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Document 52015TA1209(04)

Bericht über den Jahresabschluss 2014 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union zusammen mit der Antwort des Zentrums

ABl. C 409 vom 9.12.2015, p. 33–38 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.12.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 409/33


BERICHT

über den Jahresabschluss 2014 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union zusammen mit der Antwort des Zentrums

(2015/C 409/04)

EINLEITUNG

1.

Das Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (nachstehend „das Zentrum“, auch „CdT“) mit Sitz in Luxemburg wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates (1) errichtet. Aufgabe des Zentrums ist es, den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union, welche die Dienste des Zentrums in Anspruch nehmen, Übersetzungsleistungen bereitzustellen, die diese für ihren Dienstablauf benötigen (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Zentrums. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung des Zentrums bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2014 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Das Management ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses des Zentrums sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (5):

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss des Zentrums umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Direktor genehmigt den Jahresabschluss des Zentrums, nachdem der Rechnungsführer des Zentrums ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage des Zentrums vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Zentrums frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (8) berücksichtigte der Hof bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zum Jahresabschluss des Zentrums.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Zentrums seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2014 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Zentrums für das am 31. Dezember 2014 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

11.

Die vom Zentrum gehaltenen Kassenmittel und kurzfristigen Bankeinlagen stiegen von 40 Millionen Euro Ende 2013 weiter auf 44 Millionen Euro Ende 2014 (der Haushaltsüberschuss und die Rücklagen stiegen von 37,5 Millionen Euro auf 40,4 Millionen Euro). Dies deutet darauf hin, dass wie in Vorjahren Spielraum für Preisreduzierungen besteht.

WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

12.

Anhang I enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Milan Martin CVIKL, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 8. September 2015 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1.

(2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Zentrums zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  Artikel 39 und 50 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission (ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42).

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 107 der Verordnung (EU) Nr. 1271/2013.

(8)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).


ANHANG I

Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

Seit 2012 (zusammengefasst)

Seit 2012 waren die Kassenmittel und kurzfristigen Bankeinlagen des Zentrums sowie der Haushaltsüberschuss und die Rücklagen übermäßig hoch. Dies deutet darauf hin, dass Spielraum für Preisreduzierungen besteht.

Ausstehend

2012

Nach der Gründungsverordnung von 20 vom Hof im Jahr 2012 geprüften Regulierungsagenturen sind diese gehalten, das Zentrum für ihren gesamten Übersetzungsbedarf in Anspruch zu nehmen (gemäß der Gründungsverordnung des Zentrums gilt dies für vier weitere Agenturen). Andere Agenturen sind nicht verpflichtet, die Dienste des Zentrums in Anspruch zu nehmen. Für nicht technische Dokumente könnten Agenturen ihre Kosten reduzieren, indem sie örtliche Dienstleister heranziehen. Nach Auffassung des Hofes sollte der Gesetzgeber erwägen, dies allen Agenturen zu erlauben.

Im Gange

2013

Im Jahr 2008 schloss das Zentrum 472 Rahmenverträge mit Übersetzungsdienstleistern über einen Zeitraum von höchstens vier Jahren ab. Um für die neuen Rahmenverträge, die 2012 unterzeichnet werden sollten, bessere Bedingungen zu erhalten, wollte das Zentrum am laufenden Vergabeverfahren der Kommission für Übersetzungsdienstleistungen teilnehmen. Es konnte mit der Kommission aber keine Einigung hinsichtlich der Vertragsbedingungen erzielt werden. Stattdessen verlängerte das Zentrum seine bestehenden Rahmenverträge um ein weiteres Jahr. Wenngleich sie auf einer Ausnahmeregelung beruht, die von der Direktorin des Zentrums ordnungsgemäß genehmigt wurde, so steht diese Verlängerung doch nicht in Übereinstimmung mit den Durchführungsbestimmungen zur Finanzregelung des Zentrums, in denen für Rahmenverträge eine Laufzeit von höchstens vier Jahren vorgesehen ist.

Abgeschlossen

2013

Die förmlichen Befugnisübertragungen (bzw. Weiterübertragungen der Anweisungsbefugnis) von Anweisungsbefugten (bzw. bevollmächtigten Anweisungsbefugten) stimmen nicht immer mit den Anweisungsrechten für Vorgänge im Rechnungsführungssystem ABAC überein.

Abgeschlossen

2013

Das Zentrum nahm seine Tätigkeit 1994 auf und hat mit dem Mitgliedstaat, in dem es seinen Sitz hat, bis dato auf der Grundlage von Schriftwechsel und gegenseitigem Austausch gearbeitet. Ein umfassendes Sitzabkommen zwischen dem Zentrum und dem Mitgliedstaat besteht allerdings nicht. Ein solches Abkommen würde die Transparenz hinsichtlich der Bedingungen, unter denen das Zentrum und sein Personal arbeiten, weiter fördern.

Abgeschlossen


ANHANG II

Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (Luxemburg)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Gemeinschaft aufgrund des Vertrags

Die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten haben einvernehmlich eine Erklärung abgegeben, wonach unter Federführung der Übersetzungsdienste der Kommission in Luxemburg ein Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Union geschaffen wird, das die Übersetzungsdienste bereitstellt, die für die Arbeit der Einrichtungen und Dienste erforderlich sind, deren Sitz mit dem Beschluss vom 29. Oktober 1993 festgelegt worden ist.

Zuständigkeiten des Zentrums

(Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1645/2003)

Ziele

Leistung der für die Arbeit der nachstehend genannten Einrichtungen erforderlichen Übersetzungsdienste:

Europäische Umweltagentur;

Europäische Stiftung für Berufsausbildung;

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht;

Europäische Arzneimittel-Agentur;

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz;

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Modelle);

Europäisches Polizeiamt (Europol) und Europol-Drogenstelle.

Die Dienste des Zentrums können von nicht oben genannten, durch den Rat errichteten Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union, die bereits über einen eigenen Übersetzungsdienst verfügen, können die Dienste des Zentrums auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen.

Das Zentrum nimmt an den Arbeiten des Interinstitutionellen Ausschusses für Übersetzungsdienste in vollem Umfang teil.

Aufgaben

Treffen von Vereinbarungen für die Zusammenarbeit mit den Einrichtungen und Organen;

Beteiligung an den Arbeiten des Interinstitutionellen Ausschusses für Übersetzungsdienste.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Ein Vertreter je Mitgliedstaat;

zwei Vertreter der Kommission;

je ein Vertreter der Einrichtungen oder Organe, die die Dienste des Zentrums in Anspruch nehmen.

Aufgaben

Verabschiedung des jährlichen Haushaltsplans und des jährlichen Arbeitsprogramms sowie Annahme des Stellenplans und der Jahresberichte des Zentrums.

Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Interne Revision

Interner Auditdienst (IAS) der Kommission.

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Dem Zentrum für 2014 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2013)

Endgültiger Haushalt:

56,268(52,194) Millionen Euro

Personal

203 (206) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 191 (193).

+ 28 (23) Vertragsbedienstete

Personalbestand insgesamt: 219 (216), davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten: 120 (118)

administrative Tätigkeiten: 99 (98)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2014 (Angaben für 2013)

Anzahl der übersetzten Seiten:

7 58  061(8 04  986)

Anzahl der Seiten nach Sprachen:

Amtssprachen: 7 51  064(8 00  221)

sonstige Sprachen: 6  997(4  765)

Anzahl der Seiten nach Kunden:

Einrichtungen: 7 47  951(7 80  310)

Organe: 10  110(24  676)

Seitenzahl der Freelance-Übersetzungen:

5 03  153(5 12  524)

Quelle: Anhang vom Zentrum bereitgestellt.


ANTWORT DES ZENTRUMS

11.

Das Zentrum ist sich der umfangreichen Barmittel- und der mehrfach aufgetretenen Haushaltsüberschüsse bewusst und hat verschiedene Schritte eingeleitet, um diesen Trend umzukehren. Das Zentrum senkte 2014 seine Preise und führte eine weitere Preissenkung in den Haushaltsplan 2015 ein. Darüber hinaus leistete das Zentrum Rückerstattungen an die Kunden in Höhe von 2,3 Mio. EUR aus den Rückstellungen für Preisstabilität.

Um einen weiteren Anstieg des Überschusses zu vermeiden, hat das Zentrum eine automatische Rückerstattung des Haushaltsüberschusses an die Kunden eingeführt. Auf der Grundlage dieses neuen Mechanismus wird das Haushaltsergebnis von 2014 in Höhe von 2,6 Mio. EUR nach der Annahme des zweiten Berichtigungshaushalts für 2015 den Kunden rückerstattet.


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