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Document 52014DC0689
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL PROGRESS TOWARDS ACHIEVING THE KYOTO AND EU 2020 OBJECTIVES (required under Article 21 of Regulation (EU) No 525/2013 of the European Parliament and of the Council of 21 May 2013 on a mechanism for monitoring and reporting greenhouse gas emissions and for reporting other information at national and Union level relevant to climate change and repealing Decision No 280/2004/EC)
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT FORTSCHRITTE BEI DER ERREICHUNG DER ZIELE VON KYOTO UND VON EUROPA 2020 (gemäß Artikel 21 der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Union und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 280/2004/EG)
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT FORTSCHRITTE BEI DER ERREICHUNG DER ZIELE VON KYOTO UND VON EUROPA 2020 (gemäß Artikel 21 der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Union und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 280/2004/EG)
/* COM/2014/0689 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT FORTSCHRITTE BEI DER ERREICHUNG DER ZIELE VON KYOTO UND VON EUROPA 2020 (gemäß Artikel 21 der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Union und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 280/2004/EG) /* COM/2014/0689 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT UND DEN RAT FORTSCHRITTE BEI DER ERREICHUNG DER ZIELE VON
KYOTO UND VON EUROPA 2020 (gemäß Artikel 21 der Verordnung
(EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai
2013 über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für
die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere
klimaschutzrelevante Informationen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Union
und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 280/2004/EG)
Inhalt 1............ Zusammenfassung. 4 2............ Fortschritte bei der
Verwirklichung des Kyoto-Ziels 2013-2020 und der Ziele von Europa 2020 6 2.1......... Der zweite
Verpflichtungszeitraum des Kyoto-Protokolls. 6 2.2......... EU-Reduktionsziel für
THG-Emissionen bis 2020. 7 2.2.1...... Die Fortschritte der EU.. 7 2.2.2...... Fortschritte der
Mitgliedstaaten. 7 3............ Übererfüllung der
Kyoto-Ziele im ersten Verpflichtungszeitraum (2008-2012) 9 3.1......... EU–28. 10 3.2......... EU–15. 10 3.3......... Erfüllung der
Zielvorgaben auf Ebene der Mitgliedstaaten. 11 4............ Entwicklung der
THG-Emissionen in der EU.. 12 4.1......... THG-Emissionen im Jahr
2012 im Vergleich zum Jahr 2011. 12 4.2......... Konvergenz der
Pro-Kopf-Treibhausgasintensitäten und -emissionen. 13 4.3......... Ex-post-Evaluierung der
Triebkräfte der CO2-Emissionsreduktionen. 15 4.4......... Auswirkungen des
Luftverkehrs auf das globale Klima. 16 5............ Stand der Umsetzung
der EU-Klimapolitik. 17 5.1......... Verringerung der
Emissionen. 17 5.1.1...... Vorbereitung des Rahmens
für die Klima- und Energiepolitik bis 2030. 17 5.1.2...... EU EHS. 18 5.1.3...... Sonstige politische
Strategien und Maßnahmen. 18 5.2......... Anpassung an den
Klimawandel 19 5.3......... Finanzierung von
Klimaschutzmaßnahmen. 20 5.3.1...... Versteigerungserlöse. 20 5.3.2...... Einbindung der Klimapolitik
in alle Bereiche des EU-Haushalts. 22 6............ Die Lage in den
Bewerberländen und möglichen Bewerberländern. 23 6.1......... EU-Bewerberländer
(Albanien, Island, Türkei, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien,
Montenegro und Serbien) 23 6.2......... Mögliche Bewerberländer
(Bosnien und Herzegowina und Kosovo*) 24 1. Zusammenfassung Auf Kurs
bei der Erfüllung der Kyoto-Ziele Im Jahr 2012
erreichten die Emissionen den niedrigsten Stand seit dem Jahr 1990. Die
Treibhausgas-Gesamtemissionen (THG-Gesamtemissionen)[1] in der EU (ohne
Emissionen des internationalen Luftverkehrs und ohne die Emissionsquellen und
-senken durch Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF))
lagen um 19,2 % unter dem Stand von 1990 und um 21,6 % unter dem
Stand des Kyoto-Basisjahres. Nach vorläufigen Schätzungen gingen die
Gesamtemissionen im Jahr 2013 um weitere 1,8 % zurück. Während des
ersten Verpflichtungszeitraums (2008-2012) übertrafen die Mitgliedstaaten der
EU-28 ihre Ziele um 4,2 Gt CO2-Äquivalent (CO2-Äq.).
Während des
zweiten Verpflichtungszeitraums (2013-2020) wird nach den Prognosen der
Mitgliedstaaten erwartet, dass die Gesamtemissionen (ohne LULUCF und
internationalen Luftverkehr) um 23 % unter denen des Basisjahres liegen.
Die EU ist somit durchweg im Begriff, ihre Kyoto-Ziele für den zweiten
Verpflichtungszeitraum (VZ2) zu erfüllen und potenziell um 1,4 Gt CO2–Äq.
überzuerfüllen. Die potenzielle
kumulative Gesamtübererfüllung wird für den Zeitraum 2008–2010 auf etwa
5,6 Gt CO2-Äq. geschätzt, das ist mehr als die
EU-Gesamtemissionen im Jahr 2012. Abbildung 1:
Gesamt-Übererfüllung während des ersten Verpflichtungszeitraums (2008-2012) des
Kyoto-Protokolls und prognostizierte Übererfüllung während des zweiten
Verpflichtungszeitraums (2013-2020) (EU-28) Quelle:
Europäische Kommission, EUA Auf Kurs
bei der Erfüllung der THG-Ziele von Europa 2020 Die
Gesamtemissionen der EU gemessen am Geltungsbereich des Klima- und
Energiepakets (ohne LULUCF und ohne internationalen Luftverkehr) lagen bereits
im Jahr 2012 um 18 % unter den Werten von 1990 und liegen 2013
voraussichtlich um rund 19 % darunter. Nach den
Prognosen der Mitgliedstaaten, die auf derzeit laufenden Maßnahmen basieren,
werden die Emissionen im Jahr 2020 um 21 % unter den Emissionen des Jahres
1990 liegen[2].
Die EU liegt bei der Erfüllung ihrer Ziele zur Verringerung der THG-Emissionen
innerhalb der EU also auf Kurs. Allerdings müssen
noch 13 Mitgliedstaaten zusätzliche politische Strategien und Maßnahmen
umsetzen, um ihre nationalen Ziele für die Emissionssenkung bis zum Jahr 2020
in jenen Sektoren zu erreichen, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem
(EU-EHS) fallen. Außerdem liegen die vorläufigen geschätzten Emissionsdaten des
Jahres 2013[3]
für Deutschland, Luxemburg[4]
und Polen über den jeweiligen Zielwerten nach der Lastenteilungsentscheidung. Erfolgreiche
Entkopplung von Wirtschaftstätigkeit und THG-Emissionen Im Zeitraum
1990-2012 stieg das kombinierte BIP in der EU um 45 %, während die
THG-Gesamtemissionen (ohne LULUCF und internationalen Luftverkehr) um 19 %
zurückgingen. Demzufolge verringerte sich die Treibhausgasemissionsintensität
in der EU von 1990 bis 2012 um fast die Hälfte. Diese Entkopplung war in allen
Mitgliedstaaten festzustellen. Abbildung 2: Entwicklung des BIP (in realen Werten), der
THG-Emissionen und der Emissionsintensität (d. h. Verhältnis zwischen
Treibhausgasemissionen und BIP): Index (1990 = 100) Quelle: EUA, GD ECFIN (Ameco-Datenbank), Eurostat Die im Klima- und
Energiebereich durchgeführten strukturpolitischen Maßnahmen trugen erheblich zu
der seit 2005 in der EU zu beobachtenden Emissionssenkung bei[5]. Die Wirtschaftskrise
war für weniger als die Hälfte des im Zeitraum 2008-2012 beobachteten Rückgangs
verantwortlich. 2. Fortschritte bei der
Verwirklichung des Kyoto-Ziels 2013-2020 und der Ziele von
Europa 2020 2.1. Der zweite
Verpflichtungszeitraum des Kyoto-Protokolls Für den zweiten
Verpflichtungszeitraum gingen die EU, ihre 28 Mitgliedstaaten und Island die
Verpflichtung ein, die durchschnittlichen jährlichen Emissionen im Zeitraum
2013-2020 gemeinsam um 20 % gegenüber dem Basisjahr zu verringern. Nach den auf die
derzeitigen Maßnahmen gestützten Prognosen, die von den Mitgliedstaaten
vorgelegt wurden (ohne LULUCF und Kyoto-Mechanismen), dürften die
Gesamtemissionen ohne LULUCF und den internationalen Luftverkehr im Jahr 2020
um 22 % unter denen des Jahres 1990 und um 25 % unter denen des
Basisjahrs liegen. Hinsichtlich
LULUCF geht aus den vorläufigen Prognosen hervor, dass die EU insgesamt von
einer kleinen Nettosenke profitieren könnte. Allerdings variiert dies von
Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. Außerdem sind im Zuge der weiteren technischen
Bestandsaufnahme hinsichtlich der Referenzwerte für die Waldbewirtschaftung
noch weitere Änderungen möglich. 2.2. EU-Reduktionsziel für
THG-Emissionen bis 2020 2.2.1. Die Fortschritte der EU Gemäß
dem 2009 verabschiedeten Klima- und Energiepaket muss die EU die THG-Emissionen
bis 2020 um 20 % gegenüber 1990 reduzieren[6],
was einer Reduktion um 14 % gegenüber 2005 entspricht. Diese Anstrengungen
verteilen sich entsprechend der Lastenteilungsentscheidung auf Sektoren, die
unter das Emissionshandelssystem (EU-EHS) fallen, und auf Nicht-EHS-Sektoren.
Während im EU-EHS eine EU-weite Obergrenze vorgegeben ist, sind in der
Lastenteilungsentscheidung jährliche Emissionszuweisungen für die
Nicht-EHS-Sektoren in jedem Mitgliedstaat festgelegt. Nach
den aktualisierten Prognosen der Mitgliedstaaten[7]
auf der Grundlage der derzeitigen Maßnahmen (einschließlich des internationalen
Luftverkehrs) liegen die prognostizierten Emissionen im Jahr 2020 um 21 %
unter den Werten für 1990 (EHS und Nicht-EHS). Die EU insgesamt befindet sich
bei der Einhaltung der Zielvorgaben von Europa 2020 derzeit auf Kurs. 2.2.2. Fortschritte der
Mitgliedstaaten Allerdings
müssen in 13 Mitgliedstaaten zusätzliche Maßnahmen eingeleitet werden, um
in den Nicht-EHS-Sektoren die Ziele für das Jahr 2020 zu erfüllen, wogegen bei
15 Mitgliedstaaten prognostiziert wird, dass sie diese Verpflichtungen
bereits mit den derzeitigen politischen Strategien und Maßnahmen erreichen
werden (siehe Abbildung 3). Außerdem
lagen nach den Näherungswerten der Emissionsdaten für 2013[8] die nicht unter das EU-EHS fallenden Emissionen in Deutschland,
Luxemburg und Polen um 0,7, 1,1 und 2,4 Prozentpunkte ihrer jeweiligen
Basisjahremissionen gemäß der Lastenteilungsentscheidung[9]
über den Zielvorgaben der Lastenteilungsentscheidung für das Jahr 2013[10]. Bei dieser Analyse ist die Nutzung der in der
Lastenteilungsentscheidung vorgesehenen flexiblen Instrumente, beispielsweise
die Nutzung internationaler Projektgutschriften oder die Übertragung nicht
genutzter Emissionszertifikate zwischen den Mitgliedstaaten, noch nicht
berücksichtigt. Abbildung 3:
Differenz der prognostizierten Emissionen für das Jahr
2020 gegenüber den Zielvorgaben in den Nicht-EHS-Sektoren (in Prozent der
Emissionen des Basisjahres 2005) und Differenz der Emissionen des Jahres 2013
gegenüber den Nicht-EHS-Zielvorgaben für das Jahr 2013. Negative bzw. positive
Werte bezeichnen eine Über- bzw. Untererfüllung. Hinweis: Die dargestellten Prozentwerte entsprechen den Prozentpunkten der
Basisjahremissionen gemäß der Lastenteilungsentscheidung. Diese
Basisjahremissionen sind für jeden Mitgliedstaat so festgelegt, dass sie mit
den relativen und absoluten Zielvorgaben gemäß der Lastenteilungsentscheidung
für das Jahr 2020 vereinbar sind. Quelle:
EUA, Europäische Kommission anhand der Prognosen der Mitgliedstaaten. Im Rahmen des
Europäischen Semesters 2014 führte die Kommission eine spezifische Analyse auf
der Grundlage der aktuellsten, auf die laufenden Maßnahmen gestützten Prognosen
der Mitgliedstaaten durch: ·
Die THG-Emissionen in Luxemburg überschreiten die
nationale Obergrenze voraussichtlich um 23 Prozentpunkte. Erhebliche
Reduktionen der THG-Emissionen könnten durch eine höhere Besteuerung von
Kraftstoffen für den Verkehrssektor sowie durch den Ausbau des öffentlichen
Verkehrs erreicht werden. Dies wäre zugleich mit mehr Wachstum und weiteren
Vorteilen im Bereich der Klimapolitik verbunden, u. a. der Verringerung
der Verkehrsüberlastung, die ebenfalls mit erheblichen Kosten einhergeht. ·
Die THG-Emissionen in Irland überschreiten aufgrund
der erheblich gestiegenen Emissionen in Verkehr und Landwirtschaft den Zielwert
voraussichtlich um 17 Prozentpunkte. Irland erarbeitet derzeit allerdings
im Rahmen des „Low-Carbon Development Bill“ verschiedene Maßnahmen, mit denen
eine Emissionsreduktion erreicht werden soll. ·
Die Emissionen in Belgien dürften den Prognosen
zufolge das Ziel um 11 Prozentpunkte verfehlen. In der Analyse wird auf
die Notwendigkeit einer klaren Aufgabenverteilung zwischen den Behörden
hingewiesen. Die Reduzierung der Emissionen im Verkehrssektor muss außerdem mit
einer Verringerung der Verkehrsüberlastung der Straßen verbunden werden. ·
Fünf weitere Mitgliedstaaten (ES, AT, FI, BG, IT)
dürften ihre Zielvorgabe um drei Prozentpunkte oder mehr verfehlen. Darüber hinaus
wurden weitere länderspezifische Empfehlungen im Zusammenhang mit der Reduktion
der THG-Emissionen angenommen. Der Rat empfahl mehreren Mitgliedstaaten (BE,
CZ, FR, HU, IE, IT, LT, LV, ES), die Steuerlast vom Faktor Arbeit hin zu
weniger wachstumsschädigenden Steuern wie z. B. Umweltsteuern zu
verlagern. Er empfahl EE die Stärkung von Umweltanreizen, um einen Beitrag zu
einer weniger ressourcenintensiven Mobilität zu leisten. Darüber hinaus empfahl
der Rat BG, CZ, EE, HU, LT, LV, PL und RO, die Anstrengungen zur Verbesserung
der Energieeffizienz weiter fortzusetzen. Die Empfehlung
für MT lautete, die Nutzung erneuerbarer Energieträger weiterzuentwickeln. Im
Jahr 2013 reformierte DE sein Fördersystem für die Stromerzeugung aus
erneuerbaren Energieträgern. DE wurde empfohlen, die Auswirkungen dieser Reform
zu überwachen. Im Vereinigten Königreich wurde eine Reform des Strommarktes entwickelt,
durch die die Stromerzeugungskapazitäten modernisiert werden sollten (unter
anderem im Bereich erneuerbarer Energieträger). Dem Vereinigten Königreich
wurde empfohlen, die Vorhersagbarkeit der Planungsprozesse zu steigern und
Klarheit bei Finanzierungszusagen zu schaffen. 3. Übererfüllung
der Kyoto-Ziele im ersten Verpflichtungszeitraum (2008-2012) Die abschließende Bewertung, inwieweit die EU
und ihre Mitgliedstaaten im ersten Verpflichtungszeitraum die Ziele des
Kyoto-Protokolls erfüllt haben, schließt sich an die Prüfung des Inventars
2014, das Emissionsdaten bis 2012 enthält, durch das UNFCCC sowie den
anschließenden Angleichungszeitraum an. Die EU und ihre Mitgliedstaaten können
die Kyoto-Mechanismen bis zum Abschluss der Bewertung der Erfüllung ihrer
Verpflichtungen nutzen. 3.1. EU–28 Im ersten Verpflichtungszeitraum lagen die
Gesamtemissionen in der EU–28 erheblich unter den entsprechenden Zielvorgaben: ·
Im Durchschnitt des Zeitraums 2008-2012 lagen die
jährlichen Emissionen (ohne LULUCF) um 18,9 % unter dem Stand des
Basisjahres (3,21 Gt CO2–Äq. Übererfüllung gegenüber den
entsprechenden Zielvorgaben). ·
Bei Berücksichtigung der Kohlenstoffsenken aus
LULUCF ergibt sich eine zusätzliche Emissionsreduktion in Höhe von 1,3 %
(0,38 Gt CO2–Äq.). ·
Mehrere Mitgliedstaaten verkaufen internationale
Emissionsreduktionsgutschriften im Rahmen der Kyoto-Mechanismen. Die erwarteten
kombinierten Verkäufe dieser internationalen Gutschriften entsprechen
1,6 % der Emissionen des Basisjahres (-0,47 Gt CO2–Äq.). ·
Unternehmen mit Sitz in der EU gleichen einen Teil
ihrer Emissionen durch internationale Gutschriften im Rahmen der
Kyoto-Mechanismen aus (zertifizierte Emissionsreduktionen (CER) und
Emissionsreduktionseinheiten (ERU)), die weiteren 3,6 % der Emissionen des
Basisjahres entsprechen (1,03 Gt CO2–Äq.). Berücksichtigt man alle vorgenannten
Komponenten, so beläuft sich die Übererfüllung in der EU–28 in diesem Zeitraum
insgesamt auf schätzungsweise 4,2 Gt CO2–Äq., was einer
durchschnittlichen Reduktion um 22,1 % gegenüber dem Stand des Basisjahres
entspricht (siehe Abbildung 1 in der
Zusammenfassung). 3.2. EU–15 Im ersten
Verpflichtungszeitraum lagen die Gesamtemissionen in der EU–15 erheblich unter
den entsprechenden Zielvorgaben (Reduktion um durchschnittlich 8 % im
Zeitraum 2008–2012 gegenüber dem Basisjahr): ·
Im Zeitraum 2008–2012 lagen die jährlichen
Emissionen (ohne LULUCF) im Durchschnitt um 11,8 % unter dem Stand des
Basisjahres (Übererfüllung um 0,8 Gt CO2–Äq. im ersten
Verpflichtungszeitraum). ·
Bei Berücksichtigung der Kohlenstoffsenken aus
LULUCF ergibt sich eine zusätzliche Emissionsreduktion in Höhe von 1,4 %
(0,3 Gt CO2–Äq.). ·
Durch die beabsichtigte Nutzung der
Kyoto-Mechanismen durch die Mitgliedstaaten ist eine zusätzliche
Emissionsreduktion von 1,5 % zu erwarten (0,3 Gt CO2–Äq.).
Angesichts der rückläufigen Wirtschaftsentwicklung ist allerdings denkbar, dass
die Mitgliedstaaten ihre Absichten hinsichtlich der Nutzung der
Kyoto-Mechanismen gegenüber den zuletzt vorgelegten Informationen ändern. ·
Bei Nutzung internationaler Gutschriften durch
unter das EHS fallende Betreiber wird eine weitere Emissionssenkung um
3,8 % erreicht (insgesamt 0,8 Gt CO2–Äq.). Die EU–15 konnte
somit ihre Emissionen im ersten Verpflichtungszeitraum (VZ) um 18,5 %
verringern, was insgesamt einer Reduktion um 2,2 Gt CO2–Äq.
entspricht. Die EU–15 haben somit im ersten Verpflichtungszeitraum ihre
Emissionen um mehr als das Doppelte des Reduktionsziels verringert (siehe
Abbildung 4). Abbildung 4:
Übererfüllung bei der Emissionssenkung im ersten Verpflichtungszeitraum
insgesamt (2008-2012) (EU–15) Quelle: EUA, Europäische Kommission 3.3. Erfüllung der Zielvorgaben auf Ebene der Mitgliedstaaten EU–15 Die Fortschritte bei
der Erfüllung der für die einzelnen Mitgliedstaaten festgelegten Kyoto-Ziele
können durch die Bewertung der Erfüllungsfortschritte in den Nicht-EHS-Sektoren
beurteilt werden. Wie aus Abbildung 5 hervorgeht, nutzten sieben Mitgliedstaaten
(AT, BE, DK, ES, IT, LU, NL) internationale Gutschriften im Rahmen der
Kyoto-Mechanismen bzw. müssen entsprechende Gutschriften nutzen. Nach den
zuletzt vorgelegten Zahlen muss Italien vor dem Ablauf des
Angleichungszeitraums zusätzliche internationale Gutschriften erwerben. EU–11 Für elf weitere Mitgliedstaaten[11] wurden im ersten Verpflichtungszeitraum (VZ) des Kyoto-Protokolls
individuelle Zielvorgaben festgelegt. Sämtliche Mitgliedstaaten werden ihre
Zielvorgaben allein durch Maßnahmen zur Emissionsreduktion im Inland
übererfüllen (d. h. ohne Berücksichtigung von LULUCF und ohne die Nutzung
von Kyoto-Mechanismen), einige Staaten sogar in erheblichem Maße. Viele dieser
Staaten haben einen Teil ihrer ungenutzten Emissionsrechte (AAU) bereits verkauft.
Rumänien, die Tschechische Republik und Polen haben mit 318, 125 bzw. 120 Mt CO2–Äq.
die meisten Emissionsrechte an andere Parteien verkauft. Abbildung 5:
Relative Differenz der THG-Emissionen in den Nicht-EHS-Sektoren im ersten
Verpflichtungszeitraum gegenüber den jeweiligen Kyoto-Zielen für 2008-2012
(einschließlich LULUCF) mit und ohne beabsichtigte Inanspruchnahme der
Kyoto-Mechanismen auf staatlicher Ebene Quelle:
EUA, Europäische Kommission 4. Entwicklung der THG-Emissionen in der EU 4.1. THG-Emissionen im Jahr 2012 im Vergleich zum Jahr 2011 Im Jahr 2012 verringerten
sich die Gesamtemissionen in der EU gegenüber 2011 um weitere 1,3 %. Am
stärksten gingen die Emissionen aus dem Verkehr und der Industrie zurück (in beiden
Sektoren -3,6 %). Im Stromerzeugungssektor stiegen die Emissionen dagegen
um 0,8 %, obwohl der Anteil erneuerbarer Energieträger an der gesamten
Stromerzeugung im Jahr 2012 von 21,5 % auf 23,1 % stieg. Dies ist auf
die Zunahme der Stromerzeugung aus Festbrennstoffen (Stein- und Braunkohle)
infolge des im Vergleich zu Gas relativ günstigeren Kohlepreises
zurückzuführen. Die Veränderungen der Emissionen von 2011 auf 2012 liegen
zwischen +3,7 % in Malta und –8,8 % in Finnland. In vier
Mitgliedstaaten stiegen die Emissionen (Malta, Deutschland (+1,1 %),
Irland (+1,4 %) und Vereinigtes Königreich (+3,2 %)). 4.2. Konvergenz
der Pro-Kopf-Treibhausgasintensitäten und -emissionen Die
Intensität der Treibhausgasemissionen ging in allen Mitgliedstaaten zurück,
wobei der durchschnittliche jährliche Rückgang zwischen 0,9 % und
5,1 % lag. Dies hatte eine Konvergenz bei der Erfüllung der Zielvorgaben
unter den Mitgliedstaaten zur Folge (Abbildung 6). Abbildung 6: THG-Emissionsintensität in der EU-28,
2012/1990. Die Prozentangaben drücken den durchschnittlichen jährlichen
Rückgang aus Quelle:
Kommission, EUA In allen
Mitgliedstaaten mit Ausnahme Zyperns, Maltas und Portugals zeigen die
Pro-Kopf-Emissionen seit 1990 einen rückläufigen und konvergenten Verlauf. Abbildung 7:
Pro-Kopf-THG-Emissionen in der EU, 2012/1990. Die Prozentangaben drücken den
durchschnittlichen jährlichen Rückgang aus Quelle:
Kommission, EUA 4.3. Ex-post-Evaluierung der
Triebkräfte der CO2-Emissionsreduktionen Die Europäische Umweltagentur hat die
wichtigsten Triebkräfte der Emissionsreduktionen im Zeitraum 2005-2012
untersucht.[12]
In dieser Analyse werden die Auswirkungen der Zerlegungsfaktoren quantifiziert,
die die CO2–Emissionen beeinflussen, d. h. i) Bevölkerung, ii)
Pro-Kopf-BIP, iii) Primärenergieintensität[13]
und iv) CO2-Intensität der Primärenergienutzung[14]. Diese Bewertung auf
der Grundlage einer Dekompositionsanalyse erstreckt sich auf die CO2–Emissionen
aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe, die rund 80 % der gesamten
Treibhausgasemissionen ausmachen. Wie in Abbildung 8
zusammenfassend dargestellt, gingen die CO2–Emissionen aus fossilen
Brennstoffen in den Zeiträumen 2005-2008 und 2008-2012 um 3,3 % bzw.
9,2 % zurück. Dies ist in erster Linie auf drei Faktoren zurückzuführen: (1)
Die „Primärenergieintensität“ in der EU-Wirtschaft
ging in beträchtlichem Maße zurück, unter anderem aufgrund von Verbesserungen
bei der Energieeffizienz, wodurch es in den beiden betrachteten Zeiträumen zu
deutlichen Emissionsreduktionen kam; (2)
die CO2-Intensität der
Primärenergienutzung ging aufgrund des Ausbaus erneuerbarer Energieträger
zurück (die Energieerzeugung aus Kernenergie ist seit 2005 rückläufig), wodurch
die Emissionen in beiden Zeiträumen ebenfalls gesenkt werden konnten; (3)
die wachstumsbedingten Auswirkungen ergaben in den
beiden Betrachtungszeiträumen ein gegensätzliches Bild. Von 2005 bis 2008 wuchs
das BIP, wodurch sich die durch andere Faktoren erzielten Emissionsreduktionen
abschwächten. Umgekehrt ging das BIP im Zeitraum 2008-2012 zurück, so dass sich
die Emissionsreduktionen, die durch nicht mit der wirtschaftlichen Rezession
zusammenhängende Faktoren ausgelöst wurden, noch weiter verstärkten. Abbildung 8:
Aggregierte Aufschlüsselung der Veränderungen der CO2–Gesamtemissionen
aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe in der EU in den Zeiträumen 2005-2008
und 2008-2012 Quelle:
EUA Diese Analyse der
Europäischen Umweltagentur sowie die im ergänzenden Arbeitsdokument der
Kommissionsdienststellen beschriebene kontrafaktische Analyse der Kommission
verdeutlichen, dass die Wirtschaftskrise[15]
für weniger als die Hälfte der im Zeitraum 2008-2012 beobachteten Reduktion
verantwortlich war. 4.4. Auswirkungen
des Luftverkehrs auf das globale Klima Die THG-Emissionen des EU-internen
Luftverkehrs in den 28 Mitgliedstaaten sind seit dem Jahr 2000 rückläufig und
beliefen sich im Jahr 2012 auf etwas mehr als 16 Mt CO2–Äq.
Demgegenüber sind die Emissionen (nur CO2) des internationalen
Luftverkehrs, die dem UNFCCC gemeldet wurden, auf annähernd 135 Mt CO2
im Jahr 2012 gestiegen (gegenüber knapp 70 Mt im Jahr 1990). Insgesamt
entfallen auf die gemeldeten Gesamtemissionen des Luftverkehrs 3,22 % der
im Jahr 2012 gemeldeten Gesamtemissionen in der EU. Die Emissionen von Stickoxiden (NOx),
Aerosolen und deren Vorläuferstoffen (Ruß und Sulfate) sowie die zunehmende
Wolkenbildung in Form persistenter linienförmiger Kondensstreifen und
induzierter Zirruswolken tragen ebenfalls zum Klimawandel bei. In den letzten Jahren wurde versucht,
quantifizierte Schätzungen der Auswirkungen anderer Faktoren als der CO2–Emissionen
auf den Klimawandel zu erstellen, obwohl Beobachtungsdaten zu den Auswirkungen
z. B. von Kondensstreifen und induzierten Zirruswolken fehlen. Der Versuch
einer Schätzung der Gesamtauswirkungen des Luftverkehrs wurde beispielsweise in
einer Studie unternommen, die zum Teil mit Mitteln des integrierten Projekts
„QUANTIFY“[16] im Rahmen des Sechsten Rahmenprogramms der EU finanziert wurde. Diese
Studie führte zu dem Ergebnis, dass im Jahr 2005 auf den Luftverkehr ein Anteil
von 3,5 % der gesamten anthropogenen Einflüsse (ohne luftverkehrsbedingte
Wolkenbildung (AIC)) bzw. von 4,9 % (einschließlich AIC) entfiel. Im Forschungsprojekt REACT4C[17] aus dem Zeitraum 2010-2014 wurde das Potenzial klimaoptimierter
Flugrouten als Mittel zur Reduzierung der Auswirkungen des Luftverkehrs auf die
Atmosphäre untersucht. Die Ergebnisse dieser wissenschaftlichen Untersuchungen
zeigen, dass eine Verringerung der Klimaauswirkungen um 25 % bereits durch
geringfügige Änderungen der Luftverkehrsrouten erreicht werden kann und die
wirtschaftlichen Kosten sich dabei um weniger als 0,5 % der Betriebskosten
erhöhen. 5. Stand
der Umsetzung der EU-Klimapolitik 5.1. Verringerung der Emissionen 5.1.1. Vorbereitung des Rahmens für die Klima- und Energiepolitik
bis 2030 Im Januar 2014 legte die Europäische
Kommission die Grundzüge für einen Rahmen für die Gestaltung der Klima- und
Energiepolitik nach dem Jahr 2020 vor[18].
Dieser Rahmen wurde im Juli 2014 durch eine Mitteilung über Energieeffizienz
ergänzt[19]. In ihm werden die folgenden zentralen Feststellungen formuliert: ·
Die verbindliche Vorgabe, die Treibhausgase
innerhalb der EU bis zum Jahr 2030 um 40 % gegenüber 1990 zu verringern,
die durch eine jährliche Senkung der Emissionsobergrenze im EU-EHS um
2,2 % nach dem Jahr 2020 und eine Verringerung der Emissionen in
Nicht-EHS-Sektoren erreicht werden soll, die durch verbindliche nationale Zielvorgaben
auf angemessene Weise auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt wird; ·
ein Anteil erneuerbarer Energieträger am
Energieverbrauch in der EU von mindestens 27 % bis zum Jahr 2030 als
Zielwert auf EU-Ebene. Diese Verpflichtung wird durch von den Mitgliedstaaten
selbst beschlossene eindeutige Verpflichtungen erreicht, die durch stärkere
Mechanismen und Indikatoren für das Erreichen der Zielvorgaben auf EU-Ebene
unterstützt werden sollen; ·
ein Energieeffizienzziel von 30 % bis zum Jahr
2030; ·
ein neues Governance-System auf der Grundlage
nationaler Pläne für wettbewerbsfähige, sichere und nachhaltige Energie. Als Antwort auf die aktuelle geopolitische Lage und die
Importabhängigkeit der EU nahm die Kommission außerdem eine Mitteilung über
eine neue Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung[20] an, die untrennbar mit dem Rahmen für die Gestaltung der Klima- und
Energiepolitik bis zum Jahr 2030 verbunden ist. Die Diversifizierung der
externen Energieversorgung, die Modernisierung der Energieinfrastruktur, die
Vollendung des EU-Binnenmarktes sowie Energieeinsparungen zählen zu den
Hauptpunkten dieser Mitteilung. Der Europäische Rat hat sich auf seiner Tagung vom Oktober 2014 auf den
Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 geeinigt[21], der auf dem Vorschlag der Kommission basiert. 5.1.2. EU
EHS Mit den Arbeiten zur Umsetzung ist die Phase 3
des EU-EHS (Zeitraum 2013-2020) erfolgreich angelaufen. In den Geltungsbereich
des EU-EHS fallen zusätzlich zu CO2 aus den meisten Industrieanlagen
nun auch Distickstoffoxid (N20) aus der Herstellung von
Salpetersäure und anderen Säuren sowie perfluorierte Kohlenwasserstoffe aus der
Herstellung von Aluminium. In der
Phase 3 des EU-EHS werden keine individuellen Obergrenzen für die
einzelnen Mitgliedstaaten mehr festgelegt, sondern eine einzige Obergrenze für
die EU, Island, Liechtenstein und Norwegen. Seit 2013 wurden rund 43 %
(ohne NER 300[22])
der Emissionszertifikate versteigert; dieser Anteil wird sich im Laufe der Zeit
weiter erhöhen. Seit dem Jahr
2009 stand auf dem CO2-Markt ein zunehmender Überschuss von
Zertifikaten und internationalen Gutschriften zur Verfügung, wodurch der Preis
für CO2-Zertifikate sank. Um diesem Ungleichgewicht zu begegnen,
schlug die Kommission eine Verschiebung („Backloading“) der Versteigerung von
900 Millionen Zertifikaten von den Anfangsjahren der Phase 3 des EU-EHS auf das
Ende des Handelszeitraums vor. Diese „Verschiebung“ wurde durch Änderung der
Versteigerungsverordnung am 25. Februar 2014 beschlossen. Am
22. Januar 2014 nahm die Kommission außerdem einen Legislativvorschlag für
die Einrichtung einer Marktstabilitätsreserve ab dem Beginn des vierten
Handelszeitraums im Jahr 2021 an. Diese vorgeschlagene Reserve ergänzt die
bestehenden Bestimmungen. Zertifikate werden entsprechend der „Gesamtzahl der
in Umlauf befindlichen Zertifikate“ in die Marktstabilitätsreserve überführt,
d. h. von zukünftigen Versteigerungsmengen abgezogen. Der Zufluss der
Zertifikate in die Reserve und die Entnahme von Zertifikaten aus der Reserve
sollen auf der Grundlage eines automatischen, umfassend regelgestützten
Prozesses ablaufen. Im
Luftverkehrssektor vereinbarte die Vollversammlung der Internationalen
Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) im Herbst 2013 die Annahme einer endgültigen
Agenda, die in ein weltweites Übereinkommen zur Verringerung der Emissionen aus
dem Luftverkehr münden soll. Bis zur möglichen Verabschiedung internationaler
Regeln begrenzten der Rat und das Europäische Parlament im März 2014 den
Geltungsbereich des EU-EHS für den Zeitraum 2013–2016 auf Flüge innerhalb des
Europäischen Wirtschaftsraums. 5.1.3. Sonstige politische Strategien und Maßnahmen Die Kommission
nahm eine Mitteilung über eine Strategie[23]
an, mit der die THG-Emissionen aus dem Seeverkehr schrittweise in die Maßnahmen
der EU zur Verringerung der Treibhausgas-Gesamtemissionen einbezogen werden
sollen. Als erster Schritt zur Umsetzung dieser Strategie schlug die Kommission
eine Verordnung über die Einführung eines EU-weiten Systems zur Überwachung,
Berichterstattung und Prüfung hinsichtlich der CO2–Emissionen großer
Schiffe ab dem Jahr 2018 vor. Der Entwurf der Verordnung wird zurzeit im
Parlament und im Rat geprüft. Die
Verabschiedung der Rechtsvorschriften zur Festlegung von Zielvorgaben für die
CO2-Emissionen von Personenwagen[24]
bis zum Jahr 2021 sowie von leichten Nutzfahrzeugen[25] bis zum Jahr 2020 ist
abgeschlossen. Die Kommission hat sechs Ökoinnovationen zur Senkung der CO2-Emissionen
genehmigt. Eine neue
Rechtsvorschrift[26]
zu fluorierten Treibhausgasen wurde angenommen und ist mit Wirkung vom
1. Januar 2015 anwendbar. Ihr Ziel ist, die Emissionen fluorierter
Treibhausgase im Zeitraum 2015–2030 um zwei Drittel zu senken und damit
kumulative Einsparungen von schätzungsweise 1,5 Gt CO2-Äq. bis 2030
und 5 Gt CO2–Äq. bis 2050 gegenüber dem Szenario „Business as usual“ zu
erreichen. Um die Emissionen
zu verringern, die auf indirekte Landnutzungsänderungen aufgrund der
Biokraftstofferzeugung zurückgehen, hat die Kommission verschiedene Änderungen
der Richtlinien über erneuerbare Energien bzw. die Kraftstoffqualität
vorgeschlagen („ILUC-Vorschlag“). Der vorgeschlagene Wortlaut wird gegenwärtig
in den Organen der Europäischen Union erörtert. Die
Mitgliedstaaten haben gemäß den 2013 verabschiedeten Rechtsvorschriften[27] begonnen, über ihre
derzeitigen und künftigen LULUCF-Maßnahmen zur Begrenzung oder Verringerung der
Emissionen sowie zur Aufrechterhaltung oder Verbesserung des Abbaus von
Treibhausgasen in diesem Bereich Bericht zu erstatten. Abschnitt 3
des entsprechenden Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen enthält eine
Liste der unlängst erlassenen Rechtsakte. 5.2. Anpassung an den Klimawandel Am 16. April
2013 hat die Kommission die EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel
angenommen, die einen Beitrag zur Stärkung der Klimaresilienz Europas leisten
soll. Ihr Schwerpunkt liegt auf drei zentralen Zielsetzungen mit den folgenden
Hauptentwicklungsrichtungen: ·
Förderung von Maßnahmen der Mitgliedstaaten: Die Kommission sensibilisiert die Mitgliedstaaten für umfassende Anpassungsstrategien
und entwickelt einen Anzeiger für die Anpassungsvorsorge. Im März 2014 rief die
Europäische Kommission die Initiative „Covenant of Mayors“
(Bürgermeisterkonvent) ins Leben, mit der die Großstädte dazu angehalten werden
sollen, Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu ergreifen. „Mayors Adapt“
zielt auf die stärkere Unterstützung lokaler Maßnahmen ab und soll eine
Plattform für weitergehendes Engagement und Netzwerkbildung der Städte
untereinander bilden und damit die Öffentlichkeit für den Anpassungsprozess und
die notwendigen Maßnahmen sensibilisieren. Darüber hinaus unterstützt die
Kommission Anpassungsprojekte, insbesondere über das neue
Klimaaktions-Unterprogramm des Programms LIFE. ·
Einbindung von Anpassungsmaßnahmen in alle Bereiche
der EU-Politik: Das Ziel, mindestens 20 % des
Haushalts der EU für Zielsetzungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel
einzusetzen, wird als Werkzeug für die Förderung von Anpassungsmaßnahmen
eingesetzt. ·
Förderung besser fundierter Entscheidungsfindungsprozesse, insbesondere durch die europäische Plattform für Klimaanpassung
(Climate-ADAPT), die die Erhebung und Verbreitung von Informationen zur
Klimaanpassung in der EU ermöglicht. Darüber hinaus erarbeitet die Kommission
eine Strategie zur Schließung von Wissenslücken im Bereich der Klimaanpassung,
mit der gezielt in bestimmten Sektoren bestehende Wissenslücken ermittelt und
geschlossen werden sollen. 5.3. Finanzierung
von Klimaschutzmaßnahmen 5.3.1. Versteigerungserlöse 5.3.1.1. Verwendung der Versteigerungserlöse
durch die Mitgliedstaaten Im Rahmen der Verordnung über ein
Überwachungssystem wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, bis zum
31. Juli 2014 erstmals die Beträge und die Verwendung der Erlöse zu
melden, die sie aus der Versteigerung von EHS-Zertifikaten im Jahr 2013 erzielt
hatten (siehe Abbildung 9 und Anhang
sowie weitere detaillierte Informationen im Arbeitsdokument der
Kommissionsdienststellen (SWD)). Die Gesamterlöse in der EU beliefen sich auf 3,6 Mrd.
EUR. In der EU-EHS-Richtlinie ist festgelegt, dass
mindestens 50 % der Versteigerungserlöse oder der entsprechende
finanzielle Gegenwert dieser Erlöse von den Mitgliedstaaten für klima- und
energiespezifische Zwecke verwendet werden sollten. Alle Mitgliedstaaten gaben
an, dass sie 50 % oder mehr dieser Erlöse bzw. des finanziellen Gegenwerts
dieser Erlöse (durchschnittlich 87 %, das entspricht rund 3 Mrd. EUR)
für klima- und energiespezifische Zwecke[28],
überwiegend zur Förderung von Investitionen in Klimaschutz und Energie im
Inland, verwendet haben bzw. zu verwenden beabsichtigen[29]. Die gemeldeten Beträge stellen nur einen Teil
der gesamten klima- und energiespezifischen Ausgaben in den Haushalten der
Mitgliedstaaten dar. Abbildung 9: Gemeldete Erlöse aus der Versteigerung von EU-EHS-Zertifikaten (in Mio.
EUR) im Jahr 2013 und Anteil dieser Erlöse bzw. des entsprechenden finanziellen
Gegenwerts, die für klima- und energiespezifische Zwecke verwendet werden bzw.
verwendet werden sollen
* IT, EL: Aufteilung der Verwendung auf Inland und Drittländer nicht gemeldet. BE:
keine Angaben zur Verwendung der Versteigerungserlöse. ** Keine Berichterstattung Quelle: Europäische Kommission Nur einige wenige
Mitgliedstaaten legten Informationen zur Verwendungsaufschlüsselung der Erlöse
nach Art der Maßnahmen vor (siehe Arbeitsdokument der
Kommissionsdienststellen). So verwenden beispielsweise Frankreich, die
Tschechische Republik und Litauen ihre gesamten Versteigerungserlöse für
Projekte zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Bulgarien,
Portugal und Spanien verwenden den überwiegenden Teil ihrer Erlöse für die
Entwicklung erneuerbarer Energieträger. Polen verwendet den größten Teil seiner
Erlöse, die für Maßnahmen im Bereich des Klimawandels vorgesehen sind, für die
Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energieträgern. In Deutschland
werden sämtliche Versteigerungserlöse für klima- und energiespezifische Zwecke
verwendet, wobei der Großteil der Erlöse in einen spezifischen Klima- und
Energiefonds fließt, mit dem eine breite Palette an Projekten unterstützt wird.
Finnland leitet seine Versteigerungserlöse in öffentliche
Entwicklungshilfemaßnahmen, unter anderen in die Finanzierung von
Klimamaßnahmen. Das UK verwendet rund 15 % seiner Versteigerungserlöse für
die finanzielle Unterstützung einkommensschwacher Haushalte im Zusammenhang mit
Energieausgaben. 5.3.1.2. NER 300 Das Finanzierungsprogramms NER300 ist ein
Mechanismus zur Förderung der Entwicklung innovativer Technologien im Bereich
erneuerbarer Energieträger und verschiedener Demonstrationsprojekte auf dem
Gebiet der CO2-Abscheidung und –Speicherung (CCS). Es wird über die
Versteigerung von 300 Millionen Zertifikaten aus der Reserve für neue
Marktteilnehmer des EU-EHS finanziert. Im Rahmen dieses Projekts wurden zwei
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht. Die zweite Aufforderung (Vergabe im Juli 2014)
wurde aus dem Verkauf der verbliebenen Zertifikate und aus nicht verwendeten
Mitteln aus der ersten Aufforderung finanziert. 18 Projekte für erneuerbare
Energieträger und ein Projekt zur CO2–Abscheidung und –Speicherung
(CCS) wurden ausgewählt und werden mit insgesamt 1 Mrd. EUR
finanziert, wodurch private Investitionen im Gesamtwert von annähernd
900 Mio. EUR generiert werden. Insgesamt werden mit den beiden
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen 2,1 Mrd. EUR für
39 Projekte bereitgestellt (38 Projekte im Bereich erneuerbarer
Energieträger und ein Projekt zur CO2-Abscheidung und -Speicherung
(CCS)). 5.3.2. Einbindung der Klimapolitik in alle Bereiche des
EU-Haushalts 5.3.2.1. Mehrjähriger Finanzrahmen Hinsichtlich der
Einbindung klimapolitischer Maßnahmen in alle Bereiche des EU-Haushalts haben
sämtliche Organe vereinbart, dass mindestens 20 % der Gesamtausgaben im
mehrjährigen Finanzrahmen (2014-2020) einen Klimabezug aufweisen müssen. Der
Beitrag zu den Aufwendungen im Klimasektor in den Jahren 2014 und 2015
entspricht fast 13 % der EU-Haushaltsmittel pro Jahr. Eine deutliche
Korrektur nach oben wird ab dem Haushaltsplan 2016 erwartet, wenn die
operationellen Programme der Mitgliedstaaten im Rahmen der Europäischen
Struktur- und Investitionsfonds angenommen werden und das neue
Direktzahlungsprogramm der Gemeinsamen Agrarpolitik – einschließlich der
„Greening“-Maßnahmen – in vollem Umfang umgesetzt wird. 5.3.2.2. Klimaforschung und -innovation Klimaforschung
war eines der wichtigsten Forschungsgebiete des Siebten Rahmenprogramms der EU
(2007-2013) und nimmt einen zentralen Platz bei Horizont 2020 ein, dem neuen
EU-Programm für Forschung und Innovation für den Zeitraum 2014-2020. Hierfür
sind Mittel in Höhe von 79 Mrd. EUR veranschlagt. Mindestens
35 % der Mittel von Horizont 2020 werden voraussichtlich für
klimaspezifische Ziele investiert. Dies stellt einen erheblichen Anstieg
gegenüber den geschätzten 900 Mio. EUR dar, die innerhalb des Siebten
Rahmenprogramms ausgegeben wurden. So werden beispielsweise durch die
gesellschaftliche Herausforderung „Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und
Rohstoffe“ (mit einem Haushaltsvolumen von ca. 3 Mio. EUR) im Rahmen
von Horizont 2020 Projekte für Klimaschutz und –innovation unterstützt.
Ziel dieser Projekte ist die Analyse und Abmilderung der Belastungen für die
Umwelt (Ozeane, Luft und Ökosysteme) und die Verbesserung der Kenntnisse über
den Klimawandel. Darüber hinaus liegt der Schwerpunkt der Forschungsmaßnahmen
auf der Bewertung der Folgen und Sensibilitäten und der Entwicklung von
Lösungen für die Anpassung an den Klimawandel, der Erarbeitung von Strategien
zur Minderung von Katastrophenrisiken sowie auf der Förderung der Umstellung
auf eine CO2-emissionsarme Gesellschaft und Wirtschaft. Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
sind auch wichtige Triebkräfte für die Planung von Forschungs- und Innovationsvorhaben
im Rahmen aller sonstigen gesellschaftlichen Herausforderungen, insbesondere in
den Bereichen Verkehr, Energie, Bioökonomie und Lebensmittel, Landwirtschaft
sowie im Pfeiler „Führende Rolle der Industrie“. 5.3.2.3. Unterstützung
von Entwicklungsländern Mit einem Anteil von 51 % der
öffentlichen Entwicklungshilfe für den Klimaschutz waren die EU und ihre
Mitgliedstaaten unter allen Geldgebern, die Daten an die OECD melden, im
Zeitraum 2010-2012 der größte Geldgeber für öffentliche Entwicklungshilfe zur
Förderung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen. Im Rahmen der Verpflichtung der
Industrieländer, eine Anschubfinanzierung in Höhe von 30 Mrd. USD
bereitzustellen, haben die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Verpflichtung durch
die Bereitstellung von 7,34 Mrd. EUR für die Anschubfinanzierung in
diesem Zeitraum erfüllt. Nach dem Ende des Anschubfinanzierungszeitraums
setzten die EU und ihre Mitgliedstaaten die finanzielle Unterstützung der
Entwicklungsländer im Klimasektor im Hinblick auf das Ziel der Industrieländer
fort, aus unterschiedlichsten Quellen gemeinsam 100 Mrd. USD pro Jahr
bis zum Jahr 2020 bereitzustellen. Auf der UN-Klimakonferenz in Doha im Dezember
2012 kündigten die EU und mehrere Mitgliedstaaten freiwillige finanzielle
Beiträge an die Entwicklungsländer für Klimaschutzmaßnahmen an, die sich
voraussichtlich auf mehr als 5,5 Mrd. EUR belaufen. Eine erste
Bewertung zeigt, dass dieser Betrag im Jahr 2013 wohl fristgerecht
bereitgestellt wurde[30]. Im Jahr 2013 legten die Mitgliedstaaten der
Europäischen Kommission ihre ersten Jahresberichte über die finanzielle und
technologische Unterstützung der Entwicklungsländer mit den Informationen für
die Jahre 2011 und 2012 gemäß Artikel 16 der Verordnung über ein
Überwachungssystem vor. Die von der EU und ihren Mitgliedstaaten geleistete
finanzielle Unterstützung der Entwicklungsländer für Maßnahmen im Klimabereich
(2011-2012) ist in den Tabellen des Arbeitsdokuments der
Kommissionsdienststellen nach Instrumenten aufgeschlüsselt. 6. Die Lage in den Bewerberländen und möglichen
Bewerberländern 6.1. EU-Bewerberländer
(Albanien, Island, Türkei, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien,
Montenegro und Serbien) Albanien ist
nicht in Anlage I aufgeführt. Nach seiner letzten Nationalen Mitteilung aus dem
Jahr 2009 sind die Emissionen in Albanien im Zeitraum 1990–2000 um 70 %
zurückgegangen. Island ist in Anlage I aufgeführt und hat seine individuelle
Zielvorgabe im ersten Verpflichtungszeitraum erfüllt[31]. Für den zweiten
Verpflichtungszeitraum werden Island, die EU und ihre Mitgliedstaaten eine
gemeinsame Verpflichtung über Emissionsreduktionen eingehen (siehe Abschnitt
2.1). Die THG-Emissionen der Türkei (ohne LULUCF) stiegen von 1990 bis 2012
um 133 % und von 2011 bis 2012 um 3,7 %. Die Türkei ist in
Anlage I aufgeführt, allerdings wurde für die Türkei im ersten und zweiten
Verpflichtungszeitraum des Kyoto-Protokolls keine Zielvorgabe festgelegt. Die ehemalige
jugoslawische Republik Mazedonien ist nicht in Anlage I aufgeführt. Sie
hat dem UNFCCC im März 2014 ihre dritte Nationale Mitteilung vorgelegt. Nach
diesem Dokument sind die THG-Gesamtemissionen im Zeitraum 1990–2009 um
22 % zurückgegangen. In Montenegro, das ebenfalls nicht in Anlage I
aufgeführt ist, sind die THG-Gesamtemissionen (ohne LULUCF) von 1990 bis 2003
um rund 4,9 % gestiegen. Für Serbien
liegen keine aktuellen Informationen zu den THG-Emissionsinventaren vor. 6.2. Mögliche
Bewerberländer (Bosnien und Herzegowina und Kosovo*) Bosnien und Herzegowina legte seine
zweite Nationale Mitteilung im November 2013 vor. Von
1991 bis 2001 gingen die Gesamtemissionen von Bosnien und Herzegowina um
48 % zurück. Zum Kosovo liegen keine Daten vor. [1] Nach den für 2014 vorgelegten Inventardaten, in denen
die THG-Emissionen bis 2012 angegeben sind. Soweit nicht anders angegeben,
basieren sämtliche THG-Emissionsdaten auf den überarbeiteten IPCC-Leitlinien
von 1996 und wurden unter Heranziehung des globalen Erwärmungspotenzials aus
dem Zweiten Sachstandsbericht des IPCC berechnet. [2] Bei den meisten Mitgliedstaaten ist hierin die erwartete
Wirkung der Energieeffizienzrichtlinie noch nicht berücksichtigt und es wird
noch nicht von einer vollständigen Umsetzung des Klima- und Energiepakets
ausgegangen. [3] Die vorläufigen Emissionsdaten für 2013 sind Schätzwerte,
die die EUA im vorläufigen EU-THG-Inventar für 2013 zusammengestellt hat. [4] LU veröffentlichte kürzlich seine eigenen Schätzungen,
denen zufolge die Emissionen im Rahmen der Lastenteilungsentscheidung im Jahr 2013
um 1,61 % unter der Zielvorgabe der Lastenteilungsentscheidung für dieses
Jahr lagen. [5] Siehe Analyse durch die Europäische Umweltagentur,
Abschnitt 4.3 unten. [6] Der Geltungsbereich des Pakets weicht vom
Geltungsbereich des Kyoto-Protokolls ab. In ihm ist auch der internationale
Luftverkehr einbezogen, LULUCF und Emissionen von Stickstofftrifluorid NF3
hingegen sind ausgeklammert. [7] Bei den meisten Mitgliedstaaten handelt es sich hierbei
um die im Jahr 2013 vorgelegten Prognosen. Die folgenden Mitgliedstaten legten
auf freiwilliger Basis im Jahr 2014 aktualisierte Prognosen vor: CY, IE, LT,
LU, PL und RO. Die EUA hat die von den Mitgliedstaaten vorgelegten Daten auf
Qualität kontrolliert, fehlende Daten ergänzt und etwa erforderliche
Anpassungen vorgenommen. Für mehrere Mitgliedstaaten musste der Anteil der
Emissionen aus Nicht-EHS-Sektoren geschätzt werden. Für die Ergänzung fehlender
Daten und die Schätzung der Aufteilung auf EHS-/Nicht-EHS-Sektoren wurden Daten
des auf derzeitigen Maßnahmen gestützten Referenzszenarios der EU-Klimapolitik 2013
herangezogen, das auf PRIMES- und GAINS-Modellierungen beruht. Diese Prognose
wurde auch als Sensibilitätsanalyse im ersten Zweijahresbericht der EU [SWD(2014)1]
verwendet. [8] Die vorläufigen Emissionsdaten für 2013 sind
Schätzwerte, die die EUA auf der Grundlage der Daten, die die Mitgliedstaaten
bis 31. Juli 2014 übermittelt haben, im vorläufigen EU-THG-Inventar für 2013
zusammengestellt hat. Endgültige Emissionsdaten liegen im Jahr 2015 vor, die
Daten stützen sich auf die neue IPCC-Methodik von 2006 für
Treibhausgasinventare. [9] Die Basisjahremissionen gemäß der
Lastenteilungsentscheidung wurden für jeden Mitgliedstaat so berechnet, dass
sie mit den relativen und absoluten Zielvorgaben gemäß der
Lastenteilungsentscheidung für das Jahr 2020 vereinbar sind. [10] Berechnung der Daten auf der Grundlage des globalen
Erwärmungspotenzials aus dem Vierten Sachstandsbericht des IPCC: [11] Für MT und CY wurden im ersten Verpflichtungszeitraum
keine Zielvorgaben festgelegt. [12] EUA 2014 - Why did GHG emissions decrease in the EU
between 1990 and 2012?
http://www.eea.europa.eu/publications/why-are-greenhouse-gases-decreasing. [13] Primärenergieverbrauch je BIP-Einheit. [14] CO2 je Primärenergieträger aus fossilen
Brennstoffen. [15] In Abbildung 8 durch den Zerlegungsfaktor „Pro-Kopf-BIP“
wiedergegeben. [16] http://www.pa.op.dlr.de/quantify/ [17] Projekt
„Reducing Emissions from Aviation by Changing Trajectories for the benefit of
Climate“ (2010-2014) des Siebten Rahmenprogramms. [18] COM(2014) 15. [19] COM(2014) 520. [20] COM(2014) 330. [21] Siehe die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (http://www.european-council.europa.eu/council-meetings/conclusions?lang=de) [22] Siehe Abschnitt 5.3.1.2. [23] COM(2013) 479. [24] Verordnung (EU) Nr. 443/2009. [25] Verordnung (EU) Nr. 510/2011. [26] Verordnung (EU) Nr. 517/2014. [27] Beschluss Nr. 529/2013/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates. [28] Nach den vorgelegten Zahlen sind die Versteigerungserlöse
in AT, DK, IE, NL und UK in den nationalen Haushalten nicht zweckgebunden, so
dass keine direkte Zuordnung zu einem bestimmten Verwendungszweck möglich ist.
Die gemeldeten Daten beziehen sich nur auf Beispiele, die einen kleinen Teil
der klimaspezifischen Gesamtausgaben abdecken. [29] .Bestimmte Mitgliedstaaten beabsichtigen, mindestens 50 %
der Versteigerungserlöse für klimaspezifische Zwecke zu verwenden. Die im Jahr 2013
erzielten Erlöse wurden allerdings noch nicht zugewiesen und werden in den
Folgejahren gemeldet (beispielsweise FI, LV und SK). [30] Siehe
http://ec.europa.eu/clima/policies/finance/documentation_en.htm. Die
Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission jährlich bis zum 30. September
Angaben zu ihrer finanziellen und technologischen Unterstützung für
Entwicklungsländer. [31] Island muss den Anstieg der Emissionen während des ersten
Verpflichtungszeitraums im Durchschnitt unter 10 % senken. Die Emissionen
gingen in diesem Zeitraum um durchschnittlich 2 % zurück. * Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum
Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des
VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur
Unabhängigkeitserklärung des Kosovo. Tabelle:1 Die für 2013 mitgeteilten Erlöse aus der
Versteigerung von EU-EHS-Zertifikaten (in Mio. EUR) und der Anteil dieser Erlöse
oder ihr finanzieller Gegenwert, der für klimaschutz- und energiebezogene
Zwecke verwendet wurde oder vorgesehen ist Land || Mitgeteilte Gesamterlöse aus der Versteigerung von Zertifikaten (in Mio. EUR) || Für klimaschutz- und energiebezogene Zwecke verwendet oder vorgesehen (im Inland oder international) || Für klimaschutz- und energiebezogene Zwecke verwendeter oder vorgesehener Anteil DE || 790,3 || 790,3 || 100 % UK(*) || 485,4 || 485,4 || 100 % IT || 385,9 || 192,9 || 50 % ES || 346,1 || 346,1 || 100 % PL || 244,0 || 128,7 || 50 % FR || 219,2 || 219,2 || 100 % EL || 147,6 || 147,6 || 100 % NL || 134,2 || 134,2 || 100 % RO || 122,7 || 91,2 || 74 % BE || 115,0 || Keine Angaben || Keine Angaben CZ || 80,7 || 73,2 || 91 % PT || 72,8 || 70,4 || 100 % FI (**) || 67,0 || 33,5 || 50 % SK (***) || 61,7 || 61,7 || 100 % DK || 56,0 || 28,0 || 50 % AT || 55,8 || 29,9 || 66 % BG || 52,6 || 51,3 || 97 % IE || 41,7 || 41,7 || 100 % SE || 35,7 || 17,9 || 50 % HU || 34,6 || 17,3 || 50 % LT || 20,0 || 20,0 || 100 % EE || 18,1 || 9,0 || 50 % SI || 17,7 || 8,9 || 50 % LV (***) || 10,8 || 10,8 || 100 % LU || 5,0 || 2,5 || 50 % MT || 4,5 || 2,9 || 64 % HR || 0 || 0 || CY || keine Berichterstattung || || Insgesamt || 3635,1 || 3052,1 || 87 %(*****) (*) Die Daten des UK umfassen die frühen
Versteigerungen von Zertifikaten der EHS-Phase III im Jahr 2012. (**) Finnland stellt derzeit sämtliche Versteigerungserlöse
für die öffentliche Entwicklungshilfe zur Verfügung, einschließlich
Klimaschutzmaßnahmen, auf die 50 % dieser Erlöse entfallen. Im
Berichtsjahr stellte Finnland Erlöse in Höhe von rund 7 Mio. EUR bereit,
wovon 2 Mio. EUR für internationale klimaschutz- und energiebezogene
Zwecke verwendet wurden. Über die Verwendung der Restmittel wird in den
folgenden Jahren berichtet werden. (***) Schließt Erlöse ein, die LV und SK über ein neues
Finanzinstrument, in das Versteigerungserlöse direkt fließen, für
klimaschutzbezogene Zwecke verwenden wollen. (****) Ohne Zypern (keine Berichterstattung). (*****) Ohne Belgien (keine Angaben zu dem für klimaschutz-
und energiebezogene Zwecke verwendeten Anteil) und Zypern. Quelle: Europäische Kommission