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Document 52015TA1209(28)
Report on the annual accounts of the European Research Council Executive Agency for the financial year 2014 together with the Agency’s reply
Bericht über den Jahresabschluss 2014 der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats, zusammen mit der Antwort der Agentur
Bericht über den Jahresabschluss 2014 der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats, zusammen mit der Antwort der Agentur
ABl. C 409 vom 9.12.2015, p. 247–254
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
9.12.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 409/247 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2014 der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats, zusammen mit der Antwort der Agentur
(2015/C 409/28)
EINLEITUNG
1. |
Die Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats (nachstehend „die Agentur“, auch „ERCEA“) mit Sitz in Brüssel wurde durch den Beschluss 2008/37/EG der Kommission (1) eingesetzt. Die Agentur wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2017 eingerichtet. Sie soll das spezifische Programm „Ideen“ des Siebten Forschungsrahmenprogramms (2) verwalten. |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
Verantwortung des Managements
Verantwortung des Prüfers
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
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10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN
11. |
Bei den Verfahren für die materiellen und immateriellen Vermögenswerte besteht weiterer Verbesserungsbedarf, damit ihre ordnungsgemäße Sicherung und die Bereitstellung zeitnaher, genauer und vollständiger Informationen in diesem Bereich gewährleistet sind. Das Verzeichnis der Vermögenswerte muss bezüglich des Standorts der Vermögenswerte auf dem aktuellen Stand sein, die Verfahren für die Bestandsaufnahme müssen formalisiert und die Leitlinien der Agentur hinsichtlich der Kapitalisierung selbst geschaffener immaterieller Vermögenswerte ausführlich genug sein, um die Anwendung eines kohärenten Ansatzes sicherzustellen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Milan Martin CVIKL, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 8. September 2015 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 9 vom 12.1.2008, S. 15.
(2) Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) Artikel 38 bis 42 der Finanzvorschriften der Agentur.
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 87 bis 92 der Finanzvorschriften der Agentur.
ANHANG
Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats (Brüssel)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 182 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
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Zuständigkeiten der Agentur (Durchführungsbeschluss 2013/779/EU der Kommission) (Entscheidung C(2013) 9428 der Kommission, geändert durch die Entscheidung C(2014) 9437 der Kommission) |
Ziele Die Agentur wurde im Dezember 2013 durch den Beschluss 2013/779/EU der Kommission zur Verwaltung des Einzelziels „Stärkung der Pionierforschung durch Tätigkeiten des Europäischen Forschungsrats“ des Teils I „Wissenschaftsexzellenz“ des Spezifischen Programms zur Durchführung von „Horizont 2020“ (2014-2020) eingerichtet. Dieses Einzelziel wird vom Europäischen Forschungsrat (ERC) umgesetzt, der einen unabhängigen Wissenschaftlichen Rat umfasst, der für die Festlegung der wissenschaftlichen Strategie des Europäischen Forschungsrats zuständig ist und deren Umsetzung durch die Agentur überwacht, die die operativen Aufgaben erledigt. Die Agentur ist Rechtsnachfolgerin der Exekutivagentur, die mit dem Beschluss 2008/37/EG eingerichtet wurde; sie ist im Einklang mit dem in der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 festgelegten allgemeinen Statut tätig. Die Agentur wurde außerdem mit der Durchführung der verbleibenden Maßnahmen des spezifischen Programms „Ideen“ beauftragt, das von ihrer Vorgängerin im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms (2007-2013) verwaltet wurde. Aufgaben Die Aufgaben der Agentur sind in der Übertragungsverfügung (siehe Entscheidung C(2013) 9428 der Kommission, geändert durch die Entscheidung C(2014) 9437 der Kommission), insbesondere in Artikel 4 und Anhang I bis III festgelegt. Unter anderem wurden der Agentur folgende Aufgaben übertragen:
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Leitungsstruktur (Entscheidung C(2014) 430 der Kommission, geändert durch die Entscheidung C(2014) 9447 der Kommission) (Verordnung (EU) Nr. 1291/2013) (Beschluss 2013/743/EU des Rates) (Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates) |
Lenkungsausschuss Der von der Kommission eingesetzte Lenkungsausschuss beaufsichtigt die Tätigkeit der Agentur (siehe Entscheidung C(2014) 430 der Kommission, geändert durch die Entscheidung C(2014) 9447 der Kommission). Der Lenkungsausschuss nimmt (nach Zustimmung der Kommission) das jährliche Arbeitsprogramm der Agentur, ihren Verwaltungshaushaltsplan und die jährlichen Berichte an. Er setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen. Wissenschaftlicher Rat des Europäischen Forschungsrats Der Wissenschaftliche Rat des Europäischen Forschungsrats ist gemäß Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 für die Festlegung der wissenschaftlichen Gesamtstrategie für das Ziel des spezifischen Programms zuständig. Er entscheidet im Einklang mit Abschnitt 1.2 von Anhang I Teil I über die Art der zu fördernden Forschung. Er handelt autonom. Diese wesentlichen Merkmale des ERC garantieren die Wirksamkeit seines wissenschaftlichen Programms, die Qualität seiner Tätigkeit und der Gutachterverfahren sowie seine Glaubwürdigkeit in der Wissenschaftsgemeinschaft. Gemäß Artikel 7 des Beschlusses 2013/743/EU des Rates gehören zu den Aufgaben des Wissenschaftlichen Rates — unbeschadet der Verantwortung der Kommission — insbesondere die Festlegung des jährlichen Arbeitsprogramms für die Durchführung der Tätigkeiten des ERC, die Festlegung des Gutachterverfahrens sowie die Überwachung und Qualitätskontrolle in Bezug auf die Erreichung des Einzelziels „Europäischer Forschungsrat (ERC)“. Er setzt sich aus 22 Mitgliedern zusammen, die von der Kommission ernannt werden. Direktor der Agentur Wird von der Kommission für vier Jahre ernannt. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
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Der Agentur für 2014 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2013) |
Haushalt 36,3(40,1) Millionen Euro (von der Exekutivagentur festgestellter endgültiger Haushalt). Personalbestand am 31. Dezember 2014 Der Verwaltungshaushalt der Agentur sah für 2014 einen Stellenplan mit 100 (100) Zeitbediensteten sowie Haushaltsmittel für 289 (289) Vertragsbedienstete und abgeordnete nationale Sachverständige (ANS) vor, was insgesamt 389 (389) Bedienstete ergibt. Ende 2014 waren von diesen Stellen 388 (379) besetzt:
Davon entfallen auf
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Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2014 (Angaben für 2013) |
Aufgrund der 2009 vom Gremium für die Überprüfung der Strukturen und Mechanismen des Europäischen Forschungsrats ausgesprochenen Empfehlungen richtete der Wissenschaftliche Rat zwei Ständige Ausschüsse ein: einen zur Beratung bei Interessenkonflikten, wissenschaftlichen Verfehlungen und ethischen Fragen (CoIME), und einen für die Auswahl der Mitglieder der Bewertungsgremien. Die Exekutivagentur unterstützte die operativen Tätigkeiten beider Ausschüsse, die im Jahr 2014 zweimal bzw. dreimal tagten. Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Rates kommen außerdem in Arbeitsgruppen zusammen, die sich mit bestimmten Einzelfragen befassen. Im Jahr 2014 organisierte die Exekutivagentur mehrere Sitzungen der ERC-Arbeitsgruppen „Innovation und Beziehungen zur Industrie“, „Offener Zugang“, „Ausbau der internationalen Beteiligung“, „Ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen“ und „Zentrale Leistungsindikatoren“. Die Arbeitsgruppen führen Analysen durch und leisten Beiträge zur wissenschaftlichen Strategie des ERC; sie unterbreiten auf ihren jeweiligen Gebieten Vorschläge zur Annahme auf der Plenarsitzung des wissenschaftlichen Rates: Untersuchung der Beziehungen zwischen ERC und Industrie/Unternehmen sowie Auswirkungen der vom ERC geförderten Forschung auf die Innovation; Entwicklung einer Position des ERC zur Frage des offenen Zugangs; Gewährleistung, dass der ERC bei der bewährten Praxis in Bezug auf ein ausgewogenes Verhältnis männlicher und weiblicher Förderempfänger im Bereich der Forschung mit gutem Beispiel vorangeht; Untersuchung geeigneter Mechanismen für die vermehrte Beteiligung von Forschern aus Ländern außerhalb der EU an den Aufforderungen des ERC; Entwicklung eines Fahrplans, mit dem die Ergebnisse des ERC — über Indikatoren und Zielvorgaben hinaus — überwacht und bewertet werden können, um die Politik des Wissenschaftlichen Rates kurz-, mittel- und langfristig zu unterstützen. Im Jahr 2014 nahm eine neue Arbeitsgruppe („Ausbau der Europäischen Beteiligung“) ihre Tätigkeiten auf. Ihre Aufgabe ist es, mittel- und osteuropäische Länder dabei zu unterstützen, ihre wissenschaftlichen Talente besser zu fördern und mehr in die Forschung zu investieren. Sie wird für einen höheren Bekanntheitsgrad der ERC-Programme in diesen Ländern sorgen und die Forschungsgemeinschaften besser über die Möglichkeiten informieren, die Wissenschaftler der Region durch ERC-Finanzhilfen haben und auf eine höhere Beteiligung der bisher verborgenen wissenschaftlichen Talente aus dieser Region hinwirken. Die Exekutivagentur legte in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Gruppen eine Reihe von Arbeitspapieren mit Analysen und Schlüsselaussagen zu den spezifischen Themen der jeweiligen Arbeitsgruppen und der Ständigen Ausschüsse vor. Im Jahr 2014 umfassten die mit der Arbeit dieser Arbeitsgruppen verbundenen Haupttätigkeiten Folgendes: „Innovation und Beziehungen zur Industrie“: Im Juli 2014 wurden neun ERC-Stipendiaten, denen Finanzhilfen für den Konzeptnachweis gewährt worden waren, zunächst geschult und anschließend eingeladen, ihre Ideen in dreiminütigen Kurzpräsentationen (elevator pitches) einem Netzwerk, dem führende Innovatoren aus Industrie und Lehre sowie einige Wagniskapitalgeber angehören, vorzustellen. Dies ist die zweite vom ERC in Zusammenarbeit mit dem Medienunternehmen ScienceBusiness organisierte Veranstaltung dieser Art. Die erste Veranstaltung fand im Februar 2013 statt. „Offener Zugang“: Eine Sitzung zu offenem Zugang und wissenschaftlicher Exzellenz wurde im Rahmen des gemeinsamen Workshops von ERC und DNRF zum Thema „Förderung akademischer Exzellenz in einer sich wandelnden Welt“ (Fostering academic excellence in a changing world) organisiert. Dieser Workshop fand im Juni am Rande des ESOF 2014 statt. Im weiteren Jahresverlauf (September) zog ein zweitägiger Workshop zum Thema „Verwaltung und gemeinsame Nutzung von Forschungsdaten“ (Research data management and sharing) über 140 Teilnehmer aus ganz Europa an. Ferner wurden mehrere Seminare mit Vertretern spezifischer offen zugänglicher Infrastrukturen (Open access infrastructures), wie den Datenspeichern Dryad und Figshare, Vertretern der Stiftung OAPEN, die eine Plattform für offen zugängliche Bücher (Open access books) betreibt und von Vertretern der Initiative „Reproduzierbarkeit“(Reproducibility Initiative) durchgeführt. In Zusammenarbeit mit der STM, der International Association of Scientific, Technical & Medical Publishers (Internationale Vereinigung der Herausgeber wissenschaftlicher, technischer und medizinischer Werke) fanden zwei weitere Seminare statt: eines über die Preise von Zeitschriften, ein zweites über die Veröffentlichung von Texten in Langform in einem digitalen Umfeld. „Ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen“: Um eine höhere Beteiligung von Forscherinnen an Aufforderungen des ERC zu erreichen, nahm der Wissenschaftliche Rat im Juni 2014 den Gender Equality Plan 2014-2020 (Plan zur Gleichstellung von Männern und Frauen) des ERC an. Das von der Arbeitsgruppe „Ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen“ ausgearbeitete Dokument soll die im Gender Equality Plan 2007-2013 des ERC festgelegten Ziele weiterführen. Ferner gab die Arbeitsgruppe „Ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen“ eine unabhängige Studie, das ERCAREER-Projekt, in Auftrag. Ziel der Studie ist es, einen Einblick in die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Laufbahnprofile und -entwicklungen von männlichen und weiblichen ERC-Stipendiaten zu erhalten und Empfehlungen auszusprechen. |
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Quelle: Anhang von der Agentur bereitgestellt. |
ANTWORT DER AGENTUR
11. |
Die Agentur hat den Bericht des Hofes zur Kenntnis genommen und wird seine Bemerkungen zu den internen Kontrollen umsetzen (Punkt 11). |