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Document 52017M8536

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8536 — Atlantia/Abertis Infraestructuras) (Text von Bedeutung für den EWR. )

ABl. C 308 vom 16.9.2017, p. 19–19 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

16.9.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 308/19


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8536 — Atlantia/Abertis Infraestructuras)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2017/C 308/08)

1.

Am 8. September 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Atlantia SpA („Atlantia“, Italien),

Abertis Infraestructuras SA („Abertis“, Spanien).

Atlantia erwirbt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von Abertis.

Der Zusammenschluss erfolgt im Wege eines am 15. Mai 2017 angekündigten öffentlichen Übernahmeangebots.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   Atlantia: Holdinggesellschaft, die hauptsächlich in den Bereichen Konzessionen für gebührenpflichtige Autobahnen und Flughafeninfrastruktur tätig ist,

—   Abertis: Muttergesellschaft einer in den Bereichen gebührenpflichtige Straßen und Telekommunikationsinfrastruktur aktiven Gruppe.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.8536 — Atlantia/Abertis Infraestructuras

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail:

COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax

+32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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