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Document 52017PC0157

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung infolge eines Antrags Finnlands – EGF/2016/008 FI/Nokia Network Systems

COM/2017/0157 final

Brüssel, den 7.4.2017

COM(2017) 157 final

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung infolge eines
Antrags Finnlands – EGF/2016/008 FI/Nokia Network Systems


BEGRÜNDUNG

KONTEXT DES VORSCHLAGS

1.Die Regeln für die Finanzbeiträge aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) sind in der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 1 (im Folgenden „EGF-Verordnung“) niedergelegt.

2.Am 22. November 2016 reichte Finnland den Antrag EGF/2016/008 FI/Nokia Network Systems auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF infolge von Entlassungen 2 bei der Nokia Oy (Nokia Network Systems) und drei Zulieferern bzw. nachgeschalteten Herstellern in Finnland ein.

3.Nach Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß allen geltenden Bestimmungen der EGF-Verordnung zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag aus dem EGF erfüllt sind.

ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS

EGF-Antrag

EGF/2016/008 FI/Nokia Network Systems

Mitgliedstaat

Finnland

Betroffene Region(en) (NUTS 3 -2-Ebene)

Helsinki-Uusimaa (Uusimaa) (FI1B),

Länsi-Suomi (Pirkanmaa) (FI19),

Pohjois- ja Itä-Suomi (Pohjois-Pohjanmaa) (FI1D)

Datum der Einreichung des Antrags

22. November 2016

Datum der Bestätigung des Antragseingangs

22. November 2016

Datum des Ersuchens um zusätzliche Informationen

2. Dezember 2016

Frist für die Übermittlung der zusätzlichen Informationen

13. Januar 2017

Frist für den Abschluss der Bewertung

7. April 2017

Interventionskriterium

Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der EGF-Verordnung


Hauptunternehmen

Nokia Oy (Nokia Network Systems)



Anzahl der betroffenen Unternehmen

4

Wirtschaftszweig(e)

(NACE-Rev.-2-Abteilung) 4

Abteilung 26 – Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen


Zahl der Tochterunternehmen, Zulieferer und nachgeschalteten Hersteller

3

Bezugszeitraum

2. Juni 2016 bis 2. Oktober 2016

Zahl der Entlassungen im Bezugszeitraum (a)

945

Zahl der Entlassungen vor oder nach dem Bezugszeitraum (b)

0

Gesamtzahl der Entlassungen

945

Gesamtzahl der förderfähigen Personen

945

Gesamtzahl der Begünstigten

821

Zahl der zu unterstützenden jungen Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEETs)

0

Mittel für personalisierte Dienstleistungen (EUR)

4 154 000

Mittel für die Durchführung des EGF 5 (EUR)

   249 000

Gesamtmittelausstattung (EUR)

4 403 000

EGF-Beitrag in EUR (60 %)

2 641 800

BEWERTUNG DES ANTRAGS

Verfahren

4.Finnland hat den Antrag EGF/2016/008 FI/Nokia Network Systems am 22. November 2016 gestellt, also innerhalb von 12 Wochen ab dem Tag, an dem die Interventionskriterien gemäß Artikel 4 der EGF-Verordnung erfüllt waren. Am selben Tag bestätigte die Kommission den Erhalt des Antrags und ersuchte die finnischen Behörden am 2. Dezember um zusätzliche Informationen. Diese zusätzlichen Informationen wurden innerhalb von sechs Wochen nach dem Ersuchen vorgelegt. Die Frist von 12 Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags, innerhalb der die Kommission bewerten soll, ob der Antrag die Voraussetzungen für die Bereitstellung eines Finanzbeitrags erfüllt, läuft am 7. April 2017 ab.

Förderfähigkeit des Antrags

Betroffene Unternehmen und Begünstigte

5.Gegenstand des Antrags sind 945 Entlassungen bei der Nokia Oy und drei Zulieferern. Das Hauptunternehmen ist im Wirtschaftszweig NACE-Rev.-2 Abteilung 26 („Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen“) tätig.

6.Nokia Network Systems ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Nokia Oy in Finnland. Der Tätigkeitsbereich der Nokia Network Systems umfasst Datenvernetzung und Kommunikationsausrüstung.

Unternehmen und Anzahl der Entlassungen im Bezugszeitraum

Nokia Oy

940

Lionbridge Oy

1

Eilakaisla Oy

1

ManpowerGroup Solutions Oy

3



Unternehmen insgesamt: 4

Entlassungen insgesamt: 

945

Gesamtzahl der Selbstständigen, die ihre Tätigkeit eingestellt haben: 

0

Gesamtzahl der förderfähigen Arbeitskräfte und Selbstständigen:

945

Interventionskriterien

7.Die finnischen Behörden beantragten eine Intervention gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der EGF-Verordnung, wonach es in einem Unternehmen in einem Mitgliedstaat innerhalb eines Bezugszeitraums von vier Monaten in mindestens 500 Fällen zur Entlassung von Arbeitskräften gekommen sein muss, wobei dies auch arbeitslos gewordene Arbeitskräfte bei Zulieferern oder nachgeschalteten Herstellern einschließt.

8.Der Bezugszeitraum von vier Monaten für den Antrag erstreckt sich vom 2. Juni 2016 bis zum 2. Oktober 2016.

9.Entlassungen während des Bezugszeitraums:

940 Entlassungen bei der Nokia Oy,

5 Entlassungen bei drei Zulieferern bzw. nachgeschalteten Herstellern der Nokia Oy.

Berechnung der Entlassungen und der Fälle der Aufgabe der Tätigkeit

10.Die Entlassungen während des Bezugszeitraums wurden wie folgt berechnet:

945 ab dem Zeitpunkt der Mitteilung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder der Freisetzung der Arbeitskraft durch den jeweiligen Arbeitgeber.

Förderfähige Personen

11.Für eine Unterstützung kommen somit 945 Begünstigte in Frage.

Zusammenhang zwischen den Entlassungen und weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung nach Verordnung (EG) Nr. 546/2009

12.Zur Begründung des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung nach Verordnung (EG) Nr. 546/2009 erklärt Finnland, dass die IKT-Branche zu den Industriesektoren gehört, die wegen des harten Wettbewerbs, des schnellen technologischen Fortschritts sowie Innovationen, Fusionen, Übernahmen und Externalisierungen am anfälligsten für Veränderungen im Welthandelsgefüge sind.

13.In der IKT-Branche war die Fremdvergabe der Fertigung von Komponenten und der Herstellung im Allgemeinen die Reaktion europäischer Hersteller auf das wachsende Bedürfnis, in einem sich schnell verändernden Wettbewerbsumfeld mit Konkurrenz zumeist aus Ostasien einen Wettbewerbsvorteil zu erreichen.

14.Der Wettbewerbsvorteil der Konkurrenten aus Ostasien besteht bislang in niedrigen Margen. Nun reinvestieren sie ihre Gewinne in Forschung und Entwicklung. Die ostasiatischen Mitbewerber fassen auf dem Markt aggressiv Fuß und bringen die europäischen Unternehmen in eine sogar noch schwierigere Lage.

15.Die Branche leidet unter fallenden Preisen und einer nachlassenden Nachfrage von Telekommunikationsbetreibern. Dies hat chinesische Firmen nicht davon abgehalten, weiter auf die europäischen Märkte zu drängen 6 .

16.Der Lebenszyklus der Produkte und der zugehörigen Softwarelösungen ist äußerst kurz. Das Knowhow zu den Produkten und/oder der Software und die Ausbildungsinhalte in diesem Bereich veralten sehr schnell.

17.Der Wettbewerb zwischen Arbeitskräften aus der Europäischen Union und denen aus Drittstaaten ist intensiv. Die Arbeitskräfte in der europäischen IKT-Branche werden älter und sind auch schlechter ausgebildet als ihre amerikanischen und asiatischen Kollegen. Die finnischen IKT-Fachkräfte sehen sich – im Gegensatz zu Beschäftigen anderer Branchen – immer stärkerem globalem Wettbewerb ausgesetzt.

18.Bis dato wurden im Wirtschaftszweig „Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen“ 15 EGF-Anträge gestellt, davon zwölf auf der Grundlage der Globalisierung des Handels und drei wegen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise. Drei der 15 Anträge kamen aus Finnland. 7

Ereignisse, die die Entlassungen und die Aufgabe der Tätigkeit ausgelöst haben

19.Als Merkmal der finnischen IKT-Branche kann angesehen werden, dass in den letzten beiden Jahren eine Vielzahl an Einstellungen und gleichzeitig eine Vielzahl an Entlassungen erfolgt sind. Der Druck, die Erzeugnisse wettbewerbsfähig zu halten, ist erheblich.

20.In der IT-Netzwerksparte ergaben sich in den vergangenen Jahren diverse bedeutende Trends. Effizienz und ein Ausbau der Dienstleistungen werden immer wichtiger.

21.Im Jahr 2008 beschäftigte die Technologieindustrie im Durchschnitt 326 000 Personen. Im Jahr 2015 waren es 289 000 Personen. 8 In dem Industriezweig stieg die Zahl der Beschäftigten im IKT-Bereich von 52 000 (2008) auf 60 000 (2015). Während dieses Zeitraums wurden in der IKT viele Arbeitsplätze abgebaut und viele neue geschaffen.

22.In jüngster Zeit ging die Nokia Oy ein Joint Venture für Netzwerktechnologien mit Siemens ein, stimmte zu, einige ihrer Geschäftssparten an Microsoft zu veräußern, und fusionierte mit Alcatel, um mit größeren Konkurrenten im Bereich Netzwerkkommunikation mithalten zu können. Im Jahr 2016 berichtete die Nokia Oy über Personalabbau. Ziel der Nokia Oy ist eine jährliche Betriebskostensenkung von 900 Mio. EUR bis Ende 2018. Zur selben Zeit unternahm sich Nokia Schritte, um die Ressourcen in Zukunftstechnologien zu stecken.

23.Das weltweite Transformationsprogramm der Nokia Oy, einschließlich des Personalabbaus, ist notwendig, um mit den ostasiatischen Konkurrenten Schritt zu halten. Die damit einhergehenden Personalkürzungen sollen bis Ende 2018 abgeschlossen sein.

24.Die im Jahr 2016 bei der Nokia Oy entlassenen Personen verfügen über hohe (40 %) und mittlere (60 %) Qualifikationen. Sie arbeiteten in den Bereichen Programmierung und Design.

Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Wirtschafts- und Beschäftigungslage

Uusimaa

25.In Uusimaa verschlechtern sich die allgemeinen Wirtschaftsbedingungen in den wichtigsten Branchen, und Betriebe mussten in den vergangenen drei Monaten Personal abbauen. 9 Der Gesamtumsatz von Unternehmen in der Informations- und Kommunikationsbranche ging im ersten Quartal 2016 um 2,5 % zurück. 10  

26.In den Jahren 2012 bis 2016 betrafen die Entlassungswellen in Espoo, Helsinki und Vantaa vor allem die Elektronik- und Softwarebranchen (in dem angegebenen Zeitraum kam es zu 6000 Entlassungen). Auch kleinere Betriebe und Unterauftragnehmer mussten Beschäftigte entlassen.

27.Die Nokia Oy ist das größte IKT-Unternehmen Finnlands. Im Jahr 2014 wurden in Uusimaa 730 IKT-Unternehmen gegründet und 759 geschlossen. Im selben Jahr gab es dort 7114 IKT-Unternehmen (51 % der nationalen Gesamtzahl).

28.Die von der Nokia Oy in Uusimaa entlassenen Arbeitskräfte verfügen in der Regel über hohe oder mittlere Qualifikationen, zur Hälfte sind sie älter als 50 Jahre. Ihre Tätigkeitsfelder sind Programmierung und Design. Ihre fachlichen Kenntnisse sind oftmals nicht mehr auf dem neuesten Stand.

29.Für sehr gut ausgebildete Ingenieure und für Personen über 50 Jahre ist die Lage in Uusimaa schwierig.

30.Im Allgemeinen sind viele sehr gut ausgebildete Personen arbeitslos 11 und nicht alle von ihnen haben eine Qualifikation in einem technologischen Bereich. Auch Büroangestellte, Rechnungsprüfer und Lohnbuchhalter sind in der Arbeitslosenstatistik von Uusimaa vertreten.

Pirkanmaa

31.Gemessen am Umsatz ist die verarbeitende Industrie der größte Wirtschaftszweig in Pirkanmaa; die wichtigsten Sparten sind dabei Technologieindustrie (48 %), Holzverarbeitungsindustrie (25 %) sowie Chemie-, Gummi- und Kunststoffindustrie (18 %). 12  

32.Im September 2016 lag die Zahl der beim Büro für Beschäftigung und wirtschaftliche Entwicklung Pirkanmaa gemeldeten arbeitslosen Arbeitsuchenden bei 36 186, also 1 % über dem Vorjahreswert. 13 Die Arbeitslosenquote in Pirkanmaa ist schon lange höher als der nationale Durchschnitt.

33.Hauptgrund für die anhaltend hohe Arbeitslosenquote der letzten Jahre sind die Krise bei exportorientierten Tätigkeiten und der verarbeitenden Industrie wie auch die drastischen strukturellen Veränderungen, vor allem im IKT-Bereich. Im Jahr 2015 entließen die großen IKT-Unternehmen in Pirkanmaa über 1000 Beschäftigte.

34.Die aktuellen strukturellen Probleme in Pirkanmaa spiegeln sich in den gestiegenen Arbeitslosenquoten sehr gut ausgebildeter Personen wider, die sich im Zeitraum 2012 bis 2016 verdoppelt hat. Bis Mitte 2016 waren etwa 33 % der Arbeitslosen mit akademischem Abschluss länger als ein Jahr am Stück arbeitslos. 14

Pohjois-Pohjanmaa

35.Die Arbeitslosigkeit in Nordösterbotten ist immer noch hoch. Der Anteil der arbeitslosen Arbeitsuchenden liegt weiterhin über dem Landesdurchschnitt. Ende April 2016 lag die nationale Arbeitslosenquote bei 13,0 %, die Nordösterbottens bei 14,3 % und die Oulus bei 16,1 %. 15

36.Die IKT-Branche von Nordösterbotten ist in der Region Oulu konzentriert. Das schwierige Geschäftsumfeld und die Bemühungen der Unternehmen in den letzten Jahren, ihre Tätigkeiten zu straffen, haben zu massiven Entlassungen geführt.

37.Die Beschäftigtenzahl in dieser Region ist deutlich niedriger als Ende des letzten Jahrzehnts. Aufgrund von Kürzungen und Einsparungen können im öffentlichen Sektor nicht mehr so viele Menschen wie früher beschäftigt werden. Die anhaltende Rezession und strukturelle Veränderungen in dem Bereich haben zu längeren Arbeitslosigkeitsphasen geführt.

38.Die Entlassungen bei der Nokia Oy haben das Arbeitslosigkeitsproblem im IKT-Bereich in Oulu, wo die Lage schon vorher schlecht war, noch verschlimmert. Oulu liegt abgeschieden, es gibt keine größeren Nachbarstädte mit Arbeitsplatzalternativen.

39.Die Situation in der Region ist vor allem für IKT-Projektmanager und Arbeitskräfte aus der Fertigung problematisch. Sie sind schon lange arbeitslos, sodass ihr Fachwissen nicht mehr aktuell ist.

40.In der Region Oulu gibt es Beschäftigungsmöglichkeiten in neuen Wachstumsbereichen. Viele der Entlassenen verfügen über gute Kenntnisse in Design und Produktentwicklung, die sie in den IKT-Sektor oder andere Sektoren, die IKT-Anwendungen entwickeln, einbringen könnten.

Begünstigte und vorgeschlagene Maßnahmen

Begünstigte

41.Voraussichtlich nehmen 821 entlassene Arbeitskräfte an den Maßnahmen teil. Nachstehend die Aufschlüsselung der vorgesehenen Arbeitskräfte nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Altersgruppe:

Kategorie

Zahl der
Begünstigten

Geschlecht:

Männer:

608

(74,0 %)

Frauen:

213

(26,0 %)

Staatsangehörigkeit:

EU-Staatsangehörige:

800

(97,4 %)

Nicht-EU-Staatsangehörige:

21

(2,6 %)

Altersgruppe:

15- bis 24-Jährige:

6

(0,7 %)

25- bis 29-Jährige:

12

(1,5 %)

30- bis 54-Jährige:

632

(77,0 %)

55- bis 64-Jährige:

167

(20,3 %)

über 64-Jährige:

4

(0,5 %)

(*): Zwecks Vermeidung zu vieler Dezimalen sind die Zahlen gerundet.

Förderfähigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen

42.Bei den personalisierten Dienstleistungen, die für die entlassenen Arbeitskräfte angeboten werden sollen, handelt es sich um folgende Maßnahmen:

Trainings- und sonstige Vorbereitungsmaßnahmen

Beim Arbeitsuchetraining soll Teilnehmer/-innen mehr Informationen über den Arbeitsmarkt erhalten, Unterstützung bei der Eruierung ihrer eigenen Möglichkeiten erhalten und ihr Wissen über die Arbeitsuche verbessern oder aktualisieren. Jobtraining: Hierdurch sollen die Arbeitsuchenden bei der Arbeitsuche und nach Antritt einer Stelle unterstützt und angeleitet werden. Im Rahmen der Maßnahme werden die Arbeitsuchenden dazu beraten, wie sie eine Stelle finden können.

Laufbahntraining: Diese Maßnahme richtet sich an Arbeitsuchende, die bei der Laufbahnplanung funktionelle, intensive und langfristige Unterstützung benötigen. Sie basiert vor allem auf Gruppenaktivitäten.

Expertenbewertung: Durch diese Maßnahme soll die Lage der Arbeitsuchenden und ihr Bedarf an Dienstleistungen eruiert werden. Es wird ein sogenanntes Profilspiel organisiert, um den Arbeitsuchenden dabei zu helfen, ihre jeweiligen Kompetenzbereiche zu ermitteln.

Beschäftigungs- und Unternehmensleistungen

Die Arbeitsuchenden erhalten Informationen, Beratung und Expertendienstleistungen für die Planung ihrer Wiederbeschäftigung. Die EURES-Netzwerkdienste werden ebenfalls hinzugezogen, um den Arbeitsuchenden freie Stellen im Ausland anzuzeigen. Die Schulung wird in Form von beruflichen Schulungen und Unterstützung des Unternehmertums bereitgestellt. Die angebotenen Kurse werden meist als spezialisierte Schulungen eingestuft und beinhalten auch Abschlusszertifikate.

Mit einer Beihilfe zur Unternehmensgründung sollen Geschäftstätigkeiten und der Schritt in die Selbstständigkeit gefördert werden. Ziel der Beihilfen zur Unternehmensgründung ist es, einem aufstrebenden Unternehmer während der Zeit, die für das Anlaufen und Einrichten einer Vollzeitgeschäftstätigkeit benötigt wird, ein Einkommen zu gewährleisten.

Mit einem Gehaltszuschuss für die entlassenen Arbeitskräfte soll das Antreten einer neuen Stelle oder eines Praktikums unterstützt werden, da für einen begrenzen Zeitraum die Gehaltskosten des neuen Arbeitgebers gesenkt werden. Der Gehaltszuschuss beträgt zwischen 30 und 50 % der Gehaltskosten der Arbeitskraft während eines begrenzten Zeitraums (6 bis 24 Monate).

Reise-, Übernachtungs- und Umzugskostenbeihilfe

Bei der Arbeitsuche kann eine Beihilfe für Reise- und Unterbringungskosten, auch für die Teilnahme an Schulungsmaßnahmen, sowie eine Erstattung von Umzugskosten gewährt werden.

43.Die hier beschriebenen vorgeschlagenen Maßnahmen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 7 der EGF-Verordnung zählen. Diese Maßnahmen treten nicht an die Stelle passiver Sozialschutzmaßnahmen.

44.Die finnischen Behörden legten die erforderlichen Informationen zu den Maßnahmen vor, die für das betreffende Unternehmen aufgrund des nationalen Rechts oder aufgrund von Tarifverträgen zwingend vorgeschrieben sind. Sie bestätigten, dass der Finanzbeitrag aus dem EGF nicht an die Stelle solcher Maßnahmen tritt.

Veranschlagte Haushaltsmittel

45.Die Gesamtkosten werden auf insgesamt 4 403 000 EUR geschätzt, wovon die Kosten für personalisierte Dienstleistungen mit 4 154 000 EUR und die Ausgaben für Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung sowie Kontrolle und Berichterstattung mit 249 000 EUR veranschlagt werden.

46.Insgesamt wird ein Finanzbeitrag aus dem EGF in Höhe von 2 641 800 EUR (60 % der Gesamtkosten) beantragt.

Maßnahmen

Geschätzte Teilnehmerzahl

Geschätzte Kosten pro Teilnehmer/-in
(in EUR)*

Geschätzte Gesamtkosten

(in EUR)

Personalisierte Dienstleistungen (Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben a und c der EGF-Verordnung)

Trainings- und sonstige Vorbereitungsmaßnahmen (Valmennukset ja muut valmentavat toimenpiteet)

200

1 200

240 000

Beschäftigungs- und Unternehmensleistungen (Työllisyys- ja yrityspalvelut)

733

621

455 000

Schulung (Koulutus)

420

6 500

2 730 000

Beihilfe zur Unternehmensgründung (Starttiraha)

15

9 000

135 000

Expertenbewertung (Asiantuntija-arvioinnit)

30

1 333

40 000

Zwischensumme (a):

Prozentsatz des Pakets personalisierter Dienstleistungen

3 600 000

(86,66 %)

Beihilfen und Anreize (Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung)

Gehaltszuschuss (Palkkatuki)

60

9 000

540 000

Reise-, Übernachtungs- und Umzugskostenbeihilfe (Liikkuvuusavustus) 

100

140

14 000

Zwischensumme (b):

Prozentsatz des Pakets personalisierter Dienstleistungen

554 000

(13,34 %)

Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 4 der EGF-Verordnung

1. Vorbereitungsmaßnahmen

9 000

2. Verwaltung

161 000

3. Information und Werbung

59 000

4. Kontrolle und Berichterstattung

20 000

Zwischensumme (c):

Prozentsatz der Gesamtkosten:

249 000

(5,66 %)

Gesamtkosten (a + b + c):

4 403 000

EGF-Beitrag (60 % der Gesamtkosten)

2 641 800

(*) Zwecks Vermeidung von Dezimalen wurden die geschätzten Kosten pro Teilnehmer/-in gerundet. Das Runden hat keine Auswirkung auf die Gesamtkosten einer jeden Maßnahme.

47.Die Kosten der in der vorstehenden Tabelle aufgeführten Maßnahmen, die als Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung ausgewiesen werden, übersteigen 35 % der Gesamtkosten des koordinierten Pakets der personalisierten Dienstleistungen nicht. Die finnischen Behörden haben bestätigt, dass die aktive Teilnahme der Begünstigten an den Aktivitäten zur Arbeitsuche bzw. Weiterbildung Vorbedingung für die Durchführung der Maßnahmen ist.

48.Die finnischen Behörden bestätigten, dass die Kosten von Investitionen in die Selbstständigkeit, in Unternehmensgründungen und in die Übernahme von Unternehmen durch die Beschäftigten 15 000 EUR pro Begünstigten nicht übersteigen.

Zeitraum, in dem Ausgaben für einen Finanzbeitrag in Frage kommen

49.Die finnischen Behörden leiteten am 2. Juni 2016 die personalisierten Dienstleistungen zugunsten der Begünstigten ein. Die Ausgaben für die Maßnahmen kommen somit im Zeitraum vom 2. Juni 2016 bis zum 22. November 2018 für einen Finanzbeitrag aus dem EGF in Frage.

50.Den finnischen Behörden entstanden ab dem 2. Juni 2016 Verwaltungsausgaben für den Einsatz des EGF. Die Ausgaben für die Maßnahmen zur Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung sowie zur Kontrolle und Berichterstattung kommen somit im Zeitraum vom 2. Juni 2016 bis zum 22. Mai 2019 für einen Finanzbeitrag aus dem EGF in Frage.

Komplementarität mit aus nationalen Mitteln oder Unionsmitteln geförderten Maßnahmen

51.Die Mittel für die nationale Vorfinanzierung oder Kofinanzierung werden durch den Bereich „öffentliche Arbeitsverwaltungen“ im Verwaltungszweig des Ministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten und Beschäftigung bereitgestellt. Manche Dienstleistungen werden auch aus den operationellen Ausgaben der Zentren für wirtschaftliche Entwicklung, Verkehr und Umwelt (ELY-Zentren) sowie der Büros für Beschäftigung und wirtschaftliche Entwicklung (TE-Büros) finanziert. Aufgaben zur technischen Unterstützung werden aus den operationellen Ausgaben des Ministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten und Beschäftigung und der ELY-Zentren finanziert.

52.Die finnischen Behörden haben bestätigt, dass die vorgenannten Maßnahmen, für die ein Finanzbeitrag aus dem EGF bereitgestellt wird, nicht auch aus anderen Finanzinstrumenten der Union unterstützt werden.

Verfahren für die Anhörung der Begünstigten oder ihrer Vertreter oder der Sozialpartner sowie lokaler und regionaler Gebietskörperschaften

53.Die finnischen Behörden haben angegeben, dass das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen nach Anhörung der Interessenvertreter ausgearbeitet wurde. Das Ministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und Beschäftigung berief eine Gruppe ein, die sich mit den Entlassungen bei Nokia befasst und an der Ausarbeitung des EGF-Antrags beteiligt ist.

54.In dieser Arbeitsgruppe sind die ELY-Zentren und die TE-Büros von Uusimaa, Pirkanmaa und Pohjois-Pohjanmaa vertreten. Darüber hinaus nehmen auch die Nokia Oy, der Verband der finnischen Technologiebranchen, die Gewerkschaft Pro und der Finnische Ingenieursverband teil.

Verwaltungs- und Kontrollsysteme

55.Der Antrag beinhaltet eine Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems, in dem die Zuständigkeiten der beteiligten Stellen genau dargelegt sind. Finnland hat die Kommission darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Finanzbeitrag vom Ministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und Beschäftigung verwaltet wird, das als Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörde für den EGF und als zwischengeschaltete Stelle für die Verteilung der EGF-Mittel fungiert. Die Verwaltungsaufgaben für den EGF wurden der Abteilung Beschäftigung und Unternehmertum zugewiesen.

56.Die Bescheinigungsaufgaben werden vom Referat Humanressourcen und Verwaltung übernommen. Die Auszahlung der Mittel an die Begünstigten erfolgt über die regionalen ELY-Zentren und TE-Büros.

57.Für die Prüfung ist das unabhängige Referat Interne Prüfung unter dem Staatssekretär des Ministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten und Beschäftigung zuständig.

Verpflichtungszusagen des betreffenden Mitgliedstaats

58.Die finnischen Behörden haben – wie vorgeschrieben – folgende Zusicherungen gegeben:

Die Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter und der Nichtdiskriminierung werden beim Zugang zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und bei ihrer Durchführung beachtet.

Die nationalen und die Unionsrechtsvorschriften über Massenentlassungen wurden eingehalten.

Die entlassenden Unternehmen, die nach den Entlassungen ihre Tätigkeit fortgesetzt haben, sind ihren rechtlichen Verpflichtungen im Hinblick auf die Entlassungen nachgekommen und haben für ihre Arbeitskräfte entsprechende Vorkehrungen getroffen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden nicht durch andere Fonds oder Finanzinstrumente der Union unterstützt, und es werden Maßnahmen getroffen, um jegliche Doppelfinanzierung auszuschließen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind komplementär zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden.

Der Finanzbeitrag aus dem EGF entspricht den verfahrensrechtlichen und materiellen Rechtsvorschriften der Union über staatliche Beihilfen.

AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT

Haushaltsvorschlag

59.Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 16 darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) nicht überschreiten.

60.Nach Prüfung des Antrags hinsichtlich der Bedingungen von Artikel 13 Absatz 1 der EGF-Verordnung und unter Berücksichtigung der Zahl der Begünstigten, der vorgeschlagenen Maßnahmen und der geschätzten Kosten schlägt die Kommission vor, den EGF für einen Betrag von 2 641 800 EUR (60 % der Gesamtkosten der vorgeschlagenen Maßnahmen) in Anspruch zu nehmen, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag bereitgestellt werden kann.

61.Der vorgeschlagene Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF wird gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung 17 vom Europäischen Parlament und vom Rat einvernehmlich erlassen.

Verwandte Rechtsakte

62.Zeitgleich mit ihrem Vorschlag für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag zur Übertragung von 2 641 800 EUR auf die entsprechende Haushaltslinie vor.

63.Zum selben Zeitpunkt, zu dem die Kommission diesen Vorschlag für einen Beschluss zur Inanspruchnahme des EGF annimmt, erlässt sie im Wege eines Durchführungsrechtsakts einen Beschluss über einen Finanzbeitrag, der an dem Tag in Kraft tritt, an dem das Europäische Parlament und der Rat den vorgeschlagenen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF erlassen.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung infolge eines
Antrags Finnlands – EGF/2016/008 FI/Nokia Network Systems

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION ––

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 18 , insbesondere auf Artikel 15 Absatz 4,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung 19 , insbesondere auf Nummer 13,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) hat zum Ziel, Arbeitnehmer/-innen und Selbstständige, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung, infolge eines Andauerns der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise oder infolge einer erneuten globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen wurden bzw. ihre Tätigkeit einstellen mussten, zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt behilflich zu sein.

(2)Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates 20 darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) nicht überschreiten.

(3)Am 22. November 2016 stellte Finnland einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen im in der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige (im Folgenden „NACE“) in Revision 2 Abteilung 26 („Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnisse“) eingestuften Wirtschaftszweig in Finnland. Der Antrag wurde gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 für die Festsetzung eines Finanzbeitrags aus dem EGF.

(4)Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 2 641 800 EUR für den Antrag Finnlands bereitgestellt werden kann.

(5)Damit bis zur Inanspruchnahme des EGF möglichst wenig Zeit vergeht, sollte dieser Beschluss ab dem Zeitpunkt seines Erlasses gelten —

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2017 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in Anspruch genommen, damit der Betrag von 2 641 800 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem [Tag seiner Annahme] 21*.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Europäischen Parlaments    Im Namen des Rates

Der Präsident    Der Präsident

(1) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 855.
(2) Im Sinne des Artikels 3 der EGF-Verordnung.
(3) Verordnung (EU) Nr. 1046/2012 der Kommission vom 8. November 2012 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) im Hinblick auf die Übermittlung der Zeitreihen für die neue regionale Gliederung (ABl. L 310 vom 9.11.2012, S. 34).
(4) ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1.
(5) Gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013.
(6) http://www.telecomlead.com/telecom-equipment/revenue-analysis-shows-huawei-big-vs-ericsson-nokia-68634
(7) EGF/2007/003 DE/BenQ, EGF/2007/004 FI/Perlos, EGF/2009/002 DE/Nokia, EGF/2009/008 IE/Dell, EGF/2009/023 PT/Qimonda, EGF/2010/008 AT/AT&S, EGF/2010/011 NL/NXP Semiconductors, EGF/2011/013 DK/Flextronics, EGF/2011/014 RO/Nokia, EGF/2011/025 IT/Lombardia, EGF/2012/006 FI/Nokia Salo, EGF/2012/007 IT/VDC Technologies, EGF/2013/001 FI/Nokia, EGF/2014/014 DE/Aleo Solar, EGF/2016/002 SE/Ericson.
(8) http://teknologiateollisuus.fi/sites/default/files/file_attachments/personnel.pdf
(9) https://ek.fi/en/current/2016/05/04/ek-business-tendency-survey-general-business-outlookwill-remain-rather-weak
(10) http://www.stat.fi/til/ntp/2016/01/ntp_2016_01_2016-06-03_tie_001_en.html
(11) http://www.akava.fi/tyoelama/akavalaiset_tyoelamassa/tyottomyystilastot/1._korkeasti_koulutettujen_tyottomyys
(12) http://pirkanmaantalous.fi/innovaatiotilannekuva/situational-picture-of-innovation-2016-new-scale-new-competences
(13) http://www.temtyollisyyskatsaus.fi/graph/tkat/tkat.aspx?lang=en&ely=04#
(14) http://www.temtyollisyyskatsaus.fi/graph/tkat/tkat.aspx?lang=en&ely=04#
(15) http://www.elykeskus.fi/documents/10191/14617851/Tkat_en_huhtikuu_2016.pdf/7338d392-14e3-4fe5-846f-5d0bfd136734
(16) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
(17) ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
(18) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 855.
(19) ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
(20) Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884).
(21) *Das Datum ist vom Europäischen Parlament vor der Veröffentlichung im Amtsblatt einzufügen.
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