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Document 52018AE3003

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Europäischen Investitionsstabilisierungsfunktion“ (COM(2018) 387 final — 2018/0212 (COD))

EESC 2018/03003

ABl. C 62 vom 15.2.2019, pp. 126–130 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.2.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 62/126


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Europäischen Investitionsstabilisierungsfunktion“

(COM(2018) 387 final — 2018/0212 (COD))

(2019/C 62/21)

Berichterstatter:

Philip VON BROCKDORFF

Mitberichterstatter:

Michael SMYTH

Befassungen

Europäisches Parlament, 11.6.2018

Rat, 25.6.2018

Rechtsgrundlage

Artikel 175 Absatz 3 und Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

 

 

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

Annahme in der Fachgruppe

3.10.2018

Verabschiedung auf der Plenartagung

17.10.2018

Plenartagung Nr.

538

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

196/2/4

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) stellt fest, dass beim derzeitigen Stand der politischen und gesellschaftlichen Integration ein großer föderaler Haushalt im Euro-Währungsgebiet unrealistisch ist. Die vorgeschlagene Europäische Investitionsstabilisierungsfunktion (EISF) zielt indes darauf ab, die nationale Finanzpolitik in den einzelnen Ländern bei asymmetrischen Schocks zu stabilisieren. Der EWSA betrachtet dies als einen weiteren Schritt hin zu einer tieferen Integration des Euro-Währungsgebiets und möglicherweise auch als Versuch, andere Mitgliedstaaten für die Einführung der gemeinsamen Währung zu gewinnen.

1.2.

Dem EWSA ist klar, dass sich die EISF vom Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) unterscheidet, der während der Finanzkrise als Auffangfonds entwickelt wurde. Allerdings muss zwischen den beiden Fonds ganz deutlich differenziert werden. Die EISF ist sehr viel begrenzter, und der EWSA hat Bedenken hinsichtlich ihrer Mittelausstattung für den Fall, dass asymmetrische Schocks zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffen.

1.3.

Die im Rahmen der EISF gewährten Darlehen sollen dazu beitragen, die öffentlichen Investitionen in Zeiten asymmetrischer Schocks anzukurbeln. Der EWSA gibt zu bedenken, dass die Auswirkungen kaum unmittelbar sein dürften. Wirtschaftliche Erholung braucht Zeit, und etwaige positive Auswirkungen werden voraussichtlich erst mittel- und langfristig zu spüren sein.

1.4.

Der EWSA stellt fest, dass es die zeitnahe Wirkung der Stabilisierungsfunktion beeinträchtigen könnte, wenn die Arbeitslosigkeit als einziges Kriterium für die Aktivierung der Hilfe herangezogen wird. Daher schlägt der EWSA vor, weitere ergänzende Indikatoren heranzuziehen, die normalerweise früher einen bevorstehenden großen Schock vorhersagen können als die Arbeitslosigkeit. Dadurch kann eine erste Unterstützung frühzeitig ausgelöst werden, noch bevor sich der „große“ Schock in vollem Umfang in der Arbeitslosenquote niedergeschlagen hat.

1.5.

Da die EISF nicht als „zusätzliches“ Finanzinstrument (neben der Zahlungsbilanzfazilität und dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM)) gilt, vertritt der EWSA die Auffassung, dass die Inanspruchnahme der EISF die Kreditaufnahmekapazität insgesamt verringern würde. Dementsprechend obliegt es der Europäischen Kommission, ausstehende Rückzahlungen der jeweiligen Mitgliedstaaten und Eventualverbindlichkeiten fortlaufend auszugleichen.

1.6.

Der EWSA spricht sich nicht dagegen aus, dass die Kommission die Aufsicht über die im Rahmen der EISF gewährten Darlehen für öffentliche Investitionen führt. Allerdings sollte der betreffende Mitgliedstaat genügend Spielraum haben, um die Art der Investition festzulegen, die gefördert werden soll. Der EWSA plädiert daher für ein Gleichgewicht zwischen der Aufsicht durch die Kommission einerseits und dem Ermessensspielraum des betreffenden Mitgliedstaats im Bereich seiner öffentlichen Ausgaben andererseits.

1.7.

Der EWSA fordert die Kommission auf, zu prüfen, wie ein Versicherungsmechanismus für die makroökonomische Stabilisierung in der gesamten EU sorgen könnte. Der EWSA ist der Ansicht, dass ein gut durchdachtes EU-weites Versicherungssystem, das bei makroökonomischen Schocks automatisch als Stabilisator greift, wirksamer wäre als die vorgeschlagene EISF. Sollte die EU in der Zwischenzeit von einer weiteren Finanz- und Wirtschaftskrise heimgesucht werden, würde der EWSA für einen koordinierten Ansatz und die Anwendung aller geeigneten Finanzinstrumente, einschließlich der EISF, plädieren.

2.   Hintergrund

2.1.

Für den kommenden mehrjährigen Finanzrahmen schlägt die Europäische Kommission eine Europäische Investitionsstabilisierungsfunktion (EISF) vor, deren Ziel allgemein darin besteht, die Wirtschafts- und Währungsunion dadurch zu stärken, dass das Euro-Währungsgebiet im langfristigen Haushalt der Union verankert wird. Die EISF soll in Form von durch den EU-Haushalt garantierten Spiegeldarlehen in Höhe von bis zu 30 Mrd. EUR und Zinszuschüssen zur Deckung der Darlehenskosten geschaffen werden.

2.2.

Der Zuschuss würde aus Beiträgen der Mitgliedstaaten gespeist, die einem bestimmten Prozentsatz der ihren nationalen Zentralbanken durch die EZB zugewiesenen monetären Einkünfte (gemeinhin als „Seigniorage“ bekannt) entsprächen, und im Rahmen eines Stabilisierungsfonds erhoben werden. Es würde ein zwischenstaatliches Abkommen geschlossen, um festzulegen, wie die finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten zu berechnen und zu übertragen sind.

2.3.

Die Höhe des Darlehens, das ein förderfähiger Mitgliedstaat leihen dürfte, soll anhand einer Formel bestimmt werden, die u. a. auf folgenden Kriterien beruht:

i)

einem Höchstbetrag förderfähiger öffentlicher Investitionen, für die EISF-Hilfe gewährt werden kann;

ii)

einem Anstieg der Erwerbslosenquote; und

iii)

einem Schwellenwert: Die vierteljährliche nationale Arbeitslosenquote ist im Vergleich zur Arbeitslosenquote im gleichen Quartal des Vorjahres um mehr als einen Prozentpunkt angestiegen.

Die Kommission kann jedoch den Betrag des EISF-Darlehens bis zum Höchstbetrag förderfähiger öffentlicher Investitionen, für die EISF-Hilfe gewährt werden kann, erhöhen, falls sich der asymmetrische Schock, dem der betreffende Mitgliedstaat ausgesetzt ist, als besonders schwer erweist.

2.4.

Die vorgeschlagene Verordnung stützt sich im Wesentlichen auf die grundlegenden Prinzipien der Solidarität in der EU und der Verantwortung seitens der einzelnen Mitgliedstaaten. Bezugnahmen auf die EISF finden sich in der Rede zur Lage der Union 2017 des Präsidenten der Europäischen Kommission (1)‚ im Bericht der fünf Präsidenten vom Juni 2015 (2)‚ im Reflexionspapier zur Vertiefung der WWU vom Mai 2017 (3) und in der Kommissionsmitteilung zu weiteren Schritten zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion vom Dezember 2017 (4).

2.5.

Im Zusammenhang mit der EISF schlägt die Kommission auch ein Reformhilfeprogramm vor, mit dem bei Bedarf Wirtschaftsreformen in allen Mitgliedstaaten unterstützt werden sollen. Das Reformhilfeprogramm soll aus drei Bestandteilen bestehen: einem reformorientierten Mechanismus, technischer Unterstützung und einer Konvergenzfazilität, die Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets den Beitritt zum Euro erleichtern soll. Zu diesem Thema erarbeitet der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) derzeit eine gesonderte Stellungnahme.

2.6.

Die EISF ist auf zwei wesentliche Ziele ausgerichtet:

i)

Stabilisierung der öffentlichen Investitionen in Zeiten asymmetrischer Schocks aufgrund einer veränderten Wirtschaftslage, die sich unterschiedlich auf die Mitgliedstaaten auswirken kann. Wie die Finanzkrise gezeigt hat, stellt die Aufrechterhaltung der Stabilität der öffentlichen Investitionen in Krisenzeiten eine enorme Herausforderung für Länder dar, die eine gemeinsame Währung haben, so z. B. für das Euro-Währungsgebiet;

ii)

Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung in Zeiten wirtschaftlicher Schocks im Euro-Währungsgebiet und in den am Europäischen Wechselkursmechanismus (WKM II) teilnehmenden Mitgliedstaaten, die ihre Geldpolitik nicht mehr als Hebel für die Korrektur von Schocks einsetzen können.

2.7.

Es sei daran erinnert, dass der gegenwärtige Rahmen der Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets nach wie vor unvollständig ist. Obwohl eine Zentralisierung der Geldpolitik stattgefunden hat, ist die Haushaltspolitik immer noch dezentral, und aufgrund dieser Dichotomie können in einem Mitgliedstaat, der von einem asymmetrischen Schock betroffen ist, erhebliche Probleme entstehen, wie sich nach der Finanzkrise gezeigt hat.

2.8.

Die Europäische Investitionsstabilisierungsfunktion soll daher als Ergänzung der nationalen automatischen Stabilisatoren dienen, mit denen Schwankungen in der Wirtschaftstätigkeit eines Mitgliedstaats ausgeglichen werden sollen und die ohne ausdrückliche staatliche Maßnahmen automatisch ausgelöst werden, wenn die Befürchtung besteht, dass diese Stabilisatoren unwirksam sein könnten. Theoretisch könnte die EISF im Wesentlichen nationale wirtschaftliche Schocks abfedern und damit zur Erholung der Wirtschaft beitragen. Die EISF böte auch mehr Schutz vor dem Risiko von Ausstrahlungseffekten auf andere Mitgliedstaaten.

2.9.

In Krisen können Mitgliedstaaten den Zugang zu den Finanzmärkten verlieren. In diesem Fall gehören zum verfügbaren Instrumentarium für den betroffenen Mitgliedstaat der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) und das Zahlungsbilanzprogramm. Derzeit gibt es jedoch keinen Mechanismus zur Unterstützung eines Mitgliedstaats im Falle eines asymmetrischen Schocks, bei dem nicht notwendigerweise der Zugang zu den Kapitalmärkten verlorengeht. Ziel der EISF ist es daher, diese Lücke durch die Bereitstellung von Darlehen für den betreffenden Mitgliedstaat zu schließen.

2.10.

Zur Verbesserung der Wirksamkeit des vorgeschlagenen Mechanismus schlägt die Europäische Kommission vor, zur Bestimmung von asymmetrischen Schocks einen zweifach an die Erwerbslosenquote gekoppelten Auslöser zu verwenden. Der Mechanismus wird ausgelöst, wenn die nationalen Erwerbslosenquoten über das hinausgehen, was als „normal“ angesehen werden kann, und sie als aussagekräftiger Indikator für die Auswirkungen eines großen asymmetrischen Schocks in einem bestimmten Mitgliedstaat angesehen werden.

2.11.

Bei der Gewährung von Darlehen an Mitgliedstaaten, die von wirtschaftlichen Schocks betroffen sind, setzt der Mechanismus voraus, dass die makroökonomische Politik und die Haushaltspolitik im Einklang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) (der sicherstellen soll, dass die Länder in der Europäischen Union gesunde öffentliche Finanzen anstreben und ihre Finanzpolitik koordinieren) und dem Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht stehen. Mit diesem Verfahren soll das Entstehen potenziell schädlicher makroökonomischer Ungleichgewichte, die die wirtschaftliche Stabilität in einem bestimmten Mitgliedstaat, im Euro-Währungsgebiet oder in der EU insgesamt beeinträchtigen könnten, erkannt, verhindert und bekämpft werden.

2.12.

Im Laufe der Zeit kann die EISF (über den Stabilisierungsfonds) durch zusätzliche, nicht aus dem EU-Haushalt stammende Mittel ergänzt werden. Denkbar sind als Quellen: der Europäische Stabilitätsmechanismus (der künftige Europäische Währungsfonds) und ein von den Mitgliedstaaten einzurichtendes System freiwilliger Absicherung.

3.   Allgemeine Bemerkungen

3.1.

Der EWSA stellt fest, dass beim derzeitigen Stand der politischen und gesellschaftlichen Integration ein großer föderaler Haushalt im Euro-Währungsgebiet unrealistisch ist. Der EWSA hat die Kommission in ihren Bemühungen um die Weiterentwicklung und Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) durchgehend unterstützt (5), aber gleichzeitig auch regelmäßig seine Bedenken angesichts des durchweg zu geringen politischen Engagements der Mitgliedstaaten zum Ausdruck gebracht, ohne das eine Vollendung der WWU undenkbar ist (6). Die Vorschläge für eine EISF scheinen dies widerzuspiegeln und sind somit eine Art Zwischenlösung. Die Dichotomie zwischen einer zentralisierten Geldpolitik und einer nationalen Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten besteht daher fort. Der positive Aspekt des Vorschlags liegt darin, dass die EISF die nationale Haushaltspolitik bei asymmetrischen Schocks stabilisieren und gleichzeitig eine langfristige Nachhaltigkeit gewährleisten soll. In dieser Hinsicht betrachtet der EWSA den Vorschlag als Schritt hin zu einer etwas tieferen Integration des Euro-Währungsgebiets und möglicherweise auch als Versuch, andere Mitgliedstaaten für die Einführung der gemeinsamen Währung zu gewinnen.

3.2.

Der vorgeschlagene Mechanismus setzt die Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts, d. h. eine solide Haushaltsplanung und eine solide makroökonomische Politik voraus. Dies wird vom EWSA als Versuch einer Annäherung zwischen Haushalts- und Geldpolitik gewertet, indem sichergestellt wird, dass die Mitgliedstaaten sich nach den Förderkriterien richten, mit denen eine solide Haushaltsplanung und eine solide makroökonomische Politik gefordert wird. Dies bedeutet auch, dass nur diejenigen Mitgliedstaaten die EISF nutzen könnten, die den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts genügen, d. h. diejenigen Mitgliedstaaten, die bereits Strukturreformen und Haushaltsanpassungen vorgenommen haben. Diese Bedingung könnte für die Mitgliedstaaten ein Anreiz sein, sich uneingeschränkt nach den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu richten, und Ängste ausräumen bezüglich der Absicherung von Ausgaben von Mitgliedstaaten, die gerade Strukturreformen und Haushaltsanpassungen durchführen.

3.3.

Dementsprechend wird die EISF keine „dauerhaften Transferleistungen“ zwischen den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets bewirken, wobei ein Mitgliedstaat nur dann für eine ESIF-Hilfe in Frage kommt, wenn er in den vorangegangenen zwei Jahren die wichtigsten Haushaltsvorschriften der EU eingehalten hat. Der EWSA stellt allerdings fest, dass die EISF ausschließlich für Mitgliedstaaten mit einer soliden Haushalts- und makroökonomischen Politik gedacht ist und dass ein Darlehen lediglich unter außergewöhnlichen Umständen und beim Auftreten asymmetrischer Schocks in der Form überdurchschnittlicher Erwerbslosenquoten gewährt würde. Der EWSA stimmt jedoch zu, dass Markt- und Haushaltsdisziplin wichtig sind, und begrüßt das Ziel einer stabilisierenden Funktion als ersten Schritt auf dem Weg zu einer weiter entwickelten Stabilisierungsfunktion.

3.4.

Der EWSA sieht ein, dass die Kommission keine abschließende Liste asymmetrischer Schocks vorlegen konnte, zu denen u. a. eine Liquiditätskrise gehören könnte. Der EWSA ist der Auffassung, dass die richtige Antwort auf eine Liquiditätskrise nicht die Europäische Investitionsstabilisierungsfunktion, sondern das Programm zum unbegrenzten Anleihekauf (Outright Monetary Transactions, OMT) der Europäischen Zentralbank ist, das voraussetzt, dass der Mitgliedstaat am Europäischen Stabilitätsmechanismus teilnimmt. Der Ausschuss stimmt zu, dass eine abschließende Liste asymmetrischer Schocks nicht angemessen wäre und nimmt mit Blick auf die Wirksamkeit einer Stabilisierungsfunktion als Krisenpräventionsmechanismus die makroökonomischen Simulationen der Kommission auf der Grundlage von Daten aus der Vergangenheit mit Zufriedenheit zur Kenntnis.

3.5.

Der Ausschuss geht davon aus, dass sich die Europäische Investitionsstabilisierungsfunktion vom Europäischen Stabilitätsmechanismus unterscheidet, der während der Finanzkrise als Auffangfonds entwickelt wurde. Der Europäische Stabilitätsmechanismus ist enger an ein Rettungsprogramm gekoppelt, das an strengere Auflagen geknüpft ist, mit einer Darlehenskapazität in Höhe von 500 Mrd. EUR ausgestattet ist und von Mitgliedstaaten genutzt werden kann, die nicht mehr in der Lage sind, Kredite auf den Kapitalmärkten aufzunehmen.

3.6.

Daher muss zwischen den beiden Fonds klar unterschieden werden. Die EISF ist sehr viel begrenzter, und obwohl sie für Mitgliedstaaten jeder Größe gedacht ist, glaubt der EWSA, dass der vorgeschlagene Fonds in Höhe von 30 Mrd. EUR eher für kleinere Mitgliedstaaten innerhalb und außerhalb des Euro-Währungsgebiets geeignet ist. Daher hat der EWSA für den Fall, dass asymmetrische Schocks zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffen, Bedenken hinsichtlich der Mittelausstattung des Fonds. Die vorgeschlagene EISF kann daher nicht als endgültige Lösung für Mitgliedstaaten betrachtet werden, die sich mit einmaligen Problemen wie einer Umweltkatastrophe, einer Energie- oder einer räumlich begrenzten Bankenkrise konfrontiert sehen.

4.   Besondere Bemerkungen

4.1.

Der EWSA erkennt an, dass bei der Anwendung der Formel zur Bestimmung des Darlehensbetrags für den förderfähigen Mitgliedstaat (Mitglieder des Euro-Währungsgebiets und künftige Mitglieder im Rahmen des Europäischen Wechselkursmechanismus) die Darlehen den öffentlichen Investitionen (unter der Voraussetzung, dass es sich um hochwertige Investitionen handelt) in Zeiten asymmetrischer Schocks gewisse Impulse geben würden, die Auswirkungen jedoch kaum unmittelbar sein dürften. Wirtschaftliche Erholung braucht Zeit, und etwaige positive Auswirkungen werden voraussichtlich erst mittel- und langfristig zu spüren sein. Der Vorschlag muss daher in Bezug auf die angestrebten Ziele und möglichen Ergebnisse der EISF realistischer sein.

4.2.

Der EWSA stellt fest, dass es die zeitnahe Wirkung der Stabilisierungsfunktion beeinträchtigen könnte, wenn die Arbeitslosigkeit als einziges Kriterium für die Aktivierung der Hilfe herangezogen wird. Denkbar ist auch, weitere ergänzende Indikatoren heranzuziehen, die normalerweise früher einen bevorstehenden großen Schock vorhersagen können als die Arbeitslosigkeit. Dadurch kann eine erste Unterstützung frühzeitig ausgelöst werden, noch bevor sich der „große“ Schock in vollem Umfang in der Arbeitslosenquote niedergeschlagen hat. Zu dem Zeitpunkt, zu dem ein erheblicher Anstieg der Arbeitslosigkeit verzeichnet wird, ist die Produktivkapazität der Wirtschaft möglicherweise schon geschädigt worden. So muss es zum Beispiel in einer Volkswirtschaft, die einen starken Rückgang der Exporte von Gütern und Dienstleistungen verzeichnet, nicht zwangsläufig zu einem entsprechenden Anstieg der Arbeitslosigkeit kommen.

4.3.

Es wäre daher sinnvoll, wenn ein Instrument zur Verfügung stünde, dass aktiviert werden kann, bevor sich die Symptome in vollem Umfang auf dem Arbeitsmarkt niederschlagen. Es ist mit anderen Worten notwendig, das Kriterium Arbeitslosigkeit um eine Reihe von Frühwarnindikatoren zu ergänzen, u. a. Veränderungen bei den Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen, der Höhe der Lagerbestände oder anderen Kernziffern, die eindeutig auf einen wirtschaftlichen Schock hinweisen. Auf diese Weise würde die vorgeschlagene Stabilisierungsfunktion viel früher und wirksamer greifen.

4.4.

Außerdem könnte das Erfordernis, dass die durchschnittliche Arbeitslosenquote der letzten 15 Jahre in einem Mitgliedstaat überschritten worden sein muss, damit dieser die Unterstützung erhalten kann, diejenigen Länder benachteiligen, die ihre strukturelle Arbeitslosigkeit erfolgreich abbauen konnten. Ein kürzerer Zeitrahmen, etwa fünf Jahre, wäre hier geeigneter.

4.5.

Der EWSA stellt fest, dass die EISF in der vorgeschlagenen Form Anleihen auf den Kapitalmärkten aufnehmen und an die entsprechenden Mitgliedstaaten zu einem bezuschussten Zinssatz zur Abdeckung der Darlehenskosten weiterreichen könnte. Wie bereits erwähnt, würden die Zuschüsse auf Grundlage der als „Seigniorage“ bezeichneten Gewinne finanziert und über nationale Beiträge zu einem Stabilisierungsfonds erhoben werden. Der EWSA ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten zunächst ihr politisches und finanzielles Engagement unter Beweis stellen müssen.

4.6.

Da die EISF nicht als „zusätzliches Instrument“ zu den bestehenden Instrumenten betrachtet wird, könnte der Gesamtbetrag der Darlehen, die im Rahmen der Zahlungsbilanzfazilität, des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) und der EISF selbst bereitgestellt werden, durch eine „einheitliche“ Obergrenze beschränkt werden. Zumindest theoretisch würde eine neue Fazilität wie die vorgeschlagene die Darlehenskapazität des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus effektiv um die für die EISF vorgeschlagenen 30 Mrd. EUR verringern. Dementsprechend obliegt es der Kommission, ausstehende Rückzahlungen der jeweiligen Mitgliedstaaten und Eventualverbindlichkeiten fortlaufend auszugleichen.

4.7.

Der EWSA ist der Auffassung, dass die EISF und der Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus gewisse Ähnlichkeiten aufweisen. Beide Fonds sollen der finanziellen Unterstützung der Mitgliedstaaten dienen. Auch wenn die EISF und der Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus jeweils eigene Förderbedingungen haben, würden die Bedingungen des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus nach Dafürhalten des EWSA weiterhin gelten, wodurch die Wirksamkeit der EISF auf gewisse Weise eingeschränkt würde.

4.8.

Der EWSA nimmt Bezug auf den Zinszuschuss, von dem der betroffene Mitgliedstaat profitieren würde. Bei einer Krise könnte sich der Zinszuschuss unter sonst gleichen Umständen so auswirken, dass aufgrund der Risiken, die ein Mitgliedstaat in einer Krise darstellt, die Kosten für Zinszahlungen steigen. Dies wiederum würde sich negativ auf die öffentlichen Finanzen des betreffenden Mitgliedstaats auswirken. Die Wirksamkeit hochwertiger öffentlicher Investitionen und damit die Wirksamkeit der EISF selbst ist somit von entscheidender Bedeutung für die Verringerung etwaiger Marktrisiken für den betreffenden Mitgliedstaat und die Senkung der Kosten für mittel- und langfristigen Darlehen.

4.9.

Der EWSA nimmt Bezug auf die Aufsicht der Kommission über die öffentlichen Investitionen, der der betreffende Mitgliedstaat gemäß dem Vorschlag unterliegt. Der EWSA spricht sich nicht grundsätzlich dagegen aus, ist allerdings auch der Ansicht, dass der betreffende Mitgliedstaat bei der Festlegung der Art der erforderlichen Investitionen einen ausreichenden Spielraum haben sollte, und spricht sich daher dafür aus, dass ein Gleichgewicht zwischen der Aufsicht durch die Kommission einerseits und dem Ermessensspielraum des entsprechenden Mitgliedstaats bei den öffentlichen Ausgaben andererseits gefunden wird. Der EWSA ist ferner der Ansicht, dass die öffentlichen Investitionen auch als Instrument der Solidarität betrachtet werden sollten.

4.10.

Abschließend stellt der EWSA fest, dass der Kommissionsvorschlag die Möglichkeit einer künftigen Erweiterung des Systems offenlässt, nämlich um einen möglichen Versicherungsmechanismus zur makroökonomischen Stabilisierung. Dies zeigt nach Ansicht des EWSA, dass man sich der Grenzen der Europäischen Investitionsstabilisierungsfunktion bewusst ist und dass die Vorschläge in ihrer derzeitigen Form letztlich um eine umfassende Stabilisierungsfunktion ergänzt werden müssen, wie z. B. ein EU-weites Versicherungssystem, das bei makroökonomischen Schocks als automatischer Stabilisator wirkt. Sollte die EU in der Zwischenzeit von einer weiteren Finanz- und Wirtschaftskrise heimgesucht werden, würde der EWSA für einen koordinierten Ansatz und die Anwendung aller geeigneten Finanzinstrumente, einschließlich der EISF, plädieren.

Brüssel, den 17. Oktober 2018

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Luca JAHIER


(1)  Absichtserklärung an Präsident Antonio Tajani und Ministerpräsident Jüri Ratas‚ Jean-Claude Juncker, Rede zur Lage der Union, 13. September 2017.

(2)  Bericht der fünf Präsidenten: Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden, 22. Juni 2015.

(3)  COM(2017) 291 final.

(4)  COM(2017) 821 final.

(5)  Siehe beispielsweise Stellungnahme des EWSA zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets, ABl. C 173 vom 31.5.2017, S. 33 und Stellungnahme des EWSA zur Vertiefung der WWU bis 2025, ABl. C 81 vom 2.3.2018, S. 124.

(6)  Siehe beispielsweise Stellungnahme des EWSA zum Paket zur Wirtschafts- und Währungsunion, ABl. C 262 vom 25.7.2018, S. 28.


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