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Document 52017DC0707

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS Ein ausgewogenes System zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums als Antwort auf die gesellschaftlichen Herausforderungen von heute

COM/2017/0707 final

Brüssel, den 29.11.2017

COM(2017) 707 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS

Ein ausgewogenes System zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums als Antwort auf die gesellschaftlichen Herausforderungen von heute

{SWD(2017) 430 final}


I.EINLEITUNG

Wirksame, gut konzipierte und ausgewogene Systeme zum Schutz des geistigen Eigentums sind ein wichtiges Instrument, um Investitionen in Innovation und Wachstum zu fördern. Rechte geistigen Eigentums sind eines der wichtigsten Mittel, mit dem Unternehmen, Urheber und Erfinder aus ihren Investitionen in Wissen und schöpferische Tätigkeit Erträge generieren. Schätzungen in Studien zufolge entfallen auf schutzrechtsintensive Branchen ungefähr 42 % des BIP der EU (etwa 5,7 Billionen EUR jährlich), ferner 38 % aller Arbeitsplätze 1 sowie ein Anteil von bis zu 90 % an den EU-Ausfuhren 2 .

Die digitale Revolution hat eine Fülle an neuen Möglichkeiten eröffnet. Das Internet hat einer viel breiteren Verbraucherbasis innovative Waren, Technologie und kreative Inhalte zugänglich gemacht und es dadurch Erfindern und Urhebern ermöglicht, neue Märkte und Zielgruppen zu erreichen. Allerdings ist das System der Rechte geistigen Eigentums in der EU durch die digitale Revolution auch größeren Risiken ausgesetzt. Durch die Online-Umgebung können Waren und Inhalte, die Rechte des geistigen Eigentums verletzen, viel weiter und rascher verbreitet werden und es wird für die Verbraucher oft schwieriger, zwischen schutzrechtsverletzenden Waren und den Inhalten echter und legaler Waren zu unterscheiden. Wer Rechte des geistigen Eigentums verletzt, kann sich zudem hinter falschen Identitäten verbergen und befindet sich häufig in gerichtlichen Zuständigkeitsbereichen außerhalb der EU, in denen es nur schwache Durchsetzungsbestimmungen gibt.

All dies hat zu einer weltweiten Zunahme von Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums geführt 3 . Heute haben Fälschungen und unerlaubt hergestellte Vervielfältigungsstücke oder Nachbildungen einen Anteil von 2,5 % am Welthandel. Die Industrie in der EU wird stark in Mitleidenschaft gezogen: Einer neuen Studie 4 zufolge sind 5 % aller Einfuhren in die EU Fälschungen und Nachbildungen, sodass das Volumen diesen illegalen Handels schätzungsweise 85 Mrd. EUR ausmacht.

Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums stellen eine besondere Bedrohung für Wirtschaftszweige dar, in denen in der EU ansässige Unternehmen weltweit führend sind, wie z. B. für die Bekleidungs-, Luxus- und Arzneimittelbranche, und sind für große Umsatz- und Arbeitsplatzverluste in diesen Sparten verantwortlich. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat kürzlich in neun Branchen 5 den Umfang, die Größenordnung und die Auswirkungen von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums analysiert und die Gesamtverluste in der EU auf 48 Mrd. EUR beziffert. 6 Europas Kreativ- und Kulturindustrie (Musik, Film, Software, Bücher) wird ebenfalls negativ beeinflusst 7 . Der von den Unternehmen aufgrund von Nachahmungen und Piraterie erlittene Schaden hat negative Auswirkungen auf die von ihnen in der EU geschaffenen Arbeitsplätze und führt zu Verlusten bei den Steuereinnahmen und Sozialversicherungsabgaben 8 .

Gleichzeitig fließen Gewinne aus Nachahmungen und Piraterie oft kriminellen Organisationen zu. Diese Organisationen operieren typischerweise innerhalb und außerhalb der EU, nutzen sowohl ordnungsgemäße als auch verborgene Produktionsanlagen, unterwandern Lieferketten, beuten Arbeitskräfte aus, zahlen keine Steuern, betreiben Geldwäsche und gefährden Verbraucher 9 .

Mit dem Aktionsplan zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums aus dem Jahr 2014 10 verlagerte die Kommission den Schwerpunkt ihrer Politik zur Durchsetzung solcher Rechte hin zu einem auf die Geldflüsse ausgerichteten Ansatz, mit dem kommerziellen Verletzern von Rechten des geistigen Eigentums die Erträge, die ihre Aktivitäten profitabel machen, entzogen werden sollen. Eine bessere Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums trägt zu den Prioritäten der Kommission im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, das Ankurbeln von Wachstum und die Stärkung des Wettbewerbs bei. Sie spielt auch eine Schlüsselrolle bei der Verwirklichung und Stärkung des Binnenmarkts und der Verringerung der Fragmentierung unter den Mitgliedstaaten. Aus diesem Grund hat die Kommission in der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt 11 und der Binnenmarktstrategie 12 angekündigt, dass Europa sich stärker dafür einsetzen muss, dass die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums – in der digitalen Umgebung – Realität wird; sie unterstützt den auf die Geldflüsse ausgerichteten Ansatz und legt besonderes Augenmerk auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Im Anschluss an ihre jüngsten Initiativen zur Verbesserung des Urheberrechtsrahmens 13 legt die Kommission nun ein umfassendes Maßnahmenpaket vor, um die Anwendung und Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, an unseren Grenzen sowie international weiter zu verbessern 14 . Die im Paket enthaltenen Maßnahmen werden in dieser Mitteilung sowie in folgenden Dokumenten dargelegt:

·eine Mitteilung mit einem Leitfaden zur Anwendung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (IPRED) 15 , zusammen mit einer Arbeitsunterlage mit einer Bewertung der IPRED;

·eine Mitteilung über standardessentielle Patente (SEP);

·eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zur Bewertung des Memorandum of Understanding über den Verkauf nachgeahmter Waren über das Internet.

Diese Mitteilung bietet einen Rahmen für all diese Maßnahmen zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums und besteht aus vier Hauptabschnitten, die Folgendes festlegen:

1)Maßnahmen, die es Interessenträgern, die Rechte des geistigen Eigentums besitzen, erleichtern sollen, von einem einheitlichen, fairen und wirksamen System der gerichtlichen Durchsetzung in der EU zu profitieren. Zusammen mit den Leitlinien zur IPRED umfasst dies Maßnahmen und Empfehlungen zur weiteren Verbesserung der Kapazitäten in der Justiz und der Berechenbarkeit in der EU;

2)Maßnahmen zur Unterstützung der unter Federführung der Wirtschaft eingeleiteten Initiativen zur Bekämpfung von Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums, wie z. B. freiwillige Vereinbarungen mit Vermittlern und Schritte zum besseren Schutz von Lieferketten gegen Nachahmungen;

3)Initiativen zur Stärkung der Kapazitäten des Zolls und anderer Behörden zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums;

4)Maßnahmen zur Intensivierung der Bemühungen, Verletzungen von IPR auf globaler Ebene zu bekämpfen, indem bewährte Praktiken gefördert werden und die Zusammenarbeit mit Drittländern verstärkt wird. 

Auch wenn es eindeutig wirksamerer Maßnahmen zur Bekämpfung der Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums bedarf, sollte die EU zugleich mit ihren Strategien sicherstellen, dass die Einhaltung von Rechten des geistigen Eigentums mit der notwendigen reibungslosen Markteinführung neuer und innovativer Technologien in Einklang gebracht wird. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn solche Technologien in Standards aufgenommen werden. In der sich rasch wandelnden und vernetzten heutigen Welt sind weit verbreitete, auf schutzrechtlich geschützte Technologien gestützte Standards – bekannt als standardessenzielle Patente (SEP) – für die Interoperabilität und insbesondere für eine wirksame Markteinführung des Internets der Dinge notwendig. Ein ausgewogener, wirksamer und nachhaltiger Rahmen für SEP ist daher von wesentlicher Bedeutung, um einen fairen Zugang zu standardisierten Technologien zu gewährleisten und zugleich sicherzustellen, dass Patentinhaber für ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung und Standardisierungsmaßnahmen belohnt werden und somit Anreize erhalten, ihre besten Technologien zur Integration in Standards anzubieten.

Aus diesem Grund wird in einer separaten Mitteilung ein Rahmen für SEP festgelegt. Die Mitteilung liefert Hinweise und Empfehlungen dafür, wie das Anmeldesystem transparenter und wirksamer gestaltet werden kann, legt einige Kernprinzipien im Hinblick auf faire, angemessene und nicht diskriminierende Praktiken fest („FRAND“-Ansatz) und bietet Anleitungen für die Gewährleistung einer wirksamen Durchsetzung, während zugleich die Wahrscheinlichkeit von missbräuchlichen Streitigkeiten verringert werden soll. Mehr Klarheit über diese Punkte wird dazu beitragen, dass die EU in der globalen technologischen Innovation eine Vorreiterrolle einnehmen kann, und zugleich eine wirksame Markteinführung neuer Technologien – wie z. B. das Internet der Dinge oder 5G – ermöglichen, die das Fundament des digitalen Binnenmarkts bilden.

II.WEGE ZU EINER WIRKSAMEREN UND BERECHENBAREREN REGELUNG DER GERICHTLICHEN DURCHSETZUNGIN DER EU

Im Einklang mit den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung 16 hat die Kommission eine umfassende Leistungsbewertung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (IPRED) abgeschlossen. Die Ergebnisse zeigen, dass die Richtlinie zur Schaffung eines gemeinsamen Rechtsrahmens geführt hat, durch den in der gesamten EU an Zivilgerichten dieselben Instrumente verwendet werden, wodurch im Allgemeinen ein hohes Schutzniveau im Binnenmarkt sichergestellt wird. Die Richtlinie hat zudem gesamteuropäische Durchsetzungsstrategien von Unternehmen hervorgebracht und Richter und Rechtsexperten zu einem Erfahrungsaustausch über Gerichtsverfahren motiviert. Außerdem ergab die Bewertung, dass die IPRED kostengünstig, mit anderen Maßnahmen der EU, die ähnliche Ziele verfolgen, kohärent ist und auf EU-Ebene einen Mehrwert geschaffen hat. Die Bewertung führte daher zu dem Schluss, dass die IPRED immer noch ihren Zweck erfüllt.

In der Bewertung wurde aber auch festgestellt, dass es Unterschiede im Hinblick auf die Umsetzung und Anwendung bestimmter IPRED-Bestimmungen in der Praxis gibt (z. B. bei gerichtlichen Anordnungen, beim Schadensersatz und bei Prozesskosten). Zu diesen Unterschieden kommt es oft aufgrund von Unsicherheiten und divergierenden Ansichten in Bezug auf die Auslegungen der Bestimmungen, insbesondere auch wegen der mit der neuen digitalen Umgebung verbundenen Herausforderungen. Sie könnten auch auf den minimalen Harmonisierungscharakter der IPRED zurückzuführen sein. Vor allem rühren die Unterschiede wahrscheinlich von dem Umstand her, dass die IPRED vor dem Hintergrund sehr unterschiedlicher nationaler zivilrechtlicher Durchsetzungsrahmen und Justiztraditionen wirkt. Folglich können die Ergebnisse, je nach dem Ort, an dem die Gerichtsverfahren eingeleitet werden, sehr unterschiedlich ausfallen, und zwar sowohl in Bezug auf die Sache an sich als auch auf Effizienz oder Wirksamkeit. Dies kann die Vorhersehbarkeit beeinträchtigen und die Durchsetzung erschweren, insbesondere im grenzüberschreitenden Kontext.

Durch die öffentliche Konsultation zur Bewertung der IPRED 17 werden diese Ergebnisse bestätigt. Auch wenn die Mehrheit der Interessenträger den Eindruck hatte, dass die bestehenden Vorschriften tatsächlich den Schutz von Rechten des geistigen Eigentums und die Vermeidung von Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums unterstützen, forderten viele Stimmen mehr Klarheit darüber, wie die IPRED in der Praxis umgesetzt werden sollte. Insbesondere Rechtsinhaber und Mittelspersonen waren der Ansicht, dass die Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe der IPRED nicht in allen Mitgliedstaaten einheitlich angewandt werden, was zu unterschiedlichen Schutzniveaus innerhalb der EU führt. Auch wenn die Einhaltung von Rechten des geistigen Eigentums in sich selbst ein Grundrecht darstellt 18 , äußerten viele Bürger ihrerseits Bedenken über die Wahrung ihrer Grundrechte in Verfahren zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums.

Leitfaden zur IPRED

Um eine kohärentere und wirksamere Anwendung der IPRED zu gewährleisten, veröffentlicht die Kommission in einer separaten Mitteilung einen Leitfaden zur Auslegung und Anwendung der in der IPRED festgelegten Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe 19 . Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Gerichtshofs und verfügbarer bewährter Praktiken werden in dem Leitfaden die Ansichten der Kommission zu den Bestimmungen der IPRED dargelegt, die Auslegungsprobleme verursacht haben. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bewertung wie auch der öffentlichen Konsultation werden die zentralen Aspekte der IPRED aufgegriffen, namentlich:

·ihr Anwendungsbereich;

·die Bedeutung der Bestimmung, dass diese Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe u. a. „fair und gerecht“ sein müssen;

·die Vorschriften zu Beweismitteln, zum Auskunftsrecht, zu einstweiligen Maßnahmen und Sicherungsmaßnahmen und zu gerichtlichen Anordnungen;

·Entschädigung für verursachten Schaden; und

·Erstattung von Prozesskosten.

Das Dokument gibt Aufschluss darüber, wie die in der IPRED festgelegten Maßnahmen anzuwenden sind, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den verschiedenen Grundrechten zu gewährleisten, die bei einem Gerichtsverfahren zu Rechten des geistigen Eigentums eine Rolle spielen können, und gleichzeitig unverhältnismäßige Ergebnisse und missbräuchliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Gerichtsverfahren zu Rechten des geistigen Eigentums können, insbesondere im digitalen Zeitalter, in mehreren Mitgliedstaaten zugleich stattfinden. Beispielsweise müssen Urheberrechtsinhaber, die illegale Online-Inhalte bekämpfen wollen, möglicherweise in Bezug auf dieselbe Rechtsverletzung in mehreren Mitgliedstaaten gleichzeitig Ansprüche anmelden. Ein Antrag auf denselben Rechtsbehelf in Bezug auf dieselbe Rechtsverletzung in mehreren gerichtlichen Zuständigkeitsbereichen verursacht im Allgemeinen jedoch erhebliche Kosten und langwierige Verfahren, insbesondere wenn in den Mitgliedstaaten kein einheitlicher Urheberrechtstitel besteht, weil es Unterschiede im materiellen Recht gibt und weil Ausnahmen und Einschränkungen in den Mitgliedstaaten möglicherweise unterschiedlich angewendet werden. Auch wenn darin nicht auf alle Herausforderungen in dieser Hinsicht eingegangen werden kann 20 , sollte es der Leitfaden zur IPRED mit seinem Beitrag zu einer einheitlicheren Auslegung und Anwendung der IPRED den Rechtsinhabern erleichtern, grenzüberschreitende Gerichtsverfahren anzustreben.

Dieser Leitfaden gilt unbeschadet der Durchsetzungsstrategie, die die Kommission gemäß Artikel 258 AEUV in Erwägung ziehen könnte, und die in Einklang mit der im Leitfaden enthaltenen Auslegung stehen wird.

Die Rollen und Zuständigkeiten von Mittelspersonen, insbesondere von Online-Vermittlern, stellten sowohl in der Bewertung als auch in der öffentlichen Konsultation ein zentrales Anliegen der Interessenträger dar. Wie im Leitfaden dargelegt, hängt die Möglichkeit, auf der Grundlage der IPRED eine gerichtliche Anordnung gegen eine Mittelsperson zu erlassen, nicht von der Haftung der Mittelsperson für die betreffende (mutmaßliche) Verletzung ab. 21 Die Bedingungen, unter denen Online-Vermittler von der Haftung befreit sind, sind in der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr 22 festgelegt. Die Kommission vertrat zwar in ihrer Mitteilung über Online-Plattformen aus dem Jahr 2016 23 die Ansicht, dass der von dieser Richtlinie festgelegte Rahmen seinem Zweck noch immer angemessen ist; sie veröffentlichte allerdings kürzlich konkrete Leitlinien 24 , die darauf ausgelegt sind, die rasche und wirksame Aufdeckung und Entfernung rechtswidriger Online-Inhalte, auch solcher, die Rechte geistigen Eigentums verletzen, mit den erforderlichen rechtlichen Garantien, etwa im Wege sogenannter Melde- und Abhilfeverfahren, zu kombinieren. In ihrem Vorschlag für eine Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt sind zudem bestimmte spezifischere Instrumente und Mechanismen enthalten, mit denen ein reibungslos funktionierender Markt für das Urheberrecht verwirklicht werden kann, und es wird insbesondere vorgeschlagen, dass bestimmte Onlinedienstanbieter in Zusammenarbeit mit Rechtsinhabern angemessene Maßnahmen ergreifen, die verhindern sollen, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Zustimmung der Rechtsinhaber verfügbar sind.

Aufbau einer stärkeren „Wissensgemeinschaft zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“: Verbesserung der gerichtlichen Durchsetzung in der EU

Die Bewertung hat gezeigt, dass sich viele Rechtsinhaber über Schwierigkeiten beim Zugang zur Justiz, langwierige und kostenintensive Verfahren und einen ungewissen Ausgang beklagten. Die Bewertung hat außerdem ergeben, dass in der Wahrnehmung ein Mangel an Transparenz und Vorhersehbarkeit in Bezug auf die Verwaltung von Gerichtsverfahren und deren (voraussichtlichen) Ausgang besteht. Insgesamt scheinen Faktoren wie die Unterschiede zwischen den nationalen zivilrechtlichen Traditionen und Verfahrensweisen der Justiz die Entwicklung eines vorhersehbaren und kohärenten Systems zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in der EU immer noch zu behindern.

In diesem Kontext ruft die Kommission die Mitgliedstaaten dazu auf, ihre Anstrengungen für einen wirksamen und berechenbaren zivilrechtlichen Schutz vor Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums in der EU im Einklang mit der IPRED zu verstärken, und sie wird diese Bemühungen unterstützen. Tatsächlich wären mehr Transparenz und Berechenbarkeit insbesondere für KMU von großem Nutzen. Dadurch würde der Zugang zur Justiz erleichtert und die Förderung der Markteinführung von erschwinglichen Rechtsschutzversicherungen für Streitigkeiten über geistiges Eigentum, gefördert. 25  

In einem ersten Schritt wird die Kommission eng mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern zusammenarbeiten, um den oben genannten Leitfaden, sofern notwendig und angemessen, um weitere, gezieltere Leitlinien zu ergänzen, die eine einheitliche und wirksame Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in der EU unterstützen. Dafür wird sie gemeinsam mit nationalen Experten, einschließlich nationaler Richter und anderer Interessenträger, einige konkrete Fragen und Problembereiche ermitteln, in denen weitere spezifische Leitlinien auf der Grundlage von Erfahrungen mit bewährten Praktiken nützlich wären. Ein konkretes Beispiel in dieser Hinsicht wäre die Berechnung des Schadensersatzes zur Entschädigung für durch Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums verursachte Schäden sowie die dafür erforderlichen Beweismittel.

Die Kommission beabsichtigt, alle weiteren Anleitungen zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums u. a. online über das Portal Your Europe 26 zu veröffentlichen, damit praktische Informationen über die gerichtliche Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in der EU nicht nur Richtern und Angehörigen anderer Rechtsberufe, sondern allen Interessenträgern zugänglich sind.

Außerdem ist es, wie die Bewertung der IPRED gezeigt hat, für die wirksame und effiziente Anwendung der in der IPRED festgelegten Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe sehr wichtig, dass es Richter gibt, die auf die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums und insbesondere die Durchsetzung solcher Rechte spezialisiert sind. Eine solche Spezialisierung kann erhebliche Vorteile erbringen, insbesondere schnellere, effizientere und kohärentere Entscheidungen, die zu einer größeren Rechtssicherheit führen. Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten daher dazu auf, eine solche Spezialisierung voranzutreiben.

Ein weiteres Element zur wirksameren und dauerhaften Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in der EU ist das Angebot an juristischer Fortbildung und die Entwicklung bewährter Praktiken. Zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei ihren diesbezüglichen Bemühungen wird die Kommission mit der Beobachtungsstelle noch intensiver daran arbeiten, ein umfassendes Seminar- und Schulungsprogramm für Richter zu entwickeln. Dies sollte der Netzwerkbildung und dem Erlernen bestimmter Verfahrensweisen unter den Richtern, die mit Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums befasst sind, förderlich sein. In diesem Kontext sind für 2018 drei spezielle Seminare vorgesehen.

Schließlich ist die Transparenz von Urteilen im Bereich der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums eine wesentliche Voraussetzung für den Wissensaustausch im gesamten Binnenmarkt, für mehr Berechenbarkeit und eine grenzüberschreitende Debatte unter den Anwälten, die mit geistigem Eigentum befasst sind. Bislang haben jedoch nur wenige Mitgliedstaaten die einschlägige Rechtsprechung auf speziellen Websites veröffentlicht und die Regeln zur Verfügbarkeit und Veröffentlichung sind sehr unterschiedlich. Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten daher dazu auf, Gerichtsentscheidungen in Verfahren im Zusammenhang mit Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums systematisch zu veröffentlichen, zumindest jene von Berufungsgerichten und höheren Gerichten. 27 Die Kommission wird ihrerseits gemeinsam mit dem EUIPO und der Beobachtungsstelle die Arbeit an der vom EUIPO eingeführten Datenbank zur Sammlung der Rechtsprechung verstärken, um sie so umfassend und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten.

Abgesehen von wirksameren Systemen zur gerichtlichen Durchsetzung sollte auch die Entwicklung von weiteren Instrumenten der alternativen Streitbeilegung in Erwägung gezogen werden. Die Anwendung der alternativen Streitbeilegung für die Mediation und Schiedsverfahren kann als Mittel zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums dienen. Auch wenn sie immer noch selten zur Regulierung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Rechten des geistigen Eigentums eingesetzt werden, weisen Lösungen der alternativen Streitbeilegung Vorteile auf (z. B. können grenzüberschreitende Fragen einfacher gelöst werden und die alternative Streitbeilegung ist mitunter schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren). Zusammen mit dem EUIPO führt die Kommission derzeit eine Bestandsaufnahme der bestehenden Instrumente der alternativen Streitbeilegung durch und analysiert die Vorteile der Einrichtung eines Mediationszentrums am EUIPO, um Fragen im Zusammenhang mit Marken und Mustern abzudecken. Sie beabsichtigt auch, mit dem geplanten Einheitlichen Patentgericht (EPG) bei der Entwicklung von Mediation und Schiedsverfahren in Patentsachen zusammenzuarbeiten. Dies sollte bei der Einführung eines Mediations- und Schiedsverfahrensnetzwerks zu Rechten des geistigen Eigentums in der EU hilfreich sein, wie es in der Start-up und Scale-up Initiative 28 angekündigt wurde.

Im Hinblick auf eine weitere Verbesserung des Systems zur gerichtlichen Durchsetzung in der EU erklärt die Kommission Folgendes:

– Sie bietet einen Leitfaden dazu an, wie die wichtigsten Bestimmungen der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (IPRED) auszulegen und anzuwenden sind;

– sie wird gemeinsam mit nationalen Experten und Richtern der Mitgliedstaaten an weiteren, gezielteren Leitlinien arbeiten, um auf der Grundlage von Erfahrungen mit bewährten Praktiken detailliertere und praktischere Anleitungen zu spezifischen Fragestellungen im Zusammenhang mit der IPRED bereitzustellen;

– sie wird die oben genannten Leitlinien und bewährten Praktiken online zur Verfügung stellen, u. a. über das Portal Your Europe;

– sie ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, die Spezialisierung von Richtern auf Rechte des geistiges Eigentums und Angelegenheiten der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums zu fördern und Urteile zu Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Rechten des geistigen Eigentums systematisch zu veröffentlichen;

– sie wird gemeinsam mit dem EUIPO weitere Maßnahmen ergreifen, um die verstärkte Nutzung der alternativen Streitbeilegung zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum zu ermöglichen; dies umfasst unter anderem eine Bestandsaufnahme der zur alternativen Streitbeilegung bestehenden Instrumente und eine Analyse der Vorteile der Einrichtung eines Mediationszentrums am EUIPO.

III.INTENSIVIERUNG DER UNTER FEDERFÜHRUNG DER WIRTSCHAFT UNTERNOMMENEN ANSTRENGUNGEN ZUR VERHINDERUNG UND BEKÄMPFUNG VON VERLETZUNGEN VON RECHTEN DES GEISTIGEN EIGENTUMS

Der Kampf gegen Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums sollte ein gemeinsames Anliegen sein, in das alle Akteure, sowohl öffentliche als auch private, eingebunden sind und bei dem nicht nur auf die gerichtliche Durchsetzung, sondern auf alle zu Gebote stehenden Instrumente zurückgegriffen wird. Bereits seit einigen Jahren arbeitet die Kommission mit der Wirtschaft zusammen, um Federführung der Wirtschaft gegen Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums eingeleitete Maßnahmen zu unterstützen und zu fördern. Dabei wird angestrebt, die Sorgfaltspflicht aller Beteiligten, u. a. Lieferanten, Werbeagenturen, Zahlungsdienste sowie Rechtsinhabern, zu stärken, welche in die Entwicklung von Produkten oder Inhalten, die Rechte des geistigen Eigentums verletzen, sowie in diesbezügliche Transaktionen potenziell eingebunden sind. Trotz erheblicher Fortschritte kann und sollte mehr getan werden, um die Verbreitung von Waren und Praktiken, die Rechte geistigen Eigentums verletzen, zu unterbinden.

Das Potenzial freiwilliger Vereinbarungen voll ausschöpfen

Die Kommission bemüht sich darum, den Dialog zwischen Interessenträgern auszubauen, um eine wirksame Zusammenarbeit der Partner in der Wirtschaft zur Bekämpfung von Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums zu fördern und bewährte brancheninterne Praktiken zu verbreiten. Im Jahr 2011 wurde ein erstes Memorandum of Understanding (MoU) zwischen Rechtsinhabern und Internetplattformen abgeschlossen, das 2016 aktualisiert worden ist 29 . Darin wird ein kooperativer Ansatz zur Bekämpfung des Verkaufs von nachgeahmten Waren festgelegt. Seitdem sind zwei weitere Entwicklungen festzustellen.

Erstens sind im Kontext des ersten MoU über Nachahmungen wesentliche Leistungsindikatoren eingeführt worden, die zur Bewertung der Ergebnisse der freiwilligen Vereinbarung und zur Ermittlung etwaiger Bereiche mit Verbesserungspotenzial dienen. Wie die Ergebnisse eines ersten auf der Grundlage dieser wesentlichen Leistungsindikatoren durchgeführten Überprüfungszyklus belegen, hat sich das MoU als wirksam erwiesen und bereits wichtige Ergebnisse gezeitigt. Demnach kann die freiwillige Zusammenarbeit erheblich dazu beitragen, Online-Nachahmungen einzudämmen, und wirksame Lösungen bereitstellen. Seit Inkrafttreten des MoU ist eine beträchtliche Zahl der Angebote von nachgeahmten Produkten von Online-Plattformen entfernt worden, was insbesondere auf bessere proaktive und präventive Maßnahmen zurückzuführen ist. Da Waren, die Rechte des geistigen Eigentums verletzen, jedoch zunehmend den Weg auf den Binnenmarkt finden, fordert die Kommission alle Unterzeichner und neuen Teilnehmer dazu auf, noch größere Anstrengungen zu unternehmen. 30  

Zweitens beenden die Interessenträger unter der Schirmherrschaft der Kommission gerade ihre Arbeiten an einem neuen Memorandum of Understanding, die darauf abzielt, Werbung auf Websites, die Rechte des geistigen Eigentums verletzen, zu unterbinden. Werbeeinnahmen sind eine wichtige Einnahmequelle für solche Websites und die geplanten Maßnahmen sollen dazu beitragen, jene, die Rechte des geistigen Eigentums verletzen, von dieser wichtigen Quelle abzuschneiden. Werbung für Haushaltsmarken und bekannte Zahlungsdienste auf Seiten, die Rechte des geistigen Eigentums verletzen, kann Verbraucher glauben machen, dass die besuchte Website legal Zugang zu Inhalten, Waren oder Diensten bietet, obwohl dies in Wirklichkeit nicht der Fall ist. Dies kann Verbraucher verwirren, ihr Vertrauen untergraben und dadurch den Markenwert schädigen.

Außerdem wird derzeit an einem Memorandum of Unterstanding für die Verkehrs- und Versandindustrie gearbeitet. Damit soll verhindert werden, dass Fälscher die Dienste dieser Unternehmen in Anspruch nehmen, um nachgeahmte Waren in die EU einzuführen. Ein weiteres, in der Vorbereitung befindliches MoU soll auch für Anbieter von Zahlungsdienstleistungen gelten, die für Rechte des geistigen Eigentums verletzende Online-Angebote häufig unerlässlich sind.

Die Kommission unterstützt – insbesondere in einer Online-Umgebung – die weitere Ausarbeitung dieser freiwilligen Vereinbarungen und wird sich dafür einsetzen, dass alle Unterzeichner umsichtig und unter vollständiger Einhaltung des EU-Rechts im Allgemeinen und der Artikel 101 und 102 AEUV im Besonderen handeln. Sie wird sich auch um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den unterschiedlichen Interessen der Beteiligten und um eine hinreichende Einhaltung der Verbraucherrechte bemühen. Die Kommission wird sich zudem für eine breit angelegte Teilnahme aller Sektoren und Branchen an solchen Vereinbarungen einsetzen.

Nach Ansicht der Kommission sollte die Überwachung solcher MoU auf wesentlichen Leistungsindikatoren beruhen. Sie wird regelmäßig darüber Bericht erstatten, wie wirksam diese Vereinbarungen sind, wenn es darum geht, bewährte Praktiken abzuleiten, Bereiche mit Verbesserungsbedarf zu ermitteln und den Bedarf an gesetzgeberischen Maßnahmen auf EU-Ebene zu bewerten.

Schutz der Lieferketten vor Bedrohungen durch Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums

Auf einem anderen Gebiet, in dem die Kommission, die Wirtschaft und andere Partner zusammenarbeiten, sind Bemühungen im Gange, Lieferketten vor Bedrohungen durch Nachahmungen und andere Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums zu schützen. Auch hier gibt es eine Vielzahl von Herausforderungen. Bei einem 2015 abgehaltenen Workshop zur Sorgfaltspflicht und Integrität von Lieferketten im Hinblick auf den Schutz der Rechte geistigen Eigentums 31 wurde der Schluss gezogen, dass Unternehmen zunehmend damit konfrontiert werden, dass nachgeahmte Produkte (wie z. B. nachgeahmte Elektronik-Komponenten) ihre Lieferketten unterwandern. Dies ist weitgehend darauf zurückzuführen, dass die Lieferketten zunehmend komplex sind, was es den Unternehmen — insbesondere den KMU — wiederum erschwert, ihre Lieferanten und Unterlieferanten zu überwachen. Außerdem ist es durch das Aufkommen neuer Technologien und des Internets für jene, die Rechte des geistigen Eigentums verletzen, leichter geworden, ihre Fälschungstechniken zu verbessern und legitime Lieferketten zu unterwandern. Zwar gibt es bewährte Praktiken im Bereich der Transparenz von Lieferketten (Risikomanagement, soziale Verantwortung der Unternehmen), diese werden aber nicht routinemäßig dafür eingesetzt, Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums aufzudecken und zu bekämpfen. Mangelnde Sorgfaltspflicht führt dazu, dass die Lieferketten weniger sicher sind und Nachahmungen möglich werden, was den Unternehmen schadet und für die Bürger Risiken mit sich bringt.

Nach Ansicht der Kommission ist es dringend erforderlich, Lieferketten weiter gegen Nachahmungen abzusichern. Dies kann erreicht werden, wenn neue Instrumente erprobt und die Entwicklung bewährter Praktiken und deren Verbreitung unterstützt werden.

Die Rückverfolgbarkeit von Waren ist ein zentrales Element der Sicherheit von Lieferketten, des Verbraucherschutzes und der Qualität von Produkten. Die Kommission wird sich folglich um die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Rechtsinhabern und wesentlichen Akteuren, wie z. B. Normungsorganisationen und Anbietern von Sicherheitslösungen, bemühen, um die Verbreitung von Rückverfolgbarkeitstechnologien zu erleichtern 32 und neue Systeme zur Rückverfolgbarkeit und Authentifizierung, wie z. B. die Blockchain-Technologie, zu unterstützen. Durch die Dokumentation von Vermögenswerten, Transaktionen und Teilnehmern liefert dieses gemeinsame digitale Verzeichnis wertvolle Informationen über die Herkunft und Geschichte von Produkten, sodass diese leichter zurückverfolgt und authentifiziert werden können. Durch Blockchain-basierte Lösungen können daher nachgeahmte Teile oder Produkte, die legitime Lieferketten unterwandert haben, sowie eine etwaige Umlenkung von Waren auf missbräuchliche Marktplätze rasch aufgedeckt werden. 33 Im Rahmen ihres Projekts „#Blockchain4EU: Blockchain for Industrial Transformations“ analysiert die Kommission, wie die Blockchain-Technologie dafür eingesetzt werden kann, Lieferketten transparenter zu machen und Rechte des geistigen Eigentums besser zu schützen. Gemeinsam mit der Beobachtungsstelle will die Kommission die verschiedenen möglichen Anwendungen der Blockchain-Technologie zur Bekämpfung von Nachahmungen weiter aufzeichnen und testen (insbesondere durch einen sogenannten Blockathon) sowie etwaige rechtliche und wirtschaftliche Hürden, die ihrer Einführung entgegenstehen, ermitteln. 34

Überdies besteht auch Handlungsbedarf, wenn es darum geht, mehr Sensibilisierungsarbeit zu leisten und bewährte Praktiken stärker zu verbreiten. Die Branchen sollten dafür sensibilisiert werden, dass ihre Lieferketten geschützt werden müssen. Ferner sollten sie dazu motiviert werden, Maßnahmen für einen besseren Schutz zu ergreifen. Die weitere Einbeziehung des Schutzes von Rechten des geistigen Eigentums bei Akkreditierungsprozessen kann in diesem Kontext ein hilfreiches Instrument sein. Am 10. Mai 2017 wurde beispielsweise die neue ISO-Norm „Nachhaltige Beschaffung“ (ISO 20400) angenommen, in der erstmals ausdrücklich auf Maßnahmen zur Bekämpfung von Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums verwiesen wurde. Die Kommission wird sich nun darum bemühen, diese Norm durch Informationsveranstaltungen für Unternehmen 35 oder größere Veranstaltungen zum Thema der Durchführung von Rechten des geistigen Eigentums 36 bekannt zu machen.

Darüber hinaus wird sich die Kommission auch genauer mit der Frage befassen, wie die Einhaltung von Normen zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums künftig Teil des Verfahrens werden könnte, mit dem der Status eines „zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ 37 erlangt wird. Das Konzept des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten stützt sich auf eine von der Weltzollorganisation (WZO) entwickelte Partnerschaft zwischen Zoll und Unternehmen. Der Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten wird von den Zollbehörden den Wirtschaftsbeteiligten gewährt, die dadurch bestimmte Vorteile bei den Zollverfahren erhalten. Er steht allen Akteuren der Lieferkette offen, die bestimmte im EU-Zollrecht festgelegte Kriterien erfüllen und eng mit den Zollbehörden dabei zusammenarbeiten, die Sicherheit und Integrität der Lieferketten zu gewährleisten. Die Bekämpfung von Nachahmungen könnte auf diesem Gebiet weiter an Bedeutung gewinnen. Im Interesse der Sicherheit von Lieferketten werden Wirtschaftsakteure dazu aufgefordert, vertrauenswürdige Partner auszuwählen, die über wirksame Compliance-Regelungen, wie z. B. den Status als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter, verfügen.

Schließlich sollte auf die Situation von KMU besonders eingegangen werden, da diese oft nur über sehr geringe Mittel zur Sicherung ihrer Lieferketten verfügen. Das EUIPO gab diesbezüglich eine eigene Studie in Auftrag, mit der bewährte Praktiken abgeleitet und konkrete Lösungen vorgelegt werden sollen.

Die Kommission appelliert an die Wirtschaft, die notwendigen Maßnahmen der Sorgfaltsprüfung zur Bekämpfung von Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums zu ergreifen. Zur Unterstützung der Wirtschaft bei diesen Bemühungen und zur Förderung bewährter Praktiken wird sie

– sich weiter bei Interessenträgern dafür einsetzen, dass freiwillige Vereinbarungen zur Bekämpfung von Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums verbessert und erweitert werden. Sie wird sich für spezielle MoU engagieren, die Rechtsinhaber, Internet-Plattformen, Werbeunternehmen, Lieferanten und Zahlungsdienste einbeziehen;

– die Funktionsweise und Wirksamkeit solcher MoU weiterhin überwachen und über die damit erzielten Ergebnisse Bericht erstatten;

– weiterhin die Sorgfaltspflicht im Rahmen von Lieferketten fördern, das Potenzial neuer Technologien, wie z. B. der Blockchain-Technologie, ausloten, und die Anwendung bestehender Akkreditierungsverfahren zur Einführung von Compliance-Regelungen fördern.

IV.BEKÄMPFUNG VON VERLETZUNGEN VON RECHTEN DES GEISTIGEN EIGENTUMS DURCH EINE BESSERE VERWALTUNGSZUSAMMENARBEIT

Mittlerweile liegt eine Fülle an Informationen über den Wert und die Auswirkungen von nachgeahmten und unerlaubt hergestellten Waren vor 38 , ferner über den Ursprung krimineller Organisationen und die Wege, die sie nutzen, um diese Waren in die EU einzuschleusen 39 . Dank enormer Anstrengungen zur Datenbeschaffung 40 wurden die am stärksten beeinträchtigten Branchen jetzt identifiziert; die Routen sind bekannt und Beweismaterial ist vorhanden. Es ist daher an der Zeit, sich EU-weit zusammenzuschließen und Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums an den bzw. jenseits der Grenzen stärker zu bekämpfen.

Im Interesse der Wahrung der Rechte des geistigen Eigentums innerhalb der EU wird sich die Kommission darum bemühen, die Zusammenarbeit zwischen allen relevanten Behörden zu intensivieren. Zunächst wird sie ausloten, wie Behörden der Wirtschafts- und Handelsaufsicht gemeinsam mit Verbraucherschutzbehörden stärker in die Bekämpfung von Produktfälschung und Piraterie einbezogen werden können. In einigen Mitgliedstaaten ist dies bereits erfolgt, in anderen nicht. Ausgehend von in einigen Gebieten und Mitgliedstaaten bestehenden bewährten Praktiken wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten erörtern, wie die angemessene Beteiligung aller relevanten Behörden gewährleistet werden kann. Die Kommission wird sich beispielsweise im Agrar- und Nahrungsmittelsektor weiter dafür einsetzen, dass bewährte Praktiken zur Kontrolle und Durchsetzung insbesondere von Rechten im Zusammenhang mit geschützten geografischen Angaben zwischen den Mitgliedstaaten verstärkt ausgetauscht werden; dies schließt auch die Fortführung des die Kontrollstrukturen der Mitgliedstaaten betreffenden Auditprogramms ein.

Außerdem wird die Kommission gemeinsam mit EUIPO und Europol die verschiedenen Datenbanken zur Bekämpfung von Nachahmungen erfassen, um Datenlücken zu ermitteln und Wege zur Verbesserung des Datenaustausches zwischen den relevanten Behörden aufzuzeigen.

Zusammen mit dem EUIPO wird die Kommission auf der Grundlage des gesammelten Beweis- und Datenmaterials auch eine Kooperation mit den Mitgliedstaaten anstreben, um die Öffentlichkeit für die Rolle von Rechten des geistigen Eigentums und die negativen Auswirkungen von Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums stärker zu sensibilisieren.

Zur Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie an den Grenzen der Union wird die Kommission die Mitgliedstaaten weiterhin bei der Durchsetzung der Zollvorschriften unterstützen. Sie bewertet derzeit, welche Ergebnisse mit dem Zollaktionsplan zur Bekämpfung von Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums im Zeitraum 2013-2017 erzielt worden sind. 41 Sie wird darüber noch im Jahr 2017 Bericht erstatten und die erforderlichen Schritte ergreifen, wobei folgende Prioritäten im Mittelpunkt stehen:

·EU-weite Gewährleistung der einheitlichen Anwendung der Vorschriften zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums an den Grenzen;

·Intensivierung der Zusammenarbeit im Zollwesen und des Informationsaustausches mit der Polizei und anderen Durchsetzungsbehörden;

·Entwicklung von Risikomanagementinstrumenten zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums.

Außerdem verweist die Kommission auf die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der neuen in der Markenrichtlinie verankerten EU-Vorschriften, einschließlich der Regelung für öffentliche Behörden. Diese Vorschriften dienen u. a. dazu, die Ströme nachgeahmter Waren, einschließlich der in Durchfuhr befindlichen Waren, zu stoppen. 42

Nachgeahmte Waren entsprechen normalerweise nicht den EU-Produktvorschriften und können ein Sicherheitsrisiko für Verbraucher darstellen. Da in dieser Mitteilung die bessere Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften über Rechte des geistigen Eigentums den Schwerpunkt bildet, wird auf die Durchsetzung anderer EU-Produktvorschriften, wie in der Binnenmarktstrategie angekündigt, im geplanten „Warenpaket“ eingegangen.

Die Kommission wird:

– zusammen mit dem EUIPO sicherstellen, dass die einschlägigen Durchsetzungsbehörden in der EU über die Instrumente zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Nachahmungen und Piraterie, auch durch eine bessere Marktüberwachung, verfügen;

– zusammen mit dem EUIPO die Öffentlichkeit stärker für die mit Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums verbundenen Risiken sensibilisieren;

– nationalen Zollbehörden auf der Grundlage des derzeitigen Zollaktionsplans gezieltere Unterstützung anbieten und mit dem Rat auf einen neuen, für 2018 vorgesehenen Zollaktionsplan hinzuarbeiten.

V.VERLETZUNGEN VON RECHTEN DES GEISTIGEN EIGENTUMS WELTWEIT BEKÄMPFEN

Nachahmungen und Piraterie sind meist globale Probleme, die globales Vorgehen erfordern. Innerhalb der EU ergriffene Maßnahmen sollten mit internationalen Bemühungen einhergehen, damit Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums auf der Ebene der globalen Lieferketten vorgebeugt wird.

Die Kommission setzt sich für den Ansatz der EU zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums weltweit ein, und zwar auf bilateraler Ebene durch Handelsabkommen und Dialoge über Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums mit wichtigen Handelspartnern, sowie auf multilateraler Ebene in internationalen Organisationen, wie beispielsweise der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), dem TRIPS-Rat der Welthandelsorganisation (WTO), der OECD sowie einschlägigen Stellen wie etwa der ICANN 43 . Ziel ist es, die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums international zu verbessern und zu standardisieren und die Öffentlichkeit für die durch Nachahmungen und Piraterie verursachten Schäden zu sensibilisieren.

Die Kommission bringt in enger Zusammenarbeit mit dem EUIPO drei Programme für die technische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Rechte des geistigen Eigentums (Schlüsselprogramme im Bereich geistiges Eigentum) mit China, Südostasien bzw. Lateinamerika auf den Weg. Sie stützt sich dabei auf die positiven Erfahrungen, die bei vorherigen Kooperationsprogrammen mit China und der ASEAN-Region gemacht worden sind. Für diese drei Programme sind zwischen 2017 und 2020 Mittel in Höhe von insgesamt 20 Mio. EUR vorgesehen. Mit den Programmen wird die Entwicklung eines wirksamen Systems zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums in den teilnehmenden Ländern auf der Grundlage bewährter EU-Praktiken unterstützt, damit EU-Unternehmen ihre Rechte des geistigen Eigentums auf diesen Märkten besser schützen können.

Im Rahmen der Strategie zum Schutz und zur Durchsetzung von geistigem Eigentum in Drittländern 44 wird die Kommission einen aktualisierten Bericht über den Schutz und die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in Drittländern veröffentlichen. Der Bericht wird eine Liste neuer Schwerpunktländer enthalten. Die Kommission wird ihre Aktivitäten in den Schwerpunktländern intensivieren und ihre Ressourcen auf die ermittelten Problembereiche, unter anderem auf Freihandelszonen und geografische Angaben, konzentrieren.

Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit dem EUIPO eine Beobachtungsliste der Märkte für Rechte geistigen Eigentums erstellen. In dieser Beobachtungsliste werden Online-Märkte und physische Märkte außerhalb der EU aufgeführt, die Berichten zufolge bei wesentlichen Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums, insbesondere Nachahmungen und Piraterie, im Zusammenhang mit EU-Verbrauchern eine Rolle spielen oder diese begünstigen. Das Endergebnis dieser Erhebung wird in einer Liste der problematischsten Märkte samt Beschreibung ihrer wichtigsten Merkmale bestehen. Für die erforderlichen Informationen und Schutzmaßnahmen in Bezug auf den Inhalt und Zweck dieser Liste wird seitens der Kommission gesorgt. Die Kommission wird zudem die von den lokalen Behörden im Zusammenhang mit den aufgeführten Märkten ergriffenen Maßnahmen ebenso überwachen wie die Maßnahmen, mit denen Unternehmer und Marktinhaber Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums eindämmen.

In diesem Kontext wird die Kommission im Zuge einer öffentlichen Konsultation Informationen über diese Märkte sammeln. Die mithilfe der Beobachtungsstelle überprüften Daten werden für die Auswahl der in die Liste aufzunehmenden Märkte herangezogen. Die erste Beobachtungsliste für Märkte für geistiges Eigentum soll im zweiten Halbjahr 2018 veröffentlicht werden und wird regelmäßig aktualisiert.

Zudem wird die Kommission weiterhin die Nutzung von Online-Informationen zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums fördern, u. a. auch das Schnellinformationssystem zur Bekämpfung von Nachahmungen (ACRIS), mit dem Informationen über Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums, die in der EU ansässigen Unternehmen in Ländern außerhalb der EU schaden, gesammelt werden. Im Interesse der Online-Zugänglichkeit und Nutzerfreundlichkeit dieser Informationen beabsichtigt die Kommission die Einrichtung eines Portals, das die Punkte für den Zugang zu den einschlägigen Websites und Datenbanken verbindet.

Zur besseren Bekämpfung von Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums in Nicht-EU-Ländern wird die Kommission:

– im ersten Quartal 2018 einen neuen Bericht über den Schutz und die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in Drittländern mit neuen Themenbereichen (z. B. Freihandelszonen, geografische Angaben) veröffentlichen;

– im zweiten Halbjahr 2018 eine Beobachtungsliste erstellen, in der Online-Märkte und physische Märkte aufgeführt sind, die bei wesentlichen Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums eine Rolle spielen oder diese begünstigen;

– auf der Grundlage von jährlichen Arbeitsprogrammen technische Kooperationsprogramme (Schlüsselprogramme im Bereich geistiges Eigentum) mit China, Südostasien und Lateinamerika umsetzen.

VI.FAZIT

In dieser Mitteilung wird ein umfassendes Maßnahmen- und Aktionspaket festgelegt, mit dem sichergestellt werden soll, dass in sämtlichen Politikbereichen der EU Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums durch ein koordiniertes und effizientes Konzept noch besser bekämpft werden. Im Interesse größtmöglicher Sichtbarkeit arbeitet die Kommission derzeit mit dem EUIPO daran, Informationen zu allen Maßnahmen und Aktionen über ein einziges Online-Portal zugänglich zu machen.

Das Ausmaß von Nachahmungen und Piraterie sowie deren Auswirkungen auf die Gesellschaft erfordern wirksame Durchsetzungsmaßnahmen, bei denen eine Vielzahl öffentlicher und privater, auf jeder einzelnen – von der lokalen bis hin zur globalen – Ebene angesiedelten Akteure rasch und koordiniert eingreifen.

Vor diesem Hintergrund fordert die Kommission alle Beteiligten dazu auf, die in dieser Mitteilung dargelegten Anleitungen, Empfehlungen und Maßnahmen weiterzuverfolgen. Sie wird die weiteren Fortschritte überwachen und darauf aufbauend prüfen, ob zusätzliche Schritte erforderlich sind.



Übersicht über die wichtigsten Maßnahmen

MASSNAHME

AKTEURE

ZEITRAHMEN

1.    WEGE ZU EINER WIRKSAMEREN UND BERECHENBAREREN REGELUNG DER GERICHTLICHEN DURCHSETZUNG IN DER EU

Leitfaden dazu, wie wichtigsten Bestimmungen der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (IPRED) auszulegen und anzuwenden sind.

Kommission

Abgeschlossen

Arbeit mit nationalen Experten und Richtern an weiteren, gezielteren Leitfäden auf der Grundlage bewährter Praktiken.

Kommission/Mitgliedstaaten/Beobachtungsstelle

Bis 2019

Die oben genannten Leitfäden und bewährten Praktiken online stellen, u. a. über das Portal Your Europe.

Kommission/Beobachtungsstelle

Bis 2019

Aufruf zur

- Spezialisierung von Richtern auf geistiges Eigentum und auf deren Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in entsprechenden Fällen;

- systematischen Veröffentlichung von Urteilen in einschlägigen Verfahren.

Mitgliedstaaten

-

Verstärkte Nutzung der alternativen Streitbeilegung zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum ermöglichen, einschließlich einer Bestandsaufnahme der bestehenden Instrumente zur alternativen Streitbeilegung und einer Analyse der Vorteile der Einrichtung eines Mediationszentrums am EUIPO.

Kommission/EUIPO

Bis 2019

2.    Intensivierung der unter Federführung der Wirtschaft unternommenen Anstrengungen zur Verhinderung und Bekämpfung von Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums

Verbesserung und Erweiterung von freiwilligen Vereinbarungen zur Bekämpfung von Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums, insbesondere spezielle Memoranda of Unterstanding (MoU), die Internet-Plattformen, Werbeagenturen, Transportunternehmen und Zahlungsdienste einbeziehen.

Förderung dieser MoU; Überwachung von Funktionsweise und Wirksamkeit solcher MoU und Berichterstattung über die damit erzielten Ergebnisse;

Kommission/Wirtschaft

Kommission/Beobachtungsstelle

Bis 2019

Bis 2019

Einsatz für die Sorgfaltspflicht im Rahmen von Lieferketten zur Bekämpfung von Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums, Auslotung des Potenzials neuer Technologien, wie z. B. der Blockchain-Technologie, und Förderung der Anwendung bestehender Akkreditierungsverfahren zur Einführung von Compliance-Regelungen.

Kommission/Mitgliedstaaten/EUIPO/Beobachtungsstelle

Bis 2019

3.    Bekämpfung von Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums durch verbesserte Verwaltungszusammenarbeit

Bemühungen intensivieren und die Öffentlichkeit stärker für Risiken im Zusammenhang mit Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums sensibilisieren.

EUIPO

Bis 2019

Nationalen Zollbehörden auf der Grundlage des derzeitigen Zollaktionsplans eine gezieltere Unterstützung anbieten und mit der Ratspräsidentschaft auf einen neuen Zollaktionsplan hinarbeiten.

Kommission/Rat

2018

4.    VERLETZUNGEN VON RECHTEN DES GEISTIGEN EIGENTUMS WELTWEIT BEKÄMPFEN

Veröffentlichung eines neuen Berichts über den Schutz und die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in Drittländern mit neuen Themenbereichen (z. B. Freihandelszonen, geografische Angaben).

Kommission

Erstes Halbjahr 2018

Erstellung einer Beobachtungsliste für Märkte für geistiges Eigentum, in der Online-Markte und physische Märkte aufgeführt sind, die bei wesentlichen Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums eine Rolle spielen oder diese begünstigen.

Kommission

2018

Auf der Grundlage von jährlichen Arbeitsprogrammen technische Kooperationsprogramme (Schlüsselprogramme im Bereich geistiges Eigentum) mit China, Südostasien und Lateinamerika umsetzen.

Kommission/Beobachtungsstelle

2018-2019

(1)

Unter Berücksichtigung direkter und indirekter Beschäftigung.

(2)

EUIPO, Intellectual property rights intensive industries and economic performance in the EU, 2016.

(3)

Dennoch gibt es auch einige positive Entwicklungen. So haben im Bereich des Urheberrechts beispielsweise neue Geschäftsmodelle zu einem Rückgang von Urheberrechtsverletzungen in einigen Märkten geführt ( https://copia.is/library/the-carrot-or-the-stick/ ). Die erfolgreiche Entwicklung von legalen Angeboten hängt natürlich auch von wirksamen Durchsetzungsmaßnahmen ab. Die Kommission vertritt stets die Auffassung, dass die Bekämpfung der Online-Piraterie mit ergänzenden Maßnahmen kombiniert werden sollte, unter anderem mit der Entwicklung legaler Angebote und von Aufklärungsmaßnahmen (siehe z. B. Mitteilung der Kommission über kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt (KOM(2007) 836 endg.) und die Mitteilung Schritte zu einem modernen, europäischeren Urheberrecht (COM(2015) 626 final)).

(4)

OECD/EUIPO, Trade in Counterfeit and Pirated Goods: Mapping the Economic Impact, 2016.

(5)

Kosmetik und Körperpflege; Kleidung, Accessoires und Schuhwerk; Sportwaren; Spielzeug und Spiele; Handtaschen und Gepäck; Schmuck und Uhren; Tonträger; Spirituosen und Wein; Arzneimittel.

(6)

Verfügbar unter https://euipo.europa.eu/ohimportal/en/web/observatory/quantification-of-ipr-infringement .  

(7)

Siehe beispielsweise BASCAP/INTA, The economic impact of counterfeiting and piracy, 2017, verfügbar unter:  http://www.inta.org/Communications/Documents/2017_Frontier_Report.pdf , demzufolge der globale Wert der digitalen Piraterie bei Filmen, Musik und Software im Jahr 2015 auf 213 Mrd. USD geschätzt wurde. Siehe auch EUIPO, Die wirtschaftlichen Kosten der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums in der Tonträgerindustrie – Mai 2016, verfügbar unter: https://euipo.europa.eu/tunnel-web/secure/webdav/guest/document_library/observatory/resources/research-and-studies/ip_infringement/study7/Music_industry_de.pdf . In dieser Studie wurde ermittelt, dass die Musikindustrie 2014 in der EU ungefähr 170 Mio. EUR an Umsatzeinbußen infolge des Konsums von Musikaufnahmen aus illegalen Quellen erlitten hat. Siehe auch die Tracking-Studie des britischen Patent- und Markenamts über das Ausmaß von Online-Urheberrechtsverletzungen. In der jüngsten Version (Mai 2016) wurde geschätzt, dass 15 % der Internetnutzer über 12 Jahren von März bis Mai 2016 mindestens einen Online-Inhalt illegal konsumierten und dass 5 % der britischen Internetnutzer über 12 Jahren ausschließlich illegale Inhalte konsumierten (verfügbar unter:

  https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/546223/OCI-tracker-6th-wave-March-May-2016.pdf ).

(8)

Der jüngsten EUIPO-Analyse (siehe Fußnote 6) zufolge gehen in den neun Branchen schätzungsweise mehr als 786 000 Arbeitsplätze direkt und indirekt verloren. Die in denselben neun Branchen entgangenen Einnahmen für die öffentlichen Haushalte belaufen sich auf 14,4 Mrd. EUR.

(9)

UNODC, The Illicit Trafficking of Counterfeit Goods and Transnational Organized Crime, 2014, verfügbar unter:

https://www.unodc.org/documents/counterfeit/FocusSheet/Counterfeit_focussheet_EN_HIRES.pdf

Europol-EUIPO, Situation report on counterfeiting in the EU, 2015, verfügbar unter:

https://euipo.europa.eu/ohimportal/documents/11370/80606/2015+Situation+Report+on+Counterfeiting+in+the+EU und UNICRI, Illicit pesticides, Organized crime and supply chain integrity, 2016, verfügbar unter:

http://www.unicri.it/in_focus/files/The_problem_of_illicit_pesticides_low_res1.pdf

(10)

 EU-Aktionsplan für einen neuen Konsens über die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten, COM(2014) 392 vom 1. Juli 2014. Auf der Grundlage dieses Aktionsplans hat das Europäische Parlament die Kommission dazu aufgerufen, eine detaillierte Prüfung des derzeit geltenden Rechtsrahmens vorzunehmen, siehe Entschließung vom 9. Juni 2015.

(11)

Mitteilung der Kommission, Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa, COM(2015) 192 vom 6. Mai 2015.

(12)

Mitteilung der Kommission, Den Binnenmarkt weiter ausbauen: mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen, COM(2015) 550 vom 28. Oktober 2015.

(13)

Siehe insbesondere Für eine faire, effiziente und wettbewerbsfähige auf dem Urheberrechtsschutz beruhende europäische Wirtschaft im digitalen Binnenmarkt, COM(2016) 592 final vom 14. September 2016, und den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt vom 14. September 2017.

(14)

Der Anhang bietet einen Überblick der wichtigsten Maßnahmen.

(15)

Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (ABl. L 157 vom 30.4.2004, S. 45).

(16)

Die Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung enthalten die Grundsätze, denen die Europäische Kommission bei der Umsetzung und Bewertung bestehender Rechtsvorschriften folgt. Siehe https://ec.europa.eu/info/better-regulation-guidelines-and-toolbox_de .

(17)

Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation sind auf der Website der Kommission verfügbar: http://ec.europa.eu/growth/content/have-your-say-enforcement-intellectual-property-rights-0_de  

(18)

Siehe Artikel 17 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

(19)

Mitteilung der Kommission Leitfaden zu bestimmten Aspekten der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, COM(2017) 708.

(20)

Wie in Erwägungsgrund 11 der IPRED dargelegt, verfolgt diese Richtlinie weder das Ziel, die Vorschriften im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit, der gerichtlichen Zuständigkeit oder der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen zu harmonisieren, noch das Ziel, Fragen des anwendbaren Rechts zu behandeln. Es gibt bereits gemeinschaftliche Instrumente, die diese Angelegenheiten auf allgemeiner Ebene regeln; sie gelten prinzipiell auch für das geistige Eigentum.

(21)

Siehe Abschnitt IV.1 des Leitfadens.

(22)

Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (ABl. L 178 vom 17.7.2000, S. 1).

(23)

Mitteilung der Kommission, Online-Plattformen im digitalen Binnenmarkt: Chancen und Herausforderungen für Europa, COM(2016) 288 vom 25. Mai 2016.

(24)

Mitteilung der Kommission Umgang mit illegalen Online-Inhalten – Mehr Verantwortung für Online-Plattformen, COM(2017) 555 vom 28. September 2017.

(25)

Wie in ihrer Start-up- und Scale-up-Initiative angekündigt (Putting intellectual property at the service of SMEs to foster innovation and growth, SWD(2016) 373 vom 22. November 2016), ergreift die Kommission Maßnahmen, um die Markteinführung solcher Versicherungsangebote, die bei Streitigkeiten um Rechte des geistigen Eigentums auf europäischer Ebene Schutz bieten, insbesondere zur Unterstützung von KMU, anzuregen.

(26)

  www.youreurope.be  

(27)

Dies sollte unter Einhaltung der Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten geschehen. Davon unabhängig müssen die Mitgliedstaaten auch Artikel 15 der IPRED einhalten, die es den Justizbehörden ermöglicht, die Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen auf Ersuchen der Antragsteller und auf Kosten der Rechtsverletzer anzuordnen.

(28)

Siehe Fußnote 26.

(29)

Memorandum of Understanding (MoU) über den Verkauf nachgeahmter Waren im Internet vom 21. Juni 2016, verfügbar unter http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/18023/attachments/1/translations . Das MoU gilt für Warenzeichen, Muster oder Modelle und Urheberrechte.

(30)

Weitere Einzelheiten über die Ergebnisse des im Rahmen des MoU über Nachahmungen durchgeführten ersten Überprüfungszyklus, u. a. eine Analyse der wesentlichen Leistungsindikatoren und die Ergebnisse einer Umfrage unter Interessenträgern, finden sich in der dieser Mitteilung beigefügten Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel Overview of the functioning of the Memorandum of Understanding on the sale of counterfeit goods via the internet, SWD(2017) 430.

(31)

Eine Videoaufzeichnung des Workshops ist auf der Website der Kommission abrufbar;

  http://ec.europa.eu/growth/industry/intellectual-property/enforcement/index_de.htm .

(32)

Die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission hat eine umfassende Bestandsaufnahme von Authentifizierungstechnologien und Verfolgbarkeits- und Rückverfolgbarkeitssystemen durchgeführt und 2016 veröffentlicht; sie ist abrufbar unter:

  http://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/JRC104204/kjna28400enn.pdf  

(33)

Dies gilt natürlich nur unter der Voraussetzung, dass die Blockchain-basierten Lösungen mit geltendem Recht, insbesondere in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten, im Einklang stehen.

(34)

Die Kommission wird zudem gemeinsam mit dem Europäischen Parlament das „EU Blockchain Observatory and Forum“ einrichten.

(35)

Beispielsweise mit Unterstützung von IPR-Helpdesks.

(36)

Auf die Norm ISO 20400 wurde beispielsweise auf den am 23. Juni 2017 in Berlin abgehaltenen Gipfel über die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums eingegangen.

(37)

  https://ec.europa.eu/taxation_customs/general-information-customs/customs-security/authorised-economic-operator-aeo_en  

(38)

Siehe Europol-EUIPO, Situation Report on Counterfeiting and Piracy in the European Union, 2017, abrufbar unter:

  https://euipo.europa.eu/tunnel-web/secure/webdav/guest/document_library/observatory/documents/reports/Situation%20Report%20EUIPO-Europol_de.pdf .

(39)

Siehe OECD/EUIPO, Mapping the Real Routes of Trade in Fake Goods, Juni 2017, arbrufbar unter:

  https://euipo.europa.eu/tunnel-web/secure/webdav/guest/document_library/observatory/documents/reports/Mapping_the_Real_Routes_of_Trade_in_Fake_Goods_en.pdf .

(40)

Weitere Publikationen zu spezifischen Fragestellungen über Rechte geistigen Eigentums und deren Verletzung sind auf der Website der Beobachtungsstelle verfügbar: https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/web/observatory/observatory-publications.

(41)

Entschließung des Rates zum EU-Aktionsplan im Zollbereich zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums (ABl. C 80 vom 19.3.2013, S. 1).

(42)

Siehe Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. L 336 vom 23.12.2015, S. 1).

(43)

Zentralstelle für die Vergabe von Internet-Namen und -Adressen.

(44)

https://euipo.europa.eu/ohimportal/documents/11370/0/Report+on+the+protection+and+enforcement+of+intellectual+property+rights+in+third+countries  

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