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Document 52014DC0536
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL on the Radio Spectrum Inventory
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Bestandsaufnahme der Funkfrequenzen
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Bestandsaufnahme der Funkfrequenzen
/* COM/2014/0536 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Bestandsaufnahme der Funkfrequenzen /* COM/2014/0536 final */
1.
Einleitung
Die Bestandsaufnahme der Funkfrequenzen der
Europäischen Union wurde als Teil des Programms für die Funkfrequenzpolitik[1] (nachstehend „RSPP“)
erarbeitet, um dem Grundsatz der effizienten Nutzung und Verwaltung von
Funkfrequenzen Wirkung zu verleihen. Zweck der Bestandsaufnahme ist die
Ermittlung jener Frequenzbänder, deren derzeitige Nutzung effizienter gemacht
werden könnte, um auf diese Weise den aus der Unionspolitik erwachsenen Bedarf
an Funkfrequenzen zu decken, die Innovation zu fördern und den Wettbewerb zu
steigern. Im April 2013 nahm die Kommission einen
Durchführungsbeschluss[2]
an, der nähere Vorschriften, einheitliche Formate und eine Methode für die
Bestandsaufnahme der Funkfrequenzen festlegt. Nach Artikel 9 Absatz 4 des RSPP
muss die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat über die
Bestandsaufnahme Bericht erstatten, insbesondere über ihre Analyse der
Technologietrends, des künftigen Bedarfs und der Nachfrage nach Funkfrequenzen.
Gemäß Artikel 6 Absatz 5 des RSPP muss die Kommission bis zum
1. Januar 2015 darüber Bericht erstatten, ob Maßnahmen zur Harmonisierung
zusätzlicher Frequenzbänder für drahtlose Breitbanddienste erforderlich sind. Mit dem vorliegenden Bericht erfüllt die
Kommission diese beiden Verpflichtungen. Sie geht darin insbesondere auf die
erreichten Fortschritte und die Schwierigkeiten bei der Durchführung der
Bestandsaufnahme der Funkfrequenzen ein, des Weiteren auf die Analyse, die sie
auf Grundlage der vorhandenen Daten erstellen konnte und auf die Schlussfolgerungen,
die zu diesem Zeitpunkt daraus abgeleitet werden können.
2.
Gegenwärtiger Stand der Bestandsaufnahme der
Funkfrequenzen
Die Bestandsaufnahme der Funkfrequenzen stützt
sich auf verschiedene Quellen über Frequenzinformationen, die aus Studien stammen,
auf Daten, die entweder von den Mitgliedstaaten für das Analyseinstrument zur
Verfügung gestellt oder im Rahmen der Durchführung des RSPP bereitgestellt
werden, und auf solche, die aus der Arbeit der Gruppe für Frequenzpolitik
(nachstehend „RSPG“) hervorgehen. ·
Das Analyseinstrument der Kommission, das auf
folgenden Daten basiert: o Daten, die dem Europäischen Büro für Funkangelegenheiten (ECO) für die
Datenbank des Frequenzinformationssystems (EFIS) gemäß der EFIS Entscheidung[3] zur Verfügung gestellt
werden, o Daten, die der Kommission gemäß dem Durchführungsbeschluss 2013/195/EU
direkt von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden. ·
Arbeitsergebnisse der RSPG: o „Opinion on Strategic Challenges facing Europe in addressing the
Growing Spectrum Demand for Wireless Broadband“ (Stellungnahme zu den
Herausforderungen, vor denen Europa angesichts der steigenden Nachfrage nach
drahtlosen Breitbanddiensten steht)[4]
(WBB-Stellungnahme); o „Report on Spectrum for Wireless Broadband and Broadcasting in the
Frequency Range 400 MHz to 6 GHz“ (Bericht über drahtlose
Breitbanddienste und Rundfunk im Frequenzbereich von 400 MHz bis
6 GHz)[5]; o „Report on Strategic Sectorial Spectrum Needs“ (Bericht über den
strategischen sektoralen Frequenzbedarf)[6]; ·
Normungsaufträge der Europäischen Kommission an die
Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT); ·
von der Kommission beauftragte Studien, die sich
unmittelbar mit Nachfrage und Angebot von Funkfrequenzen beschäftigen: o „Inventory and review of spectrum use: Assessment of the EU
potential for improving spectrum efficiency“ (Bestandsaufnahme und
Bewertung der Frequenznutzung: Einschätzungen zu den Möglichkeiten die
Effizienz der Frequenznutzung in der Europäischen Union zu erhöhen) –
WIK-Studie[7]; o „Analysis of technology trends, future needs and demand for spectrum
in line with Art. 9 of the RSPP“ (Analyse von Technologietrends, künftigem Frequenzbedarf
und künftiger Frequenznachfrage entsprechend Artikel 9 des RSPP) –
AM-Studie[8]. ·
sonstige einschlägige Veröffentlichungen,
Konsultationen und Daten.
2.1.1.
Erhebung von Daten von Mitgliedstaaten
Angesichts der Bedenken der Mitgliedstaaten
wegen möglicher administrativer Belastungen im Falle von zu strengen und
detaillierten praktischen Modalitäten wurden die im Durchführungsbeschluss zur
Bestandsaufnahme gemachten Vorgaben für die Datenerhebung eingeschränkt, und
zwar insofern, als Daten, die in den Mitgliedstaaten im April 2013 bereits
verfügbar waren, der Kommission in beliebigem maschinenlesbaren Format bereitzustellen
sind und zusätzliche Daten schrittweise bis Ende 2015 zur Verfügung gestellt
werden können. Um die verfügbaren Daten von den
Mitgliedstaaten in maschinenlesbarem Format zu erheben, entwickelte die
Kommission ein Instrument zur Datenanalyse und vereinbarte[9] mit den
Mitgliedstaaten, dass die Daten der Kommission bis zum 30. Oktober 2013
zur Verfügung gestellt werden. Im Zuge der Erstellung des Instruments zur
Datenanalyse reagierte die Kommission erneut auf Bedenken der Mitgliedstaaten
und unterstrich, dass Daten in den landesüblichen Formaten bereitgestellt
werden können. Das Instrument zur Datenanalyse übernimmt Daten aus dem EFIS und
direkt von den Mitgliedstaaten; unter erheblichem Aufwand konvertiert die
Kommission sodann die unterschiedlichen Datenformate und führt sie in einer
gemeinsamen Datenbank zusammen. Schwierigkeiten bei der Erhebung der Daten
traten aufgrund unterschiedlicher Datenformate, mehrerer Übertragungsarten,
Forderungen nach Vertraulichkeit und Fragen bezüglich des Schutzes der Privatsphäre
auf. Bisher wurden die Daten von 24 Mitgliedstaaten[10] in das von der
Gemeinsamen Forschungsstelle entwickelte Instrument importiert, bei einigen von
der Bestandaufnahme erfassten Frequenzbändern bestehen jedoch noch Probleme mit
Umfang und Qualität der Daten. Die Mitgliedstaaten und die Kommission streben
gemeinsam eine Steigerung der verfügbaren und übertragenen Daten an, beginnend
mit Daten zu Frequenzbändern, welche die im RSPP festgelegten unmittelbaren
Ziele betreffen. Die Mitgliedstaaten sollten Daten zu allen Bändern im
Frequenzbereich 400 MHz–6 GHz erheben und diese in einem
schrittweisen Verfahren bis zum 31. Dezember 2015 bereitstellen. Einige
Mitgliedstaaten erklärten jedoch unter Bezug auf Artikel 2 Absatz 3
des Durchführungsbeschlusses zur Bestandsaufnahme, dass es für sie aufgrund
nationaler Gegebenheiten unmöglich sei, noch mehr Daten bereitzustellen. Die Dienststellen der Kommission und die
Mitgliedstaaten haben im Funkfrequenzausschuss (RSC) Gespräche geführt, um
Fragen zum Schutz personenbezogener Daten und zur Datensicherheit zu klären. Den Mitgliedstaaten wurde empfohlen, der
Kommission ein vollständiges Abbild („dump“) ihrer Datenbank zur
Verfügung zu stellen. Etwa 20 Mitgliedstaaten führen eine Frequenzdatenbank,
doch nur vier sind der Empfehlung gefolgt. Stattdessen stellen viele
Mitgliedstaaten die Daten im Tabellenformat zur Verfügung, was eine minimale
Erfüllung der Forderung nach einem maschinenlesbaren Format darstellt. Folglich liefern die Daten, die aus den
Mitgliedstaaten mithilfe des von der Kommission entwickelten Instruments zur
Datenanalyse erhoben wurden, nur ein unvollständiges Bild der Frequenznutzung
im Bereich von 400 MHz bis 6 GHz. Das Instrument zur Datenanalyse
allein ermöglicht es der Kommission nicht, umfassende Schlussfolgerungen über
die derzeitige EU-weite Frequenznutzung im gesamten zu untersuchenden
Frequenzbereich von 400 MHz bis 6 GHz zu ziehen. Daher sind andere
Quellen für die Durchführung der Bestandsaufnahme von ebensolcher Wichtigkeit.
3.
Ergebnisse der Bestandsaufnahme der Frequenznutzung
3.1.
Frequenzangebot
Ungeachtet der Einschränkungen, die durch den
oben dargelegten Vorgang der Datenerhebung entstehen, brachte die erste Analyse
des Bestands wesentliche Einblicke in die Situation hinsichtlich Frequenzverfügbarkeit
und -nutzung. Diese vorläufigen Ergebnisse sind nachstehend im Detail
ausgeführt. In Tabelle 1 sind unter Bezug auf die
obengenannten Quellen Frequenzbänder ausgewiesen, die derzeit in den meisten
Mitgliedstaaten nicht genutzt werden oder deren Kapazität in hohem Maße nicht
ausgeschöpft wird, wobei Abweichungen zwischen den Mitgliedstaaten möglich
sind. Manche Frequenzbänder, die in Studien aufgeführt wurden, sind im
Folgenden nicht berücksichtigt, da sie ziemlich schmal (5 MHz) sind, wodurch
ihre Eignung für andere Dienste eingeschränkt ist. Tabelle 1 – Nicht ausgeschöpfte oder nicht genutzte
Frequenzbänder Frequenzband || Bemerkung 870–876 MHz gepaart mit 915–921 MHz || Diese Frequenzen werden in mindestens acht Mitgliedstaaten nicht genutzt. Andererseits nutzen sechs Mitgliedstaaten diese Frequenzen für militärische Zwecke, jedoch mit zeitlicher und räumlicher Beschränkung. 1452–1492 MHz || Diese Frequenzen sind für den digitalen Hörfunk (DAB) zugewiesen. Sie bleiben jedoch in 21 Mitgliedstaaten ungenutzt. Lediglich ein Mitgliedstaat berichtete über eine Verwendung für DAB. Zwei andere geben die teilweise Verwendung für kabellose Kameras an. 1785–1805 MHz || Dieses Frequenzband steht in vielen Mitgliedstaaten für drahtlose Mikrofone zur Verfügung, bleibt jedoch mangels geeigneter Geräte ungenutzt. Zwei Mitgliedstaaten nutzen dieses Frequenzband für militärische Zwecke, und zwei andere Mitgliedstaaten erteilten Genehmigungen für drahtlose Breitbandnetze. 1980–2010 MHz gepaart mit 2170–2200 MHz || Diese Frequenzen sind in der gesamten EU für Satellitenmobilfunksysteme (MSS) zugewiesen. Derzeit gibt es nur einen Satelliten, der in diesen Frequenzen betrieben wird, wobei dieser schwerwiegenden Betriebseinschränkungen unterliegt. Einige Mitgliedstaaten haben Durchsetzungsmaßnahmen eingeführt, die eine Aufnahme des Betriebs von MSS bis Dezember 2016 vorsehen.[11] 1900–1920 MHz und 2010–2025 MHz || Obwohl Nutzungsrechte für drahtlose Breitbanddienste erteilt wurden, bleiben diese relativ schmalen ungepaarten Bänder aus Mangel an Geräten und aufgrund des potenziellen Risikos funktechnischer Störungen in den angrenzenden 3G-Frequenzbändern häufig ungenutzt. 2700–2900 MHz || Vorläufige Ergebnisse zeigen, dass dieses Frequenzband häufig nur an bestimmten Standorten für Radar genutzt wird, wodurch sich die Möglichkeit der räumlich gemeinsamen Nutzung mit anderen Diensten ergibt. 3400–3800 MHz || Siehe Abb. 1 5000–5150 MHz || Diese Frequenzen werden in mehreren Mitgliedstaaten nicht genutzt. Mindestens vier Mitgliedstaaten verwenden diese für militärische Zwecke. Eine wichtige Satellitenfunkverbindung zu Galileo befindet sich im Frequenzband 5000–5010 MHz.
3.2.
Nachfrage nach Frequenzen
Die Analyse der Technologietrends, des
künftigen Bedarfs und der Nachfrage nach Frequenzen deutet darauf hin, dass
viele der verschiedenen Arten von Anwendungen, die in Tabelle 2 in 14
Anwendungsgruppen eingeteilt sind, schon derzeit mehr Frequenzen benötigen und
auch künftig benötigen werden. Tabelle 2 liefert für jede Anwendungsgruppe
einen qualitativen Überblick über die Entwicklung der Nachfrage und der
Technologietrends sowie eine quantitative Bewertung der kurz-, mittel- und
langfristigen Zunahme der Nachfrage für jede Gruppe. Die Frequenzbänder, in
welchen diese Art von Geräten verwendet wird, sind Richtwerte und müssen nicht
unbedingt in allen Mitgliedstaaten für eine Anwendungsgruppe genutzt werden. Tabelle 2 – Nachfragetrends Zeichenerklärung KF
= kurzfristig: 2012–2014, MF = mittelfristig: 2012–2017, LF = langfristig:
2012–2022. ++: Anstieg um mehr
als 50 %, +: Anstieg um bis zu 50 %, =: beschränkte
Auswirkung, –: Rückgang um bis zu 50 % – –: Rückgang um mehr
als 50 %. Anwendungsgruppe – derzeit in den EU-28 genutzte Frequenzbänder (MHz) || Schlüsselfaktoren, welche die Nachfrage nach Zugang zu Funkfrequenzen stimulieren || Künftiger Frequenzbedarf KF || MF || LF AMCRN[12] 960–1350 2700–3100 4200–4400 5030–5150 || · Für Hochgeschwindigkeits-Breitband- und Live-Fernsehdienste an Bord von Flugzeugen · Integration von RPAS in den zivilen Luftraum · Fortschritte bei Funkortungsdiensten || = || =/+ || + Rundfunk 470–790 || · Umsetzung und Annahme von HDTV und UHDTV · Technologie-Migrationspfad || + || +/++ || +/++ Mobilfunk || · Entwicklung und Einführung technisch anspruchsvollerer Geräte · Verlagerung des Datenverkehrs auf lokale Funknetze (Wi-Fi) (durch Verbraucher und Betreiber) · Markteinführung von 3,5G- und 4G-Technik (LTE und LTE-Advanced) || + || +/++ || +/++ 790–862 880–915 925–960 1710–1785 1805–1880 1900–1980 || 2010–2025 2110–2170 2500–2690 3400–3600 3600–3800 Verteidigung || · Zunahme der Zahl der vernetzten Geräte und der Menge der ausgetauschten Informationen · Entwicklung und Verbreitung von unbemannten Luftfahrtsystemen · Geringfügige Änderungen bei der Ortungs- und Navigationstechnik || = || + || ++ 406–410 430–433 435–446 446–450 870–876 915–921 1300–1350 || 1518–1525 1700–1710 2025–2110 2200–2400 3100–3410 4400–5000 5250–5460 Richtfunk || · Grad der Verdrängung durch Glasfaser-Netze · Umstellung von Richtfunkverbindungen auf höhere Frequenzen || =/– || – || – – 1350–1400 1427–1452 1492–1525 2025–2110 || 2200–2290 3800–4200 5925–6425 IVS[13] 5795–5815 5855–5875 5875–5925 || · Entwicklung und Verbreitung neuer IVS-Anwendungen || = || + || ++ Meteorologie 401–406 1675–1710 5350–5725 || · Aufrechterhaltung der derzeitigen Frequenzzuweisungen zum Bereich Meteorologie aufgrund deren spezifischer physikalischer Eigenschaften || = || = || = PMR/PAMR[14] || · Einführung und Verbreitung von intelligenten Netzen und intelligenten Messanwendungen || =/+ || + || + 406–433 435–470 || 870–880 915–925 PMSE[15] || · Art und Anzahl der Veranstaltungen · Art der Geräte · Anstieg der Anzahl der Geräte pro Veranstaltung · Einsatz von HD- und 3D-Kameras || + || + || + 470–790 1785–1800 2025–2110 || 2200–2400 PPDR[16] || · Steigende Nachfrage nach datenintensiven Anwendungen · Möglichkeit, PPDR-Dienste über kommerzielle Dienste und Netze abzuwickeln || = || + || ++ 3100–3400 4800–4990 || 5150–5250 Wissenschaft || · Aufrechterhaltung der derzeitigen Frequenzzuweisungen zum Bereich Meteorologie aufgrund deren spezifischer physikalischer Eigenschaften || = || = || = 1400–1427 1610–1614 1661–1675 || 2290–2300 2690–2700 4940–5000 Satellitenempfang || · Anstieg bei Backhaul-Diensten innerhalb des C-Bandes sowie starkes Ansteigen der Nachfrage im S-Band || =/+ || + || + 1164–1215 1525–1610 1614–1661 1980–2110 2170–2290 || 2484–2500 3600–4200 5000–5030 5850–6425 Geräte mit geringer Reichweite (SRD) || · wachsende Anzahl von RFID-Geräten und Anstieg bei verschiedenen Anwendungen || + || + || + 433–435 863–870 || 1785–1800 1880–1900 WLAN[17] || · weiteres Ansteigen der Reichweite lokaler Funknetze und der Annahme durch die Nutzer || + || + || + 2400–2484 5150–5350 || 5470–5875 Quellen: Abschließender Studienbericht von Analysys Mason, European
Table of Frequency Allocations and Applications (ECA), Bericht der RSPG über
branchenspezifische Bedürfnisse.
4.
Hauptergebnisse
Auf der Grundlage der oben genannten
vorläufigen Ergebnisse können einige erste Schlussfolgerungen gezogen werden.
Ungenutzte Frequenzen im Bereich von 400 MHz bis 6 GHz sind selten,
es gibt jedoch einige Beispiele dafür. Auf der Nachfrageseite dürfte die
künftige Frequenznutzung für viele Anwendungen in den kommenden 10 Jahren
erheblich steigen. Diese Situation macht die
Neuzuteilung[18]
zunehmend schwierig und kostspielig. Die Kommission ist der Auffassung, dass
eine nachhaltige Deckung des Frequenzbedarfs mittel- und langfristig durch
größere Investitionen in Zeit und Ressourcen zur Ermittlung und Entwicklung
modernerer Konzepte für die gemeinsame Frequenznutzung – wie nachfolgend
beschrieben – erreicht werden kann, vorbehaltlich der Wahrung eines wirksamen
Wettbewerbs. ·
Zuteilung im lizensierten gemeinsamen Zugang
(nachstehend „LSA“), ·
regional begrenzte gemeinsame Frequenznutzung für
Geräte mit Verbindung zu Ortsbestimmungsdatenbanken (sobald verfügbar); und
effizientere Nutzung bestehender Netze und Frequenzzuteilungen
durch Verdichtung, vermehrte Wiederverwendung von Funkfrequenzen und
gemeinsame Nutzung von Frequenzen durch verschiedene Betreiber.
In ihrer Stellungnahme zum LSA definiert die
Gruppe für Frequenzpolitik (RSPG) den Begriff als „ein Regulierungskonzept
zur Erleichterung der Einführung von Funkverkehrssystemen, die von einer
begrenzten Anzahl von Lizenznehmern unter einer Regelung für
Einzelgenehmigungen in einem Frequenzband genutzt werden, welches einem oder
mehreren etablierten Nutzern bereits zugeteilt wurde oder zugeteilt werden soll.
Im Rahmen des LSA sind die zusätzlichen Nutzer zur Nutzung von Funkfrequenzen
(oder Teilen von Funkfrequenzen) im Einklang mit den Regeln zur gemeinsamen
Nutzung, die wiederum Teil ihrer Frequenznutzungsrechte sind, berechtigt, damit
alle Nutzer, einschließlich der etablierten Betreiber, eine bestimmte
Dienstqualität anbieten können“ und empfiehlt den Mitgliedstaaten,
diesbezügliche Gespräche aktiv zu fördern und die Einsatzmöglichkeiten für LSA
festzulegen. Ortsbestimmungsdatenbanken werden eine
effizientere Nutzung von Funkfrequenzen ermöglichen, indem durch sie
spezifische Kanäle an bestimmten Standorten Sekundärnutzern zugeteilt werden
können, und zwar auf eine Weise, dass dadurch der Primärnutzer des
Frequenzbandes nicht gestört wird. Auf der Grundlage eines Auftrags der
Kommission arbeitet das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen
(ETSI) an der Entwicklung gemeinsamer Formate für den Datenaustausch zwischen
Geräten und Ortsbestimmungsdatenbanken. Der Aufbau solcher Datenbanken
beschränkt sich nicht auf ein bestimmtes Frequenzband, sondern erfordert
fundierte Kenntnisse über den genauen Standort und die Kriterien für den Schutz
des Primärnutzers. Die effizientere Nutzung der bestehenden
Funkfrequenzzuteilungen wird auch von der RSPG unterstützt, die in ihrem
Bericht über die sektorale Nachfrage die Möglichkeit erwog, bereits verfügbare
harmonisierte Frequenzbänder für einen bestimmten Sektor, kommerzielle Netze
oder bestehende Infrastrukturen zu nutzen. Die RSPG vertritt ferner die
Auffassung, dass ein großer Teil des künftigen Bedarfs an Funkfrequenzen
erfüllt werden kann, indem die Frequenznutzungsbedingungen so weit wie möglich
gefasst werden, um so neue Anwendungen zu ermöglichen und gleichzeitig die
bestehende Nutzung zu wahren. Auf der Grundlage der Analyse des Bestandes
durch die Kommission und unter Berücksichtigung genauerer Informationen über
Angebot und Nachfrage, sind die folgenden Aspekte als Ergebnis der
Bestandsaufnahme herauszustellen.
4.1.
Funkfrequenzen für drahtlose Breitbanddienste
Das RSPP gibt ein Ziel von 1200 MHz für
drahtlose Breitbanddienste vor und sieht vor, dass die Kommission bis zum
1. Januar 2015 darüber Bericht erstattet, ob Maßnahmen zur Harmonisierung
zusätzlicher Frequenzbänder für drahtlose Breitbanddienste erforderlich sind.
Die Kommission nimmt die von der RSPG in diesem Zusammenhang geleistete Arbeit
zur Kenntnis, die u. a. empfiehlt, dass die Kommission Maßnahmen im
Zusammenhang mit der Nutzung der Frequenzbänder 1452–1492 MHz und 2300–2400 MHz
ergreift. Außerdem hat die RSPG der Kommission nahegelegt, einen strategischen
Plan zu entwickeln, der auch die künftige Nutzung des UHF-Bands (im Bereich von
470–790 MHz) beinhaltet. Die Analyse der Kommission zeigt, dass der
Druck auf das UHF-Band zunehmen wird, da den Schätzungen zufolge alle Nutzer
einen steigenden Bedarf haben. Die Kommission hat mehrere Maßnahmen zur
Vorbereitung einer politischen Entscheidung über das UHF-Band und auf die
Weltfunkkonferenz 2015 getroffen: ·
Mandat an die CEPT zur Entwicklung technischer
Bedingungen für drahtlose Breitbanddienste im Frequenzband 694–790 MHz
(700-MHz-Band), die auch für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
(PPDR-Dienste) genutzt werden können, ·
Ersuchen um eine Stellungnahme der RSPG zur Entwicklung
einer langfristigen Strategie für das UHF-Band, ·
Studie über die Herausforderungen und Chancen bei
der Konvergenz terrestrischer drahtloser Plattformen, ·
strategische Beratung der Kommission durch
hochrangige Vertreter der Industrie über die künftige Nutzung des UHF-Bands. Es ergingen auch Mandate an die CEPT zur
Untersuchung der technischen Voraussetzungen für eine gemeinsame Nutzung der
Frequenzbänder 1452–1492 MHz (1,5-GHz-Band) und 2300–2400 MHz
(2,4-GHz-Band) durch drahtlose Breitbanddienste und etablierte Nutzer. Wie in
Abbildung 1 dargestellt, wurden bisher rund 1000 MHz der Funkfrequenzen
für die drahtlose Breitbandkommunikation auf EU-Ebene harmonisiert. Obwohl die Frequenzbänder 1900–1920 MHz
und 2010–2025 MHz seit dem Jahr 2000 für Mobilfunkbetreiber zugeteilt
sind, werden sie nicht genutzt, wie aus Tabelle 1 ersichtlich ist. Die
Kommission beauftragte die CEPT mit der Prüfung der technischen Voraussetzungen
für eine mögliche alternative Nutzung dieser Frequenzbänder. Unter den geprüften
Optionen ist die Möglichkeit, diese Frequenzbänder für den direkten
Luft-Boden-Sprechfunk zuzuweisen (ergänzend zum Durchführungsbeschluss 2013/654/EU[19] der Kommission über
Mobilfunkdienste an Bord von Flugzeugen) in Koexistenz mit kabellosen Kameras
und Geräten mit geringer Reichweite. Zusätzliche harmonisierte Frequenzbänder
für drahtlose Breitbanddienste Auf der Grundlage der Analyse von
Frequenzangebot und -bedarf sieht die Kommission im Frequenzbereich von
400 MHz bis 6 GHz derzeit keine Notwendigkeit für eine weitere
Harmonisierung der Frequenznutzung über die 1200 MHz-Zielvorgabe hinaus. Dieser Schluss beruht auf folgenden
Überlegungen: ·
Der Anteil der zu wenig genutzten Frequenzen für
mobile Breitbanddienste ist nach wie vor erheblich; er liegt bei etwa 30 %
(siehe Abbildung 1) und findet sich hauptsächlich – jedoch nicht ausschließlich
– im Bereich von 3,4–3,8 GHz. Die Ursachen dafür sind mangelnde Nachfrage[20] und/oder
Schwierigkeiten bei der Nutzung[21].
Im Jahr 2012 erließ die Kommission einen Durchführungsbeschluss[22] zur
Harmonisierung der Nutzung der gepaarten 2-GHz-Bänder auf der Grundlage der
Technologieneutralität, wodurch dieses Band für eine Mobilfunktechnik der
nächsten Generation, wie z. B. LTE, zur Verfügung steht. Beide Bänder
können für den Aufbau dichterer Mobilfunknetze mit hoher Kapazität eingesetzt
werden; ·
Vorläufige Untersuchungsergebnisse zu Technologien
der nächsten Generation zeigen, dass für 5G-Netze sehr große Kanäle benötigt
würden. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, wären zusätzlich zu den bereits
erzielten 1200 MHz für mobile Breitbanddienste zumindest im Nahbereich Funkfrequenzen
über 6 GHz erforderlich. Eine Verbindung zu der öffentlich-privaten
Partnerschaft für 5G[23]
ist wichtig, um zu gewährleisten, dass die Bestandsaufnahme der Funkfrequenzen
die weiteren technologischen Entwicklungen sowie von den Partnern
bereitgestellte Daten über bestimmte Frequenzbänder berücksichtigt; ·
Sowohl der Einsatz kleiner Funkzellen zum Zweck der
Verdichtung mobiler Netze (mit lizenzierter Frequenznutzung) oder die
Verlagerung von Mobilfunkverkehr[24]
(auf lokale Funknetze (Wi-Fi) mit lizenzfreier Frequenznutzung) als auch die
jüngsten Technologien für Mobilfunknetze bergen nach wie vor ein hohes
Potenzial für zusätzliche drahtlose Breitbandkapazitäten in der gesamten
Europäischen Union auf der Basis einer ausgereiften Wiederverwendung von
Funkfrequenzen. Abbildung 1 gibt einen Überblick über die
auf europäischer Ebene harmonisierten Frequenzbänder für die drahtlose
Breitbandkommunikation (insgesamt ca. 1000 MHz). Balken, welche die
1000-MHz-Marke nicht erreichen, bedeuten, dass die Funkfrequenzen im jeweiligen
Mitgliedstaat nicht vollständig an Betreiber zugeteilt wurden. In einigen
Mitgliedstaaten besteht eine geringe Nachfrage[25],
doch betrifft dies vor allem die höheren Frequenzbänder (in erster Linie
2,6 GHz und 3,4–3,8 GHz). Unterhalb von 1 GHz besteht keine
mangelnde Nachfrage. Abbildung 1 – In harmonisierten Frequenzbändern in der EU
für drahtlose Breitbanddienste zugeteilte Funkfrequenzen
4.2.
Gemeinsame Nutzung der Frequenzbänder für
Radaranlagen
Vorläufige Ergebnisse der von der Gemeinsamen
Forschungsstelle erstellten Analyse zeigen, dass das Frequenzband
2700–2900 MHz häufig nur an bestimmten geografischen Standorten genutzt
wird; in Gebieten, in denen es nicht genutzt wird, ergeben sich daher
Möglichkeiten zur gemeinsamen Frequenznutzung. In Verbindung mit Daten aus
anderen Untersuchungen zeigt sich, dass 14 Mitgliedstaaten Radaranlagen für die
Luftfahrt an weniger als fünf Standorten im gesamten Land (in der Regel auf
Flughäfen) betreiben. Bis auf einige Ausnahmen werden in den meisten
Mitgliedstaaten weniger als 20 staatliche Radar-Standorte betrieben und eine
nach Gebieten getrennte gemeinsame Nutzung mit anderen Diensten ist in vielen
Teilen Europas möglich. Aufgrund eines Mandats der Kommission bezüglich PMSE
wurde dieses Frequenzband im CEPT-Bericht 51– neben anderen – als ein
mögliches neues Frequenzband ausgewiesen, auf dem vorübergehend kabellose
Kameras genutzt werden können; diese Nutzung unterliegt geografischen
Einschränkungen zum Schutz bestehender Radaranwendungen.
4.3.
Drahtlose Mikrofone
Eine effizientere Nutzung von Funkfrequenzen
durch Primärdienste macht es wahrscheinlich, dass PMSE-Nutzer Funkfrequenzen im
UHF-Rundfunkband verlieren werden und neben der Nutzung des UHF-Rundfunkbandes
auf andere Technologien und/oder Frequenzbänder ausweichen müssen.
Technologietrends zeigen, dass eine effizientere Nutzung durch stärkeren
Einsatz digitaler Mikrofone[26]
erreicht werden könnte. Weitere Studien sind zur Bewertung der Möglichkeit
einer Harmonisierung der Frequenznutzung im Bereich um 1,5 GHz notwendig,
und zwar für PMSE-Audioanwendungen, wie von den Beteiligten angeregt wurde. Die Kommission arbeitet derzeit an einem
Entwurf für einen Beschluss zu PMSE-Audioanwendungen, der einen Vorschlag zur
Harmonisierung eines Kernbereichs von 29 MHz im 800-MHz-Band und im
1800-MHz-Band (in den sogenannten Duplexlücken) enthält, und die Bereitstellung
zusätzlicher Frequenzen im Ausmaß von 30 MHz für Nutzer von
PMSE-Audioanwendungen zur Befriedigung der Grundbedürfnisse vorsieht.
4.4.
Satellitenkommunikation
Inmarsat Ventures Limited und Solaris Mobile
Limited wurden im Jahr 2009 als Betreiber europaweiter Systeme zur Erbringung
von Satellitenmobilfunkdiensten (MSS)[27]
ausgewählt; sie wurden aufgefordert, binnen zwei Jahren den Betrieb in einem
Teil der Frequenzbänder 1980–2010 MHz und 2170–2200 MHz aufzunehmen.
Aufgrund der in Tabelle 1 erwähnten begrenzten Nutzung haben einige
Mitgliedstaaten Durchsetzungsmaßnahmen gemäß dem Beschluss 2011/667/EU[28]
eingeführt, die einen neuen Fahrplan beinhalten, welcher zu einem Betrieb von
MSS bis Dezember 2016 führen soll. Daraufhin haben sowohl Solaris als auch
Inmarsat kürzlich Pläne hierfür vorgelegt. Sollten diese Durchsetzungsmaßnahmen
nicht zu einer rechtzeitigen Nutzung dieser Frequenzbänder unter Einhaltung der
gemeinsamen Bedingungen führen, könnten diese Bänder für neue Nutzungsformen
wie terrestrische drahtlose Breitbanddienste in Betracht gezogen werden, wie
dies auch in der Stellungnahme der Gruppe für Frequenzpolitik zu drahtlosen
Breitbanddiensten und im WIK-Gutachten vorgeschlagen wird. Das sogenannte C-Band (3600–4200 MHz)
wird in Europa für die Satellitenkommunikation genutzt. Die Entscheidung 2008/411/EG[29] führte zur
Harmonisierung des Frequenzbands 3400–3800 MHz für terrestrische Systeme,
doch dessen Nutzung für drahtlose Breitbanddienste ist derzeit gering. Wie in
Abschnitt 4.1 beschrieben, macht die Möglichkeit der Nutzung kleiner Funkzellen
Kapazitätsengpässe bei drahtlosen Breitbanddiensten in diesem Bereich
unwahrscheinlich. Andererseits wird in der Analyse der Schluss gezogen, dass
die Zunahme nötiger Satelliten-Bandbreiten für Backhaul-Dienste und
Kanalbündelung, kommerzielle Dienstleistungen und die anhaltend steigenden
Datenübertragungsraten für Videostreaming jene Trends darstellen, welche die
Nachfrage nach Satellitenfunkfrequenzen weiter beflügeln werden und dass der
Großteil dieses Bedarfs im C-Band gedeckt werden kann. Das C-Band ist deshalb
für die satellitengestützte Kommunikation so wertvoll, weil es einen relativ
großen Bereich von Funkfrequenzen im Niederfrequenzbereich enthält, die
hervorragende Ausbreitungsmerkmale haben (und somit eine sehr breite
geografische Abdeckung erlauben) und überdies weniger störanfällig bei
Niederschlag und Feuchtigkeit sind (was Signalstabilität ermöglicht) als höhere
Satellitenfunkfrequenzen. Es gibt über 180 Satelliten, die C-Band-Dienste
bereitstellen und mindestens 50 davon versorgen Europa, wo dieses Frequenzband
primär von Anbietern kommerzieller Dienstleistungen genutzt wird, da die
Ausrüstungskosten für den Betrieb in diesem Band hoch sind. An rund 1400
Standorten in der EU findet eine bi-direktionale Kommunikation mit
C-Band-Satelliten statt. In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen
ist die Kommission der Auffassung, dass Forderungen, terrestrische drahtlose
Breitbanddienste im gesamten C-Band (d. h. im Frequenzbereich von
3,8–4,2 GHz und 3,4–3,8 GHz) zuzulassen, nicht gerechtfertigt wären.
Zur Sicherung des Wachstums von Satellitendiensten im C-Band und um die
Verdichtung der Nutzung durch Satelliten im Frequenzband 3,8–4,2 GHz zu
unterstützen, möchte die Kommission Studien anregen, die zu einer
Harmonisierungsmaßnahme für die Breitbandübertragung via Satellit bzw.
Satellitenempfänger/-sender (VSATs) im Frequenzband 3,8–4,2 GHz
führen könnte.
4.5.
Geräte mit geringer Reichweite (SRD)
Diese Anwendungen spielen eine wichtige Rolle
im Zusammenhang mit Frequenzen für intelligente Energienetze, intelligente
Stromzähler und das Internet der Dinge (IoT). Sie umfassen auch Technologien
wie RFID, M2M-Kommunikation und vermaschte Netze. Eine gemeinsame Nutzung mit etablierten
Nutzern (in erster Linie militärische Systeme und GSM-R) in den Frequenzbändern
870–876 MHz und 915–921 MHz wurde von der CEPT untersucht, diese
stellte dabei eine Reihe von Mindestanforderungen für eine solche Verwendung
fest und nahm ihre Ergebnisse in eine Empfehlung[30] auf. Das anhaltende
Interesse der Wirtschaft an diesen Frequenzbändern macht diese zu einem
wichtigen Ziel für die nächste Aktualisierung der Entscheidung 2006/771/EG[31] der Kommission zur
Harmonisierung der Frequenznutzung durch Geräte mit geringer Reichweite.
5.
Schlussfolgerungen
Während die Bestandsaufnahme der
Frequenznutzung Ergebnisse im oben dargelegten Umfang erbringen kann, zeigt sie
auch, dass einige der Daten, deren Erhebung vorgesehen war, für die absehbare
Zukunft in einigen Mitgliedstaaten weiterhin nicht verfügbar sein werden, und
zwar in jenen, die diese Daten nicht selbst erheben und es für unmöglich
halten, mehr Daten bereitzustellen. In der Absicht, Ressourcen effizient zu
nutzen, wird die Kommission weiterhin mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten,
sowohl zur Erhebung der auf Ebene der Mitgliedstaaten bereits verfügbaren
Daten, als auch dabei, gezielt zusätzliche Daten zu erhalten. Dabei liegt der
Schwerpunkt insbesondere auf Frequenzbändern, die für die Umsetzung des
Programms für die Funkfrequenzpolitik (RSPP) wesentlich sind. Darüber hinaus
wird die Kommission relevante Daten aus jenen Mitgliedstaaten einholen, die
Ausnahmeregelungen von den Harmonisierungsmaßnahmen auf der Grundlage der
Situation im jeweiligen Land beantragen. Derartige Anträge könnten mit der
Bereitstellung von detaillierten, nutzungsspezifischen Daten in
maschinenlesbarem Format verknüpft werden, da davon auszugehen ist, dass diese
Daten verfügbar sein müssen, um Ausnahmen zu begründen. Die Ergebnisse des Datenanalyse-Instruments
werden sich insbesondere dort als nützlich erweisen, wo eine nach Gebieten
getrennte gemeinsame Frequenznutzung möglich ist. Angesichts der
Schwierigkeiten bei der Erhebung von Daten wird, wie oben ausgeführt, das
Analyse-Instrument noch durch andere Quellen ergänzt werden, z. B. durch
Studien, Beiträge der RSPG oder direkte Informationen von Frequenznutzern,
einschließlich der Einholung von Stellungnahmen dieser Nutzer zu den
wichtigsten Ergebnissen dieses Berichts. Die Kommission wird weiterhin an einer
Erweiterung der Bestandsaufnahme mit dem Ziel arbeiten, deren Hauptzweck – eine
effizientere Frequenznutzung – zu erreichen. Während dies immer als eine
Aufgabe wahrgenommen wurde, die einen schrittweisen Ansatz erfordert, der auch
den Aufbau von Erfahrung und die Schaffung von Vertrauen in den Prozess der
Bestandsaufnahme beinhaltet, hat eine faktengestützte Funkfrequenzpolitik nach
wie vor eine ganz große Bedeutung, da aus vielen Sektoren eine steigende
Nachfrage nach Frequenzen in diesem Bericht dokumentiert wurde. Die
Bestandsaufnahme ist ein wichtiges Instrument, um die Entscheidungsträger auf
nationaler sowie auf europäischer Ebene bei ihren Entscheidungen in Bezug auf
die zukünftige effizientere Nutzung von Funkfrequenzen zu unterstützen. Daher
werden die Gespräche mit den Mitgliedern des Funkfrequenzausschusses über die
Vorgehensweise bei der Erhebung der Daten für die Bestandsaufnahme fortgeführt. [1] Beschluss Nr. 243/2012/EU (ABl. L 81 vom 21.3.2012,
S. 7). [2] Durchführungsbeschluss 2013/195/EU der Kommission (ABl.
L 113 vom 25.4.2013, S. 18). [3] Entscheidung 2007/344/EG der Kommission (ABl. L 129
vom 17.5.2007, S. 67). [4] RSPG13-521 rev1. [5] RSPG13-522. [6] RSPG13-540 rev2. [7] http://ec.europa.eu/digital-agenda/sites/digital-agenda/files/cion_spectrum_inventory_executive_summary_de.pdf [8] http://ec.europa.eu/information_society/newsroom/cf/dae/document.cfm?doc_id=2881 [9] In der 44. Sitzung des Funkfrequenzausschusses, 9.–10. Juli
2013. [10] Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg,
Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien,
Tschechische Republik, Vereinigtes Königreich und Zypern. [11] Bisherige Maßnahmen: Entscheidung 2007/98/EG der Kommission
zur harmonisierten Nutzung von Funkfrequenzen in den 2-GHz-Frequenzbändern für
die Einrichtung von Satellitenmobilfunksystemen; Entscheidung
Nr. 626/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Auswahl
und Genehmigung von Systemen, die Satellitenmobilfunkdienste (MSS) erbringen;
Entscheidung 2009/449/EG der Kommission vom 13. Mai 2009 über die
Auswahl der Betreiber europaweiter Systeme, die Satellitenmobilfunkdienste
(MSS) erbringen; Beschluss 2011/667/EU der Kommission vom 10. Oktober
2011 über die Modalitäten für die koordinierte Anwendung der
Durchsetzungsvorschriften in Bezug auf Satellitenmobilfunkdienste (MSS)
entsprechend Artikel 9 Absatz 3 der Entscheidung Nr. 626/2008/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates („Durchsetzungsentscheidung“). [12] Aeronautical, maritime and civil radiolocation and navigation
systems (Funkortungs- und Navigationssysteme für die Luft- und Seefahrt
sowie für zivile Anwendungen). [13] Intelligente Verkehrssysteme. [14] Private Mobile Radio (privater Betriebsfunk) und Public
Access Mobile Radio (öffentlicher Bündelfunk). [15] Programme Making and Special Events (Programmproduktion und
Sonderveranstaltungen). [16] Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. [17] WLAN (Wireless LAN) = lokale Funknetze. [18] Ein derzeitiger (etablierter) Nutzer wird zugunsten eines neuen
hinzukommenden Nutzers aus dem Frequenzbereich entfernt. [19] ABl. L 303 vom 14.11.2013, S. 48. [20] 21 Mitgliedstaaten geben „fehlenden Bedarf“ als Grund dafür an,
dass sie die betreffenden Funkfrequenzen nicht zugeteilt haben. Diese
Informationen wurden von den Mitgliedstaaten als Teil der Bemühungen der
Kommission zur Durchführung des Programms für die Funkfrequenzpolitik,
insbesondere gemäß Artikel 6, erhoben. [21] Probleme bei der grenzüberschreitenden Koordinierung, insbesondere
mit Drittländern, und Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit von
Geräten. Um letztere zu verbessern, überarbeitete die Kommission ihren
Durchführungsbeschluss zum Frequenzbereich 3,4–3,8 GHz und führte einen
empfohlenen Kanalbelegungsplan sowie optimierte Bedingungen für
Breitbandtechnik wie LTE ein. [22] Beschluss Nr. 2012/688/EU (ABl. L 307 vom 7.11.2012,
S. 84). [23] Am 17. Dezember 2013 unterzeichnete Vizepräsidentin Neelie
Kroes eine Vereinbarung mit der „5G-Infrastruktur-Partnerschaft“. Die
Partnerschaft ist ein Zusammenschluss von Unternehmen, der aus öffentlichen und
privaten Partnern besteht. [24] In einer von der Kommission finanzierten Studie über die
Verlagerung von Funkverkehr wird auf der Grundlage der Nutzungsmuster bei
Smartphones und Tablet-Computern festgestellt, dass 71 % des gesamten
drahtlosen Datenverkehrs im Jahr 2012 über lokale Funknetze (Wi-Fi) abgewickelt
wurde. Der Studie zufolge soll dieser Anteil bis 2016 auf 78 % steigen,
während davon ausgegangen wird, dass der Mobilfunkverkehr bis 2016 weiterhin
mit einer Rate von 66 % pro Jahr wächst. Der sozioökonomische Wert dieser
Frequenzbänder lässt sich anhand der Kosten bemessen, die eine Bereitstellung
der gleichen Kapazität für Datenverkehr unter ausschließlicher Nutzung
herkömmlicher Mobilfunktechnik verursachen würde: die Studie schätzte, dass
Infrastrukturinvestitionen in Höhe von 35 Mrd. EUR notwendig gewesen
wären, um eine Übertragung der gesamten Datenmenge, die 2012 in lokalen
Funknetzen (Wi-Fi) anfiel, über Mobilfunknetze zu realisieren; die Deckung des
berechnete Bedarfs bis Ende 2016 würde Investitionen von
200 Mrd. EUR erfordern. [25] Die Mitgliedstaaten haben die geringe Nachfrage im Rahmen eines
gegenseitigen (Pilot-) Verfahrens zur Durchsetzung des Artikels 6 des RSPP
der Kommission gegenüber bestätigt. Es gibt folgende Fälle: i) die Lizenz wurde
an die für Funkfrequenzen zuständige Regulierungsbehörde zurückgegeben, ii) die
ausgeschriebenen Funkfrequenzen wurden in einer Auktion nicht verkauft, iii) im
Rahmen einer öffentlichen Konsultation wurde kein Interesse an den
Funkfrequenzen gezeigt. [26] Es steht fest, dass nicht alle PMSE-Audiogeräte auf Digitaltechnik
umgestellt werden können, insbesondere solange noch Probleme im Zusammenhang
mit Verzögerungszeiten auftreten, aus denen sich erhebliche, für das
menschliche Ohr wahrnehmbare Verzögerungen ergeben. [27] Entscheidung 2009/449/EG (ABl. L 149 vom 12.6.2009,
S. 65). [28] ABl.
L 265 vom 11.10.2011, S. 25. [29] ABl. L 156 vom 14.6.2008, S. 14. [30] ERC-Empfehlung 70-03. [31] ABl. L 312 vom 11.11.2006, S. 66.