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Document 52014DC0427
Recommendation for a COUNCIL RECOMMENDATION on Finland’s 2014 national reform programme and delivering a Council opinion on Finland’s 2014 stability programme
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Finnlands 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Finnlands 2014
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Finnlands 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Finnlands 2014
/* COM/2014/0427 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Finnlands 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Finnlands 2014 /* COM/2014/0427 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Finnlands 2014
mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Finnlands 2014 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und
Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97
des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen
Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken[1], insbesondere auf
Artikel 5 Absatz 2, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die
Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte[2], insbesondere auf
Artikel 6 Absatz 1, auf Empfehlung der Europäischen Kommission[3], unter Berücksichtigung der Entschließungen des
Europäischen Parlaments[4], unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des
Beschäftigungsausschusses, nach Stellungnahme des Wirtschafts- und
Finanzausschusses, nach Stellungnahme des Ausschusses für
Sozialschutz, nach Stellungnahme des Ausschusses für
Wirtschaftspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1)
Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat
dem Vorschlag der Kommission zu, eine auf eine verstärkte Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken gestützte neue Strategie für Wachstum und Beschäftigung
(„Europa 2020“) auf den Weg zu bringen, deren Schwerpunkt auf den
Schlüsselbereichen liegt, in denen Maßnahmen notwendig sind, um Europas
Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. (2)
Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung
zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010
bis 2014) an und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für
beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die zusammen die
„integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, die
integrierten Leitlinien bei ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik
zu berücksichtigen. (3)
Am 29. Juni 2012 beschlossen die Staats- und
Regierungschefs einen „Pakt für Wachstum und Beschäftigung“, der einen
kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, der EU und des
Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller verfügbaren Hebel, Instrumente und
Politiken bildet. Sie beschlossen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten,
wobei insbesondere die feste Entschlossenheit bekundet wurde, die Ziele der
Strategie Europa 2020 zu verwirklichen und die länderspezifischen
Empfehlungen umzusetzen. (4)
Am 9. Juli 2013 nahm der Rat eine Empfehlung
zum nationalen Reformprogramm Finnlands für 2013 an und gab eine Stellungnahme
zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Finnlands für die Jahre 2012 bis 2016
ab. Am 15. November 2013 legte die Kommission im Einklang mit der
Verordnung (EU) Nr. 473/2013[5]
ihre Stellungnahme zur Übersicht über die Haushaltsplanung Finnlands[6] für 2014 vor. (5)
Am 13. November 2013 nahm die Kommission den
Jahreswachstumsbericht[7]
an, mit dem das Europäische Semester der wirtschaftspolitischen Koordinierung 2014
eingeleitet wurde. Am selben Tag nahm die Kommission auf der Grundlage der
Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht[8] an, worin Finnland als
einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung
durchgeführt werden sollte. (6)
Am 20. Dezember 2013 billigte der Europäische
Rat die Prioritäten zur Sicherstellung von Finanzstabilität,
Haushaltskonsolidierung und wachstumsfreundlichen Maßnahmen. Er betonte die
Notwendigkeit, eine differenzierte, wachstumsfreundliche
Haushaltskonsolidierung in Angriff zu nehmen, eine normale Kreditvergabe an die
Wirtschaft wiederherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern,
die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die sozialen Folgen der Krise zu
bewältigen und die Verwaltungen zu modernisieren. (7)
Am 5. März 2014 veröffentlichte die Kommission
die Ergebnisse ihrer eingehenden Überprüfung für Finnland[9] gemäß Artikel 5
der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011. Aufgrund ihrer Analyse gelangte die
Kommission zu dem Schluss, dass in Finnland nach wie vor makroökonomische
Ungleichgewichte bestehen, die Überwachung und politische Maßnahmen erfordern.
Insbesondere die in den letzten Jahren schwache Exportleistung, die durch den
Strukturwandel in der Industrie sowie durch Kosten- und Nicht-Kosten-Wettbewerbsfähigkeitsfaktoren
bedingt ist, verdient weiterhin Aufmerksamkeit. (8)
Am 17. April 2014 übermittelte Finnland sein
nationales Reformprogramm 2014 sowie sein Stabilitätsprogramm 2014.
Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme
gleichzeitig bewertet. (9)
Nach der im Stabilitätsprogramm 2014
skizzierten Haushaltsstrategie wird für 2015 die Rückkehr zum mittelfristigen
Haushaltsziel angestrebt; der strukturelle Saldo soll über den restlichen
Programmzeitraum hinweg oberhalb dieses Ziels gehalten werden und der
gesamtstaatliche Haushalt ab 2017 ausgeglichen sein. Finnlands mittelfristiges
Haushaltsziel eines strukturellen Defizits von 0,5 % des BIP entspricht
den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts. 2013 erreichte Finnland sein
mittelfristiges Ziel und plant, es 2014 annähernd zu erreichen und gleichzeitig
auch den Ausgabenrichtwert einzuhalten. Gleichwohl beabsichtigt Finnland, 2015
über dem mittelfristigen Haushaltsziel zu liegen, und erfüllt nach wie vor den
Ausgabenrichtwert. Dies entspricht insgesamt den Anforderungen des Stabilitäts-
und Wachstumspakts. Gleichzeitig tendiert der Bruttoschuldenstand nach oben und
dürfte 2015 vor allem aufgrund schwacher makroökonomischer Aussichten zeitweise
die Schwelle von 60 % des BIP übersteigen. Das den Haushaltsprojektionen
des Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario, das nicht unabhängig
erstellt wurde, ist plausibel, fällt allerdings hinsichtlich des
Wirtschaftswachstums in den Jahren 2014 und 2015 etwas optimistischer aus
als die Frühjahrsprognose der Kommission. Die Frühjahrsprognose der
Kommission 2014 projiziert für 2014 eine Verschlechterung des
strukturellen Saldos um 0,3 % des BIP, die eine Abweichung vom
mittelfristigen Ziel nach sich zieht, und für 2015 eine Verbesserung um 0,6 %
des BIP, während der Ausgabenrichtwert dieser Prognose zufolge in beiden Jahren
eingehalten wird. Nach Auffassung des Rates, der sich auf seine Bewertung des
Stabilitätsprogramms und die Prognose der Kommission gemäß der Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 stützt, dürfte Finnland die in seinem Programm genannten Ziele, die
weitgehend mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang stehen,
erreichen. (10)
Die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen
Finanzen in Finnland wird durch die Auswirkungen, die die Kosten der
Bevölkerungsalterung auf den Haushalt haben, stark gefährdet. Finnland hat die
Tragfähigkeitslücke erkannt und 2013 ein strukturpolitisches Programm zur
Schließung dieser Lücke und zur Neubelebung des Wirtschaftswachstums vorgelegt.
Einen weiteren wichtigen Schritt stellen die mehrjährigen Ausgabenplafonds für
die zentralstaatlichen Ausgaben und die im März 2014 veröffentlichte
gesamtstaatliche Finanzplanung für die Jahre 2015-2018 dar, die
Anpassungsmaßnahmen, Strukturreformen und wachstumsfördernde Investitionen
vorsieht. Anpassungsmaßnahmen auf der Einnahmenseite betreffen in erster Linie
Anhebungen der Einkommen- und Gütersteuern. (11)
Die Effizienz öffentlicher Dienstleistungen hat mit
der Produktivitätsentwicklung in der Privatwirtschaft nicht Schritt gehalten.
Finnland bereitet Verwaltungsreformen auf kommunaler Ebene sowie bei den
Gesundheits- und Sozialdiensten vor. Die Kommunalreform basiert auf einer
freiwilligen Fusion von Gemeinden, die durch finanzielle Anreize des Staates
gefördert wird. Das Ergebnis dieser freiwilligen Fusionen ist noch ungewiss.
Die Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen sollen von fünf regionalen
Anbietern erbracht werden, während die Kommunen sich auch weiterhin an deren
Erbringung beteiligen. Einzelheiten hierzu sind noch nicht bekannt, eine
Gesetzesvorlage soll im Herbst 2014 vorliegen. Anfang 2017 sollten
die neuen Strukturen errichtet sein. Durch das Gesetz zur Förderung des
Funktionserhalts bei älteren Menschen vom Juli 2013 wird mehr Gewicht auf
Prävention, Rehabilitation und selbständige Lebensführung gelegt, was dazu
beitragen dürfte, den Bedarf an stationärer Betreuung zu verringern und die
künftigen Kosten der Langzeitpflege einzudämmen. (12)
Die wichtigste Herausforderung für den finnischen
Arbeitsmarkt ist nach wie vor das langfristige Angebot an Arbeitskräften, da
mehr Menschen aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden als ins Erwerbsleben eintreten.
Eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit und eine Verbesserung des
Arbeitskräfteangebots sind erforderlich, um dem künftigen Bedarf gerecht zu
werden. Das strukturpolitische Programm der Regierung von 2013 enthält
Maßnahmen zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit und zur Verbesserung des
Arbeitskräfteangebots sowie zur Erhöhung der Anreize, eine Stelle anzunehmen.
Finnland wirkt zwar darauf hin, dass weniger Menschen frühzeitig aus dem
Erwerbsleben ausscheiden, es gibt aber noch einige Schlupflöcher wie den
sogenannten Arbeitslosigkeitstunnel, der es älteren Arbeitslosen ermöglicht,
unter bestimmten Bedingungen bis zum Ruhestand weiterhin
Arbeitslosenunterstützung zu beziehen. Der vor kurzem eingeführte
Lebenserwartungskoeffizient und die Verdreifachung der Zuwachsrate bei der
Berechnung der Ansprüche scheinen sich nur begrenzt auf die
Verrentungsmodalitäten auszuwirken. Da die Lebenserwartung rascher als erwartet
steigt, die Menschen aber nicht länger erwerbstätig sind, besteht die Gefahr,
dass die Renten künftig weniger angemessen sind. Finnland strebt an, das
tatsächliche Renteneintrittsalter bis 2025 auf mindestens 62,4 Jahre zu
erhöhen. Ob dieses Ziel ohne neue Maßnahmen wie eine Anhebung des gesetzlichen
Renteneintrittsalters und verstärkte Anstrengungen zur Steigerung der
Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer erreicht werden kann, ist
fraglich. Die Sozialpartner arbeiten an ihrem Vorschlag für die Rentenreform,
die von der neuen Regierung nach den Parlamentswahlen im Frühjahr 2015
umgesetzt werden und Anfang 2017 in Kraft treten soll. Finnland hat
bedeutende und ehrgeizige Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugend- und
Langzeitarbeitslosigkeit ergriffen. Eine dauerhafte Verbesserung der
beschäftigungsrelevanten Fähigkeiten der Zielgruppen und deren Aussichten auf
dem Arbeitsmarkt braucht Zeit. (13)
Finnland hat Maßnahmen zur Verbesserung des
allgemeinen Wettbewerbsklimas ergriffen, und bei der Umsetzung des Programms
zur Förderung eines gesunden Wettbewerbs sind einige Fortschritte erzielt
worden. Nach der Fusionierung der für Wettbewerb und Verbraucher zuständigen
Behörden wird gerade damit begonnen, die neue Struktur umzusetzen. Mit dem
Wettbewerbsgesetz wird nunmehr durch einen Schwellenwert das Erlangen einer
beherrschenden Stellung im Verbrauchsgüter-Einzelhandel erschwert, und die
finnische Wettbewerbs- und Verbraucherbehörde erhielt spezielle Befugnisse, um
unter bestimmten Bedingungen gegen wirtschaftliche Tätigkeiten öffentlicher
Stellen vorzugehen, die den Wettbewerb am Markt verzerren. Der finnische
Einzelhandelsmarkt ist stark konzentriert; in den einschlägigen
Rechtsvorschriften gibt es einige Faktoren, die den Wettbewerb potenziell
schwächen und die Stellung der beiden Marktführer stärken. Als Beispiele sind
unter anderem städteplanerische Auflagen zu nennen, die sowohl für große
Handelsunternehmen als auch für kleine Geschäfte ausgesprochen streng sind. Die
derzeit laufende Überprüfung der Vorschriften zur Bodennutzung und Raumplanung
bietet Gelegenheit, sie eher im Sinne eines gesunden Wettbewerbs zu gestalten.
Der finnische Einzelhandel, in dem es auch Wettbewerbshindernisse gibt, die
sich aus der Regulierung großer Einzelhandelsflächen ergeben, gehört immer noch
zu den am stärksten regulierten Bereichen in den Mitgliedstaaten. (14)
Die Neubelebung des Wachstums und die Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit stellen die wichtigste Herausforderung für die finnische
Wirtschaft dar. Finnland steht auf den Ranglisten der internationalen
Wettbewerbsfähigkeit weit vorn, hat aber gleichzeitig im Zeitraum 2007-2012 in
der EU am schnellsten Exportmarktanteile eingebüßt. Die FuE-Intensität der
Unternehmen tendiert nach unten und die nationale Vorgabe für die FuE-Ausgaben
scheint immer noch außer Reichweite. Kritisch ist insbesondere die Frage, wie
effizient das finnische Forschungs- und Innovationssystem einschlägige
Investitionen in neue innovative Waren und Dienstleistungen umwandelt. Derzeit
reichen die Investitionen nicht aus, um mit dem FuE-Potenzial neue Erzeugnisse
zu entwickeln. Eine begrenzte Zahl großer Exportfirmen mit einer schmalen
Produktpalette und die rückläufige Ausfuhrneigung kleiner finnischer
Unternehmen beeinträchtigen die Handelsleistung und das Potenzialwachstum.
Durch weitere, eigens für kleinere Unternehmen konzipierte
Internationalisierungsmaßnahmen ließe sich das Exportpotenzial fördern.
Finnland hat Reformen zum Ausbau der Kapazitäten für die Herstellung
innovativer Produkte und zur stärkeren Diversifizierung der Industrie
eingeleitet und dabei unter anderem Forschungseinrichtungen und
Forschungsfinanzierung umfassend reformiert. Das strukturpolitische Programm
von 2013, die Ausgabenplafonds für die staatlichen Ausgaben und die
Finanzplanung für die Jahre 2015-2018 vom März 2014 enthalten nicht nur
Anpassungsmaßnahmen und Strukturreformen, sondern auch Wachstums- und
Innovationsinitiativen. Darüber hinaus würde vor allem Finnland von einer
Diversifizierung der Energieversorgung profitieren, die von einer einzigen
Gasquelle abhängt. (15)
Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die
Kommission die Wirtschaftspolitik Finnlands umfassend analysiert. Sie hat das
Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet. Dabei hat sie
nicht nur deren Relevanz für eine nachhaltige Haushalts-, Sozial- und
Wirtschaftspolitik in Finnland berücksichtigt, sondern angesichts der
Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union
insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale
Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften
und -Leitlinien beurteilt. Ihre Empfehlungen im Rahmen des
Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 5
wider. (16)
Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat
das Stabilitätsprogramm Finnlands geprüft; seine Stellungnahme[10] hierzu spiegelt sich
insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider. (17)
Angesichts der eingehenden Überprüfung durch die
Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm und
das Stabilitätsprogramm geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der
Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln sich in den nachstehenden
Empfehlungen 2, 4 und 5 wider. (18)
Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die
Kommission auch eine Analyse der Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets
insgesamt vorgenommen. Auf dieser Grundlage hat der Rat spezifische Empfehlungen
für die Mitgliedstaaten abgegeben, deren Währung der Euro ist. Auch Finnland
sollte für eine vollständige und frühzeitige Umsetzung dieser Empfehlungen
sorgen – EMPFIEHLT, dass Finnland im Zeitraum
von 2014 bis 2015 1. angesichts
der sich abzeichnenden Lücke gegenüber dem mittelfristigen Haushaltsziel die
haushaltspolitischen Maßnahmen für 2014 intensiviert; 2015 und danach das
mittelfristige Haushaltsziel wie geplant einhält und dafür sorgt, dass das
Schuldenstandskriterium bei einer wachstumsfreundlichen Finanzpolitik erfüllt
wird; rasch die im strukturpolitischen Programm, den Ausgabenplafonds für die
staatlichen Ausgaben und die Finanzplanung für die Jahre 2015-2018 festgelegten
Reformen umsetzt, damit sich die Tragfähigkeitslücke der öffentlichen Finanzen
verkleinert und bessere Wachstumsvoraussetzungen herrschen; 2. für eine effektive Umsetzung
der laufenden Verwaltungsreformen auf kommunaler Ebene sowie bei den
Gesundheits- und Sozialdiensten sorgt, damit öffentliche Dienstleistungen
kostenwirksamer erbracht werden; 3. das gesamte
Arbeitskräftepotenzial am Arbeitsmarkt ausschöpft und dabei auch
Beschäftigungsquote und Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer steigert,
Frühverrentungsmöglichkeiten abbaut und das gesetzliche Renteneintrittsalter an
die veränderte Lebenserwartung anpasst; die Aussichten junger Menschen und
Langzeitarbeitsloser am Arbeitsmarkt aufhellt, wobei besonderes Augenmerk auf
die Berufsbildung und gezielte Aktivierungsmaßnahmen zu legen ist; 4. weiterhin für mehr Wettbewerb
auf dem Produkt- und Dienstleistungsmarkt, insbesondere im Einzelhandel, sorgt,
indem das neue Programm zur Förderung eines gesunden Wettbewerbs auch
tatsächlich wirksam umgesetzt wird und dabei die Bodennutzungs- und
Bebauungsvorschriften im Sinne eines gesunden Wettbewerbs geändert werden; 5. weiterhin seine Kapazitäten
für die Herstellung innovativer Produkte und Dienstleistungen ausbaut,
wachstumsstarke Unternehmen in einem sich rasch wandelnden Umfeld fördert und
die Industrie, insbesondere durch verstärkte Anreize, in Finnland zu
investieren, diversifiziert und den Zugang kleinerer Unternehmen zu den
Exportmärkten weiter erleichtert; die Entwicklung der grenzüberschreitenden
Gasleitung nach Estland beschleunigt. Geschehen zu Brüssel am […] Für
den Rat Der
Präsident [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. [2] ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25. [3] COM(2014) 427 final. [4] P7_TA(2014)0128 und P7_TA(2014)0129. [5] ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11. [6] C(2013) 8012 final. [7] COM(2013) 800 final. [8] COM(2013) 790 final. [9] SWD(2014) 89 final. [10] Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG)
Nr. 1466/97.