Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52014IP0129

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Februar 2014 zum Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: beschäftigungspolitische und soziale Aspekte im Jahreswachstumsbericht 2014 (2013/2158(INI))

    ABl. C 285 vom 29.8.2017, p. 24–39 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    29.8.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 285/24


    P7_TA(2014)0129

    Europäisches Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Beschäftigungspolitische und soziale Aspekte

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Februar 2014 zum Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: beschäftigungspolitische und soziale Aspekte im Jahreswachstumsbericht 2014 (2013/2158(INI))

    (2017/C 285/04)

    Das Europäische Parlament,

    gestützt auf Artikel 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

    gestützt auf die Artikel 145, 148, 152 und 153 Absatz 5 AEUV,

    unter Hinweis auf Artikel 28 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. November 2013 mit dem Titel „Jahreswachstumsbericht 2014“ (COM(2013)0800) und den diesem beigefügten Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2013 zu dem Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Umsetzung der Prioritäten für 2013“ (1),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Oktober 2013 mit dem Titel „Stärkung der sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion“ (COM(2013)0690),

    unter Hinweis auf die Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000122/2013 — B7-0524/2013 an die Kommission und die diesbezügliche Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. November 2013 zur Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Stärkung der sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion“ (2),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020 — Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. September 2010 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten — Teil II der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 (3),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. April 2012 mit dem Titel „Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten“ (COM(2012)0173),

    unter Hinweis auf die Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000120/2012 an die Kommission und die diesbezügliche Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Juni 2012 zur Gestaltung eines arbeitsplatzintensiven Aufschwungs (4),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 23. November 2010 mit dem Titel „Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten: Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung“ (COM(2010)0682) und auf die diesbezügliche Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. Oktober 2011 (5),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 2010 mit dem Titel „Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung: Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt“ (COM(2010)0758) und auf die diesbezügliche Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. November 2011 (6),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Initiative ‚Chancen für junge Menschen‘“ (COM(2011)0933),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. November 2012 zu einem Pakt für soziale Investitionen als Reaktion auf die Krise (7),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. Februar 2013 mit dem Titel „Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt — einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020“ (COM(2013)0083),

    unter Hinweis auf die Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000057/2013 — B7-0207/2013 an die Kommission und die diesbezügliche Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juni 2013 zu der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt — einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014–2020“ (8),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Februar 2013 zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln (9),

    gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A7-0091/2014),

    A.

    in der Erwägung, dass die Rezession in der Eurozone im zweiten Quartal des Jahres 2013 –zahlenmäßig betrachtet — beendet war, dass jedoch die jährlichen Wachstumsraten in der Eurozone in diesem Jahr gering bleiben werden und die Arbeitslosigkeit noch immer sehr hoch ist; in der Erwägung, dass nachhaltiges Wachstum wesentlich gefördert werden muss, um von einem langfristigen Aufschwung sprechen zu können und um den notwendigen Impuls zur Unterstützung der EU bei den sozioökonomischen Herausforderungen zu schaffen;

    B.

    in der Erwägung, dass die Arbeitslosigkeit in der EU die alarmierende Zahl von 26,6 Millionen erreicht hat und dass die Langzeitarbeitslosigkeit in den meisten Mitgliedstaaten zugenommen und in der EU insgesamt einen Höchststand erreicht hat; in der Erwägung, dass die Beschäftigung in den Ländern, in denen eine umfangreiche Steuerreform durchgeführt werden musste, stärker zurückgegangen ist;

    C.

    in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosigkeit mit einem Durchschnittswert von 23 % für die gesamte EU ein nie dagewesenes Niveau erreicht hat und dass in einigen Mitgliedstaaten die Arbeitslosenquote bei Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 25 Jahren bei über 50 % liegt; in der Erwägung, dass die Arbeitsmarktlage für Jugendliche unabhängig von ihrem Bildungsgrad besonders kritisch ist und die Jugendlichen oft arbeitslos sind, prekäre Arbeitsverträgen erhalten, unbezahlte Praktika absolvieren oder auswandern; in der Erwägung, dass der wirtschaftliche Schaden aufgrund der Abkoppelung junger Menschen vom Arbeitsmarkt in den Mitgliedstaaten im Jahr 2011 auf 153 Mrd. EUR geschätzt wurde, was 1,2 % des BIP der EU entspricht; in der Erwägung, dass es aufgrund der übermäßig starren Regulierung des Arbeitsmarktes in einigen Mitgliedstaaten an Flexibilität mangelt, um Schocks effektiv abzufedern; in der Erwägung, dass die derzeitigen Arbeitsmarktvorschriften festangestellten Arbeitnehmern in manchen Fällen einen unverhältnismäßig hohen Schutz bieten und sich negativ auf die Eingliederung junger Menschen in den Arbeitsmarkt auswirken können;

    D.

    in der Erwägung, dass dies die schwerste und längste Rezession in der Wirtschaftsgeschichte der letzten hundert Jahre war, dass jedoch eine Katastrophe verhindert wurde und sich die Auswirkungen der Krise über viele Jahre oder sogar Jahrzehnte hinweg zeigen werden; in der Erwägung, dass zu diesen Auswirkungen gehört, dass die Langzeitarbeitslosigkeit weiter zunimmt und möglicherweise zu struktureller Arbeitslosigkeit führt; in der Erwägung, dass die Arbeitsmarktsegmentierung kontinuierlich zugenommen hat, die Durchschnittseinkommen der Haushalte in vielen Mitgliedstaaten abnehmen und Indikatoren für die kommenden Jahre eine Entwicklung hin zu einem höheren Maß und ausgeprägteren Formen von Armut und sozialer Ausgrenzung aufzeigen, durch die auch Erwerbstätige gefährdet sind;

    E.

    in der Erwägung, dass der Internationale Währungsfonds (IWF) unlängst darauf hingewiesen hat, dass es Möglichkeiten für eine bessere und progressivere Besteuerung gibt, was zum Abbau der Ungleichheiten in der EU beitragen könnte; in der Erwägung, dass die Steuerlast von den Arbeitnehmern auf andere Formen einer nachhaltigen Besteuerung verlagert werden muss, um das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern, dabei zusätzliche Einnahmen zu erzielen und die Legitimität der Konsolidierungsbemühungen zu erhöhen;

    F.

    in der Erwägung, dass die Auswirkungen der Krise zu einer noch nie da gewesen und zunehmenden Divergenz zwischen Produktion und Beschäftigung in den Kernländern und den Peripherieländern geführt haben; in der Erwägung, dass der Unterschied zwischen den Arbeitslosenquoten der Kernländer und der Peripherieländer im Jahr 2012 bei 10 % lag, während er im Jahr 2000 lediglich 3,5 % betrug; in der Erwägung, dass dieser Unterschied in diesem Jahr voraussichtlich einen Spitzenwert erreichen wird;

    G.

    in der Erwägung, dass die wachstumsfördernde und differenzierte Haushaltskonsolidierung fortgeführt werden muss, um für die langfristige Tragfähigkeit des Wohlfahrtsstaates und der öffentlichen Finanzen zu sorgen;

    H.

    in der Erwägung, dass wirtschaftliche Verbesserungen daher als Ermutigung angesehen werden sollten, die Bemühungen entschlossen fortzusetzen, den Schwerpunkt auf das Wachstum und die Beschäftigung zu legen und so den Reformprogrammen hinsichtlich der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Sicherung eines dauerhaften Aufschwungs nachzukommen;

    I.

    in der Erwägung, dass Fehler in den wirtschaftlichen Prognosen der Kommission bezüglich des Wachstums und der Arbeitslosigkeit der letzten Jahre zeigen, dass ein verbessertes Prognosemodell und bessere Strategien notwendig sind, um die Krise zu bewältigen; in der Erwägung, dass sich die Haushaltskonsolidierung verlangsamt hat; in der Erwägung, dass weiterhin nur sehr wenige Arbeitsplätze in der Eurozone geschaffen werden; in der Erwägung, dass die Inflation in der Eurozone Eurostat zufolge unterhalb der Ziele der EZB liegt;

    J.

    in der Erwägung, dass die nationalen Haushalte und Rentensysteme aufgrund der demografischen Entwicklungen unter Druck stehen; in der Erwägung, dass die Lebenserwartung weiter steigt:

    K.

    in der Erwägung, dass der Koeffizient der Lebenserwartung berücksichtigt werden muss, um für die Nachhaltigkeit der Rentensysteme zu sorgen;

    L.

    in der Erwägung, dass die Strukturreformen während der Krise in den Mitgliedstaaten unterschiedlich schnell und intensiv durchgeführt wurden und für die Peripherieländer eine weit größere Herausforderung darstellen als für die Kernländer; in der Erwägung, dass alle Mitgliedstaaten mit demselben Schwung die notwendigen Strukturreformen durchführen sollten, um ein nachhaltiges und ausgewogenes Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region zu fördern;

    M.

    in der Erwägung, dass alle Mitgliedstaaten ihre Leistung und ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern müssen und dass die zunehmenden sozioökonomischen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten derzeit eine wirkliche Herausforderung für die Eurozone darstellen; in der Erwägung, dass es im Interesse aller Mitgliedstaaten liegt, dass die Beschäftigung und die sozialen Herausforderungen zügig und wirksam angegangen werden, um einer wirtschaftliche Verschlechterung entgegenzuwirken;

    N.

    in der Erwägung, dass in der EU noch immer weniger in die Bereiche allgemeine und berufliche Bildung sowie Forschung und Innovation — die für das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen von zentraler Bedeutung sind — investiert wird als bei den wichtigsten Wirtschaftspartnern und Wettbewerbern in anderen Teilen der Welt; in der Erwägung, dass produktive Investitionen in diese Bereiche für eine nachhaltige Bewältigung der Krise unbedingt erforderlich sind;

    O.

    in der Erwägung, dass die Unterstützung der Unternehmer eine Priorität der Mitgliedstaaten darstellen sollte;

    P.

    in der Erwägung, dass ein stimmiges politisches Konzept, das makroökonomische und strukturpolitische Maßnahmen, stabile Arbeitsmarkteinrichtungen, unsegmentierte Arbeitsmärkte, Tarifverhandlungen und mit ausreichenden Mitteln ausgestattete Sozialfürsorgesysteme umfasst, unerlässlich ist, um die Konjunkturkrisen aufzufangen; in der Erwägung, dass ein System auf der Grundlage einer schnellen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt mit flankierenden, auf Flexibilität und Sicherheit beruhenden Maßnahmen auch wichtig ist, um Konjunkturschocks aufzufangen;

    Q.

    in der Erwägung, dass das Ausmaß der Armut seit dem Jahr 2007 zugenommen hat und derzeit 24,2 % der EU-Bevölkerung von Armut oder sozialer Ausgrenzung gefährdet sind; in der Erwägung, dass die Ausgaben für Sozialschutz in beinahe allen Mitgliedstaaten zurückgegangen sind und dass laut dem Ausschuss für Sozialschutz immer mehr Menschen von Einkommensarmut, Kinderarmut, medizinischen Versorgungslücken, schwerer materieller Unterversorgung und sozialer Ausgrenzung bedroht sind;

    R.

    in der Erwägung, dass die EU beinahe alle Ziele der Strategie Europa 2020 verfehlen wird und dass die Fortschritte in den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Verwirklichung dieser Ziele ernüchternd sind; in der Erwägung, dass die im Rahmen der nationalen Reformprogramme des Jahres 2013 eingegangenen Verpflichtungen nicht ausreichen, um die meisten Ziele auf der EU-Ebene zu erreichen;

    S.

    in der Erwägung, dass es unerlässlich ist, die demokratische Rechenschaftspflicht, die Eigenverantwortung und die Legitimität in Bezug auf alle Akteure des Europäischen Semesters zu fördern; in der Erwägung, dass eine angemessene Einbindung des Parlaments einen wichtigen Bestandteil dieses Prozesses darstellt; in der Erwägung, dass die nationalen Parlamente die von den Bürgern erworbenen und übertragenen Rechte vertreten und schützen müssen; in der Erwägung, dass bei der Einführung des Europäischen Semesters die Vorrechte der nationalen Parlamente vollständig gewahrt werden sollten;

    T.

    in der Erwägung, dass es an Vorkehrungen mangelt, um dafür zu sorgen, dass der Europäische Rat den Standpunkt des Parlaments respektiert, bevor alljährlich die von der Kommission im Jahreswachstumsbericht vorgeschlagenen Prioritäten verabschiedet werden;

    U.

    in der Erwägung, dass das Parlament vom 20. bis 22. Januar 2014 Sitzungen auf hoher Ebene mit Mitgliedern der nationalen Parlamente abgehalten hat (Europäische Parlamentarische Woche), um den Jahreswachstumsbericht einschließlich der beschäftigungspolitischen und sozialen Aspekte zu erörtern;

    Soziale Indikatoren

    1.

    begrüßt die Tatsache, dass der Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts, der ein Begleitdokument zum Jahreswachstumsbericht ist, in diesem Jahr erstmals ein Scoreboard für beschäftigungs- und sozialpolitische Schlüsselindikatoren enthält, wodurch die Beobachtung der beschäftigungs- und sozialpolitischen Entwicklungen als Teil der makroökonomischen Überwachung im Rahmen des Europäischen Semesters gefördert wird; ist der Ansicht, dass dadurch die politischen Leitlinien des Europäischen Semesters beeinflusst werden sollten, damit die soziale Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) gestärkt wird, da diese nicht nur erstrebenswert, sondern auch notwendig ist, um die Krise zu bewältigen, erheblichen sozioökonomischen Unterschieden in der Eurozone entgegenzuwirken und gleichzeitig für eine stärkere Nachhaltigkeit zu sorgen; äußert sich tief besorgt über die begrenzte Rolle, die das Parlament im Rahmen des Europäischen Semesters einnimmt; bedauert, dass die Kommission und der Rat kaum Fortschritte bei der Stärkung der demokratischen Kontrolle der wirtschaftspolitischen Leitlinien erzielt haben; vertritt die Auffassung, dass auf der Grundlage der bestehenden Verträge dem Rat nach Artikel 136 AEUV gestattet wird, auf Empfehlung der Kommission und allein mit der Stimme der Mitgliedsstaaten, deren Währung der Euro ist, verbindliche Grundzüge der Wirtschaftspolitik für die Länder der Eurozone im Rahmen des Europäischen Semesters zu verabschieden; betont, dass ein Anreizmechanismus den verbindlichen Charakter der wirtschaftspolitischen Koordinierung stärken würde; fordert eine Interinstitutionelle Vereinbarung, um das Parlament in die Ausarbeitung und Genehmigung des Jahreswachstumsberichts sowie der Grundzüge der Wirtschaftspolitik und der beschäftigungspolitischen Leitlinien mit einzubeziehen;

    2.

    betont, dass die im Rahmen der Strategie Europa 2020 vereinbarten sozialen und wirtschaftspolitischen Prioritäten eng miteinander verknüpft sind; ist der Ansicht, dass wirtschaftliche Nachhaltigkeit und makroökonomisches Gleichgewicht ohne die Verbesserung und den Schutz der sozialen Dimension der WWU weder mittelfristig noch langfristig erreicht werden können; hält die sozialen und wirtschaftlichen Aspekte der Union für zwei Seiten derselben Medaille, die beide eine Schlüsselrolle für die Entwicklung der EU spielen;

    3.

    stellt jedoch fest, dass diese Indikatoren im Gegensatz zum Scoreboard des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht nicht verbindlich sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Situation angesichts der wachsenden sozialen und beschäftigungspolitischen Ungleichgewichte in der EU zu untersuchen;

    4.

    bedauert, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Beschäftigungs- und Sozialindikatoren nicht ausreichend sind, um die beschäftigungs- und sozialpolitische Lage der Mitgliedstaaten umfassend abzudecken; fordert die Aufnahme zusätzlicher Indikatoren in das Scoreboard, insbesondere Kennzahlen zu den Bereichen Kinderarmut, Zugang zur Gesundheitsversorgung, Obdachlosigkeit und angemessene Arbeitsbedingungen, um die soziale Lage in den Mitgliedstaaten angemessen bewerten zu können; vertritt die Auffassung, dass die Indikatoren nach einer Konsultation des Parlaments regelmäßig überprüft werden sollten; weist darauf hin, dass es an Vorkehrungen mangelt, um dafür zu sorgen, dass der Europäische Rat den Standpunkt des Parlaments respektiert, bevor alljährlich die von der Kommission im Jahreswachstumsbericht vorgeschlagenen Prioritäten verabschiedet werden;

    Treffen der Minister der Eurogruppe für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

    5.

    betont, dass es wichtig ist, vor den Euro-Gipfeln bei Bedarf ein Treffen der Minister für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten im Rahmen der Eurogruppe abzuhalten; vertritt die Auffassung, dass gemeinsame Treffen zur Erzielung eines kohärenten Standpunkts zwischen dem Rat Wirtschaft und Finanzen sowie dem Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz ebenso bedeutend sind, um dafür zu sorgen, dass die sozialen und beschäftigungspolitischen Belange in den Debatten und Beschlüssen der Behörden der Eurozone umfassender behandelt werden, und um einen Beitrag zu den Treffen der Staats- und Regierungschefs der Eurozone zu leisten;

    Die Notwendigkeit der erneuten Ankurbelung der Binnennachfrage und der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze durch produktive Investitionen und gesteigerte Produktivität

    Ein Pakt zur Steigerung der Investitionen und der Produktivität in der EU

    6.

    weist darauf hin, dass Strukturreformen zwar mittel- bis langfristig zu Erfolg führen können, die Kommission und der Rat jedoch aufgrund der Notwendigkeit der Ankurbelung der Binnennachfrage der EU Investitionen fördern müssen, um kurzfristig für Wachstum und hochwertige Arbeitsplätze zu sorgen und das Potenzial mittelfristig zu erhöhen; stellt fest, dass die wichtigsten Ziele bereits in der Strategie Europa 2020 und in dem im Juni 2012 vereinbarten Pakt für Wachstum und Beschäftigung festgelegt wurden, dass die Finanzierung jedoch ausgebaut werden muss; ermutigt die Mitgliedstaaten daher, ein Investitionspaket einzurichten, um eine deutliche Verbesserung der kurzfristigen wirtschaftlichen Lage und der Situation auf den Arbeitsmärkten der Mitgliedstaaten herbeizuführen, wie es in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. September 2013 zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit: Mögliche Auswege (10) (befürwortet wurde;

    7.

    betont, dass die Wettbewerbsfähigkeit der EU vor allem durch produktivitätssteigernde Investitionen in den Bereichen Bildung, Forschung und Entwicklung, ständige Innovation, weitere Digitalisierung und Cloud-Dienste verbessert wird; vertritt die Auffassung, dass die EU dadurch zu einem bevorzugten Standort für weltweit tätige Unternehmen, zu einem Exporteur von Produkten und Dienstleistungen mit hoher Wertschöpfung und zu einem Anbieter von hochwertigen Arbeitsplätzen wird;

    8.

    äußert sich besorgt darüber, dass mehr als 20 Mitgliedstaaten die Bildungsausgaben relativ betrachtet (d. h. in Prozent des BIP) gekürzt haben und sie so ihr Wachstum und ihre Wettbewerbsfähigkeit gefährden, die auch durch die Diskrepanz zwischen den Erfordernissen des Arbeitsmarktes und den tatsächlichen Qualifikationen der Arbeitskräfte beeinträchtigt werden; weist darauf hin, dass — in Anbetracht des zunehmenden Bedarfs an hochqualifizierten Arbeitskräften und der Tatsache, dass in vielen Mitgliedstaaten ein hoher Anteil der Arbeitskräfte derzeit gering qualifiziert ist — durch die Reduzierung solcher Investitionen die Strukturschwäche der EU zunimmt; weist darauf hin, dass Eurostat-Daten zufolge in der EU27 im Jahre 2011 beinahe die Hälfte aller Kinder von Eltern mit einem niedrigen Bildungsniveau von Armut bedroht waren, während der Anteil bei Kindern von Eltern mit einem mittleren Bildungsniveau 22 % und bei Kindern von Eltern mit einem hohen Bildungsniveau 7 % betrug, wobei gemäß Eurostat die größten Unterschiede in Rumänien zu verzeichnen waren (78 % der Kinder aus einem Haushalt mit einem niedrigen Bildungsniveau gegenüber 2 % der Kinder aus einem Haushalt mit einem hohen Bildungsniveau), gefolgt von der Tschechischen Republik (76 % und 5 %), der Slowakei (77 % und 7 %), Bulgarien (71 % und 2 %) und Ungarn (68 % und 3 %);

    9.

    begrüßt die Tatsache, dass die Kommission die Mitgliedstaaten im Jahreswachstumsbericht 2014 auffordert, längerfristige Investitionen in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation, Energie und Klimaschutz zu schützen und zu fördern; ist der Ansicht, dass dies jedoch nicht ausreicht, um dafür zu sorgen, dass Mitgliedstaaten mit ohnehin begrenzten Haushaltsmitteln dieses Ziel erreichen können; fordert die Kommission auf, einen Plan einzuführen, durch den diese Mitgliedstaaten bei den notwendigen produktiven Investitionen, wie z. B. in den Bereichen Bildung sowie Forschung und Entwicklung, unterstützt werden, da diese Bereiche ein hohes Potenzial für die Schaffung von Wachstum und Beschäftigung haben;

    Europäische Fonds

    10.

    weist darauf hin, dass die europäischen Fonds in Zeiten knapper Haushaltsmittel und reduzierter Darlehenskapazität in der Privatwirtschaft ein wichtiges Instrument für die Mitgliedstaaten sind, um die Wirtschaft anzukurbeln und zum Erreichen der Wachstums- und Beschäftigungsziele der Strategie Europa 2020 beizutragen;

    11.

    ist der Ansicht, dass die Kohäsionspolitik von wesentlicher Bedeutung ist, um zur Verringerung interner Ungleichheiten bezüglich der Wettbewerbsfähigkeit und struktureller Ungleichgewichte beizutragen; fordert die Kommission dringend auf, nicht ausgegebene Mittel aus Strukturfonds für Jugendbeschäftigungsprogramme und KMU einzusetzen; fordert die Kommission auf, Sonderlösungen für Mitgliedstaaten mit sehr hohen Arbeitslosenquoten zu finden, die EU-Mittel wegen Schwierigkeiten mit der Kofinanzierung zurückgeben müssen;

    12.

    fordert die Kommission auf, im Zeitraum 2014-2020 den Grundsatz der Vorfinanzierung („Frontloading“) auf jene Fonds anzuwenden, die — wie der Europäische Sozialfonds — für die Bewältigung der Krise von grundlegender Bedeutung sind sowie die unerwünschten Folgen der Vorfinanzierung — wie die Gefahr der automatischen Aufhebung der Mittelbindung und die Auswirkungen auf die Zahlungsprofile für die Mitgliedstaaten, in denen die Arbeitslosenraten am höchsten sind und die einer strengen Haushaltskonsolidierung unterzogen werden, vor allem im Hinblick auf Programme zur Förderung des Wirtschaftswachstums, der Beschäftigung und der strategischen Investitionen — sorgfältig zu überprüfen;

    13.

    ist der Ansicht, dass mindestens 25 % der nationalen Kohäsionsfondsmittel für spezifische Programme des Europäischen Sozialfonds in den Mitgliedstaaten mit der höchsten Arbeitslosigkeit und der größten Armut genutzt werden sollten;

    Hochwertige Arbeitsplätze und angemessene Löhne im Hinblick auf die Steigerung der Produktivität

    14.

    fordert anpassungsfähigere und dynamischere Arbeitsmärkte, die Störungen der wirtschaftlichen Lage ausgleichen können, ohne dass es zu Entlassungen und übermäßigen Lohnangleichungen kommt; weist darauf hin, dass die Kaufkraft zahlreicher Arbeitskräfte der EU stark abgenommen hat, die Einkommen der Haushalte zurückgegangen sind und die Binnennachfrage geschrumpft ist, wodurch die Arbeitslosigkeit und die soziale Ausgrenzung vor allem in den am stärksten von der Krise betroffenen Mitgliedstaaten weiter zugenommen haben; zeigt auf, dass die Senkung der Beschäftigungskosten, die sich unmittelbar auf die Löhne und Gehälter auswirkt, nicht die einzige Strategie für die Wiedererlangung der Wettbewerbsfähigkeit sein kann; stellt fest, dass in der Mitteilung über den Jahreswachstumsbericht 2014 betont wird, dass Kernländer, die über den nötigen Spielraum verfügen, die Löhne erhöhen könnten, um ihre Ausgaben zu steigern; fordert, dass mit den Empfehlungen angestrebt wird, eine ausgeglichenere Situation im Bereich Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Eurozone zu fördern;

    15.

    weist darauf hin, dass die Kommission in ihrem Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts für das Jahr 2014 hervorhebt, dass sich die Senkung der Lohnstückkosten und die Lohnzurückhaltung auf die Preisentwicklung niedergeschlagen haben, was sich zum Teil durch die gleichzeitige Anhebung der indirekten Steuern und der regulierten Preise erklären lässt;

    16.

    weist darauf hin, dass angemessene Arbeitsplätze und Löhne nicht nur für den sozialen Zusammenhalt und die Fairness in der Gesellschaft wichtig sind, sondern auch für die Erhaltung einer leistungsfähigen Wirtschaft; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten Maßnahmen für die Bekämpfung von Ungleichheiten und die Sicherstellung einer angemessenen Entlohnung vorzuschlagen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Armut von Erwerbstätigen mithilfe von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu bekämpfen, durch die ein existenzsicherndes Arbeitsentgelt für Erwerbstätige sichergestellt werden soll;

    17.

    weist darauf hin, dass Frauen zum Beschäftigungswachstum in Europa beitragen und dass daher mehr unternommen werden muss, um das Produktivitätspotenzial der weiblichen Arbeitskräfte in vollem Umfang zu nutzen, indem die Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter besser umgesetzt werden und die zu diesem Zweck bereitgestellten EU-Mittel wirksamer eingesetzt werden;

    18.

    betont, dass es wichtig ist, die Möglichkeit zu überprüfen, entsprechend den einzelstaatlichen Gepflogenheiten den Druck auf Löhne durch Mindestlohnsysteme zu verringern;

    19.

    betont, dass die Qualität der Arbeitsplätze in einer wissensintensiven Wirtschaft von grundlegender Bedeutung ist, um eine hohe Arbeitsproduktivität und eine schnelle Innovation durch gut ausgebildete, anpassungsfähige und engagierte Arbeitskräfte mit angemessenen Gesundheits- und Sicherheitsstandards, dem Gefühl der Sicherheit und vernünftigen Arbeitszeiten zu fördern;

    Reformen zur Förderung der qualifizierten Erwerbsbeteiligung

    20.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, in ihren nationalen Reformprogrammen für 2014 die einzelstaatlichen allgemeinen Beschäftigungspläne und die Beschäftigungspläne für Jugendliche vorzustellen; bedauert, dass eine erhebliche Anzahl von Mitgliedstaaten trotz wiederholter Aufforderungen des Parlaments im Jahr 2013 keine derartigen Programme vorgelegt haben;

    21.

    bedauert, dass der Rat die Forderung des Parlaments, den Schwerpunkt auf die Arbeitsplatzqualität zu legen, in den Leitlinien für 2013 nicht berücksichtigt hat; fordert die Kommission auf, die Themen Arbeitsplatzqualität, Weiterbildung, Systeme des dualen Lernens, Zugang zu lebenslangem Lernen, zentrale Arbeitnehmerrechte und Unterstützung für Mobilität auf dem Arbeitsmarkt sowie für selbstständige Erwerbstätigkeit durch mehr Sicherheit für Arbeitnehmer in die länderspezifischen Empfehlungen auf Grundlage des Jahreswachstumsberichts 2014 einzubeziehen;

    22.

    betont, dass der Schwerpunkt von Arbeitsmarktreformen auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Effizienz liegen sollte, um die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der EU zu erhöhen und ein nachhaltiges Wachstum sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen zu ermöglichen, und zwar unter genauer Beachtung sowohl des Wortlauts als auch der Bedeutung des europäischen sozialen Besitzstands und der damit verbundenen Grundsätze; vertritt die Auffassung, dass Arbeitsmarktreformen unter dem Gesichtspunkt einer höheren internen Flexibilität und einer verbesserten Arbeitsplatzqualität umgesetzt werden sollten;

    23.

    vertritt die Auffassung, dass durch strukturelle Arbeitsmarktreformen interne Flexibilität geschaffen werden sollte, um die Beschäftigung in Zeiten einer gestörten wirtschaftlichen Entwicklung aufrechtzuerhalten; vertritt darüber hinaus die Auffassung, dass durch diese Arbeitsmarktreformen für Arbeitsplatzqualität, Sicherheit bei Beschäftigungsübergängen und die Bereitstellung von Systemen der Arbeitslosenunterstützung gesorgt werden sollte, die auf Aktivierungsanforderungen basieren und mit Wiedereingliederungsstrategien verknüpft sind, die Arbeitsanreize aufrechterhalten und gleichzeitig ein angemessenes Einkommen sicherstellen; vertritt darüber hinaus die Auffassung, dass im Rahmen dieser Arbeitsmarktreformen vertragliche Regelungen ausgearbeitet werden sollten, die einer Arbeitsmarksegmentierung entgegenwirken, eine wirtschaftliche Umstrukturierung vorwegnehmen und den Zugang zum lebenslangen Lernen sicherstellen; ist der Auffassung, dass ein wettbewerbsfähiger Arbeitsmarkt nur durch einen ausgewogenen Ansatz erreicht werden kann, der auf Flexibilität und Sicherheit beruht;

    24.

    betont die Bedeutung einer aktiven, umfassenden und integrativen Arbeitsmarktpolitik vor dem aktuellen Hintergrund; ist zutiefst besorgt, dass verschiedene Mitgliedstaaten trotz steigender Arbeitslosenquoten ihre veranschlagten Haushaltsmittel zur Finanzierung solcher arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gekürzt haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern den Deckungsgrad und die Wirksamkeit von aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu erhöhen;

    25.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft und den Sozialpartnern entsprechend den einzelstaatlichen Gepflogenheiten Beschäftigungspläne mit spezifischen Maßnahmen für die Schaffung von Arbeitsplätzen zu erarbeiten und vorzulegen, vor allem für Wirtschaftszweige, die laut der Kommission hohes Potenzial haben, wie das Gesundheitswesen und die Sozialfürsorge, der Bereich kohlenstoffarme und ressourceneffiziente Wirtschaft und die IKT-Branche; fordert die Mitgliedstaaten auf, durch diese Beschäftigungspläne die Schaffung von Arbeitsplätzen insbesondere für Langzeitarbeitslose, arbeitslose ältere Menschen, Frauen und weitere prioritäre, von der Krise besonders stark betroffene Gruppen — wie etwa Einwanderer und Menschen mit Behinderungen — zu unterstützen;

    26.

    betont die Bedeutung des Programms Erasmus+ und den wesentlichen Beitrag, den das Europäische Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Sport und Sprachen zur Verbesserung der Arbeitsmarktlage, vor allem für junge Menschen, leisten kann;

    27.

    betont die Bedeutung einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen für die Entwicklung und Umsetzung europaweiter evidenzbasierter Benchlearning-Systeme sowie für die Durchführung von europäischen Arbeitsmarktinitiativen;

    Jugendarbeitslosigkeit

    28.

    ist äußerst besorgt darüber, dass die Jugendarbeitslosenquoten noch immer sehr hoch sind; stellt fest, dass die Lage arbeitsloser junger Menschen besonderen Anlass zur Sorge gibt; fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um junge Menschen in den Arbeitsmarkt zu bringen; fordert die Mitgliedstaaten auf, längst vereinbarte oder neue Maßnahmen umzusetzen, um die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen und die Anzahl von Jugendlichen, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden, zu verringern und dabei den qualitativen Aspekt angemessener Arbeit, bei der die Kernarbeitsnormen uneingeschränkt beachtet werden, zu berücksichtigen;

    29.

    begrüßt die Annahme der Jugendgarantie durch den Rat und die Zweckbindung von 6 Mrd. EUR für die Beschäftigungsinitiative für Jugendliche im Rahmen des nächsten mehrjähriger Finanzrahmens; fordert die Mitgliedstaaten auf, dringend Jugendgarantieprogramme einzurichten und die verfügbaren Mittel mit einem Schwerpunkt auf die besonderen Härtefälle wirksam einzusetzen; ist jedoch besorgt darüber, dass manche Regierungen die dafür notwendigen finanziellen Mittel noch nicht bereitgestellt haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, ein angemessenes System einzuführen, um die Effizienz der umgesetzten Maßnahmen und der eingesetzten finanziellen Mittel zu überwachen;

    30.

    stellt mit Zufriedenheit fest, dass die genannten Mittel innerhalb der ersten beiden Jahre der Laufzeit des nächsten Finanzrahmens eingesetzt werden können; erinnert jedoch daran, dass der Betrag keineswegs ausreicht, um die Jugendarbeitslosigkeit nachhaltig zu bekämpfen und somit einen ersten Schritt zur Lösung des Problems darstellen sollte; betont, dass die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) einen Bedarf von 21 Mrd. EUR für die Umsetzung eines wirksamen Programms zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit allein in der Eurozone errechnet hat und dass im Vergleich dazu der wirtschaftliche Schaden aufgrund des Ausschlusses junger Menschen vom Arbeitsmarkt in den Mitgliedsstaaten im Jahr 2011 auf 153 Mrd. EUR bzw. 1,2 % des BIP der EU geschätzt wurde; fordert die Kommission auf, der Jugendgarantie Priorität einzuräumen und das verfügbare Budget im Rahmen der zugesagten Halbzeitbilanz des mehrjährigen Finanzrahmens zu erhöhen;

    31.

    fordert die Kommission und den Rat auf, dafür zu sorgen, dass auch die Mitgliedstaaten, die einem Defizitverfahren unterliegen, über den steuerlichen Spielraum verfügen, um die Jugendgarantie umzusetzen;

    32.

    begrüßt den Vorschlag der Kommission bezüglich eines einen Qualitätsrahmens für Praktika, um die Beschäftigungsfähigkeit zu steigern und die Arbeitsbedingungen für junge Menschen zu verbessern; stellt jedoch fest, dass keine angemessenen Löhne gefordert wurden; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und europäischen Sozialpartner auf, die Ausbildungsallianz tatkräftig umzusetzen;

    Arbeitsmarktmobilität

    33.

    ist der Auffassung, dass es angesichts der Anzahl von Arbeitnehmern, insbesondere junger Menschen, die auf der Suche nach Beschäftigungsmöglichkeiten ihre Heimatländer verlassen und sich in andere Mitgliedstaaten begeben, dringend erforderlich ist, angemessene Maßnahmen auszuarbeiten; weist darauf hin, dass die Rechtsvorschriften der EU derzeit geändert werden, um die Übertragbarkeit von Rentenansprüchen und den fortlaufenden Erhalt von Leistungen über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten sicherzustellen, während der Empfänger in einem anderen Mitgliedstaat Arbeit sucht; stellt fest, dass der Rat und das Parlament eine Einigung über die grenzübergreifende Übertragbarkeit von Zusatzrentenansprüchen erzielt haben;

    34.

    betont die Bedeutung des dualen Bildungssystems, das in einigen Mitgliedstaaten eingesetzt wird; vertritt die Auffassung, dass das duale Bildungssystem in vielen weiteren Mitgliedstaaten eingeführt werden kann und gleichzeitig die nationalen Besonderheiten berücksichtigt werden können;

    35.

    begrüßt die Absicht der Kommission, das Europäische Portal zur beruflichen Mobilität (EURES) durch die Intensivierung und Ausweitung seiner Aktivitäten und insbesondere durch die Förderung der Jugendmobilität weiter auszubauen; fordert, dass gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eine spezifische Strategie für diesen Zweck erarbeitet wird; beobachtet allerdings, dass Mobilität weiterhin auf Freiwilligkeit beruhen muss und die Bemühungen um die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen vor Ort dadurch nicht eingeschränkt werden dürfen, um das Problem der Abwanderung von Fachkräften („Brain Drain“), das in den am härtesten von der Krise betroffenen Mitgliedstaaten bereits aufgetreten ist, nicht weiter zu verschärfen;

    Gerechtere Steuersysteme

    36.

    stellt fest, dass die Einkommensungleichheit sowohl zwischen als auch in den Mitgliedstaaten ansteigt, insbesondere im Süden und in den Peripherieländern der EU; stellt weiterhin fest, dass die Krise in vielen Ländern die langfristigen Tendenzen hin zu einer Lohnpolarisierung und Segmentierung des Arbeitsmarkts verstärkt hat;

    37.

    stellt fest, dass der Internationale Währungsfonds unlängst darauf hingewiesen hat, dass es Möglichkeiten für eine bessere und progressivere Besteuerung gibt, was zum Abbau der Ungleichheit in der EU beitragen könnte; betont, dass die Steuerlast von den Arbeitnehmern auf andere Formen einer nachhaltigen Besteuerung verlagert werden muss, um das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern und dabei zusätzliche Einnahmen zu erzielen und somit die Legitimität der Konsolidierungsbemühungen zu erhöhen;

    38.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu ergreifen, wie etwa Reformen der Lohnsteuer, die Beschäftigungsanreize bieten, freiwillige selbstständige Tätigkeit unterstützen und Unternehmen in strategischen Branchen fördern;

    39.

    stellt fest, wie wichtig eine Verringerung der Besteuerung der Arbeit ist, insbesondere durch gezielte vorübergehende Senkungen der Sozialversicherungsbeiträge oder Beschäftigungsbeihilfen für neu eingestelltes Personal — vor allem für junge Menschen, gering bezahlte und gering qualifizierte Arbeitnehmer, Langzeitarbeitslose und sonstige Risikogruppen — bei gleichzeitiger Sicherstellung der langfristigen Tragfähigkeit öffentlicher Rentensysteme;

    40.

    betont, wie wichtig es ist, wirksame Schritte im Kampf gegen illegale Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit, Steuerbetrug und Steuerhinterziehung zu unternehmen, insbesondere vor dem aktuellen Hintergrund der Haushaltskonsolidierung, um die Arbeitnehmer und die Einnahmen zu schützen und um das öffentliche Vertrauen in die Gerechtigkeit und Wirksamkeit der Steuersysteme aufrechtzuerhalten;

    Soziale Trends und die Tragfähigkeit der Sozialschutzsysteme

    Die Notwendigkeit der Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung

    41.

    ist besorgt über die wachsende Armut in allen Altersklassen; stellt fest, dass in den letzten Jahren in zwei Dritteln der Mitgliedstaaten die Armut und soziale Ausgrenzung unter den 18- bis 64-Jährigen deutlich angestiegen ist, hauptsächlich aufgrund einer wachsenden Anzahl von Haushalten, in denen Arbeitslosigkeit oder eine sehr geringe Erwerbsintensität herrschen, sowie zunehmender Armut trotz Erwerbstätigkeit; stellt fest, dass im Jahr 2012 das Risiko der Armut und sozialen Ausgrenzung für Drittstaatenangehörige (im Alter von 18 bis 64 Jahren) deutlich größer (48,8 %) als für EU-Bürger war; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um das bezüglich der Armut und der sozialen Ausgrenzung gesteckte Ziel der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unverzüglich Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut zu ergreifen, da im Jahr 2011 27 % der Kinder unter 18 Jahren von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht waren; fordert die Kommission auf, Empfehlungen zu veröffentlichen, die vor allem an die Mitgliedstaaten gerichtet sind, in denen der Anteil der Menschen unter 18 Jahren, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, am höchsten ist;

    42.

    begrüßt, dass im Jahreswachstumsbericht 2014 die Notwendigkeit anerkannt wurde, die sozialen Folgen der Krise in Angriff zu nehmen und für die finanzielle Tragfähigkeit der Sozialschutzsysteme zu sorgen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Sicherheitsnetze zu stärken, für die Wirksamkeit der Systeme der sozialen Sicherheit zu sorgen und in vorbeugende Maßnahmen zu investieren;

    43.

    begrüßt den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen, durch den die Betroffenen Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse erhalten; fordert die Mitgliedstaaten auf, die entsprechenden Mittel ordnungsgemäß und für die bedürftigsten Personen einzusetzen;

    Nachhaltige Renten

    44.

    nimmt den in den länderspezifischen Empfehlungen enthaltenen Vorschlag zu Rentenreformen, der sich auf zahlreiche Mitgliedstaaten bezieht, zur Kenntnis; bedauert, dass die Empfehlungen der Kommission ohne Bezugnahme auf die Empfehlungen des Parlaments in dem Grün- und Weißbüchern über Renten abgegeben wurden; betont, dass der nationale politische und soziale Zusammenhalt eine Voraussetzung für Rentenreformen ist und dass diese mit den Sozialpartnern ausgehandelt werden müssen, um von Erfolg gekrönt zu sein;

    45.

    betont, dass die notwendigen umfassenden Reformen der Rentensysteme in den Mitgliedstaaten so gestaltet, konzipiert und umgesetzt werden sollten, dass ihre Nachhaltigkeit sichergestellt ist, ohne die Angemessenheit des Rentenniveaus zu gefährden, und dass sie den wirtschaftlichen und sozialen Prioritäten der Strategie Europa 2020 vollständig gerecht werden;

    46.

    betont die Notwendigkeit der Durchführung erforderlicher Reformen, damit die Rentensysteme tragfähig sind; vertritt die Auffassung, dass zur erfolgreichen Anhebung des tatsächlichen Renteneintrittsalters die Rentenreformen von einer Politik begleitet werden müssen, durch die der Zugang zu Vorruhestandsregelungen und sonstigen Möglichkeiten für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben begrenzt wird, durch die Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmer geschaffen werden, durch die der Zugang zu lebenslangem Lernen gesichert wird, durch die vorteilhafte Steuermaßnahmen eingeführt werden, die Anreize für einen längeren Verbleib im Arbeitsleben bieten, und durch die ein aktives und gesundes Altern unterstützt wird; betont die Zunahme des Drucks auf die nationalen Haushalte und die Altersversorgungssysteme, der auf die demografischen Entwicklungen zurückzuführen ist, da die ersten Jahrgänge der „Baby-Boom-Generation“ nun in den Ruhestand eintreten; stellt fest, dass die Fortschritte und das Ausmaß der Bemühungen in den Mitgliedstaaten uneinheitlich sind, was die Ausformulierung und Umsetzung von Strukturreformen anbelangt, die darauf abzielen, die Beschäftigung zu erhöhen, Vorruhestandsregelungen auslaufen zu lassen und auf der Ebene der Mitgliedstaaten gemeinsam mit den Sozialpartnern eine Bewertung vorzunehmen, ob angesichts der steigenden Lebenserwartung eine nachhaltige Grundlage sowohl für das gesetzliche als auch das tatsächliche Renteneintrittsalter geschaffen werden muss; betont, dass die Mitgliedstaaten, die jetzt keine stufenweisen Reformen durchführen, sich später in einer Situation wiederfinden können, in der sie schlagartig Reformen umsetzen müssen, die erhebliche gesellschaftliche Konsequenzen haben;

    47.

    äußert Besorgnis angesichts der Gefahr unzureichender Renten für eine Generation junger Europäer, die gegenwärtig arbeitslos ist oder sich in prekären Beschäftigungsverhältnissen befindet und die sich auf ein immer höheres Renteneintrittsalter und längere Rentenberechnungszeiträume einstellen muss;

    Soziale Stabilisatoren in Europa

    48.

    stellt fest, dass die Sozialschutzpolitik, insbesondere die Arbeitslosenunterstützung, das Mindesteinkommen und die progressive Besteuerung, zunächst zu einer Abmilderung der Rezession und einer Stabilisierung der Arbeitsmärkte und des Konsums beigetragen hat; betont allerdings, dass die Leistungsfähigkeit dieser wichtigen wirtschaftlichen und sozialen Stabilisatoren in den Mitgliedstaaten, in denen sie am dringendsten gebraucht werden, auf beunruhigende Art und Weise verringert worden ist; stellt fest, dass die Einkommen der Haushalte und die Binnennachfrage infolgedessen weniger gut geschützt wurden;

    49.

    ist der Ansicht, dass sich die Einführung eines Bonus-Malus-Systems für alle Beteiligten positiv auswirkt;

    50.

    betont, dass die Sozialpolitik und die Sozialstandards in manchen Fällen als Anpassungsfaktoren bezüglich der Vorgaben für die Haushaltskonsolidierung eingesetzt wurden; fordert die Kommission auf, die Folgen dieser Prozesse für die nationalen Wohlfahrtsstaaten und die Bürger zu beurteilen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Sozialversicherungssysteme angemessener und wirksamer zu gestalten und sicherzustellen, dass diese Systeme weiterhin Armut und soziale Ausgrenzung auffangen;

    51.

    betont, dass die Kommission die Bedeutung von Pflegekräften sowohl für die Krankenversorgung als für die Wirtschaft und die Gesellschaft insgesamt anerkennen muss, und weist darauf hin, dass die Interessen von Pflegekräften selten in den politischen Maßnahmen berücksichtigt werden, diese jedoch ständige und umfassende Auswirkungen auf sie haben;

    52.

    vertritt die Ansicht, dass die EU-Mittel dazu beitragen könnten, die Fähig- und Fertigkeiten von Pflegekräften bezüglich ihrer Unterstützungsleistungen (z. B. emotionale Unterstützung, Austausch und Informationen) und der Interessenvertretung auszubauen und dass durch diese Mittel ebenso der Informationsaustausch, die Forschung und die Kontakt- und Beziehungspflege gefördert werden könnten; vertritt die Ansicht, dass unter Berücksichtigung der nationalen Zuständigkeiten und des Grundsatzes der Solidarität Rechtsvorschriften in Erwägung gezogen werden könnten und dass dies beispielsweise eine Richtlinie über Pflegeurlaub sein könnte;

    53.

    betont den bevorstehenden Bedarf an qualifizierten Pflegekräften, der auf den demografischen Wandels zurückzuführen ist, und weist darauf hin, dass es wichtig ist, die Bildung und Ausbildung für zukünftige Pflegekräfte sicherzustellen, um ein Zusammenbrechen des gesamten Gesundheits- und Sozialversicherungssystems zu verhindern; hält es außerdem für wichtig, die Pflegekräfte (vor allem informelle Pflegekräfte) bestmöglich zu unterstützen und ihren Beitrag anzuerkennen;

    54.

    betont die Bedeutung der Hospiz- und Palliativversorgung bei der Langzeitpflege; unterstreicht, dass die Pflegekräfte und die Nutzer von mobilen Palliativ-Teams aufgrund ihrer berufsgruppenübergreifenden Zusammensetzung, ihrer Flexibilität und ihrer Zusammenarbeit mit anderen Berufszweigen das Potenzial haben, entscheidende Lücken in den Systemen zur Langzeitpflege zu schließen;

    Die Notwendigkeit der Stärkung der demokratischen Legitimität und des sozialen Dialogs

    55.

    betont, dass sämtliche Arbeitsmarktreformen auf der Grundlage einer stärkeren Koordinierung des sozialen Dialogs erfolgen sollten;

    56.

    betont, dass die Troika bekräftigt hat, dass eine qualifizierte Beteiligung der Sozialpartner und ein starker sozialer Dialog, auch auf nationaler Ebene, für den Erfolg jeglicher Reformen unerlässlich sind und dass insbesondere bei den Reformen der WWU die Rolle der Sozialpartner in dem neuen Prozess zur wirtschaftspolitischen Steuerung, vor allem mit Blick auf das Europäische Semester, gestärkt werden sollte; begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Sozialpartner umfassender in den Prozess für das Europäische Semester einzubeziehen, unter anderem im Rahmen des Ausschusses für den sozialen Dialog im Vorfeld der jährlichen Verabschiedung des Jahreswachstumsberichts;

    57.

    fordert den Europäischen Rat und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die nationalen und regionalen Parlamente, die Sozialpartner, die öffentlichen Stellen und die Zivilgesellschaft eng in die Umsetzung und Überwachung der politischen Leitlinien im Rahmen der Strategie Europa 2020 und des dazu gehörenden Prozesses zur wirtschaftspolitischen Steuerung eingebunden werden, um die Eigenverantwortlichkeit sicherzustellen; fordert den Europäischen Rat und die Kommission auf, die Überwachung und Bewertung der beschäftigungs-, sozial- und bildungspolitischen Ziele der Strategie Europa 2020 effektiver in das Europäische Semester 2014 einzubeziehen;

    o

    o o

    58.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


    (1)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0447.

    (2)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0515.

    (3)  ABl. C 308 E vom 20.10.2011, S. 116.

    (4)  ABl. C 332 E vom 15.11.2013, S. 81.

    (5)  ABl. C 131 E vom 8.05.2013, S. 87.

    (6)  ABl. C 153 E vom 31.5.2013, S. 57.

    (7)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0419.

    (8)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0266.

    (9)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0036.

    (10)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0365.


    ANLAGE ZUR ENTSCHLIESSUNG:

    SPEZIFISCHE EMPFEHLUNGEN ZUR UMSETZUNG DURCH DEN EUROPÄISCHEN RAT IN SEINEN POLITISCHEN LEITLINIEN

    Empfehlung 1: Soziale Indikatoren

    Das Europäische Parlament vertritt die Auffassung, dass die jährlichen politischen Leitlinien, die vom Europäischen Rat auf der Grundlage des Jahreswachstumsberichts angenommen werden, auf Folgendes abzielen sollten:

    Das Europäische Parlament begrüßt die Tatsache, dass der Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts, der ein Begleitdokument zum Jahreswachstumsbericht ist, in diesem Jahr erstmals ein Scoreboard für beschäftigungs- und sozialpolitische Schlüsselindikatoren enthält, wodurch die Beobachtung der beschäftigungs- und sozialpolitischen Entwicklungen als Teil der makroökonomischen Überwachung im Rahmen des Europäischen Semesters gefördert wird. Es vertritt die Auffassung, dass dies Auswirkungen auf die politischen Leitlinien des Europäischen Semesters haben sollte, damit die soziale Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion gestärkt wird, was nicht nur erstrebenswert, sondern notwendig ist, um die Krise zu bewältigen, erhebliche sozioökonomische Unterschiede in der Eurozone zu verhindern und gleichzeitig für eine stärkere Nachhaltigkeit zu sorgen.

    Das Europäische Parlament äußert sich tief besorgt über die geringe Rolle, die das Parlament im Rahmen des Europäischen Semesters einnimmt. Es bedauert, dass die Kommission und der Rat kaum Fortschritte bei der Stärkung der demokratischen Kontrolle der wirtschaftspolitischen Leitlinien erzielt haben. Es vertritt die Auffassung, dass auf der Grundlage der bestehenden Verträge dem Rat nach Artikel 136 AEUV gestattet wird, auf Empfehlung der Kommission und allein mit der Stimme der Mitgliedsstaaten, deren Währung der Euro ist, verbindliche wirtschaftspolitische Richtlinien für die Länder der Euro-Währungsgebietes im Rahmen des Europäischen Semesters zu verabschieden. Es betont, dass ein Anreizmechanismus den verbindlichen Charakter der wirtschaftspolitischen Koordinierung stärken würde. Es fordert eine Interinstitutionelle Vereinbarung, um das Parlament in die Ausarbeitung und Genehmigung des Jahreswachstumsberichts sowie der Grundzüge der Wirtschaftspolitik und der beschäftigungspolitischen Leitlinien mit einzubeziehen.

    Das Europäische Parlament stellt jedoch fest, dass diese Indikatoren im Gegensatz zum Scoreboard des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht nicht verbindlich sind. Es fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Situation angesichts der wachsenden sozialen und beschäftigungspolitischen Ungleichgewichte in der EU zu untersuchen. Es bedauert, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Beschäftigungs- und Sozialindikatoren nicht ausreichend sind, um die beschäftigungs- und sozialpolitische Lage der Mitgliedstaaten umfassend abzudecken. Es fordert die Aufnahme zusätzlicher Indikatoren in das Scoreboard, insbesondere Kennzahlen zu den Bereichen Kinderarmut, Zugang zur Gesundheitsversorgung, Obdachlosigkeit und angemessene Arbeitsbedingungen, um die soziale Lage in den Mitgliedstaaten angemessen bewerten zu können. Es vertritt die Auffassung, dass diese Indikatoren nach einer Konsultation des Parlaments regelmäßig überprüft werden sollten. Es stellt fest, dass durch die Vorkehrungen nicht sichergestellt wird, dass der Europäische Rat den Standpunkt des Europäischen Parlaments respektiert, bevor er alljährlich die von der Kommission im Jahreswachstumsbericht vorgeschlagenen Prioritäten verabschiedet.

    Empfehlung 2: Eurogruppe auf der Ebene der Minister für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

    Das Europäische Parlament vertritt die Auffassung, dass die jährlichen politischen Leitlinien, die vom Europäischen Rat auf der Grundlage des Jahreswachstumsberichts angenommen werden, auf Folgendes abzielen sollten:

    Das Europäische Parlament betont, dass es wichtig ist, vor den Euro-Gipfeln bei Bedarf ein Treffen der Minister für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten im Rahmen der Eurogruppe abzuhalten. Es vertritt die Auffassung, dass gemeinsame Treffen zur Erzielung eines kohärenten Standpunkts zwischen dem Rat Wirtschaft und Finanzen sowie dem Rat Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz ebenso bedeutend sind, um dafür zu sorgen, dass die sozialen und beschäftigungspolitischen Belange in den Debatten und Beschlüssen der Behörden der Eurozone umfassender behandelt werden, und um einen Beitrag zu den Treffen der Staats- und Regierungschefs der Eurozone zu leisten.

    Empfehlung 3: Ein Pakt zur Investitions- und Produktivitätssteigerung in der EU

    Das Europäische Parlament vertritt die Auffassung, dass die jährlichen politischen Leitlinien, die vom Europäischen Rat auf der Grundlage des Jahreswachstumsberichts angenommen werden, auf Folgendes abzielen sollten:

    Das Europäische Parlament weist darauf hin, dass Strukturreformen zwar mittel- bis langfristig zu Erfolg führen können, die Kommission und der Rat jedoch aufgrund der Notwendigkeit der Ankurbelung der Binnennachfrage der EU Investitionen fördern müssen, um kurzfristig für Wachstum und hochwertige Arbeitsplätze zu sorgen und das Potenzial mittelfristig zu erhöhen. Es stellt fest, dass die wichtigsten Ziele bereits in der Strategie Europa 2020 und in dem im Juni 2012 vereinbarten Pakt für Wachstum und Beschäftigung festgelegt wurden, dass die Finanzierung jedoch ausgebaut werden muss. Es ermutigt die Mitgliedstaaten daher, ein Investitionspaket einzurichten, um eine deutliche Verbesserung der kurzfristigen wirtschaftlichen Lage und der Situation auf den Arbeitsmärkten der Mitgliedstaaten herbeizuführen, wie es in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. September 2013 zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit: Mögliche Auswege (2013/2045(INI)) dargelegt wurde.

    Das Europäische Parlament begrüßt die Tatsache, dass die Kommission die Mitgliedstaaten im Jahreswachstumsbericht 2014 auffordert, längerfristige Investitionen in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation, Energie und Klimaschutz zu schützen und zu fördern. Es ist jedoch der Ansicht, dass dies nicht ausreicht, um sicherzustellen, dass Mitgliedstaaten mit ohnehin begrenzten Haushaltsmitteln dieses Ziel erreichen.

    Das Europäische Parlament fordert die Kommission auf, einen Plan einzuführen, durch den diese Mitgliedstaaten bei den notwendigen produktiven Investitionen, wie z. B. in den Bereichen Bildung sowie Forschung und Entwicklung, unterstützt werden, da diese Bereiche ein hohes Potenzial für die Schaffung von Wachstum und Beschäftigung haben.

    Empfehlung 4: Hochwertige Arbeitsplätze und angemessene Gehälter zur Steigerung der Produktivität

    Das Europäische Parlament vertritt die Auffassung, dass die jährlichen politischen Leitlinien, die vom Europäischen Rat auf der Grundlage des Jahreswachstumsberichts angenommen werden, auf Folgendes abzielen sollten:

    Lohnstückkosten, Produktionskosten und Gewinnspannen

    Das Europäische Parlament fordert anpassungsfähigere und dynamischere Arbeitsmärkte, die Störungen der wirtschaftlichen Lage ausgleichen können, ohne dass es zu Entlassungen und übermäßigen Lohnangleichungen kommt. Es weist darauf hin, dass die Kaufkraft zahlreicher Arbeitskräfte der EU stark abgenommen hat, die Einkommen der Haushalte zurückgegangen sind und die Binnennachfrage geschrumpft ist, wodurch die Arbeitslosigkeit und die soziale Ausgrenzung vor allem in den am stärksten von der Krise betroffenen Ländern weiter zugenommen haben. Es zeigt auf, dass die Senkung der Beschäftigungskosten, die sich unmittelbar auf die Löhne und Gehälter auswirkt, nicht die einzige Strategie für die Wiedererlangung der Wettbewerbsfähigkeit sein kann. Es stellt fest, dass in der Mitteilung über den Jahreswachstumsbericht 2014 betont wird, dass Kernländer, die über den nötigen Spielraum verfügen, die Löhne erhöhen könnten, um ihre Ausgaben zu steigern. Es fordert, dass mit den Empfehlungen angestrebt wird, eine ausgeglichenere Situation im Bereich Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Eurozone zu fördern.

    Gehälter und angemessene Entlohnung

    Die Kommission sollte Maßnahmen zur Bekämpfung von Ungleichheiten und zur Sicherstellung einer angemessenen Entlohnung vorschlagen. Das Europäische Parlament fordert die Mitgliedstaaten auf, die Armut von Erwerbstätigen durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu bekämpfen, durch die ein existenzsicherndes Arbeitsentgelt für Erwerbstätige sichergestellt werden soll, was nicht nur für den sozialen Zusammenhalt und die Gerechtigkeit in der Gesellschaft von Bedeutung ist, sondern auch für den Erhalt einer starken Wirtschaft.

    Arbeitsplatzqualität

    Das Europäische Parlament empfiehlt, die länderspezifische Empfehlung 2014 der Kommission zur Arbeitsplatzqualität stärker hervorzuheben, da die Qualität der Arbeitsplätze in einer wissensintensiven Wirtschaft von grundlegender Bedeutung ist, um eine hohe Arbeitsproduktivität und eine zügige Innovation durch gut ausgebildete, anpassungsfähige und engagierte Arbeitskräfte mit angemessenen Gesundheits- und Sicherheitsstandards, dem Gefühl der Sicherheit und vernünftigen Arbeitszeiten zu fördern. Es vertritt die Auffassung, dass der Schwerpunkt der politischen Leitlinien vor allem auf dem Zugang der Arbeitnehmer zu einer Reihe von zentralen Arbeitnehmerrechten, die in den Verträgen verankert sind, liegen sollte, ohne die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen.

    Das Europäische Parlament empfiehlt, prekäre Arbeitsverhältnisse, die starke Zunahme dieser Art von Arbeitsverhältnissen sowie die Scheinselbstständigkeit zu bekämpfen und sicherzustellen, dass Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen oder Teilzeitverträgen sowie Selbstständige über einen angemessenen sozialen Schutz und Zugang zu Aus- und Weiterbildung verfügen.

    Das Europäische Parlament empfiehlt, für die wirksame Durchsetzung der Richtlinie zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf zu sorgen.

    Empfehlung 5: Reformen zur Förderung der qualifizierten Erwerbsbeteiligung

    Das Europäische Parlament vertritt die Auffassung, dass die jährlichen politischen Leitlinien, die vom Europäischen Rat auf der Grundlage des Jahreswachstumsberichts angenommen werden, auf Folgendes abzielen sollten:

    Einzelstaatliche allgemeine Beschäftigungspläne und Beschäftigungspläne für Jugendliche

    Die Kommission sollte in den länderspezifischen Empfehlungen 2014 die Vorstellung von einzelstaatlichen allgemeinen Beschäftigungsprogrammen und von Beschäftigungsprogrammen für Jugendliche verbindlich vorsehen.

    Die Kommission sollte Arbeitsplatzqualität, Ausbildung sowie Zugang zu lebenslangem Lernen, wesentliche Arbeitnehmerrechte sowie Unterstützungsmaßnahmen für Arbeitsmarktmobilität und Selbstständigkeit durch erhöhte Sicherheit für Arbeitnehmer in die länderspezifischen Empfehlungen des Jahreswachstumsberichts 2014 aufnehmen.

    Arbeitsmarktreformen und aktive Arbeitsmarktpolitik

    Der Schwerpunkt der Arbeitsmarktreformen sollte auf der Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Effizienz liegen, um die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der EU zu erhöhen und ein nachhaltiges Wachstum sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen zu ermöglichen, und zwar unter genauer Beachtung sowohl des Wortlauts als auch der Bedeutung des europäischen sozialen Besitzstands und der damit verbundenen Grundsätze. Reformen der Arbeitsmärkte sollten unter dem Gesichtspunkt einer verbesserten Arbeitsplatzqualität umgesetzt werden.

    Durch strukturelle Arbeitsmarktreformen sollte interne Flexibilität geschaffen werden, um die Beschäftigung in Zeiten einer gestörten wirtschaftlichen Entwicklung aufrechtzuerhalten. Durch diese Arbeitsmarktreformen sollte außerdem für Arbeitsplatzqualität, Sicherheit bei Beschäftigungsübergängen und die Bereitstellung von Systemen der Arbeitslosenunterstützung gesorgt werden, die auf Aktivierungsanforderungen basieren und mit Wiedereingliederungsstrategien verknüpft sind, die Arbeitsanreize aufrechterhalten und gleichzeitig ein angemessenes Einkommen sicherstellen. Im Rahmen dieser Arbeitsmarktreformen sollten vertragliche Regelungen ausgearbeitet werden, die einer Arbeitsmarksegmentierung entgegenwirken, eine wirtschaftliche Umstrukturierung vorwegnehmen und den Zugang zum lebenslangen Lernen sicherstellen.

    Bekämpfung des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage

    Besserer Überblick über die in bestimmten Bereichen und/oder Regionen benötigten Qualifikationen und rasches Abstellen eines solchen Missverhältnisses.

    Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten beim Erstellen eines EU-Kompetenzpanoramas zusammenarbeiten, um einen umfassenden Überblick über den Kompetenzbedarf in der EU zur Verfügung zu stellen.

    Die Zusammenarbeit und Synergieeffekte zwischen dem Bildungs- und Ausbildungsbereich und Unternehmen sollten gefördert werden, um die benötigten Qualifikationen zu antizipieren und Bildungs- und Fortbildungssysteme an die Erfordernisse des Arbeitsmarkts anzupassen, mit dem Ziel, die Arbeitnehmer mit den erforderlichen Qualifikationen auszustatten und den Übergang von der Bildung und Ausbildung zum Berufsleben zu erleichtern. In diesem Zusammenhang sollten Systeme des dualen Lernens eine Schlüsselrolle spielen.

    Den Zugang zu lebenslangem Lernen sollte für alle Altersgruppen gefördert werden, nicht nur durch formales Lernen, sondern auch durch nicht formales und informelles Lernen.

    Bis 2015 sollte ein Validierungssystem für nicht formales und informelles Lernen eingerichtet werden, das mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen verbunden ist.

    Jugendarbeitslosigkeit

    Das Europäische Parlament fordert einen Europäischen Parkt für Jugendbeschäftigung, um die seit längerem beschlossenen Maßnahmen umzusetzen. Es fordert zudem neue Ressourcen und Maßnahmen, um die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen und die Anzahl von Jugendlichen, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden, zu verringern; dabei muss der qualitative Aspekt angemessener Arbeit, bei der die Kernarbeitsnormen uneingeschränkt beachtet werden, berücksichtigt werden.

    Die Mitgliedstaaten sollten umgehend Jugendgarantien einführen. Sie sollten darüber hinaus die verfügbaren Mittel auf effiziente Weise einsetzen und sich dabei auf Maßnahmen für diejenigen Jugendlichen konzentrieren, deren Situation am schwierigsten ist.

    Das Europäische Parlament fordert die Kommission auf, der Jugendgarantie Priorität einzuräumen und das verfügbare Budget im Rahmen der zugesagten Halbzeitbilanz des mehrjährigen Finanzrahmens zu erhöhen.

    Die Kommission sollte einen Qualitätsrahmen für Praktika vorschlagen, der u. a. Kriterien für Lernergebnisse und angemessene Arbeitsbedingungen umfasst. Das Parlament fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die europäischen Sozialpartner auf, für die zügige Umsetzung der Europäischen Ausbildungsallianz Sorge zu tragen.

    Senioren und Langzeitarbeitslose

    Die Mitgliedstaaten sollten Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmer entwickeln, den Zugang zu lebenslangem Lernen sicherstellen und Steuervergünstigungen einführen, die Anreize für Arbeitnehmer schaffen, länger einer Beschäftigung nachzugehen, sowie aktives und gesundes Altern unterstützen.

    Langzeitarbeitslose sollten durch die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie integrierte Ansätze für die aktive Eingliederung — darunter positive Aktivierungsanreize wie z. B. eine individuelle Beratung und Programme, durch die Sozialhilfeempfänger wieder ins Arbeitsleben integriert werden sollen, ausreichende Sozialleistungssysteme und der Zugang zu qualitativen Dienstleistungen — gefördert werden, um sie bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und beim Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen zu unterstützen.

    Frauen

    Die Kommission sollte sich stärker darauf konzentrieren, die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt deutlich zu steigern, da dies von zentraler Bedeutung für die Erreichung des Kernziels der Beschäftigungsquote im Rahmen der Strategie Europa 2020 ist. Das Europäische Parlament fordert Maßnahmen wie erschwingliche Pflegedienste und Kinderbetreuung, angemessene Regelungen für Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub sowie Elternzeit und Flexibilität bei der Arbeitszeit und am Arbeitsplatz.

    Die Mitgliedstaaten sollten im Rahmen ihrer innerstaatlichen Politik und ihrer nationalen Reformprogramme die gleichberechtigte Stellung von Mann und Frau berücksichtigen und fördern.

    Andere prioritäre Gruppen

    Die Mitgliedstaaten sollten in ihre nationalen Reformprogramme wesentliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Beschäftigung und sozialer Eingliederung aufnehmen, die im Zusammenhang mit der EU-Strategie für Menschen mit Behinderung verabschiedet wurden. Das Europäische Parlament fordert die Europäische Kommission auf, dafür zu sorgen, dass diese Maßnahmen Teil ihrer länderspezifischen Empfehlungen für 2014 sind.

    Das Parlament fordert die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung von Minderheiten, deren Teilnahme am Arbeitsmarkt von zentraler Bedeutung für die Erreichung des Kernziels der Beschäftigungsquote im Rahmen der Strategie Europa 2020 ist, in den Prioritäten des Jahreswachstumsberichts 2014. Es fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich mit dem Problem der geringen Arbeitsmarktbeteiligung von Angehörigen von Minderheiten (z. B. Roma) zu befassen.

    Empfehlung 6: Förderung der freiwilligen Arbeitnehmermobilität

    Das Europäische Parlament vertritt die Auffassung, dass die jährlichen politischen Leitlinien, die vom Europäischen Rat auf der Grundlage des Jahreswachstumsberichts angenommen werden, auf Folgendes abzielen sollten:

    Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass es angesichts der Anzahl von Arbeitnehmern, insbesondere junger Menschen, die auf der Suche nach Beschäftigungsmöglichkeiten ihre Heimatländer verlassen und sich in andere Mitgliedstaaten begeben, dringend erforderlich ist, angemessene Maßnahmen auszuarbeiten. Die Rechtsvorschriften der EU werden derzeit geändert, um die Übertragbarkeit von Rentenansprüchen und den fortlaufenden Erhalt von Leistungen über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten sicherzustellen, während der Empfänger in einem anderen Mitgliedstaat Arbeit sucht. Der Rat und das Parlament haben eine Einigung über die grenzübergreifende Übertragbarkeit von Zusatzrentenansprüchen erzielt.

    Empfehlung 7: Gerechtere Steuersysteme

    Das Europäische Parlament vertritt die Auffassung, dass die jährlichen politischen Leitlinien, die vom Europäischen Rat auf der Grundlage des Jahreswachstumsberichts angenommen werden, auf Folgendes abzielen sollten:

    Das Europäische Parlament stellt fest, dass der Internationale Währungsfonds (IWF) unlängst darauf hingewiesen hat, dass es Möglichkeiten für eine bessere und progressivere Besteuerung gibt, was zum Abbau der Ungleichheit in der EU beitragen könnte. Es betont, dass die Steuerlast von den Arbeitnehmern auf andere Formen einer nachhaltigen Besteuerung verlagert werden muss, um das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern und dabei zusätzliche Einnahmen zu erzielen und somit die Legitimität der Konsolidierungsbemühungen zu erhöhen.

    Empfehlung 8: Die Notwendigkeit der Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung

    Das Europäische Parlament vertritt die Auffassung, dass die jährlichen politischen Leitlinien, die vom Europäischen Rat auf der Grundlage des Jahreswachstumsberichts angenommen werden, auf Folgendes abzielen sollten:

    Die Mitgliedstaaten sollten die Sicherheitsnetze stärken, für die Wirksamkeit der Systeme der sozialen Sicherheit sorgen und in vorbeugende Maßnahmen investieren.

    Das Europäische Parlament fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Auswirkungen der wirtschaftlichen Anpassungsprogramme auf die Erreichung der Kernziele der Strategie Europa 2020 in denjenigen Mitgliedstaaten zu berücksichtigen, die mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, sowie Änderungen zu beschließen, um die Anpassungsprogramme mit den Zielen der Strategie Europa 2020 in Einklang zu bringen.

    Empfehlung 9: Nachhaltige Renten

    Das Europäische Parlament vertritt die Auffassung, dass die jährlichen politischen Leitlinien, die vom Europäischen Rat auf der Grundlage des Jahreswachstumsberichts angenommen werden, auf Folgendes abzielen sollten:

    Das Europäische Parlament betont die Notwendigkeit der Durchführung erforderlicher Reformen, damit die Rentensysteme tragfähig sind. Es vertritt die Auffassung, dass zur erfolgreichen Anhebung des tatsächlichen Renteneintrittsalters die Rentenreformen von einer Politik begleitet werden müssen, durch die der Zugang zu Vorruhestandsregelungen und sonstigen Möglichkeiten für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben begrenzt wird, durch die Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmer geschaffen werden, durch die der Zugang zu lebenslangem Lernen gesichert wird, durch die vorteilhafte Steuermaßnahmen eingeführt werden, die Anreize für einen längeren Verbleib im Arbeitsleben bieten, und durch die ein aktives und gesundes Altern unterstützt wird.

    Das Europäische Parlament betont die Zunahme des Drucks auf die nationalen Haushalte und die Altersversorgungssysteme, der auf die demografischen Entwicklungen zurückzuführen ist, da die ersten Jahrgänge der „Baby-Boom-Generation“ nun in den Ruhestand eintreten. Es stellt fest, dass die Fortschritte und das Ausmaß der Bemühungen in den Mitgliedstaaten uneinheitlich sind, was die Ausformulierung und Umsetzung von Strukturreformen anbelangt, die darauf abzielen, die Beschäftigung zu erhöhen, Vorruhestandsregelungen auslaufen zu lassen und auf der Ebene der Mitgliedstaaten gemeinsam mit den Sozialpartnern eine Bewertung vorzunehmen, ob angesichts der steigenden Lebenserwartung eine nachhaltige Grundlage sowohl für das gesetzliche als auch das tatsächliche Renteneintrittsalter geschaffen werden muss. Es betont, dass die Mitgliedstaaten, die jetzt keine stufenweisen Reformen durchführen, sich später in einer Situation wiederfinden können, in der sie schlagartig Reformen mit erheblichen gesellschaftlichen Konsequenzen umsetzen müssen.

    Empfehlung 10: Europäische Sozialstabilisatoren

    Das Europäische Parlament vertritt die Auffassung, dass die jährlichen politischen Leitlinien, die vom Europäischen Rat auf der Grundlage des Jahreswachstumsberichts angenommen werden, auf Folgendes abzielen sollten:

    Das Europäische Parlament stellt fest, dass die Sozialschutzpolitik, insbesondere die Arbeitslosenunterstützung, das Mindesteinkommen und die progressive Besteuerung, zunächst zu einer Abmilderung der Rezession und einer Stabilisierung der Arbeitsmärkte und des Konsums beigetragen hat. Es betont allerdings, dass die Leistungsfähigkeit dieser wichtigen wirtschaftlichen und sozialen Stabilisatoren in den Mitgliedstaaten, in denen sie am dringendsten gebraucht werden, auf beunruhigende Art und Weise verringert worden ist. Es stellt fest, dass die Einkommen der Haushalte und die Binnennachfrage infolgedessen weniger gut geschützt wurden.

    Es betont, dass die Sozialpolitik und die Sozialstandards in manchen Fällen aufgrund der Vorgaben für die Haushaltskonsolidierung als Anpassungsfaktoren eingesetzt wurden. Es fordert die Kommission auf, die Folgen dieser Prozesse für die nationalen Wohlfahrtsstaaten und die Bürger zu beurteilen. Es fordert die Mitgliedstaaten auf, die Sozialversicherungssysteme angemessener und wirksamer zu gestalten und sicherzustellen, dass diese Systeme weiterhin Armut und soziale Ausgrenzung auffangen.

    Empfehlung 11: Die Notwendigkeit der Stärkung der demokratischen Legitimität und des sozialen Dialogs

    Das Europäische Parlament vertritt die Auffassung, dass die jährlichen politischen Leitlinien, die vom Europäischen Rat auf der Grundlage des Jahreswachstumsberichts angenommen werden, auf Folgendes abzielen sollten:

    Sämtliche Arbeitsmarktreformen sollten auf der Grundlage einer stärkeren Koordinierung des sozialen Dialogs erfolgen.

    Die Stärkung einer qualifizierten Beteiligung der Sozialpartner und ein starker sozialer Dialog, auch auf nationaler Ebene, sind für den Erfolg jeglicher Reformen unerlässlich, insbesondere bei den Reformen der WWU, der Rolle der Sozialpartner in der neuen wirtschaftspolitischen Steuerung, vor allem mit Blick auf das Europäische Semester.

    Das Parlament empfiehlt, den Vorschlag der Kommission umsetzen, die Sozialpartner umfassender in den Prozess für das Europäische Semester einzubeziehen, unter anderem im Rahmen des Ausschusses für den sozialen Dialog im Vorfeld der jährlichen Verabschiedung des Jahreswachstumsberichts.

    Der Europäische Rat und die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass die nationalen und regionalen Parlamente, die Sozialpartner, die öffentlichen Stellen und die Zivilgesellschaft eng in die Umsetzung und Überwachung der politischen Leitlinien im Rahmen der Strategie Europa 2020 und des dazu gehörenden Prozesses zur wirtschaftspolitischen Steuerung eingebunden werden, um die Eigenverantwortlichkeit sicherzustellen.

    Der Europäische Rat und die Kommission sollten die Überwachung und Bewertung der beschäftigungs-, sozial- und bildungspolitischen Ziele der Strategie Europa 2020 effektiver in das Europäische Semester 2014 einbeziehen


    Top