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Document 52019AP0426

    P8_TA(2019)0426 CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. April 2019 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge (COM(2018)0284 — C8-0197/2018 — 2018/0143(COD)) P8_TC1-COD(2018)0143 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 18. April 2019 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2019/… des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 595/2009 und (EU) 2018/956 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 96/53/EG des Rates

    ABl. C 158 vom 30.4.2021, p. 964–966 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    30.4.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 158/964


    P8_TA(2019)0426

    CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge ***I

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. April 2019 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge (COM(2018)0284 — C8-0197/2018 — 2018/0143(COD))

    (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

    (2021/C 158/70)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2018)0284),

    gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 192 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C8-0197/2018),

    gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 17. Oktober 2018 (1),

    nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

    unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 69f Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 22. Februar 2019 gemachte Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

    gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus (A8-0354/2018),

    1.

    legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest (2);

    2.

    nimmt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung der Kommission zur Kenntnis,

    3.

    fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

    4.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

    (1)  ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 286.

    (2)  Dieser Standpunkt ersetzt die am 14. November 2018 angenommenen Abänderungen (Angenommene Texte, P8_TA(2018)0455).


    P8_TC1-COD(2018)0143

    Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 18. April 2019 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2019/… des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 595/2009 und (EU) 2018/956 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 96/53/EG des Rates

    (Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2019/1242.)


    ANHANG ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

    Erklärung der Kommission

    Die Kommission verfolgt die technische Entwicklung des Instruments zur Berechnung des Energieverbrauchs von Fahrzeugen (Vehicle Energy Consumption Calculation Tool — VECTO) im Hinblick auf eine regelmäßige und zeitnahe Aktualisierung unter Berücksichtigung von Innovationen und um der Einführung neuer Technologien zur Verbesserung der Kraftstoffeffizienz von schweren Nutzfahrzeugen Rechnung zu tragen.


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