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Document 52014IP0063

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2014 zur Klimakonferenz der Vereinten Nationen 2014 — COP 20 in Lima (Peru) vom 1. bis 12. Dezember 2014 (2014/2777(RSP))

ABl. C 289 vom 9.8.2016, p. 27–39 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.8.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 289/27


P8_TA(2014)0063

Klimakonferenz der Vereinten Nationen 2014 — COP 20 in Lima (Peru) (1.-12. Dezember 2014)

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2014 zur Klimakonferenz der Vereinten Nationen 2014 — COP 20 in Lima (Peru) vom 1. bis 12. Dezember 2014 (2014/2777(RSP))

(2016/C 289/04)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und das Protokoll von Kyoto zum UNFCCC,

unter Hinweis auf die dreizehnte Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP 13) des UNFCCC und die dritte Tagung der Konferenz der Vertragsparteien, die als Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP 3) diente, die 2007 in Bali stattfanden, und auf den Aktionsplan von Bali (Beschluss 1/COP 13),

unter Hinweis auf die fünfzehnte Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP 15) des UNFCCC und die fünfte Tagung der Konferenz der Vertragsparteien, die als Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP 5) diente, die vom 7. bis 18. Dezember 2009 in Kopenhagen (Dänemark) stattfanden, und auf die Vereinbarung von Kopenhagen,

unter Hinweis auf die sechzehnte Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP 16) des UNFCCC und die sechste Tagung der Konferenz der Vertragsparteien, die als Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP 6) diente, die vom 29. November bis 10. Dezember 2010 in Cancún (Mexiko) stattfanden, und auf die Vereinbarungen von Cancún,

unter Hinweis auf die siebzehnte Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP 17) des UNFCCC und die siebte Tagung der Konferenz der Vertragsparteien, die als Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls diente (CMP 7), die vom 28. November bis 9. Dezember 2011 in Durban (Südafrika) stattfanden, und insbesondere auf die Beschlüsse im Rahmen der Durban-Plattform für verstärktes Handeln (Durban Platform for Enhanced Action),

unter Hinweis auf die achtzehnte Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP 18) des UNFCCC und die achte Tagung der Konferenz der Vertragsparteien, die als Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP 8) diente, die vom 26. November bis 8. Dezember 2012 in Doha (Katar) stattfanden, und auf die Annahme des „Doha Climate Gateway“,

unter Hinweis auf die neunzehnte Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP 19) des UNFCCC und die neunte Tagung der Konferenz der Vertragsparteien, die als Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP 9) diente, die vom 11. bis 23. November 2013 in Warschau (Polen) stattfanden, und auf den in Warschau geschaffenen internationalen Mechanismus zur Bewältigung klimabedingter Verluste und Schäden,

unter Hinweis auf die zwanzigste Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP 20) des UNFCCC und die zehnte Tagung der Konferenz der Vertragsparteien, die als Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP 10) dienen wird, die vom 1. bis 12. Dezember 2014 in Lima (Peru) stattfinden werden,

unter Hinweis auf das Klima- und Energiepaket der EU vom Dezember 2008,

unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission vom 27. März 2013 mit dem Titel „Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030“ (COM(2013)0169),

unter Hinweis auf die Richtlinie 2008/101/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Einbeziehung des Luftverkehrs in das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft (1),

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 25. November 2009 zu der Strategie der Europäischen Union für die Konferenz zum Klimawandel in Kopenhagen (COP 15) (2), vom 10. Februar 2010 zu den Ergebnissen der Kopenhagener Klimakonferenz (COP 15) (3), vom 25. November 2010 zur Klimakonferenz in Cancún (COP 16) (4), vom 16. November 2011 zur Weltklimakonferenz in Durban (COP 17) (5) vom 22. November 2012 zur Klimakonferenz in Doha, Katar (COP 18) (6) und vom 23. Oktober 2013 zur Weltklimakonferenz in Warschau, Polen (COP 19) (7),

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 4. Februar 2009 mit dem Titel „2050: Die Zukunft beginnt heute — Empfehlungen für eine künftige integrierte EU-Klimaschutzpolitik“ (8), vom 15. März 2012 zu einem Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050 (9) und vom 5. Februar 2014 zu dem Thema „Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030“ (10),

unter Hinweis auf die konsultative Mitteilung der Kommission vom 26. März 2013 mit dem Titel „Das internationale Klimaschutzübereinkommen von 2015: Gestaltung der Weltklimapolitik für die Zeit nach 2020“ (SWD(2013)0097),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 9. März 2012 zu den Folgemaßnahmen zur 17. Konferenz der Vertragsparteien/7. Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls, die Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Mai 2012 zu dem Thema „Klimawandel — Anschubfinanzierung“, die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Juli 2011 und vom 24. Juni 2013 zur EU-Klimadiplomatie und die Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Verpflichtung der EU und der Mitgliedstaaten zur Intensivierung der Mobilisierung von Mitteln für die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen,

unter Hinweis auf die Strategie der EU zur Anpassung an den Klimawandel vom April 2013 und das begleitende Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen,

unter Hinweis auf den Synthesebericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) vom November 2012 mit dem Titel „The Emissions Gap Report 2012“,

unter Hinweis auf die Berichte der Weltbank mit den Titeln „Turn Down the Heat: Why a 4 C Warmer World Must be Avoided“, „Turn Down the Heat: Climate Extremes, Regional Impacts, and the Case for Resilience“ und „Climate Smart Development: Adding up the Benefits of Climate Action“,

unter Hinweis auf den Bericht der Globalen Kommission für Wirtschaft und Klima mit dem Titel „Better Growth, Better Climate: The New Climate Economy Report“ (Mehr Wachstum, besseres Klima: Bericht über eine neue Klimaökonomie),

unter Hinweis auf die drei Berichte der Arbeitsgruppen im Rahmen des 5. Sachstandsberichts des IPCC (Weltklimarat) und des entsprechenden Syntheseberichts,

unter Hinweis darauf, dass VN-Generalsekretär Ban Ki-moon die Staats- und Regierungschefs zu einem Klimagipfel im September 2014 eingeladen hatte, auf dem klare Zusagen für weitere Klimaschutzmaßnahmen verbindlich vereinbart werden sollten;

unter Hinweis auf das Treibhausgasbulletin Nr. 10 der Weltorganisation für Meteorologie vom 9. September 2014 und das Ergebnis des Vorbereitungstreffens zum Klimawandel „Social PreCOP“ vom 4. bis 7. November 2014 in Venezuela,

gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass der Klimawandel eine dringliche und möglicherweise unumkehrbare Bedrohung für die Gesellschaft, die biologische Vielfalt und die Erde darstellt und daher von allen Vertragsparteien auf internationaler Ebene angegangen werden muss;

B.

in der Erwägung, dass der Klimawandel eine beispiellose Bedrohung für die Biosphäre, für die Verfügbarkeit von und Versorgung mit Lebensmitteln und Wasser, insbesondere für arme Menschen auf den meisten Kontinenten, und für die Gesundheit, die Lebensgrundlage und die wirtschaftliche Entwicklung weltweit darstellt; in der Erwägung, dass die mit dem Klimawandel einhergehenden Entwicklungen zu einer Destabilisierung von Gemeinschaften und Gesellschaften und zu problematischen Migrationsströmen führen und Spannungen und Konflikte entstehen lassen oder schüren können;

C.

in der Erwägung, dass in den vorangegangenen Jahrzehnten Klimaänderungen Auswirkungen auf natürliche und menschliche Systeme auf allen Kontinenten und in den Ozeanen hatten; in der Erwägung, dass in vielen Regionen Änderungen der Niederschlagsmengen, die Schneeschmelze und die Eisschmelze die hydrologischen Systeme verändern und sich auf die Quantität und Qualität der Wasserressourcen auswirken; in der Erwägung, dass Gletscher aufgrund des Klimawandels beinahe weltweit abschmelzen, was sich auf die abfließenden Wassermengen und die nachgelagerten Wasserressourcen auswirkt;

D.

in der Erwägung, dass die Auswirkungen des Klimawandels auch die Flora und Fauna der Erde beeinträchtigen; in der Erwägung, dass sich die geografische Verbreitung, die saisonalen Aktivitäten, die Wanderungsmuster und die Vielfalt vieler terrestrischer Arten sowie vieler Süßwasser- und Salzwasserarten sowie deren Interaktion infolge des derzeitigen Klimawandels geändert haben;

E.

in der Erwägung, dass die Erderwärmung gemäß den wissenschaftlichen Erkenntnissen, die in den Berichten der Arbeitsgruppen aus dem Jahr 2014 für den 5. Sachstandsbericht des Weltklimarats dargelegt werden, unbestreitbar ist; in der Erwägung, dass der Klimawandel eine Tatsache und die Tätigkeiten des Menschen die Hauptursache der Erwärmung seit Mitte des 20. Jahrhunderts sind; in der Erwägung, dass die weitverbreiteten, tiefgreifenden Auswirkungen des Klimawandels bereits in der Natur und der Gesellschaft auf allen Kontinenten und in allen Ozeanen offensichtlich sind; in der Erwägung, dass es zu einer weiteren Erwärmung sowie zu Veränderungen der Böden, der Atmosphäre und der Ozeane in allen Teilen der Welt kommen wird, falls die Treibhausgasemissionen weiter zunehmen sollten; in der Erwägung, dass alle Länder, unabhängig von ihrem Wohlstand, von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen sein werden; in der Erwägung, dass die Treibhausgasemissionen des Zeitraums 2000 bis 2010 die höchsten in der Geschichte der Menschheit waren; in der Erwägung, dass die weltweite Durchschnittstemperatur bis zum Ende dieses Jahrhunderts um nicht weniger als 5 C zunehmen dürfte, falls keine wesentlichen globalen Eindämmungsmaßnahmen ergriffen werden; in der Erwägung, dass der Klimawandel den Erkenntnissen des Weltklimarats zufolge einige erhebliche Risiken mit sich bringt, die bei einem Temperaturanstieg von 1 C bis 2 C unverhältnismäßig stark zunehmen werden;

F.

in der Erwägung, dass das nach 2011 verbleibende CO2-Budget dem 5. Sachstandsbericht des Weltklimarats zufolge 1 010 Gt CO2 beträgt, wenn die Wahrscheinlichkeit gewahrt bleiben soll, den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur auf unter 2 oC zu beschränken, wobei das derzeitige Volumen der weltweiten Emissionen pro Jahr bei etwa 36 Gt CO2 liegt und das globale CO2-Budget, mit dem das Ziel von 2 C eingehalten würde, folglich in 28 Jahren erschöpft wäre, wenn die Emissionen auf dem aktuellen Niveau blieben;

G.

in der Erwägung, dass das auf internationaler Ebene angenommene Ziel, die Erderwärmung auf weniger als 2 C zu begrenzen, aktuell so wichtig ist wie nie zuvor; in der Erwägung, dass aus dem 5. Bericht des Weltklimarats unmissverständlich hervorgeht, dass die Welt bis 2050 „aggressive“ Eindämmungsmaßnahmen verfolgen muss, um einen globalen Temperaturanstieg um mehr als 2 C abzuwenden; in der Erwägung, dass das Europäische Parlament gefordert hat, dass das 2015 zu schließende Übereinkommen darauf abzielen soll, die globalen CO2-Emissionen bis 2050 stufenweise abzubauen, und in der Erwägung, dass es in dieser Hinsicht erforderlich ist, dass der Höhepunkt der Treibhausgasemissionen rasch erreicht wird und diese dann stetig abnehmen; in der Erwägung, dass ein solcher Höhepunkt nicht in Sicht ist und dass die Konzentration von Treibhausgasen (THG) in der Atmosphäre im Jahr 2013 schneller zugenommen hat als in jedem anderen Jahr seit 1984;

H.

in der Erwägung, dass die EU ihre Emissionen bis zum Jahr 2012 im Rahmen des Kyoto-Protokolls im Vergleich zum Jahr 1990 um 19 % gesenkt und ihr BIP um mehr als 45 % gesteigert und ihre Treibhausgasemissionsintensität somit zwischen 1990 und 2012 nahezu halbiert und die Pro-Kopf-Emissionen um 25 %, d. h. auf 9 Tonnen CO2/Jahr (einschließlich aller Gase und Emissionsquellen, jedoch ausschließlich Senken), gesenkt hat; in der Erwägung, dass dies sowohl bei den Diskussionen über die Klimaziele für den Zeitraum bis 2020 als auch bei der Ausarbeitung ehrgeiziger Ziele für das Jahr 2030 berücksichtigt werden sollte;

I.

in der Erwägung, dass viele Länder aus unterschiedlichen Gründen Maßnahmen zugunsten einer Ökologisierung der Wirtschaft in der Industrie und im Energiebereich ergreifen, was auch die Bereiche Klimaschutz, Ressourcenknappheit und Ressourceneffizienz, Energieversorgungssicherheit, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit umfasst; in der Erwägung, dass die weltweiten CO2-Emissionen nach Angaben der Internationalen Energieagentur 2012 dennoch auf einen Rekordwert gestiegen sind und dass nach Angaben des Weltklimarats die durchschnittlichen globalen Oberflächentemperaturen und der Meeresspiegel weiter steigen;

J.

in der Erwägung, dass die weltweite Nachfrage nach Energie gemäß dem Weltenergieausblick 2014 von 2010 bis 2040 um 56 % zunehmen (11) und die Deckung dieses Bedarfs zu einem erheblichen Anstieg der CO2-Emissionen führen dürfte, wobei der Hauptanteil des steigenden Bedarfs und des Anstiegs der Emissionen auf die Schwellenländer entfallen wird; in der Erwägung, dass Angaben des Internationalen Währungsfonds zufolge weltweit Beihilfen für fossile Brennstoffe in Höhe von 1,9 Billionen USD bereitgestellt worden sind, wobei etwa die Hälfte des Betrags auf die USA, China und Russland als die führenden Zuschussgeber entfiel (12);

K.

in der Erwägung, dass die Gesamtemissionen anthropogener Treibhausgase von 1970 bis 2010 immer weiter angestiegen sind, wobei die absolute Zunahme pro Jahrzehnt gegen Ende dieses Zeitraums größer war; in der Erwägung, dass CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe und Industrieprozessen zu etwa 78 % zum Gesamtanstieg der Treibhausgasemissionen von 1970 bis 2010 beigetragen haben, wobei der Prozentsatz des Beitrags für den Zeitraum 2000 bis 2010 ähnlich ist;

L.

in der Erwägung, dass die beiden weltgrößten Treibhausgasemittenten, China und die USA, ihre Klimaschutzpolitik vor kurzem intensiviert und Gespräche in Bezug auf den Ausstieg aus der Nutzung fossiler Brennstoffe begonnen haben; in der Erwägung, dass sich die EU auf einen Fahrplan festgelegt hat, der zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen um mindestens 80 % bis 2050 führen würde;

M.

in der Erwägung, dass im Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) noch nicht festgestellt wird, dass eine Reform der Beihilfen für fossile Brennstoffe von entscheidender Bedeutung ist, obwohl ihre Beseitigung beträchtliche Vorteile für das Klima im Hinblick auf die globalen Kosten für die Stabilisierung von Treibhausgaskonzentrationen und den Wandel von Volkswirtschaften weg von CO2-intensiven Aktivitäten mit sich brächte; in der Erwägung, dass dies auch beträchtliche Umwelt- und Gesundheitsvorteile wie eine Reduzierung von örtlicher Luftverschmutzung, Verkehrsüberlastung, Unfällen und Straßenschäden mit sich brächte und weitere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen und die nachhaltige Bewirtschaftung von Ressourcen bieten könnte;

N.

in der Erwägung, dass die Eindämmung des Klimawandels nach Angaben der Weltbank (13) bis 2030 zu einem zusätzlichen BIP-Wachstum von bis zu 2,6 Billionen USD (1,9 Billionen EUR) jährlich führen würde; in der Erwägung, dass die Anwendung klimarelevanter Innovationen in der Energiewirtschaft und der Industrie, insbesondere im Bereich Energieeffizienz, ein Vorteil für Europa als Vorreiterin auf dem wachsenden Weltmarkt für energiebezogene Waren und Dienstleistungen wäre und dabei Arbeitsplätze geschaffen würden, das Wirtschaftswachstum angekurbelt und die Energieunabhängigkeit vergrößert würde und erschwingliche Energiepreise für alle sichergestellt wären, während sich gleichzeitig die Energiearmut und die Auswirkungen des Klimawandels eindämmen ließen und Fortschritte hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft gemacht würden;

O.

in der Erwägung, dass auch der Anteil, der durch Wiederverwendung und Recycling zur Verringerung der Treibhausgasemissionen geleistet wird, zu einer wettbewerbsfähigen Kreislaufwirtschaft beiträgt;

P.

in der Erwägung, dass die Ziele der Klimapolitik nur erreicht werden können, indem der allgemeine Entwicklungspfad sowohl in den Industrieländern als auch in den Entwicklungsländern auf ökologische Nachhaltigkeit ausgerichtet wird;

Q.

in der Erwägung, dass die globalen Bemühungen sich auch auf die Unterstützung der Entwicklungsländer bei Anpassungs- und Eindämmungsmaßnahmen erstrecken müssen;

R.

in der Erwägung, dass die Herausforderung der Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen untrennbar mit der noch größeren Herausforderung der Finanzierung einer nachhaltigen globalen Entwicklung verbunden ist;

S.

in der Erwägung, dass ein Großteil der Ziele der Politik der EU in den Bereichen Umwelt, Entwicklung, humanitäre Hilfe und Katastrophenvorsorge, Wirtschaft, auswärtiges Handeln, Sicherheit und Menschenrechte nur dann verfolgt werden und die Migrationsströme in die EU auf lange Sicht nur dann bewältigt werden können, wenn bei der Eindämmung des Klimawandels wesentliche Ergebnisse erzielt werden;

T.

in der Erwägung, dass Nachhaltigkeit im Mittelpunkt der Entwicklungsagenda für den Zeitraum nach 2015 steht, um dazu beizutragen, globale Probleme wie Armut, Ungleichheit, Gesundheit sowie gesicherte Lebensmittel- und Wasserversorgung anzugehen;

U.

in der Erwägung, dass der Klimawandel im 21. Jahrhundert Prognosen zufolge dazu führen könnte, dass mehr Menschen vertrieben werden; in der Erwägung, dass das Risiko der Vertreibung zunimmt, wenn es den Bevölkerungen an Land, Grundnahrungsmitteln oder Wohnraum mangelt; in der Erwägung, dass die Auswirkungen des Klimawandels auf die entscheidende Infrastruktur und die territoriale Integrität vieler Staaten die Politik der nationalen Sicherheit und die territoriale Unversehrtheit kleiner Inselstaaten und Staaten mit ausgedehnten Küsten betreffen dürften; in der Erwägung, dass sich durch Vertreibung aufgrund des Klimawandels indirekt das Risiko gewalttätiger Konflikte in Form von Bürgerkriegen und Gewalt zwischen Gruppen erhöhen kann;

V.

in der Erwägung, dass die Auswirkungen des Klimawandels im 21. Jahrhundert Prognosen zufolge dazu führen dürften, dass sich das Wirtschaftswachstum verlangsamt, sich die Reduzierung von Armut erschwert, die Ernährungssicherheit weiter ausgehöhlt wird und sich bestehende Armutsfallen vergrößern bzw. neue entstehen; in der Erwägung, dass die Auswirkungen des Klimawandels in den meisten Entwicklungsländern zu einer Verschärfung der Armut und in Ländern mit zunehmender Ungleichheit, d. h. sowohl in Industrieländern als auch in Entwicklungsländern, zur Entstehung neuer Armutszonen führen dürften;

W.

in der Erwägung, dass sich die Welt dringend der gewaltigen und komplexen Herausforderung des Klimawandels stellen muss, indem sie ihre Eindämmungs- und Anpassungsmaßnahmen umgehend verstärkt, unter anderem durch:

eine Einigung auf der Klimakonferenz in Paris im Dezember 2015 (COP 21) auf ein ehrgeiziges, rechtsverbindliches internationales Abkommen für Klimaschutzmaßnahmen für den Zeitraum nach 2020, die an das Zwei-Grad-Ziel angepasst sind und gleichzeitig dem Recht auf ausgewogene und nachhaltige Entwicklung Rechnung tragen;

die dringend erforderliche Stärkung und Ausweitung der bestehenden Maßnahmen zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen bis 2020 und

eine Aufstockung der Mittel der Industrieländer für Eindämmung, Anpassung, technologische Entwicklung, Transfer und Kapazitätsaufbau in Entwicklungsländern im Zuge der Einrichtung des globalen Klimaschutzfonds und der Verpflichtung, bis 2020 neue, zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich 100 Mrd. USD bereitzustellen und gleichzeitig die offizielle Entwicklungshilfe aufzustocken, um der seit langem bestehenden Verpflichtung nachzukommen, 0,7 % des Bruttonationaleinkommens der Industrieländer dafür aufzuwenden;

Dringender Handlungsbedarf

1.

nimmt das außergewöhnliche Ausmaß und die Schwere der durch den Klimawandel verursachten Gefahren zur Kenntnis und zeigt sich zutiefst besorgt darüber, dass die internationale Reaktion auf die Herausforderung, die der Klimawandel darstellt, nach wie vor unzureichend ist; ist äußerst besorgt darüber, dass die Welt sehr weit von dem Ziel entfernt ist, die Erderwärmung auf 2 C zu begrenzen, und fordert die Regierungen auf, unverzüglich konkrete Maßnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen und auf eine globales Abkommen in Paris im Jahre 2015 hinzuarbeiten, um dieses Ziel zu verwirklichen;

2.

stellt fest, dass das nach 2011 verbleibende globale CO2-Budget 1 010 Gt CO2 beträgt, wenn die Wahrscheinlichkeit gewahrt bleiben soll, den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur auf unter 2 C zu beschränken; betont, dass hierzu alle Länder beitragen müssen und dass eine Verzögerung der Maßnahmen zu höheren Kosten und geringeren Möglichkeiten führen wird;

3.

nimmt mit Sorge die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse des Tyndall Centre for Climate Change Research zur Kenntnis, aus denen hervorgeht, dass die CO2-Emissionen im Jahr 2014 ein neues Rekordhoch von 40 Mrd. t/Jahr erreichen dürften und die künftigen CO2-Emissionen insgesamt 1,2 Billionen t nicht überschreiten dürfen, damit eine Wahrscheinlichkeit von 66 % gewahrt bleibt, den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur auf unter 2 C zu begrenzen;

4.

betont, dass mit dem Übereinkommen von 2015 dem Ziel entsprochen werden muss, die weltweiten Emissionen auf ein CO2-Budget zu beschränken, mit dem das Zwei-Grad-Ziel erreicht werden kann, und dass es darauf ausgerichtet sein sollte, die globalen CO2-Emissionen bis 2050 stufenweise ganz zu beseitigen;

5.

erinnert daran, dass im Rahmen des UNFCCC-Prozesses geprüft wird, sich langfristig ein anspruchsvolleres Ziel zu setzen und den Temperaturanstieg auf 1,5 C zu begrenzen;

6.

betont, dass es Ländern aller Kategorien des Bruttonationaleinkommens laut dem New Climate Economy Report „Better Growth, Better Climate“ möglich ist, nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu schaffen und gleichzeitig die immensen Risiken des Klimawandels zu senken;

7.

erwartet, dass die neue Kommission vorausschauend agiert, was die Bekämpfung der globalen Klimakrise und die Finanzierung zusätzlicher Klimaschutzmaßnahmen angeht; fordert die Kommission auf, deutlich zu machen, dass die Herausforderung des Klimawandels zu ihren wichtigsten strategischen Prioritäten gehört, und ihre Organisation auf allen Ebenen und in allen Bereichen innen- und außenpolitischer Belange entsprechend zu gestalten, unter anderem — im Einklang mit den Empfehlungen des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für das Recht auf Nahrung — durch Investitionen in nachhaltige Landwirtschaft und in nachhaltigen Verkehr;

8.

fordert, dass die globale Klimapolitik auf der Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen (UNCED) von 1992 basieren muss und dass sie ein integraler Bestandteil der globalen Bemühungen zur Förderung von nachhaltiger Entwicklung auf der ganzen Welt sein muss; betont, dass die Klimapolitik in diesem größeren Kontext gesehen werden und mit den Folgemaßnahmen der Konferenz von Rio, den Millenniums-Entwicklungszielen und der Agenda für den Zeitraum nach 2015 verknüpft werden muss;

Förderung der Durban-Plattform

9.

erinnert an die Zusammenfassung des Klimagipfels der Vereinten Nationen durch den Generalsekretär der Vereinten Nationen, der betonte, dass viele Staats- und Regierungschefs aus allen Regionen, d. h. aus Regionen mit unterschiedlichstem wirtschaftlichem Entwicklungsstand, dafür plädiert haben, dass der Höchststand der Treibhausgasemissionen vor 2020 erreicht werden sollte, die Emissionen danach drastisch gesenkt werden sollten und in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts Klimaneutralität erreicht werden sollte;

10.

fordert, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten bei der 20. Konferenz der Vertragsparteien in Lima eine bedeutende, konstruktive Rolle spielen, um die notwendigen Voraussetzungen für ein erfolgreiches globales verbindliches Klimaübereinkommen in Paris im Jahr 2015 zu schaffen; betont, dass die Regierungen der Welt — auch gegenüber zukünftigen Generationen — eine gemeinsame Verantwortung dafür tragen, angemessene Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen;

11.

weist erneut darauf hin, dass sich in Warschau alle Vertragsparteien auf ihrer 19. Konferenz auf den UNFCCC-Beschluss 1 verständigt haben, dem zufolge alle Vertragsparteien dazu aufgefordert sind, die Vorbereitungen für ihre beabsichtigten nationalen Beiträge in ihren Ländern einzuleiten oder, falls notwendig, zu intensivieren und weit vor der 21. Konferenz der Vertragsparteien klar, transparent und verständlich über diese Vorbereitungen zu informieren und dabei konkrete Zahlen vorzulegen, wobei die Vertragsparteien, die dazu bereit sind, diese Informationen bereits bis zum ersten Quartal 2015 bereitstellen sollten; fordert die Vertragsparteien auf, dafür zu sorgen, dass ihre beabsichtigten nationalen Beiträge dem auf das Zwei-Grad-Ziel abgestimmten CO2-Budget sowie dem Ziel entsprechen, den Höchststand der weltweiten Emissionen möglichst bald zu erreichen;

12.

fordert, dass auf der Konferenz in Lima vorab Anforderungen für die Bereitstellung von Informationen festgelegt werden, damit die beabsichtigten nationalen Beiträge transparent, quantifizierbar und vergleichbar sind und entsprechend der Beitragsart aufgeschlüsselt werden; fordert darüber hinaus, dass auf der Konferenz von Lima eine Bewertungsphase vereinbart wird, die im Vorfeld der Konferenz der Vertragsparteien in Paris durchgeführt wird, damit geprüft werden kann, ob die nationalen beabsichtigen Beiträge insgesamt ausreichen, um einen Temperaturanstieg von weniger als 2 C zu bewerkstelligen, und ob sie objektiv und gerecht auf die einzelnen Parteien verteilt sind;

13.

betont, dass die Länder, die sich bereits zu einer Emissionssenkung in allen Wirtschaftszweigen verpflichtet haben, eine noch stärkere Senkung ihrer Emissionen umsetzen sollten und dass die anderen Länder, insbesondere jene mit den höchsten Emissionen und jene, die die größte Verantwortung tragen und über die größten Kapazitäten verfügen, gleichfalls Ziele für alle Wirtschaftszweige festlegen sollten, die eine Deckelung der Emissionen und eine Senkung der Treibhausgasintensität umfassen;

14.

fordert eine allgemeine Neubelebung der Klimaschutzpolitik der EU und eine rasche Einigung auf ehrgeizige, verbindliche Ziele für Emissionssenkungen, Energieeffizienz und die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen — ausgenommen sozial- und umweltschädliche Biokraftstoffe — bis 2030, was dazu beitragen würde, Impulse für internationale Klimaschutzdiskussionen zu setzen, und der Verpflichtung der EU entspricht, ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 gegenüber den Werten von 1990 um 80 bis 95 % zu senken;

15.

weist erneut darauf hin, dass die EU durch einen ambitionierten Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 ihre Pionierstellung wahren und die internationalen Partner darin bestärken könnte, ihre Ambitionen entsprechend anzuheben;

16.

betont, dass das Europäische Parlament die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert hat, für die EU für das Jahr 2030 das verbindliche Ziel festzulegen, die nationalen Treibhausgasemissionen gegenüber den Werten von 1990 um mindestens 40 % zu senken, und — im Einklang mit der Forschung bezüglich des Potenzials für kostenwirksame Energieeinsparungen — ein verbindliches EU-Energieeffizienzziel von 40 % bis 2030 festzulegen sowie das verbindliche Ziel, dass die EU bis 2030 mindestens 30 % des Gesamtendenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energieträgern gewinnt; fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Ziele im Rahmen ihrer laufenden Debatten zu berücksichtigen;

Bestandteile des Übereinkommens von 2015

17.

betont, dass das Übereinkommen des Jahres 2015 von Anfang an, d. h. schon bei seiner Annahme in Paris, ambitioniert sein muss, damit die Welt auf dem richtigen Weg bleibt, was das Ziel angeht, den Temperaturanstieg auf unter 2 C zu begrenzen, und fordert die EU auf, mit ihren internationalen Partnern darauf hinzuarbeiten;

18.

vertritt die Auffassung, dass auf der Konferenz in Lima die Hauptpunkte des Übereinkommens dargelegt werden sollten, das im Jahr 2015 geschlossen werden soll, und dass dabei auf den Fortschritten aufgebaut werden sollte, die bis 2014 im Rahmen der Durban-Plattform erreicht werden, und weist erneut darauf hin, dass Eindämmungs- und Anpassungsmaßnahmen, die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen sowie die Mittel für die entsprechende Umsetzung einen wesentlichen Teil des Übereinkommens ausmachen, das im Jahr 2015 getroffen werden soll;

19.

fordert die EU auf, alle Vertragsparteien in ihre Tätigkeiten im Hinblick auf ein ambitioniertes und gerechtes Übereinkommen im Jahr 2015 einzubeziehen, wobei das Übereinkommen sowohl mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen im Einklang stehen als auch auf die Berücksichtigung künftiger wissenschaftlicher Erkenntnisse und neue Umstände ausgerichtet sein sollte, sodass es noch weit nach 2020 seinen Zweck erfüllt und anwendbar bleibt; betont daher, dass ein Mechanismus benötigt wird, mit dem die Verpflichtungen in Bezug auf die Eindämmung regelmäßig überprüft werden können, sodass die Vertragsparteien ihre Verpflichtungen in Bezug auf das Zwei-Grad-Ziel ausweiten können, ohne dass das Übereinkommen neu verhandelt werden muss;

20.

betont, dass wirksame Einhaltungsvorschriften benötigt werden, die für alle Parteien gelten, die das Übereinkommen im Jahr 2015 schließen; betont, dass mit dem Übereinkommen des Jahres 2015 Transparenz und Rechenschaftspflicht auf der Grundlage gemeinsamer Regelungen, einschließlich Bestimmungen über die Rechnungslegung und Vorkehrungen in Bezug auf Überwachung, Berichterstattung und Prüfung, gefördert werden sollten; betont, dass die Bestimmungen in Abhängigkeit von der Art der Zusagen, für die sich die Vertragsparteien entscheiden, unterschiedlich gestaltet sein sollten und dass dabei aus den Erfahrungen des Rahmenübereinkommens und des dazugehörigen Kyoto-Protokolls geschöpft werden sollte;

21.

ist der Ansicht, dass die Lastenteilung auf den Grundsätzen der Fairness beruhen sollte, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf den aktuellen und den akkumulierten früheren Treibhausgasmissionen und auf den Kapazitäten liegen sollte, die beispielsweise anhand von Daten über das Pro-Kopf-BIP, Indizes für menschliche Entwicklung und Armut sowie Daten, die ein Bild des Ausmaßes der Schwierigkeiten einer Reduzierung oder Begrenzung der Emissionen vermitteln, beurteilt werden sollten; weist darauf hin, dass Fortschritte bei der Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen für den allgemeinen Fortschritt hin zu einem neuen Klimaübereinkommen von Bedeutung sind;

Ziele für den Zeitraum vor 2020 und Kyoto-Protokoll

22.

betont insbesondere, dass in Bezug auf die „Gigatonnen-Lücke“ zwischen den wissenschaftlichen Erkenntnissen und den derzeitigen Zusagen der Vertragsparteien für den Zeitraum bis 2020 unbedingt Fortschritte erzielt werden müssen; fordert die Vertragsparteien, die noch keine Zusagen vorgelegt haben, auf, dies zu tun; betont, dass auch weitere politische Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit die „Gigatonnen-Lücke“ überwunden werden kann, einschließlich Maßnahmen, die auf Energieeffizienz, wesentliche Energieeinsparungen, erneuerbare Energieträger, die schrittweise Einstellung der Produktion von FKW, die schrittweise Abschaffung der Beihilfen für fossile Brennstoffe und die Ausweitung der Erhebung von Kosten für CO2-Emissionen;

23.

fordert alle Vertragsparteien, internationalen Organisationen, Akteure auf subnationaler Ebene und nichtstaatlichen Organisationen auf, schnellstmöglich nationale Maßnahmen und internationale Initiativen für die Zusammenarbeit auszuarbeiten oder gegebenenfalls auszuweiten oder umzusetzen, um die „Gigatonnen-Lücke“ zu schließen, insbesondere auf der Grundlage der Initiativen, die auf dem durch den Generalsekretär der Vereinten Nationen einberufenen Klimagipfel dargelegt wurden (beispielsweise die Koalition für Klima und saubere Luft), und der politischen Dialoge zur Ermittlung hochwirksamer Perspektiven für das Klima, die Entwicklung und das Wachstum, die im Rahmen des UNFCCC auf fachlicher und politischer Ebene geführt werden;

24.

ersucht die EU und die Mitgliedstaaten im Hinblick auf den immensen Überschuss an Einheiten zur Erfüllung der Verpflichtungen im Rahmen des Kyoto-Protokolls ((zugeteilte Menge handelbarer Einheiten (AAU), zertifizierte Emissionsreduktionen (CER) und Emissionsreduktionseinheiten (ERU)), der für den zweiten Verpflichtungszeitraum des Kyoto-Protokolls auf die Konten der Union oder der Mitgliedstaaten übertragen werden soll, gemäß dem Beschluss 1 der 8. Konferenz der Vertragsparteien, in dessen Rahmen die Vertragsparteien aufgefordert werden, ihre Zusagen in Bezug auf Emissionssenkungen im Hinblick auf den zweiten Verpflichtungszeitraum bis 2014 zu prüfen, eine bestimmte Anzahl von Einheiten zu löschen, um Übereinstimmung mit den vorhergesagten tatsächlichen Emissionen und mit einem kosteneffizienten einzelstaatlichen Emissionsreduktionspfad zur Erreichung der Klimaziele der EU für 2050 herzustellen;

25.

sieht der multilateralen Bewertung erwartungsvoll entgegen, die die EU, einige Mitgliedstaaten und weitere Vertragsparteien vornehmen wollen, um die Fortschritte bei ihren Reduktionszielen für das Jahr 2020 auf der Konferenz von Lima als Teil des internationalen Bewertungs- und Überprüfungsprozesses (International Assessment and Review) zu bemessen; vertritt die Auffassung, dass diese Form der Transparenz notwendig ist, damit die Parteien die wechselseitigen Bemühungen verstehen und zwischen ihnen Vertrauen entsteht;

26.

stellt fest, dass sich die EU auf dem Weg zu Emissionssenkungen befindet, die das derzeitige Ziel von 20 % bei weitem übertreffen, und weist erneut darauf hin, dass die EU angeboten hat, ihr Emissionsziel auf 30 % bis 2020 anzuheben, wenn andere Länder mit hohen Emissionen sich zu vergleichbaren Emissionssenkungen verpflichten;

27.

stellt klar, dass der zweite Verpflichtungszeitraum des Kyoto-Protokolls in seinem Umfang zwar begrenzt ist, jedoch als sehr wichtiger Zwischenschritt betrachtet werden sollte, und fordert die Vertragsparteien, einschließlich der Mitgliedstaaten der EU, daher auf, den zweiten Verpflichtungszeitraum rasch zu ratifizieren;

28.

betont, dass durch Wiederverwendung und Recycling ein Beitrag zur Verringerung der Treibhausgasemissionen geleistet werden kann, weil der Rohstoffverbrauch eine bedeutende Treibhausgasemissionsquelle darstellt; bekräftigt, dass ein Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit einer höheren Recyclingquote vollzogen werden muss;

29.

stellt fest, dass die EU dadurch einen entscheidenden Beitrag zur Verringerung der Emissionen leisten muss, dass sie Maßnahmen ergreift, mit denen die Ausweitung der Förderung nicht konventioneller fossiler Brennstoffe, die zu hohen Treibhausgasemissionen führen, wie beispielsweise Teersand, gestoppt wird;

30.

stellt fest, dass viele Länder bereits mit gutem Beispiel vorangehen und zeigen, dass emissionsarme Entwicklung und Wirtschaftswachstum Hand in Hand gehen; betont, dass ein solides internationales Übereinkommen einen Anreiz für weitere ambitionierte Maßnahmen auf nationaler Ebene darstellt;

Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen

31.

weist erneut darauf hin, dass sich die EU und die Mitgliedstaaten verpflichtet haben, mehr Mittel für die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen bereitzustellen, damit sie ihren Anteil zu der Verpflichtung aus der Vereinbarung von Kopenhagen leisten, den globalen Klimaschutzfonds mit Finanzmitteln auszustatten und gemeinsam aus einer großen Bandbreite an Quellen, d. h. öffentlich und privat, bilateral und multilateral, einschließlich alternativer Finanzierungsquellen, bis 2020 einen Betrag von jährlich 100 Mrd. USD aufzubringen; fordert die anderen Geberländer auf, ihren Anteil beizutragen, damit weitere Mittel für die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen bereitgestellt werden können;

32.

fordert die EU auf, sich im Einklang mit den bereits bestehenden Zusagen auf einen Fahrplan für die Aufstockung kalkulierbarer, neuer und zusätzlicher Finanzmittel im Hinblick auf die Erreichung eines fairen Anteils an den 100 Mrd. USD bis 2020 zu einigen und einen Mechanismus der Rechenschaftspflicht und Kontrolle einzusetzen; begrüßt die vor kurzem getätigten Zusagen für Beiträge zur finanziellen Ausstattung des globalen Klimaschutzfonds und fordert die anderen Länder auf, ihren entsprechenden Anteil vor dem Hintergrund zu entrichten, dass die Industrieländer in den kommenden drei Jahren für den globalen Klimaschutzfonds Darlehen in Höhe von 15 Mrd. USD bereitstellen sollen;

33.

fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre finanziellen Beiträge schon lange vor den Konferenzen zu leisten und ihre Ankündigungen zu den Finanzmitteln für Klimaschutzmaßnahmen besser mit der EU abzustimmen, damit sich die Kommunikation mit dritten Parteien über den Gesamtbeitrag einfacher gestaltet und die Verhandlungen möglichst wirksam beeinflusst werden; betont, dass von den finanziellen Zusagen, die anlässlich des von Ban Ki-moon einberufenen Gipfels getätigt wurden, ein gutes Signal ausging und dass sie die Außenwirkung der EU im Vorfeld der Verhandlungen in Lima positiv beeinflusst haben;

34.

erinnert daran, dass möglicherweise innovative Finanzierungsquellen benötigt werden, damit bis 2020 und darüber hinaus jährlich ein Betrag von 100 Mrd. USD bereitgestellt wird, und fordert die Staaten auf, in Lima entsprechende Optionen zu prüfen;

35.

fordert erneut, dass Einnahmen aus marktgestützten Instrumenten für die Senkung der globalen Emissionen des Luft- und des Schiffsverkehrs für die internationale Finanzierung des Klimaschutzes für den Zeitraum nach 2020 und für den globalen Klimaschutzfonds zweckgebunden werden; vertritt die Auffassung, dass die EU für das Übereinkommen des Jahres 2015 Vorschläge für eine angemessene, kalkulierbare Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen vorlegen sollte;

36.

fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, einen Teil der Einnahmen aus den CO2-Märkten für die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen und Entwicklungshilfe in Entwicklungsländern zu verwenden; weist jedoch darauf hin, dass bei diesem Mechanismus große Schwierigkeiten auftreten, da die Einnahmen gleichzeitig mit den globalen Preisen für CO2-Emissionsberechtigungen stark gefallen sind; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Wirksamkeit des Systems der Union für den Handel mit Emissionsberechtigungen (ETS) deutlich zu steigern, um eine Abstimmung auf die prognostizierten tatsächlichen Emissionen und einen kostenwirksamen EU-internen Emissionspfad im Hinblick auf das Klimaschutzziel der Union für 2050 zu erreichen, wodurch dann beträchtliche Ressourcen freigesetzt werden dürften, die für die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen genutzt werden könnten;

37.

fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Rolle privater Finanzmittel im Zusammenhang mit der zusätzlichen Hebelfinanzierung klar zu definieren und gleichzeitig anzuerkennen, dass dadurch der Bedarf an öffentlicher Finanzierung insbesondere für Anpassungsmaßnahmen nicht ersetzt werden kann, und fordert sie darüber hinaus auf, zu betonen, dass über eine solche Finanzierung transparent berichtet und Rechenschaft abgelegt werden muss, und dafür zu sorgen, dass die einschlägigen Sozialvorschriften und Umweltsicherheitsvorkehrungen umgesetzt werden;

Anpassung, Verluste und Schäden

38.

fordert die hoch entwickelten Volkswirtschaften auf, ihre bereits vorhandene fortgeschrittene Infrastruktur für die Förderung, den Ausbau und die Entwicklung nachhaltigen Wachstums nutzbar zu machen und sich zu verpflichten, die Entwicklungsländer darin zu unterstützen, eigene Kapazitäten aufzubauen, damit dafür gesorgt ist, dass in allen Teilen der Welt ein Wirtschaftswachstum erreicht wird, durch das die Umwelt nicht weiter beeinträchtigt wird;

39.

betont, dass Anpassungsmaßnahmen unerlässlich sind und im Rahmen des neuen Übereinkommens eine zentrale Bedeutung erhalten müssen; betont, dass es für die globale Wirtschaft und die nationalen Volkswirtschaften günstiger ist, jetzt auf eine Senkung der Treibhausgasemissionen hinzuwirken, und dass so auch die Anpassungsmaßnahmen weniger kostenintensiv wären; fordert alle Länder auf, angemessene Maßnahmen zur Planung, Anpassung und Reaktion in Bezug auf die Auswirkungen des Klimawandels zu treffen, um ihre Einwohner, Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt zu schützen und eine nachhaltige Entwicklung zu schaffen, die gegen die Auswirkungen des Klimawandels gewappnet ist; stellt fest, dass auf klimabedingte Risiken vor dem Hintergrund einer Welt im Wandel reagiert werden muss, wobei die Unsicherheit über das Ausmaß und den Zeitpunkt des Eintretens der Folgen des Klimawandels bestehen bleibt und der Wirksamkeit der Anpassung Grenzen gesetzt sind;

40.

stellt fest, dass die Entwicklungsländer, insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder und die kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern, am wenigsten zur steigenden Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre beigetragen haben, den negativen Auswirkungen des Klimawandels jedoch am stärksten ausgesetzt sind und am wenigsten in der Lage sind, sich an den Klimawandel anzupassen; fordert alle Länder, denen es möglich ist, auf, die am meisten gefährdeten Länder in deren Bemühungen, sich anzupassen und den Auswirkungen des Klimawandels zu begegnen, zu unterstützen, um für eine nachhaltige Entwicklung zu sorgen, die gegen die Auswirkungen des Klimawandels gewappnet ist, und fordert, dass Übereinkommen über die Stärkung der nationalen Verfahren zur Planung der Anpassung, die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen, den Technologietransfer und den Kapazitätsaufbau angestrebt werden;

41.

stellt fest, dass die Behandlung des Problems von Verlust und Schädigung im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Klimawandels in den Entwicklungsländern und den am wenigsten entwickelten Ländern, die besonders stark von den negativen Auswirkungen der Klimaänderungen bedroht sind, während der letzten beiden Konferenzen der Vertragsparteien im Mittelpunkt stand; weist darauf hin, dass die in Warschau gefassten Beschlüsse vollständig umgesetzt werden müssen und dass in Lima eine Weiterbehandlung erfolgen muss;

42.

betont, dass für eine Vorhersehbarkeit der Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen für Entwicklungsländer gesorgt werden muss, um sie in ihren Bemühungen um die Eindämmung des Klimawandels und die entsprechenden Anpassung zu unterstützen; betont in diesem Zusammenhang, dass die Länder, die in den globalen Klimaschutzfonds einzahlen, klarstellen müssen, welche Finanzierungsquellen genutzt und wie diese Gelder beschafft werden, da anhand solcher Informationen vorhergesehen werden könnte, welche Einnahmen im Hinblick auf die Entwicklungsländer erzielt werden;

43.

räumt ein, dass es schwierig ist, Klimaschutz- und Entwicklungshilfemaßnahmen und deren zahlreiche Synergien auf Länderebene zu trennen, besteht aber darauf, dass es auch künftig möglich sein muss, zuverlässig und transparent zu beurteilen, inwiefern der Grundsatz der Zusätzlichkeit beachtet wurde;

44.

bedauert, dass die Ausgaben für Eindämmungs- und Anpassungsmaßnahmen zwar steigen, aber dadurch konterkariert werden, dass die meisten Regierungen — auch Regierungen von Industrieländern — die Erzeugung und Nutzung fossiler Brennstoffe nach wie vor aktiv subventionieren;

45.

betont, dass klimapolitische Maßnahmen auf geschlechtergerechten, partizipativen und auf Rechten basierenden Konzepten beruhen müssen und dass die Auswirkungen des Klimawandels insbesondere eingedämmt werden müssen, um arme, marginalisierte Menschen und Gemeinschaften zu unterstützen;

Land- und Forstwirtschaft

46.

betont, dass die Landnutzung (die landwirtschaftliche und forstliche sowie andere Formen der Landnutzung) zu den am stärksten gefährdeten und angreifbaren volkswirtschaftlichen Bereichen zählt, während sie gleichzeitig ein bedeutendes kostenwirksames Potenzial für die Eindämmung der Auswirkungen und die Ausweitung der Resilienz aufweist; betont, dass alle Parteien in ihre nationalen Beiträge eine entsprechende Komponente aufnehmen sollten, einschließlich geeigneter gemeinsamer Messsysteme zur Beobachtung und Verifizierung quantifizierbarer Fortschritte in Bezug auf einige zusammenhängende Ziele (d. h. Eindämmungsmaßnahmen, Produktivität und Resilienz) und der entsprechenden Berichte; betont, dass in dem Übereinkommen ein umfassender Rahmen für die Rechnungslegung in Bezug auf Emissionsquellen und -senken durch Landnutzung niedergelegt werden sollte;

47.

betont, dass der Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen angesichts des Klimawandels besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss;

Internationaler Luft- und Seeverkehr

48.

weist erneut darauf hin, dass dem Luft- und Seeverkehr bei der Reduzierung der Treibhausgasemissionen eine große Bedeutung zukommt und dass rasch Fortschritte erreicht werden müssen und Engagement gezeigt werden muss, damit die Internationale Seeschifffahrtsorganisation und die Internationale Zivilluftfahrtorganisation rechtzeitig zufriedenstellende Ergebnisse vorweisen können, die dem Ausmaß und der Dringlichkeit der Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel entsprechen;

Diplomatie in der Klimapolitik

49.

hält es in diesem Zusammenhang für sehr wichtig, dass die EU als einer der Hauptakteure beim Streben nach Fortschritten im Hinblick auf ein internationales Übereinkommen auf der Konferenz mit einer Stimme spricht und in dieser Hinsicht Einigkeit demonstriert; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Standpunkte konkret mit jenem der EU abzustimmen; hebt hervor, dass die EU Druck auf diejenigen Vertragsparteien ausüben muss, die mit Blick auf die Verwirklichung des Zwei-Grad-Ziels noch nicht auf Kurs sind; fordert die Delegation der EU auf, zu betonen, welche Zusagen andere Regierungen im Rahmen der Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls getätigt haben;

50.

fordert die Mitgliedstaaten auf, in Bezug auf die Partnerstaaten der EU intensive diplomatische Bemühungen anzustrengen, um die Verhandlungspositionen der EU zu stärken, und sich in dieser Hinsicht mit dem Auswärtigen Dienst und der Kommission abzustimmen, und zwar auch über das Netz der Umweltdiplomatie;

51.

begrüßt, dass am 23. September 2014 in New York ein vom Generalsekretär der Vereinten Nationen einberufener Klimagipfel stattfand, auf dem zum ersten Mal seit der Konferenz in Kopenhagen über den Klimawandel gesprochen wurde und an dem mehr als 130 Staats- und Regierungschefs sowie zahlreiche Akteure der Zivilgesellschaft und aus der Wirtschaft teilnahmen; begrüßt insbesondere die Ankündigungen der Staats- und Regierungschefs, konkrete Maßnahmen zur Senkung der Emissionen treffen, in saubere Energieträger und in Wachstum mit geringen CO2-Emissionen investieren, die Erhebung von Kosten für CO2-Emissionen mittragen und zur Finanzierung der Klimaschutzmaßnahmen beitragen zu wollen; betont, dass die Nachverfolgung der Zusagen, die die Staats- und Regierungschefs in New York getätigt haben, wesentlich dafür sein wird, die Dynamik im Vorfeld der Konferenzen in Lima und Paris aufrechtzuerhalten;

52.

vertritt die Auffassung, dass die Glaubwürdigkeit der EU bei den Klimaschutzverhandlungen von den Ambitionen abhängt, die sie bei den Maßnahmen innerhalb der EU demonstriert;

53.

betont, dass im Rahmen der übergeordneten Agenda für den Zeitraum nach 2015 die Verpflichtung der internationalen Gemeinschaft zu nachhaltiger Entwicklung gestärkt werden sollte und dass mit ihr auch die internationalen Zusagen und Ziele, einschließlich der Klimaschutzziele, gefördert werden sollten;

54.

betont, dass die 21. Konferenz der Vertragsparteien eine einzigartige Gelegenheit dafür bietet, den Klimawandel einzudämmen und eine Verbindung zu der Arbeit der Vereinten Nationen an der Entwicklungsagenda für den Zeitraum nach 2015 sowie zu der Vorbereitung der Konferenz im März 2015 über den Hyogo-Rahmenaktionsplan für Katastrophenvorsorge herzustellen; fordert eine aktivere EU-Klimaschutzpolitik, um diese beiden Verfahren miteinander zu verknüpfen und somit nachhaltige, kohärente und ehrgeizige Entwicklungsziele zu verfolgen;

Industrie und Wettbewerbsfähigkeit

55.

erklärt sich besorgt darüber, dass die weltweiten CO2-Emissionen 2013 laut der Internationalen Energieagentur trotz eines Rückgangs der Emissionen in Europa und den Vereinigten Staaten gestiegen sind; regt daher an, die Festlegung unterschiedlicher Verantwortlichkeiten zu prüfen, damit jedes Land zu den globalen Anstrengungen in den Bereichen Industrie- und Energiepolitik beiträgt; fordert eine bessere Nutzung von Technologien wie Weltraumsatelliten für die genaue Erfassung von Emissions- und Temperaturdaten sowie eine transparente zwischenstaatliche Zusammenarbeit und einen entsprechenden Informationsaustausch;

56.

betont, dass Europa den Marktanteil seiner umweltfreundlichen Technologien weiter erhöhen sollte, auch in den Bereichen IKT, erneuerbare Energieträger, innovative und effiziente Technologien mit geringen CO2-Emissionen und insbesondere Energieeffizienztechnologien; betont, dass ein solider internationaler Regelungsrahmen Investitionen in die Senkung von CO2-Emissionen, die Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger förderlich wäre und sich durch einen solchen Rahmen für Unternehmen aus der EU, die in diesen Bereichen führend sind, neue Möglichkeiten eröffnen würden; weist darauf hin, dass mit innovativen nachhaltigen Investitionen für Wachstum und Beschäftigung gesorgt werden kann;

57.

vertritt die Auffassung, dass mit einem ambitionierten, rechtsverbindlichen Übereinkommen dazu beigetragen werden könnte, der Verlagerung von CO2-Emissionen zu begegnen und den Bedenken der einschlägigen Wirtschaftszweige, insbesondere der energieintensiven Wirtschaftszweige, in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit gerecht zu werden;

Forschung und Innovation

58.

betont, dass die Entwicklung und der Einsatz nachhaltiger bahnbrechender Technologien entscheidend sind, wenn es gelingen soll, den Klimawandel einzudämmen und die Partner der EU weltweit davon zu überzeugen, dass die Emissionen verringert und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert und mehr Arbeitsplätze geschaffen werden können;

59.

fordert eine Verpflichtung auf internationaler Ebene, die Investitionen im Bereich Forschung und Entwicklung zu erhöhen, um nachhaltige bahnbrechende Technologien in den entsprechenden Wirtschaftszweigen zu fördern; erachtet es als wesentlich, dass die EU mit gutem Beispiel vorangeht, indem sie die für Forschung vorgesehenen Ausgaben für den Nachweis innovativer klimafreundlicher und energieeffizienter Technologien nutzt und in diesem Bereich eine enge wissenschaftliche Zusammenarbeit mit internationalen Partnern wie den BRIC-Staaten und den USA aufbaut;

Energiepolitik

60.

begrüßt die aktuellen klimapolitischen Signale der Regierung der Vereinigten Staaten und der Regierung Chinas und ihre Bereitschaft, sich stärker in die globalen Anstrengungen zur Eindämmung des Klimawandels einzubringen; bedauert, dass die Pro-Kopf-Emissionen einiger Industrieländer nach wie vor steigen;

61.

stellt fest, dass das Verhalten der Marktteilnehmer, auch der Industrie und der Verbraucher, durch die Preise der einzelnen Energiequellen wesentlich mitbestimmt wird und dass der aktuelle internationale politische Rahmen nicht dazu geeignet ist, externe Kosten vollständig zu internalisieren, was dazu führt, dass nicht nachhaltige Verbrauchsgewohnheiten beibehalten werden; bekräftigt außerdem, dass ein weltweiter Markt für CO2-Emissionsberechtigungen mit ausreichend hohen Handelspreisen eine solide Grundlage dafür wäre, zum einen wesentliche Emissionssenkungen und zum anderen einheitliche Wettbewerbsbedingungen für die Industrie herbeizuführen; fordert die EU und ihre Partner auf, zu ermitteln, wie in naher Zukunft das EU-System für den Handel mit Emissionsberechtigungen und andere Handelssysteme, die auf einen weltweiten CO2-Emissionsmarkt abzielen, am besten miteinander verzahnt werden könnten, was wiederum eine größere Vielfalt bei den Senkungsoptionen ermöglichen, die Größe und Liquidität der Märkte verbessern, für Transparenz sorgen und schließlich auch zu einer effizienteren Ressourcenverteilung für die Energiewirtschaft und die Industrie führen könnte;

62.

fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst, damit die EU in internationalen Organisationen wie der Internationalen Energieagentur, der Internationalen Agentur für erneuerbare Energieträger, der Internationalen Partnerschaft für die Zusammenarbeit im Bereich der Energieeffizienz und der Internationalen Atomenergie-Organisation geschlossen auftreten und damit eine aktivere und einflussreichere Rolle spielen kann, vor allem, wenn es darum geht, Maßnahmen in den Bereichen nachhaltige Energie, einschließlich Energieeffizienz und Energiesicherheit, voranzutreiben;

63.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unter Federführung der Kommission unverzüglich konkrete Maßnahmen für die schrittweise Abschaffung aller Beihilfen mit umweltschädlicher Wirkung bis 2020, einschließlich Beihilfen für fossile Brennstoffe, zu treffen, wobei ein handlungsorientierter Ansatz verfolgt werden und eine Überwachung im Rahmen des Europäischen Semesters stattfinden sollte; fordert darüber hinaus, dass das im Rahmen des G-20-Gipfeltreffens in Pittsburgh festgelegte Ziel, Beihilfen für fossile Brennstoffe — die sich 2012 laut der IEA weltweit auf 544 Mrd. USD beliefen — schrittweise abzuschaffen, auf internationaler Ebene koordiniert umgesetzt wird, da sich dadurch die CO2-Emissionen erheblich reduzieren ließen und auch dazu beigetragen würde, das Haushaltsdefizit in vielen Ländern abzubauen; begrüßt die auf dem G-20-Gipfeltreffen in Sankt Petersburg geäußerte Absicht, ein Peer-Review-System für die Abschaffung von Beihilfen für fossile Brennstoffe einzuführen; bedauert, dass in Bezug auf konkrete Maßnahmen zur Umsetzung dieses Ziels keine Fortschritte erzielt worden sind; fordert eine Überprüfung des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (CDM), wobei ein besonderer Schwerpunkt auf negative Auswirkungen von CDM-Projekten auf die Menschenrechte, Ernährungssicherheit und die Umwelt gelegt werden sollte;

64.

bedauert, dass das Energieeinsparpotenzial weder international noch in der EU angemessen ausgeschöpft wird; betont, dass durch Energieeinsparungen Arbeitsplätze geschaffen, Kosten gesenkt, die Energieversorgungssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit verbessert und Emissionen reduziert werden können und darüber hinaus auch wesentlich dazu beigetragen wird, Emissionen und Wirtschaftswachstum voneinander zu entkoppeln; fordert die Europäische Union auf, in internationalen Verhandlungen auf mehr Aufmerksamkeit und auf ein verstärktes Handeln in Bezug auf Energieeinsparungen zu drängen, und zwar bei der Erörterung des Technologietransfers, der Entwicklungspläne für Entwicklungsländer und der Finanzhilfe; betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ambitionierte Energieeffizienzziele festlegen und erreichen müssen, um glaubwürdig zu sein; betont, dass die Energieverschwendung in den Bereichen Bauwirtschaft und Verkehr, bei elektrischen Anlagen in Wohnhäusern und bei Haushaltsgeräten verringert werden muss, damit möglichst viel Energie eingespart und so effizient wie möglich genutzt wird;

65.

hält es für wichtig, Verkehrssysteme mit niedrigem Energieverbrauch sowie auf Wasserstoffbasis einzuführen;

FKW und das Montreal-Protokoll

66.

fordert die Vertragsparteien auf, insbesondere die Abstimmungs- und Entscheidungsmechanismen des erfolgreichen Montreal-Protokolls, seinen abweichenden Ansatz zu Zuständigkeiten und seine Durchsetzungs- und Sanktionsmechanismen sowie seine Finanzierung als Beispiel zu prüfen, dem auch im Rahmen des UNFCCC gefolgt werden könnte; fordert die EU auf, die Anstrengungen zur Regulierung der weltweiten schrittweisen Einstellung der Produktion von FKW im Rahmen des Montreal-Protokolls zu intensivieren;

67.

weist darauf hin, dass die EU ambitionierte Rechtsvorschriften zur Senkung von FKW um 79 % bis 2030 erlassen hat, da klimafreundliche Alternativen weit verbreitet sind und deren Potenzial voll ausgeschöpft werden sollte; stellt fest, dass die Einstellung der Nutzung von FKW in Bezug auf Eindämmungsmaßnahmen innerhalb und außerhalb der EU ein einfach erreichbares Ziel darstellt, und fordert die EU auf, sich aktiv an der Ergreifung globaler Maßnahmen in Bezug auf FKW zu beteiligen;

68.

begrüßt das Diskussionspapier über die schrittweise Einstellung der Produktion von FKW, das die EU den Vertragsparteien des Montreal Protokolls vorgelegt hat, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, in der 27. Tagung der Vertragsparteien des Montreal Protokolls 2015 einen förmlichen Änderungsantrag einzubringen und erörtern zu lassen;

Delegation des Europäischen Parlaments

69.

ist der Ansicht, dass die EU-Delegation bei den Verhandlungen über den Klimawandel eine entscheidende Rolle spielt, und hält es daher für nicht hinnehmbar, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments bei vorherigen Konferenzen der Vertragsparteien nicht an den EU-Koordinierungssitzungen teilnehmen konnten; verlangt, dass zumindest der Leiter der Delegation des Europäischen Parlaments an EU-Koordinierungssitzungen in Lima teilnehmen darf;

o

o o

70.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Sekretariat des VN-Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen mit der Bitte um Weiterleitung an alle Vertragsparteien, die nicht der EU angehören, zu übermitteln.


(1)  ABl. L 8 vom 13.1.2009, S. 3.

(2)  ABl. C 285 E vom 21.10.2010, S. 1.

(3)  ABl. C 341 E vom 16.12.2010, S. 25.

(4)  ABl. C 99 E vom 3.4.2012, S. 77.

(5)  ABl. C 153 E vom 31.5.2013, S. 83.

(6)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0452.

(7)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0443.

(8)  ABl. C 67 E vom 18.3.2010, S. 44.

(9)  ABl. C 251 E vom 31.8.2013, S. 75.

(10)  Angenommene Texte, P7_TA(2014)0094.

(11)  http://www.eia.gov/forecasts/ieo/?src=Analysis-b2

(12)  http://www.imf.org/external/pubs/ft/survey/so/2013/int032713a.htm

(13)  http://documents.worldbank.org/curated/en/2014/06/19703432/climate-smart-development-adding-up-benefits-actions-help-build-prosperity-end-poverty-combat-climate-change-vol-1-2-main-report


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