit nur sehr wenigen nachgewiesenen Exemplaren im Handel außerhalb ihrer Arealstaaten) sind beschränkt, und obwohl die Art als „national gefährdet“ eingestuft wird, fehlt es an Daten über die Größe der Population, die Verbreitung oder einen etwaigen Rückgang der Bestände.
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0
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33
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Cuora bourreti
(Bourrets Scharnierschildkröte)
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II – I
Übertragung von Anhang II nach Anhang I
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Vietnam
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Zustimmung zur Übertragung nach Anhang I; eine „vom Aussterben bedrohte“ Art, die mindestens Kriterium C Ziffer i in Anhang 1 der Resolution Conf. 9.24 erfüllt und mit der intensiv gehandelt wird.
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+
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34
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Cuora picturata
(Vietnamesische Scharnierschildkröte)
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II – I
Übertragung von Anhang II nach Anhang I
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Vietnam
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Zustimmung zur Übertragung nach Anhang I – eine „vom Aussterben bedrohte“ Art, die alle biologischen Kriterien der Resolution Conf. 9.24 für die Aufnahme in Anhang I erfüllt und mit der intensiv gehandelt wird. Der Vorschlag ergibt sich aus einer Empfehlung im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung.
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+
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35
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Mauremys
annamensis
(Annam-Sumpfschildkröte)
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II – I
Übertragung von Anhang II nach Anhang I
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Vietnam
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Zustimmung zur Übertragung nach Anhang I – eine „vom Aussterben bedrohte“ Art, die mindestens Kriterium C Ziffer i in Anhang 1 der Resolution Conf. 9.24 erfüllt und mit der intensiv gehandelt wird. Der Vorschlag ergibt sich aus einer Empfehlung im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung.
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+
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36
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Geochelone
elegans
(Sternschildkröte)
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II – I
Übertragung von Anhang II nach Anhang I
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Bangladesch, Indien, Senegal und Sri Lanka
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Die Aufnahme in die Liste wird von den meisten Arealstaaten gemeinsam vorgeschlagen. Dennoch wären mehr Informationen nützlich, um zu bestätigen, dass die biologischen Kriterien in Anhang 1 der Resolution Conf. 9.24 erfüllt sind. Der illegale Handel ist sehr besorgniserregend, obwohl die Entnahme von und der Handel mit frei lebenden Exemplaren in den Arealstaaten bereits verboten sind. Die Bedenken im Zusammenhang mit dem Missbrauch des Ursprungscodes C und einer möglichen „Artenwäsche“, indem frei lebende Exemplare als in Gefangenschaft gezüchtet ausgegeben werden, werden im Rahmen von CITES bereits in der Resolution Conf. 17.7 behandelt.
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(+)
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37
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Malacochersus tornieri
(Spatenschildkröte)
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II – I
Übertragung von Anhang II nach Anhang I
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Kenia,
Vereinigte Staaten von Amerika
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Zustimmung zum Vorschlag. Bei der jüngsten Bewertung für die Zwecke der Roten Liste (2018) wurde die Art als „vom Aussterben bedroht“ eingestuft. Der Vorschlag scheint in einem angemessen Verhältnis zu den zu erwartenden Risiken für die Art zu stehen, nach der im Handel eine große Nachfrage besteht und die vom illegalen Handel betroffen ist. Die übermäßige Nutzung ist derzeit den Angaben zufolge das Hauptproblem für die Populationen der Art. Die Art scheint die Kriterien zur Aufnahme in Anhang I zu erfüllen.
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+
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38
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Hyalinobatrachium spp., Centrolene spp., Cochranella spp. und Sachatamia spp.
(Glasfrösche)
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0 - II
Aufnahme in Anhang II
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Costa Rica,
El Salvador
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Die EU könnte einem enger gefassten Vorschlag zustimmen, wenn die Antragsteller beschließen, ihn auf solche Arten zu beschränken, für die nachgewiesen werden kann, dass sie die Kriterien für die Aufnahme in die Liste erfüllen. Aufgrund fehlender Daten zur Population und da der gemeldete Handel meist nur mit „nicht gefährdeten“ Arten erfolgt, scheint die Aufnahme aller 104 Arten, die zu vier Gattungen gehören, in Anhang II nicht verhältnismäßig. Es sind weitere Informationen über Arten nötig, mit denen am meisten gehandelt wird.
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(–)
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39
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Echinotriton chinhaiensis und Echinotriton maxiquadratus
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0 - II
Aufnahme in Anhang II
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China
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Die Arten erfüllen die biologischen Kriterien für die Aufnahme in Anhang I. Ihr Erhaltungszustand würde von dem internationalen Schutz profitieren. Obwohl das Ausmaß des internationalen Handels gering scheint, könnte jeder Handel mit frei lebenden Exemplaren dem Überleben der Populationen abträglich sein, da diese extrem klein sind und weiter abnehmen.
Echinotriton wurde erst im Jahr 1982 von der Gattung Tylototriton abgegrenzt (Vorschlag Nr. 41 für die Aufnahme in die Liste). Daher ist die Auflistung beider Gattungen auch auf der Grundlage des Kriteriums der Verwechslungsgefahr („Look alike“-Kriterium) angezeigt.
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+
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40
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Paramesotriton spp.
(Warzenmolche)
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0 - II
Aufnahme in Anhang II
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China, Europäische Union
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Gemeinsamer Vorschlag unter Beteiligung der EU.
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+
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41
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Tylototriton spp.
(Krokodilmolche)
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0 - II
Aufnahme in Anhang II
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China, Europäische Union
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Gemeinsamer Vorschlag unter Beteiligung der EU.
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+
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42
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Isurus oxyrinchus und Isurus paucus
(Makohaie)
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0 - II
Aufnahme in Anhang II
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Ägypten, Bangladesch, Benin, Bhutan, Brasilien, Burkina Faso, Cabo Verde, Côte d‘Ivoire, Dominikanische Republik, Europäische Union, Gabun, Gambia, Jordanien, Libanon, Liberia, Malediven, Mali, Mexiko, Nepal, Niger, Nigeria, Palau, Samoa, Senegal, Sri Lanka, Sudan, Togo, Tschad
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Gemeinsamer Vorschlag unter Beteiligung der EU. Standpunkt noch unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bewertungen durch die Expertengruppe der FAO, das CITES-Sekretariat und die IUCN festzulegen.
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(+)
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43
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Glaucostegus spp.
(Geigenrochen)
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0 - II
Aufnahme in Anhang II
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Arabische Republik Syrien, Ägypten, Bangladesch, Benin, Bhutan, Brasilien, Burkina Faso, Cabo Verde, Côte d‘Ivoire, Europäische Union, Gabun, Gambia, Malediven, Mali, Mauretanien, Monaco, Nepal, Niger, Nigeria, Palau, Senegal, Sierra Leone, Sri Lanka, Togo, Tschad, Ukraine
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Gemeinsamer Vorschlag unter Beteiligung der EU.
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+
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44
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Rhinidae spp.
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0 - II
Aufnahme in Anhang II
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Arabische Republik Syrien, Ägypten, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bhutan, Brasilien, Burkina Faso, Cabo Verde, Côte d‘Ivoire, Europäische Union, Fidschi, Gabun, Gambia, Indien, Jordanien, Kenia, Libanon, Malediven, Mali, Mexiko, Monaco, Nepal, Niger, Nigeria, Palau, Philippinen, Saudi-Arabien, Senegal, Seychellen, Sri Lanka, Sudan, Togo, Tschad und Ukraine
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Gemeinsamer Vorschlag unter Beteiligung der EU.
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+
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45
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Holothuria (Microthele) fuscogilva, Holothuria (Microthele) nobilis, Holothuria (Microthele) whitmaei
(Seegurken)
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0 - II
Aufnahme in Anhang II
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Europäische Union,
Kenia, Senegal, Seychellen, Vereinigte Staaten von Amerika
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Gemeinsamer Vorschlag unter Beteiligung der EU.
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+
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46
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Poecilotheria spp.
(Ornamentvogelspinnen)
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0 - II
Aufnahme in Anhang II
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Sri Lanka,
Vereinigte Staaten von Amerika
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Tendenziell Zustimmung. Alle Arten scheinen zumindest einige der Kriterien zur Aufnahme in Anhang II zu erfüllen. Es könnte Schwierigkeiten bei der Umsetzung im Zusammenhang mit der Identifizierung von in Gefangenschaft gezüchteten Exemplaren geben.
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(+)
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47
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Achillides chikae hermeli
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0 - I
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Europäische Union,
Philippinen
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Gemeinsamer Vorschlag unter Beteiligung der EU.
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+
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48
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Parides burchellanus
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0 - I
Aufnahme in Anhang I
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Brasilien
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Zustimmung zum Vorschlag. Diese Art erfüllt die Kriterien zur Aufnahme in Anhang I. Exemplare dieser Art sind im Handel zu finden und aufgrund der geringen Populationsgröße könnte jeder Handel abträglich sein.
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+
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49
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Handroanthus spp.,
Tabebuia spp. und
Roseodendron spp.
(Trompetenbaumgewächse)
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0 - II
Aufnahme in Anhang II mit Anmerkung #6
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Brasilien
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Zustimmung. Die Kriterien der Resolutionen 9.24 und 11.21 sind erfüllt. Arten der Gattung Handroanthus sind bekanntermaßen zur Verwendung beim Bauen und im Außenbereich im Handel zu finden. Wissenschaftliche Untersuchungen deuten darauf hin, dass dieser Handel für den Rückgang der Population verantwortlich ist und sich nachteilig auf den Erhaltungszustand der Arten auswirkt. Tabebuia und Roseodendron sind unter derselben Handelsbezeichnung und demselben wissenschaftlichen Namen im Handel und es ist schwierig, ihr Holz von Handroanthus zu unterscheiden. Aufgrund der Verwechslungsgefahr ist der Vorschlag gerechtfertigt. Die EU ist weltweit ein wichtiger Importeur.
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+
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50
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Widdringtonia whytei
(Mulanje-Zeder)
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0 - II
Aufnahme in Anhang II
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Malawi
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Ablehnung, außer Malawi legt einen Nachweis vor, dass der internationale Handel der Erhaltung der Art abträglich ist. Die Art könnte stattdessen in Anhang III aufgenommen werden.
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(–)
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51
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Dalbergia sissoo
(Indisches Palisander)
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II - 0
Streichung aus Anhang II
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Bangladesch, Bhutan, Indien und Nepal
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Die Art kommt häufig vor und erfüllt nicht die biologischen Kriterien für Anhang II; höchstwahrscheinlich erfüllt sie jedoch das Kriterium der Verwechslungsgefahr gemäß Resolution 9.24 (Anhang 2 b Kriterium A). Dieser Vorschlag sollte auch im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Änderungen der Anmerkung #15 gesehen werden.
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(–)
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52
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Dalbergia spp., Guibourtia demeusei, Guibourtia pellegriniana, Guibourtia tessmannii
(Palisanderhölzer und Bubinga)
Änderung der
Anmerkung #15
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II – II
Anmerkung #15 wie folgt ändern:
„Alle Teile und Erzeugnisse, außer:
a.Blätter, Blüten, Pollen, Früchte und Samen;
b.Fertigerzeugnisse mit einem Höchstgewicht von 500 g Holz der gelisteten Arten pro Erzeugnis;
c.fertiggestellte Musikinstrumente, fertiggestellte Teile für Musikinstrumente sowie fertiggestelltes Zubehör für Musikinstrumente;
d.unter Anmerkung #4 fallende Teile und Erzeugnisse von Dalbergia cochinchinensis;
unter Anmerkung #6 fallende Teile und Erzeugnisse von Dalbergia spp. mit Ursprung in Mexiko, die aus Mexiko ausgeführt werden.
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Kanada,
Europäische Union
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Gemeinsamer Vorschlag unter Beteiligung der EU.
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+
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53
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Pericopsis elata
(Afrormosia)
Änderung der
Anmerkung #5
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Folgende Ausweitung des Geltungsbereichs der Anmerkung für Pericopsis elata (derzeit #5), um Sperrholz und verarbeitetes Holz aufzunehmen:
„Rundholz, Schnittholz, Furnierblätter, Sperrholz und verarbeitetes Holz1.“
1 Wobei verarbeitetes Holz gemäß HS-Code 44.09 definiert ist: Holz (einschließlich Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt), entlang einer oder mehrerer Kanten, Enden oder Flächen profiliert (gekehlt, genutet, gefedert, gefalzt, abgeschrägt, gefriest, gerundet oder in ähnlicher Weise bearbeitet), auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden.
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Côte d’Ivoire,
Europäische Union
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Gemeinsamer Vorschlag unter Beteiligung der EU.
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+
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54
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Pterocarpus tinctorius
(Afrikanisches Padouk)
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0 - II
Aufnahme in Anhang II
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Malawi
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Zustimmung, aber Anmerkung vorschlagen (mögliche Änderung der Anmerkung #5). Die Art erfüllt die biologischen Kriterien für die Aufnahme in Anhang II sowie das Handelskriterium (die Ausbeutung stellt eine erhebliche Gefahr für die Erhaltung der Art dar; der illegale Holzeinschlag zur Deckung der Nachfrage in Asien hat in den letzten Jahren einen Aufschwung erlebt). Die Aufnahme in Anhang II hätte eine Hebelwirkung für die Bekämpfung des illegalen Handels.
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(+)
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55
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Aloe ferox
(Kap-Aloe)
Änderung der Anmerkung #4
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II – II
„Änderung der Anmerkung #4 für Aloe ferox wie folgt: „Alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen:
[…]
f)
fertige Produkte1 von Aloe ferox und Euphorbia antisyphilitica, verpackt und für den Einzelhandel bereit.
1 Dieser Begriff, wie er in den CITES-Anhängen verwendet wird, bezieht sich auf einzeln oder in großen Mengen versandte Produkte, die keiner weiteren Verarbeitung bedürfen, verpackt, etikettiert für den Endverbrauch oder den Einzelhandel in verkaufsfertigem oder endverbrauchsfertigem Zustand.“
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Südafrika
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Zustimmung, aber eine oder mehrere Beschlussentwürfe vorschlagen, mit denen der Pflanzenausschuss beauftragt wird, die Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderung und die Durchführung von Bewirtschaftungsmaßnahmen zu überwachen. Die Kriterien der Resolution 11.21 sind erfüllt.
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+
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56
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Adansonia grandidieri
Änderung der Anmerkung #16
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II – II
„Samen, Früchte, Öl und lebende Pflanzen“ zur Aufnahme von Adansonia grandidieri in Anhang II durch Streichung der Bezugnahme auf lebende Pflanzen, mit folgendem Wortlaut: „#16 Samen, Früchte und Öl“
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Schweiz
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Zustimmung. Die Kriterien der Resolution 11.21 sind erfüllt.
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+
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57
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Cedrela spp.
(Zedrelen)
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0 - II
Aufnahme in Anhang II
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Ecuador
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Zustimmung, wenn eine Anmerkung in den Vorschlag aufgenommen wird, um die CITES-Kontrollen auf diejenigen Waren zu beschränken, die erstmals im internationalen Handel aus Arealstaaten ausgeführt werden (zu prüfen und mit Antragstellern zu erörtern, ob z. B. die vorgeschlagene geänderte Anmerkung #5 geeignet wäre), und wenn der Vorschlag auf die Populationen der Neotropen beschränkt ist. Das Taxon erfüllt die biologischen Kriterien für die Aufnahme in Anhang II (es gibt eindeutige Beweise für einen Rückgang der Population) sowie das Handelskriterium (einige Arten der Gattung werden auf internationaler Ebene in erheblichem Ausmaß gehandelt, wobei die Ausbeutung als Bedrohung für die Erhaltung der Art anerkannt wird). Die EU führt gegenüber anderen Importeuren der Welt nur wenig ein.
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(+)
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