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Document 52017M8553

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8553 — Banco Santander/Banco Popular Group) (Text von Bedeutung für den EWR. )

ABl. C 234 vom 20.7.2017, p. 14–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.7.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 234/14


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8553 — Banco Santander/Banco Popular Group)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2017/C 234/06)

1.

Am 14. Juli 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Banco Santander, S.A. („Santander“, Spanien) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über die Gesamtheit von Banco Popular Español S.A. („BPE“, Spanien).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Santander, tätig im Bereich Bank-, Treasury- und Versicherungsdienstleistungen, ist die Muttergesellschaft einer internationalen Bank- und Finanzunternehmensgruppe, die vor allem in Spanien und anderen europäischen Ländern, u. a. in Portugal und im Vereinigten Königreich, sowie in Lateinamerika und den Vereinigten Staaten aktiv ist.

BPE ist die Muttergesellschaft der BPE-Gruppe, der folgende Finanzunternehmen angehören: Banco Pastor, BPE Banca Privada, TotalBank und Banco BPE Portugal. BPE ist außerdem an der Targobank und an WiZink beteiligt. BPE erbringt Bank- und Versicherungsdienstleistungen sowohl in Spanien als auch in Portugal. BPE ist an den Börsen von Madrid, Barcelona, Bilbao und Valencia notiert.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Europäischen Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8553 — Banco Santander/Banco Popular Group per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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