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Document 52015TA1209(28)

Bericht über den Jahresabschluss 2014 der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats, zusammen mit der Antwort der Agentur

ABl. C 409 vom 9.12.2015, p. 247–254 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.12.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 409/247


BERICHT

über den Jahresabschluss 2014 der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats, zusammen mit der Antwort der Agentur

(2015/C 409/28)

EINLEITUNG

1.

Die Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats (nachstehend „die Agentur“, auch „ERCEA“) mit Sitz in Brüssel wurde durch den Beschluss 2008/37/EG der Kommission (1) eingesetzt. Die Agentur wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2017 eingerichtet. Sie soll das spezifische Programm „Ideen“ des Siebten Forschungsrahmenprogramms (2) verwalten.

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2014 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Das Management ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (5):

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Agentur umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Lenkungsausschuss genehmigt den Jahresabschluss der Agentur, nachdem der Rechnungsführer der Agentur ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Agentur vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2014 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2014 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

11.

Bei den Verfahren für die materiellen und immateriellen Vermögenswerte besteht weiterer Verbesserungsbedarf, damit ihre ordnungsgemäße Sicherung und die Bereitstellung zeitnaher, genauer und vollständiger Informationen in diesem Bereich gewährleistet sind. Das Verzeichnis der Vermögenswerte muss bezüglich des Standorts der Vermögenswerte auf dem aktuellen Stand sein, die Verfahren für die Bestandsaufnahme müssen formalisiert und die Leitlinien der Agentur hinsichtlich der Kapitalisierung selbst geschaffener immaterieller Vermögenswerte ausführlich genug sein, um die Anwendung eines kohärenten Ansatzes sicherzustellen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Milan Martin CVIKL, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 8. September 2015 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 9 vom 12.1.2008, S. 15.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  Artikel 38 bis 42 der Finanzvorschriften der Agentur.

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 87 bis 92 der Finanzvorschriften der Agentur.


ANHANG

Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats (Brüssel)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 182 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

1.

Das Europäische Parlament und der Rat stellen (…) nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses ein mehrjähriges Rahmenprogramm auf, in dem alle Aktionen der Union zusammengefasst werden. In dem Rahmenprogramm werden

die wissenschaftlichen und technologischen Ziele, die mit den Maßnahmen nach Artikel 180 erreicht werden sollen, sowie die jeweiligen Prioritäten festgelegt;

die Grundzüge dieser Maßnahmen angegeben;

der Gesamthöchstbetrag und die Einzelheiten der finanziellen Beteiligung der Union am Rahmenprogramm sowie die jeweiligen Anteile der vorgesehenen Maßnahmen festgelegt.

2.

Das Rahmenprogramm wird je nach Entwicklung der Lage angepasst oder ergänzt.

3.

Die Durchführung des Rahmenprogramms erfolgt durch spezifische Programme, die innerhalb einer jeden Aktion entwickelt werden. In jedem spezifischen Programm werden die Einzelheiten seiner Durchführung, seine Laufzeit und die für notwendig erachteten Mittel festgelegt. Die Summe der in den spezifischen Programmen für notwendig erachteten Beträge darf den für das Rahmenprogramm und für jede Aktion festgesetzten Gesamthöchstbetrag nicht überschreiten.

4.

Die spezifischen Programme werden vom Rat gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Wirtschafts- und Sozialausschusses beschlossen.

Zuständigkeiten der Agentur

(Durchführungsbeschluss 2013/779/EU der Kommission)

(Entscheidung C(2013) 9428 der Kommission, geändert durch die Entscheidung C(2014) 9437 der Kommission)

Ziele

Die Agentur wurde im Dezember 2013 durch den Beschluss 2013/779/EU der Kommission zur Verwaltung des Einzelziels „Stärkung der Pionierforschung durch Tätigkeiten des Europäischen Forschungsrats“ des Teils I „Wissenschaftsexzellenz“ des Spezifischen Programms zur Durchführung von „Horizont 2020“ (2014-2020) eingerichtet. Dieses Einzelziel wird vom Europäischen Forschungsrat (ERC) umgesetzt, der einen unabhängigen Wissenschaftlichen Rat umfasst, der für die Festlegung der wissenschaftlichen Strategie des Europäischen Forschungsrats zuständig ist und deren Umsetzung durch die Agentur überwacht, die die operativen Aufgaben erledigt.

Die Agentur ist Rechtsnachfolgerin der Exekutivagentur, die mit dem Beschluss 2008/37/EG eingerichtet wurde; sie ist im Einklang mit dem in der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 festgelegten allgemeinen Statut tätig.

Die Agentur wurde außerdem mit der Durchführung der verbleibenden Maßnahmen des spezifischen Programms „Ideen“ beauftragt, das von ihrer Vorgängerin im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms (2007-2013) verwaltet wurde.

Aufgaben

Die Aufgaben der Agentur sind in der Übertragungsverfügung (siehe Entscheidung C(2013) 9428 der Kommission, geändert durch die Entscheidung C(2014) 9437 der Kommission), insbesondere in Artikel 4 und Anhang I bis III festgelegt. Unter anderem wurden der Agentur folgende Aufgaben übertragen:

alle administrativen Aspekte der Programmdurchführung und -ausführung, insbesondere die Bewertungs-, Peer-Review- und Auswahlverfahren gemäß den vom Wissenschaftlichen Rat festgelegten Grundsätzen;

die finanzielle und wissenschaftliche Abwicklung der Finanzhilfen;

die notwendige Unterstützung des Wissenschaftlichen Rates bei der Wahrnehmung aller seiner Aufgaben.

Leitungsstruktur

(Entscheidung C(2014) 430 der Kommission, geändert durch die Entscheidung C(2014) 9447 der Kommission)

(Verordnung (EU) Nr. 1291/2013)

(Beschluss 2013/743/EU des Rates)

(Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates)

Lenkungsausschuss

Der von der Kommission eingesetzte Lenkungsausschuss beaufsichtigt die Tätigkeit der Agentur (siehe Entscheidung C(2014) 430 der Kommission, geändert durch die Entscheidung C(2014) 9447 der Kommission). Der Lenkungsausschuss nimmt (nach Zustimmung der Kommission) das jährliche Arbeitsprogramm der Agentur, ihren Verwaltungshaushaltsplan und die jährlichen Berichte an. Er setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen.

Wissenschaftlicher Rat des Europäischen Forschungsrats

Der Wissenschaftliche Rat des Europäischen Forschungsrats ist gemäß Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 für die Festlegung der wissenschaftlichen Gesamtstrategie für das Ziel des spezifischen Programms zuständig. Er entscheidet im Einklang mit Abschnitt 1.2 von Anhang I Teil I über die Art der zu fördernden Forschung. Er handelt autonom. Diese wesentlichen Merkmale des ERC garantieren die Wirksamkeit seines wissenschaftlichen Programms, die Qualität seiner Tätigkeit und der Gutachterverfahren sowie seine Glaubwürdigkeit in der Wissenschaftsgemeinschaft. Gemäß Artikel 7 des Beschlusses 2013/743/EU des Rates gehören zu den Aufgaben des Wissenschaftlichen Rates — unbeschadet der Verantwortung der Kommission — insbesondere die Festlegung des jährlichen Arbeitsprogramms für die Durchführung der Tätigkeiten des ERC, die Festlegung des Gutachterverfahrens sowie die Überwachung und Qualitätskontrolle in Bezug auf die Erreichung des Einzelziels „Europäischer Forschungsrat (ERC)“. Er setzt sich aus 22 Mitgliedern zusammen, die von der Kommission ernannt werden.

Direktor der Agentur

Wird von der Kommission für vier Jahre ernannt.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2014 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2013)

Haushalt

36,3(40,1) Millionen Euro (von der Exekutivagentur festgestellter endgültiger Haushalt).

Personalbestand am 31. Dezember 2014

Der Verwaltungshaushalt der Agentur sah für 2014 einen Stellenplan mit 100 (100) Zeitbediensteten sowie Haushaltsmittel für 289 (289) Vertragsbedienstete und abgeordnete nationale Sachverständige (ANS) vor, was insgesamt 389 (389) Bedienstete ergibt. Ende 2014 waren von diesen Stellen 388 (379) besetzt:

99 (99) Zeitbedienstete, davon 15 (13) abgeordnete Zeitbedienstete und 84 (86) externe Zeitbedienstete,

277 (270) Vertragsbedienstete,

12 (10) ANS.

Davon entfallen auf

operative Tätigkeiten (Abteilungen für wissenschaftliche Fragen und für Finanzhilfeverwaltung): 70 % (70 %);

administrative Tätigkeiten (sonstige Abteilungen): 30 % (30 %).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2014 (Angaben für 2013)

1.

Überwachung der im Rahmen von „Horizont 2020“ geschlossenen Finanzhilfevereinbarungen, Aufforderungen für Starting Grants (Finanzhilfen für Nachwuchsforscher), für Consolidated Grants (Finanzhilfen für „Konsolidierer“), für Advanced Grants (Finanzhilfen für etablierte Forscher) und für Proof-of-Concept Grants (Finanzhilfen für den Konzeptnachweis). Zur Durchführung des Arbeitsprogramms von „Horizont 2020“ werden jährlich Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht; darauf folgen Bewertung (durch externe Sachverständige), Erstellung und Unterzeichnung von Finanzhilfevereinbarungen sowie schließlich Überwachung der Projektdurchführung. Jede Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen führt zu einer Reihe von Finanzhilfevereinbarungen mit einem planmäßigen Projektzyklus von rund fünf Jahren.

2.

Durchführung der Aufforderungen 2014 zur Einreichung von Vorschlägen zum Arbeitsprogramm von „Horizont 2020“ (Finanzhilfen für Nachwuchsforscher, Finanzhilfen für „Konsolidierer“, Finanzhilfen für etablierte Forscher und Finanzhilfen für den Konzeptnachweis): Im Jahr 2014 gingen 8  530 Anträge ein, davon entfielen 3  273 auf Finanzhilfen für Nachwuchsforscher, 2  528 auf Finanzhilfen für „Konsolidierer“, 2  287 auf Finanzhilfen für etablierte Forscher und 442 auf Finanzhilfen für den Konzeptnachweis (insgesamt für beide Fristen). Von den insgesamt eingereichten Anträgen kamen 8  374 für eine Finanzhilfe in Betracht und wurden daher von den Überprüfungsgremien bewertet. Insgesamt wurden 378 Vorschläge für Fördermaßnahmen für Nachwuchsforscher und den Konzeptnachweis ausgewählt. Die Aufforderung 2014 für „Konsolidierer“ ist noch nicht abgeschlossen, und die Aufforderung für etablierte Forscher befindet sich noch in der Bewertungsphase, da der Zeitplan der Aufforderungen wegen der späten Annahme des Programms „Horizont 2020“ durch das Parlament und den Rat um fünf Monate verschoben wurde.

3.

Ausarbeitung und Verbreitung von Informationen über das Arbeitsprogramm von „Horizont 2020“ und die Tätigkeiten der Agentur im Jahr 2014.

4.

Der Wissenschaftliche Rat trat 2014 in Brüssel und ganz Europa regelmäßig zu Sitzungen zusammen, in der Regel auf Einladung nationaler Behörden. Sitzungen in verschiedenen Ländern abzuhalten, entweder in EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern, bietet eine Möglichkeit, das Profil des Europäischen Forschungsrats zu schärfen. Die Sitzungen werden sowohl von den nationalen Behörden als auch von der örtlichen Wissenschafts- und Forschungsgemeinschaft als wichtige Ereignisse betrachtet. In der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 fanden fünf Plenarsitzungen des Wissenschaftlichen Rates statt: im Januar, März und Dezember in Brüssel (Belgien), im Juni in Oslo (Norwegen) und im Oktober in Zagreb (Kroatien).

Aufgrund der 2009 vom Gremium für die Überprüfung der Strukturen und Mechanismen des Europäischen Forschungsrats ausgesprochenen Empfehlungen richtete der Wissenschaftliche Rat zwei Ständige Ausschüsse ein: einen zur Beratung bei Interessenkonflikten, wissenschaftlichen Verfehlungen und ethischen Fragen (CoIME), und einen für die Auswahl der Mitglieder der Bewertungsgremien. Die Exekutivagentur unterstützte die operativen Tätigkeiten beider Ausschüsse, die im Jahr 2014 zweimal bzw. dreimal tagten.

Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Rates kommen außerdem in Arbeitsgruppen zusammen, die sich mit bestimmten Einzelfragen befassen. Im Jahr 2014 organisierte die Exekutivagentur mehrere Sitzungen der ERC-Arbeitsgruppen „Innovation und Beziehungen zur Industrie“, „Offener Zugang“, „Ausbau der internationalen Beteiligung“, „Ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen“ und „Zentrale Leistungsindikatoren“. Die Arbeitsgruppen führen Analysen durch und leisten Beiträge zur wissenschaftlichen Strategie des ERC; sie unterbreiten auf ihren jeweiligen Gebieten Vorschläge zur Annahme auf der Plenarsitzung des wissenschaftlichen Rates: Untersuchung der Beziehungen zwischen ERC und Industrie/Unternehmen sowie Auswirkungen der vom ERC geförderten Forschung auf die Innovation; Entwicklung einer Position des ERC zur Frage des offenen Zugangs; Gewährleistung, dass der ERC bei der bewährten Praxis in Bezug auf ein ausgewogenes Verhältnis männlicher und weiblicher Förderempfänger im Bereich der Forschung mit gutem Beispiel vorangeht; Untersuchung geeigneter Mechanismen für die vermehrte Beteiligung von Forschern aus Ländern außerhalb der EU an den Aufforderungen des ERC; Entwicklung eines Fahrplans, mit dem die Ergebnisse des ERC — über Indikatoren und Zielvorgaben hinaus — überwacht und bewertet werden können, um die Politik des Wissenschaftlichen Rates kurz-, mittel- und langfristig zu unterstützen.

Im Jahr 2014 nahm eine neue Arbeitsgruppe („Ausbau der Europäischen Beteiligung“) ihre Tätigkeiten auf. Ihre Aufgabe ist es, mittel- und osteuropäische Länder dabei zu unterstützen, ihre wissenschaftlichen Talente besser zu fördern und mehr in die Forschung zu investieren. Sie wird für einen höheren Bekanntheitsgrad der ERC-Programme in diesen Ländern sorgen und die Forschungsgemeinschaften besser über die Möglichkeiten informieren, die Wissenschaftler der Region durch ERC-Finanzhilfen haben und auf eine höhere Beteiligung der bisher verborgenen wissenschaftlichen Talente aus dieser Region hinwirken.

Die Exekutivagentur legte in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Gruppen eine Reihe von Arbeitspapieren mit Analysen und Schlüsselaussagen zu den spezifischen Themen der jeweiligen Arbeitsgruppen und der Ständigen Ausschüsse vor.

Im Jahr 2014 umfassten die mit der Arbeit dieser Arbeitsgruppen verbundenen Haupttätigkeiten Folgendes:

„Innovation und Beziehungen zur Industrie“: Im Juli 2014 wurden neun ERC-Stipendiaten, denen Finanzhilfen für den Konzeptnachweis gewährt worden waren, zunächst geschult und anschließend eingeladen, ihre Ideen in dreiminütigen Kurzpräsentationen (elevator pitches) einem Netzwerk, dem führende Innovatoren aus Industrie und Lehre sowie einige Wagniskapitalgeber angehören, vorzustellen. Dies ist die zweite vom ERC in Zusammenarbeit mit dem Medienunternehmen ScienceBusiness organisierte Veranstaltung dieser Art. Die erste Veranstaltung fand im Februar 2013 statt.

„Offener Zugang“: Eine Sitzung zu offenem Zugang und wissenschaftlicher Exzellenz wurde im Rahmen des gemeinsamen Workshops von ERC und DNRF zum Thema „Förderung akademischer Exzellenz in einer sich wandelnden Welt“ (Fostering academic excellence in a changing world) organisiert. Dieser Workshop fand im Juni am Rande des ESOF 2014 statt.

Im weiteren Jahresverlauf (September) zog ein zweitägiger Workshop zum Thema „Verwaltung und gemeinsame Nutzung von Forschungsdaten“ (Research data management and sharing) über 140 Teilnehmer aus ganz Europa an. Ferner wurden mehrere Seminare mit Vertretern spezifischer offen zugänglicher Infrastrukturen (Open access infrastructures), wie den Datenspeichern Dryad und Figshare, Vertretern der Stiftung OAPEN, die eine Plattform für offen zugängliche Bücher (Open access books) betreibt und von Vertretern der Initiative „Reproduzierbarkeit“(Reproducibility Initiative) durchgeführt. In Zusammenarbeit mit der STM, der International Association of Scientific, Technical & Medical Publishers (Internationale Vereinigung der Herausgeber wissenschaftlicher, technischer und medizinischer Werke) fanden zwei weitere Seminare statt: eines über die Preise von Zeitschriften, ein zweites über die Veröffentlichung von Texten in Langform in einem digitalen Umfeld.

„Ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen“: Um eine höhere Beteiligung von Forscherinnen an Aufforderungen des ERC zu erreichen, nahm der Wissenschaftliche Rat im Juni 2014 den Gender Equality Plan 2014-2020 (Plan zur Gleichstellung von Männern und Frauen) des ERC an. Das von der Arbeitsgruppe „Ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen“ ausgearbeitete Dokument soll die im Gender Equality Plan 2007-2013 des ERC festgelegten Ziele weiterführen.

Ferner gab die Arbeitsgruppe „Ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen“ eine unabhängige Studie, das ERCAREER-Projekt, in Auftrag. Ziel der Studie ist es, einen Einblick in die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Laufbahnprofile und -entwicklungen von männlichen und weiblichen ERC-Stipendiaten zu erhalten und Empfehlungen auszusprechen.

Quelle: Anhang von der Agentur bereitgestellt.


ANTWORT DER AGENTUR

11.

Die Agentur hat den Bericht des Hofes zur Kenntnis genommen und wird seine Bemerkungen zu den internen Kontrollen umsetzen (Punkt 11).


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