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Document 52014SC0290
COMMISSION STAFF WORKING DOCUMENT EXECUTIVE SUMMARY OF THE IMPACT ASSESSMENT Accompanying the document Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council establishing a multiannual plan for the stocks of cod, herring and sprat in the Baltic Sea and the fisheries exploiting those stocks, amending Council Regulation (EC) No 2187/2005 and repealing Council Regulation (EC) No 1098/2007
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitunterlage zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Bestände von Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2187/2005 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitunterlage zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Bestände von Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2187/2005 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates
/* SWD/2014/0290 final */
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitunterlage zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Bestände von Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2187/2005 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates /* SWD/2014/0290 final */
ARBEITSUNTERLAGE DER
KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitunterlage zum Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresplans für
die Bestände von Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee und für die
Fischereien, die diese Bestände befischen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2187/2005
des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates Dieses Dokument enthält den Bericht über eine
Folgenabschätzung für den Vorschlag eines mehrjährigen Bewirtschaftungsplans
für die Bestände von Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee. Mehrjährige
Bewirtschaftungspläne haben sich für die nachhaltige Bewirtschaftung von
Fischereiressourcen als sehr nützlich erwiesen. Darin werden Regeln für die
Bestandsbewirtschaftung aufgestellt und damit verbundene Maßnahmen ergriffen,
die für die Bewirtschaftung einer Fischerei im Hinblick auf ein definiertes
Ziel erforderlich sind. Somit sorgen die Pläne einerseits für Stabilität und
Planbarkeit und andererseits dafür, dass die Bestände innerhalb der
vereinbarten Grenzen befischt werden. Die Bewirtschaftung der europäischen
Fischbestände beruht auf dem Vorsorgeansatz sowie auf dem Grundsatz des
höchstmöglichen Dauerertrags (MSY). Mit dem Vorsorgeansatz soll für alle
Fischbestände eine Mindestbestandsgröße gesichert werden, die auch als
Vorsorgewert für die Biomasse bezeichnet wird. Fällt die Bestandsgröße unter
diesen Wert, besteht ein erhöhtes Risiko, dass die Reproduktionsfähigkeit des
Bestands beeinträchtigt wird. Im Rahmen des Vorsorgeansatzes geht es bei der
Bewirtschaftung darum, einen Bestand von einem unerwünschten Zustand
fernzuhalten. Beim MSY-Ansatz hingegen geht es mehr darum, den gewünschten
Zustand für einen Bestand zu definieren und diesen dann entsprechend zu
bewirtschaften. In der EU wird der MSY in der Regel als Anteil der Fische
definiert, die durch Fischerei entnommen werden, auch als fischereiliche
Sterblichkeit oder F bezeichnet. Liegt die fischereiliche Sterblichkeit
möglichst nahe an einem Zielwert (oft als F-MSY bezeichnet), kann
sichergestellt werden, dass die durchschnittliche Gesamtmenge, die einem
Bestand entnommen wird, im Bereich der Höchstmenge liegt, die entnommen werden
kann, ohne dem Bestand zu schaden. Dies wird als höchstmöglicher Dauerertrag
(MSY) bezeichnet. In der Ostsee werden hauptsächlich Dorsch,
Hering und Sprotte befischt. Dorsche in der östlichen und westlichen Ostsee
werden als getrennte Bestände betrachtet. Es gibt eine ganze Reihe verschiedener
Heringsbestände in der Ostsee, wobei der größte Bestand im östlichen Becken
lebt. Kleinere Bestände finden sich in der Bottnischen See, im Rigaischen
Meerbusen und in der westlichen Ostsee. Der letztgenannte Bestand laicht in der
westlichen Ostsee und wandert dann auf Nahrungssuche in das Skagerrak und die
östliche Nordsee. In der Ostsee gibt es einen Sprottenbestand. Von den sieben
hier betrachteten Ostseebeständen werden gegenwärtig lediglich drei
Heringsbestände (mittlere Ostsee, Rigaischer Meerbusen und Bottnische See) auf
MSY-Niveau befischt. Für die Dorschbestände gilt derzeit ein
langfristiger Bewirtschaftungsplan, der nicht mehr dem tatsächlichen Zustand
der Bestände entspricht. Die in dem Plan festgelegten Zielwerte stehen nicht im
Einklang mit dem MSY-Ansatz. Mit dem Plan wurde ein Parallelsystem der
Bestandsbewirtschaftung durch Begrenzung des Fischereiaufwands eingeführt, was
Wissenschaftler kürzlich als nicht erforderlich einstuften. Das wichtigste
Instrument für die Bewirtschaftung pelagischer Bestände sind jährliche vom Rat
festgesetzte Fangbeschränkungen. Die TAC und Quoten beruhen auf jährlichen
politischen Vereinbarungen im Rat und können von einem Jahr zum nächsten stark
variieren. Dadurch wird es äußerst schwierig, bis 2015 eine fischereiliche
Sterblichkeit im Einklang mit dem MSY sicherzustellen. Die Fischereiwirtschaft
kann aufgrund der Unvorhersehbarkeit künftiger Fangmöglichkeiten kaum für die
Zukunft planen, so dass zusätzliche Anpassungskosten entstehen können. Zu hohe
oder überschrittene TAC haben zu einer fischereilichen Sterblichkeit über den
Zielwerten beigetragen, was zu geringeren Erträgen und Einkünften führte. Um diesem Problem entgegenzutreten, werden
hier drei politische Optionen erwogen. Dabei handelt es sich um die bestehende
Bewirtschaftungsregelung und zwei Vorschläge zur Aufstellung von
Bewirtschaftungsplänen. Die Unterschiede zwischen den Vorschlägen betreffen die
wichtigsten Bestände mit biologischen Wechselwirkungen, d. h. die
Dorschbestände in der östlichen Ostsee, den Sprottenbestand sowie den
Heringsbestand in der mittleren Ostsee. Die Unterschiede beziehen sich auf die
für diese Bestände geltenden Zielwerte für die fischereiliche Sterblichkeit;
Vorschlag A geht von einer vergleichsweise niedrigen fischereilichen
Sterblichkeit aus (im Bereich der bestehenden Werte für die einzelnen Arten),
während Vorschlag B eine geringfügig höhere fischereiliche Sterblichkeit
vorsieht, die eher dem auf mehrere Arten ausgerichteten Ansatz entspricht. In
beiden Fällen sollten die Optionen 2 und 3 als breit angelegte Ansätze für
Bewirtschaftungspläne und nicht als spezifische Pläne betrachtet werden; für
die Festlegung der Details sich daraus ergebender Bewirtschaftungspläne werden
weitere wissenschaftliche Arbeiten und Konsultationen erforderlich sein. Das Zusammenfassen aller relevanten Bestände
in einem Bewirtschaftungsplan bringt deutliche Vorteile mit sich, wie die
Stabilität und Vorhersehbarkeit der Fangmengen, die größere Wahrscheinlichkeit,
die internationale Verpflichtung zum Erreichen des MSY bis 2015 zu erfüllen,
sowie den Mehrwert, den ein Bewirtschaftungsplan schaffen kann. Deshalb werden
die Optionen 2 und 3 der Option 1 vorgezogen. Durch die internationale Verpflichtung der
Union, bis 2015 eine nachhaltige Befischung der betroffenen Bestände auf
MSY-Niveau zu gewährleisten, soll ein ökologischer Nutzen erzielt werden. Der
voraussichtliche Rückgang der Gesamtfangtätigkeit würde zudem zu geringeren
Emissionen aus Schiffsmotoren führen. Durch einen Bewirtschaftungsplan für die
Herings- und Sprottenbestände würde eine systematische Grundlage geschaffen, so
dass die jährlichen TAC in einer Weise festgesetzt werden könnten, die die
Fangmengen in der pelagischen Fischerei vorhersehbar macht; dies würde zu einer
besseren Unternehmensplanung und größerer Stabilität der Versorgung beitragen.
Zudem würde dadurch ein Mehrwert erzielt, da Bewirtschaftungspläne in der Regel
eine Voraussetzung dafür sind, dass eine Fischerei beispielsweise vom Marine
Stewardship Council (MSC) zertifiziert wird. Fisch aus solchen zertifizierten
Fischereien kann anschließend auf dem Markt einen höheren Preis erzielen. Ein Absenken der Fangmöglichkeiten könnte
kurzfristig zu einem leichten Rückgang der Gewinne für die Fischer und die
verarbeitende Industrie führen und negative Folgen für die Verbraucher haben,
doch die Wiederauffüllung der Bestände wird sich langfristig positiv auf die
Gewinne und nachhaltige Fischerei auswirken. Darüber hinaus führt eine
vorübergehende Absenkung der Quoten normalerweise zu einer Erhöhung der Preise
für diesen Bestand. Durch die Abschaffung des
Fischereiaufwandssystems und der Forderung nach Fischerei in einem einzigen
Gebiet wird das rechtliche Umfeld vereinfacht und der Verwaltungsaufwand für
die Mitgliedstaaten und die Industrie reduziert. Hinsichtlich der beiden Optionen mit
Bewirtschaftungsplan wird die Option 2 (Vorschlag A für einen
Bewirtschaftungsplan mit geringeren Zielwerten für die fischereiliche
Sterblichkeit einiger Bestände) der Option 3 (Vorschlag B für einen
Bewirtschaftungsplan mit höheren Zielwerten für die fischereiliche
Sterblichkeit einiger Bestände) vorgezogen. Während die Unterschiede bezüglich
der Auswirkungen bei den beiden genannten Optionen relativ gering sind, besteht
bei Option 3 eine erhöhte Gefahr negativer Auswirkungen auf die Umwelt.
Zudem geht aus Stellungnahmen des STECF hervor, dass die der Option 2
zugrunde gelegten Zielwerte für die fischereiliche Sterblichkeit für die
Verwendung in einem Bewirtschaftungsplan entsprechend unterfüttert sind,
während für alle höheren Werte (wie die in Option 3 verwendeten Zahlen)
weitere Arbeiten zur Bewertung der damit verbundenen Risiken erforderlich sind.
Option 2 besteht aus einer Reihe von Bewirtschaftungsplänen für jeweils
eine Art, während Option 3 ein Schritt in Richtung eines
Mehrarten-Bewirtschaftungsplans wäre. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen die
für diesen Schritt erforderlichen wissenschaftlichen Daten noch nicht vor, doch
nach Aussagen von Wissenschaftlern könnte diese Lücke in naher Zukunft
geschlossen werden. Haftungsausschluss: Diese Zusammenfassung bindet ausschließlich die an ihrer Ausarbeitung
beteiligten Kommissionsdienststellen und greift etwaigen späteren Beschlüssen
der Kommission in keiner Weise vor.